versorgung, soweit sie unter ungenügender Anlieferung leidet, insbesondere der Ankauf von Futter vor allem von ausländischem Kraftfutter und die verbilligte Abgabe solchen Futters an die Kuhhalter empfiehlt, welche die Gemeinden beliefern und bei denen, wie z. B. bei den gemeindlichen Abmelkewirtschaften, eine Sicherheit dafür geschaffen werden kann, daß die Mehr⸗ erzeugung von Milch auch den Gemeinden zugute kommt.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen, für Volks⸗ wirtschaft, für Durchführung des Friedensvertraas und für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.
Der Reichskanzler Dr. Wirth empfing gestern Nachmittag in Anwesenheit des Herrn Reichspräsidenten die Mitglieder der Genfer Internationalen Arbeitskonferenz, die zur Zeit in Deutschland weilen, um sich einen Einblick in die durch die neuen Forderungen der Interalliierten Kontroll⸗ kommission geschaffene Lage der Deutschen Werke zu ver⸗ schaffen. Die Abordnung der Arbeitskonferenz setzt sich zu⸗ sammen aus Vertretern der englischen, kanadischen, süd⸗ afrikanischen, französischen, belgischen, japanischen, brasilianischen, schweizerischen, schwedischen und spanischen Gewerkschaften, denen sich ein amerikanischer Handelskammervertreter an⸗ geschlossen hatte. An dem geselligen Zusammensein nahmen teil der Vizekanzler und Reichsschatzminister Bauer, der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, der Reichstagspräsident
Loebe, als Vertreter des Allgemeinen Deutschen Gewerk⸗
schaftsbundeß die Herren Leipart, Graßmann und Kunze, die Direktoren der Deutschen Werke Funke und Hauser und einige Vertreter der zuständigen Reichsressorts.
Die von der Deutsch-Polnischen Kommission für Oberschlesien eingesetzten elf Unterausschüsse werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an folgenden Orten tagen: Der Ausschuß für die Eisenbahnen in Kattowitz, der Au schuß für Wasser und Elektrizität in Hindenburg, der Aus— schuß für das Geldwesen in Kattowitz, der Ausschuß für die Nost in Oppeln, der Ausschuß für Ein- und Ausfuhr in Beuthen, der Ausschuß für Kohlen in Kattowitz, die Ausschüsse für Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerfragen sowie für soziale Nersicherung ebenfalls in Kattowitz, die Ausschüsse für den Grenzverkehr, für allgemeine Bestimmungen juristischer Natur und Konzessionen sowie für das Recht der Minderheiten in Beuthen.
Oesterreich. lättermeldungen zufolge werden die interalliierten
Truppen für das Oedenburger Abstimmungsgebiet
zu gleichen Teilen aus italienischen, französischen und englischen Truppen bestehen und dem interalliierten Kontingent aus Ober— schlesien entnommen werden. Der Zeitpunkt des Abtran sports aus Oberschlesien nach Oedenburg ist noch nicht bekannt.
Großbritannien und Irland.
In ihrer letzten Note an die französische Regie⸗ rung hat die britische Regierung, wie „Wolffs Tele⸗ grayhenbüro“ mitteilt, die Aufmerksamfeit der französischen Negierung auf die Tatsache gelenkt, daß Frankreich das inter⸗ alliierte Finanzabkommen vom 13. August noch nicht ratifiziert hat, in dem festgesetzt wurde, daß die Reparations⸗ summe von einer Milliarde Goldmark, die Deutschland am 31. August bezahlt hat, verteilt werden solle erstens, um die Kosten des Besatzungsheeres zu bestreiten, und zweitens, um den Prioritätsforderungen Belgiens Genüge zu tun. In der Zwischen⸗ zeit ist diee Summe der belgischen Regierung ausgehändigt worden, die ihrerseits wiederum einen Teil Groß⸗Britannien üherwiesen hat. Die Note weist darauf hin, daß von Groß⸗ Britannien nicht erwartet werden könne, daß es andere Finanzabkommen ratifiziere, wenn Frankreich nicht das Ueber⸗ einkommen vom 13. August ratifiziert. Die britische Regierung ersucht auch um die Einzelheiten darüber, welche Schritte Frankreich zu tun gedenke, um die Interessen der übrigen Gläubiger Deutschlands zu schützen, wenn das Wiesbadener Abkommen in Kraft gesetzt werden sollte.
— Eine von Reuter veröffentlichte Erklärung weist darauf hin, daß viele Berichte, die über den Inhalt der letzten Note Großbritanniens zum Angoravertrag ver⸗ öffentlicht wurden, bis zu einem gewissen Grade irre⸗ führend sind. Insbesondere sei der Eindruck erweckt worden, daß alle Schwierigkeiten jetzt behoben seien. In London sei man der Ansicht, daß es sich nicht so sehr um die Einzelheiten handelt, so wichtig sie auch sind, sondern um die hauptsächtichste Frage, wieweit der schädliche Eindruck, der auf die Türken gemacht wurde, indem ihnen der Glaube beigebracht wurde, daß sie mit einer der alliierten Mächte ge⸗ trennt verhandeln könnten, durch die zukünftige Aktion der Alliierten beseitigt werden kann. Dieser Schwierigkeit könne nur entgegengetreten werden durch eine Aktion von seiten der französischen Regierung, bie die Solidarität der Alliierten im Osten im vollsten Sinne wiederherstelle.
— Reuter erfährt, daß die britische , die deutschen Reparationsfragen jetzt von allen Gesichts⸗ punkten aus eingehend behandle.
— Die Verhandlungen mit den Sinnfeinern sind in ein neues Stadium getreten. Lloyd George, Cham ber⸗ lain und Lord Birkenhead hatten gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, mit den Sinnfeinerdelegierten eine Konferenz, in der eine Reihe völlig neuer Vorschläge erörtert wurden. Diese Vorschläge werden Ulster nur vor⸗ . werden, wenn die Sinnfeiner ihnen zuvor zugestimmt
aben.
Das Ulsterparlament ist gestern in Belfast eröffnet worden. Der Premierminister von Ulster, Craig, gab eine Darstellung der Besprechungen mit Lloyd George und erklärte, Ulster habe es abgelehnt, unter den gegenwärtigen Bedingungen in ein allirisches Parlament einzutreten. Die Vorschläge der britischen Regierung seien ganz unannehmbar, es würden aber Vorbereitungen zu einer Besprechung getroffen, durch die auf anderem Wege eine Regelung erzielt werden solle.
Der Kolonialminister Churchill hielt gestern abend eine Rede bei einem Festmahl der Ueberseebanken. Nachdem er sich mit der irischen Frage befaßt und erklärt hatte, er sei keines⸗ wegs ohne Hoffnung, besprach er die Washingtoner Kon ferenz, über die er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge sagte:
Die auswärtige i löse sich auf in ein Dreiländer⸗ abkommen zwischen Amerika, Großbritannien
und Japan zur Sicherung der friedlichen Entwicklung im Stillen Ozean. Dieser Plan sei durch die Washingtener Konskrenz sehr ge⸗ fördert worden. Es fei jedoch ein weiteres Dreiländerabkommen in Europa notwendig, nämlich ein gutes Einvernehmen und eine freund—⸗ schaftliche Annäherung zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutsch land für die Wiederherstellung Europas und die Neu= schaffung der geschwundenen finanziellen Wohlfahrt des Weltteils. (Beifall Zweifellos würden manche Leute sagen, wie einfältig seien diefe Gedanken eine solche Kombination sei aussichtslos. Churchill erklärte eine solche Kombination sei jedoch, notwendig, um den Schwierigkeiten und Gefahren der augenblicklichen Lage Europas zu begegnen. Ob es leicht oder schwer sei, diese Kombinatisn zustande zu bringen, der Weg Großbritanniens müsse jedenfalls beharrlich dieses Ziel verfolgen. England dürfe sich nicht auf Kosten Frankreichs mit Deutschland anfreunden. err nl sei den Herzeu der Engländer teuer. England
habe in der heiligen Erde Frankreichs zu viel verpfändet, um sich in
feiner Freundschaft mit der großen französischen Nation stören zu lassen. Churchill fuhr fort, sein Vertrauen zu dem Genie des französischen Volkes sei derartig, daß er sicher sei, die Einsicht des franzöfischen Volkes werde im Verlaufe von nur wenigen Jahren und vielleicht in noch kürzerer Zeit zu der Erkenntnis führen, daß nur ein gedeihliches oder zufriedenes Deutschland zur Wiederbelebung und Eineuerung des Ruhmes Europas beitragen werde. (Beifall.)
Frankreich.
Nach dem Bericht des Heeresausschusses der Kammer, der gestein verteilt wurde, wird Frankreich mit den Kolonien am 1. Januar 1922 820 009 Mann unter den Waffen haben, nach der Entlassung des ersten Kontingents der Jahresklasse 1920 640 9000 Mann, im Mai nach der Einbe⸗ rufung der ersten . der Rekruten 777 009 Mann. Die Zahl stellt sich nach der Entlassung des restlichen Teiles der Jahresklasse 1920 zeitweise auf 661000 Mann. Im vember wird das Heer wieder die Stärke von 880 000 Mann
erreichen.
Nuszland. )
Wie das karelische Zentralkomitee mitteilt, haben die Karelier während ihres Vorrückens südlich und östlich von Seesjärvi eine bolschewistische Kompagnie von der Powjenezer Garnison zerstreut. Die Sowjetbe hörden in Powjenez haben die Zwangsmobilmachung der Jahresklassen 1901 und 1902 angeordnet. Rote Hilfstruppen aus Petersburg sollen in Petrozawodsk eingetroffen sein. In der Gegend von Nepola haben die Karelier Fühlung mit dort konzentrierten bolsche⸗ wistischen Truppen. Aus mehreren 3 wurden die Bolschewisten verjagt.
Schweiz.
Der Bundesrat hat am Dienstag eine bereits am 1. Dezember in Kraft tretende Verordnung über die Kontrolle der Ausländer genehmigt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, haben nach dleser Verordnung die Gesandtschaften und Konsulate das Recht zur selbständigen Erteilung des Visums für die Einreise in die Schweiz, sofern die Einreise zum Zweck eines nur vorübergehenden Aufenthalts (Kuraufenthalt. Geschäftsreise usw.) erfolgt. Sobald Ausländer zum Zwecke der Ansiedlung oder Er— werbstätigkeit in die Schweiz kommen, sind ihre Gesuche um Einreise in die Schweiz zunächst der eidgenössischen Zentral⸗ stelle zu unterbreiten, die diese wiederum den interessierten Kantonen zur Entscheidung über das Aufenthaltsverhältnis zu unterbreiten hat. Saisonarbeitern und Dienstmädchen ist das Visum von den Gesandtschaften und Konsulaten selbständig zu erteilen, wenn das Einverständnis der Polizeibehörde des Aufenthaltskantons vorliegt. .
Finnland.
Die Note der finnischen Regierung in der karelischen Frage ist gestern telegraphisch dem Sekretariat des Völkerbundes in Genf übermittelt worden.
Türkei.
Die kemalistische Regierung hat beschlossen, einen bevollmächtigten Minister nach der Hauptstadt Armeniens zu entsenden. Armenien und Georgien haben beide je einen bevollmächtigten Minister als Vertreter bei der Regierung von Angora ernannt.
— Der neue türkische Militärgouverneur für das Vilajet Adana General Luhiddin Pascha erklärt in einem Manifest an die Bevölkerung von Cilicien, daß der Schutz der christlichen Einwohner durch die Regierung von Angora sich ergestellt sei und daß die Christen vom Militärdienst frei sein wurden.
Amerika.
Der Ausschuß der neun Großmächte hat sich laut Meldung des, Wolfsschen Telegraphenbüros“ für den Verzicht auf die Exterritorialitätsrechte in China aus⸗ gesprochen und ebenso für die Beseitigung der aus⸗ ländischen Gerichtshöfe in China, vorausgesetzt, daß das System der chinesischen Gesetzgebung und Rechtsprechung von einer internafionalen Untersuchungskommission für aus⸗ reichend befunden wird. Der Ausschuß erörterte ferner die Forderung Chinas, betreffend die Zurückziehung der fremden Truppen. Die Delegierten sind grundsätzlich für diese Zurüchkziehung, doch wird die Behandlung dieses Punktes in einer weiteren Sitzung fortgeführt werden.
— Nach dem „Matin“ hat Viviani dem Staatssekretär Hughes die Forderungen Frankreichs bezüglich seiner gls tte übermittelt. Frankreich verlange 300 000 Tonnen
roßschiffe, die fast ausschließlich leichte und schwere Kreuzer seien, und 90 000 Tonnen Unterseeboote. Italien wolle eine e n Forderung stellen und wolle Vivianis Verlangen unter⸗ tützen.
— Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Washington hat der Schatzminister Mellon vorgestern in aller Form die Nachricht dementiert, daß die amerikanische Regierung eine Herabsetzung der alliierten Schulden um 50 . oder um irgendeinen anderen Satz in Er⸗ wien g ziehe.
ie dasselbe Blatt weiter meldet, hat der Senator Borah die Opposition gegen die Gesellschaft der Nationen nach dem Plane Hardings eingeleitet. Er erklärte, die einzige Möglichkeit, eine solche Gesellschaft zu verwirklichen, sei ein Vertrag, und ein solcher Vertrag müsse dem ameri⸗ kanischen Senat vorgelegt werden.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen wurde gestern, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger berichtet, in Fortsetzung der Beratung des Entwurfs eines Vermögenssteuergesetzes zunächst die Frage der
No⸗
Wertermittelung erörtert. Abg. We sterm ann (D. Vr) erklärte, daß bei der geplanten Vermögenssteuer die hohe Bemessung des gemeinen Wertes die . des Grundbesitzes zur Folge haben müsse. Der Redner ürwortete einen Antrag der Deutschen Volkspartei, wonach für die Bewertung der dauernd dem Betriebe gewidmeten Gegenstände der dauernde gemeine Wert abzüglich einer angemessenen Abnutzungsquote unter Zulassung des Ansatzes eines niedrigeren Wertes, wenn er. dem wirklichen Wert zurzeit der Bilanzausstellung entspricht, maßgebend sein solle Als Ertragswert bei land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grundstücken soll das , , des Rein⸗ ertrags gelten, den sie nach ihrer wirtscha flichen Bestimmung bei orbnunge mäßiger oder gemeinüblicher Bewirtzchastung unter gewöhn— lichen Veihälfnissen mit entlohnten fremden Arveitskrästen im Durch schnitt der letzten drei Jahre gewähren konnten. Abg. Mol,ken⸗ buhr (Soz) trat dem Antrage entgegen, weil dessen Be⸗ stimmungen zu dehnbar seien, und befürwortete den Ausgang vom gemeinen Wert. Seine Fraktion trete für die Negierungsvorlage ein.“ Abg. Pohlmann (Dem.) wies zunächst, darauf hin. daß alle Parteien mit Ausnahme der Deutschnationglen den 8 135 Abf. 2 der Neichsaboabenordnung gestrichen sehen wollten. Hierüber beftehe Ginverständniz mit der Regierung. Der 8 139 Abs. ? sei auch erst bei der dritten Lesung dieses Gesetzes hineingekommen, er babe fich weder in dem Entwurf der Reichs abgabenerduung noch in dem Kommissionsentwurf gefunden. t — dem Rahmen der Reichtabgahenordnung hergus und gehe auf bei der Vermögens festsetzung nicht anwendbare Grundsätze des Handels- gefetzbuchs bei Bilanz und Inventaraufstellung zurück. Hin⸗ sichtich der Streichung des 3 jb2 Abf. 2 big 8 gehe die Vor⸗ lage der Regierung fehl. ei der Landwirtschaft müsse an den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung festgebalten warden. Nur müßten andere Zeitbegrenzungen (drei Jahre) für die Wert— ermittlung eingeführt werden und man dürfe an dem Füntundzwanzig⸗ fachen eines nach allgemeinen Grundsätzen also nicht für das einzelne Grundstück festgesetzten Ertrages bei Feststellung des Werts nicht fest⸗ halten. Hierüber folle die Ermittlung durch Schätzung statt— finden. Für die erste Veranlagung, solle von dem Wehr⸗ beitrage dusgegangen werden, um eine sichere Grund age zu gewinnen und schnell zur ersten Veranlagung zu kommen. In dieser Beziehung lehne sich der dem ekratische Vorschlag an den des Reschswirtschaftgrats auch sejnem Wortlaut nach An.
Ministeriglrat Dr. Dorn führte aus: Die näheren Be— stimmungen über die Anlegung der in 8 154 der Reichsabgaben⸗ ordnung vorgesehenen Grundstücksverzeichnisse erlassen nach Absatz 4 die Landesregierungen im Einvernehmen, mit dem Neichsminister der Finanzen. Diese Regelung ist im Hinblick darauf getroffen, daß die Grundstücksbewertung von den Ländern auch, zu eigenen Zwecken durchgeführt werden muß und Einheitlichkeit der Haupt— gedanke der borgesehenen Regelung ist. Zurzeit schweben in fast allen Ländern Erwägungen über die Umgestaltung der Grundsteuern, die Anlaß zur Ueberprüfung der bisher üblichen Methode der Grundstückzbewertung und jur Neufeststellung der. Werte gab. Das Reichsfinanzamk ist bereits vor läöngerer Feit mit den Ländern in Verbindung getreten, um im Anschluß an diese Arbeiten die An= legung der Grundstücksverzeichnisse mit möglichster Beschleunigung sicherzustellen. Abg. Dr. Roesicke (D. Nat.) bemerkte, in Preußen sei man bei der Berechnung des Wertes des landwirtschaftlichen Grundbesitzes vom gemeinen Wert zum Ertragswert übergegangen. . sei die Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem Frtragswert eine gewallige bei allen landwirtschaftlichen Grund- slücken, die überhaupt einen Ertrag haben, obwohl der Wert des landwirtschaftlichen Grundbesitzes in keinem Verhältnis zum efunkenen Geldwert und zur Valuta slehe. Ein gemziner Wert ö nicht konstruierbar. Tragbar sei nur eine Steuer auf der Basis des Erlrags. Redner befürwortete Wiederherstellung der Reichs abgaben⸗ ordnung. Abg. Herold (Zentr. führte aus, daß die Nachfrage nach landwirtschaftlichem Besitz so ge sei, daß der Ertragswert nicht dem Verkansswert entspreche. D
Der 5 139 Abs. 2 falle aus
, er Redner befürwortete einen . Antrag, der bei Bewertung des Vermögens die Vorschriften der
Neichsabgabenordnung über die Wertermittlung gelten lassen will. 133
Abf. 7 soll keine Anwendung finden; 5 152 Abf. 2 soll mit der Maß⸗ gabe festgehalten werden, daß statt des nachhaltigen Ertragswerts der in den letzten drei Jahren im Durchschnitt erzielte Ertragswert gilt. Ministerialdirektor Dr. Popitz wies darauf hin, daß der Gegensatz zwischen gemeinem Wert und Ertragswert in einer Weise betont werde, die sich aus der Sache nicht rechtfertigen af Neuere wissen⸗ schaftliche Erkenntnis und neue Rechtsprechung seien sich darüber einig, daß als gemeiner Wert nicht der jeweilige Verkaufspreis gelte; dies sei auch insbesondere nicht das Ergebnis der Rechtsprechung des preußischen Qberperwaltungsgerichts. Vielmehr sei dieses zutreffend davon ausgegangen, daß alle Gesichtspunkte, die für die Beteiligten bei der Bewertung regelmäßig in Rechnung gestellt würden, berück— sichtigt werden müßten. Darunter falle aber für Grundstücke, mögen sie landwirtschaftlich oder zu Wohnzwecken benutzt sein, der Ertrag. Die Bewertung auf Grund der Ueherschußberechnung, die von der Miete ausgehe, sei jedem Makler geläufig. Die Be— rücksichtigung aller Gesichtspunkie, die für den Besitz nach den gegebenen gußerordentlichen Verhältnissen von Belang sind, solle durch die Regierungsvorlage sichergestellt werden. Der § 17 wolle fuͤr die Zeit der Geldschwankungen die Möglichkeit schaffen, vom festen Werte auszugehen. Dabei werde, wenn es sich um Vorkriegs⸗ zeit handelt, z. B. mit Zuschlägen zum Friedenswerte, bei Gegen⸗ ständen, die in der Jeit der Geldenlwertung hergestellt Mer angeschafft worden sind, viesseicht mit Abschlägen, vom An— schaffungs- und Herstellungspreise gearbeitet werden müssen. Abg. Dr. Hertz (Unabh. Soz.) bemerkte: Alle Abänderungsanträge seien Abschwächuͤngen der bereits unzureichenden Reçierungsvorlage., Die Landwirtschaft verdiene keine besondere steuerliche : Berücksichtigung. Alle früheren steuerlichen Versäumnisse müßten hierbei nachgeholt werden. Die Landwirtschaft habe die Vorteile der Geldentwertung. Die landwirtschaftlichen Preise überstiegen weit die festgestellten Produktionskosten. Der kommunistische Abg. Hey dem ann be— gründete die Notwendigkeit der Ueber führung des Großgrundbesitzeß in die Hände der Allgemeinheit. Die Sachwerte müßten erfaßt werden. Der Kleinbesitz dürfe weniger getroffen werden. Der Groß— grundbesitz solle allerdings nicht zerschlagen werden.
Der Vorsitzende Abg. Dr. Be cker (D. Vp.) führte aus: Man könne nicht frühere Versäumnisse nachholen, sondern es komme darauf an, alle leistungsfähigen Bevölkerungsschichten zu erfassen. Die Parteien der Linken schienen dem Bedenken hinsichtlich der Feststellung des . Werts nicht ganz ablehnend gegenüberzustehen. Mit der Auslegung des Regierungsvertreters über S§ 16 und 17 könne er sich einverstanden erklären, doch sei man nicht sicher, daß die gegebene Auslegung immer . werde. Hinsichtlich des An⸗ trags Herold er) bemerkte der Redner, daß der dreißsährige Durchschnitt z. B. für Weinbau, Spargelkultur usw. zu kurz sei. Es scheine, daß eine Einigung in der Bewertungefrage sowohl mit der Regierung wie mit der Linken und den Antragstellern möglich sei. Abg., Dr. Helfferich (D. Nat.) bemerkte, die Erklärungen des Regierungevertreters über die , seien wichtiger, als die gedruckte Begründung des Gesetzes. Der Redner warnte vor dem Verlassen der Grundlagen der Bewertung der Reichsabgaben⸗ ordnung, mit der man sich den besonderen , n an assen könne. Wenn dagegen mit jedem neuen Gesetz neue Bewertungs— grundsätze aufgestellt würden, so kämen wir zu einem unerträg— lichen Zustand. Die Wertermittlung der Grundstücke werde am besten von den — abgetrennt und besonderen Behörden, in Preußen den Katasterbehörden übertragen; eine solche Entlastun allein werde es den Finanzämtern ermöglichen, ihre eigentlichen Auf⸗ gaben zu erfüllen. Mit einer alle drei Jahre wiederkehrenden Ver⸗ anlagung dürje man dem Weinbau, dem Anbau von Handelégewächsen und Gemüsen nicht kommen, da hier die Erträge viel mehr als beim gewöhnlichen Ackerbau zwischen guten Ernten und Mißernten schwankten. Abg. Pohlmann, (Dem) wünschte die Abstimmung zurückgestellt zu sehen, bis eine Einigung über die Anträge erfolgt sei. Abg. Dr, Fi sch er, Köln (Dem.) empfahl auch für die Wertermittlungen bei gewerblichen Unternehmungen eine Sonder— regelung für die erste Veranlagungsperiode. 5 139 Abs. 2 der
.
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Lor) gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Helfferi bemerkt hatte,
sikeabgaben ordnung, der den Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreis legt und damit an sich einen gesunden Grundsatz verwirklicht, ne bei, den veränderten Verhältnissen nicht aufrecht, erhalten nden. Ebenso unerträglich sei es allerdings für die Wirt⸗ tat, die Bestimmung der Reichsabgabenordnung einfach 1 stieichen, wie es die Regierungsvorlage wolle. Degwegen häte seine Fraktion auf die Verhandlungen im Neichs= atschaftsrat Furück und stelle folgenden Antrag zur Däkussion; „Bei gewerblichen Unternehmungen, die Aktien oder sueile mit einem amtlich festgesetzten Börsenkurse gusgeben, men zur Ermittlung des Wertes der gewerblichen Unterneh- ungen die amtlichen Kursg derartiger Aktien und Anteile heran— ohen werden. Hierbei ist der Durchschnitt aus dem höchsten Ide niedrigsten Kurse jedes der letzten drei Jahre vor der Ver— plegung zu errechnen und von dem so errechneten Kurswert 6 vom Hundert abzusetzen. Bei der auf diese Weise fest⸗ fielen Wertermittlung ist das GeJellschafts kapital abzuziehen.“ dere Vorschläge mit dem gleichen Ziel einer Sonderregelung für die e Veranlagungsperigde, die vom Bestehenden ausgehen, werde die nuktion des Redners sergfältig prüfen. Mit der alsdann gefundenen ung müßten die Abschreibungsgrundsätze für die Steuerbilanzen der hesellschaften in Einklang gebracht werden. Abg. Dr. H 33 erich F. Nat.) führte aus: Wir sind gegen die von der Regierung mntragte Streichung des 5 139 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung. Jer dort gefundene Maßstab, nämlich Anschaffungspre s abzüglich ange⸗ nsener Äbschreibungen ist für die gewerblichen Unternehmungen für omale Zeiten wohl im allgemeinen richtig. In der jetzigen Zeit nien wir allerdings gusnahmsweise an eine Uebergangsregelung ken. Mit dem Porschlag der Deutschen Volkspartei, den Begriff fies „dauernd gemeinen Werts“ kommen wir nicht weiter, denn es siit jeder Anhaltspunkt dafür, wie das ju verstehen ist. Auch der mnokratische Antrag hat einen Fehler, wenn er lediglich für die gesell⸗ Faftlichen Unternehmungen, also nur für einen beschränkten Kreis der zmustrie und des Gewerbes die Börsenkurse heranziehen will. Diese surse sind übrigens heutzutage von so vielerlei anderen Elementen be— sinmt, daß sie keine gerechte Steuergrundlage bieten können. Auch e einem , n, nnn der vorgeschlagenen sechs ver⸗ ziedenen Durchschnittskurse innerhalb von drei Jahren kann man pohl nur einige, aber nicht alle Bedenken ausräumen. Eine bessere Figlichkeit der Bewertung hieten die Grundsätze, die zu der Fassung t s bꝰe des Einkommensteuergesetzes geführt haben, wonach Er— sglerungs⸗ und Ersatzrücklagen steuerfrei sein sollen, welche r Geldentwertung und die Teuerung berücksichtigen. Bei r Bilanzierung der gewerblichen Unternehmungen ist viel i wenig darauf geachtet worden, daß die Geldentwertung nd Teuerung keine vorübergehende, sondern eine dauernde Er— seinung sein dürfte. Daß sich bei ausreichenden Zurückstellungen n gewisser Steuerausfall ergibt, ist nicht zu umgehen und immerhin Eser, als wenn zahlreiche Firmen zusammenbrechen und dann n feine Steuern mehr aufbringen können. In dem erwähnten Ha ist man gewissermaßen zu einem Ausbau des 8 139 Abk. 2 sommen, in dem man zu den Anschaffungepreisen je nach der Zeit — Anschaffungen verschiedene Zuschläge nahm. s muß mit Eachberständigen der Industrie noch ernsthaft geprüft werden, wieweit sich dieses Verfahren auch beim Vermögenssteuer⸗ setz durchführen läßt. Grundsatz muß selbstverständlich sein, Er— Hitung der Lebenssähigkeit der Industrie. Nachdem noch der Abg, D. Woldenhauer (D. Vp.) sich über seinen Antrag verbreitet nd einen Ausgleich für möglich erklärt und Abg. Kahmann
h ein Teil der auf Rücklagen anzusetzeuden Beträge bei den mustriellen Unternehmungen über Geschästsunkostenkonto liefen, be⸗ shlhß der Au schuß, gemäß dem Vorschlag des Abg. Pohlmann n, n. über die Bewertungsfrage noch auszusetzen, und ver⸗ gte ich.
— Im Reichstagsausschuß für Verbrauchs- feuern wurde der Entwurf eines Rennwett⸗ und lotteriegesetzes weiter behandelt. 5 1 der Regierungsvor lage,
'r die behördliche Zulassungsgenehmigung für Errichtung des Totali=
stor betrifft, wurde angenommen. Bei 52 des Gesetzentwurfs, der k Frage der Konzessionlerung von Buchmachern behandelt, trat Abg. Fr. pach nicke (Dem.) dafür ein, daß die Konzession als Buch- hachet nur an einzelne Personen erteilt werden dürfe, nicht etwa an hesellhaften. Die Abgg. Brüninghaus (D. Bp), von usrard (Sentr) und Dr. Spahn (Sentr.) stellten sich uf den gleichen Standyunkt. Demgemäß bescht ] der us schuß, dem Protokoll einen entsprechenden ermerk nufügen. Auch wurde ein Zusatzantrag. des Abg. on Gusrard (Zentr.) angenommen, wonach die Buchmacher⸗ nmjession nur an deutsche Reichsangehörige erteilt werden soll. An⸗ snommen wurde ferner ein Antrag Warmuth (D. Nat.) daß I Buchmacher bei Ausübung der Wettätigkeit Abzeichen zu tragen sitten, deren Form die Landeoͤbehsrde bestimmt. Mit diesen Zusätzen nurde schließlich der ganze 5 2 der Regierungẽ vorlage angenommen. agegen stimmten die Deutschnationalen mit Ausnahme des Abg. shoͤmsen, ebenso stimmten gegen die Regierungsvorlage die Mit⸗ lieder der Deutschen Volkspartei. Ebenfalls angenommen wurde 3 der Regierungsvorlage, doch, wurde hierbel der Satz ge⸗ ichen, der dem Reichs finanzminister die Ermächtigung erteilen wolte, Totalifatorunternehmungen auch aus anderen Anlässen t denen öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde zuzulassen. Die r Dr. Pachnicke (Dem), von Gusrard (Sent), Fsrünin g haus (D. Vr) u. a. wollten keinesfalls eine be—= sördliche Förderung der Wettleidenschaft noch auf anderen Gebieten ß auf dem des Pferderennsports zulassen. 5 4 der Regierungs— rage wurde vorbehaltlich eines bei der zweiten 26 zu be⸗ Imndelnden Antrags des Abg. Brüninghaus (DV. Vp) genommen. BDieser Antrag. wünschte; daß. auf Len sennplätzen von den Buchmachern nur Wettein a e im Be— kage von mindestens 500 Æ angenommen werden dürfen; auf n Rennplätzen soll außerdem den Buchmachern nur das fen von Wetten zu feslen Ddds gestattet fein. Die Per— schnung von Wetten zu Tofasisatorodds, soll, verhoten sein. 5. handelt von der Bestrafung dessen, der ohne Cilaubnis gewerbe= häßig Wetten abschließt; er wurde angenommen. Zu S 6, der die sherbsmäßige Äuforderung zu Wetten unter Strafe stellt, unde folgende ergänzende 6 gemäß einem Antrage des bg. Thom fen (B. Nat) beschlossen Unter dieses Verbot fallen iht Aufforderungen, Erbieten und Angebote der zugelassenen Wett.
miernehmer sowie der Personen, deren sich die Wettünternehmer mit,
genehmigung der Landerzentralbehörde zum Abschluß und zur Ver—= sittlung von Wetten bedienen, joweit diefe Personen hei der Abwick ung von Wettgeschäften im Auftrage des Wettunternehmers handeln. genommen wurden ferner die 58 7 bis 10 der Regierunge vorlage. m S ii (Steuervorschriften) beantragte Abg. em pkes (D. Vp.), den Buchmacher steuerlich genau so zu stellen, tie den Totafssator. Demgegenüber erklärte Abg., von Gu srard
Jentr.), daß die Ünkosten' und. Risiken des Buchmachers ungleich
bher als die des Totalifators seien und man deshalb dem Buch- nacher eine geringere steuerliche Last auferlegen müsse. Ein egierungsvertreter trat den Ausführungen des Sentrums⸗ soners bei und befürwortete, es bei der im Regierungsentwurf nigesehenen Steuer von 10 0ͤ½ο0 des Wetteinsatzes zu belassen sgenüber 16365 069 des Totalifators. Abg. Brüninghaus 6. Vp stellte feft, daß z. B. in der Republik Desterreich steuerlich ' chen Totalisator und Buchmacher nicht nnterschieden werde. arum solle das nun in Deutschland geschesen Die Abgeordneten ä Deerm ann (Bayr. Vp.) und Ern st (U. Soz.) wandten sich F'en eine gleiche Befleuerung der Buchmacher und der Unternehmer won Tetalisatoren, weil durch eine solche Belastung die Existenz köetzlich konzessionierter Buch macher neben der Konkurrenz der Yenn= reintotalisatoren aufs schwerste gefährdet, würde. Die Winkel⸗ uichmacher würden wie bisher als Schädlinge gedeihen und dem eiche Nennwenssteuern, entziehen. Der. Aus sch uß beschloß, fe, Steuern für die Buchmacher bei 10 ½υ des Wett— nsatzes zu belassen. Die S5 11 bis 15 wurden alsdann e der Fassung der Reagierungsporlage angenommen. 8 16 handelt den Vertellungsschlüssel für das Aufkommen aus der
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Totalisator⸗ und Buchmacherwettsteuer. Hierzu lagen fünf An⸗ träge vor. Abg. Bruhn (D. Nat.) wollte, daß die Länder ihren Anteil an diesem Steueraufkommen mindestens zu drei Vierteilen für Zwecke der Landespferdezucht, den verbleibenden Rest, mindestens aber ein Achtel des gesamten Anteils, für Förderung von Leibesübungen zu verwenden hätten. Abg. Dr. De erm ann (Bayr. Vp.) bat, die Länder zu verpflichten, mindestens ein Fünftel ihres Anteils vom Ertrage der Rennwettsteuer für die Förderung des Turnens und des volkstümlichen Spiel Sport und Wanderwesens zu verwenden. Nach dem Fortfall der körperlichen Ertüchtigung der Jugend durch die allgemesne Dienstpflicht und nach den schweren Schäden dur die englische Blockade müßten wir den Ländern die Mittel und die Pflicht an die Hand geben, die körperliche Entwicklung und Gesund⸗ eihaltung unserer Jugend zu pflegen. Unsere Schulen und Vereine seien so notleidend geworden, daß sie sich nicht allein helfen könnten; der dem Reich zugedachte Steueranteil könne leider aus der all⸗ gemeinen politischen Lage heraus nicht gekürzt werden, bezw. im voraus für bestimmte Zwecke festgelegt werden. Eine Herahsetzung des von den Ländern für die Pferdezucht zu verwendenden Anteils (drei Viertel) sei, im Interesse der Landespferdezucht auch nicht möglich. Abg. Riedmüller (Soz.) wünschte die dem Reiche aus der Weststeuer zufließenden Beträge zur Erhöhung der Bezüge der Altpensionäre und zu sozialen Zwecken zu verwenden. Abg. Peine (Soz.) möchte veranlassen, daß neben diesen sozialen Förderungen durch das Reich die Länder ihren Anteil mindestens zur Hälfte für Zwecke der Pferdezucht und den übrigen Teil zur Förderung der deibesübungen und zu Wohlfahrtszwecken verwenden sollen. Abg. Koenen (Komm) beantragte, daß das Wettsteuerauf⸗ kommen, soweit es dem Reiche zufällt, für die regelmäßige Aus— zahlung prozentualer Zuschläge u den Arbeitslosenunter⸗ stützungen zu verwenden sei. ie Länder aber sollten ihten Anteil in vollem Umfange, zur Gesundheitsfürsorge für Volksschulkinder verwenden. Ministerialdirektor Dr. Po pitz vom Reichsfinanzministerium erhob aus etatsrechtlichen Gründen Bedenken gegen eine Bindung des Reichs hinsichtlich der Verwendung der ihm gebührenden Hälste des Steuerauffommens. Auch sei es nicht erwünscht, in das Selbstbestimmungsrecht der Länder hinsichtlich der ihnen ge⸗ bührenden Steuerquote über die im Gesetz selbst vorgesehene Zweck= bestimmung — Förderung der Pferdezucht — hinaus einzugreifen. Diese Zweckbestimmung müsse aber aufrechterhalten bleiben, denn sie schaffe die Quelle für das Steueraufkommen. Der Redner bat, es daher bei der Bestimmung des Entwurfs zu belassen, der die Hälfte des Steuer⸗ aufkommens den Ländern zuweist, die wiederum drei Viertel davon der Pferdezucht zur Verfügung zu stellen haben. Abg. Dr. Pach⸗ nicke (Dem.) fragte, welche Mehrerträge durch die Buchmacherwett⸗ steuer eigentlich zu erwarten seien Regierung sseitig wurde dieser Mehrertrag auf etwa 160 Millionen Mark e ä ftz Die Ab⸗ stimmnng über die vorher angeführten Anträge bezüglich der Ver⸗ teilung des Wettsteueraufkommens wurde nunmehr bis zur zweiten Lesung des Entwurfs ausgesetzt. Die übrigen Paragraphen der Re⸗ gierungsvorlage wurden in erster Lesung angenommen.
Im Reichtagsausschuß für Kriegsbeschädigten⸗ angelegenheiten nahm bei der Fortsetzung der Beratungen über die Eingaben der Kriegsbeschädigtenverbände zunächst der Bericht⸗ erstatter Abg. Meier⸗Zwickau (Soz.) eingehend zu den einzelnen Fragen Stellung. Sodann gab der Regierungsvertreter Aufschluß über die von der Regierung gegenwärtig beabsichtigten Teuerungkmaßnahmen und über den Stand der Umanerkennung der Renten nach dem Reichsverslorgungsgesetz. Er wies insbesondere an der Hand graphischer Darstellungen nach, daß der Vollzug dieses Gesetzes seit Juli dieses Jahres von Monat zu Monat einen rascheren Fortjchritt nimmt und die Arbeitsleistung der Versorgungs— behörden fortlaufend stark steigt. Von den Abgeordneten ver⸗ schiedener Parteien wurde zu einer Reihe von Einzelfragen Stellung genom en. Im allgemeinen wurde der Standpunkt ver⸗ treten, daß eine grundsätzliche Abänderung des Reichsver orgungtgesetzes erst möglich sei, wenn durch sie die Umanertennung nicht mehr gestört werde. Der Regierungsvertreter erklärte hierzu, daß die. Vorarbeiten, für die Umgestaltung des Gesetzes von der Regierung im Einvernehmen, mit den Verbänden der Kriegs, beschädigten uͤnd Kriegshinterbliebenen möglichst bald in Angriff genommen werden, wobei allerdings zunächst über die Fragen ver⸗ handelt werden soll, die keine grundsätzliche Aenderung des ö bedeuten und deshalb vielleicht vorweg geregelt werden können. Der Aussch uß beschloß, die Eingaben, soweit sie sich auf die Abände⸗ rung des Gesetzes beziehen, der Regierung zur Erwägung zu über⸗ 3 In der nächsten Sitzung soll die Beratung üher die Teuerungsmaßnahmen fortgesetzt und eine Eingabe zum Schwer— beschädigtengesetz besprochen werden.
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Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des 55 Abß. 7 der Verordnung über die Abgeltung von ÄAnsprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919, nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen. .
Durch 5 5 Absatz 7 der genannten Verordnung ist, wie in der Pegründung ausgeführt wird, dem Reich die Möglichkeit gegeben, Bereicherungen, die seinen Vertragsgegnern aus Abgeltungen zugute gekommen sind, durch Klage beim Reichswirtichaftsgericht zu verfolgen. Auf Grund der ausdrücklichen Vorschrift in Absatz 7 erreicht die Möglichkeit des Fiskus zur Erhebung der Bereicherungsklage mit dem 39. Dezember 1921 ihr Ende. Dies müßte zu einer Beeinträchtigung berechtigter weitgehender fiskalischer Interessen führen, da die Nachprüsuug von Abgeltungs— verfahren verschiedentlich die Vermutung unberechtigter Bereicherungen, insbefondere von Doppelzahlungen ergeben haben und noch ergeben. Die Feststellungen erfordern verschiedentlich noch so viel Zeit, daß es nicht immer möglich sein wird, die Bereicherungsklage bis zum 30. Dezember 1921 anhängig zu machen. — Von dem Klagerecht im Absatz7 des 55 wurde nur in verschwindend wenig Fällen Gebrauch gemacht, da das Vorhandensein dieser Bestimmung allein schon ge⸗ nügte, die aufgegriffenen Fälle im Wege gütlicher Einigung aus der Welt zu schaffen. Gerade diese Tatsache ist der beste Beweis für die Zweckmäßigleit von Absatz 7. Würde vom 30. Dejember 1921 ab, eine Aenderung eintreten, so hätte dies eine unter⸗ schiedliche Behandlung der betroffenen Firmen und damit eine große Ungerechtigkeit zur Folge. Dazu kommt, daß das Gesetz mit dem genannten Zeitpunkt, nicht. den Klageweg ver⸗ sagt, sendern ausdrücklich bestimmt, daß der Anspruch sesbst erlischt und somit eine einredeweise oder aufrechnungs⸗ weise Geltendmachung unmöglich wird. Endlich ist es nicht aug⸗ geschlossen, daß die ordentlichen Gerichte die Vorschrift des 8 h nicht nur auf Abgeltungsansprüche, sondern auch auf die vor den ordent⸗ licher Gerichten klagbaren Ansprüche ausdehnen, was allerdings als nicht im Sinne der Vorschriften gelegen bezeichnet werden müßte. Es
nur
erscheint daher aus Gründen des fiskalifchen Interesses und der
Herechtigkeit angezeigt, die Frist des 8 5 Abs. 7 zu verlängern. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr wird für genügend erachtet.
— Ferner ist dem Reichstag der Entwurf ein er vierten , des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1920 in der Fassung vom 17. Dezember 1920 nebst Begründung zugegangen.
Infolge anderweitiger Organisation in den Reichsbebörden hat sich die Notwendigkeit zur Schaffung neuer planmäßiger Stellen ergeben, oder sie wird demnächst erforderlich werden. Durch die Er⸗
änzung der Besoldungsordnungen soll die Möglichkeit zur Schaffung olcher Stellen durch den Haushaltsplan gegeben werden. Sonstige Aenderungen in der Amtsbezeichnung oder in der Einstufung der vor— handenen Beamten kommen grundsätzlich nicht in Frage.
Der Arbeits ausschuß des vorläufigen Reichswirt schafts⸗ rats zur Beratung des Arbeitszeitgesetzes hielt heute eine Sitzung.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Aus dem Bericht des Direktoriums der Reich versicherungsanstalt für Angestellte über d Geschäftsjahr 1920.
Die Verhandlungen zur Ueberleitung in die Friedenswirtschaft, die seit dem Vorjahre schwebten, wurden im Berichtsjahre weiter— geführt. Insbesondere wurden mit den Regierungen, an wesche deutsche Gebiete abgetreten worden sind, Abkommen wegen Ueber⸗ weisung von entsprechenden Anteilen der angesammelten Rücklagen der Angestelltenversicherung getroffen.
Zur Ausstellung und Erneuerung von Versicherungskarten sind bei den Ausgabestelle! 540 4386 Aufnahmekarten, darunter 337 1353 Karten Nr. J (für Neuversicherte) eingegangen. Von den Neu⸗ zuversichernden gehörten 195 563 dem männlichen und 141 3590 dem weiblichen Geschlechte an. Versicherungskonten wurden 309 621 neu angelegt, 178 256 für männliche, 131 364 für weibliche Personen.
In den Anträgen auf Zahlung von Rubegeld, Hinterbliebenen⸗ und Rentengeld ist gegen das Vorjahr eine weitere Erhöhung ein⸗ getreten; dementsprechend sind auch die Bewilligungen nicht unerbeb⸗ lich gestiegen. Ende 1920 liefen folgende Renten: Ruhegeld infolge von Berufsunfähigkeit 10381, Krankenruhegeld 164, Hinterbliebenen⸗ renten 11 282 und Leibrenten 773.
Anträge auf Uebernahme der Kosten eines Heilverfahren sind in zo 33 Fähklen gestellt, d. . 4d —= 17 02 69 mehr als im Vorjahre. 25 362 Anträge gingen von Männern, 25 220 von Frauen aus. Von den eingegangenen Gesuchen betrafen 10128 die Gewährung von Zahnersatz und größeren Heilmitteln, 13 033 Lungenheilverfahren, 26 845 andere ständige Heilverfahren und 529 Behandlung von Ge⸗ schlechtskrankheiten, ferner 47 Berufsumslernung Kriegsbeschädigter. Die Zunahme beträgt bei Anträgen auf Genehmigung eines Lungen- heilverfahrens 9,6 und bei denen betreffs anderer ständiger Heil⸗ verfahren 20 5090. Mit 1168 aus dem Vorjahr übernommenen Fällen standen . J 1020 ausschließlich derjenigen der Berufsumlernung Kriegsbeschädigter im ganzen 51 703 Fälle zur Entscheidung; 1110 blieben am Jahresschluß unentschieden.
Die Genehmigung des Heilverfahrens wurde bei 34 071 Anträgen erteilt, und zwar 5726 mal für Zahnbeilverfahren, 24 804 mal für ständige Heilverfahren (darunter 7784 Fälle — 31, 9 o/ in Lungen⸗ heilstätten) und 541 mal für Gewährung größerer Heilmittel. Für Heilverfahren sind im Berichtsjahre 44 809 501 M aufgewendet — die Durchschnittskosten des Einzelfalles stellten sich auf
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An Beiträgen wurden 419 111 957 4 vereinnahmt. Die am Schlusse des Jahres vorhandenen Mittel betrugen 1 513 493 880 4 gegen 1098 231 044 44 im Jahre 1919.
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Arbeitsstreitigkeiten.
Dem Ausstand der Berliner städtischen kauf- männischen Angestellten schlossen fich gestern nach⸗ mittag, wie zu erwarten war (vgl. Nr. 279 d. Bl.), die technischen Angestellten an, denen die Werkmeister und die Heizer bald folgten. Für die Oeffentlichkeit war das erste Anzeichen des Aunsstands die Einstellung des Straßenbahn verkehrs. Kurz nach 2 Uhr standen die Wagen auf freier Strecke still. Erst ein paar Stunden später konnten sie unter Benutzung des von der Streikleitung zu diesem Zwecke freigegebenen Reservestroms nach den Bahnhöfen zurückkehren. Abends waren die Straßenzüge der inneren Stadt in Dunkelheit ge⸗ hüllt Restaurants und Theater, darunter die Staats tbegter, mußten (soweit sie nicht über eigene Lichtanlagen ver—⸗ fügen) ihre Pforten schließen. Fernsprecher, Post und Krankenhäuser hatten erheblich unter den Strommangel zu leiden. Erst im Laufe der während der Nacht gepflogenen Verhandlungen ist es durch das Entgegenkommen des Magistrats gelungen, mit den Vertretern der Ver bände der Werksangestellten eine Einigung auf folgender, von W. T. B.“ 2 Grundlage zu erzielen: ‚1. Der Schieds⸗ spruch vom 23). No vember 1921 ist angenommen mit der Maßgabe, daß das Beseldungsdienstalter auf das 21. Leben jahr ö 6 wird. 2. Die Aufrückung zum Endgehalt erfolgt im 13. bezw.
4. Jahre. 3) Die weiteren Zulagen werden in einjährigen Zwischen⸗ räumen gewährt. 4. Außerdem wird mit Rücsicht auf die den Gruppen 1 bis 4 der Beamtenbesoldungsordnung in Aussicht stehende Gehalts⸗ erhöhung eine jährliche Zulage von 590 gewäbrt. Nachdem die Einigung beschlossen worden war, verkündete die Streik⸗ leitung den sofortig en Abbruch des Ausstandes und verständigte noch in der Nacht die im Ausstand befindlichen Werke, daß heute früh die Wiederaufnahme der Arbeit zu erfolgen habe. Heute hat die Stadt wieder ihr normales Ausseben.
Gesternvormittag tagte, wie W. T. B. berichtet, der Schlich⸗ tungsa us sch uß, der über die Lohnforderungen der Ber⸗ liner städtischen Arbeiter zu entscheiden batte. Nach dem Sch ie ds spruch sollen den ungelernten und den angelernten Arbeitern eine Zulage von 260 4 für die Stunde und den Handwerkern eine solche von 2.70 4 für die Stunde über die Sätze des siebenten Lohntarifs hinaus gezahlt werden. Die Kinderzulage ist entsprechend dem Antrag des Magistrats auf 175 4 monatlich festgesetzt, und zwar für die Kinder unter 21 Jahren entsprechend den Bestimmungen, wie sie bei den Beamten festgelegt sind. Die Lobn⸗ sätze für die übrigen Arbeitergruppen (Jugendliche, Weibliche usw.) werden wie die entsprechenden Gehaltssätze unter Zugrundelegung Ter für die Handwerker beschlossenen Erböhungen festgesetzt. Die Parteien haben sich bis Sonnabend zu ertlären, ob fie den Schiedsspruch annehmen oder nicht.
Die Pförtner, Fahrstuhlfübrer und Heizer in den Berliner Geschäfts⸗ und , sind hiesigen Blättern zufolge gestern wegen Labnforderungen in den Ausstand getreten. Der Demobilmachungs⸗ kommissar hat die Parteien zu Verhandlung en eingeladen, die bisher noch zu keinem Ergebnis geführt haben. Es bestebt die Gefahr, daß der Ausstand auf die Pförtner in den Privathäusern üũbergreift.
Der Ausstand der it alienischen Buchdrucker ist beende t. In ganz Italien sollten, wie W. T. B. meldet. die Buchdrucker gestern mittag die Arbeit wieder aufnehmen und die Zeitungen am Nachmittag wieder erscheinen.
Aus Prag wird dem W. T. B.“ telegravhiert: Die Reichskonferenz der Bergarbeiter beschloß gestern mit Rücksicht auf. den ablehnenden Standpunkt der Unternehmer, die Bergarbeiter des Mährisch⸗Ostrauer Reviers auf- zu fordern, für den Fall, daß die Unternehmer die an gekündigte Lohnherabge 9 ng bei der nächsten Lohnzahlung durchführen würden, die Arbeit sofort niederzulegen. Für den Fall, daß die Unternehmer die Löhne unverkürzt auszahlen, verpflichten sich die Bergarbeiter, eine Produktiongerhöbung von 20 vH bis zum 31. Januar durchzuführen. Für den Fall, daß es im Ostrauer Revier zum Ausstand kommen sollte, werden sämtliche Bergarbeiterverbände zur Durchführung des Ausstands in sämtlichen Kohlenrevieren bevollmächtigt.
Gesund heitõwesen, Tierkrankheiten und Avbsperrungs⸗ ma sßregeln. Nach einer Meldung von W. T. B. sind in
in den letzten Wochen evidemische Erkrankungen, ins besondere Fleck fieberfälle aufgetreten, die einen beträchtlichen
eters burg
Umfang anzunehmen drohen. Von ihnen sind besonders die Flücht= linge aus dem Hungergebiet betroffen worden. Das Deuts Me Rote Kreuz in Petersburg hat für sie eine Hilfsaktion eingelettet.