1921 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

2 . 4 w

16. 1696. 269051. R. 25279. 29/1 1921. Sutterer & Cie., Moesbach b. Achern i. B. 518 1921. Geschäftsbetrieb: Brennerei und Handel mit Spirituosen. Waren: Zwetschenwasser und 15/3 1921. Fa. Ferd. Rücforth Nachf., sonstige Branntweine, Liköre und Allien ⸗Geseisschaft, Stettin. 4/8 1521. . Geschäftsbetrieb: Fabrikation alkoholi⸗ scher und alkoholfreier Getränke. Waren:

Wein, Sekt, Malzwein, Spirituosen, Liköre, alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte, Limonaden, Punsche, Extrakte und Essenzen zur Herstellung von Getränken, Essig, Sprit, Spiritus, diate⸗

tische Nährmittel.

269064.

? .

*

269065. Sch. 27154.

NIllen chu

27/12 1920. grit Schulte im Hofe Nachf., Gelsen⸗ kirchen. 5/8 1921.

GHeschäftsbetrieb: Kornbranntweinbrennerei Likörfabrik. Waren: Spirituosen jeder Art.

und

16 269048.

h.

schwa

73 1921. Klosterkellerei Karl Schwarz, Düsseldorf.

166. 269066. Sch. 27690.

Karl Schweitzen'z Flsllikin „Prunus“

18/4 1921. Carl Schweitzer, Freiburg⸗Zähringen, Unterfeldstr. 6. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung, Brennerei, Likör⸗ fabrik. Waren: Branntweine und Likör.

K. 36853. 2699055.

Jochtleioñ

S. 42792.

4.8 1921. Geschäftsbetrieb: Weinhandlung, Sektkellerei, Fruchtsaftpresserei und Likörfabrik, Kognakbrennerei, . ; 16h. 269067. St. 10794. Essigsprit, Fabrikation alkoholfreier Getränke, Zucker⸗ 12. 5 1921. Fa. Robert Hahn, Waldenburg i. Schles. 2 und Schokoladenwaren, Keks und Biskuits. Waren: 4/8 1921. ; . Stifts Perle Spirituosen, Schaumweine. w ,,,, ö esser eingroßhandlung. a ren: eine, . ; 166. 269050. E. L40389. Spirituosen und Tiköre. ö 1 . Eduard Steinbrink, Herdecke a. d. 940 ö Hes chäfts betrieb: Stiftsbrennerei, Dampfdestillerie, « h K ö 69066. Sch. 27659. Likörfabrik. Waren: Spirituosen aller Art. A 1 SC . 166. 269068. W. 27518. 114 1921. Fa. August Eysend, Niederlahnstein a. Rh. 4/8 1921. Geschäftsbetrieb: Weingroß handlung, Spirituosen⸗ fabrik. Waren: Branntweine, Spirituosen und Liköre, alkoholarme und alkoholfreie Getränke. 166. 269052. R. 25462. AVE [MI H ĩ , ggg Fa. F. Schubert C Co., München. 19.4 1921. August Rüßler, Potsdam, Jägerstr. 7. Ges chäftsbetrieb: Vertretungs- und Importgeschäft. 4/8 1921. . . . Waren: Spirituosen, Pflanzensäfte, Obst⸗ und Frucht⸗ Geschäftsbetrieb: Wein⸗ und Spirituosenhandlung. säfte, Stillweine, Schaumweine, Sirupe, Mineralwässer,

Waren: Weine, Spirituosen und alkoholfreie Getränke.

Limonaden, alkoholfreie Getränke, Essenzen für Gewürz⸗

Gebrüder Wolsermann, Berlin.

166 269069. J

Bonnes Nouvelles

715 1921. Gebr. Wossidlo, Stettin. 5 / 819 Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung. Va Weine, Spirituosen.

160.

26 ooo. 8. z

Pombi

2/3 1921. Reinartz C Co., Düsseldorf. 581!

Heschäftsbetrieb: Fabrikation von Essenzen, rischen Qen, Fruchtsaftpressevei, Kelterei, Obsuha tung. Waren: Fruchtessenzen und Fruchtertrakt Herstellung kohlensäurehaltiger und nicht kohlen haltiger Getränke, Limonaden, Fruchtsäfte, allo Getränke, künstliche und natürliche Mineralwässer, und Gewürzextrakte für Konditoveien sund Bach Stillwein und Schaumwein, Spirituosen, Bach und Puddingpulver.

17

9. 3

; 269072. 216 1921. Kohler & Schaeser, Pforz⸗

heim. 5/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Gold⸗, Silber⸗, Alpalka⸗ und

Bijoouteriewaren. Waren: Gold⸗, Silber⸗ und Alpakkawaren, echte und unechte Schmucksachen.

17. 269073.

2/61921. Fa. Sans Lindner, Pforzheim. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstel⸗ lung und Vertrieb von Gold⸗, Silber⸗ und Alpakkawaren. Wa⸗ ren: Ketten, Bijouterien und

2 zwecke, pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von 1514 1921. ; Ri el⸗ un edel⸗ 16. 269053. 6. 22384. Spirituosen, Gewürzextrakte, Essig, Weinessig, Essig⸗ 5/8 ö va in. J 6 2 9 essenzen, Sprit, Fruchtextralte. Beschäftsbetrieb: Weingroßhandlung und Likör- Schmucksachen, Golb=, SilberK E I C 166. 269057. 8. 36883. fabrik. Waren: Liköre und Spirituosen. und Alpalkawaren. 166. 269071. Schloss Reichartshausen 2735 1921. Fa. Hugo Grünberger, Breslau. 4 / 8 1921. 1413 1921. C. A. F. Kahlbaum, Attiengesellschast, Heschäftsbetrieb: Destillation und Likörfabrik. Berlin. 4.8 1921. Waren: SEpirituosen. Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Waren: Liköre, Spirituosen, Weine und Sekte. 5 . . J , nm. 26poss. . eri o. ö ö . 006 6 elol 752 25 1921. Dortmunder Actien⸗Brauerei, 55 Derlmund. I/ 1931. 6 10 1920. Ludwig & Wachsmann, Berlin. 4/8 ö. , .

Jom Hühnethofe. S.

12/5 1921. Fa. Robert Hahn, Waldenburg i. Schles

4/8 1921. 4/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Großdestillation, Fruchtsaft⸗ Geschäftsbetrieb: Dampfdestillerie, Likör⸗ und presserei und Weingroßhandlung. Waren: Weine, Essigspritfabrik und Weinhandlung. Waren: Wein und Spirituosen und Liköre. Spirituosen.

Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung und Spiri⸗ free Getränhe, Limonaden.

tuosen engros. Waren: Weinbrandverschnitt, Rum⸗ verschnitt, Arrakverschnitt, Liköre, Spirituosen. M. 32248.

1654 1921. Jakob Marr, Dierdorf, Bez. Coblenz.

(Schluß in der folgenden Beilage.

kerle der krpedition Mengering) in Vernin. Drug von P. Ctantiewich, Bnchöbrnctere g. m. b. d, Berlin sf. 11, Dernburger Stras- Ia

Ernennungen rc.

Ginzelne Nummern kosten 1 M.. wre. e, e,

Alle Postanstalten nehmen Vest anz für Berlin außer den Koslanstat len nn Hettg g far Selbstatheler arch die Ceschatteß en s G. Ww nh ein lr ah Dre gi ki

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Nr. 1 91 Reichs bantgirotonto. Berlin, M

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. 2 Me, einer 8 gespaltenen Einheitszeile 8,50 Mie

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Geschãftsstelle Berlin Sw 48, Wilhelmstraßze Nr. 32.

H 16. 6. as 9060. S. 43016. 16. es oosꝛ. . ö. . Pluvimonz (sitentoch P atronus u 0 * 9 ö 28 1016 1921. Otto Heidemann, Mar John, Waldemar P 4 ! ö 5 Burghardt, Bochum. 4/8 1921. 44 1921. Fa. Carl Petereit, Attien · hej 14 6 : * ö. 14 5 GHeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb, Königsberg i. Br. 5/8 1921. 67 . 8 chemischer Produkte. Waren: Schutzmittel zur Ver⸗ Ges chäftsbetrieb: Herstellung und Verti ; 6 . . 5 hinderung der Tropfenhaftung auf Glasscheiben. ESpirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, 11 . 6 4 5 . ö und . Waren: Spirituosen, Erin ; =

; 921. Fa. Hugo Bukow ? P. (essenzen, Liköre. ; und

ö ö. Elbe. 4/8 1921. 4 . 86 ö

eschäftsbetrieb: Herstellun 166. 269063.

. und Derhtie von Sir ue V =. Pikti * 2 8 9

. Waren: Spirituosen. IIC Remy sl inen . k 414 1921. Fa. Carl Petereit, Aktien⸗Gesellschaft 31, Königsberg . Prꝰ ö / gigs i. ( D eutscher Edelliʒ Y VoJY 98

. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von 6/5 1921. Fa. Felit Remy, Mühlheim a. d. .

. 6 ö Spirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, Fruchtsäften 5/8 1921. : m2

5 und Limonaden. Waren: Spirituosen, Spirituosen⸗ , Damp fsee ii en bremen z HJ w * d . .

; iköre. in iköre. n: iritu J J 2 2 . 8 essenzen, Liköre feiner Edelliköre are wirituosen. Der Bezugspreis betraͤgt viertelsahrlich 22 Dt z 3 . Anzeigenprels für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ 2 erhoben. Anzeigen nimmt an⸗ es Reichs⸗ und Staatsanzeigers.

ttwoch, den 1J. August, Ahends. Poftscherttonto: Dertin 62. 1921

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Handels verbote.

m ᷣ—uUu——Ccir! .

Amtliches.

Deu tsches Reich.

Bei der Reichsbank ist der Direktor bei der Reichsbank⸗ nebenstelle in Rheydt Eix zum 15. August d. J. in die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Katto⸗ witz zunächst interimistisch versetzt worden.

x 2 ᷣ¶¶— riaR᷑ Preußen.

Preußische Generallotteriebirektion.

Der Bürodiätar bei der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulben Waster Schleinstein ist als Lotterieobersekretär angestellt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Bergrat Segering in Essen unter Ernennung zum Stellvertreter des Vorfitzenden mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Essen NI dieses Gerichts betraut worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst is 1 mn,

Namens des Preußischen Staatsministeriums ist die Wahl des Studienrats Dr. Kehl ert am Löbenichtschen Realgymnasium in Königsberg i. Pr. zum Studiendirektor derselben Anstalt und die Wahl des Studienrats Hassel am Reglgymnasium in Grünberg zum Studiendirektor, des städtischen Realgymnasiums in Grünberg in Schlesien bestätigt worden.

Bekanntmachung. Dem Zeichner Max Wessel, Carnaperstrahe 83, ist durch Verfügung bom 22. Juli 1921 . Handel mit Gegen⸗ stän den de sstägtichen Bedarfs untersagt worden.

Barmen, den 12. Angust 1921. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Suermondt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung , vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen hierjn vom XV. September 1615, wird dem Ka uf mm ann Wilz⸗ hebmm Mei King jr, wohnhaft in Sterkrade, Steinhrink= straße Rr. 5b, der Handel mit Lebens- und Futter⸗ mikteln aller Art fowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs un erf agt. Bie durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 8. August 1921.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbärgermelster: Dr. Heus er.

Bekanntmachung. . Auf Grund der SF 1 und 2 der Bundesratsvergrdnung vom 23. September 1915 nchen Fernhastung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 693) und der usführungsbestimmungen flerju vom 77. September ig Ih, wird den Eheleuten Phzlipp Löhr'fowie deren Töchter Käthe und Helgne Löhr, wohnhaft in Sterkrade, von Trotha. Straße Nr. 31, der andel mit Lebensmitteln und Tgbakwaren aller irt sowie jede mittelbare oder unmittelbare Bet gilig ung an einem solchen gen für das Gebiet des Deutschen Reichs unter⸗ fa gt. Bie durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, ins= , auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen den Betroffenen zur Last. .

Sterkrade, den 8. Auguft 1921. . Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Dr. Heuser.

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einschließzlich des Portos abgegeben.

3

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege sowie

die vereinigten . für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft, für . und für Durchführung des Friedensvertrags hielten heute Sitzungen.

Der polnische ,, Legationsrat Dr. de Wysoeki hat Berlin verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Roman de Janta⸗Polseyns ki die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft. .

Der französische Ministerpräsident hat dem deutschen Vertreter in Paris, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Note, die wirtschaftlichen Sanktionen betreffend,

übermittelt:

Im Namen der im Obersten Rat vertretenen alliierten Re⸗ gierungen habe ich die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß der Oberste Rat am 13. August 1921 bezüglich der am J. März d. J. ver⸗ hängten wirtschaftlichen Sanktionen folgenden Entschluß gefaßt hat, dessen Wortlaut folgt:

1. Auf Grund der Annahme des Ultimatums vom 6. Maj 1921 durch Deutschland sowie auch auf Grund der ersten von Deutschland auf ö, , eleisteten Zahlungen und iter Vorbehalt der vollständigen Beg . der Summen, die Deutschland am 31. August 1921 zu zahlen hat, . der Oberste Nat einstimmig die ,, wirtschaftlichen Sanktionen, die durch ihn am 7. März 1921 verhängt wurden. Diese Entscheidung wird gegebenenfalls am 15. September 1921 in Kraft treten.

2. Jedoch ist diese Entscheidung von folgenden, vorher von der deutschen Regierung anzunehmenden Be⸗ stimm ungen abhängig; .

a) Es wird eine inkeralliierte Stelle geschaffen, die in Gemein⸗ ft mit den zuständigen deutschen Stellen zufammenarbeiten wird, ei der 86 und Aus stellung solcher Ein⸗ und Ausfuhrbewilligungen, welche Waren betreffen, deren Empfänger oder Absender ,, des auf Grund des Versailler Friedens besetzten Gebietes sind. Der einzige weck dieser Stelle sst es, Sicherungen dagegen zu schaffen und darüber zu wachen, daß nicht etwa das deutsche Ein. und Ausfuhrsystem hinsichtlich der besetzten Gebiete eine Benachteiligung der interalliierten Waren unter Verstoß gegen die Artikel 264 267 des Friedensvertrags zur Folge hat. b) Die deutsche die, , erkennt die Gültigkeit der ,. an, die während der Dauer der anktionen auf Grund der , , vorgenommen worden sind, welche die Interalliierte Rheinlandkommission in Jlusführung der auf der Londoner Konferenz im März 1921 ge⸗ troffenen Entscheidungen erlassen hat. Es wird von allen ge—⸗ richtlichen und Verwaltungs maßnahmen wegen solcher Handlungen Abstand genommen, die nach Maßgabe der erwähnten Verordnungen vorgenommen sind.

3. Die Interglliierte Rhein landkommission ist ermächtigt, ünter Mitwirkung des Beauftragten der italienischen Reglerung, Ausführungs, und Uebergangsbestimmungen zu erlassen und durchzuführen, die sich auf die vorgenannten Entscheidungen sowie auf die Verwendung der vereinnahmten Gelder und die Prüfung der geleifteten oder noch zu leistenden Ausgaben beziehen. .

4. Der Dberfte Rat überträgt die Ausarbeitung der näheren

§z 2 erwähnte Stelle einem Sachver⸗ den Regierungen der Besatzungsmächte und von der ilalienischen Regierung ernannt wird und seine Vor⸗ schläge vor dem 1. September den Regierungen zu unterbreiten hat. Die Sachverständigen werden möglichst, bald, in Koblenz zusammen⸗ treten und sich dort mit den deutschen Delegierten treffen,

Ich habe die Ehre, Sie zu bitten, dieses Schriftstück Ihrer Re⸗ gierung zu übermitteln und ihr mitzuteilen, daß ich mich freuen würde, von Ihnen zu erfahren, daß sie die in der Entscheidung der Alliierten Mächte aufgezeichneten Bedingungen unn, ae

riand.

Bestimmungen über die im an digenan chf der von

Der für die Bearbeitung der Repargtionsfragen gebildete Sonderausschuß des r an g g Reichswirtschafts⸗ rats hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wegen der Einlösung der Reparationsgutscheine folgenden Antrag beschlossen:

Es wird beantragt, daß grundsätzlich das Reich die volle, durch die Einbehaltung der Exporkabgabe verlorene Summe ersetzen soll.

Dabei sind folgende Möglichteiten zu unterscheiden: a) Es hat ein Verkauf in Mark stattgefunden. Die Rückzahlung des vollen, beschlagnahmten Betrages findet in Mark statt. b) Es hat ein Verkauf in Auslandswährung stattgefunden. Das Reich hat denjenigen Markbetrag zu ersetzen, welcher den Exporteur in die Lage ent, am Tage der Auszahlung durch das Reich den beschlagnahmten Betrag in der gleichen, aus⸗ ländischen Währung wieder zu beschaffen.

Der Epporteur ist verpflichtet, den Quittungsschein der englischen

Regierung unverzüglich zur Einlösung vorzulegen.

Die beteiligten Ministerien haben diesen beiden An— trägen grundsätzlich zugestimmt. Die, erforderlichen Ver— handlungen mit der englischen Regierung sind eingeleitet worden.

Zu dem Antrag a ist die englische Regierung gebeten worden, auf den Reparationsgutscheinen außer den . eträgen auch die ursprünglichen Markbeträge angeben zu lassen, aus denen die Pfund beträge errechnet worden sind. Die englische Regierung hat bei den vorläufigen Besprechungen darüber in Aussicht gestellt, daß auf den Gutscheinen entweder der Markbetrag selbst oder wenigstens

der Umrechnungskurs angegeben wird, der der Errechnung des Pfundbetrages aus dem ursprünglichen Markbetrag zu⸗ grunde gelegen hat. Sobald entsprechende Weisungen an

die englischen Zollbehörden ergangen sind und die Gutscheine die notwendigen Angaben enthalten, wird von der mit der Einlösung der Reparationsgutscheine betrauten Friedensvertragabrechnungastelle nicht mehr der Kurs des Tages der Ausstellung des Gutscheins, sondern der wirkliche Markbetrag für die Auszahlung zugrunde gelegt.

Was den Antrag b anbelangt, so sind die beteiligten Ministerten auch hier grundsätzlich bereit, dem Antrag zu folgen, d. h. für die Berechnung des Markgegenwertes in Zukunft nicht mehr, wie bisher, den Kurs des Tages der Ausstellung des Gutscheins, sondern den Kurs des Tages der Auszahlung des Markgegenwertes e. zu legen, , daß der empfangsberechtigte Exporteur einen Markbetrag erhält, der am Tage der Auszahlung dem Pfundbetrag entspricht, mit dem der Exporteur bei b , , Geschäfts gerechnet hat.

Die in dem Antrag des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats ver— sangte „‚Unverzüglichkeit“ der Vorlage reicht nach Ansicht der be⸗ teillgten Ministerien aber nicht aus, den für den Umrechnungskurs 3 . Tag zweifelsfrei festzulegen, da die Vorlage des Gut⸗ schelns bei der Friedensvertra abrechnungsstelle nicht nur von der Schnelligkeit abhängt, mit der ber empfangsberechtigte Erporteur den ö. luge engenen Gutschein vorlegt, sondern auch noch von einer

eihe, anderer zeitlicher Zufälligkeiten, die sich im Einzelfalle nicht beurteilen lassen, ob der Gutschein tatsächlich unverzüglich“ vorgelegt worden ist. Es wird daher versucht, den Tag der Ueberweisung des Markgegenwerts in anderer Weise so festzulegen, daß er von dem Willen bes empfangsberechtigten Epporteurs und von sonstigen zeit- ichen Zufälligkeiten unabhängig ist. Mit der englischen Regierung wird deswegen verhandelt. . .

Von dem Ausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats ist ferner gewünscht worden, daß neben der unmittelbaren Einsendung der Reparationsgutscheine an die Friedenshertragsabrechnungsstelle auch die Einreichung der Gutscheine durch Vermittlung der Reichsbank— anstalten zugelassen wird. Obwohl eine Beschleunigung der Auszahlung dadurch im allgemeinen nicht erreicht werden wird, soll diesem Wunsche in Zukunft doch stett gh en werden. Der empfangsberechtigte Ex- porkeur kann daher den Repargtionsgutschein bei der Reichsbankanstalt, in deren Bert er seinen Wohnsitz hat, einreichen. Die Reichsbankanstalt seitet den Reparationsgutschein an die Friedensvertragabrechnungs⸗ selle weiter und zahlt den Markgegenwert für Rechnung des Reichs an den , erechtigten Exporteur aug, fobald sie von der Friedenspertragabrechnungstelle darüber 6 worden ist, daß der Gutschein in Ordnung und wie hoch der Markgegenwert jft. Die von den Reichsbankanstalten berechneten Gebühren (1'069 für die ersten 10 000 M, 4 6 für den 10 000 M übersteigenden Wtrag, mindestens 2 M für das Biüch und die Kosten der Versendung des Gutscheins nach Berlin hat der Anftraggeber zu tragen.

Bis zum 31. Juli 1921 einschließlich wurden gemäß Artikel B38 des Friedensvertrages zurückgegeben an Belgien N34 Staats bahnwagen und 145 Privatwagen, an Frankreich 4258 Staatsbahnwagen und 454 Privatwagen, zusammen 14 591 Fahrzeuge.

Preußen.

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus Rosenberg kam es in der Nacht zum Montag bei den Dörfern Ster nalitz und Kosterlitz an der Grenze zu einem Gefecht mit regulären polnischen Truppen, denen es gelang, durch eine umfassende Bewegung die beiden Dörfer mit Gewehr— und ,, zu nehmen. Rasch herbeigeeilten deutschen Kräften gelang es, nach heftigen Kämpfen, bei denen auch Handgranaten verwendet wurden, die Polen über die Grenze zu treiben. Die Polen hatten 24 Tote und eine Anzahl Verwundeter.

Wie ferner aus Beuthen gemeldet wird, waren auf Grund verschiedener Vorfälle Anzeichen vorhanden, daß ein örtliches Lo sschlagen polnischer ehem liger Insurgenten für die Nacht zum Mittwoch stattfinden sollte. Die Engländer haben aus diesem Grunde besondere Vorkehrungen getroffen. In den Mittagsstunden besetzten sie die Außenbezirke der . um Angriffe von polnischer Seite sofort zunichte zu machen.

Danzig. Da bei den Verhandlungen zwischen Danzig und Polen über Eigentum und Verwaltung der Eisenbahnlinien im Gebiete der ö Stadt Danzig sowie im Hafen— ausschuß . en Danziger und polnischen Mitgliedern

über die Auslegung des Begriffs Hafenbahn keine