1921 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

M inisterium für Handel und Gewerbe.

Bergwerksverleihung.

Auf den Antrag des Staatlichen Oberbergamts zu Halle wird dem Preußischen Staat (Bergfiskus) unter dem Namen

Preußenhall“

das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem angehefteten Sstuationsrifse mit einem roten Farbstreifen umrandet ist, einen Flächeninhalt von 4840 (piertausendachthundertvierzig) qkm hat und in sämtlichen Gemeinde- und Gutabezirken der Kreise Weißensee, Langensalja, Heiligenstadt und Mühlhausen (Land) in den Stadt— freifen Erfurt. Mählhausen. Nordhausen, Aschersleben, Naumburg, Weißenfels, Merseburg, Halle (Saale) und Cigleben und in den Ge⸗ meindebezirken Tauhardt, Bibra. Kölleda, Eckartsberga, Alt Beich⸗ lingen, Äuerftedt, Bachra, Backleben, Battgendorf, Beichlingen. Bill= roda, Bilzingsleben, Borgau, Braunsroda bei Eckartsberga, Büchel, Burgheßler, Burgholzhausen, Burgwenden, Burkersroda, Derms dorf, Dietrichsroba, Etzleben, Frankrodg, Frohndorf, Gößnitz, Gorsleben, Griefstedt, Groß Monra, Hemleben, Herrengosserstedt, Hirschroda, Hohndorf. Kalbitz, Kannawurf, Klosterhäseler, Krawinkel, Leubingen, Loffa, Millingsdorf, Niederholzhausen, Ostramondra, Pleismar, Reltgenffedt, Roldisleben, Rothenberga, Sachsenhurg, Schafau, Schillingfiedt, Schimmel, Seena, Steinbach, Steinburg, Stödten, Thüsdorf, Tromsdorf, Wallroda, Wischroda und

in den Gutsbezirken Alt Beichlingen, Auerstedt, Bachra, Back⸗ leben, Beichlingen, Billroda, Bilzingsleben, Büchel, Burgheßler, Burgholzhausen, Burgscheidungen, Burkersroda, Dietrichs roda, Fckartsberga-Forstgut. Frohndorf. Gößnitz, Gergleben J, III, , Herrengosserstedt, Hohndorf, Kanngwurf 1 Schloßgut, Kanna⸗ wurf I, Klosterhäseler, Kölleda. Leubingen, Lossa, Marienthal, Ostramonda, Pleismar, Rothenherga, Sachsenburg, Steinberg, Tauhardt, Tromsdorf und von Werthernscher Kommunforst des Kreises Eckartsberga, in den Gemeindebezirken Kösen, Altenburg, Benndorf, Flemmingen, Gernstedt, Grochlitz, Groß Jena, Hassenhausen, Klein⸗ heringen, Klein Jena, Lengefeld, Lißdorf Nieder Möllern, Ober Möllern, Pomnitz, Poppel, Possenhain, Punschrau, Rehehausen, Rödigen, ö , Saaleck, Schellsitz, Schönburg, Spielberg, Taugwitz, äckwar un ö in den Gutsbezirken Freyburg⸗Oberförstereignteil, Groß Jena, Kreipitzsch, Pforta und Stendorf deg Landkreises Naumburg, in den Gemeindebezirken Burgwerben, Groß Kayng, Groß Korbetha, Klein Kayng, Kriechau, Leißling⸗Rödgen, Lobitzsch, Wöfan, Sbschütz, Polendorf, Reichardtswerhen, Selau, Storkau, Tage⸗ werben, Nichteritz, Wengelsdorf⸗Kraßlau⸗Leina und ö in' den Gätsbezirken Burgwerben, Groß Kayna, Lösau, Schkortleben, Storkau und Uichteritz des Landkreises Weißenfels, in den Gemeindebezirken Querfurt, Freyburg, Laucha, Mücheln, Nebra, Albersroda. Almsdorf, Altenroda, Balgstädt, Barn⸗ sfädt, Baumersroda, Bedra, Branderoda Braunsdorf, Burgscheidungen, Dobichau, Döcklitz, Dorndorf, Eherenodg, Eptingen, Eulau, Gatter⸗ ffedt, Gebiffte, Geißelröhlitz, Gleing, Göhrendorf, Göhritz, Gölbitz, Goljen, Gofeck, Gräfendorf. Grochstäßt, Größni Gröst, Groß Oster⸗ haufen, Groß Wangen, Groß Wils dorf, Jüdendorf, e,, Kalzen⸗ orf, Kargdorf, Kirchscheldungen, Klein Gichstädt, Klein Osterhausen, Klein Wangen, Krumpa. Kuckenburg, Leihag, Leimbach, Liederstädt, Lodersleben, Lützkendorf, Lunstädt, ,, Möckerling, Münche⸗ roda, Nablendorf, Nemsdors. Neumark, Nieder Eichstaͤdt, Nieder Schmon, Nißmitz. Ober Eichstädt, Ober Farnstedt, Ober Schmon, Sber Wäünsch, Sbhaufen⸗Fohannis. Obhgusen⸗Nikelai, Obhausen⸗ Petri, Oechlitz, Pettstädt, Plößnitz, Pödelist. Pretitz, Reinsdorf, Roß⸗ bach, Rothenschirmbach, Sankt Micheln, Sankt Ulrich, Schleberoda, Schmirma, Schnellroba, Schortau, Spielberg, Städten, Steigra, Ströbnitz, Thaldorf, Thalwinkel, Tröbsdorf, Unter Farnstedt. Wei⸗ schütz, Weißenschirmbach, Wenden, Wennungen, Wernsdorf, Wetzen⸗ dorf. Zeuchfeld, Zöbigkar, Zorbau, Ischeiplitz Zütschdorf und jn den Gutsbertrken Balgstädt, Baumergroda, Bedrg, Bergfarnstedt, Birkigt, Branderoda, Bischofsrode⸗Oberförstereianteil, Burgscheidungen, Eptingen, Eulgu, Freyburg⸗Oberförsterei, Freiburg⸗ Schloß, Gatterfledt⸗ Domäne, Gatterstedt- Kuhmersches Gut, Geißel= röhlitz, Gleina, Goseck, Gröst, Kirchscheidungen, Klein Eichstädt, Krumba, Telha, Leimbach, Loderslehen, Mktarkröhliz Nebra. Ober Farnstebt, Sber Schmon, Ober Wünsch, Obhgusen⸗Johannig, Dbhausen⸗Nffolai, Sbhaufen⸗Petri, Oechlitz, Petzkendorf. Querfurt Schloß, Reinsdorf, Sankt Ulrich, Schalkendorf, Schnellroda, Sittichenbach, Stöbnitz, Storkau, Vi enburg, Weidenbach, Weiden⸗ thal-von Kotze, Weidenthal⸗Vocke, Wei chütz, Weißenschirmbach, Zingst, Zöbigker und Zscheiplitz des Kreises Querfurt, in den Gem eindebezirkgn Lauchstädtz Lützen, Schafstãdt, Alt Ranstädt, Atzendorf, Balditz, Ben kendorf, Beuchlitz, Benndorf, Pifchdorf, Blösien, Bothfeld, Bündorf, Burgliebenau, Burgstaden, Daspig, Dehlitz a. Saale. Dehlitz a. Berge, Dölkau, Dörstewitz, FGllerbach, Ermlitz, Frankleben, Geusa, Goddula, Göhlitzsch, Göhren, Groß Gräfendorf, Groß Lehna, Günthersdorf. ohenweiden, Holleben, Horburg, Kauern, Keuschberg, Kirchfährendorf, Klein hräfendorf, Klein Korbetha, Klein Lauchstädt, Klein Lehng, Klein Liebenau, Knapendorf, Körbisdorf, Kötzschau, , ,. Kötzschen, Kollenbeh, Korbetha, Krakau, Krehpau, Kriegsdorf, Kröllwitz, enne⸗ witz, Leuna⸗Sckendorf, Löpitz, Lössen, Maßlau, Meuschau, Milzau, Möritzsch, Naundorf, Nempitz, Netzschkaus Neukirchen, Nieder Beuna, Rieder Klobikau, Rieder Wünsch, Ober Beuna, Ober Llobikau. Ober Kriegstädt. Dberthau, Oebles⸗Schlechtewitz, Deglitzsch, Detzsch Ostrau, Paffendorf, Piffen, Porbitz⸗ oppitz, Pretz sch, Nagwiß, Rampitz, Nasch= witz, Raßnitz, Rattmannsdorf, Reinsdorf, Reipisch, Rockendorf, Rodden, Röglitz, Röpzig, RöFsen, Runstädt, Schadendorf, Schkopau, Schlade⸗ bach, Schotterey, Schweßwitz, Spergau, Teuditz, Thalschütz, Tollwitz, Tragarth, Treben, Trebnitz, Unter Kriegstädt, Venenien, Wallendorf, egwitz Weßmar, Witzschersdorf, Wölkau, Wünschendorf, Wüste⸗ neutzsch, Zöllschen, Zöschen, Ischerneddel, Ischöchergen Zweimen und in den Gutsbezirken Alt Ranstädt, Benkendorf, Benn⸗ dorf, Beuchlitz, Blösten, Bündorf, Burgliebenau, Dehlitz a. Saale, Delitz a. Berge, Dölkau, Dürrenberg, Ermlitz, Franklehen⸗Oberhof, Frankleben - Unterhof, Geusa, Goddulg, Günthersdorf, Klein Korbetha, Klein Lauchstädt, Klein Liebenau, Körhisdorf, Kötzschau, Kötzschlitz, Kollenßey, Kreypau, Kriegsdorf, Löpitz, Lössen, Naundorf, Netzschkau, Neukirchen, Nieder Beuna, Oberthau, Passendorf, Raschwitz, Run⸗ städt, Schkeuditz-Oberfbrsterei, Schkepgu, Schladebach, Teunditz, Tragarth, Unter Kriegstädt, Wegwitz, Werder, Weßmar, Witzschers⸗ dorf und Zöschen des Landkreises Merseburg, . in den Gemelndebezirken Könnern, Löbejün, Wettin, Ammendorf, Bebitz, Beesen a. Elster, Beesenlaublingen, Beidersee, Benndorf. Bennewitz, Böllberg. Brachwitz. Bruckdorf, Büschdorf, Burg J. Aue, Dachritz, Daleng, Deutleben, Diemitz, Dieskau, Dobis, Döblitz, Dölau, Döllnitz, offen Domnitz, ,,, ,,, , Frößntz, Garfena, Gimritz bei Wettin, Görbitz Golbitz,/ Gröbers, Groltsch, Gutenberg, Hohenedlau, Kaltezmark, Kanena, Kirchedlau, Klein Kugel, Krosigk, Kustrena, Lebendorf, Lettewitz, Lettin, Lieskau, Lochau, Löhnitz a. Götsche, Merbitz, Mitteledlau, Möderau, Morf, Mukreng. Nauendorf. Nehlitz. Neutz, Osendorf, Petersberg, Planena, Priester, Pritschzna, Radewell, Raunjtz, Rothen—⸗ burg, Schlepzig, Schönnewitz, Seeben, Sennewitz, Sieglitz, Splbitz, Teicha, Trebitz am Petersberge, Trebitz bei Könnern, Frebnitz, Wasswitz, Wesenitz, Westewitz, Wörmlitz, Zwintschöng und in den Gutsbezirken Beesen a. Elster, Brachwitz, Dieskau, Döllnitz, Gutenberg, Krosigk, Lettin, Merbitz, Mücheln, Rothenburg, Schkeuditz⸗Oberförstereianteil und Wettin des Saalkreises, ; im Gemeindebezirke Plötz des Kreises Bitterfeld in den Gemeindebezirken Alsleben, 8 Adendorf, Alberstedt, Amsdorf, Aseleben, Asendorf, Auggdorf, Beesenstedt, Belleben, Benkendorf, Benndorf. Bischofrode, Bösenhurg, Brucke, Bu ihn dgrf, Dornftedt, Elben, Erdeborn, Fienstedt, Freist, Fziede⸗ Fur. Friedeburgerhütte, Gerhsteßt, Gnölbzig, Gödewitz, Hederg⸗ leben, Heiligenthal, Helbra, Helfta, Hornburg, Hühitz, Ihlewitz, Kloschwitz, Königswiek, Loschwitz, Tättchendorf, Nelben, Oher⸗

Salzmünde, Seeburg, Strenznaundorf. Thaldorf, Trebiß, Unter Esperstedt, Unter Rißdorf, Unter Röblingen, Unter Ter fen ft Volkmgritz, Volkstedt, Wimmelburg, Wolferode, Wormsleben, Zaben⸗ stedt, Zabitz, Zaschwitz, Zellewitz, sn. und

in den Gutsbezirken Aebtischrode, Alsleben, Bischofrode⸗ Oberförsterei, Etzdorf, Gerbstedt, Gnölbzig, Hedersleben, Helbra, Helfta, Helmsdors, Holzzelle, Piesdorf, Schraplau, Seehurg, Teutschen⸗ fshal (Haus Würdenburg), Volkstedt L und IJ und Haus Zeitz des Mansfelder Seekreises, in den Gemeindebezirken Ermsleben, Hettstedt, Leim⸗ bach, Mansfeld, Ahlsdorf. Annarode, Arnstedt, Burgörner, Endorf, 5 Gorenzen, Groß Leinungen. Groß Derner Hergigdorf,

orla, Klostermansfeld, Kreisfeld, Meisdorf, Möllendorf, Moh—

rungen, Ober Wiederstedt, Quenstedt, Siebigerode, Sinsleben, Thon⸗ dorf, Walbeck, Welbsleben, Wippra. Ziegelrode und in den Gutsbezirken Amt Leimbach, Annarode⸗Ober⸗ försterei, Braunschwende⸗Forst. Burgörner, Endorf. Ermsleben⸗ Domäne. Ermsleben L' und II. Groß Leinungen, Groß Oerxner, Horla, Klostermannsfeld, Meisdorf, Möllendorf, Mohrungen, Ober Wiederstedt, Pfersdorf., und Walbeck des Mansfelder Gebirgskreises, in den Gemeindebezüirken Heringen, Kelbra, Auleben, Bennungen, Berga, Bielen, Bornstedt, Dittichenrode, Drebsdorf, Görsbach, Hainrode, Hamma, Klein Leinungen, Rosperwenda, Roßla, Schmalzerode, ,, ,. Steinbrücken, Sundhausen, Thürungen, Tilleda, Üftrungen, Uthleben, Wickerode, Windehausen und in den Gutsbezirken Bennungen, Berga L und l, Born⸗ stedt, Bornstedt⸗Neuglück, Heringen, Roßla, Thürungen J und Il, Tilleda J. IF und Uf und Uͤftrungen J des Kreises Sangerhausen, in den Gemeindbezir ken. Alach, Andisleben, Bechstedt⸗ Wagd, Bindersleben, Büßleben, Dachwig, Dittelstedt, Egstedt, Els⸗ seben, Gimstedt, Friedrichsdorf, Frienstedt, Gispersleben-Kiliani, Gispersleben⸗Viti, Gottstedt, Hochheim, Ilversgehofen, Kirchheim, Klein Rettbach, Kühnhausen, Marbach, Melchendorf. Möbisburg, Niederniffa, Nottleben, Ringleben, Salomonsborn, Schmira, Tief⸗ thal, Tröchtelborn, Urbich, Walschleben, Waltersleben, Wernings⸗ leben, Windischholzhausen, Witterda, Zimmernsuprg und

im Guttbezirke Willrode⸗Forstgut des Landkreises Erfurt,

in den Gemeindebezirken Worbis, Berlingerode, Bernterode, Beuren, Birkungen, Bischofferode, Blecken ode, Boden⸗ robe, Böseckendorf, Brehme, Breitenbach, Breitenholz, Breitenworbis, Deuna, Ecklingerode, Gpschenrode, Ferng, Gernrode, Gerterode, Hausen. ir f Hundeshagen, Jützenbach, Kallmerode, Kaltohm— feld, Kirchohmfeld, Kirchenworbis, Klein Bartloff, Leinefelde, Lüde⸗ rode, Neuendorf, Nieder. Orschel, Rüdigershagen, Silkerode, Stein bach, Teistungen, Vollenborn, Wehnde, Weißenborn, Wingerode, Wintzingerode, n . Zwinge und

in den Gutsbezirken Adelsborn, Beuren, Bleckenrode, Bockelnhagen J, , HI, IV, V, Deung- Hinterhof, Deuna⸗Vorder⸗ y. Gerode, Gerode⸗For tit Hahn ⸗Forstgut, Hüpstedt, Leinefelde⸗ Sberförfterei, Ober Srschel, Reifenstein, Rüdigershagen, Teistungen, Vollenborn, Wehnde, e, . Wingerode, Wintzingerode, Zaun⸗ röden und Zwinge des Kreises Worbis, .

in den Gemeindeb y Bliedungen, Branderode,

Ctzelsrode, Gratzungen, Groß Wechsungen, Groß Werther, Guders⸗ leben, Günzerode, w erreden, Hesserode, Hochstedt, Hörningen, Holbach, Immenrode, Klein Wechsungen, Klein Werther, Klettenberg, Liebenrode Limlingerode, Mackenrode, Mauderode, Mörbach, Ober⸗ dorf, Sber Sachswerfen, Pützlingen, Pustleben, Rehungen, Salza, Schiedungen, Steinsee, Stoͤckeh, ettenborn, Trebra, Werningerode, Woffleben, Wollersleben und ;

in den Gutsbezirken Königsthal⸗Oberförsterei, Stöckey und Utterode⸗Oberförsterei des Kreises Grafschaft Hohenstein und im Gemeinde⸗ und Gutsbezirke Westdorf des Landkreises Quedlinburg, in den Regierungöbezirken Erfurt, Merseburg und Magdeburg und im Sberbergamtsbeztrke Halle (Sagle) liegt, zur Aufsuchung, und Gewinnung des in dem Felde vorkommenden Steinsalzes sowie der Kali, Magnesta., und Borsalze nebst den mit diesen Salzen auf der nämlichen i eta vorkommenden Salzen hierdurch verliehen.

Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den 19. Juni 1921.

(Siegel.)

Der Minister für ade und Gewerbe. Fischb e ck.

Vorstehende Verleihungsurkunde wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenninis gebracht. Halle (Saale), den 14. Juli 1921. reußisches Oberbergamt. J. V.: Kast.

Ministerium des Innern.

Der Polizeiobersekretär Volkmann in Kiel ist bei der ., Polizeiverwaltung in Essen zum Polizeirat ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Tierarzt Dr. e er in . ist zum Kreistierarzt ernannt. Ihm ist die Kreistierarztstelle des Landkreises Oppeln übertragen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst. und erke l lsnh— Der Präparondenanstaltgvorsteher Som mer aus Striegau, Bezirk Breslau, ist zum Kreisschulrat in Gransee, Regierungs— bezirk Potsdam, ernannt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Bräuler aus Limburg ist zum Kreisarzt in Uelzen ernannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13166 ein Geseßz über das Stimmrecht der Provinzial⸗ landtagsabgeordneten westpreußischer Kreise im Provinzialland⸗ tage der ö 5 vom 2B. Juli 1921 und unter

Nr. 123167 eine Bekanntmachung, betreffend das Preußische Landeswappen, vom 11. Juli 1921.

Berlin W. 9, den 1. August 1921.

Gesetzßsammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 der Preußischen . enthält unter

Nr. 12 168 eine Verordnung zur Sicherung einer geordneten 1 in der Stadtgemeinde Berlin, vom 30. Juli 1921, und unter

Rr. 12169 eine Verordnung über Erhöhung der Eisen⸗ bahnfahrkosten bei Dienstreisen der Landjägereibeamten, vom 15. Juli 1921.

Berlin W. 9, den 1. August 1921.

Esperstedt, Ober Röblingen, Ober Teutschenthal Oeste, Pfeiffhausen, Pfůtztha

umpin,

J, Polleben, Quillschina, Reidewitz, Rottels dorf,

Gesetzsammlungsamt. Krüer. ö //

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Beratungen des Reichskabinetts über die neuen Steuervorlagen wurden gestern nachmittag weiter⸗ geführt. Die Reise des Reichskanzlers nach Bremen macht eine Unterbrechung notwendig. Sie werden am Mittwoch nachmittag wieder aufgenommen werden. Die durch die Presse gehenden Mitteilungen über Einzelheiten und Tendenz der Be⸗ ratungen des Reichs kabinetts beruhen, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, auf Kombinationen.

Der schweizerische Gesandte, Dr. von Planta, hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Gesandte z. D. Dr. Vog el als interimistischer Geschäftsträger die Geschäfte der Gesandtschaft.

Preußen.

Nach dem Vorbilde des deutschen Ausschusses für Ober⸗ schlesien ist, wie die polnischen Blätter melden, ein polnischer oberster Volksrat für Oberschlesien ins Leben gerufen worden, zu dem 12 Vertreter der polnischen Parteien und Ge⸗ werkschaflen gehören. An der Spitze des Vollsrats steht ein viergliedriges Präsidium, dessen Vorsitzender Rymer ist. Der Volksrat hat seinen Sitz im Hotel Lomnitz in Beuthen. Seine wichtigste Aufgabe nennt der Volksrat den Schutz der Inter— essen der . Bevölkerung und deren Vertretung bei der Interalliierten Kommission.

Thüringen.

In der Sitzung des thüringischen Landtags am Sonnabend wurde der Antrag der Unabhängigen guf Auf⸗ lösung des Landtags laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ einstimmig angenommen. Der. Ab⸗ stimmung ging eine große politische Debatte voraus, in der über die Ursachen und die Notwendigkeit des Rücktritts der Regierung und der Auflösung des Landtags von Vertretern aller Parteien Stellung genommen wurde. Der Zeitpunkt der Neuwahlen ist noch unbekannt.

Danzig.

Die Interalliierte Kommission für die Ver— teilung des ehemaligen Staatseigentums hat dem Senat der Freistadt Danzig weitere Entsch eidungen bekanntgegeben. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ ö wird der Freien Stadt Danzig unter anderem zugeteilt werden: ;

Die Artilleriewerkstatt einschließlich des Geländes, der Gebäude und der dort befindlichen Maschinen, die Gebäude der Gewehr— fabrik, die beiden Husarenkasernen, die Trainkaserne, das Train—⸗ depot, das Proviantamt, die St. Elisabethkirche, das Kon— sistorium sowie der nördliche Teil des großen Exerzierplatzes in Lang⸗ fuhr mit Ausnahme eines Geländestreifens von 50 m Breite ent⸗ lang der Eisenbahn. Dem Hafenausschuß sind zugeteilt; das Hafen⸗ amt, das Hafenbauamt, das Lotsenamt mit dem Gelände und dem dazugehörigen Inventar. Außerdem sind ihm zugeteilt das Ge⸗ lände nördlich des Freihafens und südlich des Brösener Wäldchens einschließlich eines Geländestreifens von 20 m Breite zur eventuellen Welterführung und Erweiterung der Cisenbahn, das Marin ekohlenlager mit Ausnahme der Tanks und Behälter für Petroleum einschließlich der Koksbrennmaschinen und Leitungseinrichtungen, das Gelände südlich des Weichsfelbahnhofs, das der Weichselstrom-Bauperwaltung gehörte sowie zwei in Reufahrwasser gelegene Häuser. Diese Zuteilung ist unter dem ausdrücklichen Vorbehalt gemacht, daß, wenn ein Teil dieser Gelände endgüllig dazu bestimmt wird, als Lagerplatz für den Tranz⸗ port und die Lagerung der für Polen bestimmten Division, und als Anlegeplatz für die polnische Flotte gemäß den Resolutionen des Bölkerbundsrats zu dienen, der Hafenaußschuß alle notwendigen Maß⸗ nahmen treffen müsse, um das ihm zugeteilte Gelände zur Verfügung ht stellen. Dem Hafengusschuß sind ferner von jetzt ab zugeteilt die

utznießung über die Verwaltung folgender Güter: 1. Westerplatte,

Grabenz, 3. der Munitionshafen mik Ausnahme des Geländes, das gegenwärtig von den polnischen Rückwandererlagern benutzt wird, 4. die Holm⸗Insel mit Ausnahme des Teiles, der der Werft ein⸗ geräumt ist.

Memelgebiet.

Der Präsident des Landegdirekltoriums, Oberbürgermeister Altenberg, hat, wie das „Memeler Dampfboot“ meldet, am 23. Juli dem Oberkommissar Petisne sein Rücktritts⸗ gesuch überreicht. Der Oberkommissar hat dieses Rücktritts— gesuch am 30. Juli angenommen und folgendes Schreiben in Uebersetzung) unterm 31. Juli an den Oberbürgermeister Altenberg gerichtet:

Durch Schreiben vom 23. Juli haben Sie mir mitgeteilt, daß die augenblicklichen Verhältnisse Ihnen nicht gestatten, in ihrem Amt als Präsident des Landesdirektoriums zu verbleiben, und mich gebeten, Ihr Ausscheiden zu genehmigen. Ich kann leider Ihrem Wunsche nicht entgegentreten. Ich bedaure auf das lebhafteste, daß Sie Ihr Amt niederlegen, zu dem Sie besonders befähigt waren, und das Sie mit so großer Hingabe im Interesse des Gebiets verwaltet haben. Ich bin überzeugt, daß Sie trotz des von Ihnen gefaßten Ent— schlusses, welche Stellung Sie auch, einnehmen, nicht uuf r werden, für das weitere Gedeihen des Gebiets zu wirken.

m Anschluß hieran meldet das oben genannte Blatt, der Wberkommissar Petisne verhandele zurzeit mit den führenden Männern des Memelgebiets über die Neubesetzung des Präsidiums.

Grosͤvbritannien und Irland.

Wie „Reuter“ erfährt, hat der Ministerpräsident Brigand . vormittag den Vorschlag, die Tagung des Obersten ates am 8. August in Paris ftattfinden zu lassen, zustimmend beantwortet. Lloyd George, Lord Curzon und andere Regie⸗ rungsmitglieder werden am Sonntag dorthin abreisen.

Im Unterhause erklärte der Premierminister Lloyd George auf eine Anfrage, die britische Regierung sei im Verlaufe der jüngsten Auseinandersetzung mit Frankreich lediglich von dem Wunsche geleitet gewesen, eine gerechte Lösung der ober⸗ schlesischen Frage in Gemäßheit des Abstimmungsergebnisses und der Bestimmungen des Friedensvertrages zu sichern. In Beantwortung von Zwischenrufen erklärte Lloyd George, es sei die Aufgabe der britischen Regierung, darüber zu wachen, daß Polen, und Deutschland in gleicher. Weise völlig recht mäßige Behandlung zuteil werde. Lloyd George erklärte noch, er glaube, daß das Verfahren gegen die Kriegsbeschuldigten auf der Tagung des Obersten Rates Gegenstand der Erörte⸗

rung sein werde.

2 Weichselmünde mit Ausnahme der Forts und des diese umgebenden

Frankreich.

Die Einladungen zur Sitzung des Obersten Rates, die auf Montag, den 8. August, festgesetzt ö ist, sind gestern abend an die beteiligten Mächte abgesandt worden.

Die Delegierten der Minderheit des Gewerk— schaftskangresses in Lille haben dem „Wolffschen Tele graphenhüro zufolge eine Entschließung über die Srganisation eines Minderheitskongresses angenommen, in der verlangt wird, daß sofort nach der Rückkehr der französischen Dele—= gierten aus Moskau ein Kongreß stattfinden solle, auf dem die Berichte dieser Delegierten verlesen werden sollen, um einen Gesamtüberblick über die internationale revolutionäre Be⸗ wegung zu gehen. Außerdem beschlossen die Delegierten der Minderheit, daß, wenn auf, Grund der Entscheidungen des Verbandskongresses eine Minderheitsgewerkschaft vom Ver— handsbüro ausgeschlossen werde, die Spaltung der beiden Gruppen endgültig sein solle.

Rußzland.

Das Blatt „Politiken“ veröffentlicht eine Petersburger Neldung, wonach dort Gerüchte verbreitet . daß r Sow lien er n gegenüber den Menschewiki die Erklärung abgegeben habe, daß sie der Lage in Rußland nicht ge— wachsen sei. Sie sei bereit, mit allen Parteien das Lich i zu ,, 5 daß das eingesetzte ilfskomitee, in dem die Bolschewiki nur schwach vertreten seien, die Macht übernehmen solle. nn. ö

Nach einer Meldung des Moskauer Blatts „Iswestija“ beläuft sich die Zahl der hungernden Bewohner in af. rußland, die auf Moskau zu marschieren, auf über sechs Millionen. Sie überschwemmen die Gouvernements Tambow, Pensa und Woronesch und bewegen sich ohne Auf⸗ enthalt vorwärts. Am V. Juli erreichten sie die Stadt Tambom, nachdem sie die ihnen entgegengesandten Truppen in die Flucht geschlagen hatten. Sie plünderten alle Vorräte und töteten sämtliche Pferde der Kavallerie, der Feuerwehr und der Droschken. Die Untersuchung ergab, daß die Truppen, denen der Schutz der Stadt anvertraut war, sich geweigert hatten, auf die Menge zu schießen.

Italien.

Im Senat führte der Minister des Aeußern Marquis della Torretta beim Abschluß der . ar i.

gierungserklärung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ ferner aus:

Italien müsse die aus dem Friedensvertrage sich ergebenden Ver— pflichtungen achten, auf denen sich Italiens Politik . müsse. Es müsse seinerseits aber verlangen, ö. alle Mächte, die den Vertrag unterzeichnet haben, Italiens Rechte ihrerseits achten. Bei zweifel⸗ haften Fragen werde Italien den Geist der Versöhnlichkeit sprechen lassen. Die äußere Politik Italiens müsse im wesentlichen von wirt— schaftlichen Gesichtspunkten geleitet, sein, denn Italien brauche die aus ländischen Rohstoffe und ausländischen Märkte. Durchaus er— forderlich sei, daß das Gleichgewicht am Mittelmeer nicht weiter zu Italiens Nachteil gestört werde. Demzufolge sei die Unantastbarkeit und Verwirklichung der durch den Dreiverband Italien zugesicherten Vorteile sicherzustellen. Es bedürfe daher einer Verständigung mit den Alliierten und einer Politik im Geiste loyaler Zusammenarbeit. Der Minister erklärte weiter, Italien habe in Angorg wegen der Zwischenfälle von Adalia. Protest eingelegt und seine Seestreitkräfte in Konstantinopel verstärkt. Der Zweck dieser Maßnahme sei einer⸗ seits Warnung, anderseits sei sie als ein möglicherweise notwendig werdender Beitrag zu der Verteidigung der Me ereng en durch die Alliierten gedacht, Es sei unbedingt erforderlich, daß die Meerengen für die friedliche Schiffahrt geöffnet bleiben. Bezüglich Albaniens geklärte der Minister, Italien sei am meisten an dem Schickhsal des Nachbarlandes interessiert und müsse, darüber, wachen, daß die von Italien zugunsten der Unabhängigkeit Albaniens getanen Schritte nicht zum Vorteil der anderen unter Schädigung der Freiheit Albaniens und der lebenswichtigen strategischen Interessen Italiens auslaufen. Sollte gegen alle Voraussicht und gegen Italiens Wunsch das von Italien aufgestellte Programm undurchführbar sein, so müsse die ganze albanische Frage nochmals auf der Grundlage der, vor herrschenden Interessen Italiens geprüft werden, die von den Alliierten bereits anerkannt seien. Der Minister gab sodann die bereits ge⸗ meldeten Erklärungen über Obers 6 ab und sagte schließ⸗ lich bezüglich des Vertrages von Rapalülo, er wende alles tun, um Italiens Verpflichtungen zu erfüllen und werde nachdrücklich fordern, daß die Rechte Italiens geachtet werden. Der Minister schloß mit der Bitte um das Vertrauen des Senats.

Der Senat, nahm eine Tagesordnung an, worin der Regierung mit 317 gegen 146 Stimmen bei 21 Stimm—

enthaltungen das Vertrauen aus gesprochen wird.

Türkei. Wie die Havasagentur“ meldet, ist. der König Kon⸗ stantin, in Begleitung des Premierministers Gunaris feierlich in Es kischehir eingezogen.

Statistit und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitig keiten.

Der Streik im Kartoffelgroßhandel ist beendet. Zwischen den Arbeitgebern des Berliner Kartoffelgroßhandels und den im Streik befindlichen Kartoffelkutschern und »arbeitern ist es, am Sonntag zu, einer Einigung gekommen. Die Arbeitnehmer erklärten sich nach längerem Verhandeln mit dem Angebot der Arbeitgeber, ihnen einen Wochenlohn von 325 4A, rückwirkend vom 1. Juli d. Jy, zu zahlen, einverstanden. Heute früh soll die Arbeit auf den . Kartoffelbahnhöfen wieder in vollem Umfange aufgenommen werden.

Die Betriebsräte und Funktionäre der städti⸗ schen Betriebe die dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer, dem Transportarbeiter⸗ derband, dem Gärtnerverband und dem Verbande der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter angehören, haben Blättermeldungen zufolge, die so⸗ fortige Kündigung des bis zum 31. d. Mts. gültigen Lohnkarifs beschlossen. Das Lohnkartell und die Tarif⸗ kommission des Magsstrats hatten sich einer Kündigung des Tarifs ,, . ablehnend verhalten, da Vereinbarungen mit dem Magistrat zeflanden, wonach eine Neuregelung der Lohnsätze auch während des laufenden Tarifs vorgenommen werden konnte. In der Versammlung der Betriebsräte drang das Lohnkartell mit dieser Auffassung jedoch nicht durch.

Der „Vossischen Zeitung zufolge befinden sich seit zwei Wochen die Stettiner Bauarbeiter, im Anschluß an eine zuerst von den Arbeitgebern verhängte Aussperrung im Aus stand. - Die Arbestgeber hatten zuletzt gedroht, in ganz Pommern die Bauarbeiter auszusperren, falls es in Stettin bis Sonnabend zu keiner Einigung kommt. Die Streikenden haben am Sonnabend das letzte An=

ebot der Stettiner Arbeitgeber in der Lohn und . erneut abgelehnt. Darauf ist an mehreren Orten

ommerns, so zj. B. in Pa sew alk und Löcknitz, von seiten der Arbeitgeber die Aussperrung der Arbeiter erfolgt.

Heute finden unter Leitung eines Vertreters des Reichsarbeits⸗ minisleriums in Aachen erneute Cinigung s verhandlun gen zwischen den Arbeitgebern und den Angestelltenverbänden des Stein kohlen ⸗Bergbaues statt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Abstzerrungs⸗ maßregeln.

Anmtlich wird dem Blatte „Politiken? zufolge mitgeteilt, daß die Cholera im Goupernement Sam ara furchtbar wüte. Allein in der Stadt Samara kommen täglich 400 neue Fäl le vor. Eine ungeheure Anzahl flüchtender Eltern hat ihre Kinder zurückgelassen. Im Gouvernement Samara gibt es bereits über 40 000 solcher verlassener Kinder.

Kunst und Wissenschaft.

Am 30. Juli starb in Leipzig am Herzschlag im 54. Lebensjahre

ie Dr. phil. et med. Friedrich Czapek, Direktor des

otanischen Instituts, der im vergangenen Semester von der Uni— versität Prag nach Leipzig berufen worden war.

Literatur.

Neue steuerrechtliche Literatur.

Die Neuordnung der Reichtfinanzen ift so tief in das gesamte Wirtschaftsleben ein, daß auch die Bevölkerungskreise, die bisher nur zie Wirkungen der steuerrechtlichen Bestimmungen gelegentlich der Entrichtung der öffentlichen Abgaben von ihrem Vermögen zu spüren bekamen, jetzt genötigt sind, sich mit den zahlreichen neuen Gesetzen eingehend zu beschäftigen, schon wegen der außerordentlich erweiterten Buchführungspflicht. Diesem Bedürfnis entsprechend wächst die steuer⸗ rechtliche Literatur sowohl in der Form von Kommentaren zu den einzelnen Gesetzen wie auch in der von systematischen Darstellungen und von monographischen Bearbeitungen einzelner besonders wichtiger Abschnitte der Steuergesetze von Tag zu Tag an. Die umfangreichste Literatur zeitigte natürlich das im Vordergrunde allgemeinsten Interesses stehende Ginkommensteuergesetz vom 29. März 1920 mit den zu ihm ergangenen drei Novellen vom 31. März, 21. Juli 1920 und 24. März 1921, von denen die dritte am tiefsten in seinen Aufbau eingreift. Wenn h der Gesetzgeber gerade bei diesem Gesetze, nach dem die steuerpflichtigen natürlichen Personen von ihren Einkünften 10 bis 60 v zur Verwendung durch das Reich, die Länder und Gemeinden abliefern sollen, sichtlich be⸗ müht gewesen ist, in klarer und gemeinverständlicher Weise seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, so besteht doch für die vom Gesetz Betroffenen wie für die mit seiner Handhabung Betrauten vielfach noch das dringende Bedürfnis, Aufklärung in Erläuterungs⸗ büchern zu suchen. Der neueste, das Einkommensteuergesetz in seiner heute geltenden Fassung behandelnde Kommentar stammt aus der Feder eines hervorragenden Steuerfachmanns, des Geheimen Oberfinanzrats und Mitglieds des Reichsfinanzhofes E. Zimmex⸗ mann (568 Seiten, Verlag von J. Heß, Stuttgart, geh. 45 MI). Wie alle seine früheren Arbeiten, insbesondere seine Erläuterung des Kriegsabgabegesetzes für 1919, des Vermögenszuwachsabgabegesetzes vom 10 September 1919 und des Reichsnotopfergesetzes, besitzt auch sein Kommentar zum Einkommensteuergesetz einen hohen wissenschaftlichen Wert. Besonders gründlich sind die Aus⸗ führungen über die fubiektive Steuerpflicht, über das steuerbare Einkommen und dessen Ermittlung und über Rücklagen. Der Verfasser, der bei der Auslegung des Gesetzes seine langiährigen Erfahrungen in der Steuerverwaltung verwerten konnte, nimmt auch zu Zweifessfragen Stellung, die in den anderen Erläuterungsbüchern nicht berührt sind, und spricht sich in manchen der dort gleichfalls be⸗

handelten Fragen für eine andere Auslegung aus, wobei er auf die

davon abweichenden im Schrifttum vertretenen Ansichten hinweist und den Leser darauf aufmerkfam macht, daß die betreffenden Gesetzes⸗ bestimmungen verschiedene Auslegungen zulgssen und nicht voraus⸗ zusehen ist, welche Stellung der Rei sSfinanzhof als oberster Steuer⸗ gerichtshof zu den Zweifelsfragen nehmen wird. Steuerbehörden, Steuerrichter, Anwälte, Syndiji und Vorstände größerer Unter—⸗ nehmungen finden in dem auch die Materialien des Gesetzes und die bis April d. J. ergangenen Ausführungsbestimmungen berücksichtigenden Werke alles, was sie in einem großzügigen Kommentar zu finden er⸗ warten können. Die Gemeinperständlichkeit der Darlegungen macht es aber auch für weitere Kreise der n n, ,, n. ge⸗ eignet. Das neueste Lohnsteuergesetz, die vierte Novelle zum Ein⸗ kommensteuergesetz, hat der Kommentar natürlich noch nicht berück⸗ sichtigen können. ; Diejenigen Kommentatoren, die schon im vergangenen Jahre mit dem ersten Bedürfnis der Praxis genügenden Erläuterungsbuͤchern zur Stelle waren, haben sich nach den tiefgreifenden Aenderungen, die das Einkommensteuergesetz durch die dritte Novelle vom 24. März 1921 erfahren hat, genötigt gesehen. Nachträge zu ihnen zu siefern, in denen die neuen Bestimmungen erläutert werden. Durch diese Nobelle ist insbefondere der Steuertarif im Sinne einer stärkeren Schonung der kleineren Einkommen umgestaltet, die Lohn⸗ besteuerung geändert, die Steuerfreiheit eines Einkommensteiles (Ces fog. Existenzminimums) aufgehoben, an deren Stelle feste Abzüge von der tarifmäßigen Einkommensteuer getreten sind, und eine grund⸗ fätzliche Aenderung auch darin herbeigeführt worden, daß für die Steuer eines Rechnungsjahres nicht mehr das Einkommen des vor⸗ her abgelaufenen Kalenderjahres, sondern das Einkommen des mit dem Rechnungs jahre zu 26. zusammenfallenden Kalenderjahres, das drei Monate vorher begonnen hat, maß⸗ gebend ist. Mit Rücksicht darauf, daß dieses Einkommen, erst gegen Ende des Rechnungsjahreg festgestellt werden kann, ist, der. Be griff einer vorläufigen Einkommensteuerschuld eingeführt, die sich nach der endgüstigen des vorhergegangenen Rechnungssahres, also im all⸗ gemeinen nach dem Einkommen des bei Beginn des Rechnungsiahres abgelaufenen Kalenderjahres richtet. Eine weitere wichtige Aenderung besteht darin, daß Gewinne aus einzelnen Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig sind, wenn der Erwerb des Gegenstandes zum Zwecke der gewinnbringenden . erfolgt war und die Veräußerungsgeschäfte nicht zum Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen gehören. Endlich sind Abzüge für Aufwendungen zum Kleinwohnhaus⸗ ban fowie mit JRückficht auf die Geldentwerkung weitergehende Ab— züge für Abschreibungen und Rücklagen für Ersatzanschaffungen zu— zelassen. Eine Erläuterung dieses Abänderungsgesetzes, die, die Materialien desselben berücksichtigt und an der Hand praktischer Beispiele die Bedeutun der neuen Bestimmungen ver⸗ anschaulicht, hat der Hegeims Regierungsrat und Ministerialrat im Reichsfinanzministerium Ludwi Mirre, ebenfalls eine anerkannte. Autorstät auf dem Gebiete des Steuerrechts, als Ergänzung seines Kommentars jum Einkommensteuergesetz vom 29. Marz 1970 veröffentlicht (43 Seiten, Verlag von J. Bensheimer, Mannheim, Preis 3 A). In Verbindung mit diesem Nachtrag wird der Kommentar von, Mirre, der eine wertvolle, der Wissen⸗ schaft und Prazis in gleicher Weise dienende selbständige Gesetzes. auslegung brachte noch weiter seinen Zweck erfüllen. Oberregierungsrat Dr. Friedr ic Errer (Rudolstadt) und Rechtsanwalt Dr. Fritz Foppe, Hauptschriftleiter der ‚Deutschen Steuerzeitung“ (Berlin), deren vorläufige Erläuterung des Einkommensteuergesetzes 1920 schen bald nach feinem Inkrafttreten erschienen ist, suchen, die Uebersicht über das geltende Recht dadurch zu erleichtern, daß sie in einem Die Einkommenfteuernopelle, Gesetz zur Aenderung des Einkommen steuer⸗ eee vom 24. März 1921“ betitelten neuen Buche (244 Seiten leinen . Industrieverlag Spaeth u, Linde, Berlin, gebunden 1440 ) den vollständigen Text des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fafsung jedoch ebenfalls noch ohne Berücksichtigung des neuesten Lohnsteuergesetzes wiedergeben, dabei die Neuerungen durch Fettdruck hervorheben und sie allein mit ausführlichen, hauptsächlich die Gesetzesmaterialien verwertenden Er= läuterungen versehen, deren Brauchbarkeit wie die des Dauptkommentars für die Steuerpflichtigen durch geschickt gewählte praktische Beispiele erhöht wird. Auch der neue Tarif, die von der Novelle unberührt 6 Verordnung über die Abgabe der Steuererklärungen zur Veranlagung der Einkommensteuer vom 1 Februar 1921, die Ver= ordnung über die Einreichung von Lohnlisten zum Zwecke der Ver— anlggung der Einkemmensteuer vom 39. Dezember 1920, die Bekannt⸗ machung vom 30. März 1921, betreffend Erhebung der Einkommen⸗

steuer durch Abzug vom Arbeitslohn für das Rechnungsjahr 1921, und die Verordnung über die vorläufige Erhebung der Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1921 vom 12. April d. J. sind beigefügt. Eine dem Gesetzestert vorausgeschickte Einführung“ enthält eine über⸗ sichtliche Zusammenstellung der Neuerungen und einen Vergleich des alten und des neuen Tarifs.

Nach der Abänderung der Lohnbesteuerung durch die Novelle vom 24. März 1921, der zufolge die Staffelung des Steuerabzugs vom Lohne weggefallen ist und dieser seit dem J. April d. J. ohne

Arbeitgeber und insbesondere die Lohnbüros der größeren Betriebe

Diese zeitraubenden Berechnungen ihnen zu ersparen, ist der Zweck einer unter dem Titel „Die neuen Tabellen zum Ablesen des Steuer⸗ abzugs, bearbeitet nach dem Gesetz vom 24. Marz 1921“ erschienenen Schrift von J. Drescher⸗Schweinfurt (Industrie⸗ verlag Spaeth u. Linde, Berlin, Preis 7,10 4). Aus ihr können die Steuerabzüge für Ledige, für Verheiratete ohne Kinder und für Verheiratete mit (his zu sieben) Kindern bei monatlicher, wöchentlicher und bei täglicher Entlohnung ohne weiteres abgelesen werden. In einer Einleitung sind die Abänderungen der Vorschriften über den Steuerabzug vom Lohne, die dessen Ausgestaltung zu einer Lohnsteuer vorbereitet haben, übersichtlich zusammengestellt, woran sich ein Ab⸗ druck des Wortlauts der seit dem 1. April d. J. geltenden Be— stimmungen über diesen Steuerabzug anschließen.

Zweckdienlich für die Einkommensteuerpflichtigen sind noch drei weitere Schriften desselben Verlags: „Die neue Ein⸗ kommensteuererklärung auf Grund des Reichs⸗ einkommensteuergesetzes“ betitelt H eine von dem Rechts⸗ anwalt und Hauptschriftleiter der Deu Steuerzeitung“ Dr. Fritz Koppe (Berlin) veröffentlichte leicht faßliche Anleitung zur Ei nkommensteuer-und zur Kapitalertragsteuer—⸗ erklärung in der Form einer mustergültigen Ausfüllung der amt— lichen Formulare nebst Erläuterungen, die auch die zugelassenen Abzüge und die dem Steuerzahler zustehenden Rechtsmittel berücksichtigen, die Fragen des Steuerabzugs vom Lohn und der Lohnlisten kurz bebandeb (Preis 8,10 A); Muster und Gesetzestexte sind bei Ein Nachtrag enthält noch eine besondere Darstellung des Ein

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in alphabetischer Reihenfolge unter Berücksichtigung der oberstrichterlichen Rechtsprechung. Beigeordneter der Gemeinde Zehlendorf H. Rohde und Steuersyndikus W. Beuck geben eine Schriftenserie mit dem Titel Sind Steuerersparnisse möglich?“ heraus, in der für die verschiedenen Arten von Steuern die Frage untersucht und beantwortet werden soll, wie Steuern gespart werden können. Im vorliegenden ersten Heft (Preis 9 4) behandelt Beigeordneter Rohde gemeinsam mit Steuersyndikus Fr. Schröder zunächst allgemein „Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Steuerersparnis“ unter Berücksichtigung der Begriffsbestimmungen der Reichsabgahen⸗ ordnung und sodann die Ersparnismöglichkeiten auf dem Gebiete der Einkommensteuer, u. a. die Zulässigkeit einiger Abzüge unter vergleichender Betrachtung des neuen und des alten Rechts, die Ausnutzung der Progreffion des Steuertarifs durch Abschluß von Verträgen Unterhalts⸗, Lebensversicherungsverträge, Errichtung von Pensionskassen, Interessengemeinschaften . Ersparnisse bei Ein⸗ kommen aus Grundbesitz, Ausgleich zwischen Gewinn- und Venlust— jahren und Ersparnisse bei der kaufmännischen Buchführung (Begriff des Geschäftsgewinns, steuerfreie Abschreibungen ujw. „Die Kunst, Steuern zu sparen“, betonen die Verfasser, „wird heute im wesentlichen darin bestehen, daß man nicht aus Unachtsamkeit mehr Steuern entrichtet, als der Gesetzgeber selbst wünscht, und daß man alle erlaubten Möglichkeiten, Steuern zu ersparen, ausnutzt“.

Noch viel empfindlicher als das Einkommensteuergesetz greifen das Reichsnotopfergesetz vom 31. Dezember 1919 und das Gesetz, betreffend die beschleunigte Veranlagung und Erhebung des Reichsnotopfers, vom 22. Dezember 1920 in die un tfchaftlich Verhältnisse der Steuerpflichtigen ein. Nach dem letztgenannten Gesetz tritt an die Stelle der Tilgungsrente die Barzahlung eines sehr erheblichen Teils der Abgabe, die in der Regel zu drei Terminen, deren letzter der 1. Mai 1922 ist, geleistet werden muß. Bei den kleinsten Vermögen umfaßt die Barzahlung zu den drei Fälligkeitsterminen die ganze Summe, bei größeren Ver⸗ mögen kann ein Teil später noch auf Tilgungsrente genommnsen werden. Rechtsanwalt Dr. Fritz Koppe, der im vergangenen Jahre bereits einen gemeinverständlichen Kommentar zum Reichsnotopfergesetz veröffent= lichte, hat in Verbindung mit dem Regierungsassessor beim Finanz⸗ amt 5 in Berlin Dr. Kurt BallUl auch das Gesetz, betreffend die beschleunigte Veranlagung und Erhebung des Reichsnotopfers, er⸗ läutert unter erschöpfender Verwertung der Gesetzesmaterialien und Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen, die anhangsweise in zusammenhängendem Wortlaute wiedergegehen werden, sowie auch der ergänzenden Vorschriften der Reichsabgabenordnung (Industrie⸗ verlag Spaeth u. Linde, Berlin, Preis 6, 85 M6). Die Brauchbarkeit des Buches für die Steuerpflichtigen wird wie die seiner Kommentare zu früher ergangenen Steuergesetzen noch erhöht durch Beigabe aus— geführter Beisplele, die die Wirkung der neuen Bestimmungen llar⸗ stellen. Auch der Reichsnotopfertarif ist beigefügt.

Nach § 33 des Notopfergesetzes ist auf Antrag des Abgahe⸗ pflichtigen für den Teil der Abgabe, der auf; den Grundbesitz nach Abzug der den Grundbesitz betreffenden dinglichen Schulden und Lasten entfällt, eine jährliche Tilgungsrente in Höhe von 5,5 vo der Abgabe als öffentliche Last in das Grundbuch einzutragen. Diese Last wird Reichsnotzins genannt. Um den Betrag des Kapital⸗ werts des Reichsnotzinses mindert sich die Abgabe. Von den 5,5 vo sind 5 vo Zinsen und R vH Amortisation. Der Reichsnotzins hraucht bis zur vollständigen Tilgung der Schuld etwa 50 Jahre. Er genießt ein Vorrecht vor den Hvpothekengläubigern, eine Ge⸗ fäbrdung der letzteren durch ihn kann aber niemals ein treten, weil seine Höhe sich nur verhältnismäßig nach demjenigen Teile des Vermögens des Abgabepflichtigen richtet. das im Grundbesitz steckt, und weil hier nicht der Wert des Grundstücks selbst, sondern nur der Wert, soweit er die Belastungen übersteigt, berücksichtigt wird. Diese neue Einrichtung, die in den vorhandenen Kommentaren zum Reichsnotopfergesetz nur unvollständig behandelt ist, hat der Regierungsrat und Referent im Landesfinanzamt Branden⸗ burg Dr. jur. Heinrich Lewin in einer Der Reichsnot⸗ zins nach öffentlichem und privatem Recht“ be⸗ titelten Schrift (Verlag von Franz Vablen. Berlin, Preis 8 6) zum Gegenstand einer juristischen Betrachtung gemacht. Es werden die Rechtsnatur des NReichsnotzinses, sein Verhältnis zum Grundbuchrecht, seine steuerrechtliche Ausgestaltung, seine öffent⸗ lich rechtlichen und privatrechtlichen Wirkungen, kurz, der ganze Fragenkompler, den er aufwirft, unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen und privaten Rechts sehr eingehend erörtert. Zur Frage des Einflusses der Nodelle zum Reichsnotopfekgesetz auf die Bedeutung des Reichsnotzinses für die Abtragung des Notopfers bat der Verfasser nicht Stellung genommen; vermutlich ist die Schrift vor deren Inkrafitreten abgeschlossen worden. Zweifelles gehen die Vorschriften des Gesetzes über die beschleunigte Veranlagung und Erhebung des Reichsnotopfers den Bestimmungen des Notopfer⸗ gesetzes vom 31. Dezember 1919 über den Neichsnolfins dor. Scweit die geforderte schleunige Zablung reicht, ist für den Reichsnotzins kein Raum mehr. Dies ist zwar nirgends besonders aus- esprochen, es entspricht aber dem Sinne des neuen Seseg et Nach 33 des Notepfergeseges vermindert sich durch die Be⸗ willigung der Eintragung des Reichsnotzinses die Abgabe“, dagegen wird das festgestellte abgaber fichtige Vermögen. nicht berährt. Würde man dieser Bestimmung Bedeutung für die beschleunigte Er⸗

hebung beilegen, so würde sie auf alle Summen don Einfluß sein,

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