dem gesamten Kabinett auf defsen Wunsch am 20. Jani in einer Be— syrechung mit dem französischen Botschafter über das Räumungs⸗ abkommen seiner Auffassung dahin Ausdruck gegeben, daß er an die ernsthafte Absicht der polnischen In urgenten, das Abstimmungsgebiet zu räumen, nicht glaube. Die Tatsachen haben diese Auffaffung voll hestätigt. Sie sind auch dem französischen Botschafter durch einen Kattowitzer Augen⸗ zeugen am 7. Juli in Gegenwart des Außenministers bestätigt worden und sind der französischen Regierung bekannt. Die Räumung des Gebietes durch die Polen ist nur zum Schein erfolgt. Zwar sind die regulären polnischen Truppen und Telle der Haller-Truppen mit den schweren Waffen über die Grenze gezogen, wo sie, zu neuem Einfall bereit, in ihren Aus⸗— gaengsstellungen versammelt sind. Aber innerhalb des Abstimmungs— . ist die gesamte militärische Organifation der Insurgenken ests hen geblieben. Die Waffen sind versteckt, die infolge der Amneftie straffrei gebliebenen Polnischen Führer stehen auf ihren Posten. Die Mannschaften, die nach ihren eigenen Angaben nur auf. einige Wochen beurlaubt sind, warten nur auf den Befehl zu neuem Tosschlagen. Seitens der französischen Be⸗ satzungstt uppen, welche gegen die deutschgesinnte Bebölkerung mit Daussuchungen und Verhaftungen vorgehen, ist nach hier vorliegenden Berichten für die Entwaffnung der polnischen In«“ surgenten bisher nichts Surchgreifendes ge— schehen. Zum Teil sind sogar in den neueingerichteten Gemeinde⸗ wachen Insurgenten mit ihren Gewehren aufgenommen worden. Auch die Verwaltungsbefugnisse haben die Insurgenten nur zum Tell, und auch dann mehr nur zum Schein als in Wrrklichkeit, an die Interalliierte Kommission abgegeben. Die Landräte haben in manchen Kreisen nur eine stark beschränkte Amtsgewalt. Die Amtsvorsteher sind zum Teil vertrieben, oder können es nicht wagen, ihre Amtsbefugnisse auszuüben. Die Gemeindevorsteher stehen teil weise notgedrungen unter dem, maßgebenden Einfluß ungesetzlicher polnischer Beiräte. Wie sehr sich die pol⸗ nischen Insurgenten als Herren des Landes fühlen, zeigen in vielen Gegenden die Mißhand lungen und Ver⸗ schleppungen deutschgesinnter Leute, die immer wieder vorkommen, und zeigen besonders die polnischen Fahnen, die heute wieder über zahlreichen Werken wehen, nachdem sie für die Dauer der kürzlich vom General Le Rond unternommenen Inspektionsreise eingezogen waren. Vielfach haben auch die Insurgenten sogenannte Liguidationsbüros im Lande zurückgelassen, deren Leiter größtenteils während des polnischen Aufstands Insurgentenführer gewesen sind, in Wahrheit aber sich mit der Vorbereitung neuer Putschpläne be⸗ schäftigen. In Schoppinitz besteht noch heute das Haupt gugrtier Korfantys in Gestalt einer sogenannten Haupt— liquidationskommission.
Die deutsche , nr, bedauert lebhaft, daß die französische Re⸗ gierung den vielen augenscheinlich von polnischer Seite ausgehenden falschen Behauptungen Glauben und Beachtung geschenkt hat. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß die französische Regierung auf Grund der obigen tatsächlichen ,, n,, der ihr vorliegenden Nach⸗ richten zu der Ueberzeugung gelangen wird, daß von der Gefahr eines deutschen Aufstan des oder von einer deutfchen Drohung“ nicht gefprochen werden kann. Sie ift ferner der Ansicht, daß die Vermehrung der französischen Streitkräfte schwerlich dazu beitragen würde, die infolge der noch ausstehenden ö naturgemäß gespannte Lage in Oberschlesien zu be⸗ ruhigen.
Die deutsche Regierung hat dadurch, daß sie das Ultimatum nicht nur angenommen hat, sondern auch in seiner Ausführung schon weit fortgeschritten ist, den Beweis geliefert, daß ihre OSrientierung auf Frigden und nicht auß kriegerische Abenteuer gerichtet und daß das Ziel ihrer Politik die Wiederherstellung friedlicher und normaler ziehungen ist, Sie hat bereits ungeheure Leifsungen finanzieller und wirtschaftlicher Art vollbracht und Hat auch in, der Entwaffnungsfrage allen . Genüge getan. Die deutsche Regierung wird nach wie dor in diefem Be— streben fortfahren. Innerhalb weniger Wochen hat sie, um nur einiges zu nennen, die schwere Artillerie der Land⸗ und Küftenhefestigungen, sowie das von der Kontrollkommiffion nicht zugelassene Gerät des Heeres, der Marine und der Polizei abgeliefert; sie hat die Herstellung von Luftfahrzeugen und ⸗motoren verboten, und alle in Deutschland noch bestehenden Selbstschutzorganifationen entwaffnet und gufgelöst. Die Durchführung des Friedens? vertrages hängt aber unter anderem davon ab, ob es gelingt, die Polen dazu zu bringen, ihrerseits den Friedensvertrag zu. 4 ken gon dem Streben nach unrechtmäßigen Zielen Ab st and zu nehmen und auf die Anwendung aller Mittel der Gewalt zu verzichten.
—
Der französische Botschafter stattete vorgestern dem Reichsminister des Auswärtigen Dr. Ros en einen Befuch ab und fragte, ob die deutsche Regierung erklären wolle, daß sie bereit sei, die näötigen Vorkehrungen für den Transport einer französischen Division zu treffen, die die französische Regierung nach Oberschlesien zu senden beabfichtige. Der Reichsminister des Auswärtigen hat dem Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Abends die nachstehende Antwort erteilt:
Herr Botschafter! Bei unserem heutigen Gespräche haben Sie mir mitgeteilt, daß die französische Regierung entschlossen sei, eine Division ilfstruppen durch Deutschland nach Oberschlesten zu schicken, und haben hieran die Anfrage geknüpft, ob die deutsche Regierung bereit sei, die nötigen Vorkehrungen für den raschen Transport diefer Truppen durch Deutschland zu treffen.
Nach Rücksprache mit dem Herrn. Reichskanzler Wirth beehre ich, mich hierauf mitzuteilen, daß die e g. Regie⸗ rung bereit ist, bezüglich der Transporte pon Truppen ver alliierten und assoziierten Mächte den Bessimmungen des Versailler Vertrages in en. Weise nachzukommen. Indessen kann nach ihrer Auffa mg ein Ersuchen um Beförderung von Truppen nach Oberschlefien nicht von einer ver drei Mächte im eigenen Namen, sondern nur im Ramen der Ge⸗ samtheit der drei Mächte, welche die Befetzun Dberschlesiens ausführen, gestesst werden. ch e. Enere Le, daher um eine aenehgf⸗ Mitteilung darüber bitten, ob. Tas Ersuchen in diesem Falle im Ramen der drei Okkupatlongz⸗ mächte gestellt ist.
Genehmigen Sie, usw.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwi chaft hat den Neichskommissar für Aus- und bir been hl ö * „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, angewiesen, bis zum ö Sep⸗ tember 1921 Einfuhrbewilligungen für Kartoffel— stär ke grün Naßstärke) oder trocken, auch gemahlen, Einsuhr Nr. 1732 des Stlatistischen . zu erteilen.
Eine Verlängerung der erteilten Ein uhrbewilligungen darf nicht erfolgen.
Preußen.
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros “ wird aus den Kreisen Beuthen und Tarnowitz übereinstim mend 36 bes 1 . n, . 89. hh , , mit allem Ern : wassnung der Ortschaften heran⸗ gehen und auch die übrigen zur , . der Sicher⸗ heit erlassenen Verordnungen der Interalliierten Kommission durchführen werden. Die n f n erfolgt in der Art, daß
taats, Regelung der Heimarbeit, obligatorischer Fachunter⸗ 5h für alle Personen zwischen dem 14. und 18. Leb Sozialisierung der Eisenbahn einschließlich der Schmal bahnen, der Bergwerke und der elektrischen Kraftanlagen, Ver⸗ ortentwicklung der Steuer urch besondere Belastung des erworbenen Reichtu die Agrarfrage und die Finanzfrage soll später entschieden
Die Sicherheit in den so von Grund aus meinden wird von Tag zu Tag besser, so da entflohenen Deutschen ohne Gefahr für Lei . i ne Orte zurückkehren können. Auf dem Bahnhof in Kattowitz aben englische Truppen die Wache übernommen und führen auch hier eine scharfe Kontrolle. g / gehen der Engländer hegrüßt werden muß, kann doch kein Zweifel darüber bestehen, daß die Engländer allein die h Oberschlesiens zur vollkommenen Sicherheit nicht urchzuführen n dem ganzen von den Franzosen besetzten Gebiet von Laurahütte und Kattowitz bis Mygslowitz steht die polnische Grenze noch vollkommen o verschiedensten Grenzübergängen versehen polnisch t enannten Sicherheitsdienst, das heißt, sie lassen die erein und hinüber, kurz, die ganze Lage ist hier dieselbe, schlimmer als vor dem Ausbruch des In den Orten der französischen Kreise herrschen in den verschiedensten Verkleidungen vollkommen die polnischen Bewaffneten. Ueberall bestehen noch die polnischen Nirgends werden die von der Interalliierten Kommission befohlenen paritätischen Gemeindewachen durch⸗ geführt. Die wichtigsten, unmittelbar vom Industriegebiet nach Polen führenden Kreise sind in französischer Hand.
azifizierten Ge⸗ ie in die Stadt und Leben in
gesetzgebung
icherungsmonopol und F ms. Ueber
So sehr das energische Vor⸗
urückführung Italien.
In der Kamm er erklärte der Ministerpräsident Bonomi bei der Beendigung der Diskussion über die Regierunge⸗ erklärung laut Bericht der „Agenzia Stefani?
Die Frage der Unahhängigkeit und Freiheit Fim es sei gelöst Es sei noch die wirtschaftliche Frage zu lösen, die mit der der östlichen Grenzen zusammenhänge und deren Lösung der in Rapallo vorgesehenen Kommission obliege, Was eg werde Italien, wenn die Mehrheit des montenegrinischen Volk an einen internationalen Kongreß wenden werde, sich an der Pr der Frage mit seinem herkömmlichen Gerechtigkeitsgefühl beteiligen. das Defizit für das am 30. J 370 Millionen Lire auf 4262 Millionen Für das Rechnungsjahr 1921/22 werde es si unter 5. Milliarden bewegen. Nachdem der Ministerpräsident schließzi bezüglich ängst erfolgter Zwischenfälle zwischen Faszisten und Kommu⸗ nisten erklärt hatte, daß die Regierung fest entschlossen sei, die Freiheit aller Parteien zu sichern und dem Gesetz Gehorsam zu verschaffen, stellte er die Vertrauensfrage.
Die Kammer nahm in namentlicher Abstimmung mit 30 gegen 136 Stimmen eine Tagesordnung an, d gierung Vertrauen ausspricht. Gegen die Tagesordnung stimmten nur die Sozialisten, Faszisten, Kommunisten, somie einzelne Republikaner.
vermögen.
en. An den e Apobeamte
wenn nicht noch
Montenegro anbetreffe, so letzten Aufstandes.
Bonomi erklärte weiter, da gelaufene Rechnungsjahr von Lire herahgedrückt sei.
Ortswehren.
Am Sonntag, den 24. d. M., früh, ist in Berlin der reußische Justizminister Dr. Max Georg Friedrich Beseler im fast vollendeten achtzigsten Lebensjahre nach längerem Leiden sanft entschlafen. Der Heimgegangene wurde am 22. September 1841 als Sohn des aus Holstein siammenden Rechts⸗ lehrers Georg Beseler geboren. Nach Vollendung seiner Studien trat er 1863 in den Justizdienst, wurde 1870 zum Richter bei annover ernannt, 1874 an das Stadt⸗ rsetzt und 1882 zum Landgerichts direktor befördert. Als solcher war er zunächst in Saarbrücken, dann in Düsselderf tätig, bis 1888 seine Ernennung zum La gerichtspräsidenten in Oppeln erfolgte. 1892 wurde ihm die neu schaffene Stelle eines Präsidenten des Amtsgerichts 1 in erlin verliehen. 1897 wurde er Oberlandesgerichtspräsident in Kiel und 1904 ging er in gleicher Eigenschaft nach Breslau, um aber bereits gegen Ende des folgenden Dr. von Schönstedts als Justizminister nach Berlin berufen zu werden. Dieses hohe Amt hat der Entschlafene bis zum Jahre 1917 innegehabt und es während dieser zwölf Jahre mit der Kraft und der strengen Unparteilichkeit verwaltet, die seiner ganzen Persönlichkeit den Stempel aufdrückten. Von hohen Gaben des Geistes und bei äußerer Strenge von milder Herzens— güte, allem bürokratischen Wesen abhold, hat er sich um die Rechts⸗ pflege und deren Diener sowie um die unvergeßliche Verdienste erworben. gung des Richterstandes, die planmäßige Ersetzung von chtern durch ständige Richter und die A lastung der Richter von minder wichtigen Ges die, preußische Justiz dem Verstorbenen. bleibt ihm in der Justiz sein wiederholtes mannhaftes Ein— treten für die Unabhä— strengste Wahrung au Zeiten unvergessen.
Spanien. Einer Blättermeldung zufolge sollen ernste Nachrichten ⸗Marokko in Madrid eingetroffen sein. Das daß Eingeborene geschobenen Posten bei. Melilla angegriffen hätten. Alfons sei am Freitag infolge der aus Marokko eingetroffenen Nachrichten von San Sebastian nach Madrid zurückgekehrt.
Siüdslawien.
Der Ministerrat hat beschlossen, den Justizaus schuß für den 2tz. Juli und die Nation glyersam m lung für den 30. Juli einzuberufen, um über Maßnahmen aus Anlaß der r nnn des ehemaligen Ministers Drakovie Beschluß zu fassen.
dem Amtsgericht in gericht in Berlin ve aus Spanisch „Journal“ einen vor⸗
ilgen.
ahres als Nachfolger
Nach Athener Blättermeldungen werden die Reste det kürkischen Armee von Eski Schehir und Kutahia in der Richtung auf Angora verfolgt, wo sie si suchen. Die griechische Kavallerie gehe par sei verwundet, sein Generalstabschef rken müßten die Halbinsel Jsmid
örderung der Justizreform ie Hebung und zeitgemäße uu konzentrieren nfänge der Ent—⸗ der Eisenbahn⸗ äften verdankt
ondere aber
Ismet Pas
getötet worden.
igkeit der Rechtspre
t chung und deren in der eigenen Verwaltung für alle
Der „Agence Havas“ wird aus Angora gemeldet, bei Antingach () habe eine erbitterte Schlacht stattgefunden, die zugunsten der Türken geendet habe. Die Grie hätten zahlreiche Gefangene, acht Geschütze, mehrere Maschinen⸗ mition und Kriegsmaterial verloren.
gewehre und viel
Großbritannien und Irland. Von amtlicher Seite erfährt die „Morning Post“, daß ne weiteren diplomatischen Schritte in der ober— Die britische Regierung Sie habe keinen
Bulgarien.
französische, der englische und der italienische Gesandte in Sofia haben nach dem Ministerpräsidenten Stam hu lings ki Vorstellungen erhoben wegen gewisser Machenschaften, deren Ziel es sei, in Thrazien Unruhen hervorzurufen, die für Bulgarien von schlimmen Der Ministerpräsident Stambulinski h widert, daß die bulgarische Regierung niemals dem Willen der Großmächte zuwiderhandeln werde.
Schweiz.
Die beratende technische Kommission für Verkehr und Transit wird nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ am 25. Juli in Genf zusammentreten. Diese Kommission wurde auf der Konferenz von Barcelena erufen und dem Völkerbund angegliedert. Sie hat wendung, und Verwertung der in Barcelong an— genommenen Grundsätze zu wachen. Der Kommission gehören 16 Mitglieder an, und zwar vier Mitglieder der ständ Völkerbund vertretenen Mächte und 12 Konferenz selbst gewählt worden sind.
dem „Intransigeant“ bei eschehen sind. 3 fig
te bisher nicht beantwortet. altung zu ändern, und alle aus Obe en bekräftigen die Ansichten, a Sie beabsichtige indessen nicht, sich chen Regierung darüber zu streiten, sondern t ie oberschlesische Frage vom nell wie möglich geregelt werde.
. — Das Kabinett hat sich der „Daily Mail“ ür den Bau von Großkampfschiffen und für di tzung des Flottenbauprogramms in dieser Beziehun zesprod Im Laufe der nächsten schnittlich 3— 4 Großkampf
Grund, ihre eintreffenden diese ihre Haltun mit der französi wünsche nur dri Obersten Rat so
sein könnten.
gesprochen. Jahre würden durch⸗
schiffe gebaut werden.
Frankreich.
che Geschäftsträger Sir Milne Cheetham hatte mittag mit dem Generalsekretär des Ministeriums ine Besprechung über den zur Frage einzuschlagenden Ge⸗ legte der Agence Havas“ on am letzten Donnertztag laire vorgebrachten Argu⸗ er sei beauftragt, auf der un⸗ ärkungen zu bestehen.
die direkten Verhandlungen eutschen Regierun nicht die Reparations kommi gang en werde, erklärte der Ministerpräsident Brian Er stehe nicht auf dem Standpunkt, da gedeutet werden könnt täten für die Liefern bestimmen.
ins Leben
Der briti vorgestern na des Aeußern Regelung der oberschlesis schäftsgang. Sir Milne Cheetha zufolge abermals die von Lord Curz gegenüber dem Grafen de St. Au mente dar. Zerthelot erklärte,
verzüglichen Absendung von Verst = Auf eine Anfrage, ob dur zwischen der französischen und der Sach lieferungen n
itglieder, die au Berthelot e
Amerika.
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Washingten wird von zuständiger Seite die baldige Bekanntgabe des Heit⸗ unktes der Abrüstungskon ferenz in Aussicht gestellt. Troß er Einwendungen Japans sei man der Ansicht, daß die Jap— und die Schantungfrage auf das Konferenzprogramm gehören und darauf erscheinen würden, ̃ der Beratungen eine Regelung zustande komme. Die Regierung habe Belgien und andere interessierte Mächte davon in Kennt= nis gesetzt, daß ihrer Vertretung bei den Beratu egenstehe, wenn die Beratungen Gegenstände i
kdenfalls auf 26 000 A fe
falls nicht vor der Aufnahme
en nichts ent⸗ res Interesses
„Agence Havat ; ie deraufnahme der iplomatischen Beziehun gen mit Deutschland rati—
ß die Verhandlungen so en; denn sie hätten nur den Zweck, die ; ngen in natura und die
ahlungsart genau zu en Delegierten n . ⸗
; i der Reparationz⸗ er die Verhandlungen auf dem laufenden Ministerpräsident worden sei, durch Sachlieferungen u bezahlen und daß in Deutschland Loko⸗ Konto Reparationen bestellt worden seien.
— Die Internationale Do naukon earbeitete Statut über den ie beglaubi
Die franzssis. kommission würden täglich i ehal Uebrigens erklärt richtig, daß Deutschland ermächtigt /s der fälligen Summen motiven und Waggons au
— Die bolivianische Regierun das Protoko
ferenz hat vor— den Verkehr auf der gten Delegierten der beteiligten
gestern das Donau dur
Staaten unterzeichnen lassen. Parlamentarische Nachrichten.
Nachstehend wird der Entwurf eines Gesetze weiter un Anwendungsgebiets der
und zur Einschränkun
der'rurzen Freiherts strafen dung ber senhith⸗ ren 8
Belgien.
laut Meldung des „Wolffschen heit . rovinzialwahlen Für bas Wahlrecht simmien did nähe lite
im Senat die Mehr chen Kammer und Senat ni ,,. . ich in der letzten Sitzun d der Frage der n schäftigt. Der Grundsatz der nationalen eines Angriffs wurde obiger Quelle zu Mehrheit des Generalrats trat für Nen rogramm, das fe ge Militärdien
Die Kammer nebst Begrün
Telegraphenbüros“ mit Stimmenmehr Frauen das Stimmrecht für die P zuzu erkennen. Da die Kat
Konflikt zw Partei hat
eit besitzen, ist ein t ausgeschlossen.
sozigldem eo kratischen mit der Militärfrage das Parlament be⸗ Verteidigung im Falle folge zugelasen. Die wahlen im Oktober ein. estellt wurde, ist das folgende: ersicherung hei Unfall,
. Das Strafgesetzbuch wird a ert wie folgt: 1. Im § 1 Abs. 2
Dag Wahl und 3 werben die th
bie einzelnen Hrtschaften von englischen Truppen umstellt werden und die Durchsuchimgen 5 von Haus 1
urch die Worte: einla
fünfzig Mark“ jeweils d M setzt.
valibität und im Alter, ein Statut für die Angestellten
2 Im 5 258 Abs. 2 werben die Worte: sechshundert Mark durch die Worie: sechstausend Mark“ ersetzt. Im 5 29 werden die Worte: fünfzehn Mark“ jeweils durch die Worte: „einhundertfünfzig Mark ⸗ erfetzt. Im § 27 Nr. 2 des Gerichteverfaffungsgesetzes werden die BPorle: „von höchftens sechshundert Mark“ gestrichen.
§ę 3.
für ein Vergehen, für das den bestehenden Vorschriften ang überhaupt nicht oder nur . 3 — zulässig ist, niht mehr als ein Monat F fe verwirkt, so ist an Stelle n Freiheitsstrafe auf dstrafe bis zu zwanzigtausend Mark zu glennen, wenn der Strafzweck durch eine der,. erreicht werden
kun g wei die Geldftrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt die brwirkte Freiheitsstrafe an ihre Stelle. Bei der e, re, . aß Gericht an den Maßstab des 529 des Strafgesetzbuches nicht gebunden.
4. st dem Verurteilten nach 16 wirts e, Verhãlinissen . daß er die Geldstrafe e ch it, so kann ihm hericht eine Frist bewilligen oder gestatten, die Strafe in bestimmten Vilbeträgen zu zahlen.
Das Gericht kann diese Vergünstigungen auch nach dem Urteil bewilligen. Es kann seine Entschließungen nachträglich ändern. zeisttet der Verurteilte die Teilzahlungen nicht rechtzeitig oder bessern sh feine wirtschaftlichen Verhaͤltnisse wesentlich, so kann das Gericht e Vergünstigung widerrufen.
Auf die nach Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen findet 494 et Strafprozeßordnung entsprechende Anwendung.
§ 5. Soweit die Geldstrafe nicht gezahlt wird, ist sie beizutreihen. Der Versuch, die Geldstrafe beizutreiben, kann unterbleiben, renn mit Sicherheit vorauszusehen ist, daß sie aus dem beweglichen Dermögen des Verurteilten nicht beigetrieben werden kann.
6. Die Vollstreckungsbehõrde 3 dem Verurteilten gestatten, eine meinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen.
§ 7.
Auf Antrag der Vollstreckungsbehörde kann das Gericht (6 494 iet Strafprozeßordnung) anordnen, daß die Vollstreckung der Grsatz = seihejtsstrafe unterbleibt, wenn der Verurteilte ohne sein Verschulden ußerstande ist, die Geldstrafe zu zahlen oder durch freie Arbeit zu
§ 8. Das Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.
Ist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes wegen eines Vergehenz, regen dessen nach den bestehenden Vorschriften auf Freiheitsstrafe 1Ilannt werden mußte, eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Näonat erkannt worden, so kann das Gericht (6 491 der Strafprozeß⸗= fidnung) dem Verurteilten auf seinen Antrag gestatten, die Freiheito⸗ hafe, soweit sie noch nicht verbüßt ist, durch Zahlung einer Geld= srafe bis zu zwanzigtausend Mark abzuwenden; dies gilt auch dann, denn das Urteil erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rechts⸗ käftig wird. 5 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
Begründung.
Das Strafmittel der Geldstrafe ist in den geltenden Straf⸗ . nur in beschränktem Maße ausgenutzt. Im e fn, ich ist ihr Anwendungsgebiet eng beet, das Höchslmaß durch weg niedrig. Das gleiche gilt von den übrigen Strafgesetzen des Reich s und der Länder, die vor dem Kriege und in den ersten Kriegs= sihten erlassen worden sind. Auch die Vollstreckung der Geldstrafe st unzureichend geregelt. Vor allem ist nicht dafuͤr gesorgt, daß der Verurteilte seine Arbeitskraft zur sibe snn der Geld⸗ srafe ausnutzen kann; infolgedessen muß weit häufiger, als gz im Interesse der Allgemeinheit und des Verurteilten er⸗ nänscht ist, die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Das ge⸗ Inge Höchstmaß der Geldstrafen in den älteren Strafgesetzen tritt heute, nachdem der Wert des Geldteils auf einen Bruchteil des stiheren Wertes gesunken ist, mehr denn je hervor; diese Straf⸗ hrohungen haben jetzt gegenüber bemittelten Personen den Charakter einer Strafdrohung nahezu verloren. .
Das Verhältnis von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe von Hrund auf neu zu ordnen, muß der allgemeinen Reform des Strafrechts vorbehalten bleiben. Der Entwurf beschränkt sich hmauf, das Höchstmaß der Geldstrafen heraufzusetzen und die Borschriften über die Vollstreckung zweckmäßiger auszugestalten 6 1, 5§8 4 bis 7). Hierdurch wird zugleich der dringend mwünschte Erfolg erzielt, daß die , mehr als bisher um Ersatz der Freiheitsstrafe dienen kann. Außerdem eröffnet der sntwurf der Gesdstrafe ein neues Gebiet, indem er das Gericht er⸗ nächtigt, überall da, wo wegen eines Vergehens bisher auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden mußte, eine Geldstrafe zu verhängen, denn nicht mehr als ein Monat Freiheitsstrafe verwirkt ist und der Ftrafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden kann (3 3 Abs. h. die feit langem erhobene Forderung, die kurzen Freiheitsstrafen ein= kdimmen, wird damit in der Hauptsache erfüllt. Die Tragweite er Nenerung geht daraus herbor, daß künftig z. B. in milder legenden Fällen des einfachen Diebstahls auf Geldstrafe wird erkannt berden können.
Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
Zu §1.
Eine Heraufsetzung der Höchstbeträge der Geldstrasen auf das zehnfache gen fee gs r gesunkenen Geldwert gerechtfertigt. Um ther die Geldstrafe zu einem brauchbaren Ersatz für die Freiheits⸗ strafe zu machen, soll der . 5 Verbrechen und Vergehen
esetzt werden.
Die Vorschrift bezieht 6 auf alle kriminellen Strafdrohungen es Reichs . Länder. Ordnungsstrafen (zu vergl. z. B. S§ 1487 his 1439 der Reichsversicherungsordnung) und Zwangsstrafen (5. B. legen Zeugen, die ihr Zeugnis verweigern — 5 69 der Stra fprozeß⸗ zrdͤnung, 380 der Zwilprozeßordnung — von der Polizeibehörde nr Erzwingung von Handlungen oder Unterla fungen festgesetzte Geld⸗ lasen werden nicht berührt.
u § 2.
Die Vorschriften des § 28 r gen, das geltende Recht mit 5 1 lz Entwurfs in Einklang zu bringen, ö
Nach 8 1 Abs. 2 des Er. buchs ist eine mit Geldstrafe his u 166 he ehr Handlung eine Uebertretung und eine mit Geld⸗ kiafe von mehr als 150 M bedrohte Handlung ein Vergehen. Der Inzwurs setzt die Grenze entsprechend der Versehnfachung der Geld⸗= nldrohungen auf 165 Æ herauf. (Abs. I Nr. I).. Einer gleichen lenderung bedarf die Vorschrift des 5 28 Abs. 2 des Strafgesetz⸗ liche, welche die Umwandlung einer hei Vergehen allein oder an ster Stelle oder wahlwesse neben Haft angedrohten Geldstrgfe in haft sfatt in Gefängnis zuläßt, wenn die erkannte Strafe den Betrag den 600 A nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. Y. ö .
Die Verzehnfachung, des Höchstbetrags der Gesdstrafg macht e reiter nel ett . 3 stab d ö Umwandlung einer Geldstrafe in ne, Erfatzfreiheitzstrafe (6 29 des Strafgesetzbuchs) abzuändern. Während pisher einer eintägigen , der Betrag von lichstens 15 6 Geldstrafe gleichgestellt ist, soll künftig ein Betrag . 150 d einem Tage Freiheitsstrafe gleichgeachtet werden
Nr 8. w.
Nach 9 9 Nr. 2 des ,,, ,, gehören Ver⸗ kehen, die mit keiner höheren Geldstrafe als 606 4A bedroht sind, n ursprünglichen Zuständigkeit der Schöffengerichte., Der Entwurf 6 davon aug, daß dag a f, der angedrohten Geldstrafe allein
ir die Zuständigkeit nicht ausschlaggebend ist. Er schläͤgt deshalb vor, die . 56 3 Nr. 2 6 Gerichtsverfassungsgesetzes ganz
uuffugeben 6. Y.
J Die Vorschrift des 266 ft erforderlich, weil sonst auf dem lnmeg. sber. die Ersatzfreiheitsstrafe den Täter nicht selten eine ere Freiheitsftrafe als die an sich verwirkte treffen würde. Deshalb 7 * Gericht auch bei der Umwandlung an den Maßstab des
Kü des Särascesebbuchs nicht zibunden fein.
19. April bis 14. Mai in
Zu 5 4. Die Vorschrift bezieht . nicht nur auf die Falle des 8 3 des Entwurfs, sondern auf alle Fälle, in denen eine Geldstrafe verhängt wird.! Die beiden ersten Abfätze sind dem vor kurzem veröffentlichten Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch (Entwurf von 1919) entnommen (5 56; zu vergl. S. 61 der dem Entwurf 3 Denkschrift). Soweit die Vergünstigungen nicht, wie in der Regel, im Urteil getroffen werden,
dd sie von dem Vollstreckungsgericht unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des 5 494 der Strafprozeßordnung zu erlassen Abs. 3). 566
u S§5 Die Vorschriften der 5 5, 5 sind ebenfalls unverändert aus dem Entwurf von 1819 übernommen. Auch die Vorschrift des 37 stimmt in ihrem Grundgedanken mit dem Entwurf von 1919 überein 9 57 Abs. 1, 2; 58, §5 59 Abs. 1; S. 61 letzter Absatz, S. 62 bs. 3 und 4 der kschrifth. .
3u 5 Die Vorschrift des Abs. 3 be e den hor dem Inkrafttreten des neuen etzes Verurteilten die Vergünstigung des 8 3 nach⸗ träglich zukammen zu lassen, soweit der tee . nicht bereits durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erloschen ist. Die Vor⸗ schrift soll sowohl dann gelten, wenn das Urteil zur Zeit des Inkraft⸗ tretens des Gesetzes bereits rechtskräftig war, als auch dann, wenn das Urteil zwar vor dem Inkrafttreten des Gefetzes erlassen, aber erst nach dem Inkrafttreten durch Ablauf der Rechtsmittelfrist oder durch Verwerfung des Rechtsmi rechtskräftig wird.
Statistit und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitiakeiten.
Wie der Deut sche Bankbeamten⸗Verein dem Wolffschen Telegraphenbüro“ mitteilt, haben die von ihm bean⸗ tragten Nachberbandlungen für die Verlängerung des Reichstarifs zu einer Einigung geführt. Sowohl der Arbeit⸗ geberverband als auch die Angestelltenorganisationen haben den Ver⸗ mittlungsvorschlag des Reichsarheitsministerß angenommen. Die e, ne. erstreckt sich bis zum 31. März 1922, jedoch kann über eine Regulierung der Bezüge für die Zeit nach dem J. anuar 1922 und über eine anderweitige Anrechnnng von Beruftjahren im De⸗ zember 1921 neu verhandelt werden.
Der Landarbeiterstreik im Kreise Greifswald ist Blättermeldungen zufolge völlig a sammengehrochen. Auf sämtlichen Gütern wird wieder gearbeitet. Auch im Bezirk Bünzow, wo auf 12 Gütern gestreikt wurde, ist die Arbeit heute morgen be⸗ dingungslos wieder aufgenommen worden.
Nach einer Meldung des Peuple“ aus Straßburg, haben die dortigen Elektrizitätsarbeiter eine von der Direktion ver⸗ fügte 25 prozentigen Lohnherabsetzung abgelehnt und sind in den Streik getreten. Die Stromlieferung ist unterbrochen. Im ganzen Unterelsaß sind die Metallarbeiter ausgesperrt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
Veröffentli des Reichsgesundheitsamts“, en , ,, n.
Pe st. n. Monat Februar wurde 1 Erkrankung 9 t. (Bull. des Eidgen. Ge⸗ 13
sundheitsamts d. . ; rit ⸗ O n. Burma vom 17. April bis wait sg fs 21 ö (und 15 Todegfaͤlle), in Mulmein 17 (15), in we 160 (92). (Deggl. S. 231.) Ceylon. Vom 3. April bis 7“. Mai 8 Erkrankungen und 6 Todesfälle in Colom bo. (Desgl. S. 231.) . V . . an, 361 9 5 nkungen un odesfälle in Singapore. S. 231. i, , Vom 19. April bis 4. Mai 4 Erkrankungen und Todesfälle. (Desgl. S. 251.) — China. In der , ,. wurden in Charbin vom * 26 bis J. April 1319 Fälle festgestellt. Publ. health rep. 1
ö ) A ten. Vom 14. Mai bis 17. Juni 25 Erkrankungen. (Bull. ö 3 Gesundheitsamts d. Schweiz S. 2531.) . Tunesten. 3m ö 23 Erkrankungen und 8 Todesfälle in is. (Desgl. S. 251. w. In Guayaquil vom 16. bis 30. April 3 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall. (Fubl. health rep. S. 1299.)
Cholera.
Rußland. Das Auftreten wird unter dem 19. Mai aus dem K — Kolomna, Rostow am Don und der Ukraine gemeldet. (Publ. health . . ;
iti Ost indien. In Kalkutta wurden vom
10. Ha 3 * Rl 374 Erkrankungen. (und 328 ieee ge⸗
meldet, in Negapatam vom 6. März bis 2. April 7 (7, in
Madra . . ö 53. 46 51 Mai 2 8 9 3 13 3 j ⸗ ; in Burma wurden festg ;
14 4 . . nr 18 (15).
Il. d. Eidgen. Gesundheit 8am we . ö (Hul. . . an Bangkok vom 6. März bis 2. April 3 Er⸗ krankungen. (Publ. health rep. S. 1299.)
Gelbfieber. Mexiko. In der Zeit vom 16 bis 21. Mai 1 Erkrankung in Tuxpan. .
.
Pocken. —
s8 Reich. Nachträglich wurden für die Zeit vom
z. Juli 6 e wn acht ch, und zwar in Beuthen t
d Birawa (Kreis Coseh je 1, in Antonien⸗ . . Birkenthal?, in Rasdzin reis Kattowitz)
i is Ratibor, Reg. Bez. Oppeln) je 1. ö. z . n. S bis l nf wurden 6 Erkrankungen ge meldet, und zwar im Kanten 3 ‚r . 4 im Kanton Solothurn und in der Stadt Basel je 1. (Bull. d. Eidgen. Gesundheits.
228. ; 6 t] ö.. d. In der * vom 1. bis 31. Mai 15 Erkrankungen,
davon in Riga 3 und im Kreise Windau 11.
Fleckfieber. rn. In der Zeit vom 13. bis 19. Juni im Komitat
Unga 2 Erkrankungen. * . ö 3 nd. ĩ n der hit vom 1. bis 31. Mai 106 Erkrankungen,
i 17. nen 5 1 Vom 1. bis 19. März 111 Erkrankungen und
1 hl (Gk 6. bgm. Heflndhelt e e nnn gm, 230. . —
. 3 ypten. 84 n, vom 2. bis 15. April
8 Grkrankungen und Todes f e.
Wohlfahrtspflege.
Der Nationalstiftung ist von hochherzigen Freunden und gande ck en in St. i nn it eine Summe von 130 000 4 übermittelt worden, die, dem Wunsche der Spender entsprechend, für
der St dem Gebiete terbringung ya Tätigkeit der et tung auf. d 27 23 enn
Auf Anregung des Reich sver bandas der privaten nr ,, gen Kranken⸗ und Pflegeanstalten eutchlands, der bei dem Ministerpräsidenten Stegerwald bezüglich dringender Fragen in der gegenwärtigen Krankenhaus- politik vorstellig geworden war, hatte dieser eine Konferenz von Sach— verständigen einberufen, die am 21. Juli im Volkswohlfahrts⸗ ministerium getagt hat. An ihr nahmen, wie Wolffs Telegraphen⸗ büro“ berichtet, Vertreter kommunaler und privater gemein- d Kran kenanstalten, Vertreter des preußischen Städtetages, des Verbandes preußischer Landkreise, des Vereins Ver⸗ waltungsbeamten von Krankenanftalten, der Krankenkassen uw. seil. Das einleitende Referat erstattete Professor Lang stein, Direktor der Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings und Klein— kindersterblichkeit und Schriftführer des Reichsverbandes der privaten gemeinnützigen Kranken⸗ und Pflegeanstalten. Deutschlands lber die notwendig erscheinenden Wege fur eine wirtschaftliche KranLen⸗ hauspolitik. Die Frage der Höhe, der Pflegesätze, der Ein- heitlichkeit derselben, der tarifmäßig festgesetzten Lohne, der Notwendigkeit von Erwägungen, ob und unter welchen Um- ständen, trotz Leerstehens mancher Anstalten, neue Krankenhäufer und Pflegestätten errichtet werden dürfen, wurde eingehend erörtert. Mannigfache Anregungen zu einer Verbilligung und Verbesserung des Krankenhaushetriebs wurden gegeben und vom Vorsitzenden, Minifterial. direktor Gattstein, entsprechende Richtlinien in Aussicht gestellt. Auch wurde die Notwendigkeit einer engen Arbeitsgemeinschaft zur Löfung der vorhandenen Schwierigkeiten zwischen den Vertretern der ver⸗ schiedenen Arten von Krankenanstalten und den Krankenkassen von allen Seiten betont.
Literatur. Dante. Sein Leben und seine Werke. Von Karl
Jakubezyk, Domvikar in Breslau. Mit einem Ttelbild. (GFreiburg . Br. 1921, Herder. 20 A; geb. Z5 4 und Zuschläge)
Dante: Die Göttliche Komödie. Ueberfragen bon Richard Zoozmann. Mit Einfüh und Anmerkungen von CFonstantin Sauter. Dritte und vierte Auflage. (Freiburg i. Br. 1921. Herder. 31 A5 geb. 335 A und Zuschläge.)
Die Wiederkehr des Tages, an dem vor 600 Jahren Italiens größter Dichter in Ravenna die müden e. bloß hat das Inter⸗ esse für Dante und seine Schöpfungen neu lebt. In einer Zeit der Enttäuschungen und des Zusammenbruchs erschein? er Vielen als kundiger Führer, um den Frieden der Seele wiederzufinden, als ein gewaltiger Prediger an das heillos zerrissene und in Materialismus oder dumpfer Verzweiflung versunkene Abendland. Der ver. dienstvolle Herdersche Verlag, der seit Jahrzehnten bemüht war, den edlen Florentiner dem Verständnis des deutschen Volles näherzubringen, hat uns in diesem Jubeljahre durch zwei neue Danteveröffentlichungen erfreut. In dem Jakubezykschen Buche schenkte uns der Verlag ein durch gedrängte Uebersichtlichkeit und wohlgestaltete, edle Fassung ausgezeichnetes lehrreiches Bild des Menschen⸗ und Künstlertums Dantes. Die fast unübersehbare Dante⸗ wissenschaft, ihr Bestes schuf bekanntlich tiefgründige deutsche Arbeit, wurde sorgfaltig benutzt und durchgehends zutreffend bewertet. Denen, welche in die ihnen bisher fremde Welt Dantes eindringen wollen, wird dies Buch als Wegweiser willkommen sein. Von ihm in Dantes Werdegang als Mensch und Dichter eingeführt, greife man zu Zoozmanns UÜebersetzung der Göttlichen Komödie. Sie ist eine der besten, in jahrzehntelanger, unermüdlicher Arbeit immer wieder verbesserte e, , n,, Danteschen Meisterwerks, aus⸗ gezeichnet durch , zohllaut und tiefstes Erfassen des imergründlichen Tiefsinns der Divina Commedia. Die vortrefflichen Einführungen und Anmerkungen Sauters, eines der besten neueren Danteforschers, machen diese Volksausgabe der Zoozmannschen mehr— händigen Uebertragung des Dantewerks besonders wertvoll. Die Aut⸗ stattung beider Veröffentlichungen ist, wie das bei dem Verlag Herder üblich, geschmackvoll und ansprechend. k.
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Die Kontrolle än kan fmännischen Unterneh- mungen. Von Professor FriedrichLeitner. Zweite, stark ver⸗
mehrte Auflage. VII und 297 Seiten mit 4 Schaubildern im Text
und 3 Tafeln. Geh. 380 M einschl. des Teuerungszuschlags. Frank furt 4. M., J. D. Sauerländers Verlag. — Der durch seine mehrfach aufgelegten Werke über die Selbstkostenberechnung industrieller Be⸗ . über das Bankgeschäft und seine Technik, über Buchhaltung und Bilanzkritik und über die Privatwirtschaftslehre der Unter⸗ nehmung in Fachkreisen bekannte Verfasser, Leiter eines Industrieseminars, behandelt im vorliegenden Buche. Organisationsprobleme privatwirt⸗ schaftlicher , , , ,. die kaufmännischen Kontrollmaßnahmen. Die Organisgtion der Kontrolle in Waren- und Hankbetrie ben, die verhältnismäßig einfach, in der Hauptsache eine Geharungskontrolle ist, wird kürzer dargestellt; um so eingehender die vielgestaltige Kontrolle im Industrjebetriebe, besonders auch die Statistik. das Revisionswesen und die Finanzverwaltung in den Großbetrieben. Neben grundsätzlichen Erörterungen über die Organisation und Ver⸗ waltung von privaten Erwerhswirtschaften im Großbetrieb werden
typenmäßßige Beispiele und zahlreiche Tabellen zur Veranschaulichung
des Allgemeinen am Besonderen verwandt. Die neue Auflage ist noch bereichert durch die Aufnahme des Gründungs⸗ und des i , n . einer . ion, eines Revisionsplans, einiger Beispiele für die Kontrolle der Kalkulation und die finanzielle Entwicklung einer Unternehmung sowie durch eine ausführliche Darstellung der Kontrolle der Montage, zunächst derjenigen der Werkstattmontage (als Teil⸗ prozeß der Fabꝛritatlon innerhalb der Organisation), und dann der Kontrolle der Montage außerhalb der Erzeugungsstätte. Das Buch wird auch ein erprobter Fachmann der Industrie nicht aus der Hand lion, ohne Neues gelernt oder Altes in neuer Form bestätigt , nn zu haben. ⸗
Verkehrswefsen.
Die zwischen dem Reichspostministerium und den . der amerikan ischen een den kürzlich in Berlin gepflogenen Perhandlungen sind erfolgreich beendet worden. Als erste Folge der Verhandlungen tritt laut. W. T. B. eine Ermäßigung der bisherigen auf die Funkstrecke entfallenden Gebühr um rund 25 ein. Hieraus ergibt sich vom 1. August ab eine Verbilligung der Gebühren für Funktelegramme nach New Jork um 4,50 4A für das Wort. Lie, e,. ist es möglich gewesen, auch für Funkpressetelegtamme nach Amerika, die schon 3. nur den vierten Teil der Gebühr für gewöhnliche Telegramme kosten, eine weitere Gebũührenermäaßigung von 50 J für das Wort durchzusetzen.
Bauwesen.
ö Wettb . , * dre augruppen von zie rw o n r die n,, in München Gladbach fw tt die Stadtverwaltung unter Architekten im Stadt⸗ und Landkreis M. Gladbach und im Stadtkreis Rheydt mit Frist bis zum 19. August d. J. aus. Es sind neun Preise vorgesehen in Höhe von 2400 bis 1060 AÆ und mehrere Ankäufe. Die Wettbewerböunterlagen sind für 20 4A, die dem Bewerber — werden, vom Neubanamt für Besatzungsbauten in dc r, bach * beziehen. in Wettbewerb für ntwürfe zu einem chlichten Gedächtnismal für die Stadt Greifen erg i. Pom m. wird mit bis zum 15. August d. J und mit drei Preisen von e. M ausggeschrieben. Die Unter⸗ lagen für den Wettbewerb sind für 10 4A, die den Bewerbern zurück⸗ egeben werden, vom Magistrat der Stadt Greifenberg i. Pomm. zu eziehen. ; ettbewerb für Entwürfe zu einem Kranken- haus in Ilmenau in . en, . vom
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