1922 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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m Deutschen Reichsa

Erste Beilage

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

. 1922

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Nr. 69. . Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt)

Deut cher Reichstag. 192. Sitzung vom 21. März 192, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ?).)

Auf, der Tagesordnung steht zunächst eine Anfrage des Ibg. Zörgiebel (Soz), ob der gieichs egier ang bekannt sei, baß von der Postverwaltung noch immer Briefmarken verkauft perden, die das Bildnis des früheren Kaisers und eine Anzahl anderer Generale tragen. Was gedenke die Reichsregierung zu un, damit dieses Sinnbild der Monarchie von den Postwertzeichen der deutschen Republik verschwindet?

Oberpostrat Ledat: Mit den wiederholten Tariferhöhungen hät die Herstellung des erforderlichen Bestands an Freimarken niht gleichen Schritt zu halten vermocht. Das erklärk sich u. a. aus der großen Ueberlastung der Reichsdruckerei, die gleichzeitig uch die Ste nermarken herzustellen hat. Darum mußten die Be—= stinde von Marken früherer Ausgaben, namentlich für die höheren Verte, aufgebracht werden, wenn nicht die ärgsten Verlegenheiten enstehen sollten. Infolge der hohen Herstellungskosten bildete der alte Freimarkenbestand aber auch einen beträchtlichen Wert, und die Einziehung und Vernichtung konnte daher im Hinblick uf die ungünstige Finanzlage des Reiches nicht in Frage kommen. Von den Freimarken zu 5 Mark mit dem Bilde des früheren Kaisers und der Inschrift: „Ein Reich, ein Volk, ein Gott“ baren Ende des Jahres 1921 noch etwa 1 Millionen Stück prhanden. Am 21. Dezember v. J. wurde angeordnet, daß diese Vertzeichen nicht mehr verkauft, sondern im inneren Betrieb ver— vendet werden. Wenn nachher noch Stücke an das Publikum ab⸗ kegeben sein sollten, so ist das entgegen der ausdrücklichen An⸗ nrdnung des Reichspostministeriums und ohne dessen Wissen ge⸗ schehen. Bei dem großen Bedarf an Freimarken höherer Werte nsolze der letzten Gebührenerhöhung dürften diese Wertzeichen ibrigens inzwischen auch im inneren Betrieb der Postanstalten nahezu aufgebraucht sein.

Nunmehr wird die zweite Beratung des Ver⸗ zeensFteuergesetzes fortgesetzt, nachdem der zweite Punkt der Tagesordnung, die Vorlage über die Verlänge⸗ ralg der Gültigteitsdauer von Demobil— nachungsverordnungen, dem Volkswirtschaftlichen Lusschuß überwiesen worden war.

Die Abstimmungen über 16 des Vermögenssteuergesetzes Wertermittlung) werden wegen der schwachen Besetzung des höuses zunächst ausgesetzt, ebenso die Beratung der 88 20 imd 27L (Tarif der Vermögenssteuer).

5 Wenthält die Bestimmungen über den auf 15 Jahre. von den natürlichen Personen zu zahlenden Zuschlag.

Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) befürwortet einen Antrag seiner kartei, die Zuschläge schon bei einem Vermögen von 1090 0900 Mark ginnen zu lassen, während nach den Ausschußbeschlüssen erst zi 250 000 Mark der Zuschlag beginnen sollte. Außerdem will der Antrag den Zuschlag für die höchsten Vermögen bis auf 30 b. steigern, während die Ausschußbschlüsse nur den Prozent⸗ tz von 200 enthalten.

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) bekämpft den Antrag Hertz. Nach den ausführlichen Berechnungen, die uns ein Vertreter des Freußischen Finanzministeriums im Ausschuß gegeben hat, ergibt sich daß Zuschläge bis 300 vH gar nicht möglich sind, und daß schon bei einem Zuschlag von 206 vH mehr einkommt, als das Reichs⸗ nrtopfer ergeben hätte. Was hier vorgeschlagen wird, ist schwerer els das ganze Notopfer. Wir legen um so mehr Wert darauf, daß diese Zuschläge nicht weiter erhöht werden, als ja der § 21 nit dem Tarif noch in der Schwebe ist.

Abg. Hölle in (Eomm): Die Darlegungen des Herrn Dt. Helfferich sind bezeichnend für die Gesinnung, welche die derten beseelt. Wir haben es schon jetzt mit einer problemati⸗ schen Steuer zu tun, die nur auf dem Papier steht, und die trotzdem ben Herrn Helfferich bis hinüber zu den Demokraten als merträglich bezeichnet wird. Diese Behauptung ist nichts als ein aufgelegter Schwindel. Dabei werden die Verdunkelungs⸗ dersuche, die die bürgerlichen Parteien hier unternehmen, von den Mehrheitssozialisten noch unterstützt. Schon die Abrundung nach unten bedeutet einen Vorteil für die Herren Kapitalisten, und die ersten 1090 000 werden ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens steuerfrei gelassen. Weiter werden die juristischen Personen in ungeheuerlicher Weise bevorzugt. Bei einem wirklichen, nicht dem stenerbaren Vermögen von 356 000 Mark stellt sich die Steuer . Iölg oder auf 1535 Pfennig pro 100 Mark, mit dem Zuschlag au nißt anz 3 Pfennig pro 199 Mark. Bei einem Vermögen von RM Millionen tatsächlichem Einkommen ergibt sich eine Belastung non nicht ganz 84 Pfennig für 100 Mark, bei 25,1 Millionen stellt sch die Belastung auf 2321 v6, bei 106 Millionen auf 2,8 vH. Vo steckt da das Unerträgliche? Noch viel hübscher kommt es, wenn man zu den juristischen Personen übergeht. Da beträgt kei 41 Millionen Vermögen die Belastung ganze 34 Pfennig pro 109 Mark. Das ganze Geschrei über die Unertrãglichkeit der Belastung verrinnt im hellen Licht der Oeffentlichkeit in Nichts. Die boergeschlagenen Sätze reichen absolut nicht hin, um den Be⸗ Rürfnissen des Reiches gerecht zu werden; noch viel weniger sind sie ein hinreichendes Aequivalent für die ungeheuerliche Belastung des Proletariats. Wir wollen, daß das Reich auch wirklich etwas in seine Kassen hineinbekommt. Wir beantragen deshalb, die steuerfreie Grenze herunterzusetzen. Unglaublich ist, daß man auch dem hundertfachen Millionär die ersten 100 000 Mark steuerfrei assen will. Wir verlangen einen Steuersatz von 1 vom Tausend kon einem steuerpflichtigen Vermögen von 109 900 Mark und n Jteigerung, die bei einem Vermögen von Bo C00 Mark 1 vs reicht, und entsprechend weiter steigt. Das Reich muß irgendwie das len ige erhalten, was ihm 36 die Sabotage von seiten des ahitals vorenthalten werden soll. ; .

Abg. , Der Vorredner scheint wirklich anzunehmen, als ob Vermögen und Einlommen dasselbe wären. Das Vermögen muß doch in ein Verhältnis zum Ein— onmen gestellt werden. (Lachen und Zurufe bei den Kommunisten.) illonär ist heute derjenige, der früher 25 009 Goldmark Ver⸗ högen hatte. Wenn dieser nicht mehr arbeitsfähig ist. muß er vz Steuern zahlen. wozu noch die Kapitalsertragfteuer tritt.

n Herren Kommüniften scheint auch das noch nicht zu genügen, benn der Satz von 166 v6 des Einkommens durch die 9 nach iiberschritten wird. Wir sehen etwas weiter, als bloß bis

Nasenspitze. Wir empfehlen Ihnen unseren Antrag. 5

m. Zuschlag zur Vermögenssteuer nicht unterliegen ö. ö. deutsche Reichs,. Staats- und Fommunalanleihen, Pfandbriefe, nduftrieoßligationen und andere fest verzinsliche auf et g Wertpapiere und Hypotheken soweit ö. ! it dem 30. Juni 1915 ununterbrochen im Besitz des Steuer Nlichtigen befünden haben.

Berlin, Mittwoch, den 22. März

——

Staatssekretãr der Antrag würde auch die höchsten Vermögen freilassen, wenn sie nur aus solchen Vertpapieren beständen.

Hierauf wird zur Abstimmung geschritten. §z 16 wird nach den Ausschußbeschlüssen angenommen, nachdem gegen die Stimmen der drei sozialistischen Parteien gemäß dem Antrage Becker-Hessen und Genoffen die Einfügung des Wortes „auch“ en n worden ist, so daß die bezügliche Bestimmung des 5 16 nunmehr lautet: Für die Zeit der Er⸗ hebung des Zuschlages findet 8 152 Absatz 3 der Reichs⸗ abgabenordnung (Wertermittelung nach dem Ertragswerte) mit der Maßgabe Anwendung, daß bei Ermittelung des nach⸗ haltigen Ertrags insbesondere auch der Ertvag der letzten drei Jahre zu berücksichtigen ist. (Abg. Höltein ruft: Steuersaboteu re! Heiterkeit.)

Der Tarif im 5 21 wird nach den Ausschußvorschlãgen angenommen, der Antrag Hergt abgelehnt.

Nach 8 23 ermäßigt sich, wenn das steuerpflichtige Ver⸗ mögen nicht mehr als 500 060 Mark beträgt, die Vermögens— teuer für jedes Kind des Steuerpflichtigen, welches nicht selbst Vermögenssteuer zu entrichten hat, um 100 Mark, sofern zum Haushalt des Steuerpflichtigen ;

hören. Ein Antrag der Kommunisten, die Ermäßigung auf 50 Marl zu normieren, wird abgelehnt.

S8. 25 bestimmt, daß die Vermögenssteuer für drei Kalenderjahre veranlagt wird. Abg. Frölich (Komm), befürwortet die Hinzufügung folgender Bestimmung: „Das veranlagte steuerpflichtige Ver⸗ mögen ist jedoch am Ende eines jeden Kalenderjahres des Ver⸗ anlagungszeitraumes im Verhältnis der inzwischen neu ein— getretenen Geldentwertung heraufzusetzen.“

Abg. Kahmann (Soz) spricht praktische Bedeutung ab.

Abg. Dr. Hertz (U. Soz) stimmt dagegen der Tendenz dieses Antrages zu. Die Folgen der Geldentwertung müßten be⸗ rücsichtigt werden. Man sollte etwaigen Bedenken dagegen dadurch Rechnung tragen, daß in einem Zufatz bestimmt wird, daß die näheren Bestimmungen vom Reichsfinanzministerium in Gemein⸗ schaft mit dem Reichsrat und einem Ausschuß des Reichstages getroffen werden.

Abg. Frölich (Comm.): Wenn man den Besitz wirklich zu den Staatslasten heranziehen will, darf es ein „unmöglich“ nicht Eben, und es gibt für den, der will, auch nichts unmögliches. Die Herren Sozialdemokraten und ihr Block wollen nur nicht. Ohne unseren Antrag würde das Reich um zwei Drittel dessen geprellt, was es bekommen soll.

Der Antrag Hertz wird abgelehnt.

Ebenso wird zu 5 39 ein Antrag der Unabhängigen Sozialisten, der die unter Staatsaufsicht stehenden, mit dem Rechte zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen ausgestatteten Schiffsbeleihungsbanken auch mit der weiteren Abgabe in Höhe der Hälfte des Reichsnotopfers belasten will, gegen die Stimmen sämtlicher sozialistischer Parteien abgelehnt.

Der Rest des Gesetzes wird unverändert nach Ausschußvorschlägen angenommen.

diesem Antrage

den

Seitens des Ausschusses liegt eine Reihe von Ent⸗

schließ ungen vor. Die Entschließung 1 ersucht die Reichsregierung, noch vor Beendigung der Verhandlungen über die vorliegenden Steuergesetzentwürfe dem Reichstage eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die für das Einkommen⸗ sowie für das Erbschaftssteuergesetz und insbesondere für die Tarife diejenigen Aenderungen vorgeschlagen werden, die sich aus der seit der letzten Aenderung des Reichseinkommensteuer⸗ gesetzes eingetretenen Markentwertung als notwendig erweisen.

Eine weitere Entschließung verlangt, noch vor Beendigung der Ausschußberatungen über die vorliegenden Steuergesetz⸗ entwürfe, die Vorlegung einer Uebersicht über die Entwicklung der Finanzen und der Steuergesetzgebung der Länder und Gemeinden seit dem Erlaß des Landessteuergesetzes sowie eine Aeußerung der Regierung darüber, inwieweit diese Ent⸗ wicklung eine Aenderung des Landessteuergesetzes notwendig macht. Ferner wird die Prüfung der Frage gefordert, ob nicht unter Entlastung der Finanzämter und unter Benutzung bestehender Einrichtungen eine einheitliche Bewertung des städtischen und ländlichen Grundbesitzes zu Steuer- und ge⸗ gebenenfalls zt Beleihungszwecken erreicht werden kann. Weitere Enischließungen fordern die Untersuchung des Problems der Schaffung einer stabilen Werteinheit nicht bloß für die Steuergesetzgebung, sondern für das ganze Virtschafts⸗ leben und Vorlegung eines Gesetzentwurfs durch den die Be⸗ steuerung der Länder und Gemeinden durch das Reich und die Besteuerung des Reichs durch die Länder und Gemeinden geregelt wird. .

Die letzte Entschließung des Ausschusses lautet: Die Höhe des steuerfreien Vermögensbetrages (3 20 des Vermögens steuergesetzes und der Aufbau der Staffelung der Steuersätze sind im Falle einer erheblichen Veränderung der inneren Kaufkraft des Geldes dieser Veränderung anzupassen, und zwar im Wege eines im letzten Vierteljahr vor dem Veranlagungs⸗ zeitpunkt zu erlassenden Reichsgesetzes. . .

Abg. Pohlmann (Dem) befürwortet die Entschließung zu 1. Seine Ausführungen az! der herrschenden Unruhe im

im einzelnen unverständlich. J . tz ( hin n, wendet sich gegen die Entschließung, die eine automatische Anpassung an die Geldentwertung fordert, und stellt fest, daß auffallenderweise dieses Verlangen erst gelegent⸗ lich e Vermögenssteuer gestellt wird, während man den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern gegenüber diese Nücicht nicht geübt habe. Die Erbschaftssteuer bei uns sei übrigens viel niedriger wie bei⸗ spielsweise die in England. Der Entschließung zu 1 könnte seine Fraktion nur zustimmen, wenn das rbschaftssteuergesetz von den aus der Geldentwertung sich ergebenden Aenderrengen ausge⸗

; ibe. ;

ö 6 Helfferich (d. Nat): Gegen die Behauptung des Vorredners, unsere Erbschaftssteuer sei niedriger als die gleiche Steuer in England, muß auf das schärfste protestiert werden, denn sie ist unwahr. Sie bedeutet den Versuch, uns wiederum vor dem Auslande zu denunzieren. Es ist auch nicht richtig, daß man hin⸗ sichtlich der Einkommen der Lohn- und Gehaltsempfänger nicht an eine Anpassung an die Geldentwertung gedacht habe. Gerade die Einkommiensteuer ist zuerst und am stärlsten der Geldentwertung angepaßt worden, so ist erst zuletzt die Einkommensgrenze, bi zu welcher der zehnprozentige Abzug gilt, ven 24 000 auf 50 0h00 Mark

Zapf hat gegen den Antrag starke Bedenken;

zwei oder mehr Kinder ge⸗

jede

Abg. Dr. Hertz (Unabh. Soz.): Hier handelt es sich um die automatische Anpassung des steuerfreien Vermögensbetrages und der Steuersätze bei der Vermögenssteuer, gegen die wir uns wenden. Die Einkommensteuer ist immer erst durch besondere gesetzgeberische Maßnahmen der Geldentwertung angepaßt worden. Dabei sind gerade die niedrigen Einkommen nicht hin⸗ reichend berücksichtigt worden.

Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.) : Im vorigen Jahre haben wir uns mit einer ganzen Reihe von Novellen zur Einkommen⸗ steuer beschäftigt, durch die vor allem die Einkommen der Arbeiter und Beamten der Geldentwertung angepaßt wurden. Die höheren Einkommen sind erst viel später berücksichtigt worden, als die r* hältnisse auch dies dringend verlangten. Dennoch stehen die großen Einkommen auch jetzt fast genau so, wie bei Erschaffung des Ein⸗= tommensteuergesetzes. Wir find es gewesen, die eine fehr erheb⸗ liche Ermäßigung hinsichtlich der Arbeitereinkommen und der Ein⸗ kommen des Mittelstandes vorgeschlagen haben. Wie man sich an⸗ gesichts dieser Tatsache zu der Behauptung versteigen kann, auf die Arbeitereinkommen sei keine Rücksicht genommen worden, er scheint rätselhaft. Derartigen Behauptungen werden wir immer mit Entschiedenheit entgegentreten und Ihnen (u den Unab- hängigen) die Larve vom Gesicht reißen, denn wir sind es ge⸗ wesen, die die Interessen der Arbeiter wahrgenommen haben.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) schließt fich im allgemeinen den Ausführungen des Abg. Hertz an und polemisiert gegen Dr. Helfferich.

Abg. Dr. Hertz (Unabh. Soz.) verbleibt dem Abg. Becker gegen⸗ über dabei, daß die niedrigen Einkommen in keiner Weise hin⸗ reichend der Geldentwertung angepaßt worden sind. Wir haben uns seinerzeit, sagte Redner, Ihrer (zur Rechten) Erpresserpolitit gebeugt, weil Sie es verstanden, die Notlage der n e in

er sie sich infolge des Lohnahzuges befand, auszunutzen.

Abg. Dr. Helfferich (B. Nat.): Den . der Er⸗ presserpolitit muß ich auf das allerentschiedenste zurũckweisen. Aus eigener Initiative haben wir die Ermäßigung der Enkommen⸗ steuer * die kleinen Einkommen vorgeschlagen. In Wirklichkeit haben also wir der Arbeiterschaft die erheblichen Erleichterungen geschaffen. (Lebhafte Zustimmung rechts, stürmischer Widerspruch bei den Unabhängigen und den Kommunisten. Wir treiben eben soziale Politik, während Sie (zu den Unabhängigen) soziale Komödie spielen. (Stürmischer Widerspruch arf der äußersten Linken,. Beifall rechts.)

Abg. Dr. Becker (D. Vp.) : Diese Debatte scheint den Herren von der Linken äußerst unangenehm zu sein, denn hier müssen sie es erleben, daß ihre Behauptungen auf Grund von Tatsachen⸗ material sofort widerlegt werden. Wenn der Abg. Höllein Tat⸗ sachen auf den Kopf stellt, wie das öfter geschieht, so hat er den mildernden Umstand für sich, daß er es nicht besser weiß. Für den Abg. Dr. Hertz gilt aber diefer mildernde Umstand nicht'

Unter Ablehnung aller Abänderungsanträge werden die sämtlichen Ausschußentschließungen in der vorgelegten Fassung angenommen.

Eine Entschließung Crispien und Genossen (Unabh. Soz,), wonach bei der Veranlagung von Luxusgegen—⸗ ständen die Feuer⸗ und Einbruchsversicherungspolice vor⸗ zulegen ist, wird gegen die drei sozialistischen Parteien ab⸗ gelehnt.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Vermögens zuwachssteuergesetze s. Nach 5 2 der Vorlage wird der Vermögenszuwachs gleichzeitig mit der Fest⸗ stellung des Vermögenswertes für die Vermögenssteuer von drei zu drei Jahren zum erstenmal für den in der Zeit vom 1. Januar 1923 bis 31. Dezember 1925 entstandenen Ber⸗ mögenszuwachs ermittelt. Nach 5 5 ergibt sich der steuerbare Vermögenszuwachs aus der Vergleichung des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen. Der Ausschuß hat dem 5 5 folgenden Zusatz hinzugefügt: Von dem Endbermögen ist ab= zuziehen die Steuer, die von diesem Vermögen nach den Vorschriften des Vermögenssteuergesetzes erhoben wird. Bei der Vergleichung des Anfangs- und Endvermögens ist zur Feststellung des steuerbaren Vermögenszuwachses die mnere Kaufkraft der Mark an den beiden Zeitpunkten zu be⸗ rücksichtigen. Nach § 14 ist der Vermögenszuwachs nur dann steuerpflichtig, wenn er den Betrag von 100 000 Mark über⸗ steigt. Die Steuer wird nur erhoben, wenn das Endvermögen mehr als 200 9090 Mark beträgt. Die Steuer beträgt nach 3 16 für die ersten angefangenen oder vollen 209 009 Mark des teuerpflichtigen Vermögenszuwachses 1 vH, für die nãchsten angefangenen oder vollen 200 9000 Mark dH, für die nächsten angefangenen oder vollen 300 9009 Mark 3 vH, für die nächsten angefangenen oder vollen 300 0909 Mark 4 vH, für die nächsten angefangenen oder vollen eine Millian Mark 5 v5. Für die nächsten angefangenen oder vollen eine Million Mark 6 vH, für die nächsten angefangenen oder vollen eine Million Mark 7 vH, für die nächsten angefangenen oder vollen eine Million Mark 8 v, für die nächsten angefangenen oder vollen eine Million Mark 9 vH und für die weiteren Beträge 10 vH. Bei Berechnung der Steuer bleibt ein Vermögenszuwachs, der länger als 12 Jahre zurückliegt, außer Ansatz.

Die 1 bis 4 werden debattelos angenommen. Einem Antrag Dr. Fi scher, Pohlmann, Serold, Lange⸗ Hegermann, im 8 5. den Satz 2 zu streichen, wird statt⸗ gegeben. Ein unabhängiger Abänderungsantrag wird ab⸗ gelehnt.

Zu 5 14 begründet

Abg. Sold mann einen Abänderungsantrag, statt 199 999 Markt zu setzen 50 0900 Mark und statt 206 000 zu setzen 100 009 Mark.

Abg. Höllein (Komm.) befürwortet einen gleichlautenden Antrag seiner Fraktion. .

Abg. Dr. Helfferich tritt für einen deutschnationalen Antrag ein, den Betrag des steuerfreien Vermögen zzuwgchses des Steuerpflichtigen bei mehr als zwei unterhaltspflichtigen Per⸗ sonen für jede weitere unterhaltspflichtige erson um je 25 009 Mark zu erhöhen.

Staatssekretär Zapf bittet um Ablehnung des deutsch⸗ nationalen Antrages.

In der Abstimmung wird der 5 14 unter Ablehnung aller Abänderunganträge in der Ausschußfassung angenommen.

In der Besprechung zu 5 16 erklärt

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.), daß man sich im Aus schuß darüber elnig war, daß bei einer Anwendung des Gesetzes eine Revision des Tarifes unter allen Umständen stattfinden müßte. Seine Fraktion wolle mit der . zu dem Tarif nicht ausdrücken, daß dieser den heutigen Verhältnissen entspreche.

Nach Begründung unabhängiger und kommunistischer

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