1922 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Feb 1922 18:00:01 GMT) scan diff

, werden für das Gebiet des Frel⸗ es Preußen fünf Gewerbeärzte angestellt.

2. Die Gewerbeärzte sind unmittelt Staats beamte und unterstehen der Aufsicht für ihr ts stãndig Regierungspräsidenten. Si r Reichs⸗

ewerbeordnung den sta i n gegebenen efugnisse, insbesondere di jederzeitigen unangemeldeten Besichtigung der ihrer Aufficht unkerstessten Betriebe! . . Vorschriften über ihre dienstliche Stellung, ihre Befugnisse und Obliegenheiten sowie ihre Amtsbezeichnung werden von dem Minister fur Volkswohljahrt, dem Minister für Handel und Gewerhe und dem Finanzminister erlassen.

3. Die Amtsbezirk 3 61 Wohnsitze der Ge⸗ werbeärzte werden von dem Minister für Volkswohlfahrt im Einvernehmen mit dem Minisler für Handel und Gewerbe und dem Finanzminister bestimmt. ö .

4. Die Vorschriften über die Vorbildung, Prüfung und der n der Gewerbeärzte erläßt der Minister für Volks⸗ wohlfahrt.

Berlin, den 9. September 1921.

Das Preußische Staatsministerium.

Stegerwald. am Zehnhoff. Becker. Dominicus. Warmbold. Saemisch.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Westfälischen Kleinbahnen⸗-Aktien-Gesell— schaft in Letmathe i. W. wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (GesetzSamml. S. WM das Recht ver— liehen, das zur Herstellung einer Starkstromfernleitung (ein⸗ schließlich zugehöriger Stationen mit Anschlußgleisen) von Ronsdorf, Kreis Lennep, nach Grüne (Gemeinde Oestrich) in den Kreisen Iserlohn, Hagen⸗Land, Schwelm und Lennep erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be— schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat— liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. JJ .

Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzlamml. S. 159) in der Fassung der Bekanatmachung, betreffend Neuveröffentlichung der Ver ordnung über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 31. August 1921 (Gesetzlamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschreft dieser Verordnung bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechls Anwendung zu finden hat.

Berlin, den N. Januar 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.

Der Minister hir Handel und Gewerbe. J. A.: Kroh ne.

Ministerium des Innern.

Der lippische Geheime Hofrat Oeding in Berlin ist zum Regierungsrat bei der Polizeibeschaffungsstelle des Ministeriums des Innern ernannt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt—

Auf Grund des Artikels 2 des Wohnungsgesetzes vom 2. März 1918 (Geseßsamml. S. 23 ff. wit d. hiermit die Enteisßnung der Flächen Gemarkung Bochum, Kartenblatt 12. Parzellen 3265/1, WM, 3365 / 1, 37/1, 478,1 und 4789/1. durch die Stadtgemeinde Bochum zur Gesundung des Häuferblocks , Blücherstraße in Bochum für zu lässig erklärt.

Berlin, den 24. Januar 1922.

Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisherige File, . an der n . Staats⸗ bibliothek in Berlin Dr. Jürgens ist zum Bibliothekar an dieser Bibliothek,

der bisherige Hilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Bonn Dr. Roediger zum Bibliothekar an der Staats— und Universitätsbibliothek in Breslau ernannt worden.

Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung.

Die Neulose zur 3. Klasse der 19 preußisch⸗ siüddeutschen (245. preußischen) Klassenlotterie find nach den ö 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der Vorklassenlose bis zum Mittwoch, den 8. Februar d. J.; Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anspruchs zu entnehmen.

Die Ziehung der 3. Klasse beginnt Dienstag, den 14. Februar d. J. Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße Nr. 56. .

Berlin W. 56, den 1. Februar 1922.

Preußische Generallotteriedirel lion. . Gramms. Groß.

Bekanntmachung.

Dem Händler Alfred Walter Essen, Rütienscheider Straße 231, habe ich zum Hande mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zu⸗— gelassen.

Essen, den 1. Februar 1922.

Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Richter.

Bekanntmachung.

5 d der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ne, , 26 vom 25. September isis (RGI. S. 66535

, n. chankwirt Gustav Rutscher in Berlin“

Schöneberg, Kyffhäuserstt. 1, durch Verfügung vom heutigen 43 den Handel mit Gegenständen des täglichen

Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Dandele betrieb

untersagt. ö Berlin, den 30. Januar 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim.

Nach . 2 9. 6 , .

bahnfahrkofsen bei Dienstreisen der Staats beamten,

liche Sitzung ab, über die das „Nachrichtenbüro des Vereins

regierung ist zu der Ueberzeugung gekommen,

8 e ä des

taatsministeriums vom 9 No⸗ hung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Südhar, Ge m b. H. in Bleicherode für ven Bau iner 50 Oo Volt Leitung von Qöostedt im Kreije Werbis nach Mühlbausen i Thür, durch dag Amteblatt der Regierung in Erfurt N). S. 2, ausgegeben am 7 Januar 1923;

3. der Erlaß des Preußischen Staa zministeriums vom 13. No- vember 1921, betreffend die Verleihung des dre, ne e an das Deutsche Reich Reicheschuldenverwaltung für die Serstellung einer unterirdischen Tunnelverbindung zwischen dem dem (6ichsfiskus gebörigen Grundstück Berlin, Oranienstraße 92 gt, und dem Kontroll neubau Orantenstraße 1065 100, Durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 32 S. 627, ausgegeben am 24. Dezember 1921; .

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. De⸗ zember 1921, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Pavierfabrik Mnldenstein, G. m. b. D., in Muldenstein im Kreife Bitterfeld. für Zwecke des Kohlenabbaues im Bergwerkefelde der Pavierfabrik in der Gemarkung Holjweißig, durch das Amtsblatt der 3 in Merseburg Nr. 2 S. 58, ausgegeben am 14. Januar

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12225 eine Verordnung über Erhöhung der Eisen⸗ vom 30. Januar 1922, und unter

Nr. 12226 einen Beschluß über die Anstellung von Ge⸗ werbeärzten zur Mitarbeit und zum Ausbau der Hygiene in gewerblichen Betrieben, vom 9. September 1921.

Berlin W., den 2. Februar 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Das von heute ab zur Ausgabe gelangende Inhalts—⸗ verzeichnis der Preußischen Gesetzsammlung enthält die Gesetze, Verordnungen usw. vom 5. Januar bis 29. De— zember 1921 nebst einigen Erlassen usw. aus den Jahren 1917 und 192). (Von Nr. 12012 bis Nr. 12210.) Nr. 1 bis einschließlich 59.

Berlin W., 3. Februar 1922.

Gesetzlammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat hielt am Donnerstagabend unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Köster eine öffent⸗

deutscher Zeitungsverleger“, wie folgt, berichtet:

Dem Reichsrat sind u. a. zugegangen ein Gesetzentwurf über Rechtspflegemaßnahmen im Hinblick auf das Saargebjet und ein Gesetzentwurf über Aenderung der Wahlen nach der Reichs ver slicherun gs ordnung. ferner eine A ns f üb rung sberordnung zu dem Gefetz über den Verkehr mit ausländischen Zahlungs? mitte ln. Die eingegangenen Vorkagen wurden den Aus⸗ schüssen üßerwiesen. Angenommen wurde ein Gefetzent wurf, zer die Bezüge gus der. Unfallfürsorge für Ge⸗— fangene auf das Zehnfache erhöht, ferner eine Vergrdnung über die Unterstützung österreichischer Renten“ empfänger der Invaliden⸗ und Angestelltenver⸗ sicherung. .

Ueber den Entwurf einer Schlichtung gordnung berichtete der Ministerialdirektor Dr. Frick: Die Reichs⸗ daß die Regelung der Schlichtungs angelegenheiten aus dem Uebergangsstadium für die Zeit der Demobilmachung nunmehr zu einer endgültigen gesgtzlichen Regelung geführt, werden muß. Insbesondere ist auch die Einteilung der Schlichtungsbehörden nach den Bezirken der alten Bezirkskommandos nicht mehr zeitgemäß. Auch gibt es Fälle, in denen die Anrufung und Beteiligung der Schlichtungs— behörden nicht lediglich dem freien Ermessen überlassen werden kann. Der Regierungsentwurf beruht auf folgenden Grundsätzen: An der Spitze steht der Grundsatz der Selbstverwaltung in doppelter Hinsicht, einmal insofern, als an erster Stelle die Schlichtung den tariflich dazu bestimmten Instanzen so sehr vorbehalten ist, daß sie den behördlich geregelten Instanzen vorgehen, und zweitens insosern, als hinsichtlich der behördlichen Instanzen eine weitgehende Korrektur durch die Selbstverwaltung möglich ist, indem die Zusammen setzung der Schlichtungsbebörden in jedem einzelnen Fall durch die Parteien geändert werden kann, und indem diese auf die Gestaltung des Verfahrens einen weitgehenden Einfluß haben. Vorgesehen sind Schlichtungsstellen, Landesschlichtungsämter und Reichsschlichtungsämter. Dem neuen. Verfahren sollen unterworfen werden nur Gesamtstreitigkeiten, die zwischen einer Ge⸗ samtheit der Arbeitnehmer und einem oder mehreren Unternehmern entstehen. Das Ziel ist überall, auf eine gütliche Einigung hinzu⸗ wirken, und zwar mit möglichster Beschleunigung. Ein An⸗ rufungszwang wird vorgesehen in folgendem Fall: Wenn bei einer Gesamtstreitigkeit keine Einigung zustande⸗ kommt, soll vor Verhängung von Aussperrungen oder Vor⸗ nahme von Arbeitseinstellungen die Schlichtungsstelle angerufen werden. Aussperrungen oder Arbeitseinstellungen müssen in geheimer Abstimmung mit mindestens Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Ein Gewerbeaufsichtsbeamter soll zur Kontrolle der Ab⸗ stimmung zugezogen werden. Drei Tage sollen mindestens zwischen der Zustellung eines Schiedsspruchs und dem Beginn eines Kampfes liegen. Die gemeinnützigen Betriebe, wie Gas⸗, Wasser⸗ und Elek⸗ trizitätswerke, nehmen eine Ausnahmestellung insoweit ein, als hier die Schlichtungsbehörden auch von Amts wegen tätig sein können; es wird eine besondere Beschleunigung des Verfahrens vorgesehen. Die Verbindlichkeit eines Schiedespruchs für diese. Betriebe kann auf Antrag der ohersten Landesbehörde oder des Reichsministers des Innern ausgesprochen werden, nicht nur auf Antrag der Beteiligten. Als Rechtsmittel ist lediglich Einspruch vorgesehen wegen Mängel

beim Verfahren oder wegen Gesetzesperletzung. Ein Strafverfahren wegen Aussperrungen und Arbeitseinstellungen, die gegen zie Be— stimmungen dieses Gesetzes vorgenommen werden, ist, nicht vor—⸗ gesehen; auch findet keine , , für die Schieds⸗ vrüche statt. Die Ausschüsse, des Meichsrats haben eingehend das Für und Wider erörtert, sie hahen zwei Lesun en vorgenommen und sich schließlich in der Hauptsache mit der Regierungsborlage ein⸗ verstanden erklärt. Die Ausschüsse haben jedoch einige wesent⸗ siche Aenderungen an der Regierungsvorlage vorgenemmen. Einmal soll nach den Ausschußbeschlüssen das Reich die Gesamtkosten des Verfahrens tragen, während es nach der Vorlage nur zu zwei Dritteln an den Kosten beteiligt sein sollte; zweitens wurden die Sonder⸗

. rsitzen

mit einsähriger Kündigungsfrist.

ie Ausschüsse entgegen der Re serung' orlage beschlossen, daß der e nl 3 e me, e n fene! aut Lebens t zu bestallen wären ohne Mitwirkung der Bezirkswirtschantsräte, ie 3 erungsvorlage wollte die Anstellung auf unbestimmte Zeit

Der bayeri esandte von bean i n n. e. wonach der Reichsarheitsminister allgemeine Anweisungen jür die Geschäftsführung der Landesschlichtunge gmter erlassen, ihre Geschäftsführung prüfen und die Vorlegung von Akten verlangen kann. Diese Bestimmung gehe nach Ansicht der baverischen Regierung über die Aaifsichtsvorschristen der Verfassung hinaus. Gejandter Dr. Grag dnau er erklärte namens der sächsischen Regierung, daß der Entwurf für diese nicht annehmbar sei, weil 3 556 eine sehr weitgehende Bindung der Aibeitnehmer, die in einen Ausstand ein⸗

erfuchte um Ablehnung des bayerischen Antrags und stellte zugleich * der Reichsre 2 den Antrag: erstens die ursprüngliche Bestimmung über die Zusammensetzung der i e ichen e n, und zweitens die Bestimmung der Vorlage über die Kostenfrage wiederberzustellen. Zur Begründung des ersten Antrags führte er aus, daß das Amt des Vorsitzenden im Schlichtungsamt eine be⸗ sondere Bedeutung habe, weil er des Vertraueng beider Teile sicher sein müsse. Duich eine einjährige Kündigungsfrist solle es ermög⸗ licht werden, einen Perjonenwechsel vorzunehmen, wenn der Vorsitzende dieses Vertrauen nicht genieße. Der Staats⸗ sekretãr. G öhre erklärte, daß die preußischen Vertreter nach diesen Ausführungen, des Vertreters der Reichsregierung nunmehr entschlossen seien, für die Wiederherstellung der Negierungs⸗ vorlage in dem betreffenden Punkte zu stimmen. Bei der Abstimmung wurde bezüglich dieses Punktes die Regierungsporlage mit 4 gegen 20 Stimmen wieder hergestellt, dagegen blieb es hinsichtlich der Kosten⸗ verteilung bei den Ausschußbeschlüssen, die mit 48 gegen 17 Stimmen aufrechteihalten wurden. Wie Ministerialdirekter von Schlieben erklärte, wird sich die , , hinsichtlich dieses Punktes die Ausrechterhaltung ihrer Vorlage vorbehalten. Der baverische Antrag wurde abgelehnt und die Vorhage bei der Gesamtabstimmung gegen die Stimme Sachsens angenommen. ö

Der Entwurf eines Gesetzes zur, . der Geschlechts krankheiten, der bereits vor anderthal Jahren ausgearbeitet worden ist, wurde nunmehr in der veränderten Gestalt, die er inzwischen nach Anhörung neuer Sachveiständiger gewonnen hat, vom Reichsrat angenommen. Der Entwurt enthält den ärztlichen Behandlungszwang unter Ausschluß der Behandlung durch nicht approbierte Personen, ein Verbot der Anpreisung von Heilmitteln in Zeitungen, den Meldezwang, unter Umstänren den Trankfenhauszwang. Er stellt auch den Beischlaf unter Strafe, wenn Ansteckungsgefahr wissentlich vorhanden ist. Die pflegerischen Gesichtspunkte werden im Gegensatz zu den polizeilichen überall in den Vordergrund gestellt. In dem endgültigen Entwurf ist nicht mehr die Rede von Geschlechtekranken als solchen, sondern nur von einem mit Ansteckungsgefahr verbundenen Stadium. Die bewußte Uebertragung soll auch dann bestraft werden, wenn eine Ehe unter solchen Ümständen geschlossen wird. Das Plenum des Reichsrats stimmte dem Entwurf gegen die Stimme Bayerns zu. Der baverische Gesandte von Preger hatte erklärt, daß die bayerische Regierung eifrig an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet habe; da aber die wesenilichen Anträge Bayerns im Ausschuß keine Berücksichtigung gefunden hätten, glaube sie. die Verantwortung nicht übernehmen zu können für ein Gesetz, das nach ihrer Anschauung dem sittlichen und religiösen Empfinden der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung widerspreche. . .

Der Reichsrat nahm dann einstimmig eine Verordnung zur Aenderung der Fern sprechordnung an. durch welche die Angelegenheit der dringen den Gespräche für Lie Presse nentzgeregelt wird Der Berichterstatter des Aus jchusses, braunschweigischer Gesandter Boden, führie aus: Die bie berige Regelung der Angelegenheit hat sich als auf die Dauer nicht haltbar erwiesen, weil sie mit den Interessen des übrigen Verkehrs nicht vereinbar erschien. Die Verhandlungen, über eine Neuregelung haben sich lange ,

schwierig war, die , Ter Presseorganifationen

roßen Organisationen gekommen.“ ; ) e n bessimmte Sperrstunden festgefetzt; von 8 bis 93 Uhr Vor⸗ mittags und von 4 bis 54 Uhr Nachmittags, innerhalb deren die Presse für ihre Gespräche keinen Anspruch auf Vorrang und auf er⸗ mäßigte Gebühren hat. Dringende Pressegespräche sind auch Nach= richten über sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen, soweit sie der Jugend- und Volkswohlfahrtspflege dienen. Diele Neuerung entspricht einem Wunsche des Ministeriums des. Innern. In den Ausschußberatungen bestand, so hob der Berichterstatter hervor, Klarheit darüber, za; die Festsetzung, gerade. dieser Stunden ein ganz besonderes Entgegenkommen der Reichspostverwal⸗ tung gegen die Presse bedeute, weil es die Stunden seien, in denen im allgemeinen nicht der Brennpunkt des großen Verkehrs zu liegen pflegt. Der Reichspostminister wies darauf hin, daft er hoffe, mit dem weiteren Ausbau des Fernsprechnetzes den bisherigen Mißständen abzuhelfen. Aus diesem Grunde, und da es sich um eine Kompromißlösung handelt, die nach langen Verhandlungen zustande gekommen ist, hielten es die Ausschüsse für angezeigt, keine Aenderung eintreten zu lassen. Die Neuregelung soll nach den Beschlüssen des Reichsrats am 1. März in eff treten, während die Regierungsvor⸗ lage den 1. Februar vorgesehen hatte. .

Den Haushaltsplan für die Postverwaltung

richterstaller Boden darauf hingewjesen hatte, daß es gelungen sei, den Etat zu balancieren, und der Minister weitere Reformen, ins⸗ besondere beim Personal in Auesicht gestellt habe. Im Ausschuß

Zeitungsnachrichten sich dahin auggesprochen, daß die Einnahme⸗ veranschlagungen aus den erhöhten Tarisen das halten würden, was man von ihnen erwarte. Die Mehrausgaben jür die Reich s⸗ druckerei wurden von den Ausschüssen des Reichsrats nicht be⸗ anstandet, wohl aber gegen jede Vergrößerung der Reichsdruckerei Stellung genhmmen sowohl aus allgemeinen Rücksichten des Staates wie im Hinblick auf das private Druckereigewerbe.

Reichseisenbahnen mit, nur geringen Aenderungen an der Regierunge vorlage an. Auch dieser Etat halanciert bekanntlich nach dem Regierungsentwurf, und zwar hauptsächlich infolge der bereits

erhöhungen. So ist für die Zeit vom 1 ö wieder ein Zuschölag von 15 Prozent zum Güůtger⸗ tariß vorgese ßen. Trotzdem befürchtet die erwaltung keinen Ver⸗ kehrt rückzang, sondern glaubt im Gegenteil mit einer Steigerung von fünf Prozent rechnen zu können, wenn das Wirtschaftsleben von länger dauernden Störungen verschont bleiben sollte. Sie stützt sich dabei auf Erfahrungen des Jahres 1921, nach denen sich trotz der Crhöhung der Tarife nach er f nn Schwankungen kein Rückgang, sondern ein weiteres Anwachsen des Verkehrs . .

Der Berichterstatter über den Eisenbahne tat, Minister aldireltor von Sichart, führte nach Annahme des Etats aus: Wir können

vollen Ereignisse zu gedenken, unter deren Truck wir alle stehen. Ein Teil der Eisenbahnbeamten hat sich nicht gescheut, in den Streik zu treten und sich damit außerhalb des Vertraueus⸗

verbindet. Durch dieses Vorgehen werden erhebliche inner. und außenpolitische Gefahren sür das . und, unermeßliche Schäden angerichtet. Dle gewiß der Ueberzeugung, dem unerhörten Druck

Ausschůüsse

leidet, unter den das Versailler ganze Welt gestellt hat.

mit dem weitaus größten Teil der übrigen Bevölkerung, und sie

schlichtungehehörden für die Arbeiter beseitigt, die in Unternehmungen und 3 des Reichs beschäftigt sind, und drittens haben

können aus, dem Unglück des Volkes nicht den Anspruch herleiten,

reger beantragte, die

treten wollen. enthalte. Ein Vertreter der Reichsregierung

weil es ) . mit

den allgemeinen Interessen des Postverkehrs in Einklang zu bringen. Nach langen Verhandlungen ist es zu einer Verständigung mit den ßen Srga Danach werden einheitlich im

werden soll. gemein. Süd eutschland, Bayern, Baden und Würitemberg' steben

für 1922 nahm der Reichsrat unverändert an, nachtem der Be⸗= selbst hervorgehen,

micht aber darüber, habe der Reichspostminister im Gegensatz zu den neulich erschienenen

Der Reichsrät nahm darauf den Haushalts plan für das ReichsCLverkehrsministerium, Verwaltung der

vorgenommenen und der noch weiter in Aussicht stehenden Tarif⸗ März ab schon

heute unsere Verhandlungen nicht abschließen, ohne der verhängnis⸗

verbältnisses zu stellen, das die Beamten mit der Reichsregierung

beraufbes mn in daß die Beamtenschaft schwer unter

Diktat in seiner Maßlosigkeit das deutsche Volk und fast die Die Beamten teilen dieses Los aber

K

für sich unerfüllbare Forderungen durchsetzen zu wollen. Die Aus. sch ü se verurteilen den Streit als unvereinbar mit der Beamten— eigenschaft und billigen die ven der Reichsregierung getroffenen Maß⸗ nahmen. Sie ersuchen die Reichsregierung. mit allen Mittesn darauf Bedacht zu nehmen, daß Ordnung geschaffen und die Autorität des Stagtes wiederhergestellt werde. Ich darf. das Plenum im Aufttag der Ausschüsse bitten, sich diesem Standpunkt anzuschließen. Das . m fam dem Ersuchen des Berichterstatters nach, und der Staatesekretärn Stiehler vom Reiche verkehrsminiffersum, ver in der Sitzung anmesend war, wurde ersucht, dem Minister von dem Stand vunft. des Reichgrats gegenüber dem Streik Kenntnis ju geben. Zugleich, gab der Staate sekretär Stie hier auf Anregungen aus dem Reicht rat Mittgilungen über die Enissehung und bie Lage des Streifs. Auf die Mitteilungen der Preffe, so führte er aug, daß der Reichsregierung ein Ultimatum geslesst wäre, bat mein Chef alsbast die Anfrage an die Reichggewerhschaft der EGisenbahnbeamfen ge lichtet, die nicht beantwontet ist, oh die Zeitungsnachricht auf Richt a keit beruhe. und gleichzeitig die einzelnen Direktionen beauf⸗ tragt, durch, Anschiag kundzugeben, daß ein Streikrecht der Beamtenschaft nicht anerkannt werden ' fönne und eine Ver! weigerung der. Arheiteleistung, disziplinarisch geahndet? werden. müsse. Inzwischen ist das Ultimatum in der letzten Woche ein⸗ gelaufen mit der ufrechterbaltung der sogenannten ezember— forderungen und auch mit der Forderung der Zurückzießung des Arbeitszeitgesetze;. Die Antwort der Jegiernng. Tie nicht an die Reichsqewerkschaft erging, sondern in der Deffentlichkeit bekannt⸗ gemacht wurde, ist guch rem Reichsrat bekannt. Die Ent. wicklung war, dann folgendermaßen:; Am 31. Januar wurde der Vorstand der Reichsgewerkschaft einberufen, um zur Frage der Eröffnung. des Streiks Stellung ju nehmen. Auf die Mitteilung bin, daß der Vorstand mit“ 20 gegen 5 Stimmen den Streik proklamiert habe und daß dieser in der Nacht von gestern auf heute in Kraft treten solle. hat der Neichspräsident die Verordnung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung erlassen, in der an der Spitze ausgesprochen sst, daß den Cisenbabnbeamten ebensowenig wie allen anderen Beamten ein Streifrecht zustehe, und worin die Aufreizung zur Arbeitsverweigerung mit Strafe bedrobt ist. Ebenso ist unter Strafe gestelst das Bophlottieren der arbeitswilligen Leute. Gleichzeifig sind Telegramme an die Eisenbahndirektionspräsidenten seitens meines Chefs ergangen, in denen besonders betont wird daß es abgelehnt werden müsse, in, Verhandlungen zu treten mit Streikseitungen, mit örtlichen! oder Bezirks leitungen oder den sogenannten Unterämtern, und daß die Verhandlungen, namentlich auch abzulehnen feien hinsicht ich Ter Fertführung ein elner Betriebe oder der Uebernahme einzelner Be— triehdleistungen. Als zweiter wichtigster Punkt wurde den Prässdenten der Eisenbahndirektionen eingeschärft, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß die Arbeitswilligen geschützt werden Sie wurden darauf hingewiesen, in dieser Beziehung mit den Landesbehörden in- Vabindung zus treten, wie auch das Reichsverkehrém in inisterium sich selbstverständlich mit den zuständigen Ressorts des Reichs und der Länder in Verbindung gesetzt und bon diefen auch die Zusicherung bereitwilligster Ünterstũtzung gefunden hat. In der Nacht von gestein auf heute ist, wirklich der Streik aus— gebrochen, und ich will Ihnen die mir Über den bisherigen Verlauf— zugegangenen Mitteilungen verlesen: Im Laufe des 2. Februar hat sich herausgestellt, daß in fast sämtlichen Bezirken Norddeutschlands vom Personal die Lokomotivführer vollständig, das Zugbegleitversonal jum Teil in den Ausstand getreten sind. Aunggenommen find lediglich das besetzte Gebiet und der. Direktionebezirk Kattowitz. Der Verkehr ist in der Nacht bis in die Morgenstunden hinein im allgemeinen durchgeführt worden. Nur ein Zug Frankruri— Berlin blieb sieben, wurde aher später vom Eisenacher Personas weiter ge— fahren. Im hesetzten Gebiet hat sofort die misitärische Ober— leitung dem Personal eröffnen lassen, daß der Streit wver— boten sei und für den Fall, daß die Beamten in den Streik treten wollten, sie militärisch requiriert werden würden. Von Berlin aus sind einzelne Personen⸗· und Vorortézüge abgefertigt worden, die ehenwichtigen Gsterzüge, inebesondere die Milchzäüge usw. sind ge⸗ fahken worden. Für Berlin hat die Direktion im Laufe des Taqes sofrt die technische Nothilfe eingesetzt und für umfangreichen Schutz der. Arbeitswilligen Sorge getragen. In weschem Unsann ez gelißgen wird. am Ahend des 2. und im Laufe des 3. Februar mit Hisfe der technischen Nothilte in Nötbetrieb ir Perfonen, und. Güterverkehr durchjuffßren, läßt sich noch nicht übersehen, insbesondere deshalb, weil ein zuverläifiger 1 eberblick über das dien fsbereite Personal erst gewonnen Die Neigung zum Streik ist auch keineswegs all⸗

nach wie vor ablehnend dem Streik gegenüber, auch das dortige Lokomotippersi nal. In einzelnen Fällen ist auch in Norddeutschland soggr vom Loromotivpersonal der Streik abgelehnt worden. Das frifft zu für Halle. Kottbus, Sagan und Magdeburg. Die Arbesser⸗ schaft hält sich auch fern. Eg liegt sogar eine Erklärung von Heizern bor, die den Streik aufs schärfste verurteilen. Nachrichten siber Gewaltakte sind bisher von keiner Stesse eingelaufen. Das Reichs- berkehrsministerium oder, wie ich wohl sagen. darf, die Reichs. regierung heahsichtigt nicht, ihre bisherige Stellungnahme zu ändern.

Der Reschsrat nahm schließlich noch den Entwurf eines Hesetzes zur Ausführung des Artikels 18 der Reichs ver fassung (Neugliederung von Ländern) nach- den Beschlüssen seiner Ausschüsse mit großer Mehrheit an. Der Perichterstatter. Ministerialdirektor Meifter, führte aus: Nach Unsicht der Reichsratsausschüsse bedarf der Artikel einer besonderen Ausführungsvorschrift nur insofern, als es sich um die Volksinitiative handelt. Das Verlangen muß aus dem Volke und lediglich für eine Forderung des notwendig. besondere Vorschriften zu treffen. wie die Reichsregierung, wenn sie in Aus— führung des Artikels 18 an den Erlaß eines Gesetzes herangebt, sich möglichst in Uehereinstimmung mit dem Volkeswilsen hält. Hierfsit steht ibr ia eine Reihe anderer Mittel zur Verfügung., Es ist diglich Aufgabe des Ausführungsgesetzes zu bestimmen, wie festge⸗ stellt werden soll, daß der Volkswille eine Gebietsändeiung fordert. Darum wäre es vielleicht richtiger gewesen, das Ausfũhrungs⸗ geletz nur als Ausfübrungsgesetz zu den Abfätzen 3 bis 6 des Artikels 18 zu bezeichnen. Die Ausschüsse sahen aber davon ab, um keinen Zweifel. darüber aufkommen zu lassen, daß auch nach ihrer Auffassung die Vorschriften des Artikels 18 als einheit— liches Ganzes anzusehen sind und der cesamte Artikel eines weiteren Ausführungegesetzes nicht bedarf. Der Gesetzentwurf lehnt sich an das Gesetz über den Volkäentscheid an und trifft nur da be— sendere Bestimmungen, wo einzelne Abweichungen erforderlich er⸗ schienen. Er führt für die Bekundung des Volfswillens drei Abschnitte des Verfahrens ein? die Zulasfung, die Ein— tragung, die Abstimmung. Das Zulassungsverfahren sst erforderlich, damit das Eintragungsverfahren, das befondere Feststellungen ber—

Volkes ist es

langt und mit Zeifaufwand und Umständen verbunden ist, foll nicht schweren nationalen Gefahren, dte! auch hayerische Gebietsteil⸗

willkürlich in die Wege geleitet werden, sondern auf. Grund der be gründeten Erwartung, daß für die Umgliederung eine hinreichende Velkestimmung vorhanden ist, Die Zulassung ist, so geregelt. fünftausend Stimmen ausreichen sollen, um eine Einleitung des Wintragungeverfghrens zu ermöglichen. Sind diese fünftausend Stimmen beigebracht oder ein gleichwertiger Antrag seitens eines Pereinsvorstands gestellt, dann pollzießt sich in den Gemeinden die iintragung in die beim Gemeindevorsteher, aufzulegenden EListen.« Wenn festgestellt wird, daß mindestens ein Dritter der wahl berechtigten. Gemeindemitglieder die Umgliederung verlangt, so ist⸗ die Vorbedingung für eine , geschaffen, die sich ach den grundlegenden Regeln der Reichstags wahr vollziehz. Die. Reichsregierung fleht auf dem Stand punst, daß auch fie selbst in der Lage, sein muß, eine Abftimmung herbeizuführen. Seilen der Augschüsse ist das. jedoch, abgelebnt worhen. aßgebend war dabei. daß durch ein ordnungsmäßiges Verfahren die Kundgebung des Willens der Bevölkerung zu sichern sei. Auch die Reichgregierung müsse sich in die für die förmsiche Volks

fülhrung gelangen tönnten. tionskom mission mit Note dom 16. Januar 1922 darauf be. und höherer Beamten einen

Bedenken

brücken planmäßig am Werke

des Landtags, in der der Etat des wurde, lag ein Antrag der Sozialdemokraten auf Ersetz ung des Ministeriums

lichsten Aufgaben.

lemme Ein 6 Verfahren müsse alg erfolglos gelten, ee, dürfe der, Regierung. nicht die Möglichkeit, gelaffen werden, ihrerseits in dem verkleinerten Gebset das Ab⸗ stimmunggverfahren fortzusetzen. die Reichsregierung nicht. einversignden. Die Ausschüffe sind * Darlegungen der Regierung nicht gefolgt, sondern haben die Yestimmung gufgenommen, wonach ein von der Reichsregierung eingeleitetes Verfahren einzustellen ist, wenn auch nur in einem der betreffenden. Gebiersteile die nötige Zahl der Unterschriften oder Stimmen nicht aufgekommen ist. Sollte, fo bemerkte der Berichterstatter. neben dem Hauptantrag ein Nebenantrag gestellt fein, der die nötige Stimmenzahl auf sich vereinigte, so kann natürlich ein diesen Antrag betreff endes Verfahren weiter geführt werden. Preußen hafte beantragt, die Zulässigkeit solcher Nebenanträge ausdrücklich in das Gesetz aufzunehmen, wenn sie mit dem Hauptantrag in engerem Zusammenhang ständen. Die Ausschlsse haben diesen Antrag nicht angenommen, aber auch nicht deswegen abgelehnt, weil sie feinem Inhalt widerstreben, sondern deshalb, well sie ihn nicht für erforderlich halten. Für die Abstimmungsberechtigung wurde, die Heimat⸗ zugehörigkelt festgesetzt. Abstimmungsberechtigt foll sein, wer Reichs⸗ tagemwähler ist und an dem betreffenden Orte feinen Wohnsitz bat. Sonst soll stimmberechtigt nur derjenige fein, der mindestens ein Jahr sich an dem betreffenden Ort aufgehalten hat. Der Vorschlag der Reichsregierung. daß in Gebieten mit nicht mehr als 30 000 Einwohnern das Zulassungs. und das Cintragungsberfahren zusammengelegt werden könnten, wurde von den Ausfchüssen abgelehnt, um nicht Unredlichkeiten Tür und Tor zu öffnen. Man stützte fich dabei auf Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere in der Schweiz. Die Auslegung der Listen beim Gemeindevorsteher sollte nach dem Vorschlag der Regierung vierzehn Tage dauern. Preußen hielt drei Tage für ausreichend. Die Aus- schüsse haben sich auf eine Frist von acht Tagen geeinigt. Es sollen ganze acht T ge und darunter mögsichst zwei Sonntage sein. Als Frist für die Wiederholung einer Abstimmung, die einmal erfolglos verlaufen ist, hatte die Reglerung fünf Jahre vorgeichlagen. Die Ausschüsse hielten das nicht für ausreichend Eg dürfe nich

ölkerung hineingetragen werden. Deshalb, wurde eine zehnjährfge Karenzfrist heschlossen. Während ferner die Regierung den Reichs- wahlaugichuß mit der Prüfung und Feststellung des Abflimmungs⸗ ergebnisses beauftragen wolle, haben die Ausschüsse sich für das Wahlprüfungsgericht entschieden. Auch dieses Ausführungs⸗ gesetz, jo bemerkte der Berichterstatter, wird noch eine weitere Ausführungsverordnung erforderlich machen. Dabei werden die Länder eine entsprechende Mitwirkung des Reichsrats verlangen. Das Plenum des Reschsrats trat sämtlichen Beschlüssen seiner Aus— schüsse bei. Auch hier behielt sich die Reichsregierung vor, ihre ab— weichende Meinung dem Reichstag gegenüber zur Geltung zu bringen. Bevor die Sitzung geschlossen wurde, gab der Vorsitzende, Reichsminister Dr. st er, noch der Hoffnung Ausdruck, daß die dunkle Wolke des Eisenbahnerstreifs, die augenblicklich über Deutsch⸗ land liege, borüberziehe, ohne daß die Autorität der Reichsregierung und des Staates Schaden nehme.

Die Reparationskommission hat der deutschen Re— gierung für das Jabr 1922 Holzanforderungen für Frankreich, Belgien, Italien und England übermittelt, die sich auf 441 700 Telegraphenstangen, 2700 000 Schwellen (Hart— holz), 1 000 9090 Schwellen (Kiefern), 155 000 Festmeter Rund⸗ holz und 3948 000 Festmeter Schnittholz belaufen. Anläßlich der in Paris gepflogenen Verhandlungen über diese An⸗— forderung, ist der Reparationskommission bekanntgegeben worden, baß Holzmengen in diesem Umfang aus dem an— fallenden Rundholz des notmalen Einschlags sich unmöglich würden aufbringen lassen und daß infolge des verspäteten Termins der An⸗ meldung der verlangten Lieferung Maßnahmen bezüglich eines vermehrten Einschlags wegen technischer Schwierigkeiten mst Aussicht auf Erfolg für das Jahr 1922 nicht mehr zur Durch—

*

önnten. Dessen ungeachtet hat die Repara⸗

standen, daß die deutsche Regierung unverzliglich die Maß— nahmen ergreife, üm den zur Erfüllung der Lieferungen erforderlichen Einschlag beginnen zu lassen und verlangte inner— halb kurzer Frist Angaben über den Umfang der während des

laufenden Jahres noch zu tätigenden Lieferungen.

Die e fie fr na hat sich daraufhin trotz schwerster

hinsichtlich der innerwirtschaftlichen Folgen ent— schlossen, der Reparationskommission bekanntzugeben, daß Deutschland alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur An— wendung bringen wird, um die Durchführung einer Lieferung von 1275 000 Hartholz-⸗ und Kiefernschwellen, 441 700 Telegraphenstangen, 155 000 Fesimeter Rundholz und 1246 000 Festmeter Schnittholz zu ermöglichen. Die Reichsregierung wird mit aden ihr zu Gebote stehenden Milteln versuchen, die Aufbringung der angebotenen Holz⸗ mengen zustande zu bringen. Sie hat demgemäß an die Länderregierungen die Bitte gerichtet, umgehend Maßnahmen wegen Durchführung eines vermehrten Einschlags zur Sicher- stellung des erforderlichen Rundholzbedarfs zu ergreifen. Die Aufhringung der Holzmengen soll auf dem Wege allgemeiner Ausschreibungen erfolgen, die in der nächsten Zeit von dem

Reichskommissar zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den

zerstörten Gebieten veröffentlicht werden. Vd3z.

Bayern.

Die Demokraten haben gemeinsam mit den Bauernbünd⸗ lern eine Interpellation im Landtag eingebracht, in der efragt wird, ob es der bayerischen Staatsregierung befannt ei, daß Bestrebungen, das Saagrgebiet vom Deutschen Reiche loszulösen, unter der Regierungskommission in Saar— sind, daß die ehedem so des Saargebietes infolge der Ein lich mehr in Verfall gerät, enpolitische Programm der

blühende Wirtschaft d führung der Frankenwährung daß endlich das französische au

friedlichen Durchdringung.“ des Saargebietes, ber Pfal; und

des linken Rheinufers ohne Unterlaß offene und geheime

erner an die Staatsregierung die Frage gerichtet, wie sie diesen

ö durch die französischen Behörden erfährt. Es wird

bedrohen, zu begegnen gedenke. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses

Aeußeren

ste des Aeußern durch eine Staats‘ kanzlei spätestens bis zum 1. Juli vor. wurde, wie Wolffs Telegraphenbüro“ bürgerlichen Parteien der Standpunkt vertreten, eine systematische Vereinfachun

berichtet, von den daß 2 ; der Staatsverwaltung eine

ir, ,,. der Verwaltungsgesetze und der anderen Gesetz⸗ gebung

Voraussetzung sel, während die sozialistischen artesen den Antrag befürworteten. Der Minifterpräsident . raf Lerchenfeld erklärte die Inangriffnahme einer ereinfachung der Staatsverwaltung für eine seiner dring⸗ Auch er sei der Meinung, daß man nicht

schematisch und mechanisch vorgehen könne. Mit der Befeitigung

abstimmung geltenden Vorschriften einordnen, ngmennich wenn. nicht in allen Gebietsteilen ein zustimmendes Votum zustande

des Ministeriums des Aeußeren im jetzigen Augenblick würde

Mit dieser Beschränkung war

nach verhältnismäßig kurzer Zeit erneute Beunruhigung in die Be⸗

beraten

In der Aussprache 1530

aber weder eine Vereinfachung noch eine

, dage 4 e , . olkspartei) angenommen, der egierung ersucht, bis zum 1. Juli 1922 dem Landtag eine Vorlage * * Vere in⸗

Vereinfachung der Ministerien, zu unterbreiten.

Grosbriannien und Irland.

Premierministers Lloyd George zusammen, um Über das Programm der nächsten Parlamentstagung zu be— raten, das drei Hauptfragen umfassen soll: die irische Gesetz⸗ gebung, die Sparsamkeitsmaßnahmen und die Reform des

Debatte über die Adresse angekündigt: 1. ein Antrag der un-

3. einer der Arbeiterpartei über die Erwerbslosigkeit.

Der gemein same , der Arbeiterpartei und des Gewerkschaftskongrefses hat eine Entschließung k . si olge gegen den geplanten englisch⸗französischen Garantiepakt mit der Begründung wendet., daß pq Paft dazu führen könnte, das britische Volk infolge der Politik und infolge von Handlungen einer alliierten Nation, auf die das

Die Resolution fordert weiter, daß der Betrag der von Deutschland u zahlenden Reparationsschulden durch ein internationa

spruch fesigestellt und seine Höh so bemessen werde, daß man vernünftigerweise seine Bejahlung von Deutschland erwar en könne. Endlich fordert die Resolution die Zurü ckziehung der Besatzungsheere und die Schaffung e Völkerbundes, dem Deutschland und Rußland angehören.

County Westminster and Parrs Bank erklärte der Vorsitz ende Walter . dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

seien ungeheuer gewesen. Vor allem sei die Wiederherstellung des englischen Ueberseehandels und der Märfte Mitteieuropas und Rußlands, notwendig. Bezüglich Rußlands könne leider nicht sehr zuversichtlich sein. Bever der Deut schland wiederhergestellt sei, könre man nicht Aufschwung des Handels hoffen. habe man nur sehr wenig über den deutschen Werl bewerb ge⸗ hört, denn der dentsche Außenhandel sei in außerordentlichem Maße zurückgegangen. Deutschland babe weit mehr eingeführt, als es aus— führen konnte.

auf einen

des Handels wiedererhalte, den es im Jahre 1913 beseffen habe, bestehe leine Aussicht für eine Rückkehr zur normalen Wohlfahrt in England. Die Industriebill behindere nach mehr die geringe Kaufkraft, dir

parationen zu bezahlen.

irland hatten gestern eine zweieinhalbstündige Besprechung, in der aber keine Einigung erzielt wurde, vielmehr zeigte sich eine große Meinungsverschiedenheit in der Fro setzung der Grenze zwischen den beiden Staaten.

Frankreich.

Angelegenheiten Bericht zu erstatten über die Unterredungen, die er mit dem Ministerpräsidenten und dem Außenminifter

= Zwischen der fran zösischen und der pvortugiesischen

visorisches Zollabtkom men getroffen worden, auf Grund dessen Portugal den Zollaufschlag von 50 vH gegenüber fran⸗ zösischen Produkten nicht anwendet, Frankreich dagegen Portugal . n , ee Kontingent von 5060 hl portuglesischer Weine ewilligt.

Kammer, daß Bonomi bei Einberufung der Konferenz von Genua nur einen von den alliierten Mächten in Cannes gefaßten Beschluß ausgeführt habe. Er habe die Einladung im Namen des Obersten Rates versandt. Dieser hätte außer⸗ dem bereits die Tagesordnung festgelegt, so daß die fran⸗ zösische Regierung weder zu dem einen noch zu bem andern Punkte ihre Zuslimmung zu geben gehabt habe. I

Im Finanzagusschuß der Kammer erklãrte gesten der Kriegsminister Maginot, das Bubget für 1922 habe, den Effekftivbestand des Heeres durch zahl⸗ reiche Beurlaubungen und durch Nichtberücksichtigung der Reserve herabgemindert, und es sei auch nicht in Berück

sichtigung gezogen, daß nach dem Gesetz den Familien mil zugebilligt werden

zahlreichen Kindern eine Entschãdigung müßte. Ein derartiger Zustand hätte nicht ohne schwere Un⸗ nn, , für das Heer selbst fortdauern können. Nach

einer Ansicht würde das neue Militärgesetz nur eine Mehr- ausgabe von 231 Millionen erfordern. 3 einer später n Sitzung soll festgelegt werden, wie man die notwendigen Budgeterleichterungen erzielen könne. J schsalistische Kammerfraktion hat in ihrer gestrigen Finn den Abgeordneten Paul Boncourt beauftragt, einen Gesetzentwurf einzubringen, durch den die Dienstzeit für das Heer auf acht Monate herabgesetzt wird.

Itasien.

Infolge der parlamentarischen Lage hat das Kabinett, wie die „Agenzig Stefani“ meldet, nach dem gestern ab' gehaltenen Ministerrat beschlossen, zurückzutreten. Der Kammer ist hiervon Mitteilung gemacht worden.

Belgien. k , Die Kammer hat nach einer Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ das Abkommen mit , . . 4 Stimmen bei drei Simmenthaltungen auge nommen. .

Litauen.

Döe litauische Regierung hat die von der Kontroll. ommission des Völker hundes übermittelte No te der po en . Regierung, die verlangt, gegen Haftentlassung der in Wüng

fesi genommenen Litauer die in Litauen gefangengehaltenen Teil! nehmer an der polnischen Militärverf w gegen ö. litauischen Staat von 1919 freizugeben, bean tih ortet. Wie

die „Litauische Telegraphenggentur“ meldet, lehnt die lijar Regierung die Forderung n ab. Die 8 er g g

.

Nach längerer Debatte wurde der sozial dem okratische

fachung der Staats verfassung, insbesondere über die

Das Kabinett trat gestern mittag unter dem Vorsitz des

QAberhauses. Drei Hauptabänderungsanträge werden für die

abhängigen Liberalen über den Freihandel. 2. ein Antrag der unabhängigen Liberalen über die Sparsamkeitsmaßnahmen und

dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗

britische Volk keinen Einfluß habe, in einen Krieg zu stürzen.

es Uebereinkommen oder durch einen Schieds-

eines wirklichen

In einer Rede auf der Jahres gersammlung der London

Die Verluste von Industrie und Handel im vergangenen Jahre

man Handel mit

In den letzten sechs Monaten

Diese Tatsache allein erfläre schon genügend den großen Sturz der Mark. Bevor nicht Deuischland den' größten Teil

Deutschland verblieben sei, und beraube es der Möglichkeit, die Ne⸗=

Die Premierminister von Nord⸗ und Süd⸗

Frage der Fest⸗ J

Der französtsche Bätschafter in Rom, Bartzre, ist vor- gestern in Paris eingetroffen, um dem Minister für auswärtige

des zurückgetretenen Kabinetts in der Orientfrage gehabt hat.

Regierung ist auf die Dauer von sechs Monaten ein pro⸗

Der Ministerpräsident Poincars erklärte in der

e