1922 / 85 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

wehe. bie im Herbst 1821 Deutschland erfaßte, die auch bei Ab. sassung des tlasseß vom 29. Juli 1921 in ihrer vollen Trag⸗ weite nicht übersehbar war. Sie hat insbesondere zu einer er⸗ heblichen Exhũl ung der Aufwendungen des Verpächters geführt, deren voller Auggleich unbedingt einem Gebot der Bill igkeit entspricht. Düiese Entwicklung der Verhältnisse muß zu einer anderen Auffassung führen. Es ist zwar an dem Grundsatz sestjuhalten, daß eine inhaltliche Abänderung der Leistungen aus laufenden Verträgen, insbesondere eine Erhöhung des Pacht- zinses nur der besonderen Berhältn isse des einzelnen Falles das Vorliegen einer der Voraussetzungen aus 3 1 Abs. 2 der Pachtschutzordnung. insbesondere einer offenbar schweren Un— kinigteit ergibt. Aber

fährt der Reichs arbei ts minister fort die Veränderung der Verhältnisse hat dazu geführt, daß jetzt bei zahlreichen laufenden Pachtvertrãgen derartig besondere Verhältniffe vorliegen, die eine inhaltliche Abänderung des Ver⸗ trageg, und gwar im Sinne einer Erhöhung des Pachtzinses, rechtfertigen.

Er fährt weiter fort, und das ist besonders bemerkenswert für

die staatliche Domãnenverwaltung Besonders ist dies in die Erscheinung getreten bei öffentlichen

*

Besttzgrundstücken des Reiches, der Länder und Gemeinden in⸗

sofern, als hier meist sehr langfristige Pachwerträge bestehen

und die Zinshöhe aus sozialen Gründen fast stets niedrig be⸗ messen ist.

Meine Damen und Herren, meine Aufgabe wird sein, weiter-

hin dafür zu sorgen, daß, auch für laufende Pachtverträge, der

Geldentwertung und den Zeitverhältnissen entsprechende Pachtab—

gaben, soweit es irgend möglich ist, zur Anwendung gebracht

werden.

Weiter bin ich gern bereit, dem Wunsche des Sauptausschusses

unter B Ziffer 1 und L nach Vorlage einer Den kschrift über den Zusammenhang der Pachtpreise, der Verhältnisse auf den einzelnen Domänen usw. zu entsprechen. Ich möchte allerdings nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß es sich um eine außerordentlich umfangreiche und zeitraubende Arbeit

handeln wird und bitte zu entschuldigen, wenn die Ueberreichung

der Denkschrift sich einige Zeit verzögern sollte. Ich möchte auch nicht unterlassen, von vornherein darauf aufmerksam zu machen,

daß es namentlich für die schon lange im Staatsbesitz befindlichen Bacht das Badehaus von dem Fiskus zurückgenommen werden

sollte, und vor allen Dingen, wer das Risiko zu tragen habe, das

Domänen schlechterdings nicht möglich sein wird, das investierte Kapital vollständig hier aufzuführen, weil uns dafstt die Unter lagen fehlen.

Wa das ilanzmäßige Ergebnis der in Sel bst bewirtschaftung befindlichen Domänen anlangt, so habe ich mir erlaubt, eine diesbezügliche Denkschrift vor einigen

Tagen dem Herrn Präfidenten des hohen Hauses zu überreichen,

die aber, soweit ich weiß, noch nicht hat gedruckt und verteilt werder

können. Ich möchte aber einige Zahlen daraus schon jetzt geben, weil Sie daraus ersehen können, daß die Erxgebnisse der in Se bft⸗ bewirtschaftung befindlichen Staatsdomänen etwas von dem ab— weichen, was Sie im Haushalt aufgezeichnet finden, da es sich hier lediglich um die Ergebnisse der kameralistischen Suchtührung handelt. Die Reinerträge der in Selbstbewirtschaftung berindlichen archen mit

Domänen in den Jahren 19209,‚21 stellen sich ür Roe einer Fläche von 584 ha auf 99 228 Mark, für Sperling nit Größe von 687 ha auf 8 457 Mark. Ich bemerken, daß es sich bei fast allen Gütern um Ausnahmefälle handelt, nämlich um Güter, die zum Teil kriegszerstört gewesen sind, und um Güter, die sich bis vor kurzem in der Bewirtschaftung der Remontebomänenverwaltung befanden und um andere ganz autnahmsweise Fälle, wie z B. Dahlem und Roscheiberhof. Es stellt fich weiterhin der RKeinertrag für Pabbeln in einer Größe von 420 ha auf 119 614 Mark, für Dahlem mit einer Größe von 140 ha ergibt sich im Jahre 1920/‚21 ein Verlust von 2 605 Mark, der aber in dem laufenden Wirtschaftsjahre durch einen erheblich höheren Reinertrag ausgeglichen ist und der sich, wenn ich nicht irre, auf über 300 0009 Mark beziffert. Für Vehlefanz sind die Ziffern 288 ha mit einem Reinertrag von 106 567 Mark, Lauscher⸗ büchel mit 88 ha auf 2063 Mark, Roscheiderhof 104 ha mit 217 238 Mark, ein Reinertrag, der auf die von dortaus betriebene Milch⸗ anstalt in Trier zurückzuführen ist.

Meine Damen und Herren, hieran darf ich kurz die Bemerkung knüpfen, daß meiner Auffassung nach die Selbstbewirtschaftung der staatlichen Güter die Ausnahme bilden soll, daß die Interessen der Staatskasse und damit die Allgemeininteressen am besten gewahrt werden, wenn die öffentliche meistbietende Verpachtung, selbstver⸗ ständlich an geeignete, technisch vorgebildete und hinreichend tkapitalkräftige Landwirte erfolgt.

Serr Dr. Krüger⸗A llerheiligen hat im Anschluß an seine Be⸗ sprechung über die Ergebnisse der Verpachtung der Domänen einige Ausführungen hinsichtlich der Pachtverträge geknüpft. Ich darf darauf erwidern, daß eine allgemeine Ab⸗ änderung der Pachtverträge im gegenwärtigen Augen⸗ blick als nicht tunlich bezeichnet werden muß. Wir sind wirt⸗ schaftlich in außerordentlich unsicheren Berhältnissen, die kommunalrechtlichen Verhältnisse stehen vor einer grundlegenden Neuordnung Umstände, die dagegen sprechen, bereits jetzt eine Neuordnung der Pachtverträge vorzunehmen. Wohl aber wird auch jetzt schon bei dem Abschluß neuer Pachtverträge alles das, was sich als unzweckmäßig und überholt erwiesen hat, aus den Verträgen gestrichen.

Die Bestimmung, die ein Verbot von Landerwerh innerhalt bon W Kilometer ausspricht, ist zwar aus den Pachtverträgen nicht gestrichen, fie spricht aber nicht ein unbedingtes Verbot aus, sondern bedingt die Einholung einer Genehmigung solcher An— käufe. Ich glaube versichern zu können, daß bei der Erteilung dieser Genehmigung wie bisher in weitherzigster Weise ver fahren wird. ;

Ich darf weiter darauf hinweisen, daß dei der Einführung des elektrischen Betriebes durchaus sachgemäß und im Sinne der Pächter, die diese elektrischen Einrichtungen treffen, verfahren wird, dadurch, daß die Verzinsung und Abbürdung der auf⸗ gewendeten Beträge anteilig verteilt wird auf den alten Pächter, der die Anlage hat ausführen lassen, und den neuen, der die Ein⸗ cichtung mit Belastung des auf ihn entfallenden Anteils zu äbernehmen hat.

Ebenso wie für die selbstbewirtschafteten Domänen, habe ich war erlaubt, dem Haufe eine Nebersicht über die Rein

erner

n enn, , me, n. möchte einschaltend

erträge der in eigenem Betrieb befindlichen staatlichen Bäder zu überreichen. Darnach hat Ems 1921 bis 1922 einen Gewinn von 2 Millionen 4515 Mark gehabt. Die Zahlen, die Herr Dr. Stemmler vortrug, entsprechen also nicht ganz den Tatsachen. Nenndorf hat mit einem Verlust von 849 9090 Mark abgeschlossen und das kleine Bad Rehburg mit einem Verlust von 39 869 Mark. Die staatliche Bäder⸗ verwaltung ist sich der sozialen Pflichten, die ihr aus der Ber⸗ waltung dieser Bäder erwachsen, durchaus bewußt, und auch der Abg Stemmler hat anerkannt, daß in der Gewährung von Frei⸗ bädern und ermäßigten Kurleistungen von der Staatsverwaltung das ihre getan wird. Auf diesem Wege denke ich fortzufahren. Die Aufwendungen, die für Ems gemacht werden, gehen weit über die Summe hinaus, die Herr Dr. Stemmler gestern vor⸗ getragen hat. Er ist der Meinung gewesen, daß nicht mehr als 200 009 Mark von der Staatsverwaltung für die Kurverwaltung beigestenert werden. Das ist nicht richtig Die Beiträge des Staates stellen sich ganz erheblich höher. Beispielsweise werden im laufenden Jahre allein für die Kurmusik 400 009 Mark mehr als früher aufgewandt werden müssen, im ganzen rund 600 009 Mark. Auch die Ausgaben für Werbezwecke sind um 100 009 Mark höher zu veranschlagen und werden die Gefamt⸗ summe von 300 000 Mark erreichen, so daß nach Abzug der Kur⸗ abgaben mindestens 500 000 bis 600 009 Mark für Zwecke der Kurverwaltung in Ems durch die Staatskasse gedeckt werden müssen.

Im Zusammenhang damit darf ich noch auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Stendel über Norderney zurückkommen. Er hat Klagen nach der Richtung vorgetragen, daß die Pächter, das sind die Gemeinde und der Norddeutsche Lloyd, nicht gut behandelt

worden seien, und daß durch das Verhalten der staatlichen Bäder⸗

verwaltung eine Verschleppung dringender Angelegenheiten bewirkt

worden sei. Auch das ist nicht zutreffend. Es handelte sich in

diesem Falle um die Frage der Errichtung eines neuen

Badehauses, das große Mittel erfordert und ursprünglich in

nassiver Ausführung gedacht war. Die diesbezüglichen Anträge find

Ende November bei der Domänenverwaltung eingegangen. Es war mbedingt nötig, vor einer endgültigen Stellungnahme eine Be sichtigung an Ort und Stelle und eine eingehende Verhandlung nit den Pächtern vorzunehmen; es mußte zunächst festgestellt werden, für welche Summe gegebenenfalls später bei Ablauf der

damit verbunden ist, daß der Strand in Norderney durch die be⸗ kannten Wanderungen des Strandes bis dahin an eine andere Ztelle verlegt sein könnte und dadurch das Badehaus an der Stelle, wo es jetzt errichtet werden soll, wertlos oder jedenfalls sehr in seinem Wert verringert sein würde. Diese Verhandlungen haken zu einem durchaus ersprießlichen Ergebnis geführt; es befteht Ueber⸗ einstimmung zwischen den beiden Vertragschließenden, und auch die Abänderungswünsche der Pächter nach einer billigeren Aus⸗ gestaltung des Badehauses haben hier vor kurzer Zeit eine beider⸗ seits befriedigende Regelung gefunden. Ich kann also nicht zugeben, daß die Pächter nach dieser Richtung hin schlecht behandelt worden wären oder ihre Belange und die Belange des Bades Norberney eine ungebührliche Verzögerung erfahren hätten.

Was die Ergebnisse der in staatlicher Selbstbewirt⸗ schaftung befindlichen Weinberge, der Weinbaugüter, an⸗ langt, so hat ja auch der Herr Abgeordnete Dr. Stemmler aner⸗ kannt, daß die Steigerung des Erlöses als erfreulich anzusehen ist. Ich bin der Meinung, daß das Ergebiis sich viel höher stellen wird, als es bei der Aufstellung des Haushaltsplans zu veran⸗ schlagen war, bitte aber, auf der andern Seite nicht übersehen zu wollen, daß infolge der Verhältnisse des Krieges und der Nach⸗ kriegszeit für die Ausgestaltung der Weinbaugüter erhebliche Mittel haben aufgewendet werden müssen und auch weiterhin aufgewendet werden sollen.

Im Zusammenhang mit dieser Frage ist Herr Abgeordneter Dr. Stemmler dann in sehr ausführlichen Darlegungen auch auf die Verhältnisse des Klosters Eberbach zu sprechen ge⸗ kommen. Er hat dabei, was ich nicht unterlassen möchte mit Be⸗ dauern festzustellen, eine nicht unerhebliche Schärfe angewendet, zu der ich mir nicht bewußt bin die VBeranlassung gegeben zu haben. Ich habe auch nicht die Absicht, die Angelegenheit hier anders als rein sachlich und in möglichster Kürze zu behandeln.

In sachlicher Beziehung kann ich hier in der Vollversamm⸗ lung des Hauses nichts anderes anführen als was ich bereits im Hauptausschuß darzulegen mir gestattete und was ich dem Serrn Abgeordneten Dr. Stemmler bereits bei einem persönlichen Besuch gesagt habe, den ich von ihm und einigen seiner Parteifreunde zu empfangen die Ehre hatte. Ich kann meinen sachlichen Stand⸗ punkt noch einmal dahin zusammenfassen: die künstlerische und kulturelle Bedeutung des Klosters Eberbach würdige ich durchaus. Auf der andern Seite bin ich nach wie vor der Ueberzeugung, daß das Kloster Eberbach, wie ich schon einmal ausgeführt habe, für die staatliche We inbauverwaltung unentbehrlich und unersetzbar ist. Ich nehme auch keinen Anstand, das Kloster Eberbach erneut als die Krone des staatlichen Weinbaus am Rhein zu bezeichnen, und ich bin mir bewußt, dadurch den anderen hervorragenden Wein- gütern Aßmannshausen, Schloß Johannesberg und wie sie sonst heißen mögen, nicht wehe zu tun. Das Kloster Eberbach ist in wirtschaftlicher und in ideeller Beziehung das Kernstück der staat⸗ lichen Weinbauverwaltung am Rhein, und ich bin als der verant⸗ wortliche Leiter der staatlichen Weinbauverwaltung nicht in der Lage, auf die Wünsche, die Herr Abgeordneter Dr. Stemmler hier erneut vorgetragen hat, einen zusagenden Bescheid zu erteilen.

Herr Abgeordneter Dr. Stemmler hat es so dargestellt, als ob es sich um die Erfüllung verhältnismäßig kleiner und vorüber— gehender Wünsche gehandelt habe. Demgegenüber möchte ich doch folgendes feststellen: Die Weinbauverwaltung muß sich die Möglich keit sichern, auch die Räume des Klosters Eberbach, die sie gegen⸗ wärtig zu ihren wirtschaftlichen Zwecken nicht gebraucht, dauernd Rtr Verfügung zu haben, jedenfalls sie nur soweit zu vergeben, daß ihr die Verfügung über die Räume jederzeit wieder ermöglicht wird. Das würde nicht der Fall sein, wenn die Zisterzienser Brüder in einen Teil des Klosters Eberbach wieder einziehen könnten. Herr Abgeordneter Dr. Stemmler dürfte sich mit mir der Aeußerung des hochwverehrten Herrn Kollegen, deg ehrwürdigen Altersprästdenten des hohen Hauseg, des Herrn Abgeorbneten Se rold erinnern, der in jener Besprechung, die bej mir stattge funden hat,

mr eren, Tehernanchet rät zer Lat zer be gn,

zienser sich zunächst mit dem jetzt beanspruchten Teile dez aa

Eberbach begnügen würden, daß aber selbstwerstandlich ihr & streben, das gesam te Kloster Eberbach zu belommen, weiter . stehe (hört, hört! links Widerspruch), und daß sie ebenso se verständlich nicht daran denken würden, jemals wieder aus Kloster Eberbach herauszugehen. Wie gesagt, demgegenüber bin i als der berufene Vertreter der Belange des staatlichen Veinhann verpflichtet, auch von mir aus weiter den Standpunkt zu vertreten den mein verehrter unmittelbarer Herr Amts vorgãnger einge nommen und in einem Schreiben an den ehemaligen Min ister präsidenten Stegerwald niedergelegt hat, das auch dem Herrn

Dr. Stemmler und ich nehme an, auch seinen Parteifreunden nicht unbekannt geblieben sein wird, da Herr Abg. Dr. Stemmler aus diesem Schreiben gestern eine Reihe von Stellen verlesen hat. Auch Herr Minister Warmbold war wie ich der Ueberzeugung, daß das Kloster Eberbach in vollem Umfange für die Zwede de⸗ staatlichen Weinbauverwaltung erhalten bleiben müsse. ;

Herr Abg. Dr. Stemmler hat dann schwere Vorwũrfe gegen die staatliche Weinbauverwaltung nach der Richtung hin erhoben, daß sie sich ihrer Verpflichtung gegenüber einem so hervorragenden künstlerischen Baudenkmal nicht immer bewußt gewesen zu sein scheine. Man hätte aus seinen Anzfsihrungen beinahe heraus hören können, daß es sich in Eberbach eigentlich nur noch um einen Trümmerhaufen handle, daß die z T. vorhandenen BVerunstaltungen und Veränderungen alle dem Schuldkonto der preußischen ein domanenverwaltung zuzuschieben wäre, Behauptungen, die den Tal⸗ sachen nicht entsprechen und auf die ich deshalb, so leid es mir tut, Ihre Zeit noch einige Augenblicke in Anspruch nehmen zu müssen, mit einigen Worten zurũckkomme.

Was zunächst den baulichen Zustand des Klosters Eberbach an⸗ geht, so ist von dem bisherigen Provinziallonservator, der, wenn ich mich nicht irre, annähernd zwei Dezennien dieses Amt derwaltet hat, in dieser Beziehung keinerlei Vorwurf gegen die Domãanen verwaltung erhoben worden, es ist alles ordnungsmäßig, wie man sagt, in Dach und Fach gehalten. Daß darüber hinaus berechtigt und jedenfalls erwünschte Veränderungen und Verbesserungen nicht haben vorgenommen werden können, gebe ich ohne weiteres zu. Ich begrüße es deshalb, daß sich nunmehr ein Verein am Rhein gebildet hat, der bezweckt, über die Wichtigkeit und Bedeutung diesez Baudenkmals aufzuklären, für seine Wiederherstellung Gelder zu sammeln und in Gemeinschaft mit der Staatsverwaltung an eim großzügiger Ausgestaltung und Wiederherstellung dieses ehr— würdigen Baudenkmals heranzugehen, als es dem Staat, besondert unter den gegenwärtigen schwierigen finanziellen Verhãltnissen, aus eigener Kraft möglich sein würde.

Zu den weiteren Behauptungen des Herrn Abgeordneten Stemler weise ich auf folgende Tatsachen hin. Der Kellerei⸗ und Weinbaubetrieb im Kloster Gherhbach is keineswegs erst nach 1866 durch die preußzische Domänenwein. bauberwaltung dort eingerichtet worden, sondern reicht vielmehr weit in das frühe Mittelalter zurück. Schon die Mönche haben die Trauben aus dem zum Kloster gehörigen, über 109 Morgen großen „Steinberg“ in CBerbach gekeltert und gelagert. Die nassauische und später die preußische Regierung haben diesen Be⸗ trieb nur fortgesetzt. Neu in Benutzung genommen wurde nut der etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderta, also unter nassauischer Verwaltung erbaute heizbare Gärkeller.

Von den hbau⸗ und kunstgeschichtlich wertvollen Teilen dez Klosters dienen den Zwecken der Domãnenweinbauverwaltung zurzeit nur das ehemalige „Hospital“ und zwar als Kellerhauz, die Räume ebener Erde unter den Dormitorien der Conventualen und Conversen als Keller und ein Teil des Conversen⸗Dormi— toriums als Versteigerungssaal.

Gs ift nach Rossel mit Sicherheit anzunehmen, daß der Hospitalkau, der eine dreischiffige Säulenhalle won etwa 600 qm Grundflãche und 8 m Höhe darstellt, schon mehrere hundert Jahre vor Aufhebung des Klosters seinem ursprünglichen Zweck ent⸗ fremdet worden ist, nachdem die Anforderungen, die an ein Ho⸗ spital zu stellen waren, sich doch im Laufe der Jeiten geändert hatten. Ebenso ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die nas⸗ sauische Verwaltung den Kellerbetrieb in dem Raume fortgesetzt hat, wo sie die Einrichtungen dafür vorgefunden hatte, nämlich im „Hospitalbau', woran auch die preußische Regierung nicht geändert hat.

Ebenso werden die Räume, die heute als Kehler benutz werden, zum Teil wenigstens schon vor 1803 dem gleichen Zwed gedient haben. Von den im Nordteil des Conversenhauses ge⸗ legenen ebenerdigen Räumen ist sogar nachgewiesen, daß sie schon in romanischer Zeit als Keller benutzt worden sind.

Die übrigen kunsthistorisch interessanten und wichtigen Rãumt, wie Kapitelsaal, Refectorium, Conbentualen, Conversen⸗ Dormi= torien, Kreuzgang und Kirche unterstehen wohl der Othut der Domänenweinbauverwaltung, werden aber bon ihr zu Wirt⸗ schafts zwecken nicht benutzt. Dagegen werden die genannten Räume ich will nicht unterlassen, das hervorzuheben gegen⸗ über den etwas anders lautenden Ausführungen des Herrn Ab—

geordneten Stemmler im übernommenen Zustande unter

halten und find, wie auch der Hospitalbau, dem allgemeinen Publitum stets zugänglich. Es ist also nicht richtig, daß sie der BVesichtigung durch die Bevölkerung verschlossen sind. Weiterhin ist die Rehauptung nicht zutreffend, daß die Benutzung bieser tunstgeschichtlich wertvollsten Räume durch die Domänenweinbau⸗ verwaltung sich für deren künstlerische Belange als überaus nach teilig und schädigend erwiesen haken. Der bauliche Be stand der

Räume ist im allgemeinen, his auf eine teilweise Vermauerung

von Fensteröffnungen, unangetastet geblieben. Diese Bw mairerung wurde aber ohne Zweifel, wenigstens zum großen Tech

schon zu Mönchszeiten ausgeführt und ist auf keinen Fall e.

Domänenweinbauverwaltung zur Last zu legen.

Damit glaube ich dieses Kapitel verlassen zu können wih wende mich noch zu einigen weiteren Ausführungen, die gester

und vorgestern hier im hohen Hause gemacht worden sind. . Ich komme noch einmal zurück auf die Fürsorge für die ver⸗ triebenen Domänenpächter in den jetzt polnisch ge

wordenen oder werbenden Gebieten und freue mich, feststellen n fönnen, daß die fortgesetzten Verhandlungen nunmehr zu einem be = rriedigenden Ergebnis geführt haben und es diesen Herten möglich alsbald, ohne Feitverlust, Vomänen und Güter zu pachten ber

ist,

zu karfen. Es wird zweckmäßig sein, wenn ich einige Worte über die Regelung hier in aller Kürze sage.

sinanzministerium vereinbart worden,

mänenpächtern im Interesse der schnelleren Hilfe und in An⸗ rechnung auf die ihnen später im Verg Verdrãngungsschädengesetzes zu zahlende Entschãdigung alsbald eine werden kann, und zwar in Söhe der Anfachen Taxe nach Friedenswert oder von z. der Taxe vom die alsbald gegeben werden

Abschlags zahlung gewährt

1. Juli 1921. Das sind Zuschläge, lönnen. Ferner ist eine Summe von

geworfen, aus der Pächter, die sich ankaufen wollen, ein hhpotheta⸗ risches Darlehen erhalten können, um die Güter Ich darf dabei ergänzend bemerken, daß es sich bei diesen Fürsorge⸗

maßnahmen selbstverstãndlich nicht nur

mänenpächter und Ansiedler handelt, sondern daß autz dem Ver⸗ drãngungsschädengesetz sich allgemein die Entschäbigungspflicht des Reiches ergibt, daß auch für die anderen Volksgenossen, die schwer gelitten haben und nun zu uns zurücklommen, auf Grund dieses

Gesetzes gesorgt werden kann und wird.

r,, . 2A ofe, Verlust⸗ n. Funbsachen, Zustell ö . . . 4 8.

3. Verkaufe, 4. Verlosung 2c. von

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien n. Aktiengesellschaften.

*

e, Befriftete

Es ist mit dem Reichs gewiesen, daß den bedrängten Do⸗ werden soll.

Grund des

leichswege auf Grund des

0 Millionen Mark aus zu übernehmen. richtig, daß

um die vertriebenen Do⸗

ämter aus

Serr Abgeordneier Stendel hat mit Recht daruf Hin. daß die Kultivierung von Mooren und Dedländereien in möglichst schnellem Zeitmaß ausgeführ!

Gesetzes in hohem Maße der Fall fein wird. Ich darf es weiter hin begrüßen, daß der Herr Abgeordnete Peters Hochdonn) neulich erklärt hat, daß er und seine Freunde der weiteren Vor; lage auf Gewährung von 109 Millionen Mark für die Durch⸗ führung der Kultivierungsarbeiten auf hannoberschen Staats mooren ihre Zuftimmung in Aussicht stellen.

ordentlich gestiegen sind. In den oftfriesischen und auch teilweise in den hannoverschen Mooren wird mit einer Summe kis 3m S000 4 je Hektar gerechnet. In einer BVesprechung, bie ich an⸗ fangs diefer Woche mit den Herren Vorstehern, der Kulturbaun=

habe, wurde sogar mit Zahlen bis zu 12009 A, in einzelnen Fällen sogar bis 165 009 Æ Kultivierungskosten je Hektar ge⸗

Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß das auf vom hohen Haufe verabschiedeten 300 Milljonen

Es ist gewiß die Kultivierungskosten gegen früher ganz außer

ganz Preußen in meinem Ministerium veranstaltet

Sffentticher Anze

Anzeigenpreis für den Raum einer 8 gespal

—— ———

iger.

tenen Einheitszeile 9 4.

rechne, Wer von aten Seiten, auch für die letzten Rane, anerkannt, daß diefe gewaltigen Summen, deren Aufwenbm als notwendig erachtet wurde, meistenz schon im ersten Jahre srätestens in den beiden ersten Jahren der Nutzung viecher gebracht werden (Hört, hört! bei den Deutschen Demorraten), daß auch heute noch trotz der gewaltiger Analagen diese Kapi ͤ anlage als eine werbende anzusehen ist, und ich werde durch das was ich gehört habe, erneut in meiner Auffasfung bestãrkt, da es kein kesseres Mittel gibt, Papiergeld in werbende Sachwerte umzuwandeln, als diese Summen hineinzusteken in die Moore und Oedländereien. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Ich darf weiterhin Herrn Abgeordneten Stendel in Verfolg feiner Anfrage mitteilen, daß der Herr Ju stizminister sich bereit ge⸗ funden hat, in dankenswertem Entgegenkommen Gefangene für die Kultivierungsarbeiten in größerer Zahl zur Verfügung u stellen. Zurzeit haben wir deren 509 zur Verfügung; es ist damit zu rechnen, daß der wesentliche Bedarf gedeckt weren kann. Damit bin ich vorläufig am Schluß mei Aus n ö hluß meiner Ausführungen.

——

6. Gtwerbs. und Wirtschaftsgenossen schaften. J Unfall und In itãts⸗ ꝛc.

2. Bankausweise i ,

10. Verschiebene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen

Anzeigen münsen drei Tage vor dem Ginrüctungstermin bei ber Geijchäfts tene eingegangen sein ö

) Unter uchungs⸗ wachen.

IM der Strafsache gegen den Kaufmann Emanuel Ferda in Prag⸗Karolinenthal, Havliceckgasse 2 und i Gen. wegen ver⸗ botswidriger Warenausfuhr nach 55 1, 9 der VO. über die Außenhandels kontrolle vom 20. Dezember 1919 vbd. mit der Bek. d. RJ M. vom 1. Dezember Heal ist durch Gerichtsbeschluß vom 1. April 1922 gemäß 5 332 Str PO. dag im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten Ferda heschlagnahmt worden, was hiermit nach 85 333 u. 334 X Str PO. veröffentlicht wird.

Der Untersuchungsrichter beim Landgericht BPlauen, den 6. April 1922. Dr. Kratz s ch, Landgerichtsrat.

is li Dean

„Der frühere Schütze, jetzige Schlosser Christoph Manz, geboren am 4. Januar 8989 in Burg⸗Reuland, Kreis Malmedy, wird gemäß 5 12 des Gesetzes vom H. August 1920 für fahnen flüchtig erklart.

Göttingen, den 6. April 1923. Das Amtsgericht. III

aste]

In der Strafsache gegen den Matrosen Dermann Paschmann, zuletzt bei der M.⸗G. K. der Küstenwehrabteilsung L' in Swinemünde, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, ist folgender Beschluß ergangen: Auf Antrag der Staatganwaltschaft wird der Angeklagte, gegen den die öffentliche Hoe wegen Fahnenflucht erhoben ist, auf Frund des § 19 des Gesetzes, betreffend Lufhebung der Militärgerichts barkeit vom 17. August 192 fär fahnenflüchtig erklärt. Gleichzeitig wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des An eklagten auf Grund des J5 3352 een . mit Be⸗ schlag belegt.

Swinemünde. den 28. März 1922. Das Amtsgericht. Stettin, den 31. Mär; 1922. Staats anwalt schaft.

——

Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, Zuftellungen u. dergl.

li6ls] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

am S. Mai 1928, Vormittags

10 uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗

wer das im Grundbuche von Berlin (Wedding Band 15 Blatt 255 (ein- e ren. Eigentümer am 3. November gel, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerunggdermerkg: J. Rentier Otto Staudt in Karlöhorst. 2. Frau Elijabetb Radel, geb Mensing, in Berlin⸗Friedenau, zu . Rechten und Anteilen) eingetragene rundstũck in Berlin, Schönflleßer Straße h, enthaltend Vorderwohngebãude mit rechtem und linkem Seitenflügel und . , . 69 ae se . 7 ; roß. Grundsteuermutterrolle un Gele teuerrolle Nr. 1109, Nutzungs⸗ wert 12 400 4. 6. . 67. 21/24. Berlin, den 30. Januar 1832 Amtggericht Berlin. Webdang. bteilung 6.

läißl7! Zwangsversteigerung. Im Wege , , g soll am 19. Jun 1922, Vormittags 10 uhr, an der Gerichtssselle Berlin, Neue Friedrichstt. 13 5, drittes Stockwerk immer Nr. 113 sij5, versteigert werden in Berlin, Ackerstr. 29. Ecke Elisabeth⸗ Lrchftt. 5, belegene, im Grundbiiche vom Dran enburgertorbe nir Hand I Blatt r. 23 (eingetragene Cigentümerin am 4. Juni ** dem Tage * Eintragung ersteigerungsvermerks: Margarete ke zu Berlin) eingetragene Grund⸗ derwohnhaus mit

ylatz, Jimmer Nr. J0, 1 Treppe, versteigert 5

mutterrolle Art. 22, Nutzungswert 9380. 4z Gebãudesteuerrolle Nr. 22. Der gemeine Grundstückswert ist auf 150 000 Mt fest⸗ a,. 87. K. 55. 21.

erlin, den 1. April 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

4619 An fgebot.

Der Altsitzer Martin Freudenberg in Jacobsdorf i. M., vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Gebhardt und Gebhardt in Frankfurt a. O., hat das Aufgebot von 4 Stücken 459 Stadt⸗ anleihe 1914 der Stadt Frankfurt a. O. (Juni ⸗Dezember) 1. Ausgabe Lit. E Nr. 6304, 6305, S306, 5307 iiber je 200 4 beantragt. Der Inhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. November 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotgtermine seine Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung er⸗ n,, April 192

491 urt . * en 1. ru 1922. Das Amtsgericht. 5225]

Auf dem Postwege gingen nachftehend

aufgeführte Wertpapiere verloren:

200. Lit. G Nr. 17 245 317 11060.

II. Deutsche Sparyrämienanleihe: Reihe A Gruppe 19376 Nr. 370, Reihe A Gruppe 0375 Nr. 370, Reihe A Gruppe 0365 Nr. 370, Reihe A Gruppe 0364 Nr. 370. Marienburg Wyr., den 7 April 1922.

Giro⸗Jentrale für Ost. und Westpreußen Geschãftsstelle Marienburg.

4620 . angestellten Emil

Die Ehefrau des Büro⸗ Nicolah, Ida geb. Geiger, in Mannheim, K. 3. 21 Se das deer folgender Pfandbries der Rbeinischen Hypolhekenbank in Mann⸗ heim: Serie 84 Lit. B Nr. 3118 über 1000 A, Serie 94 Lit. B Nr. 44090 über 10999 4, Serie 110 Lit. A Nr. 362 über 2000 4, Serie 117 Lit. D Nr. 7827 über 200 4, Serie 117 Lit. E Nr. S988 über 100 , Serie 118 Lit. B Nr. 2691 über 1000 4K, Serie 119 Lit. B Nr. 4363 über 1000 4K, Serie 120 Lit. A Nr. 2089 über 2000 4 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. November 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer 114, anberaumten Au gebotõ erm ine seine dichte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloser klärung der Urkunden erfolgen wird. Mannheim, den 3. m 1922. Bad. Amtsgericht.

5223 Abhanden gekommen; 50 O00 unverzins liche Reichs schatzanweisungen, fällig am 10. Mal 1922, Nr. 104. Heer, den 8. 4. 19222. (Wy. 13222.) Der Pollzeiprãsident. Abteilung IV. G.-D.

lödda Beranntmachung.

Nach Mitteilung der hiesigen Deutschen Bank ist der Mantel zur 5 o VII. Kriegs- anleihe, Lit. Rr. 13 328 379 * * 1000 in Verlust geraten. Mitteilungen zu Vr S200 / x erbeten.

Köln, den 7. April 1922.

Der Polizeiprãäsident.

a ,, , mn ,, en 1 ! * r, 63 dan Credit · Bank, Damburg, in der Aktien der genannten 8 als für kraftlos erklärt angezeigt wer .

(134814

auf. den Namen Frau Emma. Abele Schmidt in Köln a. Rhein ist abhanden gl ssen, Wird der Schein nicht binnen 8 Monaten ung vorgelegt, so wird eine Ersatzurkunde ausgefertigt. Samburg, den 10. April 1922

4621] Sohn des Juli

Das Amtsgericht Holzminden hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Fabrik Airektor Wilheim Blume in Kaltental, O.-A. Stuttgart, hat das Aufgebot des berlorengegangenen Hypothekenbriefs ber die im Grundbuche von Holzminden und Altendorf Band 17 E Blatt 130 in Abteilung III unter Nr. 19 für ihn ein getragene Hypothek von 50090 4A beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den T. No⸗ vember 1922, Bormittags 19 uhr, vor dem Amtsgericht Holzminden anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklarung der Urkunde erfolgen wird.

Dolzminden, den 3. April 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

as 22 Befchmnỹj.

Die Hälfte des zu dem von Tümpling⸗ schen Geldfideikommiß gehörigen Ver⸗ mögens fällt als freies Vermögen dem Legationsrat a. D. Wolf von Tämpling als dem am 1. April 1921 vorbandenen Fideikommißbesitzer zu (6 11 Abf. 1 der Zwangsauflõsungs verordnung). Als frei werdende Bestandteile werden festgeftellt: Die Hypotheken von 180 000 4 Grund⸗ buch Berlin von der Friedrichstadt Br. 25 Bl 1300 Abt. 111 Rr. 16 und von 115 000 Grundbuch Berlin⸗Wedding Bd. 42 BI. 9 Abt III Nr. 13 und 16 36690 A 1 Westtastjche Pfand⸗ briefe, 0M Æ 400 Schleswig⸗Holsteinische dandes kredityfandbriefe, 1069 A 5 o, Deutsche Reicheanleihe und 6, 40 4 bar. Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, hahen diese bei Verlust des Beschwerde⸗= rechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei uns anzubringen.

klãren.

97 Uhr, vor

Neue Friedti

Zimmer 105, a

erfolgen wird.

4626

Schmalkalden

schmalkalden, schollene wird

de, zeichneten termine zu

zu machen. Brotter ud

1. Die Ch Frankfurt am 2. die Ehefrau

zuletzt wohnhaft in Lodz, für tot zu er— Der bezeichnete Verschollene wird

aufgefordert, sich

25. November 1922, Vormittags

zu melden, widrigenfalls die Todetzerklarung

über Leben oder Tod des Verschollenen zu 9 erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, 13 spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. 154 F 718. 216. Amtsgericht Berlin Mitte, Abteilung 154,

den 1. Ayril 1922.

Aufgebot. Der Postassistent Traugott Ganß in

schollenen Kaufmann Gustav Sterzing, geboren am 16. September 1851 zu Klein⸗

tet zu erklären. in dem auf den 15. November 1922, ericht anberaumten 4 . Todeserklaͤrung erfelgen

welche Auskunft über des Verschollenen zu erteilen vermögen,

ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebot termin dem

Das Amtsgericht. Aufgebot.

wohnhaft in Frankfurt am Main, Habs⸗

us und der Juliane Schmalz, Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Au gebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. M. Gladbach, den 36. Mär; i582

Das Amtsgericht.

spätestens in dem auf den

dem unterzeichneten Gericht, chstraße 13 14. 3. Stock. umten Anf ztermin s4043 nberaumten Aufgebotstermin 2X6] . Der Preußische Justizminister hat die Brüder 1. Stanislaus Wisniewsfi in Damhurg 22, Diederichstraße 25 ptr., geb. . Juli 19990 zu Holen 2. Marian Marhyan) Wisniewski, ebendorf, geb. 2 Januar 1911 zu Posen, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Wign ewéki den Familiennamen Neelsen zu führen; den Genannten zu 1 an Stelle des Bor namens Stanislaus den Vornamen Pan. den Genannten zu 2 an Stelle des Vor⸗ namens Marian (Maryan) den Vor⸗ namen Johannes zu führen. Altona, den 28. März 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 26.

4630 Zufolge Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 21. März 1927 führt der Händler Mar Emil Mleczingky in Aschers⸗ leben, geboren daselbst am 28. Juni 1878. an Stelle des Familiennameng Nleczingkh den Namen Voigt. Die Aenderung er streckt sich auch auf seine Ehefrau, Ida Marie geb. Dpitz, daselbst. 9 Aschersleben, den 27. Mär; 1922. Das Amtsgericht. 2

An alle, welche Auskunft

hat beantragt, den ver⸗

zuletzt dort wohnhaft, für Der bezeichnete Ver⸗ aufgefordert, sich spãtestens

10 Uhr, vor dem unter⸗ widrigenfalls die

wird. An alle, Leben oder Tod

melden,

Gericht e, den 4 April 1922

An zeige

4632

Der Postschaffner Franz Kurowski in . Berlin, Rathenowerstraße . geboren am ristine Popp. wohnhaft in 1. Februar 15355 zu Wolsche, Kreis Main, Dabs burger Allee 30, Preußisch Stargard, führt an Stelle des Anna Bräuchle, geb. Popp, Familiennamens Kurowtki den Familien. namen Kur. Diese Aenderung des

Berlin,

4623

ausensch der

tag,

lösunggamt Anwaͤrter.

mit berechtigten

termin in

eine Cassel,

Der

Selchow Straße 19, nämli Lunise Selch geboren am

, i.

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Am

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*CcCDb. * L.

in Hamburg).

Auflöjungsamt für Familiengũter.

Oeffentliche Bekanntmachung. In Sachen

Termin zur freiwilligen Auflösung reichten Famisienschluffes auf Diens den 23. Mai mittags 11 uhr, auf Zimmer 38a des Qberlandesgerichts Cassel bestimmt. . und die zur Nachfolge in das amiliengut berufenen Familienmitglieder werden aufgefordert, si

Ausnahme weder spãtes

glaubigter Urkunde, die dem Auflösungsamt einzureichen ist, noch in dem Termine selbst Erklärung abgeben.

Das Auflösunggamt für Familiengũter

e bot. eon , n Ferdinand die verschollene

t wohnhaft in Berlin,

9. chnete Verschollene wird aufgefordert, pätesteng in dem auf den 28. No- vember 1922, Vormittags O Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht. Neue Fried⸗ richstraße 13/14, 3. Stock, anberaumten ö zu

leer widri odeserklärung erfolgen k

vermögen, ergeht die Aufforderung, spatestens ö i b gere mnin dem 6.

Der Versicherungsschein Nr. S6 246, * 6. zu machen.

den 4. April 1922.

betr. das von Sster⸗ e e, re. ist

ufnahme des zum Zwecke einge⸗

1922, Vor⸗ Die

bei dem Auf⸗ e zu melden. Die zuzuziehenden die besonders geladen sind, des nächsten Folge⸗ gelten als zustimmend, wenn sie tens am Tage vor dem Aufnahme⸗ öffentlicher oder öffentlich be⸗

den 1. April 1922.

in Cassel.

Anfgeb

u Buch, Kaiser Friedrich= at beantragt, seine Schwägerin, Schlosser frau ow, geborene Scherel (Schere), 22. Februar 1844 in Berlin, Barnim

für tot zu erklären. Die

Jimmer 106, melden,

Tod der Verschollenen zu er⸗

*

Berlin Mitte, Abteilung 154, den J. Ayril 1522.

burger Allee 2, 3. der Justizrat Thebesius als Pfleger der Verschollenen Elisabeth * zu 1—3 in Frankfurt am Main, aben beantragt, die verschollene Elisabeth Bopp, geboren am 29. November 1876 in Offenbach am Main, zuletzt wohnhaft in Frankfurt am Main, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert., sich spätestens in dem auf den 17. Oktober 1922, Mittags 12 Utzr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 42, part, Zimmer 7, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung spãtestens im Aufgebotgtermine dem Gerscht Anzeige zu machen.

Frankfurt Main), den 27 März 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 35.

lass] xrufgedor. Der Landwirt Friedrich Freise zu . hat beantragt, den verschollenen ckergehilfen Hermann Freise, zuletzt wohnbaft in Höxter, geboren am 7. Sep⸗ tember 1869, wegen Geistesschwäche ent⸗ mündigt durch Bejchluß des unterzeichneten Gerichts vom 2. März 1804, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. November 1922, Vor mittags 19 uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗

odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des

die Aufforderung, spätestens im Aufgebot. 6 . * 9 zu machen. ; Das Amtsgericht. ; An

ufgeb 3 .

M. Gladbe

k enannten Josef Breuer,

hat beantragt, den verschollenen

losen ose Breuer.

l 9. . in M . *

in b

Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht J

namens Holz Jakob.

. U. k , . 3 3 2 fährt. Diese Nen

Familiennamens erstreckt sich guf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗ herigen Namen tragen. Berlin, den 23. März 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 168.

a2sz) Infolge Ermächtigung des Juftiz⸗ ministers vom 14 Februar 1922 ist der am 13. Nobember 1898 in Schildesche geborene Paul Richard Saak, wohnhaft in Niederjöllenbeck, befugt, an Stelle des Familiennamens Saak fortan den Familien⸗ namen „König“ zu fübren. Bielefeld, den 1. April 1922.

Das Amtsgericht. ao4g . . Dem Arheiter Wilhelm Koschzinski in Bochum ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 23. Februat 18922 die Ermachtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Korbhöfer“ zu führen. Bochum, den 3 April 1922.

Das Amtsgericht.

4045 = . . . Kaufmann Emil , in Weitmar und seinem Sohne ist durch 8 des Herrn Justizministers vom 13. Mär; 1922 die Grmachtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den Familiennamen „Hanneberg⸗ zu führen.

eee, dee. zu melden, widrigen alls zie Bochum, den . Äprit iö22.

Das Amtsgericht.

4016] ächtigung des . Justiz⸗

J ebrugr 1832 in ;

mindersährige Anna Elisabeth Holzhauer

in Elgershausen, geboren am 2 ber

3 dort, an Stelle des Familien⸗ dr, . 6 den Familiennamen

den 3. April 1922

born am . Te, las)

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