Auf Grund des 5 1 der Verorbnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 8 S 150) und der Nachträge vom 27. März 1915 Geseßsamml. S. 57), 25. September 1915 Ge ram n S. 141). 10. April 1918 (Gesetzsamml. S 41) und 15. August 1918 Gesetzsanmmi. S. 144) sowie der Gesetze vom A. Sey⸗ tember 1920 (Gesetzlamml. S. 437) und 31. Juli 1921 (Ge⸗ setsamml. S. 485) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August v. J. (Gesetzsamml. S. 513) wird angeordnet, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vor— schriften dieser r, , bei der Ausübung des der Stadt Bonn durch laß des Preußischen Staats⸗ ministeriums vom heutigen Tage zur Schaffung eines Wasser⸗ rückhaltebeckens verliehenen Enteignungsrechtes Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 24. Januar 1922.
Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.
Zugleich für die Minister für Handel und Gewerbe, für Land— wirtschaft. Domänen und Forsten und des Innern.
Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsie fer.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 2. Juli 1893 (G⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das aus dem Betriebe der auf preußischem Gebier gelegenen Teilstrecke der Eisenbahn von Herzogen— rath nach Sittard sich ergebende kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Gesellschaft für den Betrieb von Nieder⸗ ländischen Staatseisenbahnen zu Utrecht für das Jahr 1920 auf 82470 M 22 festgesetzt worden ist. Köln, den 23. Januar 1922.
Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Melchers.
Bekanntmachung.
Dem Händler Hermann Brauns aus Hohenstein,
Ostpr., ist die Erlaubnis zum Viehhandel auf Grund des §z 5 der Verordnung vom 19. September 1920 (RGBl. S. 16765) entzogen worden.
Königsberg, Pr, den 265. Januar 1922. Der Oberpräsident. J. A.: Dr. Schumann.
Nichtamtliches.
Denutsches Reich.
Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen
Sitzung Kenntnig von den Beschlüssen des Reichstags zu mehreren Gesetzentwürfen, darunter auch zu dem Gesetzentwurf 1 Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln. pru
Ueber den weiteren Verlauf der Sitzung berichtet das Nach⸗
richtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, wie folgt:
Angenommen wurde der Gesetzen wurf über den deut sch⸗ schwelzerischen Schiedsgerichts⸗ und Vergleichs vertrag, der am 3. Dezember vorigen Jahres in Bern abgeschlossen
ist. Wie der Berichterstatter hervorhob, handelt es sich hier um den ersten Vertrag, den Deutschland mit einem anderen Staat eingegangen ist, mit dem Ziel alle entstehenden Streitigkeiten einer gewaltsamen
Lösung zu entziehen und auf friedlichem Wege im Schiensgericht⸗ oder Vergleichsverfahren zu schlichten. Besondere Bedeutung hat dieser Vertrag, weil er sozusagen als Modell dienen soll für Verträge mit ren Ländern. Der Vertrag ist zunächst guf zehn Jahre abgeschlossen. — Angenommen wurden die Gesetzentwürfe über die Ablieferung von Ausfuhrdevissn und über die unmittelbare Erfassung von Aus fuhrdevisen für Repargtionsleistungen. Beide Gesetzentwürfe entspringen den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Londoner Ultimatum. Die Garantiekommission hat in einer Note vom 17. November von der deutschen Regierung verlangt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die wegen der Ausfuhr— abgabe an die Außenhandelestellen ergangenen Weisungen gesetzlich festzulegen. Der Gesetzentwurf üer die Ablieferung bringt nichts anderes als was jetzt bereits auf Grund des Gesetzes über die Außen handele kontrolle besteht. Die Ausführungsbestimmungen bat nach den Beschlüssen des Reichsrats die Reichsreglerung mit Ju— stimmung des Reicherats zu erlassen. Die Regierung sagte zu, daß der bei dem Kommissar für die Ein⸗ und Ausfuhrbewilligungen be
sebende Beirat bei Festsetzung allgemeiner Ausnahmen zugezogen werden
oll. — Angenommen wurde der Gesetzentwurf über den Vertrag
wischen Deutschland und der Republik Oesterreich In Angelegenheit Kriegsbeschädigter und Kriegs hinterbliebener. Beide Stgaten verbüärgen sich darin Gegen—⸗ seitigkeit in der Anwendung der beste henden Verordnungẽgesetze. Das Gesetz über die Einstellung Schwerbeschädigter gilt in Oesterreich nur bis Ende 1924. Die beiderseitige Kündigung des Vertrages kann in h Monaten erfolgen. — Für den Kalser Wil helm⸗ Kana wurde ein neuer Tarif festgesetzt, nach dem vom J. Januar ab die Regierung bereits guf Grund ibrer Vollmacht eine Erhöhung um 50 vH vorgenommen bat. Der neue Tarif, der am 15. Februar in Kraft tritt, sieht eine weitere Erhöhung auf dag. Doppelte bis Vierfache vor. Er hebt ferner die e Bestimmung auf, wonach das Elb— lotsengeld auf die Gebühren angerechnet wurde. Die Lotsen« lärigfeit auf dem Kangl selbst soll in Zukunft durch konzessionierte
zrivatlotsen ausgeübt werben. egen den Widerspruch 6 wurde der vom Oktober 1920 bit Ende Januar 1921 gus Anlaß eines Lotsenstreiks von der Regierung eigenmächtig ohne Zuziehung des Reichsrats festgesetzte höhere Tarif nunmehr nach— kräglich sanktioniert. — Angenommen wurde ein Gesetzentwurf über die Aenderung der Gebührenordnung für Zeugen und Sagchverständige. Danach werden die hieherigen Gebührensätze etwa verdoppelt. Nur der bisherige Tagegeldsatz für die Abwesenbheit vom Ausenthaltsort von höchstens 40 „ wird nicht erböht, wohl aber die Uebernachtungsgebühr von bisher höchstens j8 M auf 20 A. Schließlich erledigte der Reichsrat noch den Ent⸗ wurf eines Schutzgesetzes für die Posener Landschaft.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haus— halt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Ver—⸗ waltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für e . für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen
hielten heute Sitzungen.
Der Verkehrsminister Groener hat in der Frage des Beamtenstreiks den Reichsbahnbehörden dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Anweisung gegeben:
Berlin, den 25. Januar 1922
Nach , , ., bat der Vorstand der Neichsgewerfschaft Deutscher Rifenbahnbeamten und »anwärter beschlossen, der Reichs⸗ regierung Forderungen vorzulegen unter Stellung einer Frist, nach deren fruchtlosem Ablauf die Beamtenschaft zum Eintritt in den Streit aufgefordert werden soll. Ich habe die Reichs⸗
gewerkschaft befragt,
Wider ⸗ gegen die Reichstagsbeschlüsse wurde nicht erhoben.
ob diese Nachricht zutrifft, und sehe mich veranlaßt, folgendes bekanntzugeben: Jeder Cisenbahnbeamte ist verpflichtet, seine volle Kraft einzusetzen für den Dienst, insbesondere für die sichere und geordnete Bewältigung des Betriebs und Verkehrs, Gegen dieje Pflicht verstößt nicht nur, wer sich ohne begründete Entschuldigung vom Dienst fernkält sondern auch, wer Arbeiten nicht aussührt, die seiner Dienststellung gemäß ihm obliegen oder von der zuständigen Stelle aufgetragen werden. Jede will kürliche Bienstyerweiger ung ist eine Verletzung der Ants. und Dienstpflichten, die den Beamten gegenüber der Allgemeinheit obliegen, sie ist als Dien st vergehen strafbar. Gleich wie das Reich nicht in der Lage ist, da“ Anstellungeverhältnis eines Beamten unter Außerachtlassung der gesetzlichen Schutz vorschriften zu lösen, steht auch dem Beamten ein Recht auf Arbeits⸗ verweigerung nicht zu. . Gegen Beamte die dieser Warnung entgegen ihre Pflicht ver⸗ letzen sollten, ist unbeschadet der Bestimmung des s 14 Ab. 3 des Reichs beamtengesetzes die Einleitung des förmlichen Dißzi⸗ plinarverfahrens und die vorläufige Enthebung vom Dienste alsbald herbeizuführen. Der Reichsverkehrsminister. Groener.
Der erwähnte 8 14 Abs. 3 des Reichsbeamtengesetzes ent⸗ zieht dem Beamten für die Zeit seiner unerlaubten Entfernung vom Dienste das Diensteinkommen.
Die Reichsbahnverwaltung weiß im übrigen, daß die Be⸗ amten, die einem Streik zugeneigt sind, sich der Zahl nach in einer ganz beträchtlichen Minderheit befinden. Die in dem Erlaß des Reichsverkehrsministeriums erfolgte Klarstellung der Rechtsverhältnisse wird aber, wie man hoffen darf, auch die⸗ senigen Teile der Beamtenschaft, deren Haltung zurzeit . ist, zur Besonnenheit zurückführen.
Die Fernsprechzentrale des Reichs ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im gan Wilhelm⸗ straße 70h ist aufgehoben worden. Die im Hause Wilhelm⸗ straße 70 befindlichen Fernsprechanparate einschließlich der drei Hauptanschlüsse Zentrum 4299, 11568 und 11576 sind an die Fernsprechzentrale Mohrenstraße 11 / 12 angeschlossen worden.
Oesterreich.
Der neuernannte Gesandte des Deutschen Reichs Dr. Pfeiffer hat gestern dem Bundespräsidenten Dr. Hainisch sein Beglaubigungsschreiben überreicht.
— Bei Beginn der gestrigen Sitzung des National⸗
rats widmete der Präsident Dr. Weiß kirch ner dem Papst
Benedikt XV. einen warm empfundener Nachruf. Hierauf be⸗ gann die Verhandlung über das Prager Abkommen.
Der Berichterstatter Dr. Mayr stellte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit Ermächtigung des Bundeskanzlers sest, daß der sogenannte Rennersche Geheimvertrag durch das vor— läufige Abkommen hinsällig geworden sei Der Abg. Dr. Ding hofer (Großdeutscher) erklärte in seiner Rede daß die Hauptursache des österreichischen Elends der unglückselige Friedensvertrag sei, an dem die Hauptschuldigen Kramarsch, Benesch und Masaryk seien. Angesichts der tagtäglichen Drangsalierungen der Deutschen in der Tschecho⸗Slowakei finde es die österreichische Regierung richtig, ge⸗ rade mit der Tschecho⸗Slowakei als erstem Staat ein politisches Abkommen zu schließen und darin noch dazu den Friedensvertrag von St. Germain freiwillig anzuerkennen. Nachdem Redner die Ab⸗ lehnung des Abkommens durch die Großdeutschen aus nationalen Gründen dargelegt hatte, setzten die Abgs. Otto Bauer und Seipel die Motive auseinander, we che die sozialdemokratische und die christlich⸗Loziale Partei zu seiner Annahme bewogen hätten. In längerer Polemik gegen die Großdeutschen sagte der Bundes⸗ kanzler Schober, er fühle ebensogut deutsch wie sie, und in seinem Herzen brenne die deutsche Flamme ebenso rein und hell. Er habe niemals den Beisall der Entente er— strebt, aber den Beifall und das Vertrauen der Deutschösterreicher.- Er werde der wiederholten Aufforderung der Großdeutjchen Volke⸗ partei, zu demissionieren, unmittelbar nach Schluß der heutigen Sitzung nachkommen.
Darauf nahm der Nationalrat das Abkommen mit der Tschecho-Slowakei in namentlicher Abstimmung mit 104 Stimmen der Sozialdemokraten und Christlich⸗Sozialen gegen 23 Stimmen der Großdeutschen an.
Grosbritannien und Ir and.
Der Entwurf des geplanten englisch⸗belgischen Schutz vertrags, der augenblicklich der Prufung des Londoner Kabinetts unterliegt, hat nach dem „Petit Lune! folgenden Wortlaut:
Im Hinblick darauf, daß das belgische Gebiet, das zwischen Deutschland und Frankreich llegt, in besonderer Weise exponiert ist, und im Hinblick darauf, daß Deutschland, um Frankreich anzugreifen, Anfang August 1914 in Belgien eingebrochen ist, sowie im Hinblick dajauf, daß Belgien noch unter den durch Einfall und Besetzung ver— ursachten Schäden leidet, haben der englische König und der König von Belgien sich zu folgendem Abkommen entschlossen:
Art. J. Im Falle eines direkten und nicht provozierten An— griffs auf Belgien wird Großbritannien Belgien fosort mit allen ö Streitkräften zu Wasser, zu Lande und in der Luft zu Hilfe eilen.
Art. 2. Belgien wird alle seine militärlschen und Lufistreit⸗ kräfte perwenden, um seine Grenzen im Falle eines Angriffs oder einer Verletzung seines Territorims zu verteidigen. Belgien wird leinen Vertrag schließen und kein Abkommen treffen, das mit diesem Ahkommen unvereinbar ist.
. — Nach dem „Veuterschen Büro“ erklären in London eingetroffene Wiener Nachrichten, der Niedergang der Krone habe ein solch ungehenres Steigen der Preise hervorgerufen, daß die Lage verzweifelt sei und Unruhen zu befürchten seien. Die österreichische Regierung habe deshalb bei den allierten Mächten Vorsiellungen erhoben, die Lage autzeinandergesetzt und erklärt, daß sie, wenn nicht innerhalb der nächsten Tage Hilfe aus dem Auslande einträfe, jede Ver⸗ antwortung für die Folgen ablehne. Wie die, Westminsier Gazette“ meldet, erwägt die britische Regierung die Gewährung einer Anleihe von 21 Millionen Pfund an Oesterreich. Als Sicherheit für diese Anleihe würden die österreichischen Zölle dienen. Wenn Lloyd George und das britische Kabinett dem Vorschlage des Schatzamts zustimmen, so werde das Geld der österreichischen Regierung durch die Anglo⸗österreichische Vank vorgestreckt werden. Die Anleihe werde eine rein britische und nicht eine alliierte Anleihe sein. .
— Als erster fremder Staat hat Persien den neuen Freistaat Irland aner kannt. Der persische Konsul stattete im Dubliner Rathause dem Präsidenten Griffith einen for— mellen Besuch ab und überreichte ihm eine Botschaft des Sch ahs und der persischen Regierung. Zwischen Griffith und dem persischen Vertreter wurden herzliche Ansprachen gewechselt.
Frankreich.
Gestern vormittag hat unter dem Vorsitz Poincarés ein Ka binettsrat sialtgefunden.
Instruktion und Mobilmachungsfragen übergeordnet
— Der Heeresausschuß ber Kamm er hat, nachde
der Kriegsminister seine Erklärung über die Ernennu . eines Generalinspekteurs beendet hatte, eine Tages ordnung angenommen, in der er fesistellt, daß der General. inspekteur unmittelbar dem Kriegsminister untersteht, daß er dagegen dem Generalstabschef der Armee für lan a n . Ausschuß billigt diese Bestimmungen als im Einklang stehend mit den Regeln der militärischen Rangordnung.
— Der Vorstand der republifanisch⸗demokratischen und sozialistischen Partei (Partei Jonnart) hat nach dem „Journal des Doͤbats“ eine Tagesordnung angenommen, in der er für die Durch führung der Friedens verträge, besonders ihrer Neparatignen und Abrüstungsbestimmungen, als Voraussetzung . Befestigung des Friedens und deg wirtschaftlichen Wiederaufbaues von Europa eintritt und eg als unbedingte Notwendigkeit für Frankreich bezeichnet, daß Deutschland in jeder Form, die sich mit den Forderungen seiner Wirtschaftslage verträgt, die ihm zur Pflicht gemachten
ahlungen in vollem Umfange leistet. Der Abschluß deg ranzösisch-englischen Garantieabkemmens wird von dem Parteivorstand als wünschenswert erklärt, soll aber nach ihm durch methodische Verhandlungen vorbereitet werden.
Italien.
Gestern Nachmittag wurden die sterblichen Ueberreste der Papstes in die Chorkapelle übergeführt und dort nach Er teilung des Segens in den Sarg gelegt. Das Gefolge zog sich zurück, der Sarg wurde in die Gewölbe hinabgelassen und do beigesetzt.
Bulgarien.
Der neue Handelsminister Ra dolow hat über das Wirt schaftsprogramm der Regierung vor Pressevertretem wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, folgende Erklärung abgegeben: ⸗
linser Programm beruht auf dem Grundsatz: Arbeiten und Sparen. Daß wir das erstere können, haben die bulgarischen Bauern auf dem Ackerfeld bewiesen. Wir werden aber energisch Maßnahmen ergreifen, damit wir nech mehr Arbeiten leisten. um die ausreichenden Bodenschätz e des Landes hesser und rationeller au nützen zu können. Ebenso wichtig wird es sein in Zukunft in jeden Richtung auch Sparsam keit zu üben und durch Sanierung unseres Geld wesens eine feste wirtschaitliche Lage zu schaffen. Für meine eint Auigabe halte ich es. die begonnene Entwicklung und Steigemm unserer produktiven Kräfte mit allen Mitteln zu unterstützen. 3 diesem Zwecke erscheint es dringend notwendig, die Förderung de Bodenschätze, namentlich die Ausbeutung der Kohlengruben in großem Umfange zu steigern und ihre Produktion so autzu dehnen, daß nicht nur die Berürfnisse des Landes befriedig werden, sondern auch noch ein großer Teil für die Autfuh übrig bleibt. Die bulgarische Regierung beabsichtigt, sämt liche Gruben, mögen sie zurzett in Betrieb, sein oder nicht mit Eisenbahnlinien zu verbinden. Auf diese Weise dent die bulgarijche Regierung die Kohlenausfuhr zu fördern und dadun die Valuta zu bessern. Ausländische Kapitalien können unter günstige Bedingungen in Bulgarien Anlage finden und ich werde dies eber falls besonters unterstützen. Sämtliche Konzessionen, die an frem Staatsangehörige erteilt worden sind, werden autrechterhalten, in die Regierung wird ihnen bei der Durchführung ihrer Pläne se Unterstützung gewähren. Meine Aufgabe wird es sein, die wirtscho liche Lage des Landes auf gesunde Basis zu bringen, wodurch Bu garien nicht nur seinen Verpflichtungen nachkommen kann, sonden auch den Prozeß des Wiederausbaues begünstigen wird.
Amerika.
Nach einer Reutermeldung aus Washington wird von ständiger Seite mitgeteilt, daß die Regierung der Ver einigten Staaten nicht bereit ist, an der Konferenz von Genua, die zu dem vorgesehenen Zeitpunkte stattfinde werde, teilzunehmen. Die amerikanische Regierung wing indessen dem Plan einer Wirtschaftskonferenz, die später⸗ nh wenn Europa Zeit gehabt habe, wieder zu stabilen Zusähde zu gelangen, abzuhalten wäre, günstig gegenüberstehen.
— Ter amerikanische Senat hat in erster Abstimmme den Abänderungsantrag zu dem Gesetz, betreffend die Kon solidierung der alllierten Schulden, genehmigt, wonach der Zinssatz nicht geringer als 41, , vH sein soll.
— Tie Schiffahrtskommission hat den gesamten Text de Flotten abkommen, an dem sie einige formelle Abände rungen vornahm, geprüft. Der Text steht nun endgültig fe ausgenommen bezüglich der Frage der Befestigung der Insell im Stillen Ozean. worüber man immer noch die Antwort vo Tolig erwartet. Die japanische Regierung ist auf die Dring lichkeit dieser Antwort , worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichs tagsausschuß für Sozialpolitik wu gestern der Entwurf eines Arbeitsnachweisgesetzes ; sprochen. Der Abg. Dr. Most (D. Vp) eröffnete die Aus prach Er bekannte sich nach dem Bericht des ‚Nachrichtenbüros des Veren Deutscher Zeitungsverleger“ als Freund des öffentlichen Arbein nachweises, hat aber gegen den im Entwurf zu dessen Förderung el geschlagenen Weg sebr erhebliche Bedenken. Sie bestehen in besonde in der vorgesehenen Ersetzung des bieherigen organijchen Wacht tum durch Schematisierung, Bürokratisierung und Zentralisierung, in h Schaffung eines fünsilichen Monopols sür den öffenlliche Arbeitsnachweis, in der unausblesblichen Beichränkung Selbstverwaltung und der Freiheit aller Beteiligten sowie in? Kostenfrage. Auch hänge das Hesetz aufs engste mit dem ange lůnd ia Gesetzentwurf, betreffend die Arbeitslosenversicherung, zusz mn Vor dessen Vorlegung sei darum eine Einzelberatung der . nachweis vorlage unangebracht. — Abg. Andre (Zentr.) blachle ehen e starke Bedenken gegen den Gesetzentwurf vor. Die Jentrums zh lege Wert darauf, festzustellen., daß die Landeszentralbe hörden kei ö Schaffung des Gesetzes nicht ausgeschaltet würden, wie foi sozlaldemokratiscken. Antläqe forderten. Notwencig sei * bei den zu schaffenden Veiwaltnngsausschüssen ein stärkerer fi der Minderheiten, wie stärkere Garantien für eine n neutrale Verwaltung bei der Stellenbesetzung. Auf die Olang arbeiter müsse mehr Rücksicht genommen, mit dem System e Numerierung und der Stellenvergebung danach Schluß gen werden. Der Beamtenapparat dürfe durch das neue Gesetz ] vergrößert werden; ein Schutz ür die jetzt tätigen Beamten, 6 ebenfalls gesckaffen werden. Dag Zentrum sei ein , . Gegner der Monopolisierung des öffentlichen Arbeitẽnachwei e . Standyunkt der Freibeit der Person des Arbeitnehmers aus, . 1. GHeschäftein habers sejen derartige Viestrebungen abzu lebnen. Der af mestungezwang seitens der Arbeitgeber sei abzulehnen, karita e Facharbeitsnachweise wie sonstige Ver niit junge nö cee e, an. erbalten Pieiben, das Zeitungzinserat dürfe nicht beschrän un en Der flärkfie Grund für die Schaffung kes Geletzes sei Ib len daß rie zu schaffende Arbeitglosenverficherung, Zn dig rde e pra angegliedert beiw. darauf aufgebaut werden solle, y, u. 4. noch die Kossenfrage, danach hat die Aybrinehmetrschas, ber A Arbeitgeber zwei Drittel aller Kosten der , , unn e beitelosenveisicherung aufzubringen; um so mehr sei ir ier der Veiwallung, wie der Hiatengewährung an die Aussch
Jetriebsabzug,
8 , n faellt seiner Partei in Aussicht — Fick ( Dem. h ich den Bedenken des Worredhers an und verbielt sich dem Benutzungszwang . ze ll der r rr, n, ö , ablehnend. Nicht so beden. ich hies⸗ her rel dezwang seitens der Arbeitgeber, der im Interess ö. it ö m Interesse 64 ñ 2 6 1 eine Ueberorganisation der d . HDi oktenb (Soz.) V idigte die Grundgedan en Fes Gesetzentwurfe. gar sen 6 n n , öberall zeigen, aber es bandle sich jetzs in der Hauptfache darum, ber Notwendigkeit einer einheitlichen reichsgefetzl ichen Regelung' bes Arbeitgnachweises zu entsprecken. Die Verteslung der Leb nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und sozlaser Ge rechtigkeit bedeute eine Lebensfrage jür das deutsche Volt Die voll. Verwirklichung der Leitgedanken der Arbeits nachweie bewegung med. durch die gegenwärtige Spannung zwischen Angebot und Nachts ne die Krisenhaftigkeit des Arbeitamarftes, die Notiage Ter dentschen Wirtschaft unerbittlich gefordert. — Eine längere Geschast oꝛdnungedebatte entwann sich dann über einen Antrag der Den tsch, nationalen, der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und der Demo⸗ kraten, die verlangten. daß die Beratung des Arbeite nachwe je gc etzes bis zur Vorlage des Gesetzeniwurfs über die Arbeite losenversicherun maüctgestellt erden ssle. Gin Heschluß üer den Untran salfläenn. ki gr heutigen Sitzung gefaßt werden. Damit vertagte sich der Der Ausschuß zur Vorberatung In gendwoblfabrtsgesetzes 29 bis 32 in zweiter Lesung im erster Lesung an, Ant ãge.
des Reichs⸗ nahm gestern die Paragraphen wesentlichen nach den Beschlüssen unter Ablehnung mehrerer sozialdemofratischer
Im Reichstagsausschuß für Branntwein monopol wurde vorgestern unter anderem die Frage erörtert, ob die Ä; in gun gie ggenz; für Abfindung sbrenne reien auf 2 oder 4 hl sestgenetzt werden soll. In den Beschlüssen der ersten desung war an Stelle der im Regierungsentwurf vorgesehenen Grenze von 2 Hl die erhöhte Grenze von 4 hl esetzt worden. Geheimrat Nebelung (Reichsfinanzministerium) befürwortete die Wiederher⸗ stellung der Negierungevorlage und betonte, daß die Derauffetzung der Grenze die Schwarzbrennereien begünstige. Bei der Grenze bon 4*1 fielen Zebntausende von kleinen Betrieben unter diese Bestimmung Die Schwierigkeit, sie zu beaufsichtigen, babe schon rü ßer dazu gfubr aß die Brennereien erheblich mehr oft das Viestache von dem berstellen. was der Abgabe unterliegt. Diese Mistände seien nach Inkrafttreten des Monopolgesetzes infolge Ter bedeutenden Preis steigerung der großen Verdienste beim Absatz von T rinkbranniwein, der nicht an die Monopolverwaltung abgeliefert zu werden brancht, in weit höherem Maße in die Erscheinung getreten und werden bei der im Entwurf vorgesebenen sfärkeren Belaffung zu einer mmer größeren Gefährdung des Neichsauffommeng führen. Es sei mit einem gewaltigen Steuergusfall zu rechnen. Sowohl im Intere sse der Einnahmen des Reiches um zum Schuße des Wet bewerb der kleineren Verschlußbrennereien sowle senstiger Hersteller von Trinkbranntwein müsse die Abfindung soweit wie moglich be⸗ iligt werden. und empfehle es sich, die Abfindungsgren:e auf 2 hl Weingeist wieder herabzusetzen. Nach lebhafter Debatte, in der die Ubgg. Körner (D Nat.), Er sing (Jentr ). Sie; Zentr.) und Dietrich⸗Baden (Dem.) für den Beschluß erster Lesung ein— getreten waren, wurde gemäß einem Antrag Brey (Soz.) die Wieder. heistellung der Regternngs vorlage beschlossen, so daß nunmehr die Abfindunge grenze auf 2 hl festgesetzt ist. Der Ausschuß stimmte sodann deim ersten Absatz des 5 57 über die Abfindunasbrennerei gemäß der Regierungsvorsage zu. 5S§5 435 — 45 wurden ebenfalls in der Fassung der Negierungs vorlage angenommen.
In der gestrigen Siyung dez Ausschusses wurde die Be⸗ ratung über die am ilicke ufsicht bei 8 47 fortgesetzt. Hier entspann sich eine aueführliche Debatte über den in der Regierunga⸗ vorlage vorgesebtnen Verpackungszwang. Die Bestimmungen' darüber fanden im Aut schuß vielfachen Widerspruch. Ter Monopol⸗ wrpaltung. wurde entgegengehalten. daß sie sich als nicht konkurrenzfähig bezeichne, wenn sie der KonkurrenJs den Ver— packingszwang auserlege. Eine Kontrolle sei wünschenswert, aher ohne diese Bedingung durchführbar. Ferner wurde er— kärt, daß der Flaschenzwang keine Sicherung gegen Fälschungen sei und außerdem hierdurch der Verkehr unnötig belastet würde. Auch könnten
kommen. Nach längerer Debaite wurde M vom Abg. Brev (So) in einem Antrage näher formulierte Verpackungszwang abgelehnt. Der § 47 bleibt jedoch mit der Maßgabe bestehen, daß sich der Ver. Mickungszwang nicht auf Trinkbranntwein, sondern auf die sonssfigen Erzeugnisse bezieht. An die Stelle des Verpackungszwangs treten die Festimmungen des 8 100, der gemäß einem Antrage Dusche (D. Vp.) folgende Fassung erhielt: Im Inland darf Trinkbranniwein nur unter Kennzeichnung des Weingeisigehalts in Raumhundertteilen in den Verkehr gebracht weiden. Die Kennzeichnung hat bei Lieferungen in Behältnissen von mehr als einem Liter Inhalt auf der Rechnung, bei Lieferung in Behältnissen bis zu einem Liter Inhalt auf dem Flaschenichild zu erfolgen. Im Inland darf Rum. Arrak, Wein hland, Kognak und Obstbranntwein sowie Verschnitte davon und Steinhäger nur mit einem Weingeistgehalt von mindestens 33 Raum- kundertteilen. sonstige Trinkbranntweine nur mit einem Weingeisi— gehalt von mindestens 35 Raumhundertteilen in den Verfehr gebracht verden Tie Monopolveiwaltung kann in gemeinjamer Beschluß— sasung mit dem Beiiat Ausnahmen für besondere Gegenden und besondere Trinkbranntweinarten zulassen. Außerdem muß as Be— kältnis eine Bezeichnung tragen, die erkennen släßt, ob der Trinkbrannswein im In« oder Auslande hergestellt ist. Die S5 48 bis tz wurden gemäß der Regierungeporlage angenommen. zh erbält noch eine näher zu formulierende Bestimmung gemäß nem Antrag Körner (D. Nat.). Angenommen wurden feiner die 55 b8 hit 6. Im F 6tz wurden unter Annahme eines Antrags Schulz; Gahmen (Jentr) die Betriebsabzüge wie folgt sesigesetzt- Der um den der Branntweingrundpreis bei Brennereien mit einer Jahreseizeugung von mehr als 00 hl Weingeist gekürzt wird, beträgt für die Eijeugung von 669 bis 1090 hl Weingeist ein bundertteil, für die Eizengung von je weiteren 400 hl je ein Hundert⸗ kel des Branntweingruntvreises mehr, also für die Erzeugnng oon Ph hl Weingeist 7 Hundertteile.
——
Im Reichstagsausschuß für Wohnungswesen wurde die Generaldebalte über den Gesetzentwurf, betreffend Abgabe t Förderung des Wohnungsbaues, fortgeführt, ohne daß schon be— ümmte Beschlüsse gefaßt wurden.
— —
Der Ausschuß des Reichswirtscaftsrats für dand wirtichaft und rnähring beichästigte sich in se ner bäreestrigen Sitzung mit dem Beschluß der Reicherenierung auf Er⸗
bäung der Mehl- und Brotpreise mit Wirkung vem (Februar ab. Der Vertreter des Reichsministeriums für, Er⸗ ihtung und Landwirtschast benründete die Maßnahme der Neiche⸗ ölerung mit dem Verlangen der Entente auf Abbau der Reichs zuschsisse zur nllastung des Neichshaushalts und der seit der letzten Festsetzung
Broipreises eingetretenen außerordentlichen Verschlechte rung Valuta. Wenn die Zuschusse in der bisherigen Weise beibe halten äitden, mien eiwa 164 Milliarden Mark für das laufende Wut⸗ sbaslcjahr (bi zum 15. August) aufgewendet werden, alls fast das
obhpelte des Vorjahres,. Die eintretende Erhöhung von 75 „o senkt i Verbilliungszuschüsse, einen Dollaistand von 180 “ Lvoraus- tt, auf eima ö ß Millarden Mark also noch eiwa eine Milliarde mals im Vorsahr. Der Zuschuß beträgt dann pro Kopf der mrölkerung 212 4. Die Verteuerung des Bretpreises würde bei mim Erwerbstätigen mit röpfiger Familie 6,11 . Lohnerhöhung m dit Anbeitsstunde notwendig machen. . . m Anichluß daran legte der Vorsitzende der i eichs⸗
eine Anfrage von Vertretern der Landwirtschaft, warum im September ind Oktober des vergangenen Jahres nicht fieies Inlandgetreide zu den damals noch bilsigen Preisen aufgekauft worden sei, erklärte er, daß der Marlt in diesen Monaten sehr klein war, wie Börsenberschte zeigen, die Umsätze von nur 305 t aufweisen. Jeder Käufer beeinflußte die Preise, Käufer der Reichsgetreidestelle hätten sie allo stark getrieben. Eine derartige Preigsteigerung hätte aber gerade nicht im Interesse der Landwirtschaft gelegen, die sich zu der Zeit auf dem freien Markte eindecken wollte, teils zur Erfüllung der Umlage, sewelt sie sie nicht aus Eigenen erfüllen konnte, teils für ihre Jonstigen Betriebszwecke. Außerdem lag im September der inländische Getreidevreis noch über dem Welt— marktpreigz. In der Erörterung wurde allgemein anerkannt, daß es sich bei der Brotpreiserhöhung um eine notwendige Folge der passiven Handels- und Zahlungebilanz der deutschen Volkswirtschaft und der damit verbundenen Markentwertung handelt. Im ein zelnen wiesen die Arbeitgeber der Landwirtschaft darauf hin, daß die Brotpreis— erhöhung der Landwirtschast in keiner Weise zugute komme, da der Umlagepreis der alte bleibt. Vertreter der Arbeitnehmer und Ver— braucher betonten, daß die Auswirkung einer eine Erhöhung aller Preise sein würde und es dementsprechend mit einer Lohnerhöhung, die rein rechnerisch nur die Brotpreigerhöhbung berücksichtige, nicht sein könne. Eine besondere Hilfsaktion wurde für die Rentenempfänger gefordert ĩ einigen Stimmenthaltungen wurde darauf folgende Eutschließung angenommen: „Der Beschluß des Reichskabinetts auf Herabsetzung der vom Reiche zur Verbilligung des Brotgetreides aujgewendeten
2
Zuschüsse ist durch die Forderungen der Vertreter der Entente ver— anlaßt worden. Er berührt den Preis für das Umlagegetreide nicht; an diesem ist nichts geändert worden. Trotz der Erböhung des Brotgetreides um 75 vH sind zur Aufrechterhaltung der Brot— getreidewirtschaft auch noch 10.6 Milliarden Mark für Zuschässe aus Reichsmitteln vorgesehen, um eine noch stärkere Erböhung der Brot— vreise im laufenden Erntejahr zu verhindern. Unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände war der Beschluß des Reichskabineits un⸗ vermeir lich. Der Ausschuß fordert indessen die Regierung auf, dahin zu wirken, daß Maßnahmen ergriffen werden, durch die die Lohn— und Rentenempfänger in den Stand gesetzt werden, die Folgen der Brotpreiserhöhung in ihrer vollen Auswirkung zu ertragen Von
. geldan
der alten zur neuen Ernte ausreichende MReserven an Getreide be— schafft, damit nicht zum hohen Brotpreis auch noch eine Brotknappheit R 36 * hinzutritt.
Der Sozialpolitische Ausschuß des V wirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.
Wohl fahrtopflege.
In der ersten Konferenz des Internationalen Komitees für die Rußlandhilfe in Genf schilderte Nansen die furchtbare Hungersnot in Rußland, die aufhörlich weiter um sich greife und nunmehr ein von fast 32 Millionen Menschen bewohntes Gebset umfasse. Neunzehn Millionen seien un— mittelbar vom Tode bedroht, davon 15 Millionen jedenfalls
rettungsloß dem Tode verfallen. Alle diese Menschen hätten gerettet werden können, wenn sein (Nansens) Appell im September gehört worden wäre. Wenn aber diejenigen, denen noch zu helfen sei. nicht ebenfalls umkommen sollten, so müßten die Regierungen jetzt eingreifen und dürften keinen Tag mehr verlieren. Nansen hob den guten Willen und die Ebrlichkeit der rumsischen Behörden hervor und erhob auf das ichänste Einspruch gegen den unmenschlichen, von Helsingfors aus organisterten Lügen feldzug in der westlichen Presse, der dort die Hilsebereitschaft lähme und damit ungezäbite Menschenleben fordere. Die Nahrungsmittel transperte kämen unversehrt an ihren Bestimmungsort, und nur die zerrütteten, Verkehrspeihältnisse in Rußland seien daran schuld, wenn die Lebensmittel nur langlam und nur in bessimmte Gebiete gelangen können. Daber sei die Versorgung Rußlands mit Kohlen
unentbehrlichen Pterde unbedingt notwendig. Eisenbahnstrecken sei häufig ganz ausgeschlossen, weil die Bevölkerung ; r Bey he . oft zu schwach sei, um zu arbeiten, s die Glashütten ihren Aufträgen nach aschenlieferung nicht nach, . ;
setzt, mit der Bildung einer etwaigen Abordnung.
tre idestelie die Giknkanfspolitttk dieser Sielle in Fin. mhhaden känsuährungen dar, die für verlrauiich erkiäml wurden. Auf
und auch mit Futtermitteln für die zu Transvortzwecken Eine Verhesserung der
ja seilbst um sich an die Ver—
Brotpreigerhöhung
Mit zwölf Stimmen bei
der Reiche regierung wird erwartet, daß sie für die Uebergangäzeit von
sowietrussischeun Roten Kreuzes erhob.
Auf Wunsch des Vertreter der amerffanischen Hilfsaktion für Osteuropa,. Berry, sowie auf Wunsch Adors werden die einzelnen Landesorganisationen aufgefordert werden, sich big zum 1. März darüber zu äußern, ob sie einen Teil ihrer Beiträge der Hilfe fär die Ukraine und die Kaukasusländer zuwenden wollen. Zur Frage des gegenwärtigen Hilfswerkes wurde beschlossen, daf; ohne gewisse Landes produkte auszuschließen, vor allem Getreide, Saattkoarn und für die Tiere Hafer nach Rußland gebracht werden soll. Als besonders dringlich wird die Lieferung von landwirtschaftlichen Maschinen und zu Transport zwecken geeigneten Tieren sowie vor allem von mecha⸗ nischen Transportmitteln, . B. aus Kriegsvorräten, be⸗ eichnet. Um die Entsendung von Personal und Arbeitern für das russische Traneportwesen, namentlich die Badner, zu er⸗ leichtern, wird von den verschiedenen Ministerien gefordert, Pro— pagandaorganisationen zu schaffen Die Konferenz stand von Beginn bis zum Ende im Zeichen eines starken Vertrauens zu Ransens Werk und feiner Persönlichkeit. Sie vermied es peinlich, politische Fragen zu berühren. So wies der stellvertretende Oberkommissar des Komitees, Dr. Trick, unter Beifall der Verlsammlung sehr scharf die Angriffe zurück, die der Delegierte des ehemaligen rujssischen Roten Kreuzes Dr. Lodpjensky gegen die Sowöietregielung und den Vertreter des Auch die Behauptung, daß Rußland seine eigenen Transportmittel in das Ausland verkaufe,
wurde von dem Oberkommissar dahin berichtigt, daß es sich um die
nach den Friedensverträgen von Sowjetrußland aus zuliesernden Voto⸗ motiven usw. gehandelt habe. — Wie ein englischer Vertreter auf der 1 wischen
Konferenz mitteilte, ist eine Zusammentunft Nansen und Lloyd George geplant.
Verkehrswesen.
Im Reichspostministerium eröffnete der Reichspostminister Giesberts gestern eine Tagung des Verkehrs beipats mit einer Rede, in der er die Notwendigkeit der inzwischen erfolgten weiteren Erhöhung der Post= Telegraphen und Fernsprechgebühren nachträglich begründete und die zur
Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung und des *
triebes in der Durchführung begriffenen Maßnahmen naner darlegte. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“
führte der Minister aus:
Reichs ⸗Post⸗ und orläufigen Reichs⸗
e . Fehlbeträge im Haushalt der ; und Telegraphenverwaltung in den lebten Jahren lind die alle ihre Dienstzweige noch in hohem Maße belastenden Folgen des Krieges, das sprunghafte Anwachsen der Personal= kosten und sächlichen Ausgaben und nicht zum wenigften das Zurückbleiben der Post⸗, Telegraphen⸗, Fernsprech⸗ und Postscheck⸗ gebühren hinter der sortschreitenden Geldentwertung. Seit 1913 hat sich das Durchschnitts⸗Jahreseinlommen
Die Hauptgründe der großen
lich das Durch ö men einer Arbeitskraft um das Fünszehnfache erhöht, während die Leistung durch Ein⸗ führung des IAlcht undenta ges sich erheblich verringert hat. Die
BPreise für die hauptsächlichsten Bedarfsgegenstände haben sich in
un⸗
teilungsstellen für Nahrungsmitte! zu begeben und auch oft nicht mehr
genug Kräfte habe, um andere Nahrung als Getreide zu
sich zu
nehmen. Nansen empfiehlt daher, aber auch aus finanziellen Giünden,
möglichste Belchränkung der Nahrungaäamittel
zufuhr auf Getreide. Da für Transportzwecke nur drei Eisen.
bahnlinien in Betracht kämen könne in vier Monaten nur ein Drittel
der bedrohten Bevölkerung gerettet werden, dabei ergebe sich aber die Frage, oh man mehr Sgattorn oder mehr Getreide zur Ernährun,
senden solle; das eine könne bei den beschränkten Transportmitteln nur auf Kosten des anderen gescheben. Je mehr man Saatkorn schicke um später Menschenleben zu retten, um so mehr müßten heute sterben, und umgekehrt. Auch die Auewahl der zu rettenden Gebiete
und der einzelnen Bevölkerungsarten stelle Probleme von furchtbarer ͤ
kurze
Tragik dar. — Egz entspann sich auf der Konferenz eine
Aussprache darüber, ob man zueist die Kinder oder die für die
vom daß
Erwachsenen die Ansicht,
Hungertode man sich
Landarbeit solle. Nansen
notwendigen vertrat
retten zunächst
darauf beschränken müsse, bestimmte Gebiete zu ernähren, damit sie wenigstens der Zukunft und nutzbringend für die Geiamtheit erhalten
werden können.
Nach Nansen wies der Oberkommissar des Völkerbundes
zur Bekämpfung der Epidemien White auf die Gefahren hin, die sich ꝛ K w * . * 2 1 22 aus der Hungerenot in Rußland für die übrige Welt ergeben fönnten,
da man wohl die Hungersnot, aber nicht die aus Krankheiten auf ein einziges Land beschränken könne. Er gedachte des weiteren, wie auch Nanlsen, der im Dienste der Epidemiebekämpfung in Rußland geopferten Aerzte, insbesondere des deutschen
ihr entstehenden
Arztes
Gärtner. Wie autz dem Finanzbericht, der hierauf erstattet wurde, ersichtrich ist, sind außer gewissen Naturallesstungen bisher für
die Jiele Nansens in den einzelnen Ländern etwa 28 wils(llslionen
Goldmark aufgebracht worden, die aber bald aufgebraucht
sein werden, so daß eine tiefgreifende finanzielle Hilse notwendig ist. Die größte Hilfetätigkeit hat bis jetzt Amerikaentlaltet Deutsch— land, dessen Bemühungen Nansen wiederholt erwähnte, hat bis jetzt etwa sieben Millionen Mark zur Verfügung gestellt.
Unter großer Aufmerksamkeit sprach endlich der Vertreter des russischen Roten Kreuzes Bagotz ky dem Oberkommissar in bewegten Worten den unauslöjchlichen Dank des russischen Volkes aus.
Die Konferenz sprach Nansen einstimmig ihr Vertrauen für seine Tätigkeit aus.
Gestern schloß die Konferenz ihre Tagung ab, nachdem sie den Bericht der einzelnen Landesorganisationen über jbre Hilte— tätigkeit entgegengenommen und zahlreiche Beschlüsse über die Weiter⸗ führung der unter Nansens Leitung unverzüglich fort zusetzenden Rußlandhilfe gefaßt haite. Danach ollen, wie W. T. B.“ aug Genf berichtet wird, die einzelnen Landesgruppen schleunigst bei ihren Negierungen dahin wirken, daß diese sofort finanziene Hilfe leisten oder Getreide nach Räßland senden, wobel vor allem auf die ganz Europa bexrobende Epidemie gefahr im Falle eines Fertdauerns der russtschen Hungersngt hin. gewiesen werden soll. Gleichzeitig wird der Oberkommissar Nansen selbst im Namen der Kenferenz einen Appell an sämtliche Re⸗ gierungen richten. Eine Botichaft an die Presse der ganzen Welt soll ebenfalls die Dringlichkeit der Hilfeleistung darlegen. Die Konferenz hielt die Vertretung des internationalen Komitees auf der Konferenz von Genug für wünschenewert und beauftragte einen Ausschuß, der sich aus Nansen,. Ador und Cederkranz zusammen« Nansen wies aber darauf hin, daß eine Aktion in Genua erst die im nächsten Jahre infolge der Hungersnot auftretenden Leiden lindern fönne, für dieses Jahr aber zu spät komme Die Hilfetätigkeit des Komitees könne sich mit den gegenwärtigen Finanzmitteln, wie
Nansen noch seststellte, nur noch auf einige Teile Rußlands erstiecken.
mehr, da die Weiterbehandlung außerordentlich drängte,
derselben Zeit um das Zwanzig⸗ bis Achtundzwanzigfache, für einzelne Gegenstände sogar um das Fünfundvierzigfache gesteigert, Dabei ist der Bedarf an Sachgütern sehr hoch, weil während des Krieges die Betriebseinrichtungen heruntergewirtschaftet und die Gebäude und maschinellen Anlagen vernachlässigt worden sind. Dies gilt in besonderem Maße von den Telegraphen⸗ und Fern⸗ sprecheinrichtungen. Um hier wieder geordnete Verhältnisse her⸗ zustellen, müssen für den Ausbau und die gründliche Aufarbeitung des Leitungsnetzes in den Jahren 1921 bis 1925 erhebliche Mittel aufgewendet werden, die nach der Denkschrift zum Nachtrags⸗ haushalt des Reichspostministeriums für 1921 auf 45 Milliarden Mark beim ordentlichen und 9.3 Milliarden Mark beim außer- ordentlichen Haushalt veranschlagt worden sind.
Der Personalbestand ist seit dem 31. Dezember 1913 bis zum 1. Oktober 1921 von 266 490 auf 426 100 Köpse, also um 159 700 gestiegen. Zum Teil entfallen diese Kräfte auf die starte Steigerung, die im Telegraphen⸗, Fernsprech⸗ und Postscheckverkeßt, eingetreten ist, sowie auf die erhöhte Tätigkeit im Telegraphena und Fernsprechbau, worüber die dieser Tage veröffentlichte Schrist „Zwei Jahre Wiederausbaun der Post“ ziffernmößige Belege liefert. Demgegenüber ist im Postverkehr im allgemeinen kein so starker Rückgang eingetreten, wie vielfach fälschlich angenommen wird. Die Zahlen aus dem Jahre 1951 für den Gesamtbriefverkehr bleiben nur um etwa 4 vH hinter denen des Fahres 1913 zurück. Ferner sind an neuen Geschäften, die Mehrkräfte verlangen hin⸗ zugelommen die Auszahlung der Militärrenten, die Postreklame, der Vertrieb der Einkommensteuermarken von jährlich rund 7 Mil⸗— liarden Mark und die Ausdehnung des Postkraftwagenverkebrz. Auch die andauernde Aenderung der Besoldungen, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge und der Lohntarife sowie die gewaltige Zunahme der Zahlungsmittel, die Einrichtung der Beamten⸗ und Arbeitervertretungen haben Personalverstärtungen zur Folge gehaht.
Die Kopfzahlvermehrung hat schon während des Krieges eingesetzt, als für die zum Heeresdienst, zur Feldpost und zur Feld⸗ telegraphie abgegebenen Kräfte ungeübte Hilfskräfte eingestellt werden mußten. Die Demohilmachung hat weiteren Zufluß an Menschen gebracht. Der Personalbestand ist ferner dadurch be⸗ einflußt worden, daß der Urlaub ausgedehnt worden ist und die durchschnittliche Krankheitsdauer zugenommen hat. In besonderem Maße hat aber die schematische Durchführung des Achtstundentages, wie sie sich aus der gesetzlihen Regelung ergab, zu einer starken Aufblähung des Personalbestandes geführt, weil kein genügender Unterschied zwischen angestrengter Tätigkeit und geringer In⸗ anspruchnahme gemacht werden konnte. Die Verwaltung hat gegen diese Ueberfüllung mit allen Kräften angekämpft und schon um⸗ fangreihe Entlassungen vorgenommen. Einer rascheren Abstoßung überflüssiger Kräfte stehen aber die noch geltenden Demobil⸗ machungsvorschriften, zum Teil auch die Bestimmungen des Be⸗ triebsrätegesetzes und die Widerstände entgegen, die sich bei allen Entlassungen durch das Anrusen der politischen und Berufg⸗ vertretungen ergaben.
Der Arbeitswille des Personals, der unter den Folgen des Krieges erheblich zurückgegangen war, hat sich zwar wieder ge⸗ hohen, den alten Stand aber noch nicht wieder erreicht. Im Ein⸗ vernehmen mit den großen Beamtenverbänden strebt die Verwal⸗ tung unablässig dahin, hierin weitere Besserung zu erzielen.
In der Erhöhung der Gebühren hatte die Verwal⸗ tung aus allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen große Zurück⸗ haltung geübt.
Bekanntlich hat die Verschlechterung der Markwährung und die Zunahme der Teuerung. die im Sommer 1921 unter dem Ein⸗ fluß der politischen Entwicklung einsetzte, bei der Postverwaltung eine wesentliche Erhöhung der Ausgaben hervorgerufen, da ab k. August 1921 allgemein die bekannten Zuschiäge zu den Teuerungsbezügen des Personals zu gewähren waren und auch alle Preise des Sachbedarfs stark in die Höhe stiegen. Die Post⸗ verwagltung sah deshalb eine Erhöhung der en leren gegenüber den Sätzen der Vorkriegszeit nach dem Verhältnis von 1: 10 vor, welcher der Verkehrsbeirat in der Sitzung vom 12. und 18. Oktober im wesentlichen zugestimmt hat. Während 6 Gebührenvorlage dem Reichskabinett zur Genehmigung vorlag, sah sich die Reichgz⸗ regierung unter dem Zwange der weiter vorgeschrittenen Geld- entwertung und Teuerung veranlaßt, eine abermalige durch greifende Erhöhung der Bezüge der Beamten und Lohnempfänger herbeizuführen, die am J. Sitober hei in Kraft trat und Postverwaltung einen weiteren Aufwand von jährlich 27 Mi liarden Mark auferlegte. Daneben hatten sich auch die sächlichen Ausgaben um den Jahresbetrag von 1 Milliarde gesteigert. Daz Verhältnig von 1 0 bei den beabfichtigten neuen Hosigebühren entsprach jetzt nicht mehr der Entwicklung der Geldentwertung, eg war gegenüber dem auf 730 Milligrden Mark erhöhten Naßres⸗ sehlbetrage der Post völlig unzureichend. Das Reichs kabinett be⸗ schloß daher, die vorgesehenen Tarifsätze im allgemeinen um 69 v. S. zu erhöhen, also bis zum Fünfzehnsgchen der Friedeng⸗ sätze zu gehen. Die dementsprechend geänderte Vorlage mußte 2
vt .