77612 Ven der Deutschen Bank und der Bank für Handel und Industrie, hier, ist der Antrag gestellt worden, 430999990 neue Stammaktien der Säͤchsischen Webstuhlfabrik in Chemnitz Nr. 12 001 — 15000 zu je 4 1000 . U zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 20. Oktober 1921. Zulassungsste lle an der Börse zu Berlin.
77191] H. Fuchs, Waggonfabrik A.⸗G., Heidelberg.
Die Aktionäre un serer Gesellschaft werden zu der am Dienstag, den 22. No⸗ vember 1921, Vormittags 11 Uhr, in der Rheinischen Cteditbank, Filiale Heidelberg, stattfindenden ordentlichen Generalver sammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats.
772981 Einladung zur außerordentlichen Generalver⸗ sammlung der Gesellschafter der Alt⸗ märtischen Kleinbahn G. m. b. S. am Sonnabend, den 29. Oktober d. J. Mittags 12,30 uhr, in Klötze, Hohmeiers Hotel. Tagesordnung:
1. Erhöhung des Stamm kavitals. 2. Aenderung des Gesellschaftsvertrags.
Merseburg, den 19. Oktober 1921. Der Geschäftsführer. Ohlendorf.
T4267] ö Laut Beschluß der Gesellschafterber. sammlung vom 26. Juli 1921 sst die Gesellschaft aufgelöst und der Fabrikant Franz Gundelivein in Wußfha zum Liquidator hestellt worden. Gläubi er der Gesellschaft wollen sich bei demselben melden. ae, , * II. 8 1921. ranz Gundelwein Karussellsabri G. m. b. G. 1. Enn r (sabrit Franz Gundelwein.
6) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genoffenschaften.
77636 Außerordentliche Generalversamm⸗ lung der eingetr. Genossenschaft m. b. H. Germanenhaus in Göttingen Sonn- abend, den 5. Nouember, Nach⸗ mittags 31 Uhr, im Germanenhaus zu
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage i Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 248. Berlin, Sonnabend, den 22. Oktober 1921
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Betanntmachungen über 1. Eintragung ꝛ2c. von Batentanwälten, 2. Patente, 2. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels-, 5. Güter— 8, 6. Vereins-, 7. Genossenschafts, 8. Zeichen⸗, 8. Musterregister, 19. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Ftonkurse und 12. die Tarif- und Fahrplanbetanntmachungen erscheint nebst ver Warenzeichenbeilage in
t eg einem besonderen Blatt unter dem Titel
2. Beschlußfassung über die Bilanz und Verteilung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
sichtsrats.
4. Beschlußfassung über ordnungsmäßig
einlaufende Anträge.
Die Aktionäre, welche an der Versamm⸗ lung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bei schaftskasse oder
bei der Rheinischen Creditbank in
Mannheim und deren Filialen, bei der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a. M., bei dem Bankhaus M. Hohenemser in Frankfurt a. M.,
bei der Deutschen Bank in Berlin
oder bei einem deutschen Notar gegen Bescheinigung zu hinterlegen.
Heidelberg, den 20. Oktober 1921.
Der Aufsichtsrat der S. Fuchs, Waggonfabrik A.⸗G.
der Gesell⸗
Göttingen, Geismarer Landstr. 19. . Tagesordnung: Liquidation der Genossenschaft.
Germanenhaus in Göttingen,
Der Aufsichtsrat. ch olz.
77192 Am
mittags 4 Uhr, findet
schaft statt, Brunnenstr. Nr. 140. Tagesordnung:
Haftpflicht in schränkter Haftpflicht. Berlin, den 21. Oktober 1921. G. Lin dow. H. Löffelmeier. W. Kleinwächter.
eingetr. Genossenschaft m. b. H.
Z. November 1921, Nach⸗ eine außer⸗ ordentliche Generalversammlung der Spandauer und Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Schornsteinfeger⸗Meister⸗
Beschlußfassung über die Umwandlung der Genossenschaft von unbeschränkter eine solche mit be⸗
775531 Außerordentliche Mitgliederver⸗ sammlung der Internationalen Ge⸗ sellschaft Wiederaufbau“ E. V. am 19. November 1921 im Büro der Ge⸗ sellschaft, Berlin⸗Wilmersdort, Gieseler⸗ straße 1411, Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung: Geschäãftsbericht. Neuwahl des Vorstands. Beschluß über Auflösung des Vereins. Bestätigung der Mitgliederversamm⸗ lungsbeschlüsse vom 9. Juni 1921. Diverses. Der Vorstand. J. A. rof. Dr. Ernst Gilg, Vorsitzender. Albert Ritter, Generalsekretär.
77633
Die Friedr. Kirchner Druckerei⸗ Gesellschaft m. b. S. zu Erfurt beruft satzungsgemäß eine ordentliche Gesell⸗ schafterversammlung auf Mittwoch, den 9. November, Nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen des
744d?
Aktiva. Vermögensbilanz am
31. Dezember 1920. Passiva.
——
Kassenbestand. Inventarkonto. Spareinlage A. Spareinlage B.
— 75
4M 1155 87 66 — 458 59 1767 32
„6 66 458 1242
Geschãftsguthabenkonto ; Rücklagekonto . Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Sa.] 1767
Mitgliederbewegung: . Zahl der Genossen am 1. Januar 1920: 33.
Zugang
Abgang —.
Zahl der Genossen am 31. Dejember 1920: 32. Die Geschäftsguthaben haben sich im Laufe des Jahres weder vermehrt noch vermindert. Die ,, betrug am 31. Dezember 1920: 3300 4.
Körner, den 19. September 1921.
Land wirtschaftlicher E
Körner⸗Hohenbergen, eingetr. Gen. m. besch
Robert Klöppel.
ᷣ —— — —
in⸗ n. Verkaufsverein
t Artur Gör lach.
3
59 73
32
. Haftpflicht.
Y Riederlaffung . von Rechtsanwälten.
77630] Der Rechtsanwalt und Notar Botho Gene ist in die Liste der bei dem Amtsgericht hierselbst zugelassenen Rechts⸗ anwälte eingetragen. Belgard, den 17. Oktober 1921. Das Amtsgericht.
77197
In die Liste der bei dem Landgericht 1 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Dr. Conrad Oppen⸗ heim, Berlin W. 35, Potsdamer Straße 113, eingetragen worden.
Berlin, den 18. Oktober 1921.
Das Landgericht J
77198
In die Liste der bei dem Landgericht 1 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Dr. Martin Hirsch, Charlottenburg. Wielandstraße 16, ein⸗ getragen worden.
Berlin, den 18. Oktober 1921.
Das Landgericht J.
76743
In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen Hermann Otto Carl Palm in Hamburg.,
Samburg den 17. Oktober 1921. Das Hanseatische Oberlandesgericht. Klempau, Bürooberinspektor. Das Landgericht.
W. Meyer Buͤrooberinspektor.
Das Amtsgericht.
Böse, Bürooberinspektor.
77201]
In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist heute der bisherige Gerichtsassessor Walter Münch zu Liegnitz eingetragen worden.
Liegnitz, den 19. Oktober 1921.
Das Amtsgericht. 77202
Rechtsanwalt Ernst Weymar ist heute in die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden.
Amtsgericht Naumburg, Saale,
den 15. Oktober 1921. 77209
Nach Verfügung des Ministeriums der
ustiz vom 3.5. d. M. — Nr. I6 126 — st der Assessor Mäckel, hier, auf seinen Antrag als Rechtsanwalt beim Landgericht und Amtsgericht Oldenburg zugelassen.
Oldenburg, den 18. Oktober 1921.
Das Amtsgericht.
77199
l In den Listen der bei den Landgerichten J, II, III in Berlin zugelassenen Rechts⸗ anwälte ist der Rechtsanwalt Reinhard Goslich, Berlin⸗Friedenau, Schwalbacher 6, gelöscht worden.
tro Strange
77570 Die Löschung der Eintragung des ver⸗ storbenen Rechtsanwalts Dr. Oscar Adolph Gobert in Hamburg sowie des zum Richter des Landgerichts Hamburg er— nannten Rechtsanwalts Dr. Richard Marcus Hinrichsen in Hamburg in den Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zuge—⸗ lassenen Rechtsanwälte wird hierdurch be⸗ kanntgemacht. DSamburg, den 19 April 1921. Das Hanseatische Oberlandesgericht. Klempau, Bürooberinspektor. Das Landgericht. W. Meyer, Bürooberinspektor. Das Amtsgericht. Böse, Bürooberinspektor. 77571 Der Rechtsanwalt und Notar Justizrat Pels Leusden in Lüdenscheid ist in der Liste der Rechtsanwälte gelöscht. Lüdenscheid, den 18. Oktober 1921. Das Amtsgericht.
9) Bankausweise.
77290 Stand der
Württembergischen Motenbank
am 15. Oktober 1921.
Aktiva. Metallbestand ... Reichs⸗ und Darlehens⸗
kassenscheine. . Noten anderer Banken Wechselbestand Lom hardforderungen Sonstige Aktiva.
Passiva. Grundkapital... Reservefondd . Umlaufende Noten. Täglich fällige Verbind⸗
ö, An , n, ge⸗
bundene Verbindlich⸗
I Sonstige Passipa ] 3 233 633 o?
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: A 508 276,10.
10) Verschiedene Bekanntmachungen.
I75lI06ũ
Die Isis⸗Filmgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation, Berlin 8W. 48, Friedrichstraße 20, und Düfseldorf, Wehrhahn 32 ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
4K 7887 131 7439199 6 178 940 28 057 350 26 490 286 14 191 195
9 000 000 2 151 271 33 663 600 =
41 797 050
428 548 40
Berlin, den 19. Oktober 1021. Das Landgericht
Der Liquidator:
Druckereigebäudes ein.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht und Rechnungslegung
für das verflossene Geschäftsjahr.
2. Entlastung der Geschäftsführung.
3. Neuwahl des 1. Aussichtsratsvor⸗
sitzenden.
4. Abänderung des Gesellschaftsvertrages. 5. Verschiedenes.
Erfurt, den 18. Oktober 1921. Friedr. Kirchner Druckerei⸗Gesellschaft m. b. S. Otto Baesler. Hartmann.
77613 Die diesjährige ordentliche Saupt⸗ versammlung sindet Mittwoch, den 9. November 1921, Mittags 12 uhr, in den Geschäftsräumen der Anstalt in Dresden⸗A, Ringstraße 25 L, statt. Tagesordnung: 1. Wahl von zwei Ausschußmitgliedern an Stelle von zwei mit dem 351. De⸗ zember 1921 fatzungsgemäß aus⸗ scheidenden Mitgliedern. „Genehmigung einer von dem Vor—⸗ stand und dem Ausschuß der Anstalt geplanten Aenderung der Satzung vom 31. Dezember 1912 in 5 15 (Versicherungsschein). Der Wortlaut des Aenderungsvorschlags kann vom 1. Nopember 1921 ab in der Ge⸗ schäftsstelle der Anstalt eingesehen werden. Auf 8 34 Abs. 2, 3 und 4 der Satzung wird hingewiesen. Dresden, den 18. Oktober 1921. Der Vorsitzende des Ausschusses der Sächsischen Reutenverficherungs⸗ Anstalt zu Dresden.
75104 Cöln⸗Frechener Cristall⸗ Sandwerke m. b. S., Köln⸗Bahenthal.
In der Gesellschafterversammlung vom 12. Oktober 1921 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und zum Ligui⸗ dator der bisherige Geschäftsführer Herr August Lindemann, wohnhaft zu Köln Marienburg, Lindenallee 47, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Forderungen innerhalb eines ö Jahres bei der Gesellschast anzu⸗ melden.
Köln, den 20. Oktober 1921.
7349] Die Firma Weinberg & Co. G. m. b. H., Hamburg 5, Hansaplatz 4, ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Der Liquidator:
Benno Weinberg,
Dresden⸗A., Nürnberger Straße 9.
77297] Den Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln nach der V. O. 24. VI. 16 betr. Die handels zulassungsstelle beim badischen Bezirksamt Rastatt hat in der Sitzung vom 12. Oktober 1921 folgende Ent⸗ scheidungen getroffen: J. Das Gesuch des Gastwirts Bernhard Bruder von Gernsbach um Erlaubnis zum Handel mit Wein, Spirituosen und Kartoffeln wird abgelehnt. L. H. L. Nr. 1865. II. Die bis 109. Mai 1922 befristete Obsthandelserlaubnis der Frau Wilhelm Stoll von Staufenberg wird für diese Zeit auf den Handel mit Gemüse er—⸗ weitert. L. H. L. Nr. 63. III. Die bis 19. April 1922 befristete Absthandelserlaubnis der Witwe Julius Schenkel von Staufenberg wird für diese Zeit auf den Handel mit Gemüse erweitert. L. H. L. Nr. 67. Badisches Bezirksamt. Abt. II. Handelspolizei. W. Ha ssencamp.
75d82]
Die Firma Prymas Malzkaffee⸗ fabrik G. m. b. S. in Tarnowitz O. S. ist am 12. Dezember 1920 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestimmt: St. Janicki und Johann Kaczör, beide zu Tarnowitz O. S. Die etwaigen Gläubiger werden aufgefordert, ihre event. Un⸗
S. Sch ieren.
schluß der Gesellschafter liquidiert werden.
Forderungen unverzüglich bei
tober 1921.
Kopetz ky.
77291 Von dem Bankhause Gebr. Arnhold in Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. “„ 1090 000 0990 neue Aktien, 10000 Stück über je M 1000. Nr. 10 001 — 20 000, der Bank für Brau⸗Industrie, Berlin und Dresden, : zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Dresden zuzulassen. Dresden, den 19. Oktober 1921. Die Zulassungsstelle der Börse zu Dresden. Oscar Schleich, stellv. Vorsitzender.
77292 Von der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Abteilung Dresden in Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. Æ 1000 90900 neue Aktien der Solzstoff⸗ und Papierfabrik zu Schlema bei Schneeberg in Niederschlema, 1000 Stück über je 1000 Lit. B Nr. 197 — 1196, zum Handel und zur Notiz an der Börse
zu Dresden zuzulassen. — Dresden, den 18. Oktober 1921.
Die Zulassungsstelle
der Börse zu Dresden.
Oscar Schleich, stellv. Vorsitzender.
77293 Bekanntmachung. Die Dresdner Bank in Hamburg hat
den Antrag gestellt, w 4 64 55 Sh 5 v ige, ab 1926 zu Pari rückzahlbare Anleihe von 1921 des Schleswig⸗Hol⸗ steinischen Elektrizitäts⸗Ver⸗ bandes zum Börsenhandel und zur Notiz an der hiesigen Börse zuzulassen. Samburg, den 14. Oktober 1921. Die Zulassungsstelle an der Börse zu Samburg. E. C. Ham berg, Vorsitzender.
(77294 Bekanntmachung. Die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien⸗ gesellschaft und die Norddeutsche Bank in Hamburg haben den Antrag gestellt, nom. Æ 7 000 0090 Stammaktien u je AÆ 1009, Nr. 1— 7000, der tader Lederfabrik Attiengesell schaft, Stade, zum Birsenhandel und zur Notierung an der hiestzen Börse zuzulassen. Samburg, den 18. Oktober 1921. Die Zulafsungsstelle an der Börse zu Hamburg. C. Ham berg, Vorsitzender.
77295 Bekanntmachung, . betr. Antrag auf Zulaffung von Wertpapieren an der Börfe zu Köln. Seitens des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins A-G. und der Bankhäuser L. Levy und Sal. Oppenheim jr. & Cie, Köln, ist bei uns beantragt worden, nom. 34 9000 0090 K. neue Aktien der Köln⸗Rottweil Aktiengesell⸗ chaft zu Berlin (28 332 Stück Nr. 55 9061 —–83 332 über je 4 1206 und 1 Stück Nr. 83 333 über A 1600) kn Handel an der hiesigen Börse zuzu⸗ assen. Köln, den 17. Oktober 1921. Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Köln. H. Leiden.
77296] Bekanntmachung,
betr. Antrag auf Zulassung von
Wertpapieren an der Börse zu Köln.
Seitens der Bankhäuser Sal. Oppen⸗
heim jr. & Cie. und A. Tepy, Köln, ist
bei uns beantragt worden, .
nom. 37 500 9000 4 Attien (37500 Stück Nr. 7501 - 8550 und Nr. 13 551-50 000 zu je K 1006) der Basalt⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Linz a. Rhein ;
zum Handel an der hiesigen Börfe zu—
zulassen.
Köln, den 19. Oktober 1921.
Zulaffungsstelle für Wertpapiere
an der Börse zu Köln. H. Leiden.
(75 g79] Bekanntmachung. ; Die Barther Lederfabrit Gesell— schaft mit beschränkter Haftung in Barth an der Ostsee ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. u,. a. d. Ostsee, den 15. Oktober
Der Liquidator der Barther Lever⸗ fabrik Gesellschaft mit beschränkter Saftung in .
M. Knoblauch. 77300]
Das Torfwerk Curaun G. m. b. S. in Magdeburg⸗Buckau soll durch Be⸗
um Liquidator ist der bisherige Ge= schäsftsführer Herr Walter kö in Magdeburg⸗ Buckau, Schönebecker Straße 106, bestellt. Alle Gläubiger der Gesellschaft werden ersucht, ihre demselben anzumelden.
Magdeburg⸗Buckau, den 19. Ok.
7426531 Bekanntmachung.
Die „Gesellschaft Trosset mit be, schränkter Haftung“ in Köln ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden
Köln, den 15. Oktober 1921.
Der Liquidator der Gesessschaft Trosset mit Pbeschränkter Hastung
in Liquidation: Fritz Trosset.
76069] Bekanntmachung.
Der Magdeburger Torfvertrieb Hesellschaft mit befchränkter Haftung Magdeburg, Hasselbachstr. 7 ift auf gelöst. Die Gläubiger der Gesellschat werden aufgefordert, sich bei der Gesell. schaft, Hasselbachstr. 7, zu melden.
Die Liquidatoren:
77179) Bekanntmachung, betreffend die von der Firma Harry Trüller zu Celle ausgegebenen 7oßg igen, zu 1039009 rückzahlbaren Teilschuldverschreibungen aus dem n ahre 19209.
Die unterzeichnete Schuldnerin der von ihr im Jahre 1920 ausgegebenen hoso igen, zu 1035 ,Oᷓ) xückzahlbaren Teilschuld— verschreibungen beruft hiermit eine Ver- ,,. der Gläubiger dieser Teil= chuldverschreibungen auf Dienstag, den 22. November 1921, 19 uhr Vor— mittags, nach Celle in ihr Geschäftelofa, Brückenstraße 5.
In dieser Versammlung werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger gezählt werden, welche ihre Schuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Reichsbank, einem Notar, bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), bei der Preußischen Zentralgenossenschafts—⸗ kasse oder einer anderen preusischen öffentlichen Bankanstalt sowie bei elner Zweigniederlassung der Deutschen Bank innerhalb der Provinz Han⸗ nover, nämlich zu Hannover, Celle, Dameln, Harburg, Lüneburg und Verden, welche von der preußischen Landesregierung als zur Hinterlegung ge— eignete Stellen erklärt sind, hinterlegt hahen und das in der Versammlung 6 weisen.
Der Zweck der Versammlung ist, an Stelle der als Vertreterin der Gläubiger der oben bezeichneten Teilschuldverschtei— bungen, namentlich auch als deren Grund⸗ buchbertreterin, infolge der Fusion mit der Deutschen Bank weggefallenen Han— noverschen Bank einen anderen Ver⸗ treter, namentlich einen Grundbuchvertreter gemäß S 1189 BGB., zu wählen.
Die auf Donnerstag, den 27. Ok
tober 1921 einberufene Versamm⸗
lung findet nicht statt.
Celle, den 20. Oktober 1921. Sarry Trüller.
76424
Als Liguidator der Verwertung von Seeresgut, Gesellschaft mit be— schränkter Haftung, in Breslau, Oderstraße 23, fordere ich alle diejenigen, welche Ansprüche an die bezeichnete Ge⸗ sellschaft haben, auf, sich bei mir zu melden. Felix Serog, Rechtsanwalt,
Breslan, Junkernstraße 14.
73422 Die „Sönnichsen“ Grund⸗ ftücksgesellschaft m. b. H. ist aufgelöft worden.
Eiwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Hamburg, d. 17. Oktober 191.
Der Tiquidator:
Bet è r Hansen, Hasselbrookstraße 169.
[73517 Bekanntmachung. ; Die „Vertriebsgesellschaft für Ehr⸗ hardtautomobile m. b. S.“ in Cottbus ist aufgelöst. Gläubiger der Gesel⸗ schaft werden ersucht, stch bei dem unter— zeichneten Liquidator zu melden. Cottbus, den 10. Oktober 1921. Vertriebsgesellschaft für Ehrhardt Automobile m. b. S. in Liquid. Der Liquidator. Kurt Czulius, Königsberg, Pr, Schönstraße 18b.
77299] Bekanntmachung. Auf Grund des Gefetzes über die Ab— wicklung der Kriegsgesellschaften (RGGBl. vom 28. Juli 1921 Seite 942) erklöre ich hierdurch, daß am 20. Dttober 1921 die Kriegs⸗Kakao⸗Gesellschaft mit be, schränkter Haftung in Liqu., Ham. burg 1, Mönckebergstraße 31, mit ihren Aktiven und Passiwen auf das Reich übergeht. . Mit der Abwicklung der Geschäfte dieser Gesellschaft wird die Reichs Küredit und Kontroll-⸗Stelle G. m. b. H., Berlin W. 9, Eichhornstraße 9, beaufftragt. Berlin, den 19. Oktober 1921.
sprüche bei den oben bezeichneten Liquidatoren unverzüglich anzumel den.
Torfwerk Curau G. m. b. S. i. Liqu.
Schon dorff, Liquidator.
Im Auftrage: Heimann. ————
Heine. Hens ke. Schultze. Wagner.
der Fisenbahnen enthalten find,
Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral ⸗Handelsregister für das ir Selbstabboler auch durch die Geschäftsstelle snaye 32, bezogen werden. .
Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin des Reichs- und Staatsanzeigers, 8W. 48, Wilhelm⸗
Das Zentral Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tãglich Der Bezugspreis beträgt 18 f. d. Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 59 Pf. — Anzeigenvpreis J. d. Raum einer 5ogespalt. Einheitszeile 2. A4. Außerdem wird auf den Anzeigenvreis ein Teuerungszuschlag v. SO v. O. erhoben.
— —— ——
—
— — — — — — —— * Vom „ZSentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 248 A, 248 B und 2480 ausgegeben.
t
, Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. M
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
J. Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Verfahrens⸗ rügen im Rechtsbeschwerdeverfahren. Verfahrensrügen, die erst nac Ablauf der Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde vorgebracht sind, können im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem seichfinanzhof nicht mehr, berücksichtigt werden. Denn nach 265 Abs. J der Reichsabgabenordnung muß die Begründung der echtzbeschwerde, wenn diese auf Verfahrensmängel gestützt wird, die Tatsachen enthalten, die den Mangel ergeben. Nach 5§ 268 Ibs. 2 a. a. O. 9 die Begründung innerhalb eines Monats vom Ablauf der eschwerdefrist einzureichen. (Urteil vom
2. Berechnung der Grunderwerbsteuer nach dem gemeinen Vert des Grundstückes. Für die Grunderwerbsteuerberechnung enlscheidet nach 11 des Grunderwerbsteuergesetzes der gemeine Pert des Grundstückes zur Zeit des steuerpflichtigen Rechts⸗ dorganges, Die Worte „zur Zeit des steuerpflichtigen Rechts⸗ vorganges“ im 11 sind nicht gleichbedeutend mit den unmittelbar darauf folgenden Worten „zur Zeit des Eintritts der Steuer⸗ pflicht; sonst hätte die Bemerkung im 8 11 schlechthin auf diesen Zeitpunkt abgestellt werden können. Man wird daher .. die Fälle des 5 5 des Gesetzes (Vorliegen mehrerer steuerpflichtiger Kettengeschäfte über dasselbe Grundstück) als Zeit des steuer⸗ pflichtigen Rechtsvorganges nicht den Uebergang des Eigentums oder den Ablauf des Jahres, sondern den e n nn des Geschäfts⸗ abschluses anzusehen haben. Das paßt freilich nicht dazu, daß sonst bei Kauf und späterer Auflassung für die Bewertung nach dem gemeinen Werte nicht die Zeit des Kaufabschlusses, sondern die der Eintragung im Grundbuche entscheidet; anderseits ist aber zu beachten, daß es den Bedürfnissen des Verkehrs, die gerade bei Fettengeschäften ins Gewicht fallen, mehr entspricht, die Zeit der Geschäftsabschlüsse zugrunde zu legen. (Urteil vom 24. Juni 1921, II A 64/21.)
3. Berechnung der Weinsteuer von dem Weinverkaufspreis einschließlich der besonders erhobenen Teuerungszuschläge. Ein Gastwirt hat für die in seinem K verkauften Weine neben den in der Weinkarte aufgeführten Preisen noch einen sogenannten Teuerungszuschlag von 10 vH erhoben. Die Weinsteuer wurde darauf mit Recht von dem Weinverkaufspreise einschließlich des Teuerungszuschlags erhoben. Denn nach § 5 Abs. 1 des Weinsteuergesetzes gilt als e ,, Wert bei Wein, der gegen Entgelt an einen Verbraucher abgegeben wird, der diesiem in Rechnung gestellte Preis. Dieser Preis bestimmt sich nicht ausschließlich nach dem Werte des Weines selbst, sondern daneben noch nach den Geschäftsunkosten und den hierdurch be⸗ dingten Aufschlägen, die der Händler dem Gestehungspreise zu⸗ schlagen muß, um auf seine Kosten zu kommen. Werden die bis zum Zeitpunkte der Lieferung entstandenen besonderen Neben⸗ losten dem Verbraucher gesondert in Rechnung gestellt, so sind sie nach S5 Abs. 1 S. 2 des Weinsteuergesetzes, 5 21 Abs. 6 der Aus⸗ führungsbestimmungen hierzu in den steuerpflichtigen Wert des Weins einzurechnen. Hieran ändert auch der Umftand nichts, daß der Teuerungszuschlag zur Entlohnung der Angestellten des Gast⸗ wirts verwendet wird, da die Entlohnung zu den Geschäftsunkosten des Betriebs inhabers gehört. Dieser Teuerungszuschlag hat auch nicht die Natur eines dem Bedienungspersonal verabfolgten rinkgelds, da der Zuschlag nicht freiwillig geleistet und von den Jisten nicht für die Bedienüng gezahlt wirb. (Urteil vom 22. Juni 1921, IVa A 38e)
4. Kein Erstattungsanspruch für rechtskräftig festgesetzte sohlensteuer. Das Kohfensteuergesetz vom 8. April 1917 sieht besondere Fälle der Sula staing einer Erstattung von Kohlensteuer nicht bor, setzt aber im 513 die Möglichkeit von Erstattungs— nshrüchen Vorau, indem es deren Verjährung ordnet. Nach dem e, dos Inkrafttreten der Reichsabggabenordnung geschaffenen Rechtszustande ist davon auszugehen, daß, wenn eine Kohlensteuer zu Unrecht gefordert wird, das Anfechtungsverfahren gegeben ist, und daß außer diesem Rechtsmittelberfahren Erstattungsansprüche . Rechtsgründen nur geltend gemacht werden können, wenn das ö. selbst sie besonder zuläßt. Wollte dies nicht angenommen een, so würde der Rechtskraft der Steuerfestfetzung und der tber sich ergehenden Rechtsmittelentscheidungen jede Wirksamkeit Hömmen werden. Das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. el zugrunde le gung dieser Erwägung muß vielmehr angenommen er n. daß die Verjährungsvorschrift der Erstattungsansprüche
jede Bedeutung in dem Falle verloren hat, wo das Anfechtungs— verfahren gegeben war und die Steuerfestsetzung rechtskräftig geworden f (Urteil vom 22. Juni 1921, IV a 56/21.)
5. Unvollständige Rechtsmittelbelehrung setzt die Rechtsmittel⸗ frist nicht in Lauf. Nach 5 242 Abs. J der Reichsabgabenordnung soll bei Zurückweisung eines Rechtsmittels der Entscheidung eine Belehrung hinzugefügt werden, welches Rechtsmittel weiter zu— lässig ist, und binnen welcher Frist und wo es einzulegen ist. Eine Berufungsentscheidung hat daher auch anzugeben, daß die Rechts⸗ beschwerde an den Reichsfinanzhof u fen nach 8 234 Abs. 1 Satz 3 bei der Geschäftsstelle der Behörde anzubringen ist, deren Bescheid angefochten wird. Ist dies nicht geschehen, so ist die Rechtsmittelbelehrung der Vorentscheidung unvollständig und daher unrichtig, setzt somit nach 5 2312 der Reichsabgabenordnung die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf. Der Umstand, daß an sich auch der rechtzeitige Eingang der Rechtsbeschwerde bei dem Reichs- finanzhof nach dem weiteren Inhalt des 5234 Abs. 1 die Frist gewahrt hätte, vermag an der Unvollständigkeit der Rechtsmittel⸗ belehrung nichts zu ändern. Eine somit an sich verspätet ein⸗ gelegte Rechtsbeschwerde ist dennoch als zulässig zu erachten. (Urteil vom 23. Juli 1921, III A 93/21.)
6. Zur Abzugsfähigkeit der Gewinnanteile, die den zu Geschäftsführern einer G. m. b. H. bestellten Gesellschaftern zu⸗ kommen, bei der Veranlagung zur Kriegsabgabe 1919. Nach 816 Abs. 3 des Kriegsabgabegesetzes 1919 sind die den zu Geschäfts⸗ führern einer G. m. b. H. bestellten Gesellschaftern zukommenden Gewinnanteile insoweit als abzugsfähige Betriebskosten zu be⸗ handeln, als sie sich als Entgelte für die auf Grund eines mit der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrags ausgeübte Tätigkeit dar⸗ stellen. Auch die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Uebertragung oder Uebernahme des Amtes eines Geschäftsführers ist im Zweifel nichts weiter als die bei Gelegenheit, des Gesellschaftsvertrags oder Annahme des Amtes eines Geschäftsführers ist im Zweifel tragung oder Uebernahme als gesellschaftliche Verpflichtung. Es ist demnach die Regel, daß der zum Geschäftsführer bestellte Gesell⸗ schafter sein Amt kraft Dienstvertrags ausübt. Ist die Annahme eines Dienstvertrags deshalb ausgeschlossen, weil eine Vergütung nicht vereinbart ist, so ist als Regel anzunehmen, daß die Ver—⸗ pflichtung zur Geschäftsführung auf einem neben dem e det; vertrag beruhenden Auftrag beruht. Soll das Geschäftsführeramt als gesellschaftliche Verpflichtung übertragen sein, so muß dies entweder im Gesellschaftsbertrag ausdrücklich erklärt sein oder sich aus besonderen Umständen ergeben. Einer besonderen Form bedarf der Dienstvertrag nicht, so daß er auch mündlich abgeschlossen werden kann. Wenn ein Dienstvertrag vorliegt, so ist damit aber noch nicht unter allen Umständen die Abzugsfähigkeit der vollen zugesagten Vergütung dargetan. Es ist dann noch zu prüfen, ob nicht bezüglich eines Teils der zugesagten Vergütungen eine ver⸗ steckte Gewinnverteilung vorliegt. Von erheblicher Bedeutung hierfür ist regelmäßig das Verhältnis, in dem die Höhe der etwa zugesagten festen Vergütungen zu den Gewinnaussichten der Gesellschaft im Zeitpunkt des Abschlusses der Dienstverträge stand. Waren die Vergütungen so hoch, daß sie dauernd den zu erwarten⸗ den Gewinn voraussichtlich voll oder zum größten Teil aufzehren mußten, so wird die Versagung der Abzugsfähigkeit zu einem erheblichen Teile regelmäßig gerechtfertigt sein. Denn es muß stets im Auge behalten werden, daß die G. m. b. H. hier als
Geschäftsherrin, als selbständige Unternehmerin im Verhältnis zu.
den von ihr angestellten, zur Dienstleistung in ihrem Interesse verpflichteten Geschäftsführern auftritt, und es ist im geschäft— lichen Leben regelmäßig ausgeschlossen, daß ein Unternehmer die Anstellungsverhältnisse mit seinen Angestellten ernsthaft absichtlich so gestaltet, daß der vorgussehbgre Erfolg der ist. daß das ganze Geschäftsergebnis den Angestellten zufließt, während er selbst leer ausgeht. (Urteil vom 8. Juli 1921, 1 A 6021.)
7. Weinsteuerpflicht besteht auch für gestohlenen Wein. Die Tatsache, daß ein Weinhändler Wein an Verbraucher abgegeben hat, begründet die Weinsteuerschuld nach 585 2 und 4 des Wein⸗ steuergesetzes. Denn danach ist zur Entrichtung der Steuer ver⸗ pflichtet, wer Wein an einen. Verbraucher abgibt. Die Steuer⸗ ö, tritt ein mit dem Zeitpunkt der Absendung oder der
ushändigung an den Verbraucher. Die Steuerpflicht bleibt auch bestehen, wenn der Steuerpflichtige den Wein gestohlen hat und wegen des Diebstahls bestraft ist. Denn die Erwägung, daß dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden könne, sich selbst durch Anmeldung des gestohlenen Weins zur Versteuerung zu belasten
und dadurch Beweismittel gegen sich selbst zu schaffen, kann, da ein solcher Befreiungsgrund im Gesetze nicht anerkannt ist, nicht zur Steuerbefreiung führen. Aus dem Umstand, daß ein Steuer⸗ pflichtiger eine strafbare Handlung begeht, kann er nicht die Be⸗ fugnis für sich herleiten, von einer Steuer befreit zu werden, die sich an Vorgänge knüpft, die mit sejner Straftat im Zusammen—⸗ hang stehen. Auch ist ein Grundsatz, es sei die Erhebung einer Steuer von einem sittenwidrigen oder strafbaren Tun mit der Rechtsordnung unvereinbar, für das Steuerrecht nicht anzu⸗ erkennen. (Urteil vom 13. Juli 1921, IVa A S221.)
8. Keine Berichtigung der Wehrbeitragsveranlagung bei Ver⸗ anlagung zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs. Nach Angabe des Steuerpflichtigen ist ein Betrag für Patente und Versuche bei der Wehrbeitragsveranlagung zu Unrecht zu 0 Mark angenommen worden, der nachträgliche Eingang dieser Forde⸗ rungen stellte mithin keinen Kriegsgewinn dar und nötigte zur Berichtigung der Wehrbeitragsveranlagung. Auf §2 des Steuer⸗ nachsichtgesetzes kann der Antrag nicht gestützt werden. Ziel und Zweck des Steuernachsichtgesetzes lassen keinen Zweifel daran, daß es nur Vermögen zum Gegenstande hat, das objektiv der Be⸗ steuerung entzogen worden ist, nicht aber eine veränderte Be⸗ urteilung von Verhältnissen ermöglichen soll, welche bei der Wehr⸗ beitragsveranlagung bereits bekannt und exörtert waren.
Auch 5 54 des Wehrbeitragsgesetzes kann nicht in Betracht kommen. Denn abgesehen davon, daß diese Bestimmung dem Steuerpflichtigen kein Recht auf Neuveranlagung gewährt, kann eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel im Sinne der an⸗ geführten Vorschrift nicht bereits allein darin erblickt werden, daß die Entwickelung der Folgezeit eine Schätzung, welche nach dem Stande der Dinge zur Zeit der Veranlagung für zutreffend er⸗ achtet wurde, als irrig gezeigt hat. Hierzu bedurfte es vielmehr der Eröffnung einer neuen Beweisführung dahin, daß bexeits bei der Veranlagung die Schätzung so, wie geschehen, nicht hätte vor⸗ genommen werden dürfen. (Urteil vom 15. Juni 1921, III A 92/21.)
9. Gegen Steuerzuschläge wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung ist der ordentliche Rechtsmittelweg ausgeschlossen. Gegen Zuschläge im Sinne des 3 170 Abs. 2 der Reichsabgaben⸗ ordnung steht dem Steuerpflichtigen nur die beim Finanzamte einzulegende beftistete Beschwerde an das Landesfinanzamt, nicht aber eines der ordentlichen Rechtsmittel (565 218, 219 der Reichs⸗ abgabenordnung) offen. Die Steuerzuschläge sind nicht Teile von Steuern. Für die Begriffsbestimmung einer Steuer ist die Er⸗ zielung von Einkünften wesentlich (6 1 der Reichsabgabenordung). Dieser Beweggrund fehlt bei der Erhebung des Zuschlags, da er nur wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung als Ungehorsamsfolge im Sinne des 5 77 der Reichsabgabenordnung auferlegt wird. Es fehlt dem Steuerzuschlag, um ihn als Steuer zu kennzeichnen, noch ein weiteres Begriffsmerkmal einer Steuer. Steuern sind Geldleistungen, die allen, bei denen ein bestimmter Tatbestand zutrifft, auferlegt werden, während der Zuschlag beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen auferlegt werden kann. Die Entscheidung, ob er im Einzelfall und — innerhalb der gesetz⸗ lichen Grenze — in welcher Höhe erhoben wird, hängt vom Er⸗ messen der Steuerbehörde ab. Diese kann auch noch nach rechts⸗ kräftiger Entscheidung über die Steuerforderung den Zuschlag ermäßigen oder zurücknehmen (6 170 Abs. 2 Satz 2 der Reichs⸗ abgabenordnung). Die Festsetzung eines Zuschlags gemäß § 170 der Reichsabgabenordnung, der übrigens auch nicht etwa als Strafe angesehen werden kann, ist daher kein Teil eines Steuer⸗ bescheids, sondern eine andere Verfügung im Sinne des § 224 der Reichsabgabenordnung, gegen die als Rechtsmittel nur die Be⸗ schwerde aus 5 281 a. a. O. zulässig ist. (Urteil vom 21. Juni 1921, IIA 266/21.)
10. Kohlensteuerpflicht der an das Reich zur Verbilligung der Lebensmittel und zur Beschaffung von Heimstätten für Berg⸗ arbeiter abzuführenden Beiträge. Als Teile des Gegenwerts, den eine dem Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikat angeschlossene Zeche für dem Syndikate gelieferte Kohle erhalten hat, gelten auch die behördlich festgesetzten, als soziale Auflage (Abgabe) be⸗ zeichneten Zuschläge für die Errichtung von Bergmannswohnungen und für Beschaffung von Lebensmitteln für Bergarbeiter; — sie sind daher bei Berechnung der Steuer nicht abzuziehen. Beiträge gehören zu dem Preise, den die Zechen für die von ihnen gelieferten Kohlen erhalten. Urteil vom 13. Juli 1921, IVa A 64 / 21.)
s Vie se
des Kohlensteuergefetzes durch die spätere Gesetzgebung . , , e, . J.
) Handelsregister.
Aachen. I76504) 8 ; In das Handelsregister wurde heute bei 9 Firma „Hermann Consten Adler ö. und Brauerei⸗Gesellschaft ü it beschränkter Haftung“ in Aachen ctagen;: . Frgu Witze. Hermann alten hat ihr Amt als Geschäftsführer ! ö. . a. Consten, . lachen um weiteren Geschäfts⸗ ih j Dem August Stedefeld zu ö 6 ist Gesamtprokura in der Weiße ö er nur zusammen mit einem ö öführer zur Vertretung der Ge— . ö Zeichnung der Firma be⸗
n, den 14. Oktober 1921.
Das Amtsgericht. 5.
ist erloschen. — Köln ist Prokura erteilt.
Aachen.
Aachen eingetragen:
gleicher Art.
Azehen. 1176505)
er n das Handelsregister wurde heute bei
* göehen Vandelsgesellschaft „Joseph, Will in
Jie e hn . F seph assung der Firma osep * Win Vrtlutt⸗ 19 . einge ·
tragen: Die Prokura des Franz Wilhelm Dem Aloys
Aachen, den 15. Oktober 1921. Das Amtsgericht.
In das Handelsregister wurde heute die Firma „Jos. Weil X Co. Gesell⸗ chaft mit beschränkter Haftung“ in Gegenstand des Unternehmens ist der An⸗ und Verkauf von Metall⸗ und Eisenwaren Art sowie Beteiligung an Unternehmungen k . Geschäftsführer: Josef Weil und Jean Johnen, beide Kaufleute zu Aachen. Der Gesellschaftsvertrag ist am 25. September und 4. Oktober . 1 . . kuristen hestellt, so erfolgt die Vertretung auch durch einen Geschäftsführer in Ge— meinschaft mit einem Prokuristen. kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch, den Deutschen Reichsanzeiger. achen als in, , Alexignergraben 30.
lachen, den 15. Oktober 1921. . Das Amtsgericht. 5.
Aachen. 76507
In das Hendelsregister wurde heute bei der Firma „Gust. Talbot ( Eie. mit beschränkter Haftung“ in Aachen ein 5. getragen: Die Prokura des Josef Graaff in Aachen ist erloschen. Dem Hubert Siebel in Aachen ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist.
Aachen, den 15. Oktober 1921.
Das Amtsgericht. 5.
randt in
76596]
erfolgt.
jeglicher schluß der Anchen. 765098 In das Handelsregister wurde heute bei der „Rhenania Verein Chemischer abriken Aktie ngesellschaft“ in lachen eingetragen; Die Gesamtprokura des Wilhelm Augustin in Aachen ist er— loschen. ,
Aachen, den 15. Oktober 1921.
Be⸗ - Das Amtsgericht. 5.
bestellt
Adorf, Vogt. 76509 Auf, Blatt 201 des Handelsregisters, die Firmg Hotel ⸗At en e elf n r.
Bad Elster in Bad Elster betr., ist heute eingetragen worden:
a) die Generalversammlung vom 4. Sep⸗ tember 1921 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 7900 „6, mithin auf 537 000 Æ, und die Erhöhung des Grund⸗ kapitals um 463 000 SS, in 463 Aktien zu 1000 66 zerfallend, mithin auf eine Million Mark . schlossene Erhöhung des
Ter Gesellschaftsbertrag ist durch Be— Generalversammlung September protokolls vom gleichen Tage in ver— schiedenen Punkten abgeändert worden, in §z 4 insbesondere dahin: das Grundkapital beträgt 1000 009 ½ und ist zerlegt in 1900 auf den Inhaber lautende Aktien über je 10900 ; b) der Direktor Hans Elster in Bad Elster ist zum Mitglied des Vorstandes worden einem zweiten Vertretungsberechtigten die Gesellschaft zu vertreten, insbesondere die Firma zu zeichnen. Weiter wird bekanntgemacht, daß die
unter a erwähnten 453 Aktien zum Kurse von 110 * ausgegeben werden. Amtsgericht Adorf, am 12. Oktober 1921.
Altenburg, S. -A. T6511 In das Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 609 die Firma Ewald Carius in Kauerndorf und als ihr 2 . 7 4 Inhaber der Kaufmann und Käsereibesitzer Karl Cwald Ludwig Carius in Kauern— dorf eingetragen worden. Altenburg, den 13. Oktober 1921. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 1.
Die be⸗
rundkapitals ist
vom 1991 laut Notariats⸗ Altenburg., S.- . 76512
In das Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 610 die Firma Curt Bormann in Altenburg und als ihr Inhaber der Kaufmann Richard Mar Curt Bormann in Altenburg eingetragen worden. Unter der Firma wird ein Spezialgeschäft für Herrenhüte und mützen betrieben.
Altenburg, den 13. Oktober 1921. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 1.
er ist berechtigt, mit