HI. Mehdepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben außer den in Ziffer, J genannten Meldekarten eine sechste Meldekarte 3n die Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte wefstliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen g, zu senden, auch wenn sie keine Brenn⸗ stoffe aus dem rheinischen Bezirk verwenden.
IV. Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen Wer Sachsen⸗Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizitãts⸗, Sas. und Wasserwerke an Stelle der in 5 5, 1, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zustandige Gewerbe⸗ aufsichtsamt zu senden. Die von dem Sächsischen-Landeskohlenamt bzw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementsprechend sechs Meldekarten, Clektrizitäts,, Gas. und Jasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldekarte.
V. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.
VI. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder derschiedene Lieferer zu richten sind, müssen fämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Das bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenfo auf etwaige beigefügte Bemerkungen.
VII. Für Rückstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe sowie daraus und aus Abfällen hergestellte Briketts ere ef ist die unter Abs. J, Ziffer 3 genannte Karte nicht an die Amtliche Verteilungostelle, sondern an die Abteilung V des Reichskommiffars für die Kohlenberteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu senden. VIII. Bezieher von ausländischer Kohle (wegen böhmischer Kohle siehe 3 5, Ziffer 4 2. Absatz, wegen Saarkohle folgenden Satz) haben den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Ge gf nur auf den. Meldekarten zu bemerken, die dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung eingereicht werden. Bezieher von Saarkohle haben die Meldungen an den Kohlenausgleich Mannheim zu erstatten. Ueberdies gelten für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Mel dung, die von der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind. ;
§S 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: 1. Für
. Steinkohle) aus Ober- und Nieder⸗ schlesfien:
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in
Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. 2 89 . ö n
Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau⸗
Bertha⸗Krupp⸗Straße 4. J 3. Fir Steinkohle?) aus dem Agchener Revier:
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des
Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für die Braunkoehlenbriketts aus dem Ge— biet rechtz der Elbe mit Ausnahme von fächfischen GBraunkohlenbriketts:
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10.
ö,. Für die mittel deutschen Braunkohlenbriketts links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge— nannten;
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun— kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.
3. Für Braunkohlenbriketts aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen⸗Altenburg fowie für böh— m ische, ngch Deutsch land (außer Bayern) ein—⸗ geführte Kohle und für sächsische Steinkohle“:
Kohlenausgleich Dresden, Dresden A. 24, Bismarckplatz 1.
7. Für rheinische Braunkohlenbriketts: .
Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9 **). .
7Ja. Für Braunkohlenbrikettg aus dem Dill
gebiet, dem Wester wald und dem Freistaat Heffen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 2729.
. Für Steinkohle, Pechkoh le und Braunkohlen⸗ ßriketts aus dem rechtsrheinischen Bayern und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle:
Amtliche Verteilungsstelle fuͤr den Kohlenbergbau im rechks— rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße Ü6.
9. Für Steinkohle“) des Deisters und feiner Umgebung (Obernkirchen, Barfinghausen, Fbben— büren usw.):
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brüͤhlstraße J. 106. Für Saarkohle: . Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29. 11.4 Für die Ersatzbriketts gilt als Amtliche Verteilungs⸗ elle, Abteilung 9 des Reichskommissars für die Kohlenverteslung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19. 12. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe s 5, VII.
§ 7. Bun kerkohlen.
1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ liefert werden.
2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von , e h, oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen⸗ ager.
3. Die Meldungen sind zu erstatten:
L. an den Reichskommissar in doppelter Ausfertigung, 2. an die Amtliche Verteilungsstelle, siehe 5 5, J, Ziffer 3, 3. an die für den Betriebsort zuständige Landeskohlen⸗ bezw. Kohlenwirtschaftsstelle, siehe 5 5, J, Ziffer 2, 4. kin Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ ohlen, 5. an die Bunkerkohlenstelle.
5 8. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Nopembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗, Kreis. oder Bezirks= kohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kohlen- wirtschaftgstelle nach 8 5. I, 2 beziehen kann. Diese Stellen sind be⸗ rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß 5, Al, NI und TV sind Hefte zu Feben Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe 5 5, 1, 3 und ) sind dort erhältlich. q 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschzedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
5. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge⸗ werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgehend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom ,,,, eine Ver⸗ brauchergruppe angewjesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§ 9. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner
Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar
Auch Briketts.
weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird. § 15. Die Lieferer und die Meldung.
tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.
Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben,
Brikettfabrik oder, wenn und soweit es einem Dritten (V hat, dieser Dritte.
geführten Brennstoffe von mehreren
kommen. . Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zu
Meldekarte hat: , a) die auf die Karte entfallende Menge,
urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und
und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen.
aufzubewahren.
4. Jeder Lieferer (Händler, der von einem
um Meldekarten handelt, die von in
andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (5 6, 6) zu senden. §S1II. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
verboten.
zulãaͤssig.
halb der or
an den Reichskommissar zulässig.
oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim.
Auf 5 Za, Ziffer l, und 5 10 wird hingewiefen.
3. Aushilfslieferungen in meldepflichtigen Brennstoffen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aushilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Ge— nehmigung der Landeskohlen⸗· hezw. Kohlenwirtschaftsstelle nach 5s 5, J, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahn—⸗ wagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge— nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe s 6).
4. Ein Hauptlieserer (5 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß 106, 2 zugegangenen Meldekarte ver— zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern. Auf letzteren findet in diesem . die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (& 1, gift 1 und 2), keine Anwen⸗ dung. Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
5. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt— findenden Lieferungen ist in 5 Za geregelt. f
§S1I3. Anfragen und Anträge.
1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
. 2. Besitzwechsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.
§5 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, meldepflichtige Brennstoffe, die für den Betrieb
eines gewerblichen Verbrauchers hezogen sind, einschließlich der Bunker⸗
kohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu
bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.
§S 15. Nichtmeldepflichtige Betriebe. Verbraucher, die keine meldepflichtigen Brennstoffe beziehen, sind zum Einreichen von Meldekarten nicht verpflichtet. Neue meldepflichtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen- wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind.
§ 16. Strafen.
51. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach S 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit 2, bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abf. 2 der Verordnung des Bundegrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu ö, . 6. , Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt wer ö ö. die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht.
§1II. Wirkung unterlassener Meldung.
Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht ristgerecht genügt. oder falsche oder unvollssändige Angaben a hat neben der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.
5 18. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Nobemher 1921 in Fraft. Die Bekanntmachung vom 1. Oktober 1921 wird aufgehoben.
Berlin, den 6. Oktober 1921.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll d diese Bestimmung nicht begünstigt werden. gebetiehungen soll durch
Die, in Braunschweig erscheinenden „Neuesten Nach⸗
rich ten“ werden für die Zeit vom 5. bis zum 11. Oktober einschließlich ĩ
auf Grund des 5 1 der Verordnung vom
) Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl.
D */
28. September d. J. verboten, da in ihrer Nr. 232 vom 1. d. M. in den Glossen zum Reichstagsbericht und in ihrer Nr. 3 vom
bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer
1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle
2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne ̃ bis sie zu dem Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk ( . aufs⸗ kartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen
3. Falls der Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ stof Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben.
r — i ,. nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der er von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk r er,
ie , Karte ist bis zum J. Juni 1922 sorgfältig
; im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat, die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich . Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verxteilungsstelle München (§ 6, 8),
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind
§SI2. Ausnahmebe st im mungen (Aushirfzliefer unc. 1. Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher
2. . und Bezug von meldepflichtigen Brennstoffen außer⸗
dnungsmäßigen Monatsmeldekarte (5 1, 1 und Y) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Ver—⸗ teilungsstelle (iche 8 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung . Die Genehmigung wird nur aus— nahme weise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. Für die Abgabe und den Bezug von meldepflichtigen Brenn— stoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederej⸗Gesellschaft m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absaßz erforderlichen Anweisung
Organe verächtlich gemacht worden sind. Braunschweig, den 5. Oltober 1921.
Staatsministerium. Oerter.
Preußen. Finanzministerium.
vorgesetzten Regierungspräsidenten.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Den Einbecker Kalkwerken, Inhaber Wille in Einbeck, wird auf Grund II. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 22I) hiermit das Rech
und dem Zementverbande in Hannover gehörigen parzellen 17, 18 und 19, die fir die becker Kalkwerke erforderlich sind, nötigenfalls im Wege de
einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 3. Oktober 1921.
Namens des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Gerbaulet.
und Forsten.
Ritterschaftsrats von Alvensleben auf Falkenberg
mäßigen sechsjährigen Zeitraum bestätigt.
Ministerium für Wissenschaft, Kun . r Cen ten chat st
Der Präsident des Landeskonsistoriums in Hannove
mit der Amtsbezeichnung Kurator beigeordnet worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Verwaltung
Sitzungen.
Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
5. d. M. in den Artikeln „Und Derter sprach“ und „Wird die braunschweigische Oberpostdirektion aufgehoben“, staatliche
Die Rentmeist er stelle bei der Kreigkasse in Grim men, Regierungsbezirk Stralsund, ist sofort zu besetzen. Besoldungs⸗ gruppe 8. Meldungen bis zum 20. Oktober 1921 durch den
Paul
des Gesetzes vom
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verliehen, die in der Gemarkung Volksen gelegenen, der Ge— meinde Volksen gehörigen Wegparzellen 166 und 2 */ 1 ö. Land⸗ Fortführung der Ein⸗
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Enteignung zu erwerben oder, . dies ausreicht, mit
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen
Das Preußische Staatsministerium hat die Wahl des zum Mittel märkischen Ritterschaftsdirektor bei dem Kur⸗ und Ren märkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Institut für den verfassungs⸗
1
Lohmann ist dem Kloster Loccum als weltliches Mitglied
r / / — /
*
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll sitzung. Vorher hielten die vereinigten Ausschlsse für innere x g. und für Verfassung und Geschäftsordnung, der Ausschuß für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen
Vom Vom 21. Sept. I. April 1921 bis 1921 bis 30. Sept. 30. Sept.
1921 1921
Tausend Mark
Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung:
3669 595
Die schwebende Schuld betrug an dis— kontierten Schatzanweisungen am 20. Sep⸗ ö 207 580 980 Es traten hinzu . 33 261 197
ds dagen ,., ü ü.
mithin zu. 2827 489 ergibt. 210 408 460
— —
Nach Abschluß der Waffenstillstands verhandlungen trat in London ein internationales Komitee zusammen, das ein Zusammenarbeiten aller an der wiederherzustellenden Minenfreiheit der Meere interessierten Staaten be⸗ wirken, die Arbeits gebiete auf die verschledenen Nationen verteilen und für einen lückenlosen Minennachrichtendienst in der ganzen. Welt Sorge tragen sollte. Anläßlich der kürzlich erfolgten Beendigung der durch die deutsche Marine, ausgeführten Minenräumarbeiten in der Nord— e. die englischerseits mit Recht als ein ganz be— onders schwieriges und wichtiges Unternehmen angesehen wurden, hat sich die englische Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, veranlaßt gesehen, in einer giote an die beteiligten Regierungen das vortreffliche 3 der von diesen in das Komitee entsandten Delegierten hervor— zuheben und die hierdurch erzielten großen Erfolge dankbar an— zuerkennen. Die englische Regierung weist darauf hin, daß die
— mit geringen Ausnahmen — nuch das Mittelmeer jetzt frei
von verankerten Minen seien und daß lein Fall zu ihrer
Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren .. S42 403 20 469 5651 (darunter Reichsnotopfer) ..... — (5 797 827) Schwebende untl, ,, 228275 89 R on , Fundierte Schuld . . . 43 9353 Summe der Einnahme 3 669 883 64 592 767 Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben unter — ,, ,, der Einnahmen ..... 1373 365 45 602 257 . a . ö . Shin ö 1041 — Schuldenzinsen für die schwebende Schuld . 390 386 496 Sr en g. für die fundierte Schuld. 469 5064 10 50 426 Betriebsverwaltungen. 2 Reicht ⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: , Reichseisenbahnverwaltung: zee, . mithin Zuschuß. ... 1435 299 8456 223 Summe der Ausgabe . 64 592 995
usammenarbeiten
gesamte Nordsee, die Gewässer um die britischen Inseln und
Autonomie im Rahmen eines ungeteilten Oberschlesiens mit
große Arbeitslosenproblem.
genntnis gekommen sei, in dem ein Schiff bei Befolgung der vom Komitee herausgegebenen Instruktionen einer verankerten Mine jum Opfer gefallen sei.
Die deutsche Regierung ist in dem internationalen Minen— räumkomitee durch den von der Reichsmarine dem Komitee zur Verfügung gestellten Kapitänleutnant Glimpf vertreten.
Nach den bisherigen internationalen Vereinbarungen wird das Komitee weiterhin zusammenbleiben, bis die Minenräum— arbeiten auf allen Kriegsschauplätzen definitiv beendet sind. Als die wichtigste noch zu erledigende Aufgabe darf hierbei nie 6. von Deutschland, und den übrigen Ostseeuferstaaten gemeinsam betriebene Minenräumung der nördlichen Ostsee angesehen werden.
Preußen.
Von seiten der Oherschlesischen Berufs vereini⸗ gung ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehendes Telegramm an den Völkerbundsrat in Genf gerichtet worden:
Die in der Oberschlesischen Berufsbereinigung, Sitz Kattowitz, pereinigten Arbeiter. Beamten und Angestellten aller Berufeklassen kitten den bohen Völkerbundsrat, bei der Entscheidung der ober⸗ schlesäschen Frage die Rechte und Interessen der Oberschlesier nit Rücksicht auf die völkische und sprachliche Zusammensetzung Oberschlesiens zu vertreten. Ferner bitten wir, seine eigenartige sulturelle und wirtschaftliche gn n lun durch eine weit J. erblei bei Deutschland zu gewährleisten und der Oberschlesischen Berufs— vereinigung Gelegenheit zu geben, die Wahrnehmung ihrer Interessen zu vertreten.
Baden. Der Reichskanzler Dr. Wirth ist gestern in Karlsruhe eingetroffen.
Oesterreich.
Gegenüber der Darstellung des Ungarischen Correspondenz⸗ Büros“, daß die jüngsten Vorgänge in Westungarn ein Werk unverantwortlicher Elemente seien, daß aber die öster⸗ reichische 3 durch Nichtunterzeichnung des Oedenburger Protokolls die Schuld daran trage, erfährt das „Wiener Correspondenz⸗Büro“ von zuständiger Seite, es sei überflüssig, neuerlich auf die allgemein bekannte Entwicklung der burgen⸗ ländischen Bandenbewegung . Gegenüber dem Vor⸗ wurf der Nichtunterzeichnung des Protokolls müsse auf die ,,, und die Beschlüsse der K ingewiesen werden, die Oesterreich das Recht auf die Ueber— gabe des von Banden gesäuberten Burgenlandes und dessen ruhigen Besitz gewährleisten.
— Im oberösterreichischen Landtag erwiderte der sosialdemokratische Landeshauptmann⸗Stellvertreter Gruber f die jüngsten Ausführungen des christlichsozialen Landes⸗ hauptmanns Hauser, die sich mit den Verhältnissen der Länder zu dem Bunde befaßt hatten.
Die Sozialdemokraten betrachten, so führte er dem „Wolffschen
Telegraphenbüro. zufolge aus, den Bund als eine Einheit, die sie zu
verteldigen gewillt sind. Auch die Sozialdemokraten seien für den Anschlußgedanken, aber ein Anschluß, der . länderweise vollziehe, widerspreche ihrer Auffassung. Wir sind für den ungeteilten Bund Deutsch Oesterreich, solange wir nicht im allgemeinen Deutschen Reich,
in der allgemeinen Republik aufgehen können. Lieber österreichisch
sterben, als bayerisch verderben! Lieber noch einige Jahre Hester— keichs Unglück mitmachen, als in dieser Reaktion, die sich jenseits des Inn breit macht, zu versinken.
Ungarn.
Nach einer Enischließung des Reichsverwesers wurden die ungarischen Außenvertretungen in Paris und London zu Gesandtschaften umgestaltet. Mit der ständigen Leitung der Pariser Gesandtschaft wurde der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Ipdan von Praznovszky in der Eigenschaft als Geschäftsträger, und mit der proyisyorischen Leitung der Londoner Gesandtschaft wurde der Legationsrat erster gef, Dr. Stephan von Hedry in der Eigenschaft als Geschäftsträger betraut.
— Im gi, ozeß wurde gestern das Urteil ver⸗ kündet. Der Gerichtshof hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Keri der Anstiftung zum Morde und Gärtner der Mit— schuld an dem Verbrechen des Mordes schuldig befunden. Keri wurde zum Tode, Gärtner zu 14 Jahren Zucht⸗ haut verurteilt. Fenyes und Vago wurden freigesprochen.
Großbritannien und Irland.
In seiner hauptsächlich dem Arbeitslosenproblem gewid⸗ meten Rede, die der Premierminister Lloyd George vor— gestern im Rathause in Inverneß gehalten hat, erklärte er nach äinem ausführlichen Bericht des, Wolffschen Telegraphenbüros außer dem bereits Gemeldeten noch: ;
Das Kabinett sehe sich mehreren Riesenproblemen gegenüber. Davon seien die drei hauptfächlichsten die Vorbereitungen für die Washingtoner Abrüstungskonseienz, die irische Konferenz und das
Wenn die . Kon⸗ serenz in einem umfassenden, mutigen Geiste gesührt werden sollte, so werde fie eines der hervorragendsten Creignisse in der ECaschichte der Menschheit sein. Soweit die englische Regierung in Betracht lomme, werde sie bestimmt alles tun, um die Washingtoner Kon⸗ serenz zu einem Erfolg zu machen. j .
Bezüglich der ir i schen Frag ezerklärte Llovd George noch, es seien früher bereits zahlreiche Versuche unternommen worden, die trische Frage zu löfen, die aber alle fehlgeschlagen seien, Er sehe sich daher gezwungen, seiner angeborenen. Hoffnungsfreudigkeit angesichts der Mißerfolge der Vergangenheit Cinhalt zu tun.
Vas Arbeits iĩofenproblem erbrternd, fragte Lloyd George, wie der gähnende Abgrund der Arbeitslosigkeit ü derhrůctt werden solle. Er sagte, ebenso wie jedes andere große Reich in Furopa, habe auch England im Kampfe gegen die Arbei slesigkeit Riesensummen ausgegeben. Diese Reiche hätten ihre Einkünfte ber pfänden und ihre Zukunft in Pfand geben müssen, indem sie ihre Industrien hypothekarisierten, um die in diesem Kampfe eingegangenen Schulden zu bezahlen. Der Erfolg sei, daß sie alle verarmten.
lle, die von ihnen. abhängen, Kaufleute, Unternehmer und Arbeiter seien für Jahre hinaus verarmt. Die Ciwerbe!osigkeit, unter der man augenblicklich leide, sei nicht auf die gefährlichen Schwankungen im Handel zurück'nführen, fondern auf jene sehr anormalen * Verhaältnlsse. Bie Arbeitelosigkeit habe einen be unruhigenden Umfang angenommen, die ganze Welt leide denunter, Ind es' fei bemerkenswert daß die Länder, deren Kredit am böchsten slehe, am ernftesten in Mitleldenschaft gezogen seien; die Pereiniglen
tagten und Großbrisannien. Die Zahl der Arbeitelosen in den Vereinigten Staaten betrage etwa sechs Millionen. .
Diese Verhältnisse hätten den Handel gelähmt, und sie spiegelten sih in den Valnta fchwankun gen. der verschie denen Länder wider. Es lohne sich, die Wechselkurßlisten Eurgpas Tag Für n . betrachten, dann würde man , u nene , 9. schĩ iben. aris, wo das Pfund S schäste zu treiben. In Paris, .
bem Krlege 25 Franken wert gewesen sei,
52 Franken, in Rom am 23 September auf 30 und am 30. Sex tember auf 94. In einer einzigen Woche alfo ein Unterschied von dier Punkten. Man nehme Berlin. Vor dem Kriege war das Pfund Sterling 29 6 wert, vor einem Jahre konnte man für das Pfund Sterling 212 Reichsmark und vor einer Woche 457 4 kaufen. Man nehme Polen. Vor einem Jahre stand das Pfund auf 0660 polnische Mark, vorigen Sonnabend auf 22 000, gestern auf 20, bis 21 6006. Die Valuta schwankte danach zwischen 22. und 20 000 polnische Mark im Verlauf einer einzigen Woche und schwankte an einem Tage um tausend. Man nehme Wien, wo man früher 24 Kronen für das Pfund Sterling erhielt. Vor einem Jahre stand das Pfund auf 820, vor einer Woche zwischen 5100 und 506. d. h. ein Unterschied von 400 Kronen an einem einzigen Tage. Lloyd George erklärte, man könne keine Ge— schäfte treiben, solange solche Zustände herrschten. Wenn das Pfund auf 20 009 oder auf 5009 oder auf 90 bleiben würde, dann könnte man Geschäfte treiben. Wenn man in jenen Ländern kaufe oder verkaufe, dann müßte man Kontrakte abschließen für Wochen, Monate und manchmal für Jahre. Wie könne man da die Preise berechnen, sei es als Käufer oder als Verkäufer, wenn die Schwankungen innerhalb eines einzigen Tages so riesenhaft seien? Es sei genau so, als wenn man bei bewegter See auf einem Ozean⸗ dampfer Billard spielen wollte. Man wisse nicht, wohin) die Billardkugel treffe; man wisse nicht einmal, ob die Kugel sich nicht überhaupt vom Tische herunterbewege, was am allerwahrscheinlichsten sei. Was Rußland betreffe, jenes Paradies des Marxismus, so werde das russische Papiergeld auf keiner irdischen Börse notiert. Personen, die sagten, man müsse nur jedermann sein Eigentum nehmen und es zum Eigentum aller Personen erklären, könnten in dem Stand des Papiergeldes in Rußland keinen Trost finden. Tatsächlich könne man mit einem einzigen englischen Pfund ungeheuere Mengen von Rubeln kaufen und die schlechte Straße von Achnasheen nach Gairloch zupflastern.
Diese Schwierigkeiten (infolge der Schwankungen der Wechsel⸗ kurse) seien anormale und äußerst schwer zu behandeln. Leider sei dies auf Umstände zurückzuführen, über die England nur eine teilweise Kontrolle habe. Die Regierung könne ihre eigenen Finanzen kon⸗ trollieren, und würde sie das nicht tun, dann habe die Nation das Recht, zu diesem Zwecke eine andere Regierung an ihre Stelle zu setzen. Dasselbe gelte für die auswärtige Politik. Die englische Re— ö könne jedoch nicht die auswärtige Politik anderer Nationen
ontrollieren, und die Währungsverhältnisse hingen von der Finanzpolitik und der auswärtigen Politik aller Nationen der Welt ab und nicht allein von einer Nation. Er glaube, daß die Lage sich bessere, die Verhältnisse würden aber erst stabilisiert werden, wenn die Nationen in Eintracht zusammenwirkten mit ihren Nachbarnationen, was die einzige wirklich feste Grundlage für ihre nationale Wohl— fahrt bilde. Die Nationen begännen, dies zu erkennen. Die Auf— wiegler unter den Nationen fänden nicht mehr in dem gleichen Maße Gehör wie vor einem Jahre, und die Tatsache, daß ihre Schreie gellender würden, sei nur ein Zeichen dafür, daß sie selbst nicht mehr so an ihren Ruf glaubten. Die Verhältnisse würden sich auch bessern, wenn die Nationen einsähen, daß sie durch fortwährende Papiergeldausgabe ihren Nationalreichtum nicht ver⸗ mehrten. Die einzig wahre Bedingung für Stetigkeit im Handel sei die Stabilisierung der Währungen. Eine Stabilisierung könne jedoch nicht eintreten, bevor sowohl die auswärtige Politik, als auch die Finanzpolink stabilisiert wäre. Die Lage, die gebessert werden müsse, sei anormal und rechtfertige daher anormale Maß— nahmen.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erklärte Lloyd George, alle Vorschläge würden dem gesamten Kabinett in London unterbreitet, und die Pläne würden sodann dem Unterhause vorgelegt werden. Es müsse für ein dauerndes Heilmittel der anormalen und ungesunden Verhältnisse im Handel und in der Industrie gesorgt werden. Das unmittelbare Problem sei, vorläufig dafür zu sorgen, daß der Not entgegengetreten werde, bis die Welt wieder zu normalen Verhält⸗ nissen zurückgekehrt sei. Zum Schlusse seiner Rede sprach Lloyd George für eine erhöhte Produktion, für strengste Sparsamkeit und für ein Zusammenarbeiten aller Klassen im Staate. ;
Frankreich.
Die Repargtionskommission verbreitet durch die „Agence Havas“ folgende Note: .
Im Verlaufe der letzten Sitzung hat die Reparationskommission eine Entscheidung über die Umrechnung in Goldmark der Besatzungskosten vor dem 1. Mat 1921 getroffen. Sie be⸗ schloß, die Umrechnung zum Durchschnittskurse der Vierteljahre vor⸗ zunehmen, in denen die Ausgaben geleistet wurden.
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, hat Loucheur gestern abend Paris verlassen, um sich nach Wiesbaden zu begeben, wo er mit Dr. Rathenau zusammentreffen wird.
Spanien. Der Kriegsminister hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“
zufolge vom Oberkommissar in Marotko die Meldung er—
alten, daß gestern früh die Truppen die Kampfhandlungen . , men haben. Mehrere starke Abteilungen haben sich gegen verschiedene Zielpunkte in Marsch gesetzt. Die Abteilung Sanjurjo brach den heftigen Widerstand des Feindes und bemächtigte sich des Ortes Atlanen.
Schweiz.
Die Völkerbunds ver sammlung setzte vorgestern noch die am Montag abend unterbrochene Debatte über die wirt⸗ schaftliche Blockade fort. Laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros“ zog die holländische Delegation auf Wunsch des Berichterstatters der Blockadekommission Schanzer Italien) ihren Antrag auf Vertagung der gesamten Blockadefragen auf die nächste Völkerbundsversammlung zurück. Auf Grund des angenommenen neuen Ahstimmungsmodus. für Pakt⸗ abänderungen wird die Abstimmung artikelweise vor—⸗ genommen. Die Versammlung nahm verschiedene Kom⸗ missionsanträge über die neue Fassung des Artikels 16 an. Danach steht dem Rate das Recht zu, ein Gutachten darüber abzugeben, ob ein Bruch des Paktes vorliegt oder nicht, wobei die des Paktbruches angeklagten Völlerbundsmitglieder und die Mitglieder, gegen die sich die kriegerische Aktion richtet, nicht mitstimmen dürfen. Der Rat hat die Zwangsmaßnahmen mitzuteilen, kann jedoch gewissen Mitgliedern eine Verschiebung der Maßnahmen gestatten, falls damst der Zweck besser erreicht wird. Schließlich wurde der Kommissionsantrag angenommen, in dem der Abbruch der Beziehungen nicht mit den Staatsange⸗ hörigen des paktbrüchigen Landes überhaupt, gleichviel in welchem Lande sie leben, sondern nur mit den Bewohnern des be⸗ treffenden Staates gefordert wird, entgegen dem ö des französischen Delegierten Regnault. Vor der Ab⸗ stimmung wies besonders eindringlich der schweizerische Delegierle Motta auf die Unmöglichkeit hin, dem franzö⸗ sischen Antrag Folge zu leisten. Der, französische Delegierte Regnault legte zwar von neuem die grundsätzliche franzö⸗ ische Auffassung dar, betonte aber in einer vielbemerlten
endung seine vollständige Uebereinstimmung. mit der großen Rede Noblemaires vom letzten Sonnabend. Bei der letzten Abstimmung enthielt sich dann die französische Delegalion der Stimme. Nach der neuen Fassung. sind die Beschlüsse der Versammlung nach der spätestens innerhalb 22. Monate vorzunehmenden Ratifikation gültig. Bis dahin sollen die wirtschaftlichen Sanktionen im Geiste der heutigen Beschlüsse gehandhabt werden. Nach Erledigung des Blockade⸗ artikels nahm die Versammlung den Antrag der 1. Kom⸗
denen der Völkerbund geschaffen wurde.
mission (Rechts- und Verfassungsfragen) an, der die Beratang des argentinischen Antrages auf Abänderung des Axtikels 1 des Paktes auf das nächste Jahr verschiebt.
In der Debatte sprachen die Delegierten von Uruguay und auch von Spanien. Sie drückten der argentinischen Rexublik ihre Sympathie und die Hoffnung aus, daß Argentinien künftig wieder an dem Völkerbundwerke teilnehmen werde. Gleichzeitig ver liehen sie ihrem Veiständnis für das Ideal Ausdruck, das dem argentinischen Antrage zugrunde liege, und bekannten sich zu dem Gedanken der Universalität des Völkerbundes. Es wurde jedoch heworgehoben, so von Blanco⸗Uruguar, daß man nicht die besonderen Umstände vergessen dürfe, unter Im Zusammenhang mit dem Fernbleiben Argentiniens berührten die Delegierten der sud⸗ amerilanischen Staaten auch die Frage des Beitritts der Vereinigten Staaten, der, gleichviel in welcher Form, ein erstrebenswertes J deal sei. Diese Verschiebung des argentinischen Antrages auf Streichung des Artikels 1 zeigt wie Blanco- Uruguay weiter ausführte, kaum ein Hindernis, da es offenbar den Vereinigten Staaten nicht auf irgend— einen Artikel des gegenwärtigen Paktes ankomme.
In der gestrigen Vormittagssitzung verschob die Versammlung hauptsächlich infolge des Widerspruchs Lord Robert Cecils, Mottas (Schweiz) und unter Zustimmung Balfours (England) die endgültige Beratung über die Kom missionsanträge zum Artikel 18 auf das nächste Jahr. Die Kommissions= anträge zielen auf eine Abschwächung des Artikels 18 hin, der die Eintragung aller internationalen Verträge zwischen den Völkerbundsmitgliedern fordert; sie wollen Ausnahmen vor allem für unpolitische Abkommen, zulassen. Darüber, daß Artikel 18 nicht praktisch anwendbar ist und auch nicht von allen Staaten beachtet wurde, waren sich die meisten Redner einig, wobei betont wurde, daß es tatsächlich Verträge gebe, die nicht ver⸗ öffentlicht werden dürfen. Man befürchtete aber durch An⸗ nahme der Anträge, in erster Linie aus Rücksicht auf die öffentliche Meinung, in letzter Stunde überstürzte schwer⸗ wiegende Beschlüsse zu fassen, die als Anerkennung der Ge⸗ heimdiplomatie aufgefaßt werden könnten. Trotz Ablehnung der Kommissionsvorschläge soll aber zum nächsten Jahre eine abschwächende Auslegung des Artikels 18 für die Eintragung von internalionalen Verträgen Anwendung finden.
In der Abendsitzung der letzten der diesjährigen Tagung, nahm die Versammlung einen Abänderungsantrag des Artikels 6 des Völkerbundpaktes an, der die Verteilung der Kosten für den Völkerbund auf die einzelnen Mitglieder regelt und über den der englische Vertreter Rennel Rodd in der Vor— mittagssitzung Bericht erstattet hatte, sowie eine Reihe anderer Anträge üher Einzelheiten der Beitragszahlung und Verrechnung. Ferner. stimmte die Versammlung einer Abänderung der Geschäfts ordnung zu, wonach sie nur nach erfolgtem Gutachten der Finanzkommission Beschlüsse fassen kann, die neue Ausgaben nach sich ziehen. Zum Schluß nahm die Ver⸗ sammlung einen Abänderungsantrag zu Artikel 4 des Paktes an, wonach die Bestimmung über die Wahl der nicht . Mitglieder und insbesondere die Bestimmungen über ie Amtsdauer und Wiederwählbarkeit nur mit Zweidrittel⸗= mehrheit getroffen werden können. Aus der Sitzung ist noch zu erwähnen, daß nach einer neuen Aussprache nachträglich der in der Morgensitzung gefaßte Beschluß über die vorlãufige Auslegung des Artikels 18 nicht als angenommen gelten sboll, da er nicht die notwendige einstimmige Annahme gefunden hat. Hiermit war die zweite Tagung der Völkerbundsversammlung, nachdem sie genau einen Monat gedauert und neben zahlreichen Kommissionssitzungen 33 Vollsitzungen abgehalten hatte, beendet. Der Präsident der Versammlung, Jongherr Dr. van Karne⸗ beek, holländischer Minister des Aeußern, hielt in französischer
Sprache die Schlußrede.
Er nahm in herzlichen Worten Abschied von der gastfreien Schweiz, von der Stadt Genf, von den Mitgliedern der Versamm⸗ lung, deren fruchtbare Arbeit er feierte, und von den Vertretern der Presse, denen er besonders herzliche Worte widmete. In großen Zügen entwarf er sodann ein Bild der vollbrachten Arbeit. Die Abschiedsstunde, so sagte er, sei auch die Stunde der Gewissens⸗ prüfung, der Verantwortlichkeit vor den Regierungen und vor den Völkern. Zweifellos würden diejenigen enttäuscht sein, die ein Wunder erwarteten, aber die besten Absichten müßten sich vor der Wirklichkeit beugen und vor den Hindernissen, die die Völker selbst schaffen. Nichtsdestoweniger müsse zugegeben werden, daß der Gedanke der internationalen Vereinigung und Zusammenarbeit, gleichviel wie seine gegenwärtige konkrete Form sei, ein endgültiges Gut der Menschheit geworden, daß der Völkerbunds⸗ gedanke konsolidiert und daß fruchtbare Arbeit geleistet worden sei. Unter den Ergebnissen der diesjährigen Tagung zählte der Präsident die Maßnahmen zur Bekämpfung des Opiumgenusses, des Mädchen⸗ und Kinderhandels und die Verfassungsarbeit der ersten Kommission auf, die oft bedeutsame politische Fragen berührte. Außerdem hat der Völkerbund die Zahl seiner Mitglieder vermehrt und die Tore für die offen gehalten, die zu gegebener Stunde sich ihm anschließen und das Haus der Völker ver— vollständigen werden Auch in der Rüstungssrage will Herr van Karnebeek Fortschritte verzeichnen können. Er will ihre Be⸗ deutung allerdings nicht übertreiben, denn der Weg sei lang und das Problem verwickelt. Aber die dokumentarischen und statistischen Arbeiten, die geieistet wurden, die Anregung für Kontrolle des Waffen⸗ handels und die Einforderung formeller Vorschläge von der temporären gemischten Kommission bezeugten, so meinte der Präsident, den Willen zur allmählichen Pflichterfüllung im Rahmen des Mög⸗ lichen in einer noch unruhigen Welt und in einem noch nicht universellen Völkerbund. Endlich sei die Errichtung Internationalen Gerichtshofes zu erwähnen. Und wissen wir,“ fuhr der Redner fort, „daß in der oberschlesischen Frage die Arbeiten der vier Ratsmitglieder, denen die Vorprüfung dieses wichtigen Problems anvertraut wurde, sich auf gutem Wege befinden, auf so gutem Wege, daß man voraussehen darf, daß in kurzer Zeit der Rat die Lösung, die er empfiehlt, mitteilen fann?“ Zum Schluß betonte Herr van Karnebeek, daß das wesentlichste Er⸗ gebnis aber der Geist sei, der die Arbeiten beherrschte, die Impon⸗ derabilien, die den Glauben in die Zukunft des Völkerbundes recht⸗ fertigen. Diese Botschaft möge der treue Gefährte des Völkerbundes, die Presse, in die Welt hinaustragen.
Die Versammlung, die wiederholt die Rede mit Beifalls⸗ kundgebungen unterbrochen hatte, bereitete Herrn van Karne⸗ beek lebhafte Ovationen.
— Zu der am 25. Oktober in Genf zusammentretenden dritten internationalen Arbeitskonferenz sind 52 Staaten, welche Mitglieder der internationalen Arbeits⸗ organisation sind, eingeladen, darunter auch Deutschland. Nach Artikel 339 des Versailler Vertrags darf jeder eingeladene Staat vier Vertreter entsenden, nämlich zwei Regierungs⸗ vertreter und je einen Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die von technischen Beiräten begleitet sein können. Die deutsche Abordnung 91 40 Mitglieder zählen. Die Tagesordnung ist jetzt endgültig festgesetzt, wie folgt:
1. Reform der Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Inter⸗ nationalen Arbeitsamis. 2. Anwendung des Washingtoner Beschlusses, betr. die Regelung der Arbeitszeit auf die Landwirtschaft. 3. An—⸗ wendung der anderen Washingtoner Beschlüsse auf die landwirtschaft⸗ liche Arbeit, und zwar: a) Maßnahmen zur Verhütung der Arbeits losigkeit, b Schutz der Frauen und Kinder. 4. Besondere Schutz maßnahmen für die landwirischaftlichen Arbeiter: a) Landwirtschaftlichen
des