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Batßarzßeiter niht imäter in dem von ö ,, . ö ch ch sage gleichgeste lller Lehranstalken ober aushilfgmweise das Reife⸗ ] gen über die Zahlung ber Dienstaufwandsentschädl ng an n 38 w 2. ĩ t 5 GB e 5 1 9 9 e
ohne weiteres, auch von mir als wünschenswert zu bezeichnenden zugnis für die Obersekunda einer höheren Lehranstalt. Außer⸗ Forstbetriebsbeamten im Rechnungsjahr 1921 enthält solgend D . ĩ ĩ m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Umfange gewährleistet sei. Es kann sich aber doch bei solchen Be⸗ dem können zugelassen werden befähigte Vollsschüler, wenn sie Bestimmung: Nr. 68. BVerlin, Dienstag, den 21. März 1922 e .
schwerden nur um Ausnahmefälle handeln, die ich auch nicht eine besonde ve Aufnahmeprü ü i 2 . ? e eprüfung auf der Grundlage der An⸗ Für das Rechnungsjahr 1921 werden den Regie billigen würde. Schon unter dem is. Januar 1921 hat mein forderungen für die Abgangsprüfung von der Mittelschule — Dienstaufwandsentschädigungen und ge eh ee e . Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Ytonat Februar 1922. . Februar . Januar bis Februar
ae. , g,. der jetzige Ministerprãsident, eine Verfügung außer fremden Sprachen — mit Erfolg ablegen. überwiesen: n . . Anschluß an die Frage der Wahlen zu den Ich darf für meine Person einfügen, daß ich in diesem Beschluß 1. für Revierförster, die ein Pferd halten, je coo0 4 Den 6. 2 . . Frage hingewiesen ist, welche Wald⸗ ganz besonders begrüße, daß der Aufstieg aus der Volksschul⸗ aufwandsentschädigung und 2200 Pferdehaltung ü. , , ie . rbeitnehmer anzusehen sind. Ich darf bildung in unsere Försterlaufbahn weiterhin möglich sein wird, 2. für Revierförster, die ein Pferd nicht halten, durchschun ; 4 9. 3 4 esen: . . eine Förderung. die im demokratischen Staate, in dem wir leben, je 27 00 Æ im Osten und 3000 Æ im Westen une m zahl von Betriebs vertretungen zu ermöglichen, soll eigentlich als selbstverständlich erscheint. Die Ausbildung soll um⸗ wandsentschädigung und 1560 4 Fahrradzulage, wenn a. ,,. , der . „ständiger Arbeiter“ 3 eine einjährige Lehrzeit, davon etwa sieben Monate beim Fahrrad gehalten wird; 9 f mo ; un i auch die nur vegelmäßig alle Förster unter vorzugsweiser Betätigung bei Hauungen und 3. für Förster, die im dienstlichen Interesse ein Pferd Preßkohlen aus 3 h e r,. beschaftigte Arbeiterschaft mit einbegriffen Kulturen, dann fünf Monate beim Oberförster. Es folgt ein und bisher die Pferdehaltungszulage von 180 4 n. rz enn asbeiit ke Steinkohlen Braunkohlen Koks J Braun ehlen. Steinkohle Braukohlen Koks . d,, . ;. . ort diese Veisungen noch immer eng ausgelegt einjähriger Besuch der Forstschule mit hauptamtlichem Direktor je 3000 Æ Dienstaufwandsentschädigung und 2200 4 Pferd. Steinkohlen lauch Naßpreß⸗ U Stemmtoblen 2 werden, l stimme ich, daß im Staatsforstbetriebe zur Klasse und zwei akademisch gebildeten forstlichen Lehrern, während be⸗ zulage; . ; . : steine) . . eine) der . Arbeitnehmer im Sinne des § 4 B. R. G. die in lanntlich von den Vertretern der Förster ursprünglich ein zwei⸗ für Förster durchschnittlich je 1000 4 im Osten und 139) . — t t t. t. . Baldarbeiterwohnungen untergebrachten Forst. jähriger Besuch der Forstschule gefordert wurde. Ich möchte doch im Westen Dienstaufwandsentschädigung. ; Oberber , e,, . . arbeiter, die im 8 26 der F. D. A. genannten Facharbeiter — dem Herrn Kollegen Strese — ich glaube, er war es, der darauf Wird ein Fahrrad gehalten so erhöht sich dieser Be e, . 33 m . 55 913 53 36 82 M05 3664 , 1116 239 143 336 1295 164 446 . auch . Abgeodneter Wende erwähnt hat — die daselbst hinwies — erwidern, daß der Beschluß, den einjährigen Besuch um 150 4; — h . ö ; . 4 ö 9 189! * 2 ö 1069 6 2 71 io n . ö 99 l 20 8 stã a0 * 3 . 8 6. 3 6. ; ö ,. . . ; 2 1 . . . 43827 82 . = — . 6. ö 3 k sonstigen. den festen Stamm der Forstschule zum Grundsatz zu machen, nicht etwa auf 5. für Forstsekretäre durchschnittlich im Osten 1400 4 und im Clausthal) ..... . 39 449 161 922 3147 893 9 81 238 336 335 6 545 14 . 24 1 ö die in vegelmäßiger Wiederkehr zu längerer Be⸗ finanzielle Gründe zurückzuführen ist. sondern daß diese eine er— Westen 1600 „ Dienstaufwandsentschädigung und eventues. Dortnugd ; — 7 451 352 — 1755 747 28 538 — 165 35 56 — 3 7465 643 676 60685 . . 4 Waldarbeiter zu zählen sind. Nicht zu heblich geringere Rolle dabei gespielt haben als die Erkenntnis, 150 M Fahrradzulage; ö. , nnn , . . . i n. ,, ö 8 11 tamen nüt die für kurze Zelt angenommenen Ge, daß Ke ber defferer schulmäßigen Borbitdung der jungen Seu für die überzähligen Förster und Unterförster durhfschnit. Preußen ohne Saar gebiet. 11 oso 843 8 236 a2 2 T3 77o 1697 858 22 830 366 17257 97 461485, , Je, sse k. . . tatsãchlich der einjährige Besuch der Forstschule genügt, zumal lich 750 im Osten und 00 Æ im Westen Dienstauftoande— Vorjahr ohne Saargebiet II 617725 S 257 31 2 246 626 1727 155 23 222 238 16 460 242 4615 309 791 649 3 1426 469 ann ist also der Begriff der Waldarbeiter genau gekenn ⸗ wenn, wie hier zum Ausdruck gebracht ist, für die Befähigung entschädigung: 3 Bergin spektionsbezirk: J . der Lehrkräfte in durchaus ausreichender Weise gesorgt sein wird 7. für die Silss örster durchschnittli j München «. — 5 . - us reiche . . . ittlich 500 Æ im O Mü . S5 220 — — — ) 171 564 — . . Ich darf aber im vusammenhange damit auch den Erlaß vom (Guruf rechts) — Herr Kollege Strese, Sie müssen bedenken, es . im 6 k ö n, . — 7122 129 734 — ͤ 13 503 14 635 5 269 421 — 68) 27 359 . . 1920 noch kurz berühren, in dem es folgender ⸗ wird die schulmäßige Ausbildung durchaus gewährleistet, und die 8. für die Forstgehilfen durchschnittlich 250 4 im Osten und ö * ] ö. — enen ne. 28 wen x aue maßen heißt: jungen Leute kommen so ein Jahr früher in ihren eigentlichen 300 Æ sten Dienst zentschädi Bayern ohne Saargebieetet..... 7385 214 954 13 503 15 393 55 440 g85 5 M3569 Es muß das Bestrebe ; k . . ö . ge A im Westen Dienstaufwandsentschädigung. Vorjahr ohne Saargebiet 3 267 34535 ö . 28 f veben der Forstverwaltung sein, möglichst Beruf hinein. Ich glaube, das sind Vorzüge, die auch Sie nicht Die Beträge zu 6 und 8 sind nur dann zu zahlen, wem ,, ö . 9* 2 — 11 825 18 694 25 319 in ede Oberförsterei eine Arbeitervertretung, Betriebsrat oder verkennen werden. Es folgt dann die Ablegung der ersten die Beamten glaubhaft nachweisen, daß sie für Beleuchtung be ö. ö ö 172 646 ö . ,, , zu schaffen; demgemäß ist der Begriff ständiger Prüfung, dann eine drei- bis vierjährige Ausbildungszeit, der Anfertigung dienstlicher Arbeiten, für Schreibmaterialien Stollberg i. G. g 156 913 3. . 6. 2 rbeiter , im Sinne des Betriebsrätegesetzes möglichst weit zu während der — das möchte ich als bedeutungsvoll besonders unter⸗ und für Reise⸗ und Fahrkosten Ausgaben gehabt haben. Dres den srechtgel . ö 32750 166 328 . 14119 984 340 583 29 945 fassen und nichts dagegen einzuwenden, wenn alle auch nur regel⸗ streichen der Anwärter durch Lehrwanderungen und praktische Ich muß hieran die Mitteilung knüpfen, daß über die Gawäh ir ile k & — K 1 ö . ö . beschäftigten Arbeiter im Sinne des Betriebsrätegesetzs; und theoretische Kurse nach Möglichteit zu fördern ist. Die Ein— rung von Rutz. und Schtrrholz an die Jors. Sachsen , 6öꝛ So 165 295 zo Ss? 1409 992 28 dos 916 44 536 als ö Arbeiter angesehen werden, sofern dadurch die Wahl richtung dieser Maßnahmen wird sofort in die Wege geleitet beam ten zum Teil irrtümliche Auffassungen verbreitet zu sei Vorjahr. . — . 65 709 67 096 165 006 1575 996 A 64 3527 307 einer Arbeitervertretung ermöglicht wird, die tatsaächlich während werden, und sie wird ihrerseits eine wirkfame Ergänzung des scheinen. Tatsächlich haben sie nach der Forstdienstaufwandz en, Baden . R ö. . . 3 des Janzen Jahres die Funktionen einer solchen ausüben kann. Schulbesuchs bilden und zugleich den jungen Leuten die Mögtich.⸗ schädigtung Cchrrr Ua Nutzholz für den eigenen Verbrauch een 4 6 335 ͤ 19689 4 gt, 16 3353 Wir sehen, daß es jedenfalls im Sinne der Staatssorstwerwaltung, keit Fewähren, auch während ihrer praktischen Ausbildungszeit Haus- und TLandwirtschaft zu beanspruchen und' die Taꝝpreise ö , ö . . ö. des Landwirtschaftsministeriums liegt, wenn der Begriff des stän. Ten Blick für ihre Aufgaben draußen und ihre theoretische Aus., 'thalten. Seiostwerstandiich durfen sie das Holz nicht vertahsen u 1 . . — . 16 6. I 3, 6 digen Waldarbeiters in diesem als weit zu kennzeichnenden Sinne bildung zu fördern. Es folgt dann die zweite Fachprüfung, und sti it ei ö ; hafen. 3 4. lieh sch . . 7 ö 3 499 26 113 2 3 gefaßt und auch dementsprechend verfahlen wirh damit ware die Aushlidu ng abgeschtossen! , leres l lend . . kJ 2 2 Dann möchte ich noch mit einigen . anf die Ergebni Dinsichtlich der Wiederersfsnüung der Först nach dieser Richtung allen bevechtigten Ansprüchen entsprochen ij. Deutsches Reich ohne Saargebiet.. J 11 456 22 10 C o 21981 ol 230 2081 256 23 at 701 6 21 118 29 4664 106 6096 87 9 36 8s ö ö . . Dann noch ein kurzes Wort zur Revier för sterfrage, Deutsches Reich one Saagrgebiei; 132 12 60 353: I0 Gs 185 2 2, 16 In zs 3116 560] 24 0l6 e S4 los Ss 4 655 359 s 465 4 344 34 . atungen dez Au s schu sses hinweisen, der vor aufbahn sind wiederum von Herrn Abgeordneten Held die gleichfalls im Ausschuß behandelt worden ist. Der Ausschuß ij . — ö J ö ö einigen Tagen in meinem Ministerium in Verfolg eines Beschlusses Wünsche nach der Richtung vorgetragen worden, daß sie, wenigstens in dieser Sache zu einem Beschluß gekommen, der mir durchau . . I4 161 761 6 S56 190 2579055 475 9253 1640 769 20 165 20 IA a1 736 4 960 8121 5 420 9656 dieses ö getagt hat und sich mit verschiedenen Einzel- . recht bald erfolgen möge. Auch über diese Frage ist in richtig und begrüßen swert erschein: Es heißt da folgendermaßen Deutsches Reich überhaupt: 1913... ..... . 15 605 9565 6856 199 23522 539 475 993 1649 769 37 146 071 14211 758 324 519 974 211 3 490 956 ra äfti. ; Sha j 5 ĩ t , da ja hin⸗ . 96 ö d , . ö ,. ö. 4 ö 66 ö 3. . ö ö , . Dem Revierförster ist — unbeschadet der einheitlichen Leitunß ) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zur Hälfte unter Uebriges Deutschland“ nachgewiesen. . ( vstverwaltung im Hauptausschuß zunächst aus⸗ aber mier . hen ö e . usschuß zur Beratung durch den Obersörster — für den Revierförsterbezirk in der 15 Davon entfallen auf dag eigentliche Rubrrevier 7 395 S5 t. — geschlossen worden sind. Ich stelle, wie es bereits einige der Herven Hen worden war. Es ist im Ausschuß zu diesem Antrag Regel alle Tatigkeit des Oberfõrsters zu übertragen, die im Außen⸗ D Davon aus linksrheinischen Zechen 23 393 t. Vorredner getan haben, mit Genugtuung fest, daß diese Aussprache beschlossen worden: dienst auszuüben ist. Der Pflichttreis des Revierförsters ist darh J . in versoöhnlichem Sinne geführt und sachliche Ergebnisse gezeitigt Die Mehrheit der Kommission empftehlt, die Försterlaufbahn eine besondere Dienstanweisung zu regeln. v ich li l a n en aus dem Vormonat. hat, die allerdings wesentlich zur Klärung der dem Ausschuß zur frühestens zum J. Oktober 1928 vollftändig wieder zu eröffnen, Die Besetzung der Revierförsterstellen erfolgt vom Ministe 2 j 2 ; si j Behandlung überwiesenen Fragen beitragen können. Es hat sich, wenn nicht durch eine Aufhebung des Altersgrenzengesetzes eine rium für ganz Preußen auf Grund einer Anwãärterliste kJ in,, wie Herr Abgeordneter Schmelzer zutreffend heworgehoben hat, we ger dDinausschiebung geboten sein sollte. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß eine Besprechu nn. ö wieder einmal gezeigt, daß es am besten ist, vorhandene Miß⸗ Es ist meines Erachtens durchaus zutreffend darauf hingewiesen ber stattgefunden hat, ob dis zurzei . tie, . chung . H r , ** x i verständnisse, die zweifellos vorgelegen haben, dadurch auszu. worden, daß es im Falle einer früheren Oeffnung nicht möglich igen t, ob die zurzeit beste henden Rewierförsterstelle ᷓ weer e — ö l ; 3 notwendig sind, ob sie sich am richtigen Orte befinden, und der Untersuchungs fachen 6. Erwerbs und . enossenschaften.
räumen, di schiede wäre, die Anwärter rechtzeiti ß hei in ünfjähri ; . 22 . * .
I ö. ö . . . . Gruppen der Staats Anwärterdienstzeit ö. u . ö ö. . , Grundsatz wurde als gültig anerkannt, daß Revierförsterstellen nur 2 Aufgebote, Verlu ff. u. Fundsachen, Zuste lungen u. dergl. 2 6 7. Riederlassung ꝛc. von Rechtzanwälten.
: n den Verhandlungstisch zusammengebracht worden ,,,, n n betete nnn den, , gerte t i ndi 3. Verläufe. ing 8. Unfall, und Invaliditäts- 2c. Versicherun
sind und Gelegenheit gehabt haben, sich n erhaupt einmal kennen alle Schwierigkeiten, die wir durch die zeitweilige Schließung der d ; r . . K . * 9 ,, ise ö e, n, ,, , be enn. Jon n. ; e , sind. Daß eine solche sachliche und örtliche Notwendigkeit im ein⸗ Berlosung ꝛc. von Wertpapieren. e eee, . ; ⸗
zu lernen und sich perssnlich auszusprechen, und daß die Miß Forstschulen beseitigen wollen, dann erneut aufleben und mit Recht 8 6. 2 ö e en. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. 6 9 ; ö ö 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
berftänbnisse die durth Drugerschwärze betannttich seh leicht ern. Unruhe umd unzuffttzꝛenheit bei den Förfern seipst zrregen Klnen Ralle vorliegt däctt wohl keinen, Wderhbruch berchet . ———
stehen und manchmal sogar vielleicht durch sie gesucht, jedenfalls würden. Es ist deshalb, so hart die Maßregel an und für sich Neine Damen und Herren, dann noch ein kurzes Wort über ö . begünstigt werden, bei gegenseitiger mündlicher vertrauensvoller gans gewiß ist, richtiger, die Forstschulen nicht eher wieder zu er⸗ die Forsthoch schulen, auf die auch hier schon heute von e Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Me
. .
—
Preßkohlen aus
Aussprache die beste Aussicht haben, ausgeräuẽt zu werden' Ha; bͤffnen, alsꝭ zu überschen ist, daß tatsachlich die planmäßige An. der einen oder anderen Seit eingegangen worden ist. Huruf de 2 stellung nach Ablauf der fünfjährigen Vorbereitungszeit wird er⸗ folgen können. Ich möchte dann noch mit einigen Worten auf einen andern Antrag eingehen, der ebenfalls im Ausschuß behandelt worden ist und hier im Antrage Nr 2360 seinen Ausdruck gefunden hat. Es handelt sich dabei vor allen Dingen um die Abgabe von Forstnebennutzungen. Dabei nehme ich an, daß auch dieser Antrag Nr. 2360 Ziffer 2 sich im wesentlichen auf den Boden des Beschlusses des Ausschusses stellt dahingehend, daß alle not⸗ wendigen Maßregeln getroffen werden müssen, um im Sinne der verbrauchenden Bevölkerung alle Weiterungen und Unbequemlich⸗ leiten auszuräumen, die sich in Einzelfällen — je nach der ört⸗ lichen Lage — aus dem Zustand ergeben können, daß lediglich der Oberförster befugt sein soll, die Anweisung auf die Abgabe der Nebennutzung zu erteilen. Tatsächlich hat sich — und das ist auch im Ausschuß behandelt worden — im Regierungsbezirk Cassel eine etwas andere Regelung als brauchbar erwiesen. Ich glaube, wie ich wiederholen möchte, daß der Beschluß des Ausschusses nach dieser Richtung hin den berechtigten Anforderungen entspricht, wenn er sagt:
Da, wo die Interessen der Bevölkerung es erfordern, kann die Regierung anordnen, daß außer dem Oberförster (Revier⸗ förster) auch die Inhaber und Vertreter planmäßiger Förster⸗ stellen, soweit sie nicht am Sitze des Oberförsters (Revier— försters) wohnen, an die Selbstverbraucher, niemals an Händler, zur Taxe abgeben: einzelne Weihnachtsbäume usw.
Ich nehme nicht Anstand, zu erklären, daß in den Fällen, wo die Belange der Bevölkerung diese Forderung rechtfertigen, auch seitens der Regierung in dieser Weise verfahren und den berechtigten Be— langen der Bevölkerung entsprochen wird, um wirtschaftlich ver— ärgernde Zustände, wie sie in einzelnen Revieren je nach der ört⸗ lichen Lage vorkommen mögen, zu beseitigen.
Auf die Frage des Dienstlandes möchte ich hier nicht noch einmal im einzelnen eingehen. Nach dem Verlauf der Aus⸗ sprache im Plenum darf ich wohl annehmen, daß nicht nur die Mehrheit des Ausschusses, sondern auch die des Hauses sich im wesentlichen den Ausführungen anschließt, die ich darüber im Ausschuß gemacht habe. Ich möchte aber nicht unterlassen, einem Wunsche des Herrn Abgeordneten Held entsprechend, hier noch ein⸗ mal zu erklären, daß bei der Durchführung der Verordnung, vor allen Dingen bei der Frage der Bemessung des Dienstlandes bis zur Hächstgrenze in durchaus wohlwollender und die wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse der Stelle und der Stelleninhaber entsprechenden Weise verfahren wird.
Zur Frage der AuRrfwandsentschädigung wird es nicht abwegig sein, wenn ich hierüber, wie im Ausschuß, einige kurze Zahlen gebe. Die Vereinbarung mit den Beamtenvertretun⸗
darf feststellen, daß das in weitestem Maße auch das Ergebnis dieser Ausschußverhandlung gewesen ist. Ich will die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne den Herren Kollegen dieses hohen Hauses meinen besten Dank auszusprechen, die sich der Mühe unterzogen haben, an den immerhin nicht ganz einfachen und zeitraubenden Verhandlungen teilzunehmen und ihre Arbeitskraft für die gute Sache einzusetzen. (Bravo! im Zentrum.)
Als besonders bemerkenswert hebe ich folgende Ergebnisse her⸗ vor. Zunächst einmal ist erfreulicherweise in übereinstimmender Form das Bekenntnis zum Ober förstersystem erfolgt, für dessen Notwendigkeit ich beveits neulich im Ausschuß mich aus— zusprechen Gelegenheit gehabt habe. Ich halte diese Feststellung doch für so wichtig, daß ich sie auch der Niedenschrift der Voll⸗ versammlung dieses hohen Hauses einverleibt sehen möchte. Es ist festgestellt:
Das Wesen des Oberförstersystems ist:
L verantwortliche selbständige und einheitliche Leitung und Führung der gesamten Verwaltung und des Betriebes durch einen akademisch vollausgebildeten Oberförster.
2. Außer dem Oberförster ist nur eine Beamtenklasse vor⸗ handen, die der Förster.
Der Förster führt die Betriebsgeschäfte nach den Anwei⸗ fungen des Oberförsters oder, soweit solche nicht gegeben werden, unter Innehaltung der forstlichen Generalregeln, verantwort⸗ lich aus.
Die Vorbildung des Försters soll sich zusammensetzen aus ausreichender Allgemeinbildung und fachlicher Vorbildung, die ihn befähigt, die Anweisungen des Obersörsters und die allgemein gültigen forstlichen Generalregeln verständnisvoll auszuführen.
Es gehört nicht zum Oberförstersystem und wird auch in Zukunft abgelehnt eine unter den Förstern stehende Beamten⸗ oder Angestelltenklasse.
Ich glaube sagen zu dürfen, daß hierin tatsächlich mit zutreffenden Worten das Oberförstersystem gekennzeichnet ist. Wertvoll ist, daß diese Entschließung einstimmig angenommen worden ist, daß also auch die Vertreter der Staatsförster sie gebilligt haben.
Meine Damen und Herren, schon in dem eben Verlesenen ist auf die Ausbildungsfrage hingewiesen worden, die einen besonderen Punkt der Beratungen dieses Ausschusses ge⸗ bildet hat. Es ist nach dieser Richtung hin folgendes Ergebnis festgestellt worden, und auch da freue ich mich, feststellen zu können, daß eine weitgehende Uebe reinstimmung erzielt werden konnte. Es heißt in Anlage 2:
Als Vorbildung wird von den Bewerbern gefordert der Nachweis der erfolgreich abgelegten Abgangsprüfung von einer voll, ausgebauten Wittelschule, Real⸗-(Landwwirtschafts / Schule
Abgeordneten Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode) — Ja, das kommt wahrscheinlich bei dem Einzelhaushalt. Herr Kollege Weißermel sieht schon etwas geladen aus, aber das schadet nicht; wir werden uns, wie ich annehme, wie im Ausschuß so auch hier in der Vollversammlung verständigen. Durch die Beschlüsse des hohen Hauses zum laufenden Haushalt ist in Aussicht genommen, es in bezug auf die Forsthochschulen bei zu belassen
dem gegenwärtigen Zu⸗ Sochschulverfassung neuen Haushaltsjahr durchzuführen, das heißt, sobald dieses den Haushalt schiedet hat. Das entspricht durchaus meiner Aufsassung und meinen Absichten. Bis dahin werden auch die notwendigen Vorbe veitungen getroffen und vor allen Dingen die Satzungen, die zurzeit noch zur Nachprüfung im Kultusministerium liegen, festgestellt sein. Bis dahin werden sie auch die Zustimmung eines Professoren= kollegiums der Hochschule finden und wird auch die Promotiont— ordnung, die gleichfalls fertiggestellt ist, die Zustimmung des Staatsministeriums gefunden haben, so daß der tatsächlichen Ein— führung der Forsthochschulverfassung, der Hochschulverfassung füt die früheren Forstakademien nichts mehr im Wege steht. Jeden= falls werde ich an diesem Ziel festhalten. Wenn nun Herr Kollege Held auf die Frage der Besetzung der Stelle des Leiters der Leht⸗ reviere eingegangen ist, so möchte ich darauf hinweisen, daß auc ich, wie ich es bereits im Hauptausschuß ausgeführt habe, auf dem Boden des Beschlusses des Hauptausschusses stehe, der darauf hinausgeht, die Beaufsichtigung der Lehrreviere keiner zugleich in akademischen Lehramt bei den forstlichen Hochschulen tätigen Person zu übertragen, um auch den Anschein einer Beschränkung der wissenschaftlichen Betätigung der Lehrrevierinhaber zu vermeiden. Es handelt sich hier um keine persönlichen Maßnahmen, vor allen Dingen nicht um eine Maßnahme gegen einen so verdienten Mann wie den Oberfborstmeister Professor Möller, dessen be⸗ deutende Verdienste ich durchaus anerkenne und würdige. G handelt sich meines Erachtens um sachliche Maßnahmen, um an den Hochschulen auch den Anschein einer wissenschaftlichen Been, flussung zu vermeiden, damit die Lehrer an den Hochschulen si ihren wissenschaftlichen Bestrebungen frei und unbeeinflußt him geben können.
Damit glaube ich vorläufig die wesentlichsten Punkte bert zu haben, die hier gestreift worden sind. Ich darf mir vorbehaltet. nachher noch bei einzelnen Titeln entweder selbst das Wort zt nehmen oder einen meiner Herren Vertreter, vor allen Dingen otwendigen Ausführungen f
hohe Haus Lesung verab⸗
6RrGBl. S. 1579) für fahnenflüchtig
Oberlandforstmeister, zu bitten, die n
Religion, ledig, wirb gemäß 3 13 des
Gesetzes vom 17. August 1920 (RGBl. ) Untersuchungs /
sachen.
liz t gd Beschtuf.
In der Strafsache gegen den Matrosen Friz Wiegel, geboren am 14. Mär; 1901 in Oschersleben, zuletzt bei der 1. Komp. Tüstenwehrabtlg. VI auf Borkum, wegen Fahnenflucht, wird der obengenannte An⸗ geschuldigte auf Grund des g 12 des Ge⸗ setzAzs vom 17. August 1920 für sahnen⸗ flüchtigt erflärt.
Aurich, den 15. März 1922.
Das Landgericht, Strafkammer 3. Bojunga. Koopmann. Tam m. 1,
Der Schütze Walter Bauckhage bon der 5. Kompagnie 2. Bataillons In⸗ santerieregiments 18 in Münster i. W., geboren am 23. September 1900 zu Fremporshof⸗Altona, eyvangelischer Re⸗ ligion, ledig, wird gemäß 5 12 des Ge⸗ ces vom 17. August 1920 (RGBl. S 1579) für fabnenflüchtig erklärt.
Münster i. W., den 1. Februar 1922.
Das Amtsgericht.
lizasoo)
Der Ulan Hans Krause von der 4. Eskadron Reiterregiments Nr. 15, ge⸗ boren am 5. Mai 1838 zu Dirschau, ka⸗ tholischer Religion, ledig, wird gemäß s 123 Des Gesetzes vom 17. August 1926
erklärt. Münster i. W., den 4. März 1922. Das Amtsgericht.
liz gs Der Kanonier Wilhelm Dahm von der ö Batterie Artillerieregiments Nr. 6 in Nünster i. W., geboren am 25. August öh) zu Esfen 4. d. Ruhr, katholischer Religion, lebig, wird gemäß S 12 des Hesetze vom 17. August 1520 (RGBl. S. 1379) für fahnenflüchtig erklärt. Münster i. W., den 6. Februar 1922. Das Amtsgericht.
lis yon
Der Schütze Hubert Nadenau von der 6. Kompagnie Infanterieregiments 18 n Münster i. W., gehoren am 21. Sep⸗ emher 1901 in Dässeldorf, katholischer
Das Amtsgericht.
134798 . ö Der Reichswehrangehörige Hermann Kluge von der 6. Eskadron Reiterregi⸗ men ls 15 in Münster i. W, geboren am 2. Juli 1901 zu Friedrichsburg, Kreis Schrimm (Polen), evangelischer Religion, ledig, wird gemäß 5 12 des Gesetzes vom 17. August 1920 (RGBl. S. 1979) für fahnenflüchtig erklärt.
Münster i. W., den 12. Februar 1922.
Das Amtsgericht.
1347991 .
Der Kanonier Wilbelm Laughammer von der 3. Batterie Art. Regis. 6 in Münster i. W, aus Köln a. Rhein, Eiffel⸗ straße 30. geboren am 7. November 1902 zu Düsseldorf, katholischer Religion. wird gemäß 12 des Geletzes vom 17. Aug ast 5920 (RGBl. S. 1579) für fahnenflüchtig erklärt.
Münster i. W., den 20. Februar 1922.
Das Amtsgericht.
7 Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ ind Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
134801] Zwangsversteigerung. Im 16 der nn,, soll am 6. Juni 1922, Vormi tags 16 uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13 15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113 -= 115, versteigert werden das in Charlottenburg, Gutenberg⸗ straße 7, belegene, im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg (Berlin) Band Blatt Nr. 197 (eingetragene Eigen⸗ tümerin am 1. März 1922, dem Tage der Gintragung des Versteigerungsvermerfe: die verehelichte Frau Friederike Sophie Marianne Keck, geb. Höndorf, zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit rechtem Seiten flügel, Garten haut und Hofraum, Gemarkung Charlottenburg,
Kartenblatt 6, Parzelle 609 / 40, 6a 3 am
groß, Grundsteuermutterrolle Art. 3705, Nutzung wert 7890 4A, Gebäudesteuerrolle Nr. 2427, festgesetzter Grundstückswert 164 000 . — S5. K. 17. 22.
Berlin, den 14. März 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
134217, .
Die Deutsche Bank, Aktiengesellschaft zu Berlin W. 8, hat das Aufgebot von 16000 4Æ 4 0ᷣ9 Westfälische Provinzial⸗ anleihe vom Jahre 1912 Ausgabe Vl, und zwar 5 Stück zu je 200 4 — Nr. 925, 926, 9g27, 928, 929 —, 15 Stück zu je l000 M — Nr. 3180, 3181, 3182, 3183, 3184, 3185, 3332, 3333, 3334, 3335, 3336, 3337, 3338, 3339, 3340, mit Zins⸗ scheinen sällig am 1. Januar 1919 und folgende, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird ausgefordert, spätestens in dem auf den 26. Januar 1923, Vor⸗ mittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Münster i. W., den 14 März 1922.
Das Amtsgericht.
133606 Sammelaufgebot. —
1. Der Georges Minet in Lille, Boulevard de la Liberts 111, 2. der Achille Schneider zu Madeleine 117, Boulevard de la Reyublique, 3. der P. Dernoucourt in Fourmies. 4. die Marguise ö J Versailles haben das Aufgebot beantragt:
a) der Aktien Nr. 52, 8154, S5ßßö, 8772 und 13 016 der Bergwerksgesellschaft Dahlbusch zu Rotthausen, die durch Brand im Oktober des Jahres 1914 vernichtet ein sollen,
b) der Aktien Nr. 546, 1178, 2063, 3615, Lo? 4367, 4253, 66 16, S616, S053, 8054, 8138, S206, 8232, S312, S348, 10 375, 10376, 10 79909, 11762,
7 11768, 11 769, 11772, 11773, 11774,
13 013, 13 167, 13 510, 15518, 13586, 15 965, 13 968 149072, 14163, 14164, 14 196, 14 200, 14 340, 14 421, 14 422 14 427, 14 444, 14 944, 14 992, 15 194, 15 225, 15 231, 15 693, 15 725, 15 753, 15 995. 16 159, 16160, 16161, 16162, 16 330, 16488, 16 489, 16 490, 16 492 16 547, 16 757, 16 758, 18 421, 18 546, 18 584, 18 701, 18 716, 18 717, 18 805,
18 842, 18 850, 19 719, 20 174, 20 657, 23 410, 23 411, 23 546, 23 547, 23 548, 23 ig 23 55h, D t, , 23 55, , , 38 23 689, 23 780, 23 gl0, 24071, 24 359. 26 878, 28 289, 28 335, 28 336, 28 337, 28 338, 28 339, 29 000, 30 809g, 30 810, 30 811, 32 912, 32 gl5, 33 853, 34 614, 34 744, 36 244, 37 870, 37 888, 38 440, 38 441. 38 814, 39 262, 39 578 und 39 586 der Bergwerksgesellschaft Dahlbusch zu Rotthausen, die bei der Beschießung der Stadt Lille im Jahre 1914 durch Brand vernichtet sein sollen,
c) der Aktien Nr. 41 754 und 41 755 der Bergwerksgesellschaft Dahlbusch zu Rott⸗ . die durch Brand vernichtet sein ollen,
d) der Aktien Nr. 1592, 1593, 15 819, 15 820 und 15 822 der Bergwerksgesell⸗ schaft Dahlbusch zu Rotthausen, die bei ihrer Versendung von Stuttgart nach Versailles abhanden gekommen sein sollen.
Die Inhaber der Ürkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. Ja⸗ nuar 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Gelsenkirchen, den 8. März 1922.
Das Amtsgericht.
1348077 Aufgebot.
Die Kommandiigelellichaft in Firma Hoffmann K Friedländer in Berlin W., Fharlottenstraße 56, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Ernst Beer. Dr. Karl Kiesel und Dr. Peter von Krause zu Berlin, Behrenstraße 24, hat das Auf⸗
gebot der beiden Aktien (und zwar nur
der Mäntel) der Firma R. Wolf Aktien⸗ e in Magdeburg⸗Buckau über je 000 W, Nr. 7454 und 74565, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklärung der Urkunden, mit Ausnahme der Gewinn⸗ anteilscheine, erfolgen wird. Magdeburg, den 9. März 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung Buckau.
— — —
(134805 Die auf Antrag des Bankiers Abraham Schlesinger in Berlin, Mittelstraße 2 –— 4, am I7. Februar 1922 in,, sperre wegen der jungen Aktien Nr. 24 148 und 24 651 über je 190900 Æ der Pöge Elektrieitäts⸗Aktiengesellschaft in Chemnitz wird aufgehoben. Amtsgericht Chemnitz, den 15. März 1922. (34802 Die Zahlungssperre vom J7. Februar 1919 über die Schuldverschreibung der 5 oo igen Deutschen Reichs⸗(Kriegs⸗)anleihe Nr. 3668 683 über 500 4A ist auf⸗ gehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 154, den 16 März 1922. 1348031 Die Zahlungssperre über die Schuld⸗ verschreibung der Ho soigen Anleihe des Deutschen Reichs Nr. 11 115843 äber 500 4 ist aufgehoben worden. — 81 105. 30 Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, ben. e Te The. 134804 Die am 29. März 1921 über die Aktien der Deutschen Petroleum Act. Ges. in Berlin Nr. 7301 und 17 299 über je 1000 M verhängte Zahlungssperre ist wegen Auftauchens der Papiere aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung S1, den 17. Februar 1922.
134813) Bekanntmachung.
Von den in der Ersten Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger vom 7. Ja⸗ nuar 1918 vom Schaaffhausen'schen Bank berem alt 5 gemeldeten Wert⸗
apieren, die teilweise wiedergefunden sind, ehlen noch folgende Papiere:
AM 5400 Humboldt Maschinen⸗Aktien 4 Div. 1917 / ls u. f. Nr. II Sis, ig 129, 6o97, 7794 — 411209. Nr. 3348 — 11600.
4 2009 Deutsche Wolle⸗Aktien 4 Div. 1917 u. ff, Lit. A Nr. 4314, 4463 — 2/1000.
A 6000 Elektro Rheydt⸗Aktien 4 Div. 6 . ff. Nr. 19834, 1805, 1808,
s7.
„10900 Deutsche Kali⸗ Aktie 4 Div. 2 u. fi. Nr. ,,,
Mitteilungen zu V 22 erbeten
Köln, den 145. März 1922. .
Der Volizeiprãsident.