1922 / 93 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

282564. K. 38436.

Schimmeltõter

12.11 1921. Kirolit⸗Werke Wiesbaden G. m. b. S., Wiesbaden. 17/3 1922. . .

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb chemisch⸗ pharmazeutischer Präparate. Waren: Schimmelvernich⸗ tungsmittel.

R 11

2825635.

. Fohert Heuhengens leuna

Robert Neuberger, Ludwigshafen 1713 1922.

22 55.

27 12 1921. a Rh., Maxstr. 66. ö 4 .

Geschäftsbetrieb: Pharmazeutisch⸗che nische Fabri⸗ tation. Waren: Chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, sowie pharmazeutische Präparate.

282566. P. 19505.

Rullllemiin

27,12 1921. Fa. Dr. Preuß, Fabrik für Tier⸗ arzneimittel, Hannover. 17,3 1922.

Geschäftsbetrieb: Fabrik für Waren: Tierarzneimittel.

66

26/7 1921. J. 1755

Britz. 1922 ö Geschäftsbetrieb: Herstellung und ertt

Chemikalien, Drogen und pharmazeutischen Präparaten,

Export- und Importgeschäft. Waren: Arzneimittel für

Menschen und Tiere.

2

Tierarzneimittel.

R. 26000.

282567.

osterin

D. Riedel Aktiengesellschaft, Berlin⸗

Vertrieb von

R. 26449.

282568.

Degalol

28/10 1921. J. D. Riedel Aktiengesellschaft, Berlin⸗ Britz. 1713 1922. .

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb Chemikalien, Drogen und pharmazeutischen Präparaten, Export- und Importgeschäft. Waren: Arzneimittel für Menschen und Tiere, pharmazeutische Präparate.

2.

von

282569.

roliferan

71 1972 17198 192329 KJ

Geschäftsbetrieb: Herstellung Vertrieb U chemisch⸗pharmazeutischen Präparaten. Baren: Arznei mittel, chemische Produkte für hygienische Zwecke, phar mazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verband stoffe, kosmetische Mittel, Seifen.

*.

und

282570.

Sygosal⸗

2

30/12 1921.

17.3 1922. rate. Waren: Schutzsalbe gegen Ansteckungen.

369. 282571. 5. 127

Gummi⸗Regenerierwe

Hannoversche ieger Wunstorf b.

1. G. m. b. H.,

Luttermann & Co., nover. 17/3 1922.

Geschäftsbetrieb: r Gummiwaren. Waren: Gummiabsätze, Gummisohlen, Gummi, Gummiersatzstoffe daraus für technische Zwecke.

Gummieckh und

3h ( 282572. R. * 511

Schleichkat?

Radium⸗Gummiwerke G. m. 17.3 1922. Herstellung und Gummiabsätze,

1922. Köln⸗ Dellbrück. Geschäftsbetrieb: Gummiwaren. Waren:

und Gummischuhe.

Vertrieb

282573.

Prop

Arnold Weinstock, Nürnberg, Josefp

36.

9.11 1921. 173 1922.

War

26732.

Eugen Reichner, München, Güllstr. 4.

28762

Geschäftsbetrieb: Fabrik pharmazeutischer Präpa

1

219 1921. d Kommanditgesellschaft, Witzenhausen a. 1922.

Geschäftsbetrieb: d Waren: Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch⸗, lppa rate und Geräte, insbesondere Feuerungsanlagen, sowie

Automaten

4.

von

Wittrock C Sichler, Leipzig⸗Gohlis

.

rke

Han

Herstellung und Vertrieb von

ell,

Waren

26724.

.

von

Gummisohlen

16

en:

rubber, Pinsel).

5 D S

.

21. Emil

iftsbetrieb: ten und

1921.

Sturmlaternen

1921. 111. iftsbet rieb: Borsten und

1922 0. 1765 iftsUbetrieb: Waren: Schwe

61

Paul

b. H., Remscheid. 17

und

Stahl

Bohr sowie

verkzeuge,

und

Bohrmaschinen.

96.

1922. Söhne, Schlebusch, 1713 1922. Geschäftsbetrieb

1971 Waren:

). 23

1922

91

301

walde a. d. Spree.

siermesser aller

Schleif⸗ und Abzieh sierapparate, Rasier: seife, Rasierpinsel, pasten,

9b.

A BRI

28/6 1921.

1922. Geschäftsbetrie

Messerschmiedewaren

9h.

912 1921. W

Stuttgart, Stuttg

1922.

lager und Maschine ren: Werkzeuge,

Geschäftsbetrieb: Schuhwarengeschäft.

schinenteile.

Maschinen⸗

282575.

Xr toe

Home-

Geräten.

iftsbetrieb: Laternen⸗

n Blechscheren, . r, Bohrknarren, Feilkloben, Zangen, Siederohrdicht

Ausschneidemaschinen, Bohrwinden,

Geschäftsbetrieb: Rasiermessern, Rasierapparaten, Schleife

Art Zubehör

Otto

Geschäftsbetrieb:

282574.

Becker

Delfeuerungsindustrie Beer 294

wm nere

Speer, Berlin

Herstellung

282576.

„Iolln of Inllia

Fr. Weber &

Co.,

und

Hubert Keßler, Schwabach, Südl.

99

Bürsten⸗ und

Borstenwaren

282578.

HexoOd

Tübingen,

Rost,

1922.

Fabrik abbelscheiben.

282579.

Ob

10.9 1921. W. Ferd. Klingelnberg Söhne, G. m.

3 1922.

Geschäftsbetrieb: Handel in Stahl, sowie sämtlichen Eisenwaren. ge besondere Fräs⸗, Reib⸗, Gewinde⸗, Spann⸗ Meß

Werkzeuge

282580.

Fa. H. P. Kuhlmann gen.

Krs. Solin

282581.

ö

Fritz Steinig, Ketschendorf b. Fürsten 1922. Fabrikation

17/3

und apparate nesser, Rasiernäpfe,

und

Seifenbehälter, Toilettengegenstände.

282582.

/ /

b: 282583. ämag Wälz⸗

lager u. Maschinenwerk A.⸗6.

art. 173 Wälz⸗ nwerk. Wa⸗ Stahlkugeln,

Fahrzeugteile, elektrotechnische Apparate, Maschinen, Ma⸗

und

und Waren: mellaternen, Kochgeschirre, Sparkochherde.

chemisch⸗technischer

Waren:

Sensenfabrik. Sicheln und Maschinenmesser.

Rasierhobelklingen,

( MaRRK

Stamm Söhne, Solingen.

Herstellung Waren: Messerschmiedewarn.

O. 8532. 91.

1411 1922

1922. Geschäftsbetrieb:

Schlössern und

Werra 7 Apparatebau. Kühl⸗Appa

Möbel.

21182. 91.

„Vel

1922. Mar

S.

V . Geschäftsbetrieb:

It ee Mal- Fahrradschlösser. *

91.

J

2451 1922. 1713 1922. Geschäftsbetrieb: und zgegenste behälter für Geldscheine, lousiebremsen.

Fa.

Marheinekepl. 5.

Vertrieb von Heißluftspar⸗

28297.

W.

Ru

1/47 1921. Emil 1922.

Geschäftsbetrieb:

13. l

Berlin. 17/3

Metallwarenfabrik.

J K. 38634.

18 10 1920. E Rehm, Rastatt. 17 Pinselfabrik. Wa Geschäftsbetrieb: (Bürsten, Besen,

Kaltpoliertinte,

R. 26758. glätte.

166.

Reutlinger

Pro

K. 38058.

d 66 S 28/2 1920. lottenstr. 82. 17/3 Geschäftsbetrie Weingroßhandlung.

2 . . K d ( ins⸗ Tren: Kognak

und Telegraphenbau

Werkzeuge,

für

snstallation, Sägeblätter, Maschinenmesser, Feilen, Schraubens

chlüssel, Schrauben

Rohrwalzen,

K. 38871.

11369.

. St.

Geschäftsbetrieb

ren: Wasserlösliche Appretur und Vertrieb von apparaten für Ra⸗ hierzu. Waren: orrichtungen, Ra⸗ Rasiey Abzieh⸗

169.

Schleif⸗ und

St. 10911.

1733

und Vertrieb von

W. 28678.

Berlin⸗Schöneberg. Geschäftsbetrie

282584.

kKlauschut?

Klausch G. m.

Herstellung u Sicherheits verschlüssen. WBaren Schlösser, insbesondere ansetzbare Sicherheitsschlösser für

282585.

Karo C Co.,

Metallwarenfabrik.

F.

Fabrik Gebrauchsgegenstände.

282587.

Bihler,

Fabrik ni dukte. Waren: Schuhecreme und Bohnermasse.

„Kroko

Adolf

K. 38815.

b. H., Berlin. 173

und Vertrieb von

Waren:

K. 38905.

O fix“

Berlin. 17/3

Pardemann Co., Berlin.

Beleuchtungskörpe Aufbewahrungs und Ja

für Waren: Geldscheinklammern

B

bina

Geislingen⸗Stg. ?

chemisch⸗technischer

Niederbühl's Nachf.

3 1922

Chemische Ware

Fabrik.

Schuhereme, Schuhweiß, Lederappreturen, Blitzschwärzen, Vaselinlederfett, * pulver, Bodenwichse, Seifenpulver, Zahnpasta und Saal⸗

Metallputz,. Scheu

Waren:

P ro⸗

C. 21407.

weg

tikel. Rein

14.

2 * **

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14.

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l war

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11177.

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Kuckuck

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Roger An⸗ dré Assémat, Berlin, Char⸗ 73 922

b:

2 Wa⸗

282594.

„Guellin“

13.12 1921. Chemische Fabrik Mahler C Dr. S Kommandit⸗Gesellschaft, Berlin.

3 1922.

Vertrieb

17

, Herstellung und

Klebstoffen, Stärkepräparaten und Appreturmitteln. Klebstoffe, und Schlichtemittel.

Stärke, Dextrin,

282597.

5.1 1922. Fa. Borchardt Lilörfabrik G6. m. b. H.,

1773 1922.

b: Likörfabrik. Waren:

Spirituosen, alkoholfreie Getränke.

C. 232903.

B. 42181.

282595.

Weine,

4.7

Ge

warenfabrik. tagen, Kammzug.

23 12

Hamburg. tagen,

14.

23/12 Geschäftsbetrieb:

tagen,

14.

warenfabrik.

Kammzug.

282589 2 282589. E ig

Liümoꝝx 1921. Friedrich Eberhardt, 17. 17.7 Hen schäftsbetrieb: Fabrik chemisch lechnisch Waren: Aus e inem trockenen Pulver cen igungsmittel. hen

Dr d Ves e 8 n, Ja

282590. 1

„Viele kugeln

„12 1921. Bischoff C Rodatz, G. m z burg. 17/3 1922. . eschäftsbetrieb: Färberei, Garn- und Sinn Waren: Garne, Strumpfwaren 1 Handschuhe, .

Bekleidungsstücke, Kopfbedecn .

282591.

B. j

„Ilheikllge!

1921. Bischoff E Rodatz, 17.3 1922.

zeschäftsbetrieb: Färberei, Garn ] enfabrik. Waren: Garne, Strumpfwaren, Bekleidungsstücke, Handschuhe, Kopfbedech umzug.

„Dr

Bischoff C

1922.

G. m. h.

und Str

V. 4

1

n. h

282592. eikuge Rodatz,

1921. 6. mburg. 17/3 Färberei, Garn⸗ und Sin Garne, Strumpfwaren,

renfabrik. Waren: Handschuhe, Kopfbedech

Vekleidungsstücke, mmzug.

282593.

B.

„inkugel“

o umburg 1773 1922. Geschäftsbetrieb: Waren: Bekleidungsstücke,

Färberei, Garn⸗= und Sin Garne, Strumpfwaren, gen, Handschuhe, Kopfbedech

A. Il

282596.

brando

14.7 1921. Fa. Otto Brandes,

1922. Geschäftsbetrieb: Wein handlung. Waren: Liköre

und

SpiIilultl

und

1696.

23.12 1921. Felir Frauendorf, Halle Schulze K Birner, Halle a. S. 17 19 Geschäftsbetrieb: Vertrieb aller * Waren: Sämtliche Likörfabrikate, Spiri Mineralwässer, alkoholfreie Getränke

* 6.

282599.

Justus Jon

1696.

23/12 1921. Felit Frauendors. Schulze K Birner, Halle a. S. 16 Geschäftsbetrieb: Vertrieb alle'. Waren: Likörfabrikate, Spirituosen, * wässer, alkoholfreie Getränke. Berlin, den 20. April 1922. Reichs patentamt.

Schuhwaren.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Drud von P. Stankiewicz Buchdruderei G. m. b. S., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14

Bischoff C Rodatz, G. m.! .

8.

1

für

gefetznJ Preife für Zement reicht bis einschließlich 26. April 1922.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis betrãgt dierteljãhrlich 75 Mn. für Berlin außer für Selbstabholer ,, Nr. 32. n ze en 2, 5 ö Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

Mlle Postanstaltien nehmen Bestellung an;

den Postanstalten und Zeitungsveririeden

auch die Geschãftsstelle Sw. 48, Einzelne Nummern ho

4 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 8 Mh., einer 3 gespaltenen Einheits zeile 16 Mö.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, Berlin SW. 438, Wilhelmstraße Nr. 82.

U

2

2

Reichs bhankgirotonto.

Berlin, Freitag, den 21. A

8

pril, Abends.

Nr. 93.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder

22

Inhalt des amtlichen Teiles: Deut sches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Erequaturerteilungen.

Hekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

Bekanntmachung betreffend die bei der Versteuerung von Aus⸗ landskohle vom 20. April 1922 ab maßgeblichen Vergleichs⸗ werte.

Bekanntmachungen, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der amtlichen Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. Seytember 192159. Februar 1922 und der Bekanntmachung für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau in Halle vom gleichen Tage.

Bekanntmachung des Reichskohlenverbandes über Brennstoff— verkaufspreise. :

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 30 Teil 1 des Neichsgesetz blatts.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personal veränderungen.

Beschluß der Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichs⸗ schulden verwaltung über die Kosten der Neuausfertigung für Ersatz leistungen. ö

Bekanntmachung, betreffend eine Sitzung des Landegwahl⸗ ausschusses.

Aufhebung eines Handelswverbots.

Amtliches.

Deutsches Reich. Der Referent Dr. Perls ist zum Oberregierungsrat im

Reichsarbeitsministerium ernannt worden.

Dem argentinischen Konsul in Frankfurt a. Main Walter

Kohlste dt, dem argentinischen Vizekonsul in Stutigart Her⸗

mann von Fremery und dem bolivignischen Konsul in Hamburg Harry Mener ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

. Auf Grund des 3 1 der Bundegratsverordnung vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:

Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichskommissars Zement vom 31. März 1922 (vergl. ‚Deutscher Reichs- und Yreußischer Staatsanzeiger! Nr. 77 vom 31. März 1922) fest⸗

Vom 21. Arril 1922 ab werden die bisherigen Preise infolge

Goh enpreigerhõhung bis auf weiteres in nachstehend angegebener Weise erhöht. 6 Zement im Sinne dieser Bekanntmachung sind Portlandzement, Lisenportlandzement, Hochofenzement. Schlackenzement und zement⸗= ihnliche Bindemittel, die in einen Mischung von j: 3 bei Wasser— lagerung nach 28 Tagen eine Druckfestig keit von mehr als 140 Eg / gem aben. Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten.

Für Lieferungen an private Zementabnehmer: a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes: Höchstpreis vom 1. Aptil 1922 ab.... . 10135, 4 neler hschlagg 1068. Höchstpreiz vom 21. April 1922 ab... T b) Im Gebiete des Rheinisch-Westfäliscken Zementverbandes, einschl. der Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzement⸗

werke: Höchstpreis vom 1. April 1922 ab..... 9595, 4 5 1068, *.

nenn chli; ,,

Höchstpreis vom 21. April 1922 ab... TDI . ) Im Gehiete des Süddeutschen JZementverbandes:

Höchstpreis vom 1. April 1922 ab..... 10 413, 4 neuer Zuschlag . , 1068. . Höchstpreis vom 21. April 1922 ab... T D . n Die Zementverbände stellen für die vorgenannten Abnehmer in en einzelnen Verfaufsstellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die P nach Lage der Empfangestatson au Grund der tatsächlichen oder er Turchsichniftstrachten bemessen und von dem Nesckemirtichats

2 2

ministeium auf ihre Zulässiateil geprüfl werten. Etmasge lÜes erschisse

J . Fehlbeträge sind auf Anordnung res Neichewirtichaite ministeriums ͤ . der Berechnung jpäterer Sationefranfopreise auszugleichen. Diese . den ein zelnen Verbänden in rechnung gestellten Stations fran fopreise . en für 10000 kg Zement ohne Verpackung und sind jomit die Zement * . zm Sinne deg Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914 ', S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember kai von 22. März 1917 und der Verordnung vom 17. Januar KGB. 1564 S. Sit, 1zi7 S. Ds. i526 S. 6).

einschlie ßzlich des Portos abgegeben.

Für den durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wirb noch folgendes bestimmt:

Falls über die in diesem Kleinbandelgverkehr ju den obigen Söchstpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher⸗ und Händler⸗ verbänden in den einzelnen Bezirken Vereinbarungen nicht zustande⸗ kommen, beträgt der Zuschlag:

1. Bei Abgabe bis zu 50 Sack (e 50 Kg Inhalt) nicht mehr als 30 vy,

2. bis zu 190 Sack nicht mehr als 20 vH,

3. bis zu 199 Sack nicht mehr als 10 v5.

Auch die sich durch diese Zuschläge ergebenden Preise gelten als Höchstpreise im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen. B) Für direkte Lieferungen an die Staats- verwaltung für Staatsbauten gelten dem⸗

ent sprechend folgende Preise:

a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes

1 565 * iss

b) Im Gebiete des Rheinisch⸗We nnn, c) Im Gebiete des Süddeutschen

11 133

g525 4 1068 10 593

Zementverbandes

10 343 4 1068 11411 Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreisc im Sinne des Hächst⸗

preiagesetzes.

In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhöhungen bedingen eine Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für 10 000 kg, entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Zement⸗ erzeugung, in Anrechnung zu bringen und den Zementpre fen zu⸗ zuschlagen ist. Hierbei sind die vom Reichskohlenverband für den Bezirk des Rheinisch Westfälischen Kohlen fyndikats festgesetzten Höchst⸗ preise (einschließlich Kohlen⸗ und Umsatz stener) zugrundezulegen.

In Zukunft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement⸗ preise bedingen, die auf ähnliche Weise berechnet wird.

Berlin, den XV. April 1922.

Der Reichskommissar für Zement. Wessig.

Bekanntmachung.

Nachstehend werden die gemäß Art. 1 Ziffer 7 des Gesetzes über Aenderung des Kohlensteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. LS. 378) bei der Versteuerung von Auslands⸗ kohlen vom 20. April 1922 ab maßgeblichen Ver— gleichswerte bekanntgegeben:

1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkohle des west lälischen Steinkohlenbergbaued— 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirts des mitteldeutschen Braunkohlen⸗

bergbaues d Berlin, den 20. April 1922. Der Reichsminister der Finanzen.

J. A.: Denhard.

.

niederrheinisch⸗ S27, 50 ,

25, 70 4A.

Bekanntmachung.

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den

Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Ver—

teilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der

Elbe vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. Septem ber 1921/9. Februar 1922.

Auf Grund der 33 1, 2, 4 und 6 der Verordnung des Bundegr ats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGPl. S. 167) in Verbindung mit 88 1 und 7 der Belanntmgchung des Stellvertreters des Reichs— fanzlers üher die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) und mit der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über die Ver— öffentlichung der Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 25. Januar 192 (RGBl. S. 191) sowie der n,, detz Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betreffend Veröffentlichung seiner Bekannt— machungen vom 9. Februar 1927 (Reichsanzeiger Nr. 44, wird bestimmt:

Die Bekanntmachung über den Landabsatz won Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für die r n, . rechts der Elbe wird wie folgt geändert:

I. Der S 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

1. Der Verkauf von Koble im Tandabsatz darf nur gegen Abgabe von Dausbrandlandabsatzscheinen erfolgen soweit für belondeie, Verbraucher oder für bestimmte Kohlenarten ven der Amtlichen Verteilungestelle nicht andere Auswese zugelassen sind Die Hausbrandlandabnatzscheine, aut J. 2, , , . 30. 40 hö, 60 80 und 106 Zentner lautend, weren auf Peranlassung der Amtlichen Verteilungsstelle durch das. Ostelbische Braunkohlensyndikat den Ver⸗ sorgungsbezirken gegen Erstattung der Unkosten zur Ver⸗ lügung gestellt. Sie bestehen aus einem Stamm, der beim Werk für Revisionszwecke zu verbleiben bat, und aus einer Belieferungsanzeige, die om Werk mit eigenhändiger Unterschrift des zuständigen Werksbeamten und mit dem

1

Werksstempel versehen am Monatszende an den betreffenden Versorgungsbezirk zurückzugeben ist.

Der Stamm zum Landabsatzschein muß den Stempel der Amtlichen Verteilungsstelle und den des Versorgungsbezirks tragen.

Die Hausbrandlandabsatzscheine und die von der Amtlichen Verteilungsstelle zugelassenen anderen Ausweise sind nicht übertragbar (vergl. auch Absatz I).

II. Die Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 7 83 14 Fortfall. Diese Bekanntmachung tritt Berlin, den 2. April 1922.

Der Reichskommissar 1 9 ö 8. 8.3 M

des kommen in

mit dem 1. Mai 1922 in Kraft.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlen⸗ bergbau in Halle vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. September 1921/9. Februar 1922.

Auf Grund der S5 1, 2, 4 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) in Verbindung mit §§5 1 und 7 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Koblen verteilung vom XB. Februar 1917 RGBl. S. 193) und mit der Verordnung des Neichswirtschaftsministers über die Veröffentlichung der Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 25. Januar 192 (RGBl. S. 191) sowie der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betr. Veröffentlichung seiner Bekannt⸗ machungen vom 9. Februar 1922 (Reichsanzeiger Nr. 44), wird bestimmt:

Die Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlen⸗ bergbau in Halle wird wie folgt geändert:

I. Der F 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

Verkauf von Kohle im Landabsaßz darf nur gegen

be von Hausbrandlandabsatzscheinen erfolgen, soweit

sondere Verbraucher oder für bestimmte Kohlenarten on der Amtlichen Verteilungsstelle Halle nicht andere Ausweise zugelassen sind. Die Hausbrandlandabsatzscheine, auf 1, 2, 5, 10, 20, 30. 40, 50, 60, 890 und 100 Zentner lautend, werden von der Amtlichen Verteilungsstelle den Versorgungsbezirken gegen Erstattung der Unkosten zur Verfügung gestellt. Sie bestehen aus einem Stamm, der beim Werk für Revisionszwecke zu verbleiben hat, und aus einer Belieferungsanzeige, die vom Werk mit eigen⸗ bändiger Unterschrift des zuständigen Werksbeamten und mit dem Werksstempel versehen an den betreffenden Versorgungsbezirk am Monatsende zurückzugeben ist.

Der Stamm zum Landabsatzschein muß den Stempel der amtlichen Verteilungsstelle Halle und den des Versorgunge⸗ bezirks tragen.

Die Hausbrandlandabsatzscheine und die von der Amtlichen Verteilungsstelle Halle zugelassenen anderen Ausweise sind nicht übersragbar (vergl. auch Abf. I).

II. Der 5 13 und die Absatze 1, 2 und 4 des Wegfall.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Mai 1922 in Kraft.

Berlin, den 21. April 1922.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.

, Keil. Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Reichs kohlenverbandes vom 19. April 1922 gelten ab 20. April 1922 folgende Brenn stoff⸗ verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen- und Umsatz

. NRheinisch⸗Westfälis

steuer: Fettkohlen: ; k 2 24 *

des 5 14 kommen in

6

J W

ches Kohlen syndikat:

S909 30 4 907350 gI660 5h 1019. 10 ür

Förderkohlen . Melierte Kohlen Bestmelierte Kohlen. Stückkohlen. gew. Nuß 1

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4 . Kokskohlen

Gas⸗ und Gasflammkoh

Fördergruskohlen

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Basflammförderkohlen Heneratorkohlen Gags forderkohlen ..... Stüdtłohlen .....

2

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1536; ils ao.

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