1921 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Sie sind unter Darlegung des Sachverhalts, Beifügung von Be⸗ Der Vorbescheid ist von dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Im . § g. . ö . : e rr Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist vor Ablauf abe Vom Beweisaufnahmetermine sind der. Vertreter des Reichg. getfahren sind der Vertreter des Reichsinteresses und der Antrag⸗ Erklären sich die en, ,,, * 26 einer Notfrist 1 s. Monaten bei dem Neichswirtschaftsgericht

wei nrkunden und j er Beweismittel zu begründen. Der übrigen findet 8 57 entsprechende Anwendung. * . . 2 g * . zren. E m V . di von r ; Präsident des Neschdentschädignngsamtg kunn nach 7 interesses und der Antragsteller zu benachrichtigen. Ihnen 3. ze steller J hören. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhand ö nt er n eng schn ö. Garn chten ] Ainnurelchen.

nhörung de Wird der Vorbescheid nicht durch Einspruch angefochten, so wird Interessenver tretungen re Vorschriften über Form und Huh l er rechtskräftig. stattet, der Beweisaufnahme beizuwohnen und Fragen zu stellen. lung erfolgen. ö t ; ; Irn Dle Frist beginnt in den Fällen der Nr. 1 mit dem Tage der it die Voraussetzungen für die Einleitung des Wieder⸗ mindestens eines sachverständigen Beisitzers einzuholen, sofern gust ie 6 fein ü * de gere, dee gsr g bin an mme,

der Anträge erlassen. 31. Eine Frage, die die Spruchkammer für unsachgemäß erachte, Insowe Sieden 1 Sewelt für die Shnrelchüng des Antrags elne Frist bestimmt ist, Mit Zustimmung des . des Reichsinteresses kann die darf nicht gestellt werden. z aufnahmeverfahrens nicht als gegeben angesehen werden oder sich die die Parteien nicht, darauf ter ichten . rl ,,, ,, , n, , , 48 selbst aus anderen Gründen als richtig darstellt, ist der 7. Der S 11 Satz 2 erhält folgende Fassun enen wh, n., . He fe ere eff i genalnl, ersangt Hat. Nach,

gilt diefe auch dann glg gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der Entschädigung im Wege der Einigung des Vorsitzenden der Spruch 5 48. Gntscheidung . m sin 539 j . ls Hilfsbeisitzer kann für ei te ] Die Zeugen unt Sgepers tn igen erelten, sowegt, r nicht n Antrag iuntiuwelsen. 60 nur . c re fg Mitglied e in einen sachverständigen Ablauf von fünf Jahren, von dem Tage der Zustellung des Urteils

. . , 8 t ist. Er ist von dieser an die zuständige ammer weiter ich erklärt, daß er durch die ung des festgesetzten Betrags für emselben Termin a ntragsteller beteiligt, sind, Gebühren nach ; z ö 9 ; ö x ; ist der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens 56 f por den ordentlichen Gerichten gelte . in Bescheid auf Grund der Vorschriften der 85 57 und 68 Beisitzer nur ein anderer sachverständiger Beisitzer zugezogen an gerechnet, ist der Antrag ] . bercch 8 3 gm ö. . 4 se, ,, , . . ö 9 J J * . . in . ee, ,. 335 3 g è iz erhalt folgende gassun- . . . wenn und soweit die zuerkannte Leistung noch nicht Hält der Antragsberechtigte sich im nd auf, so kann auf machen könnte. Uebersteigt in den Fällen des 5 1 Ziffer J. 4, 5, 6 49. echt bezahlten ags anzugrdnen, soweit nicht, in sonstigen eee, ,, , n ersã i Antrag des Vertreters des r gg her fes das Verfahren ausgesetzt dieses Gesetzes die Entschädigung, ö. den Fällen des 5 1 Ziffer 24 Oer Antragsteller gar füüh: die zur Begründung seines An. ken , nn ein anderes bestimmt ist. Die ,, sowie m, große Ferßtz wie n. . gi dhe . , . . 3 finden die Vorschriften . ng 3 3 ker, * ie m, , die . Zusatzentschadigung, den ug n, 0 go 6. se ere. er. trags erforderlichen 1. nne , ö . . 3. An. die Beitreihung . . ge d , n n . ß ern feen , ,, 54 n 24 2 u n. . 8 ö k 2. , w! es , gutt 7 63 . Auslandoschädengesetzeg . § 1. Abs. 2 des Ritglieder des zroßen Senats werden aus, der Zahl der rechte; Wird die Wiederaufnahme fen Verfahrens beantragt, so eines neutralen? Landes ober auf Grund der Grlaubnis. in Elsa 2. S 32. Vorbescheids erforderlich. erscheint, der Vorsitzende die endes tn i ic heben est es und des ß 26 Abf. 2 des Verdrängungs⸗ kundigen Mitglieder der am Sitze des Reichswirtschaftsgerichts atscheitet der große Senat darüber, ob bie Vorausetzungen k die Lothringen zu wohnen, die Freigabe seiner Vermögenswerte oder 3 Die Entscheidung durch die Spruchkammer erfolgt im Beschluß⸗ Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben verlangen oder ihm üher lage ehe ausgesprochenen Strafen erfolgt im Wege des Ver⸗ errichleten Senate entnommen. d die Reih ECinleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gegeben sind. unmittelbare Aushändigung des Liquidationserlöses erwirkt. e 1 6. eich in . . 3 benen, . . bestimmt zu bezeichnende Tatsachen einen Eid auferlegen. * ältungszwanges nach den gemäß 8 70 zu erlassenden Ausführungs— , ö . 5 ,. ; . , . j i genf en er nn,, .. ,,, 38 beti en gr; ile zd fene nde e chästtiahrng zu dessen ö ing dend ähh . ĩ aid j ; , wenn die Entschädigung de etrag von j bf. 1 findet entsprechende Anwendung, wenn sich im Ver⸗ teilnehmen, wird für die Dauer eines Geschäftsiahns 1b deren Gründen als richtig darstellt, ist der Antrag zurück⸗ 2, e n, n. J . . , ö , ki, 9. i nm tn. n . , n fn die Sptng tändig, vescht ; f ; se Gi ; ine Beihilfe oder ein Vorschuß auf Grund der i ̃ ĩ t . oweit die Voraussetzungen für die Finleitung ein ieder⸗ JJ , e geshoe, eden, hene m, U, desde bee, , eee, dhe he, ,, , , Für Gemeinden oder sonstige Körperschaften, Hesellschaften, Gen offen; , , , anzuordnen, wenn zu befürchten ist, daß dag Beweismittel verforen Vorprlfu 8 . h tstehenden Kosten der mit einfacher Stimmenmehrheit, gefaßt. Bei Stimme ngleichheit . ir k a,, . e, ,, Kr , i, nen, , termine m ein Zeitraum von r,, 6 Woche liegen. Auf 6 i nnn eishwert werde. Bas Berfahren ist qebähren . 3 e . r denn T en im 4 1 . ö. 3. e m andenten einberufen k . Für 36 Wiederaufnahmeverfahren gelten die allgemeinen m . m. ,. die Einhaltung der Ladungsfrist kann verzichtet werden. . 5. J tzustellenden Haushaltsplans das Reich. Der Haushasts⸗ e ebe en, nn, n,, men, WVerfahrensborschriften. ö. ö . ö i . 63 . Mündliche Verhandlung ist anzuordnen, wenn Der Vertreter dez Dem Antragsteller ist auf l iangen vom Inhalt der Akten ,, n,. des Reichgministers für Wiederaufbau re faßt r , . ö. 6 r. Amwendung und 15. Der S 43 erhält folgende Fassung: fteller im Dẽeutfchen Reich weder , noch ständigen Aufenthalt. . Keichsinteresses oder ein Antragsherechtigter (6 . sie beantragt. mit Ausnahme des Vorschlags der Inte ressendbertrekung (5 T6), der len geg'feichg min isters der Finanzen. Gine übernahme gon Knoten. Ausl fung der Geseße maßgebenden Grundsätze. Berat Wird ein Ürteil des Reichswirtschaftsgerichts auf. Grund J Ben achrichtigun 26 Anktagstelterg die Sie sind zu dein Termin und zu allen weltgeren mnünz ichen Verhand.· Futachten und fonstigen Aeußerungen der Mitglieder der Spruch nde nicht vor ihrer Verdußiagung van den beiden Reichsministern! uf, Beschluß des großen Senats können 3. 9 ere , der Vorschriften der 9 a bis 43 0 abgeändert, so ist jeder zustndige Spruchkammer. t gung g te lungen zu laden, soweit nicht der Termin in ihrer Anwesenheit ver⸗ fammer sowie der 3) vertrar uli; bezeichneten Alen ßferungen bitt. , . find, auf das Reich finder nicht statt. Die beiden Reichs⸗ und 2 . ,. ö. . ; 6 Hetelilgier der guf Giund des Urteils ewas zu linrecht er. i erlegt der Antragssteller seinen Sitz oder seinen ständigen Auf. Kändet st Personen durch Vorlagg zur Cinsichtnahme Kenntnig zu geben. ers können den Inter senderkretungen die Tragung eines an. glieder sghin 1 k halten hal, weryslightet da; Empfangene zurkczugeben, szneit enthecft and einen anderen Vrt, fo kann Hie Spruchkammer die Sache hand b , , ,. ö 9 ,,, in det 1 Der Vorsitzende kann dem , die Einsicht der Akten nan fenen , an . ö Hr en zu k MJ ö . 6 eren 3 , 5954 3 ** h ? n mm ermine trotz rechtzeitiger Ladung n o kann z ö imm üge von den gewährten Entschädigungen . iese Verpflichtung en e ] gil einen, inan an die fär den anderen Srt snständige Spruch il, . Sache verhgndell und. ent chic hen werden. JJ . ker ber iger, wan er gr er fe e ü ö. 3 ö 6 . dem Berichtigungß. oder in dem wiederaufgenommenen Ver-

kammer verweisen. ; b2 Befindet oder befand sich der Gegenstand, für den die Ent— In Abpwesenheit des Vertreters des Reichsinteresses darf nur ver⸗ ; ; . porgeprůft sind. r; —̃ f Sitzung liegt . j ĩ ö . schadähhn ben Letten ' an deinrt. Bre lenelhclßf des Wat schen ann , , er . , . ,. . 6 hel er f , r , . vin K des o 39 Kosten des Verfahrens vor den Spruchkammern des Reichs. 1 3 ,,, ö. 2 . ; 6. . 30. Im 8 48 ö in . 4. ih . , . 8 * Reichs, so ift auch die Spruchkammer juständig, in deren Bezirk der e mündliche Verhandlung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung. . . ö ntschtdigungsamts trägt das Reich. ; ind . , , k § 3 den Sitzungen Anspruch auf Gehör. enten ge dem Verfahren. vor den Spruchkammern entstehenden des Gerichtsverfassungsgeletzes fin , e,, 1. die Worte einzufügen „sõweit nicht in, sonstigen Vorschristen ein . § 22. Der Vorsttzende bestimmt die Termine und kann anberaumte S 53. baren Auslagen können dem Antragsteller ganz oder teilweise zur Last 11. 23 . . 18 e gn n. 35 n n n. sst andereg bestimmmt ist⸗; in der J. Zeile ist as Wort „zu. zu streichen. Sind in (iner Sache mehrere Spruchkammern zuständig, so Termine verlegen. Die n, durch Bescheid im Namen des Reichzw gt weiden, foweit sitz vonm ibm in Huld baftzf eise durch 1. auch au eicdtoste, 6. di az e err. . . z, ne, 2. ö jj , des ö. k n,, 3 J K . i er Jie, . pere gg 6 6. 1 n e. w n, eingefügt. ; orden ist. . ; werden. z sichtsrats eines Beteiligten ist. ö. . 2. 47 . i. te ‚sowie die im 14 be⸗ s des Schaden Soweit dem Antragsteller durch unbegründete oder un ulässige 2. wer an der Vorprüfung des Antrags beteiligt gewesen 3. ei de, fel. ze . e Worte s. 8

* *. 1 = * 2 § hi Die beteiligten Spruchkammern können im Einzelfall ein anderes Ist das Verfahren zur endgülti Veschter V es Reichs es 35. 3 en gůü igen *n 6 ö ö j z k . ö an fe . , n. rz 12 Dem 5 18 werden folgende Vorschriften als alf. 2 und m 5 48 treten an die Stelle des Abs. 3 und 4 folgende

vereinbaren. Kommt eine Einigung zwischen ihnen nicht zustande, so Di kamm n Gntfäh ; 3 ; ie Spruchkammern können außerhalb ihres Amtsittzes tagen, ͤ r * ̃ j ö . . kJ wd J ö . k . . 6 sti ern de, . . 3 tinem quf Grund her ,,, , anhängig ,, der Antrag auf , . oder Ergänzung eines § B 58. 36. Ist das Verfahren weifer ĩ lteters lznnen nur, in den Fällen der . 8 r 1s Beteillgter zugelassen werden f ; f gesteht zwif ö gu Sz aF . ; zur teilweisen Festsetzung der Entschädigun n gewordenen Verfahren muß als Beteiligter zug 3 Urteils oder der Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens ,, ,,,, z . , , , . . 6 des reif, so soll die Spruchkammer einen . cheid erlassen. g bare 4 ce r ene ff . Fällen der Abs. 3 und 4 die wer nach 8 17 Abf. 1 der gal hn en ore s iun . zuriickgewiefen, fo , eine einheitliche Behandlung als zweckmäßig erscheinen ie so kann fir Urkunden und Ire , el. . in ö r . n , *. k . maren fsb bt 64 , Spruchkammer. it id hell ih ä. h ö 393 ö . 1Abs. 1 Nr. 2a, 4, 5, 6 der Ent der Präsident des Reichsentschädigungsamkts anordnen, daß alle diese der Antragsteller auf Erfordern Uebersetzungen beizubringen. ang , der nach Lage Sache ö ; 8 68 lrägen und Erklärungen Voneingnder unabhängig. Das streitige n den Fällen des s J M, ö *. ng äber ein R chr Anträge durch eine von ihm bezeichnete Spruchkammer entschieden 8 37 mindestens zu jahlen ist Gegen die Bescheide der Spruchkammer Können h. 6 e r alen, Ji. allen Berechtigten gegenüber nur ein ; ö ae wi. . ge werden. 24 Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung. Er erteilt Der Bescheid enthält des , . , . fi ir r e , heitlich festgestellt werden. ñ 96 . auch in ö Fällen kann aus besonderen In den Fällen, in denen . bei dem r r fret . 9 9. ö. ö. . 9 an a n . .. die . ö ,, , gn m 8. ere, zi . . ö ö 3 Zusteslung im Ausland i nach S 27 . , . ö , . mit der Einlegung Gründen von der . einer Gebühr Abstand genommen atlfỹl nne e,, . . . ; Zache erschöpfend erörtert wird. Die Vorschrift des 5 177 des die Bezeichnung der Antragsteller nach Namen (Firma) Haupt⸗ ĩ Vorsitzende die Frist. ; werden, der r f e e üer. e r r e el . Präsibent des SHerlhtgber a ggg, e. über die Aufrechterhaltung . Ordnung niederlassungsort oder Wohnort, bel Firmen und i fe f, kiff in afeiaen o bessnni ö ö ö A3. Zwischen Abf. Z und Abf. 3 des 3 20 wird folgende Vor⸗ Auch wenn eine Gebühr auf Grund der Vorschrift, des . finden fingen , nlnendung gauche ber Fi mn enn haber urn d Geseflscha fer, ö hn gberufung G 68 Rr. 15) sind schrift eingefügt: . Abs. 4 nicht zur Erhebung kommt, können dem Antragsteller § 26. Jedem Mitglied der . und dem Vertreter des 3. die allgemeine Angabe des Gegenstandes, für welchen die Ent⸗ Die Her mn y, 1 . 9 4 Spruchta Ein Beteiligter kann ö. dem Rechttmittel anschließen, die baren Üuslagen ganz oder keilweise auferlegt werden, soweit Soweit eine Vorprüfung der Anträge durch die Interessen⸗ Reichsinteresses ist zu gestatten, Fragen zu stellen. schädigung festgesetzt wird, shhriftlich an dat eic wirtschasteß richt 6. VJ selbst wenn er auf das Rechtsmittel verzichtet hat oder die sie von ihm in cel her er Weise durch unbegründete oder vertretung erfolgt, veranlaßt sie nötigenfalls den Antragfieller zur . 4. bie . des Landes und gegebenenfalls des Ortes, in welchem un rictten deren Cntfchz idung zunge fochten wird, die j Frist zur Ginlegung des Rechtsmittels verstrichen ist unzuläfsige Anträge oder Beschwerden verursacht worden sind. Ergänzung des Antrags, sammelt die elch. Unterlagen und ,,, der Schaden eingetreten ist Hie Frist des 5 63 gilt als gewahrt, wenn . nn. . Dem Abf. 5 des 5 27 wird folgender Satz 2 hinzugefügt; 24. An die Stelle des 5 48 Abf. 5 tritt folgende Vorschrift: übermittelt nach Abschluß der Vorprüfung die gesamten Üünkerlagen Zu der Verhand ung; soll ein Schriftführer zugezogen werden, der 5. die Beseichnung der Spruchkammer und der Mitglieder, welche halö der Frist bel iner 3. änzigen Reichsbehöpde e en r Soweit ein Vertreter des Reichsinteresses bestellt ist, darf mit einem begründeten Vorschlag der Spruchkammer. bor dez erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit dirch, Pandschlag an an der Entscheidung feilgenommen haben, owe des Vertreterz anreöbeh de eingereicht ist. Sie ist von dieser an dag Reichswirt⸗ in seiner Abwesenheit eine Verhandlung nur stattfinden, wenn S 482. . ö ö kes Weeichztttterc e weh her hen erh Gachel witgewirft a. ü,, J ,, . 1 erpflichten ist, soweit er nicht a oder Landesbeamte ver⸗ f . ; . J . 3. des 8 dt. Mer , . , g . Der Vorsitzende der Spruchkammer Prüft den Antrag und den eidigt ö ö ö . , Die Rechtskraft der Entscheidungen der Spruchkammern wird 8 10M n rel ih e ge , . das Keren hre, ersetzt ö. baren Auslagen erhoben. Für die durch mehrere B'teiligte ne n r,, ,, ö fan f . i , . . , , . gefertigt werden. 8. die Ent eidun goyründe bon dem , ,,, 9 . , n. 16. Hinter dem 3 36 werden folgende Vorschriften eingefügt: n . Ausgaben haften die Beteiligten als Gesamt⸗ zer den Sachverhe n, Beweiserhebungen und das perfönliche iese so un dlung, di ĩ = Di Carsche j i ällen ist die eidung des Vorsi ; . . (Gscheinen des Antragstellers anordnen. Hierbei finden ie J 43 . teiligten und der . ö J. ĩ 3 Entscheidung ist von dem Vorsitzenden, im Falle feiner e⸗ wette lhatten Fillen ist die an ; ; S 366 ; 6 Vorschrift des 5 48 Abs. 4 findet entsprechende An⸗ 40 Satz entsprechende Anwendung. Gang der Verhandlungen im allgemeinen und ihr Ergebnis, insbe—⸗ . erung durch einen Beisitzer zu unterzeichnen und dem Vertreter ö Dritter Teil. Auf ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Gerichts oder wendung. Der Vorsitzende ist befugt, die Interessen vertretung um Ergänzung sondere, dag senige einer etwaigen Bewelgaufnahme enthalten. . . , g. ,,, , mn n, Verfassung und Verfahren des Reichs wirtschafts« einer Hehörde darf die , n . Ent . nur insoweit ab⸗ 26. Der 8 49 Abs. 3 erhält folgende Fassung; ö. , y,. Vorprüfung und der von ihr gesammelten fa Die , . von dem Vorsitzenden und dem Schrift⸗ zulasss . , . 9 , ng. r . 9 3 gericht s. geändert werden, als eine Abänderung beantragt ist. 3 . ö . ö. algen . 9 . ee. 63. terlage hen. ührer unierjeichnet werden. : s. e 36b. großen Senat festgesetzt im Falle de r, n, . 2. . k Die Verordnung über das ach irtshaftgericht vom 21. Mai deidet das Verfahren ed Che deren Entscheidung ange⸗ krag der zur Gtrhebimng. gelangenden baren Auslagen und die 6 wird wie folgt geändert: fochten ist, an einem wefentlichen Mangel 9der sind nach Auffassung. . Zahlungspflichtigen durch den Vorsitzenden endgültig

.*. . § 3g. ĩ Der Vorsitzende der Spruchkammer hat für die Bewirkung der Die Sitzung beginnt mit dem ö. des Versitzenden oder des k 57 1920 (RGBl. S. 1 e , ltere Ermittlungen“ tätsächlicher ü 1. er S ethalt else de e f i, des Mteichswizt cheftegerichts ch. werter, n mittlunß 26. Im 8 bl wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 hinzugefügt:

erforderlichen Zustellungen zu sorgen. Berichterstatkers. Bei mündlicher V d ist hi § 67.

Zustellungen, die eine Frist 6? Lauf setzen oder cine Ladung ent⸗ sleller zum Wort ö erhandlung ist hierauf der Antrag Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtig⸗ ö z i ĩ ; ichswi stsgericht di i

ĩ ine Fris ine La zuzulaffen. - ö . ü ; atgpräsidenten, die rechtskundigen lich, fo kann das Reichswirtschaftsgericht die Entscheidung : : ) ö 6 e , oe, e. fen Rückschein. Die kn e n ligt unter Berücksichtigung des gesamten . men 36 dem Vorsittzenden und, falls sich der Schreibfehler Bein ie e eh as,, 6 i Tie Mic e, werben k h Sache zur ander weiten Verhandlung und Gnt— In den Rechtsmitte lperfa hren , die ö ö so tente g, neee ht znsfsulchenn; Bnhalts des Berfäzrens nach freler aeherzeutzung . b,, een e enn, , dl er, ,. k nn, , me,, , 4 346 36 , fallen, . 5 v schäftsbeamten jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. befähigten ffentlichen Beamten unter Berücksichtigung der schädigungsordnung line nr . . die Sache auch an eine ö ö. . . ,. all zi zuse - . ; ; z 5 hörde zurü iesen werden. 1. n

Deutschen Reich wohnhafte Person zum Empfange der für ihn be— Bei Entscheidungen, die auf Grund mündlicher Verhandlung er ; z5 8 35 ehhzelten inden crnanmt. ; anderg Shrnuchbeh erden n i kpet ten. ĩ j affige Anträge oder Beschwerden des Vertreters des Reichs⸗ Jeutschen eich . 13u r für ih J 1 2 Hru handlung er⸗ ; 2 werden hinter dem Worte . Berufs⸗ de Behörde hat der weiteren Entscheidung die recht- unzulässige Anträge od , eee, . een ec, ,, , ne d,. . ö 95 . ichs : 3. . inter dem Worte Berufs⸗ Reichswirtschaftsgerichts beruht. ene lgung ö . eines Zustellungs bevollmächtigten in der Art bewirkt werden, daß das S8 41 e,, , . ,,,, .. tretungen“ einge fügt . 46 und 41 werden aufgehoben 27. Im 5 53 Abf. 1 treten an die Stelle des Wortes sceither zu übergebende Schriftstück unter der Anschrift des Antragstell ; 1. wenn dit Unterlasen, auf denen die Entscheidung beruht, un. oꝑanisckionen · die Worte und Interessenvertretung . 1. Die ede e mn h , , chr ; krafttreten der Entschädigungs ordnung“.

berg chrift schrif ntragstellers nach Die Entscheidungen der Spruchkammern werden mit Stimmen⸗ richtig oder , . 4. Der 8] erhält folgende Fassung: 15. Hinter dem 5 42 werden folgende Vorschriften eingefügt: die . 9 2 * 4. 35. * i 91 J

seinem Wohnort zur Post gegeben wird. Die Zustellung wird mit mehrheit getroffen. Bei der Abstimmung stimmt ĩ intri ür di

, —ĩ g stimmt der jüngere Bei⸗ 2. wenn nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung eine Tat⸗ ĩ verständigen Beifitzer werden für die einzelne Sache ; 26

der Aufzßbe ßtt Post als bewirkt ang esehen, selbst wenn die Sendung sitzer el der Vorsßzende zuletzt ab sache eingetreten ist, die, wenn die ire , 3 ihrem . i . der . den besonderen. Um ständen Wenn ein nach dem iht . Akten von einem Beteiligten gefujt Die Bekanntmachung über das Verfahren zur Feststellung der Kenntnis der örtlichen Ver= eltend ,. Haupt. oder Nebenanspruch oder der Kostenhunkt nach dem Gesetze vom 2. März 1920 (RGBl. S. h zu

als unbestellbar zurlickkommt. Bilden sich in Beziehung auf Summen, über wel ĩ i i ĩ e gn, mr n, nt ge stehinnzhempf . Bild . äber welche zu ent⸗ Eintritt ergangen wäre, eine Aenderung ihres Inhalts herbei⸗ ersorderlichen Sachkunde und tn ] folgt . e en, m,, bee nr . T fs eng uni . e , , , s i fur die Gutscheidung geführt hatt 8 ; HKltnisse vom . des zustãndigen Senats ein bern en ei der Entscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf ewährenden Vergütung bon Neguisitions- und Kriegsleistungen räumen der Spruchkammer. Mit Ablauf der Frist gilt die Zustellung ö renn der Geschädigt⸗ die ihẽm. PHewilligten Zuschläge zum Soveil in einem Verfahren des srsten Rechtthung zie it. Antrag das lirteil zurth nachträgliche Cntscheidimg zu ergänssen. m besetzen und geräumten Reichsgebiete vom 26. Mai 1920 ö § 4. riedengwert oder die ihm zur Wiederaufnahme einer wirt. wirkung eines oder mehrerer Beisitzer aus Liner bestimmten Vie nachträgliche Entfcheidung. muß binnen einer zweiwöchigen RGB S. 1086) Hat der Antragsteller einen Vertreter oder Zustellungsbevoll⸗ Die Spruchkammer kann zur weiteren Aufklärung des Sach⸗ chaftlichen . im Ausland gewährte Beihilfe nicht Intereffenhertretung vorgesehen ist. Joll. auch im Perfahren Frist, die mit der Zustellung des Urteils beginnt, bei dem ö. bf. 2 der Bekanntmachung des Reichsministers der nis e , een e gf r gelen an,, eweis an geh me und lederteit das perssniiche Krscheinen tnctcalt ciner ichn in sehenden Frlst befftimnumgegemtf be. r, s, , , , ,, wirlschaftagerichte schüjftlich beantragt werden. Hufti. lber. die göhammen seen m gas berfaheng rn Vie Zufte Neichsi ellers anordnen. sessegherirctung gange wn gebs 5 ie gi Dorle nnz . in hr . a i , , e. . d Die He erh kann durch die Spruchkammer selbst, ein wenn die erkennende Spruchkammer nicht vorschriftsmäßig 26 nicht zu den 6 ädigten gehören, helche gach dem zur 3a. ö, ,. ö * inc a Tag der Vorlegung ist von dem Vertreter des Reichsi . 8 er Mitglied oder durch Hilfskräfte des orsitzenden (37 Abs. 3) statt⸗ besetzt war, ö kommenden Gesetz antragsberechtigt ö. Ein durch Url des Neichsnirtschaft gerichte , öh des Reichsausgleichsgesetzes bezieht. ö. e e K ö. i. . finden, auch kann ine andere Behörde lum hre , ei cht wenn bei der Entscheidung ein Mitglied mitgewirkt hat, das Vor ihrem Amtsantritte sind die . e , fahren tam, auf . . e, oder eines zugelassenen Be⸗ 9 . . kee gen! 13 Verfahren zur Fest⸗ pon der Ausübung des Amtes kraft Gesetzes qusgeschlofsen war, kerch den Prim denten ares nen , de ge . 5 i ng gegen den klaren Inhalt der Akten nnn ,, . 3 a

erfolgen. werden. j . k 4 sofern nicht dieses Hindernis mittels eines fe h, Senats zu treuer und gewissenhafter Führung ihres Amtes zu 1. ; ; j d verstößt oder ein Ansßruch oder eine Tatsache, die für die a , n n, Germ

§ 28. § 45. Der Antragsberechtigte, der ohne sei Die Gerichts- und Verwaltungsbehörden haben innerhalb i ohne Erfolg gelien gemacht ist verpflichten. 3 . J t worden ist, eine ö. . 9. ö Zuständigkeit den Ersuchen der Spruchkammern, ihrer 3 . wenn Hei e Entscheidun en Mitglied mitgewirkt hat, ob Dis Amt der sachverständigen Heisitze ist ein k gut n. , . ö. nn ö 29. Der 5 55 Abs. 2 wird aufgehoben. teile zur Folge hat, kann bei der Spruchkammer, der . Int, und der mit der Beweißaufnahme Beauftragten um Rechtshilfe zu leich es wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und das Die bei dem Verfahren beteiligten Personen, sind zur Betrach n. orde fie die Entscheidung berußt, ur. Im übrigen bleibt., die Verordnung über das Reichs= scheidung ber die berfüumte Verfahrenshandiung zusteht, schriftlich fntsprechen seweit nicht besondere gesetzlich Bestimmungen entgegen blehnungsgesuch für begründet erklärt war Heheimballkung der Verhandlungen ind, der, Cabei, shi rer nen ,,,, ö ii e irsschaftsgerlcht unberührt oder zu Protokoll des Geschaflzbeamnten , d al eh . ich stehen. Behörden am Sitze der Spruchkammer dürfen t ĩ wenn ein Antragsteller in dem Verfahren nicht nach Vorschrift Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Antragsteller verpflichtet. richtig oder unvollständig waren und die eteiligten ohne ihr w ri a 3 er,, ge Tr iinister wird emmächtigt, die Ver— vorigen Stand beantragen— lederemmsetzung in den nehmungen nicht erfucht werden. ö des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht das Verfahren aus— Wer der Verpflichtung des Abs. 4 zuwiderhandelt, wird Verschulden außerstande 6 sind⸗ in, dem . . ann, be da grelchowirtschast gericht im der neuen Faffung Der , muß enthalten: R r r e enn l fan die Cr er i deen in deren Bezirk die . . . end 6 It lung berbetacfthet . . ö. ,, . ö bis zu hre n, Her tigung oder Vervollständigung der Unterlagen dre g re, 1L. die ngabe ber die Wiederein J echtshilfe slattfinden foll. Die dur e entftandenen b ö wenn der Bescheid durch eine strafbare Handlung herbeigeführ ark oder mit einer dieser . . ; 66. 2. be n gghe der 6 * . er . . ö.. , n, Behörde zu erstatten. Im 6 Hemd . dieser strafbaren dun eg, . b. Der 8 9 erhält folgende Fassung: äsident und ; n nnn, , , Die Anordnung über die Vergütung für die Berufstätigkeit des ö,, n , / . r, a,,, ö. ö. eit dem Tage , 5 n und Sachberstandige eidsic gien n, an Beweis nicht erfolgen kann. un 5 , Hence lier en auch ein rechtskundiger 4. , ö. 6 ,,, ö. vom 66 n gi ö. eie. die ,, r n n , ,. 8 1 auf vernehmen und schriftliche Gutachten erfordern sowie von den An“ nur ann n, ö. K 1 a,, ir . ö. . lt . . Ahnen techttundigen Beisit tt m r. Tätigkeit im Auslande, gewährte Beihilfe nicht inner ß und geltenden die Worte „im ersten Rechtszug“ ein⸗ die in blesen Beziehungen fi die nachgeholte e hehre e r, ,, ,, , 34 n ihrer , gewesen ift, in dem früheren Verfahren Mie Berichtigung 6 3. 2 h n il ten ende Fassung: halb 6. . ee f ger . . gefüg . geen. . e se ö DSi Senate e 236 n, 1 ses. e atzen ges . . . 9 . j eisi . f zustã , . ö ö 2 ., ö. 3 e ,, . S8 45 3 . u n e gr cht , , nen, . . ö ,, egen . . ii , , c er wir, fil. Der Reichsminister für id enn au erläßt unbeschadet der [. dig, . 2 , h . n Sir, me, zh , ö le,, , . e r ,, , finden bei ö ut ö 69h , n,, von zwei Monaten , , k ,, ,. eins ar 6 . ö. . hat, obgleich 6 af g de, sc . g. gin egg, e ng f . entschädigungsamts endgültig. ag, fi, de,, nwendung. er Spruchkammer einzureichen. ie Frist begi it d h f ] tändigen Bei⸗ ; f ( olonialschädengese und des erdrängu enge am , n ,, ntscheidun wegn b imb, zie Beeidigung soll nur I ien, wenn der Vertreter des Tage, an dem der AÄntragfteller der, wenn ö. anne held ,,,, ö n e un en er wegen , n. abgelehnt und das Ab. Benehmen mit dem Reichzmintster der Finanzen Bestimmungen Spruchkammer findet nicht statt. Reichtinteresses oder der Antragsteller, sie beantragen oder die interesses Wiederaufnahme beantragt, diefer von dem Grunde ern g ge. lediglich das Verfahren be⸗ lehnungs ge lich fir begründet Erhlärt mat äber wie Anweisung und Auszahlung der Entschädigungen. H 3 ö ee ng 9 . einer wahrheitsgemäßen Aussage er- n erlangt hat, auf den der Lintrag auf Gllen aber, 1, a, n, ie,. e g o, mem . . , . m . it e e g ef. ö. ( orderlich erscheint. fahrens gestützt wird. n. ; ; Figern! in diefem eseßzes ver z, . ö . Der Vorsttzende der Spruchkan ; Vorfitzenden und zwei rechtslündigen Beisißern; in ĩ der stillschweigend genehmigt hat, Die Vorschriften des 37 Abs. 1 Satz 1 und Abs: 2 des Ent⸗ er Vorsttzende der Spruchkammer kann in jeder Lage des Ver Sind 6j der Nechtskraft der Entscheidung fünf Jahre ver— . . ö i genf eib stse e ergsa sid enindl che Ber. bin l g 6 ige, ö Kerns bezbehethet an ,, . . 3 96 ich Ghich. e em.

ö del 46 fahrens einen Vorbescheid erteilen, gegen den dem Antragsteller und Auf die Verpfli 6 strichen, so ist der Ant q , ,, ; rpflichtung, sich als Zeuge oder Sachberständiger ver⸗ orcäst der Antrag nur zusässig, wenn und soweit die zu⸗ ndlung erfolgen. . wegen diefer flrafharen Handlung eine rechts⸗ it die Festsetzung einer Entschädigung oder Vergütung nach den em Vertreter des Reichsinteresses innerhalb einer . bon zwei nehmen zu lassen, fowse auf die im Falle des ungehorsams zu ber, erkannte Leistung noch nicht bewirkt ist. e auf Grund dieser Verordnung . . 6. , ö , , . ist oder die Einleitung oder er e i. esetzes lee ue Kraft. .

dungen erweiterte Sghate berufen sind Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als Bags gleiche gilt für die im 5 3 3 ,,,, zum

Wochen seit der Hustellung der Einspruch an die Spruchkammer hängenden Strafen finden die Bestim ; . . mungen der Zivilprozeßordnu i ; t n, het ine, . . seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im entfhrechen de ,, ! . ö Wird die Wiederaufnahme . Verfah b . öfeden r g. ung von einem Vorsitzenden, zwei Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. riedengbertrage vom 31. August 1919 (RGGBl. S. 1530) enthaltene kammer pestimmt i,, kene e fen f sthen 8 i n n n ne, erfolgen durch den Vor, e. det ,, , ob ᷣ. ö ge K . ö. ö 3. n der Wert n Fällen der Nr. 1 ist eine Wiederaufnabme des Verfahrens ,, ber die erf * mg z 14 3 e ö 94 oder zu Protokoll des Geschäftsbeamten einzulegen Degen die ntscheldung findet binnen zwe ; ginlfitung eines Wiederaufnahmeberfahrens gegeben sind. In foweit n, mn, ,, gt i d zulässig, wenn ohne sie die Partei benachteiligt würde, in estsetzung der Vergütung betrauten Behörden sow r die

RVor Erlaß eines? fers , . . , e e e ; ) j t mehr als 56 000 , so genügt in nur dann julä zig, ! x . . ! . 94 e. ö. ö. , n, ,. . dem Vertreter des Reichsinteresses . 3. c lichen e e nl dl statt. Cie f , ,,, i ,, , 9. il ee ne 6 n . von een ie, . den . ö ⸗. . Len . en, ö. . . ö. 29 ö . c 83 g . ; einzulegen · f ; ; ällen des Abf. 2 Satz 1 die Zuziehung gericht die enbare t Ve sant Kann in eins anbet. Spa chteün ns erfolgen. In dem * e ge dnnn, aller ls ren Veistßer6ß;.· * I oder Unbilligtelt far geboten erachtet. S. Geb) mlt der Maßgabe, daß auch in den en gen Fällen, in welchen

ummern hinzu⸗