1921 / 258 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Der Reichs rat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen, vorher hielten der Ausschuß fur Rechtspflege, der Ausschuß für Volkswirtschaft und die vereinigten Ausschüsse für Steuer und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen. .

Der aus dem Amte scheidende Staatssekretär Dr. Lewald hat sich gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt. von den Beamten des Reichsministeriums des Innern verabschiedet. Der Ministerialdirektor Dammann dankte dem scheidenben Staats- sekretär für seine dem Reich und der Beamtenschaft geleisteten Dienste und gab einen kurzen Ueberblick über das umfassende Wirken, das Lewald in dreißigjähriger Dienstzeit im Reichs⸗ ministerium des Innern entfaltet hat. Staatssekretär Dr. Lewald schilderte in seiner Dankes⸗ und Abschiedsrede seine vielseitige Tätigkeit im Amte und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es auch auf dem Boden der Demokratie möglich 96 werde, dem Staate ein starkes und tüchtiges Beamtentum zu erhalten.

Zu Delegierten der gemischten Kommission für Oberschlesien sind dem „Wolfffchen Telegraphenbüro“ zu⸗ folge der Geheime Bergrat Bunzel und der Bankdirektor , aus Breslau Schl esischer Bankverein) ernannt worden.

Sachsen.

Der Landtag trat gestern nachmittag in Anwesenheit sämtlicher Minister zu einer ordentlichen Tagung zusammen. In seinen Begrüßungsworten gedachte der Präfldent Fräs— dorff laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der brutalen und widerrechtlichen Zerreißung Oberschlesiens, die er als einen Willkürakt bezeichnete, der die Erfüllung der Reparationsverpflichtungen völlig in Frage stelle. Ein Rechts⸗ zustand würde die Zerreißung ., iens niemals werden. Der Präsident sprach der obersch . Bevölkerung die Sympathie des sächsischen Volkes aus und . hieran die Hoff⸗ nung auf baldige Revision der Versailler und Genfer Diktate. Die Lage Deutschlands, so fuhr er fort, gebiete es, daß bie Parteien ihre Gegensätze nicht auf dem Rücken und zum . des Volkes austragen. Das Volkswohl sei das oberste

zesetz

In Anschluß hieran gab der Minister des Innern Lipinski eine langere Erklärung ab über , sationen in Sachsen und stellte fest, daß die gesamte Organisation der vom Reichspräsidenten verbotenen rgesch in Sachsen auf die Brüder von Stein übergegangen sei. Geldgeber für die Orgesch und für die Brüder von Stein seien die Fingnzausschüsse der sächsischen Industrie. Mehrere Waffenlager seien beschlagnahmt worden. Der Minister schloß:

Die erlangte Mitgliederliste und das gewonnene Material lass en erkennen, daß die Brigade Erhardt und die Organifation Escherich als Brüder von Stein“ zusammenarbeiten und daß eine geschlossene Organisation der Konterrevolution in Sachsen besteht. Das Polizei⸗ amt Leipzig ist angewiesen worden, die Auflösung des Vereins herbei⸗ zuführen. Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die Bestrafung der Beteiligten herbeigeführt werden.

Braunschweig.

In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung ieite der Minister Oerter mit, daß in dem Schacht des Kalibergwerks Hedwigsburg, wo am Montag Morgen ein Langeneinbruch erfolgte, das Wasser hundert Meter ge— stiegen sei. Von den 669 Arbeitern könnten nur die Hälfte vorläufig 6f der Saline des Werks weiter beschäftigt werden. An eine Beseitigung der Wassermassen sei in absehbarer Zeit nicht zu denken.

Ungarn.

Die., ungarische Regierung hat der tschecho⸗— slowakischen Regierung laut Reldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ offiziell mitgeteilt, daß sie alle Beschlüsse durchführen werde, welche ihr von den Regierungen der Groß⸗ mächte vorgelegt werden.

In der gestrigen Sitzung der Partei der kleinen Land— wirte teilte der Ministerpräsident Graf Bethlen mit, daß er heute der National versammlung einen Gesetzentwurf vor⸗ legen werde, der die Aufhebung der Herrscherrechte Köxgig Karls und der Thronfolge des Hauses Habs⸗ burg zum Inhalt hat. In dem Gesetzentwurf heißt es obiger Quelle zufolge:

Die Herrscherrechte König Karls werden aufgehoben. Die Pragmatische Sanktion, die die Thronfol erechte des österreichischen Vauses regelt, hat ihre Wirksamkeit verloren, und hlermit ist das Recht der freien Königswahl wieder an die Nation zurückgefallen. Die Nation hält die Staatsform des Königtums unverändert auf⸗ recht, verschiebt jedoch die Besetzung des Rönigsstuhls auf spätere Zeiten und weist daz Ministerium an, zu geeigneter Zeit entsprechende Vorschläge zu machen. Da Gesetz tritt am Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft.

Die Partei hat beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Blättermeldungen zufolge ist das englische Kanonenboot „G lowworm“ mit dem früheren König Karl und seiner Gemahlin an Bord in Orsova von rumãnischen Donau⸗ menitoren übernommen worden, um es nach Galatz wesltet zu

geleiten.

Großbritannien und Irland. Die britische Regierung hat vorgestern eine lange

Antwort auf die Sowseinote, in der sich die Bolschewisten

bereit erklären, die Vorkrlegsschulden Rußlands anzuerkennen,

nach Moskau gesandt. Die britische Note ersucht, dem Wolffschen.

Telegraphenbüro“ zufolge, um Klärung zahlreicher Punkte. Die

Sowjetnote nehme z. B. Bezug auf bie zaristischen Schulden,

an denen Frankreich außerordentlich interessiert sei, erwähne jedoch nicht die riesigen Forderungen gus städtischen Anleihen, an denen das englische Kapital in . hohem Maße beteiligt sei.

Im Oberhause erklärte Lord Parmoor, 3a die

industrielle und finanzielle Unsicherheit auf die

Crawford erwiderte, die Lage auf dem Kontinent trage natürlich zu der herrschenden Arbeitslosigkeit bei, fie sei jedoch keineswegs die einzige Ursache. Es gebe noch andere sehr ernste Gründe dafür.

Im Verlaufe seiner vorgestrigen Unterhausrede erklärte

einer Waffenlandung in Irland den Maßnahmen der deutschen Regierung . so fügte Lloyd George hinzu, daß dies dem Unterhause mit⸗ geteilt werde.

seiten der Regierung folgende Mitteilungen gemacht: 35 sisch⸗türkifgen A 18 ; mitgeteilt. Beide Regierungen stehen in einem Meinungsaustausch über diese Frage.

66 worden sind, werden ungefähr 30 Millionen Pfund Sterling

nãchsten fe f. Gelegenheit zu einer Debatte über die Washing⸗

toner r d hoffe, daß das Unterhaus die Frage in einer Weise erörtern werde,

könnte.

Benesch zur Kenntnis, die laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ feststellt, daß, wenn die ungarische Regierung die Absetzung aller Mitglieder der Habsburgischen. Dy nastie erkläre, dadurch die kleine Entente die geforderten beruhigenden Versicherungen erhalte. Damit die Versicherung der

sachverständiger dem Minister durch den französischen Gewerk⸗

ohen Rexarationsforderungen zurückzuführen sei, worauf Lord

u verdanken sei. Es gehöre sich,

Im Unterhause wurden auf verschiedene Anfragen von

l; Die französische Negigrung hat den Wortlaut des fran⸗ 1 mens der britischen Regierung

2. Die Baukosten für vier Großkampfschiffe, die in Bestellung

etragen. J. Chamberlain gab bekannt, er hoffe, daß das Unterhaus am

onferenz erhalten werde. Er fügte hinzu, die Regierung

die die erfolgreiche Arbeit der Konferenz nicht ungünstig beeinflussen

Frankreich. Die Botschafterkenferenz nahm gesiern vormittag eine Note des tschecho-slowakischen Ministerpräsidenten

Budapester Regierung, die Absetzung zu erklären, der Kleinen Entente die Möglichkeit gebe, ihre militärischen Vorbereitungen einzustellen, beschloß die Konferenz, von der ungarxischen Regierung zu verlangen, daß sie bis spätestens zum 8. No— vember iatsächlich die Absetzung der Habsburger ausspreche. Darauf beschäftigte sich die Botschafterkonferenz mit der Frage, in welcher Weise Karl von Habsburg zu internieren und insbesondere auch, wie er zu überwachen sei. Ein weiterer Be⸗ schluß der Konferenz betrifft die albanische Frage. Die südslavische Regierung soll aufgefordert werden, sich aller mili⸗ tärischen Operationen ba gf, Albaniens zu enthalten, dessen Grenzen unverzüglich festgestellt werden sollen.

Der Minister Loucheur hat gestern eine Abordnung von Vertretern der deutschen Arbeiter verbände und deutschen Sachverständigen aus Industrie, Handel und Landwirtschaft empfangen, die in Begleitung von Delegierten des französischen Gewerkschaftsbundes und ranzösischer, industrieller, Handels- und Landwirtschafts⸗

schaftssekretäJ Marcel Laurent veorgestellt wurden. Dieser hielt dem Minister Loucheur Vortrag über ein vorläufiges Abkommen, das den raschen Wiederaufbau von elf Dörfern an der Somme (Gegend von Chaulnes) bezweckt, die die Delegation in den letzten Tagen besichtigt hat. Der Wiederaufbau soll seh im Laufe des Jahres 1922 vollziehen. Die Delegierten wiesen darauf hin, daß sie sich in weitestem Maße der Bestimmungen des Wiesbadener Abkommens zu be⸗ dienen beabsichtigen. Der Minister Loucheur nahm diese Er⸗ klärungen zur Kenntnis; es wurde vereinbart, in einer Sitzung am kommenden Montag die praktischen Voraussetzungen für die Durchführnng dieses Plans zu prüfen.

Spanien. Amtlich wird aus Melilla gemeldet, daß die spanischen

Truppen trotz erbitterten Widerstandes den Berg Taxuda

besetzt haben. . z

In der Kammer kritisierte, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ berichtet, Olascona i im Laufe der Debatte über Marokko scharf das Verhalten des Völkerb unds rats in der oberschlesischen Frage. Sein Spruch sei ein Hohn auf die Gerechtigkeit. In der Welt gelte allein noch brutale Gewalt.

Portugal.

Nach amtlichen Meldungen, die bei der portugiesischen Gesandtschaft in Berlin eingegangen sind, haben sich Vertreter der Landes- und Militärbehörden am Montag zum Präsi⸗ denten der Republik begeben, um ihn zu bitten, auf seinem Posten zu verbleiben. Der Präsident . diese Zusicherung in der Hoffnung, daß alle vereint dem Wohle des Vaterlandes dienen würden. Im ganzen Lande herrsche Ruhe und Ordnung. Das öffentliche Vertrauen sei allgemein.

Schweiz.

Wie die „Schweizer Depeschenagentur“ mitteilt, werden die Schweizer Vertretungen in Belgien, England, Holland, Spanien, Schweden, Norwegen und Däne— mark beauftragt, diesen Staaten den Abschluß von Abkommen über gegenseitiges Fallenlassen des Vifums vom 1. De⸗ zember ab vorzuschlagen. Der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas wird durch die Schweizer Gesandtschaft in Washington mitgeteilt, daß das Visum für die nordamerikanischen Staatsangehörigen vom 1. Dezember ab aufgehoben werde. Sie wird eingeladen, den Schweizern Gegenrechte zu gewähren. Mit Rücksicht auf die große Arbeitslosigkeit wird für diejenigen Angehörigen der genannten Staaten, die zum Zweck der Arbelts⸗ übernahme in die Schweiz einreisen wollen, das Visum aufrecht— erhalten bleiben, Auf das Erfordernis des Passes könne heute noch nicht verzichtet werden.

Die Kommission für 1a ge n g afelich. Fragen hat der Internationalen Arbeitsksn erenz empfohlen, die Mitglieder der Internationalen Arbeits! organisation zu ersuchen, Maßregeln zu ergreifen, die den landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen . jedes einzelnen Landes, entsprechen und geeignet sind, der Arbeitslosigkeit der Landarbeiter vorzubeugen. Die Kommission empfiehlt namentlich die Urbarmachung un- produftiver Ländereien, die Ergreifung von Maßnahmen zur Erleichterung der Kolonisation im Lande selbst, die Erleichterung einer intensiveren Bebauung durch verbesserte Hildungsmethoden und die Etleichterung der Bildung von Landarbeitergenossen⸗

schaften zur Bebauung und zum Kauf von Ländereien.

Polen.

Im parlamentarischen Ausschuß für Aus⸗ wärtigeg erklärte der Minister des Aeußern Skirmunt, wie der „Venkov“ meldet, der einstweilige , lebe . , sei bereits unterschrieben, er werde jedoch erst nach Abschluß des politischen Uebereinkommens zwischen den beiden Staaten in Kraft treten. Polnischen Ylgtlern zufolge soll dieses politische Abkommen folgende drei Bedingungen enthalten: 1. Gegenseilige wohlwollende Neutralität für den Fall eines Angriffs seitens einer benachbarlen Macht, 2. Freiheit des Munitionstransports über die Grenze, 3. Ein⸗

Finnland. Die Festsetzung der finnisch-russischen Grenze an der Petschenga ist beendet und das Grenzabkommen am

Montag unterzeichnet worden.

Tschecho⸗Slowakel. ; In der gestrigen Sitzung des Wehrausschusses er— stattete der Minister für nationale Verteidigung Udrzal über

die Ereignisse in Graslitz und über den Stand der Mobilisierung Bericht. Der Minister berief sich auf die

veröffentlichte amtliche Mitteilung und erklärte dem „Tschecho⸗ Slowakischen Pressebüro“ zufolge, daß die Intervention des Militärs durch den Ueberfall auf die militärischen Abteilungen und durch deren , . veranlaßt worden sei. Die Bexichte von der Anwendung von Tumdumgeschossen seien eine Erfindung. Ueber die Mobilisierung sagte der Mintster, sie habe bis ans Ende durchgeführt werden müssen, nicht nur als Prüfstein, sondern auch als Vorbeugungsmaßregel. Weitere ö. würden einberufen werden.

Amerika.

Der amerikanische Kongreß hat einen Beschluß angenommen, monach der Tag des Waffenstillst andes zum Nationalfeiertag erklärt wird. .

Nach einer Meldung des „New York Herald“ wird von zuständiger Seite mitgeteilt, Japan habe die Pereinigten Staaten wissen lassen, es sei noch nicht bereit, seine Besatzungs⸗ truppen aus der Nordhälfte von Sachalin zurück—

zuziehen. Afrika.

Der General Smuts hat bei einem Bankett in Prãtoria und auch am Montag im Kongreß in einer Rede erklärt, er bedauere, daß drei der englischen Dominions, obwohl auf der Pariser Friedenskonferenz alle Dominions als unabhängige Staaten behandelt worden seien, an der Was hing ton er Ab⸗ rüstungskonfer enz nicht beteiligt würden. Au diese Weise werde das britische Reich auf dieser ersten großen internatignalen Konferenz seit Paris nicht mit seiner ganzen Autorität auftrcten können. Smuts verlangte deshalb, daß man sich bezüglich der Washingtoner Konferenz und auch künftiger Konferenzen von dem durch die Pariser Konferenz geschafsenen Beispiel leiten lasse. Der General betonte, daß der unabhängige Verband, der das britische Reich bilde, die in den einzelnen Dominions herrschenden Verfassungen zur Grundlage habe.

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Statistik und Bolkswirtschaft. Die deutschen im Monat September

Nach der neuesten Monatsstatistik der deutschen Sparkassen, die der Generaldirektor der Landesbank der Provinz Westfalen H. Reusch in der . Sparkasse“ veröffentlicht, hält der Rückgang der eigentlichen Spar einlagen an. Die Gründe sind bekannt: die günstige Konjunktur, die auf vielen Gebieten einen großen Kapitalbedarf her vorgerufen hat, ferner die Kauflust des ublikumg, das sich angesichts der drohenden weiteren Steigerung der Preise noch schnell einzudecken sucht, oft ganz unvernünftiger weise, und endlich das Spekulations⸗ fieber, das auch Sparerkreise ergriffen hat. Daneben wirken noch andere Momente mit, wie die ungünstigen Steuerverhältnisse und die allgemeine Not der Beamten und kleinen Kapitalisten.

. 33 trotzdem der September eine Zunahme des Einlagen⸗

bestandes bei der Gesamtheit der deutschen Sparkassen gebracht hat,

so rührt dies ausschließlich von, der Gutschrift der Beamtengehãlter her, die kurz vor Monatsschluß erfolgt ist. Diese Beträge können als „Ersparnisse“ nicht betrachtet werden, da sie in kurzer Zeit wieder abfließen werden. ;

Die Zunahme des Einlagenbestandes für September lann auf 450 Millionen Mark geschätzt werden gegen 700 bezw. 260 Millionen Mark im gleichen Monat der beiden Vorjahre 1929 und 1919. Der Gesamtzuwachs seit i ern beträgt 4669 Millionen Mark gegen 640 bezw. ol90 Millionen Mark in der gleichen Zeit der beiden Vorjahre, Auf die einzelnen Monate entfallen die folgenden Zu— nahmen (4) bezw. Abnahmen —) des Einlagenbestandes bei der Gesamtheit der deutschen Sparkassen:

1921 1920 1919 Millionen Mark

Januar 600 110 Februar

.

ri

Mai

Juni

Juli August . September

jusammen

8 1

2 ,

2 , 90 . .

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Arbeitsstreitigkeiten.

In Indianapolis traten, wie W. T. B., meldet, die Kohlengrubengrbeiter in einen Aus st and ein, als Protest gegen einen Beschluß des Bundesgerichts, der ihnen verbietet, gewisse Methoden anzuwenden, um Grubenarbeiter von Westvirginig in ihren Verband zu bringen. Diese Methoden bezeichnete daß Gericht als eine Verletzung des Gesetzes, welches die Arbeit hindernde Hand lungen verbietet. Der Ausstand droht sich auf andere Kohlendistrikte auszudehnen. .

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichtztage sind die Entwürfe eines Ver⸗ mögenssteuergesetzes, eines Vermögens zuwachs⸗ steuergesetzes, eines Gesetzes über eine Abgabe vom ,, . aus der ,, . eines Ka pitalverkehrsteuergesetzes, eines Gefetzes, be— n Abänderung des , . vom 24. Dezember 1915, eines ersich erungssteun er⸗ gesetzes, eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes, eines Rennwett⸗ und k sowie eines Gesetzes über das Verfahren in Verforgungssachen nebst Be— gründungen zugegangen.

Zum Entwurf eines Vermögenssteuergesetzes wird bemerkt, daß eine Uebereinstimmung zwischen dem Reichsrat und der Vorlage der Reichsregierung sich nicht hat erzielen lassen bei der im 5 XW des Entwurfs geregelten Frage, wie hoch der Zuschlag zur Vermögenssteuer i die naturlichen

ersonen zu 6 ist. Der Reichsrat hat beschlossen, nicht über 200 vH der Vermögenssteuer hinauszzigehen, während die Reichsregierung der Auffassung ist, daß von den über 5bö 000 M hinausgehenden Vermögensbeträgen ein Zuschlag von 300 vH der Permögenssteuer gekragen werden kann und muß. Gemäß Artikel 69 der ge chr n gn, wird die abweichende Auf⸗

ber Premierminister Lloyd George, wie „Reuter“ meldet, deß ein Teil detz Bewelsmaterials für die Vorbereitungen

setzung einer, gemischten Kommission zur Regelung der Frage der Minoritäten.

fassung des Reichsrats dem di f haltn zur Kenntnis gebracht⸗

Der Entwurf enthält daher bei 82 neben der vom Reichs rat beschlossenen Fassung die besondere Vorlage der Reichsregierung. Im übrigen wird in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Vermögenssteuergesetzes u. a. ausgeführt:

Das Ultimatum hat, dem Deutschen Reiche die Verpflichtung auferlegt, die gesamte Wirtschaffskraft zur Abbürdung der aus dem Kriege übernommenen Lasten anzufpannen. In den Verhandlungen, die dem Ultimatum er, . sind, haben die allijerten und assüziierten Mächte mit Nachdruck darauf hingewesen, daß nach 5 12b2 der Anlage L zu Artifel 235 des Vertrags von Versailles das Steuersystem im Deutschen Reiche im allgemeinen im Verhältnis voll kommen ebenso schwer sein müsse wie in irgendeinem Lande, das in der Reparationskommission vertreten sei, daß aber die steuerliche Erfassung des Verbrauch in Deutschland bisher hinter! den der alliierten Hauptmãchte zurückbleibe. Deutschland mußte daher dazu übergehen, das System der Verbrauchssteuern fo auszubauen, wie es noch irgend mit der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens ver⸗ einbar sst. Zwar hat die Erkenntnis an Boden gewonnen, daß die Ver⸗ brauchs steuern vielfach im Kreislauf der Wirtschaft hon dem Verbraucher auf den Arbeitgeber weitergewälzt werden, daß auf der anderen Seite die Steuern vom Einkommen und Vermögen von der Ueberwälzung nicht ausgeschlossen sind, und daß sie insbesondere im Wege allgemeiner Preissteigerung den Verbrauch nicht minder berühren als bie Ver⸗ brauchssteuern. Selbst wenn man aber diese Auffassung als richtig unterstellt, muß doch darauf Bedacht genommen werden, die Belastung mit direkten und indirekten Steuern nach Möglichkeit von vornherein gleichmäßig hoch zu gestalten. Im Hinblick auf die gesteigerte Be- lastung des Verbrauchs war daher erneut die Frage zu prüfen, ob auf dem Gebiet der Steuern vom Finkommen und 3 bereits alle Quellen ausgeschöpft sind. Die derantwortliche Prüfung er⸗ forderte besondere Sgrgfalt; hatten doch die Sachberständigen der Alliierten in ihrem Bericht über die Konferenz von Brüssel ihren Standpunkk dahin zusammengefaßt: „Die ge enwärtigen Tarife für die direkten Steuern scheinen in eutschland 1 auf das Höchstmaß gesteigert zu sein; vielleicht wird man sogar, wenn Pie Ver⸗ , wieder in Ordnung ist. und die Steuern spren vollen Ertrag bringen, zu der Feststelüung kommen, daß im Interesse des fiskalischen Ergebnisses, welches mit dem wirtschafstlichen Wohlstand eng verbunden ist, eine Ermäßigung gewisfer“ direkte Steuern zu erwägen sein wird, besyonders derjenigen, die auf Handel und Industrie laͤsten.? (zu vergleichen Wer m enthaltend eine Sammlung von Ilktensticken über die Verhandlungen auf der Konferen,; zu London vom 1. bis. 7. März 1921, Drucksachen des Reichstags i921, Nr. 1649 S. 9). Daß eine Mehrbelastung des Arbeits- einkommens nicht angeht, darf als Willensmeinung der Mehrheit des Reichstags angesprochen werden, die bei der letzten Aenderung des Einkemmensteuergesetzes zu unzweideuligem Ausdruck gekommen ist. Es bleibt daher nur die Frage, inwieweit das Vermögen und der Ertrag des Vermögens mehr noch als bisher und in anderen Formen zur Lastentragung herangezogen werden können. Dabei darf der Hesichtsyun kt nicht, außer acht gelassen werden, daß es gilt, die Mittel für die Erfüllung des Ultimatums zu stärken und daß die in ihm enthaltenen Forderungen eine doppelte Beteiligung der alliierten und assoziierten Mächte an * den Erträgnissen der deutschen Wirtschait vorsehen. Es verpflichtet einmal Deutsch⸗ land zu, festen jährlichen Zahlungen; es erstrebt darüber Hnähs aber einen Anteil an den Ergebnissen einer sebesserten deutschen Wirtschaft, wie sie nur aus der Gesundung der Produktion und einer darauf gestützten Steigerung der Ausfuhr erwartet werden darf. Eine Maßnahme, die in Erfüllung des Ultimatums getroffen wird, entspricht daher den völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen nur dann, wenn sie bei aller Schärfe des Eingriffs nicht von vorn, herein die Möglichkeiten einer Kräftigung der deutschen Wirtfchaft untergräbt. Nur eine Finanzgebarung, die diefem oberflen Grundsatz Rechnung trägt, ersälit zugleich die, Verpflichtung beg Deutschen Reichs zur tätigen Mitarbest am wirtschaftlichen Wicteratftanl (een Welt, deren Grundlinien die internationale Finanzkonferenz in Brüssel Lorgezeichnet hat. (ju vergleichen Drucksachen des Reichstags 1926 r. glY). Inwieweit unter diesen leitenden Gesichtspunkten, deren Vernachlässigung nicht nur die deutsche Wirtschaft gefährden, fondern zugleich die Zusagen aus dem Ultimatum entwerten würde, eine weitere steuerliche Belastung durchgeführt werden kann, wird sich nur dann übersehen lassen, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Steuern er den Besitz treffen, worin die Mangel dieses Besteuerungs⸗ ystems lieg en, worin es noch ausbaufähig ist?

Die Einkommensteuer belasset in gleicher Weise fundiertes und unfundiertes Cinkommen. Sie, geht in ihren Sätzen bis zu 6 bo. Eine Ertragssteigerung wird nicht mehr durch Erhöhung der Sätze sondern nur noch du rch Verbefferung des steuerlichen Zugriffs, dur eingehende Kontrollmaßnahmen, inbbesondere auf dein Gebiete der

uch⸗ und Betriebsprüfung, erreicht werden können. Die Körper⸗ schaftssteuer stellt eine Vorausbelastung des Einkommens dar, soweit es, aus dem in wirtschaftlichem Zufammenschluß arbeitenden Ver— mögen fließt, Diese Steuer erscheint sowohl“ in ihren Sätzen . als auch geeignet, die Heranziehung des Einkommens weiter Bevölkerungskreise durch Erfasfung an der Quelle zu sichern. Der Entwurf einer entsprechenden Aenderhng des Körperschaftssteuer⸗ gesetzes geht dem Reichstag gleichzeitig mit dieser Vorlage zu.

Laufende Belastungen des Vermögens bilden die Grund, Ge— bäude und Gewerbesteuern, deren Ausnutzung und Ertrag zurzeit den Ländern und Gemeinden überlassen ist, und die zum Teil bereits außerordentlich stark ausgebaut sind oder . demnächst ausgebaut werden; für die Kapitalvermögen ferner die apitalertragsteuer, die in Höhe von 10 v zugunsten des Reichs erhoben wirß. Hierzu treten als Vermögenszuwachssteuern die laufende Besitzsteuer und die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs, sowie als reine Ver⸗ mögenstener das Reichsnotopfer. Die Frage, inwieweit der Vermögenszuwachs, sei es einmal zur. Erfassung der Nach⸗

kriegsgewinne, sei es laufend, im weiteren Umfang als bisher

erfaßt werden kann, soll durch besonders vorgelegte Gesetze, ein Ver⸗ mögenszuwachssteuergesetz, das dem früheren Besitzsteuergesetz ent⸗ spricht, sowie ein Gesetz über die Abgabe vom Vermögenszuwachs aus der Nachkriegszeit beantwortet werden. . .Was die Vermögensbesteuerung als solche angeht, so war das Reichsnotopfer als eine einmalige große Abgabe vom Vermögen gedacht, durch, die der Besitz der äußerflen Not des Reichs opfern sollte. Der Wille des Gesetzetz ging nicht dahin, die Steuer auß! dem Einkommen ablösbar zu . vielmehr sollte durch diese Steuer, die his zu 65 vH des Vermögens anstieg, das Vermbgen selbst an⸗ gegriffen werden. Der Einmaligkeit der Abgabe hätte die sofortige Jinziehung entsprochen; die Verwirklichung dieses Plans scheiterte aber am wirtschaftlich Möhlichen. Um dem Notopfer nicht den Charakter einer vernichtenden Beeinträchtigung der Produktions⸗ mittel zu geben, wurde bestimmt, daß das nach' dem Stande des Vermögens vom 31. Dezember 19519 ermittelte Veichsnotopfer nebst d vy Zinsen vom 1. Januar 1920 ab in jährlichen Tilgungsrenten, von Eb b der, Abgabe beim. Grundbesitz und 65 vr der Abgabe hei sonstigem Verniögen, entrichtet werden sollte. Die Geldnot des Reichs auf. der einen, die Wirkungen der Noteninflation auf der anderen Seite haben dazu gedrängt, von der Verteilung des Reichsnotopfers auf 28 oder 45 Jahre abzugehen. Nach dem Gesetze vom 23. De— zember 1920 über die beschleunigte Veranlagung und Erhebung Tes Keichsnotopfers sind 10 v5 des Vermögens, mindefteng aber der Abgabe, mithin bei den größten Vermögen etwa 2j. 5 vo des Ver— mögens, in der Zeit vom 1. Mai 1921 bis zum J. Mai 1922 zu entrichten. Der Teil deg Notopsers, der über die hiernach zu enk— richten Beträge hinausgeht, soll in Tilgungsrenten entrichtet werden, die vom 1. Oktober 1523 zu laufen begsnnen. 2E Auch in der Form, die das Notopfergesez durch das Gesetz über die beschleunigte Erhebung erhalten hat, erscheint es indessen auf die Dauer nicht durchführbar, ohne schwere Schädigungen des einen Teils, unbegründete Bevorzugungen des andern Teils der Wirtschaft zu be⸗ wirken. Der heschleunigt zu entrichtende Teil des Reichsnotopfers 9. in die Reichskasse fließen; insoweit kann an eine Aenderung des Gesetzes nicht mehr gedacht werden. Im übrigen aber muß bersucht werden, das Reichtnotopfer der, fortschreitenden Entwertung der Mark und den Aenderungen der Wirtschaftsberhältnisse, denen es nach feiner

tragen. Freilich bleibt, da die

Anlage nicht dtegnung rragen Fonnte, anzupassen. In erfter Linte entbehrt das Festhalten an einen beßimmiten Stichtag, der nicht nur über die Steuerpflicht, fondern auch über den Vermögensstand und die Bewertung des Vermögens entscheidet, bei der gegen⸗ wärtigen Gestaltung der Wirtichaft, die jeder Schwankung der. Mark folgt, der sachlichen Berechtigung. Bei dem Reichs notopfer werden Vermehrungen des Vermögens und Wert— berängerungen, die nach dem 31. Dezember 1519 eingetreten sind, grundsätzlich nicht, Wertverminderungen nur in dem r Rahmen des S 57 in der Fassung des Gesetzes vom 6. Juli 1921 berücichtigt. Neu gebildete Vermögen werden von ihm nicht erfaßt. Dieser Aus⸗ fall ist um so weniger tragbar, gls feit dem Beginne des Jahtes 0 die Abwärtebeweguug. der Mark in damals nicht vorbergesehener Veise fortgeschritien ist und erff nach diefer Jeit' die Bereicherung für weite Kreise von Handel, Induftrie und Landwirtscast, ebens⸗ wie für zahlreiche an der Spekulation beteiligte Personen eingesetzt hat. Es kommt hinzu, daß die Ablösung des Reichsnotopfers, das auf der Grundlage einer besseren Mark errechnet worden ist, mit der schlechteren Mark vorgenominen werden kam,. Dag Reichen otopfer läßt mithin gerade diesenigen in weitem Umfang unberührt, die im

wahren Sinne des Wortes 6 der Geldentwertung geworden

sind. Es stellt aber weiter deshalb eine unzulängliche Erfassung des tragfähigen Vermögens, dar, weil die in ihm gegebenen Bewertungs— vorschriften unter dem Grundjatz einer besonderen Schonung der Sachwerte stehen. Es genügt, daran zu erinnern, daß das Befriebz⸗ bermögen mit nur 50 v seines Wertes, der Grundbesitz nur mit dem Ertragswert, und zwar mit einem der Regel des 5 152 der Reichsabgaben ordnung gegenüber um 1Iss verminderten Ertragswert herangezogen worden ist. Vielfach wird darüber hinaus dem Gesetz entnommen, daß die dauernd dem Betriebe gewidmeten be, , . mit dem Anschaffungs⸗ oder Hersteslungspreis eingestellt werden dürfen, und daß die Vergünstigungen, die im Ertragswert und in der rede f des Betriebsvermögens mit nur , seines Wertes belegen sind, zusammentreffen können. Eine Bevorzugung der Sachwerte gegenüber dem reinen Kapitalvermögen erscheint unter den gegen⸗ wärtigen Ver hältnissen nicht mehr vertretbar. Das Kapitalvermögen vermindert 6h bei gleichbleibendem Nennbetrage wirtschartlich mit der sinkenden Kaufkraft der Mark. Dagegen bleiben Gewerbebetrieb und Grundbesitz im wesentlichen von der Geldentwertung verschont, sofern sie entweder als Träger einer durch die Zwan sswirtschaft nicht oder nicht wirksam gebundenen Produktlon ihren 6. der allge⸗ meinen Geldentwertung anpassen können, oder sofern sie als bevor⸗ zugte Kapitalsanlagen unter dem Gesichtspunft befonderer Sicherheit cinen erhöhten Marktwert erlangen. Schließlich vermag das Reichsnotopfer in seiner bisherigen Geftalt die ihm für die Staatgwirtschaft zugewiesene Aufgabe auch um deswillen nicht zu, erfüllen, weil die Abgabe auf 28 oder 45 Jahre ver⸗ zeilt. die Erträgnisse zugunsten des Feichs nicht in angemessener Weise steigert. Die in der Entwickkung der Wirtschaft begründeten Schwächen des Gesetzes üker das Reichöngtopfer werden dadurch ver= stärkt, daß sein westerer Vollzug lechnischen Schwierigkeiten außer⸗ ordentlicher Art begegnen und zur Ansetzung eines r ngen zu den Einnahmen nicht in rechtem Verhälimis 'stehenden Verwaltung? aprarats zwingen würde. Die Feststellung der Tilgungsrenten und

insbesondere des Reichsnotzinses erfordert ein solches Maß an

Einzelberechnungen, daß an ihrer Durchführbarkeit unter den für die Finanzverwaltung gegebenen Arbeitsverhältnissen gezweifelt werden muß. Jedenfalls aber würde mit einer so großen Verzögerung in der Festsetzung zu rechnen sein, daß fließende Erträge schon dadurch auf langere . hindurch unmöglich gemacht wurden.

Eine, Abhilfe, die dem Interesse der Gefamtwirtschaft an einer , . Belastung ebenso wie dem 1. des Fiskus genügt, ann nur durch sachgemäß en Ausbau des Notop ergedankens gefunden

werden. Zunächst 6 sich daran denten, auf dem Boden des alten

Kesetzes den im Gefetz über die k Erhebung beschrittenen 3 e, , und das Reiche notopfer unter Beseitigung des Rechts auf , in einen kürzeren Erhebungszeitraum zu⸗ sammen zu drängen. Damit wäre ein technischer Vorteil gewonnen, der sachlichen e n ten, aber, die dag Notopfergesez in seiner gegen. wärtigen Gestalt zeigt, nicht wirksam begegnet. Es bliebe dabe?, daß ie. die neuen Vermögen freigela sen würden, daß reine Kapitalvermögen tark belastet, Betriebs⸗ und Grundvermögen vielfach mit einem unzu⸗ reichenden Werte herangezogen werden würden. Sollen diese Mängel ver⸗ mieden werden, so müssen dle Grundsätze des 3 über das Reichsnot⸗ ppyfer in entscheldender Weise geändert werden. Ziel der e ben muß sein, soweit irgendmöglich dauernde laufende Einnahmen für die Auf— bringung der großen Lasten sicherzustellen. Cine fosche dauernde Be⸗ lastung kann der Besitz aber nur tragen, wenn feiner jeweligen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen wird. Der Entwurf schlägt demgemäß vor, den sesten Stichtag aufzugeben und damit alle neu gebildeten Vermögen zu erfassen, und ferner die Steuer in Zeit abständen von höchstens drei zu drei Jahren zu veranlagen und damit Wertsteigerungen und Wertminderungen zu berücksichtigen. Ihre Begrenzung findet eine laufende Vermögenssteuer in dem Erfordernis, daß sie aus dem Eintommen zu tragen ist, wenn sie nicht zu einer schleichenden Vermögenskonfiskation führen foll. In Würdigung dieses Erfordernisses wird vorgeschlagen, daß die Vermögen teuer bei physischen Personen mit 1 v. T. beginnt und bis zu 1 v. H. aufsteigt; bei nicht physischen , . soll sie stets 14 v. T. be⸗

Vermögenssteuer grundsätzlich den Ein⸗ künsten entnommen werden soll, das Bedenken, a das CFinkommen im Deutschen Reiche schon bis aufs äußerste belastet erscheint. Die porgeschlagene Belastung tiifft indessen ihrer Natur nach nur die fundierten Cinkommen, stelll also infosern wie die früheren landes. rechtlichen Vermögen⸗ und Ergänzungssleuern eine ergänzende Ein— kommensteuer auf das fundierte Cinkommen dar. Es 9. erwartet werden, dat die Steuer in der , ,. Höhe bei einge—⸗ schränktem Verbrauch und gesteigerter Bütererzeugung noch aus dem Nutzen des Vermögens getragen werden kann. Der Entwurf muß aber, soll ein vollwertiger Ersatz für das Notopfer geschaffen werden, in, seinen Anforderungen an den Besitz darüber hinausgehen. Die Ver— mögenssubstanz kann nicht unberührt bleiben. Der Enjwurf sieht daher für die Dauer von 15 Jahren einen Zuschlag zur Vermögenssteuer vor. Die Frage der Inn e. des Zuschlags steht in engem Zufammenhang wit der Höhe deg beschleunigt zu entrichtenden. Notopferbetragz Durch die Verquickung von zwei verschiedenen Maßstäben (10 vH des Vermögens, mindestens aber ein Drittel der Abgabe) ist der Projentsaßz des beschleunigt zu entrichtenden Betrages, gemessen am Gesamtbetrage, ein ganz verschiedener. Die kleinen Vermögen haben mit 10 vH des Vermögens das ganze oder nahezu das ganze Not⸗ opfer entrichtet, die mittleren einen geringeren, aber verhältnismäßig immer nech hohen Prozentsatz (Vermögen von 6ö0 0560 ungefahr 9 vor Vermögen von einer Million Mark eiwa 40 vo des gesamten Notopferg) die großen Vermögen über 1500 000 4 ein Drittel der Abgabe. Die n . für die Zahlung sind in der Weise vorgesehen, daß ein Drittel der Gesamtabgabe in zwei gleichen Raten lasfo bon je einem Sechstel der Gelamtabgabe) im Jahre ig21 zu entrichten ist, während der über ein Drittel der Abgabe hinguegehende Betrag bis zu 1996 des Vermögens am J. Mal 1537 zu bezahlen ist. Bie roßen Vermögen haben also ihre ganze Sofortzahlung im Jahre 1571 ent⸗ richtet., Für die mittleren und fleinen Vermögen bleibt noch ein Teil im Jahre 1922 zu zahlen. Um die sich Heraus ergebenden Ver— schiedenheiten zum Teil auszugleichen, ist vorgeschlagen, bei steuer— pflichtigen Vermögen von 1625 0565 . und darüber den Prozentsatz Rr Sofortzablung von 337 auf 40 vH der Abgabe zu erhöhen? Vie Grenze bon 1927 000 4 ist des halb gSewählt, wein bis zu J 926 do . die Sofortzahlung in Höhe bon 10 v des Vermögens 40 vS der Gesamtabgabe ausmacht. Dem Gedanken der schärferen Heranziehung der Sachwerte ist au erdem dadurch Rechnung getragen, daß die Er' werbsgesellschaften stiengesellscha ten, Kommanditgefellschaften auf Aktien, Koloniglgesellschaften, Gesellschaften mit beschraͤnkter Haftung, Berggewerkschaften u. a) im Jahre 1923 noch eine besondere Abgabe in Höhe der Hälfte der Notopferschuld zu entrichten hafen, obwohl sie mit der borgeschriebenen Sofortzahlung bereits ihr ganzes Notopfer abgebürdet haben. Die Folge dieser Erhöhung ist also, daß nunmehr bei allen Abgabepflichtigen die Sofortzahlung

minzestens 40 pH (statt jetzt 335 vo) beträgt und daß alle Abgabe pflichtigen auch im Jahre 1922 noch einen Teil der DZofortz az fung

zu entrichten Paben. Bottftändig ift die Gleichmäßtgkeit dart aber selbstverständlich noch nicht hergestellt. Das geschieht erst durch den Zuschlag zur Vermögenssteuer, dessen Bemes ung der Gedanke zu⸗ grunde liegt, daß der Zuschlag um so geringer jein muß, je höher rer Prozentsatz der Sofortzahlung des Reichsnotopfers war. Diesem Ge. danken tragt der Entwurf dahurch Rechnung, daß einerseiss die erfsen 199000 A stets steuerfrei bleiben (von Vermögens fleur und Ju⸗ schlagzꝛ und daß anderseits der Zuschlag nach == Höhe des Ver⸗ mögens gestaffelt ist. In der Ausgestaltung der Staffelung hat sich zwischen dem Reicherat und der De ber g e g eine vollständige Uebereinstimmung nicht erzielen lassen. ebereinstimmung beseht insofern, als für die eisten 100 oo. des stenerpflichtigen Vermögens der Zuschlag 100 v und für die folgenden 156 G00 M 150 n, e, Vermögenssteuer betragen soll. Während der Reichsrat aber von den dann folgenden Beträgen einheitlich 200 vh der BVermögenssten, als Zuschlag erheben, also über 200 vH nicht hinausgehen will, schlägt die Reichsregierung vor, für die nächsten 250 00 * 2909 v9 und darüber hinaus 300 vo der Vermögenfteuer als Zuschlag zu erheben. Die . ist der Ansicht, daß ein folcher Zu⸗ schlag, da er ja in die Substanz eingreifen foll, für die Dauer don 15 Jahren getragen werden kann und muß. Gemäß Artikel 69 der Reichsverfassung wird daher der den Zuschlag regelnde 5 22 des Entwurfs in doppelter Fassung (des Rejchsrats und der Reichs⸗ rats und der Reichsregierung) vorgelegt. Die Konsequenzen, die sich gus der Staffelung des Zuschlags und der Julaffung bon Vermögens⸗ freigrenzen ergeben, sind folgende: 1. zazurch, daß, Vermögen his zu 100 900 A ganz frei bleiben, haben diejenigen, die mit einer Sofortzahlung von 15 6 ihres Vermögens das ganze oder nahezu das ganze Notopfer entrichtet haben, nichts mehr zu zahlen; dadurch, daß darüber hinaus die erften 100 000 4 stets frei bleiben und daß bei den ersten 500 660 M des steuerpflichtigen Vermögens durchgestaffelt nur 100 big 200 vH der Vermögen⸗ steuer als Zuschlag erhoben werden, sind solche Vermögen, bei denen die Sofortzahlung den größten oder den größeren Teil der Gesamtnotopferschuld ausmacht, erheblich begünfligt, denn die Erleichterungen wirken um so stärker, je geringer das Ver⸗ mögen ist, und kommen dadurch den ermögen zwischen 100 900 und 500 000 46 in veistärktem Maße, den Verm ögen zwischen 500 go M big 16027 000 4 aber immer noch in einem sehr erheblichen Maße zugute; bei den großen und, größten Vermögen (pon 16027 000. 4 an) werden die, für die Untergrenzen gewährten Begünstigungen immer weniger wirksam, Das ist auch gewollt. da' sie mit ber Sofortzahlung einen geringeren Prozentsatz des Gesamtnotopfers entrichtet haben als die mittleren und kleineren Vermögen.

Beispiele:

Das sind vH des steuerbaren Vermögens

Steuerbares Sten Vermoen? Steuer Zuschlag 5

* 4

100 0090 . 200 000 200 350 000 ; 762. 50 600 000 2 262, 50 Sh0 000 4762, 50 1100000 7762,50 1600000 15 762,50 2100000 25 762. 50 31009000 49 762, 50 5 100 000 105 762,50 10 100 000 265 762 50 20 100 000 625 762 50 ö0 100 000

ãngig 83 v.

s.

ei ünfzehn⸗ nach

hinaus nicht 3 zu erheben. n Vermögens beseitigt und Grundvermögen. unmittelbaren Zwang . 6 . weil er den estaltet und die Leistungen an das teich in Geld ablösbar macht. 6. überläßt es auf ban en der eigenen Entschließung, wie der Steuerpflichtige die regelmäßig nicht aus seinen Einkünften tragbare Zuschlagslast abbürden ' will. bir bleibt der Weg offen, unter außergewöhnlicher Belastung der Anlage⸗ werte die Leistungen gufzubringen, die darin liegende ehrbelastung des Gesamtbetriebs aher im weiteren Verjaufe der Wirtschafts führung auszugleichen. Für den reinen Kapitalbesitz, der durch die Geld? entwertung am härtesten betroffen ist, sind fowohl bei der Sofort. zahlung des Reichs notopfers wie bei der Belastung nach diesem Ent⸗ wurf Begünstigungen vorgesehen. Besondere Schwierigkeiten bieten sich vom Standpunkt einer richtigen Bemessung der Steuer für die Bewertung des Vermögens. Grundsaͤtz lich soll der gemeine Wert, wie ihn die Reichs abgaben⸗ ordnung umschrieben hat, zur Grundlage der Wertermittlung gemacht werden. Der 5 152 Abs. 2 bis 6 der Reichsabgabenordn ng (Re⸗ wertung der e d nach dem Ertragswert und der § 139 Ab. 2 der Reich gabga benordnung Bewertung des Anlagekapilals nach dem Anschaffungs. oder Herstellungsprels) sollen feine An⸗ wendung finden. Damit kehrt der Entwurf zu einem Grundsatz zurück, den die Regierungs vorlage des Gesetzes über das Reichs⸗ notopfer enthielt, Schon damals war insbesondefe auf die Untauglichkeit Ds Srtragswerts für die Hewertungprarts in ber gegenwärtigen Wirt⸗ schaft hingewiesen (Drucksachen der National versammlung Nr. 674 3. 20 ff.). Die Erfahrungen haben dieses Urteil bestatigt. Fafft ein- stimmig haben die Van des finanz ämter die Ermittlung eines zu— verlässigen Ertrage wert für die Landwirtschaft als unausführbar be- 66. und darauf bingewiesen, daß der Ausweg, den die Praxis ge⸗ unden hat, in weitem Umfang eine Bevorzugung der Landwirtschaft dyrsteltt Es wird sich aber nicht verkennen lassen, daß auch mit der Aufnahme des gemesnen Wertes und der Grundsätze der Reichs⸗ ahgabenordnung in das Gesch allein für den ummstte skare Vollzug feines wegs alles gewonnen ist. Der Kampf um die Bewertung hei Betriebs und Grundvermögen, wie er im Anschluß an die Veranlagung zum Reichsnotopfer geführt worden ist, zeigt, daß

8 mehr auf die Yraktische Durch ührbarkeit und Gleichmäßigkeit der Bewertung als auf theoretische Bezeichnung des Wertmaß⸗