1921 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

grobem statistischen Umfan Im Jahre 1914 wurden

Auf alle diese Strafen kann muß vorliegende Gesetzentwurf, kann die Anwendung gebracht werden. Rund drei strafen werden dieser Umwandlungs Dadurch wird eine der jetzt ja vor das furchtbarste zu leiden hat.

Dieses Gesetz geht als großen Strafrechtreform voraus, und es Novellengesetzgebung, : Exrperimentiergeseßgebung ermöglicht die große Reform neue ng

auszuproben. Unter diesem Gesichtspunkt

* 8101 5

Gesetz auch das gegenwärtig beim Reichsrat lie Dies Sesichts 5 . Diesen Gesichtspunkt möchte ich aber auch

anderungsanträgen geltend machen trag 3243, der darauf gerichtet ist zweck durch eine Geldstrafe erreicht streichen. Mit anderen Worten: Freiheitsstrafen unter 3 Monat soll. daß an ihre Stelle durchw ist aber der Sinn dieses Gesetzes

dieser

Geldstrafen ersetzen kann, und möglich sein wird, alle auch nur unter einem Kommunistem), während ich es wo die Freiheitsstrafe etwa erst mit Aber gerade um das Richter die Wahl lassen, Geld⸗ und Freiheitsstrafe zu wählen. Derselbe Gedanke

auch die vorgeschlagene Kollege Herzfeld sehr zu geschieht, sehr zum Schaden der Sach bezeichnet hat. (Sehr richtig! bei den wollen doch von dieser freien Arbeit mittel nach Möglichkeit fern halten. um eine Art der Abgeltung der Geldstrafe eine neue Strafart. (Sehr richtig! Aus dem Gedanken des Ezperimenti wir nun der Reichs regierung gegeben, die Ausgestaltung der freien weil die Möglichkeit eines elastischeren gegeben werden muß, als

Regelung der

Daneben haben wir den Ländern die Mög

8

freie Arbeit zu ordnen, weil auf bei der Regelung der freien Ark muß. Wir nehmen an, von den Ländern durchgã werden wird. Den Sinn

den Ländern zu ermõgliche

Arbeit ganz abzusehen

Derr Abg. Herzfeld hi

Absicht geäußert habe, von diesem M machen. ; bei der Regelung der freien Ar gehoben. (Sehr richtig!) k hat in dem Antrag auf Nr. 8 rzfeld gewünscht, daß bis Bedingungen der freien Arbeit sationen der Arbeiter und Angest

ist eine De sbsterst andi cc enn ö Arbeit die wirtschaftlichen gestellten gehört werden,

* aber

starre Form

6 8 D. D.)

eines Gesetzes zu gie ßen.

gestelltenorganisationen bei Arbeit n ĩ

Arbeit sich nicht durch enge der Konkurrenz leiten lassen Seite immer wieder und n an Gewerbe und Industrie die schwere Problem der Gefängnisarbeit ichtspunkt der Konkurrenz zu unterstellen, de 7 5 D =. . . 6 * ö in Betracht kommt, als die Gefängnisarbeit ja schwindender Bedeutung ist.

Ich wende mich schließlich zu dem

3 ich se zu dem Antrag guf Nr. 3240: .

Be iti V

ei olitischen Vergehen darf bei der Sefängnisstrase in Geldstrafe für

Rücksichten des

gesetzbuchs vorgesehenen . ann Freiheitsstrafe erkannt werden. Das würde bedeuten, daß für politische maß der Gesdstrafe, die an die Stelle von bis Fretheitsstrafe treten könnte, auf 13 5090 Nart während es sonst 150 009 Mart beträgt.

Ich möchte zunächst dagegen die Unklarheit einwenden, die ; besteht und die es ff des politischen Verbrechers, ohne Gesetzge bung überhaupt aufzunehmen.

über den Begriff des politischen Verbrechers unmöglich macht, den Begriff des he genauere Erklärung in eine Es dürfte dem Herrn Kollegen Herzfeld nicht welche Schwierigkeiten dieser lieferungsrechts uns bereitet.

aufmerksam machen, daß gerade bei politischen

J 3 e fn vy 515 * 7

hohe Geldstrafen unter Umständen außerordentlich angebracht sind Kollegen Herzfeld nicht entgangen sei ö de: n Kolle Herzfe ich gangen sein, daß , n . Unternehmungen oft mit außerordentlich ö. . ndischen und ausländischen Geldmitteln gearbeitet haben. Ich zalte also den von dem Herrn Koslegen Herzfeld vorgeschlagenen für unannehmbar.

Es dürfte dent Herrn

Satz über die politischen Verbrecher Gestatten Sie mir zum Schluß, dem Wun geben, daß die Abstimmung über dieses Gesetz ein sein möge, daß die politischen Gesichts punkten behandelt werden darstellt als eine Angelegenheit, in der alle Part miteinander einig gehen. (Bravo!) ,

89 5j daß sie für ein paar

bei den De

uf 22153 der Herr Kolle zum Erlaß eines R

w zu vereinbaren seien. daß bei der Regelung der freien Organisationen der Arbeiter und An—= st . we es ist nicht angezeigt, das in ei Ge setz hineinzuschreiben (sehr richtig! bei der ö 4 n

mme (Sehr richtig! bei de N 8 9 ö. ; ;. Wir sind der Ueberzeugung, daß die Arbeiter- und An— diesen Besprechungen über die freie Arbeitsmarktes und werden, wie wir auf der andern ich mächte das auch an dieser Stelle Aufforderung richten, das nicht einseitig dem Ge⸗

Gel angnigstr ü jeden Tag der erkannten Freiheitsstrafe auf keinen höheren als den im 5 29 des Straf⸗ Betrag von 150 Mark für jeden Tag Verbrechen das Höchst⸗

herabgesetzt würde,

Begriff auf dem Gebiete des Aus- Sodann aber möchte ich darauf

ganze Strafrechtsresorm nicht unter partei⸗ soll,

9 s. der Anwendung fähig sein wird erkaunt an Gefä isstrafen , ? . 91 urden fangnisstrafen A darunter an Gefängnisstrafen bis ausschließlich 3 .

3 . ö Novelle der künftigen umfassenderen

ist ein Vorzug 6 Jahre hindurch

e. die dazu dienen kann, für inrichtungen zunächst einmal

gegenüber den

zunächst gegenüber dem An⸗ die Worte „wenn der Straf⸗ werden kann“

in 8 3

r Antrag will, daß es künftig en überhaupt nicht mehr geben eg Geldstrafen treten sollen. Es . erst einmal aus ben, inwi 2. es es, e Szuproben, inwie⸗ t man der kurzzeitigen Freiheitsstrafen entbehren und sie durch und ich glaube keineswegs, daß es jemals Freiheitsstrafen unter 3 Y r Monat zu entbehren, (Hört, hört! bei den. hl für möglich hielte, daß man vierzehn Tagen einsetze zu erproben, müssen wir einstweilen dem bei den kürzeren Freiheitsstrafen zwischen

des Experimentiergesetzes beherrscht nun . freien Arbeit, die Her Unrecht und, ich glaube, wenn 6. 1 e als ein neues Strafmittel Deutschen Demokraten.) Wir die Bezeichnung als Es hande

. schuß Bayern die * ittel keinen Gebpauch Es hat lediglich im Ausschuß die Schwier gieren .

beit sich bieten werden, hervor⸗

m X

rgani

r um so weniger von sta

Bartz (Hannover)

Umwandlung der

zu drei Monaten

unbekannt sein,

Unternehmungen

sch Ausdruck zu Vorzeichen dafür

daß sie sich

eien des Hauses

7 616, Monaten 149 051. zwar nicht, aber kann der Imwandlung in Geldstrafe in . der Gefängnis⸗ . möglichkeit künftig unterlie

Gesundung unseres Strafvoli 22

allem unter der Ueberfüllung der Gefängnisse auf

; e vorläufig sehe ich außer diesem gende Jugendgesetz.

lonaten und

n ließe.

Straf⸗ lt sich hier lediglich und keineswegs um utschen Demokraten.) iergesetzes heraus haben und dem Reichsrat die Möglichkeit Arbeit zunächst zu regeln, . und schnelleren Verfahrens die Reichsgesetzgebung es bietet. die lichkeit geboten, die die örtlichen Verschiedenheiten Irbeit Rücksicht genommen werden

daß von dem Mittel der freien Arbeit

. ge . eichsgesetzes die mit den wirtschaftlichen

Es

organisat 8.36

betrag recht ins daß der

Aba. der I. eine trages be

Abg.

Die

Ab Vorlage

zu trag B vom preu über die fangenen. Ab des .

stimmt. nildert, sch soll jetzt n Vergehen

daß

Schießerlaß notwendig. wenig auf heißt darin

9

wie so mittelbar vo

. Formel von schossen, nur

abgelehnt.

ü ber da auf Gru zur Erl ragen.

Prãäsidenten zu schaffen.

Dienstentlassu

gerichts müsse selbst sei ein

In der Begründung

werden könne,

obersten Gerichtshof Weifun werde in unberechtigter Wei Gerichtshofs eingegriffen. Referentenarbeit und dem Minister beim. n,

Verlangen der versi

Herren! Die schuß erklärt,

Unabhängigkeit zurzeit deshalb wirkungen ergeben könnten,

lassen.

nur dem Ge

und Weisungen irgendwelcher Art

Nun hat habe sich auf d Beweise dessen

des Regierungsentwurfs zu 5 33 gesa heißt es nämlich: H

Die Zahl

BPräsidium, sondern der

Es lann also der Reichsarbeitsminister Wei

8 so der Reichsarbeitsminister Weisungen i i

1 * : Richtung erteilen. . J

Warum ist das

esse der Kriegsbeschädigten,

sich am Reichs Urteilsfällung i

Wir konnten leider in das Rei geri 3 Reichs versorgungsgericht ni 8 . trauen setzen, daß es aus J

arbeiten würde.

Aba. Kommunisten auf

on ; , Re , M aber lehnen wir ab. angnisstrafen

die Wirkung nur die sein. schränkung der zulässigen werden kann.

ein verstanden,

den . der Gelds Neuerung sich in der

angenommen, Gesamtabstimmung.

Es folgt der Bericht des Rechtsausschu über folg ; sses über den An⸗ ar th (Comm.), betreffend Aufhebung des N

herausgegebenen Erlassegz

es Ausschusses zuzustimmen. der Reichstag den Antra ü i 5tag den Antrag annehmen würde, gierung nicht verpflichtet. eine hij regierung zu entsprechen. . Abg. Sch geschickt abgefaßt,

stin mungen übrig,

geschossen werden solle. J Polizeibeamten geringfügig Abg. Herzf l Minister geschehen, die durch d a berluste auf ihrem Gewissen ,. ö n f durch ihn sind wir zu' in hellste Empörung bringen müssen. viele andere,

vorbehalten, früher kannte man di den Bürgerlichen hen

regierung muß dafür sorgen, daß dieser Erlaß aufge 0 Der Antrag auf Mufhe bun 8 des Erl asses wird

Es folgt die zweite Beratung des Ge setz rt mr

. in einer gleichzeitig folgende Entschließung vo ⸗. regierung zu ersuchen, ih i n , , rung weitere

Abg. Dr. ringer (D. N k , . . lieder des Reichsbersorgungsgerichts wid ine Dienstvergehent 9 . j ö. Disziplinarverfahren ergangene Entscheidung aus ihrem Amte durch

übrigen den Ausschußborschlä ĩ kJ richterliche ur r n 6 ire eb diz en

rungsamts sei sch Westarp gestellt .

versicherungsordn ung vertröstet u ö und länger . ; . .

Reichsarbeitsminister Dr. Brau ns:

., Irgendeine Einflußnahme des Frechung ist schon nach 5 3 des vorliegenden Gef ü . . ausgeschlossen. Der 8 3 sagt: ö 3 . Die Vorsitzenden und Beisitzer der Kamm ̃

ö t ; l er id S Spruchbehörden sind bei ,

Sof fmann⸗Kaiserslaulern Se ): ionen werden wir zustimmen. Die übri zustimmen. rigen lehnen wir ab. Wenn bei der U in. Gelzstrafen bei politischen ieden Tag Gefängnis auf 150

Gefängnis geschickt werden, weil en Geldstrafe zu der Strafzweck dann ĩ

man angesichts der

Dr. Rosfenfeld m. So; ): Wir Reichen zugute kommt.

Den wir zu mit

Ausnahme des

züglich der Geldstrafe, denn die Wirku ies , . ldst rafe, zirkung die trages würdg sein, daß zie politischen Vergehen schwerer .

gegen

Leuthe er (D. Vp) äußert einige Bed rafe durch freie Arbeit, r 62

Erfahrung bewähren werde.

Anträge der Kommunisten werde wird nach den n g ner helf sereiden ,,.

hischen Minister des Innern

Verwendung der Schußwaffe bei der Flucht von

D. Nat) erstattet

Dr. Barth ö at beschlossen,

Der Ausschu Es sei eine preu

m idt⸗Sachsen (Soz ): Der Antrag war n tach dem neuen Schießerlaß, der den ah

eint uns der Antrag jetzt überflüf irn ien , n , f. k üssig zu sein. handelt,

wesent

die den Staatsbürger gefährden.

. 6. J. g n. e,. zu sprechen, schein los ĩ

lber e, che gene bp r Firn. gesetzlichen Grundlagen beruht, wie der Heinesche u. a., daß bei geringfügigen Welches politische erscheinen? eld Komm): Was Der

zu Zuständen

ie J ekommen, die

latt ermordet worden, bejeichnen derw

t dem Polizeirevier.

ent schützend seine dem n ,, n , war der deutschen Repub

Die

Kommunisten und allenfalls Unabhän * wird.

s Verfahren in' Ver no der Beschlüsse des Ausschu sse gung von Kriegs beschäbt Der Ausschuß hat das 160 P Reihe von Punkten

sorgungssache

Garantien für die richterliche Unabhãngigkei für gkeit d und der Mitglieder des Riel or g e cr

begründet einen von sei . on seine

durch

ng entfernt werden dürfen. Die unbedingt, ausgefüllt werden. Notschrei in diesem Sinne an den der Vorlage

als oh der Rei finde sich Cin Passus, der gedei

en und Direktiven zu

r erteilen. in den ordentlichen .

richterlichen Unabhängigteit r Helen entgangen.

jon vor zwölf Jahren

vom Abgeord zt werde nan auf bie Repifion ber en, wieder zwölf Jahre

item Bra Meine Damen und Regierung hat bereits in den Beratungen im Aus⸗ daß sie die gesetzliche Festlegung der richterlichen lb ablehne, weil sich hieraus Rück⸗ die sich nicht ohne weiteres überfehen Ministeriums auf die Recht⸗

der Rechtsprechung. angi setz unterworfen, ö 2 . nicht gebunden. . gemeint, der Arbeitsminister Obrigkeitsstaates gestellt. Zum das, was in der Begründung ist. In der Begründung

der Herr Vorredner en Standpunkt des beruft er sich auf

der abzuhaltenden Sitzungen bestimmt nicht das

Präsident des Reichsversorgungsgerichts.

vorgesehen? Es ist vorgesehen lediglich im Inter⸗ l um die Rückstände zu verringern, die versorgungsgericht angesammelt haben. Mit der

n den einzelnen Fällen hat das gar nichts zu tun.

sich diese Rückstände schnell genug auf-

nh Dem Anlrage de Dinzuziehung der wirtschaftlicken 8 r e. der mwandlung von i ,, der Geld⸗ ; eschränkt wird, ird daß gerade die polltischen .

Anschauung komm ĩ dauung kommen wird, nur durch eine Freiheitsstrafe erreicht

. ; sind mit der Vorlage t zumal durch die Ausschußfa di f . e n e Ger erf, schußfassung die Gefahr Fefeitigt. tragen der Kommunisten stimmen

; chuß l zweiter Le ebenso auch gleich in dritter Lesung und .

wir haben ihm aber seiner Tendenz wegen zuge⸗

wenn es sich i . ; um

immerhin sind noch aus alten nike lit ce . Wir wünschen, die Regierung einen Ge s i te, licher e mu er ö vorleat. der die letzten Heft Arg; Dr, Reber den Heineschen Um so mehr ist es

Es politischen Verfehlungen nicht Vergehen wird aber nig

egen die preußischen * viele Menschen laß h . e den Reichstag uch unser Führer 236 ist, eise un⸗ : Der Sozialdemokrat Severi den Erlaß erneuert und , Len nde über die Mörder gehalten. Die

lik diese Formel nicht. Allerdings von; und Dei er i nr d, wi lei n, . Reichs⸗

gten⸗ aragraphen um⸗ abgeändert und Die Reichs⸗ der Neuordnung der Reichs versiche⸗

24 a, wonach die Mit⸗ ihren Willen nur wegen eine in einem förmlichen

auf die des Reichsber a l Von den Beteiligten deichstag e

et

sarbeitsminister sich anmaßt, einem Geschãfts . 2 ᷓ— a Wahrscheinlich aber ö dieser 8 . sen Das itglieder des eich?

ich in dem Verfolg der Debatte dem Hause mitzuteilen bin. Qms uni dieses Jahres hat das Nzeichserseäh dent rund öh0 Urteile gefällt, in Juli 250, im n geriht

; August 150. All- August stand dem ein Eingang von 1500 S Allem in hört! links.) 1 Sachen entgegen.

(hört, Was nun die Tabellen angeht, von denen der, Herr V

geredet hat, so haben sie weiter nichts enthalten als eine? ordner , S8 eine r

Tarstellung der Berichterstattung des gieich zversor gu ns c e Sehr richtig links.) Hierzu also nochmals einen anderen b hören, erschien, da es sich lediglich um einen vom . iu persorgungsgericht selbst zugegebenen Tatbestand handelt eich . Sehr gut! links) mut

Abg. Meier ⸗Zwickau (Soz.): Der Ausschuß hat

337* * 7 hu ( 99 & 60 lien li abgelehnt. und quch wir werden . ö, ö . wir müssen befürchten, daß im Hinblick auf die Unabse kinn, . TW die älteren Mitglieder des Reichs bersicherungsamts s hani 6 zuwenden würden. Es muß aber an die gig cn In 23 7 Kriegsbeschädigten so schnell wie zeiht in i en. ö n das Reichsbersorgungegericht keine Sinn e . 3 mit ganz ungenügender Tagesordnüng anseßzt, so můüß . zer ichkeit gegeben sein. . einzuschreiten . ie Mag Abg. Al bre ch s- Magdeburg (Komm): ist den Kriegsbeschadigten und den r n holfen. Die Zusa erichts wird dere

e⸗ 3

Ge⸗

Be⸗

An⸗ An⸗

diese

die

r Vorlage nicht

. dem ,, 3 . ische Angelegenheit, und selbst wenn ͤ die preußische Re⸗ m etwaigen Ersuchen der Zeich

agg nntßte gege h der Rekurse .

. Dutschnation gien 0] ir als wesentlich. Ver. ellten Abãnderungzansta⸗

Abg. Thiel (CD. Vp): Die Annahme des 8 wegs zur Folge haben, daß dre Krie 8 hädigt? . ö. aiss ö g gig nitanz warten müssen. Die Organisationen riegsbeschadi ae sich selbst. einmütig dafür e en nber ri, ,. sind im Reichsbersicherungs amt 309 Btellen in. ge ö. en; und dadurch ist eine ungebührliche Ueberlaftung der . . . Aufgaben des Re gen f, n seriä l; eingetreten R 6 iese Frage nicht jetzt Entscheidung getroffen, so sütchien m 97 6. die ganze Angelegenheit auf unabsehbare Zeit urn g ee , i nd das glauben wir nicht derantworten zu . Ind Meinung. daß 8 3 genügt, um die richterliche Unabhangigkei ! gewährleisten, können wir dem Minister nicht folgen. ö g Se rte le (Komm.); Es wäre weit besser a as Tiere r sh, ausgebaut hätte. Slatt dess ö . ö es hier mit einem sehr umfangreichen neuen Gesetz zu . ö. . as hestehende . noch wesentlich verschlechtert' r ö w fn k *r ö sind tt. Der Staat ist eigentlich Schuld 8. Triegsbeschidigken und der Kriegs . . 4 . des Staates geworden, der Stagt laubt sie aber alte Obrigkeitsstaat, als unmündige Kinder derlangen, daß auch § gz Renten unter 465 * aussch

icht 24 a wird keine

. . etwa ih rer Streitsachen in .

lich

so⸗

gewesen, wenn

sind wie der der behandeln zu können. W estrichen wird, der den n r g, i ö . will .

6 Äbgenndre SGentr.): Bei der erstmaligen R seym

2 Rekurs auch für die Renten unter 40 3. e feng, e, uns immer noch im Uebergangsstadium und werden i einem . . n Gerichts korper erst gelangen können, wenn— diese abnorme . *. don innen nicht mehr vorhanden ist. Nach meiner Uiebe— 7 . ist dur 3. JJ hin reichend 9 nge das Neichsvorsichernngsant besteht ist gegen seine . . ö 3 ö Hire, ell dei den ordentlichen Gerichten darf nicht für die Arbeit in

,, auf it dee Reichsbersorgungsgerichts so= * . daß bei diesem Gericht keine Sine kuren

Abg. Henke (n. Soz. hängigkeit der Richter zu .

d e, e,, fene ,. ' n 8

ö Notwendigkeit, die Unib⸗ en. . Reichsarbeitsmin ister Dr. Brauns: wenige Worte, die ich leider nicht unterdrücken kann. . unkorrigierten Stenogramm, das mir vorliegt, hat der Herr Ab⸗ geordnete Thiel unter anderem folgendes gefagt:

Sie verzeihen mir 9 Nach dem

8

Die Richter bringen zum Ausdruck: wir fühlen uns unter diesen Verhãltnissen nicht unabhängig; wir fühlen uns in unserer Rechtsprechung eingeengt und abhängig von derjenigen Aufsichts⸗ . instanz, die zugleich eine Partei zu vertreten hat. Meine Damen und Herren, diese Ausführungen des Herrn Ab— Ceordneten Thiel könnten den Eindruck erwecken, als seien die Richter im Reichs versicherungs amt der Meinung, daß die Stellung nahme des Ministers von parteipolitischen Gesichtspunkten dittiert werde, und als sei gerade jetzt der Anlaß zur Aeußerung der⸗ artiger Befürchtungen gegeben. Die Ausführungen könnten weiter= hin den Eindruct erwecken was ich nicht einmal annehmen will aber sie könnten es tatsächlich tun als ob auch der Herr Ab— geordnete Thiel dieser Auffassung zustimme. Demgegenüber bin ö. genötigt zu erklären, daß die Mitglieder der Regierung sich . m Reichstage und dem Gemeinwohl verantwortlich fühlen und unter diesem Gesichtspunkt ihres. Amtes walten, und ich bin der festen Ueberzeugung, daß auch die große Mehrheit dieses Hauses die Stellung sowohl wie die Haltung der Minister nicht anders , , Ich lann deshalb auch zu derartigen Befürchtungen, wie . ö ö. . Abgeordnete Thiel wiedergegeben hat, leinen In diesem Zusammenh n Thi . . . . ist vom . Abgeordneten Thiel In dem Augenblick, in dem sich die Richter nicht mehr unab⸗ hängig fühlen, in dem Augenblick sind sie es nicht mehr. Ich habe dem nur hinzuzufügen, daß ein Anlaß dazu, daß die Richter sich jetzt nicht mehr unabhängig fühlen, absolut nicht vor—= liegt. Der Rechts zustand, wie er heute im Reichs versicherungsamt ben die dortigen Richter besteht, und wie er auch hier in dieser Vovelle sestgehalten ist, hat jahrzehntelang bestanden und hat unter einer Regierung bestanden, die den Herrn Abgeordneten, die dien Abnderungsanträge gestellt haben, jedenfalls näher stand . . heutige Regierung. (Zustimmung) Bis heute ist gar eie. age darüber laut geworden, auch nicht unter der neuen ö . gigleit angetastet gewesen wäre. (Beifal

Abg. Thie l (D. Vp) betont demgegenüber, er habe nicht von

. h

politischen Parteirückfichten in , . 3 ö n, sondern das Wort Partei nin er Gesebentwurf wird unveränd. Kommis⸗ siaonsbeschlüssen intl err unverändert nach den Komm dritter Dien zweiter Lesung angenommen, ebens

In zweiter und dritter Beratung wird ohne Erörterung au⸗

T*

Dan 2 . Das werden Ihnen einige Zahlen beweisen, die

enoinmen der Gesetzentwurf, hetreffend die Rechtsverhältnis⸗ der ehemaligen elsaß⸗lothringisc 3 4 i, ,

Cinkommensteuer zu veranlagen ist, wenn das steuerbare Ein⸗

und Genossen vor, die Reichsregierung

Geschäftsordnung

besondere an der Wasferkante und unter den landes, hervorgerufen. Deutschen, namentlich in

Frage droht leider im politischen I . un terzugehen, sie gehört

einer Besoldungsordnung für die elsaß⸗lothringischen Landes-

en.

s folgt die zweite Beratung des von den Abgeordneten Marr (Zentr), Em minger B. Pp) und Genoszen heantragten Entwurf eines Gesetzes zur Ab⸗ änderung des Einkommensteuergesetzes.

Der Ausschuß hat den Entwurf u. a. dahin geändert, daß für die ersten angefangenen oder vollen 50 900 M. des steuer⸗ haren Einkommens die Einkommensteuer 10 vH. betragen soll, j jür die weiteren angefangenen oder vollen 19000 M. 15, für hie weiteren angefangenen oder vollen 20 0909 M. 20, für weitere angefangene oder volle 20 900 M. 25, für weitere angefangene oder volle 190 009 M. 30, für weitere angefangene oder volle 190 900 M. 35, fir weitere angefangene oder nolle M0 900 M. 40, für weitere angefangene oder valle oh 000 M. 45, für weitere angefangene oder volle o 009 M. 6, für die weiteren , . oder vollen 500 009 M. 55 und für noch weitere Beträge des steuerbaren Einkommens 6 vom Hundert. ö .

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um je 240 M. für den Steuerpflichtigen und für seine nicht selbständig zu veranlagende Fhefrau, wenn das steuerbare Einkommen nicht mehr als 0 Hoh M. beträgt, um je 360 Mark für jedes zur Haus⸗ haltung zählende minderjährige Kind, das nicht selbständig zur

sommen nicht mehr als 200 000 M, beträgt. Für die Lohn⸗ steuer (Abzug von 19 vH. vom Arbeitslohn) wird folgende Aenderung bestimmt: Der Lohnabzug ermäßigt sich für den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau um je 20 M. monatlich, für jedes zur Haus⸗ saltung zählende minderjährige Kind um 30 M. monatlich. Ferner ermäßigt sich zur Abgeltung der Werbungskosten dieser Steuerabzug noch um 45 M. monatlich. ö An Stelle des Rechnungsjahres soll überail im Gesetz das Kalenderjahr treten. Die neuen Bestimmungen sollen mit dem 1. Januar in Kraft treten mit der Maßgabe, daß die Ein⸗ fommensteuer für das Rechnungsjahr 1921 nach den. bisherigen Vorschriften veranlagt, jedoch nur für die Zeit bis 31. De⸗ zember 1921 erhoben wird. Abg. Höllein (Kotnm.): Der vorliegende Gesetzentworf zur Cinkommensteuer ist nur dazu bestimmt, die breiten Massen zu fäuschen und ihre Aufmerksamkeit von dem ungeheuren Steuerraub, der beabsichtigt ist, abzulenken. Der Reichskanzler hat sich bemüßigt gefühlt, im Hauptausschuß eine Rede zu halten, von der man sagen ann: „Herr, dunkel ist der Rede Sinn.‘ Nur in einer Hinsicht war er kiarer, als er nämlich eine neue Belastung der breiten Massen durch eine Erhöhung der Verkehrstgrife in Aussicht stellte, Und bon seinem gehorfamen Pudel, dem Reichstag? hofft er zuversichtlich, daß er ihm hierin folgen wird. Der Redner begründet dann einige

Abänderungsanträge seiner Partei, die eine anderweitige Staffelung

der S nd der Steuersätze zugunsten der geringeren Ein— ,, der . Einkommen ordern, sowie die Werbekosten und die Steuerabzüge für die Steuerpflichtigen und deren Angehörige erhöhen wollen. ; Die Ausschüßvorlage wird unter Ablehnung aller Anträge der Kommunisten unverändert angenommen; in der sofort sich anschließenden dritten Beratung wird die Vorlage in derselben

6

Fassung endgültig angenommen. Eine Entschließung des Aus⸗ . . . den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und ihren Kirchengemeinden bis zur endgültigen Rege⸗ lung der Kirchensteuer Vorschüsse vom Reich gewährt werden sollen, wird angenommen. 3 nr n, , me r mn, Es folgt die zweite Beratung des

etats für 1921. ö. J Reichspräsidenten liegt der

dritten Nacht rags—

Beim Etat des Antrag der Abgeordneten Hergt (D. Nat), Dr. Stresem ann, (D. Vp.) 4 zu ersuchen, die am

Schlusse des Artikels 1 der Verordnung Über die deutsche

Flagge vom 11. April 1921 festgesetzte Frist für die ein st⸗ veilige Führung der bisherigen Flaggen, soweit sie die Seeflagge betrifft, bis auf weiteres zu ö

Präsident Löbe teilt mit, daß der Wunsch bestehe, heute no die i . vor Weihnachten zu beenden. Er bittet deshalb, die Redner, das Schwergewicht auf die Abstimmungen und nicht auf die Länge der Reden zu legen. Zur Besprechung der Fragen über die Schuld um Kriege, über den Bolchstoß von hinten usw. läge nach der

kein Grund vor. sHeiterkeit .. w

Abg. Sch ul gß⸗Bromberg D. Nat: Der Beschluß des Reichs tags vom 27. Juni, welcher die Fortdquer der 4 367 J. Januar 1927 verbot, hat eine große . 9 n. In zahlreichen Protestaktionen haben sich die in Südamerika und anderen Stagten, gegen diesen Beschluß mit großer Erregung gewanzt. Auch alls ser== männischen Krelse des Inlandes wünschen eine Ręmedug des r e. iagsbeschkusses. Wir beantragen deshalb die weitere Forth auer d er alten Flagge. Ich bitte Sie, die Frage ohne rern gene men it zu prüfen, es handelt sich um eine reine Iweckmäßiakeitssache. Die

aberhenicht' auf des Schtachtfeld des Polltischen Kampfes, sondern auf

; h. a , , . 9 i b die rein wirfschaftliches Gebiet. Zur Entscheidung steh ,, Fortdauer der gallen Flagge mit dem Ansehen. das sie . 1 Jahren erwosben hat, nicht für unsere Wirtschaft un ö 5 durtelibch er ft. als iöbre hf e mis ihren rh dice unferen Antrüg geben wir Gelegenheit, den Irrtum des . wieder güt zi machen. Wir strecken Ihnen die Hand zum ö hin und wollen die Frage sine jra S6 Studio erledigen. Machen

Sie Laut Linkem? sich von den Parteipolilischen Doktrintn und, von

. 5. smus los. D im der Herrschafß der Dogmen des Parteikgtechismus los. Draußen in Lande wartet! man gespannt auf den Spruch. des , , . gr läuschen Sie die hochgespannten und fieberhaften Envar . 8 Mit der Annahme unseres , ß . dem ganzen Land einen Di srweisen. bhafter Beifall rechts) . J

e ien te m if g, Fel wie eben geschildert, liegen die * g nicht. Ich weiß, . sesbst an der Waterkant wohnend. und . ein feld , Mann, von einer Erregung unter der . ; und am Seeverkehr interessierten Bevölkerung über die . ?; 9. nichts, Man hat sich ja bemüht, künstlich eine solche y, nn, . erzeugen, aber ohne Erfolg. Der Kampf um Lie Gin fie m, , Das h ie spartei früher zuges J

as hat auch dies Zentrumspar ,

rot⸗gold n sind das S 2 ; das 3 . ö Augenhlick Herr Wulle geschrieben (Heiter=

keith. Wir lehnen Re Resolution ab. . ö

Reichsminister des Innern Dr Köster: Meine Damen un Derren! Im Namen der Reichsregierung habe ich folgende Er⸗ klärung abzugeben. H Reichsregierung hat d der durch die Verfassung von Weimar vorge Handelsflagge in den letzten Wochen erneut gewissen hält ö leidenschaftslos geprüft. (Zuruf rechts Sie hat bei dieler . fung alle wirtschastlichen, Umenpolltischen und außenphlitischen Momente, die bei dieser Frage mitsprechen, in Erwägung gezogen. Die Reichsregierung sieht sich außerstande, den in den letzten Wochen von außerhalb des Parlaments an sie herangekemmenen

i er en Aenderung ie Frage einer eventuellen

; schriebenen deutschen wissenhaft und

reten ist.

fassung.

richtig! links.)

Standpunkt:

als daß die Regierung vom. ,, Zuruf links:

geben wollte.

haben wir

6 ö Se

werden auf den

beiden Flaggen bestehen vom kommenden Jahres zu Recht.

heutigen Tag rechts), und diese Tatsache so

kratisch v eppel dessen verlangen Sie (nach link

ich dahin e, daß die Flaggenverordnung von 186

nicht hatten, und daß diese als Handelsflagge ohne geschriebenes gold war doch Za brauchen nur ein Kompromiß.

Gefühle weiter . mitteln zugunsten dieses Lassen wir also die Sache sich

ahrt sich endgülti Ei Zum 56.

unseren Eintritt in die ,, (nach links), lugenblick, n andere Politik sucht, dieser Haltung eine ?) hört! links), die der nicht günstig ist.

Abg. Breitsch

trag Gründen des Herrn

erhaltung unseres Außenhandel

Flagge, wird.

Thom as (Komm.)

Abg. lig welche Flagge er

gleichgů

In einer persönlichen eingetreten ist, als über Berlin Desterreichs an Deutschland

Frage aber, ob die Burs

mit der Fa schallendes

elächter zur Folg Abg. Schulz (D. Nat.)

Anregungen, in der Flaggenfrage ein sogenanntes ö

einzugehen, Folge zu leisten.

namentliche Abstimmung.

Die Reichsregierung ist nicht

auf Weiterführung Kann er ja gar nicht). ; ü Mehrheit ein solches Ersuchen an die Regierung ri wäre das doch eine ungeheuerliche ,, eine Verletzung des demokratischen P

spruch links), wenn die Reichsregierung Durch seine Verordnung, n Kraft getreten ist, 23 e. ö verfügt, ührung der früheren Handelsflagge bis zum J. eh uf 6 folgenden Rechtszustand; . oder es können wenigstens

ö

sowohl die reine schwarz weiß⸗rote Flagge geführt werden, wie auch

die schwarz⸗weiß⸗rote mit dem , , .

y. Juli . Wie dat aber das wirklich pulsierende übergestellt? Sie hat bis auf den ßerote Flagge benutzt (sehr, richtig! te doch von einer e n nn i demo⸗

Leben sich dieser Sachlage gegenü nur die n g ,

5 vergewaltigt wird. Den histeris Hande

die Frist und warten wir ruhig ab, f entscheiden wird. noch eine gemeint, daß es erwünscht sei, daß a aufbau Deutschlands betätigen

egierung sige und gute Taktik ift, in dem

izung und eine eplanten

eführten Jweckmäffigkeitsgründe s ; i fr . Wir schließe Justizministers dur heit der seefahrenden Bevölkerung,

ist für Beibehaltung der alten 5 eiche ,,

hat uns angeboten, die Friedenspfeife ihm zusammen rauchen, aber unter

ie D itung“ fest, daß die „Deutsche Zei die rote Fahne

möglich 9

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Die Reichsregierung steht in Betrachtung dieser Frage auf folgendem Standpunkt: Nach dem Artikel 3 der Reichsverfassung sind die Farben der deutschen Handelsflagge zweifellos festgesetzt. Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Artjkels 3 der Verfassung hat der Herr Reichspräsident am 11. April dieses Jahres eine die einzelnen Flaggenformen regelnde Verord⸗ nung herausgegeben, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft ge⸗ Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist nach Auffassung der Reichsregierung die deutsche Handelsflagge, die schon durch die Verfassung als schwarz⸗weiß⸗rot oberen inneren Ecke festgesetzt war, eingeführt. nischen Gründen, nämlich um allen deutschen Schiffen Gelegenheit zu geben, sich diese Flagge zu beschaffen, und um ein Neben einander der alten und der neuen Flagge zu vermeiden, ist in der Verordnung des Reichspräsidenten eine übrigens reichlich bemessene Uebergangsfrist geschaffen worden, die am 31. Dezember dieses Jahres ablänft. Nach den mit der Marineleitung getroffenen Vereinbarungen werden vom 1. Januar 1922 ab alle deutschen Kriegs- und Handelsschiffe einheitlich die durch die Reichsverfassung bestimmte Flagge zu führen haben. ö Der vorliegende Antrag fordert nun die Reichsregierung auf, durch Abänderung der Verordnung vom 11. April die Weiter⸗ führung der alten Seeflagge zu gestatten. Nach Anficht der Reichs⸗ regierung bedeutet die Durchführung dieses Antrages zweifellos

den Reichsfarben in der

die Außerkraftsetzung eines Teiles des Artikels 3 Lebhafte Zustimmung bei den sozialistischen Parteien.) Denn während die in der Verordnung des Reichspräsidenten vom 11. April enthaltene Sperrftist lediglich den Zweck hatte, für die ordnungsgemäße und technisch reibungslose Durchführung des Artikels 3 der Verfassung zu sorgen, ist der Zweck dieser neuen Sperrfrist der, den Artikel 3 beziehungsweise einen Teil des Artikels 3 bis auf weiteres überhaupt nicht auszuführen.

in der Lage, einen solchen ver⸗ verfassungändernden Beschluß dieses hohen Hauses auszuführen (sehr gut bei den Kommunisten), es sei denn, daß Reichsrat und Reichstag mit der von der Verfassung vorgeschriebenen qualifi⸗ zierten Mehrheit diese Außerkraftsetzung eines Teiles der Weimarer Verfassung beschließen. (Zuruf von den Kommunisten nach rechts: Also müßt Ihr putschen! Heiterkeit.)

Die Reichsregierung steht, zusammengefaßt, auf folgendem

Sollte dieses hohe Haus den vorliegenden Antrag mit einer qualifizierten Mehrheit annehmen, so würde die Reichsregierung das zum Anlaß nehmen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Artikel 3 der Reichsverfassung, soweit es sich um Seeflaggen han⸗ delt, bis auf weiteres außer Kraft setzt und damit die am 1. Juli rechtmäßig ausgesprochene Einführung der verfassungsmäßigen Handelsflagge wieder rückgängig macht. Verordnung vom 11. April jedoch, die Teile der Verfassung bis auf weiteres außer Kraft setzt, auf Grund eines einfachen Mehr⸗ heitsbeschlusses dieses hohen Hauses durchzuführen, sieht sich die Reichsregierung außerstande. . 23 ö Abg. Gil demei 3. VJ; Wir perlangen nichts weiter, Abg. Gill demeist er (D . 9 .

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Diese ergibt 138 Stimmen dafür, 195 dagegen Die Ent⸗

schließung ist also abgelehnt.

Dieses Ergebnis wird auf der rechten Seite des Hauses

mit stürmischen Pfui⸗Rufen, bei der Mehrheit mit lebhaftem Beifall aufgenommen. ; unerheblicher Debatte bewilligt.

Eine Reihe weiterer Etats werden nach

Im Etat des Auswärtigen Amts wurde dem Ausschuß⸗

beschluß enlsprechend der Titel „Förderung des Nachrichten- wesens im Inland“ von 10 Millionen auf 16 Millionen Mark

erhöht.

um gar, betreffend Beschleunigung der Hilfsaktion für Klein rentner angenommen. Position von 300 009 M. zur Unterstützung der Opfer des Unglücks von Saarwellingen wurde debattelos bewilligt.

Etat des Arbeitsministeriums wurde die Ent

Die vom Ausschuß neu eingestellte

Zum Etat des Ministeriums für Wiederauf⸗

bau erklärt

Staatssekrefär Dr. Müller, daß die Regierung alles tun

werde, um die Entschädigung der Auslandsdeutschen zu beschleunigen. Sofort nach Erledigung dieses Etats werde das Entschädigungsamt

seine Tätigkeit aufnehmen.

Es folgt die zweite Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend Abänderung des Gewerbe⸗ gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Raufmannsgerichte. Die Regierungsvorlage enthielt die Gewährung des passiven Wahlrechts an Frauen und die Zulassung von Rechtsanwälten zu den Gewerbegerichten, soweit f⸗ als ständige Vertreter einer Vereinigung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auftreten, der eine der Parteien angehört. Der Ausschuß hat die Gewerbegerichtsnovelle dahin er⸗ weitert, daß die Jahresverdienstgrenze von 30 000 M. ge⸗ strichen wird, also das Gewerbegericht allgemein zuständig wird. Die Zulassung von Rechtsanwälten wird ausdrücklich auf die⸗ jenigen beschränkt, die Vertreter von Vereinigungen von Arbeitgebern oder Arbeitern sind, insbesondere Gewerkschafts⸗ beamte, soweit sie für Mitglieder der Vereinigungen auf⸗ treten, und nicht außer für die Vereinigung oder ihre Mit⸗ glieder auch für andere Personen vor Gericht gegen Entgelt tätig werden.

Abg. Frau Teusch (Zentr.) befürwortet einen Antrag, statt 30 009 Mark im Gewerbegerichtsgesetz und Kaufmannsgerichtsgesetz als Zuständigkeitsgrenze 100 009 Mark festzusetzen.

Antrag der Unabhängigen Sozialisten ver⸗ langt Erhöhung der Berufungsgrenze auf 6000 M. Arbeitsminister Dr. Brauns erklärt diese Anträge für zu weit⸗ gehend. Dem Ausschußbeschluß würde er den Antrag Teusch vorziehen. Die Anträge der Unabhängigen Sozialisten werden abgelehnt, der Antrag Te u sch angenommen. Im übrigen bleibt es bei den Ausschußbeschlüssen.

Die Vorlagen werden auch in dritter Beratung genommen.

Der mit der Untersuchung der Zustände in der Straf⸗ anst alt Lichtenburg (Hungerstreik) befaßte Aus⸗ . beantragt: „Der Reichstag nimmt Kenntnis von der Er⸗ klärung des Reichsjustizministers, daß in eine eingehende Prüfung der Urteile der Sondergerichte sofort eingetreten werden soll, und erwartet eine schleunige Durchführung und Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Prüfung.“

Ein Antrag sämtlicher sozialistischer Parteien bezweckt, an die Reichsregierung die Aufforderung zu richten, bei der Rayerischen Regierung dahin zu wirken, daß der Besuch der Strafenstalt in Niederschönenfeld dem Untersuchungs⸗ ausschuß gestaͤttet wird. An der Diskussion bete ligen sich Die Abgg. Dr. Ro senfeld (U. Soz.), Bruhn (D. Nat.), Dr. Herzfeld Eomm).

Reichsminister der Justiz Dr. Radbruch: Meine Damen und Herren! Ich werde mich möglichster Kürze befleißigen, erstens über Lichtenburg, zweitens über Niederschönenfeld.

Der Antrag über Lichtenburg fordert von der Reichsregierung die schleunige Durchführung einer eingehenden Prüfung der Urteile der Sondergerichte. Zum größten Teil ist diese Forderung erfüllt. Von den im ganzen 123 Lichtenburger Urteilen, die in Betracht kommen, sind alle bis auf 14 einer Nachprüfung unter⸗ zogen worden, bis auf 14, deren Akten teils des Wiederaufnahme⸗ verfahrens, teils der Ermittlungen des preußischen Untersuchungs⸗ ausschusses wegen bisher nicht erreichbar waren. In 70 3 der Fälle sind Gnadener ĩ cht worden, teils Strafumwandlungen, tei Teile auch völliger Erlaß In den übrigen 30 * der Fälle konnte ein Gna zt befürwortet werden, aber in fast allen diesen Fällen wird eine erneute Nachprüfung nach einer bestimmten Zeit in Aussicht gestellt.

Wir sind im übrigen den Lichtenburgern gegenüber nicht etwa weitergegangen als allen anderen Verurteilten der Sonde rgerichte gegenüber. Ich führe zum Beweise die bisher ermittelten Zahlen an. Es sind im ganzen 1474 Sondergerichtsurteile nachgeprüft worden, Gnadenerweise erteilt in 879 Fällen, abgelehnt in 595 Fällen. Auch hier gilt, daß in den Fällen einer Ablehnung den Verurteilten meistens eine weitere Nachprüfung nach bestimmter Zeit in Aussicht gestellt worden ist.

Ich bin bereit, auch dem zweiten Teil des Antrages Genüge zu leisten, nämlich Bericht zu erstatten über die Ergebnisse dieser Prüfung, halte es aber für richtiger, diesen Bericht im Ausschuß an der Hand der einzelnen Strafakten zu erstatten.

Soviel stber Lichtenburg. Nun Niederschönenfeld.

Die Reichsregierung ist bereit, das Ersuchen um Besichtigung der Festungsanstalt Niederschönenfeld an Bayern zu übermitteln. Auf die Rechtsfrage, ob Bayern verpflichtet wäre, eine Besichtigung der Festungsanstalt Niederschönenfeld auch gegen seinen Willen zu dulden, wenn der Untersuchungsausschuß sie beschlossen hätte, ein⸗ zugehen, ist um so weniger Anlaß, als der Untersfuchungsausschuß seinen früheren Beschluß aufgehoben hat. Der gegenwärtige An⸗ trag nimmt zu dieser Frage keine Stellung. Er ersucht die Neichs⸗ regierung lediglich, die bayerische Regierung um die Genehmigung zu ersuchen, ohne vorauszusetzen, ohne aber, wie ich gegenüber dem Herrn Abgeordneten Bruhn betonen möchte, auch zu verneinen, daß eine Verpflichtung zur Gestattung der Besichtigung bestehen würde. Ich habe um so weniger Anlaß, diese Rechtsfrage, die uns in Gestalt eines konkreten Falles hier gar nicht entgegentritt, auf⸗ zurollen, als augenblicklich ein Meinungsaustausch über eine nahe verwandte Rechtsfrage zwischen Bayern und dem Re ichsjustiz⸗ ministerium schwebt, nämlich über die Frage, ob Bayern ver⸗ pflichtet ist, einem Ersuchen der Reichs regie kung auf Grund des Art. 15 Abs. 1 der Reichsverfassung um Information über die Zustände in Niederschönenfeld Folge zu leisten. Da diesen Er⸗

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suchen bisher keine Folge gegeben ist, bin ich zu meinem Bedauern