1921 / 276 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

bewußt. Sie wird in Bedarfsfällen auch weiterhin bereit sein, Streu herzugeben, und, wo es wirtschaftlich notwendig ist, die Waldweide zu gewähren. Aber ich möchte doch nicht unterlassen, darauf hinzu⸗ weisen, daß es sich namentlich bei der Gewährung von Waldweide um Notmaßnahmen handelt, die nur eine Ausnahme darstellen können. die nur durch besondere wirtschaftliche Verhältnisse gerecht⸗ fertigt erscheinen. Auf der anderen Seite ist es kein Geheimnis, wenn ich sage, daß eine wirkliche Forstkultur, eine Pflege des Waldes bei Aufrechterhaltung der Waldweide schlechterdings unmöglich ist und damit diese wichtige Aufgabe der Forstverwaltung erschwert, stellenweise sogar unmöglich gemacht wird.

Wenn in den zahlreichen Beschlüssen des Hauptausschusses unter O noch besonders die Frage der Sicherung des Koalitionsrechts der in der Forstwirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten gefordert wird, so möchte ich sagen, daß dieser Beschluß eigentlich nichts anderes bedeutet, als ein Einrennen von offenen Türen; denn die staatliche Forstverwaltung wird selbstverständlich wie bisher ihr Augenmerk darauf richten, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Koalitions⸗ recht sowie die Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes in der Forst⸗ verwaltung zur Durchführung gelangen.

Damit lassen Sie mich meine Ausführungen schließen. Ich ver⸗ sage es mir, auf alle Anträge im wortwörtlichsten Sinne von A bis 3 einzugehen. Es wird vielleicht nachher noch Gelegenheit sein, bei der einen oder anderen Einzelfrage sich zu äußern. Der Herr Ober landforstmeister behält sich vor, noch seinerseits zu gegebener Zeit das Wort zu ergreifen. (Bravo)

Abg. Klaußner (U. Soz.): Die Abkühlung, die von der Be⸗ ratung des Forstetats ausgeht, wird dazu beitragen, die Gemüter im au wieder zur Besinnung zu bringen. Wenn mit dem Waldbesitz ebenso umgesprungen würde, wie man gestern hier mit der Minder⸗ . umgesprungen ist, so würde das eine schwere Schädigung des Waldes bedeuten. (Sehr gut! links Das Recht des Zusammen⸗ , haben die Forst⸗ und Waldarbeiter der Revolution, d. h. den Sozialisten zu verdanken. Heute sehen wir, daß die früheren Konservativen, die doch ausgesprochene Gegner des Betriebs rãte⸗ gesetzes sind, sich schon zu Anträgen aufschwingen, die dessen Be⸗ obachtung fordern. Es wird abzuwarten sein, ob diese Bekehrung echt ist. ir verlangen die Ueberführung des privaten Wald⸗ besitzes in den Besitz der Allgemeinheit, damit die privaten Wälder wirklich rationell bewirtschaftet werden. Jetzt dient der private Wald nur dazu, um Wucherpreise herauszuschlagen; er wird rück⸗ sichtslos verwüstet, 25— 39jährige Bestände schlägt man nieder. Herr v. Papen und Herr Westermann sollten sich etwas mehr mit Marx beschäftigen., um zu erkennen, daß die Ueberführung in Staatsbesitz mit Sozialisierung nichts zu tun hat. Die großen Waldbestände in der Nähe von Berlin müssen unter allen Um⸗ ständen geschont werden, damit die e ,, Bevölkerung, be⸗ sonders die großstädtische Jugend, eine Erholungsstätte behält. Da der Forstetat Ueberschuß 6 sollte die Forstverwaltung alle kleinlichen Maßnahmen aufheben, die die minderbemittelte Bebölke⸗ rung überflüssigerweise belasten, so die Erhebung von Gebühren für das Sammeln von Waldfrüchten. Dringend notwendig ist die Schaffung guter Wohnungen für die Forstbeamten und Forst⸗ arbeiter, wobei aber jede Bevorzugung der höheren Forstbeamsten hinsichtlich der ihnen zur Verfügung zu stellenden Wohnräume ver⸗ mieden werden muß.

Abg. Graf v. . (D. Vp.) stimmt den Ausschuß⸗ anträgen im allgemeinen zu. Auch wir erkennen die Notwendig⸗ keit der Erhaltung der Wälder besonders in der Nähe von Groß⸗

städten im Interesse der Volksgesundheit an. Die Staatsaufsicht

für Privatforsten muß weitmöglichst eingeschränkt werden. Die Mittel für Kulturarbeiten sollten unseres Erachtens nach Möglich⸗ keit noch erhöht werden. Für gute Wohnungen für die Forst⸗ arbeiter setzen auch wir uns ein. Gegenüber dem sozialdemokrati⸗ schen Antrage, der Maßnahmen verlangt, die eine Weiterver⸗ arbeitung des in den Staatsforsten geschlagenen Holzes ermöglichen sollen, möchte ich vor dem Experiment der Uebernahme von Säge⸗ werken in die Regie der Forstverwaltung dringend warnen. Mit der Einsetzung der vom . beantragten Kommission zur Prüfung der Frage der Dezentxalisation innerhalb der Forstver⸗ waltung sind wir einverstanden. Es wird vielleicht zweckmäßig sein, . jede Provinz als Jm, Forstverwaltungsstelle ein Forstamt zu schaffen. Diese Behörde sollte sich aber auf die allernotwendigsten allgemeinen Verwaltungsmaßnahmen beschränken und die prak⸗ tische Durchführung im einzelnen den Oberförstern überlassen, deren Verantwortungsgefühl und Arbeitsfreudigkeit nicht durch kleinliche Verwaltungsvorschriften beeinträchtigt werden darf. Not⸗ wendig erscheint uns auch, daß in dieser Kommission die Frage der Ausbildung der Förster und por allem die Revierförsterfrage ein⸗ . behandelt wird. Der Antrag des Zentrums, der die Er⸗ höhung des Zuschusses zur Dienstaufwandsentschädigung der Ober⸗ förster verlangt und dem wir zustimmen, wird Weckmsß ig an den Hauptausschuß zurück zu verweisen sein. Im Namen aller Parteien, vielleicht mit Ausnahme der Kommunisten, möchte ich zum 256 der preußischen Forstverwaltung für die ausge⸗ zeichnete Arbeit danken, die sie geleistet hat. Die preußische Forst⸗ derwaltung marschiert immer noch an der Spitze aller derartiger Behörden. (Beifall.)

Abg. We is sermel (D. Nat.) befürwortet seinen Antrag, der Landtag wolle das Staatsministerium ersuchen, daß die vom Minister der Landwirtschaft, Domänen und Forsten für die Forst⸗ akademien Eberswalde und Hannoversch⸗Münden ohne Genehmi⸗ gung des Landtags erfolgte Einsetzung und Bestätigung von Rektoren an Stelle der etatsmäßig angestellten Direktoren unver⸗ züglich aufgehoben wird. Es handelt sich, wie Redner ausführt, um eine Eigenmächtigkeit des früheren Landwirtschaftsministers Braun, der mit einem Federstrich ein altes Recht beseitigt hat.

Abg. Dr. Bendiner (Soz.) nimmt den früheren Landwirt⸗ schaftsminister Braun gegen die Vorwürfe des Vorredners in Schutz. Wenn es sich nicht gerade um den Minister Braun ge⸗ handelt hätte, würde Herr Weissermel nicht solche Töne ange—⸗ schlagen haben. Das Ganze sei lediglich eine interne Verwal. tungs frage.

Nachdem Abg. Klaußner (U. Soz) gegen die Rechte kurz polemisiert und ihr insbesondere ihre Haltung im Berliner Stadt⸗ parlament in bezug auf die Erhaltung der Wälder um Berlin vor⸗ geworfen hatte, ergreift das Wort

Oberlandforstmeister Dr. 5 von dem Bussche: Ich unterstreiche auch meinerseits die Worte des Herrn Ministers, daß es der oberste Grundsatz der Forstverwaltung sein muß, unter Schonung der wn. des Waldes ihm die höchstmöglichen Er⸗ träge abzugewinnen. an kann diese Erträge durch waldbauliche Maßnahmen steigern. Durch die Dauerwaldideen soll die Produk⸗ tionsfähigkeit des Waldbodens erhalten werden. Die Staatsforst⸗ verwaltung hat angeordnet, daß . Versuche mit diesem Prinzip eingeleitet werden. Allzuviel darf man aber für den Groß⸗ betrieb davon nicht erwarten, denn die Uebersichtlichkeit der Ver⸗ , des Holzes wird sehr erschwert. Ein weiteres Mittel ist die restlose Aufforstung der Kahlschlagflächen. Die Arbeiter haben keinen Nachteil aus ihrer Tätigkeit als Vertrauensleute oder Be⸗ triebs räte zu erwarten. Gegen Mißstände in dieser Beziehung wird eingeschritten werden. Die Waldarbeit ist heute der vielen Ver⸗ günstigungen wegen sehr beliebt. Die Frage der Arbeiterent⸗ lastungen wird geprüft werden. Wir reichen mit dem Etat nicht, weil er bereits im August 1920 dem Finanzminister vorgelegt werden mußte. Damals war das ausreichend, jetzt haben wir aber die 50 Millionen erheblich überschritten, weil wir notwendige Kulturarbeiten durchführen mußten. Wir hoffen, den Fehlbetrag aus dem Ankauffonds zu decken. .

Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Haushalt der Forstverwaltung wird unter Annahme der Ausschußanträge

auf Erhöhung der für die Beschaffung von Arbeiterhäusern vorgesehenen Summe um 1 Million Mark auf 6. Millionen Mark, der Zuschüsse zu den Dienstaufwandsentschädigungen für die Revierförster usw. um 8 127 200 M auf 10 272 600 und des Zuschusses zum Forstbaufonds um 2 Millionen auf 14 Millionen Mark genehmigt. Die Ausschußanträge, soweit sie in der Abstimmung erledigt werden, werden unter Ab⸗ lehnung des Antrages der Unabhängigen Sozialdemokraten angenommen. Angenommen wird ferner ein Antrag Dr. Porsch (Zentr. auf Erhöhung des Zuschusses zu den Dienstaufwandsentschädigungen der Oberförster um 3 000000 auf 8 170 000 . Angenommen wird u. a. der Ausschuß⸗ antrag, die den beiden Forstakademien Eberswalde und Hann. Münden am 1. April d. J. gegebene Rektoratsverfassung auf⸗ recht zu erhalten; die hierzu vorliegenden deutschnationalen Anträge sind zurückgezogen worden. Bei der Abstimmung übey den Ausschußantrag auf Zurückziehung des Erlasses vom 14. April d. J., der eine sofortige Verkleinerung des Wirt⸗ schaftslandes der Oberförster auf 20 und des der Förster auf 18 Hektav anordnet, ergibt sich, da nur 196 Abgeordnete durch Hammelsprung abstimmen, die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Nächste Sitzung Freitag vormittag 11 Uhr. Schluß gegen 614 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen gab gestern, wie das hauch . verleger berichtet, zunächst der Ministerialdirektor Dr. Popitz . Erklärung ab; Es ist der Antæag gestellt worden, den Tarif des Vermögenzssteuer⸗Gesetzentwurfs auf Goldmark abzustellen und für die Umrechnung die innere Kauf— kraft zugrunde zu legen. Dieser Antrag hat zweifellos zunächst viel Bestechendes für fich. Praktisch wird er aber kaum durchführ⸗ bar sein. Ich verstehe den Antrag so, daß ermittelt werden soll, welche Leistungsfähigkeit die jetzt festgestellten Vermögen das leiche würde auch für die Einkommensteuer in Frage ommen im Frieden gehabt haben würden. Vermögen und Einkommen würden also zunächst nach Papiermark zu ermitteln . und dieses Vermögen oder Einkommen würde durch eine be⸗ stimmte Zahl zu dividieren sein. Man könnte daran denken, daß man die Holdmark als Divisor benutzt. Aber dies ist praktisch un⸗ möglich; denn auf den Stand der Valuta haben ja nicht nur wirt⸗ e, i sondern auch politische und spekulative Momente Ein⸗ luß. Dann könnte man daran denken, als Dipisor die Zahl zu nehmen, die die innere ,, der Mark darstellt. Es ist aber nicht möglich, diese innere Kaufkraft zuverlässig zu ermitteln. In Deutschland gibt es verschiedene Indexaufstellungen, die be⸗ lanntesten sind der Indez der „Frankfurter Zeitung“ und der ö des Statistischen Reichsamts. Diese Indizes weichen aber im rgebnis erheblich voneinander ab; so z. B. beträgt für den Monat September der erstere Index 1751, der letztere 2060. Je nachdem man nun die eine oder andere dieser Ziffern unn legt, wird das Ergebnis ein verschiedenes. Die Ziffern sind also nur mit roßer Vorsicht zu verwerten. Weiter wird aber zu berücksichtigen ein, daß für die Vermögenssteuer der Inder auf einen Stichtag festgesetzt werden muß. Ein so gewählter Inder würde also immer nur ein zufälliges Bild geben. Abgesehen hiervon können aber die gegenwärtigen Indizes mit denen der Vorkriegszeit nicht ver⸗ lichen werden, da in der Zwischenzeit die Grundlagen der rte 5 tstellungen sich wesentlich geändert haben. Es würde sonach nur (. rig bleiben, das Reichsfinanzministerium etwa mit Zustimmung es jährlich bestimmen zu lassen. Es bedarf nicht des Hinweises auf die außerordentliche politische Belastung, die in der Zuweisung n dieser Aufgabe liegt, wenn man nicht nur die wirtschaft⸗ iche und politische, sondern auch die gußenpolitische Trag⸗ weite einer solchen alljährlich zu treffenden Entscheidung sich vergegenwärtigt. Außerdem müßte eine solche Rege⸗ lung die Durchführung der Lohnsteuer Dem Stand der Mark kann dadurch Rechnung getragen werden, daß bei der Einkommensteuer die Steuerstufen entsprechend weit auseinander gezogen werden. Bei der Vermögenssteuer können die wirtschaftlich als zutreffend anerkannten Gesichtspunkte nur im Rahmen des § 17 des K , ,, werden. Aendern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grund⸗ legend, dann müssen auch die Steuertarife geändert werden; das 6. die Erfahrungen in den anderen Ländern, in denen die alutaverhältnisse ähnlich liegen.

Abg. Keinath . Antrag gestellt hat, hielt die von d angeführten Schwierigkeiten für übertrieben. Die von den Skatistikern gufgestelllen Inderxziffern werden zwar als wich⸗ tiges Material Verwendung finden müssen, aber der Entwertungs⸗ faktor für die . brauche nicht für einen bestimmten Stichtag mit exakter . sich vielmehr um annähernde Feststellung des Eniwertungs⸗

dessen . den erwähnten

aktors für einen größeren Zeitraum. Dies werde durch den Finanzminister im Einvernehmen mit einem Reichstagsausschuß ohne Schwierigkeit geschehen können. Oertliche Unterschiede in den Kosten der Lebenshaltung, beständen auch im Frieden; dag Reichs⸗ gesetz müsse einen Durchschnitt zugrunde legen. Auch die Schwierig⸗ eiten wegen der Lohnsteuer seien nicht unüberwindlich. Das Ziel des Antrages seiner Partei, an Stelle der schwankenden Papiergeld⸗ , in den Tarifen der direkten Steuergesetze eine festere rundlage zu setzen, sei so wichtig, daß die Regierung eine Aus⸗ arbeitung für die zweite Lesung vorbereiten müßte. Andernfalls müsse man in ganz kurzen e , durch Steuernovellen den sich ändernden Geldverhältnissen Rechnung tragen, wodurch aber eine ständige Beunruhigung der Steuerzahler herbeigeführt werde. Abg. Dr. Helfferich (D. Nat) führte aus: Durch den demokra⸗ tischen Antrag ist ein Kernproblem aufgerollt. Das ist die Fels der Geldentwertung, daß der jetzige Steuertarif unerträglich ist, sowohl für Arbeiter, wie für andere Schichten. Der Normal⸗ arbeitslohn ist ständig im Wachsen. Jetzt schon sind viele Nach⸗ tragsveranlagungen fur Arbeiter nötig. Bleiben wir doch bei der vereinfachten Veranlagung und Erhebung und setzen die Grenze höher als 24 060 Mark! Auch die Progression darf man nicht an die Einkommensunterschiede von 5 Prozent für je 50090 Mark gebunden halten. Die Geldentwertung verlangt eine Erleichterung dadurch, daß man diese Stufen verdoppelt, verdreifacht oder sonstwie vervielfacht, je nach dem Maß der Entwertung des Geldes. Denn die von so vielen Leuten erhoffte Stabilisierung unserer Mark ist unmöglich, solange wir Lasten aus dem Londoner Ultimatum zu tragen haben. So lange 66. es auch politisch keine Ruhe. Abg. Dr. ern. (U. Soz.) bemerkte zur ,,,, daß die bis⸗ erigen Ausführungen, die in die Generaldebatte gehörten, ge⸗ eignet seien, nach außen den Eindruck zu erwecken, als ob eine OYbstrultion der Sache vorliege. Der Vorsitzende Dr. Becker (D. Vp.) trat dieser Auffassung entgegen; die Verhandlungen seien durch den demokratischen Antrag und die Ausführungen des Regierungsvertreters notwendig geworden und dienten der sach⸗ lichen Klärung. 4 Dr. Scholz (D. Vp.) rn aus, daß Abänderungen, der Steuergesetze in kurzen Abständen bei den jetzigen Verhältnissen unerläßlich seien. Bei einer inneren deutschen Gesetzgebung könne man nicht gut die Relation zu einer äußeren Währung wählen. Der Lohnabzug möge als definitive Steuer angesehen werden, auch bei Beträgen über 24 000 Mark. Staatssekretär Zapf Aerklärte: Der Lohnabzug kann nur bis zu Einkommen von 24 009 Mark die endgültige Veranlagung ersetzen, weil bei Einkommen bis zu dieser Grenze der Steuersatz ein ein⸗ heitlicher ist und etwa sonstiges Einkommen den Steuersatz des

BProgression eine Veranlagung erforderlich. Daher

richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗

eichsrats oder einer anderen Körperschaft den Divisor all⸗ fiuögens teuer nach den

in Frage stellen.

em Regierungsvertreter

enauigkeit festgesetzt zu werden, sondern es

Lohneinkommens nicht beeinflußt. Anders liegt es da . den Einkommen über 24 000 Mark; hier ist schon mit . in der Regel vorhandenes anderes Einkommen und wegen bel

diese gesam lommensteuer durch den Lohnabzug abgegolten werden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der demokratische Antrag einem Unterausschuß überwiesen. Abg. Dr. Hertz (l. Soz) begründete einen Antra

von der Regierung ein Notgesetz fordert, Durch das die in, Einziehung der bisherigen Steuern, die Abführung der Umsoh⸗ . die re nn, des Restes des Reichsnoto ers, die Er. öhung der . aben bis . völligen Erfassung der Valutagewinne, die sofortige Verahschiedung des Kapitasverkehrz— steuergesetzentwurfs und die sofortige Erfassung der Sachwerte durch Uebertragung von 25 vom Hundert des Altienkapitalz der Aktiengesellschaften auf das Reich bewirkt wird. in Abg Kahmann (Soz) hielt den Erlaß eines Notgesetzes zut schnelleren Erhebung der Einkommensteuer für durchaus not— wendig. Ez müsse hamit gerechnet werden, daß die Veraniagungs. geschäfte nicht . schnell zum Abschluß gelangen. Es sei eine es⸗ stehende Tatsache, daß die zahlungskräftigsten Firmen im 61. laufe des nun zur Neige gehenden Jahres erst einen recht fleinen Teil von Steuern ltr haben, weil die ordentliche Veran— lagung noch n, e gte, Hieraus resultiere mit die finanzielle Not des Reichs. Auch für die Umsatzsteuer sei aus denselben Gründen eine schnellere Eintreibung zu fordern. Es erscheine zwei. mäßig, die Veranlagung zur Umsatzsteuer und die Einziehung derselben den Gemeinden zu ühertrggen. Die Finanzämter seien und würden in der Folgezeit noch mehr belastet und wären gar nicht imnsstande, die Umsatzangaben nachzuprüfen. Die reellen Geschaäfte seien besonders in der Folgezeit, wo höhere Stenersummen in Betracht kommen, gegenüber den unreellen sehr im Nachteile. Die Regierung sollte daher ernstlich erwägen, ob hier nicht eine Teilung möglich sei. Ministerialdirektor Dr. Popitz führte aus, daß dem Gedanken der Vorauszahlungen auf Steuern mit dem vorliegenden Umsatzsteuergesetzentwurf Rechnung getragen werde. Bei der Ein— kommensteuer sei eine Vorauszahlung auf die Steuer für das jeweils laufende Einkammen nicht möglich, weil bei der Ein— kommensteuer Steuererklärung und , ,, erforderlich seien. Die Vorauszahlungen auf Einkommensteuern könnten sich daher nur nach dem Einkommen des vorigen Jahres richten. Bei der darauf folgenden Abstimmung wurde der Antrag Hertz (9. Soz) abgelehnt. Angenommen wurden zwei Anträge der Deutschen Volle partei. Im ersten Antrag wird die Regierung ersucht, noch vor Be⸗ endigung der Verhandlungen über die vorliegenden Steuergesetz⸗ entwürfe dem Reichstage eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die

Einkommen über Grenze nicht

für das Einkommensteuergesetz und die Erbschaftssteuer und ins—

besondere für den , diejenigen Aenderungen vorgeschlagen werden, die sich aus der seit der letzten Aenderung des Reichseinkommensteuergesetzes eingetretenen Markentwertung als notwendig erweisen. In einem zweiten Antrag wird die Rei hs, regierung ersucht, dem i n, noch vor Beendigung seiner Be—⸗ ratungen eine Uehersicht über die Entwicklung der Finanzen und der Steuergesetzgebung der Länder und Gemeinden seit dem Erlaß des Landessteuergesetzes sowie eine Aeußerung darüber zugehen zu lassen, inwieweit diese Entwicklung nach Aufsassung der Reichs regierung eine Aenderung des Landessteuergesetzes notzyendig mache. Angenommen wurde außerdem noch ein Antrag Höllein (Komm), in dem von der Regierung eine vergleichende Dar— stellung der in den einzelnen Hauptländeyn gezahlten Durchschnitts löhne unter Berückstchtigung der inneren Reallohnkaufkraft und ihrer Steuerbelastung gefordert wird.

Der Ausschuß wandte sich nunmehr der Einzelberatung des Vermögens steuergesetzent wur fs zu. S 1 wurde in der Fassung angenommen, daß vom 4. April 1923 ah eine jährliche Ver⸗ orschriften dieses Gesetzes erhoben wird. Ein Zusatz über eventuelle Erhöhung wurde noch nicht bestimmt. Der erste Abschnitt des Gesetzes behandelt die Steuerpflicht und das steuerbare Einkommen. Hinsichtlich 5 2 welcher um schreibt, wer steuerpflichtig ist. be ant ragte Dr. Helfferich (D. Nat), im Interesse der Wiederaufnahme und der Entwicklung der weltwirt⸗ schaftlichen Beziehungen, die durch die Bestimmungen dieses Para— graphen erschwert werden würden, einen in . wonach das aus⸗ ländische Betriebs⸗ und Grundvermögen freil n rat Dr. Zarden führte hierzu aus; Die Freilassung des aus—= ländischen Betriebs⸗ und Grundvermögens würde eine eien , Bevorzugung der beteiligten Kreise gegenüber dem geltenden Recht

darstellen; denn nach dem Notopfer war ausländisches Grund⸗ und.

Betriebsvermögen steuerpflichtig. Wird jetzt ein Teil des Reichsnot⸗ opfers durch den Zuschlag zur Vermögenssteuer ersetzt und das aus. ländische Betriebs- und Grundvermögen von der Vermögenzsteuer freigestellt, so werden diese Vermögensteile von einer bereits be⸗ stehenden Belastung befreit. Doppelbesteuerungen können 9 ver⸗ traglichem Wege gemäß § 7 der Reichsabgaben verordnung be eitigt werden. Die Feststellung des ausländischen Betriebsvermögens ist allerdings, wie die Erfahrung beim Wehrbeitrag und bei der Be⸗ sitz⸗ und Kriegssteuerveranlagung e . schwer durchführbar und würde die Handhabe zu der Möglichkeit. es der steuerlichen Be—

lastung zu entziehen, bieten ohne daß die Finanzämter dem wirksam

entgegentreten können. Bei der AÄbstinimung wurde der Antrag Dr ö mit 12 gegen 19 Stimmen abgelehnt. 52 wurde

cngenommen. . elfferich (D. Nat) die

Zu S3 beantragte Dr. ich. Streichung des letzten Satzes, wonach der Reichsfinanzminister zu

bestimmen hat, was als Betriebs⸗ Grund⸗ und Kapitalvermögen im Sinne der 7 und 8 zu verfstehen ist, denn die beabsichtigte Umfssoßung der geltenden bewährten Vestimmungen über die Re riffe der berschiedenen Ärten von Vermögen sei unerträglich. Diesen Antrag fand die Zustimmung des Ausschusses. Der übrige z und 54 wurden in der Fassung der Regierungsvorlage an—⸗ enommen. Zu S5 1a ein Antrag des Abg. Melden hacnet D. Vp.) vor, der die Befreiung von der Vermögenssteuer auf solche Unternehmungen des Reichs, der Länder und Gemeinden 3. geschränkt wissen wollte, die nicht 5 auf Gewinnerzie richtet sind. Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) erklärte hiergt 64 hier noch e. werden müsse, welche Staats⸗ und Kommunal betriebe der Privatindustrie und dem Gewerbe Konkurrenz , Dem Grundgedanken sei zuzustimmen, doch fei fraglich, ob ma dem Antrag des Städtetages folgen und der Befreiung der . mischtwirtschaftlichen Betriebe das Wort reden könne, . es sich um die n n, von Kommunen und Ländern hand, Abg. Dr. Hertz (u. . vertrat den Standpunkt, daß emen, nützige Unternehmungen steuerlich bevorzugt und nicht 1 ; teiligt werden dürfen. Wie könne man es verantworten, den Ge nteinden, denen man fast alle Steuerquellen genommen hat, 6 auch noch diese Lasten aufzuerlegen? Die Folge werde eine erhe liche weitere Verteuerung der Tarife bei Gas, Elektrizität usw. . Mit den in Aussicht gestellten Rückerstattungen hätten die Stät ö die schlechtesten Erfahrungen gemacht. Der bayerische Reichsra: ñ bevollmächtigte Staatsrat bo n Woll, f widersprach entschieden de Besteuerung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe det Länder, die zu einer sehr hohen Steuer geen der staatlichen Bergwerke, Salinen, Forsten, Domänen, Wasserkraftanlagen 96. 66. würde. Diese Bürde würden sie bei ihren gegenwärtigen schlechten Fin d legen nicht tragen können, da sie . Teil. reine Rente nicht abwerfen und eine Konkurrenz für iwaibe e überwiegend nicht bilden. Auch habe es keinen Sinn, von 60 wegen Länder und Gemeinden zu besteuern, die ihrerfeits die steuerung ebenfalls wieder aufbringen müssen. Der Ausschu lehnte darauf den Antrgg des Abg. Moldenhauer (D. V) gh Abg. Dr. Reichert (D. Nęt). verlangte Auskunft über go Fer s. wonach nicht rechtsfähige Penstonskaffen gewerblihe Unternehmungen nur dann vermögenssteuerfrei sein sollen, wenn die dauernde Verwendung der Einkünfte für die Zwecke ö Jassen, gesichert sei. Ein Regierungsbertreter wies auf. Ziffer 5 des Körperschaftssteuergefetzes hin und erklärte, daß . Voraussetzung sei, daß die gewerblichen Unternehmungen nich

leiben soll. Ministerial⸗

derzeit über diese Fonds verfügen dürften, vielmehr müßte die in für die Zwecke der Unternehmung rechtlich entzogen sn 5 z wurde sodann in der Fassung der Regierungsvorlage mmen. ö.

un, den 5 6— ) lagen identische Anträge der Deutschen gif er. und des Zentrums vor, diese . nuch die 5 6 * de; e ere r e. zu ersetzen. Abg. Dr. =iffer ich (O. Nat) pflichtete diefen Anträgen bei, weil er 6. ie Neueinteilung der Gesetzesvorlage eine Verwirrung der seuertechnischen Begriffe befürchtete. Ministerialrat Dr. Zarden . aus. Nach der bisherigen Terminologie der Stenergesetze horten Grundstücke, auch wenn sie ir nch Betriebz⸗ gen waren, zum Grundvermögen. Diese Bestimmung wurde un berschieden gehandhabt. , tände, die ein und eben Zwecke dienten, waren bald Grund⸗, bald Betriebs⸗ umgen. So z. B. war das Inventar eines landwirtschaftlichen hrundstücks Grund⸗ oder Betriebsvermögen, je nach dem der Eigen⸗ mmer das Grundstück selbst bearbeitete, oder es . verpachtete. Iißerdem mußten unter Umständen Grundstücke, die in einer glanz standen und dem Betriebe dienten, aus der Bilanz heraus⸗ mnommen werden. Dadurch ergab sich steuerlich ein ganz anderes miebz hermõ en, als das in der Bilanz zugrunde gelegte. Yet hl der Einfachheit halber alles Vermögen, das einem Betriebe sent, zum Betriebsvermögen erklärt werden. Mit der Ein⸗ pmmensteuer hat die fraß nichts zu tun. Für die Bewertung theben sich daraus keine hesonderen Folgen, wenn, wie der Ent— pürf vorsieht, alles Vermögen nach den gleichen Grundsätzen be⸗ nesen wird. Ein Vertreter der dem olratischen Fraktion allirte namens seiner Partei die vorbehaltliche Befürwortung der Inträge his zur genaueren Gestaltung des Körperschaftssteuer⸗ scsehez. Die so Le elt egen Parteien erklärten sich für den hösczentwurf. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Feutchen Volkspartei und des Zentrums angenommen. Der gusschuß , sich sodann.

Im Reichstagsgusschuß für Verbrauchs⸗ euern wurde gestern die Aussprache über die von der Reichs⸗ tcierung vorgeschlagene Erhöhung der Zölle auf Tee, diff. und Kakao fortgesetzt. Die Deutschnatio⸗ nalen brachten einen Antrag ein, den he für e auf i) anstatt 209 A zu beziffern, . Kakaobohnen auf 35 M matt 40 M, für Tee auf 309 M anstatt 350 4, für Kakaobutter uf 150 „M anstatt 170 , für Kakaopulver auf 150 M anstatt h Hh und 9. Schokolade auf 160 M anstatt 200 AM. Es handelt ich hier alss um einen Mittelweg gegenüber dem Antrag der Hir he Volkspartei, der die ursprünglichen Zollsätze für Kaffee, Te und Kakao wieder einführen wollte. Abg. Dr. Pachnicke Dem) richtete an die Regierung die Anfrage, ob sie in absehbarer eit die Goldzuschläge no n u erhöhen gedenke. Staats e Zapf antwortete, daß das Aufgeld den Zweck habe, den zl dem Wertstande der Mark anzupgssen. Die Regierung habe söbei das Bestreben gehabt, zur Vermeidung wirtschaftlicher Echiden das Aufgeld so festzusetzen, 8 jeweilige Satz nicht aljuoft geändert zu werden brauche. shalb sei man auch bei der letzten Aufgelderhöhung auf 3909 noch erheblich hinter der ntsichlichen Erhöhungsmöglichkeit zurückgeblieben. Für die nächste Jett sei eine weitere Erhöhung zunächst nicht beabsi . müsse ber borbehalten bleiben, je nach der Entwicklung des rkstandes des 6 zu erhöhen. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) entnahm aus dieser Erklärung, daß mit einer fortgesetzten Erhöhung des Pllaufschlags zu rechnen ist. Die ganze Tendenz des Geldmarkts reise auf eine weitere Geldentwertung hin, und deshalb 4. mm sich Zurückhaltung in der Steigerung des Zollsatzes auf⸗ tilegen. Abg. Finde i sen (D. Vp.) wies darguf. hin, daß durch die Erhöhung des Aufgeldes im Ergebnis die Bevölkerung schwer getroffen würde. Staatssekretär 3 a p ] führte demgegenüber noch⸗ nals aus, daß das g möglichst stabil gehalten werden solle. Verde durch eine Erhöhung der . eine Cinschränkung der Ein⸗ fuhr bewirkt, so sei dies auch im allgemeinen Volksinteresse; denn bei inserem gegenwärtigen Einfuhrüberschuß wirke jede Einfuhrminde⸗ ung günstig auf den Stand der Mark. Würde infolge verstärkter gh, eine weitere Verschlechterung der Mark eintreten, so würde dis den Preisstand aller Waren im w. ungünstig beein⸗ ussen und damit dem Volksinteresse wesentlich schaden, ei der mn folgenden Abstimmung wurden die Zollsätze des , für Kaffee, Kalaobohnen, gakaobutter, Kakaomasse, ,, und Tee abgelehnt; für diese Artikel bleibt es also bei den alten niedrigen Zollsätzen. Dagegen wurde der neue erhöhte Zoll⸗ satz n Schokolade und ö pbie Waren daraus vom Ausschuß bewilligt. 6 Schoko⸗ lde soll demnach also für den Doppelzentner ein Zollsatz von Ab 4 wirksam werden. ; .

Weiterhin beschloß der Ausschuß die Verdoppelung ber Zollsätze für folgende Waren: Kaviar, Austern, Feeschildkröten, Seekrebse, Fleisch von Süßwasserkrebsen, ee baren, Seife, zum Handgebrauch geformt, wohlriechende Wässer, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, Puder, Schminken, Zahnpulver und sonstige anderweit nicht genannten Riech⸗ und Schönheitsmittel, euerwerk, Glühstrümpfe, künstliche Balsame, , . Essenzen,

krakte, Tinkturen), Wässer und dergl., nicht wohlrxiechend, sowie

ucht⸗ und Pflanzensäfte zum Gewerbe- oder Heilgebrauch smit mtönahme der Farbholz⸗ und Gerbstoffauszüge), zubereitete Utjneiwaren und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, Geheim⸗ mittel, Gespinstwaren aller Art, ganz oder teilweise aus Seide, nit Auna me von Beuteltuch, Wolle, Baumwolle, andere pflanz⸗ he Spinnstoffe, Teppiche, Vorhangstoffe und sonstige Gewebe für löbel⸗ und Zimmerausstattung, Sammet, . Tüll, Spitzen⸗ bffe, Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren, Tapeten, Linkrusta md dergl. aus Linoleum und ähnlichen Stoffen, künstliche Blumen md. Spitzen aus Pferdehaaren, Kleider, Putzwaren und sonstige hnähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, künstliche lumen aus Gespinstwaren, egen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe us Gespinstwaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus anderen bffen, Waren aus . zugerichtete n, cher, Hüte, Stöcke, Reitpeitschen und dergl. aus Tierflechsen, leider aus Leder, Sattler⸗ und Täschnerwaren aus Leder oder Hen Gespinstwaren oder damit überzogen, Handschuhe aus der, Pelzwaren, gusgestopfte Tiere, Waren guz Daͤrmen, mit luznahme von Darmschtt ren und Darmfeilen. Schläuche, Shuhe, Fahrzeugradreifen aus Kautschuk, Wagendecken aus Ge⸗ pistwaren mit eg, re, usw. feine Flechtwaren, Spar⸗ krie, und Sparteriewaren, Buͤrften in Verbindung mit Bein oder Dumm, geschliffene, polierte oder zu Waren erkennbar vorgearbeitete Phtten oder Stücke aus Elfenbein oder . Elfenbein⸗ hildpatt· und Perlmutterwaren, echte Perlen und bearbeitete

bte Korallen und deren Nachahmungen, Knöpfe aus Horn, Horn⸗

endbar ußlnʒ

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ldelste ö. eine

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s mit gepreßten u l fen usw oder bema

usw., Spiegel⸗ und ind. liffen usw., gefeldert,

h belegt, bemalt usw., Opaleszentglas, sabheiptgtten, Hr len. Ferngfösez uffn. Glazfügse suncchte (del, . usw., Schmuck, Besatzartikel und sonstige Waren aus Glas⸗ ej usw., Glasmalereien usw', Zähne aus Schmelz usw., Glas t Gespinftwaren überzogen, Glas- und Schmelzwaren in Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen, Gold⸗ und Silberwaren, Silber-

hiernach die

zum Her

ministerium

gespinst sowie Waren daraus, Aunstguß und anderer feiner Guß, Schliti⸗ und Rollschuhe. Geldschränke und Geldkasten, Kunst— schmiedearbeiten, Schreibfedern, Aluminiumwaren, Aluminium- ge bins sowie Waren daraus, . Blei⸗, Zink⸗ und Zinnwaren,

ickelwaren, andere als grobe ren aus Kupfer oder gegossenem 96 ug Waren aus Messingblech oder aus Messing⸗ oder Kupfer⸗ draht. Waren aus Tombak, Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, unechtes Gold⸗ und Silbergespinst sowie Waren daraus, Waren aus vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen, unechtes Blattgold und Blattsilber, Schmuck, Zier⸗ und sonstige Luxzusgegenstände aus unedlen Metallen, fein gearbeitet usw., Gespinste aus unedlen Metallen sowie Waren daraus, Blank⸗ scheite, Miederfedern und ähnliche Waren aus unedlen“ Metallen, mit Gespinsten oder Gespinstwaren übersponnen oder überzogen, n, hen, Rechen⸗ und Schreibmaschinen, Taschenzählwerke,

egistrierkassen, Personen⸗ und Lastfahrzeuge, nicht zum eh n auf Schienengleisen bestimmt, Fluß- und Binnenseeschiffe für Luxuszweche, Taschenuhren und Ührgehäuse zu solchen, Wand⸗ und Standuhren und n r g Uhren mit Uhrwerken, se,. sowie selbsttätige Meß⸗ und Registriervorrichtungen in Verbindung mit e,, Uhrwerke zu Wand⸗ und Standuhren sowie Teile solcher Uhren, Turmuhren und Teile von solchen, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug.

Alsdann wandte sich der w n,, über die Erhöhung einzelner Ver⸗ rauchssteuern zu. ,,, . wurde der Ge⸗ setzentwurf damit begründet, daß *. Deckung für den Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt für das Re ange ahr 1921 und für die Verpflichtungen, die sich für das Deutsche Reich aus dem Friedens⸗ vertrag und der Annahme des Ultimatums ergeben, neue Steuer⸗ quellen unbedingt erschlossen werden müßten, und die vorhandenen Steuern bis zur Grenze des Möglichen ausgebaut werden müßten. Dabei ließe sich die Erhöhung bestehender indirekter Steuern nicht umgehen. Gesetzentwürfe, die auf die Einführung eines Süßstoff⸗ monopols, die Erhöhung der Zuckersteuer sowie der Einnahmen aus dem Branntweinmonopol abzielen, seien von der Reichsregierung bereits ,, worden. Die hieraus zu erwartenden Mehr—⸗ einnahmen könnten für das Rechnungsjahr 1922 auf etwa 2 Mil⸗ liarden Mark geschätzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wolle nun die Einnahmen aus der Leuchtmittelsteuer, der Zünd⸗ en, der Biersteuer, der Mineralwassersteuer und der Tabaksteuer eröhen. Im ganzen könne für das echnungs jahr 1922 aus der Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs mit einer Mehr⸗ einnahme von rund 108 Milliarden Papiermagrk gerechnet werden. Sowohl der Betrag von ? Milliarden wie der Betrag von 1,08 Mil⸗ liarden könne sich in späteren n wesentlich erhöhen, wenn das Branntweinmonopol und die fh günstig entwickeln. Der Bexichterstatter Abg. Pe i ne (Soz.) referierte über den Gesetz= entwurf. Was die Leuchtmittelsteuer anbetreffe, so hahe diese seit dem 1. Oktober 1909 bestehende Steuer jährlich einen durchschnitt⸗ lichen Steuerertrag von rund 1 Millionen Mark erbracht. Es handle sich . um Steuererträge, die nicht nur gegenüber dem außerordentlich großen Gesamtbedarf des Reichs verhältnismäßig geringfügig erscheinen und hinter dem Aufkommen aus den meisten ahnlichen Verbrauchssteuern wesentlich zurückbleiben, sondern auch in einem offensichtlichen n n, stehen zu den Kosten der Erhebung und Verwaltung der Steuer sowie zu dem Arbeits⸗ aufwand, der mit ihrer Erhebung einerseits für die steuerpflichtigen Betriebe durch Erfüllung der steuerlichen Vorschriften über Buch⸗ führung, Verpackungszwang ufw. und anderseits ar die Steuer⸗ behörden durch Ausübung der Aufsicht verbunden sei.

Der Ausschuß hielt im allgemeinen die im Entwurf vor—⸗ eschlagene Erhöhung der Steuersäͤhße guf das Vierfache ihres bis⸗ ö. en Betrages für angemessen und auch wirtschaftlich sowohl für dle

enfin. als auch für die . erträglich. Die

in der Regierungsvorlage erhöhte Leuchtmittelstener

wurde demnach vom Ausschuß angengmm en. Es beträgt also

teuer für ele lch Glühlampen und Brenner zu e

der Behandlung des Ge⸗

uchtmittel

solchen (für Metallfadenlampen, Glühlampen mit Ausnahme der Kohlenfadenlampen): ie,, . von über 165 bis 5 Watt. von über 25 bis 60 Watt. von über 60 bis 100 Watt von über 100 bis 200 Watt.... für solche von höherem Verbrauch je mehr für jedes weitere angefangene Hundert Watt. . für Glühkörper zu Gasglühlicht⸗ und ähnlichen Lampen pro Stück.. H für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen 240 A bis d M für das Kilogramm usw.

Auch die Erhöhung der Zündwaxrensteugr wurde vom Ausschuß angenommen. ährend vor dem Kriege die r der Zündhölzer mit Zündwarensteuer im Vexhältnis

te

2

160

llerverkaufspreise 62.5 „c und im Verhältnis zum Klein⸗ verkaufspreis 50 X, betragen hat, ist sie im Laufe des Krieges bis um Jahre 1919 auf 298 bezw. 23 33 zurückgegangen. n der e hat die fortschreitende allgemeine Geldentwertung, wie sie insbesondere in der außerordentlichen Steigerung der Hersteller⸗ kosten für Zündhölzer 6 Ausdruck kommt, bei gleichbleibenden zu einer führt, daz j steuerliche Belastung hinter der früheren ie e, dl, erhebl urückbleibt. Infolge der Annahme der Regierungsvorlage dur en Ausschuß wurde nun eine Verdoppelung der geltenden Steuer⸗ sätze herbeigeführt.

Im Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft wurde gestern der Antrag der Unabhängigen Sozialisten, die tägkiche Mehlration auf 2560 Gramm zu er⸗— höhen, behandelt. Der Präsident der k, ste lle machte vertrauliche Ausführungen über die Bestände der Reichgetreidestelle an Getreide, den Stand der Ablieferung auf die Umlage und die Einfuhr. Er erklärte, daß selbstverständlich die täg⸗ liche Brotmehlration nicht herabgesetzt werde, daß aber leider auch an eine Erhöhung nicht zu denken sei. Abg. Schlack (Sentr beantragte, die , t enn, möge mit den Srganisationen der Landwirtschaft in Verhandlung treten wecks Erwerbung von einer Million Tonnen Brotgetreide. Ent n, ,. dem Erfolge dieser Verhandlungen solle dann die Mehl⸗ ration erhöht werden. Abg Sim on⸗Fianken (l. Soz) rechnete der Landwirtschaft vor, sie bei der allgemeinen Not des Vater⸗ landes imstande gewesen sel ihre in Gold aufgenommenen Hvpotheken mit Papiergeld zurückzujahlen, während die nichtbesitzende Bevölkerung immer mehr und mehr verschuldete. Jetzt sei der Moment für die Landwirtschaft gekommen, auch ein Opfer zu bringen und die vor—⸗ handenen Getreidemengen dem darbenden Volke zu einem annehmbaren

eise zur Verfügung zu stellen. Abg. Krüger⸗Hoppenrade (D. Nat.) zelt die Tendenz, über die täglichen Rationen hinauszugehen im Augenblick für gegenstandslos Die ganze Serge müsse sich darauf richten, daß zum mindesten die jetzigen Brotmehlrationen auch weiter ungeschmälert gewährt werden können. Abg. Becker 6 Zwanggmaß⸗ nahmen gegen die Landwirtichaft vermeiden. Vielmehr solle Stadt und Land vereint danach streben, die Ernährungslage des Volks be⸗ friedigend zu gestalten. Abg. Bartz (Komm) beantragte, die Reichsregierung aufzufordern, daß sie sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen solle, um alle Brotgetreide⸗ und Brot⸗ mehlmengen zu beschlagnahmen, die sich bei der Landwirtschaft oder in den Händen der Händler befinden Diese Mengen müßten restlos der Volksversorgung zugeführt werden. Abg. Tremmel (Zentr) machte, darauf aufmerksam, daß es nicht gerecht wäre, wenn der Landwirtschaft für das bereits geerntete Ge⸗ treide Preise gezahlt würden, die sich nach der Geldentwertung richten, der wir vielleicht entgegengehen. Die in der Vergangenheit liegenden Produktionskosten für das bereits geerntete Getreide hätten keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der ,, . Geld⸗ entwertung. Abg. Frau Wurm. (Unabh. Soz) beklagte sich darüber, daß die Reichegetreidestelle und das Ernährungs⸗ nicht genügend dafür gesorgt haben. sich mit Auslandsgetreide einzudecken, als der Kursstand der deutschen

rnstlampenbrenner und andere

rschiebung derart geführt, daß die jetzige

Mark noch nicht so katastrophal war. Rednerln beharrte darauf, daß die tägliche Mehlration unbedingt erhöht werden müsse. 15 Schmidt ⸗Cöpenick (Soz) sprach sich für möglichst schnelle Beschlagnahme des im Inlande vorhandenen Getreides gegen Be⸗ zahlung zum Marktpreise auß. Der Antrag der Un⸗ abhängigen Sozialisten, die tägliche Meblration auf 260 g zu erhöhen, wurde alsdann vom Ausschuß abgelehnt. Dagegen wurde der Antrag des Abg. Schlack (Zentr. an“ en omm en, der die Reichsregierung auffordert, mit den Organi⸗ ationen der Landwirtschaft zwecks Erwerbung von einer Million Tonnen Brotgetreide für Erhöhung der Mehlration zu verhandeln. An genommen wurde serner ein Antrag der Mehrheitssozial⸗ demokraten, der den 5 11 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juli 1921, der sich mit der , des Auflichts⸗ rats der Reichsgetreidestelle befaßt, folgendermaßen a b ändert: „Die Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat; er besteht aus dem Vorsitzenden des Direktoriums als Vor⸗ sitzendem und 37 ordentlichen Mitgliedern, von denen 7 auf Reich und Länder,? auf die Landwirtschaft, 3 auf die groß⸗ gewerblichen Unternehmungen, 7 auf die Städte, 4 auf die liefernden Landkreise, 3 auf die organisierten Verbraucher und 6 auf die Arbeitnehmer entfallen, von denen 2 Mitglieder bestimmt werden vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund und je ein Mitglied vom Allgemeinen Freien Angestelltenbund, dem Deutschen Beamten⸗ bund, dem Gewerkschaftsring und vom Deutschen Gewerkschaftebund. Die 7 Vertreter der Städte und die 3 Vertreter der großgewerblichen Unternehmungen werden von den entsprechenden Gruppen der Gesell—⸗ schafter bezeichnet; von den 3 Vertretern der organisierten Ver⸗ braucher werden 2 vom Zentralverband der Konfumvereine und einer vom Reichsverband der Deutschen Konsumvereine bestimmt; die übrigen Mitglieder ernennt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.“ Im Wohn ungsausschuß des Reichstags kam gestern bei Behandlung des Entwurfs eines Reichsmieten⸗ esetzes eine grundsätzliche Frage zur Sprache. Abg. Winne⸗ . (D. Vp.) hatte beantragt, daß das Reichsmietengesetz am 1. April 1925 außer Kraft treten solle, damit dessen einzelne Be—⸗ stimmungen an diesem Termin noch einmal vom Reichstag nach⸗ eprüft werden könnten, nachdem sie durch die Praxis ibren jeweiligen ert erwiesen oder nicht erwiesen hätten. Ein Regierungs⸗ vertreter wies darauf hin, daß die Spekulation sich neuerdings in verstärktem Maße den Häusern zuwende. Be⸗ . die Großbanken kauften jetzt Häuser auf in dem estreben, ihr Papiergeld in Sachwerte umzuwandeln. Dem Regierungsvertreter seien Fälle bekannt, in denen die Banken das Fünszehnfache des Friedenspreises für Häuser gezahlt hätten. In anderen Fällen hätten Häuser, ohne daß diese Veränderungen durch das Grundbuch gegangen wären, in kurzer Zeit sechs⸗ bis siebenmal ihren Besitzer gewechselt. Dadurch werde der Wert der Häuser auf eine schwindelnde Höhe gebracht. Wenn nun das Reichs⸗ mietengesetz von vornherein ö Bestimmung eines Termins seines Außerkrafttretens als nur für eine begrenzte Zeit geltend deutlich signiert würde, dann würde der wüstesten Häuserspekulation Tür und Tor geöffnet. Der Ausschuß stellte sich auf den Stand— punkt, daß die Nachprüfung und Revidierung des Reichsmietengesetzes ebenso wie dessen Außerkraftsetzung naturgemäß jederzeit durch den Reichs⸗ tag geschehen könne, sobald die politisch⸗wirtschaftlichen Umstände dies erforderten und es die Parteiverhältnisse gestatteten. Um die Spekulation in Häusern nicht noch mehr zu steigern, ging die Meinung der Mehr⸗ heit des Ausschusses dahin, einen striften Ablaufstermin für die Geltung des Gesetzes nicht aufzustellen. Einzelne Mitglieder er⸗ klärten, daß ein Ablaufstermin schon aus dem Grunde nicht nötig sei, weil in der Regierungsvorlage ausdrücklich vorgesehen sei, daß die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats den Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Reichsmietengesetzes bestimmen könne. Demgemäß zog Abg. Winne feld (D. Vp.) seinen Antrag zurück. Er betonte dabei ausdrücklich, daß er selbstverständlich die Spekulation in keiner Weise fördern wolle, sich aber aus sachlichen Gründen vorbehalten müsse, seinen Antrag gegebenenfalls bei der nächsten Lesung des Gesetzentwurfs zu wiederholen.

Im 1 ch des Reichstags erstattete gestern der Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) sein Referat über den Entwurf eines Gesetzes über Beamtenvertretungen. Er ging davon aus, daß es die Eigenschaft als Arbeitnehmer sowobhl bei Beamten wie bei Arbeitern gewesen sei, die zur Forderung einer

esetzlichen Regelung der Vertretung ihrer Interessen geführt habe. 36 dem Zusammenbruch seien für die Beamten jene Vertretungen entstanden, welche die Arbeiter längst hatten, zunächst freilich ohne gsehlichẽ . Der Entwur erst bringe diese Grundlage in Auswirkung des Artikels 165 der Verfassung. Er sehe ab von der Errichtung der namentlich in Bayern gewünschten Beamten⸗ kammern. Daß der Entwurf von Beamtenvertretungen und nicht von Beamtenräten spreche werde von der Regierung damit be⸗ ründet, daß auch die Verfassung von „Vertretungen spreche. er Ausschuß werde zu entscheiden haben, ob er solche Wort⸗ spalterei mitmachen wolle. Die Einheitlichkeit des Beamten⸗ rechts verlange unterschiedlose Anwendung auch auf die Be⸗ amten der Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Entwurf gebe den Beamten nicht das Recht zur Kontrolle der Produktion, die den Arbeitern nach dem Betriebsrätegesetz zustehe. Diese Be⸗ nachteiligung sei nicht zu billigen. Man habe den Eindruck, daß nach der Absicht des Entwurfs die Beamtenausschüsse dem Dienstvorgesetzten attachiert werden sollen. Der Redner verlangte, daß an die Stelle des Vorgesetzten die Behörde tritt, deren Spitze allerdings der Dienstvorgesetzte sei. Ein Zentralbeamtenausschuß sei nicht zu entbehren, weil er allen To mtenausschüssen die natürliche Spitze gebe. Das Mitbestimmungsrecht sei zweifellos möglich, man müßte es allerdings auf bestimmte Fälle beschränken. Für die Wahl schreibe der Entwurf eine ganz willkürliche Zerreißung in drei Gruppen vor. Im ersten Entwurf sei von der Regierung gerade diese Zer⸗ reißung als unerträglich abgelehnt worden. Angeblich solle die Gruppen⸗ wahl dem Schutze der Minderheiten gelten, soweit gehe aber die Pflicht eines Schutzes der Minderheit nicht. In bezug auf Wahlalter und Wählbarkeit entferne sich der Entwurf bedauerlicherweise vom Bea triebsrätegesetz. Gegen die 23 und 24, welche die Sitzungen als nichtöffentliche bezeichnen und den Teilnehmern Stillschweigen auf⸗— erlegen, habe er Bedenken. Der Beamtenausschuß solle kein Ge⸗ heimkonzil sein. Zusammenfassend sagte der Redner, daß der Entwurf so unvollkommen sei, wie er noch keinen gesehen habe. Abg. Delius Dem) bedauerte, daß man nicht das ganze Beamtenrecht neu regele. s sei klar, daß das neue Gesetz in engste Fühlung mit dem Be— triebs rätegesetz gebracht werden müsse. Wenn man einmal Räte für Arbeiter eingeführt habe, dürfe man sie den Beamten nicht versagen. Der Redner kündigte zum U einen Antrag an, der eine ganz neue Fassung vorschlage. Seine Partei verlange das Mitbestimmungs⸗ recht in weitestem Ausmaße; die letzte Entscheidung müsse freilich beim Dienstvorgesetzten liegen, wenn der Betrieb nicht darunter leiden solle. Ministerialtant Daniels bemerkte, daß die Beamten⸗ ausschüsse natürlich nicht dem Dienstvorgesetzten attachiert seien; der Entwurf lasse für eine solche Auffassung kelnen Raum. Ministerial⸗ rat Roser meinte, wenn man prüfen wolle, welche Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes in das Beamtenvertretungs⸗ gesetz übernommen werden könnten, würde man sehen, daß das auf ein Minimum beschränkt bleiben müsse, weil die Verhältnisse der Beamten und die der Arbeiter zu verschiedengrtig seien. Die G Ivppen⸗ wahl sei tatsächlich der einzige Schutz der Minderheiten. Oberpostrat Triloff erwähnte, daß die Postverwaltung nach dreijährigem Be— stehen der Beamtenvertretungen noch kein Bedürfnis für Schlichtungs⸗ ausschüsse habe entdecken können. Geheimrat von Hagenow lehnte die Schlichtungsausschüsse wegen ihrer hohen Tosten ab. Abg. Frau Zietz (U. Soz.) bezeichnete den Entwurf als erzreaktionär. Man duärfe nicht nur nicht hinter dem Betriebs⸗ rätegesetz zurückbleiben, sondern müsse Josgar noch weiter als dieses gehen. Daß die Schlichtungsausschüsse mit der Kostenfrage bekämpft würden, könne sie nicht ernst nehmen. Rednerin besprach zum Beweise der Notwendigkeit der Schlichtungsausschüsse die Maß⸗