1922 / 71 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Anrecht geben.

Bei der Vollendung eines Jabrhunderts freier Cristenz vertraut . Darauf daß es den langen Jeitrum ö und schmerzvollen Prüfungen, die durch seinen Kampf für die Sicherung seiner demokratischen Errungenschaften verursacht waren, überstanden hat, und nunmehr auf die Bahn des Fortschritts mit den böchsten Idealen als Leitstern gelenkt, sehnt es sich elnzig und allein danach, durch die Arbeit das Blühen und Gedeihen zu erlangen, auf welches ihm eine üppigen Reichtümer und seine schmerzlichen Opfer das

Aber die Bemühung seiner Söhne für sich allein ist nicht aus— reickend, um aus einem so ausgedehnten und freigebigen Lande das— jenige zu machen, wozu sein Geschick es berufen hat. Darum ver— säumt Mexiko keine Gelegenheit, um sich in der Familie der Völker geschätzt zu machen. und für alle öffnet es seine großmütigen Arme, indem es weitherzige und freigebige Gastlichkeit bietet.

Das Bestreben, welches sich bereits von seiten der gebildeten Kreise und der Kaufmannschaft besonders in unferen beiden Ländern bemerkbar macht und fortwährend den gegenseitigen Verkehr zum Nutzen beider intensjer gestaltet, ist ein guter Beweis für das Ver— trauen, welches sie sich untereinander einflößen, und, wenn das Ver— trauen besteht, wird ohne jeden Zweifel sich die Herzlichkeit unserer internationalen Beziehungen verstärken, von welchen das mexikanische Volk so viel erwartet. .

Da auf so mannigfache und bezeichnende Weise Deutschland ihm seine Sympathien und seinen guten Willen bewiesen hat, bewahrt Mexiko mit dem Gefühl lebhaften Wehlgefallens die dankbarste Er⸗ innerung an die so verdiente Sonderbotschaft, welche die Trägerin Ihrer so höflichen Landesvertretung war, und um Ihnen dieses zu bezeigen, hat Seine Exzellenz der Präsident der Republik Mexiko mich beauftragt, Ihnen im Namen des mexikanischen Volkes und . Regierung seinen tiefgefühlten, herzlichen Dank zum Ausdruck zu bringen.

Möge denn Eure Exzellenz für sich sowie für Ihr Volk die weitreichenden Wünsche entgegennehmen, welche ich als Dolmetscher der Gefühle Seiner Exzellenz des Herrn Präsidenten der Republik Mexiko Ihnen darbringe und zu denen ich meine eigenen persönlichen hbinzufüge für das ununterbrochene Glück und Gedeihen Ihrer großen Nation und ihrer würdigen Vertretung.

Der Reichs präsident antwortete:

Herr Botschafter!

Ich habe die Ehre, aus Ihren Händen das Handschreiben entgegenzunehmen, durch welches der Herr Präsident der Vereinigten Stagten von . Sie als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafler in besonderer Mission beglaubigt hat, um dem deutschen Volke und seiner Regierung für ihre Anteilnahme an der Unabhängig⸗ keitsfeier Ihres Landes im vergangenen Jahre den Dank Mexikos abzustatten. ö.

Indem ich meiner aufrichtigen Freude Ausdruck verleihe, daß diese ehrenvolle Mission Ihnen, Herr Botschafter, anvertraut wurde, bitte ich Sie, versichert sein zu wollen, daß das deutsche Volk Mexiko die wärmste Sympathie entgegenbringt und seinen Aufstieg mit den herzlichsten Wünschen begleitet. Es war ihm und Regierung eine angenehme Pflicht, an dem Ehrentage der befreundeten Nation in würdiger Weise vertreten zu sein.

Mit beredten Worten haben Sie soeben geschildert, welche Ge⸗ fühle und welche Hoffnungen die leitenden Kreise Ihres Vaterlandes anläßlich der Hundertsahrfeier seiner Unabhängigkeit bewegt haben, einer Unabhängigkeit, die, nach mancherlei inneren Schwierigkeiten auch noch im letzten Jahrzehnt, nunmehr gefestigt erscheint. Seien Sie überzeugt, daß diesen Hoffnungen, soweit Deutschland zu ihrer Ersüllung beitragen kann, keine Enttäuschung bereitet werden wird. Es wird stets das Bestreben der deutschen Regierung sein, alles zu tun, um die von jeher bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu Ihrem Vaterlande besonders auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiete weiter zu pflegen und zu vertiefen. Das deutsche Volk erkennt stets dankbar die Gastlichkeit Ihres schönen und reichen Landes an, die vielen seiner Söhne gewährt worden ist, und in herzlicher Erwiderung der Gesühle des mexikanischen Volkes, zu dessen Dolmetsch Sie sich

gemacht haben, wird es seweit es in seinen Kräften steht. stets . , , der weiteren gedeihlichen Entwicklung Ihres Landes mit⸗ arbeiten. k . . ;

Ich danke Ihnen. Herr Botschafter für die auch in Ihrem

Namen mir ausgesprochenen Wänsche. Ich hoffe zuversichtlich, daß unsere beiden Länder gemeinsam weiter vertrauensvoll und jegensreich zusammenarbeiten werden. Dem würdigen Staatshaupte Mexikos hitte ich für sein persönliches Wohlergehen die aufrichtigsten und besten Wünsche zu übermitteln.

Gestern nachmittag fanden im Reichstag Besprechungen wischen dem Reichskanzler und allen Reichstag s⸗ ö statt, welche die durch die Mitteilungen der Reparationskommission entstandene parlamentarische Lage zum Gegenstand hatten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit—⸗ teilt, gab der Reichskanzler davon Kenntnis, daß die Reichs⸗ regierung erst nach Uebergabe des vollständigen amtlichen Ten tes der Antwort der Reparationskommission in der Lage sei, dazu Stellung zu nehmen und sich im Reichstag verantwortlich zu äußern. Alle Frattionen waren darin einig, daß sie selbst an der Hand des amtlichen Textes, den ihnen die Regierung so schnell wie möglich zugehen lassen wird, in eine genaue Prüfung der in den Noten aufgeworfenen Fragen eintreten müßten, und daß es deshalb wünschenswert sei, die Reparationsfrage im Parlament erst dann zu behandeln, wenn die Regierung eine abschließende Erklärung abgeben könne. Der Reichskanzler sagte dies für die erste Sitzung in der nächsten Woche zu, die auf Dienstag in Aussicht genommen ist. Alle Reichstagsfraktionen erklärten sich damit einverstanden.

. Der Botschafterkonferenz in Paris ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge vorgestern nachstehende Note der deutschen Regierung übergeben worden: Die Botschafterkonferenz hat es in ihrem Schreiben vom 4. März abgelehnt, bei der Interalliierten Regierungs- und Plebiszitkommission über Oberschlesien wegen der Ermordung des Polizei⸗

wachtmeisters Rüsenberg einzuschreiten. Sie begründet die Ablehnung mit dem Hinweis darauf, daß die Angelegenheit zur ausschließlichen Zuständigkeit der Interalliierten Kommission gehöre und daß die deutsche Regierung keinerlei Befugnisse habe, sich mit der Sache zu befassen. Den gleichen Standpunkt hat auch die Interallijerte Kommission selbst gegenüber den bei ihr unmittelbar erhobenen Vorstellungen eingenommen.

Die deutsche Regierung ist sich in Uebereinstimmung mit der Botschafterkon serenz durchaus der Tatsache bewußt, daß die Inter⸗ alliierte Kommission nach dem Vertrag, von Versailles verpflichtet und allein zuständig ist, mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden Truppen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im ober- schlesischen Abstimmungsgebiet Sorge zu tragen. Sie verkennt ferner nicht und hat auch in keiner Weise in Zweifel gestellt, daß der ermordete Polizeiwachtmeister dienstlich der Inter- alliierten Kommission unterstand. Die deutsche Regierung muß aber Widerspruch dagegen erheben, wenn die Botschafterkon ferenz und ebenso die Interalliierte Kommission aus dieser Sachlage die Folgerung ziehen daß der deutschen Regierung die Legitimation sehle, sich des Schicksals der Deutschen im Abstifnmungsgebiet anzunehmen. Die Interalliierte Kommission hat nicht die Stellung einer souperänen Regierung., deren Maßnahmen gegen ihre eigenen Angehörigen jeder Ginmischung einer anderen Regierung entzogen sind. Die Rechte und 6 der Interalliierten Kommission bestimmen sich vielmehr aus⸗

cchhließlich nach einem Vertrage, dem Vertrage von Versagilles. Als

Vertragspartei hat Deutschland aber ein unbestreitbares Recht darauf. seinerseitz von der Interalliierten Tommission die Erfüllung ihrer . ichen Pflichten zu fordern. Die deutsche Regierung ist mithin

seiner

auch berechtigt, alle zur Wahrnehmung ihres Vertragsrechts geeigneten

Schritte zu tun.

Die deutsche Regierung kann um so weniger darauf verzichten.

ihre Forderun gelegenheit au eine größere Anzahl anderer Fälle vorliegt, in denen Deutsche in Qberschlesien an Gesundheit und Eigentum geschädigt worden sind, ohne daß sie Schutz und Unterstützung bei der Interalliierten Kem= mission gefunden hätten. Eine Zujammenstellung von einigen Fällen dieser Art wird in der Anlage beigeügt mit dem Ersuchen, daß nicht nur der Fall des Polizeiwachtmeisters Rüsenberg, sondern auch diese anderen Fälle noch vor der Abgabe der Dienstgeschäfte der Inter⸗ alliierten Kommission ihre vollständige Erledigung finden.

Anlage. .

l. Der Hauptmann der Sicherheitspolizei Leist wurde am 18. August 1929 in Kattowitz während des Dienstes durch einen Schuß getötet. Eine Entschädigung ist den Angehörigen bisher nicht gezahlt worden.

Der Hüttenpraktikant Walter Grziwotz wurde am 4. Juli 1921 in Beuthen von einem französischen Soldaten mit dem

auf eine baldige befriedigende Regelung der An⸗

Gewehrkolhen totgeschlagen, während er einen Verwundeten

verband Grziwotz war ohne Waffen. Eine Untersuchung des 6 hat seitens der Organe der Interalliierten Kommission tattgefunden, eine Entschädigung ist jedoch den Angehörigen hisher nicht gezahlt worden. Der Zollbetriebssekretär Lenich ist am 6. Juli 1921 auf dem Bahnhof in Rosmanshyorn, Kreis Rybnik, von volnischen Insurgenten aus dem Zuge geholt und totgeschlagen worden. Eine Entschädigung der Hinterbliebenen hat bisher nicht statt⸗ gefunden. :

Der Schmied Pelka aus Hindenburg wurde am 16. Oktober 1921 dortselbst von einem französischen Soldaten durch einen Revolverschuß in den Kopf getötet. Der für die unehelichen Kinder gestellte Entschädigungsantrag ist von der Interalliierten Kommission abschlägig beschieden worden.

Der Schüler Friedjof Grimm aus Proskau wurde im Sommer 1921 in Oppeln von einem französischen Soldaten durch einen Revolverschuß am Bein verletzt. Wiederholte An⸗ träge der Mutter des Verletzten auf Ersatz der durch die Pflege entstandenen Unkosten und Bewilligung einer Ent⸗ schädigung blieben ohne Bescheid.

j. Der Oberamtmann Schnabel wurde am 26. Juni 1921 in Gleiwitz von einem französischen Soldaten derartig miß⸗ handelt, daß er erwerbsunfähig geworden ist. Eine Ent⸗ n oder Beantwortung seiner Anttäge ist bisher nicht erfolgt.

Der Reichskanzler empfing gestern eine Deputation von Vertretern der Bevölkerung der Weichsel⸗ niederung unter Führung des Regierungspräsidenten von Westpreußen. Der Deputation gehörten der Deichhauptmann Dirksen, ein Deichgeschworener sowie führende Persönlichkeiten aus Ost⸗ und Westpreußen an. Die Erschienenen gaben dem im Bezirk Marienwerder ausgesprochenen einmütigen Protest der Bevölkerung gegen die Abtretung der deutschen Ortschaften auf dem rechten Weich selufer an Polen Ausdruck und baten die Reichs⸗ regierung um ihre Unterstützung, damit die Ortschaften deutsch blieben und Ostpreußen der Zugang zur Weichsel gesichert werde. Der Reichskanzler sagte ihnen die nachdrücklichste Hilfe und Unterstützung der Reichsregierung zu und gab die Maß⸗ nahmen bekannt, die bereits in die Wege geleitet worden sind, um die Wünsche der Bevölkerung der Weichselniederung zur Geltung zu bringen.

Die Deputation wurde auch von dem Reichsminister des Aeußern Dr. Rathenau empfangen. .

Der Reichsrat hielt am Donnerstag nachmittag unter dem Vorsitz des Reichsministersz des Innern Dr. Köster eine öffentliche Sitzung ab, über die das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ wie folgt berichtet:

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vertreter von QAstpreußen Freiherr von Gayl nachstehende Erklärung ab: „Namens der von mir vertretenen Provinz Ostpreußen lege ich in der heutigen Vollsitzung des Reichsrats feierlich Verwahrung

ein gegen die Nichtachtung des Selbstbestimmungsrechts der

Völker und gegen die Verletzung des Friedensvertrages von Ver⸗ . die durch die Entscheidung vom 18. März von der

nteralliierten Grenzfestsetzungskommission für die deutsch⸗ polnische Grenze an den um den Weichselhafen Kurzbrack ge⸗ legenen deutschen Ortschaften durch ihre Zuteilung zu Polen und durch die Abtrennung Ostpreußens vom Weichselufer begangen worden sind. Ostpreußen, insonderheit die betroffenen Ort⸗ schaften, in welchen durchschnittlich 6 vH der Bevölkerung am 11. Juli 1920 für Ostpreußen und Deutschland gestimmt haben, erwarten von der Reichsregierung, daß sie nie und nimmer diese Grenze und damit den unerhörten Rechtsbruch anerkennt, der trotz feierlicher Verträge Deutschland zugemutet wird; sie erwarten vielmehr, daß die Reichsregierung mit allen ihr verfügbaren Mitteln sich dieser Vergewaltigung widersetzt und dieser Absicht öffentlich Ausdruck verleiht, damit Ostpreußen, das unter allen Umständen dem deutschen Volk und Reich die Treue zu halten ge⸗ willt ist, in dieser Stunde der Not auch der Treue des Reiches gewiß sein kann. An die Bevollmächtigten aller deutschen Länder richte ich die Bitte, sich einmütig meiner Erklärung anzuschließen und dadurch zu zeigen, daß ganz Deutschland geschlossen hinter dem entferntesten seiner Teile steht.“

Der Staatssekretär Göhre schloß sich dieser Verwahrung im Namen des preußischen Staatsministeriums an. Der preußische Ministerpräsident habe soeben eine Deputation aus Ost⸗ und Westpreußen empfangen und ihr zugesagt, nachdrücklich mit allen Kräften dahin zu wirken, daß die Wünsche der betroffenen Be—⸗ völkerungsteile möglichst noch in letzter Stunde erfüllt werden, daß vor allem die preußische Regierung bei der Reichsregierung alles einsetzen werde, um mit ihr gemeinsam diese Wünsche zu erfüllen.

Der baygrische Gesandte von Preger sprach namens der übrigen im Reichrat vertretenen Länder Ostpreußen sein warmes Mitgefühl aus und unterstützte die Vorstellungen Sstpreußens namens der Länder. ö Der Reichsminister des Innern Dr. st er führte aus, daß die Reichsregierung in dieser Frage sich mit dem gesamten Reichsrat einig fühle. Auch der Reichskanzler und der Reichs⸗ minister des Auswärtigen hätten eine Delegation aus den von schwerem Unheil betroffenen Distrikten empfangen und ihr zu⸗ gesagt, nicht nur mit allen der Reichsregierung zur Verfügung stehenden Mitteln die Entscheidung, wenn es angehe, rückgängig zu machen, sondern insbesondere auch zu ermöglichen, daß die Delegation so schnell wie möglich in Paris an Ort und Stelle ihren Protest und ihre Einwände zur Geltung bringen könne. Außerhalb der Tagesordnung richtete ferner der Staatssekretär Göhre im Namen aller preußischen Vertreter an den Vor⸗ sitzenden die Bitte, bei der Reichsregierung darauf hinzuwirken, daß der Reichsrat in der Angelegenheit der neu eingetroffenen Reparationsnote möglichst bald und eingehend unterrichtet werde, damit auch er in der Lage sei, sich ein Urteil über diese schwer⸗ wiegende Frage zu bilden.

Der Reichsminister des Innern Dr. st er erklärte, daß er guch diesen Wunsch sofort der Reichsregierung übermitteln werde. Er sei davon überzeugt, daß diese angesichts des Ernstes der Lage von sich aus das Bedürfnis fühlen werde, so schnell wie möglich

bei der Botschafterkonferenz geltend zu machen, als

mit den Ländervertretern über die neue Lage und über Mittel, un aus ihr herauszukommen, zu beraten. mm Alsdann wurde ein Gesętzentwu rf, betreffend R Arbeitszeit der in Stein kohlenbergwerke unter Tage Hbeschäftigten Arbeiter., angenommen Als regelmäßige Arbeitszeit soll danach diejenige gelten, die durcz Tarifverträge im Oktober vorigen Fahres festgesetzs war. Wo ein. solche bis zum 1. Oktober 1921 noch nicht vereinbart war, soll line Schichtzeit von sieben Stunden gelten. Bei besonders ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen soll der Arbeitsminister diese Rn auf 755 Stunden festsetzen dürfen. Abweichungen im Sinne einer Verlängerung sollen durch allgemein verbindliche Tarifvertraͤge su⸗ gelassen werden, vorausgesetzt, daß diese für verbindlich erllart werden. Für Betriebe, in denen eine Temperatur von über 38 Grad Celsius herrscht, kann, falls keine Vereinbarung zustande kommt, die zuständige Berghehörde nach Anhörung der beider= seitigen Organisationen eine weitere Verkürzung der Arbeitszeit

anordnen. Die Regierungsvorlage hatte bestimmte Gradzahlen der

Temperaturen in vier Abteilungen enthalten. In der Voll. versammlung des Reichsrats . aber aus technischen Gründen diese vier Abteilungen gestrichen und nur die mitgeteilte allgemeine Fassung gewählt.

Der Reichsrat beschloß weiter die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bunzesratsverordnnng über die Beschäftigung von Arbeiterinnen jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glas— schleifereien und Glasbeizereien sowie Sand- bläsereien. Dagegen wurde mit 39 gegen 25 Stimmen der Regierungsvorschlag abgelehnt, wonach für Suspensorien eine Ausz— nahme vom Verbot der Herstellung und des Verpackens in der Hausindustrie gemacht werden sollte. .

Angenommen wurde ferner ein Gesetzentwurf über Versicherungsgrenzen und Rentenbemessung in der Unfallversicherun g. Die Grenze für die Zwangz— versicherung wurde auf 75 000 erhöht. und die Grenze für die Rentenbemessung auf 18 000 6. Das Sterbegeld soll mindestenz 500 M betragen. Die vierteljährliche Auszahlung der Renten soll auf höhere Beträge ausgedehnt werden, der Rentenbetrag wird stets auf volle Mark abgerundet.

Auch der Entwurf eines Gesetzes, wonach die sogenannten Ordnungsstrafen in der Reichsver⸗ sicherungsordnung und im Versicherungsgesetz für Angestellte verzehnfacht werden, wurde an— genommen.

Genehmigt wurde eine neue Verordnung über die Anlegung von Dampfkesseln.

Der neu gegründeten Deutschen Genossenschafts-⸗ Hypothekenbank, A.⸗G.. in Berlin wurde die Ge⸗ nehmigung zur Ausübung des Geschäftsbetriebes erteilt.

Dem „Frauenverein zur Förderung des häus⸗ lichen Glückes“ in Heythuysen (Holland) wurde die Rehhtz⸗

fähigkeit verliehen. Dieser holländische Verein hat im Sypothesen⸗

buch von München⸗Gladbach eine Hypothek eingetragen. gegen die

ein anderer Gläubiger Widerspruch erhoben hat, weshalb er seine Rechtsfähigkeit in Deutschland nachsuchen mußte.

Die sechste Ergänzung des Beamtenbesoldunge— 6. wurde unverändert in der bereits von der Regierung bekannt gegebenen Fassung genehmigt. Bayern wiederholte im Plenum seine in den Ausschüssen abgelehnten Anträge, die in ver— chiedenen Punkten die Beamten günstiger stellen wollten. E Vertreter der Reichsregierung ersuchte, alle diese Anträge abzu— lehnen schon wegen der finanziellen Wirkungen. Die baherischen Anträge fanden im Plenum keine Unterstützung; die Vorlage wurde unverändert mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ueber einen Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1922 machte der Ministerialdirektor Sachs als Bericht⸗ erstatter der Ausschüsse folgende Mitteilungen: Der Nachtrags⸗ etat enthält im ordentlichen Haushalt der all⸗ gemeinen ReichsCverwaltung Mehrausgaben in Höhe von 24 Milliarden Mark, davon 1,3 Milliarde an fortdauernden und 1,1 Milliarde an einmaligen Ausgaben. Diese Ausgaben sollen durch Mehreinnahmen aufgebracht werden, darunter solche von 1,5 Milliarde Mark an Ausfuhrabgaben. In den Mehr⸗ ausgaben einbegriffen sind 100 Millionen Mark für Wirtschafts— beihilfen an Reichsbeamte. Nicht einbegriffen sind die Ausgaben für die neue Besoldungserhöhung, die für die allgemeine Reichs= verwaltung auf 2.5 Milliarden Mark geschätzt und durch eine spätere Vorlage gefordert werden sollen. Die Reichsverwaltung ist der Ansicht, daß durch diese 2,5 Milliarden Mark eine Minde⸗ rung des , . von 16,5 Milliarden, den der ordentliche Haushalt der allgemeinen Reichsverwaltung aufweist, nicht ein— treten wird, weil sie erwartet, daß das Aufkommen aus den neuen Steuern nach den Abänderungsbeschlüssen des Reichstags nicht nur nicht hinter dem Anschlag zurückbleiben, sondern vielmehr sich so weit steigern wird, daß die Kosten der Besoldungserhöhung daraus noch mitbestritten werden können. Der außerordent⸗ liche Haushalt der allgemeinen Reichsverwal— tung weist einen Mehrbedarf von 16,8 Milliarden Mark auf, darunter 10,ð Milliarden als Zuschuß aus allgemeinen Reichs mitteln für den Anleihebedarf der Eisenbahnverwaltung. Der ordentliche Haushalt der Post verwaltung weist einen Mehrbedarf von rund 4 Milliarden Mark auf, worin der Bedarf für die Besoldungserhöhung in Höhe von 2,8 Milliarden , ist. Die Mehrausgabe soll ausgeglichen werden teils durch Mehreinnahmen, teils durch Ersparnisse. Der ordentliche Etat der Reichsdruckerei bringt Mehrausgaben von 1054 Millionen Mark einschließlich der Ausgaben von 60 Millionen für die Besoldungserhöhung. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen ausgeglichen. Der ordentliche Etat der Eifenbahnverwattung erfordert 25 Milliarden Mart mehr einschließlich der Ausgaben für die Besoldungserhöhung. Der Mehrbedarf soll durch Mehreinnahmen gedeckt werden. Der außerordentliche Etat der k bringt einen Mehranleihebedarf von 102 Milliarden Mark, der durch Zuschuß aus allgemeinen Reichsmitteln gedeckt werden muß. Der Reparationsetat bringt im Extraordinarium einen Mehr⸗ bedarf von 5 Milliarden Mark, so daß seine Gesamtausgabe Hon 187.5 auf 192,5 Milliarden Mark steigt. Der Fehlbelrag des Rechnungsjahres 1922 erhöht sich von 183,3 auf 198,5 Milliarden Mark. Von den Einzelheiten des Nachtragsetats ist u. g. zu er. wähnen, daß im Etat des Reichsministeriums 26 Finnern zur Gewährung von Beihilfen an die Stadtgemeinde Königsberg in Preußen fur den Ausbau ihres Hafens sowie zut Dewährung eines hypothekarischen Darlehns an die Königsherger Speicher⸗A—-G. für die Errichtung von Hafenspeichern ein Betrag von Ss Millionen Mark und zur Abwehr der Seuchengefahr aus dem Osten 20 Millionen ausgeworfen werden. Im Etat des Reichs arbeitsministerium s erscheinen für Vergütungen an die Postverwaltung für den Vertrieb von Ver sicherung niess und die a nn von Renten Beträge von 25,1 und Ihr Nil. lionen Markt. Der Et at des Ministeriums für 6. nährung und Landwirtschaft bringt eine Ausgabe po 253.5 Millionen Mark als Schlußsumme zur Verbilligung ö. Auslandsgetreide für die Brotversorgung im Wirtschaftsjahre . n Im Etat des Reichsfinanzministeriums wer n 9.5 Millionen Mark zum Aufbau eines Stockwerks auf die Dien gebäude des Finanzministeriums am Wilhelmplatz gefordert. . gußerordentlichen Haushalt der akg ein er nen! Finanzverwaltung erscheinen der Zuschuß an die . bahnverwaltung für deren Mehranleihebedarf von 10, . und der Mehrzuschuß an den Reparatianselat von 5. Milliatzeh Mark. Der ordentliche Etat des R ei spost mn ist gruen enthält Mehrausgaben von insgesamt 4 Milliarden Mar darum 28 Milligrben für Vefoldungsenhböhungen und 12 Milliarde Betriebsausgaben. Der Mehrbedarf soll gedeckt werden . eine Mehreinnahme don So0 Millionen Mark an Post⸗ und Tel

und

aphengebühren, von 147 Millionen an Fernsprechgebühren, die ö. erwartet werden, daß der . . 96 . nrechanschlüsse am 1. Januar entgegen der Annahme nicht 5 vH, ndern nur 1,B65 vS betragen hat. Ferner werden ein? Mehr⸗ nahme von 3 Milliarden aus weiteren Gebührenerhöhungen, im Laufe des Rechnungsjahres 1922 noch vorgenommen erden , und endlich Ersparnisse in Höhe von 500 Mil⸗ im Mark durch weitere Betriebsvereinfachungen erwartet. rordentliche Etat der Eisenbahnverwaltung sungt einschließlich der Besoldungserhöhungen einen Mehrbedarf 25 Milliarden Mark. Einbegriffen sind hierin auch beträcht⸗ che Mehrausgaben für Unterhaltung und Ergänzung der Aus⸗ iuitungsge genstände, Beschaffung der Betriebsstoffe, Unterhaltung nd Ergänzung der baulichen Anlagen usw. Der Mehrbedarf soll n wesentlichen durch Mehreinnahmen aus dem Güterverkehr in öähe von 24, Milliarden aufgebracht werden. Die Tarife follen iantlich zum 4. April wieder um 40 vH erhöht werden, woraus glein eine Mehreinnahme von 23 Milliarden veranschlagt wird. Der Anleihebedarf zur Erweiterung des Unternehmens erhöht sich m 102 Milliarden. 20 Millionen Mark sind für den Neubau snes Geschäftsgebäudes für die Eisenbahndirektion in Oppeln be⸗ Iinmt. Der Zuschuß aus allgemeinen Reichsmitteln für den urßerordentlichen Etat der Eisenbahnen steigt von 67 af 16,9 Milliarden Mark. Der Haushalt für Aus⸗ sihrung des Friedensvertrages bringt eine Mehr— nderung von 5 Milliarden Mark für die Begehung von Schatz⸗ mweisungen und Schuldverschreibungen für Zahlungen auf Grund der Entschädigungsgesetze vom 28. Juli 1921. Rechnerisch ergio ke Berücksichtigung des Ergänzungsetats für 19258 ein Gesamt⸗ sehl be trag von 198,5 Milliarden. Dieser Betrag wird sich ndessen noch steigern. Der Berichterstatter führte die neuen zorde rungen der Reparationskommission an. Es indelt sich für 1922 insgesamt um 2170 Millionen Goldmark, die uz dem Haushalt für die Ausführung des Friedensvertrages be⸗ sntten werden müssen. In diesen war für die sogenannten sieparationsleistungen der Gegenwert von 3 Milliarden Goldmark, eingestellt worden. Durch das nunmehr be⸗ pilligte Moratorium verringern sich die Leistungen auf M0 Milliarden Goldmark. Wie indessen von der Reparations⸗ bmmission bemerkt wird, genügt der Umrechnungsfuß von 145, wonach die Forderung von 3 Milliarden Goldmark mit sz5 Milliarden Papiermark in den Etat eingestellt worden har, nicht mehr. In Uebereinstimmung mit der in den Aus⸗ shüssen angestellten Berechnung hält vielmehr die Reparations⸗ pnmission einen Umrechnungsfuß von 1:70 für geboten, der helleicht heute schon nicht mehr ausreicht. Danach würden st,9 Milliarden Papiermark einzustellen sein. Das sogenannte Noratorium bringt also nicht nur keine Verringerung der bisher in den Etat eingestellten Ausgabe von 135 Milliarden Mark sir Reparationsleistungen, sondern deren Erhöhung um h Milliarden. Berücksichtigt man auch für andere Umrech⸗ ungen in demselben Etat den Umrechnungsfuß von 1: 70 hier umi besonders die Forderung von 18 Millionen für das Aus⸗ sleichsberfahren in Betracht so erhöht sich die Ausgabe im Etat mindestens um weitere 10 Milliarden. Es würden also zu dem Gesamtausgabebetrage des Etats von 192,5 Milliarden weitere h Milliarden hinzutreten, womit die Gesamtausgabe af 219,4 Milliarden Mark steigt. An Deckungsmitteln sehen demgegenüber 16,56 Milliarden als Ueberschuß des ordent⸗ ichen Haushalts der allgemeinen Reichsverwaltung zur Ver⸗ sigung. Die ursprüngliche Erwartung, das Erträgnis der bis m die Grenze des Erträglichen gehenden Steuerbelastung durch je neuen Steuervorlagen, das im Etat auf 40,9 Milliarden Mark hrranschlagt ist, werde sich zur Abkürdung der Lasten aus dem kriedensbertrag verwenden lassen, hat . nicht erfüllt. Der siwenanteil an der Steuererhöhung wird durch die Ausgaben der lgemeinen Reichsverwaltung aufgezehrt. Für Reparations⸗ ten bleiben nur 16,5 Milliarden Mark. Nock Abzug dieses Be⸗ ges würden 202,9 Milliarden Mark ungedeckt bleiben. hstag will nun eine Zwangsanleihe von einer Milliarde bldmark beschließen, deren Ergebnis in Papiermark noch nicht ststeht. Bei einem Umrechnungsfuß von 1:70 wären Milliarden zu erwarten, so daß auch dann noch 132,9 Milliarden Mark für die Ausführung des Friedensbertrages ungedeckt bleiben ditden. Die Zwangsanleihe, die einen neuen schwerwiegenden kingriff in das Wirtschaftsleben und eine Schmälerung der Er⸗ hie der Besitzsteuern für die kommende Zeit bedeutet, würde ass nicht einmal für 1922 eine Gesundung unserer Finanzlage herbeiführen. Ihr Ertrag würde ins Bodenlose fallen. Wäre es möglich, wie anscheinend die Reparationskommission verlangt, fir es noch weitere Steuern im Betrage von 60 Milliarden Mark aus dem deutschen Volke herauszuholen daß dies mög⸗ ich sein würde, wird in diesem Kreise kaum jemand glauben —, so würde auch das nicht ausreichen, um die Ausgaben, die der Friedensvertrag auferlegt, voll zu decken. Es würden mner noch 72.5 Milliarden Mark ungedeckt bleiben. Daß Unerfüll⸗ hes von uns verlangt wird, kann deutlicher nicht dargetan werden. der Reichstag ist dem Beschluß des Reichsrats betreffs Abhaues R Schatzministeriums nicht beigetreten, und die Sache ist auf ein hr vertagt. Er hat sich aber entschlossen, nicht unbeträchtliche binschränkungen der ausgebrachten Stellen vorzunehmen. Aller, lings hat der Haushaltsausschuß gleichzeitig seine Bereitwilligkeit n erkennen gegeben, die Stellen in einem Nachtragsetat wiederher⸗ Hillen, falls die Verwaltungen glaubten, ohne die gestrichenen IUllen nicht auskommen zu können. Insgesamt sind durch diese btriche 36 Millionen Mark Ersparnisse erzielt worden. Dafür nd aber an Mehrausgaben vom Haushaltsousschuß insgesamt Millionen Mark hinzugesetzt worden, so daß sich im ganzen eine ichrausgabe und somit eine Verschlechterung des ordentlichen Etats m 20 Millionen Mark ergibt. Wenn in dieser Weise weiter gespart hid, so wird der für den Haushalt zur Ausführung des Friedens— bertrages derfügbare Ueberschuß des Etats der allgemeinen Reichs⸗ waltung möglicherweise noch eine Verringerung erleiden. Das Emänzungs⸗Haushaltsgesetz enthält die Ermächtigung zur Steigerung ds Anleihekredits um 152 Milliarden Mark und serner die Er nichtigung des Finanzminssters, für eine von der Ostpreußen⸗A. G. ubzngebende Obligationengnleihe in Gemeinschaft mit Preußen und n Provinz Sstpreußen eine Garantie bis zur Höhe bon 690 Mil— hben Mark zu übernehmen. Es handelt sich um Beschaffung Der Nittel für Versorgung Ostpreußens mit elektrischer Energie. Die kbernahme einer weiteren Garantie durch das Reich für andere , wie der Entwurf vorgeschlagen halte, haben die Ausschüsse estrichen. Nachdem das Plenum den Ergänzungsetat unverändert an— Hiommen hatte, wurde ein Note tat angenommen, der für zwei ngte die notwendigen Kreditermächtigungen für die Regierung gibt. 6 Angenommen wurde weiterhin der Entwurf einer teich sh aushalts ordnung (Komptabilitätsgesetz. Die Kontrolle des Reichshaushalts erfolgte bisher durch. die heußische Sberrechnungekammer, die zugleich als Rechnungsheẽ ded Deu schen Reiches tätig wurde und nach Maßgabe der für die DOher⸗ smchnungskammer geltenden preußeischen Vorschriften arbeitete. Das wärfnis einer Kodifikation der ganzen Materie ist schon ängst leb= ft empfunden worden. Der Entwurf soll das bisherige Recht, wie sich hergusgebildet hat, zusammenfassen, aber auch fortbilden. btziele find Durchführung bon Sparsamkeit bei der Etatsanuf= Ulllung, die Erreichung möglichster Durchsichtigkeit des Haushalte s, rengs Vorsch' ien Aber dig, Ver iti sstaftunzz, soreseitzgh und hte Buchführung, übersichtliche Rechnungslegung und weitgehende

Dey Del

imntrolle durch den Rechnungshof, auch bei den wirtschaftlichen Be⸗

chen, an denen das Heich beteiligt ist. Einen Hauphhunkt bildeh die ung det , f, Es lag 5 gerade jetzt . nit besonderen Voll machten auszuftatten und ihm ein gbsolutes Peto der Aufstellung des Etats zu gewähren. Davon sieht der Ent⸗ nf aber ab; der Finanzminister soll lediglich ein aufschiehhares Veto ben, in der Wesse, daß, wenn das Kabinett gegen sein Votum ent. it. er verlangen kann, daß dieser Beschluß in einer zweiten unbinettssittzung wicherholt wird. Er ist also lediglich gegen eine Zu⸗=

machte noch keine bestimmten

sich alle Vertreter einigten, ̃ ministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Weg

sorgung. i Ländern baldigst zugeleitet werden. folgenden Wortlaut:

mütig der Auftassung, ö ir der Bevölkerung in Aussicht gestellte . Ver

sorgung mit Kartoffeln zu angemessenen Preisen ni

fallsmehrheit im Kabinett geschützt, aber dessen Mehrheitsbeschlũssen unterworfen. Bei der Durchführung des Ctats steht ihm in einer Reihe von Fällen das Zustimmungs - oder Genehmigungsrecht zu. Die Verbindung mit der preußischen Sberrechnungskammer ist gelöst, und es wirdeineigener Rechnungshof für das Deutsche Reich errichtet. Die Ausschüsse haben an der Vorlage ein ganze Anzahl wichtiger Aenderungen vorgenommen. Zunächst s Vorschriften über die Behandlung von Ueherschüssen Fehlbeträgen aufgenommen. Erstere sollen zur Minderung Anleihebedarfs verwendet werden, während ein Fehlbedarf

das übernächste Jahr als Ausgabe übertragen werden

Nach den Ausschußbeschlüssen soll, der Rechnungshof. nicht Formalien prüfen, sondern tunlichst mithelfen, Sparsamkeit Zweckmäßigkeit in der Verwaltung zu erzielen. Deshalb wird er er⸗ mächtigt, auch zu prüfen, ob Einrichtungen unterhalten werden, die überflüssig sind, oder ob bei der Ausgestaltung von Einrichtungen ohne Gefährdung des Verwaltungszweckes Ersparnisse hätten erzielt werden können. Weiterhin wirdg die Befugnis des Rechnungshofes geregelt, den Behörden gegenüber sich mit Fragen und Anordnungen zur Geltung zu bringen. Die Bestimmungen der Vorlage, nach denen die Behörden des Reiches und der Länder dem Rechnungshof in allen Angelegenheiten untergeordnet sein sollten und er die Durchführung seiner Verfügungen nötigenfalls durch Strafandrohungen sichern könnte, ist ven den Ausschüssen abgeshwächt worden. Es wurde nur vorgeschrieben, daß die Behörden den Anordnungen des Rechnungs⸗ hofes zu folgen haben. Für die Reichsbehörden wurde an der Vorlage festgehalten, dagegen sollen die Staatsbehörden dem Rechnungshof nicht untergeordnet sein. Dem Rechnungshof soll hier keine unmittel⸗ bare Strafbefugnis zustehen, sondern auf sein Ersuchen durch die zu⸗ ständige Sberfinanzbehörde eine etwaige Strafe verhängt werden können. Damit der Bericht des Nechnungshofes nicht in den Akten verschwindet, schlagen die Ausschüsse gor, daß die Reichsregierung darüber zu beschließen hat, worauf dem Rechnungshof von dem Ausfall des Beschluffes Kenntnis zu geben ist. Schließlich nahmen die Aus⸗ schüsse noch ein Verbot in dem Sinne an, daß. Mitglieder des Nechnungshofes nicht dem Teichstag angehören dürfen. Die Aus⸗ schußbeschlüsse wurden vom Plenum gutgeheißen.

Zur Verteilung von 6060 Mildllionen Mark Entfchädigung der Gemeinden für den durch den Wegfall der Besteueruna. des Mindest⸗ einkommens erlittenen Ausfallũ beschloß der Reichsrat, die Bevölkerungszahl der Länder als Maßstab festzusetzen. Es handelt sich nur um die Oberverteilung an die Länder, die dann die Unterverteilung an die Gemeinden vornehmen. Ein Antrag Preußens, die Verteilung durch eine Kombination halb nach der Bevölkerung und halb nach der Fläche des Landes vorzunehmen, wurde, wie in den Ausschüssen, so auch im Plenum nach längerer Aussprache abgelehnt. ; . .

Ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Straf⸗ gesetzbuches an die Verfassung sieht vor den Schutz des Neichspräsidenten, der an der Gesetzgebung beteiligten Körper⸗ schaften, des Reichsrats, des Reichswirtschaftsrats, der Reichs⸗ regierung und der Regierung der Länder, ferner den Schutz der Mitglieder der Regierungen von Reich und Ländern bei Vornahme von Regierungshandlungen sowie der Staatsform und der Farben von Reich und Ländern gegen Beschimpfung. Von der beantragten Immunität der Staatsratsmitglieder ist Abstand genommen worden, ebenso von der Ausdehnung des Schutzes auf die Staats⸗ präsidenten der Länder. .

Der bayerische Gesandte Dr. von Preyer beantragte, den Schutz für den Reichspräsidenten auf die Präsidenten der Einzelländer auszudehnen. Ein Antrag Badens forderte Bestrafung für Wegnahme oder Zerstörung einer an öffentlichem Orte befindlichen Flagge des Reiches oder eines der Länder; ein Antrag Preußens verlangte Bestrafung für Wegnahme und Zerstörung jeder Fahne in den Farben des Reiches oder eines deutschen Landes, nicht bloß der Flagge einer zur Flaggenführung befugten Person. Der Ministerialdirektor Or. Brecht bat, es bei der Vorlage der Reichsregierung zu belassen. Die deutsche Fahne müsse vor öffentlicher Beschimpfung geschützt werden. Es stehe jedem Deutschen frei, darüber, welche Farben er für das Deutsche Reich wünsche, seine Meinung zu haben und seine Meinung darüber zu äußern. Es stehe ihm frei, für diese seine Meinung in der Seffentlichkeit zu werben und den Weg zu be⸗ schreiten, den die Reichsverfassung und das Gesetz über den Volks⸗ entscheid vorsieht, um eine Aenderung in seinem Sinne herbei⸗ zuführen. Die Reichsregierung könnte es nur begrüßen, wenn eine solche endgültige Entscheidung bald herbeigeführt würde. Es dürfe aber niemand gestattet sein, die gesetzmäßigen deutschen Farben, die sich Deutschland einmal gegeben hat, öffentlich zu beschimpfen. Dies dürfe einem Deutschen ebensowenig gestattet sein wie einem Ausländer. Keine Nation könne sich eine öffent⸗ liche Beschimpfung ihrer Farben in ihrem Lande gefallen lassen. Das verbiete die nationale Würde. Das sollten besonders die extremen Kreise einsehen,die sich besonders für nationale Würde einsetzten. Unter Ablehnung der übrigen Anträge wurde die Vorlage mit dem Antrage Preußens angenommen.

N

zurückgekehrt und hat die Leitung der diplomatischen Ver⸗ 2 Quai dDrsay eine zweite Sitzung abgehalten, über die der Presse folgender Bericht übergeben wurde:

Am Dienstag und Mittwoch traten im Reichsministerium

tretung wieder übernommen.

für Ernährung und Landwirtschaft die Vertreter der Länder, darunter eine größere Anzahl pon Ernährungs- und Landmwirt⸗ schaftsministern, unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Dr. Hu her zu einer Beratung zusammen. Gegenstand der Be⸗ ratung war die Getreidebewirtschaftung und Lie Kartoffelversorgung im nächsten Wirtschaftsjahre. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, war die Persammlung bei der Besyrechung der Getreidewirtschaft mit Ausnahme des Vertreters eines Landes, welches die Stellungnahme sich vorbehielt, der Auffassung, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt dem Endziel, der freien Wirtschaft, noch nicht zugesieuert werden könne, daß vielmehr der Abhau den Zeitverhältnissen Rechnung tragen müsse, und daß diese eine völlige Freigabe des Getreides für das nächste Wirtschafts⸗ jahr noch nicht gestatten. Demgemäß sprach sich die Ver⸗ e mhz für eine Umlage auch im nächsten Wirtschafts⸗ jahre aus. In einer binnen kurzem einzuherufenden Referentenbesprechung soll mit den Ländern an der Hand ihnen vorzulegenden Materials eine Erörterung über die Grundzüge einer entsprechenden ,, statt⸗ finden. Bei Beratung über die Kartoffelversor⸗ gung wurden die Mängel der diesjährigen Ver⸗ sorgung dargelegt und allseitig anerkannt, jedoch wurde auch auf die Schwierigkeiten einer Wiedereinführung der Zwangs⸗ wirtfchaft und auch der Einführung einer Kartoffeljulage nach⸗ drücklich hingewiesen, insbesondere auch auf das Risiko und die Schwierigkeilen, die den Gemeinden erwachsen. Die Konferenz J Bern,. t . 2 nahme kommt zum Ausdruck in einer Resolution, auf die me ö und die besagt, daß das Reichs⸗

für eine bessere Ver⸗ Vorschläge soll den Die Resolution hat

suchen und Vorschläge machen möge Das Material für solche

ĩ treter der Regierungen der deutschen Länder sind ein . n von der deutschen Tandwirtschaft im

t erreicht worden

Deutsche Reichsbahn:

ist, und daher ein Weg gefunden werden muß, für das Wirtschafts⸗ jmahr 1922 eine BVerbesserung der Versorgung der Richtselbsterzeuger sicherzustellen. Das Reichsernährungsministerium wird ersucht; geeignete Vorschläge zu machen und das diese Vorschläge begründende Material in allernächster Zeit den Ländern zugehen zu lassen. In einer noch im April stattfindenden Belprechung der Vertreter der Länder wird endgültig zu dieser Frage Stellung zu nehmen sein.

Nach dem Kolonialentschädigungsgesetz vom 28. Juli 1921 müssen Anmeldungen von Kolonialschäden auf Zu⸗ schläge für Hausrat und Bekleidungsstücke, Wiederherstellungs⸗ kosten usw. auf vorgeschriebenem Formular bis zum 30. Juni 1922 neu an den Reichsverband der Kolonial⸗ deutschen und Kolonialinteressenten e. V., Berlin⸗Lichterfelde 3 Willdenowstraße 2), ein gereicht werden. Dieser gibt sie nach 1 an die zuständige Spruchkammer weiter. Die Formulare übersendet auf Antrag der vorgenannte Verband. In den neuen Anträgen kann auf die früheren Eingaben an die Spruchkommission (Vorentschädigungsverfahren) Bezug ge⸗ nommen werden.

Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.

Vom 11. März 1. April 1925 bis iz bis 20 März 20 März 1922 1922

Vom

Tausend Mark

Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren (darunter Reichsnotopfer) Schwebende Schuld.... os So 3 g Fundierte Schuld.. 121 152

Summe der Einnahme. 5 367 375 175 2189835

Ausgabe.

Allgemeine Verwaltungs ausgaben unter

Gegenrechnung der Einnahmen... 6035 898 143 919 777 Gch webe nde Ghee, uu Q ö .

Zinsen für die schwebende Schuld.... del 309g ig 70s 7os

Zinsen für die fundierte Schuld.... ö,,

6 ⁊86 465 163 628 ooh

1 6 243 835 (8 I71 594

2601 868

9 090

2 9 292

Betriebs verwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und ⸗Telegraphenverwaltung: Ablieferung... 782 758 s36 166 mithin Ablieferung... Summe der Ausgabe. Die schwebende Schuld betrug an dis— kontierten Schatzanweisungen am 10. März 262 421 310 44297188

mithin zu. 21761 825 ergibt.. 265 183 135

1 2 2 2 * 8 42

Ablieferung...

ö Zuschuß: 1418 924 si * 34a

83633411 175 18 8390

Es gingen ab

i Das tat sächliche Steuern⸗ usw. Aufkommen bis einschl. Januar 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.

2) Das Anwachsen der schwebenden Schuld ist verursacht durch Deyisenbeschaffungen, Lieferungen und sonstigen Ausgaben für Repa⸗ rationszwecke.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung werden die Alliierten mit Bezug auf die Note der Vereinigten Staaten, in der sie Bezahlung für die Aufwendungen für ihre Besatzungstruppen am Rhein fordern, in der Weise verfahren, daß die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs und Italiens nach erfolgter Be⸗ ratung untereinander eine gemeinsame Antwort auf das amerikanische Ersuchen absenden werden.

Frankreich. Gestern vormittag hat unter dem Vorsitz des Präsidenten

. ö. Millerand der Oberste Kriegsrat getagt. Der estnische Geschäftsträger Menning ist nach Berlin

Minister Poincaré, Lord Curzon und Schanzer haben zusammen mit ihren Beratern gestern am

Die

Die drei Minister des Aeußern haben einen großen Teil der heutigen Nachmittagssitzung dem Studium der Frage des Schutzes der Minderheiten sowohl in Asien wie in Europa ge—⸗ widmet. Ueber die gesamten Fragen wurde eine Einigung erzielt, die in die den Türken und den Griechen später vorzuschlagende Regelung aufgenommen werden soll. Der Völkerbund, in den die Türken ersuchen werden, nach An⸗ nahme der Friedensbedingungen aufgenommen zu werden, wird aufgefordert werden, bei der Anwendung der oben erwähnten Maß⸗ nahmen mitzuarbeiten. Die interalliierte Militärkommission hat den drei Ministern ihre Vorschläge bezüglich der Räumung von Klein⸗ asien unterbreitet, die sie gebilligt haben. Die drei Minister haben alsdann die Prüfung der armenischen Frage begonnen, deren Studium in den nächsten Sitzungen fortgesetzt werden wird.

Der unter dem Vorsitz des früheren Ministerpräsidenten Leygues tagende Ausschuß der Kammer für aus— wärtige Angelegenheiten hat vorgestern den endgültigen Bericht des Abgeordneten Margaine über das Donaustatut und den internationalen Charakter der Donau genehmigt. Sodann nahm er die Erklärungen Franklin Bouillons über das Abkommen von Angora entgegen. Bouillon schilderte die Umstände, unter denen er die Ratifikation des Abkommens herbeigeführt habe, das nach ihm in seinen Haupt⸗ linien nur eine Erneuerung der in London zwischen der französischen Regierung und Bekir Sami Bei getroffenen Ab⸗ machungen darstellt. Er gab ferner den Inhalt des Freund⸗ schaftsvertrags zwischen der Regierung von Angora und den Sowjets bekannt und machte Angaben zur Petroleumfrage.

Schweiz. !

In der gestrigen öffentlichen Sitzung der deutsch olnischen Konferenz stellte der Praͤsident Calonder in einer Eröffnungsrede sest, daß er seine Hoffnung auf eine Vermittlung noch nicht aufgegeben habe und teilte mit, daß in den meisten anderen Fragen eine Einigung erzielt worden sei, was hoffentlich nicht ohne Einfluß auf die deutsch⸗polnischen Beziehungen und den allgemeinen Frieden der Welt blethen werde. Darauf gab der deutsche Bevollmächtigte Reichsmin ter a. D. Schiffer in längerer Rede eine eingehende Dar⸗ stellung des Liguidationsproblems, das er als eine

aus schließbliche Rechtsfrage charakterisierte.

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