1922 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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lang feine Erträgnisse. Redner herbreitet sich noch über einige aus dem Regierungsbezirk Köslin, ist unter deim 4. März solgendes n,. Fragen wie das Oberförstersystem und nimmt zu der Telegramm an die Regierung gerichtet worden:

Scha fung eines orst irgesetzes ug f ö ihãndi

Schaffung eines neuen Forstkulturgesetzes Stellung. Zurückhaltet noch verfügbares Hol; zur freihändigen Abgabe

Wieler n. Hardim. 10 Wiesloch Tonw. . . 18 Wilhelms y. Gulau 0

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Preußjnjcher Landtag. 12. Sitzung vom 2. März 1922, Nachmittags 1 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger?)

Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest der Vize⸗

räsident Dr. Porsch eine große Anfrage der Deutsche . h w. 11 11g Deutschen zollspartei betreffs der an Bolen abzutretenden Weich el Börfer. Der Vizepräsident teilt mit, daß diefe Anfrage am . 8 , . werde beantwortet werden. uch eine Resolution der Deutschnationalen ist eingegange die denselben Gegenstand betrifft.

Abg. Dr. Meyer Ostpreußen (Comm.) erhebt Einspruch dagegen, daß die große Anfrage vor Eintritt in die Tagesordnung ö worden ist. z ö Vize präsident Dr. Po rsch: Die außerordentlichen Umstände, die hier vorliegen, haben mich veranlaßt, in dieser Weise zu ver⸗ fahren. (Beifall.) ö

Auf der Tagesordnung steht ein von allen Parteien mit Ausnahme der Kommunisten eingebrachter Gesetzent⸗ wurf, wonach das Gesez über die Bildung von Groß Berlin dahin geändert werden soll, daß durch Ortsgesetz bestimmt werden kann, daß den ehrenamtlich tätigen Bürgern freie Fahrt bei den für den all- gemeinen Gebrauch bestimmten Verkehrsanstalten inner⸗

alb des Stadtgebiets und ein je nach der Art des

hrenamts gleichmäßig oder unter Berücksichtigung der In⸗ anspruchnahme festzusetzender Gesamtpauschbetrag für bare Auslagen und entgangenen Arbeitsverdienst als Dienst⸗ aufwandsentschädigung gewährt wird. Auch kann bestimmt werden, daß ein den Pauschbetrag nachweislich übersteigender entgangener Arbeitsverdienst auf Antrag erstattet wird. Das Gesetz soll mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft treten.

Abg. von Eynern (D. Vp.) befürwortet den Gesetzentwurf and bemerkt: Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die die gesetzliche Regelung dieser Angelegenheit not⸗ wendig macht. Selbst ein Stadtrat soll danach in jedem Fall nach⸗ weisen, ob er einen Ausfall an Verdienst gehabt hat. Man kann doch aber nicht verlangen, daß jedesmal eine besondere Ligui⸗ dation eingereicht wird. Auf Grund der Oberverwaltungsgerichts⸗ e e s. haben wir in Fühlungnahme mit der Staatsregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Der Gesetzentwurf wird in allen drei Lesungen ohne Debatte erledigt. Auch die Kommunisten stimmen dafür.

Hierauf wird die zweite Beratung des Haushalts der Forst verwaltung fortgesetzt.

Abg. Skjellerup (Komm.): Die private Waldwirtschaft ruiniert unser bestes Nationalvermögen. Die Wälder werden abgeholzt wegen des hohen Verdienstes an dem Holz ohne Rück⸗ . auf die Folgen der Entwaldung für unser Klima. Bei dem ohen Dollar tand ist zu , daß diese Abholzungen noch weiter sortg e. werden. Die private Waldwirtschaft muß auf⸗ hören. Die Löhne der Waldarbeiter sind zu niedrig. Der Redner begründet eine Reihe von Anträgen, die u. 4. fordern, daß staatliche Forstgrundstücke an Private nicht veräußert werden, daß ie Ausgaben für die Unterhaltung der Gebäude von 165 auf 50 Millionen und die für Insthäuser von 7 auf 59 Millionen erhöht werden. Weiter fordert der Redner, daß Kleinsiedlern und Wohnlaubenerbauern erlaubt wird, auf ihren k und für eigenen Bedarf in den fiskalischen Forsten Holz selbst zu schlagen. Die Regierung habe nicht das geringste getan, um dem Wucher mit Holz entgegenzutreten. Um diesen Wucher zu ver⸗ hindern, ist im Ällgemeininteresse die Ueberführung des gesamten Forstbesitzes in Gemeineigentum zu verlangen.

Abg. Klaußner (U. Soz.): Die ungeheure Steigerung der Holzpreise trägt das ihrige dazu bei, die arbeitende mittellose Be⸗ völkerung aufs schlimmste auszupowern und die staatliche Forst⸗ verwaltung leistet diesem Treiben durch die Begünstigung, welche das Schiebertum und die Wucherer durch das System der Holz⸗ versteigerungen erfahren, Vorschub. Natürlich wirkt der unge⸗ heuerliche Holzpreis nicht minder verderhlich auf den privaten Waldbesitz, der um des Profits willen den ärgsten Raubbau treibt. Wir beantragen deshalb die Verstaatlichung des Waldes, um einer wirklich rationellen Forstwirtschaft die Wege zu ebnen, und weiter halten wir die Errichtung von Betrieben für dringend notwendig, welche die Weiterverarbeitung des in den Staatsforsten geschlagenen Holzes möglich macht. Die Argumentation des Abg. Schmelzer gegen die Berstaatlichung, seine Behauptung, daß nur die Wald⸗ besitzer wirklich Interesse an der Erhaltung des Waldes hätten, eugte von äußerster Rückständigkeit und vom größten Mangel an ö fuͤr die Anschauungen der Arbeiterschaft. Auch die schreiende Not der Zeitungen, die an den unheimlichen Druck⸗ papierpreisen zugrunde gehen müssen, sollte die Forstverwaltung zur Einsicht mahnen. Die Einnahme von Holz auf dem Forst⸗ wirtschaftsjahr 1922 muß von 1390 auf minde tens 1490 Millionen Mark erhöht werden. Für die Unterbringung der Waldarheiter⸗ schaft muß viel mehr geschehen, als es der Stat vorsieht, die Fonds für Insthäußer und Wohngebäude sind entsprechend zu erhöhen. In Bezug auf die Behandlung der Forstarbeiter sollte doch endlich mit den Praktiken des alten Obrigkeitsstaates aufgeräumt wer⸗ den, bisher merkte man aber auf diesem Gebiet von Demokrati⸗ terung so gut wie nichts. .

. Graf zu Stolberg⸗Wernigere de (D. 39 be⸗ fürwortet die Alsschußanträge, an sämtlichen landwirtschaftlichen Schulen die Forstkunde als fakultatives Lehrfach gin ihrn. Bestimmungen für den Befähigungsnachweis der , beamten zu treffen und die den Landwirtschafts kammern zur; . fügung stehenden Mittel zur Forstberatung ,,,

besitzer im nächstjährigen Haushalt zu en,, 14 ö kanbschaften, Ritterschaften usm. müßte Lie Waldbe ö. .

özßerem Umfange durchgeführt werden. Die in der . 3 * Ministeriums erwähnte Statistik über die peußischen 2 . forsten fei mit sehr großer Vorsicht aufzunehmen. Redner . weiter über die Ergebnisse der Beratungen der hehe f . misstonen, die sich mit Fragen der Forstverwaltung be a Die Forstverwalhung habe das größte Intersse zarch, aufe, Reichs perkehrsministerium bezüglich der Tarife für Do 3 . wirken. Die Verhandlungen im Ministerium hätten y in ; daß die Beamter sich überhaupt erst kennen lernten. Me . der Revierförster m üsse noch einmal eingehend geprũft ern und das Ministerium vollte dann darüber berichten ö. er er dringend notwendig. daz die Forstsekretäre in weitgehen * . nach und nach in die ber reffenden Sekretärste len der giem 9

und inisteri aufrlicken. Bei der Aufforstung von He 3 . . ger. anwenden und erhält jahrzehnte⸗ ) Mit Ausnahme der durch Derrdruck hervorgehobenen Reden

der derten Min ster. die im Wortlaule wiedergegeben sind.

ftaatlichung der Privatforsten entschieden ab. Beifall im Jen⸗ trum.) Mit Rückficht auf die schweren Wildschäden muß für aus⸗ reichenden Abschuß des Wildes gesorgt werden. Verschiedene Ge⸗ meinden im Heften brauchen deingend Gemüseland, diesen Ge⸗ meinden sollte die Forstverwaltung geeignete Parzellen zur Aus⸗ rodung überlassen. Das neue Forstkulturgesetz lehnen wir in der angekündigten Fassung ab, weil es der Idee der Sozialisierung zuviel Konzessionen macht. Wir Landwirte sind bereit, der Be⸗ völkerung Getreide zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen, verlangen aber Befreinng von jedem Zwang. Wir wollen nicht Bürger zweiter Klasse sein. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Weis sermel (D. Nat.: Wenn man aus dem Walde

Nutzen ziehen will, muß man auch Geld hineinstecken. Wir haben alle Veranlassung, unsere sparsame Forstwirtschaft aufrecht zu erhalten angesichts der ungeheuren Leistungsansprüche der Entente. Es ist selbstverständlich, daß die Staatsforsten soweit als irgend möglich Holz hergeben müssen, um so die Preise zu beeinflussen. Degen die Verpachtung fiskalischer . zu Jagdzwecken haben wir Bedenken. Auch wir wünschen Maßnahmen gegen die Be⸗ CHhädigung der Wälder durch das Wild. Von den vorliegenden Anträgen verdient nur der besondere Berücksichtigung, der Mittel für die Erhaltung und Neuschaffung von Wohnungen für die Forftarbeiter und Beamten verlangt. Aber auch hier dürfte es genügen, wenn wir den Minister bitten, mit der Instandsetzung der Beamten⸗ und Arbeiterwohnungen in der begonnenen Weise fortzufahren. In der Hergabe von Forstland zu Siedlungszwecken muß Vorsicht angewandt werden, damit der Wald nicht unnötig „angeknabbert“ wird. Auf Förderung des von allen Seiten ge⸗ wünschten guten Verhältnisses zwischen Oberförstern und Förstern trägt es nicht bei, wenn den Förstern Fragebogen zugestellt werden, in denen sie über die Tätigkeit der Oberförster berichten sollen. Ein solches Verfahren ist nur geeignet, die Moral in der Beamten⸗ schaft zu untergraben. Mit der Freiheit der Wissenschaft verträgt es sich nicht, wenn die Dozenten an den Forstakademien gezwungen würden, wissenschaftliche Arbeiten vor der Veröffentlichung dem Rektor vorzulegen.

Abg. BVuchwitz (Soz) wendet sich gegen die Spekulationen auf dem Holzmarkt. Es ist bedauerlich, daß die Regierung sich ablehnend verhält gegenüber unse rem Antrag, wonach bei Ver⸗ pachtungen einer Gemeinde der Zuschlag zu geben ist vor privaten Bewerbern, wenn der gebotene Pachtpreis nicht wesentlich geringer ist und die Gemeinde die Gewähr für eine volle Erfüllung des Pachtvertrages bietet. Angesichts unserer allgemeinen Notlage sollte man den Gemeinschaftssinn voranstellen und die Frage der Sozialisie rung der Privatforsten kräftiger betonen. Wir verlangen, daß den Armenverbänden billiges Holz geliefert wird.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wen⸗ dorff: Meine Damen und Herren! Zunächst einige Worte zu den Ausführungen meines Herrn Vorredners. Der Fall, den er aus Schlesien anführte, nämlich die Abgabe von Siedlungs⸗ land, ist, wenn ich den Ort nicht falsch verstanden habe, durchaus geregelt. Die Forstverwaltung hat die Fläche, um die es sich in diesem Falle handelt, zur Verfügung gestellt. Es schweben meines Wissens nur noch Verhandlungen beim Kulturamte. Ich wäre aber dem Herrn Vorredner dankbar, wenn er mir den Fall zugängig machen wollte, damit ich nachprüfen kann, ob nach dieser Richtung hin noch nicht alle Wünsche erfüllt sind.

Ebenso darf ich darauf hinweisen, daß die von ihm vorgetragenen Wünsche hinsichtlich der Zulassung von Schulwanderungen, von Sammelspaziergängen seitens wohltätiger Anstalten und ähnlicher Einrichtungen in die Wälder bereits erfüllt sind. Die Forstverwaltung gewährt in dieser Beziehung tatsächlich schon alle Erleichterungen. Sammelscheine werden zu ganz mäßigen Preisen ich glaube, im ganzen handelt es sich um 2 M zur Verfügung gestellt, soweit sich die Sammeltätigkeit darauf beschränkt, den Eigenbedarf derartiger wohltätiger Anstalten oder den Bedarf der Familien, für die diese Kinder sammeln, zu decken.

Wenn der Herr Vorredner dann hier Ausführungen zu de Antrag 2358 gemacht hat, die sich auf die vorzugsweise Be⸗ lieferung der Gemeinden mit Holz beziehen, so habe ich allerdings diesen Wunsch aus dem Antrage, der mir hier vorliegt, nicht herausgelesen. Der Antrag 2358 bezieht sich meines Wissens darauf, daß bei Verpachtungen einer an sich bewerbenden Gemeinde vor privaten Bewerbern der Zuschlag gegeben werden soll. Ich habe bereits neulich hier im Hause wie auch bei der Beratung im Haupt⸗ ausschuß darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Antrag, der schon im Hauptausschuß eingebracht war, doch um eine Verallgemeinerung des Falles der Verpachtung eines Kreidebruches in Saßnitz handle; aber wie gesagt, von der bevorzugten Belieferung von Gemeinden mit Holz habe ich aus dem Antrag nichts entnehmen können. (Zuruf rechts) Ja, es steht tatsächlich nichts davon drin.

Der erste Herr Redner des heutigen Tages hat dann, wie ich gehört habe, darauf hingewiesen, daß ihm ein Forstbeamter mitgeteilt habe, er habe nur ein monatliches Einkommen von 700 6. Das kann unmöglich ein Forstbeamter aus dem Staatsforstdienste gewesen sein; denn selbst der jüngste Forstgehilfe im preußischen Staatsdienst hat ein Einkommen von 26,40 täglich. Das ist also schon ein höheres Monatseinkommen als 700 . Tatsächlich ist dies aber auch ein Mindestsatz, der in jedem Fall schon überschritten wird durch die inzwischen erfolgten Zuschläge. Das Mindestgehalt für den Förster beträgt in der Ortsklasse E an Grundgehalt 16 500 6, dazu kommen die 20 vH Ausgleichszuschlag und dann weiter seit dem 1. Januar d. J. die Wirtschaftsbeihilfe für die ersten 10 000 Grundgehalt in Höhe von 2000 4, so daß ein derartiger Forstbeamter an Mindestbezügen ohne Kinderzulagen 21 0 im Jahre bezieht, was also einem monatlichen Einkommen von fast 2000 1 nach Adam Riese entspricht, also fast dreimal so viel, wie der Herr Abgeordnete von seinem Gewährsmann erfahren haben will. .

Ich darf dann mit einigen Worten auf die Anregungen und Anfragen des Herrn Kollegen Weissermel eingehen und möchte darauf vor allen Dingen folgendes erwidern: k

Was die angebliche Sperrung des Verkaufs von Nutzholz im Regierungsbezirk Köslin angeht, so ist die Nachricht in diesen Umfange unrichtig. Es war an das Ministerium das dringende Verlangen der Siedkungsgesellschaft ge richtet worden, ihr freihändig Siedlun gsholz zur Verfügung zu stellen. Um mun festzustellen, ob und inwieweit das möglich sei auch gerade

für Siedlungsbauten der Pommerschen Landgesellschaft and berichtet. Es sollte damit erreicht werden, daß zunächst einmal festgehalten und hierher berichtet würde, wieviel derartiges Holz noch vorhanden sei.

Daraufhin ist ein Bericht der Regierung vom 16. März d. J. eir⸗

gegangen, in dem es folgendermaßen heißt: In den Staatsforsten des Bezirks werden im Laufe des Wirt⸗ schaftsjahres noch etwa 22000 fm Kiefernlangholz zum Verkanß kommen, von denen die Oberförster rund M00 fr als zu Schwellen geeignet oder schon in Schwellenlängen ausgehalten bezeichnen. Es bezieht sich das auf erweiterte Lieferungen von Schwelle nholz auf Grund erhöhter Ansprüche der Entente. Da wir darauf gedrungen haben, heißt es weiter,

daß die wertvollen Hölzer möglichst früh eingeschlagen und nach

dem Einschlag möglichst bald verkauft wurden, so stament das jetzt

noch vorhandene Holz zum großen Teil aus Sammelhieben. Es wird denn um telegraphische Nachricht ersucht, wie hinsichtlich der Pommerschen Landgesellschaft verfahren werden soll, und darauf habe ich folgendes Telegramm an die Forstabteilung der Regierung in Köslin gesandt:

Der Pommerschen Landgesellschaft und der Pommerschen Heimstätte sind je 10900 im Bauholz zum Preise von 1009 4 je Festmeter freihändig abzugeben, das übrige Holz meistbietend zu verkaufen.

Nach dem Eingang des ersten Telegramms hatten noch Versteige⸗ rungen tatsächlich statigefunden, da sie angesetzt waren und dann selbstverständlich auch eingehalten werden mußten.

Was die Veröffentlichung der Holzversteige⸗ rungen in anderen Blättern als dem „Holzmarkt“ anbetrifft, so haben sich andere Zeitungen angeboten, derartige Anzeigen unent⸗ geltlich aufzunehmen. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die Auf⸗ förstereien bedeutet, da diese Anzeigen außerordentlich sorgfältig aus⸗ gearbeitet und aufgesetzt werden müssen. Sie sind also nicht etwa auf dem Wege der Vervielfältigung herzustellen, sondern können nur handschriftlich gemacht werden und müssen mit allergrößter Sorgfalt nachgeprüft werden, weil sich sonst die Käufer im Falle eines Fehlers darauf berufen könnten, daß die Anzeige etwas anderes enthalten, als sich nachher herausgestellt hätte. (Abg. Weissermel: Schreih⸗ maschine) Das ist nicht möglich, Herr Abgeordneter Weissermel. Ich glaubte, eben gesagt zu sagen, die Anzeigen müssen handschriftlich hergestellt werden. Es handelt sich, wie Ihnen bekannt sein wird, um zusammengesetzte Tabellen, die bekanntgemacht werden müssen, und es ist insofern tatsächlich eine starke Belastung. Ich glaube nicht, daß es im Sinne des Herrn Abgeordneten Graf zu Skolberg liegen würde, wenn auf diese Weise das gute, das er mit seinen Anträgen, betreffend die Verminderung des. Schreibwerks, erreichen wollte, wieder beeinträchtigt würde. (Zuruf rechts) Das ist leider nicht möglich. Ich bin auch zeitweilig dieser Auffassung gewesen, habe mich aber eines Besseren belehren lassen und darf hoffen, daß die sachliche Auskunft, die ich eben gegeben habe, als befriedigend wird angesehen werden können.

Dann noch ein kurzes Wort über die Frage der For st⸗ hochschulen. Ich glaube annehmen zu können, daß diese Frage im wesentlichen als geklärt anzusehen ist auch durch das, was ich hier am letzten Sonnabend bereits ausgeführt habe. Eine grund⸗ sätzlich Meinungsverschiedenheit besteht zwischen den Herren der Deutschnation alen Volkspartei und dem Staatsministerium nicht. Die Hochschulverfassung kann erst eingeführt werden, wenn die etats· techtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im übrigen kann ich noch einmal wiederholen, daß die Satzungen wie die Bestimmungen über die Promotion sich seit mehreren Monaten im Kultusministerium befinden und dort einer Nachprüfung unterzogen werden, daß dadurch allerdings eine Verzögerung in die Angelegenheit gekommen ist, die ich bedaure, die aber hoffentlich nicht so weit gehen wird, daß die techtzeitige Ginführung der Hochschulverfassung dadurch wieder ver= zögert oder in Frage gestellt werden könnte.

Was weiter die auch von dem Herrn Abgeordneten Weissermel angeschnittene Frage der Beaufsichtigung der Lehr- reviere anbetrifft, so ist es selbstverständlich, daß diese Lehrreviere, die Oberförstereien darstellen, einer forstlichen und technischen Be⸗ aufsichtigung unterstehen müssen. Die Werte, die in einer Ober⸗ försterei zu verwalten sind, sind zu groß, als daß der Staat nicht von sich aus diese Beaufsichtigung ausführen sollte. Es fragt sich nur, durch wen. Da kann ich meine Ansicht nochmals unterstreichen, daß es im Sinne der Erhaltung der Lehrfreiheit nicht erwünscht ist., wenn die Beaufsichtigung dieser Lehrreviere von Persönlichkeiten ausgeübt wird, die zugleich im akademischen Lehramt an den forst⸗ lichen Hochschulen tätig sind. Es ist doch mindestens die Möglichkeit gegeben, daß durch derartige Persönlichkeiten den Dozenten, die Lehr⸗ repiere leiten, wissenschaftliche Vorschriften hinsichtlich der Aus—= gestaltung des Wirtschaftsplanes gemächt werden, die letzten Endes einer Beeinträchtigung der Lehrfreiheit bedeuten würden, die von keiner Seite als erwünscht bezeichnet werden kann, die auch nicht im Sinne der Forschung und des Forischritts in der Forstkultur selbst liegt. Ich glaube gerade, wenn Hert Abgeordneter Weissermel und ich begrüße das mit mir der Ansicht ist, daß der Friede in die Hochschulen einkehren soll, der beste Weg dazu der ist, den ich eben angedeutet habe, daß eine rein liche Scheidung nach dieser Richtung hin stattfindet. .

Damit ist die allgemeine Besprechung geschlossen.

Es geht ein Antrag der Sozialde mon . ö . er . . ö. r ö Frage einzutreten, ob nicht zwecks Verbilligung der Verwaltun selbständige Jorstabteilungen einzurichten wären. . . 2 Einzelbesprechung trägt ; . bg. Dr. von Winterfeld (D. Nat) Bedenken gegen die rsteinrichtungsanstalten . die 89 , ö. . rhöhung des k eingerichtet werden . fürchte daß die Ei erwartende ᷓ—. der Umtriebszeit der na ö