1922 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

. R. 3 2. Neben der Strafe kann im Falle pes vorsätzlichen Zuwide⸗ 5 ; z. 3 herr von Kerkerink und von Kn ih 8⸗ 14 den M erk Ole Frist für die Anrufung des dandesschiedsgerichts betrãgt bier arbeitsgemeinscha ft ka 54 . u . .. . 1. 2 . err. en

. Verlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ der Brennstoffe erkannt werben, auf die

4. 23 , n r. 6 X 6 Un erschied, ob sie dem ar Wolben don dem Tage ab, an dem der Gemeinde oder onstigen j ? ; J

6. an die Bunkerkohlenstelle. 6 oder nicht. 9 FFentlichen . * , . . gegen den die An⸗ ha 1 ö er Arbe 49 ber⸗ 31 d Arbeitnehmer? Verfügung zu stellen.

ö ch richtet. er gau der Fri eginn jedoch i fei in gungen S* urig, Nidi ö I § 8. Art der Meldung. 8 1d Wirkung unterlasũsener n . a en g, an dem Lie. Vildung des n ech ler e h n . Schmidt tei. Es wurden ö. r Hen 25 Du 1. Die Meldungen, die mit deutlicher recht derbindlicher . Ein Meldepflichtiger, der seiner hee, ,, . er nicht sensen Borfitenden öffentlich kekanntgemacht ist. führung des vom Reichsausschuß der Deuischen Landwirsschaft

unterschrift Firmenunkterschrift) des Meldepflichtigen versehen ö. fristgerech genügt oder falsche oder unvollständige ich en macht . 5 4. angeregten Hilfswerks der Deutschen Lan dwirtschaft ngen geben könne. das erungs

e , müssen, dürfen nur auf amtlichen Naim delarten ta tet . . hat neben der Bestrafung gemäß 8 16 zu gewärtigen, daß er ven der Die Vorschriften über das Verfahren vor dem Landesschiedꝛ. in eingehender Aussprache erörtert. Die zu diesem Zwecke i h ei G, Lamellen ö

r . o ist, amn eden Weferer eine befond nne. een l. 96 r e ere. , ee, Feleferung aueeschiossen krütn gericht erläßt der Vorsitzende des Landes schiedagerichts. einzelnen zu treffenden gesetzlichen und Verwaltungs mahne m! . , *.

J an ö. . ; im Fehlen ei en bei der n f ; Gr e, . . ö n ien gt e Für die den eien ö . . Y , kann. Diese Stellen sind be⸗ §518. Tu rr tl et en. ; ch Verordnung des a nen 16 j n ö . . hen en Desprechung von den zu ländigen seftu halten, .

6 ich n n bähmniicen z'hlen find, die Melde, rechtigt, fa Lie detarienblerte und Cinze arten echhe Gebühr zu Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1922 in Kraft. ö , , ue der gan de mmm ; . n,, des . aaf enehmen mit den Vertretungen der Deutschen che .

ö ö J, . 1 3 sondern (someit es fich um erheben. Für Bezirke gemäß. 8 o , Berlin, den 6. April 1922. . . r neuf zung den Vorschijten des I enter ge. . en, deren Landwirtschaft usw. alsbald vorbereitet und beraten werden. h ö ö ber e e g e, über

J n, n, de,, e är. Der Reiche ommissar für die Kahlenderteilung. : . er, , n, e,

k I n n nh nere, Orten ober Stutz. Die zur Ausführung dieset Gesetzes sonst erforderlichen näheren Der Reichsrat versammelte fich heute zu einer Voll⸗ Augen der Vehörden, nur ce fe? . mn erselken unfschrift an die Autktche Berteilungt, in verfchs dnn Eine n gcc, Dcteg. fo missen für jeden Bestimmungen. n . de Staalemsnisterium nicht et. grläßt sitzung; vorher, hielten die vereinigien Ausschüsse für Rechts. bung der Veror! : stell M incben 3 6 8 E senden. Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen. . t ch un im Ginvernehmen mit dem Finanzminister der zuständige Minister— pflegs und für Valkswirtschaft fowie die vereinigten Ausschüsse : fegen l sb. Kelonkere ät Meldekerte wit der Aut. 3. Jeder Melderssihtige bat die für ihn in Frage kemwiende Sekannt mn 6 . . für PVolkswirtschaft und für Haushalt und Nechnungsweflh

. ö an ken koble ausge, Vreeben von den. Perbraucher grub, dchelt der Gare , ö ,. Auf Grund der uns durch die Beschlüsse des Reichs= Die ses . nt. mt kene. e n ge in Rrast ESEttzzungen. Di i

Ver much fe haben, ub . e n ne. . 2 ö . , . 9 kohlenverbandes vom 29. Dezember 1920 und 2 2. Jamir ., 6 we a fr g el. 1 . der baverischen ö , Serin ieferer , ü ͤ 1921 erteilten Ermächtigung werden nachfolgende Brennstoff⸗ . ö Staats sin Im Auswärtigen Amt fand unter Vorfitz des Staats. babe keinen brin ö n, . . 9

ä tigkeit des badischt n

deutscher Kohle, von einem deutschen Lieferer bezi zu wescher we der wesentlichste Teil seines . . ziehen. maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesen ise a m. i ö. z verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen. und Umsat Berlin, den 24. März 1922. selretärs von Sim son gestern nachmittag eine Besprechung RM Fan ch einen off enen offenbar aus Kreisen

II. Außerdem haben Meldepflichtige, dere 3 Ne Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver— x f : l msar Absatzgebiet der Rheinischen 6 . . hrauchergrutßze angemsesen worden, so hat er diese z durchkreuzen. steuer für den Verkauf im Landabsatz vom 1. April 1922 ab Das Preußiichs Staalaminister mit den von der Regierung berufenen Sach verkandige Un Ch i 6 5 8 an Banern angegliederten Landestelle des ebemaltzen Es ist unzussfsig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen. bis auf weiteres festgesetzt: Braun 1 über die mit der Konferenz von Genua zusammenhãngenden gr . Aude bn G H 6 k §S 8. Meldung im, Falle der Anna m ; verweigerung 1. Ges . mt hene amt in Obernkirchen: . . ö ,,. e nn, * Vormittag 9 Be⸗ w n, feine n . . . , , . der Meldekarten durch Lieferer. Schmiede kohlen... 2557 . . . mu. ke linterkommissionen vorhergegangen, die sich gkeit des preußis . . K Wenn 4 Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Nu ßlohlen !...... it. Ministerium für Handel und Gewerhe— mit den volkswirtschaftlichen, finanziellen und verkehrstechnischen Srdnung zu fam men pan ge . kartenheften enthalten, die bei den betreffenten füddeutschen Ver. Meldekarte bereit findet, so Fat er neben der für den Reichs kommissar Koks lohlen 3 33 Der Fortbildungsschuldirektor Merten in Berlin isi Fragen befgßt hatten, Ueber diefe PHeratungen surde Hericht Ker Stsätzresserun äber waltungsstellen nach 8 5, j, 2 oder ihren Un steslen erhältlich sind bestimmten Meldekarte auch die fuͤr den, Kieferer bestimmte dem Machletz und Schlammkohlen r. er, d Gewerbeschulrat in derlin ist zum erstattet, Dann murden in einen allgemeinen Aussprache die Beiemann treffs nicht zu,

. , erstellen erhältlich sind. Reichs kommiffar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in Magerförderkohlen. K 14919 Regierungs, und Gewerbeschulrat ernannt worden. Ihm ist wichtigsten zu befolgenden Grundfãtze erortert ö fort, nicht zu betonen, daß Jener Bericht auf einer Reihe außer den , r. . . n, , , dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Keferer Magernußkohlen 85219 die planmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerbeschulrats groben Unwahrheiten und Entstellungen bern? 2 de,. a. ,,, , . . weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird. ö mn . bei ber Regierung in Potsdam übertragen worden. Die Entschadi = , 3 , . dies ausfpreche. n! mn sfen Föln, Unter Sachlenhßgufen g. zu senden, auch wenn sie keine Yrenn— § 10. Die Lieferer und die Meldung. ,. . iz zh ae,, Gntschädigungsgntzäge verdrängter Ost⸗ Herlh gar keine Srißei zu unterhalten braucht, denn diese

ü e 4 ? ö. § 10. = . ö 1330. ö ö 1 j deutscher werd Ayril 1922 j edle Gesellschaft arbeitet von ganz allein d ist j stoffe aus den thennischelf Beginn dende, ö . t Brechko ö Ministerium für Wissensch f 9 ] rden vom 1. April 1922 ab nicht mehr durch ; ö und ist überall da zu

. 1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Perlkofg .. 8642 3164 . aft, Kun st die tellungsausschỹ j ia fers e . finden, wo man die Bestrehungen, Ruhe 8 ö D . . Feststellungs ausschüsse, welche diese Tätigkeit einstellen, sondern glerhalten, befämpft Bie Ju teger , . . aufrecht.

II. Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Koblenwirtschaftsstelle Koksgrus .. ö ̃ und Volksbildung. . e, i, wennn, rie e mene. ; , j oder Sachsen⸗ Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Clektrizitäts, tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuftändig ist. Briketts 1280. . durch die neüerrichteten Spruchkammern des Reichsentschädi⸗ Tin kepartesen./ Die bayerische . wird mit . ,

2 2 9 7 2 9 7 9 2 9

Hag, und Wasserwerke an Stelle der in 8 3, i, 3 erwaähn teiß tien 2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist. hat die * i ü , Das Preußische Stgatsministerium hat den Oberstudienrat gungzamte bearbeitet. Die bei ben Festftellungsausschüssen und egen, die Verbreiter falscher Gerüche äber n ij . s 2 Preußische Berginspekti i * gig 9 n, Dr. Schumacher am Friedrichs kollegium in Königsberg i Rr. dem Ministerium des Innern eingereichten Anträge sind den Hältnisse nicht nur defensid. 2 14 ,,,

Meldefarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe, Karte ohne Verzug feinem eigenen Vieferer weiterzugeben, bis fie zu dem Bar ling kanser zterkoßte , . u senden. Die von dem Sächsischen Landezkohlenamt r np lige r lie. Hauptlieferer ist das liefernde Werk Geche, , . . z zum Studiendirektor an einer staatlichen höheren Lehranstalt Spruchlammern oder, soweit noch eine Vorprüfung der Antrãge Die Reichsregierung ist keine fremde Regierung, sondern eine deutsche . n,. , . . Brikettfabrik! oder, wenn und soweit es einen e,. . Bohewarter Stolsenkohlen. 341. erngnnt. Als solchem ist ihm die Leitung des Gymnasiums Anðtig ist, was meist der Fall ist, den Voryrüfungsstellen des Regierung. Bavern ist kein selbständiger Staat, sondern ein Teil Wasferwerkẽ melden bem] and 9. . . 6. . 2. . End fartell zder Dandelsfrma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen Feggendorser Stollenkohlen nebst Realgymnasium i. E. in Marienwerder übertragen worden. Deuischen Osthundes übergeben. Es empfiehlt fich daher, An. des Deutschen Reicheg. Deutschland kann nur gedeihen. wenn zwischen Xi andeskohlenamt unmittelbar mit einer hat, dieser Dritte. . ö Prenßische Berginspektion 1 in Jbbenbülen: Der Professor Dr. von Eggeling in Jena ist zum fragen und nene Anträge nicht mehr an die eststellungsaus⸗ den Regierungen der Länder untereinander und mwischen den JRegierungen . je . 3 . , Here ern . Ibbenbhrener Förderkoblen .... ... S63,— Arden ichen, Eraressor in der medizinischen Fakultät der üni, schisse ober an dag Preusische Ministerinmn es Innern ju ier känder und der RNeicksregurung ein, austsmmsckes nm JI, , n, , e,, len St gel dbhleen 2 166 versität in Breslau ernannt worden. richten, sondern sich an die Spruchkammern obe? die Vor⸗ , , ,,, wirt die d ei]ls: prü fungs stellen bes Ysttunder ö der die rechte des bavperischen Staate Entschiedenheit

fungs es zu wenden. Das Nähere ist aus wahren. Sie wird aber auch dem Reiche geben, waz des

V. Wegen Bunkerkohlen siehe 8 7. eführte 6. 5 . . 2 2 * 2 ö 9 771 111 In⸗ *

, n e e n,, , ,,, ,, le,, .

11 Hob. der Jeitschrift „Ostland? des Deutschen Ostbundes in Berlin Neiches ist, und sie wird allen Beftrebungen mit Energie

W. 9 (Potsdamer Straße 14) zu ersehen. entgegentreten, welche Zwietracht in die deutschen kan de

ö ö an elch ene o tlih rte inen gte hen sper lommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. . ) ; ledene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen 6 fgeteslten Meldckarten darf sammen ö , . Teilen genau gleig lauten. Dag begeht sich auch auf die Bezeichnung Vis, Mengen der neuen gufateilten Meldefarten dürfen , . Fein kohlen 6 B der Sorten und Mengen und die Namen) der dieferer, ebenso auf nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Vine nr ner Förderkabser 32 Bekanntmachung. tragen wollen,. Die Regierung babe die Pflicht, ane Staats. etwaige beigefügte Bemerkungen. Meldekarte hat:; K w „Au Grund, der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverlãssiger g. . bürger zu schützen, auch die jüdischen Staatebärger. Gr stebe aber UI. Für Rückstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe h ö. n, n,. ,, J , R . ö. . vom 23 September ö (RG Bl. S. 663) Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs. . den ö 3 , ostiudischer Eiemente . z i g, ö g die auf. die anderen n ver : eng ; ö 3 . ,,,, abe ich dem Schankwirt Leo L i in B in, ö K 6 1 ut fe baten ser ie da iz en, die e ö . 26d G urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von 4. S t ei n beo h en b er g wer ter w a1 d n 8 st e * w 9 Id: ö Wilhelmstraße 124 durch Verfügung vom hen ken . . n . Vom Vom fũr die ,, von Ruhe und . i,, ler. Verteilung tele, sondern an die Abteilung Urte Reichsfommissars im ea hf n k 22 . ö, . alte eg nstä nden Les etäglihzn Bedarfs wegen 21. März 1. April' tzerlässiges Instrument, sei und es bleiben müässe, dürse Bare: sich für die Kohlenverteilung, Berlin W. 63, Wichmannstraße 159 Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Aufgeteilt . ; Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handeisbetrieb untersagt. e, is fe his . . . zu , ö 3 , . 6 5. Berlin, den 1 April 1922. 31 Marz 31. Man ic. Rechts ind 9 J igen Erfüllung der übernommenen . schristlich. Karte zum I. obe rꝗfãltig kJ K ; . ; . . 1922 1922 flichten, einig und stark zu sein. Gleichzeitig aber sei dem Aus VIII. Bezieher von ausländischer Kohle (wegen böhmischer Kohle aufzubewahren 6r ker alkeinrasttent. Ahleiherg . 3 R g= h ; . . e , . n , Froitz heim. land gegenüber mit Ruhe und Sachlichkeit ; siehe 3 5, Ziffer 4. 2. Absatz, wegen Saarkohle folgenden Satz) haben 4. Jeder Lieferer (Händler) der von einem im Auslande 6 . nkohlenberxgwerk Argestors- Wenn i den: . Tausend Markf , aber auch die Rotwendigtes . . Bedarf, die Zufuhr und den Bessand dieses Brennstoffs nur auf wohnenden Lieferer böhmische Kohlen hezieht, hat die betreffenden F rber fohlen ö ö s 8 ek t ch den Meldekarten zu bemerken, die dem Neichskommissar für die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich 66 kohl JJ 3 2 , , , ,, Einnahme. u . . in, . n. . ö. r, n, . ö. . . 6 z ö. . . . . . 5 . oe , 35 . 11mm ene 36 of fein Soltan, Mor Angemeine Finanzberwaltang: 9 Sach sen. an den Tohlenausglei sunbeim zu erstatten. herrübren, an die Amtliche Verteilungsstesse Mönchen 8 6, s, Kehlen bergwerk Minden, G. m. b. S. Minde, W. e, önht an Grund Ter. Bunde ratszerordnung vom 23. Sep⸗ euern. Zölle. Gebũ J 5 2 . 3 Ueberdieg gelten für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Mel. andernfalls an den Kohlenausgleich . G6 6, 6) we. 1 . ö 5 39 4 H=. 915 RC 3 603), . Fern haltung an ure i fr . 23 r. 3 * 3 gan , , r 4 er. , ersonen vom Handel, jegi 5 it Gegen⸗ S Schuld os 7) n 6 rf i ie neuer . . e, ele . . . . eng r . . 8 J , , . 8 . * Nr,, . , Meldungen derselben Bedarfgmenge bei mehreren Lieferern sind 8. Stei lenwerk Plstz, G. m. b. H. in Pitz be stos feln, wegen Unzuverläfsigkeit untersagt worden. . ; n, , , n, nn en n nm,, g s. rfsmeng jrera Lieferern sind Steinkohlenwerk Plötz, E . 3 Summe der Einnahme We en 88 WM s8s3 parteien gegen 45 bürgerliche Stimmen an; zwei bürgerliche Abgeordnete fehlten. Danach gelten von jetzt ab der 1. Mai

berboten. Löbejün: K S38 50 . 4 Der Landrat. J. V.: H zas . ; 1 2 ; . ö ö ls tie ö sta ei; 36536 * Der Landrat. J Harder, Kreissekretär. Mh aemeine ö 'i und 3. November in Sachsen lo geser ch? deiera n ; . Sl ( 2 d ze S . . a 2 66 ; 83. ö. 6 Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohlen in zulãssig. J,, , , , k . 5 w , , . Einnahmen 7736 435 155 105 369 * * 6 6 1479 2. n 8 * 7 . , . . 2 F ir Nm hrt ohe ; halb der ordnungsmäßi s 8 nf . J Bekanntmachun Zinsen für die schwebende Schuld??? oso 3221. ö : halb Ter ordnungsmäßigen Monatsmeldekarte (5 J, Lund 2) bedürfen ß g. . sir di erte S 20 399 184 k , n, enen Fran. n n n. . r* , a,, ner 3 9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegend . Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. ,, 3. ö. 5 In der gestrigen w richteten F . e * ag . gähell (iche s 6) au deren Bezirk dieser Bezug erfolgen oll. don Ib ü ren: S. 57] sind bekanntgemacht: . 4175 Sog S3 3 ge Sitzun . e h ö d n fiche tier le gs, n nne n ar s. . Heten dis Cn scheidzng der Amtlichen Verteisungsstelle is Berufung 1 3 e en J , er, Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. De— Betriebsverwaltungen. groß deutsche Abgeordnete an den Bundeskanzler eine Anfrage, Aachener k eic, Be a eh m,, e ben Neichs om mi ssar zulässig. Die Genehmigimg wird nur aus Dickenberg Förderkohlen .. 660 kemtber 9a, betreffend die Verleihung des Ente ignungsrechts an das worin sie darauf hinweisen, daß die Wiener Sektion der ö , . ö ö 3 k e, . Buchholz Föͤrderkohlen Ferse, binterme lingen, 464 Schmidt, in Limburg (Lahn!, für ö 4 ͤsterreichische Regierung . . 3 i s *, ö . en eezug von meldepflichtigen Brenn⸗ 1 ; 6 Mreiterung des Tonwerks Hintermeil ingen. durch das Amteble ie Forderung gestellt haben soll, den Betrag von zwei Mil= 1 . . ö it Ausnahme von fächfischen , ö ö. a, der Rhein ichen Kohlenhandels, ,. a a , t ein bei Wellingholzhausen , enierung in Wiesbaden Nr. 3 8. 16 9 am . Zuschu ß ...... . 60s 339 lionen 1 für den 6 einer He gen il enn n. Amtliche Verteiiungöstelle für die Braunkohlenwerke rechts sind, tritt hie ffn en. , . 1 Förderkohlen . 779, 4 S der Erlaß DJ mithin Zuschuß. ... 26 T9 12 837144 behörde Heeres güter verkauft worden find, den heutigen Ver— e te ar g. ; mmlichtlich der gemäß Absaß 1 erforderlichen Anweisung . . „der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Fe— hãltniss isprechend mit 20 Milli Goldk di ö . bär, esehmigunge für Nuhrteßie an di, Shelle der Amtlichen Ver⸗ II. Zorg lJober Bergwerks- Geselrũschaft, G. m b. 8. bruar 1922. betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an di Summe der Ausgabe J 623 s93 188 91 597 hen enghrechend mit sillionen Goldtranen an die Stadtgemeinde Dortmund ür die Erweiterung des Rr echch⸗ . Die schwebende Schuld betrug an dis. Entente özuriic wnerstatten. Bei den latsachlich nach Fumãn ien att ö , , nir. 9 verkauften Objekten handele es sich in ersler Linie um

ö 4 di ö. . 61 Er 9663 5 ö 1. n briketts ö in 9 23 ,, Mannheim. 96 3 ö z a . nks der Elbe) mi usnahme der unter 6 ge⸗ uf s 3a. Ziffer l, und 5 wird hingewiesen. J 1 66 Dortmund. Dorstfeld. durch das Amlebsat? den ren . antierene,, n n, . nannten; ; ö ; . us hilselieferungen in meldepflichtigen Brennstoffen zwischen Berlin, den 5. April 1922. Nr. 11 S. I36, i, , 5 1er 3 mern e e 36 ,,,, , Maschinen der Textilbranche und der Zuckerindustrie. Die Ab⸗ Amtliche Verteilungestelle für den mitteldeutschen Braun- wei Verhrauchern sowie Aushilfglieferungen eines Platzhändlers aug Niedersãchsisches Kohlensyndikat. Es traten hinzu . 39 634 4065 geordneten stellen die Anfrage, ob diese Nachricht auf Richtig⸗ ach nuch ) . Es gingen ab 32 552 3765 keit beruhe und wie die Regierung zu dieser unerhörten

und gänzlich unbegründeten Forderung der Entente Stellung

kohlenbergbau in. Halle a. S., Magdeburger Stra ze 66. Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verb r si ö. . . . , nl s wenne r. . 1 ö ö. K nim , , e gz achsen und Sachsen⸗Altenburg fowie für bz5. n ö meestohlen. kejw. Kohlenwirtschaftsstelle na ĩ ö p , n,: , neden de n, ele n, d e e rnb. er Tine gene Ct, r dete Kl eme hummer 1s erat. . T S , , ee K . gefübrte Kohle und für sächfische Stein kohle )): . bent irecten, o, bez gr dig Lie fetung arßerdem en . Hen ichen Geetzlammlung enthält unter . T Entsprechend dem vom Finanzminister Dr. Gürtler Kohlenausgleich Dresden, Dresden. A. 24, Bismarckplatz . ne niaug dechansteshigen An cc, Verte lunge stese fiche ch. Preußen. die ö ß das Geseß Fur Ergänzung. des Gesetzes über h Tes tat sächliche Steuern⸗ usw. Auffemmen bis einshl, entwickelten Finanzprogramm hat die Regierung zur Deckung * Fir rheinische Gra unkehlenbrikettz: siegen einn ir nrg, ( 10. 2) ar] ausnahmsweije beim Vor— det er eitfiellung wan mitteln zur, Aufbesferung des Dienft.! Februar ö! ond el an de, ffn m nach Abzug der von der Betriebsunkosten für Post und Tesegraph dem Postausschuß Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, . die . 8 . . durch den Händler, welcher Gesetz . der katholischen Pfarrer vom 17. Tezember 1930 den Qberfinanz und Finanzkassen geleisteten Ausgaben. * Vorschläge auf Erhöhung der Telegraphen⸗ und Post— ö J gemäß 8 19,2 eingefandt hat, durch einen betreffend Errichtung eines Landesschiedsgerichts. (C ec amm] 1921 S. 106), vom 14. März 192, unter Das Anwachsen der schwebenden Schuld ist verursachkt zum gebühren vorgelegt, die vom Ausschuß mit Mehrheit ge⸗ , Nr. 1226 durch Devisenbeschaffungen, Lieferungen und nehmigt wurden. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge

Köln, Unter Sachsenhausen 9. ** anderen Sr , , hat en Händler licfern. ) Auf letzteren sndet in diesem Falle die 257 das Gesetz, betreffend Errichtung eines Landes überwiegenden Teil ĩ n sonstige Ausgaben für Revarafsonszwecke: ferner durch Entschädigung wird danach vom J. Mai ab ein Inlandsbrief 25 Kronen,

7a. Für Braunkohlenbriketts aus dem Dill« Bestimmung, daß ih . rn = Nr. . gebiet, em We st er wa ldeund dem Rr§ista at Hessen: hahen m fön 1 , en e eig, e, . Ver ö Vom 24. Mãrʒ 1922. schidzgerichta vom 24. März 1922, unter ,, ; ecke; . Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27169. einschlagige Mitteilung des Hanptliefererg ; gt die (Veröffentlicht in der am 5. April ausgegebenen Nr. 13 der ( T. 12 258, das Gesetz über die Erhöhung von landes— . ,,,, 9 ö durch Fehltettag nder eine Inlandspofifarte 12 Kronen, ein Brief nach den Welt— 8. Für Stein koh le Pechkohle und Braun kohlen 3 Die nachtraͤgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt⸗ Preußischen Gesetzsamml. S. 76.) rechtlich festgelegten Geldbeträgen, vom 2. März 1973, und Wenn chen i 5. ahn mund durch Rorschüsse den darch die Ver postvereinglä⸗Wdern 75 Kronen und eine Karte 45 Kronen fosten. kestg aus dem rechtsrheinischen Bayern und für findenden Lieferungen ist in F Za geregelt. Der Landtag hat fol unter besserung der Beamtenbesoldung entstehenden Mehrbedarf. Die Wortgebuhr für ein Julanbtelegramnt wirb 9 Kronen ifcde ng ch Bavern zingeführte Kohie; 9 hat folgendes Gesetz beschlossen: indir. 3 29, eine Verordnung über die Aufläsung des ge. betragen. Gleichzeitig soll auch eine entsprechende Erhöhung Amtliche Verteilungsstelle fur den Kohlenbergbau im rechte— §5 13. Anfragen und Anträge. ; 9 I. hundenen Aft deiningen . Westerburg chen? hin hene ge⸗ 83 * beer. 2 lee, J rheinischen k ö ö I6. ö. i cen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind an, , erh . . * i r . NMar 1d Bauern. . 9. te inkehle es Deisters und seine oweit nichts anderes besti st . ge f 8m, en Wege un Beamtenhesoldung vom 21. Dezember 19 1 - ; . ö . 8 k chen, Ba rf knghausen⸗ . e. ke , , gen nt . den Reichskommissar für di . ; 9 ̃ , ar . 1 Berlin W. den 5. April 1922. 66 ö 46 9 ö ie, n n,. g ö ö ere ö en usw.); 2. Besitzwechsel, Firmenã Irlö 1 e. in iedsgericht gebildet, welches in setzung . e nasamt. ie r 8. Mini ußern statt. e Reuter erfährt, hat die englische Regie di i iche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des sind dem e , wr meer, g, s. ele ne f nn, 3. * 3 nd, Heisißzem entscheidet. nr fan lune 96. pr asibe n Graf Lerchenfeld „wies in seiner Rede laut Bericht Alliierten eine Note gerichtet, in der sie erllärt, sie hehalte Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße J. er Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen. ö. w , t des Landesschiedegerichts ist der Präsident des Ober. des „Wolffschen Telegrayhenbüres“ zuerst die Vorwürfe zurnck sich mit Rüdsscht auf die Tatseche, daß England jetzt bie Zinsen 10 Für Saarfohle: 8 1 8 . e, gögerichts oder ein von ihm bestelltes Hitglied diese die gegen die bayerische Ju stiz erhoben werden, und fam für seine Schuld an die Vereinigten Staaten von Amerika be Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29. z erwen dung 4 agwerblichen Kohlen für Iwei ständige Beisitzer und ihre Stellvertret dem sodann auf die Vereinheitlichung der Staats verwal⸗ zahlen müͤsse, das Recht vor, ihrerfeils die Alliierlen auf⸗ 11. Für die Ersatzbriketts gilt als Amtliche Verteilungs⸗ 6 ist verbot annere wege - Präsidenten des e, , k . 3 ; . tung zu sprechen, wobei er ausführte: ; zufordern, für die von ihnen bei England gemachten Kriegs fell. Ahtellung . des eichskermnmissarz für die Kohlenverieiung, eines en n g, n , . ö , . den Betrieb Richteramt oder unt höhren Henn snn . Nichtamtliches. De i n, 65 n . . a n. schulden die Zinsen zu bezahlen. Berlin W. 62, Wichmannstraße 19. lohlen, ohne Genehmigung des 534 . . . ö. rin n . werden je einer d * Deutsches Reich . Abbau de bis herigen eri e Te Aer enn , = Tas Unterhaus hat den Antrag er g 2 . t denn qhbhobl ede, elbständige ausnärfige Politit der Lander auf, söh nlichen“ Un ionisten, in dem die . 1 der Koaglitionsregierung verurteilt werden, nech lebhafter Debatte

12. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe 5 5, VII. bringen oder fur Ha Hausbrandzwecke abzugeben od J zug oder zu verwenden. zust de Beim Reichspräsidenten fand gestern vormittag ein gehört habe, bergute dies nicht., daß die Länder nunmehr aufgehört hätten, ( ; selbständige velkerrechtliche Sübijekte zu fein. Sie bätsen die Hficht, mit 288 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Die Mitglieder

. § 7. Bun kerkohlen. § 15. Ne = § 15. ue meldepflichtige Betriebe. 3 rschaft von Fall zu Fall berusen. Min! ; ee se 6 ö dürfen nur . Grund . Meldekarten ge⸗ age , er er g , . f. , . . In her . . 23 1. , ,, b,, . 4 ö , ra . .. . 9 . . 6 1. e og, . ,,, nr fön chhäar ne eiberale in. ö 2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von kommsssar als n. ö ohlenwirtschaftsstelle oder dem Reichs kohlen tei eamten auf Vorschlag der n , . . wo und am Nachmittag eine Bes prechung von Vertretern. 367 ö . 16 lch, (ulprcte tem Sitschfäenen Win mit den MUnversöhnlichen / ; J

Bunkerkohlen oder die Bunferkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen. vf . worden sind. , . nicht besteht, nach Anhörung der ben fen, . . dandwinischaft ank Mitgliedern der Reichsregierung ich, ö . ö. , ö. . 6 ee, f, Frankreich . ra fen. onen. er die Fragen der Förderung und Steigerung empiebse sich die Crrichtung einer eigenen Cee gt gerade in Die Botschafter konferenz hat gestern vormittag

lager. 3. Die Meldungen sind zu erstatten: 1. Zumiderhand ungen gegen diese Bekanntm Verhit die Gemeinde oder sensti 6 de ; f h st de j ; nan e, ; 5 achung werden n . semde oder senstige öffentliche Körperschaft binnen land wirtscha ktion. T Württemberg. mit dem Bavern durch so vie! b derbunden 1. an den Reichskommissar in doppelter Ausfertigung, 5 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit hr nl 9 Wies erilt, Cn nen igfleng vier ö. nach Aufforderung durch den een erh ech 6 ö seitens 24 nf 7er et ckaffliden K a ö ö mehrere Fragen lechnischer Art im Zusammenhan mit der ĩ ) ; Aulmerhlamkeit gemidmet Man könne weniger von einer Teurnng Ausführung der Friedensrerträge, inskesendere den Bericht der

Wan die Amtliche Verteisungsstelle fiehe 3 5, j. Ziffer 3, zu einem Jahr und mil Geltstrafe hi ar sigzenden de Lan eeschiede hen Beisi n m, , . t zuständige Landesk , n, 29 trale big zu zehbntgusend Marf oder di esschiedegerichts die Beisitzer nicht, so weiden regierun Voꝛsi eich l ; Verie 3. an die für den Betriebsor j ndige Landeskohlen⸗ bez Hit einer dieser Strafen, kei Fahrlafsiglen ffn §z 5 Abs. 2 der ö . e . . unter Beobachtung räsidenten w ,, l. . gen n,, . anl. . . . . 1 auf n ger nl. . ö s h einer K. er . 1 en . r die

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dung, die von der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind. J . . . 5§5 6. Amttriche Verteilungsste l len.

Amtliche Verteilungsstellen sind: gur ber lohlen 1. Für Steinkohle) aus Ober- und Nieder- 612. Ausnahmebe stimmungen (Aushilfstiefe rung. ö esie

schles Berlin NW. 52, Aft Moabit 118. 2 Abgabe und Bezug von meldepflichtigen Brennstoffen außer— Brifetts, 1,5 kg.

Kohlenwirtschaftsstelle, siehe 8 5, J, Ziffer 2, Verorpnung des Bundegratt bom Is Juli 1917 mit Gelbstrafe 6 m . ö . bis er Reichgerna ; * 2 V zu dreitausend Mark bestraft. J 52 mi rnährungsminister Professar Fehr, ber Reichs snanz, te auegeschlossen zu erochten Ter Köedanfe, durch eine unmit jesane Auch Briketts Die örtliche Zuss ; z ! ninister Dr. Hermes und der Staatssekretär Dr. Hirsch,ů Perch V ; ü Resserung berkel, mächtigten und Sachverständigen f ĩ ch Zustanbigkeit des andes schiehsgerichts erstreckt siͤ serner vom eichsausschuß der Deutschen Lgnd⸗ J le, ö. 3 be , Konferenz, die gestern nachmittag im

wepflicht in den besetten Gebieten vergl. Gm Abi auf as gesamt , 5 . Me beser 1, mne len il gerd, Tiünuncabeuehümarn soll hurh . . wle eln , ,, . 33 wirtschaft (bier von! Jrauf? Dr. Roesce, Jri— verde die Jemälligung dee für die baperische Hie.

iese Bestimmung nicht isteriumg

BVeschiuß bes r i