1922 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Tr. Serche! Zentr): Wer den Städten hift, bewahrt

uns ein hohes, köstliches Gut. In allen Parteien weiß man 83 daß die , der ö Städte heute unsicher, undurch⸗ sichtig und unerfreulich 16 Die öffentliche Meinung hat sich leider mit 14 der den nur wenig beschäftigt, ebenso⸗ 22 g seinerzeit mit Oberschlesten. Hoffentlich werden wir 6 auch hier ein zu spãät. erleben. Ich möchte diesen Augen⸗ blick benutzen, um den abgerissenen Gemeinden Oberschlefiens von dieser Stelle aus einen herzlichen Gruß zuzurufen, damit sie fehen, daf wir ihrer als treue Volksgenossen . vergessen. (Lebhafter Beifall) Aus drei Gründen muß das Reich den Städten helfen: der Selbstverwaltung, der Wiedergutmachung und der Dankbar⸗ keit. Wiedergutzumachen ist vor allem die Entziehung der Stener⸗ hoheit. Bir sind uns zwar darüber klar, daß die Steuergesetz⸗ gebung von 1919 eine Staatsnotwendigkeit war. Aber damit ist den Städten nicht nur ein großer Teil der finanziellen Selbstver⸗ waltung genommen worden, sondern auch ein Teil der kulturellen Selbstverwaltung. Muß das Reich, das den Städten immer neue Aufgaben zuweist, und damit neue Lasten auferlegt, den Gemeinden auch 2. jo dürfen die Gemeinden doch nicht allein nach Staats⸗ . rufen, sondern es muß der Gedanke der Selbsthilfe hier ganz esonders betont werden. Wenn der Staat den Gemeinden neue Lasten auferlegt, ist er verpflichtet, den Anteil der Gemeinden an den Ueberweisungssteuern zu erhöhen und diesen Anteil beweglich u gestalten. Die Städte werden nur auf dem Boden pridat⸗ kriel uf her Methoden gedeihen können. Von Sozialisierungs⸗ erperimenten muß unbedingt abgesehen werden. Ein Zeichen dafür, wie groß die Not in verschiedenen Kreisen des städtischen Mitte lstandes ist, beweist, daß die Hausbesitzerorganisation in Bres⸗ lau ihren alten Vorstand in einer stürmischen Versammlung ab⸗ esetzt, und der neue Vorstand beschlossen hat, dem Staate die Steuern zu verweigern. Dem Willen der Gemeinden zur Selbst⸗ hilfe muß auf seiten des Reiches der Wille zur Tat folgen. Nur dann wird aus dem Zusammenarbeiten etwas Gedeihliches für Städte und Staat, fur Volk und Baterland herauskommen. (Beifall.)

Abg. Berndt (D. Nat): Wir sind an der Reichs steuerge setz⸗ gebung, der Ursache der Finanznot der Gemeinden, nicht schuld. Wir haben im Gegenteil vor den von uns vorausgesehenen Folgen gewarnt. Aber unsere Warnungen sind unbeachtet geblieben, ob⸗ wohl sie von den hervorragendsten Sachverständigen und auch vom Deutschen Städtetag geteilt wurden. Nach 1806 erkannte man, daß zum Wiederaufbau des Staates das Wiederaufblühen des Städte⸗ wesens notwendig war und organisierte die städtische Selbstver— waltung. Jetzt ist man den umgekehrten Weg gegangen. Es war ein unverzeihlicher Fehler, die finanzielle K der Städte so stark von der finanziellen Leistungs fähigkeit des Reiches abhängig zu machen. Schon aus s, ,, Gründen hätte man gerade umgekehrt verfahren müssen. Man hätte die Selb⸗ ständigkeit der Städte auf sinanziellem Gebiete nicht einschränken, sondern erweitern müssen. Dann hätten die Städte, wenn es unter dem Drucke der uns auferlegten Lasten zum Zusammenbruch tommen sollte, das feste Fundament für den Wiederaufbau bilden können. Nachdem man den Gemeinden das Recht der Einkommen⸗ steuerzuschläge, also die Einnahmequelle, genommen hatte, hätte man auch ihre Ausgaben beschränken sollen, aber man hat sie weiter mit Armenlasten, Schullasten und Fürsorgelasten über⸗ bürdet und diese Lasten sogar noch weiter gesteigert. Berlin muß allein 30 Prozent seiner Einkommensteunerüberweisung für Wohnungs- und Siedlungszwecke ausgeben. Das Recht der Be⸗ steuerung des reichssteuerfreien Mindesteinkommens ist wieder ge⸗ nommen worden, und zwar zu einer Zeit, als die Gemeinden die se Einnahme bereits ihren Etats zugrunde gelegt hatten. Die Stãdte haben zwar das „Steuerfindungsrecht“, aber sie können die Tarife ihrer Betriebsunternehmungen gar nicht mehr weiter steigern. Berlin hatte 1920 ein. Defizit von 400 Millionen, 1921 von 250 bis 350 Millignen. Eine ganze Reihe von Bauten für Kranken⸗

häuser, Badeanstalten usw. hat stillgelegt werden müssen aus der, ,. Selbst die . der Schulen mußten im letzten Sommer plötzlich aus 2 an Mitteln eingestellt werden. Turngeräte können nicht mehr beschafft werden. as soll da aus der Ertüchtigung unserey Jugend werden? Viele Städte erhglten ihre Budgets nur mit künstlichen Mitteln, um nicht kreditunfähig zu werden. Alle Parteien des Hauses müssen mehr Interesse für die Lage der Städte beweisen. Ich bedauere, daß der Finanzminifster heute die Interpellation nur in so beschränktem Maße beantwortet hat. Meine Freunde billigen die Abhilfemaßnahmen, die der Interpellant vorgeschlagen hat. Außerdem ist es notwendig, daß das Reich sich von sämtlichen Realsteuern sernhält und diese den Gemeinden vollkommen überläßt. Entschieden müssen wir gegen eine weitere Kontrolle der Gemeindefinanzen durch das Reich protestieren. Auf dem Städtetag ist gesagt: Rettet ihr die Städte, so reitet ihr das Reich!“ Die Städte sind das Fundament unseres Wiederaufbaues. Ohne Selbswerantwortung keine Selbstverwal⸗ tung! (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Scholz (D. Vp): Im dritten Bande seiner Grinnerungen“ gebraucht Bismarck an der Stelle, wo er von der Selbstverwaltung der Gemeinden spricht, ein treffendes Wort. Er sagt: Selbstverwaltung luens à non jucendo. Im Reichstag und auch in der Reichsregierung macht sich allmählich mehr die Stimmung geltend, daß nicht allein für das Reich gesorgt werden muß, sondern daß man auch die Gemeinden leben lassen muß. Wenn das Reich den Gemeinden Sparsamkeit predigt, so erinnert das an die Predigt des Fuchses an die Enten. Die Reichs⸗ ministerien haben den Gemeinden zugeredet, die Forderungen ihrer Arbeiter nur ja zu bewilligen, damit die Streiks nicht weiter um sich greifen. 6 vermehrt das Reich die w der Gemeinden!

n den Industriebezirken hat die Gewerbesteuer vielfach bis zu Do0 , erhöht werden müssen. Eine solche Belastung kann aber das Gewerbe einfach nicht tragen. Es war ein Unglück, die gesamte Reichsfinanzgesetzgebung und Reichsfinanzwerwaltung zu zentrali⸗ sieren. Wenn wir die Reichseinkommensteuer für 1520 bereits hätten einziehen lännen, dann wäre die Finanznot der Gemeinden nicht so groß. (Sehr richtig! Es ist geboten, wleder die Gemeinden mit der Steuereinziehung zu betrauen. Der Steueranteil der Gemeinden muß so bemessen werden, daß die Gemeinden ihre Etats beweglich , können. Dieser Grundsatz muß in dem ange⸗ kündigten Landessteuergesetz zum Ausdruck kommen. Ist das nicht durchführbar, muß wenigstens der bisherige prozentuale Steuer⸗ antell der Gemeinden entsprechend erhöht werden. Im Interesse der Selbstverwaltung muß den bereits in Erscheinung getretenen Versuchen des Reiches, die Finanznot der Gemeinden zur Ein— eren, einer Kontrolle der Gemeindefinanzen durch die Länder zu

nutzen, mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden. Wir haben das größte Interesse daran, die Grundlage der Selbst⸗ , , enn, zu lassen, denn nur sie ermöglichen eine praktische Gemeinschaftsarbeit.

Der Entwurfeines Gesetzes über die Her⸗ anziehung der Frauen zum ., und Geschworenenamt und der Antrag der fozialisti⸗ chen Parteien über die Gleichstellung der rauen in der Ju st iz wurden debattelos dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen.

Nächste Sitzung Freitag 2 Uhr. (Fortsetzung der Inter⸗ 6. nnn Arbeitsnachweisgesetz, Anfragen, kleinere orlagen.

Schluß 6x Uhr.

Preußischer Landtag.

S6. Sitzung vom 19. Januar 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger?) )

Präsident Leinert eröffnet die Sitzung nach 3u½ Uhr.

Während der Weihnachtsferien sind die Abgg. Kamp Westfalen Nord) und Din slage (Westfalen⸗Süd), die dem Zentrum angehörten, am 8. Januar verstorben. Das Haus ehrt ihr Andenken in der üblichen Weise. .

Die Vorlage wegen Abänderung der Anordnung, betreffend die Beschäftigung weiblicher Angestellten in Gast- und Schankwirtschaften, wird ohne Erörterung an den Ausschuß für Handel und Gewerbe zurückrerwiesen. .

Zur ersten Beratung steht der Gesetz entwurf üb er die Vereinigung des zu Waldeck⸗Pyrmont gehörigen Gebietsteils Pyrmont mit dem Freistaate Preußen. Die Vereinigung mit Preußen ist von Pyrmont beantragt worden. Der über die Vereinigung zwischen Preußen und Waldeck⸗Pyrmont abgeschlossene Staatsvertrag, der die Ein⸗ verleibung von Pyrmont in den Kreis Hameln in der Provinz Hanngver vorsieht, liegt zur Genehmigung dem Landtage vor.

In der längeren Aussprache, an der sich der Abg. Müller⸗Hameln (Soz.), ein Vertreter des Zentrums, die Abgg. von Campe (D. Vp.), Voß (Dnat.), Katz Komm.) und Leid (U; Soz.) beteiligen, wird hauptsächlich die Frage erörtert, ob Pyrmont besser mit Hannover oder mit Westfalen u vereinigen wäre. Der Vertreter des Zentrums hält

en Anschluß an Paderborn für das Gegebene, während Abg.

von Campe für Hameln eintritt. Der Ausführung, daß der Antrag Pyrmonts im Sinne einer von Preußen gemachten moralischen Eroberung aufzufassen sei, stellt der Abg. Katz den bestimmtesten Widerspruch entgegen. Schließlich wird die Vor⸗ lage dem Verfassungsausschuß überwiesen, nachdem sich auch der Vertreter der Staatsregierung dafür ausgesprochen hat.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über das Wahlprüfungsgericht.

Die Sozialdemokraten beantragen, das. Wahl⸗ prüfungsgericht nicht aus sieben, sondern aus acht Mitgliedern des Landtages neben sieben Mitgliedern des Oberverwaltungs— gerichts bestehen zu lassen.

Der Antrag wird angenommen.

89 sieht unter anderem vor, daß über die Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen das Gericht nach freiem Ermessen beschließen soll.

Abg. Katz (Komm.): Diese Bestimmung ist pure Klassenzustiz gegen die Arbeiter. Wir haben Mißtrauen gegen die Justiz über— haupt, dann aber besonders gegen einen aus bürgerlichen Abgeordneten bestehenden Gerichtshof.

ü wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf wird sodann auch in dritter Lesung erledigt und gegen die Stimmen der Kommunisten endgültig angenommen.

Das Haus tritt sodann dem vom Verfassungsausschuß vorgelegten Antrag bei, wonach die durch das Staattz⸗ ministerium erfolgte Verkündung des Ge werbe⸗ und Han⸗ delslehrerdiensteinkommengesetzes vom 10. Juni 1921 mit der Maßgabe, daß bestimmte Vorschriften bis auf weiteres nicht ausgeführt werden dürfen, als nicht zulässig be— zeichnet wird.

Die Beratung des Gesetzentwurfs über Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Darauf tritt das Haus in die erste Beratung des Ent— wurfs eines neuen Hebammengesetzes ein.

Minister für Volkswohlfahrt Hirt sie fer: Der Ihnen heute unterbreitete Entwurf, dessen Verabschiedung nicht in zu fern liegender Zeit hoffentlich ermöglicht wird, soll in gleicher Weise Frauen und Kindern augreschenden Schutz und Hilfe bieten, wie auch den Hebammen den ausreichenden wirtschaftlichen Unterhalt schaffen. Der Entwurf sieht vor, daß die Kreise in Bezirke eingeteilt und für diese nur so viel Hebammen zugelassen werden, als zur Versorgung der Frauen in dem betreffenden Bezirk erforder⸗ lich find. Die überwiegende Mehrheit der Hebammen! wird auch ferner zu den freien Gewerbetreibenden gehören. Die Reu— regelung des Hebammenwesens macht neben einer wesentlichen Erhöhung der Hebammengebühren eine Ausgabe von 19 Millionen aus öffentlichen Mitteln erforderlich, von der mehr als die Hälfte aus Mitteln des Staates gedeckt werden muß. Die Regierung ist zu einer Nachprüfung des Entwurfs im Ausschuß bereit und bofft, daß ein Gesetz zustande kommt, das die gründliche Ausbildung der Debammen ermöglicht, und die durch den Krieg und feine Nach— wirkungen sehr geschädigte Volksgesundheit wieder besfern kann. (Beifall.)

Abg. Frau Ege (Soz) spricht sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf aus, der von der früheren Negierungs vorlage, . in der Ausschußberagtung in zweiter Lesung einstimmig zur Annahme gelangte, gar nichtzs enthalte. Der Minister Stegerwald habe fein Versprechen, die Vorlage mit geringen Aenderungen dem Landtage wieder vorzulegen, nicht gehalten. Der sozialdemokratische Äntrag, der im wesentlichen dem früheren e , , . entspreche, sei leider noch immer nicht aus der Ausschußberg ung zurück- gekommen. Der neue Gesetzentwurf hat so große Verschlechterungen, daß wir ihn unmöglich den Müttern und Vätern des Landes empfehlen können. In Allenstein sind 25 5, in Berlin I8 oo der niederkommenden Mütter ohne jegliche Hebammenhilfe! Wir halten ein Reichshebammengesetz für das allerrichtigste. Die wichtigsten Ferderungen der Hebammen, vor allem die der Alters- versergung, sind in dem neuen Entwurf gar nicht berücksichtigt. In der Gebührenordnung herrscht Willkür. Die Hebammen müßten eine i. und längere Ausbildung erhalten. Vor allem follen sie An. gestellte des Staates sein. Wir Sozialdemokraten werden alles daran setzen, die Hebammenreform Purchzubringen. Wenn wir das Beste für die Hebammen und die Mütter im Auge behalten, dann darf Reser Gesetzentwurf unter keinen Umstünden verabschledet werden Ich setze das beste Vertrauen in den Wohlfahrtsminifter und hoffe, daß er mit uns recht bald eine Hebammenreform ansfreben winrd' Wir beantragen, den Entwurf dem Bepßlkerungspolttischen Aus— schuß zu überweisen, der die notwendigen Aenderungen treffen wird. (Beifall.)

Auf Antrag des Abg. Dr. Weyl (9. Soz.) wird hierauf Vertagung beschlossen.

Nächste Sitzung Freitag, 12 Uhr: Weiterberatung dieses Gesetzentwurfs, kleine Vorlagen, Aufwandgentschädigung für den Staatsrat, Staatsschulden verwaltungggesetz.

Schluß gegen 6 Uhr.

) Mit Ausnahme der durch errbruck hervorgehob Ned der Herren Min ter, bie un . 2 ᷓe

Parlamentarische Nachrichten.

Im Reich sta sgusschuß für Voltswirtschaft wurde, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungg⸗ verleger' berichtet, der Gesetzent wurf über den 8 mit ausländischen Zahlungsmitteln beraten. Abg.

Dau ch (D. Vp.) hielt eine gesetzliche Regelung für notwendi aber das legitime Geschäft nicht stören dürfe. Der Redner Hh Kie eg mit der Wirkung des Gesetzes im hesetzten Gebiet um! Oberschlesien stehe. Für die 2 des Gesetzes in diese Bebieten müßten besendere Garantien geschaffen werden, wenn a Gesetz nicht ein Loch haben solle. Redner bemängelte die im Gesez⸗ entwürf enthaltene Bestimmung des Begriffs Der aug andisss Zahlungsmittel, Dieser Begiff, sei im Rahmen unsen ganzen Lage zu klären. Die Spekulation in fremden Valuten lönne auch ohne diese verfrübte Festlegung getroffen werden. Übg. Dernburg (Dem) wies darauf hin, daß der Dollar der feste Pegel sei und nur eine Spekulation in Mark stattfinde. Kausmannijsch Zahlungen dürften nicht unter das Gesetz fallen; auch fanden die Ihnehin durch Banken statt, wie es im Gesetz gefordert werde. Da Gesetz stelle eine unerträgliche wirtschaftliche Belastung des Ban. geschäfts dar. Das Gesetz sei ein Schlag ins Wasser, es sei fraglig ob, die Leute in der Grenadierstraße gefaßt würden; anderer fein würde der Ausländer, der in fremder Valuta bezahlt, und en Teil des legitimen erwünschten Außenhandels mit Patenten literarischen und., künstlerischen Erzeugnissen ꝛc. getroffen. Hi, Verengung der Mart. die das Gesetz bedinge. sei ein Fele Der Stgagatssekretär Dr, Hirsch teilte die Bedenken hinsichllig der Wirksamkeit des Gesetzes in den besetzten Gebieten nicht. Ja den im Juli, darüber depflogenen Erörterungen seien seilden wesentliche Verletzungen des Gesetzes in den Rheinlanden nicht R kannt geworden. Rechtliche und tatsächliche Gründe prächen als nich gegen die wirksame Sukraftsetzung des Gesetzes. Man. bezweche, au dem vorgeschlagenen Wege die Sabotage der dentschen Währung imn Binnenlande durch die sogengnnten „schwachen Hände“, die Außenfeitet des Wirtschaftelebens, einzuschränken. Die Regierung sei sich dessen be, wußt, daß mit der gegenwärtigen Vorlage a Llein die deutsche Valun nicht gehalten werden könne. Die Rettung könne nur liegen in der Stabilisierung der Mark durch Ausglelch der Zahlungäbilanz und des inneren Etats. Wenn dies nicht geschehe, so werde sich di Wirtschaft aus sich selbst heraus helfen. Der Staatssekretär erinnerte daran, daß die Sache nicht pon heute und gestern sei. Sie sei zz. hervorgetreten im Frühsahr 1921 vor Schließung des Lochs im Westen, als die Mark sich ebenfalls in katastrophalem Sturze befand Damals habe man den Vorgang der Zahlung von Auslande, währung im Binnenlande als Sabotage der Mark in Inlande bezeichnet. Es bestände, falls sich die Repara— tienslast mindere, wenigstens eine gewisse Hoffnung, zu einer relativen Ruhe in den Schwankungen der Währung zu gelangen. Der Staatssekretär verwies auf, die bedenkliche Lnge die sich darin ausdrücke, daß allmählich, die Markwährunz durch, einge Milch⸗ Aal, Kartoffelwährung hei Pacht, verträgen, Hypotheken und selbst bei Abgaben an Parteikassen abgelist werde. Die gummiaxtige Dehnbarkeit der Valuta drobe gefährlih zu, werden. Sei schon die Berechnung in Auslandswährung in Binnenlande bedenklich, aber vielfach schwer hermeidlich, so sei di Ausbreitung der . in ausländischer Paluta au die Dauer verderblich. Die Ausbreitung der Zahlung in Auslandswä hrung führ zum Ruin der nationalen Währung. Das Gesetz solle dagegen nelen anderen Maßnahmen eine gewisse Sicherung der nationalen Währum erstreben. Gewiß sei es leider nicht zu umgehen, daß bei den gewaltigen Schwankungen der Valuta für die Zölle der Stand der Palutn Rechnungzeinheit verwendet wird. Es werde jedoch nicht in Geh, sondern in Papiermark gezahlt. Geradezu bedrohlich aber sei eg. M ausländische Valuta als Zablungseinheit des Binnenlandes einst führen und hiermit im Zusammenhang in überflüssigem ö. fem Zahlungsmittel hereinzunehmen. Das komme schließlich auf Herguie deutscher Realwerte für fremde Zahlungsmittel hinaus. Iwech d Regelung sei eg, allzu krassen Auswüchsen zu begegnen und det inländischen. Währung als Zahlungseinheit eine gewisse Stütze n geben. Bei der Einzelberatung erklärte der Staatssekretär gegen über auftauchenden Bedenken, daß durch das. Geseß dr Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln tatsächlich eingeshtinl werden würde. Dig von verschiedenen Abgeordneten bemimgelt Mehrbelastung der Banken müßte, soweit sie eintrete, in Kauf genommen werden, wenn die erzielte Wirkung auf die Bessnng der Valuta erreicht würde. Der Berichterstatter Schlack wi hamnf hin, daß durch das Gesetz der legitime Handel nicht getroffen dete Der Ausschuß stimmte im wesentlichen den Beschlüssen der an Lesung des Gesetzentwurfs zu. Zu ß 1 wurde gemäß einem Uh Helfferich (D. Nat) beschlossen, daß Geschäfte über autlinnst Zahlungsmittel nicht nur mit oder durch Vermittlung der Reschtnt oder durch die im Gesetz gegen die Kapitalflucht näher bezeichneten, jn , ,, . Betrieb von. Depot. und Depositengeschästen rechtigten Banken und Bankiers und die sonst ausdrncklsich ? geführten Händler, sondern auch durch diejenigen abgeschleso werden dürfen, denen die im 5 3 vorgesehene Beschein gung nn die zuständige Handelskammer erteilt ist. Zu 5 Y wurde beschlostn, daß eine Vergewisserung über die Person des Antragstellerz du die im 5 1 bezeichneten Banken und Bankiers bei Abschluß un Verkaufsgeschäften über gusländische Zahlungsmittel, ersotden ist. Im Regierungsentwurf war nur allgemein von Geschäften lin gusländische Zahlungsmittel die Rede. Deg westeren stimmte zn Ausschuß einem Antrag zu, wonach als Geschäft über autsand Zablungemittel es nicht gilt, wenn ausländische Zahlungsmittel Jh um Jug gegeneinander umgetauscht werden. In Teinem Zusah mn bemerkt, daß die in 8 2 definierte Verpflichtung der Banken entsallt wenn es sich um einen Ausländer handelt, är den nach den An schriften der Reichsabgabenordnung pom 56. Pezember Ilg die Zu. ständigkeit eines Finanzamts nicht gegeben ist. Entsprechend der Annahme dieses Antrages des Abg. Bauch (B. Volktp.) wunde auch zu 5 3 festgesetzt, daß Ausfandsdentsche jenen In, ländern gleich zu achten sind, denen diese Sen n enn triellt ist. Gemäß einem Antrag Dernburg (Gem) wurde beschlosen daß bis zum 30. April 1922 die Bessimmungen der 1 und 2 au im Handels⸗ und Genossenschaftsregister eingetragene Personen um nes weinigun en keine Anwendung finden und daß vom J. Mi de ab die bezeichneten Personen und Personenvereimigungen diesen Bestimmungen unterliegen, soweit nicht die zustäͤndige Sandelslammet ihnen bescheinigt, daß ihr Gewerbebetrieb Geschäfte äber ausländishh Zahlungsmittel regelmäßig mit sich bringt. Einem weiteren 9 des Abg. Dernburg gemäß wurde ju 5 6 beschlosfen, daß die in bestimmungen dann eintreten, wenn die Zuwiderhandlung verss h oder fahrlaͤssig geschieht, während im Regierunggentwurßf nur gen, von Zuwiderhandlungen die Rede war. ö. den Peschlüssen de Ausschusses soll das Gefetz am J. April 1522 in Kraft treten. Die zweite Lesung fand nach diefer Festlstellung ihren Abschluß.

Der Reichs tagsgusschuß für dag rann tu gin mio n opel beschloß angesichts elner Reihe schwieriger, nog g klärender Fragen, vor Eintritt in die Einzelberatung die Vorher! 1 dieser Makerien einem Unterausschuß zu übertragen. Gt bandell ö . ö 3 der Zusammensetzung und des Ginflusses des Bein und so sor

& m .

Der Aeltestenrat des pre ußischen Landtgg? . am Donnerstag vor Beginn der Vollsitzung eine Be pte hun ssn die Geschäftslage ab. Junächsz foll eine Reihe kleinerer gen . darunter der Gesetzentwurf über das Wahlprüfungsgericht un i Ahänderung der Anordnung Über die Beschäͤftigung wei 1e, ö

estellten in Gast⸗ und Schankwirtschaften, erledigt werden. n. er ̃ Beratungen über die Gefehentwürfe, be i, ie Grundsteuer und daß Hebammenwefen. Mit den leinen 6 ständen hoffg man am Freltag zu Ende zu kommen. Für Sonn sollen Strafbersolgungen, besonders die Fälle Eberlein, Sch und Scholem, beraten werden, serner die Abänderung deg gesetzes, durch die die gesethliche Grundlage dafür ges⸗ renitenten Abgeordneten die

ollen ferner die ersten ü

Diäten in besonderen Fällen ; ö. jür Montag steht die Besprechung von Fragen der bes ch en ür 29 Besprechung der Notlage der eme nden gh fit. Am. Mittwoch wird der Finanzminister den neuen ringen.

Hieran schließt ine aslgemelne politische A Danach soll eine ö der 3 Grundsleuer erfo

·

Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes helreffend den Kgfsenbestand der he eb er,, Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Reichs aus führungzbehörde für Unfallnersicherung, der Entwurf eines Gesetzes über den Erfatz der durch den Krieg verursachten Personenfchäden Perfonen schãdengesetz und der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend bie Se steuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten, vom 31. Mai 1881 nebst den amtlichen Begründungen zur

Veschlußfassung zugegangen.

Dem preußischen Landtage ist haush al tsplan für das gegangen. ;

Dangch sind für das Rechnungsjahr 1922 die EinnaFb auf 29 131 289 837 A, die Ausgaben im Drh ing ian men, 185817 506 gol b,. im Sxtraordingrium auf 10513 85 5331 , jusammen mithin ebenfalls auf 29 131 259 837 4 veranschlagt. Ginnahme und Ausgabe halten sich also ohne Änleibe das Gleich⸗ wicht. Gegenüher den Abschsußzahlen des Staatshaushaltsplans 6 1921 ergibt sich nach Ausscheidung der größeren durchlaufenden Posten bon 5976 Millionen Mark für 1921 und von ig 312 Millionen Mart für. 1822 ine Steigerung um 3515 Millionen Mark und gegenüber den Abschlußzahlen des letzten Friedenshaushaltz für 151 nach Ausscheidung der Einnahmen der inzwischen auf das Reich äber gegangenen Cisenbahnen von 3591 Millionen Mark und der durch= sanjenden Posten gen 2537 Millionen Mark eine Steigerung um 12402 Millienen Mark. Das Anwachsen der Abfchlußzahlen ist gegenwärtig in der Hauptsache nichts weiter als eine Folge der Entwertung der deutschen Mark. Erwägt man. daß die Abschluß. zahlen des Haushalts für 14222 sich auf dag Siebeneinhalbfache des letzten Friedenshaushalts belaufen, während gegenwärtig der Wert der Mark im Inlandaverkehr guf etwa den 15. Teisf dez damaligen Standes gesunken ist, so ergibt sich, daß die Haus bhaltz⸗ ansäße der Geldentwertung erst zur Hälfte gefolgt sind. Bei den Ausgaben bedeutet dies, daß hier Einschränkungen 'in westestem Um⸗ fange gegenüber dem Friedensbedarf stattgefunden haben. Neu ein gestellt sind bei der allgemeinen Finanzverwaltung: a) eine Ein⸗ nahme von 948 000 000 c. aus der Steuer vom Grundvermögen; der entsyrechende Entwurf ist dem Landtag jetzt vorgelegt worden; b) eine Einnahme von 140 000 000 4 aus der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.

jeßt der Staatt⸗ . 1922 zu⸗

Nr. 2 der Veröffentlichungen des Reichsgefund⸗ beitsam tg vom 11. Januar 1922 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefäbrlichen Krankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Fieberthermometer. Krankheitserreger. Schlachthöfe. (Sachsen.) Entschädigung für. Viehverluste. (Württemberg.) Beförderung von Leichen? * (Thüringen.) Beaufsichtigung von Geflügelaussteslun gen. = Schweden.) Begrenzung der Arbeitszeit. Tierfeuchen im Deutschen Reich, 31. Deiember 1921. . Im Auslande. Zeitweilige Maßregeln egen Tierseuchen. (Sachsen, Schweiz] Wochentabesle sber bie zeburtz. und Sterblichkeitzperbältnifse in den 49 deutschen Orten mit loo 990 und mehr Einwobnern. Deggleichen in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdentschen Ländern. Witterung.

Verkehrs wesen.

Freiüimarken in Rollenform. Aus Verbrauckerkreisen ird gegenwärtig darüber geklagt, daß feit der letzten Gebühren= aböhung Marken höberer Werte in Rollenform schwer zu erhalten ien. Dieser tatsächlich bestehende und von der Postverwaltung leb⸗ Ust bedauerte Mangel ist darauf zurückzuführen. daß die in AÄussicht kammen gewesenen Postgebübrensätze kurz vor der Einbringung der Hätzesgborlage an den Neichttag erhöht werden mußten und dadurch

e für die Herstellung der neuen Markenwerte bereits

stoffenen Vorbereitungen unwirksam wurden. Die nach Annahme des Postgebührengefetzes zur Verfügung stehende Fit reichte aber zur Fertig tellung der erforderlichen be— zutenden Mengen von Wertzeichen bei weitem richt aus, wiewohl die Reichsdruckeres andauernd mit allen Mittein bemüht war und ißt, lie angbarsten Rollenmarken in den nötigen Mengen so schness als möglich zu liefern. Gegenwärtig ist die Lage fosgende: Rollenmarken ULT und 3 4 kommen in diesen Tagen zum Versand. Die jetzt glonders viel verlangten Wertzeichen zu 75 und 123 9 werden als ermaniamarken nachgedruckt und in einigen Wochen wieder geliefert erden. Die bo g⸗Marke wird demnächst die zu 4 4K in etwa drei Wochen erscheinen. Sobald als irgend möglich, sollen auch noch höhere Watt in. Nolsenform hergeflellf werden. An niederen Werten sind noch Bestände zu 10, 15, 25, 30, 40 und 606 J vorhanden.

——

kaut amtlicher Mitteilung wird im Eisenbahnexpreßgut— berkehr vom 1. Februar ab der bisberige Kilometertarif durch inen Staffel tarif ,. der durch einen 60 prozentigen Zuschlag zum weiligen Eilgutstarif gebildet wird. Die Pindestfracht beträgt 18 4. das Mindestgemicht für Frachtberechnung 10 kg, die Mindest⸗ t sernung 10 km. Die Beträge werden auf volle Mark aufgerundet. lch die Fracht für beschleunigtes Eilgut wird vom 1. Februar ab sicht mehr durch Verdophbelung bes Gewichts, sondern nach dem ein⸗ achen abgerundeten Gewicht für gewöhnliches Eilgut unter Zuschlag bon 60 vH herechnet. Mindestfracht 20 4A, Mindestgewicht 20 kg. ĩ Damit sind die Tarife für Exvreßgut und beschleunigtes Eisgät mit Ricksicht auf die Gleichartigkeit der Beförderung gleichgestellt mit Ausnahme der geringen Unterschiede im Mindestgewicht.

Statistit und Volkswirtschaft.

Gingetragene Erwerhs und Wirtschaftsgenofsen= schaften in Deutschland im Jahre 1321.

Die Statistische Abteilung der Preußischen Zentralgenossen⸗ schaltẽkasse veröffentlicht in der ‚Statistischen Korrespondenz“ ver⸗ leichende Uebersichten über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen

fnöossenschaftsstalsflit für 1831 und das Vorjahr. Biese beruͤck⸗ schtigen nicht mehr die Genossenschaften, die in den im Friedens, rtrag von Versallles abgetretenen Gehietsteilen ihren Sitz haben; 965) . Janugr ji bestan den dort 203 Preußische (36 ostyreuß sche, j weg feu che 1133 posensche, 22 schlesische und 323 rheinländische) 6 24 elsaß lothringische, zusammen 36023 Genossenschaften, und . neueren Feststellungen sind zu diesen 3023 Genossen⸗ h . aus Gebietsteilen, die im Friedensbertrage abgetreten oder, 29 dag Saargehset. unter fremde Vermestung gekommen sind, . . 326 Geno enschaften getreten, die nachträglich vom Stande sch Januar ig in Abzug gebracht sind: 245 preußische (148 'i besste nißcbe, zz zsturenßische. 3 westorenfijche und lh szöiz, w omi 31 bayerische (pfälzische) Genossenschatien. Die Zahl gen of eb ele geno fen schaften. die in den Uebensichten der Zentral⸗ nosse i cart fe fe über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen Ge⸗

e l ah flit nicht enthalten sind, ist auf 409 angewachsen: eier mln dische und ol pfälzische; die Bemühungen, die Saar na fa e o en chaten für die deutsche Genossenschaftsstatistik mitzu⸗

, sind gig geitz, aber noch nicht zum Abschluß gelangt. Deuff , er im Friedenepertrage festgesetzten Grenzen des geno enn Reichs bestanden am 1. Januar 1531 * ohne die Zentral- a , haften = 14 397 Gur gleichen geit dez Vorjahres 16 296) gene Erwerbs. und Wir i schaftgenofsen⸗

ften, und zwar 21 222 (20 787 mit unbeschränkte tyfl icht, 128 36) mit unbeschränkter Nachschu cht und 23 856 (19 380) mit beschränkter Haftpflicht. Ven diefen Genosenschaften haben ihren . in Preußen 109685 (rsa) mit unbeschränkter Haftpflicht, io? (EII mit unbeschrãnkter Nachichußpflicht und 14 133 (13 395 mit beschrankter Hastvflicht, zu⸗ ammen 2925 (22 277 Gen s fen chaten, babon iz Höött) in, der Provinz Schlefsen, Zör0 (3 1d in er Rheinprodin,, B'? (Löbe) in der Prohinz Hannober, 762 2249) in der Probin Brandenhurg (ohne Berlin, 3255 (öis in Wefffalen, 28 36. in der Probinz Sachlen, 2221 (2059) in Pommern, 19685 (i755 in Hessen⸗Nassau, 1317 (12065) in Schleswig ⸗Holstein. 44 (855) in Ostpreußen, 9 (365) im Stadtkreffe PVerlin. hr (237 im Per— waltungsbezirk Vestyreußen· Posen und g5 (91) in den Hohenzollern⸗ schen Landen. In Bape rn, bestehen 7697 7161) Genoffemschasten, in Württemberg zöößb salgzz, in Baden 231 (2ibs), im 6 Sachsen 1833 (1457, im Tande Thüärin gen 1316 lh) in He Cen 1220 (1273), in Meckienburg Schwerin 6 (708), in SIenburg 60 (558, in Braunschweig dig (499), in Ham burg 219 (198), in Anhalt is (133, in NMecklenburg⸗Strelitz los (i035 ufw. = Im Jahre l 220 wurden im Deut schen Reiche 5ooo (im Vorjahre 323) Erwerbs. und Wirtschaftegenossenschaften ne u eingetragen und 994 (711) aufgelzst. Vie teine Zunahme beläuft sich somit für das Jahr 193 zuzüglich von dre Genossen· schaften durch Sitzverlegung aus abgetretenen Gebietsteilen auf 4009 Genossenschaften (für das Vorjahr auf 4512). Im eintelnen haben sich von 1920 auf 1921 die Genbssenschaften init Un— beschrãn tter Haftpflicht um 440 und die mit beschräntter Haftpflicht um 35's germehrt, die mit unbeschräntter Nachschußpflicht dagegen um 7 vermindert, Ueberblickt man die Entwicklung bis zum Jahre 1203 zurück, (9 hetrug die zahlenmäßige jährliche Zunahme der Er⸗ werbs. und Wirtschaftsgenossenschaften überhaupt 1863 1375 (oder Gan vH des Bestandes am Jahresanfang, 1509 1431 (6,47 vH), 1305 10987 (4, vo), 1906 J067 (40 vH), 1907 1150 (4, vy), 1908 1278 (4, vo), 1909 1295 (41 vo), 1910 1052 (3,9, vo), 1911 1274 (4s vo), 1912 1567 (4,3 vo, 1913 1275 (3a vo), 19814 922 (24 pH). 1915 270 (025 vo), 1516 Sig (20 vyh), 1917 s (Las vo), 1913 177i (z30 v5), Idi 4512 (13g bh) uZd 1530 4000 ( vo). Auf die Länder verteilte sich die Zunahme im Jahre 1920, wie folgt: Preußen 2633, Bayern 5h, Sachfen 136, Württemberg 127, Baden 1565, Hessen 105, übrige Länder 256. Einen interessanten Einblick gewährt die Statistik in die Ver— teilung der Gengssenschaften nach dem Gegenstande des Unter? nehmeng. Danach waren am 1. Januar 1920 und 19231 im Deutschen Reiche ohne die Zentralgenossenschaften borhanden bezw. an der sich aus den Zahlen der eueintzagungen und Auflösungen ergebenden Zunahme (— Abnahme) in den Jahren 1519 und 1520

beteiligt: Bestand Zunahme am 1. Januar (- Abnahme) 1920 1921 1919 1920* Kreditgenossenschaften ...... 19115 19983 66h darunter Darlebnskassendereine .. 17139 18 053 526 So Rohstoffgenossensch., gewerbliche. 1679 45 453 364 ö landwirtschaftl. 3234 * 435 Warenein aufg vereine... 1305 425 279 Werkgenossenschaften, gewerbliche. 45 42 darunter Elektrizitãtsgenossenschaften . * , , landwirtsch. . 3 39855 69 darunter Clektrizitätsgenossenschaften 2 458 30 hol Genossenschaften zur Beschaffung von Maschinen und Geräten.. Magazingenossenschaften, gewerbliche 3 landwirtsch. Rohstoff ˖ u. Magazingenossenschaft, gewerbliche . Rohstoff · u. Magazingenossenschaft. landwirtschajtliche

2

SSC ge , O er g go e

—ᷣ 1 *

. 8

s landwirtsch. darunter Meiereigenossenschaften , MWinzervereine Genossensch. f. d. Vertrieb v. Feld⸗ u Gartenfrüchten Schlacht-, Tischerei, und

14. 15. ĩ 2 438 132

16. vz 2546 741 17. Wohnungs⸗ u. Baugenossenschaften, Vereina hãuser 144 5 18. sonstige Genossenschaften .... 656 124

Genossenschaften überhaupt 40 298 44307 4612 4006.

Bei weitem am zahlreichsten sind die Kreditgenossen⸗ schaften, deren am 1. Januar 1321 19 983 bestanden, während Anfang 1929 18 115, 1910 im damaligen Gebiet des Deutschen Reichs 17 462 vorhanden waren. Darauf folgen in weitem Abffand die Ro stoffgenofssenchaften, am 1. Januar isi 5714 gegen 4913 am 1. Januar 1929, neben denen noch 53 gegen 370 WRohstoff⸗ und Magazingenossenschaften! vorhanden waren, die Produktivgenossenschaften, am 1. Januar 1931 5035 gegen 4884 zur gleichen Jeit des Vorjahres, und die Werkge⸗ n ossenschaften, 4308 gegen 3587. Während bei den Kredit⸗ genossenschaften eine Unterscheidung der anpwirtschaftsichen und der gewerblichen nicht vr gengmmen worden, ist bei den meissen der übrigen aufge ührten Genossenscha iggruvyen diese Trennung durch geführt. Dabei fällt die große Zahl der landwarschaftlichen Uniernehinungen gegenüber den gewerblichen auf. Allerdings muß in Betracht gezogen werden, daß obige Uebersicht kein vollficnd jeg Bild von der Ver— breitung der einzelnen Genossensd afts uppen gibt, da sie keine Aus— kunft über die Mitglieder zablen gewährt. Durch deren Mittelung würde die Bedeutung mancher Genosse usck aftagruppen, wie 4. B. die der Kensumvereine, erst richtig erfaßt werden können. Wünschenszwert wäre auch ein Aufschluß über die Höhe des investierten Kapitals Von den Kreditagenosfenschaften waren Anfang ihr] IJ 65 (Anfang 1920 16255 folche mit unbeschränkter Haftpflicht, 33 (386) solche mit unheschränfter Rachschußpflicht und 3305 (2794) solche mit beschränkter Hafipflicht, insbesondere unter den Darlehnz— kassenvereinen befanden sich 16 036 (i5 578) Genossenschaften mit unbe— schränkter Haftpflicht, 19 (16) mit unbeschränkter Rachschußvflicht und 290] (lbgb) mit, beschränkter Haftpflicht. Außer den Krebrigen offen= schaften sind noch die Ia ndwirtschaftiichen Produkt!iv? . senschaf ten, namentlich pie Meierelgenossenschaften und

ie Winzerverein unter ihnen, ganz überwiegend Genossenschaften mit un beschtänkteg Haftpflicht, und auch die sandwintschaft⸗ lichen Rebhstoffgenessenschasten fomwie die landwirtschastlichen Werk. genossenschaften haben noch g einem erheblichen Teile diese Sast⸗ pflichtart gewählt, von den erfteren mehr als ein Drittel und von den letzteren nicht ganz ein Sechstel. Bej allen übrigen Genossenschafts⸗, gruppen herrscht die beschränkte Haftyflicht bei weltem vor.

Auf eine Anregung aus Genossenschaftskreisen werden in der

In der. besonderen Uebersicht der amtlichen Veröffentlichung über bie Neugründungen und. Auflösungen bon Genossen chaften, auß der die oben angegehene Zu bejw. AÄbnaßme errechnet ist. sind einige Genessenschaften nicht genau denselben Gruppen zugerechnet, wie in der Bestandeühersicht fener Veröffentlichung, der die Angaben in den beiden ersten ,. obiger Tabelle entnommen sind; darauf beruht die rechnerische Unstimmigkeit in den einzelnen 2 der vorletzten Zahlenspalte haben auch für das Jahr öl die

enossenschasten in den Gebietsteilen, die im Friedengpertrag von .. abgetreten worden sind, keine Beracksichtigung mehr ge · en.

ruppen. '.

Statistischen Abteilung der Preußiscken Zentre gen ossenschaste kasse iet uch Menatsnachweise üher big Genossenschasftehemegung im Deutschen Reiche aufgestellt. Diese Monatgsnachweise beruben nicht auf dem amtlichen Zahlmaterial, da dieses a, , ,, nur vierteljährlich bei e rer en Zentralgenossenschastskasse einlãurt; sie werden ledigli auß den Veröffentlichungen der Re⸗ gistergeriche im e Neichean zeiger · zufammengetragen und, können auf absolute Genauigkeit keinen Anspruch machen, weil sie im Interesse einer alsbaldigen Bekanntgabe mit den Veröffent⸗; lichungen am letzten Monatstage abschlie en, während die Neu⸗ eintragungen oder e, von Gengssenschaften aus den letzten Monatstagen teilweile erst im nachfolgenden Monat veröffentlicht werden. Nach den wen m,, . für JI nuar bis ein- schließl ich Novem her 1821 sind 44735 Neueintragungen und 1419 Auflösungen von Genossenschasten vorgekommen. Demgemäß beziffert sich der Genossenschafisstand im Veulschen Reiche unter Be⸗ acht ng des Vorhergesagten am 1. Dezember 18231 auf 17370 eingetragen , Von dieser ahl sind jedoch in Abrechnung zu bringen die Genoffen— Haften, die durch die Teilung Olerschii nch verloren gehen. Die oberschlesischen Landesteile, die abgetrennt werden, stehen nech nicht gengu fest; nach vorläufigen Grmittesungen kommen 334 Ge= nossenschaften in Frage. Von den vom J. Januar big zum 30. No— bember 1921 neu eingetragenen und aufgelösten Genossenschaften

entfallen Neuein / Auf- tragungen lösungen . . ö J 3024 901 enn, J 463 156 Sachsen .. . 137 36 Württemberg. . 169 24

auf Zunahme

Ba zen . 42 Hessen . 67 29 andere Lãnder . ö 372 172

Nach dem Hegenstande des Unternehmens ver— teilten sich die Neueintragungen und Auflösungen von Genosfen⸗ schaften in den Monaten Januar bis Ende Nobember 1921

wie folgt: . Auf⸗ ragungen lösungen Kreditgenossenschaften .... 551 3 darunter Darlehnakassenvereine. 491 84 Rohstoffgenossenschaften, gewerbl. 291 153 . landw. . 55 Wareneinkauf bereine 18 156 Wer kgenossenschasten, gewerbl.. 5 21 darunter Cleftrizitãtsgenossensch. . 3 1 Werkgenossenschaften, landw. 30 180 darunter Elektrizitätsgenossensch. 3 145 Gen. 3. Beichaff ung v. Masch. usw. * . Magazingenossenschaften, gewerbl. . . landw. Rohstoff⸗ u. Magazingen., gewerbl. 11. 2 5 ö landw. 2. Produktivgenossenschaften, gewerbl. ? ö landw. darunter Meiereigenossenschaften. 14 Zuchtvieh⸗ u. Weidegenossensch. . 15. Fon sumvereine 18. Wohnungs⸗ u. Baugen., eigentliche 13 ö . WVereinshaͤuser 18. sonstige Genossenschafte n. Summe.. 4473

Zum Schluß behandelt, die amtliche Veröffentlichung die , , . und ibre. Bewegung. Vanach bestanden am J. Januar 19351 mit dem 563 im heutigen Reichsgebiete deren 143 (gegen 130 zu Anfang 1950), und zwar bo Ga) Zentraltreditgenossenschaften, 3 (26) Sauptgenossenschaften für gewerbliche Rohstoffvereine und 31 (28) für landwirtschafnliche Rohstoffpereine somie 8 (22) Hauptgenossenschaften für den Libsatz land wirtschaftlicher Artikel und andere. Sämtliche Zentral (Haupt = genossenschaften sind solche mit beschränkter Haftpflicht. Von ihnen haben 95. 893. S4 zu Anfang 1920) ihren Sitz in Preußen, 15 (14) in Bayern, 19 (8) in Sachsen. 9 ( in Baden, 4 4 in Oldenurg. 4 G) in Württemberg, 3 (2) in Mecklenk urg. Scwerin, 2 (2) in Hessen und Hamburg und 1 (25 im Tande Thärir en' Im Jahre 1920 wurden 16 (im Von jahre 8 Zentraseenosfenscha, len nen gegründet, von denen 11 ihren 54 in Preußen haben, und 31 aufgelöst; Für den Zeitraum pom J. Januar bis 30 November 160231 sind 8 Neugründungen und 4 Auflösungen zu verzeichnen.

Zunahme!

*

2

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Arbeitsstreitigkeiten.

Die Verhandlungen in der süddeutschon Holzindustrie über eine von den Arbeitern geforderte 50 prozentige Lohnerhöhung sind, wie dem W. T. B. aus Stuttgart gemelpet wird, endgültig gescheitert. Die Arbeitgeberverbände Württembergs und Badens haben wegen des ausgebrochenen wilden Streiks die Ausfperrung über sãmtliche Betriebe verhängt.

Der dänische Arbejtgeberyverein spricht in einem Schreiben an die vereinigten Gewerkschaften Dänenlartg die Aus⸗ sperrung der Arbeiter aus, deren Verträge am 1. Februar ab⸗ laufen. Die Aussperrung betrifft etwa 80 090 Arbeiter. In Betracht kommen u, a das Baufach, die Eisen⸗ und Holzindustrie, die Textil⸗= sabriken, Ziegeleien und Schiffswerflen

Baumwesen.

Die gemeinsame Tagung für Denkmalflege und Heimatschutz in Stuttgart wird in der Jeit vom 77. big 30. September d. J gehalten warden; mit ihr wird eme Reste von Ausstellungen verbunden sein. Dem vorbereilenden Aibeitsausschuß ebören u. a. an: Oberbürgermeister Lautenschlager all Vo. sitzender.

irektar Dr. Gößler. Vor stand des Fandegamts für Denfmaspflege, als stellvertretender Voꝛsitzender. Direftor Bäuerle, Prof. Dr. Baum, Dr. Buchbeit. Direktor an den staatl Kunftsammtungen, Sr. Fkrist, Oberst Diehl. Prof. Dr, Fiechter, Minifteriairat Frey, vom Kulzus— ministerium. Freiherr Friedrich von Gaisberg-⸗Schsckingen, Sber⸗ baurat Kuhn.

Der langjährige technische Leiter der preußischen Wasserstraßen⸗ verwaltung und Präsident der Akademie des Bauweseng, Ministerial⸗= und Oberbaudireltor Dr.-Ing. Sym pher sst am 16. Januar d. J. einem Schlaganfall erlegen.

Nr. 6 des 3entryslbligtts der Bauverwaltung“, n, im preußischen Finanzministerkum, vom 18. Januar 1922 folgenden Inbalt: Bas Temperafurmos verfahren zur Be⸗ stinmung der Sickerwasserverlüste don Kanälen Schluß. Ver⸗ mischtes Wettbewerbe für Entwürfe zu einem Kaufmannghaus in Län, zu -Inlaidm⸗Tineleummustern, zum Bau einer Vo. schuie in Tiberias und * r , , , n des Aeußeren eines Krastwerks in Bremen. nischs Hochschule Berlin. Mi nisterialkommisston für dag Staalsiche Materig brfüfungsa mt in Berlin Dahlem; Baumirtschaftfiche Beraiungs stellen. = . mit teilweiser Holzfonstruktson. Mittesdeutsche Ausstellung NMagtehurg. Arbeitgeber uf chüsse für Waebnnngen, für Beamte, Angestellte und Arbeiter in Vesfen. Gulersche Knickformel.