1921 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

269513. B. 37576.

A BGkAX

24,1 1920. Mar Burghardt Glastechnische Präzi⸗ sions⸗Werlstätten, Ilmenau. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Fabritation und Versand von

Glasinstrumenten und Waren aller Art. Waren: Thermometer. 30. 269514. E. 14153.

Fragaria

14‚5 1921. Hugo Engelmann C Co., Att. ⸗Ges., Heiligenstadt (Eichsfeld). 12/8 1921. Heschäftsbetrieb: Nadel- und Metallwarenfabriken. ,,. Druckknöpfe, Sicherheits, Haar⸗ und Steck⸗ nadeln.

3 269515. D. 18137.

„Steh Jäterchen“

25 1921. Eduard Deschler, München, Daiser⸗ straße 45. 12/8 1921. Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Schreib- und Zeichenwaren. Waren: Schreib⸗ und Zeichenwaren, Bleistifthalter, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausgenommen Möbeh.

32. 269516. St. 10735.

17616 1921 Fa. J. 8. Staenttr, Nurnberg. 12/8

Heschäftsbetrieb: Bleistiftfabrit Waren: Papier— und Pappwaren, Schreib-, Zeichen Mal⸗ und Model⸗ lierwaren, (einschl. Reiß zeuge), Billard⸗ und Signier⸗ kreide, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausgenommen Möbeh, Lehrmittel, Bleistiftspitzer, Radiergummi, Füll— federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32 269517. St. 10736.

MoRNbsickEI.

ö 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8

BGeschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier— und Pappwaren, Schreib⸗, Zeichen Mal⸗ und Model⸗ lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard⸗ und Signier— kveibde, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausgenommen Möbeh, Lehrmittel, Bleistiftspitzer, Radiergummi, Füll⸗ federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32. 269518. M. 31211.

Packfix

10141 19209. Hermann Müller, Siegellacfabrik, Frankfurt a. M. 12/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Siegellackfabrik. Waren: Siegel⸗ lack, Klebstoffe, Plomben (als Verpackungsmaterial).

32. 269519. S. 20310.

11/65 1921. Otto Strebba, Freiburg i. B., Reichsgrafens straße 18. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Her⸗ stellung und Vertrieb von Bu⸗ reaugeräten und Maschinen. Waren: Bureau⸗ und Kontor⸗ geräte (ausgenommen Mö⸗ bel), Bureaumaschinen. Beschr.

34. 269520.

. D 1/3 1921. Richard Schenk, Berlin⸗Li ö Marschnerstr. 12. 13. 15 JN Beschäfts betrieb: Da mpfwäscherei, sowie Herstellung

und Vertrieb von Wäscheglanzmitteln. Waren: Wäsche⸗ glanz mittel.

17895.

nmnvijabuzs */ οσ mwvquC unupaqꝗ 08e

Dr. Ihompson's

Seife npulver

..

Gebrauchs⸗Kinweisung. Man löse den Inhalt dieses Packchens in eiwa 2 Liter heißem Wasser auf und oermische diese Lösung mit 30 40 Liter (gleich 3 4 Eimer] lauwarmem Wasser

hierin weicht man die Wäsche ein, laßt sie uber Nacht darin liegen und wascht sie am solgenden Lage in warmem Wasser aus, Man wird dabei finden, daß sich der Schmutz von lelbst vollständig gelöst hai.

Eiwaige unreine Stellen werden zur ganzlichen Beseinigung mit Or. Thompson s Seifenpulver eingerieben, das vorher in eiwas heihem Wasser ausfgelöst worden isi. .

Beim Hochen der Wäsche setße man eine handvoll Hr. Thompson's Seifenpulver dem Kessel zu

Fabriken von Dr. Ih

142 1921. Fabriken von Dr. Thompsons Seifen⸗

chemisch⸗technischer Seifen, Seifenpulver, Wasch⸗ und

pulver, Düsseldorf. Heschäftsbetrieb:

12/8 1921. Fabrikation

Bleichmittel.

„Patriot

3 1920. Gossee C Seidel, Dresden⸗A. 12/8

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Parfümerien und Toiletteartikeln. Waren: Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierzubehör, Parfümerien, Toi⸗ Seifen und Seifen⸗

herrbachin

234 1921. Ernst Herrbach, Limbach b. Wilsdru

. Sa. 19186 1921. ö ö ] Geschäftsbetrieb: Kosmetisches Laboratorium. Wa⸗ ren: Haarwuchscreme.

(ausgenommen

Kallo

ö, 1921. Lorch C Hamm, Zweibrücken. 12/8

Geschäftsbetrieb: Seifen- und Seifenpulverfabrik. Waren: Haushaltseifen, Seifenpulver.

M. 31456.

Enwaline

17/12 1920. Gebrüder Meyers, 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Ofenputzmittel, Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz und Po⸗ liermittel (ausgenommen für Led er), Schleifmittel.

APOM

. 1921. Fa. Mar E. Petersen, Hamburg. 12/8

eschäftsbetrieb: Kosmetische Fabrik. Kosmetische Mittel, Parfümerien.

Schuhkreme, Parfümerien,

3

E

P. 18760.

34.

94 1921. Dr. Rudolf Reiß, Charlottenburg, Leibnitzstr. 33. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation pharmazeutischer Präparate und kos⸗ metischer Mittel. Waren: Pharmazeu⸗ tische und kosmetische Präparate.

269530.

nic; go uichrint

34. 269532.

Coblenz. 12/8 1921.

S. 20283.

Pytras

3/5 1921, Sayntalwerk G. m. b. H., Sayn b.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Putz und Scheuermitteln. Waren: Putz- und Scheuer⸗ mittel, insbesondere für Aluminiumwaren.

35. 269533. 4 LoOolHki 1921.

ballstiefel.

6. 22116.

. 1921. Gutlind & Einstein, Nürnberg. 12/8

Geschäftsbetrieh: Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln. Turn⸗ und Sportgeräte, Fußbälle, Fuß⸗

35. 269534.

1921.

oder Puppenteilen aus Blech).

Sch. 27286.

271 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8

Geschäftsbetrieb: Spielwarenfabrik. Spielwaren aus Blech (mit Ausschluß von Puppen

35. 269535.

Sch. 27939.

ö 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 eschäftsbetrieb: Spielwarenfabrit. Spiele, Spielwaren.

Noato] 99 3 17,35 1921. Paul Peltzer, M-Gladbach, Hinden— burgstr. 50. 12/8 1921. J

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb che⸗ mischer⸗technischer

kosmetischer ren: Kosmetische Mittel.

R. 24507. Taschentrouletts.

269536.

Magdeburg. 12/8 1921

36. ogg.

8 n 7 * 2 * dAsr nor iRoaKS PLR.

mann, Leipzig. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb pu

schachteln.

„heishnshanklunz

6/65 1921. A. Weinrich & Co., Kommanditgests⸗ schaft, Berlin. 12/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Handel und Export mit phroleh— nischen Artikeln. Waren: Zündwaren und Feuerwe

körper (ausgenommen Nutzzündhölzer).

37. 269541. L. 223)

klso

912 1920. The Liverpool Borax Company, K⸗ mited, Liverpool; Vertr.: Rechtsanwälte Max Frie⸗ ö. Bärwin kel u. Fritz Hoffmann, Leipzig. 126 Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Plastische Masse zur Ausbesserung von Dächern, Rinnen, Rohren, Wänden und anderen Teilen von Baulichkeiten

37. 269542. Jd. hheꝛ

l-Tement

3/6 1921. „Ilse“ Cement⸗ u. Kaltwerke, Padet⸗ born G. m. b. H., Paderborn. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Zement- und Kalkwerke. Waren: Naturzement.

1. 269543. 5. 42739.

9/5 1921. F. Heine, Kloster Hadmersleben, Vth Geschäftsbetrieb: Saatgutzüchterei. Waren: Sanh⸗

gut.

NTaroul

6/6 1921. Ferdinand Zierfuß, München, mannstr. 8. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Waren: Taschenrouletts.

RElNol-

15.10 1920. Theodor Rein, straße 20. 12/8 1921.

. ; Geschäftsbetrieb: 34. 269521. B. 39241. dustrieller

Hamburg, Binder⸗

Großhandlung chemischer, und pharmazeutischer Präparate. Chemische Produkte für industrielle und pharmazeutische Zwecke, Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel.

Gallochs

27,½11 1920. Za. A. wilhelm Bullrich, Berlin. 12/8 1921. * h rich, Berlin

GHeschäftsbetrieb: Fabrik chemischer Produkte und kosmetischer Präparate, Parfümerie⸗ und Toiletteseifen⸗ fabrik. Waren: Desinfektionsmittel, Parfümerien, kos⸗ metische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz- und Poliermittel (ausgenommen für Leder),

34. S. 19977.

36. 269537.

ge sid

14/36 1921. Attien⸗Gesellschaft Siegener Dynamit⸗ sabrik, Köln. 1218 639 6 . ; Geschäftsbetrieb: Sprengstoff⸗Fabriken. Sprengstoffe und ann r ef ö

2. 269544. C. 220m

Sulfofix

21/3 1921. Chemische Fabrik Marienfelde G. l.

b. H., Berlin⸗Marienfelde. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb won

Nahrungs- und Genußmitteln, pharmazeutischen Präpn raten und Chemikalien. Waren: Tierarzneimittel.

Sebald s

Joh. André Sebald, Hildesheim.

1912 1921. Fa. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von

kosmetischen Mitteln. Waren: Haarbalsam,

Schleifmittel.

269538.

Haarpomaden, Kopfwässer, Haarfarben und Seifen.

Sprengstoffe und Zündutensilien.

A. 15133.

rd it 146 1921. Aktien⸗Gesellschaft Siegener Dynamit⸗ fabrik, Köln. 12/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Sprengstoff⸗Fabriken.

2. 269545. C. 1410.

Ringelschwãnzle

31/6 1921. Ebert & Jacobi, Würzburg. 12

1921.

Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb lol

Drogen und Chemikalien. Waren: Schweine kram mittel.

(Schluß in der solgenden Beilage

——

Berlag der Expedition (Rengering) in Berlin. Drud von Y. Stankiewicß HGuchdruckerei G. m. I. G., Berlin 8W. 11, Bernburger iraz⸗ 14.

13/5 1921. Fa. Jöntöpings och Zullans Tin stickssabriksaltiebolag, Jönköping und Stockholm; Vertt; Rechtsanwälte M. F. Baerwinkel u. Fritz hoff⸗

Zündhölzern. Waren: Zündhölzer und Zündholy

z6. 269540. Ww. 26h

Deutscher R BPrenßischer Etaat

* *. . 5 3 * . h ö..

Der Bezugspreis betragt viertelsaãhrlich 42 Mt. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Seitungs vertrieben fülr Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw as, Withelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Y.

2 ö

säftsstelle erlin Sw 48, Withelmstraße Nr. 82.

9 4 Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheits. zeile 2 Mh, einer 8 gespaltenen Einheitszeile 8,50 Mi

e, . wirb auf ben Anzeigenpreis ein Teuerungs-⸗

uschlag von 80 o. 92 erhoben. Anzeigen ammt an-

es

eichs und Staats anzeigers.

Nr. 200. Neichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 27. August, Abends. Poftschecttonto: Bertin 41821. 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung.

Fernsprechorbnung vom 25. August 1921.

. Erste Beilage.

Bekanntmachung zur Aenderung der Bekanntmachung über Zulaufsgenehmigungen im Verkehr mit den besetzten west⸗= lichen Reichsgebieten, vom 29. April 1921.

Bekanntmachung, betreffend die n, von Schmalz und Honig in luftdicht verschlossenen Behältnissen, Paprikaspeck, gewissen tierischen Blasen und gewissen zum Genuß be⸗ stimmten Sämereien, Sonnenblumensamen.

Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der in der Woche vom 14. bis 20. August zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern. Aufhebung eines Handelsverbots.

Amtliches. Deutsches Reich.

Es sind ernannt worden:

zum Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof der Reichs⸗ finanzrat Dr. Kloß;

zu ö die Preußischen Oberverwaltungs⸗ gerichtsräte Arlt, Bertrand und Dr. Scholz, der Ministerial⸗ rat im Reichsfinanzministerium, Geh. Regierungsrat Mirre, der Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts München, Abteilungspräsident Dr. Schmaußer und der Oberregierungsrat am Landesfinanzamt Darmstadt Müller.

Dem Konsul der Republik Costa Rica in München Friedrich Starke ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Fernsprechordnung.

Auf Grund des 8 12 des Fernsprechgebührengesetzes (FGeb G') vom 11. Juli 1921 (GBl. S. gls) wird, mit ö des Reichsrats folgende Fernsprechordnung (FO) erlassen:

§ 1. Das öffentliche Netz. J. Das öffentliche Netz wird von der Telegraphenverwaltung hergestellt, e,, nnn und betrieben. Es besteht aus den Ortsnetzen, . den fort e en öffentlichen Sprechstellen, den Verbindungsleitungen. 1. Die einzelnen Teile der Ortsnetze sind ö. . ate gn ie Teil nehmersprechstellen, die öffentlichen Sprechstellen im baulich geschlossenen Ge— meindebezirk der 6 ; die Leitungen zur Verbindung dieser Stellen untereinander. 2. Selbsländige öffentliche Sprechstellen sind die nicht im baulich geschlossenen Gemeindebezirk einer Vermittlungsstelle liegenden öffent- lichen Sprechstellen. . ; 3. Berbindungsleitungen sind die Leitungen, welche die Ortsnetze und die selbständigen öffentlichen Sprechstellen untereinander

verbi h ö eib en ,, öffentliche Netz darf zu Mitteilungen nicht benutzt

werden, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder dem öffentlichen Wohl oder der Sittlichkeit zuwiderläuft.

5 2. . Die Ortesnetze und ihr Anschlußbereich. I. Die Ille eld bent ee al tung bestimmt, wo Ortsnetze errichtet u ie sie betrieben werden.

ö. . ie Teilnehmersprechstellen werden an die Ver n n, angeschloffen, zu deren AÄnschlußbereich sie gehören. Der Anschluß⸗ bereich einer Vermittlungsstelle umfaßt alle Grundstücke, die dieser Vermittlungsflelle in der Luftlinie näher als einer anderen liegen. Zum Änschlußbereich, gehört jedoch in allen Fällen der baulich ge— schlossene Gemeindebezirk. Außerdem werden dem Anschlußbereich einer entfernteren Vermittlungsstelle zugeteilt .

Grundffüͤcke, die an die nächste Vermittlungẽstelle infolge größerer örtlicher Hindernisse, z. B. breite Flüsse, Seen Sümpfe, Gebirge kömme, nur mit besonderen Schwierigkeiten oder mit außergewöhnlich hohen Kosten angeschlossen werden könnten,

ö z

einschließlich des Portos abgegeben.

geschlossene Ortschaften, deren Zuteilung zu dem n ereich der nächsten Vermittlunggstelle nach ihren wirtschaft lichen Verhältnissen eine offensichtliche Härte sein würde.

Ueber die Zuteilung bestimmt die Telegraphenverwaltung.

; Auf Antrag können Teilnehmersprechstellen an die Ver⸗ 5 eines anderen Anschlußbereichs ausnahmsweise und widerruflich angeschlossen werden, wenn der Anschlußnehmer ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis nachweist.

IV. Die Telegraphenverwaltung kann bestimmen, daß mehrere Ortsnetze ein einheitliches Ortsnetz bilden. Für die Berechnung der Grundgebühr in solchen Ortsnetzen ist vom Tage der Vereinigung an in sinngemäßer Anwendung des 5 5 FGebG. die Gesamtzahl der Hauptanschlüsse maßgebend, die bei Beginn des Kalenderjahrs in den vereinigten Ortsnetzen vorhanden waren. .

§ 3. Die Dienststund en.

Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen bei Postanstalten werden von der Telegraphenverwaltung festgesetzt und im amtlichen Fernsprechbuch angegeben.

In ö,, mit mehr als 1000 Hauptanschlüssen findet un⸗ unterbrochener Dienst statt. In Ortsnetzen mit 1000 und weniger Hauptanschlüssen kann Anträgen auf Verlängerung der von der Tele⸗ graphenverwaltung festgesetzten Dienststunden stattgegeben werden, wenn die Antragsteller sich zur Deckung der Kosten verpflichten.

§ 4. Die Hauptanschlüsse.

J. Die Teilnehmersprechstellen, bei denen die zur Vermittlungs⸗ stelle führenden Anschlußleitungen endigen, sind Hauptstellen.

Sind mehrere Hauptanschlußleitungen beim Teilnehmer so ge—⸗ schaltet, daß sie wahlweise benutzt werden können, so wird für jeden Arbeitsplatz der Hauptstelle nur ein Sprechapparat ohne besondere Gebühr geliefert. Bei Hauptanschlüssen mit Reihenschaltung gilt nur ein Neihenapparat als Hauptstelle. . .

II. Bei der besonderen Prüfung nach 87 FGebG wird an sechs aufeinanderfolgenden Werktagen festgestellt, wie oft die Haupt⸗ anschlüsse besetzt befunden werden. Ergeben sich für den Tag durch⸗ schnittlich mehr als 7 Besetztfälle, so gelten die Anschlüsse als über⸗ lastet. Für Anschlüsse, die bei der Vermittlungsstelle so . sind, daß sie wahlweise benutzt werden können, wird ein Besetztfall nur dann angerechnet, wenn sie alle fein en besetzt sind.

III. Hauptstellen, die an die Vermittlungsstelle eines anderen , angeschlossen sind (5 2, III), heißen „Ausnahme⸗

auptstellen ). .

Innerhalb des Anschlußbereichs der Ortsneßze mit mehreren Vermittlungsstellen und innerhalb der einheitlichen Ortsnetze (52 1V) werden Ausnahmehauptanschlüsse nicht hergestellt. .

Bei Ausnghmehauptanschlüssen werden neben den sonst fälligen Gebühren erhoben;

1. ein einmaliger Kostenzuschuß für die Anschlußleitung, wenn diese länger ist als bei einem gewöhnlichen Hauptanschluß; er wird 6 dem Unterschied der Luftlinienentfernung der Aus⸗ nahmehauptstelle von den beiden . bemessen und beträgt 1850 4 für jede vollen oder angefangenen 100 m; er wird nicht erhoben, wenn im Falle der Errichtung eines neuen Ortsnetzes vorhandene Anschlüsse auf Antrag bei der alten Vermittlungsstelle bleiben;

2. ein jährlicher Zuschlag zu den Kosten der Instandhaltung der Anschlußleitung für die innerhalh des 5 km-Kreises mehr her— zustellende Strecke; er wird nach der Luftlinie bemessen und beträgt 36 4 für jede vollen oder angefangenen 1090 m;

3. ein Zuschlag für jedes der Ausnahmehauptstelle in Rechnung

estellte Ortsgespräch; er beträgt bei Entfernungen bis zu 5 km 25 9, von mehr als 15 km 50 6. ff end ist die Luftlinienentfernung zwischen der Vermittlungsstelle, an die die Ausnahmehauptstelle geführt ist, und der Vermittlungsstelle, in deren Anschlußbereich sie liegt. Ein Zuschlag wird nicht er⸗ hoben, wenn diese Vermittlungsstellen nicht mehr als 5 km poneinander entfernt sind. Die Telegraphenverwaltung kaun in besonderen Fällen von der Erhebung eines Zuschlags absehen.

IV. Die Bedingungen für Gemeinschaftsanschlüsse setzt die

Telegraphenverwaltung fest. ͤ

. Die Nebenanschlüsse.

JI. Die Teilnehmersprechstellen, die nach 5 4, nicht zu den auptstellen zählen, sind Nebenstellen. Als solche gelten auch Mehr⸗ achanschluß⸗ und Reihengpparate, die in eine zu einer Nebenstellen⸗

anlage führende Hauptanschlußleitung eingeschaltet werden können. An elne Nebenstelle werden weitere Nebenstellen nur im Falle eines besonderen Bedürfnisses nach näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung angeschlossen, wenn es die vorhandenen techni⸗

schen in nen, gestatten. . e

II. Die Nebenstellenanlagen können auch nichtreichseigen sein. Die Anschließung nichtreichseigener Nebenstellenanlagen an n n, , und die Aenderung von Schaltungen oder die Ausführung von Zusatz⸗ chaltungen bei solchen Anlagen bedürfen der , Genehmigung der Telegraphenverwaltung. Für nichtreichseigne Nebenstellenanlagen er⸗ richtet und unterhält die Telegraphenverwaltung auf Antrag reichs⸗ eigene Nebenanschlüsse und reichkeigene Leitungen. Die Anschließung nichtreichseigener Nebenstellen an reichseigene Umschalteeinrichtungen ufw. ist nicht gestattet. Bei den Stellen mit nichtreichseigenen Neben

anschlüssen ist vielmehr die Beschaffung und Unterhaltung der ge⸗

samten Betriebseinrichtungen Sache des Teilnehmers, die Tele—⸗ graphenverwaltung beschafft und unterhält nur die Prüfschalter für

die reichseigenen Anschlüsse und Leitungen und die für den eigenen

Instandhaltungsdienst bei den Hauptstellen erforderlichen Sprech⸗ apparate und Zuführungen.

werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages

Die nichtreichseigenen Nebenstellenanlagen, Schaltunggänderungen und Zusatzschaltungen werden nur dann genehmigt, wenn sie den von der Telegraphenverwaltung zugelassenen n, , ,,. und Beschreibungen und den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und wenn etwaige zu den Anlagen gehörende nichtreichs⸗ eigene Leitungsverbindungen jzwischen getrennten Grundstücken den Ausbau des öffentlichen Netzes nicht beeinträchtigen. Die Telegraphen⸗ verwaltung ist befugt, jederzeit prüfen ju laflen, ob eine Anlage den Genehmigungsbedingungen noch entspricht. 6 dies nicht der Fall, so kann die Telegraphenverwaltung das Recht zur Benutzung der Anlage entziehen.

Für jede Zulassung von Zeichnungen und Beschreibungen einer Schaltung, einer Schaltungsänderung oder einer Zusatzschaltung wir . . Gebühr erhoben, deren Höhe die Telegraphenverwaltung

estimmt.

Die Genehmigung zur erstmaligen , ,. einer nichtreichs⸗˖ eigenen Nebenstellengnlage, zur Aenderung einer Schaltung oder zur Ausführung einer Zusatzschaltung ist spätestens drei Wochen vorher unter , eines Verzeichnisses der Nebenanschlüsse und einer Ausfertigung der zugelassenen Schaltungszeichnungen und Beschrei⸗ bungen bei dem Fernsprechamt, dem Telegraphenamt oder dem Postamt nachzusuchen, dem die Vermittlungsstelle untersteht. Für die An⸗ schließung von Nebenstellen an bereits genehmigte Anlagen genügt, wenn sich die Schaltungszeichnungen und Beschreibungen nicht ändern, eine vorherige schriftliche Anmeldung. Bei der Anschaltung von Nebenanschlüssen ohne Vorwissen der Telegraphenverwaltung ist diese, unbeschadet einer etwaigen Verfolgung nach den Strafgesetzen, be⸗ rechtigt, die Bestimmung des 5 28, IL anzuwenden.

anschlußbetrieb herstellt, mit Selhstanschlußapparat S4 , b) mit Mehrfachanschlußapparat (Rückfrageapparat)

für 2 Seitungegen . ö

w g nee,, ./) .

8 8 2 4 6 823 cd 83 2 8 * 2 Ta 83 282 Q 2 23 * * 2 * 8 2X Q 8 2 83 S* 2 —=— OY 83 2 —— 2 * cw 2 8 Ta tra, wn

3. für , durch eine Nebenanschlußleitung belegte An⸗

schlußorgan der Nebenstellenanlage a) bei ee, kJ 42 b) bei Selbstanschlußbetrieͤödd.. .. 300 „*

Bei besonderg ,, Nebensteller anlagen, B. Anlagen mit Viel fachklin kenfeld, mit Glühlampen⸗ geren n mit r ,,, starkem Gleichzeitigkeits⸗ verkehr, wird nach näherer Festsetzung der Telegraphen⸗ verwaltung ein einmaliger Sostensuschuß und eine jähr⸗ liche Zuschlaggebühr erhoben. 4. bei Reihenschaltung . . . a) ein Zuschlag zur Gebühr für den Hauptanschluß für jede Qauptstelle mit einem Reihenapparat. . 200 ,, b) für jede Nebenstelle mit einem Reihenapparat, der eingerichtet ist

e,, ,,,, ,

ö . . 360 , 4 his 6 Amtsleitungenn.n 480 .;

e) für jede vollen oder angefangenen nach der wirk⸗ lichen Länge gemessenen 10 m der zur Verbindung der Apparate dienenden Leitungskabel bei Verwen⸗

dung von Reihenapparaten, die eingerichtet sind

far 1 Amtzleitun 24 4, für mehr als 1 Amtsleitung, für jede Amts⸗ e ng n nn, 14 6

Für befondere Einrichtungen zum Schutze der Kabel gegen Beschädigung sind die dafür auf⸗ zuwendenden Kosten zu erstatten. . d) für jede durch einen Nebenanschluß mit gewöhn⸗ lichem Apparat belegte Linienwählerle itung einer Neihenanlage k J 42 5, e) für Mithöreinrichtungen, für jede Stelle und für 3 m ,,, 24.3 5. für jede Nebenstelle eines Dritten (Nebenstelle in den Wohn⸗ oder Geschäftsräumen einer anderen Person alt des Inhabers des Hauptanschlusses ein Zuschlag von, 40 . 6. für jede reichseigene Sprechstelle, die zu Gesprächen mit nichtreichseigenen und zum Verkehr mit dem öffentlichen Netze nicht zugelassenen Sprechstellen (Hausstellen) mit benutzt werden kann, ein Zuschlag von... 40 . In Bayern und Württemberg sind Gesprächsberbindungen mit dem öffentlichen Netze nur von reichteigenen Teilnehmer⸗ sprechstellen auß und nur über reichseigene Leitungen und Schaltorgane zulässig. z ö. Bei nichtreichseigenen Nebenanschlüssen werden jährliq erhoben: 1. für jeden Nebenanschluß in den Wohn⸗ oder Geschäfteräumen des Inhabers des Hauptanschlusses. . . 60 4 2. für jeden Nebenanschluß in den Wohn oder Geschäftgräunten einer anderen Person außerdem der Zuschlag unter Ab; 3. für, die reichgeigenen Leitungen und he, , ,. die gleichen Finrichtungs und laufenden Gebühren wie bel reichs eigenen Nebenstellenanlagen.