1921 / 223 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Sep 1921 18:00:01 GMT) scan diff

271092.

prallsingfe

1953 1921. 318 1921

Geschäftsbetrieb: Zigarren und Tabakfabrik. Wa⸗ ren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch-, Kau—

und Schnupftabak.

2711035.

14/6 1921. Fa. Sugo Haschte, Leipzig. 318 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung Zigarren. Waren: Zigarren.

38.

14,5 1921. Haus Neuerburg F, Trier. 1 I8 1

Geschäftsbetrieb: Zigaretten⸗ fabrik. Waren: Rohtabak, Tabak- fabrikate, Zigaretten papier.

2575 1921. S. Hockenheimer Sohn, Mannheim. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabriakte. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak,

Fa. Fried. Erhard, Leinen-Heidelberg.

14023. 5. 43055.

1456 1921. Fa. Hugo Haschke, Leipizg. 31/8 1921. Geschäftsbet rieb: Herstelhlung und Vertrieb von Zigarren. Waren: Zigarren.

271110. S5. 43008.

Bbilher Sfon

6/6 1921. Hendeß & Schumann, Nordhausen. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate und Zigarettenpapier.

271108.

und Vertrieb von

5. 42794.

asm,

S. 42882.

S. 43056. 38.

Holstenpreis

1116 1921. hausen⸗Süd. 3155 1921.

Huchzermeyer K Hölling, Bad Oeyn⸗

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren und sämtliche sonstige Taba fabrikate.

271116.

Oc Gt ochHs

1416 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung Zigarren. Waren: Zigarren.

38 9 271113.

hein Honau. Rana ö

106 1921. 31.18 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarren und Zigarettenfabrit. Waren: Zigarren, Zigaretten und Rauchtabak.

38. 271114.

Wes erpreis

Huchzermeyer & Hölling, Bad Oeyn—

1116 1921. hausen⸗Süd. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb:

Fa. Hugo Faschke, Leipzig. 318 1921.

Fa. Georg Horne,

Zigarren fabrikation.

und Vertrieb von

L. Sildebrand,

Gejchäftsbetrieb: Tabakfabrikate.

Hannover. 318

S. 430650. Zigarrengroßhandlung. Waren:

271117. S. 43097.

„Faida--

15.6 1921. Hadges Nessim Ei aretten G. m. b. 5. Hamburg. 31.8 1931. s ; .

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Taba kfabrikate, Rohtabake, Zigarette npapier.

Heilbronn a. N.

Waren:

H. 43083. w

271120. K. 36732.

Mosquetero

11/2 1921. Kahn E Eschellma . 31.8 1921. . ö.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Alle Tabakfabrilate (mit Ausnahme

Mannheim.

Waren:

Waren: Z iga⸗

von

10,1 1921. A. R. Jedide C Sohn, G. m. b. H., Dresden. 31.58 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zi- garetten, Zigarillos, Rauch⸗ Kau- und Schnupftabak, Zigarettenpapier. 2

38.

18,6 1921. A. L. Mascke, G. m. b. 5., München. 31.8 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate, Zi⸗ garettenpapier.

L1II 19209. Fa. Ber. Kaiser, Stuttgart. 31/78 921. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zi⸗ garetten.

zenjor · Chef

1154 1921. Langhans E Jürgensen, Ottensen. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos.

Altona⸗

38. 271122. M. 31824.

24,2 1921. 31/8 1921. Geschäftsbetrieb: und Kautabak.

J. Heinrich Müller sen., Bremen.

Tabakfabrik. Waren: Rauch⸗

271124. N. 10611.

fir m en,,

8/4 1921. Niederrheinische¶ Tabalmanufaktur Reinle Büttgen, M.-⸗Gladbach. 31/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Rauchtabaken. Waren: Rauchtabake.

38.

271125.

Hrientalische Tabalk⸗ und Zigarette n⸗ G. m. b. H., Bruchsal i. B 31/18

21.58 1920. Fabrik „Caovi“ 1921. Geschäftsbetrieb: Waren: Roh⸗ Rauch⸗ garren, Zigaretten und Zigarettenpapier, gigarren⸗ und

Tabal⸗- und Zigaretten fabrik.

ret ten).

Zigarettenspitzen, Taba ksbeutel.

Kau⸗ und Schnupftabak, Zi

38. 271118.

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4.3 1921. Senric's Oldenkott senior & C Rees a. Rh. 31.8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung von Tabatfabti Waren: Rauch⸗ Kau⸗ und Schnupftabak, Zig Zigaretten, Zigarettenpapier.

. Pud

11.6 1921. Heinr. Oldenkott Co., 6G. m. Bingen a. Rh. 51.8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb. Tabak und Tabakerzeugnissen. Waren: Rauch,, und Schnupftabak, Zigarren, Zigaretten, Ziga Zigarettenpapier und Ziga vettenhülsen.

38. 271128.

lliepentrager

14536 1921. Henric's Oldenkott seniot E ( Rees a. Rh. 318 1921.

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik. Waren: Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarren, Ziga Zigarren⸗ und Zigarettenhülsen und Spitzen.

3 O. 8

271129.

Rnnss age

26 1921. Orientalische Tabak⸗ und Zigare . „Caovi“ G. m. b. H., Bruchsal 16. B.

Geschäftsbetrieb: Tabat⸗ und Zigarettenfe Waren: Roh⸗ Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, garetten, Zigarettenpapier, Zigarren, Zigarren Zigarettentaschen und Tabatsbeutel.

38. 271130. R.

„Mälllhnnnen klöstir

2276 1920. Rapp E Sohn, Mühlacker i 31.8 1921.

Geschäftsbetrieb: Roh, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigaretten und Zigarettenpapier.

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Zißa

271131. R. 26

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7 12 1920. 31.58 1921. ga Geschäftsbetrieb: gZigarettenfabrik. Zigaretten.

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271132 R. 26

1355 1921. Fa. J. 5. P. Rüdinger, Ben b. Hamburg. 318 18921.

Geschäftsbetrieb: Tabalfabrit Tabakfabridate.

(Schluß in der folgenden Beilage.

Waren;

Zigarren und sämtliche sonstige Tabakfabrikate.

Gartag ber Grpcbitwn Mäangerine in Benmn. Drur won P.

Stanktewler Buchbruckerel G. n. . D, Bern sm n- Bernburger gtrape I4

Tabak⸗Fabriken. Wal

B. Reemtsma & Söhne, Et

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ten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ĩ trieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstellẽ sw as, Withetmstraße Nr. 82.

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——

. 2 Anzeigenpreis für den Raum ener 5 gespaltenen Einheits; zeile 2 Mi, einer 3 gespaltenen Einheits zeile 3, 50 Me Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. die Geschäftsstelle des RNeschs⸗ Berlin Sw as, Wilhelmstraße Nr. 32.

Anzeigen nimmt an; und Staatsanzeigerz.

erhoben.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Bekanntmachung, betreffend diejenige Stelle, die über Anträge auf Genehmigung der Abtretung oder Verpfändung von Entschädigungsansprüchen gemäß des Verdrängungsschäden⸗ gesetzes, des Kolonial- und des Auslandsschädengesetzes zu befinden hat.

Bekanntmachung über die Berechnung des dienstes in der Invalidenversicherung.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Genehmigung eines Nachtrags zum Statut der Centralland— schaft für die preußischen Staaten.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot.

eee Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Kanzler Kaltheuner bei dem Deutschen General konsulat in Barcelona ist auf Grund des 51 des Gesetzes vom 4. Mai 18790 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle vom solchen zu beurkunden.

Jahresarbeitsver⸗

n ma chung.

Gemäß § 23 des Verdrängun gsschädengesetzes vom 2. Juli 1921 (RGBl. S. 109215, des 3 15 des Kolonial— schädengesetzes vom 28. Juli 1921 (GBl. S. 1031) und des 8 156 des Aus landsschädengefetzes vom 2. Jul 12 (RGB. S. 1638) bezeichne ich als die Stelle, welche über Anträge auf Genehmigung der Abtretung oder Verpfändung von Entschädigungsgnsprüchen auf Grund der genannten Gesetze oder eines Teiles eines solchen Anspruchs zu befinden hat, den Präsidenten des Reichs⸗ entschädigungsamts und bis zu dessen Errichtung den Leiter der Geschäftsstelle i. Errichtung des Reichsentschädigungs⸗ amts für Kriegsschäben, Berlin SW. 68, Charlottenstraße 15.

Berlin, den 12. September 1921.

Der Reichsminister für Wiederaufbau. Dr. Rathenau.

——

Bekanntmachung

über die Berechnung des Jahres arbeits verdienstes in der Invaliden versicherung.

Vom 13. September 1921.

Veröffentlicht in der am 23. September 1921 ausgegebenen Nummer 96 des RGBl. S. 1265.)

Auf Grund des § 1245 Abs. 2 der Reichs versicherungs⸗ ardnung in der Fassung des . vom 25. Juli 1921 über die anderweite Festfetzung der Lei kungen und der Beiträge in ei In lib ante ffichttung (RGBl. S. 984) wird folgendes estimmt:

§1. . M Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Zu— gehörigkeit zu den Lohnklaffen als Jahresarbeilẽperdienst: bei täglicher Zahlung das Dreihundertfache, wochentlicher ö Zweiundfünfzigfache, zehntäglicher s Dreißigfache, vierzehntäglicher Sechgundzwanzigfache, monatlicher Zwölffache, d vierteljährlicher ö ö ö ö s gezahlten, auf volle Markt abgerundeten Entgelts. Anzurechnen sind serner Gewinnanteile und andere Bezüge, die der Versicherte ßewohnheitsmäßig erhält, nach dem im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Betrage. Für Sachbezüge gilt der nach 5 160 Abs. 2 der Reichsbersicherun gsordnung festgesetzte Wert. Für unständt H G 441 der Reichs versicherungs ordnung) gilt als Jahresarbeitsverdlenst das Dreihundertfache des Srtslohns.

§ 2. ; Diese Vorschriften treten mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.

Berlin, den 13. September 1921. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

6

einschließtich des Portos abgegeben.

der vorherige Einsendung des

Betrages

——

Preuß en.

Nachtrag zum Statut der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873.

Der 5 11 des Statuts der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten erhält folgenden Zusatz:

„Die Beleihungsgrenze von zwei Dritteilen des Tax⸗ werts n um den Betrag überschritten werden, der als Pfandbrie sdarlehn zur Bezahlung des dem Reichsnot— zins zugrunde liegenden Abgabebetrages aufgenommen und verwendet wird.“

(L. 8.)

zum Statut der Central-Landschaft

Vorstehender Nachtrag 21. Mai 1873 wird hierdurch

für die Preußischen Staaten vom genehmigt. Berlin, den 12. Februar 1921. Namens des Preußischen Staatsministeriums. Braun. am .

Finanzministerium.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind der bisherige ständige Mitarbeiter, Oberfinanzrat Dr. Schultz en⸗ ste in zum Mitgliede,

der ständige Mitarbeiter, Finanzrat From mer zum Ober⸗ finanzrat und

der Gerichtsassessor Dr. Die ben zum ständigen Mit⸗ arbeiter mit der Amtsbezeichnung Finanzrat ernannt worhen—

Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse sind unter

Ernennung zu Kassenoberfekretären planmäßig angestellt die Diätare Merkel, Mehler und Trischler.

Ministerium für Wissenschaft, Kun t

und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Wernecke am städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Dortmund zum Direktor des städtischen Lyzeums in Lüdenscheid ist durch das Preußische Staatsministerium bestätigt worden. ;

Bekanntmachung.

Das am 9. März d. J. gegen, die Geschäfts stelle Neustadt der Landwirtschaftlichen Centraf⸗Cin? und Verkaufsgenossenschaft des Schles. Bauern-; vereins e. G. m. b. H. zu Breslau grlassene Verbot des Handels mit Lebens- und Futtermitteln habe ich aufgehoben.

Neustadt O. S., den 16. September 1921.

Der kommissarische Landrat. Danckelmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger gn onen vom Handel, habe ich dem Händler Johann Dahn in Kl. Sottrum heute den Kandel mit sämtlichen Gegen ständen des tägi ichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Rotenburg i. H., den 15. September 1921. Der Landrat. von Lossow.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

In der gestrigen Sitzung des Reichskabinetts erstattete der Reichsminister für . Dr. Rathenau, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Bericht über den Ent— wunf dss. Wiesbadener Abkommens mit dem fran⸗ zösischen Wiederaufbauminister Loucheur. Die Beratungen über diesen Gegenstand werden e werden.

Der lettländische Geschäftsträger Ministerresident Dr. Woit ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der diplo— matischen Vertretung wiederübernommen.

In Erfüllung eines der argentinischen Regierung gegebenen Versprechens fand gestern mittag auf dem im Küöeler Hafen liegenden Linienschiff „Hannover“ die feierliche Hissung der argentinischen Flagge statt. Dieser Akt, dem eine

——

argentinische Aberdnung unter Führung des argentinischen Gesandten in Berlin, Dr. Luis B, Molina, sowie eine dentsche Kommission beiwohnten, war laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gedacht als nachträgliche ritterliche Genug⸗ tunng für zwei während des Krieges durch deutsche U⸗Boote versenkte argentinische Dampfer. Nachdem die argentinische Abordnung mit dem' üblichen Zeremoniell auf dem Linienschiff empfangen worden war, hielt der Vertreter des Auswärtigen Amts an den argentinischen Gesandten folgende Ansprache:

Herr Gesandter! Als Vertreter der Reichsregierung habe ich die Ehre, Euere Exzellenz als Bertreter der argentinischen Regierung auf diesem deutschen Kriegsschiff zu begrüßen, welches heute berufen ift, eine aus den Kriegsjahren hberrührende Ehrenschuld gegenüber der argentinischen Flagge abzutragen. Der Anlaß hierzu liegt über vier Jahre zurück. Damals wurden die argentinischen Schiffe Monte Protegido“ und „Toro“ durch deutsche Seestreitkräfte versenkt. Bereits damals war der argentinischen Regserung zum Ausdruck gebracht worden, daß diese Unfälle nicht im geringsten auf einem Mangel an Achtung vor der argentinischen Landesflagge beruhten, die als Hoheits— zeichen eines befreundeten Volkes von? allen Deutschen geehrt und geachtet werde. Die deutsche Regierung hatte daher nicht gezögert, das Versprechen zu geben, daß sie die erste fich bietende Gelegenheit benutzen werde, um die argentinische Flagge durch die deutsche Yearine salutieren zu lassen. Diefer seinerzeit eingegangenen Verpflichtung unterzieht sich die deutsche Regierung um so' lleber, als 8 sich darum handelt, einer Nation, die bis zum Schluß des Krieges Deutschland gegenüber volle Neutralität bewahrt hat, eine berechtigte Genugtuung zu verschaffen. Der ursprünglich gehegte Wunsch, ein deutsches Kriegsschiff in argentinische Gewässer zu entsenden, ließ sich leider nicht verwirklichen. Die Ehrenbezeigung, die der argentinischen Flagge statt dessen in heimischen Gewässern erwiefen wird, kann dadurch an Bedeutung nicht verlieren. Möge sie ein weiteres Band bilden für die engen, freundschaftlichen Beziehungen, die stets zwischen Argentinien und Deutschland bestanden haben.

Hierauf erwiderte der argentinische Gesandte Dr. Luis B. Molina: .

Herr Vertreter der deutschen Regierung! Meine Regierung schätzt in hohem Maße den Ehrensalut, den die deutsche Regierung der argentinischen Flagge infolge der aus Anlaß der Versenkung der Schiff „Monte Protegido!' und Toro“ Ibernommenen Verpflichtung zollt. Zu einem für die Menschheit traurigen Zeitpunkt und in Verteidigung unwandelbar erachteter Prinzipien und Rechte erhoh die argentinische Regierung alle durch die Umstände hedingten Ansprüche. Die dentsche Regierung entsprach, denselben in würdiger Form, indem sie die ge⸗ forderte Genugtuung zusagte, unter der ausdrücklichen Erklärung, daß diese Unfälle, wie Sie soeben wieberholten, nicht im geringsten auf einem Mangel an Achtung vor der argentinischen Landesflagge be⸗ ruhten, die von allen Deutschen geehrt und geachtet werde. Ihre Zusagen hat die deutsche Regierung treulich erfllllt. Die auf die sem deutschen Kriegsschiff heute in feierlicher Form ausgeführte Chren⸗ bezeigung vor unserer Flagge gewährt meiner Regierung volle Genug⸗ tuung und erfüllt mit Freude das argentinifche Volf. das von dem Wunsche beseelt ist, daß sich die Freundschaftsbande mit Deutschland stets enger gestalten mögen. Indem ich den mix in Ihrer Eigenschaft als Ver⸗ treter der Reichsregierung übermittelten ö. dankbar anerkenne, erfülle ich die Pflicht, im Namen Seiner Exzellenz des Herrn Staats⸗ präsidenten zum Ausdruck zu bringen, daß die argentinssche Regierung die Kundgebungen zu Ehren unserer Flagge in ihrem pollen Umfange würdigt und davon überzeugt ist, daß nichts die freundfchaftlichen und überlieferten Beziehungen zwischen der Republik Argentinien und Ihrem Lande beeinträchtigen kann.

„Nachdem der Gesandte geendet hatte, wurde in feierlicher Weise die argentinische Flagge am Groß⸗Topp gehißt.

Bayern.

n der gestrigen Sitzung des Landtages ergriff der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld sofort nach der Eröffnung das Wort und erklärte laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“:

Im Gefühl der Pflicht, daß ich mich dem an mich gerichteten Rufe zur Rettung des Vaterlandes nicht entziehen dürfe, habe ich gestern Ihre Wahl zum Ministerpräfidenten angenommen. Nach der Verfassung liegt mir nun die Aufgabe ob, dem Hause die Vor⸗ schlagsliste für die Ministerien zu unterbreiten. Sie ist folgende: Ministerpräsident und gleichzeitig Minifter des Aeußern und Minister der Justiz Graf Lerchenfeld, Inneres Dr. S hweyer, Unter⸗ richt und Kultus Dr. Matt, Finanzen Dr. Krau sn eck, Soziale Fürsorge Oswald, Tandwirtschaft Wu tzlhofer, Handel, In— dustrie und. Gewerbe Ham m. (Die Bayerische Mittelpartei hat demnach kein Mitglied ihrer Partei mehr im Ministerkollegium. Sie ist auch aus der Koalition ausgeschieden.)

Nach dieser Mitteilung erklärte der bauer, daß die Vorschläge des Ministerpräsidenten die Zu⸗ stimmung und das Einyerständnis des Haufes gefunden haben. Er begrüßte darauf die neue Staats egierung, insbesondere den Ministerpräsidenten Grafen Terchenfeld und gab dem Wunsche Ausdruck, daß die neue Staatsregierung in ihrer Amtsführung von Glück und Erfolg begleitet sein möge.

Er wünsche besonders all jenen Bestrebungen und jener Tätigkeit der neuen Staatsregierung durchfchlagenden Erfolg, die darauf hinaus⸗

Präsident König—