daß bei der Annahme von 16 Milliarden Mark anf den preußischen Staat etwa 6.5 Milliarden Mark anstatt der eben erwähnten 5, Milliarden Mark entfallen werden, so würde hier ein Plus von rund 800 Millionen Mark nachträglich eingehen und in dieser Höhe der Fehlbetrag nachträglich abgedeckt werden können. Dann bleiben immer noch rund? Milliarden Mark, für die die endgültige Deckung fehlt. Wir haben mit dieser endgültigen Deckung dadurch begonnen, daß in den Haushalt für 1921 ein Drittel des Betrages, nicht ganz 700 Millionen Mark, in Ausgabe eingestellt ist. Wir müssen mit dieser Abdeckung weiter fortfahren, und Sie finden in den Etat für 1927 die beiden noch fehlenden Drittel mit im ganzen 1328 Millionen Mark eingestellt.
Auch das Rechnungsergebnis für 1921 wird vor⸗ aussichtlich nicht besser sein als das für 1929). Der Haushaltsplan für 1921 konnte bekanntlich nur balanciert werden — die Herren, die das im Dezember mitgemacht haben, erinnern sich dessen — durch Einstellung eines Betrages von 24 Milliarden Mark, und diese 8.4 Milliarden Mark wurden im Haushalt der allgemeinen Finanzwerwaltung unter dem Titel „aus Erhöhung steuerlicher Einnahmen“ eingestellt. Ursprünglich hatte die Regierung bei diesem Titel eine Einnahme von rund 233 Milliarden Mark vor⸗ gesehen. Der Landtag hat aber die Ausgaben im Gesamtbetrage von 64 Millionen Mark, die er anderweitig nicht decken konnte, auch auf diesen Titel verwiesen, so daß er auf 2.4 Milliarden Mark angestiegen ist. Ja, meine Damen und Herren, das macht, wenn ich so sagen darf, der Rechenkunst des Landtags alle Ehre (Abge⸗ ordneter Weissermel: Sehr richtigh, das ist aber — verzeihen Sie mir den harten Ausdruck — auch alles; denn von diesen 2,4 Mil⸗ liarden Mark aus erhöhten steuerlichen Einnahmen ist auch nicht ein einziger Pfennig vom Landtag bewilligt worden, so daß diese 24 Milliarden Mark aus Erhöhung steuerlicher Einnahmen tatsäch⸗ lich eine einfache Jronie sind (Abgeordneter Weissermel: Sehr richtigh, denn die steuerlichen Einnahmen sind weder erhöht, noch find sie neu bewilligt worden, und der Haushalt für 1921 balan⸗ ciert zwar äußerlich rechnungsmäßig durch dieses Dispositiv, in Wirklichkeit aber fehlen uns diese 2, Milliarden Mark. Also, meine Damen und Herren, wir müssen natürlich damit rechnen, daß diese fehlenden 2.4 Milliarden Mark — — (gurufe bei den Sozial⸗ demokraten: Die neue Grundsteuer) — Ja, sie fehlen aber tat⸗ sächlich und insofern hat Herr Weissermel recht. (Groß Heiterkeit) Also gestatten Sie mir, als Finanzminister mich an die Tatsachen zu halten. Wer daran schuld ist, kann mir an sich gleichgültig sein. Ich stehe auf dem Standpunkt: hier ist ein Defizit — das kann niemand bestreiten — von 2.4 Milliarden Mark, und dieses Defizit von 2, Milliarden Mark muß — ich glaube, darüber werden wir einig sein — doch nun irgendwie gedeckt werden. Infolgedessen werden wir uns darüber einigen müssen — ich komme nachher bei der Vorlage des Haushalts für 1822 darauf zu sprechen — wie dieses Defizit von 1921 gedeckt werden soll. Ich möchte jetzt hier nur die Tatsachen feststellen und darf zunächst mal in einer rein tat⸗ sächlichen Wiedergabe des Rechnungsergebnisses von 1921 fortfahren.
Der Haushaltsplan von 1921 konnte also damals nur unter Einstellung eines Betrages von 24 Milliarden Mark aus Er⸗ höhung steuerlicher Einnahmen balaneiert werden. Er war in seinen Einnahmen auf den Voranschlag des Reichshaushalts für 1921 aufgebaut. Den Damen und Herren ist ja bekannt — und Sie brauchen sich nur den Haushalt der allgemeinen Finanz verwaltung anzusehen —,, daß die Grundlagen des preußischen Haushalts schließlich die Ueberweisungen aus den Reichssteuern sind, auf die wir auf Grund des Landessteuergesetzes Anspruch haben, also die Einkommensteuer, die Umsatzstener, die Körper⸗ schaftssteuer usw. Diese Beträge waren seinerzeit in den Haus⸗ haltsplan für 1921 selbstverständlich mit denjenigen Zahlen ein⸗ gesetzt, die sie im Reichshaushalt für 1921 erhalten hatten, und zwar die Einkommensteuer mit einem Gesamtaufkommen von 12 Milliarden Mark, die Körperschaftssteuer von 1050 Millionen Mark und die Umsatzsteuer mit 5, Milliarden Mark. Inzwischen sind nun auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse diese Zahlen ganz außerordentlich gewachsen. Sie sind in einem Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1921 erheblich erhöht, nämlich bei der Einkommensteuer auf 20 Milliarden Mark, bei der Körperschafts⸗ steuer auf 2 Milliarden Mark und bei der Umsatzsteuer auf 9 Milliarden Mark. Wenn man annimmt — und ich glaube, man darf das annehmen, ohne zu optimistisch zu sein — daß diese Ansätze auch wirklich eingehen, so würden sich daraus natürlich auch für Preußen erhebliche Verbesserungen ergeben, und zwar Verbesserungen, die sich für Preußen im Jahre 1821 belaufen würden bei der Einkommensteuer auf 1669 Millionen Mark, bei der Körperschaftssteuer auf 197 Millionen Mark und bei der Umsatzsteuer auf 344 Millionen Mark, insgesamt bedeutet das für Preußen eine Mehreinnahme aus den Reichssteuern in Höhe von 2227 Millionen Mark, wenn ich noch einige kleine Ver—⸗ besserungen bei der Erbschaftssteuer und der Grunderwerbssteuer hinzurechne. Auf nennenswerte Verbesserungen bei unseren Be⸗ triebs verwaltungen und bei den übrigen Staatseinnahmen werden wir kaum zu rechnen haben. Dagegen stehen umgekehrt außer⸗ ordentlich große Mehrausgaben sowohl an sächlichen wie an per⸗ sönlichen Ausgaben bevor. Es liegt das ja auch auf der Hand bei der außerordentlichen Entwertung des Geldes, die inzwischen wieder eingetreten ist. Nach den Erfahrungen des Jahres 1920 wird man bei den sächlichen Ausgaben mit einer Verschlechterung von mindestens 800 Millionen Mark zu rechnen haben.
Zu diesen Mehrausgaben von 800 Millionen Mark treten nun noch die ungeheuren Kosten, die entstanden find durch die Be⸗ soldungsverbesserung, die seit dem 1 Oktober 1921 erst im Reich und damit zwangsläufig auch bei uns stattgefunden hat. Wir haben uns, wie Sie wissen, unter Zustimmung des Landtages immer auf den Standpunkt gestellt, daß die Gehälter, die Ein—= kommen der preußischen Beamten, den Gehältern der Beamten des Reiches gleich sein sollten. Wir waren infolgedessen, und zwar auch aus sachlichen Gründen genötigt, die Besoldungsverbesserung, die das Reich seit dem ungeheuren Sturz der Mark seit dem 1. Oktober für seine Beamten eingeführt hat, auch bei uns in Preußen mitzumachen. Diese Besoldungsverbesserungen werden sich im Jahre allein für Preußen voraussichtlich auf 8 Milliarden Mark belaufen.
Auf das Jahr 1921 fällt, da diese Besoldungsverbesserungen am 1. Oktober eingetreten sind, von den 8 Milliarden Mark die Hälfte, also 1500 Millionen Mark. Diese 1500 Millionen Mark treten somit den So0 Millionen, von denen ich eben sprach, hinzu, und der im Haushaltsplan für 1921 enthaltene Fehlbetrag
bon rund 2360 Millionen Mark wird also dementsprechend teils vermindert durch die eben erwähnte Mehreinnahme an Ein⸗ kommensteuer und anderen Reichssteuern, teils vermehrt durch die Mehrausgabe an sächlichen Kosten und an Besoldungserhöhungen. Es bleibt schließlich ein Fehlbetrag von 2483 Millionen oder rund 2,4 Milliarden Mark übrig, also dasselbe Ergebnis, von dem wir in dem Haushaltsplan für 1921 ausgingen.
Meine Damen und Herren, nehmen wir nun an, daß von
diesem Fehlbetrag von 2433 Millionen Mark, der sich infolge der Mehrbewilligung durch den Landtag um 664 Millionen Mart er⸗ höht, etwa der Betrag von 1500 Millionen Mark für Besoldungen durch nachträgliche Steuereingänge des Jahres 1921 gedeckt wird — natürlich ist auch das noch nicht sicher, wenn es auch nach gewissen, in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen anzunehmen ist — so bleibt immerhin noch ein Betrag von beinahe einer Milliarde, genau von 997 Millionen, übrig, der irgendwie gedeckt werden muß, der aus den laufenden Einnahmen des Jahres 1921 jeden⸗ falls nicht gedeckt werden konnte und nicht gedeckt werden kann.
Meine Damen und Herren, diese Fehlbeträge der Jahre 1920 und 1921 konnten aber inzwischen naturgemäß nicht ungedeckt bleiben, sondern sie verlangten eine vorläufige Deckung, die wir aus den bereiten Betriebsmitteln der Generalstaatskasse genommen haben. Wir waren dazu ermächtigt infolge eines Kredites von fünf Milliarden, der uns bewilligt war und der zurzeit in Höhe von 255 Milliarden in Anspruch genommen ist. Preußen hat also zurzeit — es kann das namentlich für die Verhandlungen im Hauptausschuß wesentlich sein — eine schwebende Schuld von 2.5 Milliarden. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.)
Ich komme nun kurz zu dem Haushaltsplan für 1922. In dem Haushaltsentwurf für 1922 sind naturgemäß die Anteile an den Reichssteuern, insbesondere an der Einkommen⸗ steuer, mit dem Satz angesetzt worden, mit dem sie im Reichshaus⸗ halt für 19228 eingeführt worden sind. Das bedeutet, meine Damen und Herren, ein Gesamtaufkommen bei der Einkommensteuer von 23 Milliarden, bei der Körperschaftssteuer von 4 und bei der Um— satzsteuer von 23.5 Milliarden. Nimmt man nach diesen Sätzen den gesetzmäßig feststehenden preußischen Anteil, und zwar nur den staatlichen Anteil nach Abzug des Anteils an, der auf die Ge⸗ meinden entfällt, so stellt sich der Gesamtsatz, den Preußen im Rechnungsjahr 1922 aus den Reichssteuern an Ueberweisungen er⸗ warten darf, auf 6310 Millionen Mark. Das bedeutet gegenüber dem Haushalt von 1921 ein Plus von beinahe 4 Milliarden Mark, nämlich von 3971 Millionen Mark.
Meine Damen und Herren, dieser an sich so erfreulichen Ver= besserung von beinahe 4 Milliarden Mark stehen nun aber leider Verschlechterungen gegenüber, Verschlechterungen einmal von 46 Millionen bei den Betriebsberwaltungen und von 26109 Millionen bei den übrigen Staats berwaltungen. Wenn wir also von den 8971 Millionen, die wir vom Reich mehr bekommen, diese 16 Millionen, die wir mehr aus⸗ geben, abziehen, so bleibt nur ein Rest von rund 1.3 Milliarde übrig. Dieser Betrag reicht nur aus unter Sinzunahme noch einiger anderer Verbesserungen, die wir haben, die im Haushalt fũr 1921 fehlenden rund 2,4 Milliarden Mark im Haushalt für 1922 bis auf 9438 Millionen Mark auszugleichen. Mit diesem Fehl betrag von etwa einer Milliarde schließt der Haushaltsplan von 1922 ab, und der Landtag wird sich nach meiner Aufsassung bei der genauen Prüfung, die er bei jeder Ausgabe⸗ und jeder Ein= nahmeposition des ihm vorgelegten Haushaltsplanes selbstver⸗ ständlich vornehmen wird, unmöglich der Verpflichtung entziehen können, sich darüber klar zu werden, wie dieses nach unserer Auf⸗ fassung mit rund einer Milliarde zu schätzende Defizit des Haus⸗ haltsplans für 1922 zu decken sein wird.
Meine Damen und Herren, ich will bei dieser Gelegenheit nicht des näheren — es wird dazu demnächst, ich glaube, am Sonnabend schon Gelegenheit sein — auf den Entwurf über die Erhebung einer vorläufigen Grundsteuerabgabe eingehen, der ja dem Hause vorliegt. Die neue Staatsregierung hat sich in Anerkennung der Notwendigkeit entschlossen, diesen Gesetzentwurf, der seinerzeit von der vorigen Regierung aufgestellt und dem Staatsrat zugeleitet war, auch ihrerseits dem Abgeordnetenhause vorzulegen, ohne damit — ich werde das demnächst bei der Beratung dieses Grundsteuer⸗ entwurfs noch ausführen — mit jeder Einzelheit dieses Gesetz⸗ entwurfs sich identifizieren zu wollen. Aber wir konnten uns der Verpflichtung, für den Fehlbetrag, den ich mir eben darzulegen er⸗ laubte, eine Deckung zu schaffen, unmöglich entziehen. Wir haben uns deshalb gesagt, wir müssen diesen Entwurf über die Erhebung einer vorläufigen Grundsteuer dem Landtag unter allen Umständen vorlegen. Wir haben uns auch dadurch nicht davon abhalten lassen können, daß der Staatsrat sich auf den Standpunkt gestellt hat, er wünsche erst eine reinliche Scheidung zwischen den Einnahmen des Reiches, der Länder und der Gemeinden, bevor er einer derartigen — wie ich ohne weiteres zugebe — in die Interessen der Ge⸗ meinden außerordentlich weit eingreifenden Steuer zustimme. Dem, was der Staatsrat — ich habe das auch im Staatsrat aus= geführt — mit dieser Forderung wünscht, stimmen wir, glaube ich, alle zu; dem stimmt auch die Regierung zu. Die Frage ist nur, ob man die Deckung des nun einmal vorhandenen Desizits von der Erfüllung dieses an sich durchaus berechtigten VWunsches, dessen Er⸗ füllung aber noch lange Zeit in Anspruch nehmen würde, abhängig machen kann, ob wir nicht vielmehr gezwungen sind, das Defizit, das in den letzten Jahren immer wiedergekehrt und sich damit als ein chronisches erwiesen hat, nun endlich dauernd zu beseitigen. Der Zustand, dieses Defizit in der bisherigen Weise von einem Rechnungsjahr auf das andere zu überwälzen, ist auf die Dauer mit einer soliden Finanzgebarung unverträglich. Die Regierung hat geglaubt, diese Frage verneinen und deshalb den von mir er— wähnten Gesetzentwurf dem Landtag unterbreiten zu müssen.
Meine Damen und Herren, so sehen Sie, daß die Berhält⸗ nisse unseres preußischen Staatshaushalts doch außerordentlich ern st sind. Sie sind sicher nicht so ernst wie die Verhältnisse des Reiches. Sie sind aber immerhin noch ernst genug, um uns alle zu bewegen, mit äußerster Sparsamkeit und mit äußerster Zurückhaltung an die Beratung dieses Staats⸗ haushalts heranzugehen.
Ich sagte vorhin schon,
der Staatshaushalt schließt mit einem Gesamtbetrage von 29 Milliarden ab. Sie können aus der neuen Art der Aufstellung des Haupthaushaltsplans mit Klarheit ersehen, wie sich die Ueberschüsse und die Zuschüsse in den einzelnen Be⸗ trieben zusammensetzen. Wir haben, wie ich schon gesagt habe, bei
den Einnahmen zunächst mit den erheblich höheren Ein
nahmen aus den Reichsstenerstberwerfnngen — rechnen. Auf wesentlich höhere andere Einnahmen werden wa nicht rechnen dürfen, insbesondere haben, wie Sie aus Staatshaushalt sehen, die Einnahmen der preußischen Betriebs, verwaltungen gegenüber dem Haushalt von 1921 sich leider a. heblich verschlechtert. Sie finden bei den Betriebs verw
gegen das Jahr 1921 eine Verschlechterung von im
46 Millionen Mark, und die Gesamtverschlechterung bei den Staatshoheitsvemrwaltungen beträgt es ist natürlich, daß hier ganz außerordentlich bedeutende Forde rungen entstanden sind — rund 2670 Millionen Mark. Diese höheren Ausgaben, die bei den Staatshoheitsverwaltungen ing, besondere entstanden sind, sind natürlich als eine Folge der allgemeinen zwangsläufigen Geldentwertung entstanden, wie wir sie überall im Reich und in allen anderen Staaten, in unserer ganzen Wirtschaft haben. Die Folge dieser Geldentwertung ist gewesen, daß wir gewisse Fonds in sehr erheb= lichem Maße haben ausbessern müssen. Insbesondere ist eine
wesentliche Erhöhung bei den Fonds für die Dienstaufwand.
entschädigungen, für die Unterstützungen, für die Geschãftsbedir⸗
nisfe und die Reiselosten erfolgt. Das Nähere darüber ist im Vor.
bericht ausgeführt worden. Vor allen Dingen machen uns aber naturgemũß die Erhöhungen der Bauunter—⸗ haltungsfonds ganz außerordentliche Kosten. Man ha lange, vielleicht zu lange schon aus Sparsamkeitsgründen gezöger, der Geldentwertung bei der Dotierung der Bauunterhaltungz⸗ fonds Rechnung zu tragen, und die Folge, meine Damen und Herren, ist nun natürlich, daß wir jetzt auf einmal sehr erheblich in die Tasche des Staates greifen müssen, wollen wir nicht, daß di staatlichen Bauten noch weiter verfallen und uns schließlich nach her die Erhaltung noch erheblichere Mehrkosten macht, als daz jetzt schon der Fall ist.
Dann, meine Damen und Herren, spielen natürlich bei den Ausgaben die Besoldungen der staatlichen Beamten eine große Rolle. Ich habe schon vorhin davon gesprochen, daz das Reich vom 1. Oktober an die Grundgehälter durch eine neut Reform sehr wesentlich erhöht hat, und neuerdings ist auch nog vom Reich ein Teuerungszuschlag von 20 R,. — wie es dort heißt: für die ersten 10 000 — dazugekommen. Meine Damen und Herren, über diese Erhöhung der Besoldungen der Reichsbeamten, die ja zwangsläufig eine Erhöhung der Besoldungen auch der staatlichen Beamten und auch der Gemeindebeamten zur Folgt haben wird, haben zwischen der Regierung der einzelnen Länder und dem Reiche sehr eingehende, man kann ruhig sagen erregte Verhandlungen stattgefunden. Das Reich ist ja schließlich in der Lage, aus dem erhöhten Steuereinkommen diese Besoldungp erhöhungen zu bestreiten. Uns stehen derartige Einnahmen nicht zur Seite. Wir sind auf der anderen Seite selbstverständlich nicht in der Lage, namentlich Preußen nicht, bei der Besoldung unserrr Beamten hinter dem Reiche zurückzubleiben. Infolgedessen haben wir dem Reiche gegenüber den Anspruch erhoben, daß auch dez Reich die Länder und Gemeinden unterstützen müßte, wenn sie auß eigener Kraft nicht in der Lage seien, die Be soldungserhöhungen mitzumachen. (Andauernde Unruhe. Glocke des Präsidenten.
Diese Verhandlungen zwischen dem Reich und den einzelnen Ländern haben schließlich zu einer Erklärung geführt, die ja wörtlich im Vorbericht abgedruckt ist, die ich aber doch, wenn Eie gestatten, kurz verlesen möchte, weil sie von außerordentlicher K deutung für das ganze Verhältnis zwischen dem Reich und den Ländern ist. Sie lautet:
Die Reichsregierung ist der Auffassung, daß die Mehy ausgaben, die den einzelnen Ländern, Gemeinden und Gemein verbänden durch eine Verbesserung der Beamtenbesoldung wachsen, als unmittelbare Folge der Geldentwertung automth in einem diesen Mehrausgaben entsprechenden Teile der Mh einnahmen Deckung finden werden.
Meine Damen und Herren, ich erlauke mir, unter oder nen diese Auffassung der Reichsregierung doch immerhin ein Ftage= zeichen zu setzen. (Sehr richtig Das hahe ich auch der Reich regierung gegenüber zur Geltung gebracht. Ich hoffe natürlich auch, im Interesse des Reiches wie in unserem Interesse, daß diese Auffassung der Reichsregierung richtig ist, aber ich bin nicht, wie die Reichsregierung, der Ansicht, daß ste rchtig ist. Ich hoffe nur, daß sie richtig ist, und ich verschließe mich den großen Zweifeln nicht, die gegen die Richtigkeit dieser Annahme bestehen— Wir müssen also als vorsichtige Finanzleute damit rechnen, da diese Ansicht der Reichsregierung auch falsch sein ann, und wir müssen deshalb als vorsichtige Finanzleute versuchen, Vorsorge zu treffen für den, wie mir scheint, nicht so allzu unwahrscheinlichen Fall, daß der Optimismus der Reichsregierung nicht berechtigt ist Die Reichsregierung hat sich dem auch nicht ganz verschlossen, wie Sie aus den folgenden Vereinbarungen sehen werden. Die Ver⸗ einbarung fährt fort: 666 Da aber dieses Mehr an Einnahmen aller Wahrscheinlichleit nach erst im Laufe des Rechnungssahres 1922 eingehen wird, also zu den Zeitpunkten, wo das Geld erforderlich ist, noch nicht zur Verfügung steht, ist das Reich bereit, zunächst für die Rech, nungsjahre 1921 und 1922 den einzelnen Ländern, soweit lhnen die für die Besoldungsaufbesserung erforderlichen Beträge nicht anderweit zur Verfügung stehen, Vorschüsse in Höhe des Mehr bedarfs für Besoldungszweck schon jetzs in Anrechnung auf die später zu erwartenden Mehreinnahmen an eberweisungs⸗ steuern vierteljährlich im Voraus zur Verfügung zu stellen. — Also ein Vorschuß!l Sollte die Erwartung — das ist wohl das Wichtigste — = ir nicht in Erfüllung gehen, daß der Mehrbedarf der Länder ; Besoldungszwecke durch einen dem bisherigen Verhältnis ö Besoldungs ausgaben zu den gesamten Landesausgaben fes sprechenden Teil der Mehreinnahmen gedeckt wird, so wird vi Reich den danach fehlenden Betrag im Falle eines auch n vorsichtiger und der gemeinsamen Notlage Rechnung , Aufstellung des ordentlichen Haushaltsplans nicht nern, Defizits aus Grund von Richtlinien, die zwischen dem . und den Ländern vereinbart werden, als Zuschuß überwe jh Allo, meine Damen und Herren, außer diesen wor tsszn n das Reich zunächst geben will, um uns aus einer vorlesen, Not, die durch die Besoldungserhöhung entstanden ist, ö man zuhelsen, will ez, wenn auch stark verllausuliert — das wit dor wohl sagen können —, sich bereit erklären, schließlich ö. * schüsse in Zuschüsse umzuwandeln. Es knüpft aber , ö, ausetzung — das wird man dem Reich von seinem Standpunt
eus nicht übelnehmen können — daß die Länder und auch die Gemeinden immer das Defizit, das durch diese Erhöhung der Be⸗ soldung entsteht, nicht vermeiden können, mit anderen Worten, haß auch Länder und Gemeinden die allerdings ja wenigen Eteuermöglichkeiten, die ihnen bei der jetzigen Entwicklung der Reichsgesetzgebung und insbesondere des Landes steuergesetzes zu⸗ ttehen, restlos ausschöpfen. Auch das, meine Damen und Serren,
ein Grund mehr, um uns die Frage vorzulegen, ob wir, fallt man zu der Auffassung unserer ernsten Finanzlage kommt, nicht in der Tat den Versuch machen msssen, noch mehr als es bisher war, auch in Preußen dielenigen, wie ich anerlenne, geringen Möglichkeiten, die unz verblieben sind, doch so aus zuschöpfen, daß uns bom Reich aus kein Widerstand entgegengesetzt werden kann, wenn wir auf Grund dieser Erklärung die Zuschüsse zu den Be⸗ soldungen haben wollen.
Es heißt dann weiter:
Was die Mehrbelastung der Gemeinden (Gemeinde⸗ verbände) durch die Besoldungsaufbesserung betrifft, so ist es zunächst Sache der Tänder, den Gemeinden (Gemeindeher⸗ bänden), die nicht imstande sind, die ihnen aus der Neuregelung der Beamtengehälter erwachsenden Mehrkosten selbst zu tragen, die erforderlichen Vorschüsse zu leisten.
Soweit den Ländern die dazu notwendigen Beträge nicht anderweit zur Verfügung stehen, wird das Reich ihnen auch hierfür die erforderlichen Vorschüsse in Höhe des Mehrbedarf für Besoldungszweck schon jetzt in Anrechnung auf die später zu erwartenden Mehreinnahmen an Ueberweisungssteuern vierteljährlich zur Verfügung stellen. ;
Sollte bei Gemeinden (Gemeindeverbänden) die Erwartung nicht in Erfüllung gehen, daß der Mehrbedarf für Be soldungs⸗ zwecke durch einen diese Mehrausgaben ersetzenden Teil der Mehreinnahmen gedeckt wird, und gewähren die Länder ihnen deshalb die erforderlichen Zuschüsse, so wird sich das Reich an diesen Zuschüssen nach Maßgabe von Richtlinien, die zwischen ihm und den Ländern vereinbart werden, beteiligen. Voraus⸗ setzung ist dabei, daß sich bei Prüfung durch die Landesregierung der Haushaltsplan der betreffenden Gemeinde (des Gemeinde. verbandes) als vorsichtig und unter Berücksichtigung der gemein⸗ samen Notlage von Reich, Ländern und Gemeinden Gemeinde verbanden) aufgestellt erweist.
Das Reich hat sich also nach dieser Vereinbarung erfreulicher⸗ weise grundsätzlich bereit erklärt, nicht nur Vorschüsse, sondern auch Zuschüsse für Länder und Gemeinden aus Reichsmitteln zu geben, wenn die erforderlichen Besoldungserhöhungen aus eigenen Mitteln der Länder und Gemeinden nicht aufgebracht werden lönnen. Aber es knüpft allerdings an diese Bereitwilligkeit eine Reihe von Bedingungen, die zu erfüllen nicht immer ganz leicht sein wird. Man wird sich aber bei der durchaus ernsten Finanz⸗ lage, in der sich das Reich befindet, sagen müssen, daß das Reich in der Tat nur dann in der Lage ist, Länder und Gemeinden aus Reichsmitteln zu unterstützen, wenn es die Ueberzeugung hat, daß diese Unterstützung unter allen Umständen notwendig ist, mit deren Worten, daß erst einmal diese Länder und Gemeinden ihre genen Einnahmequellen ausschöpfen und daß sie auch eine durch den Ernst der Verhältnisse gebotene Sparsam keit befolgen. Denn daz kann man natürlich dem Reiche, bei den Verhältnissen, in denen es lebt, nicht zumuten, daß es Länder und Gemeinden unter⸗ Kt, bei denen diese beiden Voraussetzungen nicht vorliegen. Men wird as vom Standpunkte des Reiches aus verstehen können, daß e diese Bedingung an seine Zuschüsse knüpft, so unangenehm, möchte ich sagen, diese Prüfung durch das Reich auch ist und so
schwierig sie auch ist; ich bin mir vollkommen darüber lar, daß
eine genaue Prüfung auf Heller und Pfennig eigentlich unmöglich ist, und es ist mir auch von der Reichsregierung zugesagt worden, daß es sich nicht um eine kleinliche Prüfung handeln sol.
Nun hat sich in letzter Zeit — ich habe es sehr bedauert, aber ich habe es nicht ändern können — aus Anlaß der Besoldungs⸗ derbesserung ein leider recht weitgehender Zwiespalt, kann man lagen, zwischen dem Staat und den Staatsbeamten auf der einen FZeite und den Gemeinden und den Gemeindebeamten auf der anderen Seite herausgebildet. Ich erkenne ohne weiteres an, daß die Gemeinden ebenso wie der Staat verpflichtet sind, der Geld⸗ entwertung zu folgen und die Gehälter der Beamten und An⸗ hestellten entsprechend zu erhöhen. Ich erkenne ebenso an, daß e für die Gemeinden außerordentlich schwer ist, die Mittel hier⸗ für aufßjubringen, und daß hierfür, wie ich das in der von mir derlesenen Erklärung gezeigt habe, das Reich, vor allen Dingen ber auch die Länder bis zu einem gewissen Grade werden ein⸗ tteten müssen. Aber, meine Damen und Herren, ich habe doch den Eindruck gewonnen — ganz abgesehen von den Bestimmungen dee Sperrgesetzes, auf die ich formell gar nicht zurücklomme —, daß eine Keihe von Gemeinden nicht immer das nötige Maß bei der Zumessung der Beamtengehälter gehalten haben, wie es die ernste Lage ihrer eigenen Finanzen, die ernste lage der Finanzen der Länder, die ernste Lage der Finanzen des heiches erfordert hätten (sehr richtig! Hört, hörtih, und daß eine heihe von Gemeinden in der Einreihung und in dem Vergleich ihrer Beamten mit staatlichen Beamten außerordentlich weit begangen sind. Meine Damen und Herren, ich stehe keineswegs auf dem Standpunkt, daß die Gemeindebeamten und die Staatz⸗ beamten sich ohne weiteres und schematisch vergleichen lassen linnen. Ich weiß, daß es eine Reihe von Beamten, namentlich bon leitenden Beamten, in den großen Gemeinden gibt, die sich hr schwer mit anderen Beamten vergleichen lassen. Teils stehen ie sehr viel mehr in der vorderen Linie — ich möchte sagen: mehr 11 der Verhandlung mit der Bevölkerung, sie sind Angriffen oft biel mehr ausgesetzt als vielleicht der betreffende staatliche Beamte, i wi sagen, als ein Regierungspräsident oder ein Oberpräsident. Andererjeitz sind die Aufgaben der Gemeinden ja auch in den ten Jahren so ungeheuer gewachsen, daß meiner festen Ueber⸗ keugung nach an bie Spitze einer solchen schwierigen Gemeinde⸗ berwaltung unter allen Umständen eine Kraft allerersten Ranges
ort, und eine solche Kraft allerersten Ranges muß man auch ntentlich bezahlen. (Sehr richtig!! Von solchen besonderen gen, von solchen besonderen Ausnahmen, von solchen be⸗ pnderen BVersönlichkeiten, meine Damen und Herren, spreche ich ät Ich spreche von dem Gros; ich spreche von der großen Gemeinden und der staatlichen Beamten, und da haben
roh leider große Kreise unserer staatlichen Beamten, insbesondere
uh der staatlichen mittleren Beamten, den Eindruck, daß eine
gleiche Tätigkeit bei den Gemeinden ganz anders, in gar leinem Verhältnis zu dem Gehalt bezahlt wird, was der Staat für der⸗ artige Tätigkeiten gibt. Das Reich hat bekanntlich seinerzeit das Sperrgesetz gemacht, und da Reich verlangt von uns, daß von diesem Sperrgesetz Gebrauch gemacht wird. Wir haben — der Entwurf liegt, wenn ich nicht irre, dem Landtag augenblicklich vor — um Streitigkeiten über die Angemessenheit oder Nicht. angemessenheit derartiger von den Gemeinden festgesetzter Ge— hälter zum Austrag zu bringen, solche Streitigteiten zu entscheiden, den Entwurf eines gandesschiedsgerichts dem Landtag vorgelegt. Ich hoffe und bitte dringend darum, daß er möglichst bald verabschiedet wird.
Aber, was ich eben sagte, das sind Klagen, die auch neulich auf einer Konferenz der einzelstaatlichen Finanzminister, die unter Leitung des Herrn Reichsfinanzministerg stattfand, ganz allgemein erhoben worden sind hört, hört! rechts), und zwar allgemein er= hoben worden sind, meine Damen und Herren, von den Herren, die der sozialdemokratischen und, ich glaube, zum Teil sogar der un⸗ abhängigen sozialdemolratischen Bartei angehörten, bis weit in die Kreise der Herren hinein, die auf einem ganz anderen poli⸗ tischen Standpunkt stehen. Es herrscht darüber, dah viele Ge= meinden in dieser Beziehung nicht Maß und Ziel gehalten hätten, Uebereinstimmung. Es herrscht auch Uebereinstimmung darüber, daß eine ganze Reihe der davon betroffenen Beamten das selhst gar nicht wollen. Es herrscht weiter darüber ebereinstimmung, daß weite Kreise der städtischen Bevölkerung, der Steuerzahler, unter keinen Umständen das wollen. Das alles hat dem Reichs⸗ finanzminister schließlich Veranlassung zu einem Schreiben an die einzelnen Regierungen und Ministerien der Länder gegeben, in dem es zum Schluß heißt:
Vom 1. April 18922 ab werden den Ländern Vorschüsse nur für solche Gemeinden überwiesen, die ihre Besoldunggvorschriften gemäß 5 3 des Besoldungssperrgesetzes neu geregelt und bis zum 15. März 1922 den zustänbigen Landesbehörden zur Genehmi⸗ gung vorgelegt haben. Für die Gemeinden, die der Verpflich⸗ tung aus 5 3 des Besoldungssperrgesetzes nachgekommen sind, erhalten die Länder Vorschüsse unter der Bedingung, daß sie an diese Gemeinden nur insoweit abgeführt werden, al ihre Be⸗ soldungsbestimmungen nicht im Widerspruch mit dem Besol-⸗ dungssperrgesetz stehen. Unabhängig hiervon wird die Reichs⸗ regierung mit dem Reichsrat Richtlinien zur Ausführung der Zusage vereinbaren, die sie in ihrer mit Zustimmung des Reichs⸗ rats am 10. November 1921 dem Reichstag abgegebenen Er⸗ klärung gegeben hat. .
Das ist die Erklärung, die ich vorhin vorgelesen habe.
Also, meine Damen und Herren, der Reichsfinanzminister steht auf dem Standpunkt, daß ihm nichts anderes übrig bliebe, als schließlich Ordnung — um diesen Ausdruck zu gebrauchen — in die Sache dadurch zu bringen, daß er die Gewährung von Zu⸗ schüssen seitens des Reiches von diesen von mir eben mitgeteilten Bedingungen abhängig macht.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch darauf hin⸗ weisen: ich gönne den Gemeindebeamten, wie ich das vorhin schon gesagt habe, genau wie jedem Staatsbeamten dasjenige, was ihm auf Grund seiner Tätigleit, auf Grund der teuren Lebensverhält⸗ nisse zukommt. Aber ich habe als preußischer Staats⸗ und Finanz⸗ minister auch darauf zu sehen, daß die berechtigten Interessen der staatlichen Beamten bei diesem naturnotwendig gegebenen Ver⸗ gleich mit den Gemeindebeamten nicht zu kurz kommen. (Sehr richtig!) Ich habe mir zu sagen, daß es für die staatliche Beamten⸗ schaft und für den Staat geradezu unerträglich ist, wenn weiteste Kreise der staatlichen Beamtenschaft das Gefühl haben, daß sie Diener der Oeffentlichkeit zweiten Ranges sind, die schlechter ge⸗ stellt sind als weite Kreise von Gemeindebeamten, die wahrschein⸗ lich ganz ähnliche oder dieselben Dienste der Allgemeinheit leisten. (Sehr richtig Ich meine, daß dieser gemeinsame Gesichts punkt, daß staatliche und Gemeindebeamte allesamt dazu da sind, um dem öffentlichen Wohl zu dienen, unbeschadet der vorhin von mir vor= genommenen Ausnahme besonderer Persönlichkeiten, dazu fũhren sollte, daß wir eine gewisse Gleichmäßigkeit — leine ganz formale, aber eine schematische — über gewisse Grundsãäͤtze erzielen könnten. Denn sonst besteht für den Staat die außerordentliche Gefahr, daß die tüchtigsten Leute beim Staat nicht mehr hleiben, daß sie nur unzufrieden und verärgert ihre Pflicht tun, und ich halte bei aller Sparsamkeit, die ich als preußischer Finanzminister pflichtmãßig zu wahren habe, mich doch auch als Staatsminister für verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die preußische Beamtenschaft nicht in ihren großen und mittleren Schichten verärgert wird, daß ste nur wider⸗ willig ihre Pflicht tut. Ich habe im Interesse der Gerechtigleit darauf zu sehen, daß Licht und Schatten gleich verteilt und die Beamten mit gleichem Maß gemessen werden.
Von diesem Gesichtspunkt aus halte ich es, ohne damit meiner Meinung nach zu weit in die Selbstãndigleit der Gemeinden einzu⸗ greifen, für durchaus richtig, wenn dle finanzielle Seite in der Weise von uns und jetzt auch vom Reichsfinanzminister betont wird, wie sie betont worden ist. Ich weiß, daß ich damit gegen⸗ über den Gemeinden bis zu einem gewissen Grade einen schweren Stand habe; aber auf der anderen Seite weiß ich auch, daß eine ganze Reihe nicht nur staatlicher Beamter, sondern auch von Ge⸗ meindeangehörigen die Richtigkeit dieser Stellung, die der Reichs⸗ finanzminister eingenommen hat und die ich teile, ohne weiteres anerkennen wird.
Außer dieser Besoldungsfrage, die ganz außerordentlich in die Mehrkosten, in die Gestaltung des Haushaltz eingegriffen hat, sind es natürlich die Erhöhungen der Bezüge der Ruhegehalts⸗ empfänger, der Wartegeldempfänger und Hinterbliebenen und vor allen Dingen die neue Ortsklasseneinteilung, die zu wesentlichen Erhöhungen geführt haben.
Ich darf noch auf einige wichtige Mehrausgaben hinweisen, die Sie im neuen Haushalt finden. Das Ministerium des Innern beansprucht im ganzen eine Mehrausgabe von 5Sss Millionen. Darunter befinden sih 220 Millionen für die Schutzpolljel. Das Finanzministerium beansprucht einen Mehrbedarf von 509 Mil lionen, die im wesentlichen beansprucht werden durch die Mehr⸗ ausgabe für die neue Ortsklasseneinteilung, Erhöhung der Ruhe⸗ gehälter, Verstärkung der ordentlichen Fonds bet den Regierungen. Das Ministerium für Kunst und Wissenschaft beansprucht einen Mehrbedarf von 260 Millionen. Beim Ministerium für Vollg.
wohfahrt wird ein Mehrbedarf von 195 Millionen entstehen. Der Mehrbedarf des Justizministeriums beträgt 159 Millionen. Beim Ministerium für Handel und Gewerbe wird ein Mehrbedarf von s0 Millionen, beim Ministerium für Sandwirtschaft von 81 Mil⸗ lionen gefordert. Bei der allgemeinen Finanzverwaltung wird ein Mehrbedarf gefordert von 845 Millionen Darin steden aber die 66d Millionen Mehrbetrag zur Deckung des Fehlbetrages vom Jahre 1929. die dem staatlichen Vermögen wieder zuzuführen sind.
Eine Reihe von Abgeordneten wird es interessieren, daß in der allgemeinen Finanwerwaltung der Mehrbedarf auch dadurch hervorgrusen wird, daß ein Betrag von 165 Millianen Mart als Zuschuß zu dem Fonds für vie Provinzial⸗ dotationen gefordert wird.
Gegenüber diesem außerordentlichen Steigen der Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungen im Staatshaushalt ist es für das Staataministerium selbstverständlich, daß es sich die Frage vor⸗ legt, wie diesen höheren Ausgaben durch eine Steigerung der staatlichen Einnahmen Rechnung getragen werden lann. Sie alle, meine Damen und Herren, wissen — wir haben uns in diesem Hause ja schon oft darüber unterhalten — daß nach Cin⸗ führung der Reichasteuerhoheit durch die Reichsver fassung für die dãnder die Möglichkeiten sehr gering geworden sind, sich neue Finnahmen zu schaffen. Nach dem Landessteuergesetz sind ben Ländern im wesentlichen nur die sogenannten Ertragasteuern, die Grundsteuer und die Gebäude steuer verblieben. Bei einer ber wesentlichsten Reichs steuern, der Reiche inkommensteuer, ist vor⸗ läufig, wie Sie wissen, das Verhältnis zwischen Reich, Ländern und Gemeinden so geteilt, daß das Reich ein Drittel, Länder und Gemeinden die übrigen zwei Drittel erhalten; Länder und Ge⸗ meinden teilen sich ihrerseit⸗ diese zwei Drittel zu gleichen Teilen, so daßz also jetzt das Reich ein Drittel, die Länder ein Drittel und die Gemeinden ein Drittel erhalten. Auf diese Veise sind wir zu Kostgängern des Reiches geworden (Sehr wahr! rechts), und es ist sowohl für die Länder wie für die Gemeinden außer⸗ ordentlich schwierig, eine Verwaltung zu führen, wenn laum die Mittel vorhanden sind, um die notwendigen Kosten zu bestreiten. Das Reich ist in der angenehmen Lage, sich durch seine Steuer⸗ hoheit, wenn auch nicht leicht, Einnahmen zu verschaffen. Wenn wir jetzt allerdings sehen, zu welchen Schwierigkeiten das Be⸗ streben führt, dem Reiche neue Einnahmen zu keschaffen, so liegt das ja an gewissen politischen Gegensätzen und Schwierigkeiten; aber rechtlich und tatsächlich ist daz Reich derjenige Faktor, der die Steuerhoheit ausschließlich aus schöpfen kann.
Es fragt sich., ob bei diesem Zustande den Interessen der Länder und der Gemeinden genügend Rechnung getragen wird. Wenn ich nicht irre, habe ich schon als Abgeorbneter in meinen Ausführungen kei dem Haughalt der allgemeinen Finanzver⸗ waltung im vorigen Jahre darauf hingewie sen, daß vom Stand⸗ punkt der Sänder und der Gemeinden aus die ser Zustand selbst⸗ berstãndlich als etwas ihre staatliche und gemeindliche Tätig⸗ keit unter allen Umständen schwer Veeintrãchtigendes und Hemmendez empfunden wird, und ich bin überzeugt, daß die Bestrebungen, die Länder so zu stellen, daß sie den ihnen okliegenden staatlichen Aufgaben finanziell auch gerecht werden lönnen, innerhalb der Länder niemals aufhören werden, ganz gleichgültig, welche Regierung an der Spitze ber Länder steht. (Sehr richtig! rechts.) Denn ich glaube, mich eins zu wissen mit den Mitgliedern des Staats ministeriums, wenn sie auch sonst auf verschiedenem politischen Boden stehen, in der Auffassung, daß das in der Tat leine politische Frage ist, sondern eine Frage der wirtschaftlichen und volitischen Existenz der einzelnen Länder und Gemeinden. Ich glaube, daß auch das Reich sich dem Gedanken nicht verschließt, daß es sich schließlich doch zu weiteren Zuge stãndnissen wird entschließen müssen, um die Existenz der Länder und die Existenz der Gemeinden zu ermöglichen. Ob aller⸗ dings diese weiteren Zuge ständnisse in dem jetzigen Augenblick zu erreichen sein werden, bas ist naturgemäß aus außerpolitischen Gründen mehr ala zweifelhaft; ich möchte es verneinen. Ich glaube nicht, daß das Reich selbst beim besten Willen zurzeit auf Einnahmen, die in seinem eigenen Haushalt stehen, zugunsten der Länder oder der Gemeinden verzichten könnte, weil es damit in diesem Augenblick natürlich den Eindruck erwecken würde, nicht die Politik der Sparsamkeit zu treiben, auf die selbstverstãndlich zurzeit unsere fruheren Feinde das allergrößte Gewicht legen; und ich glaube, daß, wenn jetzt das Reich einen solchen Versuch machen würde, die Entente die sem Versuche einen sehr energischen Widerstand entgegensetzen würde. Deahalb bin ich mir der Schwierigkeiten nach dieser Richtung hei den augen⸗ blicklichen volitischen Verhältnissen völlig bewußt. Ich sage mir aber trotzdem: wir können und dürfen dieses giel nicht aus dem Auge verlieren, weil es für eine kraftvolle staatliche und gemeind⸗ liche Verwaltung, nach meiner Auffassung wenigstens, ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es möglich wäre, den Gemeinden und auch den Ländern vom Reiche aus einen gewissen beweglichen Faktor zu überweisen, der ihnen gestattete, innerhalb ihres Bedürfnisses gewisse steuerliche Ein⸗ nahmen mehr oder minder hoch zu kemessen. Ich würde das namentlich deshalb in den Gemeinden freudig begrüßen, weil ich in diesem beweglichen Faktor ein sehr erziehliches Moment sehe. Wenn der, der Ausgaben bewilligt, gleichzeitig von seinen Wählern dafür verantwortlich gemacht wirb, daß diese Ausgaben not⸗ wendigerweise auch eine Steigerung der Einnahmen, der Steuern zur Folge haben müffen, dann wird er in seinem Vewilligungs⸗ eifer sehr viel vorsichtiger sein (sehr wahr! rechts), als wenn er die Bewilligung lediglich auaspricht auf Kosten einer Summe, die andere Leute ihm überweisen, die andere Leute bezahlen und der gegenüber der Bürger in der Gemeinde irgend etwas an seinem eigenen Leibe nicht erfährt. Das würde sich, glauke ich, in der Praxis sehr gut bewähren; wir haben es ja früher auch gehabt. Deshalb würde es, glaube ich, auch von diesem erzieh= lichen Standpunkt aus durchaus erfreulich sein, wenn wir einen solchen beweglichen Faktor in unsere Länder, besonders in unsere Gemeindesteuergesetzgebung hineinbringen könnten. Aber ich gebe zu, daß es augenblicklich sehr schwierig ist. 9
Der zweite Punkt, der für uns in Frage kommt, und der mir nun etwas aussichtsvoller zu sein scheint als der, von dem ich eben gesprochen habe, ist die Ge staltung der staatlichen Be⸗ triebsverwaltnngen. Wenn Sie sich die staatlichen Be= triebsberwaltungen im neuen Haushalt ansehen, so werden Sie, genan so wie ich, als ich es zum erften Male sah, einen gelinden