Preunßßen. Ministerium für Voltswohlfahrt. In der Woche vom 20. bis 25. November 1921 auf Grund der Bundesrats verordnung über Wohlfahrtspflege
während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte 1. 5ffentliche Sammlungen, 2 Vertriebe von Gegenständen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Zeit und Bezirk. in denen das Unternehmen ausgeführt wird
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
drat Kleemann, Dt. Krone r . ö. 5 Thorn⸗Mocker
Chrsstlich Vaterländische Gesell⸗ schast. C. V., z. O. des Navi⸗ gationslehrers Rob. Pusch, Hamburg 13, Halleistraße 1
Deutsche Stiftung. Charlotten⸗ burg 2, ki end siraß. 194 Deutschtums
Kaufmann C. R. Grauvogel, Paderborn
Berlin, den 1. Dezember 1921.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Hoffm an n.
— — —
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen standen gestern, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs-; berleger' berichtet, der Gesetzent wurf über eine Abgabe vo m Vermögenszuwachs aus der Nachkriegszeit und der Entwurfeines Vermsgenszuwachssteuergesetzes zur Vorberatung. Abg. Pohlmann (Dem) führte gleichzeitig als Berichterstatter für die Vermögenszuwachssteuer aus: Das Ver⸗ mögenszuwachssteuergesetz nehme den Gedanken des Besitzsteuer⸗ gefetzes auf. Auch. dieses im Jabre 1913 e SHesed sei ein Vermögenszuwachssteuergesetz. Beide Gesetze trafen nur physische Personen. Wenn das vorgelegte Zumachs⸗ steuergesetz abaelehut würde, bliebe das Devisengesetz bestehen. Aller. dings mütte dieses Gesetz abgeändert werden, weil die Rechte lage fich inzwischen geändert hätte. (Erbschaftesteuer, Einkommensteuer, Kavitalertragssteuer usw.) Das Vermõgenszuwachesteuergesetz stũtze sich auf das Vermögenssteuergesetz, indem es ich auf die Zeit ⸗ räume der Veranlagung, die Bewertung ußsw. eziebe. Durch die Gestaltung des Vermögenssteuergesetzes im Ausschuß sei allerdings die Möglichkeit der Gleichstellung beider Gesetz⸗ erschwert oder unmöglich gemacht. Die Hauptfrage sei, ob uͤberbaupt ein Vermögenssuwachssteuergesetz gemacht werden könne. Darüber, ob g später gemacht werden konne, mögen die Meinungen auseinander— gehen. Aber ein Gesetz. das erst 1926 in Kraft trete, heute schon zu verabschieden, sei hei dem wechselnden Geldwert und der Unsicher⸗ keit aller Verbältnisse nicht angebracht. Vermögens vermebrungen seien zurzeit nominell, in Wirklichkeit bringe die Geldentwertung Line Verarmung mit sich. Deshalb und da der Ertrag ehr zweifelhaft sei, würden die Demekraten in, erster Lesung gegen das Gesetz stimmen. Abg. Sr. Helfferich (D. Nat. führte aus: Die Tatfache der Geldentwertung spiele für keine Steuer eine größere Rolle als für die Vermögenszuwachssteuer. Ein Vermögen von einer Millionen Mark am 36. Juni 1921 sei in seiner Kauf— fraft weniger als ein Vermögen am 306 Juni 1920. Was ein Ver⸗ mögen von einer Million am 1. Januan 1926. dem eisten Termin, zu dem die dauernde Vermögenszun achesteuer veranlagt werden solle, an Kauffraft wert ei, fönne heute niemand übersehen. Wenn man also nicht einen Scheinzuwachs, der in Wirklichkeit ein tatjäcklicher Vermögensveilust ei, mit einer Zuwachẽs⸗ sfteuer belasten wolle, müsse man sich zunächst über einen von unserem schwankenden Geldwert unabbängigen, einigermaßen stabilen Wertmesser einigen, der eine zutreffende Vergleichung des Rermögengwertes zu zwei auseinanderliegenden Zeitpunkten ermö liche. Zu beachten sei bei der Zuwachsbesteuerung die Gefahr, daß sie als Strase für Arbeit und Sparsamkeit und als Prämie für Nichstun und Berschwendung wirke. Eine zu scharfe Zuwachsbhesteuerung be⸗ deute außerdem in Verbindung mit all den anderen hohen Steuern auf Einkommen und Vermögen eine wesentliche Steigerung der Gefahr, daß die im Auslande sebr gesuchten und hochbejablten wert⸗ pollen Köpfe mit guter, technischer Schulung in das Ausland ab⸗ wanderten. Aba. Dr Molden hauer (D. Vp] bemerkte; In der Vermögenzzuwachefteuer liege die Gefabr, daß der Spartrieb bierdurch beeinträchtigt werde. Wenn die Sätze sich in der Höbe halten, die wirtickastlich tragkar sind, so sei angesichis der finanziellen Notlage des Reicks dem Go enln des Gesetzes zuzustimmen. Es frage sich, ob es zweckmäßig sei, das Vermögenszumachesteuergesetz schon jetzt zu verabschieden. * ließen sich Gründe denken, die dies empfeblen Sinsich tlich der Steuer des Zuwachkses aus der Nachkriegszeit machte Ter Redner geltend, daß ven der gesunkenen Kaufkraft des Ver⸗ möägtng eine Steuer zu zahlen sei. Die scheinbaren Gewinne durch die Geldentwertung müßten aus beiden Gesetzen heraus, wenn letztere annehmbar fein sollen. Seine Fraktion werde diet bezügliche Anträge siellen. Abg. Herold (Zentr.) vertrat die Ansicht, daß durch die Annabwe der neuen Bewertungsgrundsaͤtze eine neue Lagé hinsichtlich der Vermögenszuwmache sleuer geschaffen sei. Das Gesetz sei vielleicht eber tragbar, obne die Gestehungstesten maßgebend sein zu lassen. Turch die Annahme Fer neuen Bewertungsgrundsätze in der ersten Tesung der Vermögenssteuer, die an Stelle des gemeinen Wertes den Ertrag setzen Redner ab keinen Grund dafür, wie es im Geyetz über eine Argabe vom Vermögenszuwachs aus der Nachkriegezeit vor= geseben ift die zwei Jabre von 1919 bis 1921 besonders über den ür andere Jahre geitenden Zuwachs binaus zu belasten.
Stagtefektetär Jap f; Ich kann mich der Anschauung des Pericklerffatters nicht anjchließen, daß kein Anlaß besteht, das Ber⸗ mögene zuwackfteuergesetz schon jetzt zu verabsd ieden. Abg. Bernstein bat mit Recht ausgeführt, daß das Vermögenszuwackssteuergesetz einen unentbehrlichen Stein im Gelamtgebäute der Steuergesetznebung darstell. Wie schon der Herr Minister im Plenum aucgesührt hat, müssen bei der gegenwärtigen Finanzlage des Reichs alle Queen erfaßt werden. Der Vermögengzuwachs ist, wie auch Hie Gesetzgebung vor dem Kriege ann,. eine solche Quelle. Deshalb kalt die Regierung an ihrer Vorlage fest. Auch der Ge— Tanke, der der Nachkriegsgewinnsteuer zugrunde liegt, ist hier nicht richtig geürdigt worden Es ist unbestreitbar und auch in der Deff enilichleit anerkannt worden, daß solche Vermögen, die der Geld⸗
das Diakonissen⸗ Krankenhaus
Zugunsten ihres Landheims Salem
Zugunsten des durch Ausschreitungen der polnischen Bevölkerung geschädigten
Zugunsten des Oberschlesierhilfswerks
31. Januar 1922 für Preußen. Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Aufrufe, die sich an ehemalige Einwohner der Stadt Thorn richten.
31. März 1922. Proyinz Hannover und Schleswig- Holstein. Sanm⸗ lung von Geldspenden durch Ver⸗ sendung von Aufrufen und durch perjönliche Einwirkung auf die ihr nahestehenden Kreise.
Verlängert bis 31. Dezember 1921 für Preußen. — Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Aufruse in Tageszeitungen und Zeitschristen.
317 Dejember 1921, Preußen. — Vertrieb von Flugschriften; Dr. M. Schön: So sieht er aus! (Der Schmachfriede von Versailles), und W von Massow: Wer trägt die Schuld? (Von den Ursachen des Weltkriege). soweit das Ober⸗ schlesier⸗ Hilfswerk oder dessen Pro⸗ vinzialstellen, in deren Bezirk der Vertrieb erfolgen soll, die schrift⸗ liche Zustimmung dazu erteilen.
Tandrat Kleemann
Gesellschaft
Ausschuß
Oberschlesier · dilfs⸗ werk Berlin bezw. Provinzialstellen
entwertung gefolgt, sind, eine höhere Kauffraft besitzen als solche Vermögen, die, wie z. B. die sestverzinslichen Wertpapiere, stehen eblieben sind. Aus dieser höheren Kaufkraft solgt die höhere seuerliche Leistunge fähigkeit. Der Maßstab der auslãndischen ahlungemittel scheidet hier völlig aus. Den Fällen, in denen ich das Endvermögen gegenüber dem Anfangsvermögen nur in geringem Maße ö hat, ist durch die Ausgestaltung ker Bewertungs vorschriften weitgehend Rechnung getragen. Auch die technfsche Durchführbarkeit erscheint gewäͤhrleistet. Denn durch, die erhebliche Freigrenze kommen nur Vermögen über bo0 C00 4K in Frage. Die r dum. hält daher auch an dieser Vorlage fest. Abg. Bern stein (Soz) glaubte nicht, daß man das Gesetz über die Vermögenszuwachssteuer aus dem Rahmen der Steuer⸗ gesetze herausnehmen dürfe, ohne die ganze Steuergesetzgebung zu durck kreuzen. Man sollte hier keine Lücke für die steuerliche Erfassung entftehen lassen. Seine Partei träte für die Regierungsvorlage ein. Abg. Dr. ge rh SJ trat den Ausführungen der Abgeordneten Dr. Helfferich (D. Nat.) und Dr. Moldenhauer (D. Vp.) entgegen und glaubte, daß der Sachwertbesitz durch diese Steuer ergriffen werden müsse. Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) führte aus: Sollte das allgemeine Vermögenszuwachssteuergesetz fern nge, Be⸗ denken verabschiedet werden, so müßte ein Faktor für den Vergleich des Geldwertes an den verschiedenen Veranlagungsendterminen ge, fucht werden. Die innere Kauffiaft des Anfangs. und Endvermögens des Nachfriegsgewinnsteueigesetzes würde solche Schwierigkeiten in der Veranlagung heworrusfen, daß sein Effekt wahricheinlich nur in einer Verzögerung des übrigen Steuergeschäfts besteben dürfte. Abg. Höllein (Komm) glaubte, in dem Gang der Verhandlungen ein Symptom für die Steuerscheu der besitzenden Klassen zu sehen.
Abg. TangeHegermann (entre) führte als Bericht erstatser für den Gesetzentwurf über eine Abgabe vom Vermögens. zumwachs aus der Nachkriegszeit aus, es sei die Frage zu prüfen, ob es nicht möglich sei, nur mit einem Ver moge ye mach eus ge r, aus; zukommen. Der Staatssekretär Zapf eiklärte: Die Nachtriegs= gewinnsteuer und die Vermögenszuwachssteuer können nicht in mem Gesetze zusammengefaßt werden, denn die beiden Steuern beruhen auf ganz verschiedenen Tendenzen und Veraus⸗ fetzungen. Ich, weise nur darauf hin, daß die Nachkriegs⸗ gewinnsteuer eine einmalige, die Vermögenszuwachssteuer eine sortlaufende Steuer ist. Auch die Bewertungevorschriften sind ganz verschieden. Dem Umstand, daß der Zuwachs in der Zeit pom 30. Juni 1921 bis 31. Dezember 1921 nicht erfaßt wird wird dadurch Rechnung getragen, daß nach dem Vermögenesteuerentwurf ein Teil des Reichsnotopfers im Jahre 19822 erhoben werden soll. — Man trat nunmehr in die Abstimmung über den Entwurf des Ver⸗ mögenezuwachssteuergesetz ein. Abg. Ps.ẽ ( hlm ann (Dem) bemertte, daß er namens seiner 3 aus den erwähnten Gründen gegen 8581 stimmen werde. Abg. Dr. an n . (D. Nat) betonte, daß seine Partei nicht gegen eine Zuwachshesteuerung überhaupt sei, aber gegen 3 J in der vorliegenden Form stimmen müsse. . 1, der be⸗ stünmt, daß von dem Vermögenszuwachs eine Steuer erhoben wird, wurde sodann gegen die Stimmen der Deutschnatjonalen und der Demokraten bei Stimm enthattung der Deutschen Volkspartei an⸗
genommen. ; u S 2 führte auf eine Anfrage des Abg. Dr. Helfferich
(D. Nat. der Ministerialtat Dr. Zarden aus: Bei der Beratung der Notopfernovelle im Dezember 1920 wurde darauf hingewiesen, daß die Frift die für die RKücktehr der Auslandedeutschen vorgesehen sst? um ihnen die Steuerfreiheit zuzusichern, zu kurz bemessen sei. Durch die Novelle vom 6. Juli 1921 ist die Fri dann verlängert worden. Im Vermögenesteuergesetzentwur ist eine entfprechkende Vergünstigungsvorschrist im § 37 enthalten. Den wesentlichen Punkt bildet die Bestenerung, der Liguidations⸗ entschädigung der Auslandedeutschen. Sie regelt sich zurzeit nach dem Ausgleichebefteuerungegesetz. Ein Gesetzentwurf, der diese Materie neu regelt, ist in , — 55 Y und 3 wurden unverändert angenommen. Im § 4 wurde eine redaktionelle Aenderung vor⸗ genommen, die sich aus der neuen Fassung der Bewertungegrundsätze im Vermögenssteuergesetz ergibt. Es kommt der Satz in e. der von der Feststellung des Vermögenewertes für einen kürzeren Zeitraum als drei Rechnungsiahre handelt. Zu § ?) jagen ein demokratischer und ein entsprechender volks⸗ partessicher Antrag vor, die der Gelrentwertung bei der Bemessung des sieuerbaren Vermögentzuwachsesg Rechnung tragen wollen. An—⸗ genommen wurde ein Äntrag des Abg. Dr. Fischer Dem), der ver⸗ langt, daß bei der Vergleichung des Anfang und Endveimögens zur Festfiellung des steuerbaren Vermögenezuwachses die innere Kaufkraft der Mart an den beiden Terminen berücksichtigt wird. Zur Annahme gelangte auch ein Antrag Herold 6 und Genossen, wonach von dem Endvermögen die Steuer abzuziehen ist, die von diesem Ver mögen nach den Vorschriften des Vermögenesteuergesetzentwurfs erheben wird. ! wurde unverändert m, Zu § 8 lag ein Antrag des Abg. Dr. Scholj (D. Vp.) vöt, für jeden Ver⸗ anlagungszeitraum 100 G00 AÆ Vermögenszuwacht sseuerfrei zu lassen. Gegenüber diesem Antrag wies der Ministerialrat Dr. Zarden darauf hin, daß dem Entwurf ebenso wie dem geltenden Besitzsteuer⸗ gesetz der Gedanke zugrunde liege, immer wieder auf daslenige An⸗ jangspermögen zurüchkzugehen, das als Endvermögan das letztemal einer Zumachsstenerperanlagung unterlegen hat. Wenn man diesem Antrag
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se folgenden Paragraphen bis einschließlich 8 13 wurden in der , ö angenommen. S 14 wurde a gie . sautende Anträge des Zentrums, der Temokraten und der Deutsch⸗ nationalen dahin abgeändert, d der Vermögenszuwachs nur dann ist, wenn er den Be ttausend , . Regierungevorlage heißt bersteigt. ĩ
z gen mehr als Sleuer söll nur erhoben erttausend
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Antrag, der mehr als zwei , ü
Zentrums stimmt: vollen 2
esentlichen in der Fassung der rungen, die sich aus den Ver⸗ vom Ausschusse angenommen.
rung des 3 den Vertretern der ver
sei nicht maßgebend.
Möglichkeit, ja der Wahrs
feld (Soz.) mahnte,
hängigen Sozialisten
gegangen waren,
besch äken. Die Pa
noch sehr breit ausspinnen. ) Wunsch geäußert, die Ausschüsse mö vor Weihnachten Entscheidungen im einen Einwurf des Abg. Henke (Unabh.), parteiisch vorgehe, verwahrt ) Böhme (Dem.) erklärte, , ua d
werde, wenn es sein müsse.
Nunmehr brachten die Mehrheitssozialdemokraten den Antrag ein, daß die Zuckersteuer von 100 kg Reingewicht nur 50 4 betragen soll, das heißt die Hälfte der von den Regierung veranlagten Steuer. Abg. Schutz- Bromberg (D. Nat) führte aus, daß seine Freunde nicht gewillt seien, den Regierungsparteien ihre Verantwortlschkeit auch für die indirekten Steuern abzunehmen. Wenn die stärkste Regierungspartei, die Sojialdemokratie, nur die Hälfte der vorgeschlagenen Zuckersteuer bewillige, während Zentrum and die stillen Teilbaber der Regierung, die Demokraten, fz in voller Höhe bewilligen wollen, so sei die Sachlage unklar, daß der Fedner und seine Freunde sich in erster Lesung nicht 66 entscheiden, sondern sich der Stimme enthalten würden. Der Staatssekretär Zapf vom Reiches finanz⸗ ministerium verteidigte den von der Regierung vorgeschlagenen Steuer; satz. Das System der indirekten Steuern in Deutschland müsse so⸗ weit ausgebaut werden, daß die laut Friedensvertrag notwendige Aus⸗ gleichung an die ausländische Besteuerung erreicht wird. Dies werde setzt erstrebt. Man möge auch bedenken, daß vor dem Kriege die Belastung des Zuckers, gemessen an dem Kleinverkaufspreis. 25 0so betragen habe, jetzt betrage aber diese Belastung bei der ,, für den Zucker nur 10060. Wenn man den jährlichen Zuckerverbrau mit 20 Kg pro Kopf normiert, so würde die Belastung bei einer fünfköpfigen Familie im ganzen Jahr 109 4 betragen, was doch auch vom Standpunkt des Verbrauchers als nicht unerträglich be⸗ zeichnet werden könne. — Bei der Abstimmung wurde der Antiag der Mehrheitsfozialdemokraten angenommen, also nur die Hälfte der von der Regierung vorgeschlagenen , bewilligt. Ange⸗ nommen wurde ferner ein Antrag des Abg. Dr. Zapf (O. Vol key.) wonach Zuckerabläufe, , . Rübenkraut, Rübenkreide) und andere . n, owie Stärkezucker der Zucker⸗ steuer ju vollem oder zu einem ermäßigten Satze unter stellt sind. Als Stärkezucker im Sinne dieses Gesetzes gilt aller im Inland durch Bearbeitung ven Starke gewonnene feste oder flüssige Zucker, und zwar ohne Rücksicht darauf ob bei der Herstellung zuckerhaltige Stoffe oder Zucker mit verwendet worden find. Die Höhe des Steuersatzes soll der Reichsminister der Finanzen bestimmen. Er ist ermächtigt, die im ersten Saße ge nannten Erzeugnisse bis zu einem näher zu bestimmenden Feinheitsgrad an Zucker von der Besteuerung frei zu lassen. Die von dem Neichs. minsster der Finanzen erlassenen Bestimmungen sind dem Neichstag vorzulegen. Rübensäfte und Mischungen, die in Haushaltungen aus⸗ schließlich zum eigenen Gebrauch bergitet werden, können nach näherer Anordnung des Reichsministers der Finanzen von der Sieuer bereit werden.
Zu § 5. des Zuckersteuergesetzeg schlug alsdann die Reichsregierung einen Zusatz vor, wonach sie ermächtigt werden solle, mit Zustimmung des Reichsrats die m, , , der Zuckersteuer ganz oder teilweise zu versagen. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat) sprach sich mit Entschiedenheit dagegen aus, daß der Regierung und dem Reichsigt die Befugnis zur Einziehung der Zuckersteuer bei Expportware erteilt würde. Unter diesem Damoklesschwert sei ein Epvortgeschäft überhaupt unmöglich, da die Auferlegung der Steuer auch für Exportzucker, ohne welche der Verkauft⸗ preis kalkuliert war, iede dauernde Geschärtsverbindung mit dem Auslande unterbinden würde. m Dr. Deer mann (Bayer. Vp) erklärte, daß der Zusatz zum 5 6, den die Regierung verlange, überflüjssig wäre, wenn eine allgemeine een, . erhoben werden sollte, um die 26 prozentige Kontributionsabgabe ganz oder teilweise zu deen. Redner fragte, ob eine solche Exportabgabe be⸗ absichtigt sei. Darauf antwortete der Ministerialdirektor Den hard, daß ein Aussuhrtarif zurzeit im Reichswirtschaftsministerium bearbeitet werde,. Näheres könne darüber zunächst nicht gesagt werden. — Die Abstimmung ergab eine Mehrheit zugunsten der Regierungsvorlage. Damit war der von der Reichs- regierung vorgeschlagene . zu 5 5 angenommen. Ferner beschloß der Ausschuß, daß im Falle der Ausfuhr von Erzeug⸗ nissen, zu deren Herstellung inländischer Rübenzucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solcher Erzeugnisse in steuerfreien Niederlagen, die Zuckersteuer für die verwendete Zuckermenge un⸗ erhoben bleibt oder in Höhe des entrichteten Betrages vergütet wird. Inländischer Rübenzucker zur Viehtütterung oder zur Herstellung von anderen Erzeugnissen als Verzehrungsgegenständen soll steuerhrei ab⸗ gelassen werden. Zucker, der zu solchen Zwecken verwendet werten soll, muß in der Negel vor der steuerfreien Verabfolgung unter amtlicher Aufsicht zum menschlichen Genuß unbrauchbar n. (vergällt) werden. Bezüglich der Geldstrafen bei Steuer,
inter liehung und dergleichen wurde ein Antrag des Abg. Dr. Zapf (D. Vp.) angenommen, der die Geldstrafen wesentlich erhöht.
Im übrigen wurden vom Ausschuß nech folgende Be— stimmungen gemäß den Vorschlägen der Reichsregierung beschlossen: „Bei der Einfuhr von ieren und zuckerhaltigen Erzeugnissen aus dem Ausland ist außer dem Eingangszolle die Zuckersteuer * er⸗
u
statigebe, müsse man solgerichtig auch aufgeholte Verluste besteuern.
heben, und zwar bei zuckerhaltigen Erzeugnissen nach ihrem Zucker=
zu setzen.
Die Regierungsvorlage will in 8 29 Notare und Gerichtsvollzie her
1 Vp.) begründete einen Antr ⸗ ö des A m
Notare festangestellte Beamte ohne Gehalt) den übrigen gleichgestellt
ehalte. Bei der Einfuhr von zuckerhaltigen Erieugnissen ist pätestens mit dem Antrag auf Abfertigung zum freien Verkehre von dem Verfügungsberechtigten eine schristliche verbindliche Er— klärung über das Reingewicht und den Zuckergehalt der Erzeugnisse abzugeben. Wird die Erklärung nicht abgegeben oder ist sie unvoll⸗ ständig oder ergeben 4 bei der zollamtlichen Prüfung Bedenken gegen ihre Richtigkeit, so hat die Feststellung des Zuckergehalts durch amt⸗ siche Untersuchung auf Kosten des Verfügungsberechtigten zu ge— schehen. Nach näherer Angrdnung des Reichsministers der Finanzen können bei einzelnen Arten von eingeführten zuckerhaltigen Baren der Berechnung der Zulersteuer bestimmte Hundert⸗ telle dieser Abgabe (Durchschnittssätz) zugrunde gelegt werden. Die Zuckersteuerschuld entsteht mit der Grenzüberschreitung; die Abgabe wird fällig, sobald die Ware zum freien Verkehr abgefertigt wird. Soweit am Tage des Inkrafttretens dieseß Gesetzes Verträge über Lieferung von versteuertem inländischen Zucker oder aus solchem hergestellten Erzeuanissen bestehen, ist der Abnehmer ver⸗ pflichtet, dem Lieferer einen um den Betrag der Steuererhöhung ver⸗ mehrten Preis zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Vorschrift findet entsprechende Anwendung, bei Verträgen über Tieferung ausländischen Zuckers oder augländischer zucerhalinger Er— zeugnisse. — Damit war die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes erledigt, und der Ausschuß vertagte sich auf Dienstagvormittag. .
— Im Reichstagsausschuß für Beamtenange⸗ legenheiten wurde gestern die zweite Lesung des Gesetz⸗ entwurf über die Rechtsverhättnisse der el saß-⸗ lothringischen Landesbegmten fortgesetzt. Abg. Alle⸗ kot ke (Zentr. wandte sich gegen einen Antrag Stücklen (Soz), der das Einkommen von Wartegeldempfängern aus privater Tatigkeit auf die amtlichen Bezüge zu drei Vierteln anrechnen will. Der Redner war nicht grundsätzlich gegen solche Beschränkung, wollte aber eing allgemeine Regelung abwarten, und lehnte eine Sonderregelung für vertriebene reichsländische Beamte ab. . Abg. Ben der (Sor) verteidigt: den Antrag Stücklen; Aibeiterinvaliden seien viel schlechter gestellt, als Beamte auf Warte⸗ geld. Die Abgg. Dr. Höfle (Sentr) und AllaiiUђ(o,eosBveꝝa wandten sich gen die in den Ausführungen des Abg. Bender liegenden Vorwürfe. Abg. Frau 3Zietz (. Soz.) sab in der Belassung pridaten Einkoimmeng neben dem Wartegeld ein Unrecht und bei dem borliegenden Gesetz eine Möglichkeit, neues Recht zu schaffen. Erster Staatsanwalt Bauer bat, den Antrag Stücklen abzulehnen, da es nicht wünschenswert sei, einer allgemeinen Regelung vorzugreifen. Die Abgg. Stück len (Soz. und Frau Zietz (U. 96 hoben hervor, daß gestern erst Regierungsrat von Hagenow als Regierungs⸗ bertreter sich für den Antrag Stücklen ausgesprochen hahe, . Morath (D. Vp) lehnte nameng, seiner Freunde die Anträge Stücklen und Zietz ab. — Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Antragstelle! und der Kommunisten abgelehnt. Die 35 18 bis 21 blieben unverändert, soweit nicht Aenderungen aus Anlaß früber angenommener Anträge erforderlich geworden sind. Ein Antrag Schuldt (Dem) zum J 22, der die Einstufung der vertriebenen Beamten erst nach Anhörung eines Beamten⸗ ausschusses vorgenommen wissen will, wurde angenommen. Abgelehnt wurde ein Antrag Zietz (. So)), bie Neligiongdiener aus der Be⸗ . soldungsordnung zu streichen. Die S5 23 bis 25 wurden ohne Aus- rache angenommen. Zu 5 E6 beantragte Abg. Dr. Curtius (D. Vp.) Gleichstellung der ständigen Angestellten mit Ruhegehalts⸗ berechtigung mit den Feamten, sofern sie vom Beginn des 18 Lebens- jahres an eine mindestens zehniährige Dienstzeit zurückgelegt haben. Abg. Stück!len (Soz.) verlangte, statt des 18. das 21. Lebensjahr Der Antrag Dr. Curtius wurde mit dieser Aende⸗ rung angenommen, desgleichen ein Antrag desselben Abgeord⸗ neten auf Einbeziehung der pensionierten und pensions⸗ berechtigten Angeslellten der stagtlichen Tahakmanufaftur. nur berücksichtigen, foweit Bedürftigkeit vorliegt. Abg. Mo rath— Dr. Curtius D. Vp, durch den diese Beamten Neichslande waren auch die werden. Von Regierungsvertretern wunde erklärt, daß man bei der Prüfung der Bedürftigkeit entgegenkommend sein werde. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller ab⸗ elehnt. Die 55 30 bis 34 wurden ohne Aussprache mit unwesent ichen Aenderungen angenommen. Abg. Stücklen (Soz.) fragte, ob man pensionierten reichsländischen Gemeindebeamten, die in Deutsch⸗ land leben, Bezüge aug der Reichskasse zu gewähren verpflichtet sei. Der Redner würde eine solche Belastung des Reichs für zu weit gehend halten. Regierungergt von Hagenow erwiderte, daß ö in einer Note diese Beamten auf den Rechtsweg verwiesen abe. Nach den bisherigen Erfahrungen wiesen die französischen Ge⸗ richte diese Klagen ab. Darauf wurde der bisher zurückgestellte An⸗ trag Dauer (Baper. Vp) zum 8 24, der jenen Gemeindebeamten die Vorteile des Gesetzes zuerkennt, angenommen.
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Der Rey arattonsgusschuß des Reichswirtschafts⸗ rat beschäftigte i mit dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend . ung vorübergehender Zollerleich⸗ terungen, zu dem der eingesetzte Arbeitsausschuß Bericht erstattete. Unter den Vositignen, für die nach der Regieyungsvorlage wieder die tarifmäßiqe Zollbehandlung eintreten soll, befinden sich auch die Oele, Din h „Tiersette (Pos. 131. 132, 166, 167, 170, 1I7I, 20507, und ferner getrocknetes Obst (Pos. 4849) und Fleischextrakt (113). Die Positionen für Oele und Tierfette usw. wurden bereitz der welten Lesung des Gesetzentwurfgs im k von der Regierung wieder zu den zollfreien Waren verwiesen. die verbleibenden Positionen, für getrocknetes Abst und Fleischertrgft, schlug der Arbellsausschuß gleichfalls dag ir see he, der Genf hhel vor, und der Reparationsausschuß
o em an. 3 ᷣ
Eine besondere Erörterung knüpfte sich an den 52 des Gesetz= entwurft, der den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der noch verbleibenden Zollerleichterung en von einkm Entscheid der Reichsregierung mit Justimmung des Neichsrats ab. hängig macht. Der Vertreter des Reichsfinan z; ministeriums führte dazu aus, daß dieser 5 2 nur ein Versäumnig der Gesetzgebung wiedergutmachen wolle. Während nämlich die auf Grund des Ermächtigungäge!letzes vom 4. August 1914 erlassenen Verordnungen dem eichs kan zler,“ d. h. heute der Reichsregierung, die Befugnis jur Aufhebung über . (gemäß F 5 des Ermächtigungegesetzes), fehle, eine derartige Beftimmung in dem Gesetz, betreffend vorübergehende Einfuhr⸗ erseichterungen, auf Grund dessen die Verordnung vom 4. August, betreffend vorübergehende Zollerleichterungen, erlassen worden sei. Der § 2 des vorliegenden n,, , bedeute also nur die gesetz⸗ mäßige Gleichstellung der auf Grund der verschiedenen esetze erlassenen Verordnungen. Der Arbeits gusschuß machte dagegen geltend, daß eg bedenklich sei, die Außerkraftsetzung der Zollerleichterungen der Regierung allein zu überlassen, zumal, da in der Begründung des Gesetzentwurfs für das teilweise Wiedereintreten der Zölle die schlechte Finanzlage des Reiches angeführt und das Gesetz als ein Teil des . Reparationsplanes dargestellt worden. sei. Die Befürchtung liege nahe, daß dig finghziellen Momente die volkewirtschaftlichen sehr bald überwiegen könnten. Der Arbeitsausschuß schlug daher die Ablehnung des J 2 des Gesetz⸗ entwurss vor, und der Re parationgausschuß schloß sich dem mit allen gegen zwei Stimmen an. Außerdem wurde dazu noch folgende Enischließung gefaßt: ‚Die Regierung wind ersucht, auch bei den Positlonen der Anlage i und 2, für die die Regierung die Er—⸗ mächligung (zur Außerkraftsetzung der Zollerleichterungen) beneits befitzt, davon vorläufig keinen Gebrauch zu machen und bei sväterer 2 Einführung des Zolls vorher den Reichswirtschastsrat zu hören“ t .
Der Ausschuß beschäftigte sich sodann mit dem gau in nn
Bahnen zu leiten.
„Zwecks Beschaffung von Mitteln in fremder Währung zur Erfüllung der dem Reiche Kraft des Friedensvertrags und der diesem folgenden Akte obliegenden Zahlungsverpflichtungen soll eine Anleihe auf⸗ genommen werden. Aufgabe der Kreditpereinigung ist es, entweder diese Anleihe selbst aufzunehmen oder, 6 die Aufnahme von dritter Seite mit Justimmung der Regierung erfolgt, ihre Erfüllung zu gewähr⸗ leisten. Die Grundlage für die Gewährleistung sollen dle Betriebe⸗ vermögen der Gewerbe, die Grundstücke der Land. und Forstwirtschaft und die zu Vermietung dienenden Gebäude der Mitglieder der Vereinigung bilden. Der 5 8 erhielt folgende Fassung: . Mit der jeweiligen Zahlung der Amortisations · und Zinsraten der im 5 1 bezeichneten Anleihe entsteht für die Vereinigung ein Ersatzanspruch gegen das Reich. Eine Erstattung rent ausschließlich in Verrechnung von in Mark ausgestellten Gutscheinen mit den steuerlichen Ansprüchen des Reiches a die Mitglieder der Vereinigung.“ Ferner wurde folgende Ent— chließung gefaßt: „Der Reparallongaugschuß erwartet, daß der von der Reichsregierung auf Grund der Vorarbeiten des Reichswirtschafts⸗ rats aufzustellende endgültige Gesetzentwurf, betreffend eine Kredit- vereinigung der deutschen Gewerbe. vor Zuleitung an den Reichsrat dem Reichgwirtschaftsrat zur Begutachtung überwiesen wird.“
— Im wasserwirtschaftlichen Ausschuß des Reichswirtschaftsratz jand am 1. Dejember eine unver⸗ bindliche Besprechung der jwölf dem Wasserstraßenheirat beim Reichs- verkehrsministerium ange hörenden Mitglieder des Reichswirtschastsrats statt, deren Grundlage eine Denkschrift des Reichsverkehrsministeriums über den Stand der Verhandlungen, betr. Uebergang der dem all= 6 Verkehr dienenden Wasserstraßen auf das Reich und
ildung von Beiräten für die Reichswasserstraßen, bildete.
An der Besprechung nahmen die übrigen Mitglieder des wasser—⸗
mwirtschaftlichen Ausschusses des Reichswirtschaftsrats teil. Die Denk— schrift wurde von dem Stagtssekretär Kirschstein (Reichsverkehrs⸗ ministerium) begründet. Der Aus schuß verzichtete auf eine gut ⸗ athtliche Aeußerung und beschränkte sich darauf, grundsätzlich zu einigen Flagen der Organisation des Aufbaues und der Zusammensetzung der . und Reichswasserstraßenbeiräte Stellung zu nehmen. Eine eingehende Beratung der Materie sollte am 2. Dezember im Wasser⸗
straßenbeirat beim Reichsverkehrsministerium erfolgen.
— Der Ausschuß des Reichswirtschaftsrats zur Heranbildung un serer wirtschaftlichen Kräfte be⸗ handelte in seiner Sitzung vom 26. November die Frage des haus⸗ wirtschaftlichen Lehrling swesen s. Zu den Beratungen waren Vertreterinnen der verschledenen Hausfrauen. und Haug. angestelltenverbände als Sachverständige hinzugezogen. Die Referentin ging in ihrem einleitenden Bericht zunächst von den Schwierigkeiten aus, in denen sich heute der größte Teil der in beengten Verhältnissen arbeitenden Hauswirtichaften befinde, Weil gerade die für die Heran— bildung der Hausangestellten geeignetsten mittleren Hauswirtschaften bei ihren sinkenden k mehr und mehr gezwungen seien, von der Einstellung von Hausangestellten abzusehen., gehe damit eine wichtige Erziehungseinrichtung für unsere weibliche Be—⸗ völkerung zurück. Ob hier allmählich wieder ein Wandel möglich sei, lasse sich nicht voraussagen, wohl aber mache sich auf der anderen Seite in Stadt und Land, eine Bewegung bemerkbar, die auf die Einstellung hauswirtschaftlicher Lehrlinge gerichtet sei. Hier gelte es, beachtenswerte Anfänge verständnisvoll zu erfassen und in die richtige
; Im Anschlpß an diesen Bericht wurde ein Ueber⸗ blick über die bestehenden k Lehrlingseinrichtungen in München und Königsberg gögeben und von einer Vertreterin der ,,, Hausfrauenorganisation über die in fast allen Teilen des Reichs zu beobachtende Einstellung hauswirtschaftlicher Lehrlinge im ländlichen Betriebe berichtet. Hier seien es einmal die Landwirtschastskammern, dann aber auch die Berufsberatungs— ämter, die in Gemeinschaft mit den Hausfrauenverbänden auf kiesem Wege ungemein segensreich wirkten. Die Lehrzeit sei teilweise einiährig, teilweise zweijährig. Ueberall aber werde sie durch eine Prüfung abge— schlossen. Von seiten der Oausangestellten organifattonen wurde in erster Linie verlangt, daß die ausbildenden Hausfrauen selbst
die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, eventuell durch eine Prüfung, nachzuweisen hätten. Es müßten alle Schutzmaßnahmen.
6 werden, daß die hinsichtlich des Lehrlingswesens auf anderem ebiete beobachteten Mißstände nicht auch auf dieses Gebiet über— griffen. Lehrlinge dürften nicht zu billigen Arbeitskräften gemacht werden. Der Ausschuß war einmütig der Ansicht, daß die Frage des hauswirlschaftlichen Lehrlingswesens für die gesamte Bevölkerung von Wichtigkeit sei und deshalb auch nach allen Richtungen hin sorgfältig geprüft werden müsse. Zu diesem
Zwecke wurde ein Unterausschuß bestellt, der in Gemeinschaft
mit den sachkundigen Vertreietinnen der beteiligten Organisationen das vorhandene Tatsachenmaterial sichten, bestimmte Leitsäte aufstellen und im besonderen auch Vorschläge dafür machen solle, in welcher Weise bei der gesetzlichen Regelung des ö im allgemeinen auch das hauswirtschaftliche Lelanngswesen einzubeziehen und zu be— rücksichtigen sei. Die gelamnen Sach verständigen erklärten sich bereit, diesen Unterausschuß mit dem notwendigen Tatsachenmaterial u, verseben und die Tatigkeit des Ausschusses auch sonst nach allen dichtungen hin zu unterstuͤtzen.
— Der sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.
Dem preußischen Landtag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des 5 191 Abs. 2 des
Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 nebst Begründung zu⸗ gegangen.
Nach 5 101 des Allgemeinen Berggesetzes beträgt, wie in der Begründung ausgeführt wird, Tie Zahl der gewerkschaftlichen Anteile (Kuxe) regelmäßig hundert. Hurch die Satzung kann sie — mit Genehmigung des Oberbergamts (3 M4 Abs 2 4. a. O.) — auf tausend bestimmt werden. Eine höhere Kurzahl kann nur ausnahmsweise vom Minister für Handel und Gewerbe zugelassen werden, und zwar nur dann, wenn im Falle der Umwandlung einer Gewerkschaft alten in eine solche neuen Rechts der Einteilung in hundert oder tausend Kure außergewöhnliche Schwierigkeiten entgegenstehen (5 2352 a. a. O.. Das Bedürfnig nach einer höheren Kurzabl ist aber auch bei Gewerkschaften neuen Rechts, die nicht aus solchen alten Rechts entstanden sind, mehrfach dringend hervorgetreten und hat sich unter den gegenwärtigen Wirtschaftsverhällnissen noch weiter verschärft. Kure im Werte von 100 000 „,. und peit darüber sind nicht selten. Ihre Verkebrsfähigkeit ist durch den hohen Wert scark beschränkt. Als Käufer kommen nur sehr kapitalfräftigę Küeise in Betracht. Wenn sich die bisherigen Inhaber infolge der durch die Erhehung der Betriebs kosten vielijach zu schwer erträglicher Höhe gesteigerten Zubußepflicht oder aus anderen Gründen zur Aostoßung eth sehen, so öffnet 69 ein Tor für starkes Eindringest ausländi chen Kapitals. Die Un⸗ eilbarkeit von Vermögenswerten in Höhe von über 190 000 „ scheint überhaupt der gegenwärtigen Richtung des Wirtschantslebens nicht zu entsprechen. Bie Kurzahl 1009 hat sich ineßesondere dann als zu niedrig erwiesen, wenn mei, oder mehrere tausendteilige ie , n, sich zusammknschließen wollten. Wiederholt ist aus diesem Grunde von Konsolidationen Abstand ge— nommen worden. In anderen Fällen ist ein Ausweg darin gefunden worden, daß die Gewerkschaften sich zu einer Gesellschaft mit beschränlter Haftung zusammenschlossen, der die Betriebsführung in den gewerkschattlichen Feldern übertragen wurde. Die Gewerk⸗ schaften bine, die fuͤr den Ausbau des linternehmens erforderlichen Einjählungen in die Gm b. H. durch Einziehung von Zuhußen gleichmäßig auf und sind andererseits gleichmäßig an dem Gewinne der G. m. b. H. beteiligt, der in Worm von Ausbeute ihren Gewerken zugute kommt. Wenn an einer solchen G m. b. H. beispielsweise drei Gewerkschalten t je 1000 Kuren be⸗ teiligt sind, so bietet sie im allgemeinen die gleichen Vor— teile wie eine dreitausendteilige Gen erkschaft. Es empfiehlt sich aber, die Nötigung zu derart fünstlichcn und rechtlich nicht ganz unanfechtbaren Gesellschaftsbildungen zu boseitigen. Schon die Me⸗
eines Gefetzes über die Errichtung einer Kredät: vereinlgunz der veutschen che nere (Antrag Hachen⸗ burg). Der h k de setzes wurde abgeändert in folgende Fassung:
gierungevorlage zum Allgemeinen Berggesetz vom 24. Juni 1866 wollte übrigens die Kuxzahl auf tausend festsetzen und eine Unter⸗
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eintellung in Zehntefile zulassen. entwurfs im Herrenhause Oberhand, 9 dies eine zu besitzes im Gefolge haben würde. Dieses Bedenken paßt nicht mehr in die gegenwärtige Zeit. Nach den Berggesetzen ein⸗ zelner anderer Länder Bergge ez für Sachsen, Sachsen Weimar Sachsen⸗Altenburg, Oldenburg, Mecklenburg⸗Schwerin, Schaum burg⸗ Lippe, Reuß j. L.) sind bereits über tausend hinausgehende Kurzahlen zulässig. Zu besonderen Schwierigken führt es, wenn sich z. B. eine zweitausendteilige weimarische mit einer tausendteiligen preußischen Gewerkschaft auf der Grundlage des preußischen Gewerkschaftsrechts vereinigen will. Aus allen diesen Gründen rechtfertigt sich der vor— liegende Gesetzentwurf, der die Höchstzahl der Kuxe statt auf tausend“ güf tausend oder auf ein Vielfaches von tausend, höchstens jedoch auf
hntausend“ festsetzen will und damit insbesondere auch Wünschen
tspricht, die neuerdings vom Reichskalirat im Hinblick auf die dorch die Stillegung von Kaliwerken vielfach erforderlich werdende Neugestaltung der Gewerkschaftsverhältnisse geäußert worden sind. Selbstverständlich muß die in der Satzung bestimmte Kuxsahl im angemessenen Verhältnis zu der Höhe des Gewerkschafts vermögens stehen. Mißbräuchen in spekulativer Absicht ist dadurch vorgebeugt, daß die Satzung der Gewerkschaft der Genehmigung des Oberberg amt bedarf (3 94 Abs. 2 a. . O.) und dieses, wie das schon bisher bei Zulassung der Kuxzahl tausend geschehen ist, daher zu prüfen haben wird, eb die in der Satzung festgesetzte Kurzahl vom Stand— punkte des öffentlichen Interesses aus zugelassen werden kann. Außer⸗ dem ist durch die Festsetzung der Höchstzahl zehntausend eine unüber— schreitbare Grenze gezogen. ;
— Ferner ist dem Landtag der Entwurf eines Ge' setzes, betreffend den Ausbau von Wasserkräften der far ren Fulda, nebst Begründung zugegangen. Danach soll ie Staatsregierung ermächtigt werden, zur Beschlußfassung für den Ausbau von Wasserkräften der unteren Fulda einen Betrag von 311 Millionen Mark nach Maßgabe der von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden.
— Dem Landtag ist weiter zu möglichst baldiger Beschluß⸗ fassung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aende⸗ rung der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, nebst Begründung vorgelegt worden.
Nach 5 22 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung kann der Schieds— mann gegen eine im Termin ohne vorherige Mizeige ausgebliebene Partei eine Geldstrafe von füntzig Pfennigen Rs zu einer Mack sestsetzen. Eine derart niedrige Strafe ist unter den heutigen Ver— hältnissen, wie; zahlreiche Eingaben aus den Kreisen der Schiedsmänner und der Dienstaussichtsbehörden mitz Recht hervor⸗ heben, wirkungslos und versehlt ihren Zweck In Großstädten sind häufig die einer Partei durch die Wahinehmung des Termins erwachsenden Fahrkosten höher als die Strafe, die sie bei Ausbleiben schlimmstenfalls zu gewärtigen hat; auch er— fordert die Zustellung und Vollziehung der Straffestsetzung regel⸗ mqhig Kosten, die den Strafbettag erheblich überschreiten. Bei dieser Sachlage erscheint eine dem Sinken des Geldwertes einigermaßen Rechnung tragende Erweiterung der Strasbefugr is der Schieds⸗ männer, intzbesondere bezüglich des zulässigen Höchstbetrages der Strafe, dringend erforderlich. Auch die in 5 43 bestimmten Schreibgebühren, die nach der durch das Gesetz vom 29. Avril 1920 erfolgten Erhöhung jetzt mindestens 75 4 und bei Schriftstücken von mehr als zwei Seiten ür jede folgende Seite 303 betragen, reichen bei der fortschreitenden Geldentwertung zur Deckung der Kosten des Paviers und des Schreibwerks bei weitem nicht mehr aus. Eine erneute Heraufsetzung der Schreibgebühren ist hiernach geboten. Die vor—⸗ geschlagenen Beträge von zwei Mark und einer Mark entsprechen den heutigen Zeitverhältnissen und sind . nicht zu hoch bemẽͤssen.
Bei der Beratung des Gesetz⸗ gewann indessen das Bedenken die starke Zersplitterung des Kux⸗
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Parteinachrichten .
Der in den letzten Tagen in Stuttgart abgehaltene 4 ordent-⸗ liche Parteitag der Deutschen Volkspartei sprach der Reichstags⸗ und der preußischen Landtagsfraktion sein Vertrauen aus.! Angenommen wurden Anträge, die für die Unabhängig⸗ keit der Richter, für die Veröffentlichung einer Gegenliste der Kriegsverbrecher eintreten und die Schaffung, eines Denk⸗ mals für Oberschlesien und die anderen entiissenen Gebiete verlangen. Ferner nahm der Parteitag Entschlie Fangen an, in denen Abhilfe für die Not der Klein- und Sozialrenjtner und bei Beratung der Steuergesetze die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Not weiler Kreise gefordert wird. Ebenfalls zur Annahme gelangte ein Antrag auf Hilfeleistung für die von Polen vergewal! gten deutschen Gläubiger söͤwie eine Resolution, in der gegen die Vergewaltigung Oberschlesiens lprotestiert wird. Endlich bekgnnte sich der Parteitag erneut zum Geßpanken des Aufoaues der deutschen Kultur. Er fordert: nach wie vor von den zuständigen Stellen im Reich und in den Ländern nachhaltige Unterstützung des Aufbaues einer wirklich nationalen Kultur⸗ und Volksgemeinschaft. Mit besonderem Nach⸗ druck weist er dabei hin auf die von . Kultur bedrohten Volks⸗
genossen in Ost und West, in Nord und Süd. Er erneuert das Gelubde unbedingter Treue, die er den uns entrissenen und besetzten Gbieten schuldet. Ihnen vor allem wie der gesamten Nation müssen dien geistigen Kräfte zugeleitet werden, in deren Pflege das deutsche Volt allein einen Wiederaufbau erleben wird“.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigterten.“
In Essen sollte, wie W. T. B. erfährt, heute früh der
Straßembahnverkehr nach zehntägiger Unterbrechung in vollem Umfang wie deraufgenomm en werden, da die gestrige Urabstimmung eine ausreichende Mehrheit für eine Weiterführung des Ausstands nicht ergeben hat. . Aus Leipzig wird dem W. T. B. telegraphiert; Nachdem die großen Kassenverbände den Schiedsspruch über die den Aerzten zu gewähren den Teuerun gszulagen vom 31. Dkiober 1921 abgelehnt hatten, fanden zwischen beiden Par⸗ teien am 30. November und am J. Dezemher neue Verhandlungen im Reichsgrbeitsministerium stattz Sie endigten ebenfalls mit einem Schiedsspruch, dessen Annghme die Vertreter der Aerzte für ausgeschlessen erFlärten mit der Be⸗ gründung, daß er sich zu weitgehend dem Standpunkte der Kassen⸗ verbände anschließe. *
In Wien ist,, W. T. B. zufolge, gestern in allen Betrieben und Werkstätten die Arbeit wieder aufgenommen worden, nur kleine Gruppen kommunistischer Arbeiter agifieren für die Fortsetzung des Streiks. Die öffentlichen Gebäude, die Banken und die Börse wurden unter polizeilichen Schutz gestellt. Das kommunistijche Organ „Die Rote Fahne“ wurde beschlagnahmt. (S. a. Mannigfaltiges “.)
Nach einer von ‚W T. B. übermittelten Meldung der „Chicago Tribune aus New Orleans haben 12009 Dock⸗ arbeiter, die sich seit mehreren Wochen im Ausstand befandeu, die Arbeit wieder aufgenommen.
Verkehrswesen.
Wie aus Moskau gemeldet wird, macht das Sowjetkommissariat für Schiffabrisangelegenheiten im Ostgebigte des Schwarzen Meeres alle Seefahrer darauf aufmerksam, daß die dortigen Ge⸗ wässer durch losgerissene Minen gefährdet und nur am Tage befahrbar seien. Gleichzeitig versendet die Sowjetregierung an alle Regierungen einen Funkspruch, in dem sie auf diese . und auf die pern en felder bei Noworossis kegusmerlsam macht und mitteilt, daß es fremden Handeleschiffen im Schwarzen Meer verboten sei, Nachts längs der Küste zu fahren.
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