( ¶ 329] Kreis Altenger Schmalspur⸗
gien tahnalttie ngese ch ö Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 16. September d. J; Nach— mittags 123 uhr, nach Tüdenscheid, Verwaltungsgebäude, ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats über den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse der Ge⸗ sellschaft sowie über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
2 H lußfafsung über die Jahres
ilanz.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahl von Aussichtsratsmitgliedern.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗
lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, n che ihre Aktien entweder spätestens zwei Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschaftskasse in Lü den scheid oder spätestens am dritten Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung nicht ein⸗ gerechnet, bei der Mitteldeutschen FTreditbank in Berlin C. 2. Burg⸗ straße 24, dem Bankhaus Jarislowsky R Co. in Berlin NV. 7, Universitäts⸗ straße 3b, bei öffentlichen Instituten oder bei einem Notar nach , des
. des Gesellschaftsvertrags hinterlegt
aben.
Lüdenscheid, den 20. Juli 1921.
Der Aufsichtsrat. Rud. Berg, Vorsißtzender.
I 7077] Zellstofffabrik Waldhof in Mannheim⸗Waldhof.
Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Zellstofffabrik Waldhof vom 10. Februar 1921 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 30 000 000 4K zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von 30 909 Stück 6 / Vor⸗ zugsaktien Lit. B mit Nęchrahlungdanspruch zu je 1000 4. Die Aktien sind für das Geschäftsjahr 1921 zur Hälfte gewinn⸗ berechtigt, haben einfaches Stimmrecht und sind 1 Kündigung der Gesellschaft und im Falle der Liquidation mit 115 9o rück⸗ zahlbar. ⸗ .
Ferner hat die ordentliche Generalver⸗ sammlung vom 20. Juni 1921 eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um 28 000 0090 4A durch Ausgabe von 28 000 Stück auf, den Inhaber lautender neuer Stammaktien mit halber Dividenden berechtigung für das Geschäftsjahr 1921 beschlossen. ;
Diese Emissionen sind von einem Kon⸗ sortium übernommen worden mit der Verpflichtung, den Besitzern alter Stamm⸗ aktien 16 0665 000 4 von den 6900 Vor⸗ zugsaktien Lit. B zum Kurse von 105 06 zuzüglich 6 o/o Stückzinsen ab 1. Juli i192 und Schlußnotenstempel und 24 000 000 M von den neuen Stamm⸗ aktien zum Kurse von 200 0so zuzüglich hoo. Stückzinsen ab 1. Juli 1924 und Schlußnotenstempel in der Art anzubieten, daß auf je nom. 2000 A alte Stamm⸗ aktien eine neue Vorzugsaktie Lit. B von nom. 1000 A und auf je 4000 M alte Stammaktien drei neue Stammaktien zu je 1000 „ bezogen werden können, wobei es den Aktionären freisteht, ihr Bezugs= recht auf beide Aktiengattungen oder nach ihrer Wahl auf die eine oder andere aus⸗ zuüben.
Nachdem die Generalversammlungs⸗ beschlüsse sowie die Durchführung der Kapitalserhöhungen in das Handelsregister eingetragen sind, fordern wir hiermit namens des Konsortiums unsere Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte unter folgenden Bedingungen auszuüben:
1. Das Bezugsrecht auf die 60/0 Vor⸗ zugsaktien Lit. B und das Bezugsrecht auf die neuen Stammaktien sind bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses in der Zeit bis zum 16. August 18921
in Mannheim bei der Süddeutschen
Dis conto⸗Gesellschaft A. G. und
deren sämtlichen Niederlassungen, in Frankfurt a. M. bei dem Bank⸗ hause E. Ladenburg,
in Berlin bei der Berliner Sandels⸗
Gesellschaft auszuüben.
Erfolgt die Ausübung des Bezugsrechts auf schriftlichem Wege, . sind die Bezugs⸗ stellen berechtigt, die übliche Provision nebst Spesen zu berechnen.
2. Bei Geltendmachung des Bezugs⸗ rechts auf die 60/0 Vorzugsaktien Lit. B ist für jede bezogene Aktie über nom. 1000 , der Bezugspreis von 1000 M zuzüglich 60½ Stückzinsen ab 1. Juli 1921 und Schlußnotenstempel zu bezahlen. Be⸗
träge von weniger als 2000 A bleiben
unhberücksichtigt.
Bei Geltendmachung des Bezugsrechts auf die neuen Stammaktien ist für jede bezogene Aktie über 1000 „. der Bezugs⸗ preis von 2000 6 zuzüglich 5 oo Stüͤck⸗ zinsen ab 1. Juli 1921 und Schlußnoten⸗ stempel zu bezahlen. Beträge von weniger als 4009 A bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsstellen sind bereit, die Ver⸗ wertung oder den Zukauf von Bezugs— rechten zu vermitteln.
J. Die Zahlung des Bezugspreises wird auf einem Anmeldeschein bescheinigt. Gegen Rückgabe desselben werden die jungen Aktien nach Fertigstellung ausge— händigt.
Mannheim, im Juni 1921.
Zellstofffabrik Waldhof.
47150 gndutrieban Attiengesell⸗ schaft, Kattowitz N.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch zu einer außerordent.
lichen Generalversammlung auf
Montag, den 15. August 1921,
Vormittags 11 Uhr, in den Sitzungs⸗
saal unserer Geschäftsräume zu Berlin⸗
Wilmersdorf, Prinzregentenstraße 2, er⸗
gebenst eingeladen.
Tagesordnung:
. ir nn des Sitzes der Gesellschaft von Kattowitz nach Berlin und ent⸗ , . Aenderung des § 1 der Gesellschaftsstatuten. .
2. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗
lung sowie zur Ausübung des Stimm⸗
rechts ist jeder Aktionär berechtigt, welcher
seine Aktien oder einen , n,.
. der Reichsbank oder eines otars
bei ö Vorstand der Gesellschaft oder
in Berlin:
bei der Bank für Handel und In⸗ dustrie, Berlin W. 56, Schinkel⸗ platz 1 -,
bei der Deutschen Bank, Berlin W. 8, Behrenstraße.
in Kattowitz: bei der Bank für Handel und ndustrie, Zweigniederlaffung attowitz,
bei der Deutschen Bank, Filiale
gattowitz, in Gleiwitz:
bei der Bank für Sandel und
ndustrie, Zweigniederlaffung
leiwitz,
bei der Deutschen Bank, Filiale Gleiwitz,
so hinterlegt, daß zwischen dem Tage
der Hinterlegung und dem Tage
der Generalversammlung vier Werk⸗
tage liegen.
attowitz, den 21. Juli 1921.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr.⸗Ing. V. Zuckerkandl.
6) Erwerbs⸗
und Wirtschafts⸗ genossenschaften.
(44383) Bekanntmachung. In der Generalversammlung am 8. Juli 1921 ist die r, . und Liquidation unserer Genossenschaft beschlossen worden. Die Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderung hiermit aufgefordert. Sydowsaue, den 12. Juli 1921. Genossenschaft zur Beschaffung billiger Wohnungen in Sydowsaue e. Gen. m. b. S. in Lig. Parusel. Lehmann.
47339 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Einnahmen. 6
36. 30 815 uschuß der Firma.. 3 476
34292
Ausgaben. Pensionen V... 634 292 — Bilanz am 31. Dezember 1929.
3 73 200 oo 9h 000 — 14 45715 bio zg z 78
75
Grundschuldbrief vpotheken.... ertpapiere Kontoguthaben Guthaben der Genossen 240 820 06h
ab Genossenanteile .. 240
Vermögen 819 825 Zahl der . Zugang 12, Ab⸗ 3 O, Bestand 129. reslau, den 30. März 1921. Beamten ⸗Penstonskasse der Firma Wilh. Gottl. Korn in Breslau E. G. m. b. S. Der Vorstand. Roesler. Sch neider.
(465h3] Aktiva.
Bilanz am 31. Dezember 1920.
Passiva.
P
An Immobilien⸗Propaganda G. m. b. H. . .
, . G. m.
Bankkonto... ,,. ö aterialienkonto , ,,, w ontokorrentkonto, Außenstãnde. Landwirtschaftliche Handels⸗ und Kredit⸗Anstalt, Aktienkonto (220 Stck. à 1100) .....
242
Gewinn⸗ und Verlustkonto, Vortrag 1919... 53 637, 25
do. Verlust 1. 1. bis 31. 12. 20... 30 159 46 83
. 2 4963 — — . 227 ö 10 909
571 8 900 —
3860
5 53 30 600 — l0 292 -—
Per Mitgliederguthaben⸗ konto Eintrittsgelder und Reservefondskonto Landwirtschaftliche ,. u. Kredit⸗ Anstalt Kontokorrentkonto, Kreditoren...
140 651 11 600
9000 255
787
464
Verlust. Gewinn⸗
und Verlustrechnung.
O43
An
6 ö 8 nkostenkonto . 21 Gehälter⸗ und Löhnekonto. 37 Materialienkonto ..... 3 Inseratenkonten. ..... 49 Betriebszuschußkonto.. ....
Miete⸗ und Steuernkonto .. 7
11
Gewinn⸗ und Verlustkonto, Vor⸗ hz ,, . 53
ö.
Per
286 ö Aktienaufgeldkonto. 390 564 Provisionskonto .. 60210
128 093 305 339
4475
Verlustsaldg Per 51. i 1526 ..
637
172
Saldovortrag ..
1 1 1 7 8 24
781 172 781
S3 787, 7I.
Bestand der Genossen am 31. Dezember 1921: 190, hiervon scheiden aus mit dem 31. Dezember 1920: 51 Genossen.
Haftsumme am 31. Dezember 19
Amm on.
: 904 800 ..
Deutsche e,, , . . Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
a ehne.
Die Bilanz ist von 1 geraft und für richtig befunden worden.
Berlin, den 14. Juli Georg v. Koschem bahr.
Adolf Bauer.
—
O. Hein.
7) Niederlaffung ꝛc. von Rechtsanwälten.
47075 Der Rechtsanwalt Kleine in Hannover ist in die Liste der bei dem hiesigen Land⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwälte heute eingetragen. annover, den 20. Juli 1921. Der Landgerichtspräsident.
47317
In J Listen der beim hiesigen Amts⸗ und Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte wurde der Gerichtsassessor Friedrich Weck mit dem Wohnsitze in Köln eingetragen. Landgericht Köln, den 19. Juli 1921.
47326 Der Rechtsanwalt Geheime Justizrat Karl Scheu ist am 18. Juli 1921 in der Liste der beim hiesigen Amtsgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Amtsgericht Insterburg.
(47074
In der Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte fist der Rechteanwalt Franz Bernard am 17. Mai 1921 gelöscht worden.
Amtsgericht Lublinitz O / S.
(46972 Der Rechtsanwalt Butschbach in Marburg ist gestorben und daher in der Liste der Rechtsanwälte gelöscht worden. Marburg, den 18. Juli 1921. Der Landgerichtsprãsident.
47316 Der Rechtsanwalt Wolgang Bolze hierselbst ist heute in der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwaͤlte gelöscht worden. Paderborn, den 18. Juli 1921. Der Landgerichtsprãäsident.
10) Verschiedene Bekanntmachungen.
47346
Einladung zur außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung unter * auf a. Absatz? der Satzung. Versamm⸗ ungsort: Ratskeller des Nathauses in ,, nn,, Zeit: 8. August 921, Abends Uhr. Tages⸗ ordnung: 1. Aenderung der S 5 u. 11 der Satzung. 2. Verschiedenes.
Berlin⸗Friedenau, den 2. Juli 1921. Glückauf, Brennmat.⸗Vertr.⸗Ges.
m, b. S5. B iels ch owsky, Geschaäfts führer.
ist aufgelöst.
ist aufgelöst.
la7os3] Bekanntmachung. ö
Die schwedische Staatsangehörige Frãu⸗ lein Carin ginn,, geboren am 7. April 1878 in Stockholm und gegen⸗ wärtig wohnhaft in Berlin, beabsichtigt, mit dem deutschen e, n,. Karl Friedrich Max Werner, geboren am 31. Oktober 1882 in Berlin und dort wohnhaft, im Deutschen Reich die Ehe zu . en Einsprüche gegen diese Ehe⸗
ließung sind bei der unterzeichneten Behörde spätestens am 4. August 1921 an⸗ zumelden.
Berlin, den 20. Juli 1921. Königl. Schwedische Gesandtschaft.
47347
Brand⸗ und Einbruchschadenkafse Gewerkschaft . Lok omotiv⸗
ührer.
Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung für das Geschäftsjahr 1920/21 findet am 39. September 1921, Vor⸗ mittags 11 uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Gewerkschaft, Berlin, Neue
Königstr. 39, mit nachfolgender Tages⸗
ordnung statt: 1. Vorlage und Ge⸗ nehmigung des Rechnungsabschlusses. 2. Entlastung des Vorstands und des Rechnungsausschusses. 3. Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns. 4. Anderweitige Festsetzung der Ver⸗ gutung für Verkrauensmänner. 5. Satzungs⸗ änderungen: 5 1 Abs. 3.: Fortfall deutscher Schutzgebiete, 2: Erhöhung der Ver⸗ sicheruͤngss umme auf M 40 900, 5 8: a) Der Beitrag für Brandschaden wird erhöht auf 50 , pro Tausend mindestens M 2, b) mindestens K 2. Art. 3 Abs. III: statt 1650 zu setzen K 500, Art. 6 Abs. I: statt l Monat = 2 Wochen, Art. 15 Abf. 3 hinzu: doch soll die im Antrag für jede einzelne n lic aufgeführte Versicherungssumme die Grenze der Ersatzpflicht bilden, Abs. 4: statt 5 — 10 vom Hundert, Zeile 4 und h allt fort, Art. I58 Abf. : falt boo ist zu setzen l0 vom Hundert, Bargeld 4 hob. 6. Neuwahl des Aufsichtsrats und des Rechnungsausschusses. J. Beschlußfassung über rechtzeitig eingegangene und weitere vom Aussichtsrat zugelassene Anträge. Der Vorstand.
(46295
Die , , . Margarine ⸗Ge⸗ sellschaft m. b. H. Hamburg ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
Hamburg, den 21. Juli 1921.
Die Liquidatoren: Rudolf Fränkel. W. Hen ke. a rl Peltz er.
38224
Die Elektrotechnische Fabrik G. m. b. S., Eisenberg S. A., ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden i , sich bei ihr zu melden.
isenberg, den 28. Juni 1921. Der Liquidator der Elektrotechn ischen Fabrik G. m. b. H. in Liquidation: Albert Ortmann.
(46685 Die Dresdner Gartenban⸗ . schaft m. b. S. in Coswig in Liqu. Etwaige Gläubiger werden auf⸗ ,. sich bei Unterzeichnetem zu melden.
. Gerokstr. 57, am 18. Juli
1. Lokalrichter Oswald Reichel, Liquidator.
46684) Bekanntmachung. Die Verwaltungsgesellschaft, Sansa⸗ mit beschränkter Haftung in Bremen Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Bremen, den 19. Juli 1921.
Der Liquidator der Verwaltungs⸗ gesellschaft „Hansa“ mit beschränkter Saftung , ,n nn .
es.
42867) . —
Schleifen flug⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (Sitz Berlin).
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Li— quidator ist der Veterinärrat Georg ö in Sangerhausen, Pfingstgraben⸗
raße.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden.
Sangerhausen, den 11. Juli 1921.
Schleifenflug⸗Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung in Liquidation. Georg Martens.
(44907
Die Firma U. T. Lichtspiele Krystall⸗ palast, G. m. b. H. in Liquid, in Mühlhausen i. Thür. soll aufgelöst werden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei mir sofort geltend zu machen.
Max Fischer, Mühlhausen i. Th.
4124
Die Firma Weith Co. G. m. v. S. Langerfeld ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. .
Barmen⸗Wichl., den 1. Juli 1921.
Der Liquidator: Richard Weith.
47064] Bekanntmachung. Vo6n der Dresdner Bank in Frankfurt
am Main ist bei uns der Antrag auf
Zulassung von 4K 3590 009 neue Stammaktien der Grün G Bilfinger Attien⸗ , . Mannheim Nr. 460 bis 7560 über je Æ 1000 zum Handel und zur Notierung an der bie ee, Börse eingereicht worden. rankfurt a. M., den 20. Juli 1921. ir Kommi. sion für Zulassung von ertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M.
[ 47oßb6]! Bekanntmachung.
Von der Mitteldeutschen Creditbank, Frankfurt a. M., ist bei uns der Antrag auf Zulassung von
41 000 auf, den Inhaber
lautende neue Aktien der Bürsten⸗ fabrik Erlangen, Aktiengesell⸗ schaft vorm. Emil Krä nzlein in Erlangen, Stück 1000 über je „ iobö. Nr. 2001-3060, ah 1. Januar 1920 divpidendenberechtigt, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., den 20. Juli 1921. Die Kommission
für Zulassung von Wertpapieren
an der Börse zu Frankfurt a. M.
(470661 Die „Uneda“ Handelsgesellschast 6G. m. b. H., Hamburg 15, Jenischstraße 45, ist in Liquidation getreten.
Etwaige Gläubiger werden au fge⸗ fordert, sich an den untenstehenden Liqui= dator zu wenden.
Richard Meyer, Hamburg 26,
Oben Borgfelde 21.
47069) Bekanntmachung.
Der unterfertigte Liquidator der Münchener Lichtspielkunst G. m. b. SH. gibt hiermit bekannt, daß die ge⸗ nannte Gesellschaft It. Beschluß der Ge⸗ sellschafterversammlung vom 24. De⸗ zember 1919 aufgelöst und der Unter— fertigte als Liquidator bestellt wurde.
Gleichzeitig werden die Gläubiger der Münchener Lichtspielkunst G. m. b. H. aufgefordert, sich bei der unterfertigten Gesellschaft zu melden.
München, den 1. Juli 1921. Münchener Lichtspielkunst G. m. b. S.
Der Liquidator.
(41847) Bekanntmachung. Betreff: Firma „Holzindustrie, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze zu Frankenstein (Pfalz): Die Gesellschaft hat sich durch den Beschluß der Gesellschafter vom J. Jult 1921 aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Zum Liquidator wurde der Unterzeichnet bestellt. ; An die Gläubiger der Gesellschaft ergeht hiermit die Aufforderung, sich bei der Gesellschaft zu melden. 3. Kaiserslautern, den 5. Juli 1921. Mannheimer Straße 27. — Tel. 1294. Fezbogl, beeidigter Bücherrevisor.
46686
Laut Beschluß der Generalversammlung vom 12. März 1921 ist das Stamm—⸗ kapital von A 106 000 auf HA 100 000 herabgesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden.
Breslau, den 12. März 1921. Vereinigte Breslauer
Vaumaterialien⸗ Händler Gesellschaft mit beschränkter Saftung. Warschauer. Röhler.
Co 2] Bilanz per 31. Dezember 1920. 1. Aktiva. Debitoren... Kautionen JJ VMerlust p. 1980686
Berlin, den 1. Januar 1921.
Trans ⸗Atlantie Export Co. G. m. b. S. Baer.
——
43747
Beim Amtsgericht Stettin ist unter Aktenzeichen 5 H.⸗R. B 402 oni
. beim Amtsgericht Berlin⸗Mitte unter Aktenzeichen 122 H⸗R. B 17363 olgendes bei der Salzherings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft m. b. S., Berlin, einge⸗
tragen worden:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liguidatoren sind: Kaufmann
Bernhard
Kaeber und Kaufmann Konrad Frank, beide in Berlin.
Berlin, den 12. Juli 1921.
Salzherings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft m. b. H. Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung fordern wir hiermit un ere Gläubiger auf, ihre Forderungen innerhalb der gesetzlichen Frist bei uns zur An⸗
meldung zu bringen. Bil nenn den 12. Juli 1921.
2a, m. b. S. in Liquid.
aeber.
Fra n k.
4
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage jun Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 23. Juli
1921
Nr. 179.
—
— —
N ··¶ᷣQu (
. J,, ,, ie, , J 2 , . 1. re, . von ka e e ger. . Batente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem gandels. 5. Güůter⸗ rechts; 6. 7. afts, S. Zeichen-, . Musterregister, 19. der Urheberrechtseintragsrolle jowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Gisenbahnen enthalten sind, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Titel 9. j
entral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin fir Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigẽrs, SW. 48, Wilhelm—⸗
traße 32, bezogen werden. — ;
— — —— Vom „entral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“
betrãgt 18 4 f. d. Viertel ja
Das , , . für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich —eer Bezugspreis g f. d. 1. — Einzelne Nummern kosten 50 Pf. — Anzeigenpreis J. d. Raum einer 5 gespalt. Einheitszeile 2 A. Außerdem wird auf den Anzeigenvreis ein Teuerungszuschlag v. S0 v. H. erhoben.
em , , m.
— —
werden heute die Nrn. 1
70 A, o und ToC ausgegeben.
a, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstetle eingegangen fein. Ma
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
1. Feststellung des steuerpflichtigen 5. Kriegsgeschäfts⸗ jahres einer Gesellschaft m. b. S. für die Veranlagung der triegsabgabe 1919. Wenn nach dem Gesellschaftgsvertrage die Bücher einer Gesellschaft m. b. H. alljährlich auf den 31. Dezember abfuschließen sind und die Bilanz auf diesen Zeitpunkt zu ziehen ist, . eine seit Jahren erfolgte fte nf der Bilanz auf den
Juni eines jeden Jahres st. sich allein eine Verlegung des satzungsmäßigen Geschäftsjahres nicht begründen. Hierzu wäre eine lLenderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich, die nach der zwingen⸗ den e he, des s b3 Gm. b. H. G. vom 20. April 1892520. Mai 15h nur durch einen gerichtlich oder notariell beurkundeten . zer Gesellschafter herbeigeführt werden kann. So wenig die Auf⸗ telling der 1. Kriegsbilanz für die Zeit vom 1. Jull 1914 bis JI. Dezember 1915 die Bedeutung einer Verlegung des Geschäfts⸗ . entgegen den Satzungen des Gesellschaftsvertrags zur Folge aben kann, so wenig kann eine solche durch das seit Jahren geübte Verfahren, die Bilanz auf den 30. Junt aufzustellen, herbei⸗ zeführt werden. Für die Veranlagung zur Kriegsabgabe 1915 gilt nach 5 17 K.-⸗Abg.⸗G. 1919 als 5. Kriegsgeschäftsjahr das mindestens 12 Monate umfassende Geschäftsjahr, das auf den durch 5 25 K⸗Abg.⸗G. 1918 als 4. Kriegsgeschäftsjahr erfaßten Zeit⸗ taum in der Weise folgt, daß die 5 Kriegsgeschäftsjahre einen munterbrochenen Zeitabschnitt umfassen. Die hie f n , m. b. H. ann auch nicht verlangen, daß ihre Veranlagung die nachträglich für die vergangenen Jahre jeweils für den . vom 1. 6 bis 30. Juni aufzustellenden Bilanzen zugrunde gelegt werden. Denn dies Verlangen würde nichts anderes Verlegung bereits abgelaufener Geschäftsjahre. Aus der einem Ge⸗ shäftésahr zukommenden weittragenden Bedeutung (für Betriebs⸗ ergebnis, Buchführung, Bilanz und Inventur) folgt aber, daß eine nachträgliche, hon der Willkür der Gesellschaft ab ängige Aenderung ibgelaufener Geschäftsjahre als den tatsächlichen De lh ier wider⸗ sprechend auch nicht für die Zwecke der Steuerveranlagung vor—⸗ enommen werden kann und daher selbst dann für unzulässig erklärt . 1. wenn sie durch eine den formellen gesetzlichen Vor.
en en beschlossen würde. (I. v. 30. 15. 20, T A232,
2. Abzugs fähigkeit der direkten Landessteuerschuld vom hiegsabgabepflichtigen Bilanzgewinn. Steuern durfen als abzugsfähige Ausgabe bei , , des Bilanzgewinns nur ein⸗ zestellt werden, wenn sie am Bilanzstichtage noch geschuldet werden oder während des Geschäftssahrs guf Grund eines Schuldverhältnisses gezahlt werden sind. Nach dem Standpunkt der geltenden Landes⸗ zechtlichen Steuergesetzgebung für direkte Steuern, insbeson dere für solche von Cinkommen, wird man als Regel bezeichnen können, daß Le Steuer pflicht als solche wirksam wird mit dem Beginn des Steuerjahrs oder des i. Stichtags, die konkrete Steuer⸗ schuld dagegen sich erst aus der . oder erst aus der Festsetzung der Steuer, verbunden mit der Mitteilung der Steuer⸗ sorderung an den Steuerpflichtigen, ergibt. Ist daher die direkte Steuerschuld erst im Dezember des Jahres durch Zustellung des FSteuerbescheids begründet worden, die Einkommensiguer aber im triegsgeschäftsjahr, das bereits am 30. Juni dieses Jahres endigte, beinhlt worden, so kann, diefe Zahlung nur als Vorauszahlung auf noch nicht veranlagte , n. gelten. Solche freiwilligen
oraus zahlungen 9 dem Unkostenkonto des Kriegsgeschäftsjahres,
zu dessen Lasten ie verhucht waren, wieder zu kreditieren, weil sie
nicht zu den Betriebslasten, dieses Jahres gehören. Dadurch wird
. 3 berechnete Bilanzgewinn hh (U. v. 30. 3. 21, 20 ö
2. Umsatzsteuerpflicht der von einer Aktiengesell⸗ schaft für ihre Angestellten und Arbeiter bewirkten entgeltlichen ¶ Beschaffung und mitteln und anderen Waren. Zur gewerblichen und daher imsatzsteuerpflichti en. Tätigkeit gehören nicht nur diejenigen ieferungen und . deren Vornahme das Unternehmen in äster Linie bezweckt, fondern alse und, jede Tätigkeit, die die auyttãtigkeit mit sich bringt. Nicht der Gegensatz zwischen Grund⸗ chin und Neben oder Hilfsgeschäft, sondern der Gegenfatz zwischen e eschäftlichen Tätigkeit und dem Eigenleben ist für die Erhebung er msatzsteuer entscheidend; im laufenden Betrieb einer juristischen erlon sind daher ale entgeltlichen Lieferungen und Leistungen um— ie uer n tig. Hieraus ergibt sich, daß die Umsätze aus der von der . tien esellschaft für ihre Ärbelter und Angestellten bewirkten entgeltlichen f eschafung und Abgabe von Lebensmitteln und anderen Waren [. lichtig sind. Hierbei kommt es nicht darauf an, daß es sich in rster Linie bei der Aktiengesellschaft um andere gewerbliche Zwecke andelt und daß die An estellten und Arbeiter nicht zu den Kunden hren mit denen die Aktiengesellschaft um ihrer . willen 1 . tritt. Daß bei diesen Umsätzen kein Gewinn erzielt ird, ist uner eblich, da die Umsatzsteuerpflicht nicht an die Erzielung . Hewinnen geknüpft ist, sondern lediglich an die Vereinnahmung 4 rn, Daß die bon der Aktiengesellschaft zu zahlende Steuer d die Angestellten und Ärbelter abgewälzt wird, steht nicht im h erspruche zum Gefetze, da das Umsfatzsteuergesetz gerade vom : ain be lr enn lin iel der Steuer beherrscht ist. (M. v. 15. 4.
.
Abgabe von Lebens⸗
i . Reichsstempelpflicht des Cinbringens einer Erfindung 1 eine Gesellschaft mit beschränkter 9 Die Ein⸗ ö uns iner Erfindung in eine Gesessschaft n. b. H. bei deren Er n. ist, sofern sie sich als eine befondere Leistung eines Gesell—⸗ Ualtzs ch s edlbs 2. des Gefetzes, betr. die Beselischaften m. . 8. 3 Mai 1898, darstellt, eine außer der Leistung der Stamm— 6. übernommen Leistung im Sinne von Spalte 4 der Tarif⸗ 1 ö. 1Ab des Reichsstempelgesetzes 1918. Wenn der Wert der . der ö auf die Stammeinlage anzurechnen ist, r
der Geschäftzanteil des ein ingenden Gesellschafters also nicht gegen
deuten als eine nachträgliche
prechende Aenderung des n,, , nachtrãglich
Barzahlung übernommen worden ist, hat die Stempelberechnung nach dem Gesamtwert der Gegenleistungen zu erfolgen. Zu diesen Gegen⸗ leistungen gehört hier die Einbringung der Erfindung, da sie eine Leistung ist, die der Gesellschafter für die Gewährung des Gesellschafts⸗ rechts bewirkt. Wenn der Wert der Einbringung nicht sofort ermittelt werden kann, zumgl wenn er antragsgemäß dapon abhängig ist, ob für die, Erfindung ein Patent erteilt wird, so kann die Steuerbehörde die Steuer nur vorläufig festsetzen, wenn sie nicht die S lee rg enn, oder ohne Sicherheitsleistung aussetzen will. Hierbei hat die Steuerbehörde, wenn sie den ersten Weg wählt, nach 86 der . nach Recht und Billigkeit zu verfahren, also jedenfalls den höchstmöglichen Wert dann nicht zu⸗ grunde zu legen, wenn dies nach Lage der Sache der Billigkeit nicht entspricht. ie Erhebung der Stempelabgabe, welche Tarifnummer 1A 2 des Reichsstempelgesetzes für das Einbringen von Patent⸗ rechten, Gebrauchtmusterrechten und sonstigen gewerblichen Schutz= rechten sowie Urheberrechten in eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft m. b. H. vorsieht, ist nicht deshalb in Wegfall zu stellen, weil zur . des Abschlusses des Vertrages hinsichtlich der eingebrachten rfindung nur erst eine Anmeldung zur Erteilung eines Patents vorliegt und es ungewiß ist, ob erteilt werden wird. Der Ausdruck Patentrechteß, nicht „Pa⸗ tente, ist ganz, allgemein gefaßt. Hierin sind auch Erfindungen einbegriffen, die erst zur Patenterteilung angemeldet sind. Das ergibt sich schon daraus, daß die Tarifstelle sich ganz all⸗ gemein gewerblichen Schutzrechten unterwirft, die Anmeldung der Er⸗ sindung aber nach 53 des Patentgesetzes den Anspruch auf, Erteilung des Patents die Priorität sichert, wenn auch die einstweiligen gesetz= lichen Wirkungen des ö für den Gegenstand der Anmeldung zugunsten des Patentsuchers nach 23 des Patentgesetzes erst mit der Bekanntmachung der Anmeldung eintreten. Der mit der Anmeldung erworbene Anspruch auf Erteilung des Patents khn nach § 6 des gtentgesetzes auf den Erben über und kann beschränkt oder un eschränkt durch Vertrag oder Verfügung von Todes wegen auf
ein Patent
andere übertragen werden. Er stellt somit ein selbständiges Recht
dar. (n. v. S. 4. 21, 6 A 773i)
5. Sind die an die Mitglieder des Gruübenvorftands einer Gewerkschaft bezahlten , , . reichs stempel⸗ pflichtig? Der Wortlaut der Tarifnummer 8 des Reicht stempel⸗ gesetzes unterwirft der Besteuerung die Aufstellung der Aktiengesell⸗ h ten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften m. b. O., Gewerkschaften, deutschen Kolonialgesellschaften und ihnen gleichgestellten Gesellschaften über die Höhe der gesamten Vergütungen, die den zur Ueberwachung der Geschäftsführung bestellten Personen (Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstands usw.) seit der letzten Bilanzaufstellung gewährt, worden sind. Da die Mitglieder des Grubenvorstands nicht immer wie die Mit⸗ lieder des Aufsichtsrats zur Ueberwachung der Geschäfts⸗ ührung bestellt sind, so entsteht die Frage, ob bei Auslegung der Vorschrift das Gewicht auf die Worte „den zur Ueber⸗ wachung bestellten Personen“ gelegt werden muß, so daß die in der Klammer aufgeführten Mitglieder nur als Beispiele zu gelten haben, wenn sie diesem Erfordernis entsprechen, oder ob die in der Klammer aufgeführten Mitglieder unter allen Umständen als steuerpflichtig mit ihren Vergütungen angesehen werden müssen, ganz gleich, welche Tätigkeit sie im Einzelfalle ausgeübt, haben. Aus der Entstehungs— geschichte und dem Zwecke der gejetzlichen Vorschrift ergibt sich nun, daß bei der Gewerkschaft nur diejenigen Mitglieder steuerpflichtig sind, welche wie die Mitglieder des gg hier, einer Aktiengesellschaft eine überwachende Tätigkeit oder doch wenigstens eine solche Tätigkeit entfaltet haben, wie sie auch Aufsichtsratsmitglieder einer Aktien⸗ esellschaft mit Rücksicht auf ihr Aufsichtsratsperhältnis noch ausüben önnen, ohne damit aus dem Rahmen der möglichen Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds im weiteren Sinne herauszufallen. Die Mit⸗ lieder des Grubenvorstandes unterliegen demnach nur insoweit der esteuerung, als sie zu den zur Ueberwachung der Geschäfts⸗ führung stenen Personen gehören. (I. v. 17. 5. 21, IIA 24021.)
6. Reichsstempelrechtliche Behandlung der Stückzinsen und der Verzugszinsen bei Ausgabe neuer Aktien. Die die Aktiengesellschaft treffenden Kosten der Ausgabe neuer Aktien können von ver für die Aktien gewährten Gegen⸗ leistung nicht abgesetzt werden. Nach § 218 des Handelsgesetz⸗ buchs hat ein Aktionär, der den auf die Aktien eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, Zinsen von dem Tage an zu entrichten, an welchem die Jahlung hätte geschehen sollen. Derartige Zinsen können nicht als Gegenleistung für die Gewährung des in der Aktie ,, Gesellschaftsrechts angesehen werden; sie sind vielmehr die gefetzliche Folge des Verhaltens des Aktionärs und unabhängig von den ihm gewährten Gesellschafts rechten. Ihre Einbeziehung in die Stempelberechnung ist daher nicht zulässig. Die Stückzinsen sind als Teil der . für die Ueberlassung der Aktien anzusehen, weil weder die Aktien ohne das Dividendenrecht noch das Dividenden⸗ recht ohne die Aktien zu haben sind, weil also das Dividendenrecht eine den Aktien beigelegte, Wert und Preis steigernde Eigenschaft war. Stückzinsen sind rechtlich gar keine Zinsen, sondern lediglich ein Teil des stempelpflichtigen Uebernahmepreises. Sind nach dem Gesell⸗ schaftsbeschlusse die Kosten der Kapitalerhöhung von der Gesellschaft ö tragen und bedient sich die Gesellschaft zur Durchführung des Ge⸗ chäfts eines Bankkonsortiums, das die neuen Aktien übernimmt, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die Auslagen dem Konsortium zu erstatten, Eine, den Uebernahmepreis mindernde Gegenleistung liegt hierin nicht. Für die Gesellschaft ist es gleichgültig, ob sie die durch die Kapitalerhöhung notwendigen Geschäste durch das übernehmende Konsortium oder durch eine dritte Person vornehmen läßt. Ueber— nimmt das Kensortium die Aktien zu einem geringeren Kurse und verspricht daneben die Erstattung eines Teils der Kapitalerhöhungs— kosten, so ist in dem letzteren Versprechen eine geldwerte Leistung zu erblicken, die bei der Stempelberechnung neben dem eigentlichen
Uebernahmepreis ju berücksichtigen ist. Genau so ist es, wenn der Uebernahmepreis um deswillen höher bemessen wird als sonst, weil dem Konsortium die Einführungsgeschäfte gegen besondere Vergütung übertragen werden. Rechtlich liegt die Sache so, daß das Konsortium mit seiner Bankprovisionsforderung an die Gesellschaft gegen deren Forderung aus der Uebernahme der Aktien an das Konsortium auf⸗ rechnet. Daraus folgt, daß die Kosten der Ausgabe neuer Aktien, die die ausgebende Aktiengesellschaft treffen, selbst dann nicht von der für die Aktien gewährten Gegenleistung abgesetzt werden können, wenn sie in einer der übernehmenden Bank für Mitwirkung bei der Ausgabe gewährten Provision bestehen. (U. v. 17. 3. 21, II A 96/21.)
7. Reichsstempelyflicht der Spesenzuschüsse, die die Erwerber neuer Aktien neben deren Nennwert übernehmen. Eine Aktiengesellschaft, die ihr Kapital erhöht hat, hat den bisherigen Aktionären ein Bezugsrecht dergestalt eingeräumt, daß jeder bisherige Aktionär berechtigt sein sollte auf seine alte Aktie eine neue Aftie al Pari zu beziehen mit der Verpflichtung, einen Spesenzuschlag von 3. vH an die Gesellschaft zu gewähren, während die übrigen neuen Aktien auf Grund des Zeichnungsscheins zum Nennwert mit der Ver— pflichtung ausgegeben werden, einen Spesenzuschuß in Höhe von 15 vH zu leisten. Der Gesellschaftsstempel nach Tarifnummer 1A und der Schlußnotenstempel nach Tarifnummer 42 des Reichsstempel⸗ gesetzes sind , . dieser Spesenzuschläge zu berechnen. Anlangend den Gesellschaftsstempel, so sind die Kosten der Erhöhung des Grundkapitals und der Ausgabe neuer Aktien von der , zu tragen, da diese allein die dazu erforder⸗ lichen Rechtsgeschäfte vornimmt und die sonstigen Maßnahmen trifft. Insbesondere fällt der Kapitalerhöhungsstempel nur der Gesellschaft zur Last, da diese — anders als bei der Gründung — die Er⸗ richtung der Urkunde über den e, ,, veranlaßt hat. Da für die Stempelberechnung der Betrag, maßgebend ist, füͤr welchen die Aktien von den ersten Erwerbern (Gründern, Attionären) übernommen werden, mit anderen Worten, das, was sie dafür der Aktiengesellschaft als Gegenleistung für die Aktien gewähren, ohne Rücksicht darauf, wie die Aktiengesellschaft die sen Gegenwert verwendet, so sind die Spesenzuschüsse, die die Erwerber der Aktien neben deren Nennwert übernehmen und die in das Vermögen der Aktiengesellschaft übergehen, in die Stempelberechnung mit einzubeziehen. Ob es sich bei diesen Spesenzuschlägen in der Hauptsache um die Erstattung von Stempelkosten handelt, die die Gesellschaft wegen des Erhöhungs— geschäfts zu entrichten hatte, oder um andere Kosten der Kapital⸗ erhöhung, ist gleichgültig. Das Gesetz verbietet nirgends die Er⸗ hebung eines Stempels von der Gegenseistung, soweit diese zum Aus—⸗ gleich von Steuerlasten dient;, die die Gesellschaft treffen. Der Schlußnotenstempel (Tarifnummer 4a) richtet sich nach Absatz 3 der Berechnungsvorschrift nach dem Kauf- oder Lieferungs— preise. Die n, , sind Teile dieses Preises; ohne sie würden die Bewerber die Aktien uicht erhalten haben. (U. v. 17. 5. 21, 11 A 150/35)
S8. Neuveranlagung zur Kriegssteuer. Eine Aktien⸗ esellichaft war endgültig und rechtskräftig zur Kriegssteuer 1916 unter gie . . er im Kriegssteuergesetze vorgesehenen Abzüge ver— anlagt worden. Nach. Rechtskraft des Steuerbescheids wurde der Gesellschaft ein berichtigter Steuerbescheid zugestellt, in dem die ge⸗ dachten Abzüge nicht zugelassen waren und die Steuer entsprechend erhöht war. Eine derartige Neuveranlagung, die auf 5 42 des Kriegsabgabengesetzes 1918 gestützt wurde, ist jedoch unzulässig. Dieser Paragraph, der im Falleé einer zu niedrigen Veranlagung zur Kriegssteuer eine , ,, mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde innerhalh zweier Jahre worsieht, auch wenn die Voraussetzungen im § 73 Satz 2 des Besitz⸗ steuergesetzes 1913 nicht vorliegen, d. h. auch dann, wenn nicht nachträglich neue Tatsachen und Beweismittel bekannt werden, stellt sich als eine von den allgemein geltenden Normen ab— weichende Vorschrift dar, die durch die infolge der Kriegsverhältnisse außerordentlich erschwerte , n. der Kriegsfteuer und Kriegs— abgabe gerechtfertigt ist. Als Ausnahmevorschrift ist sie daher eng auszulegen. Es würde mit dem natürlichen Rechtsempfinden und dem in dem größten Teile Deutschlands eingelebten Rechtszustand im Widerspruch stehen und zu einer schwer erträglichen Beunruhigun der Steuerpflichtigen führen, wenn die Neuveranlagung ö zweier Jahre schrankenlos zugelassen würde. Auch aus der Ent⸗ stehungsgeschichte der Gesetzesvorschrift folgt, daß der 5 42 nicht auch Neuveranlagungen wegen einer anderen Recht sauffassung ermöglichen soll. Durch die Bestimmung des 8 42 ist allerdings die durch die positive Vorschrift des 5 73 Satz 2 des Besitzsteuergesetzes der Neuveranlagung gezogenen Schranken, daß sie nur auf Grund nachträglich bekanntgewordener neuer Tatsachen und Beweise, nicht auf, Grund anderer neuer noch bisher unbekannter, sondern nur un— berücksichtigt gebliebener erfolgen darf, für die Kriegssteuer und Kriegs abgabe beseitigt. Dagegen ist eine Neuveranlagung lediglich auf Grund einer Aenderung in der der ursprünglichen Veranlagung zugrunde⸗ , a f ß er n nee , ü * die isherige Veranlagung zu niedrig erscheinen läßt, unzulässig. (U. v. 15. 4. 21, TA 5 ö 6
9. Einfluß der landesrechtlichen Einkommensteuer⸗ veraulagung auf die Kriegsabgabe steuerpflichtiger Gesell⸗ schaften. Für die Kriegsabgabe ist die landesrechtliche Einkommen steuer⸗ veranlagung nur bei Einzelpersonen maßgebend; die Kriegsabgabe⸗ pflicht der Gesellschaften ist eine solche vom Mehrgewinne, nicht vom Mehreinkommen. Für die zur Feststellung des Mehrgewinns er⸗ sorderliche Ermittlung des Friedensgewinns und des Gewinns des Kriegsgeschäftsjahrs sind die Ergebnisse der landesrechtlichen Ein—⸗ kom mensteuerveranlagung und deren Rechtskraft bedeutungslos. Die . dieser Geschäftegewinne erfolgt ausschließlich nach den
orschriften des Kriegsabgabegesetzes und ist mit den reichsrechtlich
zugelassenen Rechtsmitteln unbeschränkt anfechtbar. (U. v. 1. 2. 21 . g 9 . f