274654. A. 15395.
13,7 1921. Zigarettenfabrit „Monti“ Schwarz & Co., Mann⸗ heim. 2/11 1921. Geschäftsbetrieb: Zigaretten⸗ und Tabakfabrikation. Waren: Sämtliche Taba kfabrikate.
Fu M IM
17.9 1921. Fa. P. Eugen Aldinger, Stuttgart. 2,11 1921.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von künstlerischen Spielwaren. Waren: Spielwaren.
. ** ö ö 274659. St. 1041. umchadli⸗ ; . 2 9 8 0O**
20/5 1921. Fa. Karl Hörrmann, Braunfels, Krs. 859 PREIC
ö ä ö. . . t ; . Herstellung und Vertrieb von ;
Haarbalsam. Waren; daarbalsam. 6. . , Steiff G. m. b. H., Giengen⸗ ,,
; j ü ieb: ielwarenfabrik. Waren: Co., Königsberg i. Pr. 2/11 1921.
J 59 ö kö J Geschäßts betrieb: Vertrieb bon
— . Tabakfabrikaten. Waren: Rauch⸗
und Schnupftabak, Zigarren und
36. . W. 27919. Zigaretten, Zigaretten hülsen, Ziga⸗ 8 rettenpapiere, Rohtabak.
38. 274671.
* 2
F. 19pz
6/12 1920. anfseatische Apparatebau⸗Gesellschaft 2/7 1921. A. Weinrich c . ; g . . L. von . ? Co. m. b. S., Werk Ravens⸗ Co. Kom manditgefelischast, Ber⸗ Hö PDS cn Ot 7
berg, Kiel. 2 11 1921. lin. 2.11 1921. Geschäftsbetrieb: Apparatebau. Waren: Taucher⸗ Geschäftsbetrieb: Handel
panzer und, Taucheranzüge., Taucher. Rettungs, Alt und, Crport mit pyrstechticheñ 3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. g 951 ;
mungs⸗, Wiederbelebungsappa rate, Luftreinigungsanlagen Artikeln. Waren: Zündwaren. . . 1
und —apparate, Rauchschutzapparate für Feuerlöschzwecke, und Feuerwerkskörper (aus⸗ 4 n G esch aäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb Feuerlöschapparate, Anlagen zur Gasbehandlung von genommen Nutzzündhölzer). 6 . Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rait—
Tieren, medizinische Apparate, Gasmasken. 6 ; tabak und sonstige Tabakfabrikate.
35. 27165358. 4. 36439. m ** 38 2712672
F. 199
„Oßko-- Hö Schombhu
7.11921. Oscar Kreuzer Co. Kommanditgesell⸗ n m nö rsesr r mr,
schaft, Frankfurt a. M. 211 1921. . , . 3/10 1921. Felsenthal 8 Co., Kaiserslautern. / 1 J J 1921.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von
Sportartiteln. Waren: Tennisschläger und Hockey⸗ Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb stöcke ; Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rau
J i; k n tabak und sonstige Tabakfabrikate.
226. 274661. M. 33939. 274673.
21,7 1921. Micart Gesellschaft für chemisch⸗ techn ische Erzeugnisse m. b. H., Berlin. 2/11 1921. 8 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von 2 135 1921. Cigarrenhaus „Cuba“, Essen, Lim= —
; Pundarik
3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. Il 1921.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Run
F. 199
Schallplatten, Sprechmaschinen, Phonographen, sowie * — 6 ; j s ; ; beckerstr. 102. 2/11 1921. .
von chemisch⸗technischen Erzeugnissen. Waren: k . Ertriek von Tabakfabrilaten
Schallplatten, physikalische Apparate, Instrumente und , Vertrie ö ff 274674.
38. R Geräte, Apparate zum Aufzeichnen und Weiten ; 1 erzeugen von Lauten und Tönen, Sprechmaschinen ; und Phonographen, Teile von Sprechmaschinen und 38 274668. 6. 2 3 1 86 7 ·.
3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. 21. 20 5 1921. Cigarettenfabrik Gebrüder Marschallitk, k 0
Phondgraphen, Schallbosen. — Besch!. Der SPportsmann
ᷣ ; 1. ; JJ Zigarettenfabrik. Waren: Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren,
Geschäftsbetrieb: . 3 . 96 Tabakwaren aller Art. tabak und sonstige Tabakfabrikate.
ü 1996
Zigaretten, Ran
K. 37488. Zigarren, Zigarillos, sowie Rauchtabak. Waren: Zi—⸗ garren, Zigaretten, Kau⸗, Rauch- und Schnupftabake,
10. . . 274662. . Zigarillos. 55 Mad II ga * . J 271866. B. 41297.
29 18,36 1921. Kienzle Uhrenfabriken Kommandit⸗ Hir le ol
Gesellschaft, Schwenningen a/ N. 2/11 1921. . ö . 6er. . Geschäftsbetrieb: Uhrenfabrikation. Waren: Gong⸗ ,, Bürkel, M. Gladbach, Schiller Hhiag m ö Geschäfts betrieb: Zigarren und Tabakwaren⸗Groß⸗
; . 2 Kö A. 15220. handlung. Waren: Rohtabak, Tabaffabrikate und Zi⸗ 25/7 1921. Johann Kautz, 38. 74663. A. 15220 garetten papier. Denzlingen i. Baden. 3/ 111921.
— — Geschäftsbetrieb:; Zigarren
HK une suns 32. 274666. F. 19646. fabrik. Waren: Zigarren.
8,7 1921. Fa. Arnold Andts, Bünde i. Westf. 9 2 11 1921. Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von
Zigarren, Zigarillos, sowie Rauchtabak. Waren: Zi⸗ 23/6 1921. Fabrit Sto
33 . , . =. Sch, 3 2 . zenberg, Deutsche Bureau⸗ ee enten, n, nr, nenn, . , e,, ö Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von, ö 38. 274664. A. 15408. Bureaueinrichtungsgegenständen. Waren: Papier, Pappe . Karton, Papier⸗ und Pappwaren, Schreib⸗, Zeichen⸗,
Mal⸗ und Modellierwaren, Bureau⸗ und Kontorgeräte, ; . ö 5 26 Sprun 9 einschl. Kontormölbel, Bureaumaschinen, Lehrmittel, Farben, Tusche, Tinten, Klebstoffe, Radiergummi, Ra⸗ (Schluß in der folgenden Beilage.
21 Fa. Arnold André, Bünde i. Westf. diermesser, photographische und Druckereierzeugnisse, ö . K 3. Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kartenregistraturen,
Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von! Registraturkästen, ⸗schrän ke, Kartenblätter.
. . 386. 274676.
9
ö
⸗ ö 5 ö . . 282
Verlag der Erpedition Mengering) in Berlin. Druck von P. Stanklewicz Vuchdrucherel G. m. b. S., Berlin Sy. II, Vernburger Straße 14.
ergrdnung zur Durchführung des 8 36 des Gesetzes über das KReichs notopfer. ;
Herordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln. Mtteilung über die Ausgabe 26 * Nachtrags zur Deutschen egen die Peranlagung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so glit, stüce an dem
7 tfehlerberichtigung zur Verordnung über Erwerbslosen⸗ ist, für die
8. 77
ö Deutscher Reichsanzeiger ö.
Der Bezugspreis betragt vierteljährlich 2 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; . Berlin außer den Vostanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle Sw 48, Withermftrahe Nr. 82.
Einzelne Nummern tosten 1 Mt.
Nr. 277. Wbsrantatretens. Berlin, Sonnabend, den 26. November, Abends. Pofeschecronto wert asn 1921
ö.
Anzeigenpreis für ben Raum einer 5 espaltenen Einheits. zeile 3 M., einer 3 gespaltenen Ein eitszeile 5. 50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an die Geschãftsstelle des Reichs · und Staatsanzeigers. Berlin Sw as, Wilhelm straßze Nr. 32.
— 7 —
Einzelnummern oder einzelne Seilagen werden nur gegen B
arbezahtung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles: über Grundstũcke Anwendung finden (5 7 des Gesetzes über das Tentenschulden sind als solche zu bezeichnen, falls zur Zeit
; Reichsnotopfer). Deutsches Reich. ö j ö . § 4. Wert der Grun Wert der Grundstücke im Sinne nach den Vorschriften über die Veran von der Steuerbehörde angesetzte oder
Arjneitaxe 1921. is das . durch unanfechtba
. . Reiner We . Erste Beilage: 1 . Reiner Wert der Grundstücke im kischeödungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüfstelle ist, soweit nicht ein anderes bestimmt
fürsorge. 7 . Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 109 des Reichs ⸗ ⸗ ö ⸗
̃ ö erechnung des Abgabebetrags (5 15 als . ᷣ 1a ge Grundstücke der von dem Abgabepflichtigen anerkannte Wert. Zeit der Antragstellung im Eigentume des Antragstellers
4. eie . n,. 4 n e n ag f fende privat⸗ ‚. rechtliche astungen des Grundstücks nicht eingetrage dst ũ ce. ind, . ö dieser Verordnung ist der c) im Falle des 5 5 Abs. 2 die Gesamthypotheken und sonstigen lagung zum Reichsnotopfer Gesamtlasten, die auf den Grundstücken ruhen; ü ermittelnde Wert. Ist d) eine in darüber, daß die zu belastenden Grund— t ; ür die sächliche ,,, maßgebenden re Entscheidung Kb fen Stichtag (6 22 des Gesetzes über das Reichs notopfer) im Wert der Eigentum des Abgabepflichtigen gestanden haben und zur
stehen; e) eine Erklärung darüber, ob Zinsen (5 1 Abs. 2) mit ent⸗ rt. . . richtet werden sollen; .
Sinne dieser Verordnun h im Falle des 57 Abs. 2 die Angaben, die für die Be⸗ st, der Betrag, der sich na rechnung des Anteils des Erben an der Notopferschuld des
Abzug der bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer zu berück— Abgabepflichtigen erforderlich sind;
in Berlin und München. . ; y. , , , u d Münch sichtigenden, die Grundstücke betreffenden dinglichen Schulden und S) die Anstalt, bei der das Tilgungsdarlehn aufgenommen
Preußen.
Lasten von dem im 4 bezeichneten Werte ergibt C 33 Abs. 1 des werden soll; Gesetzes über das Reichsnotopfer). Dingliche Lasten im Sinne h) die Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der
frnennungen und sonstige Personalveränderungen. von Satz 1 sind auch Eigen EGigen ; . ; ꝛ Eigentümerhypotheken, Eigentümergrund⸗ Angaben. Min zur 19. Preußisch-⸗Süddeutschen (245. Preußischen) Klassen⸗· und Tentensch ulden, es sci denn, daß zur Zeit der Stellung des Der n ee tener hat die Angaben über die Grundstücke und letterie. Antrags nach § 9 im . nachstehende privatrechtliche Be⸗ die Belastungen mit beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch i
Jellungs verbot lastungen des Grundstücks n . Erste Beilage: Gesamthypotheken, Gesamtgrund ö. ge: ; lasten, die an dem für die sachliche sbekanntmachung der in der Woche vom 13 bis 19. November Stichtag auf , ,, des Abgabe ju Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen. a) in den Fä
Hendelsverbote. . hendelsverbot b) in den Fällen des 5 1 Abf.
t eingetragen sind. u belegen; an Stelle or ge, oder sonstige Gesamt⸗ ⸗ .
be lle der , n, Abschriften genügen Be⸗ ,, y n n, , daß nach dem Steue . Inhalt des Grundbuchs Bedenken gegen die Richtigkeit der Angab pflichtigen ruhen, sind: nicht bestehen. 9 . .
. en des 5 1 Abs. Ja bei der Ermittlung des 8 10 reinen Wertes der wer t he en, Einheit. g ; bs. 1 * bei
Ergänzung der Angaben über den Grundstücks⸗
der Ermittlung des 3 wert.
. reinen Wertes jedes einzelnen Grundst ik? — zum vollen Betrag 4bzuziehen. Diese Best mimnngen gelten auch Ist der Wert der einzelnen Grändstücke oder der wirtschaft=
Amtliches. . mit der Notopferhypothek nicht belastet
8.6.
dann, wenn die Gesamtlaft zugleich auf Grundstlcken ruht, die lichen Cinheit, auf welchen eine Notopferhypothet eingetragen
werden. werden soll, nicht schon bei der Notopferveranlagung festgestellt werden, so hat der ? bgabepflichtige die zur Feststellung des Wertes nach dem Stande an dem im § 9 Abs. 2d bezeichneten Stichtag
Deutsches Reich. — Zu läs sigteit der Belast ung vgn Ge un dst ü cken. erforderlichen Angaben zu machen.
8
m it Notopferhypotheken.
Ver ordnun 8 4 Die Hypothek, die für ein Tilgungsdarlehn zur Entrichtung Das Zeugnis 6 9 darf * . werden, wenn der Antrag⸗
zur Du i ff der nach den 585 1 bis 5 berechneten rchführung des 5 36 des Gesetzes über e ,
Beträge bestellt wird, kann stelle⸗ ö , . ö na g,. . gegenüber dem Finanzamt die Erklärung abgegeben hat, deß 3. Gesetzes üer das Reichs er die Auszahlung der nach den S§ 19 bis 21 .
das Reichsnotopfer Gotopferhypotheken⸗ 1. des ; potogser, nur an den Grundftücken ingetragen werden, weiche Beträge an die Kreditanstast oder ihren Rechtsnachfolge? beio lige
verordnung. e, He mn, , e., * t t ; t 9g des Abgabehetrags nach 8 1 zugrunde gelegt sind. Vom 15. November 1921. st die Abgabe nach 3 1 Abs. La berechnet worden, so ist die
5 12.
Heräffentlicht in der am 25. November ausgegebenen Nr. 109 Fehpothe! auf sämtlichen der Berechnung zugrunde gelegten Zeugnis über den Betrag der Abgabe vom Werte
Auf Grund des 8 36 Abs. 7, 8 33 Abs. 3 des Gesetzes auf den einzelnen Grundftücken und
3 . Grundstücken als Gesamthypothek einzutragen. Im übrigen ist des C fi ses des RGBl. S. 1359 ff) die Eintragung der Hypothek mit dem Vorrang nach Satz 1 nur , Grund belitze⸗
; ö In dem Zeugnis stellt das Finanzamt fest: 3 8 R m ,. 24 2 ö K ; nun bis zu dem für das a) die Grundstücke, für welche die Abgabe entrichtet
ber das Reichsnotopfer in der Fassung des Gesetzes zur einzelne Grundstüct nach 5 1 berechneten Betrage zulssig. werden bol
r der Gesetze über das Reichsnotopfer und die 57. riegsabgabe
GBI. S. 838) wird hiermit folgendes bestimmt: tigen im Falle des Erbgangess.
b) den auf die wirtschaftliche Einheit von Grundstücken oder
vom. Vermögenszuwachse vom 6. Juli 1921 ela stung von Grundstücken des Abgabepflich— guf die einzelnen Grundstücke entfallenden Abgabeberrag
owie die Zinsen 8 1 Abs. 2), falls diese durch das ilgungsdarlehen mit entrichtet werden sollen.
3
1 Die Erben des K die zu dem Nachlaß e) in den Fällen des 5 1 Abs. 4. 5 7 den Betrag der noch
ö §1. söhe des durch Notopferhypothek zu sichernden des Abgabepflichtigen gehörigen Tilgungsdarlehns. Satz 1, 5 3 mit einer Notopferhypothe
„Der Abgabebetrag, der nach 8 36 Abs. 1 bis 3, 5 383 Abs. J opfers des Erblassers belasten, soweit
. 2s des Gesetzes über das Reichsnotopfer mittels eines durch le. kö Notopferhypothek in ihrem ungeteilten Eigen⸗ to ĩ i ichte ume stehen. 9 1 pferhypothek zu. sichernden Tilgungsdarlehns entrichtet zen k ebe.
utden kann, ist zu berechnen: Hat die Auseinander a) bei . eine wirtschaftliche Einheit bildenden 6 n,, Grundstücken augß dem gesamten reinen Werte dieser Notspferschuld assers n Grundstücke, soweit sie sämtlich gleichzeitig belastet in seinem Eigentume befindlichen Na
o kann jeder
ücke im Sinne des 5 3 ; ; r, . J ; z zu entrichtenden Notopferschuld des Abgabepflichtigen oder . ö ,. ö den auf den Erben entfallenden Anteil an' dieser Schuld. , Das Zeugnis ist mit dem Amtsstempel zu versehen. K 18. ; k Zahlungsbescheinigung. Erbe zur Entrichtung der Wird dem Fingnzamt nachgewiesen, daß der in dem Zeugnis
3 Erblassers, ine Votepferhvpothek nur auf den 6 12 eg e. Abgabebetrag mit dem von einer öffentlichen
chlaßgrundstücken eintragen oder unter Staatsaufsicht stehenden Kreditanstalt aufgenommenen Tilgungsdarlehn entrichtet worden ist, so hat es dem Abgabe⸗
werden sollen; . . lassen. — -. ; b) bei Grundstücken, die mit anderen Grundstücken eine wirt⸗ 2. die Berechnung des auf die Grundstücke entfallenden pflichtigen eine mit dem Amtsftempel versehene Bescheinigung über
haftliche Einheit nicht bilden sowie bei Grundstücken, Abgab
zerte des einzelnen Grundstücks.
ich l trags finden die Bestimmungen der S5 1, 4, 5, auf die , , , ; ö zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, aber für Eintragung der Notopferhypothek die Bestimmungen des 3 6 die Haar een , zu erteilen.
i i inngemäß Anwendung. Im Falle des Abf. 3 darf die Rot⸗ rn, . ste n, w 6 besonders belgstet werden , aus dem reinen n, . a ail enisprechenden Anteil des Erben Kreditanstalt unter der Bedingung der Erstattung im Falle der
cheinigung kann auch ausgestellt werden, wenn die Nichteintragung der Notopferhypothel Zahlung geleistet hat.
s Finanzamt gezahlt hat oder wenn der
s3u den nach Abs. 1 berechneten Beträgen treten die . an der Notopferschuld des Erblassers im Zeitpunkt der mittels des Die n mfg ist der Kreditanstalt auszufolgen, wenn 9. e
er Beträge, die bis zum Tage der fte nn g, dur
anzanm̃t (8 12) oder, falls die Abgabe früher entrichtet worden
6. ; . 88. . b zum Tage der Entrichtung Kufgelaufen find. Ablehnung der Gewährung des Tilgungs—
das Tilgungsdarlehns zu bewirkenden Zahlung nicht übersteigen. diese die Abgabe an
Abgabepflichtige der Aushändigung an die Kreditanstalt zustimmt. 8 14
Ob eine wirtschaftliche Einheit vorsiegt, entscheidet das darlehns. ; ö . anzamt. Gegen die Entscheidung des Finanzamts steht dem 1. ⸗ *,, ; i,, Sicherung d er nachstehenden Grund stücks⸗ ‚Tbepflichtigen die Veschwerde an das Landes finanzamt zu; ,, n,, , l snbiser bei Rotorferge am khh potheien. , ee ese Reet oeh e d, ,, d,, ,,, Ter Vetrag, r mittels eines durch eine No e . ; ö 5 f la, Satz 2), so mu ie Kreditanstalt durch h — Rhfeind Krasten cin ghem s ad der Grundbuchordnung entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt sich unmittelbar —
sichernden Tilgungsdarlehns entrichtet werden kann, darf den 6 . z z , , ,,,, . = u Erklärung über die Ablehnung auszustellen. . g n übersteigen. den die gelamte Rotshferschuld des Ab— Die rn dn ee aht . a eh , verpflichtet, wenn sie das
sbepflichtigen im Zeitpunkt der mittels des Tilgungsdarlehns zu ; . —⸗ . 8 ; , n g, Darlehn nicht als Tilgungsdarlehn im fire nben Zahlung errricht 3 Gesetzes über das Reichs notopfer geben
kommenden Grund besitze s.
* . 5763 . ke,, . . eingetragenen * 3 Abs. rundstücksgläubiger und ihrer Rechtsnachfolger verpflichten, im e,, des 36 Abl. des Falle der Zwangs versteigerung Befriedigung wegen des Tilgungs⸗
; darlehns aus den einzelnen Grundstücken nur nach dem Verhältnis des reinen Wertes dieser Grundstücke zu fuchen; die Bescheinigung
H 1 Umféng des für die Bere chnüng in Betracht 6 3 6. . f ng des für die Herechning in ch Antrag auf Feststellung des mittels Tilgungs-⸗ über die . 13) darf nicht vor Abgabe der Erklärung
ir die gesonderte Berechnung der Abgabe vom Grundbesitz
darlehns zu entrichtenden Betrags. erteilt werben.
l reiner Wert im Sinne des Satzes L gilt der Wert der Grundstücke im Zeitpunkt der Feststellung des geringsten
einne des s 36 Abs. 1 bis 3, 3 33 Abs. 1 Satz 2, 3 des Ge⸗ Wer nach Maßgabe des 8 36 des Gesetzes über das Reichs⸗ Seer, mag i,, 39 . 4 gerin . 1b r, ,, n,. 5 5 ; = h g der dinglichen Schulden und Laften, die bei der über das Reichsnotopfer kommen nür inländische Grund notopfer bei einer Kreditanstalt ein ag . . Hieran ann 3. ichs n' tog ser i dern üg f rene e .
ite in Betracht, die an dem für die sachliche Steuerpflicht maß⸗ ,. Tilgungsdarlehn aufnehmen menden Stichtag (6 28 des Gefetzes über das Reichs notopfer im ä
hentume des Abgabepflichtigen gestanden haben. Außer Be⸗ eines Zeu nisses über den Betrag der äh bleiben solche Grundstücke, die im Zeitpunkt der Eintragung der rden e zu stellen.
. Notopferhypothet nicht mehr im Eigentume des Abgabe⸗ Der Antrag hat zu enthalten: ⸗. ihtigen siehen. a) die Bezeichnung der Grundstü
eranlagung zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Erteilung rig a
Zeitpunkt der e ng de! geringsten Gebots noch bestehen. t der Erklärung ist in die Bescheinigung über die
Abgabe vom reinen Werte Zahlung Kuj zunehmen
— k cke, für welche die Abgabe Uebergangs fälle.
entrichtet werden soll G 1), in einer für die Eintragung im ; Ist durch ein Tilgungsdarlehn im Sinne des 8 36 des Gesetzes
Grundstücksglei I e Berechtigungen. Grundbuch ausreichenden Weise; über das Reichsnotopfer die Abgabe vom reinen Werte des Grund=
Hrundstücke im Sinne dieser Verordnung sind auch Be Uw) die die Grundstücke betreffende . 3 welche rr . des Hire er Rechtes Lasten, Eigentümerhypotheken,
n dinglichen Schulden und besitzes schon vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung entrichtet, Eigentümergrund⸗ und ! die dafür zu bestellende Shpothel aber noch nicht eingetragen worden,
.
e. 3 r mr. =. ,