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zu dem gegebenen Zeitpunkt zwischen den beiden Premier— ministern stattfinden möge. Ort und Datum seien 28 fest⸗ irn. Die alliierten Sachverständigen würden erst nach
Zusammenkunft der bei en Premierminister ihre erste
Sitzung abhalten.
— Die britische Botschaft in Paris vers laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Mitteilung:
Zu der von der Pariser Presse wiederholt veröffentlichten Be— hauptung, daß auf die Den kschrift Poinecarss vom 5. Fe⸗ brnar, die von der französischen Botschaft in London Übermittelt wurde, keins Antwort erfolgt sei, erklärt die britische Botschaft in Paris, daß Lord Curzon an den Grafen Saint⸗Aulaire am II. und
entlicht olgende
13. Februar zwei schriftliche Antworten gerichtet habe, in denen die
britische Ansicht zu der fraglichen Denkschrift dargelegt wurde.
Die Botschafterkonferenz hat gestern unter dem Vorsitz Jules Cambons die ersten Berichte der oberschlesischen Regierungskommission über den Zwischenfall in Peters dorf zur Kenntnis genommen und beschlossen, in Oppeln die Mitteilung des gerichtlichen Tatsachenbefundes in extenso zu verlangen. .
— In der vorgestrigen Sitzung des Finanzausschusses der Kammer, in der die Finanzpolitik der Regierung be— sprochen wurde, gab der Ministerpräsident Poincars eine Reihe wichtiger Erklärungen ab. Nach dem „Petit Parisien“ teilte er u. a. mit:
Er werde guf der Genueser Konferenz die Frage der Flüssig
machung der deutschen Schuld und auch die Frage der Festigung der
Wechselkurse zur Sprache bringen. Ferner sagte er, die Finanz lage sei Lehr ern st; daher müsse sofort ein Programm aufgestellt werden. Vor allen Dingen müsse der Zinsfuß der Bons der nationalen Verteidigung herabgesetzt, der Rentenmarkt wieder eröffnet und die Revagrationsfrage geregelt werden. Wenn die ersten beiden Probleme gelöst seien und das dritte Problem auf dem Wege sei, d. h. wenn man das Ergebnis der Genueser Konferenz und der französisch— britischen Unterhandlungen über die französischen Schulden kenne, dann erst werde die Regierung in der Lage sein, bestimmte Vorschläge zu machen. Alsdann werde sich die Notwendigkeit ergeben, eine An—
leihe aufzunehmen, um die schwebende Schuld zu konsolidieren. Wenn
chrinlichen und pölkischen Minderheiten betreffe.
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auch die Bedingungen dieser Anleihe noch nicht festgesetzt seien, so stehe doch heute schon fest, daß sie weniger drückend als die der vor— aufgegangenen Anleihen fein würden. Poincaré fügte noch hinzu wenn man die Finanzpolitik jetzt nicht festlege, dann werde die Lage Frankreichs in fünf oder sechs Jahren befonders ernst sein.
Im weiteren Verlauf der Sitzung sprach sich der Finanz minister de Lasteyrie über die verfügbaren flüsfigen Mittel zur Deckung der Kriegsschäden aus und teilte mit, daß, wenn die deutsche Schuld nicht flüssig gemacht werden könnte, die Ausgabe innerer Anleihen vorgesehen sei, um die Kosten des Wiederaufbaues aufzubringen. Im nächsten Jahre seien neun Milliarden erforderlich. Dieser Forderung ohne französfische Anleihen Genüge zu leisten, sei nicht möglich, es sei denn, daß sich der Gedanke einer internationalen Anleihe verwirkliche.
— Der Kammerausschuß für auswärtige An— gelegenheiten nahm gestern Darlegungen des Minister— Präsidenten Poincars und des Generals Gourand über die Abmachungen von Angora und über die bel gische Priorität entgegen.
Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbäros“ besprach Poincars die Frage der deutschen Zahbsungen und erklärte, es werde kein Eingriff in das belgische Prioritätsrecht erfolgen. Bezüg— lich Angoras wurden von den Mitgliedern des Ausschusses eine Reihe Fragen gestellt. Poinears legte dar, unter welchen Bedingungen die Verhandlungen vor Abschluß des Abkommens von Angora statt⸗ gefunden haben. Franklin Bouillon habe über seinen erften Bench in Kleinasien Bericht erstattet, auf Grund deffen er ein zweites Mal dorthin gereist sei mit dem Auftrag, über ein zrtliches Abkommen, betr. die Freilassung der franzöfischen Gefangenen und betreffend dis Beendigung der Feindseligkeiten, zu verhandeln. Poincars erklärte, er verhandle gegenwärtig mit England und Italien, um die Ab⸗ machungen von Angora mit den interallijerten diplomatischen Ver⸗ abredungen in Einklang zu bringen und um zu einem endgültigen allgemeinen Vertrag zu kommen. Zwischen Tord Curzon, dem italienischen Minister des Aeußern und ihm selbst werde eine Zu⸗ sammenkunft stattfinden, sobald das italienische Kabinett. gebildet sei Die Frage eines Mitgliedes des Ausschusses, ob die Fragen von Konstantinopel und von Tanger gemeinsam besprocken werden würden, wurde von Poincars verneint. Ueber die Abtretung von Waffen, Flugzeugen und Militärbeständen an die Kemalisten erklärte Voincars, diese Abtretung sei durch das vorige Kabinett voßszogen warden; sie habe seiner Ansicht nach bezweckt, die zrtliche Gendarmerje, die die Ordnung aufrecht erhalten sollte, zu bewaffnen. Wag die so werde die fran⸗ zösische Regierung alles tun, was in ihren Kräften stehe, um die zwischen den Alliierten besprochenen Vereinbarungen aufrechtzuerhalten.
— Die Sengtskommission für auswärtige An gelegenheiten stimmte dem Bericht Reynalds über die Chinesische Industriebank zu, wonach die Eröffnung von Verhandlungen zwischen der französischen und der chinesischen Regierung gebilligt wird, um eine Löfung zu suchen, die den französischen materiellen und moralischen Interessen nützen soll.
Der General Sarail, ehemaliger Oberkommandierender der Orientarmee, hat sich in einer Konferenz über die neuen Militärgesetze für eine Dienstzeit von zehn Monaten aus— gesprochen. .
Der tschecho⸗slowakische Ministerpräsident Benesch hat seine Absicht nach Rom zu reisen, aufgegeben und kehrt heute von Paris direkt nach Prag zurück.
Italien.
Ter König hat gestern nachmittag, nachdem de Nicola und Qrlando es abgelehnt haben, das Kabinett zu bilden, u. a. Giolitti empfangen.
— Blättermeldungen zufolge wird die Genueser Kon— ferenz am 15. Eder 23 März zusammentreten. Die Ver— schiebung der Konferenz sei durch die Notwendigkeit, die Vor⸗ bereitungen zum Abschluß zu bringen, unvermeidlich geworden.
Belgien.
Die Kamm er hat den Gesetzvorschlag angenommen, durch den das französisch⸗belgische Abkommen vom 25. Oktober Mal, betreffend die Regelung der Konflikte, die sich auf die Kriegsschäben beziehen, gebilligt wird.
Schweiz.
Der deutsche Gesandte in Bern, Dr. Adolf Müller, weilte vorgestern und gestern in Genf, um mit dem Präsidenten Calgnder und den deutschen Bevollmächtigten über bie deutsch⸗polnischen Verhandlungen Rückfprache zu
— Die Arbeiten des weitaus größeren Teiles der Unterausschüsse der deutsch polnischen Konferenz sind bereits beendet, aber auch die Arbeiten der anderen Aus schülse 9
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den Stand ger Verhandlungen möglich ist. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hofft man, daß das gesamte Ver—⸗ tragswerk gegen Ende der nächsten Woche erledigt sein werde, jedoch können die Unterzeichnungsformalitäten erst später er⸗ folgen, da der Vertrag einen sehr oben Umfang hat, viele Hunderte von Paragraphen umfaßt, die schwierfgsten technischen 2 behandeln wird, außerdem die Herstellung dee französischen Textes und seine Anpassung an den maß— gebenden deutschen und polnischen Wortlaut sorgfältigste Redi⸗ gierung erfordert.
Ein abschließendes Urteil über das Ergebnis der Ver⸗ handlungen läßt sich noch nicht abgeben. Die Zahl der ein⸗ zelnen Streitpunkte ist jedenfalls seit Beginn der Verhand⸗ lungen erheblich geringer geworden. Aber bei den noch unerledigten Streitfragen haben sich die Meinungsverschieden⸗ heiten eher noch verschärft. Im wesentlichen warten noch Probleme der Unterausschüsse 5 (Alteisenfragen), 7 (Gewerk⸗ schaftsfragen), 10 (wichtige Liquidationsfragen), 11 (Minder— heitenschutz) und 12 6zwischenstaatliche Organisationen) der Lösung. Der Präsident Calonder wünscht, daß auch in diesen Fragen eine unmittelbare Einigung zwischen den Beteiligten unter Vermeidung des Schiedtspruchs erfolgen möge., Es ist aber sehr fraglich, ob eine sosche Einigung zu erreichen sein wird. Uebrlgens schweben noch eine Unzahl von Neben⸗
vertragsverhandlungen, die in Posen (Banken), in Warschau
Elektrizität), in Berlin (Teilung der Knappschaften) usw. ge— führt werden. z
Besonders stark ist der Gegensatz in der Minderheits⸗ frage. Die polnischen Vertreter wollen lediglich Einfügung
des Minderheitsvertrags vom 28. Juni 1919 in das deutsch—
polnische Abkommen. Nach deutscher Auffassung ist eine solche Uebertragung auf die oberschlesischen Verhältnisse schon deshalb unmöglich, weil jener Vertrag den unlösbaren Zu— sammenhang zwischen Minderheitsrechten und Wirtschakis⸗ fragen, wie er in Oberschlesien besteht, nicht berücksichtigt. Die deutsche Vertretung
auf strengste Präzisierung aller Anwendungsmöglichkeiten des Minderheitsschutzes im einzelnen.
Die Arbeiten im 12. Unterausschuß werfen außerordentlich schwierige juristische Fragen auf, so die fünftigen Be— jiehungen der gemischten Kommission zu den Landesbehörden und zu den Völterbundseinrichtungen, wie Völkerbundsrat und Ständigen Internationalen Gerichtshof. Nur in unaufhörlichem Zusammenhang mit ben übrigen Teilen des Vertrags ist eine befriedigende Lösung dieser komplizierten Probleme denkbar. Aber auch hier bestehen noch Meinungsverschiedenheiten. So wollen die Polen die Minderheitsfrage von der Zuständigkeit der gemischten Kommisson ausschließen und bei Kiagen der Bevölkerung nur den Appell an den Völkerbundsrat zulassen.
Der gegenwärtige Stand der Verhandlungen beweist von neuem, was übrigens stets von deutscher Seite vorausgesagt wurde, daß es leichter ist, eine wirtschaftliche und kulturelle Einheit zu zerschlagen, als sie nachher wieder zusammenzu⸗ fügen. Immerhin ist man sich auf deutscher Seite und wohl auch auf polnischer darüber klar, daß die gegenwärtigen Verhandlungen nicht nur für den Abschluß des Genfer AÄb⸗ kommens entscheidend sind, sondern auch als Prüfstein für die künftigen deutsch-polnischen Beziehungen überhaupt und die allgemeineren direkten Verhandlungen, die später zwischen den beiden Ländern notwendig werden und in Genf natürlich nicht berührt werden konnten, dienen werden. Auf jeden Fall ist für Deütschland in den gegenwärtigen Einigungsbemühungen bei aller Versöhnlichkeit nur ein Ausgleich möglich, der nicht den Lebensinteressen des Reiches, wie den Rechten der ober— schlesischen Bevölkerung widerspricht. Auch lassen die deutschen Bevollmächtigten keinen Augenblick einen Zweifel darüber be— stehen, daß selbstverständlich eine Einigung in den hier zu lösenden Fragen, so vollständig sie auch sein mag, das schwere Unrecht nicht aus der Welt schaffen kann, das der Beschluß vom 20. Oktober dem deutschen Volke und dem losgerissenen Teil Oberschlesiens zufügte.
Der französische Botschafter in Bern machte am Dienstagabend dem Bundesrat davon Mitteilung, daß die französische Regierung bei der italienischen Regierung eine Verschiebung der Genueser Konferenz beantragt habe.
Schweden.
Der Linkssozialist Lindhagen hat in der Ersten Kammer den Vorschlag eingebracht, der Reichstag solle die Regierung ersuchen, dem Reichstage einen Entwurf zur Abänderung des Zweikammersystems vorzulegen, der nur die Zweite Kammer als Vertretung des Volkes beibehält.
Litauen.
Die litauische Regierung hat der polnischen Regierung in einer Note mitgeteilt, daß sie die letzte polnische Ant⸗ wortnote als Ablehnung unmittelbarer Verhandlungen auf der Grundlage der Erfüllung des Suwalki⸗-Vertrages be— trachtet. Litauen hält zunächst eine Regelung der territorialen Fragen für notwendig und schlägt Polen vor, die Streitfrage einem internationalen Gerichtshof zu unterbreiten, der über die Gültigkeit des Suwalki⸗Vertrages und die daraus zu ziehenden
Folgerungen entscheiden soll.
Griechenland.
Die griechische Regierung hat dem „Temps“ zufolge die beschlagnahmte Kohlenladung des franzõsischen Dampfers „Espoir“, die für die Türkei bestimmt war, nicht frei— gegeben, sondern nur das Schiff selbst. Daraufhin hat die französische Regierung der griechischen Regierung mitgeteilt, daß sie das nicht annehmen könne und daß sie eventuell Ver geltungsmaßnahmen gegen griechische Schiffe anwenden würde. .
Türkei.
Die acht Hauptforde rungen der Angoraregierung, deren Mission sich auf dem Wege nach Paris und Rom be— findet, sind nach einer Meldung der „Morning Post“ folgende: Konstantinopel erhält seine Vorkriegsstellung wieder und wird von fremder Okkupation befreit; die nicht mohammedanischen Minderheiten erhalten nur solche Rechte, die mit dem nationalen Bestand vereinbar sind; keinerlei auswärtige Intervention bezüglich Armeniens; Anerkennung aller von der Angoraregierung ab— geschlossenen Verträge durch die Entente; vollständige Un⸗ abhängigkeit der Türkei in militärischer, finanzieller und politischer Hinsicht; Rückerstattung Smyrnag und alles von den Griechen besetzten Gebietes an die Türkei; Autongmie für Westthrazien und Rückerstattung von Ostthrazien an die Türkei; eine türtische Flotte und ein türkisches Heer, die zum Schutze der Türkei gegen Invasionen ausreichend sind.
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im 11. Unterausschuß dringt daher
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Preuß ischer Staatsrat. 5. Sitzung vom W. Februar 1922, Nachmittags 5 Uhr. (Bericht des Nachrichlenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger
Präsident Dr. Adenauer eröffnet die Sitzung um 5 Uhr 2 Minuten. .
Dem Gesetzentwurf über die, volle Ausnutzung des kirchlichen Vermögens für die Bedürfnisse der Pfarrbesoldung wird dem Antrage des Ausschusses gemäß zugestimmt. . .
Bei der Beratung der Aus führungsanweisung zum Kommunalabgabengesetz empfiehlt ;
Oberbürgermeister Sr. Zarres als Berichterstatter namens des Hauptausschußses é. a. ine Aenderung der Anweisung zu den Bestimmungen über die Beitragsleistung der Arbeitgeber für den KAleinwohnungsbau, die im wesentlichen den Wünschen des preußischen Städtetages entzjpricht. Mit einer Stimme Mehrheit habe der Aus— schuß einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion angenommen, durch den eine Aenderung der von der Reichsregierung für die Woh— nungsluxugstener aufgestellten allgemeinen Grundsätze mit dem Ziele höherer Steuererträge bezweckt werde. Weiter beantrage der Hauptausschuß eine baldige gesetzliche Regelung der Unter— verteilung des Stenerbedarfs der Provinzial⸗ und Kreisverwaltungen zur Vermeidung von Steuerausfällen.
Den Aenderungsanträgen des Ausschusses stimmt der Staatsrat zu. Abgelehnt wird die Entschließung, bei der Reichsregierung auf eine Nachprüfung der allgemeinen Grund— sätze der Wohnungsluxrussteuer hinzuwirken. .
Es folgt der Entwurf der abgeänderten Aus⸗ führungsanweisung zum Volksschullehrer-Dienst—⸗ einkommengesetz vom 17. Dezember 1920.
Oberbürgermeister Dr. Jarres (A.-G.) befürwortet namens des Hauxptausschusses die Annahme eines Antrages, der sich gegen die Verbindung von Gehaltsfragen der Volksschuliehrer mit der Schaffung von Konrektorstellen ausspricht Er hält den Zwang zur Schaffung von Konrektorstellen an den Schulen mit sechs oder mehr aufsteigenden Klassen für verfeblt und regt deshalb die alsbaldige Abänderung des 5 1 des Volksschullehrerdiensteinkommengesetzes an; der im Ausführungsanweisungsentwurf weiter vorgesehene Zwang zur Schaffung mehrerer Konrektorstellen in Schulen mit 14 und mehr Klassen finde deshalb im Gesetz keinen Grund.
Unter Ablehnung eines Antrags Fegter (Dem.), der sich grundsätzlich gegen die Verbindung von Gehaltsfragen mit sogenannten Beförderungsstellen ausspricht und gegen den sich ein Regierungsvertreter wegen der weittragenden Rückwirkung auf die gesamte Besoldungsordnung wendet, stimmt der Staatsral dem Ausschußantrage und mit dieser Maßgabe der Ausführungs⸗ anweisung zu. ;
Die Verordnung über die Erhöhung der Eisen— bahn fahrkosten bei Dienstreisen der Staatsbeamten wird ohne Debatte genehmigt, ebenso mit einigen Aenderungen der Gesetzentwurf über die Neuordnung der kom— munalen Verfassung und Verwaltung in, der Ostmark, die durch Gebietsabtretung auf Grund des Versailler Vertrags notwendig geworden ist. Die durch die Abwicklung und Ueberleitung der Rechts verhältnisse entstehenden Kosten werden nach der Erklärung des Regierungsvertreters insoweit vom Reiche getragen, als die Kostendeckung nicht in dem vorliegenden Gesetz geregelt ist.
Hierauf vertagt sich der Staatsrat auf Donnerstagnach—= mittag 3 Uhr.
Schluß gegen 71 Uhr.
die
Parlamentarische Nachrichten. auswärtige An⸗
Im Anschluß
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Der Reichstagsausschuß für gelegenheiten erledigte gestern zunächst Eingaben. an eine Anfrage des Abg. Dr. Herschel (Zentr. wurden, wie »Nachrichtenbüro des Vereins deuischer Zeitungsverleger“ berichtet, bon Rednern verschiedener Parteien die unerträglich gewordenen Verhältnisse im o berschlesischen Besetzungs⸗ gebiet erörtert, namentlich unter Bezugnahme auf die jüngsten Vorgänge in Gleiwitz. Einmütig kam zum Ausdruck, daß die Regierung den schärfsten Einspruch gegen Gewalttaten erheben müsse. Die Interalliierte Kommission in Oppeln müsse darauf hingewiesen werden, daß es ihre Pflicht sei, die Bevölkerung Oberschlesiens, die ihrem Schutze anvertraut sei, gegen die Fortsetzung solcher Gewalt taten zu schützen. Wie inzwischen mitgeteilt worden ist, hat die deutsche Regierung sich entschlossen, bei der Interalliierten Kommission geeignete Schritte zu tun.
— Der Hauptausschuß des Reichstags beschäftigte sich mit dem fünften Nachtrag zum Reichs haushaltz⸗ vlan für das Rechnungsjahr 1921. Abg. Dr. Pach nicke Dem.) stellte als Berichterstatter fest, daß durch die fünf Nachtrags— etats der ordentliche Haushalt für 1921 auf 172 Milliarden Mark angewachsen ist gegenüber einer ursprünglichen Schätzung von 33 Milliarden. Er gab dabei der Vermutung Ausdruck, daß der für
1922 errechnete Ueberschuß von 16,5 Milliarden Mark verschwinden
und einem Fehlbetrag Platz machen werde. Die Wirtschaftsbeihil fen seien bereits zur Zahlung angewiesen im Gesamtbetrag von S50 Millionen. Eine wirkliche Neform könne jedoch nur durch ent prechende Erhöhung der Grundgehälter erfolgen. Anträge der Unabhängigen Sozialisten und der Mehrheitssozialdemokratzen per⸗ langen, daß die widerrufliche Wirtschaftebeihilfe nur an diejenigen Beamten zu zahlen ist, deren Gesamteinkommen ausschließlich der Kinderzulage nicht mehr als 50 000 4 bezw. 44 006 beträgt Der Ministerialdirektor von Schlieben (Reichsfinanzministerium führte aus, daß den Beamten an den Orten, an denen besonder⸗ chwierige Wirtschaftsverhältnisse vorherrschen, in hinreichendem Maße geholfen werden müsse. Eine weitere gleichwertige allgemein; Erhöhung des Teuerungszuschlags könne keinen gerechten Ausgleich bringen, da sonst den Beamten an vielen anderen Orten Be träge bewilligt würden, die unter Berücksichtigung der örtlichen Teuerung über die wirtschaftlich gebotenen Grenzen hinausgehen. Aus diesen Erwägungen heraus habe sich die Reichsregierung ent. schlossen, den Beamten an Orten mit besonders schwierigen wirt schaftlichen Verhältnissen widerrufliche Beihilfen zu gewähren, deren Höhe von dem Ergebnis der noch im einzelnen vorzunehmenden Er⸗ hebungen abhängig ist. Der Nedner wandte sich dann gegen die vor liegenden Anträge, deren Befolgung zu den größten Unzuträglichkeiten führen würde. Es käme als Folge dessen zu ganz ungerechtfeitigten Ueherschreitungen in den Gehaltszahlungen dergestalt, da beisplelẽ weise ein Beamter der 43 000 4 Gehalt bezöge, plötzlich vielmehr Bezüge erhielte als ein anderer Beamter einer höheren Gehalts stufe Abg. Delius (Dem.) führte aus: Ein neues Grperiment wird mit dieser neuesten Cinkommensverbesserung au den Beamten vorgenommen. Es ist bedauerlich, daß man im Reichs finanzministerlum aus der 36 herigen Besoldungspolitik nichts gelernt hat. Was vor Jahren beseitig wurde, die Differenzierung der Teuerungezulagen, taucht jetzt wieder quh Neuer Zündstoff wird in die e, ,. geworfen. Man sollte meinen, daß die unglückselige Ortsklasseneinteilung, mit deren Nach prüfung wir uns jetzt beschäfligen, gerade genug verheerend gemi hat. Hier schafft man neue Erregunge erde. Gin noch viel stärk Wettlaufen wird beginnen. Wird der Reichttag dem fiand halt können? Nebenbel wird der Ueberteuerungszuschuß höchft ungerecht, wenn er, wie es geplant ist, schematisch angewandt wird. Die Beamte in den Orten, wo die gutbezahlten Arbeiter wohnen, scheiden aus. Da wird nicht verstanden werden. Das ganze Befoldungswesen wird w f. 8
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Nan, müßte folgerichtig zur Ablehnung koinmen, wenn die Ren
in . etwas Besseres bieten könnte. Ye gige ien, der Fall. Degbalh imuß man die fem unsinngen im * Zwange der Verhãltnisse zustimmen, um wenig sfeng etwas sir tn notleidende Beamtenschaft zu retten. Die Verantwortung haben die Gewerkschaften zu tragen, die mit der Regierung die m, ,. frasen. Win ferderm eine sefortige Regelung ker enn ung
; ö ; gelung der Grundgehälter, robei eine Nach hrũ fung der Kinderbeihilfe, sosortige Einleitung von Vorarbeiten zur Beseitigung der Drtszulagen, Bier eren ch nn des Beohnungggeldes zu erfolgen haßen. C3 mmnß chnell , . werden. Die Anträge Breunig U. Soz ) und Stein for (S6 2. inn kechnisch unmöglich. Cin Unterschied kann nuf E e ,, der Grundgebälter gemacht werden. Der Grundsehfer der der ah . Besoldungspolitik liegt in der Verkoppelung der Arbeiter l. ene den Gehältern. Dieser Zustand ist unhaltban“ Die de,, ,, w. darf nicht gingerechnet werden. Abg. Sch m id t⸗ Ster ii (D Nat. lt ganzen Maßnahmen der Wirischaffsbeihilfen für em n= tenre Orte jrundsätzlich für verfehlt. Allerdings komme man jetzt nicht darum rum, weil die Parteiführer ausschließlich der Deutscht at mne, 'm Zustinmung zur Ausjahlung gegeben hätten. Aber K Wirischafts⸗ eeihillen würden den bis herigen Juftand nur verschärfen Die jenigen zöd Srte, die für di Wirtschaflsbeihisfe ausersekben eier eigen allerdings zufriedengestellt sein, aber die Beamlen aller anderen Drte würden desto weniger zufrieden fein. Die Kürzung der Wirtschafts= beihilfen bei den Diätaren sei ebenfalls ungerechtfertigt rtr, seien voll ausgebildet, Beamte und verdienten gerechterweife dieselben Wirtschaftsbeihilfen wie die anderen Beamten, da sie unter derselben Teuerung litten. Gbenso sei zu beflagen, ban die Pensionäre von den Wirtschaftsbeibilfen ausgeschlossen seien. bg Stein?k erf Soß) möchte die Wirtschaftzbelhilsen auch acht als Deal der Gebalteregelumng bezeichnen; sosange aber noch rern wirlich brauchbarer neuer Vorschlag gefunden worden sei, fo lange müsse man eben mit den Wirtschaftsbeihisfen vorlieb nehmen. Abg. Breunig (h. Soz.) hielt ebenfalls die Wirtjchaftsbeihilfe als llebergangsmaßnahme für notwendig. Auf nfragen verschiedener Partelen erklärte der Ministerialdirektor Pon S chlieben, daß im besetzten Gebiet die Besatzungszulage unverkürzt neben der Für das besetzte Gebiet festgesetzten allgemeinen Wirtschaftsbeihilfe gezahlt verde, Abg. No rath ( D. Vy) hielt die n Wirtschaftsbeihilfen, die bier im Hauptausschuß ausgeübt werde, nicht für berechtigt, da die Parteien ihre Zustimmung zu den Wirt— schaftsbeihilfen prinzipiell bereits gegeben hätten. Die Beihilfen müßten als Uebergangs maßnahmen betrachtet werden. Abg. Ersing Jentr) erklärte, daß seine Partei für die Wirtschaftsbeihilfen! der Beamten stimmien werde; denn daß weite Beamtenkreise in einer Notlage seien, sei richtig. Die Vertreter der Beamtenschaft feien ber leider selbst nicht einig über eine zufriedenstellende Regelung der Gehaltsfragen. Abg. Bender (Soz.) sprach dafür, daß an die höheren Beamten mit einem Grundgehalt von 41 566 4 vie Wirt⸗ schastsbeihilfen nicht gezahlt würden. Abg. Beuer mann D. Vp.) wandte sich entschieden hiergegen. In Gruppe XIII seien überhaupt nur 2000 Beamte vorhanden; an so— genannten höheren Beamten von Gruppe X ab gebe es, negesamt nur 169000 gegenüber 518 871 der niederen Gruppen. Der Nerner beantragte eine Entschließung, wonach die Wirt. schaftsbeihilfe der Beamten als Uebergangsmaßnahme zu betrachten sei und abgebaut werden solle mit der bevorstehenden grundlegenden lenderung der Besoldung der Beamten, durch wesche eine ausreichende Hezahlung aller Beamten gesichert werden müsse. Die Abgg. Dr. pachnicke (Dem.) und Delius (Dem) solgende Entschließung: Die Reichsregierung wolle auf die Lander ngierungen dabin einwirken, daß die aus den letzten Befoldungs— gelungen noch rückstãndigen Beträge und die jetzt gewährten Ueber- thuerungszuschüsse sofort ausgezahlt werden. Bie beiden Ent- bließungen wurden vom Hauptausschuß angenommen. Geheimrat tühnsemann (Reichs finan zministerium erklärte bezüglich der luszahlung der Wirtschaftsbeihilfen an die Diätare und an die in Vorbereitung befindlichen Beamten, daß es in Aussicht genommen ä, den Diätaren und den Beamten im Vorbereitungsdienst die Wirt— sbaftsbeihilte mit den Hundertsätzen zu zahlen, die der Berechnung rer Bezüge zugrunde liegen, z. B. bei den Militäranwärtern Diätaren 5, 88 und 103 Prozent. — Die Anträge, die für se Zahlung der Wirtschaftsbeihilte eine Grenze des hehalts von 144000 50 000 M verlangen und den keamten, die mehr beziehen, keine Wirtschaftsbeibilfe zukommen kssen wollen, wurden vom Hauptausschuß abgelehnt. Dem ufolge wurden die Wirtschaftsbeihilfen in der Form, wie se die Regierung vorgeschlagen hat, vom Häuptausschuß bewilligt. Bei der Abstimmung gab Abg. Schiele (D. Nat.) für seine Partei solgende Erklärung ab: Die Deutschnationale Fraktion stimmk nur mter den schwersten Bedenken zu, um den notleidenden Beamten die Hilfe nicht vorzuenthalten. Tie Zustimmung geschieht jedoch nur für as laufende Vierteljahr bis zum 31. März 1922. Seine Fraktion legt schärfste Verwahrung ein gegen die Vereinbarung der Regierung nit den Gewerkschaften über den Kopf des Reichstags hinweg. Sie seht in der Maßregel, die ein stark politisches Gesicht zeigt, Line ver— hängnisvolle Quelle neuer Beunruhigung in der gesamten Beamten shaft. Seine Fraktion erwartet befriedigende Regelung auch dieser lngelgenheit bei der in Aussicht gestellten Neuregelung der Gehälter, md zwar auf der Basis der Grundgehälter. Diese Neuregelung muß mit größter Beschleunigung erfolgen.
Im fünften Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1921 wurden kner beim Etat des Reichsministeriums des Innern D Millionen Mark bewilligt. Der Regierungsvertreter sihrte hierzu aus, daß infolge der Auswirkung des Gesetzes, betreffend lie Richtsperbältnisse der ehemaligen elsaß⸗lothringischen Beamten, pom 11. Januar 1922 sowie infolge der jetzt neu eintretenden Er— höbung der Teuerungszulagen der Beamten und Angestellten und der Besatzungszulage die bisher bewilligten 234 Millionen Mark nicht gus⸗ richten. Zur Bestreitung der Mehrkosten seien obige 10 Millionen Mark hrforderlich. Für den Haushalt des Reichsarbeitsministeri ums purden rund 463 Millionen Mark für Rentenzulagen an Eömpfänger einer Fnvaliden-, Witwen⸗ oder lItersrente aus der Invalidenversicherung und i Perletztenrenten aus der Unfallpersicherung bewilligt. Bei der dann folgenden Etatsposition im Haushalt des keichsministeri ums für Ernährung und. Land virtschaft, worin 235 Milliarden Mark zur Verbilligung bon Auslandsmais für Futterzwecke angefordert herden, erklärte Abg. Dr. Pachnicke (Dem). daß die Erhöhung n Summe für Maisberbilligung — insgesamt 47 Milliarden ich hauptsächlich aus den Preis- und Valutabewegungen erkläre. Die bdeckung des Kredits Habe bei hohem Guldenstand erfolgen müssen. Der Redner fragte, ob die Wuchergerichte da, wo es sich um ungerecht⸗
bis
tigte Verteuerung von Lebensmitteln handelte, energisch eingeschritten
en. Regierungsseitig wurde zu der Position ausgeführt, uiß in ber Cen hilf, die Ei Anforderung der Mittel für 1921 borgelegt wurde, davon ausgegangen worden sei, daß gegenüber lem an sich möglichen Maigbebarf von 1 255 000 Tonnen für Tausch⸗ hecke vorautssichtlich nur 1200 000 Tonnen gebraucht werden litden. Tatsächlich werde nun aber der als möglich angenommene arf annähernd erreicht werden. Der Betrag von 1,054 Milliarde ark sei seinerzeit auf Grund eines Umrechnungskurses don Il 16 Lich einem holländischen Gulden errechnet worden. Hätte sich dieser nt in weiterem Verlauf des Jahres 1521 im Durchschnitt gehalten, söo hätte der Mehrbedarf von 71 000 Tonnen Mais infolge des Sinkens I Maisvreisesß iCn den Erzeugerländern durch die bisher bewilligten Mittel gedeckt werden können. Infolge der ungünstigen Devisen wicklung hätten jedoch bei Beschaffung der Teyisen fü die aizmenge, die mit dem Betrage von L041 Milliarde Mark ie beschafft werden sollan, bis zu jo „ für den Gulden gezahlt rden müssen. Der im Ausland aufgenommene Kredit sei dabei zu hem Durchschnittskurse von 67 * gleich einem Gulden abgedeckt werden. i bisher hewilligten Mittel reichten infelgedessen zur Durchs i hrung Majsgeschäftz' nickt aus. Inmjeit selen noch hunderttausend mne Mais einzuführen. Bei Berücksichtigung der hisher ent. ndenen Mehrkosten und bei zugrundelegung eines Umrechnung
ales von 66 A gleich einem Gulden jseien daher außer den bereits
für
scharfe Kritik an den
beantragten
System unter dem
n Verfügung gestellten Mitteln noch 2, 3., Milliarden Mark zur Abwicklung des Maitgeschäfts erforderlich Aus der Mitte des Aus⸗ schusses wurde. darüber Klage geführt daß der Mais in nicht unerheblichen Mengen pon en Landwirten zur Srxirituserzeugung verwendet worden sei, statt daß er im Interesse der Volksernähtung einem eigentlichen Zwecke, der Schweine icht, zugeführt werden ware. Auch sollten in zahl, reichen Fillen Bezugs scheine auf verbilligten Mais usgegeben worden sein, ohne daß die Emy fãnger ihrem Abgabefoll an Getreide gerecht worden eien. Seitens der Reichsregierung wurden diefe Mißftände bestätigt. Da die Verteilung der Bezugs scheine den Kommunalver⸗ bänden bez, den Landern üßertragen morden sei, habe es zunächst nicht in der Gewalt des Reichsministeriums für Ernährung und . vVirtschast gestanden, derartige Mißstände auf der Stelle zu verbinde
Es, würdeg jetzt aber alle Fälle nachgeprüft! und zu treffendenfalls die strengsten Maßnahmen gegen die Schul. digen, auch die Forderung der perssnlichen Ersatzpflicht eingeleitet werden. Im Anschluß hieran verfündete Abg. Dr. Pachnicke (Dem.), daß in Preußen im Jahre 1920 wegen Zu⸗ wwerhandlungen gegen Vorschrfften zur Sicherstellung der Vohlks— emährung 207 347 Bestrafungen erfolgt seien, darunter wegen Schleichhandels 669. Es entwickelte sich dann noch eine sehr augs⸗ fũhrliche Debatt über eine Etatéposition, die nachträglich zur Ver⸗ billigung von Auslands getreide und Rais für Nie Brotversorgung noch 5.371 Milliarden Mark anfordert. Die Beschlußefassung darüber foll jedoch erst am heutigen Donnerztag erfolgen. . .
—
wurde
Im Reichstagsausschuß der Ent wurfei
erhöht. unterhaltspflichtige Personen Zarden hat, diesen Antrag
wenn eine Familie mehr als zwei zählt. Der Ministerialdirektor Dr. anzunehmen. Der Beschluß erste daß steuerlich auf Jahre oder Jahrzehnte zur ũckliegende mögenszuwachsbeträge zurückgegriffen Dem durch zu 5 16 beantragte Vorschrift Rechnung getragen, daß bei Anrechnung der Steuer ein Vermögenszuwachs, der länger als zwölf Jahre zurück⸗ liegt, außer Ansatz bleiben solle“ Das müsse genügen. Nach dem
Ver⸗
werde. sei
/
ei über
Lesung habe vermeiden wollen,
die
Beschluß erster Lesung könne es im Hinblick darauf, daß das einmal
sestgestellte Endvermögen so lange als Anfangsvermögen gelte, bis er⸗ neut Vermögenszuwachssteuer zu veranlagen sei, vorkommen, daß jemand, der 27 von einer Million habe, steuerfrei bleibe. auch nicht gewollt. Der Antrag Lange wurde vom Ausschuß angenommen. Die Steuer wurde in einem Antrage Lange⸗Hegermann JZentr.), wie folgt, vorgeschlagen. Vermögens zuwachssteuer beträgt für die ersten angefangenen oder vollen 200 000 4 des pflichtigen Vermögenszuwachses für die nächsten angefangenen oder vollen
Das sei unerträglich und Heger mann (Zentr.)
steuer⸗ J l vo, 2 d,, 300 000 3 300 000
1000000
1000000 . 1000000 .
. ̃ 10009000 ; i. 2 ö . . 10009000 9 fuͤr die weiteren Beträge . 10 Berechnung der Steuer bleibt ein Vermögenszuwachs, der länger 12 Jahre zurückliegt, außer Ansatz Abg. Dr. Helfferich D Nat.) erklärte, daß dieser Tarif jetzt bestehenden Geld⸗ entwertung nicht Rechnung trage, zog aber seinen Widerspruch zurück, nachdem Vertreter der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und der Demokraten betont hatten, daß mit der Annahme des Tarifs nicht ausgedrückt werden solle, daß der Tarif der heutigen Geldentwe rtung entspreche, und daß also bei einer später etwa notwendig werdenden Aenderung nicht von diesem Tarif als einer für den jetzigen Zeit- punkt zutreffenden Grundlage ausgegangen werden könne. Da jedoch das Vermögenszuwachssteuergesetz erst 1926 wirksam werde, so ließe sich der Tarif wegen der Unmöglichkeit, die künftige Entwicklung vorauszusehen, nicht endgültig festlegen. Der Vertreter der Sozialdemokratie vertrat eine gegensätzliche Auffassung und glaubte, daß der Tarif dem gegenwärtigen Zeltvunkt angepaßt sei. Gemäß dem Antrag Lange ⸗Hegerm ann (Zentr) wurde der Tarif vom Ausschuß beschlossen. Die übrigen Bestimmungen wurden nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen, damit auch das ganze Gesetz.
Der Ausschuß beriet sodann den Entwurf eines Gesetzes ur Aenderung des Körperschaftssteuergesetzes. Eine Debatte entstand zunächst über die Frage der Stenerfrei heit der gemeinnützigen Kreditanstalten und darüber, was unter solchen zu verstehen sei. Gemäß einem Antrage Lange -Hegermann (SZentr) wurde eine Bestimmung auf⸗— genommen, wonach zu ihnen gehören: die Reichsbank, darlehnsfassen, die Staatsbanken, die öffentlichen oder öffent⸗ lichen Verkehr dienenden Sparkassen, sofern sie s uf die Pflege des eigentlichen Sparkassenverkehrs beschränken, sowie die bon Körperschaften des öffentlichen Rechts gegründeten und ge— leiteten gemeinnützigen Kreditanstalten. Die etwas dehnbate Fassung der ersten Lesung wurde gestrichen. Die Abg. Dr. Rie ßer (B. Vp.) und ten Hempel (Zentr.,) stellten Anträge, die sich auf das Verbot des Abzugs der Körperschaftssteuer bezogen. Der Ministerial= rat Dr. Zarden bat, den Antrag des Abg. D auf
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Dr. Rießer Streichung des Verbots des Abzugs der Körperschaftssteuer abzu— lehnen. Es sei ein alter Grundsatz, daß die Einkommensteuer vom Ein⸗ kommen der physischen Personen nicht abgezogen werden dürfe; gleiches müsse folgerichtig auch für die Körperschaften gelten, da die bon ihnen zu entrichtende Einkommensteuer, wenn auch zwei ver⸗ schiedene Gejetze beständen, von gleichen Grundsätzen beherrscht werde. Außerdem führe das Verbot zur Begunstigung der Leistungsfähigsten. Denn je größer der Gewinn und demgemäß die Körperschaftssteuer sei, desto größer sei der abzugsfähige Betrag. Der Antrag ten Hompel (Str.) wurde vom Ausschuß an“ genommen, der Antrag Rießer (D. Vp.) abgelehnt. Zu § 11 wurde beschlossen, daß im Gegensatz zu den Reschlüssen der ersten Lesung die Lebensversicherungs-⸗Akftiengefellschaften und Ver⸗ sicherungspereine auf Gegenseitigkeit zu den Erwerbsgesellschaften zählen; hingegen wurden ausgenymmen die Schiffsbeleihungsbanken. F 14 erhielt eine neue Fassung, die bewirken soll, daß die Genossen⸗ sckafte zentralen befreit werden, aber die Befreiung nicht auf andere Körperschaften beliebig ausgedehnt werden kann. 5 14 lautet nunmehr: „Die in ihrer Hauptbestimmung als Zentralen der Ge— nossenschaften wirkenden Genossenschatten, Gefellschaften mit be— schränkter Haftung und Aktiengesellschaften, deren Gesellschafter aus— schließlich oder doch überwiegend Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossen— schaften sind und deren Geschäftebetrieb sich aut den Kreis der Mit glieder beschräukt, jofern sie satzungsgemäß nicht mehr als 5 vom Hundert jährlichen Ertrag verteilen dürfen, bei Auslosung oder Aus— scheiden eines Gesellschafters nicht mehr als die eingezahlten Anteile zurückgewährt wird und im Falle der Auflösung der Ueberschuß für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.“
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Der finanzpolitische Ausschuß des Reichswirt schaftsrats beschäftigte sich mit dem Ent wur feines Ge— setzes üher die geltungsdauer des Gesetzes gegen dis Kapitalflucht. Der Entwurf sieht eine Verlangerung der Geltungsdauer bis zum 31. März 1923 vor. Der Vertreter des Reichsfinanzministerium s gab einen eingehenden Ueberblick über die drei verschiedenen Teile des Gesetzes: 1. die Ueber= wachung des Zahlungsverkehrs. 2. den n und 3. die Uehber⸗
wachung des Hon
Jahre keinen, im 28. Jahre dagegen einen Zuwachs
Staffelung der
rein richterlicher Natur sei, in sich schließe.
die Reichs⸗
die Wirkung wurde ein ae, * Anhalt durch die vor der Postuberwachung gemeldeten erdachtsfälle gegeben. Von besonderer Wichtigkeit sind die Verhandlungen dem Aus⸗ lande, die eine gegenseitige Rechtshilfe anbaeren. Ein derartiger Vertrag ist mit der Tschechs Slowakei bereit, abgeschlossen; mit Desterreich, Holland und der Schweiz schweben Verhandlungen. In der Erörterung wurde darauf hingewiesen, daß, solange die Steuer⸗ sätze s9 hoch und die Steuerpflichtigen daher geneigt seien, sie für untragbar zu Lalten, das Bestreben einer Steuerflucht bestehen werde, dem pon der Regierung entgegenzutreten versucht werden müsse. Es kam dabei zum Ausdruck, daß ein grundlegender Wandel in diesen Verhältnissen nur durch eine Aenderung des *r Steuersystems eintreten könne, etwa durch eine Erfassung der Gewinne an der Quelle, die die Steuerflucht, gegenstandslos machen würde. Der Aus schuß stünmte daraufhin dem Gesetzentwurf zu mit der Muß⸗ gabe, daß die Erlaubnis zur persönlichen Mitnahme von zahlungsmitteln der Geldentwertung ent⸗ sprechend bis zu 20000 4 erhöht wird.
— Der Zwölferausschuß des Vorläufigen Reichswirt⸗ ftsrats für Umsatzsteuer hielt heute eine Sitzung.
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Der Landtagsaus huß für Beamtenangelegen⸗ ten verabschiedete am Dienstagabend den Gesetzent wurf
die Errichtung eines Landesschiedsgerichts. Der von seiten der Kommunalbeamten gewünschte Unterbau in Bezirksschiedsgerichten wurde abgelehnt. Die Staatsregierung gab jedoch die Erklärung ab, daß das Ministerium Über die Einstufung der Gemeindebeamten und ihre Vergleichung mit den Reichsbeamten Richtlinien gufstelle, die in allernächster Zeit herauskommen würden. Jun diesen Richtlinien jeien für die Gemeindebeamten Mindestsätze vorgesehen, unter die keine Gemeinde gehen dürfe. Die Ausführung und ihre Ueberwachung solle den Oberpräsidenten übertragen werden. Bei ihnen sollten besondere Gutachterausschüsse eingerichtet werden, in die Angehörige der Gemeinden und der Beamten herufen werden und die zu allen wesentlichen Fragen gehört werden sollten.
Dem preußischen Landtag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Zuschlägen zur Grunderwerbsteuer, nebst Begründung zu möglichst baldiger Beschlußfassung zu—⸗ gegangen. . .
Nachdem das Grunderwerbsteuergesetz und das Landessteuergesetz den Ländern die Befugnis eingeräumt haben, Zuschläge zur Giund— erwerbsteuer zu erheben, hat Preußen, wie in der Begründung aus⸗ geführt wird, durch das Geseß vom 7. Mai 1920 von diesem Rechte Gebrauch gemacht. Bei dem Erlaß des Gesetzes ist im Hinblick auf z 49 Absatz 4 des Landessteuergesetzes davon ausgegangen, daß die
Sz 16 soll danach lauten: Die Zuschläge überall die gleiche steuerliche Behandlung wie die Reichs
steuer selbst zu erfahren haben, daß sie insbesondere auch dem⸗ selben Rechtsmittelzuge unterliegen. Inzwischen hat aber der Reichs- finanzhof in mehrfachen Entscheidungen den 8 40 Absatz 4 des Landes⸗ steuergesetzes dahin ausgelegt, daß die Verwaltung der Zuschläge im Sinne dieser Vorschrift nicht die Tätigkeit des Reichsfinanzhofs, die Sofern seine Tätigkeit in Anspruch genommen werden soll, hält er seine besondere Bestelfung als oberste Spruchbehörde für Landesabgaben gemäß § 32 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung für notwendig. Verhandlungen, die hierüber mit dem Reichsfinanzministerium. eingeleitet wurden. haben bisher zu keinem Ergebnis geführt, weil der Reichs- finanzhof, der zu dieser Frage gutachtlich gehört wurde, mit Rücksicht auf das übermäßige Anwachsen seiner sonstigen Dienstgeschäfte von der Nebertragung der letztinstanzlichen Ent⸗ scheidung in Zuschlagssachen auf ihn Abstand zu nehmen gebeten hat. Anderseits sind auch bei den Bezirksausschüssen Zweifel bezüge lich ihrer Zuständigkeit für die Berufung gegen die Entscheidungen über die Zuschläge entstanden. Da die Frage der Zustãn digkeit für die Entscheidung über die Rechtsmittel betr. der Zuschläge einer alebaldigen Lösung dringend bedarf, empfiehlt es sich, sie für Preußen durch Landesgesetz zu regeln. Diese Regelung muß mit tunlichster Beschleunigung getroffen werden, da Bezirksangschüssen und. dem Oberverwaltungsgericht bereits eine größere Anzahl von Rechtsmitteln vorliegt, deren Ent scheidung mit Rücksicht auf den unsicheren Rechtszustand ausgesetzt oder abgelehnt ist. Eine weitere Hinausschiebung der Entscheidung ist weder für das Land und die Gemeinden noch für die Steuer⸗ pflichtigen erträglich. Zugleich sind in dieses Gesetz noch einige weitere Vorschriften aufgenommen worden, welche Lücken urd Zweifel be—⸗ seitigen sollen, die sich bei der Handhabung des Gesetzes vom 7 Mai 1920 binsichtlich der Auslegung der S5 1 und 2 sowie hinsichtlich der Zinsen und der Strafen ergeben haben.
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Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.
Der Große Ausschuß der Vereinigung der Deutschen Arbeit gebervperbände hat am 22. Februar in Berlin ge—⸗ fagt. In dieser Sitzung wurde, wie W. T. B.“ mitteilt, folgende Entschließung gefaßt: Der Große Ausschuß der Vereinigung der Teutschen Arbeitgeberverbände hat von dem Bestreben verschiedener Gewerschaftsgruppen Kenntnis erbalten, die Vorteile der tariflichen Hestimmungen nur denjenigen Arbeitnehmern zukommen zu lassen, die in einem der drei hauptsächlichsten Gewerkjchaftsverbände organisiert sind. Der Ausschuß tritt diesem Bestreben mit aller Entschiedenheit enk= gegen. Er lehnt es ab, sich beim Abschluß von Tarif⸗ verträgen von anderen als wirtschaftlichen Gesichtswunkten leiten zu lassen und das Mittel der tariflichen Vereinbarung zu einem Mittel des Organisationsswanges aus arten zu lasfen. Er ist des ferneren der Meinung, daß eine solche Forderung der verfassungsmäßig gewährleisteten Koalitiong⸗ freiheit widerspricht und ein aus solchem Anlaß und zu solchem Fiele angefangener Streik der Gewerkschaften ein unverantwortliches Ver⸗ gehen an der deutschen Volkswirtschaft sein würde.“
In einer vom Beamtengusschuß und den Angesteltten“ raten der Stadt Köln einberufenen Versamm lung wurde „W. T. B. zufolge beschlossen, einen sofortigen Vorschu 5 von 3800 4 zu verlangen. In einer dem Ober büärger⸗ meist er, dem Reichs finanzminister und dem Reichs. tagspräfidenten übersandten Ent schließ ung wird darauf hingewiesen, daß die Stimmung namentlich in den unteren und mittleren Gruppen der Beamtenschaft durch die Teuerung aufg äußerste gereizt sei.
Wie der Allgemeine Verband der deutschen Bankangestelllen dem W. T. B. mitteilt, hat der Reichsarhbeitsminister seine im letzten Schiedsspruch für das Bankgewerbe vorgesehene autoritative Aeuße tung darüber, ob Die Lebenshaltungskossen seit Dezember fo TRwachsen sind, daß eine Revision der Gebalts bezüge der Bankangéstellten fich erforderlich mache, abgelebnt und statt dessen vorgeschlagen, einem Schlicht unggausfchuß, dem die Beisitzet der Tarifparteien angehören, dtese Vorentscheidun zu über. tragen. Dieser Schlichtungsausschuß soll mit moöglichster . gung einberufen werden und gleichzeitig für den Fall, daß er zu einer bejahenden Entscheidung kommt, die Gehaltserhõhungen festsetzen. In Bremen ist in einer gestern abend abgehaltenen Ver. jsaminlung der Straßenbabngr beschlessen worden, heute in den Ausstand zu treten. Der Betrieb ruht auf sämtlichen Unien.
Aus Kopenhagen wird dem W. T. B. telegraphiert, da der Streit zwichen den a n n, , 6 gebenn sich weiter verschärft hat. indem die Kopenhagen Baufachorganfatiogen den Vorschlaa . tommissien mit erdrückender Mehrheit
abgelehnt . und Veit laben Ü n rn den dan gerin ; ach ? .
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