1922 / 95 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Abgabe vom erte (Sundertteile),

schukfäden in Verbindung mit Gefpinsten; Kaut⸗

schukwaren, mit Gespinstwaren oder Fil; über⸗ r, . , . e, , ö Kautschukdrucktücher für Fabriken und Kratzentũ

für Kratzenfabrilen..... .

B. Hartkautschuk und Hart ka waren.

Nr. 582 siehe Nr. 583. Hartkautschukteig (nicht vulkanisiert); Hartkautschuk⸗ teig für zahntechnische Zwecke, mit Farben Metallpulper oder anderen Stoffen gemengt. Hartkautschuk (Kautschuthornmasse) in Platten. Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Be—= arbeitung; Rohyressungen aus Hartkautschuß, die zwar schon die Gestalt der Ware erkennen lassen aber noch die Preßnähte an sich tragen und des? halb der weiteren Bearbeitung bedürfen; un= bearbeitete Platten aus Hartkautschuk mit Unter- lagen von Gespin stwaren oder Papier... Röhren aus Hartkautschuk, ohne weilere Be⸗

arbeitung. Andere Hartkauischukwaren, auch in Verbindung mit anderen sie nicht dadurch unter

Tan fnum mer.

2 8

utschuk⸗

Stoffen, soweit andere Nummern fallen. J.,)

(( Chirurgische Instrumente siehe Nr. 89195.)

Klingerit, Kesselbekleidungen, Dichtungsplatten, inge und anderweit nicht genannte Waren aus Asbest, Asbestpapier oder Asbestgeweben (Asbest— lautschukgewebe, Handschuhe, Kleider, Masken, Mützen. Schläuche, Schuhe gus Afbeftgeweben) alle diese Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere R

Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 25. April 1922 Berlin, den 22. April 1922. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Trendelenburg.

Do- Ver Mer hnawirn: ier or Tieren rm n m Reichsminister der Finanzen.

J. A.: von Brandt.

Betanntmachung.

Auf Grund des 52 Abß 2 der Verordnung über futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 21. J ⸗Nr. V3. M. 756 die Herstellung folg Mischung genehmigt worden: . Gewürzter M L*. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile:

Kohlensaurer Kalk,

Phosphorsaurer Kalk,

Wermutkrautvulver. Herstellers: Nährmittelfabrik

218

Bezeichnung: kohlensaurer Futterkalk,

Name des

Hannover. Berlin, den Der Reichsministe

J

21. April 1922.

3

Vr.

2. A.:

Niklas.

Bekanntmachung über Branntweinübernghme⸗ und Verkaufspreis über Essigsäuresteuer.

Auf Grund des am 20. April 1922 verwaltung gemeinsch werden in Abä . g vom 1921 folgende Preisänderungen bekanntgegeben: Zu Ziffer 1: Branntwein aus Hefebrennereien tritt an Ste igen Abzuges vom Branntweingrundpreise von

M *

von

; . a ö nderung der Befanntmachrt emher 1111781.

1. April 1922 ab erzeugten Mengen ein Zuschl Branntweingrundpreise vor

2. . 26 2. Für den in der Zeit v

E

Zeit vom 16. Mai bis 15. Juni

1922

8 CRRNXα] 2161 3 Jahresbrenn

231 z 3usck ö 311 Mranntweinarun ö 11 —1 Ulli k iLLnIIIBgBiiiii

6. Tr 1 11 M M für 1h! We

April 1922

Meine & Liebig in

r für Ernährung und Landwirtschaft.

ö . 168 der Monopol⸗ jaftlich mit dem Beirat gefaßten Beschlusses

4 **.

Weingeist für die innerhalb des Jahresbrennrechts II00 . für 1 I Weingeist. echts aus Mais hergestellten Brannt—

eingeist

Misch⸗ ender

Marke

e und

Sep⸗

lle des 150.4 ag zum worben,

inner⸗ zwar

dpreise

3. Der Uebernahmevreis wird für die nach dem 30. April 1922

. 4332 1 3 abgefertigten Mengen

um 20.4 je Hektoliter Weingeist

zräg ungen

erhöht,

m Q

Ermäßigter Verkaufpreis vom 1. Mai 1922 aß: Für den

Die

werden demnächst bekanntgegeben.

Die Essigsãuresteuner beträgt vom 1. Mai 1922 . a) für Cssigläure, die unter Anrechnung auf das Betrieberes!

b) für andere Essigsäure, insbesondere auch

für den Doppelzentner wasserfreie Säure. Berlin, den 22. April 1922.

über Ausgabe von

Mit Ministerialentschließung von

penn Branntwein in einer Stärke, von wen 93 Gewichtshundertteilen und um 40 4 je dettoll n Cen 896 wenn Branntnein in einer Stärke von mindesen 4 Gewichtshundertteilen abgeliefert wird. Di deten für Ablieserungen unter 80 Gewichtshundertteilen un in unverändert bestehen. bleib

Zu Ziffer In:

. zur Speiseessigbereitung abzugebenden 2500 4K für 1 hI Weingeist (Rohspiritus).

übrigen vom 1. Mai 1922 ab geltenden Verkausptes

oder Hilfsbetriebsrecht (5 162 des Gesetzes vom 3. 1922 RGBl. S. 405) in der Essigsäurefabrik zur steuerung abgefertigt wird... ;

Abril Ver . 1005 4 ür aus 24 ür den . 6 1500 9

f dem Ausland eingehende Ejsigsäure sowie f aus dem Ausland eingehenden Essig ...

Reichs monoyolamt für Branntwein. J. V.: Dr. Kaiser.

B..

Bekanntmachung *

Schuldyverschreibungen auf den Inhaber. ;

heute

3 ĩ ist genehmigt daß das Ueberland werk Oberfran

ken, A. G. n

Bamberg, mit 5 vH verzinsliche Schuldverschreibungen u den Inhaber im Gesamtbetrag von 35 Millionen Mark, um Stücke zu 10 000 M, 5000 Æ, 2000 , 500 4.

München, den 20. April 1922

und 6. 1000 4 un in den Verkehr bringt.

Bayerisches Stagtsministerium des Innern J. A. Graf von Spreti.

ü Mün

11

en

, - .

Doypel⸗ kronen

JI. Im Monat März 1922 sind geprägt worden in:

Hiervon auf Yrivat⸗ rechnung *)

von Reichsmür

Eisen münzen

. Fünf⸗ pfennigstũcke 6. 143

Berlin. ; . 56 Muldner Hütte. J Karlsruhe

* .

izstätten bis Ende März 1922.

Zink⸗ münzen

an

Aluminium münzen

Zehn. pfennigstũcke

M. . 2

Ein⸗

85 6 16 7 pfer nigstücke

F Swet⸗

vei⸗ Fünfzig⸗ pfennigstũcke

pfennigstücke H 143

Einpfennigstũch

609 78120 191 349 65 100 200 150 000 - 107 713 05 143 000

2596 927 40 4125 434 70 370 000

Summe 1 2 ge⸗

prãgt *) 1562 198 10

Tod FJ 7p

22052 215 40 ß7 80631

Ts d T dd

103 990 18120

2243 46280 15706440

86

Vorher waren 3.

415623 196 10

Gesamtausprãgung Hiervon sind wieder ein⸗ .

111 289 111 io on

55

6a 108 394

2 215

8243 462 80 2 391335 536 164 50

Bleiben 71456 575 6p

Is SS io X.

) 4 . J.

7 Einschließli Berlin, den 20. April 1922.

——

J D Fps DR T m

·

ch von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geüiefert

n

100 309 935,55

Hauptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. W

——— 2 m 4 e a ee ee . 0 .

5 a Reichsanzeiger

Sen

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 Teil 1 des Reichsgesetzblatts enthält

ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Aus— bildung von Kriegsteilnehmern zum Richteramte vom 19. April 1919 (RGBl. S. 403 ff., vom 12. April 1922,

ein Gesetz zur Abänderung des Weinsteuergesetzes vom 26. Juli 1918 (RGBl. S. 831), vom 12. April 1922,

eine Verordnurg zur Ausführung des Gesetzes zur Ab— änderung des Weinsteuergesetzes vom 12. April 1922, vom 13. April 1922,

eine Verordnung über das Inkrafttreten der Leuchtmittel steuererhöhung, vom 8. April 1922,

eine Leuchtmittelnachsteuerordnung, vom 8. April 1922.

eine Biernachsteuerordnung, vom 8. April 1922,

eine Sondersteuerordnung für die Einfuhr von Bier in die außerhalb der Zollinie liegenden Gebietsteile in Baden, vom

Mustern

Mustern und

90 * 1922, und

betreffend den Artikel 312 des Vertrags von Versail den Austausch der Ratifikationsurkunden, vom 3. April

eine Bekanntma betreffend den Beitritt Ungar; revidierten Berner internationalen Urheberrechtsüberei vom 13. Novemher 1968 und zum Zusatzprotokoll zu Uebereinkunft vo

eine Uebergangsreiseverordnung für Soldaten amte beim Reichsheer und bei der Reichsmarine

rlaß einer neuen Reiseordnung, vom 27. März 1922

Doll 2.

159

1in UI

bis

eine Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen,

und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 10.

1922 ö

eine Bekan

Erfindi vom 8.

23 den Schutz von wor MrirAnaftaMrt * CEliled Ausstellung,

ntmachung

, Warenzeichen

Bekanntmachung

eine

8. April 1922, Angehörigen Belgiens,

eine Steuerordnung für Einfuhrbier, vom 8. April 192,

eine Verordnung über das Inkrafttreten der Mineralwasser⸗ steuererhöhung, vom 8. April 19522,

eine Mineralwasser⸗Nachsteuerordnung, vom 8. April 192,

924

.

Berlin W., den

Postzeitungsamt.

es, und

m 20. März 1914, vom 31. März 192,

, e, eee, err, =

1922 1s zur nkunft

dieser

zum

d für

3 .

April worden. Lyzeum direktor

bestätigt

5. igen, 6

April

eine Verordnung zu dem Gesetz über Erhöhung von Zöllen vom 8. April 1922 (RGBl. J S. 386), vom 8. April Wee, eine Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes, vom 8. April 1922, eine Verorbnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ab— änderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGGBl. 1 S. 388), vom 8. April 1922, eine Zuckernachsteuerordnung vom 8. April 1922, eine Verordnung über Branntwein monopolausgleich, 8. April 1922, eine Verordnung über Freigeld, vom 8. April 1922, eine Verordnung über Vergütung des Kakaozolls, vom 13. April 1922, eine Verordnung über Aufhebung vorübergehender Zoll⸗ erleichterungen, vom 5. April 1922, eine Verordnung über das Inkrafttreten des Artikels des Gesetzes, betreffend Erhöhung einzelner Verbrauchssteuern, vom 10. April 1922, eine Verordnung über Zulagen für österreichische Renten⸗ empfänger der Unfallversicherung, vom 31. März 1922. eine Verordnung über künstliche Düngemittel, vom 7. April 19. 2 und . eine Verordnung über Wein, vom 13. April 1922. Berlin W., den 22. April 1922. Postzeitungsamt.

vom

Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe Teil II des Reichsgesetzblatts enthã eine Bekanntmachung über die Ratifikation der am 9. Juli 1920 in Aachen unterzeichneten deutsch⸗belgischen Vereinbarung,

n, Nummer 2

Preußen. Ministerium für Handel und Gewerb

Die Gewerbereferendare Göhler

un Berlin unk aus Berl Und R

aus Kiel haben die Gewerbeassessorprüfung bestanden und sind den Gewerbeaufsichtsämtern Solingen und Magdeburg 1 als Hilfsarbeiter überwiesen worden.

arbeiten worden. e.

luge

Der Kriegsgerichtsrat z. D.

Der ordentliche Profess Brockelmann in Halle a. S. die philosophische Fakultät der

Dem Kreis Tortmund, ist von uns unter dem 22. März Berechtigung zur selbständigen Aussührung von

Ministerium des

Dr. Müller in Magdeburg

Regierungsrat ernannt worden.

d

ssor, t. in gleicher Eigenschaft it niversität in Berlin verseß

Die Wahl des Studienrats Lindner an dem städtischer

nebst Studienanstalt in Bremerhaven zum Studien des städtischen Lyzeums nebst Oberlyzeum in Leer it

maro worden.

611

Bekannt Marksche ider

chung. Olbricht

m a

Fritz aus Ickern

11 8 1 .

Mark

Lildlẽl! Uebe:

innerhalb des preußischen Staatsgebiet

Dortmund, den 12. April 1922

Preußisches Oberbergamt. J. V.: Neff.

Brannhwe . .

vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. mit dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml.

September 1914

Fassung der Bekanntmachung S. 513) in Verbindung S. 221) wird hiermit: a) der Gewerkschaft Louise 11 in Senftenberg N. L. verliehen,

uise] das Recht erliehe zur Grweiterung des Tagebaues ihrer Grube Meurostolln erforderlichen Gemarkung Hörlitz im Kreise Calau, Kartenblatt 1 Nr. 542/51 und Gemarkung Meuro in demfelben Kreise, Kartenblatt 1 Nr. 168 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, bestimmt, daß bei der Ausübung vorstehend verliehenen Enteignungsrechts das vereinfachte Ent-; eignungsver fahren Anwendung zu finden hat. Berlin, den 19. April 1922. * 2 1 Namens des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Handel und Gewerbe.

ö

Die die

Parzellen

. 36

ö

Glogau, den 7. April 1922. ̃ Dr. Soetheer.

CC 2 * 35 2 * 7 Stadtpolizeiverwaltung.

Bekanntmachung. . zen den Kommissionär Otto Für sten. e Nm. von hier unterm 30. Juni v. J. Reichsanzeiger Nr. 155 für 1921 verfügte Hande untersagung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Könige berg, Nm., den 20. April 1922. Der Landrat. Jun kherman n.

== /

Bekanntmachung. . . Auf Grund her Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberld Personen vom Handel vom 25 September 1915 (H 6BlI. S. bl habe ich der Händlerin Anng Gau, geb. Schmidts Ber[lin, Willdenowstraße 18, durch Veriügung vom heutigen 9a. den Handel mit Metall wegen Unzuverlässigkeit in ben auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 15. April 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

J. V.: Froitz beim.

e , .

Sekanntmachnng.

Dem Lehensmittelhändler Theodor Seidel in halle, Streiberstraße 15, ist gemäß 1 der Bundesratsverordnung ym 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen es täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens- und Futter— nitteln aller Art, wegen erwiesener Unzuverlässigkeit unter sagt vorden.

Halle, den 22. März 1922.

Die Polizeiverwaltung. Döltz.

Bekanntmachung.

Auf Grun der Bundesratsvererdnung vom 23. Seytember 1915, betreffend Fern baltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird . 2 . 9. chat d Schmidt. Köln Friesenwall 23, kr Handel mit sämtlichen Gegenständen des täg“ lichen Bedarfs ing besonderg Lebens. und Futtermitteln, Tabak, waren, Wein und Spirituosen, Textil. und Papierwaren aller Art untersagt. Unter diese Untersagung faͤllt auch die Tätigkeit iz Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs betreibenden Geschäfte.

Köln, den 10. April 1922.

Der Oberbürgermeister.

N.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. ketr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom S 503), und der Ausführungsbestimmungen des Herrr Handel und Gewerbe vom 27. November 1915 wird . kändler Traugott Breuer und dessen Ehefrau, Narthba Breuer, geb orene Heinrich, beide in Reck⸗ iinghausen-⸗- Süd, Leusbergstr. 22, wohnhaft, der Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung entstehenden Kosten haben die Genannten zu erstaften.

Recklinghausen, den 5. April 1922. Die Polizeibehörde. Der Oberbürgermeister

J. V. Niemeyer.

Tstichtamlliches. Deut sches Reich.

Bei dem vorgestrigen Empfange des bevollmächtigten Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika, Alanson Bigelow Houghton, durch den Herrn Reichspräsidenten hielt der Botschafter laut Meldung „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Ansprache:

Ich babe die Ehre, in Ihre Hand das wodurch ich hei Ihrer Regierung als außerordentlicher und bevoll⸗ mächtigter Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika be⸗ glaubigt werde. Ich brauche wohl nicht erst auszusprechen, wie sehr ich die Ehre des mir dem Präsidenten der Vereinigten Staaten erteilten Auftrags empfinde,

281 01

6 5 8 J Bei außerordentlichen und

des

Schreiben legen,

von

ro5 M Ii CcCItKtIII

chen Deutschland und

Euer

dle ler

Freude,

3 927 Ausfüßruna ubhrung

ritet mir aber außerdem eine besondere zum Ausdruck zu bringen, daß

1 gu; ö 525 e., NMessnnag vr PSIrTTor ver nl ihm M zeisungen meinen versönlichen

1

* m IIb W n mentspricht, und daß ich mich in jeder Weise persönlich bemühen werde ein aufrichti wechsel⸗ seitiges Sichverstehen zwischer ellenz Land und dem meinigen versichert zu sein, daß mich

r h persönliche Beweg—

beizusü hren. Guer Gx ĩ iesem Punkte nicht amtliche, sondern zründe leiten und daß indem ich Hhzeiti ines Landes im Auge nden werden, diesen höchst erwü

Herr Reichspräsident erwiderte genden

Ihren Händen das Beglaubigungsschreiben dem der Herr Präsident der Vereinigten ls außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter beglaubigt. lichen W danke ich Ihnen von Herzen. ich davon Kenntnis genommen, daß Ihre Regierung auf eine Stärkung de freundschaftlichen Beziehungen den Vereinigten S ten vr Amerika und Deutschland sowie auf die Wiederherstellung und Pflege zwischen . Staaten bedacht ist Sie versichert, daß ich und he Regierung von den gleichen Bestrebungen geleite sind und tun werden, was in unseren Kräften steht Ihnen Ihre Aufgabe zu erleichtern und sie zum Erfolg zu führen. Eine besondere Freude haben mir Ihre Worte bereitet, daß Sie der Erreichung des Zieles, Ihnen amtlich gesetzt ist, auch ein versönliches und rein mensch⸗ S sein, daß

3 Sie können überzeugt ht nur bei allen amt⸗

Interesse entgegenbringen S Bemühungen freundlichen Widerhal

ganzen Deutschland finden und Sie hier daß

ichen Stellen, sondern im em aufrichtigen Wunsche jedes Einzelnen begegnen werden,

ngen geistigen und wirtschaftlichen Bande, die ununterbrechen über

n Ländern bestanden

Deutschen Reichs

Ich freue mich, aus zunehmen, mit

1 91 26 Dläüdien Don da meriid

was gen entgege

* Sie als

8. 8 w ĩ Fur FShre sreund y; aroßer Genugtuung 611 891 l Enuug lung

2182 244 ö ö len Staaten von

X; 2 * rr AMA Einrernehmens

gulen

alles

die

ein Jahrhundert hindurch zwischen den beide ben, erneut und befestigt werden. Im Namen des

heiße ich Sie, Herr Botschafter, berzlich willkommen. Der Reichskanzler Dr. Wirth hat im Anschluß an einen Besuch des Reichsministers Dr. Rathenau bei dem italienischen Minister des Aeußern Schanzer dem Präsidenten der Konferenz de Facta laut Meld ung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, solgendes Protest sch reiben übermittelt: . Genua, 22. April.

brei In mitgeteilt wurde, in

. . 6 bezug Wendung „alls

die uptungen)

9 mich

R Dee

Sollte dieser Ausdruck wirklich gefallen sein, so sehe ich n ugen, entschieden Einspruch gegen eine eidigende Anschul digung zu erheben, durch einem besonders festlichen Tage der Konferenz der von Ihnen, Prösident so nachhaltig betonte und so tatkräftig vertretene Geist vo Genug am schwersten verletzt wird. ö

Genehmigen Sie.... Wirth Das oben erwähnte Schreiben des Präsidenten der fran⸗ sösischen Delegation Barthou an den Präsidenten der Kon—⸗ serenz de Facta lautet, wie folgt:

Herr Präsident! .

Ich kenne bisher den Text des Briefes, den der deutsche Reichs. an er heute Eurer Exzellenz übermittelt haben muß. nur durch die Presse, die ihn von Herrn Rathenau erhalten hat Trotzdem möcht. ch Eurer Exrzellen; unverzüglich von dem ausdiücklichen Vorbehalt Mitteilung machen, zu dem mich das Dokument veranlaßt, das, alls der Wortlaut, wie es den Anschein hat, authentisch ist, unzulang⸗ ich ist.

Die deutsche Delegation stellt den deutsch-russischen

ertrag als berechtigt hin. Die französische Delegation ist der 2. ö . 1 72 9 1190 Ansicht, daß. Jesehen von anderen vertraglichen Verpflichtungen

5I9 Die

Deutschlands, dieser Vertrag die Grund sätze von Cannes verletzt. Indem einerseits die Alliierten feststellen, daß der deutsch= russische Vertrag den Geist des Vertrauens zerstört, der für das von der Konferenz erstrebte internationale Zusammenarbeiten un⸗ erläßlich ift, sind sie einstimmig der Ansicht gewesen, daß es mit ihrer Würde unvereinbar sei, mit den deutschen Delegierten in der russischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die deutsche Note legt den Brief vom 18. April in ganz unzulänglicher Weise aus. Es ist hier nicht der Ort, auf die Llügenhaften Behaup⸗ tungen der deutschen Delegation einzugehen, die durch die lovale und aufrichtige Haltung der einladenden Mächte ohne weiteres wider⸗ legt sind.

Ich bin überzeugt, daß Eure Exzellenz ebenso wie ich der Meinung sind, daß es nolwendig ist, die Leiter der Delegationen, die unter Eurer Exzellenz Vorsitz die? vom 18. April unterzeichnet haben, zu einer Beratung ih geschaffene Lage zusammenzuberufen. führen soll, müßte sie in allerkürzester Frist stattfinden.

Ich bitte Sie. Herr Präsident, die Versicherung gezeichneten chtung genehmigen zu wollen

Louis Barthou.

Wenn die Beratung zu etwas

-

und 60 deutsche 5 Durchführung eine Bedingung zur Beibehaltung des Aufschubg * 1 Reyparationskommission antwortete beiden Schreiben wurden in der Presse veröffentlicht Regierung hat jedoch am 15. d. M. die erste der monatlichen Zah⸗

Reichs gesetz b

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Rechtspflege und für Volkswirtschaft hielten heute, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Verkehrswesen, für

für Volkswirischaft halten heute, morgen und

e U

Rechtspflege und 3 . * . am Mittwoch Sitzungen.

, M. 822 Die Note, die

ignatarmächte auf bie Note der in Genua vom 21. April 1922 als Antwort an den Präsidenten der italienischen Delegation ge⸗ richtet haben, hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehenden Wortlaut: Genua, 23. April 1922. Herr Prãsident!

Die Unterzeichneten bestätigen den Empfang Ihrer Antwort auf die Note vom 18. April worin Ihnen von dem Standpunkt Kenntnis gegeben wurde, zu dem sie sich gegenüber dem Vertrag zwischen

ussischen Delegation und der deutschen De egation gezwungen gesehen haben. Sie stellen mit Genugtuung daß die deutsche Delegation der Tatsache Rechnung trägt. daß

der Abschluß eines Sondervertrages mit Rußland über zum Tätigkeit

gebiet der Konferenz gehörende Fragen es unerwünscht macht, daß Delegatton weiter an der Erörterung der Bedingungen eines Abkommens zwischen Rußland und den verschiedenen auf der Konferenz nen Ländern teilnimmt.

Unterzeichneten würden

dtele

wp *

2 Die es Ihr Brief enthält jedoch gewisse Behauptungen, zu deren stellung sie sich verpflichtet fühlen. *

ha egation zum

sich die deutsche Del

Mitglieder der Delegationen der einladenden Mächte die Pri großer Schwierigkeiten abgelebnt hätten, welche die von ih verständigen in London aufgestellten Vorschläge für De schaffen haben würden. Die unterzeichneten Vertreter der Mächte haben bet den Mitgliedern ihrer Delegationen Nachf angestellt und haben fesigestellt, daß nicht der weises für diese Behauptung vorliegt.

Die Mitglieder der deutschen Delegation haben sich bolten Malen mit Mitgliedern der Delegationen der einladenden Mächte getroffen und unterhalten. Sie haben jedoch niemals zu ver⸗ stehen gegeben, daß die Londoner Vorschläge keine geeignete Basis für die Konferenzberatungen seien und daß die deutsche Dele⸗ gation im Begriff mit Rußland einen Sondervertrag abzuschließen Die Behauptung, daß die offizissen Beratungen mit den Russen die Anerkennung der Schulden Delegation der Gefahr aus gesetzt hätten, sich einem für Deutschland unannehmbaren und von der Mehrheit der Mitglieder der Kommission bereits gebilligten Ent⸗ wurf gegenüberzusehen, ist gleichfalls unbegründet. Kein Entwurf wäre von der Konf angenommen worden oder hätte von ihr ingenommen werden können, ohne die volle Möglichkeit seiner Er⸗ orterung in zuftändigen Kommissionen und Unterkommissionen zu geben,

* I 88 52 * Schatten eines

zu wieder⸗

*

erenz

. den nd diesen Ko 16 1 Unterk jssionen war und diesen Kommissionen und nterkommissionen war Deutschland auf dem Fuße der Gleichberechtigung mit den anderen Mächten vertreten.

Ein Irrtum über die Tragweite der Sachverständigenvorschläge oder eine falsche Auslegt der offiziösen Unterhaltungen mit stussen hätte wohl das Verlangen nach einer eingehenden ? mit den Kommissionen der Konferenz rechtfertigen können. können sie in keiner Weise das verfolgte Verfahren rechtfertigen, die Unterzeichneten können macht, auf diese Weise mit

137 L

dem für die Wiederhersiel lewaler Zusammenarbeit so sehr Möchten zuz Die gie runge st im mungen

Un n rũcklich

ichtig anzu

trägen

r den. der Zwischen fall soll jetzt sehen werden.

Bene hmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung .

(gez.) folgen Unterschriften

Note

Die Reparationskommission hat eine öffentlicht, die der „Agence Havas“ zufolge lautet

Nachdem die deutsche Regierung im Jahre 1921 Summe von ] Milliarde Goldmark gemäß dem Zablun 5. Mai bezahlt batte, hat sie am 14. Dezember einen nachgesucht für die Zablungen am 15. Januar und im gleichen Zahlungs plan vorgesehen waren. Die kommission hatte Cannes am 13. Januar gefaßt, auf Grund welcher Deutschland vorläufig,

in

endgültig

Aufschub unter folgenden Bedingungen bewilligt wird a) Während des vorläufigen Aufschubs sollte die

gierung in Auslandedevisen alle zehn Tage einen Betrag von

1m 111

31 Millionen Goldmark zahlen. Die erste Zahlung sollte e 18. Januar erfolgen.

Die Leutsche Regierung sollte innerhalb 15 Tagen der Kommission den Entwurf von Reformen mit geeigneten Garantien seines Haushalts und seines Geldumlaufs vorlegen ein voll⸗

stänriges Programm der Barzahlungen und Sachleistungen für

das Jahr 1922.

c) Der vorläufige Aufschub läuft ab, sobald die Kommission oder die alliierten Regierungen eine Entscheidung über das in b) erwähnte Programm getroffen haben.

Auf Grund der Bedingungen unter b) hat die deutsche Regierung der Kommission am 28. Februar 1922 esne Reihe Dokumente vor- gelegt, auf Grund welcher die Kommission am 21. März eine Ent scheidung getroffen hat, durch welche Deutschland für die Zahlungen und Sachseistungen für das Jahr 1922 ein Aufschub bewilligt wurde, dessen Beibebaltung von der Erfüllung einer Reihe von Reformen abhängig gemacht wird. Diese Enischestung bat auf Grund des Ab, satzes ) den vorläufigen Justand der Dekadenzahlung beendet, bei dem Teusschland dem 18. Januar bis 18. März 1922 sieben Zahlungen von 31 Millionen leistete, die zufüglich der vor dem 8 Januar erfolgten Zahlungen den Gesamtbetrag am 22 März 28 948 920 49 Goldmark An Stelle des Spstems

bringen. ( Dekadenzahlungen wurden solgende Verfallstage festgesetzt:

ny io 11 1X

auf

der

ver⸗

Februar, die Die Rexarations⸗ eine Entschließung bis die Kommission über den deutschen Antrag Beschluß fassen konnte, ein

Carr Wo deutsche Re⸗

18 9651 0.51 Goldmark an 15. Apr 1822, 50 . Gold · mark am 15. Mai. 50 Millionen am 15. Juni, 50

Millionen am 15. Juli, 59 Millionen am 15. August, 50 Millionen am 15. Sey. tember, 50 Millionen am 15. Oktober, 60 Millionen am 15. Novembei Millionen am 15. Dezember 1932. Am 7. April hat dit Negierung der Reyarationskommisston betreffs der Nerormen,

geantwortet; jedoch befriedigte dieses Schreiben nicht. ihrerseits am 13 April. Die deutsche

1

lungen geleistet, die in der obengenannten Aufstellung vorgesehen sind.

30 Teil J des latts enthält die neuen Reichssteuergesetze nebst deren Mantelgesetz. Die als Sonderheft des Reichs⸗ gesetzblatts ausgegebene Nummer kann zum Preise von 15 Æ bei jeder Postan stalt bezogen werden

Die am 22. April d. J. ausgegebene Nr

Nebersie

ht üb ie Finanzgebarung des Reichs.

Allgemeine Finanzy Steuern, Zölle. darunter Reichsnotopfer) Schwebende Schuld..

Fundierte Schuld

2 899 736 1 7 824690

2 798 590 4609 020

6 chuld . = Zinsen für die schwebende Schuld Zinsen f E fundierte Schuld

zetriebsverwaltungen. st⸗ und ⸗Telegraphenverwaltung:

683 *

819 288

7 2 24 mithin Ablieferung

Zumme der Ausgabe zuld betrug an

isungen am

15 Ayr

Aufkommen nach geleisteten Ausgaben. zwebenden Schuld

und sonstige?

verursacht

durch

far Mer fur nepa⸗

Statistik und Bolkswirtschaft. degung in Preußen in den 919 und 1920.

die hypothekarische

Belastung des

vor

ihrend der Kriegs zes allmählich

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a etreten ; ) *. 39 wear Ir om Und die vorlausigen vor sMHIuIbͤlr r 181 11 verschuldung von 1919 au .

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1920 ver

iger ch im preußischen

der Neberschuß

ũberhauyt

auf 1920

Mark, d. i. um . ;

n um 106567 Milliouen Mark, d. i. um über ein Vierteh, hältnismäßige Zunahme der Neueintragungen ist 2, o/s9 erbeblich stärker gewesen als auf dem Die gelsschten Posten baben im Stadtbezirke

bezirk um 2I.5 o zugenommen. Der Jahreti

5

vpothekeneintragungen über die du chungen ist . ee, ber 26 sebr zeblich gestiegen, und zwar insgesamt um über das , 2. 1 eg telget ung er streckt sich sowohl au die sesdtijchen als auch auf die ländlichen Bezirke; sie beträgt in den Städten 181. o, auf dem Lande dagegen 123, o. Die erneute ver hältnismãßig bedeutende bypotbekarische Mehrbelastung des SGrunt desthz⸗ darf aber burchaus nicht als Beweis für die ungünstige Lage der Grundbesitzer gewertet werden. Die andauernde Geldentwertung und in deren Häerolge die' stäͤndigen Preis. und Lobnerhöhungen ermöglichten es pielmehr was ja auch schon aus der wenteren Zunabmę der Loöschungen tenlweise hervorgebt und in den Berichten mancher Amts. gerichte ausdrücklich bestätigt wird vielen Gꝛundstüũckseigentümern, äst ze Hypothetenschulden abzustoßen. Wenn trotzdem eine erhebliche buchmäßige Verschuldungezunghme eingetreten ist, so findet dig le vor allein ibre Erklärung in der durch den niedrigen Stand un sezer Valute and dessen Foigeerscheinungen bedingten Eintragung hoher Beträge bei Neubauten, Umbauten, größeren Jieparaturen, geschäftlichen Neu⸗ anschaffungen, Ergänzungen des lebenden und toten Inventars, beim Besitzwechsel sowie bei Erhaue inan der sebungen Auch zur Deckung Don Steuern und in der Absicht, späteren Steuern mit Schulden entgegenzuwirken, wurden gelegentlich Neueintragungen dorgenom men. Schließlich ist die Hypothekenbewegung in manchen Gebieten auch wesentlich durch Kreditgewäbrung an gemeinnützige Siedlungsunter. nehmungen 19 worden. Im Kreise Niederbarnim gelangten beisrielsweise 3 Millienen Mark durch die Neuenbagener Bau. genossenschaft sowie 1200000 A durch die Sie dlungegesell ichaft Niederbammim, G. m. b. H. zur Buchung, und im Landkreise Walden burg wurden nach Löschung von 6 Millionen Mark zuerst 10 Mil. sionen Mark und dann noch 3 Millionen Mark für Bergmanng. wobnstãtten eingetragen. ö