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kann über di Tepflicht ieser Bestim⸗ — * e Meldepflicht abweichend von dieser Bestim
§ 3. Inhalt der Meldung. 1. Die Angaben haben in 3 1000 Kg zu erfolgen und 0
sind unter genauer Abres abe des Lieferers oder der Li nach Art Sr, , . 9 böhmische ö. ch
e Braunkohlenbriketts ufw.), Herkunft nach Gebieten der Amtlichen Verteilungsstellen mit der 83 Bezeichnung gemãß 5 6 3. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebier ufw.) und Syorsen (Fett-, Stückkohle usw.) zu frennen. Weiter sind zu melden: 261 ortart der im Vormonat bezogenen Mengen lsiehe 3 Bestand am Anfang des Vormonats, e) Zufuhr im onat, d) Bestand zu inn des laufenden Monats, e Verbrauch im Vormonat, . . laufenden Monat, 8 n, tlicher Bedarf für den folgenden Monat lsiehe
59 h) Bedarf für den Vormonat. X. Die Trangportart ist in Spalte 386 zu melden durch die im ö in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen — ei Bezu . ab Zeche: . J Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden:
Platz mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn 3 mit der Klein⸗ oder Straßenbahn: Kleinbahn“; mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“; mit dem Schiff bezw. Schiff und Kleinbahn: Schiff“; durch Ketten. Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“ Grfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betreffenden Teilmengen getrennt anzugeben.
3. Als Monatsbedarf (Sp. 8 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich für den in r. zur irn, des Betriebs benötigte Menge meldeyflichtiger Brennstoffe, gleichgülkig, ob sie aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen , e, gedeckt werden soll.
Etwaige Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung ein-
. werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Be⸗ ieferung ganz r lefg sind oder im Monat Februar aus anderen Gründen nicht arbeiten, haben als Bedarf Null n eben; solche, die von der Belieferung siber eine bestimmte Brennstoffmenge oder quote hinaus auggeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.
4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errech= nung, sondern tatsächlicher Feststellung zu melden.
§S Za. Aushilfslieferungen. 1. Wenn meldepflichtiger Brennstoff im Januar von einem Lieferer bezogen wurde, der in der Dejembermeldekarte als Lieferer
dieses Brennstoffs nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Februgrmeldekarte It zu unter streichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulässig.
2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder ö fuhr melderflichtige Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurückzuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen ö in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verhrguch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht J auch auf die Rückgabe entliehener melde⸗ pflichtiger Brennstoffe. .
3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in 5 32 behandelten Lieferungen hat diese gemäß 3a im Hauptteil der Karte rot unter-
en * melden. Siehe auch 8 12. Die Bestimmungen in 5 14
werden hierdurch nicht berührt.
§S4 Nachprüfung der Angaben.
Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in folcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist. .
5 5. Meldestellen.
J. Meldungen sind zu erstatten:
1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, und =. in zwei , .
an die für den Betrlebsort des Meldepflichtigen zuständige Kohlenwirtschafts, Landeskohlenstelle, — für das besetzte westli Gebiet s. Ziffer HI, für Freistaat Sachsen s. Ziffer IV;
3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe 5 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden;
4. an den Lieferer des Meldeyflichtigen. Bestellt der Melde⸗ I tif bei mehreren Lieferern, so ist an seden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten. Für die bon einem im Auslande wohnenden Dieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Melde⸗ karten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht in Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden siehe 3 8 Iiffer 8 zu senden, und zwar mit der Aufschrift: Auslandskohle . Für Betriebe, die in Bayern liegen, sind diese Meldelarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungs⸗ stelle München (5 6, 8) zu senden.
Außerdem ist eine besondere sechste Meldekarte mit der Auf⸗ schrift: „Auslandskohle' an den Kohtlenausgleich Dresden von den— enigen Verbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre
erbrauchsstelle haben, und böhmische Kohle, . es allein oder neben deutscher Kohle, von einem deutschen Lieferer beziehen.
H. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigefelsschaft Üiegt, und der an Bayern angegliederten Landesteile des ehemallgen Freistaatz Coburg eine besondere Meldekarte an den „Kohlen gusgleich Mannheim (stehe auch 8 6, 7 a) zu senden, auch wenn sie keine Produkte der Rheinischen Rohlenhandbelz⸗ und Reedereigesellschaft verwenden. Diese besondere sechste Meldekarte ist in den Melde⸗ kartenheften enthalten, die bei den betreffenden füddeutschen Ver— waltungsstellen nach 5, , 2 oder ihren Unterstellen erhältlich sind.
HI. Meldepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben außer den in Ziffer 1 genannten Meldekarten eine sechste Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhgusen 9, zu senden, auch wenn sie keine Brenn“ stoffe aus dem rheinischen Bezirk verwenden.
ITI. Meldepflichtige deren Verbrauchsstelle im e, Sachsen oder Sachsen Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Glertrizitäts,,
und Wasserwerke an Stelle der in 3 5, i, 2 erwähnten einen Meldefarte deren mei an das für ihren Wetrieh zustandige Gewerbe, gufsichtgamt ju senden. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bzw, von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte entkalten denlentsprechend sechs Meldefarten, Klettrizstatz, Hazlbant Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldekarte.
V. Wegen Bunkerkohlen siehe 5 7.
VI. e ih Meldekarten sind , gn auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amt 93 Verteilungestellen oder rerschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Das benieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenfo auf , . efügte Bemerkungen.
. * Rückstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe sgwie daraus und aug Abfällen hergestellte Britetts (Erfatzhritetts) 1 die unter Abf. J, Ziffer 3 er, warte nicht an die Amtliche
ertellungsstelle, sondern an die Abteilung des Reichskommissars für die . Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu
Kohlenderteilung elngereicht werden. Bezieher von Saarkohle haben die Meldungen a Kohlenausgleich Mannheim zu erstatten. UNeberdies gelten far diese Brennffeffe Tie Vorschriften über die Mel⸗ f n 9 der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind. §6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: l. Für Steinkohle) aus Ober⸗ und Nieder⸗ schles ie n:; . Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohlen in Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. 2. Für Ruhrkohle “*): Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau⸗ Bertha ⸗Krupp⸗Strahe 4. 3. Für Steinkohle) aus dem Agchener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Füär die Braunkohlenbriketts aus dem Ge⸗ biet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächfischen Braun kohlenbriketts:
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NMw. 7, Reichstagsufer 10.
* Für die mitte ldeutschen Braunkohlenbriketts dinks der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge⸗— nannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun— kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66. 5 Für Braunkohlenbriketts aus den Freistagten Sachsen und Sachsen⸗Altenburg fewie für böh⸗ mische, nach Deutschland (außer Bayern) ein— geführte Kohle und für sächsische Steinkohle): Kohlenausgleich Dresden, Dres den⸗A. 24, Bismarckplatz 1. 7. Für rheinische Braun kohlenbriketts: Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9.) . a, Für Braunkohlenbrikettz aus dem Dill gebiet, dem Wester wald und dem Freistaat Hefen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29. Pechkohble und Braunkohlen⸗ kests ans dem rechksrhesinischen Bavern und für
den Meldekarten zu bemerken, die dem Reichskommissar für die n 8
9. Für Steinkohle) des Deisters und seiner Umgebung (Dbernkirchen, Barsinghausen, Ibben—⸗ büren usw):
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Bruͤhlstraße J.
19. Für Saarkohle: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring N / 29. 11. Für die Ersatz briketts gilt als Amtliche Verteilungs⸗ stelle Abteilung V. des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.
12. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe 8 .
§S 7. Bun kerkohlen.
1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ siefert werden.
2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von , oder die Bunkerkohlenderbraucher mit eigenem Kohlen⸗ ager.
3. Die Meldungen sind zu erstatten: an den Reichgkommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amtliche Verteilungsstelle, siehe z 5, L. Zfffer 3, an die für den Betriebsort zuständige Landeskohlen⸗ bezw. Kohlenwirtschaftsstelle, siehe 1, Ziffer 2,
. 1 ö. Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ ohlen,
4 5. an die Bunkerkohlenstelle.
§S 8. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechts verbindlicher Namens- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Februarmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts, Kreis- oder Bezirks— kohlenstelle, heim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kohlen- wir tfchafte telle nach § 5, 1,2 beziehen kann. Diese Stellen sind be⸗ rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § 5, U, UI und IV sind Hefte zu sieben Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforberlichen Meldekarten (siehe 5 6, J, 3 und 4) sind dort erhältlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in ,, Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe ,, der Karte) durch Dur ö. kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der AÄrt seines ge— werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgehend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Tell feines Betriebes gehört. Ist, ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver—= hrau⸗ ergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§5 9. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein , , n, . keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskom ssar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer besfimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzufenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§S10. Die Lieferer und die Meldung.
1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsftelle tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.
2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in
der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene
Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne
Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem
gHauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche,
Brikettfabrikꝝ) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufs=
lartell oder Handeltfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen
hat, dieser Dritte. .
3. Falls der Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗
geführten Brennstoffe Lyn mehreren Vorlieferern bezieht, fo gibt er
nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In— halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben.
Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen jufammen
nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue
Neldekarte hat:
3 die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf, die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem , Cin zelmengen ünd Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem In rr! Aufgeteilt und dem Namen der aufteilenden Firma zu verfehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum J. Juni 1623 sorgfästig aufzubewahren.
Auch Briketts.
e EG — ***
den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf
4. Jeder Lieferer (Händler) der ven (nem im Auglanmn wohnenden Lieferer böhmische Kohlen hezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es fan um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (8 6, 8, andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (6 6, 6) zu senden.
5§5 11. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.
§ 12. Ausnahmebe stimmungen (Aushilfslieferung.
1. Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher zulãssi . ⸗
( ge. Abgabe und Bezug von meldepflichtigen Brennstoffen außer⸗ halb der ordnungß mäßigen Monatsmeldekarte (3 1, 1 und 2) bedürfen der , . oder der rer, . dersenigen Amtlichen Ver teilungsstelle (siehe 8 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur aus— nahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.
Für die Abgabe und den Bezug von meldepflichtigen Brenn— stoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels— und Reederei Gesellschaft m. b. S. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver— teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim.
Auf F 34, Ziffer 1, und 5 10 wird hingewiesen. .
3. Aushilfslieferungen in meldepflichtigen Brennstoffen zwischen wei Verbrauchern sowie Aushilfslieferungen eines Platzhändlers aus ü die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verhraucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Ge nehmigung der Landeskohlen⸗ bezw. Kohlenwirtschaftsstelle nach §z 5, J, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahn⸗ wagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge— nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe 8 6).
4. Ein Hauptlieferer (5 10, 2) darf gusnahmswelse beim Vor liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß 5 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver⸗ zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.) Auf letzteren findet in diesem . die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (8.1, Ziffer J und 2), keine Anwen⸗ dung. Es genügt die e, , ne itteilung des Hauptlieferers.
5. Die abr f . Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt⸗ findenden Lieferungen ist in § 323 geregelt. §SI83. Anfragen und Anträge⸗
1. Anfragen und Anträhe, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit kichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. ᷣ ;
2. Besitzwechsel, Firmenänderungen und Exlöschen . sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.
§S 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, meldepflichtige Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerblichen Verbrauchers bezogen sind, einschließlich der Bunker⸗ kohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.
§S 15. Neue meldepflichtige Betriebe.
Neue r,, Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlenwirtschaftsstelle oder dem Neichskohlen⸗ kommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind.
§ 16. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und * Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8 3 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis
zu dreitausend Mark bestraft. ) 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗
handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht.
5 17. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollsländige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.
§ 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1922 in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1922. Der . für die Kohlenverteilung. Stutz.
2 Gine , ,, bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch diese Bestimmung nicht begünstigt werden.
Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.
Die Geltungsdguer der für Dezember 1921 festgesetzten Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferrosilizlum ist ö. auf weiteres, mindestens für Jannar 1922, verlängert worden.
Düsseldorf, den 4. Januar 1922.
Eisenwirtschaftsbund. E. Poens gen, Vorsitzender.
Berichtigung.
In Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. Januar 192 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 4. Januar 1922) muß es im Artikel J, Ziffer 1. Buchstabe a, unter:
11. Blutmehl ... 3000 Pfennig anstatt 2600 Pfennig, hei 12. Hornmehl . 2600 G,, heißen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 81459 das Gesetz, betreffend die Feststellun dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das . jahr 1921, vom 27. Dezember 1921. Berlin W., den 7. Januar 1922.
Postzeitungsamt. Krüer.
eines nungs⸗
Preußen. Ministerium für Lanbwirtschaft, Dom änen und Forsten. ö
Bekanntmachung.
Die Herren Forstbeflissenen, die am Schluß des laufenden Semesters die Vo rprüf ung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätest ens bis zu m 10. . d. J. dem Rektor der forstlichen dec scule eim zureichen, an der sie sich der Prüfung unterziehen wo
Berlin, den 4. Januar 192. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
senden. VIII. Bezieher von ausländischer Kohle (wegen böhmischer Kohle , .
d Ill.
Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl. .
A.: von dem Bussche.
Ministerium für Volkswohlfahrt. ember 1921 auf Grund der Bundegratsverorbnung über Wohlfahrtsp flege
In der Woche vom 23 bis 31. ächrend des Krieges vom 15. Februar 191 genehmigte
öffentliche Sammlungen und
Vertrieb von Gegenständen.
—
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszwed
Stelle, an die die Mittel
abgeführt werden sollen
in denen das Unternehmen ausgeführt wird
1è Landegausschuß für, hygienische
Volksbelehrung in Preußen C. V., Berlin NW. 6, Luisen⸗ platz 2 -= 4
nische Volksbelehrung
eutscher Kriegerbund, Berlin Waisenpflege des Bundes ö. Da 50, Geis bergstr. 2 (Kron⸗ 366 prinz und Kronprinzessin⸗
Stiftung) Berlin, den 5. Januar 1922.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.
Gründung von Ortsgruppen für hygie⸗
Zeit und Bezirk,
Zandesausschuß 30. April 1922 für Preußen. — Geldsammlung durch den General⸗ sekretãr Dr. Hon fin bei den für diese Frage interessierten Organi⸗ sationen und Einzelpersonen ge⸗ legentlich der von ihm gehaltenen
Vortrãge.
Der Bund Verlängert bis 31. Dezember 1922 für Preußen. — Sammlung von Geldspenden und Vertrieb von
BPosttarten innerhalb der Bundes organisation.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
Der bisherige Lehramtspraktikant Hirn von der Ober— ischule in , . ist zum Turnrat an der Preußischen ocschule für Leibesübungen (Landesturnanstalt) in Spandau nt worden.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Die Reparations kom mission hat gestern auf die
Fön der Kriegslastenkommission am 3. Januar über⸗
bene Note laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ ros“ folgende Antwort erteilt:
Die Reparationskommission beehrt sich, der Kriegslastenkom— ssson den Empfang ihres Schreibens vom 3. Januar zu bestätigen, rin mitgeteilt wird, daß die deutsche Regierung es für angezeigt chtet, sich im gegenwärtigen Augenblick der reg auf die in m , der Kommission vom 16. Dezember genannten Fragen enthalten.
Demgegenüber kann die Kommission nur die Erklärung, ohne bmmentar und ohne zu den von der Kriegslastenkommission an—⸗ zogenen Gründen Stellung zu nehmen, wiederholen, die sie den Ver⸗ etern der deutschen Regierung am 29. Dezember mündlich abgegeben t nämlich, daß die deutsche Regierung allein berufen ist, die Zweck⸗ äßigkeit einer Antwort oder die Unterlassung einer Antwort das Schreiben vom 16. Dezember sowie die Frage s Zeitpunkts der Antwort — sofort oder später — zu beurteilen, ß aber immerhin das in dem Schreiben der deutschen Regierung m 14 Dezember vorgebrachte Stundungsgesuch von der Kommission nach Emptang der in dem Schreiben vom 16. Dezember be⸗
neten Ciläuterungen würde geprüft werden können. Die Re⸗
atonskommission weist die deutsche Regierung darauf hin, daß sie ch Abgabe die ser hierdurch wiederholten Erklärung ihr die volle rantwortlichkeit für ihre Entschließungen überlassen hat.“
—
Preußen.
̃Deie HZesichtigung des oberschlesischen Industrie—
33
ö
ebiets durch den Bundesrat Dr. Calonder hat vorgestern
hren Anfang genommen. Zunächst bereiste Dr. Calonder den n Polen fallenden Teil Oberschlesiens. Er begab sich von attowitz aus in Begleitung der Mitglieder des Völkerbunds⸗ lretariatß Dr. van Hamel, Hyam, Lovelay, Chappey und zelmann nach Myslowitz und besichtigte dort die Myslowitz⸗
d die Scharley⸗ Grube. Die Fahrt ging weiter nach Lipine, o Dr. Calonder das Silesia⸗Jinkhüttenwerk und danach die riedenshütte besuchte. Nachmittags traf Dr. Calonder wieder Kattowitz ein. Von deutscher Seite befanden sich in der egleitung Dr. Calonders die Staatssekretäre Lewald und öppert, von polnischer Seite begleiteten ihn u. a. Minister lszowski, Paplowski, Eberhardt und Kiedron, ferner auch der nerikanische Oberst Barber, technischer Beirat des Warschauer nanzministeriums, und Direktor Drescher.
In Fortsetzung seiner Besichtigungsreise wird Bundesrat alonder heüte das Industriegebiet der Kreise Pleß und pbnik besuchen. Die Reise wird von Kattowitz über Gische⸗ ld, Emanuelsegen, Tischau, Nikolai, Orzesche, Rybnik nach E Emmagrube gehen und nach Besichtigung dieser Grube er Rybnik, Chwallowitz (Donners marck-Grube), Ober hnirklau (Blücherschacht), Sohrau, Pleß, Kobler, Nikolai, etrwwitz, Idaweiche (Verschiebebahnhof), Oheimgrube nach ttowitz zurückführen. In Vertretung des Reichsministers chifer, der zu kurzem Aufenthalt nach Berlin reist, wird utscherseitg der Staalssekretär Lewald an der Besichtigungs⸗ sse teilnehmen.
Die Verhandlungen in den Unterkommissionen der eutsch-polnischen Konferenz werden dem, Wolffschen Telegraphen⸗ ro zufolge in sachlicher Erörterung der gestellten Aufgaben rtgesezé Angesichts der Schwierigkeit und Tragweite der zu keffenden Entscheidung ist es naturgemäß unvermeidlich, daß
Laufe der Debalte Meinungsverschie denheiten aufgetreten nd, deren Ueberbrückung bisher nicht gelungen ist. Nach e vor sei jedoch auf beiden Seiten der entschiedene Wille stzustellen, in den Kommissionsberatungen zu einer Einigung
gelangen, um den Pröäsidenten Calonder seinem eigenen dunsche entsprechend möglichst der Verpflichtung der Fällung nes Schiedsspruchs zu entheben.
Braun sschweig.
Die verfassung gebende Landes versammlung hielt estern ihre letzte Sitzung vor den Wahlen ab. Das Haus
ahm g J die Stimmen der Bürgerlichen ein Gesetz an, durch
e as die Altersgrenze der Richter auf 68 Jahre festgesetzt ird. Dann . aus Anlaß der neuen Verfassung die An⸗ ahme eines Gn abenerlasses'für ei fg, Straftaten, eringe Vergehen, die mit Strafe bis zu sechs Monaten be—
poht find. Ferner genehmigte die Lanbesversammlung noch . einer Eren, neh von 30 ff, m,
Mark zur Förderung des Wohnungsbaues und be⸗ willigte zwei Millionen Mark für unterstützungs— bedürftige Kleinrentner sowie 150 000 M zur Unter⸗ stützung hilfsbedürftigter begabter Studenten. Darauf schloß der Präsident die e ,, Versammlung.
Ungarn.
Auf einem Festmahl der 61 der kleinen Land⸗ wirte erklärte der Ministerpräsident Graf Bethlen, daß er in die Partei eintrete, und sagte dem, Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, diese rein demokratische Partei stehe den legitimistischen Experimenten, die die Existenz Ungarns gefährden, fern, sie sei der Fels, auf dem ein zukünftiges Ungarn errichtet werden könne. Dann kündigte der Ministerpräsident einen entschlossenen Kampf an gegen Andrassy und Genossen.
Großbritannien und Irland.
Wie „Freemans Journal“ meldet, hat de Val era die Präfid ent fchaft der irischen Republik niedergelegt. Sein Rücktritt bekannt⸗ gegeben. . .
Bei Eröffnung der offiziellen Sitzung des Sinnfein⸗ Parlaments erklärte de Valera, durch die Unterzeichnung des Abkommens in London sei die vollziehende Autorität des Sinn⸗ fein⸗Parlaments unwiderruflich gespalten worden. Das Kabinett werde mit ihm zurücktreten müssen, und, wenn das Sinnfein⸗ Parlament ihn wiederwählen sollte, so werde es seine Pflicht sein, ein neues Kabinett zu bilden. Die Politik dieses neuen Kabinetts würde dann sein, für die irische Republik ein⸗ zutreten, die im Jahre 1916 errichtet und im Jahre 1919 onsolidiert worden sei, und sie mit allen Kräften nach außen hin zu verteidigen sowie dem britischen Vorschlag auf dieser Grundlage Gegenvorschläge entgegenzustellen. Collins, der das englisch⸗irische Abkommen unterzeichnet hat, erklärte, er habe de Valera seinen Rücktritt angeboten, sein Ersuchen sei ech abgelehnt worden. Das Parlament beschloß, heute die Abstimmung über die Ratifizierung des Londoner Vertrags vorzunehmen.
wurde amtlich im Dail Eireann
Frankreich.
Ueber die gestrige erste Sitzung des Obersten Rates in Cannes verbreitet „Wolffs Telegraphenbüro“ folgenden amtlichen Bericht:
Die erste Sitzung der Konferenz der alliierten Mächte hat im Nautischen Klub um 11 Uhr Vormittags unter dem Vorsitz Briands stattgefunden. Nachdem der Ministerpräsident die Delegierten begrüßt hatte, setzte auf seine Aufforderung Lloyd George seine Ansichten über die allgemeine Wirtschaftslage Europas auseinander und for⸗ mulierte gewisse Vorschläge. Die Führer der verschiedenen Dele⸗ gationen sprachen ihre grundsätzliche JZufttmmung zu diesen Vor— schlägen aus, die einem Ausschuß unterbreitet werden, der heute, Nach⸗ mittags 35 Uhr, zusammentritt, und der gebildet wird aus den Ministerpräsidenten und den Ministern für die auswärtigen An⸗
elegenheiten. Ferner ist entschieden worden, daß die Finanzminister
eh zu einer noch später festzusetzenden Stunde vereinigen sollen, um den Bericht der Sachverständigen, die sich bis jetzt mit der Re⸗ parationgfrage beschäftigt haben, zu prüfen.
Wie die „Agence Havas“ berichtet, führte Lloyd George in seiner Rede aus:
Diese Konferenz ist wahrscheinlich die wichtigste all dsrer, die sich seit dem Waffenstillstand versammelt haben, denn ihre Beschlüsse werden von weittragender Bedeutung sein. Das Schicksal Europas hängt von der Znsammenarbeit der alliierten Machte ab. Sie müssen die schwere Verantwortung auf sich nehmen, die sich aus dem Zustand der wirtschaftlichen Zerrüttung ergibt, unter der weite Gebiete gegenwärtig darniederliegen. Manche Leute behaupten, es sei nicht möglich, die Aufgabe in Angriff zu nehmen, ohne die Ver⸗ einigten Staaten zu verletzen. Diese Gefahr ist nicht vorhanden, wenn die Konferenz entschlofsen ist, an den Bestimmungen des Vertrags nichts zu ändern. Die Eintracht der Alliierten bleibt für den Frieden unentbehrlich. Um sie zu verwirklichen, ist es nötig, daß die Mächte bereit sind, gegenseitig Opfer zu bringen, und daß sie anerkennen, daß eine jede von ihnen alle möglichen Spfer gebracht hat. Man darf aus der Tatsache, daß das englische Budget im Gleichgewicht ist, nicht schließen, daß England keine Lasten zu tragen hat. Gerade durch die beträchtliche * der Besteuerung ist dieses Gleichgewicht hergestellt; z. B. sieht das englische Budget allein für Pensionen eins Ausgabe von 10 Millionen
fund Sterling vor. Es ist eine undankbare Aufgabe, seinen
lliierten Mäßigung zu predigen, wenn es sich um Deuischland auf⸗ zuerlegende Bedingungen handelt. Wer diese Rolle spielt, der wird angeklagt, daß er seine Alliierten Deutschland opfere. In Wirklich- keit ist es notwendig, die Dinge so anzusehen, wie sie sind: Deutsch⸗ land muß bezahlen bis zum Höchstgrade seiner Leistungsfähigkeit; das erfordert die Gerechtigkeit. Es ist in allen zivilisierten Ländern ausgemacht, daß der, der einen Schaden , . hat, ihn wieder gutmachen muß. Aber wenn das Urteil gesprochen ist, so 1. man prüfen, in welchem Maße es ausgeführt werden soll. enn der Vertreter Großbritannien dafür eintritt, daß Deutschland nicht zum Hungertode getrieben werden soll, so treibt er keine deutschfreundliche Politik. England hat kein Intere sse dargn, Deut schland zu schonen. Wenn Deutschland ruiniert würde, würde England das erste Land zin, welches Vorteil daraus ziehen würde. Wenn England dagegen e n zeigt., so . das, weil das den allgemeineren und großzügigeren Interessen der Welt entspricht. Es muß vermieden werden, Deutschland in das Chaos zu ge, in dem Rußland
eit d infolge des Tenweramentg seiner Einwohner als etwas . erheben, als Rußland für seine Nachßarn ist.
Diese Erwägung habe die britische R trotz der Proteste, die sich in Europa und England erhoben . dazu gebracht, zur Vorsicht und Mäßigung zu raten. Es sei klar, daß in der
ei
Reparations frage. die Leistungsfähigkeit Deutschlands im Wert seines Außenhandels zum Ausdruck komme. Die Alliierten seien erstaunt darüber, daß Deutschland trotz seines fortgeschrittenen Industriesystems und trotz der Produktivität seiner Fabriken fopiel Schwierigkeiten habe, seinen Verpflichtungen f entsprechen. Tatsãchli sei die Lage so, daß die Deutschland benach⸗ barten Länder, mit denen der deutsche Handel die lebhaftesten Beziehungen unterhält, auf industriellem Gebiete zusammen⸗ gebrochen und von der Handelskarte Europas gestrichen sind. England habe sehr grobe Handelebeziehungen mit Polen, Rußland, Oesterreich usw. gehabt. Aus diesem Austauschverkehr ergebe sich die inter⸗ nationale Wohlfahrt der Welt.
Unter den gegenwärtigen Umständen leide England unter einem sehr ernsten Uebel. Die Arbeitslosigkeit und die den Beschäftigungs⸗ losen gewährte Hilfe belasten Großbritannien schwerer als die den Ver⸗ stũmmelten und ehemaligen Kriegsteilnehmern gewährten Pensionen. Belgien leide an einem ähnlichen Uebel. Dort unterhalte man im gegenwärtigen Augenblick 120 000 Arbeitslose, ebenso in Italien. Wenn die Lage in Frankreich etwas anders sei, so liege das daran, daß die ländliche Bevölkerung besonders stark sei, sowie daran, daß der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete eine genügend große Aufgabe bilde, um die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte zu be⸗ schäftigen. Zusammenfassend könne gesagt werden, daß die allge⸗ meine Gesundheit der Welt wanke und man ich be⸗ mühen müsse, sie wieder herzustellen. Wenn diese Aufgabe nicht von den Alliierten unternommen werden würde, wer solle sie dann unternehmen? Sicher könne die Republik des Westens besser zur wirtschaftlichen Wiederherstellung der Welt beitragen als irgend ein anderes Land, aber eg sei nicht angebracht, der Stellungnahme der Vereinigten Staaten vorzugreifen. Es sei von Bedeutung, daß die stegreichen Mächte des großen Krieges die Verantwortung auf sich . Wenn sie es nicht täten, werde die Geschichte sie durch die Stimme ihrer Völker ver⸗ urteilen. Gegenüber dem Bolschewismus bestehe ein Vor⸗ urteil. Man fürchte die Wirkung der . die sich auf
habe. Aber wenn auch die Bolschewistengropaganda gewisse Ge⸗ fahren mit sich bringe, so könne ein Mißerfolg bei dem wirtschaft⸗ lichen Wiederaufbau der Welt zu einer Katastrophe führen. Man müsse sich entschließen.
Lloyd George kam hierauf kurz auf die Klagen der Armenier wegen der Metzeleien in Kleinasien zu sprechen und sagte, diese Tat⸗ sache habe gewisse Regierungen nicht verhindert, Abkommen mit dem Volke zu schließen, welches für diese Gemetzel verantwortlich sei. Es sei unmöglich, die Russen zurückzuweisen unter dem Vorwande, daß ihre Hände mit dem Blut Unschuldiger befleckt seien, und die Türken aufzunehmen, denen ähnliche Missetaten vorgeworfen werden. Um die Welt wiederherzustellen, gebe es nur ein wirksames Mittel, das sei der Friede. Lloyd George erklärte, er schlage die Ein—⸗ berufung einer Konferenz vor, auf der alle eu ro—⸗ päischen Länder vertreten sein würden, deren Aufgabe es sein würde, den wirtschaftlichen Wiederaufbau Mittel⸗ und Osteuropas zu fördern. Wenn Rußland eingeladen werde, so müsse ihm deutlich gesagt werden, daß man mit ihm nur verhandeln werde, wenn es bereik sei, die Grundsätze zu beachten, die bei den zivilisierten Nationen maßgebend seien, seine Schulden 9 bezahlen und an⸗ gerichtete Schäden wieder gut zu machen, die beschlagnahmten Güter wieder herauszugeben, gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Ver⸗ träge zu treffen und von jeder Propaganda abzusehen, die darauf hinzielen könnte, die Einrichtungen eines anderen Landes zu stören, und endlich, seine Nachbarn nicht anzugreifen. Sodann verlas Lloyd George den Wortlaut eines Resolutionsentwurfẽs.
Hierauf begann die Debatte, in der die Vertreter Italiens, Belgiens und Japans und zuletzt der Ministerpräsident Briand das Wort ergriffen.
Der italienische Ministerpräsident Bonom i erklärte, er sei für den Vorschlag der Einberufung einer Wirtschafts konferenz. Die Mächte Mittel- und Osteuropas dürften nicht länger auf wirt⸗ schaftlichem Gebiete getrennt von der übrigen Welt bleiben. Ruß⸗ land gegenüber habe Italien keinerlei Bedenken gegen die An— erkennung seiner gegenwärtigen Regierung. Die innere Organisation dieses Landes ginge nur Rußland selbst an. Indessen dürfe verlangt werden, daß Rußland sich jeder gegen die innere Ordnung anderer Nationen gerichteten Propaganda enthalte. Die italienische Delegation sei infolgedessen für die Bedingungen, die an die Anerkennung der Sowjetregierung geknüpft würden.
Der belgische Ministerpräsident Theunis sagte, Belgien stimme der von Lloyd George vorgeschlagenen Resolution zu, wünsche aber, daß die einzelnen n, e,. sorgsältig geprüft würden. Belgien sei an der Wiederherstellung Europas ebenso oder noch mehr wie jede andere Nation interessiert. Die Dichtigkeit seiner Be— völkerung sei viermal so groß, wie die Frankreichs. Deshalb müsse Belgien Lebensmittel und andere Waren aus dem Auslande ein— führen. Vor dem Kriege seien 80 Prozent des belgischen Handels für England und Mitteleuropa bestimmt gewesen. Infolgedessen lesde Belgien ganz besonders an der gegenwärtigen Krise. Bie finanzielle Lage Belgiens werde sich erst an dem Tage bessern, an dem der Stand der Wechselkurse in ganz Europa wieder normal geworden sei.
Der japanische Delegierte Graf Ishii sagte, er nebme davon Abstand, eine Ansicht über die Einberufung einer Wirtschaftskonferenz auszusprechen, an der nur die europälschen Mächte teilnehmen sollen. Indessen werde er später einige Bemerkungen bezüglich der An⸗ erkennung der Sowjetregierung machen.
Der Ministerpräsident Briand erklärte, er wolle im Augen⸗ blick nicht auf das eingehen, was von den Vorrednern über die Reparationsfrage gesagt worden sei. Wenn der Sonderausschuß und die Sachverständigen ihre Berichte fertiggestellt und eine zweck⸗ mäßige. Besprechung möglich gemacht haben würden, würde er die allgemeine Auffgssung der französtschen Delegation zum Ausdruck bringen. Jetzt werde er sich darauf beschränken, die Frage. der internationglen Wirtschafts konferen; zu prüfen. Er stimme grundsätzlich vollkommen dem Bor hlagd des englischen Premierministes nter dem Vorbehalte zu, daß die Einzel heiten einer näheren Prüfung unterzogen werden. In dieser Angelegenheit sei er der Meinung, daß man ö von sentimentalen Erwägungen leiten 6. solle. Die ernsten Interessen der Gegenwart dürften nicht einem Vorurteil geopfert werden. In dem Augenblick, wo Lloyd George seine Ansichten über diese Frage entwickelt habe, habe er das Gefühl gehabt, daß ein riesiger Stein in seinen Garten gefallen sei, der aber kein Beet zerstört habe. Indem wir die Initiative eines so ausgedehnten Unternehmens wie die Wiederherstellung Europas guf uns nehmen, so führte Briand aug, nehmen wir eine schwere Verantwortung auf ung, und erwecken in den Völkern ent nn gf die nicht ohne Gefahr enttäuscht werden dürfen. Wir müssen Erfolg baben und zu diesem Zweck müssen wir lle wünschenswerten Vorsichts maßregeln treffen. Deshalb muß die Fühlungnahme mit Rußland bon Garantien begleitet sein, die bereits einer meiner Vorredner ge⸗ fordert Im anderen Falle würden wir Gefahr laufen, zum Narren gehalten zu werden.“ Briand erklärte, er müsse e. daß die von Lloyd George an, Maßnahmen geeign seien, Frankreich zu befrledigen. Er wünsche kediglich, daß sie heute nachmittag im einzelnen err bezüglich gewisser Punkte ver- bessert und nach erfolgter Disku n ergänzt würden. Unter diesem Vorhehalt stimme die französische Delegation dem Vorschlage des britischen Premierministers zu.
Nach, der Rede Brignds wurde die Debatte geschlossen. Der Vorschlag Lloyd Georges wurde im Grundsatz an⸗
alle Dispositionen und alle
e . darniederliegt. Wenn die sozlalen Verhaältnisse in eutschland zerruttet werden, so wird es sich infolge seiner Fähig⸗
enommen. Entsprechend den von Briand ausgesprochenen d ln hen wurde k Prüfung der Roda lien und kern. auf die Nachmittags fitung verschoben. .
britischem Gebiet bis nach Indien mit großem Erfolge ausgebreitet