gewesen ist, das auf durchzusetzen die Produktion von Schmutz und Schund
ie Bestimmungen, die
gegen die Händler. [. daß wir den Tonsumenten start machen,
Har = das hat auch der Herr Kollege wir brauchen offen liche Meinung positive, praktische Arbeit geschaffen und Herzen und Willen vein und wir, glaube ich,
unserem. Ministerlum Kn letzten! eher
Zwangswirtschaft. einer auf die sem Gebiete das Wort reden? lauben, daß wir, wenn es uns nicht möglich dem Ernährungsgebiet während des Krieges durch ein Vorgehen gegen die Produzenten wirklich Scl hindern? Ich glaube, wir haben, genügen.
die Bestimmungen gegen die Vermittler, Das Wichtigste, was wir tun können, aber daß wir in ihm die
vlehnung gegen biese Literatur stärken, (Sehr wahr! links.)
Diese Dinge sind ja keine ewigen
Genau so
Dinge, sondern es ist ganz Mumm gestern gesagt —: eine audere öffentliche Meinung. Wenn wir diese haben, die nicht durch Gesetze, sondern durch wird, indem wir die Gehirne sauber machen, dann können auf neue Gesetze verzichten.
Wir haben aber, Herr Abgeordneter Mumm, diese Frage in und seitdem ich das
Ministerium habe, durchaus nicht sa behandelt, wie Sie es gestern attzudeuten schienen. Wir haben uns gefragt, ob es nicht wenigstens
in einem Punkte
möglich ist, über die bisherigen Bestimmungen
hinauszugehen und durch einen Zusatz in der bisherigen Gesetz⸗
gebung dafür zu sorgen,
*
daß nicht nur die Verfertiger und Ver⸗ äufer von unstttlicher Literatur in dem rein geschlechtlichen Sinne,
Hndern auch die Verfertiger und Verläufer von Schmutz ⸗ und
Schundliteratur in literarischem
Einne bestraft werden. Wir
heben unz an das Reichs justizministerium gewandt. und ich darf
Ihnen vorlesen,
was das Reichsjustizministerium nach langer
Prüfung zu diesem unseven Antrag gesagt hat:
Die Bedenken, die in der Denkschrift des Reich ministeriums de Innern gegen die früher in Aussicht genommenen Maß- nahmen der Bekämpfung der Schmutz ⸗ und Schundliteratur er⸗
æhoben wurden, halte ich für berechtigt. Der Auffassung aber,
daß dem Ziele durch eine Erweiterung des Strafgesetzbuches Dedient werden könne, vermag ich mich nicht anzuschließen. Jeder BVersuch, den Begriff der Schund und SEchmutzliteratur o fest abzugrenzen, wie dies für eine Strafvorschrift nötig ist,
bietet kaum lösbare Schwierigkeiten. Der gesetzgeberische Vor⸗
schlag, den die Denkschrift nach dieser Richtung hin enthält,
— wir haben uns erlaubt, dem Reichs justizminister einen solchen Paragraphen in Vorschlag zu bringen —
ö
widrigen Tat anzureizen, wird se
läßt diese Schwierigkeiten deutlich erkennen. Dieser Vorschlag knüpft die Strafbarkeit im wesentlichen an die Voraussetzung.
daß eins Schrift Keignet .
— und da werden Sie mit uns übereinstimmen —
zu unstttlichen, ingbesondere strafbaren Sandlungen anzureizen,
wobei offen bleibt, ob unter unsittlichen Handlungen solche zu verstehen stnd, die gegen das Rechtsgut der Sittlichkeit im engeren Sinne gerichtet sind, oder aller Handlungen, die gegen die Landes flttengesete, gegen die güte Sitte verstoßen· Die Frage, ob eine Schrift geeignet ist, zu einer unsittlichen oder sitten— anzur⸗ nach der Weltanschanüng des Richters für ein und dieselbe Schrift ganz verschieden beant⸗ wortet werden. Mißgriffe und Fehlsprüche können nicht aus— bleiben. Zwar wird versucht, in dem Vorschlag des Reichs⸗ ministeriumz des Innern, durch das Erfordernis der Minder⸗ wertigkeit oder Zuchtlostgleit eine Einschränkung des Tat— bestandes herbeizuführen. Das Ziel wird indessen nicht erreicht, da auch diese Begriffe fließend sind. Auch scheint es mir nicht
folgerichtig zu fein, wenn die Denkschrift verlangt, daß die
hlidhich. Wir werden auf Grund
Schrift durch ihre Minderwertigkeit geeignet sein müßte, den Anreiz zu unstttlichen Handlungen zu bilden, daß also eben in der Minderwertigkeit der Schrift der Ansporn zu solchen Sandlungen enthalten sein müsse. Vorschriften dieser Art würden meines Erachteng noch zu weit größeren Schwierigkeiten in der Auslegung und bei der praktischen Anwendung führen, als dies schon jetzt bei der strafrechtlichen Verfolgung der un⸗ züchtigen oder das Schamgefühl verletzenden Schriften der
all ist. ö. Die grundsätzlichen Bedenken, die gegen den Erlaß neuer und weitgehender Strafvorschriften bestehen, sind von hier aus häufig herborgehoben worden. Die Zurückhaltung., die der Gesetzgeber sich auf dielsem Gebiet auferlegen muß. ist meines Erachteng doppelt angebracht, wenn eg sich darum handelt, Kranhheitz= erscheinungen un seres kulturellen Lebens zu begegnen. Hier kann unter Umständen durch geeignete Verwaltungsmaßnahmen in gewissem Umfange geholfen werden. Von schweren Straf⸗ androhungen vermag ich mir einen Erfolg nicht zu versprechen.
Meine Damen und Herren! Eo stehen die Dinge augen— dieses Schreibens, das wir erst
vor einigen Wochen bekommen haben, sehen, ob es nicht noch andere Mittel gibt, mit denen wir der Forderung der Volksbildner entgegenkommen können. Ich muß aber heute schon gestehen, daß mir das nach dem Gutachten des Justizministeriums und, nach dem ich die rechtliche Grundlage, auf der wir schon heute vor⸗
gehen können, genau geprüft habe, nachdem ich genau durchgeprüft
habe. zu welchen Verwirrungen und Schwierigkeiten uns die Auf⸗ stellung einer solchen Schundliste führen würde, wenn wir die
Sache in alle ihre vraktischen Komsequenzen hinein verfolgen, daß
es mir wohl kaum gelingen wird, hier einen Vorschlag zu machen,
bon dem ich mit gutem Gewissen behaupten kann, daß er über die großen Schwierigkeiten, die wir alle anerkennen, hinwegführen wird. (Abg. D. Mumm: Beim Lichtspielgesetz gelang es!)
Meine Damen und Herren! Ich verlasse dieses Thema, daz uns ja in der weiteren Debatte noch beschäftigen kann und wende
mich nun zu einigen Ausführungen, die der Herr Abgeordnete von Kardorff gegenüber meiner ersten Rede gemacht hat. Der Herr Ab⸗
das ich im Grunde unterschreiben kann.
geordnete v. Kardo t über die Beam tenpolitik einiges gesagt, . 2 Auch ich bin der
Meinung, daß der Beamte, und besonders der Beamte der Republik,
ein Diener der Gesamtheit ist, nicht nur in dem Sinne, daß er sich
nicht als der Diener einer Bartel fühlt, die gerade regiert, sondern . Sinne, daß er nicht das geringste Recht hat, auf seine
6
Untergebenen, sei er Lehrer, sei er Verwaltungsbeamter, sitze er
der Reichswehr ndeiner andern Stelle, irgendeinen 3. — Wir sind in unserm Min iste⸗
der Fall war. Ich habe in meiner ersten Rede den Ausdruck gebraucht, daß für mich der Beamte der Republik nicht nur, wie
man so sagt, auf dem Boden der Tatsachen zu stehen hat, sondern
daß er in diesem Boden — man kann es auch besser ausdrücken — fest zu wurzeln hat. Was ich darunter verstehe, mõchte ich Ihnen erklären. Ich verstehe darunter, daß der Beamte die jenige Pflicht erfüllt, die die Erklärung der heutigen preußischen Regie⸗ rung den Beamten der Republik zuweist, eine Erklärung, die mit Zustimmung der Deutschen Vollspartei abgefaßt ist und in der den Beamten der Republik nicht nur die Pflicht auferlegt wird, Diener der Republik zu sein und die Republik nicht anzugreifen, sondern diese Republik., wenn sie angegriffen wird, auch posttiv zu verteidigen. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.)
Meine Damen und Herren! Das Problem unserer Gesund⸗· heitspolitik gegenüber den Gefahren im Osten hat hier eine Rolle gespielt. Ich habe Ihnen die großen Schwierigkeiten, die unserem Volkskörper auß dem Often drohen, llargelegt. Ich habe Ihnen auch die ungeheure Schwere der Situation dargelegt, in der wir als Reichsministerium des Innern stehen. Auf der einen Seite haben wie die moralische und nationale Verpflichtung, den aus dem Osten heran⸗ drängenden Tausenden von Deutschen zu helfen, ihnen gesund⸗ heitlich, mit Kleidung und mit Nahrungsmitteln zu helfen. Auf der andern Seite stehen die schweren Bedenken, die jeder Staats⸗ mann haben muß, wenn er an die gesundheitlichen Folgen einer Masseneinwanderung aus dem Osten für unser ganzes Volk denkt. Ich habe gerade heute einen Bericht von der Expedition des Roten Kreuzes bekommen, die jetzt zum Teil unten in Saratow in den deutschen Kolonien arbeitet, zum Teil auch in den Lagern an der russisch⸗polnischen Grenze tätig ist, in denen, wie Sie wissen, Hunderte von Wolgadeutschen darauf warten, über Polen nach Deutschland hineinzulommen. Sie wissen, wir haben, um diesen Strom abzudämmen, die Expedition in die Regionen der Wolga⸗ deutschen selber geleitet, um dort durch ärztliche Hilfeleistung, durch Verteilung von schweizerischen, norwegischen, dänischen Lebensmitteln den Wolgadeutschen zu helfen und diesen Strom, der uns bedroht, an der Quelle abzubinden. Wir sind nach Minsk gegangen mit einer Teilexpedition und haben den dort liegenden Deutschen geholfen. Ich darf Ihnen mitteilen, daß nach den Berichten dieser Kommission die Tatsache, nein allein das Gerücht schon, daß wir dort in Minsk eingegriffen haben und den Deutschen helfen wollen, in Saratow selber große Beunruhigung hervorgerufen und eine Wanderlust angeregt hat, sich wieder in Scharen nach Deutschland zu begeben. Ich sage Ihnen das, um Ihnen die Schwierigkeiten klarzumachen, in denen wir stehen, damit Sie uns nachfühlen, was für einen Eindruck es auf uns macht, wenn wir dann von gewisser politischer Seite, z. B. im Blatte det Herrn Wulle, einen Abend um den anderen angegriffen werden (3ustimmung hei den Deutschen Demokraten), daß wir ung um die Wolgadeutschen nicht kümmern.
Ein kurzes Wort zur Sparpolitik? Der Herr Abgeordnete v. Kardorff hat sich ebenso wie gestern der Herr Ab⸗ geovdnete Mumm, höchlichst darüber gewundert, daß ich für ein Reichage sundheitsministerium eingetreten bin. Ich glaube der Herr Kollege Moses wird erstaunt gewesen sein, ebenso Herr Kollege Grötiahnt, die auf dem Boden dieser Forde rung stehen, daß mir dieser Vorwurf gemacht wird. Ich habe genau wie im Ausschuß auch hier klipp und Har gefsagt, daß mir unter den heutigen Umständen die Einrichtung eines Reichsgesundheitsministeriums aus so und so viel Gründen un⸗ möglich erscheint, daß ich aber fest davon überzeugt bin, daß die großen Aufgaben auf gesundheitlichem Gebiete, die der Reichs. verwaltung erwachsen, über kurz oder lang, wenn die Verhãlinisse es erlauben, zu einem solchen Ministerium führen werden.
Was nun die Sparpolitik betrifft, so hat der Herr Abgeordnete v. Kardorff auch auf die Möglichkeit der Ersparnisse bei den Par⸗ lamenten und Ministerien der Kleinstaaten hingewiesen. Der Ge⸗ danke ist gar nicht neu. Ich habe bor ungefähr 8 Tagen in einem Berliner Blatt ein Interbiew über die Vereinfachung der Ver⸗ waltung gegeben, in dem ich auf diesen Punkt ziemlich ausführlich eingegangen bin. Aber eins dürfte auch dem Herrn Abgeordneten v. Kardorff lar sein, welch litzlige Frage er damit anrührt. Vielleicht ist es ihm ja ergönnt, bald oder später einmal selber im Reichsministerium bea Innern sich an dieser schwierigen Frage zu erproben. (Heiterkeit, Ich möchte ihm nur diel Glück wünschen. wenn er zu dem Grafen Lerchenfeld oder dem Ministerprãsidenten Braun als Reichsminister lommt und ihm Vorschläge macht, wie Graf Lerchenfeld oder Ministerpräsident Braun seinen Etat einzu⸗ schränken hat.
Meine Damen und Herren! Wir bom Reichsministerium bes Innern freuen unz, daß wir unsere kleine Kultur⸗= oder Schul⸗ abteilung bei uns haben, und freuen uns, daß wir in diesen großen kulturellen Aufgaben das Reich allmählich an Arheit und spãter bielleicht an Führung gewöhnen können. Wir sind nicht herrsch⸗ süchtig, und wir haken gar nicht die Absicht, eine Reichaschulver⸗ waltung aufzutun, wie uns das bon mancher Seite nachgesagt mitt. Aber auf eins möchte ich Sie mur aufmerkfam machen. Ich glaube, es wird sich aus den Dingen ganz von selber heraus ergeben, daß die Länder zu uns kommen und von uns wie heute schon in der Frage der Feier⸗ teger se auch in den Fragen der Schulpolitnt einheitliche Nichtlinien verlangen. (Zehr richtig! bei den Sozialdemokraten. Die Länder legen großen Wert auf ihre Hoheil. und ich bin ben letzte, der ihnen irgend elwag dabon nehmen will. Alg aher in Thüringen und Sachsen die Frage der Hoheiten einmal an manchen Ländern gef reichagesetzlich die Frag den Sozialdemor mir ansehe,
ob sie richtig oder falsch ist; tik, die von der Schulpolitit — wenn ich mir vorstelle, wie werden, ganz andere Lehrer⸗
n die Schwierigkeiten denke,
: ; hüringen in ein anderes Land win, an die Schwierigkeiten, die ein Kind hat, das von Thüringen in ein anderes Land umgeschult werden will, wenn ich an diese prakti⸗ schen Schwierigkeiten denke, dann sage ich: es wird der Zeitpunkt kommen, wo auch auf diesem Gebiet aug den großen Gefahren.
aus den schweren Folgen dieser Herschiedenheit heraus fich gan
rium dabei, die Frage gesetznäßig mehr zu klären, als es bisher s bon selber der Drang nach einheitlichen Richtlinien geltend nean
Ein Wort über Oberschtesien ein Bert äber Art un R Stellung der Reichsregierung zu der in letzter Zeit viel behan .
ten Frage der oberschlesischen Autonomie ist ganz klar. Der zei
tag hat sein Versprechen der Abstimmung über die Autanam gegeben. Die Reichsregierung wird kei diesem ersprec bleiben. Und die Reichsregierung wird, wenn sie gebeten vt helfen, daß dieses Versprechen so durchgeführt wird, wie es z mals in dem Augenblick der höchsten Not gegeben wurbe,.
Ich kann verstehen, wenn von gewisser Seite und aus gewisa wirtschaftlichen Bedenken heraus in dieser oder jener art Zweifel entstehen, ob ein eigenes oberschlesisches Land den deutschen Interessen nützen würde. Aber eins möchte ich doch sahn und zwar lediglich auf Grund der Erfahrungen, die ich selb. anderthalb Jahre lang oben in einem anderen deutschen Gren streifen gemacht habe: Fassen Sie diese Frage und die Frage ho Behandlung eines solchen Grenzstreifens mit ganz feinen Fingen an und behandeln Sie sie mit der größten Delikatesse Denn h Land, das so gelitten hat wie dieses. muß ander betrachtet un anders behandelt werden als jedes andere! ö
Eine gange Kleinigkeit nebenbeil Das ist hie Tah sache, daß mir der Herr Abgeordnete v. Kardorff de Vorwurf gemacht hat, die Reichsregierung hätte den Oberblrhe meister von Wiesbaden nicht untergebracht. Der Oberhürge⸗ meister von Wiesbaden, Glaessing, ist, soviel ich weiß, schon j zwei Jahren ausgewiesen. Wenn es so leicht wäre, ihn unh zubringen, wie es Herr v. Kardorff hingestellt hat, dann ware diel⸗ leicht in den dreiviertel Jahren Zeit gewesen, wo die Parte dei Herrn Abgeordneten v. Kardorff in der Regierung des Reich gesessen hat (sehr gut! bei den Sozialdemokraten), dann wäre vil leicht auch jetzt in dem halben Jahre Zeit gewesen, da die Vor des Herrn Abgeordneten v. Kardorff in Preußen in der Regiernn sitzt. Erneute Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Denn baz — das Schwierige. Das werden Sie, obgleich Sie nie Reicht beampt gewesen sind, auch wissen, wieviel Verwaltungen das Reich eigen lich hat, und wie ungeheuer schwer es ist — wir haben in mesnen Ministertum gerade zwei Oberbürgermeister aus den an daz h setzte Gebiet angrenzenden Teilen — in der kleinen Reich verwaltung in solchen Dingen etwas zu tun. Ich lann Ihn aber mehr verraten, ich kann Ihnen verraten, daß gerade ich i gewesen bin, der sich für den Oberbürgermeister Glaessing dre viermal eingesetzt hat. Ich will Ihnen privatim sagen, wo, un ich will Ihnen auch privatim sagen, daß ich von dem betreffenden Minister die Zusicherung habe, daß der Oberbürgermeister sen Unterkommen findet. Doch das sind Kleinigkeiten, auf die 9 nicht näher eingehe.
Zum Schluß muß ich mein Erstaunen darüber augsprechen dab Herr v. Kardorff, der auf seine Objektivität selber so gtohe Wert gelegt hat, meine Ausführungen am vorgestrigen Tage al parteipolitische Ausführungen empfunden hat, Aus führungen, auf nicht, weiter gingen als darauf, daß ich mich bemũhe. M Verfassung — die zu achten und durchzuführen ich von Amtz wehn verpflichtet bin — hier zu verteidigen, gewiß, vielleicht mit ihn Temperament, vielleicht mit einer Energie, die bisher hier nig zu Worte getknmmen ist. Ich schäme mich die ser Energie nig „Deutschland ist eine Republik. Alle Gewalt geht vom Volt ag Sa beginnt die deutsche Verfassung. Ist das Parteipolittt 9 Farben Deutschlandz sind schwarz⸗rLot⸗gold.“ Daß steht in. Mn Verfassung! Ist das Parteipolitit7 Wenn der Serr Abgeordnh v. Kardorff das Parteipolitik nennt, daß ich die Verfassung ni mur anerkenne, sondern auch für ihre Durchführung arbeite, bm will ich gern ein Parteiminister sein. Solange er aber den Naß weis nicht erbracht hat, so lange erachte ich, daß ich verpflichtet hin kraft meines Beamteneides, diese Verfassung rücksichtzls Mn Durchführung zu bringen auf allen Gebieten, die mein Minister in berühren. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)
w —
204. Sitzung vom 6. April 1922, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger
Ein Schreiben des Abg. Remmele (Komm) en M Präsidenten, worin der genannte Abgeordnete Beschwemn führt über seine Verhaftung in München im Dezember v und über eine bei ihm in Berlin Ende Februar ben genommene Haussuchung, worin eine Verletzung der Jum nität zu erblicken sei, wird auf Vorschlag des Präsid ent dem Geschãftsordnungsausschuß überwlesen. ö.
Auf der Tagesordnung steht zuerst die erste Berat des Gesetzentwurfs über die Regelung di Sinfuhr. Durch dieses Gesetz werden in der frühen Verordnung die Worte: „Reichs beauftragter für die ehh wachung der Ein. und Augfuhr , ersetzt durch bie Worte R Reichsfinan verwaltung! . — Die Vorlage wird dehattelon allen drei Lesungen erledigt, ebenso der Gefe entwurf ih Sozialversicherung in Ansehung des Saarge iets, der . Reichsregierung ermächtigt, die Sozialversicherung im Cann gebiet im Wege der Verordnung zu regeln.
Es folgt, die zweite Lesung des Gesetzentwurfel der die Verordnung über Maßnahmen ju Sicherung der Fleischversorgung in ih Uebergangszeit nach Kufhßzebkng ig Zwanßswertschaft in zinigen Funken (kh, ändert. Unter anderem n for der E d, int iehandel,. Dagegen bleibt die Kongesstonserung mi, n hestehen. Die Strafen für n j Berardnung sind wesentlich erhöht worben — der NAunssch
die Vorlage im wesentlichen in der von der Regieru vorgeschlagenen Form angenommen. ö.
Abg. Bogttzerr Ga. Sog): Die Bor bedeutet enn weiteren che im Abbau 8 Hrn gere I. Durg lb ng, der E lußsg smn, mn Cen, de dem Wi Tür und Tor geöffnet. Wir sehnen die Vorlage ab. . .
Der Gesetzentwurf wird in zweiter und gleich bam auch in dritter Lesung gegen die Stimmen der e an kraten, Unabhängigen und Kommunisten angenommen.
In zweiter und dritter Lesung angenommen wird M Ge setentwur über, Aek de rung der wa g nach der Rei w gr ü eu g sr mung. 163 der, Heilt auch aus Krelsen der ünternehmer dutch o hältniswahl.) w
ö
tere htigung der Frau.
Anträge ab, ebenso das
Fort
zist, und worin sie sich von den Aufg iben dez
und Leistung zu den öffentlichen Aemtern berufen.
gebungen des deutschen Richtertagesz,
ablehnen.
Amt nicht
funden hat,
63 die zweite Beratung des G E ber die 6 der Schöffen ⸗ und e schworenena
gierungs
andern, daß Frauen allgemein als le. zuge
worene mein
wollt, das Gerichts verfaff 6 u n
h en werden. D n sollte au , . abzulehnen. Der Uussch
nn, rge für lg. das Gerichts⸗
lossen, daß auch Hebammen und
en, daß nur solche Frauen h 1. welche glaubhaft machen, da ihre Familie die Ausübung des A erschwert. Außerdem u verfassungsgesetz noch dahin j Mitglieder freireliglöser Genossenschaften, Krankenpfleger die Berufung verweigern dilrfen.
Die bürgerlichen Parteien und die Soziar⸗ demekraten beantragen einige Jusctze, wonach mindestens ein Schöffe ein Mann sein muß, und wonach auch Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zu gemeinsamem Leben derpflichtet sind, nicht n Schöffen berufen werden sollen, und woönach bei der chen der Schöffen nur je eine Frau ausgelost werden solt:. Die Deutschnationalen beantragen, daß unter den
Beschworenen mindestens sieben Männer sein sollen.
Abg. Frau Agnes (i. Soz): Wir erstreben die volle Gleich⸗ : kau. Dei den alten Germanen durften auch die Frauen die Waffen führen und hatten ein gröheres Mutter⸗ recht als es jetzt der Fall ist. Die Zulassung der Frau zum Richteramt ist eine alte Forderung der sozialdemorratischen Partei, es gibt aber auch . der Gleichberechtigung der Frau in der Ver⸗ ginn noch Leute, die diese Gleichberechtigung nicht anerkennen. In dem Antrag, daß mindestens ein 5 ein Mann sein muß, diegt eine Verachtung der Frau, als ob sie minderwertig wäre. Das gleiche J.. für den Antrag der Deutschnationalen, daß mindestens 7 Geschworene Män er sein müssen. Wir lehnen diese grundsatzliche Ablehnungsrecht ber Frau in bejug auf dieses Amt. Die Vorlage macht immerhin einen schritt, und wir stinmmen ihr deshalb zu. Abg. Dr. Kahl (d. Vp); Ein Teil meiner Freunde lehnt den Gesetzentwurf ab, aber nicht aus Mißachtung ober gar Ber= uchtung der Frau, auch nicht aus . sondern aus Bertschätzung der Eigenart, die der Frau von Natur aufgeprägt vor Mannes 3 Die intellektuelle Befähigung zum Richteramt bestreite der rau, niht, aber die gesamtg Anlage der Geschtechler, der innere Beruf ist verschiedenartig. Die gange Bewegung ist nicht aus den Bezürfnissen der Rechtspflege entstanden, fondern aus politischen Gründen, Die Verfassung spricht allerdings im Artikel 100 die ae gr, Gleichberechtigung der Frau aus, aber nach rtikel 128 sind alle Staatsbürger entsprechend ihrer de ns Die Be⸗ lihig nn wird also von der Verfassung selbst vorbehalten. Bei den Jugendgerichten würde ich die Frau zulassen, weil dort die erficherischt Bedeutung entscheidend ist, aber nicht in der al gemeinen r fe, Ich habe weniger gegen die Zulassung der Frauen als Berufsrichter, kenn das werden verhältnismäßig immer hr wenige fein, gber anders liegt e bei den Schöffen? Und Ge= schtrorenen,. Die Vorlage von 1ge nahm wenigstens einzelne
Strafrechts sachen gug, die eine bestimmte suristische Schulung vor⸗
aussetzen. Die Verhältnisse bes den alten Germanen lagen in der Natur der Sache. Gar nicht beachtet sind die wichtigen Kund⸗ der wahrlich nicht aug KRonkurrenzneid, sondern aus aufrichtiger Sorge um dag Änsehen der Rechtspflege die Zulassung der Frauen abgelehnt hat. Die Frauen im Reichztag Hnnen 3 in Anspruch nehmen, hie ganze Frauenwelt zu vertreten. Die Mehrheit der Frauen wird dieses 9 ablehnen. Wir werden den Anträgen, bie das Gesetz ver— bessern wollen, zustimmen, müssen aber im ganzen“ das Gesetz
Meine Fraktion hat Mu Stellung gefunden. Ein
Abg. Frau Düringer (D. Nat): Viesem Gesetzentwurf keine einheitliche
Tell meiner politischen Freunde befürchtet, daß mit der Zulassung der Frauen ein gewijser Feminismus in die Rechtspflege hinein?
n wird, und daß die Folge eine schwere Schädigung der Rechtspflege sein würde. Ein anderer Teil, zu dem auch ich gehöre, ist der Ansicht, daß, wenn man die Frauen an der Gesetzgebung beteiligt, man sie auch konsequenter Weise als TVaienrichter sungieren en muß. Da ich auf dem Boder der Verfassung he, muß ich daz Recht der Frauen auf Zulassung anerkennen. habe aber auch die Befürchtung nicht, daß durch die Zu⸗ eu g des weiblichen Elenientes die Rechtsprechung nachtestl eeinflußt würde. Von den Schöffen und Hheschwotenen wir doch nur ein gefundeg und natürliches Rechtsempfinden verlangt. Das aber haben unsere Frauen ebenso wie die Männer. Ich bin überzeugt, daß in vielen Fällen die Zuziehung der Frau sehr Fcensreich sein kann. Die Frau hat in bielen Dingen ein chärferes und feineres Empfinden als der Mann. ie wird namentlich über Koheitgs⸗ unh Sittlichleitsdel ite strenger urteilen als der Mann. Eg ist ganz irrig, anzunehmen, daß durch die ala ung der Frauen etwa eine Vergewaltigung der echts pflege eintreten könnde. Auch die evangellschen ö haben sich für die Zuziehung der Frauen zum Faienxichteramt aut. gesprochen. Die , des unbedingten Ablehnunggrechtz an die Frauen, wie es die egierungsvorloge vorsah, halte auch ich für dag einzig Richtige. J Reichsminister der FJustiz Dr. Radbruch: Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß sich auf dem Boden des An. trages Nr. 4010 eine Reihe von Mitgliedern verschiedener Fraktionen zusammengefunden und, wie es scheint, die Annahme dieses Gesetzes ermöglicht hat. Ohne Opfer ist es dabel natürlich nicht abhegangen. Mit der Kollegin Frau Agnes wilrde auch ich es lieber sehen, daß der Satz „mindestens ein Schöffe muß ein Mann sein⸗ in dem Gesetz nicht stünde oder doch durch den anderen Satz „der andere. Schösse aber muß eine Frau sein“ auf⸗ gewogen würde. Daz scheint mir aber im wesentlichen nur ein Fehler der Ehmmetrie Mun sein. Die Aufnahme eines solchen Satzes ist zurzeit praktisch unmögllch, wenn man nämlich das weitgehende Aiblehnunggrecht aufrecht erhält. Es wird die Frage kin, ob wir überhaupt genug Frauenschöffen! zur Verfügung haben werden, um neben jeden Schöffen eine Schäöffin zu setzen. Ich würde also trotz des Wunsches der Kollegin Agnes bitten, an
n diesem Antrag festzuhalten.
Ich kann auch der Kollegin Agnes nicht zustimmen in dem Einwand, den sie gegen das Ablehnungsrecht der Frau erhoben hat. Wir wollen doch denjenigen Frauen, die sich nur wider⸗ krebend auf das Schöffen⸗ und Geschworenenamt einlassen, das geradezu auffwingen. (Sehr richtig! bei der Veutschen doll partei Das hieße das Frauenrichtertum von vornherein ers hüttern. .
Eben so muß ich aber auch der anderen Forderung widersprechen
n Frauen ein unbedingtes Ablehnung relt zu geben, ob— eich die Vorlage in ihrer ursprünglichen Gestalt auf diesem Lgtandpuntt stand. Ich halte die Lösung, die der Ausschuß ge— für besser, den Frauen aus ganz bestimmt begrengten Gründen ein Ablehnungsrecht zu geben, gerade vom Standpunkt
die wünschen, daß nicht nur eine kleine Gruppe be⸗
Männer sein sein. Wie, sallte,
Einstellung
hielten, die
lehnungz recht nehmen.
Mal in der berechtigt in
Abg. bedingte
trãge Herg
Franken (
30 v§. 6.
Abg.
ur 2 aues un
missionsbeschl
Parteien
Versor kann
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ruflich tätiger Frauen, sondern
Schöffinnen in die Gerichte kommen. Widersprechen mu
trag, zu bestimmen,
schuß eingehend zeugen müssen, daß es mit der Annahme bieses Ant nicht getan ist, es wären dann noch eing Rei des Gericht verfassungzgesetzes nöti stande kommen uns damit beschäftigt in das 836 aufzunehmen. e
den Gedanken bes Antrages restlos zur haben wir uns auf die m un geeinigt. 36 den Antrag Se uch
Ablehnungsrecht für die gehend unterhalten. r 3. stimmen und die Beschlüsse
Abg. Dr. Ge rzfeld (Zomm) wendet sich gegen die Aus⸗ a. des fie ern, Dr. Kahl. Dieses Gesetz hat., so be⸗ merkt der Redner, eine hohe politische Gesetzgebung des Deutschen Reiches, daß bezug auf das Richteramt behandelt Fran Wacwiß (Comm. Arb Gem.) tritt für die un= ulassung der Frauen zum Richteramt ein. rteien mit Ausnahme der Unabhängigen brachte Antrag wird angenommen r Kommissionsbeschluß — die An⸗
Der von allen Pa und Kommunisten ei und mit diesem Antrag
Die Vorlage wird stimmig angenommen. Es folgt
Reblaus bekãmp d,, ichs vat erhöhen. neuen Gesetzes bestinrntt der Finanzminister. Körner w. Nat) be rüßt den Beschluß, mehr Mittel ung zu stellen für ** 5 . r . der Rebenschädlinge. e
In allen drei Lesun
ein,, 4 Si ung he r , im Bedarfsfalle Bestimmungen dariiber treffen, wie über d der Reichs versiche . rgungsgesetzes hinaug die Krankenlassen ti tt der Krankenpfle dlung eine bave Es folgt die dritte vertrages mit Fu Abg. Stöcker
msüssen.
Frau Sehr nn es en, dem das nicht recht Ich bitte deshalb, diesen
Meine Damen und Herren! Es freut mich, daß wir den be⸗ deutung vollen Schritt, den bie Annahme wird, nicht mit einer Einverstãndnis aller will, ohne Unterschied der Fraktione dem Herrn Kollegen Kahl enigegentr das vorliegende Gesetz lediglich die und einer Frauenforderung sei. Ich dem Gesichtzpunkt des Frauenrechte, sondern unter dem Gesichtz. punkt des Interesses der Rechtspflege geschrieben. links) Gewiß, den Grund allgemeinen Satz über Gefühls regungen zu stellen, ist eine Mannes, und das ist gewiß ein Wes und wird auch ein Wesenszug unserer auch hier gibt es ein Mehr und Minder, auch hier gibt es eine gefährliche Uebertreibung, auch hier könnten Kanten ab werben, und neben dieser männli
Einzelpersonen,
Rechtspflege bleiben.
worden. ir haben uns
3 55. 3 ãtten,
gelung zu treffen, die notwen
rgt abzulehnen. rauen haben Wir werden
Bedeutung. werden.
t werden abgelehnt.
über Abänderung
r Ausschuß, dem die Anträge überw
betreffenden Fra darf aus der etrag bis zur en 3 Millionen werden, ebenso zur Durchführung der fung. Das Reichsfinanzministerium ann er⸗ diese Summen im Einvernehmen mit dem Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des
nteresse . Wein⸗ erden in zweiter Lesung angenommen.
n erled wird ein von allen me der Kommunisten eingebrachter erung der ärztlichen rankenkassen. Danach
chungen im 9 Kom⸗
mit Ausna
den
r 55 3870 und 871 5 10 des Reichs ver⸗ werden,
ichen Be⸗
e Vorschriften
rungsordnung und des erm oder sonst erforderlichen
istung zu gewähren.
; Ich erhebe von dieser Tribüne aus 1 de aw Re⸗ 1 ö 4 1 . in
udrücken n ö n
Der Vertrag wird in dritter Lesung angendmmen.
Darau Min isteri
wi des S halt des ö a b . 3 4
gerade Familienmũtter als
hz ich schließlich dem deutschnationalen An daß von den Geschworenen mindesteng sie ben
dieses Gesetzes bedeuten knappen Majorität, sondern zwar nicht im aber doch, wie mir scheinen n tun werden. Ich möchte eten, wenn er gesagt hat, daß erwirklichung einer politischen habe dieses Gesetz nicht unter
(Sehr richtig! satz über den Menschen zu stellen, den den Einzelfall, Verstandeserwägungen über Eigenschaft vorwiegend des enszug unserer Rechtgpflege Aber
geschliffen chen Einstellung hat die weibliche mit ihrer individualsierenden Fürsorge für den Ein⸗ zelnen, mit ihrer intuitiven Erfassung psychologsch schwie riger Tatbestände, mit ihrem Sinn für persönliches Recht minde stens den gleichen Anspruch, in der Rechtspflege zur Geltung zu kommen. Ich erwarte von der Annahme dieses Gesetzet, daß mehr und mehr an die Stelle eines reinen Männerrechts ein Menschenrecht treten wird. (Beifall links)
Abg. Marx 8e Der Antrag Hergt ist bereits im Aus⸗ durchberaten davon über⸗
rages allein Reihe von Aenderungen Wir würden aber das Zu⸗ verzögert haben, wenn wir alle diese Abänderung hestimmungen Da wir es sarrenn für unmöglich ig gewesen wäre, um
Aus wirkung 9 bringen, ir bitten
über das allnjemeine
wir uns im Ausschuß ein⸗ das allgemeine Ab⸗ des Ausschusses an⸗
8 ist das erste Frauen gleich
gleich in dritter Lesung nahezu ein=
die zweite Lesung der Anträge Müller⸗ es Wein⸗ ,, und des . , , , , ,, , r hat en, nsteuergesetz un umweinsteuergesetz in ein Gesetz . Die Weinsteuer soll auf 20 v5 des Steuerwert⸗ en g e. . 33 n, .
ur l n Forschun r den Weinbau inbehandlun ! Weinsteuereinnahme ein Mark jährlich verwendet
umweinsteuer auf
d . 26 3 ie em — haft ae fãhrde . . e. e , ge, , men, ber . uchtk arzei , bedeutet ei
Die die de nicht i
ttliche Empf Auswirkung erfassen. mmer in Gegensatz zur Bol aber auf Grund ihrer . der Staats autoritut verpflichtet, mit Voltsanschauungen im Einklang wie eine Leh ᷣ Anschauungen des kann. Anderer * tragen und eben seelisch a einer Beamtin
sich nun en dem Staat und
die Sor
leiten Sie ist f 83 e m, die ; terigkeiten mit si kann man nicht verlangen, daß er a =, . Mutter ist, sich also gegen die sozialen und sittlichen F verfehlt hat, noch besonderez Entgegenlommen zeigen allem Mitleid und allem Verständnis für das einzelne 2 Verfehlung muß man doch grundsa lich amtlich ken. nun wir deshalb d
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¶NMutterschaft .
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zustande⸗
regt, auch
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gegen diese Ent⸗
5 hier über den
getroffen wird,
Vorgehen, wie
Die Urheberin
K. Frau.
r rc aufgefaßt: wir
nd ier die Exponentinnen des Frauen willens im i und Pollen nicht lediglich parteipolist entschelden. Was nützt das Stimmrecht der Frau, wenn die große Mehrheit der Frauen im Volle durch die Frauen im Parlament de rgewaltigt wird. Der Staat Fönnte sonst auch, um daz Risiko zu vermeiden, vie Aemler ausschließlich den Männern vorbehalten. 35 bitte also die Ent⸗ Hie bug des Ces hglta ans seouffe⸗ abzulehnen. In derselben ist von n Demokraten eine , . beantragt worden, wonach der 5 10 des Beamtengesetzes auf Kann und rau leich anzuwenden und dabei zu prüfen sst, in wieweit eine Vex⸗ Sung der öffentlichen Achtung vorliegt. deren der Beamte bedars, 26 bee. . 19 . , e ,. und ie antrage deshalb, diese Entschließung dem Rechtzausschts n ee Beifall im Zentrum. z h hut Abg. Frau Müller ⸗-Ottfried (D. Nat): Die Ent⸗ schließung des Aut wusses über die uneheliche Mutterschaft der Beamtin nen wirft die Frage auf, ob die Urheber ihre wejter⸗ gehenden Wünsche nun endlich begraben haben oder * sie mit dieser Entschließung nur eine Giahpe erreichen wollen auf dem Wege zur völligen Gleichberechtigung der unehelichen und der ehelichen Mutter. Gustimmende Zurufe der Frau Pfülf.) Auf diglem Wege folgen wir Fhnen nich, Cg gibt zwenellos in Einzel⸗ fällen für die uneheliche Mutter Entschuldigungsgründe, und wir sind gern bereit, die uneheliche Mutter sozial nach Kräften zu d . Die Abg. Frau Bfülf hat gestern erllärt, sie verlange nicht Mitleid, andern Gerechtigkeit für die uneheliche Mutter. Ich bin aber der Neinung. daß eine formale Gerechtigkeit bei weitem nicht das aufrichtige Mitgefübl und die tatkräftige Hilfe aufwiegt vier handelt es sich um big Frage, od ein; uneheliche Mutter 6 für die exponierte Ste ung einer Beamtin geeignet ist. iese Frage muß wohl füglich verneint werden. Wollte man die unehelichen Mütter ohne westerez als Beamtinnen zulassen, so würde das nur dazu führen, daß die weiblichen Beamten geringer eingeschätzt würden als die Männer. Ich ann mir aber nicht denken, daß es im Interesse der Frauen iegt. wenn die Ansprüche an die Beamtinnen herabgesetzt werden. Pas knnte auch zum rausdrängen der Frauen aus den Bea ntenstellungen führen. ir reden der doppelten Moral nicht das Wort, und ich wünsche,
daß der 5 19 des Beamtengesetzes mit aller Schärfe angewendei wird und daß eine Milderung den Frauen gegenüber nicht vpeift. Zwischenrufe links) In Kreisen von Männern meiner ö. ist angeregt worden, bel der beborstehenden Reviston des disziplinarrechts fordern, daß auch die Väter unehelicher Kinder, wenn sie Beamte sinß, einem Disziplinarverfahren unter; gen werden sollen, und daß sie unter Ümständen zu entlassen nb. (Zuruf des Abg. Moses: Dann werden ja alle entlassen ) Das sind Anregungen, die erst augreisen müssen, aber wir werden ihnen gern Folge geben. Ich verlenne durchaus nicht, dan sich in Cinzelfällen große Bärten für eine uneheliche Mutter, die Beamtin ist, ergeben können. Aber für Einzelfälle kann man doch keine ormen aufstellen. Geschehe das, so wäre zu befürchten, daß Ausnahmen zu Regeln würden. Möchten denn Sie Gu den weib⸗ lichen Mögeordneten der KLinlen), daß Ihre Töchter Mutter würden. ohne in den Stand der Ehe getrelen zu sein (Starmische Zwischenrufe der weiblichen Abgeordneten der ann] an tut trauen des Volkes unrecht, wenn man shnen in dieser Frage eine andere Anschanung zuschweibt. Die Sittlichkeit ist Gott sei Dank keine Klasseneinrichtung. (Lebhafter Beifall rechts) Meine litischen Freunde knnen aus grunbfälichen Erwäqungen der ntschließung nicht zustimmen, deren Annahme eine Untergrahung der Ehe und h r ine ätte und die auch mit, der Ver= ung im een ech t. r stellen die Mutterschaft sehr che aber nicht nur die Khhsische k sondern die Mutter- Kalt, die mit Klebe und Kreue verknsinf. fe und die die er ge 66 nft übernimmt. (Lebhafter Beifall rechts. ru , ; i Frau Schröder (oz): Die beiden letzten Reden lassen den 2 . ob ihre Urheberinnen überhaupt hlung mit den . 62 ö , , wir über⸗ nommen n, sind n e ertig. Seinerzeit hal schon der ken g r anerkannt. daß die Frage der unehelichen Mutterschaft mit Moral überhaupt nickts n un . igen, are, 4 6 n, 8 mara r ann ; M ; 4 hrt n eine ö ö Fällen n ,. rinnen für camte lesen worde nd, weil sie hne ihre Schuld unehellche Ritter würden, we ihre Verlobten Ide Gs liegt un fern. durch un seren
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daß der