1922 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Vertrags von Bersailles (ausschließlich der Artikel 8 bis 12 der Vereinbarung . . Juni . ban n landabkommen zur Last gelegten Leistungen) zu zahlen:

a) in bar ?!?0 Millionen Goldmark.

Einbegriffen sind in dieser Summe die 281 Millionen 949 ge0, 49 Goldmark, welche sich aus den von Deutschland bereits ur Erfüllung der von ihm durch die Reparationskomission im . 1922 geforderten Zahlungen bewirkten Barzahlungen er— n. . Die Disferenz, d. h. 438 651 079,51 Goldmark ist an stehenden Fälligkeits tagen zu zahlen: . 18 951 079,51 Goldmark am 15. April 1922 50 000 000, . 16 50 000 000, 50 009 O90. 50 000 0090, 50 00h 0900, 50 9000 9000, hh 600 090, bo O66 900. 3 5 Als Barzahlungen, welche auf die vorbezeichneten Fälligkeiten angerechnet werden, sollen alle von Deutschland der Reparations⸗ kommission bis einschließlich 15. Dezember 1922 bewirkten baren

nach⸗

Leistungen erachtet werden, ebenso alle anderen Summen, welche

an die Reparationskommission in bar zu zahlen sind und nach den Bestimmungen der früher von ihr getroffenen oder noch zu

tres enden Entscheidungen auf die von Deutschland im Verlauf des 6 1922 als Annuität nach Festsetzung des Artikels 4 des

n eplant zu bewirkenden Zahlungen gutgeschrieben werden ollen,

b) in Sachleistungen den Gegenwert von 1450 Millionen Goldmarkin Waren,

davon gö9 an Frankreich und 5090 an die anderen Alliierten, in⸗

soweit als Frankreich oder die anderen alliierten Länder oder ihre Staatsangehörigen solche Lieferungen nach Maßgabe des Ver⸗ fahrens im Vertrage oder eines anderen von der Reparations⸗ kommission gebilligten Verfahrens fordern werden.

Als Sachleistung wird auch der Ertrag des britischen „Re⸗ paration Recovery Act“ und aller ähnlicher Bestimmungen gelten, welche von anderen alliierten Regierungen in Ausführung der Entscheidung der alliierten Regierüngen vom 3. März 1921 ge⸗ troffen sind oder noch getroffen werden.

Sollte die Reparationskommission im Laufe des Jahres 1922 feststellen, daß von Frankreich oder seinen Staatsangehörigen oder von den anderen repargtionsberechtigten Mächten oder ihren Staatsangehörigen nach Maßgabe des im Vertrage vorgesehenen oder auf Grund eines von der Reparationskommission gebilligten Verfahrens und in den Grenzen der oben angegebenen Ziffern geforderte Sachleistungen infolge Obstruktion der deutschen Re⸗ gierung oder ihrer rganisationen oder infolge von Verstößen gegen das Verfahren des , . oder eines von der Re⸗ parations kommission gebilligten Verfahrens nicht ausgeführt worden sind, so werden von Deutschland am Ende des Jahres 1922 an Stelle der nicht ausgeführten Sachleistungen entsprechende Zu⸗ satzzahlungen in bar gefordert werden.

2. Die Sachleistungen, welche von Deutschland zwischen dem 1. Mai 1921 und dem 51. Dezember 1922 an eine Macht bewirkt

werden, welche wegen ihrer Besatzungsarmee forderungsberechtigt

ist, sollen mit Vorrang und entsprechender gleicher Berücksichtigung um Ausgleich der Kosten der Besatzungsarmeen während des= 16 Zeitraums verwandt werden. Nur ein etwa verbleibender estbetrag soll gleichzeitig mit den Barzahlungen zum Ausgleich der Reparationsannuität nach Festsetzung von Artikel 4 des Zah⸗ lungsplans vom 5. Mai 1921 gutgeschrieben werden.

3. Der Unterschied zwischen den auf Grund des Zahlungs⸗ plans und wegen der Besatzungsarmeen geschuldeten und den 1921 und 192 tatsächlich bezahlten Summen soll zuzüglich 5 vH jähr⸗ licher Zinfen eine Schuld Deutschlands bleiben, die über die Annuitäten des Zahlungsplans hinaus von ihm abgedeckt werden soll, sobald die Reparationskommission es dazu in der Lage er— . 263 steh A 1 r vorstehend gewährte Aufschub soll zunächst einen pro⸗ visorischen Charakter haben. ö ö .

Am 31. Mai wird die Kommission prüfen, was von der deutschen Regierung geschehen ist, um den von der Reparations⸗ kommission in ihrem heutigen Schreiben erwähnten Bedingungen Genüge zu leisten; nach dieser Prüfung wird die Kommission den provisorischen Aufschub entweder bestätigen oder für unwirksam erklären. . ;

Wird er für unwirksam erklärt, werden die auf Grund der Entscheidung vom 13. Januar 1922 und der gegenwärtigen Ent⸗ cheidung vorläufig gestundeten Summen eingefordert werden können und . in den auf die Ungültigkeitserklärung folgenden 14 Tagen bei ermeidung der Inkraftsetzung des in 5 17 der An⸗ lage 11 des Teils VIII des Vertrages vorgesehenen Verfahrens gezahlt werden. .

Sollte im Falle der Bestätigung des Aufschubs die Reparations—⸗ lommission zu einem späteren Zeitpunkt eine Verfehlung Deutsch⸗ lands bei Erfüllung der im einzelnen aufgeführten Bedingungen feststellen, f würde der Aufschub für ungültig erklärt und der Zahlungsplan, so wie er Deutschland am 5. Mai 1921 mitgeteilt worden ist, vom Tage der Ungültgkeitserklärung des Aufsfchubs wieder in Kraft gesetzt werden. .

Die Reparationskommission hat der deutschen Regierung gleichzeitig mit der Mitteilung über ihre Ent— scheidung vom 21. März 1922 das nachstehende Schreiben an den Reichskanzler zugehen lassen:

Die Reparationskommission, welche gleichzeitig der deutschen Regierung ihre Entscheidung Nr. 1841 über die von Deutschland im Jahre 1922 zu machenden Zahlungen mitteilt, erwidert durch folgende Bemerkungen auf das Schreiben des Kanzlers vom 28. Januar 1922

Die ., nimmt von den Erklärungen des Kanzlers hinsichtlich der Beseitigung aller Subventionen für Ernährungs⸗ zwecke und hinsichtlich der Erhöhung der Post⸗ und Eisenbahn— tarife zwecks Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Aus— gaben und Einnahmen der Staatsbetriebe Att. Indessen ent— spricht ein derartiges Programm, selbst wenn man zugäbe, was nicht der Fall zu sein scheint, daß alles ins Werk gesetzt worden ist, um seine vollständige Verwirklichung mit Veschleunigung sicherzustellen, bei weitem nicht den Verpflichtungen Deutschlands und den ihm gegebenen Möglichkeiten. Die Reparations⸗ kommission weist die deutsche Regierung auf das Bestimmteste darauf hin, daß sie von ihr eine andere vertiefte Reform der Reichsfinanzen und die endgültige Aufgabe der bis zu dem bergen Tage begangenen Irrtümer zu erlangen gedenkt. Der ordentliche Haushalt der Reichsberwaltung weist nach Vorsorge für eine Ausgabe von 83 Milliarden einen Ueberschuß von 16535 Milliarden Papiermark auf. Die deutsche Regierung be⸗ absichtigt, diesen Ueberschuß dazu zu verwenden, der Reparations⸗ last und den anderen Lasten des Friedensbertrages nach⸗ zukommen, aber der außerordentliche Haushalt der Reichs⸗ verwaltung ergibt einen Fehlbetrag von ungefähr 3 Milliarden Mark und der Haushalt der Betriebsverwaltungen einen Fehl⸗ betrag von gh Milliarden. Der Haushalt über die Lasten des Friedensvertrags, so wie er sich darstellt (nach Gutschrift von 164 Milliarden hierher übertragenem Ueberschuß aus dem ordentlichen Haushalt) weist einen Fehlbetrag auf, welcher LU Milliarden Papiermark erreicht, was bei Hinzufügung des

Fehlletrages des außerordentlichen Haushalts und desjenigen

des Haushalts der Betriebsverwaltungen auf eine Ziffer von 183 Milliarden als Gesamtfehlbetrag hinausläuft.

Der Feblbelrag von 171. Milsstarden ihn dem Haushalt des

3 , beruht allerdings hinsichtlich der Reparations⸗

. kb 6. dem Jahlungsplan. Der heute bon der Reparations⸗ missien für die Zatßeüngen um Jahre 1922 bewilligte pro—

trage in immer stärkerem Maße und mit Beschleunigung in den ü halt in dem Umfange aufgenommen werden müssen, in welchem die

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visorische Aufschub würde diesen Fehlbetrag um ungefähr 145 Milliarden ermäßigen; aber die Rechnungstosten im Reichs⸗ haushalt beruhen auf einem Kurse von 45 Papiermark für eine Goldmark, während sich der Kurs heute auf 70 beläuft. Das angenommene reine Defizit von 126 Milliarden wird also weit übertroffen werden, sofern nicht eine merkliche Besserung des Werts der Papiermark eintritt. Allerdings ist erklärt worden, daß das Reich beabsichtige, zu dem Mittel einer inneren Zwangs⸗ anleihe zu greifen; aber der Kommission ist kein Plan vor⸗ gelegt worden, der von ihr als geeignet angesehen werden könnte, für die Mittel, den Lasten aus dem Vertrage zu entsprechen, wirksame Sicherheit zu bieten. Die Kommission ist der Ansicht, daß die Lasten aus Ne u 6⸗

Einnahmen Deutschlands sie decken konnen, und daß das Kapital Deutschlands, sei es auf dem Wege der Anleihe, sei es durch direkte Abgabe, die weiter erforderliche Anstrengung aufbieten muß. Sie ist der Meinung, daß schon von 1922 an der Haushalt einen beträcht⸗ lichen Teil der in der obenerwähnten Entscheidung vorgesehenen er⸗

mäßigten Zahlungen decken muß, während der andere Teil durch

eine Belastung des Kapitals erlangt werden muß, so wie eben aus⸗ geführt wurde. Um die Aufgabe der deutschen Regierung in dieser Hinsicht zu erleichtern, hat die ,, , ihre Entscheidung ge⸗ troffen. Aber es ist wohl zu beachten, daß der darin für

haltene Zahlungsplan provisorisch ist und daß die endgültige Auf⸗ rechterhaltung des vorläufig bewilligten Zahlungsaufschubs von der strikten Beobachtung der Deutschland auferlegten Bedingungen ab⸗ hängt.

Diese Bedingungen sind die folgenden;

. 1. Reichshaushalt. A Einnahmen: zu ergreifende Maßnahmen. a) Jede der in der Note der deutschen Regierung vom 28. Januar 2 angekündägten Maßnghmen, für deren , ,. in der ote ein fester Zeitpunkt vorgesehen ist, soll zu dem festg

esetzten Zeitpunkt getroffen werden; wenn dieser Zeitpunkt gegenwärtig ab⸗ gelaufen ist, ohne daß die Maßnahme getroffen sein spollte, soll sie in den 15 Tagen nach der gegenwärtigen 5 getroffen werden.

b) Die neuen Steuern und Abgaben, die den Gegenstand des in Deutschland allgemein unter dem Namen Steuerkempromiß bekannten Programms vom 26. Januar 1922 gebildet haben, sollen vor dem 30. April bewilligt und in Kraft gesetzt werden.

c) Die deutsche Regierung soll unverzüglich einen Plan zur Vermehrung der 8 teuern vorbereiten und in Anwendung setzen, welcher im Laufe des Rechnungsjahres 1922/23 eine Summe von mindestens 60 Milliarden Papiermark über die Einnahme hin⸗ aus ergeben soll, welche in diefem Haushalt berechnet worden ist. Dieser Plan soll vor dem 31. Mai 192 bewilligt und in Kraft gesetzt werden; er soll die tatsächliche Erhebung von mindestens 40 Milliarden zusätzlicher Einnahmen vor dem 31. Dezember 1922 sicherstellen.

d) Die Kommission ist der Ansicht, daß es der deutschen Re⸗ gierung obliegt, die Quellen auszuwählen, aus denen diese neuen Ein⸗ ahmen fließen sollen. Die Kommission wünscht aber, daß die deutsche Regierung sich von der Notwendigkeit überzeugt, ein System anzu⸗ nehmen, welches nach Maßgabe des Möglichen eine neue verwickelte Abschätzung der Einnahmen der Steueipflichtigen vermeidet. In dieser Hinsicht fordert die Reparationskommission die deutsche Re⸗ gierung insbesondere auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein System anzu⸗ nehmen, nach welchem die Steuer sätze sich automatisch nach der künftigen Vermehrung der Schuld der deutschen Regierung gegenüber der Reichsbank oder nach der Verminderung der Kaufkraft der Mark auf dem innerdeutschen Markte erhöhen würden. ;

Ueberwachung:

a) Alle in Ausführung der obigen Bestimmungen getroffenen ge⸗ setzlichen oder reglementarischen Bestimmungen werden von der deutschen Regierung unverzüglich der Repargtionskommission mit⸗ geteilt werden. . .

b) Die Maßnahmen zur Ampendung der Steuer- und Tarif⸗

gesetzgebung Deutschlands, so wie sie nach der Verwirklichung des oben festgesetzten Programms festgestellt sein werden wird, werden zwischen den Delegierten der deutschen Regierung und der Reparations⸗ kommission beraten werden. Letztere wird durch Vermittlung des Garantiekomitees in den verschiedenen Staffeln eine zur Genüge aus⸗ gedehnte Ueberwachung ausüben, damit man in jedem Augenblick sich genau von der Anwendung dieser Gesetzgebung, insbesondere von der Lage der Steuerveranlagung und Steuererhebung Rechenschaft ablegt und geeignetenfalls die Mängel, welche diese Anwendung gufweisen könnte, feststellen kann. Sie wird Deutschland gegebenenfalls auf⸗ fordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellten Mängeln abzuhelfen, und wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, falls Deutschland binnen einer angemessenen Frist ausreichende Maß⸗ nahmen nicht getroffen haben sollte. B Herabsetzung der Ausgaben: Zu ergreifende Maßnahmen.

Die deutsche Regierung wird eine Revision der in dem von ihr als Anlage ihrer Note vom 28. Januar 1922 vorgelegten Haushalts⸗ entwurf aufgeführten Ausgaben herbeiführen und der Reparations⸗ kommission während des auf die gegenwärtige Mitteilung folgenden Monats unterbreiten. Eine beträchtliche Anstrengung, welche in dem der Mitteilung vom 28. Januar beigefügten Entwurf nur angehoben ist, kann und muß im Sinne einer Einschränkung der Ausgaben hin sichtlich der Betriebsverwaltungen, der Beseitigung der Subventionen, der Subsidien, der Ausgaben für öffentliche Einrichtungen, welche keinem unmittelbar dringenden Bedürfnis dienen, der Luxusausgaben des Beitrags zu den Ausgaben verschiedener Verwaltungs⸗ und anderer Organisationen usw. durchgeführt werden. . keinem Falle, weder insgesamt noch für irgend ein Kapitel des Haus—⸗ halts, die in dem so revidierten Haushalt für die Ausgaben auf⸗ geführten Ziffern außer in Ausnahmefällen und nicht ohne daß ent⸗ sprechende Kredite ordnungsmäßig bewilligt worden sind, überschreiten, und es soll davon der Reparationskommission unverzüglich Kenntnis gegeben werden. ;

Die deutsche Regierung wird davon absehen, einen Dienstbetrieb oder eine Art von Ausgaben, welche zur Zeit nach den Bestimmungen des der Note vom 28. Januar 1922 beigefügten Haushaltsentwurfs von 1922 aus dem Reichshaushalt bestritten wird, auf den Haushalt lokaler Stellen übergehen zu lassen.

s Ueberwachung: .

Die deutsche Regierung wird im Einvernehmen mit der Repara⸗ tionskommission ein Verfahren feststellen, um die Ueberwachung der im Haushalt vorgesehenen Ausgaben zu organisieren, um Ueberschreitungen von Krediten zu vermeiden und auf eine Art, daß die tatsächliche Ver- wendung der Fonds. klar zutage tritt. Das Garantiekomitee wird sich von der Wirksamkeit dieser Ueberwachung vergewissern.

2. Anleihe und Abgaben vom Kapital: a) Innere Anleihen:

Die deutsche Regierung soll vor dem 30. April 1922 einen Ent⸗ wurf für die Ausgabe ihrer inneren Anleihen in anderer Form als der von der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen und in einem Betrage aufstellen, welcher genügt, um dem Fehlbetrage des Haus- halts bis zu dem Augenblick etwas gegenüherzustellen, in welchem der Haushalt mit Hilfe des Ertrages der Steuern ins Gleichgewicht gebracht werden kann.

b) Aeußere Anleihen:

Die wichtige Frage der von Deutschland aufzuehmenden Anleihe zwecks Ermöglichung seiner Befreiung von einem Teil 6 . in Kapital wird Gegenstand einer be⸗ onderen Mitteilung bilden.

Sollte die Flüssigmachung eines Teils der Schuld Deutsch⸗ lands durch solche Anleihen nicht in einer vernünftigen Frist zu erlangen sein, so soll die deutsche Regierung im Zusammenwirken mit der Reparationskommission die notwendigen Maßnahmen prüfen, um eine Zahlung in Kapital durch andere Mittel, ins⸗ besondere durch eine Ahgabe auf die beweglichen lichen Realwerte Deutschlands zu bewirken,

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—ᷣ ——

1922 ent⸗

Die Ausgaben sollen in.

und unbeweg⸗

3. Kapitalflucht.

Die deutsche Regierung hat der Reparationskommission bis zum 3. April 1922 ein Programm von Maßnahmen vorzulegen welche dazu bestimmt sind, der mißbräuchlichen Ausfuhr bon Kapital ein Ende zu machen.

Diese Maßnahmen sollen ganz besonders im Auge haben, die Tätigkeit der von der deutschen Regierung für die Erfassung der aus der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aller Art her— rührenden verfügbaren ausländischen Devisen und allgemeiner für Die Sicherstellung der Rückkehr des Gegenwertes der Ausfuhr nach Deutschland wirksamer zu gestalten.

Das Garantiekomitee wird mit der deutschen Regierung ein Verfahren ausarbeiten, welches dazu bestimmt ist, die Ueber= wachung, welche das Komitee zurzeit über die Ausfuhr und die Erfassung der Devisen ausübt, in jedem notwendigen Maße zu verst i rken und zu erweitern, um die Ausführung der vor—⸗ bezeichneten Maßnahmen wirksam zu überwachen.

Endlich wird die deutsche Regierung alle möglichen Maß—= nahmen ergreifen, um die Rückkehr früher ausgeführter Kapitalien nach Deutschland herbeizuführen.

Bei der Wichtigkeit, welche die Reparationskommission der Vermeidung der Kapitalflucht für die Zukunft unter Sicherung der Rückkehr schon ausgeführter Kapitalien nach Deutschland bei mißt, wird diese Frage den Gegenstand einer ergänzenden Prüfung der Reparationskommission bilden. Die Inkraftsetzung der er gänzenden Maßnahmen seitens der deutschen Regierung, welche die Reparationskommission wird veranlaßt sein können von ihr zu fordern, durch diese bildet eine der Bedingungen des Aufschubz.

4. Autonomie der Reichsbank.

Die dentsche Regierung wird die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, um die volle Unabhängigkeit der Reichsbank gegen—

über der deutschen Regierung zur Befriedigung der Reparationsz⸗

kommission sicherzustellen, rechtzeitig treffen, damit sie vor dem 31. Mai in Kraft treten können.

5. Statistiken.

Die deutsche Regierung wird vor dem 31. Mai in der gleichen Form und in den gleichen Fristen wie vor dem Kriege die Fest⸗ stellung und die Veröffentlichung der wirtschaftlichen und finanziellen Statistiken wieder aufnehmen. Sie wird in den Fristen, welche ihr von der Reparationskommissign in jedem

einzelnen Falle mitgeteilt werden, jede neue Statistik oder jede

neue Form der Ausarbeitung von vor dem Kriege bestehenden Statistiken schaffen, welche die Reparationskommission zwecks Aus⸗ führung des Vertrags und insbesondere der gegenwärtigen Be⸗ stimmungen für nützlich erachten sollte.

Die deutsche Regierung wird im Zusammenwirken mit dem Garantiekomitee darüber wachen, daß die Statistiken in einer Art und Weise vorgelegt werden, welche die Arbeiten der Reparationskommission erleichtert.

Die deutsche Regierung hat dem Komitee alle zur Erledigung,

seiner Aufgaben notwendigen Schriftstücke und Nachrichten zur Verfügung zu stellen und ihm alle von ihr geforderten Erleichte⸗ rungen für seine Nachforschungen zu gewähren.

6. Schwebende Fragen.

Die Bewilligung des Aufschubs ist ferner von der gewisser zurzeit schwebender Fragen zur Befriedigung der Reparations f oummission abhängig, welche den C cerstand ei weiteren Mitteilung bilden werden.

Preußen. Der Pro vinziallandtag der Provinz Ostpreußen

hat gestern, wie Wolffs Telegrayhenbüro“ meldet, einstimmig. folgende von fämitlichen Parteien, einschließlich der Kommunisten,

unterstützte Erklärung angenommen: . Der Herr Oberpräsident hat bei Eröffnung des Provinzialle tages als Vertreter O

11 * der Staatsregierung bekundet, daß Ostpreußen nicht willens sei, das Schicksal des Wilnaer Landes zu teilen. Es unterliegt keinem Zweisel, daß die gegen Ostpreußen ge— richteten Pläne nicht allein bei einzelnen Schwärmern besteben sondern Gemeingut weiter Kreise in Polen sind. Demgegenüber erklärt der ostpreußische Provinziallandtag, daß die geiamte ost⸗ preußische Bevölkerung in dem festen Willen einig ist, die Ausführung der oben gekennzeichneten Pläne nicht zu dulden. .

In sämtlichen Ortschaften der Marienwerder Niederung fanden gestern Kundgebungen gegen den Spruch der m mission und die damit verbundene Zerreißung des Deich— verbandes statt. Auch Marienwerders selbst und aller Orte

des ehemaligen Abstimmungsgebiets hat sich eine große Ern

regung bemächtigt. Das Volk fordert den durch Artikel 9! des Friedensvertrags garantierten Zugang zur Weichsel und Beachtung der Artikel 28 und 30, nach denen nur die Mitte der Hauptschiffahrtslinie der Weichsel als Grenzlinie in Frage kommen kann.

DOesterreich.

Im Nationalrat legte gestern der Finanzminister Gürtler unter Hinweis darauf, daß eine Gewährung auswärtiger Kredite die Grundlage für eine Sanierung des Staatshaus— haltes biete, das auf dieses Ziel gerichtete Resorm⸗ programm der Regierung dar. .

Laut Bericht, des Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte er zunächst, daß die im Gesetze vorgesehene Schaffung eines aus aus, wärtigen Krediten zu bildenden Fonds zur Regelung des Valutg⸗ marktes den ernsten Willen bezeugen solle, die Auslandskredite nicht einfach zur Deckung des Abganges der Staatswirtschaft aufszuzehren, sondern zur Sanierung der gesamten Stagtswirtichaft zu benützen. Es sei der ernste Wille aller für die österreichische Finanzpolitik ver= autwortlichen Faktoren, das Budget durch eigene Krast auf dem Wege der Selbsthilfe aufzubauen. Die von der Regierung borge⸗ schlagenen Maßnahmen würden den Ernst der Gesinnung bekräftigen. Als unmittelbare und mittelbare Folge der Wirkung der Kredite auf die budgetäre Lage erwartet er eine bedeutende Verminderung der gegenwärtig ungefähr 200 Milliarden Kronen betragenden Kurs. verluste sowie eine Verminderung des Aufwands des Staates füt saachliche und ganz bejonders für perfonelle Ausgaben. Während die durch Regierungsmaßnahmen innerhalb des letzten Jahres erzielten Mehreinnahmen von fast 300 Milliarden Kronen mangels aus ländischer Krepite eine Besserung im Staate haushalte nicht herbeizuführen ver. mochten, fei nunmehr, wo man ernstlich an eine Stabilisierung des Geld= wertes werde schreiten können, die Voraussetzung gegeben, die finanzpolili⸗ schen Maßnahmen zu einer Gesundung der staansfingnziellen Lage einn. stellen. Gleichsam als Vorläufer der durch die Kredite eingeleitelen Entwicklung würden dem Nationaliat Regierungsvorlagen über ein Erhöhung der Stempelgebühren sowie über Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und Warenumfatzsteuer mit einem schä unge, weise angenommenen Gefamtjahresertrage von 145 Milliarden Kronen unterbreitet werden. Als weitere Maßnahmen seien in Aussicht j nommen eine Erhöhung der Branntwein, Bier- und Weinstener in einem Jahresmehrertrage von rund 25 Milliarden, die Einführnn einer Mineralölsteuer mit Mehreinnahmg von einer Milli, eine Erhöhung der Tabakpreise mit einem jährlichen Einnahme schuß von mindestens Milliarden, ein Erhöhung der Saljptzih mit jährlichem Mehrertrag von rund 8 Milliarden, Erhöbnngen de

Tarife für Post, Telegraph und Telephon bis zur dell ste nbi

Deckung des gegenwärtigen Defizits, Einführung eines Reformtan z. bei den Eisenbahnen behufs voller Deckung e Verrle e t an Der urch Minimalsatze garantjerte Ertrag der Zölle

die Grundlage jür eine etwaige Sichere nu r

interalliierten Grenzfestsetzungskom⸗

frediken bilden. Durch Schaffung eines nenen p soll der SPllertrag i, 70 Milliarden jährlie elfe werden. Der Finanzminister erörterte fodann das Problem „äbbaus der Ausgabenseite des Budgets und entwickeste ein auf eiorm der gesamten Verwaltung abzielendes Regierungsprogramm. Ichhseßllich gah er der Ueberzeugung Ausdruck, daß es durch Einfluß

Kredite auf die valutarijchen Verhältnisse Oesterreichs und durch ssammenwirken der gu die Einnahmen und die Ausgabenseite des hadgets gerichteten Maßnahmen gelingen werde, das Gleichgewicht u Staatshaushalt herbeszuführen oder in greifbare Nähe zu rücken. t Hilfe der Völkerbundkredite würden die Grundlagen einer neuen benbeständigen Währung zuverlässig gelegt werden können.

Der Vertreter des englischen Schatzamtes in Wien, gung, hat im Hinblick auf die Zustimmung des österreichi⸗ hen Nationalrats zu dem Gesetz über die Verwendung der his wärtigen Kredite und auf das von der Regierung bekannt— sezebene Finanzprogramm den englischen Kredit für die sierreichische Regierung zur Verfügung gestellt.

= Infolge der Washingtoner Nachricht über eine neue An— leihe für Oesterreich sind in Washington Erkundigungen

hit, folgendes ergeben haben:

Im Senat gelangte der unter dem Namen Joint⸗-Resolution be⸗

smnse Antrag des Senators Lodge zur Annahme, der die Rück- sellung der amerikanischen Pfandrechte auf die sierreichischen Akt ven betrifft. Dieser Antrag geht jetzt nen verfassungs mäßigen Weg und dürfte, wie aus den eingelaufenen

unllichen Meldungen ersichtlich ist, bereits in wenigen Tagen Gesetz

I. Damit kann die Hauptschwierigkeit für die Rückstellung dieser pindrechte für Desterreich, soweit sie sich auf die Vereinigten Staaten ehen, als gelöst betrachtet werden. ;

Großbritannien und Irland.

Die alliierten Sachverständigen haben in ihrer. cirigen Vormittagssitzung die Bildung eines Redaktions— ‚uzschusses beschlossen, der den Auftrag erhält, einen Bericht ttiubereiten, der die Anempfehlungen der Sachverständigen jr die verschiedenen Regierungen enthält. Die Sachverständigen sten hierauf dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge . Prüfung, des italienischen Berichts fort und siten weiterhin aus dem englischen und dem italienischen sericht die allgemeinen Grundsätze fest, die geeignet id, von allen Alliierten angenommen zu werden und le dem endgültigen Bericht einverleibt werden sollen. die italienischen ebenso wie die englischen Sachverständigen sben in ihrem Bericht vorgeschlagen, daß die Wiederauf— sahme der Wirtschaftsbeziehungen mit Sowjet⸗ ißland in der Form eines Vertrags den Regierungen an⸗ mpfohlen wird. Die Franzosen und die Belgier standen dieser dee nicht günstig gegenüber. Die Frage ist in der Weise ge⸗ welt worden, daß in dem endgültigen Bericht bei der Stelle ber die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen nicht n einem Vertrage gesprochen wird. Am Nachmittag wurde mne Vollsitzung abgehalten; es fanden nur persönliche Be⸗ srechungen statt.

Im Unterhause fragte ein Abgeordneter gestern, ob das fiche Kabinett mit Rücksicht auf das Fernbleiben der Ver— bieten Staaten von der Genueser Konferenz den Be⸗ ß, sich auf der Konferenz durch den Pre mierminister usönlich vertreten zu lassen, rückgängig machen werde. Der Chamberlain verneinte diese Frage und be⸗ urkle: .

In Cannes sei beschlossen worden, daß die Premierminister jeder tion, wenn möglich, persönlich an der Konferenz teilnehmen sollten. die britische Regierung ebenso wie Lloyd George beabsichtigen, ent⸗ piechend diesem Beschlusse zu handeln. Angesichts der Wichtigkeit er Genueser Konferenz und der Rolle, die der Premierminister ge⸗ belt habe, und angesichts des großen Einflusses, den er in Groß⸗ sitannien aus übe, würde es ein Unglück sein, und zwar nicht allein sit England, wenn er verhindert sein würde, näch Genua zu gehen.

Darauf gab Churchill eine Erklärung über die Lage an ber Grenze von Ulster ab. Er sagte:

Beide Parteien schieben sich gegenseitig die Schuld für die vor⸗ pfommenen Angriffe zu. Die Lage erfordert eine baldige Zusammen⸗ kunft der Regierungshäupter von Nord⸗ und Südirland. Ferner pird es möglicherweise notwendig sein, durch britische Truppen eine Ibperrungéfette an der Grenze zu ziehen, um die Feindseligkeiten wischen beiden Parteien in der Weise zu verhindern, wie dies seiner⸗ it in Oberschlesien geschehen ist.

Frankreich.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten in Paris at gestern dem Ministerpräsidenten Po incars die Note der Fashingtoner Regierung über die Rückerstattung der zesetzungs kosten des amerikanischen Heeres am linken Heinufer überreicht. Die Note ist, dem, Wolffschen Telegrayhen⸗ üiro' zufolge, ein fieben bis acht Seiten umfassendes Schriftstück, ß die Frage in ihrer Gesamtheit und auch vom rechtlichen sesichtspuünkt aus behandelt. Die amerikanische Regierung kt darin dar, daß sie alle alliierten Vorschläge entgegen⸗ sehmen werde, die geeignet seien, eine vernünftige Regelung ker Zahlungen, die den Vereinigten Staaten für die Kosten ihter Besatzungsheere geschuldet würden, herbeizuführen. Die ate erwähnt nicht die kürzlich zwischen den Alliierten ver⸗ nbarte Verteilung der schon von Deutschland gezahlten Hetrge; sie beschränkt sich lediglich darauf, das Recht der lrreinigten Staaten auf Rückerstattung festzusetzen, ohne eine grist zu stellen.

Die Verhandlungen über die Orientfrage liben gestern nachmittag begonnen. Die Minister beschlossen thiger Quelle zufolge ein gemeinsames Telegramm an die slenieungen von Konstantinopel, Angora und Athen U senden. In diesem Telegramm wird gesagt, daß, um diese fierungen instandzusetzen, Kleinasien zu räumen, die lierten Minister des Aeußern ihnen vorschlügen, einen

affenstill stand abzuschließen, und zwar unter den fol⸗ henden Bedingungen: Die Feindseligkeiten zwischen der Türkei

nd Griechenland hören an einem noch festzusetzenden Tage auf.

die Truppen halten die Hauptlinien, die sie augenblicklich bes⸗ hben. weiler besetzt, doch sollen die vorgesthobenen Teile zurück— ogen werden, fo daß ein Zwischenraum von etwa zehn llomeiern zwischen den beiden Fronten gelassen wird. Es nerden alliierte Kommissionen zur Kontrolle gebildet werden, die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. 1 Dauer des Waffenstillstands werde drei Monate sein und anntz ohne vorherige Benachrichtihung bis zur Unterzeschnung ö Fraͤliminarfriedens erneuert werden. Die drei alliierten berkommissare in Konstantinopel, General Pellet, Marquis gegnig und General Harrington, werden aufgefordert, sich zu kehändigen, um von der türkischen Regierung eine Antwort uf diese Vorschläge sobald wie möglich zu erhalten. .

= Der im Senat verteilte, vom Generalherichterstatter Sehgtor Berenger verfaßte Bericht des Finanzaus⸗ . Husses über das Budget der von Deutschlan d zu er⸗

kenden Ausgaben für das Jahr 1922 erörtert auf

Zoll.

nngezagen worden, die, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit- ?

besetzt

BV Seiten die gesdmte Reparationsfrage und die Zahlungen Deutschlands Damit rollt der Bericht, wie die „Agence Davas⸗ in ihrer Mitteilung bemerkt, gleichzeitig die gesamte Frage der französischen Finanz- und Haushaltspolitik auf, da die von Deutschland zu ersetzenden Ausgaben in Wirklichkeit nicht ersetzt würden und nur durch mehrfache Anforderungen an den Anleihemarkt oder an die Steuerkraft sichergestellt werden könnten. . Die Vorgeschichte des Wiederherstellungsbudgets für das Jahr 1922, heißt es in dem Bericht, sei zugleich die Geschichte der zahi⸗ reichen Mißerfolge der Reparationskommission und der aufeinander⸗ folgenden Verzichtleistungen des Obersten Rateg von den Ab- machungen von Hythe und Spaa im Jahre 1920 gerechnet bis zu denen von Paris und London im Jahre 1921 und von Cannes im Jahre 1922 Senator Berenger stellt sich unter An⸗ ührung zahlreicher Einzelheiten auf den Standpunkt, daß Deutschland vollkommen in der Lage sei, seine Schulden zu bezahlen. wenn es wolle, denn seine Wirtschaftslage sei glänzend. Aber es habe sozusagen systematisch den Bankerott des St eingeleitet, um das Land, die Trusts und die Kartelle frei jen. Der Garantieausschuß hat nach dem Berichterstatter seit zer 1921 feinerlei ernstliche Steuer⸗ und Währungskontrolle Berenger wiederholt die längst widerlegte Behauptung, die hlten dreimal so wenig Steuern wie die Franzosen und l fo wenig wie die Engländer und fügt hinzu, deshalb sei ein 'denes Vorgehen geboten, um der völligen Zerrüttung der deutschen

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Staatsfinanzen abzuhelfen. Dann würde Deutschland auch in der Lage sein, Frankreich und seine Verbündeten bezahlt zu machen. Der Finanz⸗ ß des Senats lehnt deshalb im Einvernehmen mit der Re⸗ ; ig es ab, in das Budget Ziffern und Einnahmequellen einzu⸗ stellen, die aller Wahrheit, ja aller Wahrscheinlichkeit zuwiderlaufen, wie etwa? Milliarden, die angeblich Deutschland im Laufe des Jahres 1922 zahle, während vor aller Augen sichtbar sei, daß es sie nicht zahlen werde, und niemand sagen könne, was es tatsächlich zahle.

In der gestrigen Sitzung der Kammer wurde die allgemeine Aussprache über das Militärdienstpflichtgesetz geschlossen. Die Kammer beschäftigte sich alsdann mit einem sozialistischen Vorschlag, der die Vertagung der Debatte wünscht und die Regierung auffordert, den Unterzeichnern des Ver⸗ sailler Friedensvertrages die gleichzeitige Entwaffnung und Aufhebung der ständigen Heere und die Einrichtung einer internationalen Streitkraft vorzuschlagen, die die Entscheidungen des Völkerbundrats auszuführen hätte. Dieser Vorschlag, den der Abgeordnete Sembat begründete, wurde mit 403 gegen 77 Stimmen abgelehnt.

Rußland. Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist auf der Konferenz der Vertreter der Transkaukasischen Nepubliken in Tiflis beschlossen worden, eine gemeinsame Regierung der Transkaukasischen Republiken zu errichten. Im Präsidium der Sowjet⸗Volkskommissäre der Trans kaukasischen Republiken befinden sich Marianow, Mdivani und Mjasnikow.

Belgien.

Die Kammer hat den Gesetzentwurf über die Ab⸗ änderungen des Zolltarifs für Waren, die aus Deutsch⸗ land eingeführt werden, mit 87 gegen 14 bei 39 Stimm⸗ enthaltungen angenommen.

Schweiz.

Die Vermittlüngsbemühungen des Präsidenten Calonder in den deutfch⸗polnischen Verhandlungen sowie die direkten Besprechungen zwischen den deutschen und polnischen Bevollmächtigten, die gestern fortgesetzt wurden, haben, seitdem die Einigung in der Frage des Verkehrs über Kreuzburg erzielt worden ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, zu keinem weiteren Ergebnis mehr geführt und sind nunmehr eingestellt worden. Die drei wichtigen Fragen: 1. der Liguidation, 2. der Anwendung des Artikels 256 des Versailler Vertrages auf das deutsche und preußische Staatseigentum und 3. der Zuständigkeit des internationalen gemischten Ausschusses für den Minderheitenschutz müssen infolgedessen durch Schiedsspruch des Präsidenten gelöst werden. Heute und morgen werden daher in öffentlichen Sitzungen der Konferenz die endgültigen Grundlagen für den Schiedsspruch geschaffen werden, und zwar wird die Donnerstags⸗-Sitzung der Frage der Liquidation, die Freitags⸗ Sitzung den beiden anderen Fragen gewidmet sein. Der Präsident Calonder wird die Sitzungen mit einer einleitenden Ansprache eröffnen, worauf der Reichsminister 4. D. Schiffer und der Minister Olszowski ihre Auffassungen vertreten werden. Der Schiedsspruch wird dann wahrscheinlich am Sonnabend oder Montag in neuer ordentlicher Sitzung gefällt werden. Dabei mag daran erinnert werden, daß der Präsident für seinen Schiedsspruch völlig freie Hand hat und sich sowohl für die eine wie für die andere Auffassung entscheiden kann, aber auch seine Entscheidung auf Grund einer dritten Lösung fällen darf. .

Eine gestern erschienene amtliche Mitteilung des Völkerbundssekretariats bestätigt die Meldung über eine Zusammen kunft des Völkerbundsrats am 24 März in Paris zu einer Besprechung über die Beteiligung des Völkerbundsrats an der Genueser Konferenz. Es bestätigt sich gleichfalls, daß England und Frankreich an den Präsidenten des Rats in dieser Angelegenheit herangetreten sind. Der Völker⸗ bundsrat wird nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob und in welcher Form die Beteiligung durchzuführen ist.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für auswärtige An gelegenheiten trat gestern, wie das „Nachrichtenbürg des Vereins deutscher Zeitungsverleger‘ berichtet, in Anwesenheit des Reicht kanzlerß Dr. Wirth und des Ministers des Auswärtigen

Dr. Rathenau zu einer Sitzung zusammen, um Über die Ab⸗—

5nderung des Wiesbadener Abkommens zu beraten. ö 1 kam zunächst der Abg. Da uch (D. Vp.) zum Wort, dem der Reichskanzler erwiderte Während der Ver⸗ handlungen traf eine Mitteilung über den Inhalt der Reparations⸗ note ein; der Aussch beschloß deshalb, feine Verhandlungen ab⸗ zubrechen, und er wird voraussichtlich, am Freitg wieder zu einer Sitzung zusammentreten, um zunächst über die Reparations«. note zu beraten. .

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde die Beratung

s Haushalts der Reichseise nba hn fortgesetzt, Ein Mit . ,, sozialdemokratischen Fraktion kritisierte die Perfsonaspolitit des Reichs berkehreministeriums. Die Entlassung von Arbeitern, schaffe in das ganze Persongl Unruhe und erhöhe die Un= zufriedenheit Während seit iglz tan Beamten Gl v mehr eingestellt worten seien sei die Zahl der Arbeiter nur um 179 erhöht worden. Für die Matenlalbeschaff ung müsse mehr gescheben. Der Föedner be= grüßte die in der TDenkschrift enthaltene Anerkennung der Pflicht⸗ erfüllung der Beamten und Arbeiter. Der Neichsverkehrsminister

Grocher äußere fich. wie da; ‚Nachtichtenblre. des

verkehrs nicht zu erwarten sei.

wirke.

tarifen würde für die ö einen so nam

Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, kehr ausfübr⸗ lich zu den verschiedenen Anregungen, die in der Aussprache des vorherge benden Tages vorgebrachi worden sind. Im Personen⸗ verkehr habe die Tariserhöhung im Monat Juni 1921 eine Mehr⸗ einnahme von 33 vy gebracht, im November 1921 eine solche von 65 vH, im Dezember 1921 eine Mehreinnahme von 88,8 vo und im Januar 1927 eine solche von 83.3 vo. Im Güterverkehr habe sich im April 1921 eine Mehreinnahme von 85. 4 5 im November 1921 eine solche von 183, vH, im Dezember 1921 eine Mehr⸗ einnahme von 240 vo, im Januar 1922 eine solche von 245.1 vo ergeben. Die Tatsachen bewiesen, daß eine Abnahme des Güter⸗ Auch die Besetzung der Per⸗ sonen⸗ und Schnellzüge sei mit 66 bis 79 vo im Gesamtdurch⸗ schnitt als recht gut zu bezeichnen, obwohl wir doch nicht in der eigentlichen Reisezeit uns befänden. Schlafwagen dritter Klasse seien auf den Strecken nach München, Königsberg und Köln eingeführt. Die Besetzung sei eine gute; auf den Linien zach München und Königsberg seien regelmäßig */, der Schlafwagenplätze durchschnittlich besetzt, auf der Strecke nach Köln werde die dritte Klasse der Schlafwagen etwas weniger benutzt. Der Minister hielt die Wagengestellung im vergangenen Jahre für nicht zufrieden⸗ stellend. Aber man möge bedenken, daß der Verkehrsumfang bereits wieder eine respektable Höhe erreicht habe. Im ganzen betrage im Oktober 1921 die Zahl der Wagenachs⸗ kilometer schon wieder 91,9 vd der Vorkriegszeit. Auf zahl⸗ reichen Strecken sei der Verkehr der Vorkriegszeit sogar schon wesent⸗ lich überschritten worden. Sehr ungünstig habe auf die Wagen⸗ gestellung der Fortfall der Saarkohle gewirkt, da als Ersatz hierfür zur Versorgung Süddeutschlands die Kohle aus dem entfernten Ruhr⸗ gebiet und dem noch weiter entfernten Oberschlesien herangesahren werden müsse. Dies schaffe in erster Reihe eine starke Ueberlastung der Rheinlinie. Dagegen sei die Wagengestellung für Braunkohle in den mitteldeutschen Bezirken bedeutend gestiegen. Der Minister gab dann noch bekannt, daß vom 1. Juni ab beschleunigte Personenzüge mit 4 Klasse fahren werden, so nach Eydtkuhnen, Altona, Stralsund, München usw. Abg. Geck⸗Mannheim (Soz.) führte darüber Klage, daß bei den heute bestehenden Tarifsätzen für die Umschlagladung der Bezug von Massengütern auf dem Wasserwege sich so verteuert habe, daß diese Steigerung für die hierauf angewiesenen Industrien katastrophal wirke. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) bezweifelte, ob der Optimismus des Ministers in den Tatsachen seine Rechtfertigung finden werde Die Gehaltserhöhungen, die für das Reich 195 Milliarden betrügen und in der Hauptsache auf die Eisenbahn entfielen, ebenso die fortgesetzte Geldentwertung würden alle Voranschläge um werfen. Die Bilanzverhältnisse bedürften einer genauen Nach⸗ prüfung. Die Schlafwagen dritter Klasse hätten Antlang gefunden, bedürften freilich technischer Verbesserungen Der Vor⸗ orttarif sei auf Orte auszudehnen, in denen sonst infolge den hohen Fahrkosten eine Entwertung des Grundbesitzes und eine Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit eintrete. Abg. Seiber! (D. Vp.) wies darauf hin, daß durch die mangelhaft Beschaffenheit und Anlage vieler Ladehallen, Ausladegleise und Rangierhahnhöfe enorme Verluste an Zeit und Kohle entständen. Stundenlang müßten jetzt die Güterzüge unter Damp vor den Rangierbahnhöfen halten, ehe sic entlaren werder könnten. Was dadurch an Kohle nutzlos ver icht werde sei ungeheuer; außerdem ständen aber auch Lokomotiven und Waggons zwecklos da, was auf die Wagengestellung schädigend zurück. Durch sinngemäßen Umbau der Ladehallen und Ausladegleise könnten viele große Verluste erspart werden. Abg. Deglerk (D. Nat.) führte aus: An Ausschüssen scheine die Eisen bahnver⸗ waltung keinen Mangel zu leiden. Von positiver Arbeit dieser Ausschüsse sei jedoch wenig zu spüren. In der Organisationsrrage sei das einzige Ergebnis der Vorschlag, drei zentrale Aemter einzu⸗ richten. Gegen die Einrichtung solcher Aemter seien erbebliche Be⸗ denken geltend zu machen. Ueber die großen Fragen der Organisation, wie Trennung des Baues vom Betriebe, Vereinigung von Betrieb und Verkehr, Unterstellung der Dienststellen eines Ortes unter einen Vorstand, Beseitigung der Aemter oder Stärkung ihrer Stellung, habe sich der Minister nicht ausgesprochen. Ebenso vermisse der Redner Mitteilungen über die Personalreform, Vorbildung der höheren Beamten, der Supernumerare, der, Militäranwärter. Bei Gestaltung der Tarife wünsche er eine schonende Behandlung Ostpreußens. Die Wagenverteilung werde einer Nachprüfung in der Richtung zu unter⸗ ziehen sein, ob nicht den Dienststellen größere Selbständigkeit als bisher ber der Gestellung einzuräumen sei. Der Wagenumlauf werde sich durch Herstellung von Selbstentladewagen sowohl für Anschlußgleije als auch für den Freiladeverkehr sehr erheblich beschleunigen lassen. Der Redner bat um Angaben darüber, wie sich die Personalvermehrung infolge des Achtstundentags auf die verschiedenen Arten des Personals verteile und wünschte, daß die Schlafwagen dritter Klasse baldigst auch auf der Strecke Berlin Breslau eingeführt würden. Bei dem Gedingeverfahren sei der größte Wert auf die richtige Bemessung der Stückzeiten zu legen. Der Staatssekretär StieleLer gab in großem Zusammenhang ein Bild der allgemeinen Tariferhöhungen: Bis JI. Dezember 1920 waren allmähliche Tariferhöhungen erfolgt, die in sehr vorsichtiger Weise eine prozentuale Steigerung bezweckten. Bis zu diesem Datum wurden die Tarife um insgesamt 190 vH erhöht. Bei den späteren Tariferböhungen wurden de

die Streckensätze in ganz erheblicher Weise gestaffelt, derart. ̃ weitere Strecken günstiger gestellt wurden als kur e Strecken. Sollte beispielsweise der Frachisatz für 1900 km 169 4 betragen, so wurde er für 1000 km nicht auf das Zehnfache festgesetzt, sondern nur auf S20 AM. Das tat man in besonderer Berücksichtigung von Ostpreußen, Süddeutschland und Bayern. Was die gewünschten Ausgleichstarife für die Umschlagplätze betreffe, so erklärte der Staatssekretär, die Binnenschiffahrt sei vollauf belastet. Durch die Erhöhung der Tarife habe der Frachtverkehr nicht gelitten. Es werde aber trotzdem die an⸗ geregte Frage erwogen werden. Auch Abg. Ersing (Zentr.) trat für die Schaffung von Ausgleichstarifen bei den Umschlagplätzen ein, damit den Interessen und Wünschen der süddeutschen Industrie entgegengekommen werden könne. Der Nachteil, der daraus entstände, daß die Ausgleichs⸗ tarife nicht gewährt würden, sei unendlich größer als die Ausfälle an Einnahmen. Der Ministerialdirektor Anger erklärte, daß die Eisen⸗ bahnverwaltung den Bau von Güterwagen mit großer Ladefähigkeit und von Selbstentladewagen in möglichstem Ausmaße fördere. Abg. Dr. Maretz ki (D. Vp) erkannte die neuerlichen Leistungen der Hauptwerkstätten an und hoffte, daß das dort bewährte Gedingever⸗ sahren, das auch von der dortigen Arbeiterschaft begrüßt worden sei, überall zur Einführung gelange. Leider machten die Drganisationen der Arbeitnehmer gegen dieses System mit seinen tatsächlichen Erfolgen schon wieder Front. Abg. Stücklen (Soz.) verlangte einen billigen Vorortverkehr für den Chemnitzer Industriebezirk. Er fragte dann, warum die Eisen⸗ bahnverwaltung den äußerst rentablen Schlafwagenbetrieb aus der Hand gegeben und der Mitropagesellschaft übertragen habe. Dem Vernehmen nach solle der betreffende Geheimrat, der seiner⸗ zeit im Reichsverkehrsministerium die Verhandlungen in dieser Sache mit der Mitropa geführt habe, jetzt in das Direktorium der Mitropa eingetreten sein. Des weiteren be⸗ klagte sich der Redner darüber, daß bei der Ausgabe von Schlafwagenkarten in vielen Fällen unmöglich ordnungsgemäß verfahren werde. Zur Erlangung von Schlafwagenkarten bedürfe man oft besonderer Schleichwege und aller möglichen Mittelchen, Konnerionen usw. Die Eifenhahnverwaltung müsse hier einmal scharf zufassen, um die Schiebmigen mit den Schlafwagenkarten zu

verhindern. Vielleicht wäre es gul, wenn einmal ein Hotelportier ing

Ministersum berufen würde; dieser könnte den Herren die beste Aus. sunft geben über alle die Schleichwege und Hintertüren, die bei der Nachfrage nach Schlafwagentarten jetzt zu benutzen seien. Der Staatefekretär Stieler hielt es nicht für möglich daß im Augenblick eine Ausdehnung der Vororttarife, wie sie von einigen Vorrednern gewänscht worden sei, ins Auge gefaßt werden könne. Es seien hierbei die Interessen in den verschie de

Landes teilen verschieden. . gebe es Vororttarife nur um Bers und Hambnrg. Eine Ausstättung westerer Ortschaften ift Vo

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