1921 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Zenatzbibãltathenh

Berlin

Seitungs vertrieben für Selbstabholer auch bie Geschãftsstelle Sw as, With etmstraße Nr. 82.

Einzelne Nummern kosten 1 Me.

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Mr. 281. Reichapantzieotonte. Berlin. Vom 1. Januar 1922 ab erhöht sich der viertellährliche Bezugspreis des Reichs. nnd Staatsanzeigers auf 16. Yer ĩ m ——— * ———

Das bisher vierteljährlich dem Reichẽ anzeiger bei⸗ gelegte Postblatt erscheint vom 1. Jauunr 1922 ab nicht mehr. .

Inhalt des amtlichen Teiles:

. Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstrfifen.

Berichtigung zur Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung des Berliner Einigungsabkommens zwischen Krankenkassen und Aerzten.

Bekanntmachung, Zeitungs verbot.

j betreffend Brennstoff verkauft yreise.

.

Preußen. Ernennungen und sotstige Personalveränderun len. Bekanntmachung, betteffend Aenderung der Bfjirke der Kultur— ämter im Bezirk zes Landeskulturamts fir bie Provinzen Brandenburg und Fommern. . Aufhebung eines Hanpelsverbots. , Verzeichnis derjenigen Tierärzte, die an der Terärztlichen Hoch⸗ schule in Hann gh 6 im K zum doctor

medicinas vete s prumoviert sin

. J .

.

Amlliches.

en rich es NR Der Stadtverordnete Johann Porkell Josefsson ist zum

Vizekonsul des Reichs auf ben Westmanninsen ernannt worden. .

Gebührenordnung für die Prüfung bon Bildstreifen. Für die Prüfunß von Bilbstreifen with guf Grund des 316 des Lichtspielge'tzes vom 13. Mai 15h (hh Bi. . 955 nachstehende Gebührenordnung mst Zustim ming des Reichsrats erlassen: §1.

Die Gebühren fin die ber Zall der laufende Me Meterzahl fest; ange an

ostreifen werden nach Dir Prüfsselle stellt die zt berechnen.

. .

Die Gebühren sind für jede Prüfung somobl bei den Prüfstellen gls auch bei der Obsbrüsfselle in voller Föhr zu entrichten und fließen in die Reiche kasf. Sie werden bei d Entscheidung über die Zusassung des Bildstreisens durch den Leiter er Prüfstelle seftges ght, det auch berechtigt ist. Je Zahlung von Vorschlissen zu fordern.“ Vie Gebühren sind srätesteng bei Aue hän digung des zur Prüfung ein⸗ gereichten / Bildstreifeng i entrichten

Die Gebähren betzagen, soweit die ss 4 und 5 nicht ander⸗ , Bestimmungen tt . für den laufen den Meter Bildstreisen 1 ö ö /

5 5 4.

Die Gebühr ermäßsst sich für ben laufenden Meter auf O, 50 4

bei . die auch zur Vorführung vor Jugendlichen zugelassen

kerden, sowie bei Bildsireifen, für die eine Zulaffungs karte einer

Landes stelle oder Pollzeibtbörde e wird. die Gebühr ermäßigt

ch für den laufenden Meter auf 25 4 bei Bildstreifen, die Land⸗ schasten oder Tagesereigth e darstellen. ö

Gebührenfrei ist fe Prüfung von Bildstreifen, die einen rein

belehren den Inhalt habes, sowie die auf A hörde

6. 3 die Prüfung der Reklame Glischeeplakate, ie die Abstempelung; sedech ist für das der Oberyrüäfstesse eine Gefamtgebshr von Vorschriften der 55 2 und 5. sinden sinn⸗

; ö . ö nirggsteler auszuhändigen de Zulassungskarte wird ine 1 von 160 erhoben.

4 Gebührenfrei ist hu Plakate und Photos) f Zeschwerdeversahren 30 M zu entrichten. ( gemäße Anwendung.

Für die dem bei Ausbändigung Die Geglaubigun

ür von Lbschriften der Zulassungskarte ist eine 8 cheinigunggebů

r von se 1 4 zu entrichten.

. . ö a ANußf. Beschwerden ber die FestseKz ng der Gebühren bei den Prüfstellen n e, de Leiter ö. ö Festfetzung

Waschknörpel 1.

Waschwürfel L.

er Gebühren bei der Qerpruͤfstesse der Reichsminister des Innern. die Entscheldungen sind ö. .

.

2. enpreis für den Raum einer y Einheits

eile

er, wirb auf

zechlgg von S0 v. Geschãftsstelle des Reschs⸗

E, einer 3 en, . Einheits zeile d. 50 Ye n Anzeigenpreis ein Teuerungs.· Y. erhoben. Anzeigen nimmt an:

und Staatsanzeigerg.

Donnerstag. den I.

Berlin Sw as, Witheimstraße Nr. 32.

Dezember, Abends. Ponschectonto Serum ais. 1921

X

e, .

ö § 9.

Die deiter der Prüfstellen und der Oberyrůfstelle sind berechtigt, auf Antrag in Fällen, in denen aus ganz besonderen Gründen die Cihebung der vorgesehenen Gebühren zu außerordentlichen Härten führen würde, eine 8 eintreten zu laffen. Die Be⸗ stimmungen des S 8 finden inngemäße Anwendung.

10. Die Beitreihung der Gebühren erfolgt auf Ersuchen der Prüf— stellen oder der Sberprüsstelle nach den Vorschriften äber .. treibung öffentlicher Abgaben. 8u

Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1922 in Kraft. Mit dem gleichen Tage verliert die Gebührenordnung für die Prüfung von Bildftreifen vom 15. lugust 1920 (Zentralblat: für das Deutsche Reich S. 1387) ihre Gültigkeit.

Berlin, den B.. November 1921.

Der Reichsminister des Innern. Köter.

Berichtigung.

In der in Nr. 275 veröffentlichten Bekann betreffend die Ergänzung des Berliner abkommens zwischen. Kranken kassen und Aerzten vom 25. Dezember 1913 ist die Einteilung der einzelnen Be— stimmungen nach Ziffern und Buchstaben nicht genau wieder- gegeben, Im Eingang ist zu setzen: „J. 1.*; ber zweite Satz, der mit den Worten beginnt: „Nr. 12 54 1ẽ des Berliner Abkommens“ erhält die 8 n 5 aselbst erhält der dritte Absatz, „Berufung kann

tmachung, Einigungs⸗

der mit den Worten beginnt: auch eingelegt werden“ die Bezeichnung „O“, und der vier Absatz, der mit den Worten beginnt: „Ruf das Verfahren vor dem Neichsschieds amt! die Bezeichnung „B. Berlin, den 28. Nopember 1921. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Spielhagen.

Bekanntmachung.

Ab 1. Dezember 1921 gelten nachfolgende Brennstof L Für das Sächsisch

fverkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen- und Umsatzsteuer. e Steinkohlensyndika

t.

Zwickauer Werke.

Erzgeb. Schedewjtz BVertrauensch.

von Arnim

Planitz

Bockwa

Steinkohlen⸗Aktien verein Betriebsabteilung

Altgemeinde

Gewerkschaft Morgenstern Betriebsabtlg. Morgenstern n. Brückenberg

Florentin Kaestner u. Co.

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Gaspechstücke

Rußstũcke .. 534. 20 Lefewürfel 60h,

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40/8 595,20 z / a9 594,50

9 2. 15 25 585. 815

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Waschknörpel II.. Waschnuß J.. Waschms 11... Waschklare J..

Waschklare II.. Staubkohle .. Rohkohle .

Melierte Kohle. Gemischte Kohle. Rußklare !.

Schlammkohle

Briketts

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20/65

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x 445, 40

55. 95.

Brechkoks L..

Brechkoks II.

Brechkoks II. bb ; 15/29

Brechkoks Iv. . 80,

Brechkokabfall . ö Kokegrus. 191,70

636. 30 h3 2.40

623 70 521, 636, 30

632, 40

351650 633, 60 28/40 633. 20 / 30 631,20 14122 2 * 30 . 9/15 107 . 10115 6 3554. 19 7114 54h, 979 458,70 9/2 337,30 254, 10 503, 70 398 70

35 55 : . 35 356 620,70 595 29 25/35 24/85 25/35

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633, 60 2/35

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Oelsnitzer und Lugauer Werke .

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Gaspechstůcke .. Rußstũcke. Lesewürfel

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