̃ auch ebrmal die Frage vorlegen, ob denn der jetzige Zustand, ihre Städte zum großen Teil auf Grund einer veralteten Gesetzgebung nach meiner Meinung unbilligerweise Lasten tragen, wirklich besser ift als der Zustand, den wir ohne zu große Benach⸗ teiligung des Landes herbeifũühren könnten und bei dem die Interessen der Gemeinden erheblich besser fortkommen als bei dem jetzigen Zustand.
Meine Damen und Herren, das sind die Gründe, aus denen die Staatsregierung Ibnen einen Gesetzentwurf über die Einführung einer vorläufigen Steuer von Grundvermögen vorlegen zu können geglaubt hat. Diese Steuer, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Entwurf gestaltet ist, steht weder mit der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, noch mit den berechtigten Interessen der Gemeinden im Widerspruch. .
Meine Damen und Herren, ich bitte an die Miquelsche Steuerreform der neunziger Jahre erinnern zu dürfen. Worin bestand denn der große und durchaus berechtigte Grundgedanke der Miauelschen Steuerreform? Er bestand darin, daß man sagte: ab⸗ gesehen davon, daß der preußische Staat das Rückgrat seiner Ein⸗ nahmen eigentlich in seinen damals so gut gehenden Eisenbahnen besitzt, wollen wir den preußischen Staat auf eine Besteuerung nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit in Form einer gut funktionierenden und durch das Ergänzungssteuergesetz in bezug auf das fundierte Ein⸗ kommen noch ausgearbeiteten Einkommensteuer stellen. Man sagte sich, dem Staate gegenüber komme in erster Linie die Leistungsfähigkeit in Betracht, und man sagte sich weiter: Wir wollen eine reinliche Scheidung machen und den Gemeinden die Ertragssteuern überweisen, die Grund⸗ und Gebäudesteuer und Ge⸗ werbesteuer, weil die Beziehungen zwischen Grund⸗ und Gebäudebesitz und Gewerbe zu den Gemeinden viel enger sind als die zwischen Grund⸗, Gebändebesitz und gewerblichem Betrieb zum Staat, und weil viele Aufwendungen der Gemeinden diktiert sind von der Rück⸗ sicht auf den Grund⸗ und den Gebäudebesitz und den Gewerbebetrieb. Bet der Heranziehung des Grund⸗ und Gebäudebesitzes und Ge⸗ werbebetriebes zu den Gemeindelasten kam in ganz anderem Maße und im Gegensatz zu dem von mir betonten Gesichtspunkt gegenüber dem Staat, nämlich der Leistungsfähigkeit, der Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung in Frage. Das sind die beiden großen Gesichts⸗ punkte, auf denen die Miquelsche Steuerreform beruhte, ferner der Standpunkt der reinlichen Scheidung der Stenerhoheit zwischen Staat und Gemeinden, so daß einerseits der Staat, andererseits die Ge⸗ meinden ihr eigenes Steuergebiet für sich beackerten und keiner dem anderen in seinen Acker kam.
Diese Grundlage der großen Miquelschen Steuerreform der neunziger Jahre ist zurzeit verschwunden. Preußen hat sowohl die Eisenbahneinnahmen wie die starke Einkommensteuer ans Reich ver⸗ loren. Diesem Ausfall gegenüber steht Preußen zunächst hilflos da weil es, abgesehen von einigen kleinen Steuern, nur auf die Neber⸗ weisungen vom Reich angewiesen ist. Da liegt der Gedanke sehr nahe, wenn nun ohne unser Zutun durch die Macht der Verhältnisse dieser Miquelsche Grundgedanke ganz verschwunden ist, daß die Folgen dieser Verschiebung von allen denjenigen getragen werden, bie Vorteile ven der Steuerreform gehabt haben, daß man die Nachteile dieser Verschiebung nicht nur auf den Staat legt, sondern auch auf die Gemeinden. Bei aller Anerkennung der Wichtigkeit der Frage für die Gemeinden und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden scheint es mir nicht richtig und gerecht, auch vom Standpunkt der Gemeinden aus, lediglich zu verlangen: du, Staat, hast dich damit abzufinden, daß dir alles weggenommen ist, die Eisenbahn und die Einkommensteuer, und wir Gemeinden bleiben selbstverstãndlich im Besitz dessen, was uns damals — unter ganz anderen Verhältnissen — überwiesen ift. Es scheint mir eine ganz einfache Forderung der Ge⸗ rechtigkeit zu sein, daß man aus dieser Verschiedenheit der Verhältnisse auch die notwendige Folgerung zieht, nämlich sich zu fragen, ob wir nicht nunmehr auch das Verhältnis in steuerlicher Beziehung zwischen Staat und Gemeinden auf eine ganz andere, den jetzigen Verhält⸗ nissen mehr Rechnung tragende Grundlage stellen. Ich glaube, daß diesen Argumenten sich auch die Vertreter der Gemeindebehsörden und Gemeindefinanzen bis zu einem gewissen Grade nicht werden ver⸗ schließen können, um so weniger, wenn letzten Endes diese — Reform will ich sie nicht nennen Gesetzgebung, diese Beteiligung des Staats an der Grundsteuer vermöge der Verschiebung der staat⸗ lichen Veranlagung, Ersetzung der bisherigen durch eine bessere Ver⸗ aunlagung, für die Gemeinden keinen Nachteil, unter Umständen nicht merhebliche Vortelle bringen wird.
Das sind die Grundgedanken, die, abgesehen von der Notwendig⸗ keit, die fich aus dem staatlichen Haushalt ergibt, der Regierung die grundsätzliche Zustimmung zu einem Gesetzentwurf möglich gemacht oder sie dazu gezwungen haben, der die Erhebung einer vorläufigen Stenner vom Grundvermögen vorsieht. Ich will in der ersten Beratung auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs nicht eingehen / ste find in der Begründung ausführlich erläutert, und ich habe die Entftehungsgeschichte schon geschildert und gesagt, daß das Staatg⸗ münifterium darauf vorbereitet ist, daß ein so wichtiger Gesetzentwurf wesentliche Aenderungen im Landtag erfahren wird. Ich möchte nur noch kurz auf folgendes eingehen: Die Hauptsache wird meiner Meinung nach die Höhe der Steuer in 5 2 sein. Hier sind Doppel⸗
berechnungen aufgestellt, einmal die Höhe der Steuer, die berechnet ist mit jährlich 4 vT., und zweitens die Festsetzung des Wertes, bie gegenüber den Feststellungen des Ergänzungssteuergesetzes vor⸗ genommen ift. Wenn wir im Gegensatz zu dem bisherigen Grundsteuergesetz die Veranlagung zur Ergãnzungsstener, soweit sie vas Grundvermögen betrifft, zur Grundlage dieser Steuer gemacht haben, so hat uns dazu der Umstand bewogen, daß wir bei der Finanz⸗ lage des Staates unter allen Umstãnden glaubten dabon ausgehen zu müssen, den Staat bald in die Lage zu versetzen, aus dieser Stener Ginnahmen zu ziehen, und das war nur möglich, wenn wir uns an eine bereits vorhandene, auf modernen Grundsätzen beruhende BVernnlagung anschlossen. Hätten wir warten wollen — das ist naturlich auch erwogen worden — bis wir zu einer umfangreichen Neform der veralteten Grund⸗ und Gebäudestenergesetzgebung ge⸗ kommen wären, so wären darüber Monate, vielleicht auch ein Jahr vergangen, und wir glaubten es pflichtmäßig nicht verantworten zu können, das Defizit der Staatskasse, das unserer Meinung nach unter allen Umstãänden vorhanden sein wird und sich seit 1919 durchschleppt, im Jahre 1922 noch ungedeckt zu lassen.
Das sind die Gründe, weshalb wir uns entschlossen haben, den 3 2 als maßgebend zugrunde zu legen. das Ergebnis der Ver⸗ anlagung zur Ergänzungssteuer nach den bekannten Gesetzen, das für
—
den Veranlagunaeneitraum N bis 19 festersetzt ill. Daraus ergab
sich auch ohne weiteres der Umfang des steuerbaren Vermögens, wie er im 5 1 Abs. 1 vorgesehen ist, insbesondere auch die Mit⸗ besteuerung der Betriebsmittel bei dem landwirtschaftlichen Besitz. Ginmal, meine Damen und Herren — das ist natürlich an sich kein sachlicher Grund — hätte eine Verschiedenheit der Steuer im Sinne dieses und des Ergänzungsstergesetzes notwendigerweise wieder dahin geführt, daß wir umfangreiche Veranlagungen hätten vornehmen müssen, die voraussichtlich das Ergebnis illusorisch gemacht hätten und dahin geführt haben würden, daß wir am 1. April Ein⸗ nahmen aus dieser Steuer nicht erzielen würden.
Auf der anderen Seite schien es uns auch durchaus billig, au die Gesetzgebung anzuknüpfen, soweit es sich um die Betriebsmittel handelt. Sie wollen berücksichtigen, daß schon bei der bisherigen Ge⸗ werbesteuer, die also jetzt von den Gemeinden erhoben, vom Staate veranlagt ist, die Betriebsmittel, das Betriebskapital mit berück⸗ sichtigt wird, während das bei der Landwirtschaft nicht geschieht. Aus diesem Grunde glaube ich — ich will Sie damit nicht lange aufhalten, die Gründe sind in der Begründung aufgeführt worden —, ist es als durchaus billig und gerecht anzusehen, daß diese Betriebs⸗ mittel berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, diese beiden Punkte — der 5 1, der den Begriff des steuerbaren Grundbermögens umgrenzt, und der § 2, der die Höhe der Steuer betrifft, vielleicht auch noch der 8 19, der von der Abwälzung spricht, werden, soweit ich sehe, voraussichtlich den Angelpunkt der Debatten im Ausschuß bilden. Ich glaube und gebe das auch ohne weiteres zu, daß man in allen diesen Punkten natürlich sehr verschiedener Meinung sein kann. Woran ich abey bitte unter allen Umständen festzuhalten, das ist das, daß aus den Gründen, die ich mir erlaubt habe, vorhin darzulegen, wir nach Auffassung der Regierung keinesfalls länger mit einer derartigen Steuer warten können. Wir können mit Nücksicht auf unsere Finanzlage nicht länger warten, wir können aber auch vor allen Dingen nicht warten mit Rücksicht darauf, daß wir sonst Gefahr laufen, daß das Reich auf diese Steuer Beschlag legt. Ich bitte Sie, diese Gefahr für die preußischen Finanzen doch nicht als eine leere Redensart, als ein Schreckgespenst, das ich an die Wand male, anzusehen. Wir wissen alle, was jetzt vor der Tür steht, daß morgen die Note an die Entente abgehen muß, daß unsere früheren Feinde fordern können, daß wir für eine Besserung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse sorgen müssen, daß wir ihnen zeigen, daß wir bereit sind, die steuer⸗ lichen Möglichkeiten, die uns im Innern bleiben, so auszuschöpfen, wie wir das tun können, um so die Leistungsfähigkeit der Steuer⸗ pflichtigen heranzuziehen. Es liegt durchaus nahe, daß sich da die Frage erheben wird: warum erhebt Ihr denn keine Reichsgrundsteuer, eine Grundsteuer, wie sie in den anderen Staaten besteht, die im Gegensatz zu uns keine (Inkommensteuer haben, aber dem Grund⸗ besitz die Hauptlast auferlegen. Dieser Frage können wir natürlich nur entgegentreten, wenn wir darauf antworten: ja, das wird dadurch wettgemacht, daß wir dieses Steuerobjekt in den Gemeinden und Ländern zur Steuer heranziehen. Wenn wir das nicht können, dann wird das Reich voraussichtlich igen: wenn Ihr das nicht tut, bin ich gezwungen, die Hand darauf zu legen.
Wir glauben ferner, daß die Steuer, wie sie im Entwurf vor⸗ gesehen ist, die rund etwa 4 4A für den Morgen betragen würde, in der Tat von der Landwirtschaft, zumal unter den jetzigen Verhält⸗ nissen, getragen werden kann. Ich habe auch Beziehungen zur Land⸗ wirtschaft, ich habe mit sehr vernünftigen und sehr sachverstãndigen Damen und Herren aus der Landwirtschaft darüber gesprochen, und sie haben mir alle bestätigt, daß auch ihrer Meinung nach die Steuer, wie sie hier vorgeschlagen wird, von der Landwirtschaft getragen werden kann, ohne daß dadurch in die Leistungsfähigkeit der Land⸗ wirtschaft eingegriffen oder gar, was heute natürlich das Falscheste wäre, die Produktion der Landwirtschaft irgendwie vermindert würde.
Das sind Gesichtspunkte, aus denen das Staatsministerium dem Ihnen vorgelegten Entwurfe eines Gesetzes über die Erhebung einer vorläufigen Stener vom Grundvermögen eine sehr große Bedeutung beimißt. Wenn diese Ihnen vorgeschlggene Steuer den Namen vor⸗ läufige Stener vom Grundvermögen führt, so liegt der Grund darin, daß wir uns gesagt haben: die endgültige Steuer muß natür⸗ lich von einer grundsätzlichen Umgestaltung der bisherigen staatlichen Grundsteuer abhängig sein. Weil wir aber darauf bei dem dringen= den Bedürfnis der staatlichen Finanzen nicht warten können, deshalb schlagen wir Ihnen, meine Damen und Herren, eine vorläufige Steuer vom Grundvermögen vor, die auf der Veranlagung nach dem Ergängzungssteuergesetz beruhen soll. Ich bitte Sie, gerade unter Berücksichtigung auch dessen, was ich im Interesse der Gemeinden
gesagt habe, diese Steuer vorurteilsfrei zu prüfen. Ich weiß und'
verstehe es vollkommen, daß viele einer derartigen Steuer ohne weiteres ablehnend gegenüberstehen. Aber bei den erusten Verhält⸗ nissen, unter denen sich gerade die preußische Staatskasse be⸗ findet, ist es doch schlechterdings unmöglich, einfach von der Zukunft zu erwarten, daß schon aufirgend eine Weise das Defizit der preußischen Staatskasse sich ausgleichen wird. Hätten wir die Hoffnung, daß unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sich in ab= sehbarer Zeit so bessern könnten, daß wir auf Grund dieser besseren Verhältnisse das Loch stopfen würden, dann würde ich selbst durchaus zu diesem Optimismus neigen. Da das aber nicht der Fall ist, da die Regierung sich dieser Auffassung nicht anschließen kann, so haben wir geglaubt, Ihnen trotz mancher Bedenken im einzelnen diesen Entwurf vorlegen zu müssen; ich bitte Sie, an die Prüfung des Entwurfs heranzugehen mit dem Bewußtsein, das auch ung leitet, daß lediglich die eiserne Not der preußischen Staatskasse, der preußischen Staatsfinanzen uns zu dieser Vorlage zwingt.
Sierauf wird um 5 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Sonnabend vormittag 11 Uhr vertagt.
Wohlfahrtspflege.
Aus einer Spende der amerikanischen Katholiken wurden dem Deutichen Zentralausschuß für die Aus and hilfe e. V. (Berlin NW. 7, Dorotheenstraße ) durch die bischöfliche Verteilungsstelle in Paderborn 847 Sa Mehl über⸗ wiesen, von denen der Stadt Groß Berlin insgesamt⸗74 Sack Mehl zugeteilt werden konnten. Die. Unterverteilung erfolgt durch den Wohlfahrtsausschuß für ausländische Liebesgaben, in dem die Ver⸗ treter der öffentlichen und privaten Wohlfahrtsyflege zusammen⸗ arbeiten. Nach einem Beschluß des Arbeits ausschusses des Deutschen Zentralausschusses für die Auslandshilfe e. V. soll die Spende der
und geschlassenen Alters fü‚rserge wugute Hommen.
lt den Beginn der Hilfsaktion für das netleidende Men n. ö. fein . 8 der ie des deutschen Volkes für 3
März geplante Volkssammlung ein.
4.
—
Nr. 3 des Ministerialblatts für die Prenßis innere Verwaltung“, vom 18. Januar 1922, hat in Inhalt: Perfönliche Angelegenheiten. Allgemeine Venwalfungz, fachen. Vf. 8. 1. 1922, Formulare zum Reg. Amtebl.! — Angelegen. beiten der Kommunalverbände. Vf. 23. 12. 1821, Gewerbestenern. Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 7. 1. 1922, Karnevalz, verbot. — Vf. 5. 1. 1972. Wucherbekämpfung — Vf. 12. 1. , Akten usw. d. Tumultsch. Ausschüsse. Einrichtung, Behörden, Be. amte. Im allgem. Vf. 2. 1. 1922. Fern sprechanschlüsse f. d. Schitz⸗ polizei. = Vf. 12. 1. 1922, Gebühren für Wohnunggzanfragen. Gebührnisse, Dienstvorschriften. Vf. 6. 1. 1922, Unterhalts zuschüsse. Vf. 12. 1. 1922, Ziff. I1 und 44 des Neudr. d. DA. JL. die Land. juͤgerei. — Bekleidung., Ausrüstung usw. Vf. 4. 1. 1922, Waschen der Arbeitgsanzüge der Schutzpolizeibeamten. — Vf. 10. 1. 1922, Kraft fahrgerãt der Schutzpolizei. — Vf. 19. 1. 1922, Zuschläge gin wic der Höchstmietenanordnung für Landjägerdienstwohnungen. Vf. 11. 1. 1922, Berichterstattung über die Pol.⸗Schulen. — Pf 12. 1. 1722, Abgabe von Waffenquerschnitten. — Gefängnisse. T 9. 1. 1922, Gefängn. Beamtinnen. — Vf. 11. 1. 1922 Ueberführmn erkrankter Gerichtsgefangener. — Reichkwehr. Vf. 19. J. 18*, Vetergnenbezuge f. 122. — Kriegsühergangswirtschaft. Vf. 22. 12. 191, Einrichtung des n en, zur Feststellung von Kriegsschäden i Bochum. — Vf. 10 1. i822. Militärfiskalische Gelder. — . und Staatssteuern. Vf. 27. 12 19214. 1. 1922, Vorschriften ĩ Steuerbücher. — Vf. I2, 1. 1922, Fälschung von Einkernmenstener, marken. — Verkehrgwesen. Vf. 11. 1. 1922, SMilass zn h ce ning für Flugzeuge. — Verschiedenes. Geschafts. S. 8. 2. 1721 des Haun betriebsrats beim Preuß. Fin. Min. u. M. d. J. — Berichtigungen — Neuerscheinungen auf dem Bũchermarkt.
Die am 25. Januar ausgegebene Nr. 4 desselben Ministerinl⸗ blatts hat folgenden Inhalt: Persönliche , ,, Al⸗ gemeine Verwaltungssachen. Vf. 6. 12. 1921, Reisekostenrechnungen = Bü B. 12. 1521, AÄänw. . B. D. G. G. Vf. 159. . 16. Preise f. Orden u. Ehrenzeichen. — Angelegenheiten der Komm l. derbände. Vf. 14. 1. 1922, Schulgelderhöhung mit rückwir Me Kraft. — Vf. 20.1. 1922, Nachtragsum lagen f. d. Rechnunggjaht 1319. — Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 10.1. 16 Angabe d. Religionsbekenntn. b. polizeilichen Meldungen. — Rif m 1. 6 betr. Kriminalstatistik. Einrichtum Behörden, Beamte; Orzanisation. Vf. 16. 1. 1922, en stärkung des Straßendienstes der Schutzpolizei. Kassen. und Rechnungswesen. Vf. 13. 1. 1922, Erläuterung des Geh bedarfs.! — Verpflegung. Vf. 19. 1. 1922, Beköstigungsgelder fi die Reichswehrstandorte im Dez. 19231. — Letterien. Vf. 9. 1. 16M, Lotteriegenehmigung. — Vf. 9. 1. 1922, Ziehungstermin einer Wen lotterie. — Vf. 14. 1. 1922, Lotteriegenehmigung. — Krieggüber gangswirtschaft. Vf. 8. 11. 1921115. 1. 1925, Ueberführung bor Kriegerleichen — Vf. 16. 1. 1922, Familienunterstũtzungen. Vf. 20. 12. 1921/17. 1. 1922, Kriegs⸗ und Verdrängungsschaͤden. Vf. 18. 1. 1922, Verlängerung der in den Schädengesetzen bezeichneten Anmeldefristen. — Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt.
—
Nachwe jung .
der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Gesel
schaftsvertrãge und für Wertpapiere.
. Ayr Igel s Apr w bis bis
Dez. 1921 Dez. I
4. * 9
Dezember 1921
*
Gegenstand
der Besteuernng 3
L. Gesellschaftsvmertrãge und inländische nach dem bisherigen Ges versteuerte Aktien un Zwischenscheine. Auslãndische Aktien und Zwischenscheine.
Verzinsliche Schuld⸗ berschreibungen sowie Rentenverschreibun⸗ 8 sofern sie auf den Inhaber lauten oder sofern sie entweder durch Indossament übertragbar oder in Teilabschnitten aus⸗
efertigt und mit
Zinsscheinen oder Rentenscheinen ver⸗ sehen sind, die nicht auf den Namen lauten oder die durch In⸗ dossament übertrag⸗ bar sind, und Zwischen⸗
eine:
inländischer Gemein⸗ den, Gemeindever⸗ bände und Gemeinde⸗ kreditanstalten, in⸗ ländischer Körper⸗ schaften ländlicher od stãdtischer Grund⸗ besitzer oder inländi⸗ scher Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder inlãndischer Schiffs yfandbrief⸗ oder Schiffsbeleih⸗ ungsbanken oder in⸗ 6 ,,,. i aften oder in⸗ ländischer Gisenbahn⸗ gesellschaften, sofern diese iere mit staatlicher mne, e, gung egeben sin
; ö Schuldner
auslãndischer Staaten, Gemeinden oder Ge⸗ meindeverbände und .
en
121822143 441 737
13 zzz O 2 2534 145
7 570 094 76. 904 952
1158 608 11 234 241
S8 349 191 206 35
668 910 - 3 23 944 VI. 8 cheine.. 29 380 1 63232 zusammen 135684606 29] 10606 2 l Berlin, den 27. Januar 1922. Stati stische Rricheamt. D elbrũů dc.
ds 26s 286 56
Schuldner.... VII. Bergwerkzanteil⸗
scheine und Ein ⸗
ahlungen auf solche
um Deutschen Rei
Dritte Beilage
chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 24. Verlin, Sunnabend, hen 28. Jannat 1922 ᷑᷑᷑x . — ————— —— —— ——
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage) Parlamentarische Nachrichten.
Der Auswärtige Ausichuß ge letz n einer Besprechung der Note an e
iber den
reröffentlicht würde. Es sprechen (Dem.) und Dauch (D. Vy). Wirth nahm zu kurzen bandlungen wohnte Dr. Rathenau bei,
der Aussprache.
—
Im Feichstagsansschuß für Sozialvoriti ber vorgestern von den . , Zentrum und den Temekraten eingebrachte, Antrag, die Beratungen über das Arbeitsnach weisgesetz bis zur Vor⸗ lage des Ar beitelosenversicherungegesetzes
bem
ö einer ausführlichen
berleger darauf hingewiesen, daß mäßig nicht das Recht zustehe, AUusschußbeschluß
gegen die Stimmen
einem bestimmten Termin zurückzustellen.
Untersuchungssachen.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
1. 2. 3. 4. b.
n , , ,.
erichtete der Staatssekretãr Schroeder vom Rei ssteri Inhalt der deutschen Note, e,, , hierzu noch die Abgg. ; Helfferich (D. Nat.), Tr K , ö Au h
Ausführungen das Wort.
Ge schã ts ordnunge de . atte. itzen den des Ausschusses, dem Abg. Dr. Be J (Jentr.), wurde nach dem Bericht des Nachrichtenbüres des Rereins Deutfcker Zeitungs dem Ausschuß geschäftsordnungs⸗ eine Vorlage, Plenum zur Beratung überwiesen habe, kurzer Land duich einen
Aufgebete, Verlust. u. Fundsachen, Zustellungen n. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktienge sellschaften.
des werde.
Reichstags trat der
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zusammen. Zunãchst des
in die voraussichtlich bald
der Reichskanzler Dr. as t. Den Ver⸗ beteiligte sich aber nicht an
nahm ihren
der Deutschen Volkgyartei, noch unerledigte
wiederum
zurũckzustellen, Vom Vor⸗
die ihm das
der Minderheit bis zu Der Ausschuß könne die
— — *
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ginge nicht an.
handlungen über das setzen. Hierauf vertagte sich der Ausfchn
weinaufschlag, wie folgt, 4 hl Weingeist auf 50 Hundertteile;
Vorlage enttweber annehmen ober ablehnen, er könne auch Abände= rungen beschließen — aber die ganze Beratung einfach bg. Hoch (Soz.) machte . daß, wenn dem Antrage zugestimmt werden solle, im Aeltesftenrat darauf dringen werde, nachweisgejetzes wieder an das araufhin beantragten die Deutschnationalen der Ablebnung ihres ersten Antrages folgendes: Die Beratung Arbeiten achweisgesetzes der Erwartung. übrigen ihm zugemiesenen Vorlagen der Entw versicherungsgesetzes zu und die Deutsche Volkspartei einen Antrag daß die Beratungen über das Arbeitsnachwels ausgesetzt werden sollten, um bis dahin d nahme der Fraktionen herbeiführen zu können. Aber auch diefe An— träge befriedigten die Linke nicht und die Geschäftsordnungsdebatte Fortgang. Schließlich wurde der Antrag des Jentrumß und der Deutschen Volkzpartei vom Ausschuß angenommen, bie Ver— , bis zum 8. Februar augzu⸗
Der A
solle 0vorlãusig
2
Im Reichta gg aus schuß für Branntweinm on opol wurden laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungs berleger die Betriebszuschläge, die Zahlung des Üebernahme— geldes und die Befreiung von der Anlieferung gemäß den Beschlüssen erfter Lesung angenommen. In 5 79 wurde jedoch gemäß einem An trage Diez (Zentr.), Eising (Ja ntr.), Koerner (D. Rat.) der Brannt, besonders festgesetzt: Für Verschluß⸗
nicht mehr Verschlußbrennereien
mit einer Jahreserzeugung r* en ür
urückzustellen,
seine Fraktion daß die Vorlage des Arbeits-, lenum des Reichstags verwiesen gar den Fall
ö ausge setzt daß dem Autschuß vor Grledigung der z urf eines Arbeitslosen⸗ gewiesen werde. Hiergegen brachten das Zentrum ein, der darauf abzielte, gesetz bis zum 8 Februar ie notwendige S
mit, einer Weingeist
aufmerksam, mit einer
den Beschlüssen der ersten werden, in denen besonders als mäßigen n, . a
Verkaufs preise
ellung⸗
Hersteller führen.
als
Jahreserzeugung auf 75 Hundertteile Jahreserzeugung Weingeist, für Stoffbesitzer mit einer mehr als 501 Weingeist auf 60 Hundertteile. ; guf die Branntweinverwertung und den Branntweinhandel hezüglichen Paragraphen wurden die Bestimmungen der S§ 83 bis 89 gemäß
zerechtigte Trinkbranntweinhersteller zu seitig wurde dieser Antrag unterstützkt. das Branntweinmonopol durch die Beschlüsse des Ausschusses habe, würde diese Bestimmung zu einem Privatmonopol für die alten Der Antrag Eggerstedt (Soz.) auf wurde vom Ausschuß angenommen. 8 die Billigung des Ausschusses. 5 92 wurde doch in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, mit der Maßgabe, daß die Er⸗ mäßigung eintritt, wenn die Kontrolle darüber besteht, daß der Alkohol ö als Genußmittel verwandt wird. gemäß der Regierungsvorlage angenommen.
Die Reichstagsabgeorbnete Luise im 57. Lebensjahr gestorben. Die hängigen Sozialdemokratischen Partel an und war Mitglied der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung.
von nicht mehr als 10 H und für abgefundene Brennereien von nicht mehr 2 kl Jahreser zeugung von nicht i Beratung der
desung angenommen. Zu 5 90 lag ein
Antrag Eggerstedt , . forderte, Abs. 2 und 3 zu streichen. estimm weinhersteller der in einem Betriebsjahr mehr Branntwein bezieht, ihm durch die , des Reichsrats zum regel⸗ zusteht, Verkaufspreis len hat und daß den gleichen Zuschlag nicht entschädigungt⸗
wird, daß ein Trinkbrannt⸗
für diesen Mehrbedarf Zuschlag von 110 vo
zum einen zu ahlen haben. Regierunge⸗ ach der Umwandlung, die ahren
Streichung § 91 und 92 fanden ebenfalls
Auch 5§5 935 und 94 wurden
ie tz, geb. Körner, ist gestern erstorbene gehörte der Unab⸗
Sffentlicher Anzeiger.
An Leigenpreig für den Raum einer d gesp Einbeitszeile 4. Außerdem wird ein Teuerungsz⸗ zuschlag von S0 vH erboben. (Vom 1. Februar ab 9 4 einschließlich Teuerungszuschlag.)
6. Erwerbs und , enossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von 2.
3. Unfall und Invalidität. 2c. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
tsanwälten.
e, Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem EGinrüctungstermin bei der GSeschãftsstelle eingegangen sein. Mi
I) Untersuchungs⸗ lI4234 sachen.
Haun, Friedrich, vorm. Rechtsanwalt, weg. Verg, wid. d. Sittlichkeit. Beschluß der II. Strafkammer des Landgerichts München 1. Auf Antrag des im Wieder⸗ nufnahmeverfahren freigesprochenen F. Haun wird angeordnet, daß die Auf⸗ bebung des verurteilenden Erkenntnisses — satteil der 11. Strafkammer des Land richts München 1“ vom 3. Juni 1910 — wich den Deutschen Reichsanzeiger“ und
den Fränkischen Kurier“ in Nürnberg, belanntgemacht bezw. veröffentlicht werde.
5 (il Abs. 4 R.⸗St.⸗ P. O Geeist, stv. ib, Biretter. Hesd, F isch er, Landger.;
ãte.
München, den 16. Januar 1922.
Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht München J (Unterschrist.)
ite Beschluß⸗.
Der am 19. April 1901 in Schalkau Sachsen⸗Meiningen) geborene Schütze der Kompagnie Inf ⸗Regiments Nr. 18 Feeinhold Truthahn, 3. It. unbekannten lufenthaltgs, wird gemäß 3 12 des Gesetzes bom 17. August 1920 fur fahnenflüchtig allärt. . q Imtsgericht Sameln, 20 Januar 1922.
— ————————
7 Aufgebot, Ver lust⸗ nnd Fundsachen, Zustellungen n. dergl.
llltbo i] Zwang Sversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll in 12. april 1922, Vormittags 10 uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, eue Friedrichstraße 13 / 15, drittes Stock⸗ verk, Zimmer Nr. 113115, versteigert derden das in Berlin, Dunckerstraße 84, kleene im Grundbuche bom Schönhauser= bibezirk Band 18 Blatt Nr. 5HlI5 ein⸗ ktragene, am 30. Mai 1921, dem Tage er Eintragung des Versteigerungsvermerks, herrenlose Grundstück: Vorderwohngebäude mit, rechtem Seitenflügel. Dopvelquer⸗ kebũude, zweitem rechten Seitenflügel und bei Höfen, Gemarkung Berlin, Karten⸗ utt gj, Parzelle 611 /I, 9 a 74 4m groß, krundstenermutterrolle Art. 687 Nutzung · der 13 00. 4, Gebäudesteuerrolle Nr. 657. Berlin, den 16. Januar 1532 . Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. lizaagg
ken Sammelgufgebet vom 6. Oktober al muß es heißen: bei 15 anstatt Lit. E * 230 C65: Lit. G und bei J 35 an⸗ lit it 9 iz 2ö4 biz; ji zg4 577. Hie . L20 des Aufgebots, betr. die Reichs. . rerschreibangen 7 5894 963 über 16 4. 8 006799 über 200 4 und . bös über 1660 ist durch Zurck * des Antrags erledigt. —5I. Gen. L 6.
tegericht Berlin- Müäte, Abtellung 51, , den 24. Januar 1922. llite9a
en Antrag 1. des Bankiers Alfred
Der Inhaber der Urkunde
n Berlin⸗Pankow, Neue Schön⸗
mann in Berlin⸗Zehlendorf, Heidestraße 2, wird zu 1 der Schubert & Saljer Ma schinen fabrik Aktiengesellschaft in ,,,, zu 2 der i Elektricitãts⸗Aktiengesell⸗ schaft in Chemnitz mit Rücksicht auf die künftige Einleitung des Aufgebotsver⸗ fahrens zwecks Kraftloserklärung zu 1 der Aftie Nr. 1992 über 1000 .4, der Schubert & Salzer Maschinenfabrik Aktien gesellschaft in Chemnitz, zu Z der Aktien Nr. 149, 244, 1181, 2467 und 29651 über ie 1000 S der Pöge Elektricitäts⸗Aktien⸗ gesellichaft in Chemnitz verboten, an die Inhaber der Papiere eine Leistung zu be wirken, insbesondere neue Jing⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine oder einen Er- neuerungsschein auszugeben. Die Ein⸗ lösung der ausgegebenen Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine wird von dem Verbot nicht betroffen. . Amtsgericht Chemnitz, Abteilung E, den 23. Januar 1922.
Il4238 Aufgebot. Die Aktiengesellschaft in Firma Deutsche Bank zu Berlin hat das Aufgebot der
Aktie Nr. 9005 der Bergwerks A.. G.
Consolidation zu Gelsenkirchen, die an⸗ geblich abhanden gekommen ist, beantragt. wird auf⸗· gefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1922, Vormittags
11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,
Dverwegstraße 35, Zimmer 37, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die , der Urkunde erfolgen wird. Gelsenkirchen, den 10. Januar 1922. Das Amtsgericht.
114692 Aufgebot. Die Oberpostdirettion in Berlin CG. 2 hat das Aufgebot der Aktie Nr. 35 990
der Rombacher Hüttenwerke mit Gewinn⸗
anteilscheinen Nr. 19 bis 24 für die Zeit vom 1. Juli 1919 big 30. Juni Ipas beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Angnst 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 22, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Koblenz, den 2. Januar 1922. Das Amtsgericht. Abteilung JT.
lilCꝛso]
Dte Zahlungssperre vom 19. Januar 1920 wird hinsichtlich der Schuldverschrei⸗ bungen der Kriegsanleihe Nrn. 15 733 472, 15 733 473, 15 733 474, 15 733 476 und 15 733 477 über je 1000 4 aufgehoben. gun e ik e iin mutti Abteilung 8
mtogeri erlin⸗ e, ung 84, . . 24. Januar 1922.
114241] ö
Tie Zahlungssperre vom 17. März 1921 über die Schuldverschreihung der Kriegs. anleihe Nr. 7 297 292 über 1000 4 wird , . . ,. 1 ö Amtsgeri erlin⸗ . eilung 84, ö den 24. Januar 1922.
14695 ö 65 . Antrag der Firma Gebr.
Arnhold in Dresden⸗A. am 17. Juli 1920 angeordnete Zahlungssverrr wegen der Aktien Nr. 7355, 71980, 6873, 6564, 5471, 5397. 5348, 5232, 5074, 1064, 4273 und 3064 über je 300 4 der Aktiengesellschaft
Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe c Sohn in Chemnitz wird auf⸗ gehoben. Amtsgericht Chemnitz, Abt. E n 25. Januar 1922.
1Ii4t30 gadinngsfperre.
Das Aufgebot der nachstehenden an⸗ geblich abhanden gekommenen Urkunden: o/ Schuldverschreibungen der Stabt Köln von 1919 11. Abteilung B Nr. 25 001 bis Bold d 1909 4 ist von der Feuer. Versicherungs Aktiengesellschaft Victoria“ in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Boehlaun in Berlin, beantragt worden. Gemäß . k0l1l9, 1020 S. P. S. wird der Ausffellerin, der Stadt Röln, berboten, an den Inhaber der genannten . eine Leistung zu bewirken, ins⸗ esondere neue Zinsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. Das Verbot findet auf den oben bezeichneten Antrag.
steller keine Anwendung.
Köln, den 24. Januar 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 60,
iidzs] . Erledigung: Die im Reichsanzeiger Nr. 11 vom 13. Januar unter Wp. 50/22 gesperrten 3000, Oswald⸗Film. A. G. Aktien sind ermittelt. Berlin, den 26. 1.1722. (Wp. 50, 22.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. G. D.
(114243 Erledigung.
vom 6. Januar 1922 — Kr. a. 187 — angesührten 4 10009 Riedinger Bronce⸗ fabrik · Aktien sind erledigt — r a. 187. Frankfurt a. M., den 20. Jannar 1922. Der Polizeiprãsident: J. A.: Schlösrecke.
In der Unterabteilung 5 (Aktiengesell= schaften ꝛc.) befindet sich eine Bekannt- machung der Danubia, Attiengesell schaft für Mineralvõlindustrie, Regensburg, in der Aktien der ge— nannten Gesellschaft als für kraftlos erklärt angezeigt werden.
112328
Der Neri bern geschẽ A 349 427 über A 10900 Versicherungsfumme, auf das Leben des Bäckers Herrn Chriftian Gott⸗
eblich abhanden gekommen. Alle Per⸗ onen, welche Ansprüche aus dieser Ver⸗ icherung zu haben glauben, werden hier⸗ urch aufgefordert, sie innerhalb 2 Mo⸗ naten bei Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.
n, , erficherungs ⸗ Gese
in Magdeburg. Il4sg3)] w .
Fräulgin Helene Sopble Tromm in deiyzig⸗Gohlis, Fritzscheftraße , hat das Aufgebot des verloren gegangenen Kur scheins Nr. 1 über einen für sie auf Seite 10 183 des Gewerkenbuches ein- rn n Kur der Mangfeldeschen Kupfer-
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, ätestens in dem auf n e r , er el Vormittags 11 uhr, bor dem unterzseschneten Gericht, ene 33, anberaumten Au jgebotstermine eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensallC die Kraftlos. erklärung erfolgen wird. Eisleben, den 18. Jannar 1922.
Das Amtggericht
Die in meiner Bekanntmachung Nr. 4
schalk in Rauschenberg lautend, ist an⸗ ö
chiefer hauenden Gewerkschaft in Eisleben sch
ilssanj diusgeheor
Der Leutnant Egon Rammrath in Berlin W., Kurfürstendamm 255, hat das Aufgebot eines Kurscheing (Nr. Sol- 900) der Gewerkschaft Friedrich — mit dem Siß in Gotha und dem Verwaltungs⸗ sitJz in Berlin Wilmersdorf, Fasanen⸗ straße 64 — über 100 Kuxen beantragt. Wer die Urkunde besitzt, wird aufgefordert spätestens in dem auf den 1. November 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Gotha, den 20. Januar 1922.
Thüringisches Amtsgericht. 2.
li lzos9) Laut Anzeige ist das Sparbuch unserer Genossenschaft Nr. 1997 mit einem Be⸗ stand von 4 1798. 10 verloren gegangen. Der etwaige Besitzer dieses Sparbuchs wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner⸗ halb der nächsten G6 Monate an unserer Kasse vorzulegen und seine Ansprüche geltend zu machen, widrigenfallg die Aus⸗ zahlung der Einlagen nebst Zinsen an den Antragsteller . Zt. erfolgen wird. Meiningen, den 21. Januar 1922.
Vereinsbank Meiningen e, e,,
A. Brodführer. Beer.
(I 14236 Aufgebot.
Der Landwirt Adolr Mehl in Klein Chelm, O. S., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Martin Ehrlich in Kattowitz, hat das Aufgebot des 6 verloren ge⸗ gangenen Schecks Nr. 796736 über 2B G00 A, ausgestellt von der Bank für Handel und Industrie in Kattowitz auf die Zentrale der Bank für Handel und Industrie in Berlin am 25. Oktober 1921 beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. April 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14. 3. Stock, Zimmer 106, anberaumten Aufgebotz⸗ termine seine Rechte anzumelden und die rkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urtunde erfolgen wird. — 84. F. 3. 22.
Berlin, den 23. Januar 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
IIl14239 Aufgebot. Die Hinterlegungsstelle beim Amtet⸗ gericht in Glatz hat das Aufgebot des vom Fleischermeister August Pfeiffer in Stolzenau, Kreis Glatz, am 1. September und 11. Oktober 1890 hinterlegten Be⸗ trages von 112437 4 nebst 280 4 See ear ger, beantragt. Au ift feiffer hat diesen Betrag zwecks . = 6 der auf den Grundstücken Stolzenau l. Nr. 3 und 162 und Reichenau Bl. Nr. 49 für die verwitwete Freirichtergurs⸗= besitzerin Theresia Rosenberger in Wün⸗ elburg eingetragene Hhpothek von 1059. 4 nebst 5 o/o Zinsen seit dem 1. April 1889 auf Anordnung des Amtsgerichts Glatz hinterlegt. Alle Beteiligten, ing⸗= besondere diejenigen, die ihr Verfügung. recht über die vorerwähnte Hypotheken. forderung nachweisen, werden aufgefordert, snätestens in dem auf den J. April 1922. Vormittags 8 hr, vor dem unterseichneten Gericht, Zimmer 24 anbe—
raumten Aufgebotgtermin ihre Rechte an,
zumelden, wihrigenfalls die Ausschließung ibrer Ansprüche gegen die Staatgkasse er⸗ folgen wird. Glatz, den XW. Januar 1922. Das Amtsgericht.
Aufgebot.
Es haben zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt:
l. Professor Dr. A. Borgert in Bonn, Kaufmannstraße 45, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 6. Mai i5l3 über die im Grundbuch von Ottensen Bd. XIII Blatt 641 Abt. 111 Nr. 15 für Antrag⸗ steller eingetragene mit 45 060 verzinsliche Hypothek von 24 000 4.
2. Bãckermeister . v. Stamm in Uetersen das Aufgebot der Hypotheken⸗ briefe: a) vom 31. Mai 18838 über die im Grundbuche von Altona ⸗ Nord Bd. 23 Blatt 1132 in Abt. 111 Nr. 4 eingetragenen 3000 4K verzinslich mit 45 oo, b) vom 30. November 1887 über die daselbst Abt. II. Nr. 5 einge⸗ tragenen 3009 A, verzinslich mit 44 aͤh, ) vom 28. Februar 1888 über die da⸗ selbst in Abt. 11 Nr. 7 eingetragenen 3000 , verzinslich nit H o/
3. Kaufmann Jeremias genannt James Henschel in Hamburg, Schlüterstiaße 3. das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Altona⸗Nord Bd. 29 Blatt 1437 Abt. III Nr. 10, 11 und 12 auf den Namen des Dr. Carl Ferdinand Wagner in Frankfurt a. M. eingetragenen Hypotheken von 5000, 50090 und 10 900 4.
4. Maurermeister Carl 6 Lud⸗ wig Töpper in Aitong, Phil osopvhenweg 41, das Aufgebot des Hvpothekenbriefs vom 6. Juli 1909 über die im Grundbuche Altona⸗Südwest Bd. 21 Blatt 1037 in Abt. III Nr. 5 eingetragene vothek von 27 9900 4 für Witwe Marte Caro⸗ line Nikoline Claussen, geb. Maceprang, in Altona.
b. Kaufmann Robert Albert Johann . in Hamburg, Eppendorfer Weg 138, das Aufgebot des Hypotheken. briefs vom 10. Juni 1910 über die im Grundhuche von Lokstedt Bd VII Blatt 309 Abt. III Nr. 9 für Antrag⸗ steller eingetragene Hypothek von 20 000 4.
. der Kaufmann Friedrich Carl Lohfert in Hamburg, Alardusstraße 12, das Aufgebot des Hyvpothekenbriefs vom 15. Dezember 1917, betreffend die im Grundbuch von Altona Ost Band III Blatt 119 Abt. 111 Nr. I6 für Antragsteller eingetragene Dar⸗ lehnshvpothek von 10 000 4A, verzinslich mit 6 vom Hundert.
7. der Bankdirektor Hermann Engel⸗ brecht, früher in Hamburg, jetzt in Elms. horn, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 7. Februar 1900, betreffend die im Grundbuch von Altona⸗Nord Band V Blatt 206 Abt. III Nr. 6 für Friedrich
erdinand Engelhrecht eingetragene Yypo= thek von 8600 4, verzinslich mit 5 vom Hundert.
3. Grünwarenhändler Johann Eggerg, Alteng, Lornsenplatz 14, als Bevoll⸗= mächtigter, das Aufgebot des Hypotheken ⸗ briess vom 18, November 1888. betreffend die im Grundbuche von Altona⸗Nordwest Bd. 19 Bl. Alb in Abt 111 Nr. J für Witwe
ederike Gieonore (Eleonore Friederike]
dore Funck, 5 Schmidt, in Altona ngetragene mit o/o verzinsliche Hypothek von 3800 4
114235
9. Landmar ti . ic er e r e em , .