1 unentgeltlich einen geelgneken Naum zur Berfügun . 6 n n . . 8 ; ö ö * w a. g zu III. Die Gültigkeit der für einen Tag eingegangenen noch ni Stelle angegebene Person herbeigerufen. Ist eine Anmeldung r 2 Deslintnumgen unter B gelten für Bayern und Württem⸗ 3 8. 813 enen. e. i . n der bestinmungs erledigten , endi ; 1 63 uß des e von , , rm. der 4 — 3. eig nicht. . G ie Einriaͤ ü ĩ ; bertr Fer hne Zuschlag zu bedienen, Telegramme dieustes oder mit Ablauf des Tages. i Vermittlungsstellen mit von Amts wegen ohne Erhebung einer besonderen Gebü 1. Nebenstellen, die im Anschlußbereich eines anderen Orts— . Die ,,, gebüh ö. Die . und die . z 1 ö ö 53 216 9 vn anzunehmen und welterzüugeben, Telegramme an Srtsein⸗ uur rer bre em n . erf n he di ll re eit dern er derständigt. n benen, n Anmeldung nach ihrer er 2, h als , , e. liegen, an die sie angeschlossen Kosten ech 1e n eg n r n n n n, n 9 * . gen . 3 ö . . . . hä r fen, ,, und i r 32 im Ort sprächsanmeldungen, die von 10 bis 12 . Nachts eingehen, auch Deitergabe auf Antrag gestrichen oder befristet, 6 wird ind, heiß . 5 e⸗N 5 elle ö. 8 3. ; n, ö ) k . n 9 = z ! ; ö. erbe uru en, u 1 ic ; g — . = 6. z ! . ⸗. -. ' 23 2 ö ö. ö. , n, ,, ,, ,, e , 8 . fl sfen fer nr rnssür den Inhaber? zh ge upe s, . 6 . . 6. . Cine Herlepung t. ö h . . 3 23. . , , und die ttervor bindung der An rusende und der Gerufene 43 einer 8 zur gegen Erhebung der besonderen Gebühr nach Ziffer 6 zulässig. . , r . ; ⸗ . ö . J. ; ; . n. nehmen, die Wett szu⸗ Führ ä ĩ it si ständi ĩ ückme dun P . . Autnahme⸗Nebenanschlüssen werden ne ben den sonst fälligen Kims Teilnehmer (bei Reihenkabeln für jede Amts— Teilnehmer oder Teile daßan nach, einer anderen Stelle desselben i. und den zi eln el nf zu er we . . ee , ne. 3. (e ig ann angegeben werden y , , bezeichnelen e., Gebühren erhoben: kinn; . ö 100 A4, Gebäudes oder, desselben ,,, ler ,. einem anderen 2. eine. Mindesteingahme an Srts⸗* und Ferngesprächs⸗ daß ihre Gültigkeit zu deinem bestimmten Zeitpunkt vorzeitig er⸗ sonen benachrichtigt worden ist und sich zur Führung des IJ. ein ein malsger Kostenzuschuß für die Leitung; er wird nach der Hei, SHauptanschlüssen für die Inneneinrichtung jedes Grundstück desselben Ortsnetzes verhrach 5 2 . gebühren (ohne Nebengebühren von Sc M für bah Rech- löschen soll. Außerdem kann verlangt werden, daß eine Gesprächs⸗ Gesprächs bereit erklärt hat. Andere Angaben in der re Luftlinie bemesfen und beträgt 50 „, für' jede vollen oder Ansschlusses.. ö Jö 100 Für Verlegungen werden die gleichen . wie für die nungsjahr zu gener , für die aufgekommenen Tele⸗ anmelbung zu streichen ist, wenn 1 innerhalb eines bestimmten meldungen find nicht zulässig. angefangenen 190 m; . ech ei enen deb anschlisen s n ,, n,, *. J ö , nn grabhen- und Fernsprechgeb ihren zu haften, die Sprechstelle in die Guältlgteitsdauer fallenden Zeitraums zur dsf hen n an 3. Die Gebühr für die B ichti d bei nde 2. für den Ausfall an Ferngehühren ein jährlicher Pauschbetrag sh für dies Innenginrichtung jeder Sprechstelle. k rücg egen, 1 mindestens ein. Jahr zu behälten und bei Verlegüngen die der Reihe wäre Dagegen kann nicht verlangt werden, daß Ge⸗ w . e ,,,, är eden. Nebenanschliß. er besrägt bei Gntfernun gem (bie re b) 6 gh, ö, , ,, belegte 3 en, . . 36. 4 . . . Gebühren zu zahlen. Fällt das sprächsanmeldungen während bestimmter Zeikräume e ell i . . i Fire eren e m gen, z. 15 km 360 4A, p nehr als 15 km 720 44. ; genen Anla . z oe . ö. nde der Mindestdauer nicht mit dem Abl ines w n ĩ i t agli ⸗ j zal; zu di ; d , b, n, n , r, , . e ö , , . . z . * 415 k? 1 . 2 . 35. * 2 * 2 * . I. eg ren gel e en, , ,,,, 9 . w . , , außer der n,, 2 . . . aufgehoben, so ist hierfür eine Gebühr von zu entrichten. e , r,, , 1 ö eihe mit Vorrang berücksichtigt, wenn der Teilnehmer ein be⸗ u dle ᷣ ; ö ö ; 4. Hat sich die verlangte Person gemeldet, so wird die Gesprächs.⸗ d s ge,, een, Fe nh ge vn deöhhhe, wu fan gin, chor verw r ee ea,, , , , ; ehenden Mehrkosten wird ein Pauschbetrag von erhoben. 59 . . k ö ⸗ s. t: ; . ; Ursprungsort an der Reihe ist. Die Tele enverwaltun III. Bei öffentlichen Sprechstellen betr g die Gebühr für ein 1. gange. gen e in reinen Staatsangelegenheiten 6 leine Fee hb ür, daß die ö. die sich ö. en
; S 6. Ausnahme⸗Sprechstellen werden nur innerhalb des Anschluß— J ; Tir Die Querverbindungen. b bereichs verlegt, in dem sie liegen. In diesem Falle wird e. Hespräch von nicht mehr als drei Minut auer im Ortsverkehr dringende Stagtsgespräche), Führung des Gesprächs meldet, die verlangte ist. tsnetzes 8 den Gebühren nach Abs. 2 ein einmaliger Kostenzuschuß von und im Fesnderkehr, uf Entfernungen von nicht mehr als 5 kein dringende Pressegespräche, 6. Die Gebühren nach Ziffer 3 werden nicht erhoben oder ge⸗
J. Zwischen Hauptstellen im Anschlußbereich desselben Or ę J ö g 3. Ari können unmjttelbare Leitungsberbindungen (Querberbindungen) zu- A 160 6 für jede vollen oder angefangenen nach der Luftlinie do 3 . di . 966 guf Entfernungen von mehr als 5 kem 3. dringende erg ern gebenenfalls erstattet gelassen werden. Neber Querherbindungen dürfen nur . b emessenen 10h m Doppelleitung der neu zu verwendenden werden die im 8 8 FJGebG und 8 18, ii FO bestimmten Gebühren 4 nichtdrin gende Gespräche. ; da wen n Hie b'rlantzte Leistung durch ein der Telegraphen— erhoben. In jeder Gruppe werden die veg. 6 4 . verwaltung zur aft fallen bes Verschulben nicht us. achsverbindun
zwischen den unmittelbgr verbundenen Haüptstellen und den daran an— eitungsstrecke erhoben. . * - . ö geschlossenen Sprechstellen geführt werden. z II. Eine Uebertragung liegt vor, wenn ein Dritter an Stelle .Die Gebühren sind bei der Anmeldung der Verbindungen 36 Dris⸗ Vorort 64 ert re wel ben zugunsten der geführt worden ist,
II. Die Teilnehmer können zwischen nichtreichseigenen Neben— des bisherigen Anschlußinhabers in das Teilnehmerverhältnis ein zu entrichten. Für eine Bescheinigung über die gezahlten Gebühr 3 es , ) ; ) ö ach i i i stõ i stellenanlagen auf demselben. Grundftück die nach J zuiässigen Quer⸗ tritt. Sie ist nur mritbborheriger Genehmigung der . wird eine besondere i an in „ndethtten Kebühüen, Serngchräche nebrochen,. Die Fälligleit der Gebühren wird ö. , ,,, ä / ö
O Pf. erhoben. . ö ch verbindungen auch durch Dritte unter den gleichen Bedingungen wie verwaltung zulässig und muß unter Benutzung des von i ü V. Die i n en mit Mün 5 hierdurch nicht berührt. . n ü z afür ie öffentlichen Sprechstellen mit Münzfernsprecher können Dringende Staatsgespräche dürfen nur in reinen Staats— c) . die Anmeldung vor ihrer Weitergabe zurückgezogen
für Nebenanschlüsse 5 5, ) berstellen und instandhalten lasfen. Für ) J ; vorgeschriebenen Vordrucks beantragt werden. ö u Or ä ichtdri z
nichtreichseigene Querverbindungen werden keine Gebühren J, ö ö 5 ö jede Uebertragung wird eine Gebühr von 50 M erhoben. rn, , , d nn, , n. ö. 3 angelegenheiten und nur, Lon, Anschlühsen, der Reichsbehörden und z Die Bestim mungen unter II gelten für Bayern und Württem— Diese Gebühr istz auch zu entrichten, wenn bei Nebenanschlüssen ein nutzer hat keinen AÄnspruch auf Erstattung dor durch den Münz. der Staatsbehörden der Länder angemeldet werden. 11. . Wespraäche.
berg hi, . . Wechsel in der Person des Benutzers eintritt. ein vurf vereinnahmten Beträge. KP -Gespräche (3 19 9 W. Dringende Pressegespräche dürfen zwischen Anschlüssen von 1. n reg, bei denen der Name der Person, mit der ein III., Bei reichseigenen Querherbindungen werden jährlich erboben: ch III. Eine Umwandlung liegt vor, wenn an die Stelle eines spräche (5 19, II) und e ssräch 6 ö IMI) sind nicht zuge⸗ Zeitungen, ö und Nachrichtenbüros geführt werden. Die SGespräch geführt werden soll, der anzurufenden Teilnehmer⸗ . für jede Querverbindung ein Pauschbetrag von.. . T0. . ein Nebenanschluß, oder an die Stelle eines lossen. ̃ . nschlüsse sind der Vermittlungsstelle schriftlich zu bezeichnen; die prechstelle im voraus übermittelt wird, sind V Gespräche. 2. für sede vollen oder angefangenen nach der Luftlinie — al e, prüft die Anträge . ihre Zulässigkeit und Anmeldungen auf Gespräche, die mit einer nach Nummer
ebenanschlusses ein Hauptanschluß, ein Nebenanschluß anderer 3 ö? Vermitt VI. An Orten mit en, und lebhaftem Verkehr nimmt 6 wenn keine Anstände n erheben find, in ein für den ö Namen n er,, e. *. i . e, . ; . werden nur auf ausdrückliches Verlangen nmelden
gemessenen 100 m Doppelleitung J e en, j 3 ; technischer Ausführung oder eine Querverbindung tritt. Für die ; 3. für die in reichseigenen Anlagen, durch Querberbindungen j . ,,,, ger fg f, 6 bei Umwandlungen erforderlichen Neueinrichtungen 33. Ver i le rr, , . mnes n der Zelegraphenverwaltung Betrieb estimmtes Verzeichnis auf. Die dringenden Pre belegten Anschlußorgane und Linienwählerleitungen die handen sind. z n legungen der Sprechstellen nebst Zubehör werden die bestimmungs⸗ , , n eg e e den . n ng, ,, Heer ne ir 1 ö ; - riften bestimmte poli
gleichen Gebühren wie bei Nebenanschlüssen (8 6, mäßigen gebühren erhoben. licher 6 ] den Zeitungen und Zeits ö NI A; 19. ö. Eine ref, liegt vor, wenn Fernsprecheinrich— n nn,, ö. , ln en oder andere. Nachrichten von allgemeiner Bedeutung V⸗Gespräche sinngemäß Anwendung.
5
1 . ö Die Zusschlä ür Leit- ; ; h z ] .
4. a. — Eyre ä ge für Leitungen außerhalb des tungen oder Te ; ö d ö ö ö ö. , 5 km-⸗Kreises und die Kostenzuschüfse für ö der . ö 6 e n, r hang mit der Aufschrift Def 35 Sprechstelle“ an einer von , , g. k . ben t nn, . erliegen nd IJ. M. Gesprache. ö :
mn ? besonders kostspie lige Leitungen und Applarate. ö ) : Lu Un- außen in die Augen fallenden Stelle anzubringen, jedermann die Fichten wonnen Erlduterungn. Kür ö ) 8 1. Orts- und Ferngespräche mit Postagenten und mit Inhabern
trag des Teilnehmers durch andere dem gleichen Zwecke dienende Benutzung, der Sphrechstelle nne thalh semer h len erm, zu hinzugefügt werden. Bei Mißbrauch kann dem An ⸗ von Hilfstellen oder von gemeindlichen öffentlichen Sprech-
zum Verkehr mit dem öffentlichen Netze nicht zugelassenen J. Bei Hauptanschtt , ,. ; ö hen 3Zwe 5 Syrechstellen (Hausstellen) mitbenutzt werden kann, ein ö zbtanschlüssen, die sich über den 5 kRmäKtveis der Einrichtungen ersetzt werden, ohne daß dabei die Leitungsanlage geftatten, den An schluß, mindestens ein Jahr zu behalten, eilte schlußinhnaber die Befugnis, zur Führung dringender Presse. * Gffellen find R-⸗-Gespräche, wenn ihr Inhalt in Form kurzer
Zuschlag von . 40 ,; Bermittlungsstelle hinaus erstrecken, wirb für die außerhalb des verändert wird. ; r espräche entzogen werden. Nach näherer Bestimmung der Tele—⸗ f g . Der Zuschlag ist arch bei nichtteichgeigenen Querber—= ö. ,, liegende Leitung ein u cl erhoben. Er wird Für die Auswechslung eines Wandappgrats gegen einen Tisch= nn 3 5 ,, . ; . , . , ,,. wird für . . dringenden Pressegesprächen ö ven idee ,,, ö , , e ür die rechstelle der Zuschlag na 5, 56 ; ; rägt en oder an⸗ ) rankt usw.) bei Haupt⸗ oder Nebenstellen wird ein ein? indestei j ohrl'isten: 35 ; an Gesprächsgebühren für dringende Pressegespräche festgesetzt. So⸗ . ö fn q nd im — Ziffer 5 zu zahlen ist. a gefangenen 100 m Do pelleitung a ih 36 . maliger Pauschbetrag von 50 , für alle . Aus wechslungen He n ginn, ed g n nnn, 3 . * weit 1 i,. onat für dringende ö . er, , gen fen i e k De Gebühren unter Ziffer 1 Und 2 werden den Inbabern, der sI II. Als besonders bostspielig gelten Leitungen auf dem Grunde ein salchez von s6ö R erhoben. . e , ö. . 8, ferner e Greg den Gebühren, den Durchschnitts zetrag nicht überstéigen, Herden Durch ein N-Gespräch kann. die Weitergabe einer oder Dauptftellen je zur Hälfie angerechnet. Die Gebühr unter Iiffer 1. stück der Sprechstelle, wenn ihre Herftellung infolge brtlicher Ver— Er. Teilnehmer, hat, leinen un n auf die Ueberlassung . h. ch iht für 490 Ortsges 213 ae 54 öenöh 3 3 ö. die Gebühren für nichtdringznde Hespräche erhoßen; sowest sie ihn mehrerer na n. an verschiedene Personen verlangt wird nicht erheben, wenn die unmittelbar verbundenen Hauptfiellen hältnisse oder infolge von Sondermwünschen des Teilnehmers gegen- von Apparaten einer bestimmten Ausführung. Anschliffse e, d,, . e. geka, die Gren 36 ö öh d übersteigen, werden die, Gebühren für dringende. Gespräche werden auf demselßen Gęeundstält liegen. . über den für. , aufzuwendenden e n Mehrhtosten WäÜAUndere Arbeiten an den Fernsprechein richtungen des Teil— der einmalige Fernsprechbeitra 53 en . ernf ec, F ebtzh erhatzen. Blziben . mn ehen. Miet Mär dringen Bei R⸗Gesprächen wird neben der bestimmungs mäßigen Ge⸗ 1e, Uutnahnmäweiss, können. Querherbindungen auch zwischen derursacht, Leitungen außerhalh des Grundstücktz der Sprechstelle nehmers, wie das Abnehmen und, Wiederanbringen vön Aphgraten Neben e h e n , 6m s , ien ,, . in e . E gustommenden Gebühren hinter dem Hurchschhitts. sprächsgeblhr für die Weitergabe der Rachricht eine Gebühr Hauvtste len in den Anschlußbereschen verfchledener Srtsnetze zugelaffen nur dann, wenn bel ihrer rh nu g, rr n d. Gelände⸗ und von Innenleitungen, die Beseitigung von Schäden, für die ue nnn, Ti, =. ,. 1e nnen , . n 3 * Fi nhörer betrage zurück, so wird der Unterschied auf einen späteren. Monat Hm , . . F enghmesnerperbindungem). Die Bedingungen setzt bie sCwäerig eiten, s. B. böohg. Berg. Teen, Hrelte Fiüsfe, zu über- der Tesinehmer aufßutzminen pat, werden. na Ei ig er für bracht werden e. d uicht ulãssi ugsmaßigen Gebühren an- nicht übertragen. Die übrigen Bestimmungen erläßt die Tele. Wc. ugeben, so ist für jede weitere Person ein Zuschlag Telegraphenverwaltung fest. . . ö , 6 eie 8 1 . . . . n,, ,, n. . 37 der Sätze wird ; Für bie an 53 ö, ö 4 Ab. 1 ZGebGh angerech graphenverwaltung. pon * . zu entrichten 57. ehmer n einmaligen Kostenzuschuß in Höhe der Mehrkosten n der Telegraphenverwaltung bestimmt. Die Kosten für Bau⸗ z ; h hr ö — ö An Hauptanschlüsse, von denen aus dringende Staats⸗ oder 4. Die . tagenten usw. haften nicht für einen Schaden, der Die Anschkußdosen. . in m mne, , . beige , en nn m gn . ö Apparatteile werden nach dem wirklichen Aufwand an⸗ ,,, 36 ö 6 . ö. , . ufer werden dürfen, werden Nebenanschlüsse ö verzögerte oder unterlassene Weitergabe der .I. Bei den Haupt- und Nebenanschlüssen werden an Stelle der e nenn zu erslatten . ehrtosten der 9 ⸗ ö. K . o st die Telegraphenberwaltung berechtigt, die Hhlnem , des für Dritte G6 56, Il A Ziffer 6) nicht herangeführt. Nachrichten entsteht. ; t wit den Leitungen fest gerbundenen Sprechapparate Anschlußdosen zur III. Alz besonders kostspieli Die amtli é n sprech bücher. 5 28, 11 anzuwenden. ; V. Die Dauer eines Gesprächs rechnet von dem Zeitpunkt an, 5. Die Gebüllten nach Ziffer 3 werden nicht erhoben oder ge⸗ Einschaltung tragbarer Apparate zugelassen. Die Haupt oder Reben⸗ schaffung infol Eiahders taststielige gelten Ait parate, deren. Pe- 1. Für die O ,, men vl Oeffentliche S ll it Münzfernsprecher könne fu bern bie dermit ngs le hen in chlutß des Anrufen den mit K anschlußleitung endigt an der ersten Anschlußdofe. Die Zahl der zu , . 65 . bon der Regelausstattung abweichenden amtkich . , werden Berzeichniss. der Teilnehmen auß Ini 1 Prechstellhn mit Münzfernsprecher können Fer verlangten Hau . verbunden ö und zu dem diese oder a) wenn die Weitergabe der Nachrichten durch ein dem Post⸗ kää n gene de, dene, ,, , ,,, ee dae, ölen eee be bee leihen, he, ,,, . eschränkt, doch müssen sie sich in demselben Gebäude befinden. , der h ; . ; in 6e K ö den Bedin en w . ; ee, d. ö ⸗ ; . II. Die Teilnehmer können bei nichtreichgeigenen Nebenan schlüssen h , . bu Mahlen; außerdem hat er die Ie e h . , meg. . in das Verzeichnis der Teil; 3 § 16. ö Yi e , e hn , enz ke . e ir n b) n eff. Person, an welche die Nachricht weitergegeben die, Mach, L zulässigen Arschlußtesen sucha dutch, Piitte Enter den . . . nn h nher wnrde schläsß En. , dnstten denten Dir ne e ,, Der Ortsverkehr J. werden, wenn die Leitun nicht von . Cn. werden soll außerhalb des dafür i , e . cr, e fer wie für Nebenanschlüsse (5 s, M) herflessen und 6 § 11 , e , li e n le hs nd, lei in ö. 2 1 Ortsverfehr it Der gegenseitig;, Gesprächs verkehr zwischen here lch wird ; wohnt, . instandhalten la sfen Die Fernsprechteilnehmer. unterbleiben. Die Eintragung umfaßt den Namen, den in den Teilnehmerspyechstellen und den erl. ee em des⸗ Liegt aber eine Anmeldung für ein dringendes . vor, ãV. Auf die Fälligkeit der Gesprächsgebühren finden die all⸗ . Fernsprechteilnehmer, d. h. Inhaber eines Hauptanschlusses, den Beruf oder die Geschäftsbezeichnung, die Wohnung und die selben Ortsnetzes (5 1, 1 Ziffer I). so wird das im Gange befindliche Gespräch näch einer Dauer von gemein gültigen Vorschriften Anwendung. Ist bei E- und V-⸗Ge⸗ ,. 9 n . . . i nr n er . , , 6 , . 26 ae g. oder Geschäftz zeil II. Bei der Zählung der Ortsgespräche 6 4 FGeb G) werden ö . . i . a . übers ,, . 1. i nn ec Fern 4 in n., eri , ten, weit sie nicht juristische Personen sind, öffentliche und etwaige Angaben über Nebenanschlüsse des Hauptanschlu nicht a ĩ : Verbindungen, die nicht z er für die ebührenberechnung maßgebenden eite inheit as Gespräch zu fuhren, . pra 1 ö bend bat lc ln z t arne, n, n , 5 8 FGebG) unterbrochen, in i dle fl orberung zur Ge⸗ Vergütung nach 5 25, 1 Abs. 1 Ziffer ? nicht berechnet.
ichung in als V⸗Gespräche behandelt. andels 2. Die Bestimmungen unter 1 Ziffer 2 bis 5 finden auf
Hehörden und Anstalten des öffentlichen Rechts solvie nichtrechts- inhabers d ᷣ j s ö ilte = . ; ͤ ie angerufene Sprechstelle nicht antwortet oder besetzt ist, oder 9 . J . 4 . . ihr Personenvereinigungen 5. B. nicht eingetragene Vereine, Außer den von Amts wegen vorzunehmenden Eintragungen die 2 anderen g, e. . Sperre, . Mie sprächsbeendigun en Liegt dag n eine , . für ein § 20. e ? schaften nach dem Bürgerlichen Gesetzzuch', die einen außer. werden auf Älntrag Hinweise und , . an anderer Stesl heit des angerufenen Teilnehmers ufw.), nicht hergestellt werden gr gender espräch vor, so darf daz im Gange befindliche Die Gesprächsverbindungen zur Nachtzeit und 9 der Benutzung der Fernsprechanlagen liegenden Zweck ver⸗ , wel, Ferner können auf Antrag nach dem Ermessen den können, Anmeldungen von Ferngesprächen und Gespräche mit Gespräch bis zu einer Höchstdauer von 165 Minuten ausgedehnt die Monats gespräche. P gen. Vereinigungen von Personen, ren, uspb., die sich ledig Telegraphenverwaltung auch Personen, Firmen usw. eingetragen Fernsyrechbetriebsstellen (Störungsstellen, Auskunfts-, Beschwerde⸗ werden, wenn es als dringend angemeldet war, oder wenn vom Als Nachtzeit gelten die Stunden von 9 Uhr Nachmittags ich in der Absicht zufammentun, Fernsprecheinrichtüngen gemein- werden, bie Teilnehmerein richtungen mitbenutzen. ünd Auffichtzstellen der Srts- und Fernämter) in Ängelegenheiten Ablauf der Zeiteinheit an in die die Aufforderung zur Gesprächs ö. . D* . 9 j ,,, . am zu benutzen, sind zulässig; Teilnehmer sind in soschen Fällen Für die Eintragung sind im allgemeinen die Angaben des des Fernsprechbetriebz. beendigung fällt, die Gebühr für dringende Gespräche entrichtet bis 8 Uht Vormittags. 668 ʒ blu ßdosenanfgge verbundenen be— Diejenigen, in deren Räumen sich die Fig en befinden. Der Teilnehmers maßgebend, doch ist die Telegraphenverwaltung III. Die Telegraphenverwaltung ist berechtigt, Ortsgespräche MJ . . , ö ö . ,,, . eines Hauptanschlusses ist au Inhaber der damit ver⸗ berechtigt, Verstöße gegen die Rechtschreibung und Fremdwörter nach einer Sauer 6 15 Minu te 6 , d,. der Verbin⸗ . rf hn n , Teilnehmern in unmittelbarer Folge gespräche, abgesehen von den den Monatsgesprächen (III) vor 6 . . . e r n, n, 1 * eren 3 Haupt⸗ e n n rg allgemein verständliche Abkürzungen anzuwenden dung zu beenden, wenn der Hine, es erfordert 8 . a e dn 3 ; 6 ö 6 ven, er g , n mn ihn, n ,,. Bedingungen zulässig wie am Tage. ö ; . anschl sind nicht Teilnehmer. und aus Betriebsrücksichten Hinweise oder eine an . . —̃ in jedem Falle die Gebühr für dringende Gespräche zu entrichten. . . ö Hauptanschlüfse mit Anschlußdosen müssen mit einem besonderen si ., s dere ung ne,. § 17. Ueber 1565 Minuten dürfen derartige k. nur ausgedehnt 1. Täglich zu derselben im voraus vereinbarten Nachtzeit zwi⸗ Der Fernverkehr. werden, wenn die Leitung nicht von anderer Seite beansprucht schen denselben Teilnehmersprechstellen auf Entfernungen
ö n n, ö. ö gti 2. 6. ,,, Einreihung in die Buchstabenfolge z nichtreichgeigenen Anlagen wird für jeden tragbaren Die Herstellung der Anschlüsfse . ; . / , ,. r sic en ö ö ö t J ür ei Sätze ; ö j III. ᷣ ĩ , Fe. 36 ʒ ; g wird. Wird die Leitu eansprucht, so wird sie für das te, 5 5 de Ferngesprächsverbin⸗ . 39 n. für einen Nebenanschluß nach den Sätzen de; 1. Die Anträge auf i wg von Haupt⸗ oder Neben⸗ I * de r erfsin re , n . . be c ee, , 1. . fegen g tige J wehr ch , i ren 3 der en for Kw) n egi tee r elde fen g a e . i gtr, fene r ene. e geln ed er, f. ie Helenng unter Z gilt fie Barer und Württembera nicht n n . auf en, , von SprechstellUen, müssen guf dem eines Dritten drei aufeinanderfolgende Druckzeilen ern h . 6 3 ö anderen Teilnehmers freigemacht. werden, sind Monatsgespräche. Sie dürfen nur persönliche Tr. Die Vebingungen, fin Schiffanfchtüsse 'm gin ch c dne debe. , . tung dafür vörgeschriebenen Vordruck zur Verfügung gestellt. Für jede weitere Zeile werden hM n) he, , , . ; ch III. Die Bedingungen für die Benutzung der Leitungen nach und geschäftliche Angelegenheiten der Teilnehrzer betreffen. ö ö *. ingergicht werden. Wenn sie vor der Uebergabe der beantragten erhoben, wenn die Aufl d li Die Ferngesprächsgebühren nach 3 3 FGebs werden nach dem Ausland und für die B der G stellen in? Börsen! Die Monagtsgespräͤche find schriftlich bei der Vermittlungs ⸗ an den Haftnanlagen seßt die Telegraphendermaltung fest Ein richtung zurückgezogen werden, hat der Antragsteller der Tele- Ih G65 Stuch nich ebe fle ey zen . ge e , der gegenseitigen Lage der Vermittlungsstellen und der selbständigen ö rf g hf er fr, Els rr e erf, stelle zu beantragen. Die e. werden nach der Zeit⸗ 88. glaßhen verwaltung, die von ihr schon aufgewendeten Kosten, Gebühr ist für ebe lieg in Entr sherer , öffentlichen ge er n. sestzefetztʒ yn Srtsneten mit mehre en gebauden ö . . ere Eingangs berxücksichtigt, soweit die beste henden Die Zusatzeinrichtungen. ö . . für nutz lose Verwallungz arbeit. zu erstatten. Die gleiche Gebühr wird für jede Zeile eines zinweiseg, einer n m g n . y, , i, en ,,, Der Bororts 6 . Bezirksverkehr n nn n, , n, . . ö. , . , ö,, n , e d'r d, e d, ,, , einrickthngen. Sie sind für gewöhnlich nur auf dem Gr um ystů . . 1. , Bestimmung der Telegraphenverwaltung die schrift⸗ benutzen (6 Abs. 9). . . von ihnen für die Messung der ca, d,, e . ,,. eitliche Ferngesprä n, . ian fg , , mn, ehr auf 6. je zwei Mongts ,. 10 Minuten lang für Einzel⸗ Eyrechste le ullffig, u der sie geb ren. . e i n ö Grundstückseigentümers zur Benutzung V. Das Fernsprechbuch wird in der Regel alljährlich neu II. Ferngespräche sind in der von ö. ö. a n 96 a 96 ernungen , d,. als 5 c! ischen den . . . , , freihalten. ' gen . II. Die er für bie eichseigenen Zusatzeinrichtungen auf , rundstücks und der darauf befindlichen Ge⸗ aufgelegt. Für jeden er n n und für jeden Nebenanschluß dorgeschriehenen Weise anzumelden. ei . igen g on . de n,. er ö egra . ang n einem . = 3 . ; ie Vereinbarung kann . a irg! e fen dat Ja dem Grundstück der Sprechstelle betragen jährlich: 6. 2. . j t n. der Leitungen und für die Einrichtun ines Dritten ( 5, 111 A Ziffer s; wird das Buch, in dem das sprächen, die von einer Nebenstelle aus , . en sollen, zirksnetz vereinigten ö xt amn, 9. 6 1 . zirls⸗ Telegraphenve rwaltung mit 6 ig er grit n 9 n =. 1. für einen Wechselschalter (Schalter mit zwei Doppel⸗ er a . ellen beizubringen. Die Genehmigung hat sich auch 3 Ortsnetz aufgeführt ist, bei der erftmaligen Uebergabe des An—= diese mit Nummer oder Namen bezeichnet werden. . verkehr nehmen auch die innerhalb, der , , er Begir mi . eines Ralendermonatz schrif ichy g ündigt. 6 ‚ konta tem * ,,, 36 ubringung aller zur Herstellung, Instandhaltung und Er. schlusses unchntgektlich geliefert. Bei späteren Auflagen ist das Die Zahl der Anmeldungen untszrliegt, soweit die Telegraphen⸗ legenen selbständigen ,,, * h 14 46 3 falls läuft sie von n, 39 99 19 bühren für ü ie,, n, , , ,,, , , , , , ,, en, d, , , ,,,, n, ,,. — V n, . g , ee, . de gen ge re r rh e n h fene, chr Tenn ,,, , , n , ,, k pparat gewöhnlicher Art neben ber Gebäh ist Bedingung für die Herstellung oder Verlegung des Anschlusses. Zustellung gewünscht, so wird es gegen eine Gebühr von mündlich angemeldet werden. Sie können in gleicher Weise auch ernverkehr nmye ung. . ; Vo Tagen berechnet und ist im voraus fä ond ür . unter 3 . ä, ; Ausbesserungsarbeiten, die in den Innenräumen infol 1L * 650 Pf. ins Haus gebracht. Wird das alte Buch nicht zurück a ĩ 8 tags gegen eine besondere Gebühr von III. Neue Vorortsnetze und neue Begirksnetze werden nicht gespräche, die nicht am Ersten eines Kalendermongts be⸗ ir en Brustmitrophon mit Kopffernhzrer. ; Aufhebung bon Fern sprechein richtungen erforderlich ,. et gegeben, K n r R ehe einc Deer fee ö vieh . ö g ft n, n , inn unter sngeke einer rr chief, die zorhanden en warn n , ernte, 6 . d ür eine zweite Hörvorrichtung an Kopffernhrern Sache des Teilnehmers. f gestellt. Weitere Bücher desselben Bezirks und Bücher , n . Anmelde . 3 Vortagsanmeldungen.) verwaltung kann die noch vorhandenen Vorortsnetze und Bezirks⸗ donatsbetrags erhoben. r esnen Handapparat (Mikrotelephon) ..... — An Stelle dieser Bestimmungen gilt für Bahern folgendes: ezile Lind, bei, den in den Varbemerkhngen bes amtlichen Fern Di 2. l ; ö waltung lann mit Richficht auf die Bedürf⸗- netz ging fan , , , n. gelten für B , , . , , , se, dee ee e , , , ,, R ür einen großen Weger.. tungen auf dem von ihm bezeichneten dstüc ; „verwaltung kann die Zustellung der Fernsgrechbücher an die Te ĩ ten Bedingungen . 9 äch nicht übe de wird dem Teil⸗ für eine Fallscheibe (Kl ö, 5 ; 6 en. Grundstück ungehindert und nehmer und die Einziehn ü 1. zulassen, daß unter den von ihr festgesetzten Bedingung §ę 19. Gespräch nicht übertragen werden. Doch wird d il⸗ fir , ö z g 4. . ö . i , n, ien, 5 K . i. . ; n ner und gegen die im Abs. 3 bestimmte elbe Gebühr 8 Die Gespräche, zu denen eine Person herbeige—⸗ . m ehr, err. n . 23 ⸗ r , ,,, e (Polwechsler ode verwaltung die Apparate und die . kn r rn, ; Die öff trich 4 S ch stell . ö . 7 . an,, , 6 J Fi * n. . z äh 14 3 . ö. f 1 r ger, en Ift das e g aus Gründen, die n , ; dagegen übernimmt der Teilnehmer die durch die Aufhebung ver— . ö,, mn, *. ; j . . Il ; keinen ber beiden Teilnehnter zur aft fallen, Überhaupt an k Auzbesse rungs arbeiten g ver⸗ 21. Sprechstellen, die von jedermann zur Führung von Ge— b) täglich oder werktäglich zwischen denselben Teilnehmer- agenten un Inhaber von Hilfstellen oder von 1 in Mud ele, erf serung j sprächen benützt werden können, sind öffentliche Sprechftellen; die ö 6. tellen auszu . , , unter gemeindlichen öffentlichen Sprechstellen. r,, m,, 3 69 3. 1 63 a t rltz .
. e, j Di 3 z 1 nn III. Die n n, ,. kann die Herstellung von Telegraphenverwaltung bestimmt, ob und in welcher Form öffent⸗ . ngabe einer bestimmten Anmeldezeit für, einen l. XP⸗Gespräche. natsbetrages erstattet.
. Anschlüssen von der . Hälfte des Jahres- liche Sprechstellen errichtet und wohin sie angeschlossen werden. längeren Zeitraum im voraus bestellt werden (Dauer⸗ 1. Orts⸗ und . zu denen . 2 . . räch geführt werden
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1 betrags der in dem Ortsnetz eltenden Gruͤndgebühr abhängig Sie können sich befinden anmeldungen); meldenden die Person, mit der das Ge 8 21. mit nicht mehr 1 nd if al aber, ni lern het; mit seinen Verpflich⸗ 1. bei Post⸗ und Telegraphenanstalten, 2. die Zahl ,. demselben anderen Ortsnetz zulässigen oll, zu einer öffentlichen m, n,. 2962 * 6, 1 36 Die Dauerverbindungen während der Dienst⸗ übersteigt ö z beren Cr inun whk ird ihm ein neuer Anschluß erst nach 2. an Orten ohne Telegraphenanstalt in den von der Ge⸗ leichzeitig vorliegenden Gesprächsanmeldungen ein und des⸗ Ziffer 1 und ? herbeigerufen wird, sind Xb⸗Gespräche. Die pausen der Vermittlungsstellen. Brustmikrophone und Handayp v. B , ge ; meinde zur. Verfügung gestellten Räumen (gemeindliche in Teilnehmers e . verlangte e. e nicht außerhalb des von der Tele⸗ 1. Orts- und Ferngesprächsverbindungen, die es einem Teil- aur in Nebenstellenanlagen in Verbi bene lend? 9 . e auf Herstellung neuer und auf Erweiterung öffentliche Sprechste u, 3. für Auskünfte, die sich auf vorliegende oder auf erledigte graphenverwaltung für die Herbeirufung festgesetzten Be⸗ nehmer ermöglichen, mit? elnem' anderen Teilnehmer 2 oder tze naffen. . . . 1 . r . süsse werden nach bestimmten Baupläͤnen in de 3. au anderen geeigneten Stellen auf Straßen und Plätzen 6 rächsan meldungen beziehen und, nicht durch Versehen zirks wohnen. eines anderen Srtsnetzes oder mit der Vermittlungsstelle eines Die Keglten der Stromwersergung, die beim Betriebe von egel nach der Reihenfolge der Anmeldungen erledigt, . in söffen lichen Gebäuden. ; . etriebe veranlaßt sind, eine Geblihr von 75 erheben; In der Gesprächsanmeldung muß die verlangte Person ent⸗ anderen , ,. auch während der Dienstpausen der beteiligten Weckern in Verbindung mit Fallscheiben (Ziffer Jo) erwachsen, haben Auf. Verlangen des Teilnehmers werden Anträge außer der ö funden rich der öfen tütchen Sprechstellen finden Bie fr fait zur Aufrecht erhaltung eine geordneten Betriebes weder mit ihrem Namen oder mit ihrer Berüfsstellung oder Vermittlungsstellen in Verkehr zu treten, sind Dauerverbindungen. die Teilnehmer zu tragen. Reihe mit Vorrang berücsichtigt, wenn der Teilnehmer tin hel ie Teilnehmersprechstellen geltenden Vorschriften sinngemäß An⸗ 4. sonstige , ufrechterha n brauchen notwendige. Bestim⸗ in anderer geeigneter Weise so genau bezeichnet werden, daß Sie können für einzelne Dienstpausen J r,, , NI. Für die bei zeichgeigenen Sprechstellen vorhandenen Zusatz⸗ 6 Bedürfnis nachweist. Zur Deckung der daßurch! ent.! wendung, soweit nicht besöndere 3 etroffen sind, ünd zur Verhütung von Mihßbräucen ö. sie ohne Nachforschungen und irres ermittelt werden oder für einen vollen Kalendermonat en be e nn, en tehenden Mehrkosten wird ein Pqauschbetrag von 150 . erhoben. ulla Hemeind liche . Eprechstellen Herden ohne ,,, ann. Es Könngn biz zu drei Personen angegeben werden; destells werden; sie werden nur zugelassen, wenn die n Prüfung des Beditrfnlsses und ohne Trhebung ber Cinrichtun e in 8 ilt ien gn räuchliche Benutzung des An—⸗ dann wird bei . oder Verhinderung der zunächst Leitungen vorhanden sind und dienstli Rückfichten ober tech⸗ . 3 g n. . s . 6h 59 . gewünschten Person der Reihe nach die an zweiter oder dritter nische Chr e . nicht , Unmritte bare Dauer rrächtet, wenn die ĩ .
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,, die für ie m er. nn n i, und in deren Tigentum übergegangen sinp, werden an Stelle der bisher vom Teil—= V. Der Teilnehmer hat kein R ĩ . ĩ̃ ü j
. zu be, w. Instandhaltungskosten die Gebühren unter I nummer. Diese n . , red n r, , 9. re, . J. . einma , ber Leleorchhanprrrastung geinpert weihen. . ben ! bam spe il eme nndeberttetum
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