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von Groß- Bere 3
9 Der Bezugs prels betragt vierteljährlich 42 M.. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 ges n paltenen Einhell Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin auher 3. zeile? Mh, einer 38 gespaltenen r e . 3 den Poftanstalten und eitunges vertrieben für Selbstabholer ⸗ . Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗
auch die Geschaftastelle SW a uschlag von 80 O. H. erhoben. — Anzet t r ( a . 6. Wimatnahtr ata Rer. Sa. di Geschäftsstelle 6. 2 e , .
e natebibliotkerr, Berlin
Sinzelne Nummern kosten 1 Mt. 4 9 . Berlin SW as, Withelmstraße Mr. 32.
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Mr. 204. Neichsbantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den J. September, Abends. Poftschecttonto: Bertin A624. 1921
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einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen des Reichs⸗ räsidenten vom 29, und 30. August 1921 auf Grund des rtikels 48 der Reichsverfassung.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 89 und 90
des Reichs⸗Gesetzblatts.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Ostharz, A.⸗G. in Dessau.
Urkunde, ben , die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Frimmersdorf.
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Amtliches.
Deutsches Reich.
Ausführungsbestim mungen
u den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 9. und 30. August 1921 auf Grund des Artikels 48 der Reichs verfassung.
Vom 30. August 1921.
(Veröffentlicht in der am 31; August d. J. ausgegebenen Nr. 92 des RGBl. S. 1250.)
Auf Grund des 51 Abs. 3 und des 8 4 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 (GBl. S. 12309) und des Artikels 1 der Verordnung des Reichs präsidenten vom 36. August 1921 (RGBl. S. 1219) bestimme ich hiermit olgendes: f 85 Für die Befugnis zum Verbote periodischer Druckschriften ge⸗
mäß §z 1 Abs. 1 und 2 und zur Beschlagnahme von Druck⸗ schriftfen gemäß 5 2 der Verordnung vom 29. August 1921 find außer dem Reichsminister des Innern auch die Orts⸗ pollzelbehörden und die ihnen vorgesetzten Polizeibehörden uständig.
; Das ausgesprochene Verbot und die Beschlagnabme sind spätestens binnen 24 Stunden schriftlich zu begründen und mit ö. Begründung sofort dem Verleger der Druckschrift mit⸗ zuteilen. ö
Für das Verbot von Versammlungen, Vereinigungen, Auf⸗ zügen und Kundgebungen gemäß Sz 4. der Verordnung vom 25. August 1921 sind außer dem Reichsminister des Innern auch die Srtspolizeibehörden und die ihnen vorgesetzten Polizei⸗ behörden zuständig. .
Das ausgesprochene Verbot ist spätestens hinnen 26 Stunden zu begründen und mit der Begründung sofort dem Veranstalter mitzuteilen. ; .
Von jedem Verbot und jeder Beschlagnahme, die auf Grund der Verordnung vom 29. August 1921 stattfindet, hat die Be⸗ hörde, die das Verbot erlassen oder die Bes lagnahme verfügt hat, fofort dem Reichsminister des Innern unter Begründung der von ihr getroffenen Maßnahme Anzeige zu machen.
Bei einem Verbot (der einer Beschlagnahme Hon Druck schriften sind zugleich 10 Stücke der Bruckschrift, die Grund zu der betreffenden Maßnahme gegeben hat, dem Reichsm nifter des Innern einzureichen. —
Bie Beschwerde gegen das Verbot oder gegen die Beschlag⸗ nahme ist in allen Fällen beim Reichsminlster des Innern einzureichen. Abschrift der Beschwerdeschrist ist der Behörde zu übersenden, die das Verbot erlassen oder die Beschlagnahme verfügt hat. ;
Bon den Vergehen gegen 58 3 und 5 der Verordnung vom 35. Auguft Iz haben die Polizeibehörden alsbald dem Reichsminister des Innern und der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
Berlin, den 30. August 1921.
Der Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Lewald.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 89 des Keichs⸗Gesetzblatks enthält unter .
Rr. B283 die Fernsprechordnung, vom 2. August 1921, unter . : Nr. 8284 eine Bekanntmachung, betre end den Beitritt Polens zu dem am 4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Internationalen Uebereinkommen zur Bekämpfung des Mädchen— handels, vom 22. August 1921, und unter ö
Nr. 8285 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Polens zu dem am 4. Mai ldig in Parts unterzeichneten Ab⸗ kommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzlichtiger Ver⸗ öffentlichungen, vom; 22. August 1921.
Berlin W., den 30. August 1921.
Postzeitungs amt. Krüer.
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 8286 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung, vom 29. August 1921. Berlin W., den 30. August 1921.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Bergrat Meyer in Recklinghausen vom 1. September d. J. ab unter Ernennung zum Skellvertreter des Vorsitzenden mit dem stell⸗ vertretenden Vorsitz der Kammer West⸗Recklinghausen dieses Gerichts betraut worden.
Der Ueberlandzentrale Ostharz, Aktiengesell⸗ schaft in Dessau, wird hierdurch auf Grund des Fesetzes vom 11. Juni 1854 (Gesetzsamml. S. Al) das Recht, ver⸗ liehen, das zum Bau einer elektrischen Hochspannungs leitung von Nachterstedt nach Thale a. H. erforderliche Grundeigentum, soweit es auf preußischem Gebiet liegt, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf stagtliche Grunbstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 3 1 des Gesetzes vom 31. Juli d. J. (Gesetzsimml. S. 485) über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der elektrischen Hochspannungsleitung Nachterstedt— Thale Anwendung findet.
Berlin, den 23. August 1921. Im Namen des Preußischen Staats ministeriums:
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dönhoff.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1854 (5.-S. S. AI) wird der Landgemeinde Frimmers dorf im Regierungsbezirk Düsseldorf hierdurch das Recht ver⸗ liehen, zu der von ihr geplanten Erweiterung des Gemeinde⸗ friedhofs das hierzu erforderliche Grundstück Gemarkung Frimmersdorf, Kartenblatt (Flur) J, Parzelle 690, 285, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den 246. August 1921.
Im Namen des Preußischen Staats ministeriums: Zugleich für die Minister des Innern und für Handel und Gewerbe.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. V.: Bracht.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat mit Wirkung vom 1. Sep⸗ tember den noch verbliebenen Teil des Ausnahme⸗
zustandes in Ostpreußen aufgehoben.
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Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Vollsitzung.
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Der schwedische Gesandte Frhr. v. Esjen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
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Die englische Regierung hat nunmehr, mitgeteilt, daß auf den . Reparationsgutscheinen,, denen eine . in Mark zugrunde liegt, der ursprüngliche Mark⸗ etrag oder der Umrechnungskurs angegeben wird. Die Friedensvertragsberechnungsstelle G. m. b. H.“ wird, laut „X. T. B.“, daher in den Fällen, in denen diese Angaben uf den Reparationsgutscheinen enthalten sind, für die Aus- 2 des Markbetrages in Zukunft nicht mehr den Kurs es Tages der Ausstellung der Reparationggutscheine sondern entsprechend den Angaben des vorläufigen 6 den auf den Reparationsgutscheinen angegebenen Mar betrag oder Umrechnungskurs zugrunde legen.
mmern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Ein jendung des Betrages
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Oesterreich.
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die österreichische Regierung hat im Laufe der letzten 24 Stund zu wiederholten Malen den Versuch gemacht, . der ö alliierten Generalskommission in Oedenburg in Ver— bindung zu treten, um sie über die durch die letzten Vor⸗ gänge geschaffene Lage in Westungarn zu unterrichten andererseits um Mitteilungen über die Haltung der Generals⸗ kommission und die dadurch, bedingte Stellung der öster⸗ reichischen Regierung zu erbitten. Diese Bemühungen der österreichischen Regierung erwiesen sich längste Zeit hindurch als fruchtlos, da die telephonischen Verbindungen immer wieder abge⸗ schnitten wurden. Erst am 30. August früh ist es gelungen, in einem sängeren telephonischen Gespräch der interallnerten Generalskommission den Standpunkt der österreichischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, worauf im Laufe des Vormittags telephonisch folgender von. General Gorton unterzeichneter Beschluß ein⸗ getroffen ist:
ö Uebereinstimmung mit dem Beschluß der Botschafterkonferenz in Paris hatte die interalliierte Generalskommission in Oedenburg Westungarn am 29. August um 4 Uhr Nachmittags von Ungarn zu übernehmen und den Oesterreichern zu übergeben. Ungarn hat West⸗ ungarn nicht übergeben, und es kann nicht die Aufgabe Oesterreichs sein, Westungarn durch militärische Kräfte zu besetzen, sondern Oester⸗ reich muß warten, bis Ungarn seinen Verpflichtungen nachkommt und die Generale in der Lage sein werden, Oesterreich das Land zu übergeben.
. Schließlich hat der General Gorten noch den Standpunkt der interall ilerten Generalskommission dahin präzisiert, daß die öster⸗ reichische Gendarmerie ihren Standpunkt in dem von Ungarn als Zone 1 bezeichneten Gebiet behaupten und sich nur in dem Falle, wenn sie von überlegenen Kräften angegriffen würde, zurückziehen solle. Eine Verstärkung der Gendarmerie wäre erwünscht.
Der Bundeskanzler Schober hat diese telephonische Be⸗ sprechung zum Anlaß genommen, die Ententegenerale neuerlich darauf aufmerksam zu machen, daß die öfterreichische Regierung sich genau an die Uebergabebedingungen gehalten und im Vertrauen auf die Autorität der Beschlüsse der Entente von vornherein davon abgesehen habe, die bewaffnete Macht zu einer von der Entente als friedlich be⸗ zeichneten Besitzergreifung heranzuziehen. Der Bundeskanzler hat weiter die Ententegenerale neuerlich auf die Größe der Verantwortung für den Fall hingewiesen, daß auch angesichts der vorgekommenen tückischen Üeberfälle noch immer an der bisherigen Uebergabemethode festgehalten würde.
Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, erhob die Inter⸗
alliierte Generalskommifsion in Budapest gegen die Vorkommnisse in Westungarn sowie gegen die Haltung der ungarischen Regierung Einspruch.
Der Ministerrat beschloß laut W. T. B., Teile der österreichischen Reichswehr zur Unterstützung der Gendarmerie in Westungarn marschbereit zu halten.
Ungarn.
Das „Ungarische Telegr⸗Korr.⸗Büro“ meldet:
Die Räumung Westungarns ist bereits beendet, bis auf die kleinere zweite Zone, die einstweilen noch Lurch die ungarische Gendarmerie und Grenzwache besetzt wird. Vollständige Ruhe und Srdnung herrschen in der zweiten Zone, von der ersten Zone werden hingegen Ruhestörungen gemeldet, die sich nach dem Ausmarsch des ungarischen Militärs ereigneten. Die Arbeiterschaft des Gremortez Brennberg und der Umgebung hat infolge der Aufwiegelung durch Ffterreichische Kommunisten die rote Fahne gehißt, Arheiter⸗ und Sol⸗ daten rãte gebildet und die Direktoren und Ingenien re der Kohlenbergwer ke verjagt. Da Zusammenstöße zu befürchten waren, ist auf Ersuchen der Ententemission die ungarische Gendarmerie zurückgekehrt und hat die Ordnung wiederhergestellt. Die österreichische Gendarmerie stieß vor Pinkaseld auf bewaffneten Widerstand der Ortsbewohner. Es entstand ein Feuergefecht, wobei auf beiden Seiten Opfer zu beklagen waren. Die österreichische Gendarmerie soll den Rückzug angetreten haben. Die ungarische Regierung bemüht sich, auch fernerhin die Srdnung zu sichern. Die allüerte Kommission drückte dem ungarischen Regierungskommissar Grafen Sigray für sein korrektes und energisches Mf en, ihre Anerkennung aus.
Vorgestern nachmittag wurde der Friedensvertrag
zwischen Ungarn und den Vereinigten Staaten von A merika unterzeichnet.
Grosꝛbritannien und Irland.
Die Einfuhr aus Deutschland nach dem Ver⸗ einigten Königreich zeigte für den Monat Juli eine 3i⸗ nahme von fast 83 900 . Sterling gegenüber dem Vor⸗ monat. Der Wert der Kohleneinfuhr betrug 19 560 Pfund, d. h. gegen Juni ein Mehr von 8108 Pfund.
Nach einer Havasmeldung aus Belfast sind dort gestern morgen neue Unruhen ausgebrochen. Mehrere tausend Personen wurden verhindert, sich zur Arbeit zu begeben. Bis⸗ . sind 4 Tote und 30 Vermundete festzustellen. Das Militãr at die Kontrolle über die Stadt übernommen. In den Straßen patrouillieren Panzerwagen. Nachmittags war die Stadt ruhig.
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