Richtpreise für Pferdeluxussteuer.
Gemäß 5 79 II Nr. 5 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 24. Dezember 1919 (GBl. S. 2157 in der Fassung der Verordnung vom B. Dezember 192 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1003) bestimme ich:
Für die Zeit vom 1. April 1922 bis 30. Juni 192 be⸗ trãgt der Gebrauchsrichtpreis für Pferde 40 000 M, der Luxus⸗ richtpreis 60 000 .
Berlin, den B. März 1922.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Popitz. ö
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zu⸗ erteilt worden:
System F. Form W HE, Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom Pergestellt von der Firma Hermann Pipersberg jr. in Lüttringhausen im Rheinland.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗= zffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Litck⸗ straße 25/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 14. März 1922.
Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. E. Warburg.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.
Auf Grund des 3 1 der Bundesratsverordnung vom 26. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:
Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichs kommissars für Zement vom 3. März 1922 (vergl. Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger! Nr. 53 vom 3. März 1922) sest⸗ gefetzlen Preise für Zement reicht bis einschließlich 31. März 1822.
Vom 1. April 1922 ab werden die bisherigen Preise infolge Kobhlenpreiserhöhung und Frachterhöhung bis auf weiteres in nach⸗ stehend angegebener Weise erhöht.
Zement im Sinne dieser Bekanntmachung sind Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zement⸗ äbnliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasser⸗ lagerung nach 28 Tagen eine Druckfestig keit von mehr als 140 kg / qm ken Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten.
A Für Lieferungen an private Zementabnehmer:
a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes: Höchstpreis vom 4 März 1922 ab 9 282, — 4 neuer Zuschlag . S3. Höchstpreis vom 1. April 1922 ab.... 160 135. 4 b) Im Gebiete des. Rheinisch⸗Westfälischen Zementverbandes, einschl. der Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzement⸗ werke: Höchstvreis vom 4. März 1922 ab neuer Zuschlag . Höchstpreis vom 1. April 1922 ab.... e) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes: Höchstpreis vom 4. März 1922 ab neuer Zuschlag.. n Höchstpreis vom 1. April 1922 ab Die Zementverbände stellen für die vorgenannten Ahnehmer in den einzelnen Verkaufestellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die je nach Lage der Empfangestation auf Grund der tgtsächlichen oder der Durchschnittsfrachten bemessen und von dem Reichswirtschafts⸗ minislerium auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Etwaige Ueberschüsse oder Fehlbeträge sind auf Anordnung des Reickswirtschaftsministeriums bei der Berechnung späterer Stationsfrankopreise auszugleichen. Diese von den ernzelnen Verbänden in Rechnung gestellten Stations fran kopreise gelten für 10000 kg Zement ohne Verpackung und sind somit die Zement⸗ höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes vom 4. Augusf 1914 (RGBl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914, vom 22. März 1917 und der Verordnung vom 17. Januar 1820 (RGBl. 1914 S. 516, 1917 S. 2653. 1920 S. 9. Für den durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wird noch folgendes bestimmt: ᷣ . Falls über die in diesem Kleinhandelsverkehr zu den obigen Höchftpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher⸗ und Händler⸗ verbänden in den einzelnen Bezirken Vereinbarungen nicht zustande⸗ kommen, beträgt der Zuschlag: . l. . bis zu 50 Sack (e 50 kg Inhalt) nicht mehr als 30 vo, 2. bis zu 1090 Sack nicht mehr als 20 vH, 3. bis zu 199 Sack nicht mehr als 10 vH. Auch die sich durch diese Zuschläge ergebenden Preise gelten als Höchstpreise im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen.
B) Für direkte Lieferungen an die Staats verwaltung für Staatsbauten gelten dem⸗ ent sprechend folgende Preise: a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes 9212 853 — 10 065 4 b) Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗ verbandes 8872 4 653 — 9525 , p) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes ö 9360 4 983 — 10343 ,
Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchst⸗ vreisgesetzes. .
In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhöhungen bedingen eine Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für 10 000 kg, entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Zement⸗ erzeugung, in Anrechnung zu bringen und den Zementpreisen zu⸗ zuschlagen ist. Hierbei sind die vom Reichskohlenverband für den Bezirk des Rheinisch⸗Westsälischen Kohlensyndikats festgesetzten Höchst⸗ preise (einschließlich Kohlen- und Umsatzsteuer) zugrunde zu legen.
In Zukunft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement⸗ preise bedingen, die auf ähnliche Weise berechnet wird.
Berlin, den 31. März 1922. Der Reichskommissar für Zement. Wessig.
Bekanntmachung.
Der Grünzeughändlerin Auguste verehel Kopez in Oberullersdorf Nr. 14 und dem Grünzeug händler Gwald Schubert in Oberullersdorf Nr. 48 sind wegen Unzuverlässigkeit im Handelsbetrieb mit Lebensmitteln auf Grund von * 1 und 2 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 in erbindung mit der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Nahrungsmitteln aller
Art für das Gebiet des Deutschen Reichs unt ersagt worden.
Zittau, am 29. März 1922. Die Amishauptmannschaft. J. A.: Dr. Clauß.
Bren hen. .
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Kreistierarzt Dr. Schipp in Cochem ist die fom⸗ missarische Verwaltung der Regierungs⸗ und Veterinãrratsstelle bei der Regierung in Wiesbaden übertragen worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Gemeinde Oespel, Landkreis Dortmund, Re⸗ gierungsbezirk Arnsberg, wird auf Grund des Gesetzes vom JI. Juni 1864 — Gesetzsamml. S. TI — hiermit das Recht verliehen, zwecks Vergrößerung ihres Friedhofs folgende, der minderjährigen Martha Ostermann in Oespel gehörige, im Grundbuch von Oespel Band 3 Blatt 25 bezw. Blatt 4 Band 69 eingetragene Grundstücke
Flur 1 Nr. 1675/2277, groß 6131 a Jlur 1 Ar. 16.83, gro 334 Flur 1 Nr. 167/228, groß 120 2 zusammen groß G5, 85 a im Wege der Enteignung zu erwerben.
Gleichzeitig wird bestimmt, daß die Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep⸗ tember 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 — GS. S. 513 — Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 28. März 1922.
Namens des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. . J. W: Becker.
Bekanntmachung.
Das gegen den Händler Franz Hegemann in Gladbeck, Kaiserstraße 38, am 2. Dezember 1921 erlassene Verbot des LHandels mit gebens⸗ und Futtermitteln und jeder mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einem solchen Handel wird hiermit wieder aufgehoben.
Gladbeck, den 15. März 1922.
Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle: Kapyen, Bürgermeister.
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Bekanntmachung.
Die dem Kaufmann Adam Karl Sadowski in Stoppenberg, Kreis Essen⸗Land, unterm 7. Juli 1921, Nr. 4975 J, Kontr.⸗Nr. 650 /-I921, erteilte Erlaubnis zum Großhandel mit Lebens⸗ und Futtermitteln für den Umfang des Deutschen Reichs ist von mir unterm heutigen Tage zurückgezogen worden, da amtlich festgestellt worden ist, daß mit dem Großhandelserlaubnisschein Mißbrauch getrieben worden ist.
Essen, den 18. März 1922.
Der Landrat. Dt. Schöne.
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Bekanntmachung.
Dem Wirt Heinrich Pfeiffer, geboren am 27. Juni 1867 in Gleiberg, wobnhaft in Frankfurt a. M.. Taunugz⸗ straße 45, Geschäftslokal Zur Elbe, hier, Taunugstraße 26, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg⸗— lichen Bedarfg sowie jegliche mittelbare und unmittelhare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter sagt.
Frankfurt a. M., den 25. März 1922.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
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Bekanntmachung. Der Wirtin Anna Rüttger, geboren am 25. August 1882 in Gbenheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Niddastraße 66, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegen“ stn den des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare und unmjttelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 27. März 1922. Der Polizeipräsident. Ehrler.
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(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Reichs rat stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, zunächst den Beschlüssen des Haupt⸗ ausschusses des Reichstags zur Beamtenbesoldungs vorlage zu in der Erwartung, daß die vom Ausschuß beschlossenen Ab⸗ änderungen der Regierungsvorlage auch vom Plenum dez Reichstags genehmigt werden würden. (Bis zur Sitzung des Reichsrats hatte sich der Reichstag noch nicht mit diesem Gegenstand beschãftigt.)
Gegen die Aenberungen, die der Reichstag an dem Ent⸗ wurf eines Gesetzes über Verlängerung der Gel⸗ tungsdauer von Demobilmachungsvorschriften vorge⸗ nommen hat, erhob der Reichsrat keinen Einspruch. Ebenso erklärte er sich mit den Abänderungen einverstanden, die vom Reichstagsausschuß an den Schätzungsgrundsätzen zum Ver⸗ drängungs⸗, Kolonial⸗ und Auslandsschädengesetz ie an den Zuschlägen auf Grund dieser Gesetze vorgenommen ind.
Angenommen wurde der vorläufige Handels vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Jugoslawien. Dieser Vertrag, der von der serbischen Volksvertretung bereits angenommen worden ist, ordnet lediglich die Handels⸗ und Verkehrsbeziehungen, wobei es gelungen ist, für Deutschland den ie ef, der Meistbegünstigung durchzusetzen. Vorgesehen ist eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Als Zuschüsse für die Länder zur Unterstützung not⸗ leidender Kleinrentner waren aus dem Nachtragsetat für 1921 zunächst 50 Millionen Mark bereitgestellt worden unter der Bedingung, daß Länder und Gemeinden ihrerseits das Doppelte, also 1090 Millionen, , Der Reichsrat er⸗ klärte sich nunmehr damit einverstanden, daß auch die restlichen 50 Millionen unter denselben Bedingungen bereitgestellt würden. Es ist nicht gelungen, die Regierung von ihrem Standpunkt abzubringen, daß Länder und Gemeinden das Doppelte aufwenden müssen.
Wegen der besonderen Verhältnisse im Saargebiet wurde der Entwurf eines Gesetzes angenommen, das
g ermãchtigt, Maßnahmen zur Regelung der Sozial⸗ versicherung im Saargebiet im Verordnungswege mit Zustimmung des Reichsrats zu treffen. . er Reichsrat erklärte sich dann noch mit der Dienst⸗ anweisung für eine nunmehr beim Reichsgericht zu n g enk, Gerichts kasse einverstanden. Die Berechnung der Gerichtskosten geschieht durch diese Kasse, während etwaige Zwangsvollstreckungen durch die betreffenden Länder erfolgen. Der Reichsrat wird auch in der Karwoche am Dienztag, dem II. April, eine Sitzung abhalten.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung, für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
Der Königlich rumänische Gesandte Nano ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. . .
Der französische Botschafter Charles Laurent hat Berlin verlassen. ar m seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Comte Rens de Saint⸗Quentin die Geschäfte der Botschaft.
Nach Auflösmg der Grenz kom missien für das Saargebiet ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, vor einigen Wochen in Saarbrücken eine neue Kom— mission zusammengetreten, die aus Vertretern der deutschen und der französischen Regierung und der Regierungz⸗ kommission des Saargebiets besteht und hauptsächlich die Aufgabe hat, Entwürfe für die Regelung des kleinen Grenzverkehrs und die Sicherstellung der Gebrauchs- und Nutzungsrechte der Bewohner in den Grenzgebieten auszu⸗ arbeiten. Ueber diese Fragen, denen bei den außerordentlich engen wirtschaftlichen, kulturellen und verwandischaftlichen He⸗ ziehungen der Bevölkerung zu beiden Seiten der Grenze zwischen dem Saargebiet und dem übrigen Deutschland erhebliche Be⸗ deutung zukommt, hat das deutsche Mitglied der Kom⸗ mission bereits einen Entwurf vorgelegt, der sich auf die der ie Grenzkommission unterbreiteten, eingehend begründeten Anträge und Wünsche der Bevölkerung in den Grenzgebieten stützt und diesen Wünschen soweit als möglich gerecht zu werden sucht.
Die Nebenstelle Ug der Auß enhandelstelle Chemie gibt bekannt, daß die Ausfuhrmindestpreise für Erd= farben, Schweinfurtergrün, Zinkweiß, Bleiweiß, Bleimennige und Glätte nach allen Ländern geändert worden sind. Ferner haben die Ausfuhrmindestpreise für Wasserglas nach Rumänien eine Abänderung erfahren.
Der Unterausschuß Zündhölzer der Außen— handelstelle Chemie gibt bekannt, daß das bisherige Aus— fuhrkontingent von 1000 Kisten Zündhölzer bis auf weiteres mit Wirkung vom 265. März 1922 ab gestrichen worden ist.
Bayern.
Der Münchener Staatsrat Dr. Meyer vom Justiy ministerium machte bei der Beratung des Justizetats im Landtag die Mitteilung, daß sich in Niederschönen feld nach den vorliegenden Berichten in den letzten Tagen unter den Gefangenen wieder Unruhe zeige. Man hoffe dort auf baldige Errichtung der Sowjetrepublik. Zwei Hilfsaussehr in Niederschönenfeld seien wegen Bestechlichkeit und Durch' stechereien, besonders wegen Briefschmuggels für die Festung
efangenen, in Untersuchung genommen worden. Wie das ommunistische Organ meldet, ist der Briefverkehr mit Nieder schönenfeld von der Behörde gesperrt worden.
Danzig.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels VI der Danzig⸗ polnischen Konvention vom 9. November 1920, wonach internationale Verträge oder Abkommen, an denen die Freie Stadt Danzig interessiert ist, von der polnischen Regierung nicht ohne vorherige Beratung mit der . Stadt Danzig abgeschlossen werden sollen, hat die polnische Regierung, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nachdem sie einige Handelsverträge bereits ohne die Beachtung ieser Bestimmung abgeschlossen hatte, sfranzõsisch⸗polnischer polnisch⸗schechoslowakischer, polnisch⸗rumänischer Handels vertrag) auf Vorstellung des Senats nunmehr die Freie Stadt einge= laden, sich an den Verhandlungen über folgende Verträge zu beteiligen: 1. Vertrag zwischen Polen einerseits und Sowmjet⸗ rußland und der Sowjetukraine andererseits. 2. Vertrag sischen Polen und dem Memelgebiet. 3. Vertrag zwischen Polen und der Schweiz. Gleichzeitig ist die Freie Stadt auf— gefordert worden, ihre Wünsche bezüglich der Verhandlungen in Genua zu äußern.
Oesterreich.
Im Nationalrat teilte der Bundeskanzler S chober gestern laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, daß der internationale Grenzregulierungsausschuß die von der ungarischen Regierung beantragte Grenzziehung im Osten des Burgenlandes zurückgewies en zan (Befall) Rur in drei Punkten der Grenzziehung sei der ungarischen Regierung noch eine Berufung an den Völkerbund offen gelassen worden, doch dürfe angenommen werden, daß sie auch damit kein Glück haben werde. Der Bundeskanzler eng die Hoffnung aus, 6 wenn der ungarische Anspru vom Völkerbund abgewiesen werde, endlich einmal die Bahn frei sein werde für ein guch von Sesterreich herbeigewünschtes gutnachbarliches freundschaftliches Verhälinis zu Ungarn, Schluß der Sitzung des Nationalrats teilte der Bundeskanzler dem Hause mit, daß nach einem Telegramm aus Washington die Lodge⸗Resolution, die Oesterreich die Bahn für die Völkerbundskrebite freigibt, nunmehr von beiden Häusern des Kongresses angenommen worden sei.
Großbritannien und Irland.
Unter dem Vorsitz Churchills hat vorgestern im Kolonial⸗ amt eine Konferenz begonnen, deren Hauptzweck, wie die Blätter melben, die Wied erherstellung des Friedens in Belfast und an der Grenze von Uister ist. An der Konferenz nehmen teil von seiten der britischen Jeichsregierunß Churchill, Birkenhead, Worthington Evang, Greenwood un Lord Peel, von seiten Ulsters Craig, Lord Londonderry un
die Ne⸗ l
zwei weitere Delegierte, von seiten des irischen Freistagtes Griisih. Dugzan und zwei weitere Delegierte. Wü
5 e , , . Uebereintommen geführt, das den Frieden zwi
e ,, iran gen gb flichten sig, in eher Wee nach besten Krähen susammenzuwirken, üm in den Gebieten Irlands, in denen noch Unordnung herrscht, friedliche Verhältmisse zu schaffen. Die Spezial⸗ poligei in Belfast wird in den Stadtteilen, wo die Bevõllerung gemischt ist, zur Hälfte aus Katholiken und zur anderen aus Protestanten bestehen. Alle Durchsuchungen nach Waffen finden durch gemischte Streitkräfte statt. In Belfast wird ein gubschuß geschaffen werden, der zu gleichen Teilen aus Protessanten und Katholilen besteht, um sich mit den Klagen wegen begangener Verbrechen ju befassen. Die politischen Gefangenen werden in Freiheit geseßt. Veide irische Regierungen werden an alle Iren den Aufruf richten, im Inieresse des Friedens Mäßigung zu zeigen. digung
— Im Oberhause gab Lord Curzon eine Erklãrung uber die Pariser Konferenz, betreffend die Orlent— frage, ab. Im Laufe seiner Ausführungen sagte er obiger Quelle zufolge: ö .
Eine Lösung des Orientvroblems sei nur bei arheit der Alliierten möglich. Keine Macht dürfe ein Sonder. abkommen schließen. Die Pariser Verhandlungen seien schwierig gewesen. aber sehr freundschaftlich geführt worden. Die Be! schlüsse seien einstimmig erfolgt. Wenn fie Tirkei und Griechenland die an sie ergangene Einladung annehmen werde der vollständige Tert der Pariser Konferenz ihnen mitgeteilt werden. Griechenland habe den Waffenstisltstan ds: vorschlag bereits angenommen, die Türkei habe wegen der Schwierigkeiten der Verkehrswege noch nicht geant,; wortetz Der Vorschlag, daß Kleinasien von den Griechen geräumt werden solle, sei gerech' in Anbetracht des Umstands, daß die Alliierten mit Recht, vielleicht auch mit Unrecht, die Griechen ein⸗ geladen hätten, 1919 nach Armenien zu fommen. Wenn der Waffenstillstand angenommen werde so würden darauf die Bedingungen für die Räumung Anatoliens durch die Griechen festgesetzt werden. Die Räumung werde mindestens 44 Monate dauern. Wenn sie volljogen sei, werde es sich darum anden, den unter türkischer Herrschaft verbleibenden Minderheiten die religiöse und die Schulfreiheit zu sichern. Darüber werde der Völferbund zu wachen kaben. Die Armenier müßten ein Gebiet erhasten, das sie als ihre Heimat betrachten könnten, und das in polisischer, in- tellektueller und xeligisser Beziehung unabhängig fein müffe. Im Augenblick lasse sich noch nicht sagen, ob sich die nationale Heimstätte der Armenier im Nordosten der Türkei oder in einem Teil von Citicien befinden werde. Auf jeden Fall sei es klar, daß keine europäische Macht in der Lage sei, sich Armeniens wegen in kriegerische Operationen einzulassen. Somit bleibe als einiger Ausweg der Abschluß eines Vertrages. Ueber die Räumung Smyrnas sagte Curzon, die dort verbleibenden Griechen würden bezüglich ihrer bürgerlichen Rechte dem Schutz des Völkerbundes unterstehen. Was die Meerengen betreffe, so würden die Mächte niemals wieder der Schließung eines der großen internationalen Verkehrswege zustimmen. Die Inter⸗ nationale Kommission für die Meerengen werde weiterhin die Schiffahrt kontrollieren. Die Vereinigten Staaten, Griechenland, Rumänien, Bulgarien und Rußland — letzteres, wenn es die gestellten Bedingungen erfüllt — werden das Recht haben, Vertreter in der Internationalen Kommission zu haben. Konstantinopel werde sobald wie möglich nach Abschluß des Friedens geräumt werden. Der Sultan werde dort verbleiben, er werde über eine beschränkte, aber ausreichende Macht verfügen. Ueber Thrazien sagte der Staalssekretär, es würde nicht allein unnütz, sondern auch unmöglich ein, von den Griechen zu verlangen, daß sie nach der Räumung von Anatolien auch Ostthrazien aufgeben sollten.
— Die Partei der unabhängigen Liberalen wird am Montag folgenden Antrag gegen das Vertrauentz⸗ vot um für die Regierung einbringen:
Die Kammer bedauert die Einschränkung der Verhbandlungk⸗ gegenstände in Genua; sie billigt zwar die Abhaltung der Konferenz, weigert sich aber, der Regierung bezüglich der Konferenz ihr Vertrauen auszusprechen.
Die Arbeiterpartei hat beschlossen, bei der Debatte über Genua einen Antrag einzubringen, in dem eine internationale Wirtschafts- und Finanzkonferenz willkommen geheißen, jedoch bedauert wird, daß der Umfang der Erörterungen auf der Genueser Konferenz so beschränkt worden sei, daß die Konferenz nicht zu einer Behebung der politischen und wirtschaftlichen Nebel führen könne, unter denen Europa leide. In dem An⸗ trage wird außerdem der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die britische Regierung, die nicht das Vertrauen des Landes besitze, und die verantwortlich sei für die Politik, deren unglückliche Auswirkungen in Genua behandelt werden sollen, nicht befugt sei, das Land in Genua zu vertreten.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses teilte der Schatzsekretär Chamberlain mit, man hoffe, daß das Haus am 12. April in die Osterferien gehen könne und nicht vor dem 26. April wieder zusammenzutreten brauche. Darauf wurden verschiedene Anfragen erledigt. —
Laut Bericht des „Wolffschen Telegrarhenbüros“ erklärte Chamberlain in Ewiderung auf eine Anfrage, die Berichte äber die vor zwei Tagen abgehaltene Geheimsitzung des französisfchen Sengts enthielten eine Entstellung der Tat— sachen. In Wirklichkeit hätten sich die Ereignisse folgendermaßen ah⸗ gespielt: Im Jahre 1920 habe der Oberste Rat deutsche Kohlensach⸗ verftändige nach Spa berufen. die erklärt hätten, der Hauptgrund für die unzureichenden Kohlenlieserungen sei die schlechte Ernährung der deutschen Bergleute. Die alliierten Sachberstãndigen hätten die Berechtigung dieser Erklärung einstimmig anerkannt, Der Oberste Rat habe darauf auf Lloyd Georges Antrag beschlossen, daß die Alliierten Deutschland für den Ankauf von Lebensmitteln für die Bergleute eine Summe vorschießen sollten, die dem Unterschied wiscken den tatsächlich für die deutschen Kohlenlieferungen geleisteten Zahlungen und dem in England üblichen Aus fuhrpreis den, Kohlen entsprechen follte. Dieses Abkommen habe sich auf einen Zeitraum von sechs Monaten erstreckt und seine Ergebnisse. seien gewesen, daß die Forderungen der Rexparatienskommisston beinahe vallstäöndig erfüllt wurden und daß die Kohlenkrise in Frankreich eine Erleichte⸗ rung erfuhr. Das britische Schatzamt habe entgegen den ver⸗ öffentlichten Behauptungen keinerlei Vorteile Stiel eim Gegenteil habe Großbritannien sich bereit erklärt, Deutschland Vor⸗ schüfse zu gewähren, ohne daß irgendwelche Kohle nach England ge⸗ liefert würde. . .
3 der unabhängigen Liberalen fragte Alquith ob auf der Boufogner Konferenz ein Ueberein kommen jwischen Lloyd George und Poinears mit bezug auf das Programm der Genuefer Konferenz erzielt worden sei oder nicht und, wenn ja, ob und bis zu welchem Maße dieses Uebereinkommen die Fragen beschränkt, die auf der Genueser Konferenz erörtert werden., Chg m berlaln erwiderle hierauf, daß unter den Fragen, die zwischen Poincars und Llopd George in Boulegne erörtert worden fien, Ch auch die Frage über die Genueser Konferenz befunden . Vie beiden Premlerminister hätten einen Gedanke naustausch y Umsang und die Geschäftssührung Ter Kon serenz e ,. Chamberlain fügte hinzu, daß der Pꝛemierminisser besbs ht gr, die Frage am Montag in feiner Nede, einge hend zu ,, . Reglerung werde in Genua das britische Reich ju keinerlei 6. chluß verpflichten, obne zuvor dem Parlament Gelegenbeit ge ö. 4 . haben, seine Zustimmung zum Ausdruck 7 bringen. . I.
kagè eines anderen Piitaliedeg, eb, der ster un, en ee,
, an der bevorstehenden Konferen teilzunehmen, erwiderte
hat die Konferenz zu einem
enger Zusammen⸗
Chamberlain, baß der Sekretär des Völkerbundes ber Konferenz für alle technischen Informationen, die gewünscht wärden, und die der Völferbund zu geben in der Lage sei, zur Vec— ügung stehen werde. Auf die weitere Frage, ob es nicht. unlogisch sei, diese kostipielige Organisation zu schaffen, wenn sie nicht für eine passene Gelegen beit. wie die vorliegende, angewandt werde, erwiderte Chamberlain. der Oberste Rat sei aus bestimmten Gründen der Ansicht gewesen. daß die Senderkonferenz eher zu guten Ergebnissen führen werde, als eine durch den Völkerbund einberufene. Sodann teilte Sir Robert Horne in Erwiderung auf eine Anfrage mit, daß der Vorschlag, der für die Regelung des deutschen Re parationgs⸗ preblems unterbreitet worden sei, während seines letzten Besuchs in Paris nicht als ein endgültiger Vorschlag gemacht worden sei, sondern als Anregung mit Bezug auf andere Pläne.
Frankreich.
Die „Agence Havas“ veröffentlicht unter dem gestrigen Datum folgende Nachricht der Reparationskommission:
Gestern hat bei dem Vertreter der Vereinigten Staaten in der Neparationskommission Boyden eine Zusammenkunst von Dele⸗ gierten derjenigen Mächte stattgefunden, die auf der Finanzkonferenz von Paris nicht vertreten waren. Der Zweck der Sitzung ist gewesen, über die Zustimmung zum kommen von Wiesbaden zu verhandeln, daß von der Repara⸗ tionsfommission bereits gebilligt wurde unter Vorbehalt der Rechte der Nichtsignatarmächle, unter denen sich Brasilien. Rumänien, Griechenland, Portugal, die Tschecho⸗Slowakei. Polen usw. befinden. Mehrere Delegierte haben den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß sobald wie möglich der den verschiedenen Ländern zu⸗ stehende Prozentsatz der deutschen Leistungen festgesetzt und bestimmt würde, in welchen Grenzen es diesen Ländern möglich sein werde, mit Deutschland die gleichen Abmachungen zu treffen, wie das Wiesbadener Abkommen. Boyden hat die Bemerkungen der Dele⸗ gierten aufgezeichnet und wird sie unverzüglich der Reparations⸗ kommission vorlegen.
— Der französische Sachverständige Seydoux, ber an den Londoner Vorberatungen der Konferenz von Genug teil⸗ genommen hat, hat dem Ministerpräsidenten Poincars den in London angenommenen gemeinsamen Bericht über⸗ geben. Dieser wird zurzeit von der Regierung geyrüft. Der Bericht behandelt insbesondere die Wiederherstellung Rußlands und Europas. Er stellt die Grundzüge auf, auf die die Wieder⸗ herstellung Rußlands und das Zusammenwirken der Mächte bei dieser Aufgabe zu gründen wäre. Politische Fragen sind nach der „Agence Havas“ vollständig ausgeschaltet.
— Der Senat hat vorgestern das Sonderbudget angenommen, dessen Rückerstattung nach dem Friedengz⸗ vertrag von Versailles Deutschland zufällt. Da einige Ab⸗ änderungen an den Bestimmungen getroffen wurden, muß der Gesetzentwurf an die Kammer zurückgehen.
— In der vorgestrigen Kammersitzung hat der Bericht⸗ erstatter für die Regierungsvorlage, Abgeordneter Ferry, ebenso auch der Kriegsminister Maginot, den Gesetzentwurf des sozialistischen Abgeordneten Boncourt auf Schaffung einer Miliz abgelehnt. Der Abgeordnete Klotz stellte hierauf den Antrag, angesichts der parlamentarischen Lage gegenüber der Regierungs vorlage in eine erneute Prüfung der Texte einzutreten, um die Osterferien dazu zu benutzen, den Gesetzentwurf nochmals durch den Heeresausschuß und den Finanzausschuß prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde vom Ministerpräsidenten Po inc ars bekämpft, der erklärte, die Regierung werde mit voller Offen⸗ heit die Verantwortung in allen Fragen vor dem Lande und vor der Kammer übernehmen. Der Ministerpräsident wurde vom Kriegsminister Maginot und von Andrs Lefevre unter⸗ stützt. Der Antrag Klotz wurde schließlich mit 4094 gegen 133 Stimmen abgelehnt, desgleichen der Antrag Boncourt mit 499 gegen 147 Stimmen Der Abg. Hennessy brachte einen Gesetzesvorschlag ein, der die Regierung ermächtigt, die Zahl der militärischen Einheiten des Mutterlandes schrittweise bis auf 32 Divisionen herab⸗ zufetz en.
— Der Kam merausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten unter dem Vorsiöh von Leygues hörte gestern nachmittag den Ministerpräsidenten und den Finanzminister über den Gesetzentwurf, betreffend die Genehmigung eines Vorschusses von fünfundfünfzig Millionen Franks an die österreichische Regierung. Der Ausschuß sprach sich darauf einstimmig für den Gesetzeniwurf aus, der demnächst auf die Tagesordnung der Kammer gesetzt werden wird.
Spanien.
Die Regierung hat zu Delegierten für die Genueser Konferenz den spanischen Botschafter in Rom Marquis de Villa Urrutia und den früheren konservativen Minister Garnica bestimmt.
Belgien.
Nach einer „Havasmeldung“ haben die Abteilungen der Kammer den Vorschlag Vanderveldes geprüft, der darauf abzielt, eine militärische Dienstpflicht von sechs Mo naten einzuführen. Der Antrag wurde abgelehnt in 5 Abteilungen und in einer angenommen. Die 4. Abteilung hat den Grundsatz der Bezirksrekrutierung angenommen, die 6. die Bildung flämischer und wallonischer Regimenter ab⸗ gelehnt.
Sũüdslawien.
In der Skupschtinga erklärte der Minister des Aeußern Nintschitsch in Beantwortung mehrerer Anfragen, der Staat Fiume habe von Italien eine Anleihe ohne Ver⸗ mittlung Südslawiens erhalten.
Türkei.
Der französische Ober kommissar in Konstantinopel hat vorgestern der Hohen Pforte den vahstãnd gen Wortlaut der in der Konferenz von Paris getroffenen Entschließung über die Fragen des Nahen Ostens überreicht. Ein gleichlautender Text wurde dem kemalistischen Vertreter in Konstantinopel zur Weitergabe nach Angora übergeben.
Asien.
Die „Times“ berichtet aus Tokio, daß zwischen japani⸗ schen und Roten Truppen der Republik des Fernen Ostens ein Zusammenstoß erfolgt sei. Die Roten Truppen waren bei der Verfolgung von Weißen Truppen in die neutrale Zone von Wladiwostok eingedrungen. In Tokio wird befürchtet, daß dieses Ereignis ernste Folgen nach sich ziehen wird.
Verkehrswesen.
Das Reichsverkehrsministerinm teilt mit: Im Juli v. J. fanden zwischen Vertretern der Deut schen Reichs bahn einerseits und den Eisenbabnverwaltungen von Litauen und Lettland andererseits in Kowno Verhandlungen
l statt, die die Regelung der wagendienstlichen Bezie hungen zum
Gegensland hatten. Dle Verhandlungen führten za dem — daß das Uebereinkommen für die gegenseitige Benn der Güter⸗ wagen im internationalen Verkehr (R. J- X.), welches mit dem J. Januar 1922 in fast ganz Mittel⸗ und Westenrspa in Kraft ge⸗ treten ist, auch im Verkehr mit und durch Litauen spätestens zu die sem Zeitvunkte, möglichst aber schon zum J. September 1921, eingeführt werden sollte. Zu einer früheren Einführung des Ueberein kommens kam es indessen nicht, weil Litauen sie hinauszögerte, und im De zember v. J. fanden erneute Verhandlungen statt, in denen die Infraftsetzung des R.⸗ J.. V. mit Lettland zum 1. Januar und mit Litauen zum J. Februar 1922 vorbehaltkich der Zussimmung der beiderseitigen zuständigen Ministerien zuge aat wurde. Diese Zustimmung wurde erteilt und damit war das Ah⸗ kommen für beide Teile rechtlich hindend zustandegekommen. Gleich⸗ wohl entzog sich die Litauische Eisenbahnverwaltung der Einführung des Abkommens auch weiterhin unter Angabe verschiedener Gründe und brachte nachträglich noch Sonderwünsche vor, die zum Teil bei den vorausgegangenen Verhandlungen garnicht zur Sprache ge⸗ fommen waren, zum Teil mit ihnen im Widerspruch standen. Sie war auch bei späteren Verhandlungen nicht zur Er⸗ fällung der eingegangenen Abmachungen zu bewegen, so daß es lediglich durch ihr Verschulden bis heute noch nicht möglich gewesen sst, mit Litauen und durch Litauen mit Lettland zu geregelten Ver⸗ kehre beziehungen zu kommen. Die Litauische Eifenbahnverwaltung war ferner mit der Zahlung der vereinbarten Mieten für die ron ihr benugten deutschen Eisenbahnfahrzeuge ganz erheblich im Rück⸗ stand geblieben und zeigte sich auch in der Rückgabe der deutschen Güterwagen säumig. Da nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Aenderung in ihrem Verhalten nicht zu rechnen war, mußte die Deutsche Reichsbahn, um ihren eigenen Verkehr nicht zu schädigen, dazu übergehen, den Uebergang deutscher Wagen nach Litauen zu sperren, die früheren Abkommen über die Vermietung von Eisenbahnfahrzeugen zu kündigen und die in Litauen befindlichen deutschen Fahrzeuge zurückzufordern sowie sofortige Zahlung der noch ausstebenden Mieten und rückftändigen Zinsen zu verlangen. Ez ist zu hoffen, daß es gelingen wird, im Wege weiterer mündlicher Ver⸗ handlungen mit der Läitauischen Eisenbahnverwaltung das von der Deutschen Reichsbabn erstrebte und im dentschen Wirtschaftsinteresse notwendige Ziel noch zu erreichen.
Sandel und Gewerbe.
Fonds⸗ und Aktienbsrse. Berlin, 31. März 1922.
An der heutigen Börse herrschte eine ruhige Stimmung. Die Entspannung des Geldmarktes zeigte weiteren Fortschritt, und auf die anfängliche Abgabeneigung des Publikums solgten bald Erholung und Kaufaufträge. Auf dem Montanmarkt traten unerhebliche Kurs⸗ rückgänge ein; Elektrowerte waren ungefähr, Schiffahrtswerte und Bankaktien kaum behauptet; Reichsanleihe zog abermals an.
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— Die Reichsbank gibt zurzeit, wie halbjährlich üblich, nene Merkblätter über den Geschäftsverkehr in Reichs⸗ schatzanweisungen aus, in denen auch die genauen Fälligkeits⸗ tage der Stücke sür die nächste Zeit bekanntgegeben werden. Die Höhe der für die Dauer der Anlage im voraus entrichteten Zinsen beträgt unverändert 4 vH bei einer Laufzeit von 14—29 Tagen, 4H vo bei einer Laufzeit von 30—- 90 Tagen, 45 vH bei einer Laufzeit von 19-13 Monaten. Bei Abnahme großer Be⸗ trãge sowie bei Abgabe an Banken und Syarkassen werden noch günstigere Zinssätze gewährt. Die Ausgabe der Stücke erfolgt in Abschnitten zu 500, 1000, 10 000, 100 009, 1 Million Mark, jedoch bei Jahresschatzanweisungen mit einer Lauf⸗ zeit von 10-13 Monaten nur in Abschnitten von 10 900, 100 900, U Million Mark. Die hauptsächlichen Vorzüge dieser Kapitalsanlage sind darin zu erblicken, daß bei der Abgabe keinerlei Gebühren oder Stempel erhoben werden, daß die Rückzahlung ohne Abzug zum Nennwert erfolgt, ein Kursverlust alfo niemals entstehen kann, und
daß die Stücke, soweit ihre Laufzeit drei Monate nicht über⸗ schreitet, vor Fälligkeit jederzeit von der Reichsbank zurück- gekauft werden. Von den Darlehnskassen des Reiches werden Reichs. schazanweisungen zu den üblichen Bedingungen beliehen. Die Reichs- bank nimmt auf Wunsch des Käufers die erworbenen Schatz anweisungen unentgeltlich in Verwahrung, wenn beim Ankauf auf Nummernaufgahe und gesenderte Verwahrung verzichtet wird, und ist auf einznaligen Antrag bereit, diese sogenannten Devotschatzanwei fungen bei Fälligkeit jeweils ohne weiteres unter Vergütung der Zinsen zu verldugern. Nähere Auskunft wird von saͤmtsichen Reiche bank anstalten erteilt, durch die auch die gedruckten Merkblätter bezogen werden können. ö — In der gestern abgehaltenen Generalversammlung der Anteilseigner der Reichsban? gab der Präsiden des Reichsbanldirektoriums Dr. Havenstein einen Ueberblick über die Entwicklung des Birt schaftslebens und des Seldmarktes und eine Uebersicht über die geschäft!iche Tätigkeit der Reichsbank während des Jahre 1921. Aus seinen Ausführungen ist folgendes hervorzuheben: Die rigo⸗ rose Anwendung der Sanktionspolitik, die Forderungen auf Grund des Londoner Ultimatums und die Abtrennung für die deut che BVollswirtschaft lebenswichtiger Gebiete k vernichteten die im ersten Halbjahr des Berichts jahres erfreulichen Ansätze zur Gesundung des deutschen Wirtschaftslebens. Im zweiten Hasb⸗ jahr setzte ein schneller Sturz des Markkurses ein, verbunden mit außerordentlichen Lohn⸗ und reissteigerungen sowie einen: weiteren rapiden Anwachsen der Reichsschulden. Im Zusammen⸗ hang mit dieser Entwicklung wuchs der Notenumlauf um 45 Mil⸗ liarden auf 114 Milliarden Ende 1921. Gleichzeitig steigerte sich die gesamte Kapitalanlage um 73 Milliarden auf 134 Milliarden, in der Hauptsache hervorgerufen durch die weitere Belastung der Reichsbank mit Schatzanweisungen des Reiches. Wenn auch durch die nachhaltigen Bemühungen der Reichsbank wieder ein nicht unwesentlicher Teil der vom Reich ausgegebenen Schatzanwe isungen am offenen Markte abgesetzt werden konnte, so blieb infolge des Zurückbleibens der anlagesuchenden Geldkapitalien hinter der Deidentwer tung und der Bevorzugung der höhere Gewinnchancen bietenden Geldhergabe für private Zwecke ein größerer Prozent- satz als im Vorjahre in den Beständen der Reichsbank. Auch im Jahre 1921 erweckten der vege Beschäftigungsgrad und die zum Teil nicht unbeträchtlichen imaginären Papiermarkgewinne ein ger Zweige der Exportindustrie den Eindruck einer Schein⸗ To njunktur, aus der besonders das Ausland ein Aufblühen des gesamten deutschen Wirtschaftslebens schließen zu können glaubte. Demgegenüber zeigten jedoch Produktions- und Außen⸗ handelsziffern trotz vermehrter Arbeitsfreudigkeit und Unter⸗ nehmerlust keinen Fortschritt, ein Beweis dafür, daß, n die druckenden Reparationslasten die organische Entwicklung des Wirt- schaftslebens zerstören, alle Bemühungen Deutschlands, die gegen⸗ wärtigen Verhältnisse zu bessern, ergebnislos verlaufen müssen. Die ungünstige Entwicklung der deutschen Wechselturse nahm im Berichtsjahre . die zeitweise geradezu einen Zusammenbruch der deutschen Währung bedeuteten und demgegen- über alle Versuche der Jentralnotenbank, den Sturz aufzuhalten, von vornherein scheitern mußten. Während der Dollar der Ver⸗ einigten Staaten sich in den ersten Monaten noch unter dem am Schluß des Jahres 1929 erreichten Niveau behaupten konnte, ging er insbesondere im Laufe des September sprunghaft in die Höhe und erreichte anfangs November seinen Höhepunkt, um sich gegen Jahresende wieder abzuschwächen. Die Gründe für den Abfstieg der Markvaluta bildeten einmal das schwindende Vertrauen in die Finanzkraft des Reiches, das seinen mit der Geldentwertung steigenden Verpflichtungen trotz starkem Anziehen der Stener⸗ schraube auf regulärem Wege nicht nachzukommen vermochte anderseits und vor allem der gewaltige Passwsaldo der Zahlungs bilanz, namentlich verursacht durch die nicht tragbaren Resa⸗