1922 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen. Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Woche vom 12 bis 18. März 1922 auf Grund der Bundesrats verordnung über Wohlfahrtspflege

während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte

öffentliche Sammlungen und Mitgliederwerbungen.

Name und Wohnort des Unternehmers

In fördernder Wohlfahrtszweck

die Mittel abgeführt werden sollen

Stelle, an die in denen das Unternehmen ausgeführt wird

Deutscher Beamten⸗Wirischafts⸗

bi Berlin und der Beamtenkinderfü

Verstand des Vereins der Ber⸗

linkt Stadtmission. Berlin gaben, insbesondere seiner 8wW. 61, Johannistisch 5 und Frauen

Heilsarmee Nationales Haupt⸗ quartier), Berlin C. 19 bestrebungen Arbeiterinnenhilfe, Berlin N. 37, Schönhauser Allee 1632 edelung ihrer Pfleglinge

Berlin, den 23. März 1922

Der Minister für Volkswohlfahrt.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung autäz dem Hauptblatt)

Deutscher Reichstag.

195. Sitzung vom 24. März 192, Mittags 121, Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger?).)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfra gen.

Auf eine Anfrage der Abgg. Knie st und Genossen (Dem) über die Not im JZeitungsgewerbe wird reg ierungs⸗ seitig folgende Antwort erteist: Die im Jahre 1921 vom Reichstage im Interesse des deutschen Zeitungsgewerbes gefaßten Beschlüsse sind im wesentlichen durchgeführt worden. Die Kom- mission zur Nachprüfung der Gestehungskosten für Zellstoff und Heitungsdruckpapier hat ihre Arbeiten kereits im Senner 1621 be- der amtlichen in zuge⸗ Folge die Gestehungskosten eingehend nachgeprüft, und auf Grund dieser Fest⸗ stellungen ist eine Berständigung der Interessenten über die Preise ür Druckpapier für das erste Vierteljahr 1922 herbeigeführt worden. Die Schwierigkeiten der Tageszeitungen und der Fach⸗ presse beruhen im wesentlichen auf der infolge der Geldentwertung ungünstigen allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen Verhält⸗ 6 der Steigerung der Preise für Papierholz, Halbftoffe und Hilfsstoffe der Erzeugung, der Löhne und Gehälter und anderen produktionsverteuernden Umständen. Daraus ergibt sich, daß alle behördlichen Maßnahmen zur Senkung des Preises, wie Sperre der Zellstoffausfuhr, scharfe Drosselung der Ausfuhr von Druck— vapier usw., nur einen bedingten Erfolg haben konnten. Ent scheidend bleibt die hohe Preislage für Papierholz. Welche Maß⸗ nahmen bei der gegenwärtigen Lage als durchführbar erscheinen, wird die Reichsregierung bei der Bedeutung der Angelegenheit im Einvernehmen mit dem interfraktionellen Ausschuß des Reichstags und dem Reichsrat beschleunigt entscheiden.

Eine Anfrage des Dr. Rosen feld (Uu. Soz.) verlangt Auskunft darüber, ie Regierung beabsichtige, durch das an⸗ gekündigte Gesetz zum Schutze der amten einzuschränken e Regierung lautet dahin, ; den Entwurf des Gese zum Schutze der Republik auch Be⸗ stimmungen über das sogenannte Streikrecht der Beamten aufzu nehmen. Ein Vorentwurf sei jedoch noch nicht fettiggestellt und die Erwägungen der Reichsregierung, ob und in welchem Umfange die Absicht ausgeführt werden soll, seien noch nicht abgeschlossen.

Auf eine Anfrage der Kom munisten, die sich auf die Durchsuchung des Gepäcks des Abgeordneten Thom as (Komm.) bezieht, läßt die Regierung erklären, daß die bayerische Staatsregierung auf das Ersuchen um Mitteilung der Tatsachen bei der Kürze der Zeit noch nicht habe antworten können, und daß die Frage, inwieweit Durchsuchungen bei Abgeordneten zulässig sind, demnächst aus anderem Anlaß den Geschäftsordnungs ausschuß des Reichstags beschäftigen werde.

Die Abgg. Dr. Qu aatz (B. Vp.) und Genossen führen Be⸗ schwerde über die am 14. März beschlossene allgemeine Zulauf⸗ sperre nach dem Eisenbahndirektionsbezirk Essen. Diese Speere war wie die Regierungsantwort besagt notwendig, um eine die Kohlenabführ schwer beeinträchtigende Verbandssperre aus dem Ruhrbezirk zu vermeiden. Die Zulaufsperre für beladene Wagen sei inzwischen wieder aufgehoben worden, der Leerwagen⸗ zulauf werde langsam wieder verstä

Eine Anfrage der Abgg. Schultz⸗Bromberg und juhn (D. Nat.) wünscht, daß das Prüfungsdienstalter für die Beamten des gehobenen unteren Postdienstes, die aus Posen und Westpreußen nach Berlin versetzt werden mußten, mit dem für die in Betracht kommenden Berliner Beamten gleichgesetzt wird. In der Regierungsantwort wird erklärt, daß das Prüfungsdienstalter der aus den abgetretenen Gebieten versetzten Beamten genau so festgesetzt wird wie für diejenigen Beamten des neuen Bezirks, die die Prüfung für den gehobenen Dienst mit ihnen am gleichen Tage abgelegt haben. Eine Verschlechterung der vertriebenen Beamten in bezug auf das Prüfungsdienstalter trete nicht ein. Mit der gegenwärtigen Regelung dieser Frage haben sich auch die beteiligten großen Postbeamtenorganisationen einverstanden erklärt.

Die Zeitungsmeldung, wonach eine Breslauer Firma große Mengen Getreide nach Danzig verlade, das dann als Auslands getreide zu hohen Preisen wieder nach dem Inlande verkauft

Bud⸗

werde Anfrage der Abgg. Dom sch (D. Nat. und Genossen —“

wird von der Regierung nachgeprüft, eine etwaige verbots⸗ widrige Ausfuhr werde strafrechtlich verfolgt werden.

Eine kom munistische Anfrage führt Beschwerde darüber, daß verschiedene Gemeinden und Kreiswohlfahrtsämter des Regierungsbezirk Merseburg die aus den Strafanstalten Entlassenen, die anläßlich der Märzunruhen verhaftet worden waren, bei der Beantragung von Arbeitslosenunterstützung ab- weisen. Die Angelegenheit soll nach der Mitteilung der Re⸗ gierung durch den Minister für Volkswohlfahrt geklärt werden.

Die erste Bergtung des Gesetzentwurfs wegen vorläufiger Regelung des Reichshaushalts für 1922, der Er gänzungshaushalt für 1922 und der Entwurf einer 6. Ergänzung des Be⸗ soldungsgesetzes werden bis zum Schluß der Sitzung zurückgestellt.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen ber Herren bange, die im Wortlaute wiedergegeben find.

Reden

Zugunsten der Beamtenerhol

Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf⸗

arbeit an sittlich gefährdeten Mädchen Zugunsten ihrer deutschen Wohlfahrts⸗

Sittliche Ertüchtigung und innere Ver⸗

.

ungsheime Bund 30. September 1922 für Preußen.

vrge Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe und Werheschreiben, ins⸗ besondere durch die Veranstaltung eines Opfertages innerhalb der Beamtenkreise.

31. Dezember 1922 für Preußen. Sammlung von Geldspenden in Zeitungen und Zeitschriften. Werbe⸗ schreiben und mündliche Werbung in protestantischen Kreisen.

Verlängert bis 31. Dezember 1922

für Preußen. Sammlung von

Geldspenden Sammelboten.

Verlängert bis 31. Dezember 1922

für Preußen. Werbung von

Mitgliedern mittels Aufrufe nach

dem vorgelegten Muster.

ĩ . Zeit und Bezirk,

Vorstand Rettung⸗ Heilsarmee

Arbeiterinnenhilfe

J. A. Bracht.

Der Gesetzent wurf über Ver längerung der Geltungsdauer von Demobilmachungs verordnungen wird zurückgestellt, da eine Anzahl hand⸗ schriftlicher Anträge dazu vorliegen.

In zweiter und fosort auch in dritter Beratung genehmigt das Haus nach dem Antrag des Auswärtigen Ausschusses den Gesetzentwurf, betreffend den Vertrag zum Abschluß der endgültigen Don auakte. . Präsident Löbe: Meine Damen und Herren! Eine Anzahl

Parteien hat eine Entschließung eingebracht gegen ein neues schweres Unrecht, gegen eine Vertragsberletzung gegen die am Ufer der Weichsel wohnenden Landsleute. Sie haben eine Deputation zu uns gesandt und, den Reichstag gebeten, seine Stimme zu erheben gegen das ihnen drohende Unrecht, gegen welches die Körperschaften der Provinz sich bereits gewendet haben. In Erfällung dieser Bitte ist die folgende Entschließung ent standen:

„Der Deutsche Reichstag nimmt Entrüstung

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und lein 31. März d. F enn Die se Verfügung

legenheit ge er Grenzregulierung

densvertyag? von les dadurch gröblich verletzt worden ist. Danach obliegt alliierten und assoziierten Hauptmächten die Pflicht, gleich⸗ g Vorschriften zu erlass die der ostpreußischen Be⸗ kerung den Zugang zur Weichsel und die Benutzung des Stromes selbst, für ihre Waren und für ihre Schiffe unter billigen Bedingungen und unter vollster Rücksichtnahme auf ihre Interessen sichern. Der Deutsche Reichstag legt gegen diese Verletzung des Friedensvertrags schärfste Verwahrung ein und erwartet von der Botschafterkonferenz, daß sie die Inter⸗ alliierte Kommission anweist, von der endgültigen Festsetzung der ostpreußischen Weichselgrenze so lange Abstand zu nehmen, bis die Bevölkerung gehört und der Provinz Ostpreußen durch die alliierten und ussoziierten Hauptmächte der freie und ungehinderte Zugang zur Weichsel tatsächlich garantiert worden ist.“ Die Verlesung der Entschließung wird von Seite mit lebhaftem Beifall aufgenommen.

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fährt darauf fort: Meine Damen

Präsident Löbe Verletzung des Selbstbestimmungsrechts, der des Vertrages, der hier vorliegt, ist so eklatant, daß der in unserem Vaterlande leider nur seltene Fall eingetreten ist, daß alle Par⸗

teien Ostpreußens, diesmal wirklich alle, sich einmütig dagegen gewandt haben. (Lebhafter Beifall.) Indem ich bitte, eine etwaige Besprechung auf die demnächst zur Verhandlung kommende Interpellation zu vertagen, möchte ich empfehlen, diese schließung einmütig anzunehmen. (Lebhafter Beifall.)

Die Entschließung wird großer Mehrheit ange⸗ nommen. Die Kommunisten en sitzen, von der Rechten ertönen stürmische Pfuirufe. .

Hierauf setzt das Haus die zweite Lesung der S vorlagen, und zwar die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erhöhung vaon Zöllen fort.

Am Schlusse der gestrigen Sitzung (heute früh nach 1233 Uhr) war die Beratung der S5 1 und 2 zum Abschluß ge⸗ bracht worden. Diese Paragraphen werden in der Ausschuß— fassung nunmehr gegen die Stimmen der Unabhängigen Sozial demokraten und der Kommunisten angenommen.

S3 betrifft die Nachverzollung von Kaffee und Tee.

Abg. Frau Nemitz (Unabh. Soz.): Die enorme Erhöhung des Kaffeezolls macht es den Arbeiterfamilien jetzt vollends unmög⸗ lich, auch nur noch Pfund Kaffee für ihren Haushalt zukaufen. Die Mehrheit, zu der auch die Mehrheitssozialisten zählen, scheint sich darüber keine Gedanken zu machen, wo der Arbeiter noch Arbeitsfreudigkeit hexbekommen soll, wenn ihm das letzte Mittel der Anregung, der Kaffee, genommen wird. Man wird die Bevölkerung duf diese Weise dem Schnapsteufel wieder in die Arme jagen.

Abg. Remmele (Komm.) bekämpft die Nachverzollung. Derselbe Herr Hermes, der Wein zum alten Preise bezogen hat, will hier Kaffee und Tee nachvergzollen.

Der Antrag der Kommunisten, den 8 3 abzulehnen, wird abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller und der Unabhängigen.

Ohne Debatte angenommen wird 8 4, den der Ausschuß neu eingefügt hat. Danach wird der Reichsfinanzminister er— mächtigt, den Zoll für getrocknete Bananen zur Herstellung von Müllereierzeugnissen unter Zollsicherung vorübergehend herab⸗ zusetzen oder aufzuheben.

Angenommen wird ein rant der Abgg. Dr. Gildem ei st er (D. Vp), v. GS Gr ard SZentr.), R ie d⸗ müller (Soßs), Die trich⸗Baden (Dem ), Dr. Deer⸗

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mann (Bayer. Vp), wonach der Finanzminister ferner er⸗ mächtigt wird, nach Bedarf den Zoll für Kaffee, auch Kaffees schalen, roh, bis auf 130 6 und den Zoll für Tee bis auf 220 S6 für den Doppelzentner herabzusetzen. .

Nach der Regierungsvorlage sollte der Finanzminister mit Zustimmung des Reichsrats den Zeitpunkt des Inkrasttreteng des Gesetzes bestimmen. Ein Antrag derselben Abgeordneten die den Zusatz zu S4 beantragt hatten, will, daß der Finanz; minister allein den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt und ermächtigt wird, die einzelnen Zollerhöhungen zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft zu setzen.

Vor der Abstimmung über diesen Antrag Abg. Remmele (Komm.) die Beschlußfähigkeit des Hausez.

Präsident Löbe läßt unter Widerspruch der Kommunisten die Beschlußfähigkeit durch Abstimmung über den Antrag im Wege des Hammelsprungs feststellen der Antrag wird mit 160 gegen 117 Stimmen angenommen. Das Haus ist also he⸗ schlußfaͤhig.

Ueber das von dem Präsidenten eingeschagene Ver⸗ fahren entspinnt sich eine Geschäftsordnungsdebatte, an der sich außer dem Präsidenten Löbe die kommunistischen neten Remmele, Höllein und Thomas Präsident Löbe weist darauf hin, daß das von ihm beab! achtete Verfahren im Hause üblich sei und nur dann nicht stattfinden dürfe, wenn etwa das Haus durch einen förmlichen Beschluß sich dagegen erklärte.

Nunmehr folgt die zweite Lesung des Gesetzent⸗ wurfesüber die Aufhebung vorübergehender Zollerleichterung en. Es handelt sich um die Wieder einführung verschiedener Zölle, die während des Krieges im Interesse der Ernährung des deutschen Volkes aufgehoben worden waren. Unter anderem soll wieder eingeführt werden der Zoll für zubereitete Fische und zubereitetes Fleisch sowie für gewisse zubereitete feinere Gemüsesorten. Der Ausschuß empfiehlt unveränderte Annahme. ,

Abg. Remmele (Komm.) beginnt um 23. Uhr eine Rede gegen die Vorlage. Der Redner spricht absichtlich leise und wird vielfach von Zurufen aus dem Hause: unterbrochen. (Präsident Cöbe bittet den Redner, vernehmlicher

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hatfoiliagon beteiligen.

zu sprechen.)

Nach dieser 2 stündigen Rede wird die Ausschußanträgen angenommen.

Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum Zuckersteuergesetz von 1953. Nach der Vorlage sollte die Aucker tener für den Doppelzentner auf 1990 M6 erhöht werden. Der Ausschuß hat den Satz auf 50 Ab ermäßigt. Von den Kommunisten wird die Aufhebung des Zuckersteuergesetzes beantragt. Ein Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Kommunisten und Unabhängigen Sozialdemokraten will die Geldstrafen in dem Gesetz auf das Zehnfache und noch darüher hinaus erhöhen. .

Abg. Frau Schilling (Soz.): Mit Zustimmun dem Ausschußvorschlag bringen wir ein schweres Opf wenigstens gelungen, die Erhöhung auf die Hälfte zudrücken, so daß die Verteuerung für das Pfund Zucker nur noch 25 Pfg. beträgt. Andererseits werden die Ei aus der Zuckersteuer dadurch auf 500 Millionen herab Man kann ohne Uebertreibung fagen, daß diese Steuererhöhun f die Preisbildung des 3 Einfluß bleibt

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d ein Schlußantrag eingebracht der Mehrheit angenommen, worauf en stürmischer Widerspruch un

Hierauf w lautem Beifall äußersten Link

Lärm entsteht.

Artikel 1, der Vorlage wird in der angenommen, ebenso die weiteren Abänderungen des den Ausschußvorschlägen, nachdem nach einer k 16 Abg. Semmler (D. Nat.) auf di füh Abg. Frau Schilling abermals ein Schlußantra— nommen worden ist.

5, der die Ermächtigung der Reichsregierung aus mit Zustimmung des Reichsrats die Nichterhebung der Zuckersteuer ganz oder teilweise zu versagen, legt

Abg. Stöcker (Komm.) schärfsten Protest ein gege in diesem Parlament unerhörte Vergewaltigung (Große Unruhe bei der Mehrheit. Man hätte es halten sollen, daß die Rechtssozialisten, nachdem sie ihrer Rednerin vorgeschickt hatten, die eine von politische sondergleichen strotzende Rede gehalten habe, sich an diesem akt beteiligten. Zuckersteuergesetz sei eines der feindlichsten Gesetze, welches die Koalition Stinnes⸗Scheidemann dem Volke beschert habe. Di nokraten führten nur ein Scheingefecht gegen die Rechte. zie arbeitenden Massen würden aber bald erkennen, wie terfeindlich sich die Rechtssozialisten verhalten hätten. Jede Partei, die zur weiteren Verteuerung des Zuckers die Hand biete, mache sich eines Verbrechens mitschuldig. Der Artikel 5 speziell bedeute eine schamlose Begünstigung der Agrarier, indem er den exportierten Zucker von der Steuer befreie, Was die Vorlage durch den Zusatz zu Artikel 5 bezwecke, könne dieses Unrecht nicht beseitigen, man müsse auf der völligen Streichung dieser Steuerbefreiung bestehen. Die Sozialdemokratie habe früher zu der indirekten Besteuerung einen ganz entgegen. gesetzten Standpunkt eingenommen als heute, wo sich bei ihr eine diametrale Wandlung vollzogen habe. Gerade der Abgeordnete Bernstein habe 1902 den Kampf gegen die Zuckersteuer am hart⸗ näckigsten geführt. Heute sehe man im kapitalistischen Volksstagt den Kampf gegen die breitesten Volksmassen genau so verbrecherisch führen wie früher, und heute seien die Mehrheitssozialisten dies Helfershelfer einer solchen verbrecherischen Politik.

Der Antrag der Kommunisten auf Aufhebung des Zuckersteuergesetzes wird abgelehnt. Inzwischen ist ein Antrag des Zentrum s, der De mokralen und der Deu tschen Volkspartei eingegangen, den Rest des Zuckersteuergesetze in einer gemeinsamen Erörterung zu erledigen und ebens lle Teile jedes der übrigen Gesetze. Der Antrag wird mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokraten angenommen lstürmische Zwischenrufe auf der äußersten Linken). .

Abg. Frau Agnes (Uu. Soz): Es ist mir unverständlich, . die Sozialdemokratie sich dazu hergeben kann, die Minderhei nundtot zu machen. Wir lehnen das Zuckersteuergesetz

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einer schweren gesundheitlichen Schäden für die breiten Massen ind insbesondere für die Jugend. :

Die Vorlage wird unter Zustimmung zu dem Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Kommunisten auf Erhöhung der Geldstrafen in der Ausschußfassung angenommen. ö.

Es folgt die Beratung des Süß st off gesetzee Ausschußvorlage sieht vor, daß die Reichsminister für Et⸗ nährung und Finanzen ermächtigt werden, mit Zustimmung des Beirates nach Anhörung von Sachverständigen zu f stimmen, ob und inwieweit die Vorschriftenm diefes Geseken

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bezweifelt

hauptung. Die Tatsachen

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auch auf Stoffe Anwendung finden sollen, die in einfacher Veise in Süßstoff umgewandelt werden können. Soll nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Herstellungsbefugnis er= weitert oder eingeschränkt werden, so hat die Reichsregierung vor der Entschlußfassung den Beirat zu höͤren. Den an das Reich abzuführenden Erlösanteil haben der Finanzminister und der Reichsminister für Ernährung zu bestimmen, die auch den Verkaufspreis nach Anhörung des Beirats festzusetzen haben. Der Reichsanteil aus dem Inlandabsatz ist so zu be⸗ messen, daß er zu dem Preise des inländischen Zuckers in einem angemessenen Verhältnis steht. Die Geldstrafe für Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz beträgt eine Million, während die Regierungsvorlage nur eine solche von 100 009 Narkt vorsieht. Neben der Geldstrafe ist Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre vorgesehen. ö

Ein Antrag der Unabhängigen fordert, daß die Herstellung und der Absatz oder die Einfuhr von Süßstoff durch das Reich geschieht, und daß Privatbetriebe, die bisher Süßstoff herstellten, vom Reich übernommen werden können. Ein Antrag aller bürgerlichen Parteien und der Sozialdemo⸗ kratie will die Geldstrafe für eine fahrlässige Zuwiderhandlung bis zu 100 000 Mark ausgedehnt wissen, während die Aus— schußvorlage hier eine Höchststrafe von 5000 Mark vorsieht.

Abg. Ernst (U. Soz) lehnt das Gesetz für seine Partei ab.

Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen.

Das Haus stimmt darauf der Gesetzesvorlage in der Aus— schußfassung unter Annahme des erwähnten gemeinsamen Intrages und unter Ablehnung des unabhängigen An= trages zu.

Es folgt der Gesetzentwurf über die Be—⸗ steue rung der Rennwetten und Lotterien. Der Ausschuß hat die Vorschriften der Regierungsvorlage über die Konzessionierung der Buchmacher angenommen. Da⸗ nach bedarf, wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), der Erlaubnis der Landeszentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde. Die Erlaubnis kann sederzeit beschränkt oder widerrufen werben. Der Ausschuß hat beschlossen, daß die Erlaubnis nur an deutsche Reichs⸗ angehörige erteilt werden darf. Der Buchmacher und seine Beauftragten haben bei Ausübung der Wettätigkeit ein Ab⸗ jeichen zu tragen, dessen Form die Landeszentralbehörde be⸗ stimmt. Nach den Ausschußbeschlüssen bestimmt der Finanz⸗ minister, unter welchen Voraussetzungen und Bestimmungen Totalisatorunternehmungen zugelassen werden dürfen. Er bedarf der Zustimmung des Reichsrats. Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher haben über die Wette eine Urkunde auszustellen. Bei Buchmachern ist statt dessen auch die Eintragung der Wette in ein amtlich geliefertes Wett⸗ duch zulässig. Nach den Kommissionsbeschlüssen ist auf den ennplätzen den Buchmachern nur das Legen von Wetten zu sten Odds gestattet. Auf den Rennplätzen dürfen von den duchmachern nur Wetteinsätze im Betrage von mindestens I Mark angenommen werden. Der Wethbetvieb durch nicht⸗ bnzessionierte Buchmacher ist strafbar. Die Lotteriesteuer ist uf 20 * des Nennwerts sämtlicher Lose bemessen.

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jou ein bestehendes

l Kundenzahl zu vergrößern. Als sechäftsgewandte Leute werden sie es verstehen, durch Ver⸗ ößerung ihres Betriebes den Betrieb des Totalisators zu ver⸗ tngern und damit die Einnahmen der Rennvereine zu schmälern, hodurch den Pferdezüchtern nicht gedient ist. In der Frage der lonzessionierung der Buchmacher steht ja Behauptung gegen Be haupt Di aber werden erweisen, daß diejenigen recht haben, welche eine Schädigung des Totalisators behaupten. Vas man von den Ausführungsbestimmungen hört, kann auch nicht dazu dienen, die Konzessionierung der Buchmacher zu recht⸗ serti Die Anhänger der Konzessionierung denken immer an

zeiten, wo die moralischen Verhältnisse noch ganz anders paren. Heute besteht mehr als je die Neigung, die Gesetze zu ibertreten. Es steht auch zu befürchten, daß bei der Ken⸗ zssisnierung gerade die ehrlichen Geschäftslente ausgeschlossen berden. Die konzessionierten Buchmacher werden dahin wirken, daß nicht viele die Konzession erhalten. Gewiß werden auch an⸗ ständige Leute darunter sein, aber die große Mehrheit gehört zeifellos zu denen, die immer nur ernten wollen, ohne gesät zu haben.

Abg. Ern st (U. Soz.): Es würde uns sehr angenehm sein, bon der Regierung zu hören, wie sie sich die Konzessionierung der Buchmacher denkt. Wir möchten wissen, wer sie erteilen soll, und ob nicht etwa in irgendeiner From dem Union⸗Club auf die Er. 'eilung der Konzession Einfluß gewährt werden soll. Auch die bonzessionierten Buchmacher werden nur das Bestreben haben, den uten das Geld abzunehmen, wo sie nur können. Von der Regierung müssen wir unter allen Umständen verlangen, daß nicht ein paar Kapitalisten die Geschichte an sich reißen, sondern daß eine möglichst große Anzahl konzessioniert wird, wenn man die Konzessionierung überhaupt zulassen will.

Die Besprechung wird geschlossen. Angenommen wird ein Antrag der Koalitionsparteien, wonach die Steuerschuld ir Wetten am Totalisator mit Schluß der Annahme von Wetteinsätzen entsteht. Die Kom misstons⸗ sassung wollte die Steuerschuld mit der Entscheidung des Rennens, auf das sich die Wette bezieht, entstehen lassen. Abgelehnt wird ein Antrag der Unabhängig en wonach für die Buchmacherwetten bei Wetten zu festen Odds die Steuerschuld bei Ausstellung des Wettscheins entstehen sollte. ; Ferner wird angenommen ein Antrag der Ko al i. tion spavpteien, wonach die Maximalstrafe für Uieher⸗ tretungen des Gesetzes überall auf 190 000 Mark festgesetzt wird. ; .

Zur Lotteriesteuer wird ein Antrag der Ko 3 lit ion . bar keien angenommen, wonach von der Lotterie stener blche Ausspielungen befreit sind, bei denen der Gesamtpreis der Lose 360 Mark (Vorlage 100 Mark) nicht übersteigt.

Im übrigen wird das Gesetz nach den Ausschußbeschlüssen . ingenommen unter Ablehnung des Antrages auf Streichung der Konzessionierung der Buchmacher. .

Abg. Thomas (Komm): Bei der Anzweiflung der Be⸗

fhlußfähigkeit vorhin hat der Bräsident durch Gewalt das Recht

zebengt. Wir legen dagegen Protest ein. . ö 1 . =. e . war einstimmig der Ansicht. kz das Haus beschlußfähig ist. Ich muß diese Kritik als e,, nzulässig zurückweisen. (Stürmische Proteste bei den Komm. ufe: Rechtsverdreher!) . . Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Lraftfahrzeugsteuergefetzes. . Abg. Sch ie le (D. Nat.), Berichterstatter: Der Ausschuß hat n men der Steuerbefreiungen erweitert. Er hat ferner bei n Personenkraftwagen ben von der Vorlage vorgeschlagenen

teuersatz von den ersten vier Pferdestärken von 90 auf 100, von

dem eisucht, mit größter Betrieb

den nächsten vier Pferdestärken von 120 auf M0 Mark erhöht und die Sätze der Vorlage von 150 auf 200 Mark verdoppelt. Steuerfrei sollen die Kleinkrafträder und die im Besitze des Reiches, der Länder oder der Gemeinden befindlichen Kraftfahrzeuge bleiben, soweit sie gusschließlich im Feuerlöschdienst, zur Kranlenbeförde⸗ rung, zum Wegebau oder zur Straßenreinigung verwendet werden, endlich Kraftfahrzeuge, die ausschließlich im Dienste der Wehrmacht oder der Polizei verwendet werden, jedoch nicht solche mit weniger als 8 Sitzplätzen. Auf einen Antrag der Mehrheitsparteien und der Deutschnationalen werden auch Kraftfahrzeuge mit höchstens X Pferdekräften im Eigentum von Aerzten, welche ihren Sitz in Orten unter 20 9900 Einwohnern haben und das Fahrzeug zur Ausübung ihres Berufes benztigen, von der Steuer befreit. Nach 317 ist in den Ländern zu Zwecken der öffentlich⸗vechtlichen Wege⸗ unterhaltung eine Steuer für die Benutzung der Wege durch andere Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge zu erheben. Befreiungen für bestimmte Arten von Fahrzeugen sind unzulässig. tit dem In⸗ krafttreten des gegenwärtigen Gesetzes, frühestens mit dem 1. April 1922, wird die Erhebung von Chaussee⸗ und ähnlichen Wegegeldern don Kraftfghrzeugen für die . Benutzung öffentlicher Wege zulässig. Das gleiche gilt für sonstige Fahrzeuge mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Fahrzeugsteuer in einem Lande.

517 wird mit einer von dem Abg. Schiele beantragten redaktionellen Aenderung angenommen, ebenso der Rest der Vor⸗ 1c Hierauf wird der Entwurf eine; Versicherungssteuergesetzes in zweiter Lesung nach einer kurzen Empfehlung durch den Abg. Pohlmann (Dem.) in der Ausschußfassung augenommen. Ein abermaliger Versuch der Kommunisten, die Beschlußfähigkeit des

Hauses zu bezweifeln, scheitert an dem einstimmigen Wiherspruch

Präsidium s.

Die von dem Abg. Müll er⸗Franken und Genossen (Soz.) eingebrachten Gesetzentwürfe zur Abänderung des Weinstenergesetzes und des Schaumwein steuergesetzes werden entgegen dem Widerspruch der Kommunisten ohne Erörterung an den Steuerausschuß ver⸗ wiesen.

Es folgt die zurückgestellte Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über die Verlängerung der Geltungs⸗ dauer von Dem obilmachungsverordnungen. Nach der Ausschußvorlage bleiben die Demobilmachungs⸗ verordnungen, deren Geltungsdauer am 31. März d. J. ab⸗ läuft, in der Hauptsache bis zum 31. Oktober 1928, zum Teil auch bis zum 31. März 1923 in Wirksamkeit, während einzelne Verordnungen nicht mehr verlängert werden.

Abg. Hensel (D. Nat.) schildert ausführlich die schwierigen Verhältnisse auf dem Lande infolge Kräftemangels und begründet Anträge seiner Partei auf Aufrechterhaltung der Bestimmungen, die die Möglichkeit bieten, dem Lande die erforderlichen Arbeits⸗ kräfte zuzuführen.

Akg. Schmidt⸗CCöpenick (Soz.) fordert Beseitigung der Be⸗ stimmungen, nach denen Industriearbeiter zwangsweise auf das Land verpflanzt werden können. Nicht Zwang, sondern ver⸗ nünftige Lohnregelung sei das Mittel, dem Lande ausreichende Kräfte zuzuführen.

Abg. Carsten (U. Soz.) wendet sich gegen die Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter und fordert Äufrechterhaltung der Bestimmungen, die sich auf die Betriebseinschränkungen und Still⸗ legungen beziehen. Er wünscht baldige Ersetzung der Demohil⸗ machungsverordnungen durch ein einheitliches Arbeitsrecht.

Ministerialdirektor Dr. Brecht bittet, von Aenderungen der Ausschußfassung abzusehen, weil es sich hier nur um eine formale Verlängerung eines Uebergangsrechts handele. Gesetzentwürfe, die die Rechtsfragen materiell regeln, seien in Vorbereitung und bei diesen Gesetzesvorlagen würden zweckmäßigerweise die ent⸗ sprechenden Aenderungen vorzunehmen sein. Die Regierung habe den Wunsch gehabt, die Verordnung zur Behebung des Arbeiter⸗ mangels in der Landwirtschaft aufzuheben. Von einzelnen Ländern sei jedoch auf den dort herrschenden Arbeitermangel auf dem Lande hingewiesen worden, und so habe man sich im Ausschuß darguf geeinigt, die Landesregierungen zu ermächtigen, dürfnisfalle die Verordnung zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft bis zum 31. Oktober d. J. in Kraft zu erhalten.

Abg. Malzahn (Komm.): In der Kommißssion haben sich die Vertreter der Deutschen Volkspartei mit besonderer Energie für die Streichung der Bestimmung ausgesprochen, wonach Ent⸗ lassungen erst nach Durchführung einer verkürzten Arbeitszeit julässig sein sollen und wonach ferner Betriebseinschränkungen und Betriebsstillegungen nur mit Zustimmung des Demobilmachungs⸗ amts erfolgen dürfen. Das zeigt uns, wohin die Reise geht. Wir wissen, daß die gegenwärtige Konjunktur mir eine Schein konjunktur ist, die jeden Augenblick zusammenbrechen kann Kommt es dann zu Arbeiterentlassungen und im Anschluß daran zu Hungerrevolten, dann tragen Sie (nach rechts) die Hauptschuld daran. Wir bitten dringend, solange wir in unseren Arbeits⸗ verhältnissen noch nicht zu einer gewissen Stabilität gelangt sind, diese Schutzbestimmungen aufrechtzuerhalten und die entgegen⸗ stehenden Anträge der Rechtsparteien abzulehnen.

Abg. Molkenbuhr (So)) schließt sich führungen an.

Die Vorlage wird mit einer von den Sozialdemoktraten beantragten Erweiterung in der Fassung der Kom mission angenommen. . .

Der Gesetzent wurf, betreffend die vor⸗

1fige Regelung des Reichshaushalts für

das Jahr 1922, wird in erster Lesung erledigt. Der Ergänzungsetat zum Reichs haus⸗ haltsplan für 1922 wird ohne Erörterung an den Saushaltsausschuß verwiesen, e, der Entwurf einey sechsten Ergänzung des Besoldungsgesetzes.

Nächste Sitzung Dienstag, 2 Uhr (Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung).

Schluß 8 Uhn.

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Aus⸗

diesen

141

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausichuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten hat sich gestern in kurzer Sitzung mit dem Ver⸗ trag zum Abschluß der endgültigen Donguagktze beschäftigt und nach einem Referat des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Ge sandten Seeliger, dem Vertrage und dem darauf bezuglichen Gesetzentwurfe zugestimmt. .

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde der Haus balt der Reichseisenbg hn weiter behandelt. Auf verschiedene Anfragen aus der Mitte des Ausschusses wurden von seiten der Re⸗ gierung die erforderlichen Auskünfte gegeben. Angenommen wurde ein von fast sämtlichen Parteien unterstätzter Antrag, der am Per⸗ sonalbestand des Reichsberkehrsministeriums verschiedene Ginschrän⸗ kungen vorsieht. Ferner wurde ein Antrag des Abg. Dr. Pach⸗ nice (Dem) angenommen, wongch die Neichsregierung schleunigst in die Prüfung der Frage eintreten soll, inwieweit der Vororttarif ausz udeß nen ist, insbesondere auf Orte, in denen durch die hohen, den Verkehr mit dem Zentralort erschweren den Fahrtkosten eine Entwertung des Haus⸗ und Grundbesitzes, eine Ginschränkung der Erwerbgmöglichfeit und eine Er chwerung der Siedlung herbeigeführt wird. Auch wurde ein Antrag, des Abg. Stühlen (Sozß) angenommen, daß die Reichsregierung dahin wirken möge, in den Indu strie⸗ gebieten für den Arbeiterp er kehr Vorortzüge zu Voroxrttarifen einzule wu Die 2 wurde 6

eschleunig afür zu sorgen, der innerhalb des ga gen Reiches verkehrenden

im Be⸗

don den Reichsessenbahnen übernommen

Schlafwagen wieder - ĩ ; werde. Der Hauptausjchuß ersuchte des weiteren die Reichsregierung, entsprechend einem Antrage des Abg. Dr. Qugaß (D. Vp), in Zukunft die Geschäftsberichte der Reichsbahn tunlichst bald nach Schluß des Nechnungsjahrs vor⸗ zulegen und die Geschäftsberichte in der gleichen Vollständigkeit und Genauigkeit wie die Betriebsberichte der früheren Staatseisenbahnen, namentlich der preußijchen, aufzustellen. Im Verlauf der weiteren Debatte fragte Abg. Dr. fie (Zentr.), nach welchen Gesichts⸗ punkten die Entlassung von Arbeitern erfolge. Es seien ihm Zälle bekanntgeworden, in denen junge Arbeiter weiter beschäftigt worden, während Arbeiter bis zu 30 Dienstjahren entlassen worden seien mit der Begründung, sie hätten genügenden Landbesitz. Die Reich s⸗ verkehrsverwaltung erklärte, daß die Richtlinien für die Entlassung mit dem Hauptbetriebsrat vereinbart worden seien. Bei der Erörterung der Frage, inwieweit es möglich sei, den Personalbestand noch zu verringern, wies der Staats⸗ sekretir Stieler u. a. auf die ganz besonderen Schwierigkeiten hin, die sich hinsichtlich der Entlassung von Arbeitern im besetzten Gebiete ergäben. Seitens der Ententebehörden im be⸗ setzten Gehiet sei mehrfach gegen die versuchte Verringerung des Personalbestandes Ein spruch erhoben und erklärt worden, daß davon keine Rede sein känne. Dieser Versuch der Entente, sich bei der Arbeiterschaft des besetzten Gebietes besondere Sympatien zu er⸗ werben, sei ohne Erfolg; der Eingriff sei so unverständlicher, als gerade auf der andern Seite von der Entente auf eine wirt⸗ schaftlichere Gestaltung der Reichsbahn fortgesetzt hingewiesen werde. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) bezeich es als einen ganz un⸗ erhörten Eingriff der Feinde in die Eisenbahnhoheit des Reichs, wenn die Veränderung, insbesondere die Herabsetzung des Personal⸗ hestandes der Reichsbahn im besetzten Gebiet verboten werde. Dadurch werde die fingnzielle Gesundung der Reichsbahn unmöglich gemacht. Der Wirtschaftsminister Schmidt habe in der vorigen Woche selbst ausgeführt, wie viele gelernte Facharbeiter bei der GEisenbahn zurückgehalten würden und so den in der Industrie be⸗ stehenden Mangel an Facharbeitern vergrößert Die Entente handle widerspruchsvoll, wenn sie einerseits die Beseitigung der Defizit⸗ wirtschaft der Eisenbahn fordere, aber der Regierung in die Arme falle, wenn sie dies auch im Rheinland tun wolle. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Reichstagsausschaß für Bildung swesen wunde gestern der Entwurf eines Reichsschulgesetzes weiter beraten. Abg. Dr. ringer (D. Nat.) betonte, daß nicht, wie es von verschledenen Rednern geschehen sei, das Kompromiß, sondern die Verfasfung selbst ausgelegt werden müsse. Er enk wickelte den Standpunkt des Reichsgerichts hinsichtlich der Richt⸗ linien für Deutung und Anwendung von Gesetzen, bei der die Kommissionsberatungen zu berücksichtigen seien, soweit sie im Gesetze Ausdruck finden. Gz sei zuzugeben, daß Abfatz 1 die Simultanschule als Regelschule meine, wenn man den Erklärungen des Staatssekretärs Schul; folge. Immerhin kön6nne auch die Ausnahme zur Regel werden, wenn nämlich, was theoretisch denkbar sei, die Mehrheit der Erziehungsberechtigten die Bekenntnis⸗ schule fordere. Der Redner bemerkte noch, daß die Regelschule in der Verfassung keinen Ausdruck finde. Die Anträge der Deutsch⸗ nationalen, der Deutschen Volkspartei und des Zentrums auf Gleichwertigkeit der Gemeinschafts⸗, Bekenntnisschulen und bekenntnisfreien Schulen 0 widersprächen nicht der Verfassung. Abg. Kune rt (Unabh. Soz.) Hpolemisterte gegen die Anträge der bürgerlichen Parteien, die er auf die Gegnerschaft gegen die weltliche Schule zurückführte. Er betonte, daß eine Cinigung mit den bürger⸗ lichen Parteien ausgeschlossen sei. Abg. Weiß (Dem.) verwies darauf, daß die Erklärung des Staatssekretärs Schul; über die Simultan⸗ schule als Regelichule, die er in feiner Rede in der Nationalversamm⸗ lung abgegeben habe, eine authentische Auslegung der Verfassung fei, wie auch Abg. Dr. Düringer anerkannt habe. Der Redner führte auß, daß auch bei Annahme der demokratischen Anträge dem Zentrum nich! zugemutet würde, auf alle Bekenntnißsschulen zu verzichten. Einem absoluten Schulmonopol habe er niemals das Wert geredet. Der Staat sei aber nicht nur eine Rechts-, sondern auch eine Bildungsgemeinschaft. Der Wille der Erziehungsberechtigten dürfe nicht ausschließlich maßgebend sein; sonft könnte es keinen Schulzwang gehen. Der Redner entwickelte sein Schulideal, das den geschichtlichen Religiongunterricht in die Hand des Lehrers legt. Hierfür sei aber keine Partei zu haben gewesen. Eine Verständigung auf dem Boden des Kompromisses sei aber möglich und müffe ge funden werden. ö

um

Dem wirtschaftspolitischen Ausschuß des Reichs⸗ wirtschaftsrats lag in seiner Sitzung am 34. März ein An⸗ trag der Mitglieder Dr. Frank und Brauntz, betr., den Entwurf

Verordnung über die Beförderung gefährlicher hrteischiffen, vor. Der Ent⸗

Antragsteller Bestimmungen, die

r Ausfuhr kommender Chemi⸗

. ü deutsche Seehäfen praktisch unmöglich ö Der Antrag geht dahin, daß die Regierung die Küftenländer des Reichs veranlassen soll, die für den 1. April vorgesehene Inkraftsetzung der neuen Verordnung zurückzu⸗ stellen und in eine nochmalige Beratung ihrer Bestimmungen unter Mitwirkung von Sachverständigen aus Interessenten kreisen einzutreten.

Der Vertreter des ReichsWwirtschafts ministerium s

führte dazu aus, daß es sich nur um einen Neudruck der alten Verordnung von 1917 handele, in den alle inzwischen eingetreienen Veränderungen, die zum großen Teil auf die Gutachten von jeweils zugezogenen Sachberständigen zurückzuführen seien, aufgenommen worden seien. Preußen und Hamburg hätten das Inkrafttreten der Verordnung zum J. April bereits betannt⸗ egeben, eine Zurückstellung sei daher nicht möglich. Die Regierung fei jedoch bereit, mit den. Interessenten in eine Prüfung der sie angehenden Vorschriften einzutreten und den Ländern gegebenfalls bestimmt umgrenzte Abänderungsborschläge zu machen. Ber Aus= schuß setzte für die Prüfung der Verordnung einen Untergusschuß ein. Auf Antrag des Mitglieds Hansen beschloß der Ausschuß serner, einen Arbeltsausschuß von fünf Mitgliedern einzusetzen, der be⸗ schleunigt Maßnahmen zu prüfen hat, welche die bereits eingetretene und noch schwerer werdende Betriebsstoffnot Benzol) der gewerblichen Verbraucher zu beheben geeignet sind. Der Reichswirtschaftsminister batte den Ausschuß um ein Gutachten darüber ersucht, gb die zurzeit bestehende Ausfuhrsperre für Spezia lmaschinen zur Herstellung von Bleistiften und Schiefertafeln weiterhin aufrecht zu erhalten oder aufzuheben ist. Der Unterausschuß far Ausfuhrbedingungen hat in seiner Sitzung am 2. März die Frage der Sperre der Ausfuhr bon Spezialmaschinen sowohl grundsätzlich als auch für die zwei Spezialfälle der Ausfuhr von Maschinen für die Herstellung von Bleistiften bezw. Schiefertafeln beraten und ist zu dem n e kommen, daß J. allgemeine Grundsätze für den . don Aus 2 sperren für Spezialmaschinen n icht durchführbar find und * die er keit beste henden Augfuhrsperren für Spezialmaschinen der Blei⸗ lift, und Schiefertafelindustrie aufgehoben werden müssen. Der Unterautzschuß ist bei der Fassung des Beschlusses dabon ausgegangen daß die Feststellung des Begriffs Spezialmaschinen in gesetz geber i

brauchbarer Form unmöglich ist. Aus den erhandlungen hat si

ferner ergeben, daß die tatsaͤchliche Ausfuhr durch elne nicht verhindert werden kann, wenn eg sich, wie in meisten Fällen, um Maschlnen und Maschinentelle handelt, die auch für andere als für diese Spezlglzweckt verwenden Herden und bei denen z. B. nur ein in die Maschine eingesetztes Werkzeug sie für die speziellen Zwecke brauchbar macht, a ohen