1921 / 288 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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fitr die ber,, . e der Quasttztgtnbustrie derant f das Branntweinmonopol vom 26. Jali 1918) entsprechenden Brannt- J bes Reichsrats angenommen (Herstellung einfachen Trinkötamt 3 z ̃ ]. . machen. Bei einer etwaigen Erhöhung der ÜUmsatz. weinmenge die r eng erm s, a e , f, durch die Monopolverwaltung). Die 88 96 95 wurden under Ww E 1 t E ; 23 E ! 1 ¶— 9 E

; ö wortli . ĩ . ,, . 8 man 5 un a , Verkaufspreise tg h dürfen. 66 , angenommen. J ö . : 9 4 ; 9 den zesteuerung freilassen. Durch eine vorläufige soll der Verkaufspreis um einen Zuschlag von 16 9, gesteigert Ing den zweit n. Titel der, Vorlage, Branntwein demethn, ut E Aufhebung der Lupus tener würde ein Vakuum geschaffen, das schwer werden. Der Berichterstatter beantragte, statt des durch andere als die Reichsmonopolverwaltung und rannte Alm E El anz ger Un Fenn ! 21 ad anzeiger , gj 6 ö . r 56 ö J . 83 , die , in ß Be⸗ , daß 3 , 6 . aufer a ( Begründung demokratischen Antrags auf Streichung der 15 ußfassung mit dem Beirat bestimmen zu lassen und wünschte ferner die Monopolbetriebes zur Herstellung von Trinkbranntwein juli 288 ? . bis 24, welche die Luxusstener betreffen, daß gusschlaggebend der Uebertragbarkeit des Cinzelbezugsrechts (Mehrbezug) auf andere ent⸗ foweit für den Branntwein der regelmäßige Heer tau e erg . r. * ; Ve rlin, Freitag, den 9. Dezember . 1921 Gesichtspunkt der Durchführbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen schädigungsberechtigte Betriebe, e , sollen ein Einzel⸗ Branntweinaufschlag oder der regelmäßige Magna holaugliß 2 ; f 66,

. 6 2 ö. . . . 3. . 5 , . in . vollen ö Dur ,,, der 9 ten . ,, ö darf ö nur n industrie nennen, as aber in irklichkeit Qualitätsindustrie rei Friedensjahre erhalten. Zur Begründung dieses Antrags führte Nossenen Behältnissen von nicht weniger als 0.25 Et ortsetzung aus der Ersten Beilage. . . ö . iches T jede Ausnahme. Vors. Abg. De glerk (D. Nat) wies nach, sei, die Luxussteuer beseitigen, so könne hierin nur das Abg. Schu lz-⸗Gaßmen TgZentr.) aus, daß die Kontingentierung nicht mehr als einen Liter Raumgehalt in den Veh ; Gortsezung st age) ; e ,, . ,,,, . auch Stiftungen und auch l lte Körperschaften res öffent⸗

; f ehen Rechts seien. Ministerialraz Schroeder erklärte: Stif—

Bestreben gesehen werden die Wirtschaft unseres Landes zu sanieren. der Trinkbranntweinhersteller in bisherigen Gesetze nicht konsequenk J bracht werden. Art, Menge und Weingeistgehalt und Nan! . h ĩ : ess 2 Redner bestritt, daß es irgendwo im Auslande eine Luxusstener von durchgeführt fes; fie liege vor allem im Inkeresse der kleinen und kapital. Herstellers ist auf jedem Behältnis anzugeben. BVerichterssisi n diesem Grunde sprach sich der Minister für die Beibehaltung rer, ,,, , tungen und Anstalten, soweit sie nicht privatrechtlicher Natur sind, dem Ausmaß der deutschen Steuer gebe. Abg. Herold sentr. schwächen Betriebe, die sonft von den faditziftarken Betriehen anfgefaugt Sch ulz-Gaßhmen (gJentr) beantragte dafür: In 3 in, der Regierungsherlag,, Sorge sehenen ,. bon Kufgaben bei den Behörden und Bienststellen je nach dem Aufbau der find Körverschaften öffentlichen Rechts. Minifterialrat Rofer ttelltt. sich auf den Boden der Regierungsvorlage, erwartete aber von werden könnten und dabei nicht einmal eine Entschädigung erhalten würden. darf Trinkbranntwein nüär unter Kennzeichnung, det Weine s. rundlohn und 30 900 M. Gehaltsgrenze für Angestellte; aus. Vekhestung an Bre Ber irke unde Hauptbenmtenähckhus eren. Kngerke Bedenken gegen. den? Ankrgg Myoralb-Seibett, den in der der Regierung, daß ste eine neug Gruppierung der als Lurus zu be, Der Monopglverwallung dürfe es nicht überlaffen bleiben, nach Gut. in h aumhunbertteilen, in den Verkehr gebracht werden. Dieb 9g. (Son) hielt die don Geheimem Rat Spielhagen ange, Abg. Steinkopff (Sch) beantragte, daß die Schaffung Regierungsvorlage vorgesehenen 5 ] Abf. 3. betreffend Vertretung steuernden Gegenstände mit Porsicht und. Sorgfalt bornehme. dünken den Zuschlag für den Sprit, der außerhalb des Bezugtrechtz . hat bei Lieferung in Behältnissen von mehr az 1 führten Gründe gegen die , . der. Versicherungsgrenze auf von Bezirks beamtenraten Von der Zustimmung der wirtschaftlichen der Beamten des DM e m, zu streichen. Abg. Seibert Abg. Damm m er. (. Nat. kemerkte: Die Abgg. Krätzig und bezogen wird, zu erlassen oder zu ermäßigen, denn dies würde die Inhalt auf der Nechnung, bei Lieferung in Behältnissen bis zu! böbö6ß n nicht far stichhalt 's. Wenn sich die Leute die jetzt das Berufsvereinigungen der Beteiligten abhängig gemacht wird. Abg. (D. Vp.) begründete die praktische Notwendigkeit der Schaffung von Hrandes hätten in der Deffentlich eit auf die Schädigungen der Kontingentierung durchlöchern. Die Bewilligung einer Mnahme Inhalt auf dem Flaschenschild zu erfolgen. IrÖiInland darf Ira jn Glück haben, annähernd ho 900 4 zu verdienen, darüber beschweren, Schuldt (Bem.) verwies auf die sines Erachtens bessere Faffung befonderen Srtsbeamtenräfen für Direktionen wie Ministerlen, weshalb Durus tener hingewie sen. Der Feichstag dürfe sich nicht bei müßte mindestens an die Zustimmung des Beirats oder ele vont Weinbrand, Cognak und Obstbranntweln sowse Verschnite m kaß sie zur Mittragung sozialer Lasten herangezogen werden sollen, feines Antrages. Abg. Morath SB. Vp. lehnte bie Stein- diefer Satz gestrichen werden müsse. Abg. Schuldt (Dem. unter— der Bestimmung des Lurus ausscheiden Uaffen. Die Frist bis Gewerbeausschuß aus dem Kreife der . und Steinhäger nur mit einem Weingeistgehalt von mint, so solle man ihnen die gehörige Antwort geben, zicht aber ihre Vor⸗ kopffsche Fasffung ab, weil sie einen Irgan ifgtions zwang voraussetz? ftrich diefe Ausführungen. Ministerialrak Rofer syrach sich dahin Vorlage des nenen Gesetzentwurfg über die Lurussteuer koͤnne etwa erwählten Ausschuffes gebunden werden. Ferner seien dle Ver. 3 Raumhundertteilen, sonstige Trinkbranntwweine nur mit haltungen noch berechtigt finden, Abg. An ne. CZentr.) trat für einen und tritt“ für den Antrag! Schuldt sn Minifterialtat Ros er ] gus, daß feine Bedenfen schließlich nicht so weit gehen. sich unter his zum 31. Märs 1923 gesteckt sein. Abg. Em minger Bayer. hältnisse der Kleinbrenner und. der, ablieferungsfreien Her. Weingeistgehalt von mindestens 35 Raumhundertteilen in den Kompromiß ein, um das Gesetz möglichst schnell unter Dach und wandte sich gegen Ten Antrag Steinfopff, weil er die Wahlen allen Umständen dagegen auszusprechen. Abg. Schmidt (D. Nat.) Vp.) hielt vereinfachte Beslimmungen sür die Vorlage schon für die steller von Tdelbranntwein zu berücksichtigen. Bei den Abfindungs— kehr gebracht werden. Die Monopolverwaltung kann in genen Fach bringen zu könnzn; Man olle die Höchstgrenzen quf 40 bis so, vermehre und übrigens noch über das Betriebsrätegefetz regte an, darauf hinzuwirken, daß die kommenden Etats rechtzeitig zweite gresung für möglich. Abg. Bern ste in (Soz.) begründete brennern würde die Beschraͤnkung der Trinkbranntweinherstellung Beschlußfasfung mit dem Beirat Ausnahmen für besondere Genn Grundlohn und 40009 * Gehalts grenze festsetzen. Es be⸗ hinausgehe. Staatssekretär Freiherr vbn Welser erklärte den dem Reichstage zugehen, damit eine singehendere Prüfung vorge einen Antrag, daß im Hinblick auf die zutage getretenen Unzuträg. auf einen Bruchtesl der Frledensherstellung zu großen Härten führen und befondere Trinkbranntweinarten zulasfen. Der Antrag dein steben. auch viele Doppe bersicherungen. und es muß guch noch Naum AUntrag' Steinkopff für unannehmbar; 66. Antrag Schuldt sei das nommen werden kann, was auch im Interesse der Beamten noöt—= lichlgiten bei, der Erhebung der erhöhten Umsatzsteuer auf, Luruswaren können. Andererseits müßten fich die Brenner die felbsterzengten welter die Angabe als deutsches Erzeugnis oder als au line ür die private Initigtive vorbanden sein. Die Leistungsfäbigkeit zleußerste, was die Regierung zugestehen könne. Abg. Steinkopff wendig sei, und etzt schon eine Besprechung mit dem Finanzminister die Reichsregierung ersucht wird, big zum 30. Juni 1822 eine generelle Mengen, so weit sie zu Trlukbranntwein verarbeitet werden, auf ihr Erzeugnis, je nachdem der Trinkhranntwein in Deutschland her 2 unserer Wirtschaft ist zu berücksichtigen. Abg. Au fhäuser E ene tte! Kehrer ens Referer te mffer Tie Benne! Färenk wic mbolih beibeinffihren : Nachprüfung der. Einreihung der nach 815 des Umsatz! Einzelbezugsrecht anrechnen lassen. Nachdem von den Regierungs⸗ oder abgefüllt ist oder im Ausland auf Flaschen . U. S. P) vermißte in den Aufführungen der bürgerlichen Abgeord⸗ organisationen selbft entscheiden können, das will mein Antrag und steuergesetzes erhöht steuerpflichtigen Gegenstände vorzunehmen. vertretern, ingbesondere dem Präsidenten der Monopolverwaltung Abg. Schulz⸗Gahm en lehnte den in der Regierungsborlasn meien vor allem die Rücksicht auf den Zweck der. Krankenversicherung. darauf muß ich bestehen. Ministeria l rat Xr iko ff empfahl die Fassung , . . . Pei der nunmehr erfolgenden Astimmung wurden die Anträge Steinkopff, gegen den Antrag Widerspruch erhoben worden war, haltenen Verfassungszwang als unwirtschaftlich und verteuenm Die n. S. P. verlange grundsätzlich eine Beseitigung der Kanngrenze des Regierungen twurfs, er entfpreche der bei der Ponwverwalfan be Der Arbeitsausschuß des Vorläufigsen Reichswir t⸗ der Deutschnationalen, der Deutschen Polkspartei und der Demokraten wurde der Antrag zurückgezogen. Dig Regierung begründete in der Verlage an den Reichsrat de J, ssr die Grundlähne. Die Höchstleistung müsse durch zie Selbstver—= währten Prarlz. Miniserialtat Dan kel begründete eingehen den schafßts rats zur Beratung des Hausgehilfengesetzes hielt heute auf Streichung der Fuxussteuer abgelehnt und darauf die sozial. S 91 bestimmt u. a.. Wird von der Reichs monopolverwaltung , , damit, daß auch die Monopolverwaltung den glnst wastungskörper der Krankenkassen obne gesetzliche Einschränkung ent⸗ MNegternn gen ttzurf und bat d ringend, den Antrag Steinkopff cbnlehnen., eine Sitzung. . demokratische Entschließung einstimmig angenommen. Der Ausschuß zu regelmäßigen Verkaufspreisen abgegebener Branntwein unter amt vdertrieb anwenden müsse, und daß somit die Privaibetrick⸗ lh schden werden. Ebenso sei grundsätzlich eine Versicherungspflichtgrenze Abg. Bender (Sor) führte aus: Wenn der Antrag Steinkopff stimmte sazann in Konsequenz der Annahme dieser Entschließung dem licher Ueberwachung versandt, gelagert oder weiterverarbeitet, so kann Verpackungszwang im Vorteil vor der Monopol verwaltum f für die Angestellten aufzuheben. Abg. Schirm er⸗-Franken Bayr. aber das Betriebsrategesetz hinausgeht, jo ist das kein Grund zur sz 16 der Regierung vorlage zu, der eine neue Gruppierung der nach der Branntwein mit dem der Hektolitereinnahme entsprechenden Teil würden. Da aber, meinte Redner, der Privatbetrieb den ij h Volksp.) wies Angriffe der Linken mit dem Hinweis darauf zurück, Ablehnung. Der Regierungsentwurf macht die Errichtung von Be— dem Um ste ue ge e von 1919 unter die erhöhte Umsatzsteuernflicht des regelmäßigen Verkaufspreises belastet sein, bis er in den freien zur Hektolitereinnahme tragen müsse, so fehle ihn daß einer ihrer Redner den von verschiedenen Parteien ringebrachten zirkebeamenattschüsfen von, Verhandlungen“ mit den Beamten ab ü Mannigfaltiges. fallenden Gegenstände seitens des Reichsrats vorsieht. Hinsichtlich Verkehr tritt. Die Heftolitereinnahme ist nach demjenigen Satz zu gründung für, den Verpackungszwang. Höchstens fön. Initiativantrag als gute, Grundlage für die Kranken assen eform hängig. Dadurch wird dir letzte Entscheidung in die Hand des ir S d Berti . einiger zu späteren Paragraphen gemachten Abän perungshorsch ãge erheben, der im Zeitpunkt des Uebertritts des Branntweins in den Lieferung in Flaschen für die Abgabe an Kleinhändler, Schank beieichnet habe. Die Erhöhung des Grundgehalts von 49 z mit Miniflers Jelegt, und das wollen wir nicht. Ministeriglrat RosTer In der gestrigen * 16 acht . er . , . * ö . don deutschnationaler Seite erklärte der Ministerialdirektor Popitz, freien Verkehr gist. Berichterstatter Abg. Schu lj⸗Gahm en (Zentr) und Verbraucher vorgeschrieben werden. Redner beantragte der Möglichkeit einer weiteren freiwilligen Erhöhung durch die zrklärte“ Knter Verhandlung“ verstehe ich, daß die Verwaltung ordne ten . . er * art ; . , . . e, ,,. daß die Ver pflisbtung zur Nachprüfung der Ausführungsbestimmungen beantragte dafür folgende Fassung: Von der Reichsmonopol⸗ genden Eventualantrag: Im Inlande an, Trinkbranntwein an J. Kassen auf 80 16 sei, gegen den bisherigen Zustand eine sich nicht auf Anhörung der Beamten beschränken kann, fondern über die ; ö . u ng 1 er ae en ö Muß ö ? . auch auf diese Paragraphen Anwendung finde. berwaltung abgegehener Branntwein darf auf Antrag des Erwerbers braucher und Kleinhändler nir in verschloffenen Behältnisen, n große Verhesserung. Die Verdoppelung der Beiträge müsse daß sie gezwungen ift, durch Rede und Gegenrede Klar⸗ e, . 266 r . ö. * if . , , . Im Reichstagsausschuß für Verbrauchs. unter amtlicher Ueberwachung versandt, gelagert und weiterver⸗ nicht weniger als ein Zehntelliter und nicht mehr als ein Ster im aer auch, ins Auge gefaßt werden. Mit den older anderer stellun! ju ethielen. Abg. Breun kg. (li. Soz begrüßte! den wurden . . 983 . ke men, nenn, ; arbeitet, werden, mit der Maßgabe, daß für den Branntwein nur gehalt gellefert werden. Nach der Reglerungsborlage müßten nr kemmungslos zu pet igen, gehe auch ee g 2. solle an Antrag Steinkopff als denjenigen, der die Verwaltung am besten 64 . k ,, Aussprache ß,, J einenge, Abg. Alsekotte Jentr) meinte, daß, die Linke bis zum Magistratsvorlage hervor, 500 Pritschen für das städtische

st r . d 7 f J S n ß . ö. 6 3 . * w. 22 P 9 . n ö 3 . in; f ö ö ö ö h, 3 ,,,. der Teil des Verkaufspreises fällig wird, der his zum Zeitpunkte der destens 40 Millionen Flaschen ö neu angefertigt werden vermeiden, ; ; Uebernahme durch den Erwerber für den betreffenden Branntwein von eiwa 80 Millionen Mark kosten würden und zum alleryrj durch extreme Beschlüsse weitere neue Nahrung zu geben. Manchmal Ueherdruß bürokratisch sei. Man solle auch nicht immer bloß ven Boh ach anzuschaffen. Der Stadtverordnete Dr. Weyl be⸗

gründet, daß auch für die Zukunft an der durch das Süßstoffgesetz d . ; 9 ! - ; ; J f ö . e, . Beschrãnt 8 er Monopolverwaltung tarsächlich aufgewendet worden ist (HGrannt⸗ Teil unnötig, seien. Die Herabsetzung der Mindestgrenz! rde der Anschein erweckt, als solle durch übertriebene Anträge ge , wir hi ich⸗ ; , , , ,,, . , en . en n ze zen Bicker gegen den Bett. und Verwaltung), während der Branntwein mit dem Übrigen Teik Reiseflaschen und die Probe flãschchen. Wenn überdieg Rebner sprach sich schließlich für Annahme des Initiativantrags und , , , r mißtrauisch ö enn n,, . / 3 . ie Redne w, n nn , nm , sekretär Freiherr on Wel ser führte auß, wenn man mißtrauisch dann zwei dringlichen Borktagen des Magistrats auf Zu=

gegen die Regierungsvorlage sei, weil sie von „sonstigen Ver⸗ stimmung zu den Erhöhungen der Gehälter Ser

,, nien h ö der r rn r , des Verkaufspresses belastet bleibt. bis er in den freien Verkehr Monopolverwaltung auf die Herstellung von Trinkbranntwen g dessen baldige Verabschiedung aus. ritt. Erzeugnisse aus solchem Branntwein dürfen unter amtlicher verzichte, jei der Verpackungswang ganz überflüffig. Die beanhn Antrag der Mehrheitesozialßemokraten auf Erhöhung der Versiche⸗ fretern der Beamtenschaft“ spreche, die u. a. Über die 2 ken' und Festangesteltten und den Aufbefse—⸗ bis zu 50 900 4 Jahreseinkommen ab. Dagegen wurde ildung. bon Behirkebeamtenan chien. zu entsche den haben, . ? . 1 , nne könng man für diese Vertretung Wahlen vor- Arbeiter und n ichtständigen Anzesterkten zu. Nach

der Volksernährung und den Reichsfinanzen, also Gebieten, die zur ö ; . (. . ngen ! Bessẽ V der Volks ; ö Ueberwachung mit der gleichen Belastung versandt elagert Kennzeichnung des Weingeistgehalts würde dem unlauteren M rungsgrenze j ) tun e, nnn, , en,, n, d, mn, . 6, Riegel 5 en. Der Wettbewerb mit den n n n le, en rah des Zentrums mit 40 000 A Höchstgrenze an. dem genommen. Mit dieser Abänderung purdes dann auch ker 8 1 des fchreiben. Ministerialrat Fim men 'erklärte. Wenn Beamken— eingehender Erörterung wurde bei der Abstimmung ein Antrag des

Stadtv. Fabian (D. Nat.) auf Ausschußberatung und Auszahlung

Reiches dere Berücksichti is ( i atzu ö ; 3 ĩ . . k J gründete den Antrag damit, daß nach dem Wortlaut des Entwurfs ländischen Erzeugnissen sei jetzt dadurch erschwert, daß mich h j k

der unter amtlicher Ueberwachung befindliche Branntwein nur mit der riedensvvertrag , aus Elsaß- Lothringen und aus dg Gesetzentwurfs angenommen, der die Aufzählung der vorhergenannten vartretungen und Verwaltung, wie das der Antrag Steinkopf will,

ebieten für fünf bezw. drei Jahre Grwerbẽkategorien zum Inhalt hat. as Gleichberechtigte verhandeln, dann würde die Regierung ins Sine Vorschuffes an die Ängeftellten in derselber' Söhe wie an die

H n dea r h fr s rr g Deltoliterfinnahme belastet, biciben warde, wäbrend der ganze borige Polen abgetretenen G rund 55 Millionen Mark, im Fahre 1959 rund 75 Millonen ul Teil des Branntweinaufschlags oder Branntweinverkaufspreises sofort freie Einfuhr ö. und gerade dort namhafte Likörfahth 8 2 des Gesetzentwurfs besagt n. a., daß derjenige, der in der intertreffen geraten, weil sie an Kabinettsbeschlüsse gebunden und Beamten abgelehnt; beide Vorlagen wurden angenommen. im Jahre i520 rund S3 Millionen jugeflofsen seien, werde man bei , entrichten wärt, Da. es sich Pierbei um,. sebr. bedeutende bestehen. Jrreführende Bezeichnungen. auf Flaschen nüs Zeit feit dem 10. Mal 1920 wegen Ueherschreitens der Verdienst⸗ „Feshalb weniger frei als die Beamtenvertretung sei. Abg. Del ius ; M ; vorsichtiger Schätzung für die Zukunft mit einer jährlichen Einnahme Beträge handle, so müßten die. Gewerbetreibenden fehr hohe verhindert werden, weil vielfach Firmen mit. aulin grenze bon 15 090 4 aus seiner nher ausgeschieden ist, bei (Dem) bemerkte: Die Herren Regierungsvertreter hätten sich mehr Im Wissenschaftlichen Theater der Urania finden don hundert Millonen Mark kechnen können. lim Abf. dez 8 Kapitalien in ihren Lagern sestlegen, und. dadurch würde flingenden Mamen in Deutschiand eine der ausländischen ini dier Kass. binnen 6. Wochen nach, dem Inkrafttreten dieses mit unserem Antrage heschäftigen sollen, der, am besten zum Ziele die Vorführungen des Filmwerks „Das Wunder des Schneeschuhs« entspann sich eine Diskussion. Dieser Absatz ist nen und bernht zie Erzeugung feiner abgelagerter Trinkhranntweine sehr erschwert. Naschendusstattung anwenden. Präsident der Monopolbernnin Gesetzes die Wiederaufnahme als Mitglied beantragen kann, führen würde. Wir verlangen, daß die Mehrkeit der Ortsbeamten⸗ am Sonntag, Bienstag, Donnerstaß und Sonnabend nächfter Woche Nur die vorläufig wirklich entstandenen Unkosten müßten fofort ge. Steinkopff erwiderte, daß die MNonopolverwaltung lediglich n sofern er beim Ausscheiden zur Weiterversicherung berechtigt ausschüsse entschesdet, ob Berke bea mtenrate eingeri tet werden sollen. und die Vorführungen bes Filmwerks . Im Kampf mit dem Berge ezirksheamtenräte Am Mittwoch fpricht in der Reihe

darauf, daß seit dem Inkrafttreten des bisher geltenden Süß⸗ ; x ; ̃ , stoffgesetzes Vorstufen und Umwandlungen des . ö zahlt werden. Der Antrag diene dem Interesse der Herstellung wirk- der Industrie gleichgestellt werden solle und daß das Gewenhes war und nicht jetzt nach 8 1 versicherungspflichtig ist. Der Man kann also in einem Wahlgange Orts- und . am Montag und Freitag statt. lich feiner Trinkbranntwelne und unserer Wettbewerssähigkeit auf mit dem Flaschenzwang einperftanden erklärt habe. Dieset 3 Paragraph wurde, vom Ausschuß angenommen, ebenso die wählen und dann die Ersteren. 1. eiden lassen, ab die Letzteren in der Gelehrienvorttäge * der Geheimrat Professor Dr! Heck, der

: ber die Ver⸗ Ministerialrat Roser hielt solchen Wahl Birektor des Zoologischen Garteng, über Men schenaffen !. Im

den Handel gebracht werden, die zwa b ĩ er n ha be. , ee, ,, ; le, l 5 ge zwar selbst keine od ur dem Weltmarkt. Ministerialrat Nebelung ertlärte jedoch, daß sei mit Rüchicht auf die Reinheit von großer Bedeutung 65 35 und 6, die weitere Bestimmungen ü Tätigkeit treten sollen. i modus für unmöglich. Abg. Morgth (D. Vp) schlug vor, Ab 2 5Srsaal werden nachfolgende Vorträge gehalten werden: Dienstag

eine geringe Süßkraft besitzen, aus d b = * ] ö ) 7 . ; ; ,,,, r a ,, n . der Antrag prattisch nicht durchführbar sei, und der Antrag wurde Ering sJentr stimmie dem Packung zwang zu, Kin scherungspflicht und die Versicherungeberechtigung enthalten. 235 daraufhin abgelehnt. aber die Einführung einer Staffelung. Ministeriglrat Nel 3.7 enthält unf. a. die wichtige Bestimmung, daß ein Mit. des Antrages Schuldt anzunehmen, Abs. z aber abzulehnen und dafür F ühr Dr. Noteboym: *„Kosmegonien, Mittwoch s hr Bi'

oder ein anderer Süßstoff gewonnen werden kann. Diese Vorst ; . r ö ; 1 i . 3 er r susen Nach 3 de ist zu ermäßigten Verkaufpreisen abzugeben Brannt⸗ Iung wie darauf hin, daß der Reichsmwirtfchastzrat n Illied mit Zuftimmung des Kassenvorstandes in eine andere Abs. 2 der Regierungsvorlage anzunehmen. Angenommen wurde Meißner: „Selbsthilfe im Haushalt“, (3 Uhr), Dr. W. Berndt: „Vom Tier zum Menschen“, Sonnabend (6 Uhr): „Thüringen“.

d verhüllten Süßstoffe sollen mit Hilfe des ö ĩ , , ; j X z und ver hüllte o n mit Hilfe des genannten Absatzes bei wein für öffentliche Kranken-, Entbindungs⸗ und ähnliche Anstalten Schutze des Publikums, den Verpackungszwang gutgeheißen hi asse wer Sohnstese nbertreten kann! Der Kaffen vorstand kann ben Farkuf nffimneig ber Able Leg Antrages Schuldt, welcher lautet? ö „Bestehen zwischen der untersten und höchsten Instanz mehrere

der staatlichen Ueberwachung des Süßstoffverkeh rs ĩ ĩ iber, de ei. ö z ; ; Ei teen n n , , , 8 ,, . oder zu wissenschastlichen Lehr. und Forschungszwecken sowie zur Be⸗ Abg. Du sche (D. Vp.) wünschte die Einführung von Literllsht Wellerversicherten auch ohne seine Zustimmung in eing höhere Klaffe ; Punkte die Regierungsvorlage und Jaßm gemäß einem Antrage des reitung von Speisgessig, zu Putz Koche und Beleuchtungszwecken Präsident Steinkopff enigegnele aber, daß“ die Industnt nder Lohnstufe versetzen, wenn dessen Beiträge in erheblichem Miß⸗ Zwischeninstanzen, so ist nur bei einer von diesen ein Bezirks- Hirschberg im Riesengebirge, 8. Dezember. (W. T. B.) Auf Abg. Wag and (oz) folgende Fassung bes bf * 3 ang. Ber oder zu gewerblichen Zwecken. Nach näherer Bessimmung des Dreiviertelliterflaschen ö Abg. Diez (Zentr.) beanttagh verhältnis zu seinem Gesamtinkommen und zu den ihm im Krank⸗ eamtenrat einzurichten. Abs. 2 der Regierungsvorlage sꝑll von dem Bahnhof Fakobst hal der Strecke Hirschberg Grüntkal Reichsminifter für Ernährung und Landwirtschaft und der Reiche Reichsrats darf Branntwein guch zur Herffeslsung von Heilmittein, eine neue Faffung, wonach im Inlande der Trüntbranntwein mm hestzfall zu gewährenden Kassenleistungen stehen. Gegen eine solche einer Redaktionskommission bis zur nächsten Sitzung in neuer Fassung tier en it Holz beladener und von Streckenarbeitern miner der Finanzen kannen mit Zustim mung bes Berratẽ 6 An, Riech. und. Schönheitsmitteln und zn sonffigen gewerblichen Behältern in den Verkauf gebracht werden darf, guf denen Int . een dem Betroffenen ein Beschwerderecht beim Ver vorgelegt werden. . 6 , infolz! Versagens der Brem ö hörung von Sachverständigen bestimmen, ob und inwiewelt die' Vor. Zwecken. abgegeben werden. Die ermäßigten Verkaufspreise Herftellungsweise und Herstesier angegeben sind. Mil diesem Mm sicherungs amt zu. Abg. Hoch (Soz) beantragte hierzu gewisse ĩ b jetzt die Verhältnisse d richtung ins Rollen. Der Wagen konnte erst auf dem Bahnhof schristen, dieses Gesetzes auf Stoffe, die in einfacher Weisc in Müßsen, den Branntweingrundpreig einen anggmeffenen Anteil an den wurde s J6ö angenommen, nachdem der Antrag des Berichterfhhh Aenderungen er erf l in eine andere Klasse solle entsprechend Der Vet lit en hen luck ger, geht dir Rbcltgien . schreiberhau angehalken werken. Unterwegs wär den zwei Süß stoff umgewandelt werden können, Anwendun nden sollen. Verwaltungskosten und einen an die Reichskaffe abzuführenden Betrag abgelehnt war. Die 101 bis 104 wurden unverändert nah n d ö Ei ö imengberhältnissen des Versicherten erfolgen . Beamten der Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln. Abg. ö . ; , . . 3 ,,, z 7a. die Faffung des § 3 in der ,,,, wurde ö don mindestens achthundert Mark enthalten. Abg. Die; (Jentr; Regierungsvorlage angenommen. 3 6 k des Kassenvorstands folle in Wegfall Morg th (D. Vp) begründete 39 ,, 6. ö J . . Jusschuß ckgelehnt., Sfatt dessen wurde gemäß einen Antrage des ba nLt rat . Tie beiden Cetzten Sate zu streichen. Der,. Bericht s8 1063 bestimmt über die Ausfuhr; Bei, der Augftht h kann? Der Mg einbgte fich altzann guf einen Wortlaut, diese Beamten gur dann von Fer Unterstellung . Bremen, 8. Dejember. (W. T. B) Die Rettungs— Abg. Br. Furenkam pff (D. B.) folgende Faffung för den Erstatter Az. Schu lz-Ga hm en (Jentr) beantragte, auch Branntwein oder von Branntwelnerzeugnissen kann. nach niln bern! großen ganzen! den? sozialdemokrgifschen Wünschen entsprach. feet werden können, men der , es uuf än 16 sta tfon ä it. S st er deut her Geschfchaftz ** i ng Schi, ö angenommen: „Für die Herftessung und den he brer die biez. die Anhzrung deg Beirats, vorznsehen sowie erer zu Bestimmung des Reichsrats der Verkaufspreig bis zur Grense n Beit ih e (neon nnrde ber Volfchlag der Regierung an, Ministeriums seine Justimmung gibt. Abg. Al kochte 8 2 ,, , , , ,,, Finfuhr' von Süßstofen ist von . Reichsregi 6 r gur bestimmen,., daß der, Verkaufspreig für Branntwein, der nach Selbftkeften ermäßigt oder erstattet werben. In gleicher Holt i 6. Damit war die erste Leung des Gesetzenkwurfs über wollte den Hauptbeamfenausschuß nicht mitwirken lassen. Ministerialra ö g . , stimmun . Reichsrats und nach e e . un Sin, unvollständiger Vergällung zur Bereitung von Spelseeffi rer⸗ bei der Ausfuhr bon Branntwein, der dem Branntwein gaufstzsah in . . 9 elgt en, , r . . r 3 it Kohlen von England nach ane mark bestinimt, , , ern iu zu . wendet cwirk, unttt. Wahrung der Selbftkosten in den Grenzen Fem Mencholiguegieih Enterlegen hat, oder von Crzeugnssenn K . . über Ab n derung des Wochen, schaftg, öffentlichen Rehts der sust'gdig , e. en, , G , , , e Ri acki j ö 9. anntwei Schl . ö . * ö ! ; K u 1. KJ . . säur die. der serbrabse f. J 36m ö. w 3 beraten worden war, vertagte sich der Ausschuß. . gestellt werden können. Stach sekretär Freiherr bmon 666 . Wien, S8. Dezember. (W. T. B.) Einer Mitteilung des stoffes gerichtete Teil bes Geschäftsbetrlebs des oder d B e. fähig bleibt. Dieser Antrag verlangt weiter, daß die Verkausspreife des Beirats vorzuschreiben, die Worte big zur Grenze der Eihh Der E83.) Reich stagzausschuß für Beamten nach, daß dennoch anch dig Beamten, Cen kirchlichen , , brasillanischen Gesandten in Wien zufolge haben die braflia⸗ unter ,,,. n, ,, . . . , . . ür Branntwein zu gewerblichen Zwecken usw. für das Heklollter keften⸗· zu treichen und den Branntwein aufschla⸗ h angelegenhelsten yghm gestern vor Eintritt in die Tages. einer gewissen Auhfsichtsstelle unterstellt sind. . . . , , der Absatz 4 des * der Re . gef ine 3. * & Weingeisft mindestenz um ein Fünftel niedriger sein sollen als der Monopolausgleich bis zur vollen Höhe zu erlassen h zibnuhg dne vom Abg. Morat (d. Vp) vorgeschiggehne gemein. Schroeder glaubtg teotdens ficht, daß . . 196 den Koklegen in Matte ke ur opa veranstalet, die Aus schuiffes gemäß durch . n K Reünntweingtugdzre c, ard, daß, le unter ümftänden auch bis m fu, erftg en. Der Ankragsteller kegrändefe ' den. Anttah, ae nthtziithung ar durä ce fe erf wrd, Kas ziehn, Nühhng eg deaëröteh dh ö 6. . 15 i e Bern cs sind 155 bis 156 Millibnen Kronen, ergab. B. V.) vorteschlagene Faffung ersetzt: Der gieichsmi ister d Betrage, den Gestehungskesten herabgesetzt werden fznnen. Abg. der Erleichterung des Wettbewerbs auf zem Weltmarkt. Der in Iutnürfe Heammtenangelegenheiten nicht fiber als dem 3. ils; Wee mglich S sei, durch, Mritnirt u gchat! r n n: Bie Summẽ wird unter die notleidenden Aerzte Deutschlands und Fman en und der geeichs mi imnister für Ernährung . i n gr. Schulz⸗Gahm en verlangte die Anhörung des Beiratg bei der wurde nach kurzer Debatte zurückgezogen, nachdem die Jiegiem schuß zur Kenntnis gegeben werden. Es handle sich, dabei iräten, da solche ven 6 . ae,. Sele de, derten. ö können nach Anhörung des Beirats die Verwendung und den Ab at Föstsetzung aller Vnerkaufspreise. Sein Antrag bezwegte im übrigen die vertreter Nebelung und Penhkärdt sich gegen feine nnst um? die vom Ausschuß als unerträglich angesehene Praxis, den werden können. . . * ö 6 . . 1 K unter Festsetzung einer bestimmten. Höchstmenge von Süßstoff Wiederherstellung des geltenden Mongpolgesetzes. Die Crmäßlgungs. gs Jberflüsfige Erschwerung ausgesprochen hatten. Abg. Gewerkschaften und Beamtenorggnisationen Regierungsentwürfe zu. daß ez nicht angängig sei,⸗ e ö. ö , h ö , , ght, . auch fuͤr andere als die im 8 2 . , ö. lei den, veränderten Hreisherbältniffen einigermasen an . Roesicke 6 Nat) forderte bei dieser grundsätzlichen an gängig zu machen, die dem Ne ichstgge Horenlhalten tir e ,, ö hi. gi e e * öh tte en, erneut 'n n en en gehhebec“, Wel Zhfainmenfhbhen z chen? einmt= he onderen Ber ingungen . ne heren hs sn snabmen gestatten. . te,, nicht keln ni , JJ . 3. ce hen vorliegenden Falle die Behandlung des Or wenn Tie einzelnen Beamten selbst darüber befragt werden, ob sie Menge von ,. 6. 99 6 ,, . u eg . 6 . K . ö * dafl des T tengo. über der französischen Konkurrenz. Deshalb dürfe . lk eee, stellen sollte daß . 6 ö . ng i farnn 6 n . gortsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über durch. einen Bram tenrat vertreten sein , . . 1g e hh 1 . sehr behindert durch Banden von Frauen eg u. sue ern er zeichen if tces 6. . . Branntwein nicht zu teuer verkauft werden. Auch die Abgg. . unverändert angenommen. ebenso 3 ger den mm . Ben mtenvertretungen wurde darauf . 9 6er e ern n mn. 5 2 3 . Pfeffer in die Augen warpfen, so daß zahlreich 6 . D. dat) undh, r, koäelick? (D. Natz traten füß den Schutz weinhandel in den z ib und 197 in der Fassung der Reglnm . . . ,, . kömreeschaften klarer heraushestellt zu haben. Gr ist überhaupt gegen Policisten geblendet weggetragen werden mußten.

Reichsminister für Ernährung und L irtschaf . . Aickemin fster, fuär, Grnährnng und. Sandwirtschaft ahn nn be der deutschen Parfümerieindustrie ein. Ministeriglrat Nebelung vorlage. Darauf wurde die weitere Beratung vertagt. entgegnete, daß diese Fabriken den früheren freien Bezug von Brannt= Im Reichstagsausschuß für soziale Ant w —— ; K. ;

6 . . r . . Berücksichtigung des

* dsbedarfs die Ausfuhr von i d wegn 2

23 6 I f f ö. ,,, wein häufig gemißbraucht hätten und zer Branntwein zu Trinkzwecken Jeg en helten wunde zunaͤchst ber Ent wurf lein es Geseth ;

durch folgende Formulierung des Abg. Dr. Kulenkam pff erfetzt: ,, morden lei. - Gins, Kantrolle sei nicht durchführen, da i ber Ver füche rung'pfhicht, Ber! iche rungsherecht 1. Untersuchungssachen. .

Der Reichsminister der Finanjen und der Reichsminisser für Er. leder Ir g. Pchhnheiteittel herstelle, Die Fabriken hätten im gung hunt Gründröh ne in ber Krg nr gintn dritt 3. Uu fgebole, Ver ust. u Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung

nährung und. Landwirtschaft bestimmen nach Anhörung der Gewerbe, ganzen 3.900 hl; Brgnntwein bekommen, aber nur der zehnte Tei erh el Nach ker egierungshorlage soll sich die Verff. Ver llnse. R chtungen, Verdingungen ꝛc. ̃ J. Banlauzweise /

treibenden, ob aus dem Erlöse für den nach dem Auslande abgesetzten a er tn ö. . ,, . i . pflicht auf folgende Erwerbskategorien erstrecken: Illj . Verlofung 6 ,, . ö . ; is für 16. Ve e . Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen. g rrent durch diesen Mißhrauch. Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Pienftboten, 2. HBetrieltbenn 6. Kommanditzesessschaffen auf jittien i Attiengesellschaften. , ile 6. ö

Süßstoff ein Anteil an das Reich abzufuü ie hoch di Süßstoff ein Anteil an das Reich abzuführen und wie hoch dieser zu Der Antrag Dis; würte einen Ausfall von fünfhundert Hillionen Werkmneifter unh ander Angestellte in ähnlich gehobener ,

n

vor dem ESinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Mi

6. Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

hemessen ist Die äbri in der Digz. . 3 k j. 3. 9 Vark für die Reichstasse, bedenten.ͤ Präsident Stein opff J. Handlung gehülsen unh el trnflne “, elf bohnen ' sen . Gesetzentwurfg eiledigt. sihfter an, daß, die, Fäbriten, den Bränntgwein fässthreise der, in Mhothe keen, 4. Dühnen,. und Hrchestermilglieher ohne ih . . ; i᷑ 2 Im Reichstagsanzsschuß fär dite Beratung des n w . 2 auf den Kunstwert der Leistungen, F. Lehrer und Erzieher, . 1 er Pefristete Anzeigen niüssen dire . . * . 3 * . h 9 ö . ö inen 5 2 3 1 2 ö . 6 Gesetzentwurfs über das Branntwein monopol behielt fich aber eine Stellungnahme für * zweite Les . . nung . ,, . ö. hin sn e drt ; hesatz * rechtem und linkem Sgltenflügel und Hof, 2377s85, 3 a 72 6 gl . Grundsteuer⸗ querwohngebäude mit linkem Vor⸗ und teu

wurden von den allgemeinen Vorschriften über die Branntwein. Dietrich-Baden (Sem.) wollte eine Verkislt i i z gung nur zugestehen, Seefahrt euge, sowig die Besatzung von Fahrzeugen I f b BV 9. ; : ; ĩ 6.66 1 9 27 Parzesss 669/15 7a 68 qm] mutterrolle und Gebäpßesteuerrolle 5249, linkem Seitenflügel And zweitem Hof, Versicherung so 2 U ge ote, er Kartenblatt 27 Parze 4 in er erk gg ehh, Gr, ne e sanenbh rg Se,

teuermutzkrrolle und Gebäude⸗ . e ef n gern, ungswert 12 400 . Berlin, den 21. Tovember 1921. nm , n, ,,

Nr. 6, enthaltend VorbRwohngebäude mit Holzstall rechts, Kartemlatt 24 Parzelle und erstem Hof mit Garten, b) Doppel⸗

verwertung durch die Reichsmonopolverwaltung die 85 und 86 wenn die Induftrie nicht mehr konkurrenzfähig fei, was aber zurzei i

unverändert nach der Regierungevorlage angenommen. Unter den Be- nicht behauptet werden könnte. Abg. . (D. , , n, ,, , der unter 2 his 6 ,

stimmungen, über die Perwertung des unvergrbeiteten Branntweins tra gie folgende Aenderung: Die ermäßigten Berkfaäufsprelse müssen zeichneten nicht z ö M äberfteigt. Äug der Mitte des Aug ch lust⸗u d ndsa en ö

. 38 ö. , ,,,, ih , bet. den Branntweingrundpreis und einen angernessenen Anteil an ben wurde vergeschlagen, die Höchsigrenze don 3 655 4 auf a B ndẽ 4 nh ber Berlin, den 21. Ctobember 192. Amtsgericht Berlin Wedding. Abteilung 6. steuermutterrolle 2 0 17. .

nu sehen ist. a nm n, 5 . ,,,, n. n ee ,, *. w . er fn, ,, , wies 3. Re , , n,, q Zustellu gen uU dergl. . Berlin: Amtsgericht e n, , . 9b loo] Zwangsverstei g . 6 h w Keichtzmonopolverwaltung abgegeben ist ohne besgndere Genehmigung Pbegüänstigten gewerblichen Verbrauchern zugebilligt werden. Im sch i. 3 463 en umg. . 5 , ö 4. . . 4722] Zwangs versteigerung. Im Wege der Zwangsollstreckung soll Berlin, den 5s Dezember 1921.

nicht verwendet werden. Der zu ermäßigten Verkaufshreisen ab- Falle der Ablehnung diefes Antrags beantragke er, statt achth 8 6 a ,, . ih log eo] Zwangs tzersteigerung lo bK Zw ange ber e. : ü , , n t e, ,. . zugebende Branntwein kann zur Sicherung gegen mißbräuchliche Ver⸗ Fier. zu setzen dreihundert Ierl 3 . n . , n nn. 3. . ö . ,, ü Im Wege der Zwa epd sstre ckung soll Im Wege der Zwan . n . . e n des 10 u r, an der Gerichtsstelle Berlin, ;

wendung vergällt werden. Ein Antrag des Berichterstatters, in diesem erklärte sich gegen die Verbilligung des Branntweins für Schönheilg. Krankend sich hinein z win ,, ehãnf am 6. Februar 19 Vormittags am 30. Januar 192 oꝛymittags 10 utzr an der Gericht felle, Brunnen. Neue Friedrichstraße 13 /S. drittes Stock. 183187] Aufgebot.

Paragraphen die Nit ir kung des Beirats vorzuschreiben, wurde von mittel, weil diefer Vorteil nicht den Konfumenten, sondern nur der e m en, ,,, . e f n 4 1 an der Heriqksstelle, Brunnen., 16 uhr, an d. . . ,,. plaß ö Nr. s5. M, Treppe, ver. werk, Jimmer r, 113M - 16, versteigert ! Die nachstehend eführten angeblich 3 . . . ke e wech, te. Stein kopf mit, Smduftrie zus lter witz Nachher zit zn nnn, üg ffn ,, platz, Zimmer Rr. Jo, Kreppe, derfteigert platz, Zimmer Nr. 2 e, ö bon Berlin steigert werden das in Grundbuche von werden das in Berlin, Hubener Straße 30, abhanden gekommenen, Urkunden wenden 2 ,,, , er r e nm,. . 6 e, e. y. ö,. der erste . 9 9e in der Festsetzung der Verficherungeg ren ze letzten Endes auf die Frage Berlin (Wedding Bad 83 Blatt 2028 belegene, im Grundbushe vom Frankfurter⸗ auf Antrag der dabei in /() vermertten Per⸗ Auch Ministzrigl e be hi urchführu uf⸗ assung der gierungsvonlage angenommen, die beiden 1 ĩ ĩ ĩ de f , igenti . i gie fenselso mãn nischen Betriebes nicht an mögl. wenn immer erst der Beirat . aber entsyrechend einem kent des Abg. 69 5pflin . [, 6. ö J . ie. ge tragener igt ger 9 ,, vember I521. dem Yäge der Eintragung getragener Eigentümer am 23. November I. Die,. 3 o eußische tonsolidierte

. . ,, 3. , V . ,, Nach X 93 hleiben die bisherigen Bezugsrechte für Maßnahmen eine so sprunghafte Bewegung! wie die augenbli l- 8 4 . . . Stto Staudt des Versteigerungsztmerks Handelsmann ig2l, dem Tage der Eintragung des er., Staatsanleihe von . Nr. ö. ö. 3

, wunperändert gugenommen,. chens die zg d, und özö. Branntwein zr. Speifeessgbereitung esscheren derbe, pn, Helsbewerkung ohne weösterez zun Aushangobunä zu nehmer. ng run lshorst, 2. Frau Elifabeth Radel, Gustary. Hrimm Berlin) eingetragene steigerungsvermerks; Dr. jur. Adolf 2009 * (Bauerhgsbesitzer Julius Rung

3 20 enthält die. Bestimmungen über die Kontingentierung dafür, soweit die bezogene Menge das Bezugsrecht übersteigt, soll sich . uh g , mn in⸗ Friede n, mn, , een, wren,

. r n hen g . sos ür . e, m, e . um , ,, en,, 1 . , dafür fünfzig Gorise dung in zr Zweiten Beilageh . del ö ö ; eien r gn nn nteilen) eingetragene enthaltend Vorder ö . err r rn , n ,,. ö uboltz ju Cammin in ; 6 . , . . 9 6. . g jn & gien Beilage) Rech ü 6 ; J Querwohnhaus und! mit rechtem Anbau, linkem Seitenflügel! Peönmern).

welchen Teil ber der Entschädigungszahl (63 216 des Gesetzes über ö. der Neonoß ler n ff war der 8 e mn, 3. Grundstch in Berlin, Schsnfieher Straße Abtritt und 21 ö

hint werben das im Grunbbuche bon Berlin. werden das im . ] Reinickendorf Band e n Band 1s C Hlgzt 2 seingetragener Eigentzlmer am 9. No⸗ torbezirk Band 13 Glatt Nr 381 (ein⸗ sonen aufgeboten: