1921 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

In der Erwägung, . der Kongreß der Vereinigten Staaten einen gemeinsamen Beschluß gefaßt hat, der von dem Präsidenten 3 2. Juli 1921 genehmigt worden ist und im Auszug, wie folgt, autet:

„Beschlossen vom Sengt und dem Repräsen⸗ tantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika, die zum Kongreß versammelt find, daß der durch den am 6. April 1917 genehmigten gemeinsamen Beschluß des Kongresses erklärte Kriegszustand zwischen der Kaiserlich Deutschen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika hiermit für beendet erklärt wird.

„Sektion 2. Daß durch, Abgabe dieser Erklärung und als ein Teil davon den Vereinigten Staaten von Amerika und ihren Staatsangehörigen jedwede und alle Rechte, Privilegien, Entschaͤdigungen, Reparationen oder Vorteile einschließlich des Rechts ste zwangswelse durchzuführen, ausdrücklich vorbehalten werden, auf welche die Vereinigten Staaten von Amerika oder ihre Staats⸗ angehörigen nach den am 11. November 1918 unterzeichneten Waffenstillstands bedingungen sowie irgendwelchen Erweiterungen oder Abänderungen derselben einen Anspruch erworben haben; Rer die von den Pereinigten Staaten von Amerika infolge ihrer Be⸗ teiligung am Kriege erworben worden sind oder sich in ihrem Besitz befinden; oder auf die ihre Staatsangehörigen dadurch recht⸗ mäßig einen Anspruch erhoben haben; oder die in dem Vertrage von Versailles zu ihren oder ihrer Staatsangehörigen Gunsten fest⸗ gesetzt worden sind; oder auf die sie als eine der alliierten und aßsoßtierten Hauptmächte oder kraft irgendeines vom Kongreß be⸗ schlossenen Gesetzes oder sonstwie einen Anspruch haben.

„Sektion 5. Alles Eigentum der Kaiserlich Deutschen Regierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nachfolger und das Eigentum aller deutschen Staatsangehörigen, das sich am 6. April 96 im Besitz oder in der Gewalt der Vereinigten Staaten von

Amerika oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder Angestellten be⸗ fand oder seit diesem Tage in deren Besitz oder Gewalt gelangt oder Gegenstand einer Forderung seitens derselben gewesen ist, gleichviel aus welchem Ursprung oder aus welcher Tätigkeit, und alles Eigentum der K,. und K. Desterreichisch⸗Ungarischen Regierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nachfolger und aller österreichisch⸗ungarischen Staatsangehörigen, die sich am 7. Dezember 1917 im Besitz oder in der Ge— walt der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder Angestellten befand oder seit diesem Tage in deren Besitz oder Gewalt gelangt oder Gegen⸗ stand einer Forderung seitens derselben gewesen ist, gleichviel aus welchem Ursprung oder aus welcher Tätigkeit, soll von den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika zurückbehalten und darüber keine Verfügung getroffen werden, soweit nicht gesetzlich darüber bereits verfügt ist oder im einzelnen künftig darüber verfügt wird. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, wo die Kaiserlich Deutsche Regierung beziehungsweise die K. und K. Oesterreichisch-Ungarische Regierung oder ihr Nachfolger oder ihre Nachfolger angemessene Vorkehrungen zur Befriedigung aller Forderungen gegen eine der genannten Re⸗ gierungen seitens aller Personen ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz getroffen haben, die zu den Vereinigten Staaten von Amerika in einem dauernden Treuverhältnis stehen, und die durch Handlungen der Kaiserlich Deutschen Regierung oder ihrer Ver⸗ treter oder der K. und K. Oesterreichisch⸗Ungarischen Regierung oder deren Vertreter seit dem 31. Juli 1914 Verlust, Nachteil oder Schaden an ihrer Person oder ihrem Eigentum unmittelbar oder mittelbar, sei es durch den Vesitz von Anteilen deutscher, öster⸗ reichisch⸗ungarischer, amerikanischer oder anderer Körperschaften oder infolge von Feindseligkeiten oder irgendwelchen Kriegshandlungen oder auf andere, Weise erlitten haben, ferner solchen Personen, die 9 den Vereinigten Staaten von Amerika in einem dauernden

reuverhältnis stehen, das Meisthegünstigungsrecht in allen An— gelegenheiten, betreffend Niederlassung, Geschäftshetrieb, Berufs⸗ ausübung, Verkehr, Schiffahrt, Handel und gewerbliche Schutzrechte, zugestanden haben, einerlei, ob dieses Recht auf die Nationalität abgestellt oder sonstwie bestimmt ist; endlich bis die Kaiserlich Deutsche Regierung beziehungsweise die K. u. K. Oesterreichisch⸗ Ungarische Regierung oder ihr Nachfolger oder ihre Nachfolger den Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber alle von diesen während des Krieges auferlegten oder verfügten Strafgelder, Verwirkungen, Bußen und Beschlagnahmen bestätigt haben, gleichviel ob diese Eigentum der Kaiserlich Deutschen Regierung oder deutscher Staats— ngehöriger oder der K. u. K. Oesterreichisch⸗Ungarischen Regierung oder österreichisch⸗ungarischer Staatsangehöriger betreffen, und bis sie auf allen und jeden Geldanspruch gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verzichtet haben.“

In dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen den beiden Nationen bestanden haben, wiederherzustellen,

Haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten bestellt: der Präsident des Deutschen Reichs den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Friedrich Rosen

und

der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika den Commissioner der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland, Herrn Ellis Loring Dresel. Diese haben nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Arti del JL.

Deutschland verpflichtet sich, den Vereinigten Staaten zu ge⸗ währen und die Vexeinigten Staaten sollen besitzen und genießen alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorteile, die dem vorgenannten gemeinschaftlichen Beschlusse des Kongresses der

ereinigten Stagten vom 2. Juli 1921 näher bezeichnet sind, mit EUnschluß aller Rechte und Vorteile, die zugunsten der Vereinigten Staaten in dem Vertrag von Versailles festgesetzt sind und die die Vereinigten Staaten in vollem Umfange genießen sollen, ungeachtet

der Tatsache, daß dieser Vertrag von den Vereinigten Staaten nicht

ratifiziert worden ist. Artikel II.

In der Absicht, die Verpflichtungen Deutschlands gemäß dem vorhergehenden Artikel mit Beziehung auf gewisse Bestimmungen

des Vertrags von Versailles näher zu hestimmen, besteht Einver— ständnis und Einigung zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen darüber:

1. daß die Rechte und Vorteile, die in jenem Vertrage zugunsten

der e , . Staaten festgesetzt sind und die die Veresnigten

Staaten besitzen und genießen sollen, dieienigen sind, die in Ab- schnitt 1 des Teil L. und in den Teilen v, Vr, Viil, X, X, Xi, XII, XV und XV. aufgeführt sind.

Wenn die Pereinigten Staaten die in den Bestimmungen jenes Vertrages festgesetzten und in diesen Paragraphen erwähnten Rechte und, Vorteile für sich in Anspruch nehmen, werden sie dies in einer Weise tun, die mit den Deutschland nach diesen Bestimmungen zu⸗ stehenden Rechten im Einklang steht;

2. daß die Vereinigten Staaten nicht an die Bestimmungen des Teils J jenes Vertragh noch an irgendwelche Bestimmungen jenes Vertrags, mit Finschluß der in Nr, 1 dieses Artikels erwähnten, gebunden sein sollen, die sich auf die Völkerbundssatzung beziehen, daß auch die Vereinigten Staaten durch keine Maßnahme des Völker⸗ bundes, des Völkerbundsrats oder der Völkerbundsbersammlung ge⸗ bunden sein sollen, es sei denn, daß die Vereinigten Staaten aus— drücklich ihre Zustünmung zu einer solchen Maßnahme geben;

3. daß die n,, Staaten keine Verpflichtungen gus den Bestimmungen des Teils J, Teils III, der Abschnitte 2 bis ein⸗ schließlich 8 des Teils IV unh des Teils XII des bezeichneten Ver⸗ trags oder mit Beziehung auf diese Bestimmungen übernehmen;

4. daß, während die Vereinigten Staaten berechtigt sind, an der Reparationskommisston gemäß den Bestimmungen des Teiles VIII jenes Vertrags und an irgendeiner anderen auf Grund des Vertrags oder eines ergänzenden Uebereinkommens eingesetzten Kommission tell⸗=

zunehmen, die Vereinigten Staaten nicht verpflichtet sind, sich an , . solchen Kommission zu beteiligen, es sei denn, daß sie dies wollen;

3. daß die im Artikel 410 des Vertrags von Versailles er⸗ wähnten Fristen, soweit sie sich auf eine Maßnahme oder Ent schließung der Vereinigten Staaten beziehen, mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags zu laufen beginnen sollen.

Artikel III.

Der gegenwärtige Vertrag soll gemäß den verfassungsrechtlichen Formen der Hohen Vertragschließenden Teile ratifiziert werden und soll sofort mit Austausch der Ratifikationsurkunden, der sobald als möglich in Berlin stattfinden wird, in Kraft treten. ;

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigefügt.

Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin, am 25. August 1921.

Rosen. Ellis Loring Dresel.

„W. T. B.“ bemerkt zu dem Vertrag:

Der vorstehend abgedruckte deutsch⸗amerikanische Vertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen, die auf die Initiative der amerikanischen Regierung Anfang Juli begonnen haben, um die Beendigung des zwischen Deutschland und den Ver— einigten Staaten von Amerika formell noch bestehenden Kriegs⸗ zustands herbeizuführen. Die Verhandlungen waren von vorn— herein dadurch bedingt, daß die amerikanische Regierung an die bekannte, in der Präambel des Vertrags z. T. wiedergegebene Friedensresolution des Kongresses vom 2. Juli gebunden war, die für Amerika in erster Linie alle Rechte aus dem Versailler Vertrage vorbehält. Wie sich aus dem Wortlaut des deutsch⸗ amerikanischen Vertrages ergibt, sind aus ihm jedoch mehrere wichtige Teile des Versailler Vertrages ausgeschieden worden, nämlich die Teile L (Völkerbund), und 11 (Territoriale Neugestaltung Europas), IV, Abschnitt 2 bis 8 (Bestimmungen über Ehina, Siam, Liberia, Marokko, Aegypten, Türkei und Bul⸗ garien, Schantung), VI (Auslieferung) und XI (Internationale Regelung der Arbeit). Die Amerikanische Regierung legt, wie sie hier hat mitteilen lassen, den Hinweis auf Sektion 2 der Friedensresolution dahin aus, daß sie keine neuen Rechte gegen⸗ über dem Deutschen Reiche geltend macht und daß sie nicht über die Rechte hinausgeht, welche durch den Frieden von Versailles gewährt und durch den Hinweis auf jenen Vertrag in dem vorliegenden Vertrage kette gn werden. Außerdem stellt der Vertrag ausdrücklich fest, daß Amerika von den ihm ö Rechten nur in der Weise Gebrauch machen wird,

dabei die entsprechenden Deutschland nach dem Versailler Vertrag zustehenden Rechte gewahrt bleiben.

Die Nichtaufnahme des Teiles WII des Versailler Ver⸗ irags über die internationale Regelung der Arbeit ist gegen den Vorschlag der Deutschen Regierung erfolgt. Ihr Versuch, die Amerikanische Regierung zur Anerkennung dieses Teiles zu veranlassen, ist nicht gelungen wohl wegen des engen Zusammenhanges ,. Bestimmungen mit dem von Amerika abgelehnten Völkerbund.

Nach dem Inkrafttreten des deutsch⸗amerikanischen Ver⸗ trags sollen nach dem Willen beider Teile die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern alsbald aufgenommen werden. Auch sollen alsdann Verhand⸗ lungen über die Regelung der künftigen Handelsbeziehungen, deren Pflege auch die Amerikanische Rehierung als erwünscht bezeichnet hat, sowie über alle für die Beziehungen der beiden Länder bedeutsamen Fragen, insbesondere also auch über die ö dem Vertrage zusammenhängenden Fragen eingeleitet werden.

dinsichtlich des deutschen Eigentums ist in der Sektion 5 der Friedengresolution bekanntlich bestimmt, daß dieses als Pfand zurückbehalten werden soll, bis Deutschland wegen seiner Verpflichtungen genügende Sicherheit gegeben hat. Die Amerikanische Regierung hat im übrigen erklärt, daß der Abschluß des Vertrages den Weg ebnen würde, um alle auf das heschlagnahmte deutsche Eigentum bezüglichen Fragen in gerechtester und billigster Weise zu regeln.

Die unter Vorsitz des Reichskanzlers geführten Verhand⸗ lungen der Reichsregierung mit den Vertretern der Spitzenorganisatio nen der Beamten, Angestellten und Arbeiter hahen gestern in den späten Abendstunden zu einer Einigung geführt. Das Reichskabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Vereinbarung Stellung nehmen. Mit ihrer Annahme darf heute gerechnet werden. Nach Verab⸗ redung mit den Führern der Reichstagsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nach Zustimmung des Reichsrats an⸗ gewiesen werden; die Zustimmung des Reichtags wird nach⸗ träglich eingeholt werden. Die Bedingungen lauten nach Mel— dung des „W. T. B.“, wie folgt:

1. Der Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und Ortszuschlag für die planmäßigen Reichs beam ten wird

für die Orte der Ortsklasse A auf 93 vy

. * * * B * 21 n

ö * *. 2 9 . 39 *

. n * * D n 58 1

. ö n, . H . 85 n festgesetzt. Diese Erhöhung entspricht einer Aufbesserung der Besamtbezüge um 133 bis 20 vH in den Ortsklassen A bis R.

2. Die männlichen außerplanmäßigen Reichs. beam ten erhalten zu ihrem his herigen Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teuerungszuschlag in der Höhe, daß ihr Diensteinkammen nebst Teuerungszuschlag das Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag eines pkan⸗ . . der ersten Besoldungsstufe ihrer Eingangs⸗ gruppe erreicht.

3. Die weiblichen außerplanmäßigen Reichs⸗ begmten erhalten zu ihrem bisherigen Dienstein kommen nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teuerungszuschlag bis zur Erreichung eines Gesamtbetrags, wie er sich ergeben würde, wenn unter Zugrundelegung des Teuerungszuschlags für die planmäßigen Beamten sowie des Ortszuschlags für die erste Besoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe die Diätensätze betragen

würden vom Beginn des 1. Dienstjahres ab ö.. vo

1 1 4 2. *. 1 11

14 *. t 3. r . 80 m

J. . 0. 4. p . 80 .

. * 2. n *. 85 .

3 . *. 6. r, *. 90 *.

n * 1 7 . , 95 . 5 100

4. Die Teuͤerungszuschkäge zu den Kinderzu— schlägen werden in den Orten der Ortsklasse 5. auf 200 vh

u. n *. n 1 D . FE 1 150 p sestzesctzt. ö

5. Die, vorgengnnten Teuerungszuschläge werden ab 1. Au gu st . . tts zu schüs Tie Unterhaltzzuschüsse im Vorberei

dien st werden erhöht. . .

Eine Einbehaltung der vorstehend bewilligten. Erhöhungen zur

; gie, . iht getilgter, seinerzeit gewährter Vorschüss.

ird nicht stattfinden. ;

8. 66 h 1 die vor dem J. August 1821 aus dem Ärbeiterstand in das Beamtenverhältnis übernommen worden find, findet eine Anrechnung der aus Ziffer 1 sich ergebenden Erhöhung des Teuerungszuschlags auf die Ausgleichszulage nicht slatt (f. S. 2). Dagegen wird angerechnet . h ' Gihöhung des Grundgehalts bei Aufrückung in eine höhere

Dienstalterstufe und bei Beförderung, .

e) Erhöhung . wegen des Uebertritts in eine höhere Ortszuschlagsgruppe, . ö

f) ab durch die Regelung zu 2 und 3 bewirkte Erhöhung der 3 i r, 8 T gzuschlags, soweit sie auf die unter a rhöhung des Teuerungszu 1 5

ö 9 ö. . Erhöhungen des Grundgehalts, Orts, zuschlags und Diätensatzes zurückzuführen ist. ;

9. Für Angestellte finden die Ziffern 1, 4. 5 und 7 sinngemãß Anwendung. Gemäß Ziffer ? werden die Bezüge der männ—⸗ sichen volliährigen Angeftellten entsprechend, den fünf ersten Sätzen der Ziffer 3, die Bezüge der weiblichen volljährigen Angestellten in den ersten fün Vergütungsstufen erhöht werden.

Die Grundsätze unter Ziffer 8 finden sinngemäße An⸗ wendung auch auf die persönlichen Zulagen der Angestellten der Reichsberwaltung gemäß 5 19 des Teiltarifvertrags vom 4. Juni 1536 mit der Maßgabe, daß Erhöhungen der Bezüge infolge Verfetzung des dienstlichen Wohnsitzes in eins höhere Ortsklasse mik Wirkung vor dem für die Berechnung der ver⸗ sönlichen Zulage maßgeblichen Stichtag auf die persönliche Zu⸗ lage in Anrechnung zu bringen sind ö .

10. Der bisherige Teuerungszuschlag für männliche Arbeiter über 21 Jahre wird ab 1. August pro Stunde um 1 4 erhöht werden. Hierhei sind die den Beamten gewährten Erhöhungen der Kinderzuschläge bereits mitberücksichtigt, so daß der his⸗ herige Soziallohn der Arbeiter eine Aenderung nicht erfährt.

Eine Anrechnung auf die durch Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen bedingten persönlichen und besonderen Zulagen findet nicht statt. Die Festsetzung des eren nn nf, für Arbeiterinnen, für Arbeiker vom 18. bis 21. Jahre, für jugend⸗ liche Arbeiter und Lehrlinge bleibt noch besonderer Vereinbarung vorbehalten. .

11. Für Pensionäre und Hinterbliebene werden die aus der Er⸗ höhung des Teuerungszuschlages nach dem P. E. G. Pensions— ergänzungegesetz sich ergebenden Folgerungen gezogen. Die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.

Kommerzienrat Dr. Guggenheimer hat das auf wieder— holten Wunsch des Reichskabinetts im Mai d. J. übernommene Amt des Reichskommissars zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten nieder⸗ elegt. Die Uebernahme des Amts war, wie „Wolffs elegraphenbüro“ hervorhebt, von vornherein nur vorüber— gehend erfolgt, da Dr. Guggenheimer zu seiner dauernden Führung zumal bei der jetzt erweiterten Aufgabe des Amtes neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit und seinen sonstigen Ehrenämtern außerstande war., Die Enthebung von dem Amte ist ihm von dem Herrn Richspräsidenten am 25. August mit dem Ausdruck des Dankes und hoher An⸗ erkennung erteilt worden. Das seit Anfang 1919 bekleidete Amt als Präsident der Reichsrücklieferungskommission behält Dr. Guggenheimer bis auf weiteres bei, ebenso hält er sich zu internationalen Verhandlungen weiterhin zur Verfügung. Augenblicklich weilt er anläßlich der Ministerzufammentun t in Wiesbaden. An seiner Stelle hat der Reichspräsident den Oberpräsidenten a. D. von Batocki zum Reichskommissar ehrenamtlich ernannt.

„W. T. B.“ knüpft an diese Meldung folgenden Hinweis:

Falls ein Abkommen über Sachlieferungen zustande kommt, handelt es sich für die beteiligten deutschen Gewerbe um Aufträge bedeutenden Umfangs. Träger der Sachleistungen soll bekanntlich ein aus den Lieferungsorganisationen der Länder und den beteiligten Fach verbänden der Industrie, des Handwerks, des Handels und der Land und Forstwirtschaft zu bildender Selbstberwaltungskörper werden. Den in dieser Form zusammengefaßten Gewerben soll bei der Durchführung der Aufträge weitgehende Freiheit ge⸗ lassen werden. Von einer Zwangswirtschaft nach Art der unter dem Druck der Blockade geschaffenen Kriegsorganisationen kann nach über—⸗ einstimmender Ansicht der Regierung und des neuen Leiters des Reichskommissarigts keine Rede sein. Aufgabe des Reichskommissariats ist es, unter Wahrung dieses Grundsatzes der Selbstverwaltung auf ein reibungsloses Zusammenwirken der Beteiligten Unter⸗ nehmer, Arbeiter, Verbände und Länder hinzuwirken und für die , der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Reichs zu sorgen.

Preußzen.

Der Deutsche Ausschuß für Oberschlesöen teilt mit: Die am vergangenen Sonntag eingeleiteten Besprechungen zwischen der Interalliierten Kommission und Ver— tretern des Deutschen Ausschusses und des Obersten . Volksrates haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Die Interalliierte Kommission wird sich der Sicherheit der

erneute Bedrohungen, oder gar Gewalttätigkeiten gegen die heim⸗ ö Flüchtlinge in strengster Weise ahnden. Dürch einen ent— prechenden Aufruf, an die Bevölkerung wird sie hiervon Kenntnis geben. Die Kreiskontrolleure und ihre Organe werden von der Interalliierten Kommission eingehende Anweisungen erhalten, daß sie ihrerseits verpflichtet sind, etwaigen neuen Beschwerden der Heim⸗ gekehrten sofort und energisch n Im gleichen Sinne werden alle übrigen Behörden Anweisungen erhalten. Der von der Inter alliierten Kommission beauftragte Major Williams wird sich persönlich von der Durchführung der Anordnung der Interalllierten Kommission durch Besuche bei den zurückgekehrten Flüchtlingen über⸗ zeugen.

Der Deutsche Ausschuß für Oberschlesien und der Oberste Polnische Volksrat werden durch besondere . darüber wachen, daß die zurückgekehrten Flüchtlinge nicht von neuem irgendwelchen Belästigungen und Verfolgungen ausgesetzt fr und der Inter⸗ alliierten Kommission Bericht über ihre Wahrnehmungen erstatten. Die Zurückführung der Flüchtlinge erfolgt nach einem bestimmten Plane, nach dem zuerst die auß den Kreisen Gleiwitz, Groß⸗Strehli und Lublinitz Geflüchteten re n, und dann die Flüchtlinge au den Kreisen Qypeln, Kosel, Tarnowitz, Hindenburg und Beuthen. eth wird die Zurückführung der Flüchtlinge der übrigen Kreise

Die Interalliierte Kommission hat ihre weitgehende Unterstützung und Mitwir kung, für die nach den bent er e. 3 n zu bildenden paritätischen Ausschüsse zugefichert.

9 w Ungarn. ö Na eldung des „Korrespondenzbüros“ hielten sämtliche Komit ate des Landes ii Buha hest eine Generalversamm⸗ lung ab, in der eine Entschließung gefaßt wurde, welche die Regierung auffordert, die diplomatischen Beziehungen

u Oesterreich abzubrechen und sofort die Grenz sper ve . Kraft treten zu lassen. ö. . k

zurückgekehrten Flüchtlinge ganz besonders annehmen und

Großbritannien und Irsand.

Die britische Abo yndnung. zur Untersuchung der hungergnot in Rußland wird am 28. d. M. aus Eng— nd abreisen.

Frankreich.

Barthou hat als Präsident des Generalrats in dessen Shhlußsitzung eine Rede gehalten, in der er laut W. T. B.“ setonle, daß der Sieg Frankreichs die Garantien sichern müsse, e unerläßlich seien, Garantien, die nur aus der Entwaffnung Deuschlands gewonnen werden könnten. Solange Deutschland sicht entwaffnet sei, werde es eine Bedrohung darstellen, weil „K jur Unterstützung seiner Revancheideen Mittel zur Ver— sigung habe. Die Regierung würde gegen die erste ihrer hn verstoßen, wenn sie nicht die Ausführung des Friedens— raͤtrags sicherstellte, aber sie werde es daran nicht fehlen pbffen und werde von . die vollständige Durchführung sner Verpflichtungen zu erlangen wissen.

Eine . des „Temps“ erklärt, daß nur vei französlsche Bataillone ugch Oberschlesien ab— zchen würden, ebenso wie zwei englische und zwei italienische, ct aber eine französische Brigade.

Schweden.

Nach vorläufigen Schätzungen des Kommerzkollegiums hate die Einfuhr Schwedens im Monat Juni einen Wert zn 9821. Millionen Kronen (im Vorjahre 283,32 Mil⸗ lionen, die Ausfuhr einen Wert von 68351 Mil⸗ sonen sim Vorjahre 223,56 Millionen). Der Einfuhr—⸗ iberschuß war also 29,73 Millionen gegen 359,76 Mil⸗ onen im a n. Für die ersten sechs Monate dies Jahres wird die gesamte Einfuhr auf 651,1 Millionen Fsronen (im Vorjahre 1685755 Millionen), die Ausfuhr auf Fßz Millionen Kronen (im Vorjahre 997,7 Millionen) ge⸗ 6. Es ergibt sich daraus für das erste Halbjahr d. J. ein Enfuhrüberschuß von 15335 Millionen Kronen gegen 687, 85 Nillionen im ersten Halbjahr 1919/20.

Tschecho⸗Slowakei.

Die Nachrichtenabteilung des Ministeriums des Aeußern tilt mit: Wegen der letzten Ereignisse in Aussig, bei denen unglücklicherweise auch der deutsche Reichsangehörige heinrich Hoff ums Leben gekommen ist, richtete die deutsche hesandischaft an das Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗ heiten in Prag eine Verbalnote, worauf der Außenminister sin lebhaftes Bedauern ausgesprochen und mitgeteilt hat, daß ze Erledigung des Falles nach den Regeln des Völkerrechts stattfinden werde.

Griechenland.

Nach einer Meldung des „Pressebüros“ aus Athen leidet Fönig Konstantin, der in Eski Schehir weilt, seit einigen Tagen an Darmbeschwerden; er mußte vorgestern wiederholt erbrechen und fiel dann in Ohnmacht. Nach den letzten Meldungen verbrachte der König die Nacht ruhig und ohne Fieber. Die Regierung entsandte den Professor Christomani ind den Leibarzt Monussos nach Eski Schehir.

Türkei.

ö. „Ha vas“ aus Konstantinopel meldet, hat der Minister⸗ rat üßer die Besetzung der noch unbesetzten Ministerposten ent⸗ schidlen. Camein Bey, Vizepräsident des Staatsrats, über⸗ nimmt das Justizministerium, Tewfik Bey, der frühere Finanzminister, das Präsidium des Staatsrats. Das Ministe⸗ tin für fromme Stiftungen wird vorläufig von dem Unter— tichtZminister mitverwaltet.

Rumänien.

Wie „Libre Parole“ aus Bukarest meldet, ist ein Kon⸗ kordat zwischen Rumänien und dem Vatikan unter— seihnet worden. Rumänien erkennt darin die rumänische atholische Kirche offiziell an, die bisher nur geduldet war. Der Papst wird in Rumänien zwei katholische Bischöfe ernennen.

Zu dem Beschluß des Ministerrats über das Verbot der Fetreidegus fuhr wird bekanntgegeben, daß die mit Privat⸗ in vor dem 17. August abgeschlossenen Verträge in Kraft

eien.

Asien.

Nach einer Havasmeldung bestätigen Nachrichten aus Kleinasien den türkischen Sieg am Sa karia. Die in der Richtung Angora vorrückenden Truppen der Griechen seien innen worden, sich auf 120 km vor Angora zurück⸗ ztziehen. .

Berichten aus den südindischen Aufstands gebieten zufolge hat sich die Lage verschlimmert. Man schätzt, daß be⸗ reit über 1900 Menschen in dem von der Aufstandsbewegung berührten Gebiete, das 2 bis 3000 Qundraimeilen beträgt, ums Leben gekommen sind. Männer, Frauen und Kinder sind ermordet worden. Die Moplahs rückten plündernd und sengend gegen Calicut vor. Aus den Städten gehen Hilferufe ein. Verteidigungsstreitkräfte sind abgegangen. Es kam bereits zu susammenstößen zwischen Maplaͤhs, die durch die Propaganda jandhis aufgestachelt sein sollen, und den Verteidigungstruppen, wohei 5⸗ bis 700 Moplahs von den Regierungstruppen getötet worden sind.

„Reuter“ meldet aus Lahore, daß dort in einer Massen— kersammlung unter freiem Himmel eine Entschließung gegen, den Befuch des Prinzen von Wales angenommen wurde, iworin 's heißt, das Volk von Lahore werde den Prinzen nicht will— ammen heißen, „solange die Wunden, die die Erklärung deß Standrechts geschlagen habe, nicht geheilt seien, solange die le nge ezüglich des Kalifats nicht erfüllt seien, und blange im ganzen Lande der Hunger herrsche“.

.

Statistik und Bolkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten. In Groß Salze und Bad Elmen bei Magdebuyg, wo 9 Sonnta 1 uf fe auf die an der Feier des . 96. tahl⸗ helm“ e w nr ! Perfonen stattfand, sind, wie. W. T. B. mit⸗ telt, wil de Sr elk g. gützgehrochen. Das Fize ktrißitits.= werk in Groß Salze sst stillgelegt, der Kurbetrieb in Elmen zingeste llt. Auf Anordnung der Regierung ist die technäsche othilfe zu Hilfe gerufen worden.

Nach einer von W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung der Dan iger Blätter wurde von polnischer Seite mitgeteilt, daß der

Usen bahnen aus stand in Polen gestern nachmittag 3 Uhr..

beendigt sein sollte. Mit der Wiederamrfhahme des Eisenbahnbetriebs

zu diesem Zeitpunkt wurde gerechnet. Der Güterverkehr dürfte jedoch erst in drei Tagen wieder im Gange sesn.

Einer von WB. T. B.“ übermittelten Hapasmeldung aus Straßburg zufolge ist in der Nacht zum Donnerstag in Straß—⸗ burg der allgemeine Ausssand ausgebrochen. Das Elek. trizätätswerk hat sgfort die Arbeit eingestellt und die Stadt lag in tiefem Dunkel. Gestern morgen verkehrten keine Straßen—⸗ bahnen. Der Ausstand der Etektrizitätsarbeiter wurde als Sym— pathiestreik für die seit mehre xen Wochen ausständigen Metall⸗ arbeiter unternommen. Dg, es nicht möglich war, zu einer Ver— ständigung mit der Gewerkschaftskammer zu kommen, hatten die Arbeitgeber den Präfekten um Vermittlung ersucht, aber die Gewerk— schaftskammer lehnte die Vevmittlung ab. Darauf beschlossen die EClektrizitätsarbeiter in einer nächtlichen Versammlung, sofort in den Ausstand zu treten. :

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Gesundheitswesen, Tlerkrankheiten und Absperrungs⸗ maßz regeln. AVachweisung übe den Stand pon Vieh seuchen in Oesterreich in dey Zeit vom 3. bis 10. August 1921. (Nr. 32 der lmtlichen Veterinärnachrichten.

Wohlfahrtspflege.

Die Hauptgeschäftsführung des Oberschlesier⸗Hilfg⸗ werks teilt dem W. T. B.“ folgendes mit: Um jeden Verdacht, daß die für das Oberschlesier⸗Hilfswerk gesammelten Gelder unrichtig verwandt werden könnten, zu vermeiden, sind von vornherein folgende Organisationsmaßnahmen beim Oberschlesier⸗Hilfswerk getroffen worden: Der Hauptgeschäftsführer empfängt von einem geschäfte⸗ führenden Ausschuß ständige Weisungen. In diesem geschäftsführenden Ausschuß sitzen nicht nur je zwei Vertreter der drei Gründerorgani—⸗ sationen (Deutsches Rotes Kreuz, Vereinigte Verbände heimattreuer Oberschlesier, Bund der Deutschen Grenzmarkenschutzverbände), sondern auch zwei Vertreter des Staatgkommissars zur Regelung der Volks⸗ wohlfahrtspflege mit Stimmrecht. .

Die Kassenführung der Hauptgeschäftsstelle wird ständig durch einen Inspektor von der Preußischen Staatshanh revidiert. Rein materiell werden die Unkosten durch eine besondere Kommission, der leichfalls der Staatskommissar angehört, kontrolliert. Oberste er ell ehrte ist außerdem ein besonderer Finauzrat, in dem unter Vorsitz des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes neben Ver— tretern der Großindustrie und der Bankwelt, die Hauptgeschäfts⸗ führer der großen politischen Parteien. Dentschlands Sitz und Stimmrecht haben. Auf diese Weise ist die Kontrolle der breitesten Oeffentlichkeit gewährleistet, was auch noch dadurch gesichert wird, daß sowohl bei der Hauptgeschäftsführung des Oberschlesier⸗Hilfswerks, als auch bei der Hauptverteilungsstelle in Oherschlesien (, Notstands⸗ hilfe des Roten Kreuzes aus dem Oberschlesier⸗Hilfswerk“ je ein Vertreter der Gewerkschaften ständiger Mitarbeiter ist.

Alle gegen das Oberschlesier⸗Hilfswerk gerichteten Vorwürfe und Anschuldigungen dürften daher in sich zusammenfallen und nur die völlige Verstaͤndnislosigkeit gewisser Kreise der Not der oberschlesischen Schwestern und Brüder gegenüber beweisen,

Kunst und Wissenzchaft.

In der 25. Generalpversammlung der Astro⸗ nomischen Gesellschaft in Potsdam sprach Dr. Freund lich⸗ Potsdam über den Bau eines Turmteleskops in Potsdam, das zur Untersuchung der Spektrallinien unter Hinblick auf die Ein steinsche Relativitätstheorie dienen soll. Pater Hagen, Direktor der Sternwarte auf dem Vatikan, berichtete über nicht⸗ leuchtende Nebelwolken. Der Vortragende hat in zehn⸗ jährigen Beobachtungen innerhalb der Milchstraße große Massen nichtleuchtender Wolken wahrgenommen. Er hält sie für die Träger des Urstoffs, aus dem sich durch Zusammenballung neue Sterne bilden. Professor Bolin,- Stockholm spréch über die Bahnen in einem numexisch gerechneten Beispiel des Dreäkörperproblems und Professor Dr. Küh l⸗München über Wesen und Veränderlichkeit der Konturen optischer Bilder. Als Ort für die nächste Versammlung der Ge⸗ sellschaft wurde Kopenhagen gewählt; sollte dort die Versammlung nicht stattfinden können, will man in Innsbruck zusammenkommen.

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Oestexreich ist am 19. August 1921 frei von Rinderpest und Lungenseuche.

Gang der gem einge fährlichen Krankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. I4 vom 24. August 1921.)

Pest.

Italien. Am. 16. und 14. Juli wurden in der Provinz Neapel 5 Pestfälll gemeldet, und zwar in Neapel und S. Giovanni a Teduceio je 2 und in Po zu oli l.

Syrien. In Nlexandrette vom 18. Funi bis 23. Juli 11 Fälle, in Be nrust vom 24. Juni bis 20. Juli 4.

Britisch Ostzindien. Vom 1. Januar bis 14. Mai

54 4323 Erkrankungen,. (und 43 988 Todesfälle); in Burma wurden vom 15. Mai bis 18. Juni gemeldet: in Bassein 28 (27), in Mulm ein 19 (10) und in Rangun 86 (. 7).

Ceylon. In Colombo vom 4. Mai bis 11. Juni 2 Pestfälle. .

Straits Settlements. Vom 24. April bis 14. Mai 5 Erkrankungen und 5 Todesfälle.

Siam. Vom 24. bis 30. April in Bangkok 1 Erkrankung und 1 Todes all. ; ;

Indochina. Vom 1. Januar bis 10. Juni 461 Pestfälle.

Hongkong. Vom 165. Mai bis 11. Juni 42 Erkrankungen und 31 Todeffälle. . . ;

Aegypten. Vom 18. Juni bis 22. Juli 65 Pestfälle, davon in Alexandrien 13. . ;

Algerien. Vom 31. Mai bis 2. Juli 71 Erkrankungen und 22 Tyobessälse im Bezirk Au mm a Ie. ;

Madagaskar. Vom 2. bis 14. Mai 48 Erkrankungen und 33 Todesfälle in Tam atavpe.

Senegal. Vom 1. Januar bis 15. Mai 161 Erkrankungen und 1097 Todesfälle. ;

Bräasilien. Am 28. Juni in Maranhao 1 Erkrankung und 1 Tydesfall. ;

P esr u. Vom 1. April bis 31. Mai 119 Erkrankungen und 64 Todesfälle, davon in den Bezirken Ancachs 4 (l), Are⸗ u ip si 5 Gs), Callao s (l) Sam bayeques (2, Libertad 28 (197), Lima 38 (19) und Piurg 26 (26),

Geuador. Vom 1. bis 31. Ma in Guayaquil 9 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall.

Cholera. Britisch Ostin dien. In Kalkuttg vom 15. Mai bis 11. Juni lg tene. (und 234 Todesfälle, in Bom bay wom 22. Mai bis 18. Juni 109 (10); vom 16. Mai bis 18. Juni in Bassein 22 (22) und in Rangun 2 (2. Siam. Vom 24. April bis J. Mai in Bangkok 4 Er⸗

k und 1 Todes full. Kanten, nne esl. bis 11. Juni lz Chalerafll

Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 14. bis 29. August wurde 1 . . . e (Kreis Goldberg⸗ aynau, Reg.⸗Bez. Liegnitz) gemeldet. K 63 Für bie d r, vom . ö. 13. August wurden nachträglich 4 Er⸗ . 6 e, ö. . ö und Rydultau Kreis Kattowitz, Reg.-Bez. Oppeln) je 2. 6er Han 31. Juli bis 6. August 2 Erkrankungen, und zwar je 1 im Kanton Zürich und in der Stadt Basel. innland. Vom 15. bis 30. Juni 7 Erkrankungen. . ettland. Vom 1. bis 30. Juni 12 Erkrankungen, davon in

der Stadt Rigal. Fleckfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 14. bis 20. August wurde ö. . ö. Tütz (Kreis Deutsch Krone, Reg.⸗Bez.

neidemü estgestellt. 9 Für 6 We vom J. bis 13. August wurden nachträglich 4 Er⸗ krankungen mitgeteilt, und zwar in Kartzow Kreis Osthavelland, Reg. Bez. Potsdam) 1 bei einem russischen Schnitter und in 5 ö er 3. t f ö. en 8 Ustdom⸗Wollin, Reg.⸗Bez. Stettin) 3

i fremdländischen Heimkehrenn.

K gen J. bis 30. Juni 66 Erkrankungen, davon in der Stadt Riga lö. .

Türkei. In Kon stantin opel vom 22. Mai bis 4. Juni 7 Erkrankungen. . . .

Aegypten. In Kairo vom 19. März bis 1. April 21 Er- krankungen (und 9 Todesfälle, in Alexandrien vom 21. Mai bis 3. Juni 6 (5.

Verkehrswesen.

Der polnische Minister des Aeußern Skirmunt und ein in Berlin auf der Durchreise anwesender Vertreter der polnischen Regierung haben den amtlichen deutschen Stellen zugesichert, daß die polnische Regierung für die Aufrechterhaltung des Korridorverkehrs Sorge tragen wird.

Laut „Prager Tagblatt‘ fanb gestern in Preßburg die letzte Sitzung der Internationalen Donagukemm ijsion statt. In dieser wurde beschlossen, sich den Beschlüssen der Pariser Kon⸗ ferenz zu fügen und auf fünf Jabre Preßburg zum Sitze der Donau— kommission zu wählen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die nächste Tagung der Donaukommission 4m 28. Nobember nach Regensburg einzuberufen. Ein Teil der Verhandlungsgegenstände dürfte in München beraten werden.

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Theater und Musik.

Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Boheme“, mit den Damen Marherr⸗Wagner, Hansa und den Herren Batteux, Ziegler, Habich, Stock, Krasa, Philipp besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause werden morgen „Die Räuber“ aufgeführt. Anfang 6 Uhr.

Die Veranstaltun gen der Kunstgemeinde Groß Berlin im Winter 1921/72 in der Hochschule für Musik sowie in Steglitz, Friedenau, Schöneberg, Zehlendorf und Tempelhof nehmen demnächst wieder ihren Anfang. Auch in diesem Jahre werden bei den zu niedrigen Preisen stattfindenden Veranstaltungen nur erste Künstler der Berliner Staatsoper und des Deutschen Opernhauses und bedeutende Instrumentalsolisten Berlins mitwirken. Von der Staatsoper sind bereits verpflichtet u. a. die Damen: Arndt⸗Dber, Branzell, van Endert, Heckmann Bettendorf, Leisner, Matherr⸗Wagner und die Herren Armster, Braun, Bronsgeest, . und Schützendorf; vom Deutschen Opern⸗ haus Hertha Stoljenberg, Rudolf Laubenthal und Franz Reisinger; ferner Margarete Wachsmuth, deis Berliner Vokalterzett und Karl Clewing, der Violoncellist Arnold Fökdesy, die Geiger Georg Knie⸗ städt und Andreas Weißgerber, der Flötist Hendrik de Vries, das Münchener Streichquartett; schließlich die Schauspieler und Vor— tragsmeister Dr. Tudrjig Wüllner, Hans Mühlhofer und Otto Sommerstorff, welch letzterer sich bei den Kunstgemeindeabenden vom Berliner Publikum veyabschieden wird, da er der Bühne Lebewohl gesagt hat. Es werder Dauerkarten für 6 Abende ausgegeben. Jede zweckdienliche Auskunst erteilt bereitwillig die Hauptgeschäftsstelle der Kunstgemeinde Gioß Berlin: Max Teschner, Steglitz, Schloß straße 93 (Fernspr. Ssteglitz 1014).

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der einstweiligen Berliner Stadtverordneten stand die Fortsetzung der in der vorigen Sitzung so jäh unterbrochenen Erörterung über die Vorlage, betreffend Gewährung eines Beitrags für das Oberschlesische Hilfswerk auf der Tagesordnung. Der Stadtv. Kimbel begründete einen Antrag, die CGumme von 10 990 auf 100 000 4 zu erhöhen. Der Antrag ging, an einen Ausschuß, der sofort zur Beratung zu⸗ sammentrat. Inzwischen wurde eine ganze Reihe Magistratsvorlagen teils ohne Erörterung, teils nach kurzer Besprechung angenommen. Beschlossen wurde u. a. gemäß den Magistratsanträgen die Zahlung eines Vorschusses auf die in Aussicht genommene Erhöhung der Bezüge der d ferner die Er⸗ höhung der intrittsgel der für die städti⸗ schen Bedürfnisanstalten; Schaffung eines Wohl- fahrtsfonds für Blinde. Es folgte die Bericht—⸗ i g über die Erhebung einer Steuer auf Kraft droschken, auf das Halten von Lastkraft wagen usw. sowie auf das Halten ven Wagen und Pferden. Ver vorberatende Ausschuß empfahl die Ablehnung der Steuer auf Kraftdroschlen, im übrigen die Annahme der Magistratsvorlage mit mehreren Abände—⸗ rungen. Bei der Abstimmung wurde auf Antrag des Stadtv. Dr. Borchardt Sen, entgegen dem Antrage des Ausschusses die Erhebnng einer Steuer au . beschlossen und im übrigen die Vor⸗ lage nach den Vorschlägen des Ausschusses angenommen. Stadtv. Mangsse (U. S) erstattete sodann den Bericht des Aus—⸗ schusses über die Ohberschlesierhilfe. Gegen eine Stimme hat der Ausschuß die Bewilligung der 100 000 4 zu empfehlen beschlossen, und zwar unter der Voraussetzung, daß die Summe zur Verfügung des Noten Kreuzes gestellt uad daß der Stadt Rechnungslegung aer g werde. Gegen die Stimmen der Kommunisten wurden die begntragten

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9 4 zur Unaterstützung der Rotleidenden bee ' iris e mts folgte die der Vor⸗

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