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Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der Zeit vom 9. bis einschließlich 15. November 1921.
Ursprungsfirma
Datum der Ent⸗
scheidung
Ursprungs⸗ land
Länge
Antragsteller in m
Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
Zugelassen
Prüfnummer verboten Ausschnitte in Verboten
auch vor Jugendlichen für Jugendliche
Die Maske der Leopardengesellschaft .. Siegfried“, Deutschlands Kraft in Sport
Mit Schneeschuhen auf die Wildspitze . Jiu⸗Jitsu, die unsichtbare Waffe... Der Fürst der Berge Die letzte Nacht der Dora Fiametta .. Münchner Bilderbogen Nr. I5 .... Unus, der Weg in die Welt ..... Die drei letzten Stunden des Jahres 18..
Der Feuerturm von Lafajette ...
Unionfilm⸗ Comp. München
Deutsche Sportfilmges., Stuttgart
Ludwig Schaller G. m. b. S., Stuttgart
Berg⸗ und Sportfilm, Freiburg i. B.
Emelka⸗Konzern München (Abt Harry Piel)
Emelka⸗Kon zern, München
Mövpefilm, München
Emel ka⸗Konzern, München (Abt. Harry Piel)
Idealfilm, München
Cabinetfilm T. Attenberger, München
Lepfilm G. m. b. H., München
München, den 15. November 1921.
Ranoque, der Sohn der Gerichteten ..
Ludwig Sturm, München w.
Ludwig Sturm, München
Ludwig Sturm, München Cabinetfilm T. Attenberger,
Ludwig Sturm, München
Unionfilm⸗ Comp. München] Inland 1488 Oberingenieur Wörner, ö 9. Stuttgart —
Emelka⸗Konzern München
24321 Abt. Harry Piel )
1063 Bayer. Filmges., München ! 110
c 2100 1294
1742 ünchen
. 1584
Filmprüfstelle München. Dr. Leibig.
1921, .
3 14 .
Nach Verbot abgeändert wieder vorgel.
Preußen. Ministerium für VolksUwohlfahrt.
; In der Woche vom 6. bis 12. während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte
öffentliche Sammlung.
November 1921 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohl fahrtspflege
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
— Zeit und Bezirk,
in denen das Unternehmen ausgeführt wird
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
Sieg der Liebe über die Not!, z. H. des Pfr. Krauje. Berlin N. ils, Bornholmer Straße 8
Zum besten armer Kinder
Berlin, den 17. November 1921.
15. Februar bis 24. Dezember 1921 sür Peußen. — Sammlung von Spenden durch Versendung von 1000 Aufrusen.
Pfarrer Krause
Der Minister für Voltswöhlfahrt. J. A. Bracht.
Nichtamtliches.
Fortsetzung aus dem Hauptblatt)
Deutscher Reichstag. 146. Sitzung vom 18. November 1921, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)
fur der Tagesordnung steht zunächst eine große Reihe von nfragen.
Eine Anfrage der Deutschnationalen verlangt Rück⸗ lieferung der Kleie aus dem Umlagegetreide an die Landwirte zu Preisen, die den Preisen des Umlagegetreides angepaßt sind. In der Antwort der Regierung wird darauf hingewiesen, daß eine Er⸗ füllung dieses Wunsches eine Aenderung des jetzt geltenden Gesetzes bedingt und außerdem auf Schwierigkeiten stoßen würde Der y, rung soll aber im Rahmen det bestehenden Gesetze infofern Rechnung getragen werden, als die Reichsgetreidestelle die Mühlen anweisen wird, die Kleie aus dem Umlagegekreide der Landwirtschaft zu Preisen, die denen des Umlagegetreides entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Die Kleie aus dem freien Getreide kann dagegen nur zu Marktpreisen an die Landwirte abgegeben werden. 3 Eihe CAnfraag der Abg. Frau Behm (D. Nat) wünscht im Interesse der Arbeitnehmer des Bekleidungsgewerbes ein Verbot w. eine Einschränkung der Ausfuhr von Stoffen. Ein Re— gierungsvertreter erklärt dazu, daß die Ausfuhr nur etwa 30 bis 40 . derjenigen des Jahres 1913 beträgt und daß durch die bisher getroffenen Maßnahmen der Regietung einer übermäßigen Ausfuhr vorgebeugt ist. Die Knappheit an Stoffen sei vielmeht in der Hauptsache auf die ühereilten Angstkaufe zurückzuführen. Von einer Arbeitslosigkeit im Bekleidungsgewerbe könne keine Rede sein, das Gewerbe sei im Gegenteil ziemlich stark beschäftigt. Die Re⸗ gir ung werde die für eine Versorgung des Bekleidungsgewerbes mit Stoffen notwendigen Maßnahmen im Auge behalten.
Auf eine Craänzungsanfrage wird re aienungsse it ig erklärt. daß ein generelles Ausfuhrverbot nicht im Interesse der Bekleidung inßustrie liege, die gebotene Einschränkung der Ausfuhr sei nach An⸗ j ö Regierung durch die bereits getroffenen Maßnahmen gewähr⸗ eistet.
Eine weitere Anfrage der Deut schnationalen fordert unter Hinweis 39. die zee lich Bestimmung, daß kein Reichs beamter ohne Genehmigung der obersten Reichsbebörde ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung übernehmen darf, mit welcher eine fort- laufende Remuneration verbunden ist, Auskunft darüber, wieviel höhere Reichsbeamte ö. in Aufsichtsrat oder ma, , . einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft befinden und inwieweit diese Stellen mit einer , . verbunden sind Die Antwort der Regierung geht dahin, daß entsprechende Erhebungen im Gange sind und daß, dem Reichstage von dem Ergebnis der Umfrage dem⸗ nächst Mitteilung gemacht werden würde.
„Eine Er cänzungsanfrage, bis zu welchem Zeitpunkte die Angaben gemacht werden können, wird nicht beantwortet.
Die Dent schhan nov eran er wünschen in einer. Anfrage Auskunft darüber, ob es richtig ist, daß deutsche Kartoffeln in großen Mengen nach England ausgeführt worden sind, Die ausführliche Antwort der Regierung, die Regierungsrat Heintz vom. Er— nährungsministerium gibt, betont, daß das englische Landwirtschafts⸗= ministerium auf Rückfrage die Einfuhr deutscher Kartoffeln nach Eng—2 land nicht hat bestätigen können. Der Bericht der deutschen Ge⸗ ,, . im Haag e, ausdrücklich fest, daß eine Ausfuhr deutscher Kartoffeln nach Holland, von wo sie eventuell nach England hätten gelangen können, mit Ausnahm unbedeutender Mengen im Grenz. verkehr nicht stattgefunden hat., Weiter wird ausgeführt, daß nach den Berichten der Gisenbahndirektsonen in den Grenzbejirken, der Zoll—⸗ stellen, Güterabfertigungs⸗ und Grenzüberwachungsstellen die Nach—Q richten über Verschiebungen von Kartoffeln nach dem Auslande, namentlich nach England, in keiner Weisg erwiesen scheinen. Das Reichsministerium für Ernährung hat im Benehmen mit den übrigen zuständigen Stellen neuerdings wieder die schärfste Kontrolle zur Ver⸗ hinderung von Kartoffelausfuhren veranlaßt.
Auf Anfrage des Abg. Dr. Hertz (U. Soz ), ob die
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Ausdruck gebracht habe, die Un
Regierung auch jetzt noch auf dem Standpunkt stehe, daß die Ausfuhr von Delkuchen trotz der großen Futtermittelnot und trotz der e e Steigerung der. Maraarsnepreise im nteresse der Allgemeinheit licge, und was sie gegen die gewaltige Steigerung der Margarinepreise zu tun gedenke, erwidert ein Re⸗ gierung s vertreter, 3 die Regierung . nur zum erbindung der Ausfuhr von Oelkuchen wäre ein weiterer ungünstiger Faktor für die Maraarinęyreishildung neben den sonstigen Teuernngsmomenten geworden. Die Ausfuhr von Oelkuchen aus ausländischen Oelfaaten liege gerade im wohl⸗ verstandenen Interesse der deutschen Landwirtschaft. Von der Oel⸗ industrie vorgelegtes Zahlenmaterial, das behördlich nachgeprüft sei, habe ergeben, daß die Zulassung der Teilausfuhr von Oelkuchen, die im Ausland erheblich teurer bezahlt werden als im Inland, die Ein= ir von Oelsaaten derart steigerk, daß die deutsche Landwirtschaft ierdurch mehr und billigere Oelkuchen erhält als bei völliger Unter⸗ bindung der Ausfuhr. Jedoch sei die Ausfuhrquote von 56 gi, 40 33 herabgesetzt worden. Auch die in der Delindufftrie beschäftigte Arbeiterschaft fordere mit stärkstem Nachdruck die Zulassung einer Teilausfuhr pon Oelkuchen. Auf die Margarinepreif. übe ber chlechte Stand der deutschen Valuta einen ,,, influß aus. as Reichsministerium für Ernährung und andwirtschaft habe im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminifterium eine Nach⸗ prüfung der Angemessenheit der derzeitigen Margarinepreise unter Zuziehung von Vertretern der Verbraucherschaft veranlaßt. Von dem Egehnis dieser Nachbrüfungen werde es abhängen, ob gegen einzelne Fabriken ein Einschresten in Frage komme Ferner schwebten Erwägungen darüber, ob bei künftigen Preisfestsetzungen Verttauens⸗· lEute der, Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und der drei Gewerkschafts verbände von dem Margarineverband hinzugezogen würden. Eine Einfuhr ausländischer Margarine komme zurzeit nicht in Betracht wegen der schlechten deutschen Valuta.
Abg. Brodauf (Dem) verlangt in einer Anftage, daß die geschichtswidrige Ludendorff⸗Legende vom „Dolchstoß von hinten“ durch Müfklärung, der Depölkerung entkräftet werden folle. PDiese Auf— klärung müsse insbesondere in höheren Schulen und in den oberen Klassen der Volksschulen einsetzen. Als geeignete Unterlagen für diese Aufklärung werden bezeichnet eine Schrift von Dr. Adolf Köster, eine Schrift von Gothein und die Schrift aus dem Verlage für Sozialwissenschaft Der Sieg war zum Greifen nahe!“
Abg. Schultz⸗BVromberg (D. Nat.) nimmt in einer An— frage Bezug guf die Mitteisung der Reichsrezierung vom 8. Noy= vemher, daß sie die Verbreitung der Tendenzschrift „Konnten wir im Herbst 1918 weiterkämpfen?“ begünstigt habe. Der Fragesteller will wissen, aus welchen Etatstiteln und mit welcher Summe diese Begünstigung erfolgt sei und aus welchen Einzelposten sich dle Summe zusammensetze.
Ministerialrat Müller: Das Reichsministerium des Innern hat sich auf Grund des Artikels 148 der Reichsverfassung, der die Pflege staatsbürgerlicher Gesinnung in den Schulen unb die Einführung der Staatsbürgerkunde als besonderes Lehrfach fordert, mit den Unterrichtsverwaltungen der einzelnen Länder in Verbindung gesetzt. Soweit es sich jedoch um Sondermaß⸗ nahmen auf dem Gebiet der Schule handelt, wie sie in der ersten Anfrage verlangt werden, muß die Reichsregierung von weiteren Maßnahmen absehen, weil diese zur Zuständigkeit der Länder als Träger der Schulhoheit gehören.
Zur Anfrage Schultz habe ich folgendes zu erklären: Wie bereits früher erklärt wurde, hat die Reichsregierung die Ver⸗ breitung der Schrift „Konnten wir im Herbst 1918 wester— kämpfen?“ im Rahmen ihrer Befugnisse gefördert, da die Schrift geeignet ist, irrige Vorstellungen zu beseitigen. Ueber Form und Umfang dieser Förderung können weitere Mitteilungen nicht gemacht werden. Die Abrechnung im einzelnen ist Sache des Etats.
Abg. Schultz⸗Bromberg fragt ergänzend an: Nachdem die Reichsregierung zum zweiten Male zugestanden hat, daß sie die Tendenzschrift eines sozialdemokratischen Abgeordneten im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefördert hat, fager ich an, ob sie bereit ist, guch die Tendenzschrift eines deutschnationalen Abgeordneten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu fördern. Eine Antwort wird hierauf nicht erteilt. ᷣ
Auf eine Anfrage des Abg. Puchta (U. Soz.) erwidert ein Regierungsvertreter, es sei richtig, daß die Bestände
der Monopolverwaltung an Branntwein im Betriebsjahr 1920/21
ob die
mögen von
sehr stark angewachsen seien. Am 1. Oktober 1921 betrugen sie etwas über 1533 Millionen Hektoliter. Damit war der Höchstbestand
von Anfang Juli bereits unterschritten, und im Oktober haben
die Bestände weiter um rund 190 000 Hektoliter abgenommen. Ob im neuen Betriebsjahr ein weiteres Anschwellen der Bestände um Schluß zu erwarten sei, lasse sich heute noch nicht übersehen. ö der heutigen Sachlage . eine es bedenklich, weitere Maß⸗ nahmen zur Einengung der Spirituserzeugung zu treffen, zumal bierdurch die Viehhaltung einen starken Rückgang erfahren dürfte. Zwei Anfragen von seiten der Deut schnatig nalen und der Deut en Volkspartei, betreffend die Aufhebung des Reformationzfestes als gesetz lichen Feiertagges im Thürin er Staat, sie erklären diese 2 ung als dem Artikel 139 den Reichs , widersprechend, der die staatlich anerkannten Feiertage esetzlich schützt. . ö. 1. Hart en des Reichsministers des Innern Dr. Köster erwidert, daß den Ländern die Gesetzgebung über die Feiertag: zustehe. Solange das ö von seinem Rechte staatlich anerkannt Feiertage zu bestimmen, keinen Gebrauch macht habe, können die Länder Feiertage bestimmen oder aufheben. Die Reichsbet⸗ fassung sage nicht, daß bestehende Feiertage 9 die Zukunft er halten bleiben, sondern nur, we sie anerkannt seien, gesetzlit geschützt bleiben müssen. omit könne jedes eiertage ändern. ö j ö. 3 Hänse (D. Nat) stellt die Ergänzungsfrage, wie zi Regierung die Beunruhigung der Bevölkerung über diese An gelegenheit gerade in ,, dem Heimatlande der Reform ion, zu beschwichtigen gedenke. , 2 ,. u . e. . i. Ceran ift Regi . be, daß die Enttäuschung. k der HRieichsperfaffung z
and einzelne
Bevölkerung geeignet sei, die Achtung vor
befestigen.
Die beiden ere f ne werden von Gelächter und
Zwischenrufen von der äußersten Linken begleitet, was den Pri
sidenten Löbe zu der Bemerkung veranlaßt, daß die Antwort nur den Vertretern der Regierung zustehe. . Eine Antwort auf die e, , erfolgt nicht. Eine Anfrage der Kom mu nzsten beschwert sich üba mangelnde und verzögerte Auszahlung der Vorentschädigungen an verdrängte n insbesondere über die Ve nachteiligung der Arbeiterkreise dabei.
vi e e , m Götz erwidert, daß in der Behandlum der Entschädigungsanträge keinerlei Unterschied ö Arbeiten und anderen Berufen gemacht werde. Die Entscheidung über di Anträge werde nach Möglichkeit ,, sie könne aber et nach , ,, Feststellung des Sachverhalts . Eine Sperrung der Auszahlung ö nicht erfolgt, nur in einze 9, Fällen müßten erst gewisse Unstimmigkeiten aufgeklärt wer ü.
Eine Anfrage der Komm unisten will die , beiden wegen Ermordung des spanischen Ministerpräsidenten 9 verhafteten spanischen Syndikalisten Fort und Concepcion reichen.
lieferungsantrag der hiesigen spanischen Botschaft un verzijglich ; 9 r , ,, weitergeleitet. Dieses ist zutzen mit der Prüfung der Angelegenheit befaßt. Solange die Prü ö nicht abgeschlossen ist, kommt eine Freilassung nicht in Bettas . Auf eine Anfrage der Kom munisten wegen , führung der 56 stündigen Arbeitzwoche im Leungmerh, 86 Oberregierungsrat Neitzel: Die 56 stündige Arbeits woche ö steht in der chemischen Industrie nur noch für solche ,, nicht unterbrochen werden können und insbesonderr auch 9 ö Sonntagen n, , ,. werden müssen. Das ist gin 8. ; lässig. Hinsichtlich der Leunawerke ist diese Antwort bereits 8. November im Reichstag erteilt worden. ö. Eine weitere Anfrage der Kommunisten venlang ¶ Einschreiten gegen den Demobilmachungskommissar ö ft Hamburg, der einer Firma die Erlaubnis erteilt hat, im . und November 40 über 18 Jahre alte Arbeiter täglich ? 2h über die gesetzliche Zeit von 8 Stunden hinaus arbeiten zu lu . Die Regierung läßt dazu erklären, daß diese Erma gt h im Rahmen der der Demobilmachungskommissaren nue 9 Befugnis erteilt worden ist und daß, da eine Mactan, be. setzes nicht vorliegt, irgendwelche Schritte gegen den Dem machun ien . nicht in Frage kommen. gesfhl⸗ ö eine Anfrage der De motraten wegen der 9. ö. nahme des Kaiser⸗Wilhelm⸗Gymnastums in Aachen durch . satzungsbehörde erwidert ein ö glare e mn ie, der Reichskommissar für die besetzten Gebiete bei 2 alliierten Rheinlandkommi sion wegen der Aufhebung 966 ho. schlagnahme dringlich vorstellig geworden ist, daß die 2 lungen aber noch nicht abgeschlossen sind. — In der . n eine umfangreiche Anfrage des Abg. Dr. R ie ßer (2. her sich über die ungenügende Vertretung deutscher ,, rungen gegen englische Schuldner durch die Regierung 796 tha heißt es u. a. Bei den Verhandlungen durch den von der . 6. Regierung nach London entsandten Sonderdelegierten über Erne rechnung der während des Krieges an den britischen Eile , gezahlten Beträge bestand zwar auf britischer Seite anfäng . nn neigtheit, dem deutschen Verlangen bezüglich der ,,, a Zinsen und Dibldenden von Wertpapieren in gewissem . entgegenzukommen, r die deutsche Regierung sich . gu verstanden erklärte, daß britischen Staatsangehörtgen, . deutschen Kriegsmaßnahmen in den w ö Krieges besetzten feindlichen Gebieten betroffen war, un aungen aus dem Erlös des liguidierten deutschen Eigen n i England gezahlt werden dürften. Nachdem sich hergu ut hatte, daß diese Entschädigungsansprüche bereits bei der Fes . der von Deutschland zu zahlenden Reparationssumme be
register einen Uebergriff der Entente
Antwort bei der regierung behält sich vor, später darauf
Geheimrat Dr. Röpke: Die Reichsregierung hat den Aut
worden sind, Ließ Cugland diese Forderung fallen, zog aber auch die oben ermähn te Bereitwilligkeits erklärung zurück. Gleichwohl sst den ischerseits nachdrücklich versucht worden, in dieser Frage eine günstige ösung zu erzielen. Die den deutschen Vertretern sür die ülgemeinen Verhandlungen erteilten Instruktionen hinderten sie in keiner Weise an der wirksamen Vertretung der beutschen Inter— essen in den Sonderverhandlungen. Ueber die Berechtigung des
andpunkts des britischen Ausgleichs amts, daß deutsche Forde⸗ rungen auf Zinsen und Dividenden von Wertpapieren auch dann anz dem Ausgleichs verfahren ausscheiden, wenn die geschuldeten BVeträge erst nach Inkrafttreten des Frieden zvertrages ober Über= haupt noch nicht an den Publie Truüstee abgeführt sind, einen Giandpunkt, dem Dentschland mit größtem achbruck entgegen⸗ getreten ist, wird das gemischte , zu entscheiden haben. Im übrigen hat auch das briüsche Ausgleichsamt bis
onde Oktober 1901 deutsche Forderungen im Gesamtbetrage von
5 157 504 Pfund Sterling anerkannt, weitere Anerkenntnisse ö en ämtlicher
fündig ein. Die Gefahr einer Ausscheidung nahezu mf eig Vorkriegs forderungen gegen England aus dem Aus— gleichsverfahren dürfte somit unter keinen Umständen begründet ein. Wenn auch bie Reichsregierung sich verpflichtet fühlt, bei Verhandlungen über die Ausführung der wirtschaftlichen Be⸗ stimmungen des Friedensvertrages neben den Interessen ber Be— teiligten auch die finanziellen Interessen des Reichen zu berück⸗ sichtigen, hat ihr aber bei der Behanblung der vorliegenden An= gelgenheit die Erwägung völlig fern gelegen, daß es nach Lage der deutschen Gesetzgebung für die Regierung vorteilhafter sein könnte, mit den deutschen Beteiligten als Liquidationsentschädigungs⸗ empfänger statt als Ausgleichsgläubiger abzurechnen.
Auf eine Anfrage des Abg. Berndt (D. Nat), der in der Einsichtnahme von Ententeoffihieren in das Münchenler Pereins— 1 ; sieht, wird regierungs⸗ eitig erllärt, daß eine solche Einsichtnahme nach dem Bürger⸗ lichen Gesetzbuch nicht verweigert werden kann.
Eine weitere Anfrage desselben Abgeordneten wird dahin beantwortet, daß der Festsetzung des Besoldungsdienstalters der hochschulmäßig vorgebilbeten Beamten besondere Schwierig⸗ leiten entgegenstanden. Nachdem diese nunmehr überwunden und die betreffenden Bestimmungen endgültig fertiggestellt sind, kann e , wren. daß die Festsetzung in kurzer Zeil abgeschlossen sein wird.
Eine Anfrage der Abgg. Im bu sch und Joos (Gentr.) ver⸗ langt eine gesetzliche Erh ng dl. Krankengeldes. . sißt dazu erklären, daß auch ste angeftchts des Sinlens des Geld? wertes eine Heraufsetzung des daf etrages für den Grundlohn in der Krankenversicherung für notwendig hält. Ein entsprechender Jesetzentwurf wird, sohald die bereits erbetenen Antworten der e,. , e dem Reichstage mit größter Beschleunigung vor⸗ g erden.
; un eine Anfrage des Abg. Dr. Barth Chemnitz (D. Nat.) über die Erhöhung der Zeugen⸗ und Sach verständigengebühren
erwidert ein Regierung sbertreter: Die Rei Sregierun teilt die Auffassung, da a. (.
die heutigen Gebührensätze nicht mehr der zi entsprechen und einer abermaligen 1 i fr Gin Hesetzentwurf ist bereits gusgearbeite,.
Eine Anfrage des Abg. Koenen , . bezieht sich auf elne Bekanntingchung des Polizeiamts der Stabt . nl! über Auffüge auf öffentl Straßen und Plätzen. Nach einer Ent— sche dung des sachsische Oherlandesgerichtzß vom 2. August v. 3 so heißt es in der Bekanntmachung, beständen die Bestimmungen des Reichsberginggesetzes hom 19. April 19903 über Nufzüge auf Ffentlichen Straßen. und Plätzen nech unbetändert fort, Und es seien deshalb künftig Gesuche um Genehmigung solcher Aufzüge nindestens 24 Stunden vor dem Beginn unter ngabe des Ortes und der Zeit beim Polizeiamt einzureichen. Diese Vefannt= machung widerspricht nach Ansicht des Fragestellers der Reichs⸗
assung. . in Regierungs vertreter erwidert, eine sachliche kann leider noch nicht erteilt werden, da die Unterlagen Kürtz der Zeit noch nicht eingegangen find. Die Reichs⸗ rückzukommen.
Eine ergänzende Anfrage des Abg. Koenen, wie es sich erlläre, daß die Regierung immer nur bei kommunistischen An⸗ fragen gusweichende Antworten gäbe, wird nicht bean lwortet.
Auf eine Anfrage Koenen (Komm.) über das Verbot einer Kommunistenbersammlung durch den Amtsborsteher von Rosen⸗ garten (Ostpr.) mit un hr enn darauf , allein in ver⸗ hlümten Redewendungen, sondern in ber ue n g der Zu⸗ int die Bedeutung ünd das Gefährliche einer Heßrede zu fuchen ei, erwidert ein Regierungs vertrete: Die Rei regierung ist zu ihrem Bedauern bis jetzt 6 nicht in der Lage, die Anfrage im einzelnen zu beantworten, da die Unterlagen noch nicht eingegangen ö. rn , kann indessen schon jetzt Fsagt werden, daß bei einem Ver ammlungs verbot nicht nur die Person des Redners, sondern die Gesamtheit der örtlichen Ver⸗ hältnisse zu berücksschtigen ist, und dazu gehört auch die Berück— sichtigung der Zuhõrerschaft.
Nunmehr lg die erste Beratung des Gesetz⸗ entwur fes über die Weltpostvereinsver—⸗ 6 Ein Vertreter der Post verwaltung gibt Kine kurze Uebersicht über den Inhalt der Verträge, wie er auf 291 legen Weltpostvereinskongreß in Madrid festgestellt worden ist. .
Ohne Debatte wird bie Vorlage in brei Lesungen erledigt.
Es folgt die zweite und britte Beratung des Gesetz⸗ entwurfs über Notstandsmaßnahmen zur unterstätzung von Empfängern von Renken aus der Invalidenversicherung.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Nachdem bei der ersten Lefung des vorliegenden Gesetz⸗ entwurfs von einer Besprechung Abstand genommen wurde, ge⸗ kalten Sie mir jetzt ein kurzes Wott nachträglich zur Einführung.
Bei dem schrittweisen Sinken unseres Geldwertes sind schon im vergangenen Jahre die Bezüge der Sozialventner durch Zu⸗ legen und Beihilfen erhöht worden. Im Juli dieses Jahres ist dann eine Novelle zum Invalidenversicherungs gesetz gemacht
2
worden, durch welche die Beiträge und Leistungen der Invaliden⸗
bersicherung den neuen Bedürfnissen nach Möglichkeit angepaßt werden sollten. Dieses Gesetz kann sich aber erst in Zukunft aus⸗ wirken. Für die Uebergangszeit sowohl wie für die Altrentner bedürfen wir jedoch angesichts der gegenwärtigen Notlage einer Anpassung ihrer Bezüge an den so überaus tief gesun kenen Wert unseres Geldes. Die Vorlage stellt demnach eine gewisse Not⸗ ktandãmaß nahme dar. Deß wir erst jetzs zu einer gesetzgeberischen Maßnahme auf hiesem Gebiet schreiten, liegt an der Neuheit Und der damit ver— bundenen Schwierigkeit der Materie; denn es handelt sich hier darum, die Versicherung durch Fürsorge zu ergänzen. Eine weitere Erhöhung der Versicherungsbeiträge ist mach allgemeiner ber eugung nicht angängig. Sie würde einen gtoßen Teil der beitgeber und erst recht die Arbeitnehmer unerrẽglich be⸗ lasten. Eine Erhöhung der Beiträge zum Zweck der Aufbesserung det Altrentner würde auch insofetn dem Versicherungs gedanken widersprechen, als diese Beiträge in der Hauptsache nicht den ersicherten zugute kämen, sondern solchen Leuten, die bereits aus der Versicherung ausgeschleden ind. So sind wir, durch die Net eswungen, dazu übergegangen, die Versicherung durch eine Für⸗ porge aus öffentlichen Mitteln zu ergänzen.
Es versteht sich nun von selbst, daß bei einer Fürsorge aus öffentlichen Mitteln solche Rentenempfänger auszuschalten sind, die infolge ihter verhältnismäßig günstigen wirtschaftlichen Lage einer besonderen Beihilfe nicht bedürfen. Bei der Anwendung der sozialen Fürsorge sind deshalb auch die dem Sozialrentner ander⸗ weit zustehenden Einkünfte zu berücksichtigen. Dagu gehören vor allem feine Rentenansprüche sowie solche Bezüge, die ihm aus eigenem Vermögen oder aus Zuwendungen von Angehörigen auf Grund der gesetzlichen Unterhaltungspflicht zufließen. Jedoch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das Arbeitseinkommen der Rentenempfänger erst von einer gewissen Höhe ab zur Anrechnung gelangt, damit das Bestreben der Ren tenempfänger, noch aus eigener Kraft Nutzbringendes zu leisten, nicht erlahmt. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen)
Selbstverständlich erfordert diese Fürsorge aus öffentlichen Mitteln große Aufwendungen. Das Reich ist bereit, obwohl an sich wach dem heutigen Rechtszustand die Fürsorge Sache der Ge⸗ meinden und Länder ist, hier seinerseits in Würdigung der Gründe für die Geldentwertung sowie der ganzen Finanggesetzgebung und ihrer Ergebnisse den größten Teil der Lasten aus diesem Gesetze auf sich zu nehmen. Eine fühlbare Beteiligung der Gemeinden
ist aber aus zwei Gründen unentbehrlich. Cimmal kann nicht
bestritten werden, daß dieses Gesetz eine Entlastung der Armen⸗ pflege bringen wird, und dann lehrt die Erfahrung, daß nur bei entsprechender Beteiligung der mit der Ausführung solcher Maß⸗ nahmen betrauten Organe eine sorgfältige, zweckentsprechende Prüfung des Einzelfalles und eine sparsame Verwendung der verfügbaren Mittel erzielt werden können.
Meine Damen und Herren, ich kann es mir versagen, auf weitere Einzelheiten der Vorlage jetzt einzugehen, nachdem der Ausschuß das Gesetz ausgiebig beraten hat. Ich möchte mir noch bemerken, daß der Ausschuß auch die Rentenempfänger der An⸗ gestelltenversicherung in das Gesetz einbezogen hat, während die Reichsregierung hierfür eine besondere Vorlage in Aussicht ge⸗ nommen hatte. Ferner möchte ich feststellen, daß für die Un fall⸗ rentner eine Neuregelung der Rentenzulage in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist, das in den nächsten Tagen dem Reichsrat zugeht.
Für die Kleinrenkner sind bereits gewisse Mittel in den Nach⸗ tragsetat eingestellt. Daraus soll die Fürsorge der Gemeinden und Länder für die kleinen Privatrentner gefördert werden. Richt⸗ linien dazu unterliegen zurzeit der Beratung des Reichsrats.
Meine Damen und Herren, ich glaube, mit den kurzen Aus⸗ führungen, die ich mir zu machen erlaubt habe, auch die ab⸗ lehnende Stellung der Regierung zu den Anträgen Bartz und Genossen in Nr. 3019 der Drucksachen sowie zu dem Antrag Arn⸗ stadt und Genossen in Nr. 3021 bereits hinreichend begründet zu haben. Alles, was dagegen zu sagen ist, ist in den Beratungen des Ausschusses im einzelnen dargelegt worden. (Sehr richtig! im Zentrum) Ich verzichte deshalb darauf, hier im Plenum des Reichstags nochmals auf alle diese Einzelheiten einzugehen.
Abg. Ko ch⸗Düsseldorf (D. Nat): Ueber die Notwenbigkeit, der Notlage der Sozialrentner abzühelsen, herrscht wohl volle Einmütigkeit, ebenso auch darüber, daß eine weitere Belastung der Versicherungsträget zu diesem Zwecke nicht möglich ist. Die Lande sversicherungsanstalten sind bereits in einem Maße belastet, daß die bange Sorge entstehen muß, oß sie in Zukunft überhaupt in der Lage sein werden, ihre gese . en Verpflichtungen und Leistungen auftecht zu erhalten. e Einführung des Gruͤndsatzes der. Bedürftigkeit unterliegt zwar , 3. sie stellt aber gegenüber der Finanznot . des Reiches wie auch der Länder und Gemeinden immerhin das weniger große Uebel dar und witd auch noch e ich rz cen, daß Arbeilsein kommen bis zur Höhe von 2000 Mark bei ber Berechnung des Jahres⸗ zinkemmens der Sozialrentner außer Ansatz bleiben sollen. Die pom Ausschuß beschlossenen Sätze bedeuten gegenüber den jetzigen Renten eine wesentliche Erhöhung, außerdem hat der Ausschuß die Kinderzulagen erhöht. Die rh der Aufbringung der Mittel, deren Schwierigkeit sich schon daburch zeigt, daß in vieser Frage der Reichsrat eine andere Stellung eingenommen hat als die Reichsregierung, ist vom Ausschuß dahin geregelt wor en, daß die Gemeinden mit 20 9, herangezogen werden a Mit Rücksicht darauf, daß den Gemeinden allein schon mit der Durchführung des Gesetzes erhebliche Verwaltungsunkosten erwachsen, und,. weil andererseits letzten Endes doch das Reich der Hauptschuldige an der gegenwärtigen Notlage ist, beantragen wir, die Gemeinden nur mit 10 . zu belasten. Den, angekündigten Maßnahmen zu⸗ gunsten der Kleinrentner sehen wir in Bälde entgegen. (Beifall
een, . . ö g. Kar sten 9 Soz) befürwortet Abänderungsanträge seiner Partei, die grunhsätzlich dahin gehen, ohne Prüfung der. Ve⸗ dürftigkeit jedem FInvalidenrentner einen Zuschuß von hb, jeder Witwe von 259 und jeder Waise von 150 Æ zu zahlen. Eventuell soll, falls die Beschlüsse des Ausschusses angenommen und die Be⸗ dürftigkeit geprüft wird, statt 3000 M bei nvaliden 4500 MÆ als Höchsteinkommen festgesetzt werden, für Witwen 360g „ statt A906 4 und für Waisen 1809 M statt,. 300 4. Außerdem be⸗ antragen die Unabhängigen zwei Resolutionen, betreffend Vor⸗ legung eines Gesetzenttburfes, wonach die Renten viertelfährlich, entsprechend der Entwertung des Geldes, festzusetzen sind, und be⸗ treffend durchgreifende Fürsorgemaßnahmen für alle Sozialrentner, namentlich auch geeignete , , , n Einrichtungen zur Durch⸗ ührung der Fürsorge in Anle hnung an die Kriegsbeschädigten⸗ ürsorge. Zur Begründung der Anträge führt Redner us: Was in diesem Entwurf geschieht, ist nur ein elender Versuch einer en Fürsorge. Von der Prüfung der , ist die egierung schon einmal zurückgekommen, und man sollte 6 meinen, daß gebranntes Kind das Feuer scheue. Ganz unverständli ist, wie ein Reichsarbeitsministerium nur ein Höchsteinkommen eines Invaliden von 2100 ( festsetzen wollte. Aber auch die Ver⸗ besserung des Ausschusses mit 3000 4 3 nicht aus. Während man sonst im Reiche nicht nach dem Grundfatz wirts 1. Ausgabe ohne Deckung“, und man so im Etat über 15 illiarden Defizit hat, werden bei der , , finanzielle Gesichts⸗ punkte vorgeschoben. Bezeichnend war, daß im Aus f ein Ver⸗ treter der Deutschnationalen sich auf den Standpunkt stellte, daß der Frießensvertrag anerkannt werden müsse in der Bestimmung, wonach Deutschland keine höheren ige Leistungen gewähren dürfe als dasjenige Ententeland, das die besten Leistungen gewähre. Die Zahlen, die uns im Ausschuß vom Vertreter des Fingnz⸗ ministers mitgeteilt wurden, wurden wider g , Wissen ehen, Das Elend der Invaliden ist bereits so weit gestiegen, daß zähkreiche Selbstmorde vorkommen. (Beifall auf der äußersten Linken.)
Abg. André (Zentr.) : Der Entwurf bringt ganz bedeutende Verbesserungen. Die Kritik an dem Gesetzentwurf geht nach meiner Auffaffung weit über das Ziel hinaus. Die Grundlagen unserer Ingalidenversicherung waren durchaus gut, aber die Inwvaliden⸗ versicherung hat während der Kriegszeit auf sehr große Summen an Beiträgen verzichten und dabei erhöhte Leistungen tragen müssen. Die Frage, ob das in diesem e, e,. ur An⸗ wendung kommende Prinzip das richtige ist, bejahe ich. Es wäre ungerecht, wenn man den Arbeitgebern und Arbeitnehmern allein die Lasten, die aus der Geldentwertung entspringen, auferlegen wollte. Diese Lasten müßten von der Allgemeinheit getragen werden. Es ist durchaus richtig, wenn die Gewährung der Not⸗ standsbeihilfe nur bei Bedürftigkeit gewährt werden soll. Denn
liche Unterhallungspflicht oder über vertraglich übernommene
Höhe der Unterstützun
sehen, de Interesse an if. Ver
kir sind zu arm, um auch denen Unterftützungen zu geben, die sie nicht unbedingt nötig haben. Es geht nicht an z. B. jemandem die Unterstützung zu gemähren, der neben seiner Aftersrente vielleicht noch den Verdienst hat, den Arbeiter ohne Rentenanspruch ver⸗ dienen. (Guruf des Abg. Crispien: Siehe die pensionierten Minister!) Weil es nicht zulässig ift, daß dem Reich in der heutigen schweren Zeit unnötige Lasten auferlegt werden, halten wir an dem ,, weis fest. Man darf nicht schematisieten, ondern muß in jedem Falle berücksichtigen, ob etwa Vermögen vor⸗ handen ist, wie groß die Familie uf. (Zuruf des Abg. Adolf Hoffmann: Das hätten Sie Wilhelm erzählen sollen! Der Rebnel befürwortet sodann einen Antrag seiner Partei, wonach für Kinder unter 15 Jahren, die keinerlei Rente beziehen, statt 30, wie der Ausschußantrag es will, 500 Mn gewährt werden sollen. Bis zum Betrage von 500 Mr insgesamt sollen auf das Gesamtjahres⸗ einkommen nicht angerechnet werden: Bezüge auf Grund des Reichsversorgungsgefetzes vom 12. Mai 1979 oder anberer Militär- versorgungsgesetze, aus der klnappschaftlichen Versicherung, aus öffentlichen oder privasen Versicherungsunternehmungen, aus 1 Unterstützungseinrichtungen und aus Barguthaben. Die ezüge der Hinterbliebenen sollen zusammengerechnet werden. Ein⸗ kommen aus Unterstützung durch Angehörige e, auf das Gesamt⸗ einkommen insoweit nicht angerechnet werden, als es über die gesetz⸗ er⸗ Eflichtungen hinausgeht. Tie Anträge der Unabhängigen lehnt der Redner ab. Daß den Gemeinden nur 860 9 ihrer Aufwendungen auf Grund dieses Gesetzes vergütet werden, ift durchaus richtig. ie Gemeinden müssen an dieser Fürsorge finanziell beteiligt werden, weil sonst die Gefahr besteht, daß auf Kosten des Reichs⸗ säckels zuviel gefündigt wird— Abg. Erkelenz (Dem.): Mit . Gesetze bringen wir ein gan neues Prinzip in die soziale Ge etzgebung hinein, nämlich das Pr nzin der Bedürftigkeit. Der Begründung, die der Vor⸗ redner hierfür gegeben hat, kann ich mich nur anschließen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird vorau sichtlich jährlich etwa ? Milliarden Kosten derursachen. Bei Umgestaltung des Gesetz⸗ entwurfs nach den Anträgen der Unabhän igen würden sich die Kosten auf etwa 10 Milliarden , . 5 die Anträge der Kommunisten sogar 15 bis 18 Milliarden . würden. Eine gewisse schematische Begrenzung der Bedürftigkeit muß eintreten, weil sonst die Prüfung zu er wäre. it der ar fn. Finanzierung des Gesetzes kö3ernen wir uns aber Licht einverstanden erklären. Ich kann nicht dafür eintreten, daß die Kosten dieses Gesetzes von der ö , . werden. Wenn das Reich diese neuen Lasten tragen soll, so führt das nur wieder zur Ueber? schwemmung mit neuem Papier eld, zur weiteren Entwertung unserer Mark. Eg ist unserer Ansicht nach nicht notwendig, daß diese 9 Milliarden Mark dem Reiche auf elastet werden. Tut man das, so würde die Folge davon sein, . bei weiteren derartigen el chen Maßnahmen, die nicht ausbleiben werden, der Gedanke n den Vordergrund geschoben werden wird, baß die Kosten vom Reiche zu tragen sind. Wir haben die Pflicht, vom Reiche alle Ausgaben fern zu halten, zu deren Tragung es nicht unbedingt n, ist. Hier hätte man die Beträge zur Invaliden⸗ versicherung so erhöhen können, daß daraus die Kosten dieses Gesetzes hatten gedeckt werden können. Oder man hätte zugleich mit diesem Gesetzentwurf ein neues Steuergesetz vorlegen sollen, dessen Erträge die 2 Milliarden decken. Hinfichtlich der Finan⸗ zierung haben wir also allerschwerste Bedenken. Einen Teil der Ausgaben hätte man auch auf die Länder , . wir wollen dies nicht mehr beantragen, wie wir es in ber ommission getan haben, sondern wollen für die Ausschußfassung über die Beteiligung der Gemeinden stimmen.
Abg. Bartz Gomm.) befürwortet den Antrag seiner Partei, wonach die, Invaliden oder Altersrentner ohne Prüfung der Bedürftigkeit an Unterstützung monatlich 500 A, die Empfänger einer Witwen- oder Wäitwerrente 40 M, die Empfänger einer Waisenrente 300 M erhalten sollen. Dasselbe gilt für die Rentner aus der Angestelltenversicherung. Für Kinder unter 15 Jahren soll sich der en gf um manatlich 300 4 für jedes Kind erhöhen. Das Reich soll den Gemeinden die von ihnen ver⸗ auslagten Unterstützungsbeiträge in voller Höhe ersetzen. Redner erwidert auf die finanziellen Bedenken des Abg. Erkelenz, daß die Demokraten seinerzeit den Reedern zwölf Milliarden in den Schoß geworfen haben. Mit den Unterstützungssätzen der Vorlage könnten die Rentner nicht leben, selbst wenn sie nebenbei noch etwas Arbeitseinkommen haben. Die Gemeinden seien nicht in der Lage, einen Teil dieser Ausgaben zu übernehmen. Den Offizleren habe man die Pensionen gezahlt, ohne nach der Be⸗ dürftigkeit zu fragen, bei den armen Invalidenrentnern wolle man aber erst die Bedürftigkeit grü en, 5 man sie unterstütze. Die müsse in jedem Falle unter Mitwirkung von Vertretern der Rentner festgesetzt werden, nicht nur unter gewissen ge r uren Für die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz sehe die Vortage nur die Zustimmung des Reichs⸗ rats vor; statt dessen beantrage seine Partei die Zustimmung des Reichstagsausschusses für soziale Angelegenheiten. Die Rentner würden ihre Interessen wirksam nur vertreten, wenn sie auch außerhalb des Parlaments einig und geschlossen selbst für ihre Interessen kämpften.
Abg. Mete n⸗ Zwickau (Soz) meint, 4 die Renten selbst erhöht werden müßten; dazu müßten aber die andesversicherun 35⸗ Anstalten durch . der Beiträge instand gesetzt werden. Seiner Partei sei es zu banken, daß der Ausschuß wenigstens in die jetzige Vorlage die Rentner aus der nern nr rr einbezogen habe. Die Prüfung der Bedürftigkeit . man lieber aus dem Gesetz herauslassen sollen, ebenso die Inrechnung des gr sten Einkommens, aber der Ausschuß habe leider anders entschieden. Die finanziellen Bedenlen 1 erschwerten die Sache sehr, sie meine, daß das Reich leine Verpf ichtung habe, für die Sozialversicherung einzufpringen, wenn die Versicherungs⸗ träger nicht ausreichend bie Renten erhöhen könnten. 8 milsse aber auf jeden Fall verhindert werden, daß die Sozialrentner rn Das Reich müsse mit seinen Mitteln eintreten aber es sei wichtig, daß guch die Gemeinden einen Teil dieser Laften übernehmen, zumal sie dafür an Armengusgaben sparen kznn en. Seine Partei stimme deshalb gegen die Anträge, welche die Heranziehung der Gemeinden abschwächen wollten. Es ist auch nicht möglich, den Ländern einen 6 aufzuerlegen. Den Antrag der Kommunisten auf Erhöhung der 1 ,n Ssätze lehnen wir ab, da er nach der Enischeibung bes Ausschuffes keinerlei Aussicht auf Annahme hat. Wir stimmen der Re— giexungsvorlage zu in der Erwartung, daß die Re ierung recht bald eine Vorlage auf Erhöhung der ÜUnfallrente ein ringen wird. Abg. Thie! (D. Vp): Wenn ich im Aus chuß damit ein⸗ derstanden war, daß in diesen Gesetzentwurf die Rentner aus der ae en , , nicht einbezogen wurden, so nur deshalb, weil das Reichsarbeitsministerium die ausdrückliche rf er gegeben hatte, * für die Rentner der Angestellendersiche rung eine besondere gese liche Regelung berge fchen fh, die balbmöglichft erfolgen solle. Bei dieser Regelung sind besonderz dig Schwierig⸗ eiten zu überwinden, die die Frage ber Erfatzkassen bieten. Leider ., es nicht möglich gewesen, im Rahmen dieses a. auch die leinrentner zu berkcksichtigen, an deren Notlage ber Reichstag Wenn die Angestellten und Arbeste; die Sozialversscherung ihnen nicht so viel bietet, daß uhe in die in n sehen können, so werden sie jede ee, verlieren und die Beiträge lieber auf die Sparkasse tragen. Die Kommunsften, die für die von ihnen geforderte Erhöhung der Unterstützungssätze bie für die Reichswehr erforderlichen Betrage verwendet wissen möchten, haben am wenigsten Anlaß, über die Reichswehr ö schimpfen. Was die Frage der Finanzierung 456 . betrifft, so lehnen wir die Erhebung von Beiträgen ab. Richtig erschelnt es ung, daß die Gemeinden einen Teil der Kosten aufbringen sollen, obwohl wir die schwierige finanzielle Lage der Gemeinden kennen und würdigen. Die Gemeinden, denen die Aufbringung . Koftenanteils besonders schwer fallt ober gar unmihgiich ist, müssen
aber nicht vorübergehen darf.
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