1921 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

269513. B. 37576.

XB oEkAQ

24,1 1920. Mar Burghardt Glastechnische Präzi⸗ sions⸗Werlstätten, Ilmenau. 12/8 1921.

GHGeschäftsbetrieb: Fabrikation und Versand von Glasinstrumenten und Waren aller Art. Waren:

Thermometer.

E. 14153.

30. 269514.

fragaria

1435 1921. Hugo Engelmann C Co., Akt. ⸗Ges., Heiligenstadt (Eichsfeld). 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Nadel⸗ und Metallwarenfabriken. Waren: Druckknöpfe, Sicherheits, Haar⸗ und Steck nadeln.

ö. „Steh

269515. D. 18137.

Jäaterchen“

215 1921. Edunard Deschler, München, Daiser⸗ straße 45. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Schreib⸗ und Zeichenwaren. Waren: Schreib- und Zeichenwaren, Bleistifthalter, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausgenommen Möbe!.

32. 269516.

St. 10735.

. 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8

Geschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik Waren: Papier⸗ und Pappwaren, Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Model⸗ lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard⸗ und Signier⸗ kveide, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleistiftspitzer, Radiergummi, Füll⸗ federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32 269517. St. 10736.

MoRNbsickE.

21/3 1921. Fa. J. S. Staedtler, Nürnberg. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Papier⸗ und Pappwaren, Schreib⸗, Zeichen⸗. Mal⸗ und Model⸗ lierwaren, (einschl. Reißzeuge), Billard⸗ und Signier⸗ kreide, Bureau⸗ und Rontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Bleistiftspitzer, Radiergummi, Füll⸗ federhalter und Zubehörteile, Goldfedern und Tinte.

32. 269518. M. 31211.

Packfix

1011 1920. Hermann Müller, Siegellackfabrik, Frankfurt a. M. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Siegellackfabrik. Waren: Siegel⸗ lack, Klebstoffe, Plomben (als Verpackungsmaterial).

S. 20310.

32. 269519.

1115 1921. Otto Skrebba, Freiburg i. B., Reichsgrafen⸗ straße 18. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Her⸗ stellung und Vertrieb von Bu⸗ reaugeräten und Maschinen. Waren: Bureau⸗ und Kontor⸗ geräte (ausgenommen Mö⸗ bel), Bureaumaschinen. Beschr.

ö

34. 269520. D. 17895.

Satinil

1/3 1921. Richard Schenk, Berlin⸗-Lichterfelde, Marschnerstr. 12. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Dampfwäscherei, sowie Herstellung und Vertrieb von Wäscheglanzmitteln. Waren: Wäsche⸗ glanzmittel.

34. 269521. 8. 39241.

Gallochs

2711 1920. Fa. A. Wilhelm Bullrich, Berlin. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer Produkte und kosmetischer Präparate, Parfümerie⸗ und Toiletteseifen⸗ fabrik. Waren: Desinfektionsmittel, Parfümerien, kos⸗ metische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärte und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz- und Poliermittel (ausgenommen für Leder),

Schleifmittel.

34. 269522. F. 19146.

S loslliuoij 140

nolabnzs nvquC unupaq Os

Dr. Thompson s

ö. Seifenpulver

Gebrauchs⸗Kinweisung. Man löͤse den Inhalt dieles paäckchens in etwa 2 Cller heißem Uasser auf und vermische diese Lösung mit zo a0 Liter (gleich 3-4 Eimer) lauwarmem Wasser

hierin weicht man die Wäsche ein, läßt sie uber Nacht darin liegen und wäscht sie am folgenden Lage in warmem Wasser aus. Man wird dabei finden, daß sich der Schmutz von selbst vollständig gelöst hat.

Emwaige unreine Stellen werden zur ganzlichen Beseitigung mit Dr. rhompsoms Seifenpulver eingerieben, das gorher in eiwas heißem Wasser ausfgelöst worden ist. ö -

Beim Kochen der Wäsche seße man eine handvoll Or. Thompson's Seifenpulver dem kKessel zu 9

Fabriken von Dr. Thompson's Seifenpulver. D

l laamtuahans s uosduoul i V

14,2 1921. Fabriken von Dr. Thompsons Seifen⸗

pulver, Düsseldorf. 12/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Fabrikation chemisch⸗technischer Produkte. Waren: Seifen, Seifenpulver, Wasch⸗ und Bleichmittel. g

34. 269523. 6. 21614.

„Patriot

2112 1920. Gossee & Seidel, Dresden⸗A. 12/8

1921.

Heschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Parfümerien und Toiletteartikeln. Waren: Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierzubehör, Parfümerien, Toi⸗

lettemittel (ausgenommen Seifen und Seifen⸗ pulver). 34. 269524. 5. 2663.

herrbachin

2314 1921. Ernst Herrbach, Limbach b. Wilsdruff i. Sa. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Kosmetisches Laboratorium. Wa⸗ ren: Haarwuchsereme.

34. 269525. L. 22660.

Kallo

. 1921. Lorch C Hamm, Zweibrücken. 12,38 BHejchäftsbetrieb: Seifen⸗ und Seifenpulverfabrik. Waren: Haushaltseifen, Seifenpulver.

34. 2695268. M. 31456.

Enwaline

17.12 1920. Gebrüder Meyers, Höchst a. M. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Ofenputzmittel, Schuhkreme, Parfümerien, kosmetische

Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, P⸗utz⸗ und Po⸗ liermittel (ausgenommen für Led er), Schleifmittel.

269527. P. 18533.

6G APORM

. 1921. Fa. Max E. Petersen, Hamburg. 12/8

Geschäftsbetrieb: Kosmetische Fabrik. Waren: Kosmetische Mittel, Parfümerien. 34. 269528. P. 18760.

„Noatol

1745 1921. Paul Peltzer, M.⸗Gladbach, Hinden⸗ burgstr. 50. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb che⸗ mischer⸗technischer und kosmetischer Präparate. Wa⸗ ren: Kosmetische Mittel.

34. 269529. R. 24507.

RElMol-

15/10 1920. Theodor Rein, straße 20. 12/8 1921.

GHeschäftsbetrieb: Großhandlung chemischer, in⸗ dustrieller und pharmazeutischer Präparate. Waren: Chemische Produkte für industrielle und pharmazeutische Zwecke, Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel.

34 269531. S. 19977.

Sehalc's

1932 1921. Fa. Joh. André Sebald, Hildesheim. 19/8 1921. ö. Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von kosmetischen Mitteln. Waren: Haarbalsam, Haaröle,

Hamburg, Binder⸗

Haarpomaden, Kopfwässer, Haarfarben und Seifen.

za. 2695230. &.

914 1921. Dr. Rudolf Reiß, Charlottenburg, Leibnitzstr. 33. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation pharmazeutischer Präparate und kos⸗ metischer Mittel. Waren: Pharmazeu⸗ tische und kosmetische Präparate.

ir gict! aickefnt

269532. 6.

Pytr as

20283.

3/5 1921. Sayntalwerk G. m. b. H., Sayn b. Coblenz. 12/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Putz- und Scheuermitteln. Waren: Putz⸗ und Scheuer⸗ mittel, insbesondere für Aluminiumwaren.

35. . 269533. 6. 22116.

Lol

. 1921. Gutlind & Einstein, Nürnberg. 12/8

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln. Turn⸗ und Sportgeräte, Fußbälle, Fuß⸗ ballstiefel.

35. 269534. Sch. 27286.

ö 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8 921.

Geschäftsbetrieb: Spielwarenfabrik. Waren: Spielwaren aus Blech (mit Ausschluß von Puppen oder Puppenteilen aus Blech).

35. 269535. Sch. 27939.

. 1921. Fa. Georg Schweiger, Nürnberg. 12/8

Geschäftsbetrieb: Spiele, Spielwaren.

3

Spielwarenfabrik. Waren:

269536.

Taroul

6/6 1921. Ferdinand Zierfuß, München, mannstr. 8. 12/8 1921.

Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Taschenrouletts. Waren: Taschenrouletts.

36. 269537.

3. 6271.

Hart⸗

A. 15131.

ge sid

1436 1921. Attien⸗Gesellschaft Siegener Dynamit⸗ abril, Köln. 12/8 6 n ! .

GHeschäftsbetrieb: Sprengstoff⸗Fabriken. Waren: Sprengstoffe und Zündutensilien. 269538. A. 15133.

Fördit

14/6 1921. Akttien⸗Gesellschaft Siegener Dynamit⸗ fabrik, Köln. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Sprengstoff⸗Fabriken. Sprengstoffe und Zündutensilien.

Waren:

36.

13,6 1921. Fa. Jönköpings och Vullans Tänd stickssabriksaltiebolag, Jönköping und Stockholm; Vertr. Rechtsanwälte M. F. Baerwinkel u. Fritz Hoff mann, Leipzig. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb vo

Zündhölzern. Waren: Zündhölzer und Zündholz schachteln. 3 269549. W. 2761

te nsnipnnssen·

6/5 1921. A. Weinrich C Co., Kommanditgesell schaft, Berlin. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Handel und Export mit phyrotech nischen Artikeln. Waren: Zündwaren und Feuerwecks

. körper (ausgenommen Nutzzündhölzer).

1

37. 269541. L. 223)

hiIso

912 1920. The Liverpool Borar Company, mited, Liverpool; Vertr.: Rechtsanwälte Max Frie . Bärwinkel u. Fritz Hoffmann, Leipzig. 12/

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren Plastische Masse zur Ausbesserung von Dächern, Rinnen Rohren, Wänden und anderen Teilen von Baulichkeiten

37. 269542. J. 992

Il-TLement

3/6 1921. „Ilse“ Cement⸗ u. Kalkwerke, Pader born G. m. b. H., Paderborn. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Zement⸗ und Kalkwerke. Waren Naturzement.

1. 269543. 5. 4273

** en

9/5 1921. F. Heine, Kloster Hadmersleben, Bez Magdeburg. 12/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Saatgutzüchterei. Waren: Sant gut.

2. 269544.

Sulfofie

213 1921. Chemische Fabrik Marienfelde G. in b. H., Berlin⸗Marienfelde. 12/8 1921. .

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb vob Nahrungs- und Genußmitteln, pharmazeutischen Präpn raten und Chemikalien. Waren: Tierarzneimittel.

2. 269545. E. 1419

Ringelschwãänzle

zi /5 1921. Ebert E Jacobi, Würzburg. 1! 1931.

Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nan Drogen und Chemikalien. Waren: Schweinelrampf mittel.

C. 22093

Schluß in der folgenden Beilage

——

Deutscher Reichs anze Preußischer Staatsan

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellung anz für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW a8, Withelmstraße Nr. 82.

Einzelne Nummern kosten 1 Mt.

s

9 9 Anzeigenpreis für den Naum einer 5. gespaltenen Einheits. zeile 7 Mh, einer 58 gespaltenen Einheitszeile 8, 5H 0 Mi

, en. wirb auf

IJ lag von 80 d.

ie Geschäftsstelle ertin Sw 48, Wishelmstrahe Nr. 82.

en Anzeigenpreis ein Teuerungs erhoben. Anzeigen nimmt an; eichs⸗· unb Staatsanzeiger.

Nr. 200. Neichsbantgirokonto. Berlin, Sonnabend, den 27. August, Abends. oreschecttontor eriin tis. 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Fernsprechordnung vom 25. August 1921.

Erste Beilage.

Bekanntmachung zur Aenderung der Bekamtmachung über Zulaufsgenehmigungen im Verkehr mit den besetzten west— lichen Reichsgebieten, vom 29. April 1921.

Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Schmalz und Honig in luftdicht verschlossenen Behältnissen, Paprikaspeck, gewissen tierischen Blasen und gewissen zum Genuß be⸗— stimmten Sämereien, Sonnenblumensamen.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der in der Woche vom 14. bis 20. August zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern. Aufhebung eines Handelsverbots.

Amtliches. Deutsches Reich.

Es sind ernannt worden:

zum Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof der Reichs—⸗ finanzrat Dr. Kloß; ;

zu . räten: die Preußischen Oberverwaltungs⸗ gerichtsräte Arlt, Bertrand und Dr. Scholz, der Ministerial⸗ rat im Reichsfinanzministerium, Geh. Regierungsrat Mirre, der Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Landesfinanzamts München, Abteilungspräsident Dr. Schmaußer und der Oberregierungsrat am Landesfinanzamt Darmstadt Müller.

Dem Konsul der Republik Costa Rica in München Friedrich Starke ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Fern sprechordnung.

Auf Grund des z 12 des Fernsprechgebührengesetzes

(FGebG') vom 11. Juli 1921 (RGBl. S. gl38) wird mit

,, des Reichsrats folgende Fernsprechordnung (FO) erlassen:

§1. Das öffentliche Netoa..

J. Das öffentliche Netz wird, von der Telegraphenverwaltung hergestellt, ; und betrieben. Es besteht aus

den Ortsnetzen, den nnen öffentlichen Sprechstellen, den Verbindungsleitungen. 1. Die einzelnen Teile der Ortönetze sind die k die Teilnehmersprechstellen, . . die öffentlichen Sprechstellen im baulich geschlossenen Ge⸗ meindebezirk der Vermittlungsstelle, ; die Leitungen zur Verbin dung dieser Stellen untereinander.

2. Selbständige öffentliche Sprechstellen sind die nicht im baulich geschlossenen Gemeindebezirk einer Vermittlungsstelle liegenden öffent⸗ lichen Sprechstellen. ; ;

3. Berbindungsleitungen sind die Leitungen, welche die Ortsnetze . die selbständigen öffentlichen Sprechstellen untereinander verbinden.

II. Das öffentliche Netz darf zu Mitteilungen nicht benutzt werden, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder dem öffentlichen Wohl oder der Sittlichkeit zuwiderläuft.

5 2. - Die Ortsnetze und ihr Anschlußbereich. . Die , bestimmt, wo Ortsnetze errichtet und wie sie betrieben werden.

ö . Hi Teilnehmersprechstellen werden an die Ver get r s angeschloffen, zu deren Anschlußbereich sie gehören. Der Anschluß⸗ beresch einer Vermittlungssielle umfaßt, alle Grundstücke, die dieser Vermittlungsftelle in der Luftlinie näher als einer anderen lũiegen. Zum Anschlußbereich gehört jedoch in allen Fällen der. haulich ge— schlossene Gemeindebezirk. Außerdem werden dem Anschlußbereich

einer entfernteren Vermittlungsstelle zugeteilt . Grundffücke, die an die nächste Vermittlungsstelle infolge größerer örtlicher Hindernisse, z. B. breite Flüsse, Seen. Sümpfe, Gebirgskamme, nur mit besonderen Schwierigkeiten oder 6 e, hohen Kosten angeschlossen werden

nnten,

geschlossene Ortschaften, deren Zuteilung zu dem Ans luß' ereich der nächsten Vermittlunggstelle nach ihren wirtschat lichen Verhältnissen eine offensichtliche Härte sein würde.

Ueber die Zuteilung bestimmt die Telegraphenverwaltung.

III. Auf Antrag können Teilnehmersprechstellen an die Ver⸗ n n f. eines anderen Anschlußbereichs ausnahmsweise und widerruflich angeschlossen werden, wenn der Anschlußnehmer ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis nachweist.

IV. Die Telegraphenverwaltung kann hestimmen, daß mehrere Ortsnetze ein einheitliches Ortsnetz bilden. Für die Berechnung der Grundgebühr in solchen Ortsnetzen ist vom Tage der Vereinigung an in sinngemäßer Anwendung des 5 5 FGebG. die Gesamtzahl der Hauptanschlüsse maßgebend, die bei Beginn des Kalenderjahrs in den bereinigten Ortsnetzen vorhanden waren.

§ 3. Die Dienststunden.

Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen bei Postanstalten werden von der Telegraphenverwaltung festgesetzt und im amtlichen Fernsprechbuch angegeben.

In Ortsnetzen mit mehr als 1000 Hauptanschlüssen findet un⸗ unterbrochener Dienst statt. In Ortsnetzen mit 1000 und weniger Hauptanschlüssen kann Anträgen auf Verlängerung der von der Tele= en nn,, festgesetzten Dienststunden stattgegehen werden, wenn die Antragsteller fich zur Deckung der Kosten verpflichten.

§ 4. Die Hauptanschlüsse.

J. Die Teilnehmersprechstellen, bei denen die zur Vermittlungs⸗ stelle führenden Anschlußleitungen endigen, sind. Hauptstellen.

Sind mehrere ö beim Teilnehmer so ge⸗ schaltet, daß sie wahlweise benutzt werden können, so wird für jeden Arbeitsplatz der Hauptstelle nur ein Sprechapparat ohne besondere Gebühr geliefert. Bei Hauptanschlüssen mit Reihenschaltung gilt nur ein Reihenapparat altz Hauptstelle. .

II. Bei der besonderen Prüfung nach 57 FJGebG wird an sechs aufeinanderfolgenden. Werktagen festgestellt, wie oft die Haupt⸗ anschlüsse besetzt befunden werden. Ergeben sich für den Tag durch schnittlich mehr als? Besetztfälle, so gelten die Anschlüsse als über, lastet. Für Anschlüsse, die bei der Vermittlungsstelle so , sind, daß sie wahlweise benutzt werden können, wird ein Be etztfall nur dann angerechnet, wenn sie alle n besetzt sind.

III. Hauptstellen, die an die Vermittlungsstelle eines anderen k angefchlossen sind (5 2, III), heißen „‚Ausnahme⸗

auptstellen“.

Innerhalb des Anschlußbereichs der . mit mehreren Vermittlungsstellen und innerhalb der einheitlichen Ortsnetze (52 IV) werden Ausnahmehauptanschlüsse nicht hergestellt. .

Bei Ausnahmehauptanschlüssen werden neben den sonst fälligen Gebühren erhoben; .

J. ein einmaliger Kostenzuschuß für die Ans ,,, wenn diese länger ist als bei einem gewöhnlichen Hauptans luß; er wird nach dem Unterschied der Luftlinienentfernung der Aus— nahmehauptstelle von den beiden . bemessen und beträgt 150 H für jede vollen oder angefangenen 100 m; er wird nicht erhoben, wenn im Falle der . eines neuen Ortsnetzes vorhandene Anschlüsse auf Antrag bei der alten Vermittlungsstelle bleiben;

2. ein jährlicher Zuschlag zu den Kosten der Instandhaltung der Anschlußleitung für die innerhalh des b. km-Kreises mehr her⸗ zustellende Strecke; er wird nach der Luftlinie bemessen und beträgt 36 M für jede vollen oder angefangenen 1090 m;

3. ein Zuschlag für jedes der Ausnahmehauptstelle in Rechnung

estellte Ortsgespräch; er beträgt bei Entfernungen big zu 8 km 25 , von mehr als 15 km 50 5. ö end ist die Luftlinienenkfernung zwischen der Vermittlungsstelle, an die die Ausnahmehauptstelle geführt ist, und der Vermittlungsstelle, in deren Anschlußbereich fie iiegt. Ein Zuschlag wird nicht er— hoben, wenn diese Vermittlungsstellen nicht mehr als 5 km voneinander entfernt sind. Die Telegraphenverwaltung kann in besonderen Fällen von der Erhebung eines Zuschlags absehen.

IV. Die Bedingungen für Gemeinschaftsanschlüsse setzt die

Telegraphenverwaltung fest. .

Die Nebenan schlüsse.

J. Die Teilnehmersprechstellen, die nach 5 4, nicht zu den 6e zählen, sind Nebenstellen. Als sclhe gelten auch Mehr⸗ achanschluß und Feihengpparate, die in eine zu einer Nebenstellen—⸗ anlage führende Hauptanschlußleitung eingeschaltet werden können.

An eine Rebenflelle werden wellere Nebenstellen nur im Falle eines besonderen Bedürsnißses nach näherer Bestimmung der Telegraphenberwaltung angeschlossen, wenn es die vorhandenen techni⸗ schen Einrichtungen gestatten. kJ II. Die Nebenstellenanlagen können auch nichtreichseigen sein, Die Anschließung nichtreichseigener J an das n Netz und die Aenderung von Schaltungen oder die Ausführung von usatz⸗ Haltungen bei solchen Anlagen bedürfen der , ,. Genehmigung der Telegraphenverwaltung. Für nichtreichseigne Nebenstellenanlagen er⸗ richtet und unterhält die Telegraphenverwaltung auf Antrag reiche⸗ eigene Nebenanschlüsse und reichäeigene Leitungen. Die Anschließung nichtreichseigener Nebenstellen an reichseigene Umschalteeinrichtungen ufw. ist nicht gestattet. Bei den Stellen mit nichtreichseigenen Neben⸗

anschlüssen ist vielmehr die Beschaffung und Unterhaltung der ge⸗

samten Betriebseinrichtungen Sache des Teilnehmer, die Tele⸗ graphenperwaltung beschafft und unterhält nur die Prüfschalter für die reichseigenen Anschlüsse und Leitungen und die jür den eigenen Instandhalungsdienst bei den Hauptstellen erforderlichen Sprech- apparate und Zuführungen.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließzlich des Portos abgegeben.

Die , ,. Nebenstellenanlagen, Schaltung nderungen und Zusatzschaltungen werden nur dann genehmigt, wenn sie den von der Telegraphenverwaltuag zugelassenen , , , ,,. und Beschreibungen und den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und wenn etwaige zu den Anlagen gehörende nichtreichs⸗ eigene Leitungsverbindungen jwischen getrennten Grundstücken den Ausbau des öffentlichen Netzes nicht beeinträchtigen. Die Telegraphen⸗ verwaltung ist befugt, jederzeit prüfen ju lafsen, ob eine Anlage den Genehmigungsbedingungen noch entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kann die Telegraphenverwaltung das Recht zur Benutzung der Anlage entziehen.

Für jede Zulassung von Zeichnungen und Beschreibungen einer Schaltung, einer Schaltungsänderung oder einer Zusatzschaltung wird f einmalige Gebühr erhoben, deren Höhe die Telegraphenverwaltung

estimmt.

Die Genehmigung zur erstmaligen ,,, einer nichtreichs⸗ eigenen Nebenstellenanlage, zur Aenderung einer Schaltung oder zur Ausführung einer Zusatzschaltung ist spätestens drei Wochen vorher unter 3 eines Verzeichnisses der Nebenanschlüsse und einer Ausfertigung der zugelassenen Schaltungszeichnungen und Befchrei⸗ bungen bei dem Fernsprechamt, dem Telegraphenamt oder dem Postamt nachzusuchen, dem die Vermittlungsstelle untersteht. Für die An⸗ schließung von Nebenstellen an bereits genehmigte Anlagen genügt, wenn * die Schaltungszeichnungen und Heschrtibun gen nicht andern, eine vorherige schriftliche Anmeldung. Bei der Anschaltung von Nebenanschlüssen ohne Vorwissen der Telegraphenverwaltung ist diese, unbeschahet einer etwaigen Verfolgung nach den Strafgesetzen, be⸗ rechtigt, die Bestimmung des § 28, IL anzuwenden.

z . Bestimmungen unter U gelten für Bayern und Württem⸗ erg nicht. ; III. Die Gebühren werden wie folgt fetzgesetzt:

A) Bei reichgeigenen Nebenanschlüssen werden jährlich erhoben:

1. für jede Nebenstelle .

n mit gewöhnlichem Apparat und, soweit die Tele⸗ graphenverwaltung Nebenstellenanlagen für Selbst⸗

für 3 Leitungen... . führ jede vollen oder angefangenen, nach der Luftlinie ge⸗ messenen 100 m Doppelleitung eines Nebenanschlusses mit gewöhnlichem Apparat, mit Selbstanschlußapparat

oder mit Mehrfachanschlußapparat-— . . 36 3 3. für . durch eine Nebenanschlußleitung belegte Anu⸗

bo

schlußorgan der Nebenstellenanlage a) bei n, . ö 42 b) bei Selbstanschlußbetrieͤöd ?. 300 *

Bei besonders kostspieligen Nebensteller anlagen, B. Anlagen mit Vielfachklinkenfeld, mit Glühlampen⸗ he inn mit . starkem Gleichzeitigkeits⸗ berkehr, wird nach näherer Festsetzung der Telegraphen⸗ verwaltung ein einmaliger gostenzuschuß und eine jähr⸗ liche Zuschlaggebühr erhoben.

4. bei Reihenschaltung . ; . a) ein Zuschlag zur Gebühr für den Hauptanschluß für jede Hauptstelle mit einem Reihenapparat .. 200 ., b) für jede Nebenstelle mit einem Reihenapparat, der eingerichtet ist

r , n e nnn, 240 , n n ihn n,, . ö ö 46 hit 6 Umtgleitungeeeenn. 480 .;

c) für jede vollen oder angefangenen nach der wirk⸗ lichen Länge gemessenen 10 m der zur Verbindung der Apparate dienenden er . bei Verwen⸗

dung von Reihenapparaten, die eingerichtet sind

far 1 Amteleitunigt . 246 , für mehr als 1 Amtsleitung, für jede Amts⸗ iim, 15 5

Für besondere Cinrichtungen zum Schutze der Kabel gegen Beschädigung sind die dafür auf⸗ zuwendenden Kosten zu erstatten. . d) für jede durch einen Nehenanschluß mit gewöhn⸗ lichem. Apparat belegte Linienwählerle itung einer Neihenanlage , . Hd 42 ., e) für Mithöreinrichtungen, für jede Stelle und für n nnn, B66 5. für jede Nebenstelle eines Dritten (Nebenstelle in den Wohn⸗ oder Geschäftsräumen einer anderen Person als des Inhabers des Hauptanschlusses ein Zuschlag von. 40 . b. für jede reichgeigene Sprechstelle, die zu Gesprächen mit nichtreichgeigenen und zum Verkehr mit dem öffentlichen Netze nicht zugelassenen Sprechstellen (Dausstellen) mit benutzt werden kann, ein Zuschlag von...... 40 ,. In Bayern und Württemberg sind Gesprächsberbindungen mit dem öffentlichen Netze nur von reichteigenen Teilnehmer⸗ sprechstellen auß und nur über reichseigene Leitungen und Schaltorgane zulãäͤssig. ; . Bei nichtreichseigenen Nebenanschlüssen werden jährlich erhoben: : 1. für jeden Nebenanschluß in den Wohn⸗ oder Geschäftsräunten des Inhabers des Hauptanschlusses . . 60 4; 2. für jeden Nebenanschluß in den Wohn, oder Geschäftgräunten einer anderen Person außerdem der Zuschlag unter Ab; 3. für die reichgeigenen Leitungen und ö die gleichen Cinrichtungs⸗ und laufenden hren wie bel reich. eigenen Nebenstellenanlagen.

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