1921 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die Fahrbläne werden nach den Bedürfnissen der geregelt, und der Aufenthalt der Arbeiterzüge, die fahren, wird nach Möglichkeit beschränkt werden.

sozialem und stagtlichen Versiche rungen der schlesischen Eisenbahnen werden der bahnen zur Last fallen.

Für den Betrieb der Eisenbahnen wird eine einheitliche Ver— rechnung eingeführt werden, die alle Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Unterhaltungskosten d

bahnmaterials und die Einzahlungen i rungsarbeiten umfassen. besonders verrechnet werden; sie werden auf dessen Gebiet sie a werden unter beide Länder Eisenbahnlinien und nach werden.

dem sich die

zwischen beiden diesem Zwecke wird eine werden. Die Wasserkräfte werden unter 4 sprechen, zur Verfügu 8

Der gegenwärtige

bleibt für drei Jahre aufrechterhalten.

ö. die Zentrale in Charzow und das daran angeschlossene Netz ein polnisches Unternehmen nicht er⸗

ist, muß die Gesellschaft die Elektrizität in beiden Teklen

ichen Bedingungen liefern.

é. Geldwesen. Während eines Zeitraumes, der 15 Jahre

nicht überschreiten soll, wird die deutsche Mark die einzige gesetz⸗

liche Münzeinheit in dem , bleiben.

äuflich erwerben. Solan richtet

des Gebietes zu gleiche

Die beiden Regierungen können dur

eine Abänderung des Münzsystems vorzunehmen, wenn eine solche t Es wird der gemischten Kommission, die unten vorgesehen ist, obliegen, den Zeitpunkt zu bestimmen, von

nötig werden sollte.

dem an die deutsche . sein.

Mark aufhört, die

tisch mit n, Ausnahmen Anwendung:

1) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten werden

die Waren, die von anderen Ländern nach dem Abstimmung n und die die re,, . an der deutschen oder polnischen berschlesiens bezahlt haben, zollfrei die

Während eines Zeitraumes von 15 Jahren werden die

zeugnisse, die ihren Ursprung und ihre Herkunft in beiden Zonen des Abstimmungsgebietes haben und die dazu bestimmt sind, in der anderen Zone derbraucht oder verwendet

venze vor der Teilung

Fe überschreiten können. mati h

rlichen einer der

zu werden, zollfrei über die Grenze gehe

(38 a.) Während eines Zeitraumes von 6 Monaten werden die Rohstoffe und Halbfabrikate der Betriebe der einen der beiden . des Abstimmungsgebietes, die dazu bestimmt sind, in den

e verbraucht

trieben der anderen Zone werden, zollfrei über die Grenze gehen.

ngen für diese Erzeugnisse müssen die tellen namhaft gemacht werden.

3b.) Während eines Zeitraumes von 15 Jahren werden die Rohstoffe und Halbfabrikate, deren Ursprung und Herkunft aus

den Betrieben der einen der beiden gebietes feststeht und die dazu bestimmt anderen

müssen. Absende⸗ und Empfangsstellen namhaft (.). Gemäß Artikel 2368 des Vertrag

die natürlichen Erzeugnisse oder die Fabrikate, deren Urs

oder

pflichten, während eines Zeitraumes von

von , aus ihren Gebieten zu erleichtern, die für die es einen oder anderen Teiles des Abstimmungsgebietes unentbehrlich sind. Sie werden hierfür die notwendigen Ausfuhr⸗ genehmigungen erteilen und die Ausführung der Verträge, die ** Privatpersonen geschlossen werden, gestatten, unmer der

Industrie

wis Voraussetzung, daß die Einfuhrabgaben

ihrer Einfuhr in deutsches bezw. polnisches Gebiet gezahlt werden, soweit nicht in den vorhergehenden Paragraphen Ausnahmen vor-

ö 3 3 enn fen, 9 , deutsch⸗polnischen Grenze in Oberschlessen, die nicht lediglich eine Anwendung der obigen Grundsätze sind, werden als ein gewöhn⸗ liches Wirtschaftsabkommen zwischen Polen und Deutschland an⸗

esehen sind. z Alle Bestimmungen

gesehen. ; Kohle,

während eines Zeitraumes von 15 Jah

Zuteilung des Gebiets ab die Ausfuhr von Bergwerkserzengniffen der polnischen Zone des Abstimmungsgebietes nach 36

gestatten.

Bezüglich der Kohle werden bei Anwendung dieses Artikels

die Bestimmungen der verschiedenen

scheidungen und internationalen Abmachungen zwischen Deutsch⸗ ny den Ländern in Betracht gezogen werden, die unmittelbar oder mittelbar an der Einfuhr oberschlesischer Kohle interessiert find, soweit die Verträge für Deutschland und Polen

land, len u

Verpflichtungen an Kohlenlieferungen wird während eines rm g. von 15 Bergwerkserzengnisse seines Gebietes in

Abstimmungsgebietes zu den in Artikel 90 des Versailler dingungen gestatten. Die Ausfuhrziffer der Berg⸗

vorgesehenen inge bauerzeugnisse, auf die diese Bestimmung

nach dem Durchschnitt des Umsatzes der Jahre 1911— 1913 be⸗

rechnet werden.

g) Arbeitgeber und Arbei Die deutsche und polnische . 15 Jahren die Arbeitgeber und Ar Abstimmungsgebiet tätig sind, werden in der ein stimmungsgebiet abzuschließen.

h) Soziale Bersicherungen.

Bestände der deutschen sozialen und stagtlichen Versicherungs⸗ e e an Polen für den ihm irre geen Teil von Ober⸗ jri

schlesien wird gemäß den Vorschriften

Artikels 312 des Versailler Vertrages , , n, haben. staatlichen Versicherungs⸗ anstalten werden alle Entschädigungen und Pensionen empfangen,

Rentenempfänger der r und

die ihnen zugesichert worden sind. Die polnische Regierung wird in

polnischen Zone besondere Behörden

wesen sowie für die Verwaltung und die streitige Gerichtsbarkeit

en. schattz⸗ örtlichen Kassen, sei es in der

in dem gesamten Ahstimmungsgebiet

schafts verein, Oberschlesische Berghauhilfskasse usw.) werden für die Dauer von 15 Jahren aufrecht erhalten werden, es sei denn, daß die beiden Regierungen nicht früher dahin übereinkommen,

eine Teilung vorzunehmen.

Die Ausgaben für Neuarbeiten werden

usgeführt werden. je nach der Länge der ihnen gehörenden der Bedeutung des Verkehrs verteilt

p) en,. und Elektrizität. ̃ zasserleitungen befinden, nicht ganz einem der beiden Länder zugesprochen wird, bleiben mangels Parteien die vorhandenen Leitungen bestehen. Zu gegen e tige Grunddienstbarkeit geschaffen

er Gegend von Tarnowitz und Olkucz die den Interessen beider Länder ent⸗

Feen oberschle sischen Gebietes gestellt. etrieb der Oberschlesischen Elektrizitätswerke

u Rofl Für die Dauer des Umlaufes deutschen Gesdes in der polnischen Zone werden die Post⸗, Telegraphen⸗ gebühren in deutscher Währung erhoben.

e) Zollwesen. Die Follgrenze wird an der neuen poli⸗ en Grenze errichtet werden, sobald diese gegen

deutsche und polnische Zollgesetzgebung und ihre Zolltarife finden

6 in den Betrieben der Zone verarbeitet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen, wenn sie wieder in ihr Ursprungsland ein Die Einfuhrbewilligung dieser Erzeugnisse müssen die

erh aus der polnischen Zone des Abstimmungsgebietes seststeht, bei ihrem Eingang in das deutsche Gebiet während eines ,, . von 3 Jahren von jeder Zollabgabe befreit werden. ie Frist von 3 Jahren wird mit der Bekanntgabe der neuen Grenze an Deutschland und Polen zu laufen beginnen. Für die Regelung der Ausfuhr werden beide Länder sich ver⸗

. Sergwerkserzeugnisse. Artikel gi9 des Friedensvertrages von Via n wird Polen

werden für die Dauer von beitnehmerverbände, die im anerkennen. r Lage sein, Kollektivperträge für das gesamte Ab⸗

1 Industrie über die Grenze Die Kosten der zugunsten der Angestellten Verwaltung dieser Eisen⸗

er Gleise und des Eisen⸗

n die Fonds für Erneue⸗

von dem Staate getragen,

Gewinn oder Verlust

Soweit das Gebiet, in besonderer Abmachung

r polnische Staat kann

Vereinbarung beschließen,

einzige gesetzliche Münz- und Telephon⸗

ist. Die

biet

n.

oder verarbeitet zu In den Einfuhrbewilli⸗ Absende⸗ und Empfangs⸗

onen des Abstimmungs⸗

eführt werden

machen. es von Versailles werden rung

15 Jahren die Ausfuhr

für diese Erzeugnisse bei

neuen

Gemäß ren von der endgültigen

chland

Friedensverträge, Ent⸗

enthalten. Deutschland Jahren die Ausfuhr der die polnische Zone des ertrages

Anwendung findet, wird

tnehmerverbände. Diese Verbände

Die Ueberweisung der

und Bedingungen des Die

kürzester t in der für das Versicherungs⸗

polnischen Zone, sei es Oberschlesischer Knapp⸗

i) Verkehr. Für die Dauer von 15 Jahren wird jeder, der in dem Abstimmungsgebiet einen ordnungsgemäßen Wohnsitz hat oder dort einer regelmäßigen oder beruflichen Tätigkeit nach⸗ geht, kostenlos eine Verkehrskarte erhalten, die es ihm gestattet, ohne weiteres die Grenze zu überschreiten.

i) Al!lgemeine Bestimmungen. Die im Ab⸗ stimmungsgebiet geltenden Bestimmungen, insbesondere die auf dem Gebiete des Bergbaus, der Industrie oder des Handels oder auf dem Gebiete der Arbeitsgesetzgebung bestehenden Vor⸗ schriften einschließlich der Ueberwachungsvorschriften, bleiben in dem an Polen fallenden Teil des Abstimmungsgebietes in Kraft, bis Polen auf diesem Gebiete Bestimmungen erlassen hat, die in seinem ganzen Lande zur Anwendung kommen und an die Stelle der 6 Lech fen treten können. Hierbei versteht es sich jedoch, daß Polen das Recht haben wird, in der schlesisch⸗ polnischen Zone die Aenderungen einzuführen, die Deutschland auf seinem Gebiete zu treffen für gut befinden wird.

Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 256 des Friedensvertrages werden diese heiden Länder alle Rechte und besonders die Konzessionen und Privilegien, die vor der Teilung von Privatpersonen und Gesellschaften oder anderen juristischen Personen erworben worden sind, auf dem ihnen zugeteilten

ebiete anerkennen und achten.

Polen verzichtet . die Dauer von 15 Jahren auf die Vorteile aus den Artikeln 92 und 297, betreffend die Enteignung von industriellen Anlagen, Bergwerken oder . außer wenn nach Ansicht der gemischten Kommission die Enteignung für . 9 des Betriebes unumgänglich not⸗ wendig ist.

Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen der deutschen und polnischen Regierung, die sich während eines Zeitraumes von 15 Jahren über eine gesetzgeberische Maßnahme der beiden Länder ergeben, die den Betrieb von Gesellschaften oder industriellen und Handelsunternehmungen betrifft und in unbilliger Weise die Freiheit . Gesellschaften ünd Unternehmungen in bezug auf die Nationalität ihres Personals, ihrer Administratoren oder ihrer Kapitalien beeinträchtigt, können von der interessierten Regierung dem Völkerbundsrat übergeben werden, dessen Entscheidung beide Regierungen anzunehmen sich verpflichten.

Beide Länder können auf Grund eines gemeinsamen Abkommens alle Uebergangsbestimmungen abändern oder beseitigen.

k Nationalitätsrecht, Recht des Wohnsitzes und Schutz der Minderheiten in Oberschlesien. Die Fragen, die sich aus der Nationalität der . ergeben, die bei der endgültigen Zuteilung des W g gi chen Gebietes in dem Polen zugesprochenen Teile ihren Wohnsitz haben, werden gemäß Artikel hl des Friedensvertrages von Versailles und den Artikeln 3, 4. 5 und 6 des Vertrages vom 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan einerseits und Polen andererseits geregelt.

Alle Personen, die zu derselben Zeit in diesem Teil des Gebietes ihren Wohnsitz haben und die gemäß Artikel 91 des Friedensvertrages von Versailles das Recht der Option er die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeübt haben, ohne ich der Möglichkeit zu bedienen, während der 12 Monate, die der Ausübung ihres Wahlrechts folgen, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen, miülssen ebenso wie die Personen, die im Paragraph 8 des Artikels 91 des Friedensvertrages von Versailles erwähnt sind, das Recht haben, ihren Wohnsttz 15 Jahre lang, vom Tage der endgültigen Zuteilung des Gebiets an ge⸗ rechnet, in Polen zu behalten.

Die Polen deutscher Staatsangehörigkeit, die über 18 Jahre alt sind und am Tage der endgültigen Zuteilung des Gedie tes ihren Wohnsitz in dem Deutschland zugesprochenen Teil haben, sind berechtigt, innerhalb der beiden folgenden Fahre gemäß Artikel 91 des Vertrages von Versailles für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren. . .

Die Polen, die zu dem gleichen Zeitpunkt ihren Wohnsitz in den Teilen Oberschlesiens haben, die endgültig Deutschlanb zu⸗ erkannt sind, müssen das Recht haben, ihren Wohnsitz in Tut ' land 15 Jahre lang, von diesem Zeitpunkt an gerechnet, zu be⸗ halten. Diese Regel muß auch auf die Polen deutscher Staats⸗ angehörigkeit, die für die polnische Staatsangehörigkeit gemäß des Artikels 91 des Friedensbertrages von Versailles optiert haben, ebenso wie auf . Staatsangehörige, die nicht deutsche Reichsangehörige sind, Anwendung finden.

Der Vertrag über den Schutz der Minderheiten, der am 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan einerseits und Polen andererseits abgeschlossen wurde, findet Anwendung auf den Teil DSberschlesiens, der endgültig Polen zuerkannt worden ist. Die Billigkeit ebenso wie die Aufrechterhaltung der K in Oberschlesten erfordert, daß die deutsche Regierung verpflichtet wird, mindestens für die Uebergangszeit von 15 Jahren, vom Zeitpunkt der endgültigen Zuteilung des Gebietes an gerechnet, die Bestimmungen der Artikel 1, 2, 7, 8, 9 (Abs. 1 und 3, 16, 11 und 12 des genannten Vertrags , . oweit es sich nicht um den Teil Oberschlesiens handelt, der endgültig Deutschland zu⸗ erkannt worden ist.

Die Bestimmungen des Abkommens, das zwischen der deutschen und polnischen es en geschlossen wird, um die oben zum Ausdruck gebrachten Grundsätze in die Tat umzusetzen, begründen sowohl für Deutschland als auch für Polen Verpflichtungen von internatignaler Tragweite und werden daher in derselben Weise wie die Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919 unter die Garantie des Völkerbundes gestellt,

Jede Einzel⸗ oder Sammeleingabe von Bewohnern Ober⸗ schlesiens an den Völkerbundsrat wegen dieser Bestimmungen oder wegen der Ausführung der Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919 wird, soweit diese Bestimmungen Leute betreffen, die einer nationalen religiösen oder . en Minderheit an⸗ gehören, derjenigen Regierung eingeschickt werden, in deren Gebiet die Antragsteller ihren Wohnsitz haben. Diese Regierung ist ver⸗ pflichtet, die Eingabe mit oder ohne Stellungnahme dem Völker— bundsrat zur Prüfung zu übersenden.

Für die Ueberwachung der Ausführung dieser Maßnahmen werden eingesetzt:

J. Eine gemischte Kommission für Oberschlesien, bestehend aus 2 Deutschen und 2 Polen, die aus Oberschlesien gebürtig sind, und aus einem Präsidenten fremder Nationalität, der von dem Völkerbundsrat bestimmt wird.

II. Ein Schiedsgericht zwecks Schlichtung aller privaten Streitigkeiten, die aus der Anwendung des oben erwähnten Ab⸗ kommens sich ergeben können. Dieser Gerichtshof wird sich aus einem von der deutschen Regierung und einem von der polnischen Regierung ernannten Schiedsrichter zusammensetzen. Der Völker⸗ bundsrat wird gebeten werden, den Präsidenten dieses Gerichts⸗ hofes zu bestimmen. Alle , n,, über die Aus⸗ . und die Auslegung des Abkommens müssen nach den Be⸗ stimmungen dieser Uebereinkunft getroffen werden.

III. Die in dem vorstehenden Artikel I born f ene Rege⸗ lung wird durch einen deutschen und einen polnischen Bevoll⸗ mächtigten unter dem Vorsitz einer vom Völkerbundsrat bestimmten Persönlichkeit verhandelt werden, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien die uff eidung fällt.

Die deutsche und die polni * . werden aufgefordert, den alliierten Hauptmächten innerhalb acht Tagen nach der gegen⸗ wärtigen Entscheidung den Namen des Bevollmächtigten , . teilen, den jede von ihnen bezeichnet hat, um unter den oben pe⸗ nannten Bedingungen das Abkommen über die wirtschaftlichen Fragen und über den Schutz der Minderheiten zu verhandeln, das auf der Grundlage des Artikels II el n werden soll. Sowie

L. Sobald die alliierten Hauptmöächke der Ansicht sind die , , n die im Artikel 1 beschriebene Grenze gn Ra und Stelle hinreichend festgesetzt hat, und daß die im Ar ,, , Verhandlungen zur Annahme einer Regel Artikel 11 geführt haben, wird die Abstimmungskomn if 9 nah deutschen und der polnischen Regierung die in den der und 2 des 8 6 der Anlage 88 vorgesehenen amtlichen zugehen lassen. .

V. Die deutsche und polnische Regierung werden aufgef werden, innerhalb der nächsten acht 36. ihre Delegierten unh unter Arti tei Lvorgesehene gemischte Kommission zu bestlut die Die gemischte n men.

ion wird sogleich zusammentret interalliierten Kommi . bei den 1 . Dent gbr leisten, die die Ueber j

itung des augenblicklichen Zust‘' nd z

sicht being. K VI. Die , . Entscheidung wird der Abstimmung: kommission wie auch der deutschen und polnischen Regierung fi mitgeteilt werden. g offiziell gez. Hardinge of Penhurst

Bonin Longare

Paris, den 20. Oktober 1921.

Jules Cambon Ishii

Die oberschlesischen Abgeordneten der fraktion des Reichstags und des e gü.

tag es (gez. . Ulizka) richteten folgende Kundge an ihre Wähler: . gebum

Die Entscheidung, wie sie jetzt durch die amtliche Belann machung der Botschaflerkonferenz veröffentlicht worden ss, nber , alle Befürchtungen, die wir für unsere Heimat schon jn den in Wochen gehegt hahen, Eure Abgeordneten und die Jenkrumaft! des Reichstags und des preußischen Landtags verstehen 1 euren Schmerz und Lure Entrüstung und teilen sie mit euch 9. richtigen Herzens. Es bedarf wohl weiter keiner aug di icllit Versicherung, daß wir rastlos bemüht sind, das Über uns hen gehrochene Unglück noch in letzter Stunde abzuwenden. Wir werhe dabei unterstützt durch das volle Verständnis der Zentrumgfralt des Reichstags und der des Landtags, die ebenso unablässig tin sind, die Interessen der Oberschlesier nach allen Seiten hin! und 9j allen Kiäften zu wahren. In diesem Sinne bitten wir euch, pi bisher Vertragen zu uns, und unserer Arbeit zu haben, Irühe u

wahren und alle unüberlegten Schritte zu vermeiden.

Ungarn.

Der. Ministerpräfident Fraf Bethlen erläßt an ö ungarische Nation eine Proklamation, in ber er h Einwirkung des Penediger Abkommens, das in der gegen wärtigen schwierigeu Lage als verhältnismäßig günstig'h zeichnet werden könne, klarlegt. In dieser Proklamation is, wie W. T. B.“ mitteilt, ein besonderer Appell an die Aufflandi schen in Westun garn enthalten, in dem auf die von Oesterreich arantierte Amnestie, sowie aj die Katastrophe n wird, in die Ungnm durch den Ungehorsam der Aufständischen gestürzt werde würße. Gleichzeitig erscheint eine Verordnung der ungarissche Regierung, die strenge Maßnahmen für enn gal enthält, deß die. Aufständischen bis zum 30. Oktober die Waffen nicht niederlegen sollten. ö

Der Ministerpräsident r ,, hielt in Pecs in einer Wählerversammlung eine Rede, in der er auf die Na wendigkeit der Zusammenfassung aller politischen Kräfte hinwies.

Nach Meldung des W. T. B.“ bezeichnete Graf Bethlen als dringende Jiotwen digkeit, daß beide Regierungsparteien sich n einer einheitlichen, die Regierung unterstützenden Partei berschmehzen, der auch alle ,, Elemente, welcher Partei sie in der Ven gangenheit angehört haben mögen, sowie auch die auf nationähr Grundlage stehende Arbeiterschaft sich anschtießen solle⸗ Diese Partei solle im Geiste echt christlicher Kultur, di jede Intoleranz auf , ., Gebiete als verwerflih gutschlleßt, in erster Reihe auf den wirtschaftlichen und moralsschn Wiederaufbau des seit tausend Jahren bestehenden, in di Katastrophe gestürzten Ungarn hinarbeiten. Der Minister⸗ präsident sprach sodann eingehend über die Königs frage,. Duh die Revolution und die Unterzeichnung des Vertrags von Trianon se Ungarn zu einem i, Staat geworden. Der König si durch die Revolution in der Ausübung der 4, ,. verhindert worden. Da aher gemäß der ungarischen Verfassung in der Aut= ühung dieser Rechte keine Unterbrechung eintreten dürfe, anderer. seits die Ausübung von der Annahme gewisser Bedingungen abhänge, so müsse, die Regierung im Auftrage der Nathon mit dem König über diese Bedingungen verhandeln. Ihr lieg ob die Pflicht, ohne auf den Standpunkt zu verzichten, daß di Erledigung der Königsfrage eine innere Angejegen heit sei, auch mit, den Signatarmächten die diple— matische Fühlhungnahme zur Bekanntgabe det ungarischen Standpunktes aufzunehmen. Solange di Verhandlungen zu keinem Ergebnisse führten, würden alle Be strebungen zur Aufwerfung der Königsfrage innerhalb und außethab des Parlaments als verfassungswidrig und revolutionär von der Re= ierung unterdrückt werden. Die R fin. weder einen Putsch noch eine Dethronisation dulden.

Durch diese Erklärungen des Ministerpräsidenten erscheinen wie das „Ungar. Tel⸗-Korr. Büro“ erklärt, die Gegensähe zwischen den extremen Legitimisten und den extremen Am hängern der freien Königswahl überbrückt.

Großbritannien und Irland.

richtet, in dem er laut Mitteilung des, W. T. B.“ unter zugnahme auf die Botschaft des apfles an den König von

das irische Volk sei sicher, daß die im Namen des ini Georg gesandten Zweibeutigseiten ihm nicht gerecht würde 2. ä e Volk glaube nicht, daß es dem britischen König reue den gewählten Vertretern Irlands verkündet und durch ö nachfolgende Vollsabstimmung ratifiziert worden. Irland ö. sich darnach, in Frieden und Freundschaft mit dem britische Volke wie mit allen anderen Völkern zu leben. Im Unterhaus wurde in Erwiderung guf eine, . hee von her Regierung erklärt, daß die Allierh aßnahmen für eine wirksame Ueberwachun der Flu s oe in dustrie in Deutschland nach Zurückziehung der Kontro kommission träfen.

Frankreich.

debatte fort. tie

Alg eister Redner sprach der Abg. Bonnet. Er fragte mn . Maßnahmen die Regierung zu ergreifen gedenke, um den si ho Krieg und seine Durchführung verantwortlichen ehemaligen ö. Vile und die militärischen und politischen Führer Deuts n gemäß dem Vertrag von Versailles zur gerichtlichen Aburtei ö - bringen. Als zweiter Interpellant en der Ahg. Gary ihrn fran zz sischt Pboalitik im bel skten Gebiete mnheiß, habe auf eine Einwendung von Maurice Barres erklärt. daß i n, von der Gerechtigkeit seiner Sache und von seinem Recht üb

die Bevollmächtigten namhaft gemacht sind, wird der Präsident sie an einen ihm geeignet erscheinenden Ort laden.

die Sanktionen aufrecht erballen werde. Nach seiner An !

ihr aber einegteils Frankreich und die

egierung werde unter leinen Un,

De Valera hat ein Telegramm an den Papst ge

England und auf die Antwort des Königs an den Papst erklätt,

ulde. Die Unabhängigkeit Irlands sei formell ron

An

Die Kammer setzte gestern die Interpellation

dies das einzige Mittel, das Frankreich besitze, um die Ausführun 6 rige ee, de ichs. icherjustellen. Auch wirtschaftliche 9 en brayche Frankreich, mit Versprechungen könne es sich nicht zuD den geben. Die augenblicklich Besetzung hindere Beutschland . an seiner drodukttons fähigkeit und mindere keineswegs seine ni hlungskraft. Die Rheinländer hätten eine andere als die preußische Fänrzart. Frankreich behindere fie keinetzwegz, und seine Kliterten Freunde müßten es verstehen, wenn es die Mittel in der Hand allen wolle, um von Meutschland die Grfüllung feiner Ver, sichtungen zu fordern. Der Abgeordnete verlangt eine Erklärung, daß ping, egenwärtigen Besetzungsregime auf dem linken und dem rechten che snufer nichts geändert werde, ohne daß das Parlament befragt . = Ministerpräsident Brian d erklärte, die Frag sei, ob dle r erung alles getan habe, was möglich gewefen sel, und ob andere uhr häften leisten können. In diesem. Falle f die Kammer es ee gdegierung klar zum Ausdruck bringen. Alle Minister seien der sch. Die P⸗oplilitikder Regierung set eine Frieden z⸗ art t ik, eine Politik des inneren Friedens und eine Politik des soialen Friedens, damit alle Franzosen in der Republik in Frieden en könnten, Er wolle niemand anklagen, daß er eine Kriegöpolitst i liben wolle, abe . en hejße eine Atmosphäre schaffen, in der eL den unruhigen Zuständen in Europa glles vermieden werde, waz n Frieden stören könne, Die Kammer müsse sich klar über die Tätigkeit . Heglerung autsprechen und sagen, ob sie unzufrieden oder zufrieden f. Als er, der Redner, die Regierung übernommen habe, habe man 1 Friedensvertrag in . eh,

m g

gegen den er nichts sagen wolle, . zie Alliterten solidarisch gemacht und nbererfeits Deutschland jedem Alliierten gegenübergestellt habe. Der ertrag stelleeine Einigung der Allijerten dar; bestehe sie nicht, dann gebe es auch keinen Vertrag. Wenn man sa e, der Hertrag sei tot, dann erkläre man, daß das Einverständnis nicht vor= kenden sel. Ohne diesesã Cinverständnis der Alliierten hätte man die Deutschen nicht jur Zahlung zwingen können. Die Regierung habe Mes getan, um bes der. Zahlungsfrist bis zum 1. Mai die Einigkeit der Allüerten aufrechtzuerhalten, und zwar nach den Bestimmungen der Fanmer. Aber se früheren Regierungen hätten die Kammer darauf zufmerksam gemacht, daß der Friedensvertrag ni t nur Vorteile für Ftankreich enthalte, sondern auch Pestimmungen, die Frankreich nicht hegünstigen. Vor dem . Mai hahe, man zur Einigkeit kommen miössen. Sie sei erzielt worden. Brignd errinnerte weiter daran, unter welchen Umständen er seinerzeit gesagt habe, man werde Deutsch— land die Hand an den Halskragen legen, wenn es nicht erfülle. Aber damals sei der Verfalltag, den der Friedensvertrag vorsah, noch nicht gemesen. Die Besetz ung fel etwas Großes, aber Frankreich habe ba malgz geglaubt, man müsse noch neue Sankftienen nehmen. Dle stanzösische Regierung habe in Ruhrort, Düsseldorf und Dujs= burg neue Ie ban nehmen wollen, damit Essen im Bereich der' französischen Kanonen liege. Es sei eine sehr lange Auß— sprache nötig gewesen, um mit den Alliierten zu einer Einigung zu gelangen. Vor bem Verfalltage vom 1. Mai habe Frank reich seinen Alliierten gesagt, wenn Deutschland si nicht unterwerfe, werde Frankreich neuerlich eine entschiedene Geste machen, und zwar wirtschaftlicher und militärischer Art; so habe man die Jahresklasse jbiß mobilisiert. Es sei leicht, jetzt zu kritisieren, aber wenn man die Verantwortung trage, dann durchlebe man ernste Augenblicke. Elnen Augenblick habe es den Anschein gehabt, daß alles zu Ende sei, sogar eine befreundete Intervention sei not⸗ wendig gewesen. Brigand, ging alsdann dazu über, von den Grelgnissen in Oberschlesien ju sprechen, die dicht an die Grenze einer neuen Krisigs geführt hätten. ect behaupte man, man abe die Jahresklasse 1919 unnütz mobilisiert. Man vergesse, daß der damallge Reichskanzler eine provozierende Rede gehalten habe. Aber gegenüber der resoluten Haltung Frankreichs habe sich die Mehr⸗ beit des Reichstags gebeugt. Frankreich sei stark, es sei sogar am Maximum seiner Kraft angekommen. Aber es müsse sich auch um die ie ndr lion der Weltlage kümmern. Leon Daudet habe von Sedan und Waterloo gesprochen, aber damals sei . in Baterloo geschlagen worden, weil es isoliert gewesen sei. Wenn ein Staatsmann in schwierigen Augenblicken das Schicksal seines Landes in Händen halte, dürfe er sich nicht daran erinnern, daß 40 Jahre hindurch Frankreich sich die Allianz und die Freundschaft der größten Völker verdient habe. Wenn er sehe, daß neben der Fahne rankreichs die Fahnen der Vereinigten Staaten, Belgiens, Englands, laileng und Rumäniens wehen, müsse er nicht, bevor er als Ver⸗= fretet Frankreichs Verhandlungen unternehme, die ihm den Beifall gewisser Kreise eintragen, u enten Er wolle nicht leichten Herzens eine derartige Verhandlung beginnen. Würde er das tun, dann sei er nicht wert, an der ten zu stehen, die er heute einnehme. Leon Daudet ruft: Das sind Worte ), Briand erwidert; Was, Waterloo und Sedan, das sind Worte? , , . Beifall.) Er könne keine entmutigenden Worte aus habe das Recht, Vertrauen zu sich selbst zu besitzen. Es gehe seiner Wledererhebung entgegen und auch seiner Sicherheit. Briand ent— rüstet sich darüber, daß man behaupte, die Regierung habe nichts elan, um Deutschland zu entwaff nen. Die materielle und moralische . Frankreichs berechtige . allen Hoffnungen. Wie könne man behaupten, baß Deutschland bis an die Zähne bewaffnet sei, wenn es sast saͤmtliche Waffen autzgelicfert habe? Zweifellos bleibe Dęutsch= land eine Natson von 70 Millionen Menschen und eine ständige Gefahr. Es könne die zerstrten Kanonen wCeder fabrizieren ag. Gewiß, aber es sei zu ungerecht, der Regierung vorzuwerfen, daß sie noch nicht die Kangnen, von morgen zerstört hahe. Man könne von iht verlangen, . sie die Wachsamkelt und die Kontrolle verlängere Im weiteren Verlauf seiner Rede sprach der Ministerpräsident auch bon der Aburteilung der Krie rn, wg Frank reich sei bereit, sie in contumaciam abzuurteilen. Auf die ober⸗ chlesische Frage zurückkommend, sagte Briand, jetzt sei man zu einem Ergebnis gekommen, Essen werde von den fran⸗ ßösischen Kanonen bedroht, und das Arsenal von Ddbersfchlöeflen könne Deütschland nicht mehr dien stbar gemacht werden. Der Ministerpräͤstdent sprach alsdann von Syrien und der französischen Politik im Drient. Die Regierung von Angorg habe eingewilligt, e in mit Frankreich die . Ciliciens festzusetzen. Das sei ein Vorteil ür Syrien, Welter sprach der Mini ,,, der Repa⸗ ratkonsfrage. Niemals hätten die Volkewirtschaftler ahnen können, daß der Wechfelkurs nach dem Kriege so in Unordnung ge⸗ raten werde, und daß bie Reparationgpflichten sich auf Tausende von , belaufen würden. Die Finanzfrage habe einen Weit⸗ arakter.

Nachdem Briand noch kurz von seiner Reise nach Washinglon gesprochen hatte, verlangte er, sich einen Augen⸗ lik ausruhen zu dürfen. Die Sitzung wurde deshalb um

bin Uhr unterbrochen. . „Nach Wiederaufnahme der Sitzung führte der Minister⸗ präsident Briand aus:

Die Wiederherstellung des , des Wechsel⸗ lurses könne die gane Welt besorgt machen, aber man dürfe trotzdem nicht die Reakifierungen aus dem Auge verlieren, die man don Deutschland erwarten müsse. Den ersten Verfalltag habe Deutschland eingehalten. Der lange Krieg habe sämtliche Staats assen in Y n haft ezogen. Für die , mn, . sei das nicht der Fall. 8 ätten sich im Gegenteil mit dem Geld bereichert. Die Lage in Deutschland sel nicht anders. Die Regierung des Reichskanzters Wirth hab den aufrichtigen Wunsch, ihren Verpflichtungen nach Sie habe ernst liche Anstrengungen ir die ffnung und auch in fingnzieller Hin- icht gemacht. Ban schlunb müsse in ausländischen Depisen ölen. Unter den Gegnern, des Dr. Wirth, so erklärte Brignd, efänden sich die großen Finanzleute und die Großindustriellen; 1 fahrten ihre Waren und ihre Kapitalien aus, kauften abriken. Und Zeitungen im Auziand und. hexeiteten den

ankerott Deutschlands vor. Dieser Bankerott sei nicht aufrichtig. Ganz Deutschland sei solidarisch, und man werde sich nicht täuschen kisen. Man mäsffe Beutschland die Grfültung feiner

prechen, denn Frankreich

Ziele führen könnten, seien verwickelt. Man habe Loucheur vorge—⸗ J worfen, daß er Fühlung mit Rathenau genommen habe. Er habe im vollen Eindeeständnis mit allen seinen Kollegen gehandelt. Das Wirtschaftsabkommen würde gestatten, denjenigen Teil Deutschlands zu entlasten, mit dem man in Frieden leben kö6h ne. Die) deparationskommission und die Alliierten seien loyal von den Verhandlungen unterrichtet worden. Das Abkommen verpflichte Frankreich nicht, es sei gewissermaßen eine Option. Dergrtige Verhandlungen hätten auf den „‚gesunden Teil“ der deutschen Bevölkerung die beste Wirkung ausgeübt. Es ebe in Deutschland wie in Frankreich Leute, die durch den Krieg heel gelitten hätten und den Versuch machten, den Frieden Briand sprach alsdann über das Saar⸗— gebiet und über die Rheinlande; Vom Rheinland, n dem ein Teil Verwandtschaft mit Frankreich vorhanden sei, sei es ein Irrtum, zu glauben, daß die Bevölkerung ihr Vaterland verlassen wolle, aber wenn man dahin gelangen könnte, daß die Rheinlande nicht mehr von Preußen regiert würden, hätte man schon ein gro; Ergebnis erzielt. Briand erinnerte daran, daß die Zollinie am Rhein durch eine gemeinsame Entscheidung der Alliierten errichtet sei und daß sie darauf verzichtet hätten, sobald sie ihren Zweck erreicht hatte. Die Alliierten wollten Deutschland helfen, seine Verpflichtungen auszuführen. Was hätten sie Deutschland antworten sollen, wenn es gesagt hätte: „Ihr ver⸗ langt viel Geld, aber Ihr legt unseren Handel durch die Zollgrenze lahm.“ Briand gab der Kammer die Versicherung, daß die Kontrollkommission funktioniere. Er sprach dann üher die Konferenz in Washington, die die erste internationale große Konferenz sei, die das schwere Problem der Entwaffnung und das Problem des Stillen Ozeans anschneiden wolle. Frankreich werde dort zeigen, daß es kein Störenfried sei. Es halte nicht aus Ver, gnügen Tausende unter den Waffen. Die Frage seiner Ahreise nach Washington sei eine Vertrauensfrage. Ueber die Lage in Deutsch— land erklärte Briand ferner, die deutsche Politik sei gut. Frankreich hoffe, daß diese Politik fortgesetzt werde. Wenn Frankreich das Ruhr⸗ ebiet allein beseßt hätte, wäre ihm dies teuer zu stehen gekommen. Es ätte eine Lage erbeigeführt, die dem Kriege nahe gekommen wäre. Wenn aber die Regierung Wirth gestürzt worden wäre, und wenn die Gegner, die ans Ruder gekommen wären, erklärt hätten, sie wollten den Vertrag von Versgilles nicht mehr anerkennen, dann hätte Frank⸗ reich mit allen seinen Alliierten vorgehen können. Er hoffe, daß man niemals zu diesem Aeußersten schreiten müsse. Bezüglich der inneren Lage in Frankreich erklärte Briand, das Land habe einen gesunden Sinn. Die letzten Wahlen hätten auf einer erweiterten Grundlage stattgefunden. Die neuen Deputierten, die in die Kammer gekommen seien, wünschten eine feststehende Regierung. Sie wollten aber keine inneren Kämpfe innerhalb der republikanischen Familie. Die Mehrheit der Kammer müsse ein Reformprogramm in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung haben. Die Republikaner achteten die Gewissensfreiheit. Aber sie wollten nicht nach rechts und nicht nach der reaktionären Seite gehen. Wenn er keine starke Mehr⸗ heit erhalte, werde er nicht nach Washington reisen. Er werde dann einem anderen die Sorge überlassen, die Staatsgeschäfte zu führen. Er habe seine Verantwortlichkeit übernommen, jetzt müsse die Kammer das gleiche tun. . .

Hierauf wurde die weitere Interpellationsdebatte auf

Dienttagvormittag vertagt.

Spanien.

Ein Königliches Dekret ordnet die Ausgabe 5prozentiger euerfreier K zum 4. November ohne , des Gesamtbetrags an. . Der Finanzminister lenkt in einer Note an den Präsi⸗ denten des Zentralausschusses der hen iin Banken seine Auf⸗ merksamkeit auf den Nachteil, der dem Wirtschaftsleben Spaniens im allgemeinen und den spanischen Banken im be— sonderen durch die Spekulation in ausländischen, De⸗ visen, besonders ,, . zugefügt wird. Der Minister bittet ben insen,! die Maßnahmen vorzuschlagen, die ge⸗ eignet seien, jede Spekulation zu verhindern, und fügt hinzu, baß er selbst bereit sei, wenn nötig, strenge Maßnahmen zu treffen, um der Spekulation Einhalt zu tun.

Schweiz.

Die Konferenz zur Neutralisiexrung der Aalands⸗ in seln . nach Im ihun des . W. T. B.“ aus Genf, eine Konvention an, die bezweckt, Bürgschaften zu schaffen, damit die Inseln niemals Ursache von Gefahren in militärischer Hin⸗ icht werden können. Sie umfaßt zehn Artikel. Der amtliche er en wird in einer Woche veröffentlicht werden. An der Ausarbeitung dieses Abkommens haben zehn Staaten teil⸗ genommen.

Rumãnien.

Der Ministerrat genehmigte die in der Schweiz abge⸗ schlossene Anleihe von 40 Millionen Francs, wovon 16 Mil— lionen in bar und 24 Millionen in Material Tele⸗ graphen und Eisenbahnen geleistet werden sollen. Der Verfall⸗ termin der Anleihe wurde auf 1923 festgesetzt, und zwar soll ie durch 7500 Waggons Getreide der diesjährigen Ernte und I500 Waggons der nächstjährigen Ernte bezahlt werden. Der

ar nnn , erklärte, die Einnahmen der letzten fünf Monate Überstiegen die Ausgaben um 253 Millionen. Die Regierung werde en Maßnahmen zur Behebung der Wechselkrise er⸗ reifen. Der Finanzminister sprach sich ferner gegen ein oratorium der fremden Schuldforderungen aus.

zu befestigen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

In Chicago hat,, wie -W, T. B. erfährt, eine Zusammen⸗ kunft zwischen dem Schlichtungsausschuß und den Führern der Gifenbahner zu keinem Ergebnis geführt. Die Eisenbahner haben nach Beendigung der Sitzung erklärt, der Aus— schuß hahe keine greifbaren Vorschläge gemacht, die geeignet seien, den Ausstand zu verhindern. Die Arheitskommission hat alle Organisationen der Fisenbahbnangestellten, ein⸗

eladen, am 28. Oktober vor ihr zu erscheinen, damit sie bestimmen önne, ob diese Organisationen den Befehl zur Herabsetzung Ter Ge⸗ hälter verletzen. Die Kommission hat außerdem die beiden Parteien benachrichtigt, daß sie den status quo im Eisenbahndienst fo lange , , . müßten, bis sie ihren Beschluß bekanntgegeben habe. Dies hedeutet, daß es jedenfalls vor dem 39 Oktoher keinen Ausstand geben wird, es sei denn, daß die Vereinigungen beab⸗ . die Regierung herautzufordern. -Die Beamten des Staat s⸗ Epartements bestreiten, daß die Absicht bestehe, i m Falle eines Cisenbahnerausstands zur Anwendung von Maßnahmen aus der Kriegszeit zurückzukehren. Sie erklären, daß sich die Nation im Frieden befinde, und daß man durch gütliche Verhandlungen zu einem endgültigen Ergebnis kommen könne. In Chicago ergab nach einer weiteren Meldung des „W. T. B. eine Ab stimm ung für oder gegen einen Ausstand in ber Flesischkonservenindustrie 385 354 Stimmen für den Strelk und 3490 Stimmen gegen den Streik.

Kunst und Wissenschaft.

Eine Ausstellung von Scherenschnitten von Johanna Beckmann ist bis gegen Ende November d. J. in der

Theater und Mustt.

m Opernhause wird morgen, Sonntag, Hans Mitzners pere er mit den Damen Gnuszalewicz, Marherr⸗Wagner, Binder⸗ nagel, Jäger⸗Weigert, Bieber, Mancke und den Herren Graarud als Gast, Armster, von Schwind, Henke, Sen Helgerg, Ziegler, Stock, Zador, Nos, Hütthernd, Krasa, Lücke, Plusch, Löwe, Kopach, Swangen— berg, Vorhrodt befetzt, gegeben, Mastkalischer eiter ist Dr. Fritz Stledry. Anfang 5 ühr. Am Montag wird Violetta, mit den Damen von Catopol, Jacobs und den Herren Batteux, Ziegler, Lücke, Bachmann, Hieber und Philipp besetzt, aufgeführt. Musikalischer Leiter ist Dr. Carl Besl. Anjang 74 Uhr. . .

Im Schguspielbhause wird morgen „Die, gefesselte hantgfie: in bekannter Besetzung wiederholt.! Anfang 4 Uhr. m Montag wird außer dem Dauerbezuge Mer Gynt ! mit Günther Hadank in der Titelrolle gegeben. Anfang 7 ihr. : Dr. Max Burkhardt spricht am Freitag, den 28. Oltober, Abends 8 Uhr, im Feurich saal über Mojart und Haydn“, ihr Leben, ihre Persönlichkeit und ihre Stellung in der Musikgeschichte.

Mannigfaltiges.

as Deutsche Rote Kreu)y teilt mit, daß das Central . in New York durch die „New Norker Staatszeitung! wieder einen Be kxag von 38500 Æ und 4600 Dollar an den Re se ,, , in Oppau zur Linderung der Not der von dem Explosionsunglück Betroffenen überwiesen hat. (W. T. B.)

Im Wissenschaftlichen Theater der Urania wurde gestern zum ersten Male ein von Geheimrat, Professor Dr. Miethe auf⸗ genommener astronomischer Film Im Flugzeug zum Monde vorgeführt. Geheimrat, Professor Dr. Spies, der diese Vorführung leitete, schickte ihr einführende Erläuterungen mit Lichtbildern und Experimenten voraus. Dieser einleitende Vortrag unterrichtete die Hörer nicht nur über die Methoden, nach, denen eine astronomische Filmaufnahme hergestellt wird, sondern bot in knapper ZJusammenfassung und in meisterhafter Darlegung auch das zum Verständnis der Filmbilder notwendige Wissen über die Bahn und die Phasen des Mondes, über seine physikalische Beschaffenheit und die Gestaltung seiner Oberfläche. Der Vortrag wurde durch Experimente und treffliche Lichtbilder wirksam unterstützt. Ueber den hochinteressanten Film selbst ist zu sagen, daß bei ihm selbstverständ⸗ lich die Phantasie in weitem Maße mitschaffend tätig gewesen ist. Der zwischen Erde und Mond sich breitende luftleere Raum schließt eine Flugzeugfahrt nach unserem Nachbargestirn ja aus. Die auf den Flügeln der Phantasie unternommen Resse zeigte aber Mondlandschaften, die nach photographischen Aufnahmen und Ver⸗ größerungen der durch das Fernrohr gewonnenen Bilder hergestellt waren. Da die großen astronomischen Fernrohre den Mond bis auf etwa 500 Kilometer nahe rücken, enistehen durch die Vergrößerungen der scharfen Aufnahmen Bilder, die überraschende Einblicke in den Bau der Mondoberfläche die früher als Meer gedeuteten Ebenen, die hohen und steilen, Gebirge und die gewaltigen Krater bieten. Das wertvolle wissenschaftliche Anschaunngsmaterial ist in dem Film mit einem humorvoll erfundenen Phantasieerlebnig verknüpft. Die Filmbilder führen den Beschauer auf eine Sternwarte, deren Assistentin über der Aufzeichnung der Ergebnisse von Beobachtungen, die der Professor und sein Assistent in der Turmkuppel am Fernrohr machen, einschläft. Im Traum macht sie dann mit dem Assistenten im Flugzeug die Fahrt nach dem Monde, dessen ei enart g- große Landschaft den Fliegenden nahe, und näher rückt. In den gewaltigen dolomitengrtigen Felstürmen eines Mondgebirges stürt das Flugzeug schließlich ab. ie Träumerin erwacht und sieht den erzürnten Professor vor sich stehen. Der geschickte Aufbau dieses Films bietet also Gelegenheit, neben den Mondbildern auch solche vom wissenschaftlichen Betrieb einer Sternwarte zu zeigen und damit anschauliche Aufklärung darüber zu geben, wie astronomische Auf⸗ nahmen überhaupt entstehen. Erwähnt sei noch, daß Professor Dr. Spies in seinem Vortrag auch interessante, durch Lichtbilder erläuterte Ausführungen über die Gezeitenreibung und ihren Einfluß auf die Länge des Erdentages machte. Die Vorführung hielt die zahlreich er⸗ schienenen Hörer bei gespannter Aufmerksam keit und fand mit Recht lebhaften Beifall. Die Vorführungen dürften noch öfter wiederholt werden, und ihr Besuch sei angelegentlich empfohlen. *.

rnb . Oklober (W. T. B.) Im Hauptbahn . früh 6 Uhr 30 Minuten auf den einfahrenden Personenzug 239 auf, der von Treuchtlingen kam. Drei Wagen entgleisten, vier Personen wurden leicht verletzt.

Stuttgart, 21. Oktober. (B. T. B) Im Stuttgarter Handelshof wurde heute nachmittag die Auswanderungs⸗ Wanderausstellung des Deutschen Auslands- instituts in Anwesenheit von Vertretern der Behörden sowie

zahlreicher Gäste eröffnet.

Paris, 22. Oktober. (W. T. B.) Gestern abend wurde eine komm u nistische . in dem Lokal Wagram veranstastet, um die Begnadigung der, beiden Arbeiter Saceg und Vanzetti von der amerikanischen Regierung zu verlangen. Einige Kommunisten hatten keinen Zutritt zu dem Saal erlangen können und verteilten vor der Tür Broschüren. Die Polizei wollte den

ugang zum Saal freimachen. * diesem Augenblick wurde eine . geschleu dert. Nach dem „Petit Parisien“ beträgt die Zahl der Verletzten fünfzehn.

agen, 21. Oktober. (. T. B.) Nach einem h gr rn a5! Tidende“ aus Stockhelm sind nach einer amtlichen schwedischen Meldung die schwedischen Gewäfser jetzt von Treibminen gereinigt.

drid, 206. Oktober. (B. T. GB) In Saragossa ist . einer Waggonfabrik einem syndikalisti⸗

de s 3 Anschlag zum Opfer gefallen.

Sandel und Gewerbe. Heute fand kein Börsenverkehr statt.

Telegraphische Auszablung.

ö 27. Oktober 2I. Iltober

Geld Brief Geld Brief 5644. 35 5655,65 5204,75 5215,25

pi 89 5319 435 495 1155 39 115576 111533 1123165 zig. ss 2zißsis 193,55 185359 diss zizs 35 251768 356. 8

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Brüssel und Antwerpen

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Bibliothek des Kunst gewerbe Museums wochentäglich 10-9 Uhr unentgeltlich elfe ö

Bulgarien

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