1922 / 76 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Hindernisse und Femmungen, die im Wege stehen, sind wegzu⸗ räumen, so vor allem auch die überaus störende Zwangswirtschaft. Zur Vertiefung der Fachausbildung der Landwirte sind auch Lehr⸗ wir schaften einzurichten; dafür geeignete Leiter und Wirtschaften werdan sich immer finden. Die landwirtschaftlichen Hochschulen Preußens sind ausreichend und können noch mehr Schüler auf⸗ nehmen; 29 * ist fi die Bedürfnisse der Landwirtschaft an den verschiedenen Universitäten noch sehr ungleich gesorgt. Für jede Provinz 2 ein landwirtschaftliches Seminar vorhanden sein. An landwirtschaftlichen Mittelschulen haben wir nur eine kleine Anzahl, die unverkümmert bleiben muß. Ein großer Mangel 6 an landwirtschaftlichen Winterschulen; wir brauchen über und haben nur 209. Hier muß das Ministerium helfend ein⸗ greisen. Gerade die Winterschulen sind besonders geeignet, die . der landwirtschaftlichen Erkenninis in die breiten ssen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu tragen. Auch die neue Aufbauschule muß dem landwirtschaftlichen Unterricht Be⸗ achtung schenken. Auf die Pferdezuch mu der Minister vor allem seine Aufmerksamkeit richten. Gegen den Vorwurf des Wuchers muß die Landwirtschaft sich auf das entschiedenste ver⸗ wahren. Die Nordseefischer geben jetzt ihre Fänge nicht mehr an das Inland, sondern an das Ausland ab. Der Minister sollte doch Anweisung geben, daß sie angewiesen werden, wenigstens einen Teil an das Inland gelangen zu lassen, um die Ernährung der großen Städte zu erleichtern. Wir wollen, darin stimme ich dem Abg. Milberg zu, nicht länger Bürger zweiter Klasse sein; wir verlangen die Aufhebung der Zwangswirtschaft gerade auch . die Bauern. Die Umlage ist das größte Unrecht, was uns auern zugefügt werden konnte. Aus dem Erlaß des Vorstandes des Reichslandbundes kann man keinen Streik herauslesen, an den ist nicht gedacht, der Bund verfügt über andere Mittel. In einzelnen Fällen ist den Leuten von der Kreiswirtschaftsstelle alles, was sie besaßen, auf dem Wege der Umlage fortgenommen worden. (Hört, hört! rechts) Wo finden diese Bauern ihr Recht gegen einen unverständigen Landrat? Lassen Sie allen politischen wiespalt fahren, dann wird es auch am wirtschaftlichen Wieder⸗ aufbau nicht fehlen. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Witt (D. Vp.)ʒ: Mit der heutigen Gestaltung des Wirtschaftslebens können wir nicht vorwärts kommen; unter der Steuerlast und unter dem Druck weiterer wahnsinniger Forde⸗ rungen der Entente müssen wir über kurz oder lang zusammen⸗ brechen. Was kann zur Abwehr geschehen? Wollen wir abwarten, bis der Bürgerkrieg da ist? Nein, wir suchen einen anderen Weg! Wir müssen die Volkskraft erhöhen. Die Produktion kann ganz außerordentlich gesteigert werden, wenn genügend Dünger ge⸗ liefert wird. Jeder praktische Landwirt wird Ihnen dafür garan⸗ tieren. Allerdings müssen die Fabriken wie Leuna auch dauernd arbeiten, was leider wegen des Kohlenmangels nicht durchweg der Fall ist, und auch der Beamtenstreik, der die teilweise Zer⸗ störung der Lokomotiven nach sich zog, ist hier mitschuldig geworden. Fallen diese Erschwerungen weg, so wird sich die Pro⸗ duktion sicher außerordentlich erhöhen. Durch den Mehrverbrauch an künstlichem Dünger wird allein schon ein Teil der vorhandenen Ernährungsschwierigkeiten behoben werden; schließlich wird die heute noch vorhandene Einfuhr in eine Ausfuhr hochwertiger Artikel verwandelt werden. Auf dem Gebiete der Pferdezucht wird großer Erfolg durch allgemeine Immunisierung gegen Krank⸗ heiten zu erzielen sein, wie sie die Fortschritte der Tierheilkunde jetzt ermöglichen. In der Moorkultur sind noch ganz enorme Ex⸗ folge möglich: allein vor den Toren Berlins sind 250 000 Mogen Moorboden vorhanden, der auf Kultur wartet. Den bezüglichen Ausschußanträgen wird das ganze Haus hoffentlich beistimmen. Die Sturmschäden der letzten Zeit haben nicht bloß Borkum, sondern vor allem die Westküste Schleswig⸗Holsteins stark mit⸗ genommen. Auf die Mißstände, die der illegitime Düngerhandel mit sich bringt, muß die Verwaltung ein besonders wachsames Auge haben. Das Lehrwesen muß in der Landwirtschaft noch weiter ausgedehnt und gepflegt werden. Jeder Landwirt muß irgendeine landwirtschaftliche Schule besucht haben. Schleswig Holstein verdankt seine wirtschaftlichen Erfolge gerade der Tüchtig—⸗ keit seiner Landwirte. (Beifall rechts.) .

Abg. Schulz⸗Neukölln Komm.): Bei ihrem so ausposaunten „Hilfswerk leitet die Großagrarier nackteste Profitfüicht. Der Großgrundbesitz ist wirtschaftlich mehr als rückständig und daher der Hauptschuldige an dem Elend der deutschen Volksernährung. Wir müssen Riesenmengen an Lebensmitteln zu Phantasiepreisen ein führen. Die Agrarier aber wollen ihr „Hilfswerk“ nur durchführen wenn „Ruhe und Ordnung im Lande herrscht“. Darunter verstehen sie die Fesselung des Landarbeiters, das Verbot des Streiks. Aus dem Müllberg des Abg. Milberg hörten wir auch heraus: Freiheit von jeder Fessel! d. h. völlige Wucherfreiheit, unbeschränkte Aus powerung des Konsumenten! Uebrigens hat Herr Schmidt, der sozialistische Führer des Deutschen Landarbeiterverbandes, auch die Trommel für dieses „Hilfswerk“ geschlagen. Mit der Bewilligung anständiger Löhne an die Landarbeiter wäre schon viel erreicht, aber davon sind die Väter dieses angeblichen „Hilfswerks“ himmelweit entfernt; es ist ihnen lediglich um ihren eigenen Profit zu tun. Die Berichte, auf die sich der Minister bezüglich der Durch führung der Betriebsratswahlen in landwirtschaftlichen Be⸗ trieben berief, sind gefärbt oder gefälscht; tatsãchlich ist die Maßregelung von Betriebsräten nach wie vor an der Tagesordnung. Die 39 Millionen Staatsgelder für die ganz un⸗ nüßten Pferderennen beantragen wir für die Unterstützung der stilenden Mütter und ihrer Säuglinge zu verwenden. Die Ent lassung solcher Mütter aus den Anstalten mitten im Winter und ohne sie Subsistenzmittel haben, ist eine Barbarei. Nur Schmutzfinken können gegen unsern Antrag stimmen. Auch für die Landarbeiter verlangen wir den Achtstundentag und das Existenzminimum als Mindestlohn. Das Wohnungselend der Landarbeiter schreit zum Himmel. Wir fordern Entéignung des Großgrundbesitzes und der privaten Kalinndustrie. Den kleinen Yrundbesitz wollen wir in Genossenschaften zusammenschließen, um ihn leistungsfähig zu machen. Die „Technische Nothilfe“, eine reine Streikbrecherorganisation, muß aufgelöst Herr

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werden. Severing will sie freilich im trauten Verein mit den AÄgrariern noch weiter ausbauen! Graf Stolberg verlangte die Ausschaltung des illegitimen Handels als Maßnahme zur Bekämpfung des Wuchers; und dabei sind es gerade die Agrarier, die mit Hilfe der Genossenschaften den ärgsten Wucher treiben! Die nimmersatten und vollgefressenen Agrarier (große Unruhe rechts) treiben ja auch den unverschämtesten Milchwucher. Gegen diese Wucherer muß die Einheitsfront der Konsumenten aufgeboten werden. Selbst ein Stegerwald hat das Verlangen der Agrarier, den Kartoffel⸗ preis dem Dollarkurs anzupassen, als das Unverfrorenste be⸗ zeichnet, was ihm vorgekommen sei. Steht die Regierung Braun⸗ Wendorff auch auf diesem Standpunkt? Allem Anschein nach hält sie es auch hier mit den Agrariern. (Beifall bei den Kom⸗ munisten, ironische Bravorufe rechts.)

Hierauf wird die Vertagung beschlossen. Fortsetzung der Beratung Donnerstag, den 30. März, Mittags 12 Uhr; um 4 Uhr Abstimmung über die Anträge zum Handels⸗ und Forst⸗ haushalt.

Schluß 514 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde gestern die sechste Ergänzung des Besoldungsgesetz es heraten. Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen, daß die Grund⸗

ehaltssätze bei den aufsteigenden Gehältern in den Gruppen 1 bis XII so geändert werden sollen, wie dies in der Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen geschehen ist. Lediglich in Gruppe VII erfuhr das Endgehalt eine kleine Erhöhung. Weiter wurde beschlossen, daß der Kinderzuschlag auch fär Kinder vom 14. bis zum 21. Lebensjahre gewährt wird, wenn die Kinder kein eigenes Einkommen von mehr als 000 jährlich haben. Der Frauenzuschlag soll auch Witwern (Beamten und Pensionren) gewährt werden, wenn sie für den vollen

gebiete vorgeschlagen..

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Unterhalt versorgunasberechtigter Kinder im eigenen Haushalt auf⸗ kommen. Angenommen wurde ferner ein Antrag, wonach zu dem Grundgehalt, den Diäten und dem Ortszuschlag, soweit diese Bezüge den etrag von insgesamt 10 900 4 nicht übeisteigen, die Teuerungszuschläge 60 vo, im übrigen 30 vH betragen sollen. Des weiteren nahm der Hauptausschuß einen Antrag des Abg. von Gusrard Gentr.) an, wonach die Regierung schleunigst die notwendigen Anordnungen treffen solle, 26. im besetzten Gebiete die logenannten Ueberteuerungs;zuschüsse obne Rücsicht auf die Wirt⸗ schaftsbeibilfe (Besatzungszulage) neben dieser Wirtschaftsbeihilfe ge⸗ zahlt werden. Auch wurde ein Antrag des Abg. Degler k (D. Nat.) angenommen, daß bei künftiger Erhöhung der Bezüge der Beamten dem Familienstande in höherem Maße als bisher Rechnung getragen werden soll. Angenommen wurde schließlich noch ein Antrag des Abg. Dr. fle (Sentr.), die Wirtschaftsbeihilfen für die Beamten unter Beseitigung der bisherigen Grundsätze für die Bemessung in Zukunft nach Wirtschaftsgebieten zu gewähren. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Reichs tagsausschuß für Bildungswesen wurde gestern der Entwurf eines Reichsschulgesetzes weiter beraten. Abg. Hofm ann-⸗ Ludwigshafen (Zentt,) schlug i, a. vor, daß die Lösung der Frage nach der Stellung der Gemeinschafts⸗ schule, der weltlichen und der Bekenntnisschule dem Volks⸗ entscheid vorbehalten werden könne. Entscheidung würde vermutlich anders ausfallen, als in manchen Kreisen angenommen werde. Der Redner empfahl zur Herstellung des Friedens und zur Be⸗ ruhigung großer Teile der Bevölkerung die Annahme des Zentrums antrags auf Gleichwertigkeit der Gemeinschafisschulen, Bekenntnisschulen und weltlichen Schulen. Abg. Hellmann (Soz.) glaubte, sich gegenüber den Ausführungen des Abg. Hofmann⸗Ludwigshafen mit Nachdruck auf den Boden des am 31. Juli 1919 geschlossenen Kom⸗ promisses stellen zu müssen. Es gehe nicht an, Art. 146 im Sinne des Zentrumsantrages auszulegen. Dies entspreche auch nicht der Auffassung der führenden Männer des Zentrums zurzeit des Ab⸗ schlusses des Kompromisses. Insbesondere sei von Mausbach an⸗ erkannt worden, daß sich die Simultanschule auf den Willen des Gesetzgebers stuͤtze. Die weltliche Schule nehme sich der Religion an; sie könne es in freierer Weise, weil sie nicht dogmatisch gebunden sei, wie die Bekenntnisschule Die Simultanschulen seien nicht unchristlich, sondern paritätisch, wie es auch die Schule des preußischen Landrechts war. Der Nedner wandte sich eingehend gegen die neugeplante Bekenntnisschule. Konfessioneller Geschichtsunterricht usw. sei ebenso wie eine konfessionelle Schulaufsicht abzulehnen. Abg. Dr. Lauscher (Zentr.) führte aus, daß die preußischen Volksschulen in ihren geschichtlichen Grundlagen Bekenntnisschulen gewesen seien. Er begründete die Wahl des Wortes „Gemeinschule' an Stelle des Wortes „Gemein⸗ schaftsschule“. Die Verfassung dürfe nicht in einem Sinne ausgelegt werden, der dem Willen der Mehrheit des großen Volkes widerspreche. Das Zugeständnis des Zentrums beim Kompromiß habe darin be⸗ standen, daß die Konfessionsschule die privilegierte Stellung auf⸗ gegeben habe. Der Schulkampf sei unausbieiblich, wenn nicht der Boden der Freiheit gewahrt bleibe. Sämtliche Demokratien außer⸗ al enfant wäre d, d, Schr neden, der denen, . innere Geschlossenheit des Volkes dürfe nicht durch Schulkämpfe zerstört werden. Wenn der Staat nicht die Schulfreiheit zulasse, se müsse er seine öffentliche Schule so differenzieren, daß sie der Forderune der Erziehungsberechtigten entspreche. Die künftige Bekenntnisschule werde ebenso wie bisher Staatsschule sein.

891 —1

Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge⸗ setzes über Aenderung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung nebst Begründung zur Be⸗ schlußfassung zugegangen.

Durch die Artikel , I, II, VI des Gesetzes, Aenderungen in der Unfallversicherung, vom 11. April 1921 ist der Unfallversicherung die Grenze für die Zwangsbersicherung der Betriebsbeamten (8 544 Abs. 1 Nr. 2, 5 548 Nr. 3, S§5 896, 92 Abs. 1 Nr. 2, § 925 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung) die Versicherungsgrenze in der See⸗Unfallversicherung (88 1170 der Reichsversicherungsordnung) von 5000 4 auf 40 000 erweitert worden. Durch Artikel IV desselben Gesetzes ist die Grenze des Jahresarbeitsberdienstes, bis zu der sich Unternehmer selbst versichern können (5 550 Aks. 1, 2, § 927 Abs. 1, 2 der Reichsversicherungsordnung), von 3000 M auf 40 000 M. hinauf gesetzt worden. Infolge der weiteren Geldentwertung sind, wie in der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt wird, diese Grenzen zu eng geworden. Nach der augenblicklichen Wirt⸗ schaftslage und unter Berücksichtigung der Gehalts⸗ und Lohn⸗ steigerungen der letzten Monate erscheint eine Er⸗ höhung auf 75 000 M erforderlich und genũgend. Durch Artikel V, V des Gesetzes vom 11. April 1921 ist die sogenannte grittelungsgrenze, das ist die Grenze, bis zu welcher der Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung der Berechnung der Leistungen und Beiträge unverkürzt zugrunde gelegt wird (8 Abs. 2, 732 Abs. 2, §§ 939, 1017 Abs. 2, 1073, e

betreffend

563 8

109, 1170 der Reichsversicherungsordnung), von 1800 auf 10 20090 M hinaufgesetzt worden. Auch diese Grenze bedarf bei der weiteren Steigerung der Gehälter und Löhne einer Aus⸗ dehnung. Es wird vorgeschlagen, sie bis zum Betrage von 18 000 M zu ziehen. Die Reichsversicherungsordnung enthält im Dritten Buche noch eine Reihe weiterer Geldbeträge, deren An⸗ passung an die Geldentwertung geboten ist. U. a. soll der Mindest⸗ betrag für Sterbegeld (5 586 Abs. 1 Nr. 1, 5 1097 Abs. 2 der

Reichsversicherungsordnung) von 50 M auf 505 M erhöht werden. .

Ferner ist der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend elsaß⸗lothringische Rechtsangelegen⸗

heiten, nebst Begründung dem Reichstag zugegangen. Durch die Abtretung Elsaß⸗Lothringens haben die von den dortigen Gerichten vor der Einstellung des deutschen Gerichts⸗ betriebs erlassenen Urteile sowie die sonstigen reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vollstreckungstitel aus der vorangegangenen Zeit ihre Eigenschaft als rechtmäßige Akte deutscher Behörden nicht ein⸗ gebüßt. In ihren Wirkungen innerhalb des Reichs stehen sie daher entsprechenden Akten anderer deutschen Behörden in jeder Hinsicht gleich. Bei der Durchführung der Vollstreckung können sich aber insofern Schwierigkeiten ergeben, als die nach den allge— meinen Gesetzen ausschließlich zuständige bisher deutsche Behörde in Elsaß⸗Lothringen fortgefallen ist und es deshalb zurzeit hin⸗ sichtlich gewisser Prozeßhandlungen an einer zuständigen deutschen Behörde fehlt. Das deutsch-französische Abkommen über elsaß⸗ lothringische Rechtsangelegenheiten vom 5. Mai 1920, das unter bestimmten Voraussetzungen die Ueberleitung anhängiger elsaß— lothringischer Rechtsangelegenheiten auf deutsche Gerichke ermög— licht, bietet hier nur Abhilfe, soweit es sich um Zwangsvoll⸗ strechkungen in anhängigen Prozessen, also um solche auf Grund vorläufig vollstecckärer Entscheidungen vor Eintritt der Rechtskraft handelt. In den übrigen Fällen wird die nach den geltenden Vorschriften bestehende Lücke nur durch gesetz⸗ geberische Maßnahmen ausgefüllt werden können. Eine Regelung im Wege des Staatsvertrages kommt nicht in Frage, da es sich ledig⸗ lich um die Gestaltung des vor deutschen Behörden auf Grund deutscher Vollstreckungstitel stattfindenden Verfahrens, mithin um eine ausschließlich inländische Angelegenheit handelt. Der vor—⸗ liegende Gesetzentwurf sucht die sich aus dem Fehlen eines inlän⸗ dischen Gerichtsstandes ergbenden Schwierigkeiten durch besondere Zuständigkeitsvorschriften zu beheben. Weiter macht die Eigenart der Verhältnisse einige Sondervorschriften für das Verfahren bei der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Schuldtiteln erforderlich. Die gleichen Schwierigkeiten wie bei der Zwangsvoll⸗ streckung treten im Kostenfestsetzungsversahren sowie bei der Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren auf; für diese Fälle sieht der Entwurf eine entsprechende Regelung vor. Endlich wird im letzten Paragraphen eine Ermächtigung an den Reichsminister der Justiz zum Erlasse von Vorschriften gleicher Art hinsichtlich der übrigen tretungs⸗ dd

.

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Dem preußischen Landtag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungz- baues nebst Begründung zur Beschlußsassung vorgelegt worden. Danach soll der im z 1 des Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Abbürdung der Bau— kostenüberteuerung, vom 14. Januar 1921 ausgeworfene Fonds um 712 257 200 Mark erhöht werden. Zwecks Gewährung von Beihilfen zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung be; der Schaffung neuer Wohnungen sollen weitere 1500 Mil. lionen Mark verwendet werden dürfen, und diese Summe soll sich noch um den Betrag erhöhen, um den das Aufkommen aus der Abgabe zur Förderung des Wohnungshaues für die

Rechnungs jahre 1921 und 1922 den Betrag von 770 Millionen

Mark überschreitet. . . ö. Nach § 1 des Reichsgesetzes, betreffend die vorläufige Förderung des Wohnüngsbaues, vom 12. Februar 1921, sind die Länder ber. pflichtet, in den Jahren 1921 und 1922 zusammen mindestens 30 6 auf den Kopf der Bevölkerung für den genannten Zweck zu verwenden. Unter Zugrundelegung der durch die letzte Voll s zäh lung festgestellten Bevölkerungszahl hat Preußen mit. 37 075 246 Cin; wohnern für die Jahre 1911 und 1922 hiernach insgesamt 1112257 200 1 aufzubringen. Der zandtag hat auf Antrag seines Ausschusses für das Siedlungs- und Wohnungswesen durch Be vom 12. Juli 1921 die Staatsregierung ermächtigt, diesen Gesamt betrag bereits im Jahre 1921 zur Förderung des We zur Verfügung zu stellen. Demgemäß ist der Mittelverteilung für 1921 der oben ermittelte Betrag bon 111225720) 46 zugrunde g legt worden. Für die Auszahlung von Vorschüssen auf die

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Jahres 1921 daher bis heute nicht in Anspruch genommen zu werden. Jur Rückerstattung des Vorschusses an das Reich und zur vollstandige Auszahlung der für das Jahr 1921 bewilligten Landesdarlehen müsser 2257 200

Mark bewilligt sind, nunmehr noch 111 z6 400 00969 Mark 713 257 200 M bereitgestellt werden. .

Ferner ist der Ent wurf eines Gesetzes Aenderungen in der Beamten besoldung nebst

Begründung dem Landtag zugegangen.

die Ausgleichszuschläge usw. in Anlehnung an

gehaltssätze, die Aus schla . . Reiches auch für die preußischen Staatsbeamten

Regelung des Ruhegehalts⸗ und neu berechnet werden.

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßrregeln. er gemeingefährlichen Krankheiie „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr.! vom 22. März 1922.) Pe st.

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Türkei. Vom 1. stantinopel. Brasilien. Vom 11. bis 17. Dez 2 Todesfälle in Bahia.

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Rußland. Cholera aufgetreten.

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Deutsches Reich. wurde 1 Erkrankung in Rosenberg, Reg.⸗Bez. Oppeln)

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Januar Irland. Vom 4. bis 31. Nottingham; vom J. davon in Manchester 4, 1. bis 15. Februar 19 Erkrankungen

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Vom 1. bis 10. Januar 1 Todesfall in Oran.

Nr. 12 der

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krankheiten, 1919 und 1920. Woch die Gehurté⸗ und Sterblichkei

mit 100 090 und mehr E Desgleichen 6 Städten des Auslandes. Erkrankungen an

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nachdem durch Gesetz vom 14. Januar 1921 bereits 400 Millionen

Mit Ruͤcksicht auf die wachsende Teuerung sollen die Grund.

festgesetzt und nach den neuen Grundgehaltssätzen quch die Bezüge der Wartegeldempfänger und die Hinterbliebenenhezüg

um Deut sechen Reichs

Nr. I6.

Sechste Beilage

Be

anzeiger und Preuß ischen Staatsa

nzeiger

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus der Fünften Beilage)

Statistik und Volks

Die Volksernährung und Kartoffelernte Im letzten also ohne die Abtretungsgebiete einschließ gebiet und die Kreise Eupen, Malmedy, Roggen) 6,es, Millionen Tonnen, an Tonnen geerntet. Es drängt sich die Mengen dem Verbrauche zur Verfügu nährung der Bevölkerung ausreichen.“ stellung für Preußen allein nur einen bedir

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ab die Zwangsbewirtschaftung für e auf das Umlageverfahren abgebaut worden ist, amtlich 200 g täglich oder im ganzen Wirtschaftsjahr 73 Eg Mehl zu Marfenbrot auf den Kopf der nicht selbft sich versorgenden Be— Kopfmenge entspricht ungefähr derjenigen, rend des Krieges und in den Folgejahren 1919 und 1920 zu— Da für das Mehl eine Ausmahlung von S5 o entfallen somit auf den Kopf etwa 84 kg Brot-

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Auch bei Kartoffeln wird man bei dem jetzigen freien 8 Lz fache der früheren zwangsmäßigen Schwundes 200 Eg ug, in Rechnung stellen müssen, da diese Menge während

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Untersuchungssachen.

Beschlust. Milkelm Inf 14 . 14. 8 wirs 0 7 362 101IL L ellen ß 8 3z Militärstrafgesetzbuchs Mil.⸗Str.⸗G.⸗B. für fahnenflüch Gleichzeitig wird gemäß Mil. ⸗Strafgerichtsordnung Str.⸗P.⸗O. das im Deutschen Reic findliche Vermögen des Wilhelm mit Beschlag belegt. 32 D. 33 Breslau, den 15. März 1922. Das Amtsgericht.

138573] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Matrosen Herbert Schön vom Linien⸗ schiff „Hannover“, geb. am 30. Oktober 1903 zu Schlichtinghain, Kreis Fraustadt, wegen Fahnenflucht wird der auf Grund der §§ 69 ff. M. S sowie §§ 356, 360 M⸗St.⸗G.⸗O. hier für fahnenflüchtig erklärt. J.

Kiel, den 22. März 1922. . Gericht der Seestreitkräfte der Ostsee. 138574 Beschluß. .

Der Schũtze Bruno Meder, 12. (M.⸗G.) Komp., Inf.⸗Regt. Nr. 16, in Oldenburg, geb. am 2. August 1895 in Roubaix b. Lille (Frankreich,, wird für fahnen⸗ flüchtig erklärt.

Oldenburg, den 21. März 1922.

Das Landgericht. Strafkammer J.

385769] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Husaren Hans Adams, 1. Eskadron Reiterregiment Nr. 15. wegen Fahnen⸗ flucht wird der Beschuldigte hierdurch sür fahnenflüchtig erklärt. . Paderborn, den 20. März 1922. Das Amtsgericht.

Das

2 61*

) Aujgebole, Verluft und Fundsachen, Zu stellungen n. dergl.

26632] Aufgebot.

Rechtsanwalt

1 K K* N5orstand Sor Js stis-K- vertreten durch den Vorstand der städtischen

schatzanweisungen werden auf Antrag der nachgenannten Personen aufgeboten:

J. Schuldverschreibungen der Ho Reichs⸗ in Selma Meier in durch Köln,

ga relten

, chnutgen,

24.

Marsilstein 3.

2. Nrn. 7120382 1000 MS, 10 768 272 über

10150170 über 100 .

Fleischermeister Karl Koch

bis 84 500 Antragsteller in Hinsdorf, 22 Kreissparkasse, Dessau. 3. Nrn. 10 620 128 über 500 , 6716466 bis 71 über je 109 4 9 120 395 über 200 A, 8 286 819 bis 22 über je 100 . Antragsteller Lokomotiv⸗

straße 139, vertreten durch Rechtsanwalt Naumann, Cöthen, Heinrichstr. 40.

4. Nr. 490 0690 über 1000 1. Antrag⸗ stellerin Fräulein Johanna Glisabeth Muth, Osthofen-Rheinhessen, vertreten durch die Vorsteher der Filiale der Pfäl⸗ zischen Bank, Osthofen⸗Rheinhessen.

II. Die Schuldverschreibungen

der 3 o Reichsanleihe von 1901.

5. Nrn. 503 957 bis 59 und 428 658 über 1000 A. Antragsteller Rent⸗ meister a. D. Johannes Looff, Lübeck, körnerstraße 10. .

III. Die auslosbaren 5 Schatz⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 1915.

6. Serie 1II1 Lit. E Nr. 88 579 über 5000 K. Antragstellerin Frau Hedwig Meßner, Schenk, Charlottenburg, Ahornallee 18.

7. Serie L Lit. HE Nr. 393 274 über 1000 S. Antragsteller Kaufmann Franz Micheels, Aachen, Holzgraben 4, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wildt, Aachen, Wilhelmstraße 65. ö

Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Oktober 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin, Neue Friedrichstr. 13. 14, III. Stock, Jimmer 106, 108, anberaumten Aufgebots⸗ lermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls Kraft⸗

le

geb.

über je 500 M.

führer Otto Koska, Cöthen, Anh., Ring⸗

der Urkunde wird aufgefordert, e „in dem auf den 18. Dezember 2, Vormittags 11 Uhr, vor dem irzeichneten Gericht, Zimmer 72 (tiefes jeschoß), anberaumten Aufgebotstermin Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 17. März 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 3. Aufgebot. Hessische Bankverein, Filiale Gießen, hat das Aufgebot der Aktien Nr. 186 und Nr. 115 der Aktien⸗ gesellschaft Weyersberg, Kirschbaum und Cie. in Solingen beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Ok⸗ tober 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Solingen, den 10. März 1922. Das Amtsgericht. Dr. Wirtz. 138580) Bekanntmachung. Widerrufen wird die Ausschreibung der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 20 vom 25. Januar 1921 Beil. 1 Soll⸗Nr. 110 207 ausgeschriebenen 3/ 1009er junge Ver⸗ einigte Fränkische Schuhfabrik⸗Aktien Nr. 10 564— 66 mit Gewinnschein 1920. München, den 27. März 1922.

Die Polizeidirektion.

138707 Zahlungssperre.

Auf Antrag der Frau Fleischermeister Bertha Pakulla in Kattowitz, Schiller⸗ straße 39, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Loebinger, Kattowitz, Grundmann⸗ straße 14, wird der Reichsschuldenver⸗ waltung in Berlin betreffs der angeb⸗ lich abhanden gekommenen Schuldver⸗ schreibungen der Hprozentigen Reichs⸗ anleihe des Deutschen Reichs für 1918 Nr. 15 365 768 / 70 zu je 1000 . verboten. an einen anderen Inhaber als die oben⸗ genannte Antragstellerin eine Leistung zu

A G w

loserklärung erfolgen wird. 84. Gen. XIII 18 21.

Berlin, den 23. Februar 1922. . Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 84. n m mn,

138577 Aufgebot. .

Der Kaufmann Rudolf Lange in Dort⸗ mund. Weißenburger Straße 2, hat das Äufgebot der 37 e Schuldyerschreihung der Stadt Cassel. Casseler Stadtanleihe von 1902 Abt. I Lit. O Nr. 641 im Neun⸗

21

Folgende angeblich abhanden gekommenen j n n und Reichs⸗

* ö 7) ĩ. ö 3366 * d

wert von 1000 4A, beantragt. Der

2

bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. 81. F. 648. 21.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 81, den 28. März 1922.

lissor9gj

Erledigung. Die im Reichsanzeiger Nr. 62 vom 14. März gesperrten 73 600 350½ Preuß. Consols und 110000 4019 Preuß. Consols sind ermittelt.

138706 Abhanden mannwerke⸗Akt. 18 988, 24 683, Nordd. LUloyd⸗Akt. Hamb⸗Amer. Packetf. 166 398. ; Berlin, den 29. 3.

Gyor Mali: i!BpYr3fMS 6 8 Der Polizeipräsident.

gekommen: zu 1200 Æ Nrn

1

J l Aufgebot. Landwirt Adolf Mehl S., vertreten durch in Ehrlich in Kattowitz as Aufge des angeblich gangenen Schecks Nr.

20 000 M, ausgestellt von der B

Handel und Industrie in Kattowitz auf

die Zentrale der Bank für Handek und

Industrie in Berlin am 25. Oktober

1921, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗

kunde wird aufgefordert, spätestens in dem

auf den 28. April 1922, Vor mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, 3. S

Zimmer 106, anberaumten g

termine seine Rechte anzumelden und

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls

Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

wird. 84. F. 3. 22.

Berlin, den 23

Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

137727 Aufgebot. Die Firma Hugo Bergmann, Säge—

werk und Holzwarenfabrik in Sitzendorf,

hat das Aufgebot des am 1. April 1919

von der Schweizerischen Bankgesellschaft

in Zürich auf sie ausgestellten Schecks

Nr. 3 001 781 äber 1680 M 20 3 zahlbar

an ihre Order, gezogen auf die Deutsche

Bank in Berlin, beantragt. Der In⸗

haber der Urkunde aufgefordert,

spätestens in dem auf den 8. Dezember

1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die

Kraftloserklärung der Urkunde en

wird.

Königsee, den 18. März 1922.

Thüringisches Amtsgericht.

(138611

Berlin, den 10. Februar 1922.

Friz Emmerich. Berlin G. 2

Neue Friedrichstraße 4.

An Heirn Abrahamsam, unbekannten Aufenthalts, und an dessen unbe— kannten Begleiter.

Sie haben in meinen Lagerräumlich⸗

keiten, Berlin 0. 27. Schicklerftraße 8. am

28. November 1921 Waren zum Gesamt⸗

7I ein

Klen . t56⸗

TX Pnuttar 19 1 J anugt 1

Abteilung

ö wird

Ber lin. den 28.3. 1922. (Wp. 105122.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. GD.

*. e .

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. . . .

preis von 24 170. gekauft, 2000 M an⸗

5 He r rr nnn —4 111 11183

Auf nord z Berlin-Mitte, Abteilung gemacht

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Leipzig, den 7 März f Günther in Ehrenb

Herrn Rudol stein.

F§irma

lautbart. hinsichtlich Daupt C Go. i haben wi Prämienanleihe meinen Geschäf gesetzlichen Bef erworben. Die Fi

ngen

rma Haupt & Co. : zurzeit den Betrag von ca. 2500 4.

ö . 3.

Wir drohen Ihnen hiermit den zwangs⸗

Ditudes

eichneten

ank, Aktiengesellschaft Leipzig. Unterschriften). ö * 138578 Aufgebot. a) Der Landwirt Otto Haase und der Schuhmachermeister Robert Straßenberg, beide in Pölitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Neumann in Pölig, haben das Aufgebot der Gläubigerin der Post Abt. Hl Nr 2 des Grundstücks Pölitz Bd. HI Bl. 205 bejw der Post Abt. II Nr. 12 des Grundstücks Pölitz Bd. X Bl 48 von noch 58 Talern 8 Silbergroschen, eingetragen für Chrifline Wilhelmine Gottschalk in Pölitz beantragt. b) Der Landwirt Albert Grablom in

Commerz und Privatb

gezahlt, Ihr Versprechen aber, die Ware

1 ——

Jasenitz, vertreten durch den Rechtsanwalt

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alter alte