5 531 M . Satz 3 fallt weg. Bekanntm ach un . ua R 2 i Verbraucher ö . . 2 1353 . J . 6 13 ö. m 583 An. 1 und im S 533 Abs 1 falfjen die Word und R. ; 1 uhr meldepflichtige Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen . Für Steinkohle, Pechtohre und Braunkoßren⸗ I Fa En muß e 1, Ziffer 1 und Y, keine Anwendung. Gs genkat bie Bekanntm r . § 186)“ w öd 2 bet: eit g 5: lieferung ** we er e nne rbtiche Monat zurfckzuerhalfen, so sind * nicht zurückerhaltenen engen fte aus dem recht srheinischen Bayern und f ũr einschlagige Mitteif aun des Hauptlieferers. 6. . h etreff⸗ die A he ; 459 r 1 ö 44 Im 5 532 erhält Abf. 2 so n Husag; arbraucher von Kohle un ritetts. in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen Ihm ische nach Bavpern gingefütrte Kohle: 3. Die nachträgliche 1 eldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt⸗ ent ffend ö n e , . chu j „sowie Sausgewerbtreibenbe und Hhre Arbeitgeber oder Nuf⸗ Auf Grund der 85 1. 2, 6 der Verordnung über nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verbrauch verrechnet werden. Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts., findenden Lieferungen ist in Za geregel. auf den Inhaber durch die Stabt K forzh eim.
ö ** i . 2 — 36 Hi6 86 7 ( 1 8 . 53 * ö ] si 1 J ie Rü . be e ĩ ene de ⸗ ini — ö a9 Mi ' zndwigs 366 3 S zꝛahnei 1st traggeber, die den auf Grunb der 8 166 bis 486 erlassenen Vegelung des Verkehrs mis Kohle vom A. Februar 1917, , i sich auch auf die Rückgabe entliehener melde re, m, . ern, Miinchen. Tuhn igstraße 16. ii n. Der Stabt Pfor heim ist durch Entschließung vom pflichtiger Brennstoffe. A Für gteinkehle) des Deisters und 2 , , y. Heutigen im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz
— 1. — 7 8 1 Strafbestimmungen zuw ide rhande n. der S5 1. 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines 1 e nend san nr ber , dan benen * 5 5 . 1. Anf d Anträge, die diese Ber P / * 8er 2 * ö ** . “pZC ( 55 * 4 3 . n 5 * er de da * 06 el ten J * * 11 ] 8 n * * rage 18d 2 e diele k 3 . m * i .
Artikel v Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 3 3. Der Empfänger oder Rüge mpfãnger Fein der . t x * ö umgebung (Obern irchen, Barsinghausen, t oe! n, r. . e . . ; Bekanntmachung betreffen, r. und dem Ministerium der Finanzen die Genehmigung zur Aug⸗ arenen her die Rersche ng der anz öl ind der S8 l. 8. ind h hene n grdr, g, ä ehr . uch d f dn gener nt, baren anche Retecmngbsteße far die Er aänkchlenghben des Kohlen bene Berl nm an den Reichökenimissar für di⸗- he dan mn, g mn men, Schuldverschreibungen auf den gewerbtreibenden, die beim Inkrafttreten dieses Dene, deneits kunftspflicht vom 12. Juli 1917 sowie der Verordnung des d, K k . ‚ 1 * 2 — 9 — ö 6 ö Besitzzm ch d . und Erlöschen einer Firma Inhaber im Nennwert von 20 000 909 . zwanzig
elbe fre 8 en weorrrr en vorstebenden Vor ** 8 . utsministsra * * . rd fran f ox ; ð ö nir 6 . * 26 4 8 — ö Be * , 2 9 36 *. . 8 e. . 4 4 ö — 6 * 9 ** 1 le nir Mi . = R. 4 *)
. . , . . * 3 . Reichs wirtschaf Iministers über die Veröffentlichung der Bekannt⸗ ö ta Ftir Saarkabte: r sind dem Reichs kohlen kommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und Millionen Mark — sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zint sechs Mongten nach dem Inkraf tire 4 e Ge det vom Ober- mad ung des iche t ammissars für die K zhle ro erteilnng vom S4 Nachprũfun g der Angaben. ö . Kohlenandgleich Mannbeim, Par kring 27129 der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen scheine erteilt worben.
15 Deongdle * 9751 ken dies meer 1 =. 81 6 1*3* r 9 eg 863 . 6 1 * . 8 . 9 G.. ** . n,, e gez. 1. . . 1 . ö F 28 versicherungsamte genehmigt werden. Die Gene bim igung darf nur d ꝛ 2 1 uf RGB. 9 9 sowie ie X , , Der Meldepflichtige hat fortlaufend liber Zufuhr und Verbrauch 11. Für die ECrsatzbriketts girt als Amtltche R ꝛrteilungs ! 8 14. Verwendung von gawerblichen Kohren für Karlsruhe, ben 3. Mat 1922
1 2 58 e w mr nr ĩ . . 1 * ‚— e R 1 em te 19 4 1 9 9 15 5 . j Fit m ff ge Kie Sorte . IMIcher ; 46 ö. 8 z 77 5 *r ) ᷣ * 1 2 ae. . . 3 3 . 9 . 3 ; * 7 i ö 18482 z 2 — durch die Beschlußkammer und nur dann bersagt werden, wenn die ? eich kommißars für die Kohlenverteilung, be reffend Ver⸗ an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in soscher sftelle Abteilung V des Reichs kommissars für di Kohlenverteilune andere Zwecke. Winisterium des Innern. e 9. 1
Bestimmung den gesetlichen Borschriften nich: engt. Die Gründe öffentlichung seiner Pelanntmachung vom g. Februar j9g27 ese Buch n führen daß, ein Vergleich der Buchungen mit den Berlin M. 62 Wichmannftraße 19 Es ift terboten, meldeyflichtige Brennstoffe, die fir den Betrieb Der Ministerialbirektor 2 B III bDerb 1, elbe 9 21 nslosse, e E riet 6566 ; ) 66
Versagung sind mitzute len Reichsanzelger Nr. 44) wird bestimmt: Beständen jederzeit möglich ist. 2. Fi als böhmische Auglandebrennstoffe sieße 85 vi ; 64. der Versagung gute ; 9 l . ñ lederz glich i : 12. Für andere als böhmische Auslandsbrennftoffe siehe 8 s, Vr. eines gewerblichen Verbrauchers bezogen sind, einschließlich der Bun ker⸗ Leers.
d 9 ö . Gegen die Versagung findet di woerde an die oberste Ver
«1 94 8 1 36 * 6 4 . * 3 ͤ 1 „hlIer Shang (Geo J Dogs 5 KRäà 1ss nr z ö 8 oJ ö SI. Meldepflicht und Zeitpunkt der Me ldungen. §S 5. Meldestellen. § 7. Bun kerkoßbren loblen, ohne Genehmigung des Reichs kommissars in den Handel zu . bringen oder für Haugbrandzwecke abzugeben nder zu verwenden.
waltungsbehörde statt. ? ö ur v . R . Fr eine Swvästem =. . Statuts gilt 5 466 Satz 351835 1. Zu melden sind alle aus dem ergwerksbetrieb stammender IJ. Meld sind zu erstatten: ürf 6 64 en Für eine spaätere Aenderung des e us gi tz Satz Sbhis . , n. 99 . ener Meldungen sind zu erstatten: 1. Bunkerkohlen dürfen nir auf Grun? bon Meldekarten ge⸗ D J . de 8 Reichsversicherungsordnnunm in der fung dieles Gesetzes einhermischen wie eingeführten Stein kohlen und die daraus hergestellten 1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berli liefert werber emen ten §S 15. Neue meldepflicht; Betrieb Pie von heute ab zur Ausgabe s'langende Nummer 33 . . ö . ö . , , 2 . ' . 3 ö ł⸗ Me 6 kor ine Er die J ent un in . 1 efer ) ö * 8 5 J 1 6 989 *8 ö . . 6 2 * — 1 57 * 4 . ö 1 spreche nd Brikerts einschließlich der Ersatzbriketts, ferner oberbayerssche Pech⸗ und zwar in zwei Ausfertigungen: 2 Zur Men zerpffichtet sind alle ten — ; 1 e ble wee ehh , d,, Teil der Reiche ge etzblatts enthalt no mn zwel gUlisserigung . = Mtr * 21 dim rpffich te 18 alle imttfelͤßaren gieren NMerng eI[ldenfsicktiaas Ma dür fer Gen n z — 77 21 — * . . . 1
. zur, eelrung berplchtet sind alle unmittelbaren Lieferer von „eue, meldepflichtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, das Gesetz zur Sicherung ber ärztlichen Versorgung bei
83 . t
. iden- nnd SFinterbsiebenenverssche ö . ? se für ben Heßrehkaar 5 Meldepffich tigen zustnd = der die Hen ob lenper! J ö . 9 ] ft Reis C. Invaliden nnd int sebenenhersicherung einschließlich der 8 rikettspäne und Brikettabrieb Meldepffichtige 2. an die für den Betriebzort des Meldepflichtige n zu standige Bunkerkohlen oder die Bun kerkohlenberbraucher mit eigenem Kohlen⸗ nachdem sie von der Kohlenwirtschaftsstelle oder dem Reichskohlen⸗ den Krankenkassen vom 20. April 1922 21 J 11 ? ird. ö , n ö ⸗ 8 6 4 66 1 11* * ö [I. * 2, ; das Gesetz über Wochenhilfe und Wochenfůrsorge, vom
kohle, böhmische Stein⸗ und Braunkohle und Braun kohlenbrikeiss
n kel VII. Brennstoffe) Kohlenwirtschaffs⸗= Landeskohlenstelle für das besetzte westliche lager kommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind. une , . ; - . . ; ; . - Henin , , fir Freifteet S sen f Aff f k * 2644 . ö
tcherungsordnung wi 1 2. Meldepflichtige Br ff en im Juli 1922 nur Gebiet s. Ziffer III, für Freistaat Sachsen s. Ziffer IV; 3. Die Meldungen sind zu ersfaften g 20 ANAnril 1975
nur ; . § 16. Strafen V. April 1922,
bezogen werden, wenn der gewerbliche Verbraucher bezüglich dieser 3. an die unter Berfickfichtigung der Herkunft der meldepflichtigen an den Reichslommissar in doppelter Ausfertigung J 3 . sti ngen der vorliegenden Bekanntmachung im Brennstoffe zuständige Amtliche Verteifungsftesse siehe 5 6). Bestellt an die Amtliche Verteilungsstelle, sieße 8 5 ziffer 3 Iumiderhandlungen gegen diese Bekan stmachung werden nach . 8111 ; .
ha e ö . . ; —; ) s 12 ö . ; =. . ! * = * = Ren en iin, da ien ist. der A1dephichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher . 3. an die für den Betriebsort zuständige Lanes Hhlen ; ekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefäangnis bis der Invaliden ur
das Gesetz über die Unterstützung von Rentenempfängern
ind Angestelltenversicherung, vom 2 April 1922, lle die diese Amtlichen Verteilungsstellen Kohlenwirtschaftastelle, sehe 8 . J, Ziffer 2 einem Jahr und mit Geldstrafe bis ju zehntausend Mark oder Ms Göesetz über die Heranziehung der Frauen zum Schöffen⸗ für die im Abf. 1 Nr. 1.2 m lichtigen Verbraucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben karten einzusenden; 6. an den Vorlieferer des unmittelbaren Lief, mit einer dieser Strafen, bei Fahrläafsigleit gemäß 8 3 Ahs. ? der und Geschworenenamt, vom 25. April 1922,
erer 65 * kohlen. . r ö . h,, vom 12. Juli 1517 mit Geldstrafe bis das Gesetz über Versicherung der Haus gewerdtreibenden,
9m Mun ker kohlen sterf 3k dreittausend Mart be ? ö 120 9 15 ce
,, ö . nder an die Bunkerkohlenstell 9 74 . ö Ire ra . im Falle des vorsätzlichen guwider vom XV. n , und K . . r Reichs arbelts minister lann mit 3 zleher von Erfatzbr eite 8 ollen kohl und Magere formbr ker z ah 3 immitkelbar bez men . ö d die . . 85 8. Art der Meldung bandelns arf Einziehung der Brennstoffe erkannt werben, auf die sich vom 6 , ,, uber die Anlegung von Dampfteffeln, allgemein oder in n zelnen Vezirken Der. gesehen werden, alsdann gelten die Bestimmungen über Aushilfs, karten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, soweit es sich Um Meldungen, die mit deutlicher rechtzherbindlicher Namens die Zuwiderhandlung be ieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ J
en n ö 2 2 — z . ? 1 1 2 . z J s Ter 2. rferr? 15 6. Sen 134 — 54 6424 ie h lit J 16 . Ne i 192 Rn nach 83 in Bayern, Württemberg. Baden und Hohenzollern gelegene Betriebe mterschrift (Firmenunterschrift) des Mesbepflicktiaer bersehen sein nicht. Berlin W., den 5. Mai 1922. eldu Postzeitungsamt. Krüũer.
Brennskoffe den Restimmn — Diellnstoslsse den Bestimmnu ;
( ) Bot . 1114 111i nn bin init 1 1 Mels h ; Meldepflichtige Brennftofte dürsen im
— ; Narren, , ᷓ mi n n. zuli an einen Vertetlungs lo md an all 3 ö I 1 ⸗ Personen“. werden, wenn dem Lieferer HVändler im Junk d N
Reichs versichernna3nurgnrt 51 ö a * , , r ; Reichsversichernnasor . erhält fo gende 9 orfe f se Brennftfoffe vorgelegen 9 pflichtige be mehreren Tieferern . 2 L ö 6 1 Dit 11 — enge 3161 1. ö 16 96 1 ð 11 — 1 L111,
die orsnunadm ste . 84 eferer Ses Mererer Ki, arten Ker * die ordnungsmäßige an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde— ist ieferer eine besondere
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55 an jo8en reren ul l an jeden
119* 11
bedarf sind in der Zeit and an di ic zerteilungsstelle München, um die im ssen, dürfen mm auf amtlichen Junimesbefarten rstattet werben. 5 17. Wirt 18 99 — denn erg , e . g ; 5 . . Wirkung unterlafsener Meldung . z in den Kohleng i6gleich Dresden (siehe helkrevfff ge bef der zu ffn? igen Orts Kreig. oder ez irkfg. ö ö . . 3 I 9.
1 —1 e. (. ; , . . 3 e IsBarvff ß 7 7 J kRrem Monat darf nur eine en 9 § 6 Ziffer 6) z1 zwar mit der Aufschrift Auslands ⸗ ohlenstelle, beim Fehlen einer solchen de zn n Koblen⸗ Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht u gsorbnun 11 en Anus s rern g ö . rr. 9 wirfschaftsstelle n. § 5, J, 2 bezießen kann Diefe Stellen sind be, istge t genügt oder falsche oder unvollständ in Angaben macht,
der Hestraftung gemäß g 16 zu gewärtigen, daß er von der Preußen.
ausgeschlossen wird
. an e ae run gsordnun 933 28 zBSfYzR . . Außerdem ist ne befondere sechste Meldekarte mit der Auf⸗ rechtigt, füür die ; 9 erartenhlocks und Einzelkarten eine Gebühr zu DIireibendbe ö 8D ** ** 1868 * Ig 81 a . Ref. 110 * 18aFahr- n den Gohlenaitänleik ves rBę Be Ti Mezi 96 gemäß 8 * II III 77 1IV n d 597 6 ; ch . . z andstohl 91 den Kol nalsgli d re den hon den⸗ il he n. ir Hezirt Jgemgan ), 7511 1 V Ind Vefte ö 2 . 4 ; ; 2 fn ne Bernet Rr, gear EI Ker k ; ⸗ 1 24*. ö 5 97. 8 f 2 . ö M e E 1g 1 9 flicht t si J gem 1 bl che n nigen Verbrauchern zu enden die nicht in Bayern, Württemberg. Feben Farten vorge seben M ch 1 etwa noch wet fer erforderlichen d z 23 n Fry ** . tre f 6 n 1nt st erium d ‚ 8 nner n. i 3 . 181 1 Ee n. **
hen Ferfenh ie seit d Baden und Hohenzollern shhre Verbrauch telle haben, und ohm PMeldekarten (fieße 8 5, 7. 3 und sind dort erhãstlich ] pie, &. 3 un 4 e,, Jan — Das Preußische S aatsministerium hat den Landtagtz⸗
7 1 1 . 6 oder neben dentscher Kohle, von einem deutschen . ein Me heyflichtiger Petriebe an verschiedenen Orten ober i, a,,, a . in Kraft abgeordneten Arbeitersekretär Gronowski in Dortmund zum n verschiel , . „e gleichen 'rtes, so müssen für jeden rin, den e ner, . . Oberpräsidenten der Provinz Westfalen ernannt. Teder Mestepsichtige kat bie ir ibn in tage kommende ö ö fin die Kohlenvertellung. Das Preußische Staats ministerium hat auf Grund des braucher grurve. Rüchseite der Karte durch Durchfreuzen! kennt., — 2 2 des Landes verwaltungsgesetzes vom 39. Jull 18533 (G. 2. pflichtiger nach der Art seines ge. . S. 195) den Regierungsrat S chiering in Potsdam zum Verßrauchergrnnven geßort, zweiten Mitgliede des Bezirksautschusses in Potsdam ernannt.
we ber vesentlichst .
ichs arbeifs min fer 11
erbrauchsstelle im
11 . * 8 8 2 2M. J . Reedereigesellschaft
1
7 ) 3
bestimmen., eit Förer aim eas, zer ae, *. 8 Ga. ear. 9a. . . 2. r Ausgleich Mannheim (siehe auch 5 6, 7a) 3 fenden, auch wenn sie Arbeitgeber zu erfüllen Prerscha ten und werbände (z. Sasa , Raben? keine Probukte ber Rhemsche lenhandels⸗ und Reedereigesellschaft verwende Diese besonde sechste Meldekarte ift in den Melde. kartenheften enthalten, die bei de etreffenden süddentschen Ver⸗ , , , , x . . e 6 r ;. J 962m — . 16 15 im zusassie mehrere Berbraucergruppen zu Snrchfren z ; Mi 1 ĩ 67 5 ᷣ waltungsstellen nach 85, 1, 2 oder ihren Unterstellen erbaltli, find Es ist umulässig, Verbrauchergrupr trchkren zen. Ministerium für Volo kswohlfahrt. f zesetzten Gebiets haben a . — Fille ber Gern n n, , Em n 9 M 2B. Ayril bis 29 Anrit 190 . * s 7 . . 38 . ** nn,, 2. ̃ H der Woche dom B. April bis 29. April 1922 auf Grund der Bundesrats verorbnung über Wohlfahrts⸗ ine sechste Mel eka durch Li 1 ze während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sam mlungen und Werbun gen von Mitgliedern. I — ——— — — — — —— —— . e m, Zeit und Bezirk 1256 Mh. oder 6122 heat. seweit sie selbst Cringte Ke 1 n ,. 14 ben mne Zu fordernder Wohlfahrtazweck r, , in denen das Unterneb men gesetzt Bri als Vepntattohle und zur Aufrechferbaltung ihres zer in Stelle der in 5 5, ], 2 erwähnten einen „eitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird é Unternehmers JJ f i 1 L. ; 6 1 betriebs r lech f pe rana ; . trie . ; n a 9 Vetrieb zustãndige Gewerbe 1er ben wurde J ö cher te E Dog 1. — . . 8 — soslen ausgefũůhrt wird Schlu sorschriften eigener Kokereien (mit oder Nebenproduktenanlagen) ztsan den. ie von dem Sächsischen Landeskohlenamt ; ; ! Artikel X . ode ri kefffapriken * l 1 (pe in ** 1 bw ) fler usgegebenen Meldekfarte . Di l durfen nur dSurchlo NMesdefarfem FeRefern Verein chrisilich⸗deutscher Iugem Zugunst seiner Auf . Very 13 x ö 5 r ten nn e, T, been d , nnn, , ee. fe e en e en, , deten, . Rn, meren. Zugunsten semer Aufgaben Beren are eber worn fs rener. ł 1 3 nthalten d nd sechs Weldekarten, tet trjzitats⸗ , (Gas⸗ un J urch lochw⸗ng muß da⸗ eichen derjenige enwirtichaftsffesl erziehung, Berlin SW. 11] S nm H , . , 1 unmittelbar mit eine . ragen, die für den Refrieb des Nerbranchers zustãndig ist ö t Se . 4. — e, de fin, ; erb . 3 Vegenständen sowie Werbung von eder deterer, dem eine Meldelarte zugegangen isf, bat die Mitgliedern durch Aufrufe in de ohne Verzug einem eigenen Lieferer weiferm en, bis fie zu dem s Ta gespreffe k . ; Vageßsprene.
Haupflieferer“ olan 8 liefere r z liefernde Wer! 29 . ; wer 1e
Rei Fer skfa Far Re ichs fohle nfomm issar u e m e u . — — =. — —— — — ,.
89 38 * r 81 6 ö . 161
55 2 — ür den Re
K me, ,n e e sten Meldefarte auch die für den Lieferer bestimmte dem 212 e F 24 7 21 . 2 ⸗ 2 * 1 ** ö ö 1 J 2 . ' = . — IV. Me lichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen Reiche kommissar in Berlin mif einem Regleitschreiben einzufenden, in
oder burg lieg ben mit Ausnahme der Glektrtzitäta, . em anzugeben ift. die Meldefarte nicht an einen Kieferer
Stelle, an die
1
Die Vorschriften des Abschnitts 3 ten ündung in J t; ebenso die B
die zu ihrer
Minister für Volkswo hlfahrt.
von mehrere schriftlicche Merle ö. s M: . . Aue M lieder Ben A* ] ‚. Brennstoff⸗ ö 1 irschriftliche el derarte w. ; vert w deren In 28 n err h , 19 2 136 enschaft, K un st Aus den Mit 11e de be st — nds meldungen der Kranken k r, . Er fan fer ig 535i 3 Lie! neue Händlermeldekarten ie Vor rer in Frag und Volk sbildun 9 a! en ließ mie in weiteres Anhalten der Zunahme der hergestellte Briketts (Ersatzhriketts) ommen. Letztere hat er an die einzelner fefere eiterzugeben. ö. ; n ; . n. 3al d zeschäftig erkennen. Bei den 6437 Rassen nannte Karte nicht an die Amtlie Die Mengen r nenen nne, r,, em ermr! m fe me. Die bisherigen außerordentlichen Professoren in der *. Meldungen vorlagen en i, Mitglieder ahl bon j / en NMeihdksammisfar . k , , '. z . ee eg Bain ln ⸗ ,,,. — ö 1 * 1 J — gen borlagen, 9 die 1 eder .
. nung ber Ed 91 8, 3 ; . J Ih Fiera r 1 l w , 26 3. . zerteilungsstelle ondern 2 8 Abteilung 14 des Reich 1 . 289 nich neh ergeben 118 die de irsch j5ftlichen Kart Jed neue medizit ischen Fafultat der Universität m Gr elf swalo 2 186 447 am 1. f 777 r b ,. 4 * — .
Verordnung über 5 tliche Düngemiite we n, , wiernge, . ö 2261 . * ö. ud 1. 3 ö fũr die Ke ung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu . eldekarte hat: Becker und Dr. Sch önfeld find zu ordentlichen Professoren 291 270 oder 2. by (im Vormonat ur 83 . ö 4. ᷓ ĩ ö . auf die Karte entfallende in derselben Fakultät, Die Arbeitslosigkeit in ct beiterfachver⸗
. = 3 * erz. Sr. cor, nern ) 2 7 . 5 3 . 93 7 2 8er . ö 22 z ** 242 fe . 8 . 1 146 9 2 Ing r [! 5 '. VIII. Bezieher ven ausländischer Kohle (we gen böbmischer Tohle b) die auf die anderen K verteister estmengen der der bisherige ordentliche Professor Dr. Hecht in Basel b? en weiteren Rückgang erfahren, der wie be-
ü . maßnahmen zu ü gi, , 5 ger. ea gn n ö ohle Ffafaerbern In) Haben utrs chr 1R4* ; 9 , r Ge, dan , r aon 166 2 1 gien 6 114 3 - 241 8 8 im oy ona orwiegen s di 8* R . ) yogm X Mön 8 GG ming entscheiden . . Jiffer * Al 7 r erg ,. chen Karte mit Nennung der Liererer und der Don t zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät ber leits im Dermongt, vorwiegend durch die Belebung im Baugewerbe * 3 dee * ,,,, 3 J ; den Vedar die Zufuhr und den estan did em mn, 2 *. * bezogenen CFinzelmengen ö zu . lten. nivers ät in Göttingen ernannt worden. bedingt wurde. Von insgeslamt 6 284 233 durch die Erhebung r- l. , 4 . .; , . n Melde arten ju bemerken, die dem (ge , , n d . 4 . x * e n , mn ,. lahten arganisierten Arbeitern waren am Stichtage 71 004 (55 gon ungemtttel vom 3. August 19 1. Die ben in Tennen — 1909 Kg zu erfolgen und Kohlenverteilung eingereicht werden. Bezie r don Saarkohle haben der lenden irma zu versehen. Die . mann iche und 13 102 weibliche) arbelts los, das ergibt, auf je 100 kim er genauer en 6 ers od der Lieferer die Meldungen an den Kohlenansgleie Mannheim zu lein, , ; r zum 1. Oktober 1922 sorgfältig . ; . 9 . der Mitgliederzahl! berechnet, . tbeits⸗ nach Art (Steinkohle, Stei lenbriketts, Pechkohle, boßmische Ko ANeberdies gelten für diese Brennstoffe die Vorschriften über die Me (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage) n 1,2 männliche, O weibl al y 7 ö 2 . * * . r . 99 ö m , . 121 ö 20 dire laans 6e 2 ö 4 i ! ; . = — * 3 8 . 57 9 ; 33 ; orm d . 5 R an. Dlanntohlenbrifetts ufn Verkun ft —nè 2 debieten de . Amtliche dung, die von der Abteilung Ginfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße . . 4. Jeder Tie ferer Sandler). der ven nen 1 Auglande Die 8 54 1t i d e r ofen li ch en A * b 9 it 4 ch weise „wünstlich. Dinge msttel em erte lungs elle Ker Jenghen eieichnung gemäß 8 6 (. B. erlassen sind mbnenden Lieferer böhmische Koblen bezseht, Fat die befreffenden m 2 ᷣᷣᷣ· —Äiearttᷣ 2 222022220 n Fericht monat eine starke Ste llenangebotes bei nl legenden „Ttfte der Düngemittel Gebiete recht, der Elb achsen, uhrgebiet nfw.) und Sorten 2 Amtlicke G⸗ irunge en. Melrekarten nicht an den ausländischen Lieferer, fondern, falls es sich mn weng : 84 Je] 0 daß eine wesent⸗ Eosnnngen ven de, Dteher und Stückkohle nw.) ; men. Weiter sind zu melden: enn, m, me, , . um Meldekarten bandest, die von in Bapern gelegenen Peirieben , , . in de er mittlungetätzgkeit vor allem fur männliche loss und 1608) wird wie folgt a) Traneportart der im V at bezogenen M k N . 'errühren, an die Amtliche Verteilungsstesse München 8 6, 8, Nichtamtliches. eres sere nt, e den konnte. Tie Jahl der Arkeitzgesuqh belief 5 9 n,, 2) sü6r Steinkohle“) aus O und Nieder- andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (s 6, 6) zu senden. . (aul Ml läd (679 365 von männlichen unk 241 G31 von weiblichen durch die Zahl 4209 b) Zufuhr im V . fien: ö. . . Dent ches Nei ersonen) die der Stellenangebote auf 807 245 (535 219 für männ⸗ ö — ) Bestand zu Beginn! Amtliche Verteilungsstelle für schlefische Steinkohlen in . ĩ ässigkeit von Doppelmeldungen. 4 ch. liche und für 270 994 weibliche Personen) und die der Vermittlungen 9 152 ; 4 . 1 z ö. y 82 . : 9 ; 3, ,, aF m, e, 14 863 8 560 031 419 5 männliche und 1486 187 EE. f ö Artikel H. d) 2 uch im Vorme Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. J Meldungen derselben Bedarfs menge bei mehreren dieferern sind Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rats für Haushalt uf 560 Oz1 (aid 313 männiiche und 140 4583 peibliche Personens. Bag p ; . 1
M 454 36 gez *. . 1 = 2 3 . J * ** 6 * 98 5 ** Ra 8 * 6 P 4531 ö 1 . ö . ⸗ rE* 3 85 9 . S * ' 159 hei be ö per taas ieren ggem nk . Mor J ö ese Verordnung tritt mit Wirkung vom M ai 1922 in Kraft . bor ichtlicher Bedar für den folge nden Monat 91 he ł 1 9 ö 3 o J 29 * 3 J f * h ⸗ h 6ssen . . be bi ten. ind Rechnungswesen, fur Volkswirtschaft, für innere Ver⸗ , 2 e * . Uuchen . er . Vormonat e Zu⸗ ; 1. 4 z . rf 3 — Amtliche Vertei 16stelle fi Ruhrkohle, 5sse Frau ö . für Merke hrgrwos * ** . 7 83 nahme um Dos by, bei den Ste? enangeboten um — 34 3 n, den 4 Mai 1922 Abi. mtliche Verteilungsstelle für R , k k 6 . . waltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Zollwesen j . m = 34 do * 6. e, , en, 89 ; ; die Transportart ist in Spalte 3a zu melden durch die Bertha⸗Krurp⸗Straße 4. . 1 . 3812. Ausnahmebestim mungen ( Aushirfs Lieferung. Rechts . für Reichs wehrangelegenheiten 3 n., ö. w m g, e n, „ e iss er. Sieñen Ver Reichsministet fin 2 rnãhrung nd andmirtschaft. ; . angegebenen Abkürzungen . 3 ür Steinko hle“) au 8 d em Aa ch ener Revie 1 . ö Aus hilfslie ferungen sind nryr an meldepflichtige Verbraucher E. lie 9 h . ei Sit ; na ö ; 6 ö f Seemwelen kamen Ulsge uche (im Vormonat 145 und 69 Besetzungen Fehr. J 366 Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des iulässig. . hielten heute eine S Fung. im Boermonat 68. Von je 100 Arbeitsgefuchen konnten 61 durch s f ö R . 26 90 99 9 ‚ . 2 86 — 24 * — it! rledigt . r 23 7 R ö Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). . 2. Abgabe und Bezug von meldepflichtigen Brennstoffen außer⸗ Vermittlung erledigt werden (im Vormonat 473. g. 6 ö 3 1e 9 oblenbr 68 8 8 ha d 6 mäßi Monats ekarte (8 1, 1 und 2) bedürfen 1 f k ir rn . s j 8ekanntmachnun g Fuhrwerk Platzhändler oder de ushelfenden 4. Fit 3 e if n ag en br ett? au fan f a ge, n n w Die Au sfu hrmindestpreise für Schwefelngtrium ; b N 3 ö Real ö. . —⸗ ö . ; . biet rechts der 816 e mit UAusndg h me Hon ach che . ten ee e. el ung * 3 ; nen 16 9 , 1 . ⸗ 9 nach untervalutarischen Ländern wurden mit Wirkung Verkehrswesen. nber Prüfun ge ö und Begl aubigun gen durch die mit ber RVollbahn ab Zeche: Bahn“: Braunkohlenbrikett 8: g ungestelle (sie he 8 6 aus deren Bezirk die ser Bezug erfolgen oll 1 El ektrischen Prüfämter mit der Klein- oder Straßenbahn: „Kleinbahn“: Amtliche Verteilungsstelle für die Bra ikohlenwerke rechts SGegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Be ; ö ö — ( . . — ; Ische . Klein⸗ Straßenbahn: Kleinbahn Amtliche BVerteilungs telle für die Braunkohlenwerke rech : ; . 21 ; ; er der ꝛ elssiesse j Ftem R- e, n,, ; r. . Betrifft: Gebährengrbnung für die slettrisch mit der Vollbahn ab Schi!“ Um htegr;. der Elbe in Berlin NW. 7, RNeichstagsufer 10. an den Reichs kommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur aus 8 der Uu sen han de effelle Chemie, Nebenstelle, Anorganische , . Daten bie ing Größe von 167 jd? mn fm 8 = ] bi 91 Ing ĩ e 8 tr chen ( De 3 II bat ab. chi: 9 h ; . ; Kö ; . 6 ⸗ —— z x ; ö. . . ** 2 J M en. nes Ee 5 3 Rriundes erte . 2 * ö 9 15 uch im Berk h mit * e tte 1 berwen er wer err Prüfämter. r; auf der Vollhahn mittels eigener Wagen: Pendel wagen“; 3 Für dig mittel dent schen Braunkohlenbrikett; . n, . * w en, n,. er, e, n 5 . ö . n x . K D 2c 3:3 9 ö ö . ; mit Dem Schiff bezm. Schiff und Kleinbahn: — Schiff. . (links der Elbe) mi t Ausna h me der unter 6 ge . stoßf Fur 2365 Ahgat 9, 3 , , . e , ,. Die A us fu hrmindest preise für Zinkweiß sind ab⸗ Die gemäß Ziffer 12 Der Gebührenordnung für die durch Ketten,, Seilbahn, Verhindungsgleis und ionstige eigene nannten: 0 welche für das ? bsatza ö. . er eg if. Roblenhandels geändert worden. Näheres ni burch dis Außenhandels ch. Elektrischen Prüfämier vom 12. Dezember 1919 zu erhebenden Serre rähnsbertanlagen unmittelbar ab Grube: ‚Cigentr.. Amtliche Verteilungestelle fär den mitteldeutschen Braun— . . tee deres Gele stschaft m. . , n. 1 . n, , ee, dee, e. Chemie, Nebenstelle Mineralfarben / zu erfragen. . Teuerunggzuschläge werden auf Grund des 3 10 des Gesetzeg . Erfolgte die Lieferung auf verschiedenen ie, ne,, so ist dies kohlenbergbau e a. S, Magdeburger Straße B6. Ind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweifsung . l . gen. . * 1 = . * . 2 * . 7 7 ) 2 2SRend ö enge e inn eben. 22 * . *
er. . 5 88 7 1 (. wie folgt neu festgesetzt: *. Als Monatsbedarf Sp.
.
erufung ab 1. Mai 1922 heraufgesetzt. Die geänderten Preise können Die für de ren deutschen Verkehr zugelassenen nichtamtlich
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'der Genehmigung für Rubrkohse an die Stelle der Amtlichen Ver! ö Nr. ö n er s Len trichungen
) ! ; ö ; 1 eit sgsamts vom 28 Ayr 1925 teilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim. eu ndbeitsam dom 26 Arril 1826
5 w 6 36 859 — — 2 ö 2 2 der Meldekarte) ist anzugeben die Sach sen und Sa ch ů e 5 ĩ vie 1 6 h⸗ ; * 3a. Gang er gemeingefähr ä heite 8 . 1 6 8 . ; 1 Sa e nd Sachsen⸗Altenburg sowie für böl 9 3. 8 wird hinaewie ang der gem zrlichen Krankheiten. —
a ! an, sich für den Monat Jul. zur Führung des Betriebs benötigte m ische nach Deut fchland (außer Hahe rn Wiͤrttem Auf 5 , Yiffer 1, und 8 10 wird hingewiesen. , . . . ¶Deutsches Rerle Deutsche Arzneitare 18332 * ag zur dierlen Zu Ziffer 1 und ;. . ö Menge meldepflichtiger Brennstoffe, gleichgültig, ob sie aus dem etina berg, Baden nnd Hohe nzofle rn eingeführte Kot 383 Aushisfslieferungen in meldepflichtigen Brennftoffen zwischen Statistik und Volkswirtschaft. abgeanderten Ausgabe — Reich ehe n, , ) e ,. r Bleichstrom und Wechselstromzaͤhler vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. . tesn5 Bt; e Verbrauchern sowie e, , de,. eines ö aus w. . ö i nee tte. Bayern.
1 do0 oo. Etwgige Lieferruckstande dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung ein Tohlenausgleich Dregben Brenben g a iam. Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind ö z . 27 Rense 429 a
5 J ; ⸗ ) 1 . 3 . ausgleich Dresden, Dresden⸗A. 24, Bismarckpla reren . m g 2 39 ; 38 Mo Mär; 92 Schwei) Behälter und Ldeitun für Trinkwasse —
— 1400 0½ gestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfũgung hon der Be⸗ i, , an, ⸗ a ,. . . nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Ge ö 1m ö. nat Mär 1922 . m Den f her Reih 18 k 2 er ,, . 1600 0 lieferung gang ausgeschloffen sind ober aug anderen Gründen Fi, 1 iüchesmach SBavern; Rinn he Lehmigung der Land eekohlen, bezw. en rtschas sft. cb, richtet das Reichsarbeitsblatt⸗ nach den Ergebnissen der statintijcheer är agen, Frankreich . . r 1mm Zu Iiffet 3-5. . Frheiten, haben als Bedarf Null anzugeben; folche, die von der ge! Bade n nich gh en zel gen Sünde führte Kohle: WJ vorliegt. Sollen zn solchen Auskiifslieferungen Gisenbghn. Erhebungen; Rech. Dent sch e ge — tt iche ö . Gebühren für Sti gmmesset. Spannungsme sser, veistunge⸗ lieferung über eine bestimmte Brennstoffmenge oder quote hinaus , Berteilungsstelle München. ; ö. wagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge Der Arheitsmarkt zeigte im Berichtemonat nach den überein. olkes im Jahn 1339 , 8 6 8 messer ohne Meßwandler d 1400 0/9 ausgeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden. F ür rheinis ch e B Traun 1 9 h 1 en ö — 2 ke 1 1 8: ö nehmigung der zustãndigen Amtlichen Verteilungsstelle (siebe 8 6). stimmenden Meldungen eine 9 nn st 196 G e st a 1 tun 9. Es handelt in der Gefund 7 j z auf Rauf ehre hne, . ahlung,
Ueber den Arbeitsmarkt in Den tsch land Müfung von Krankenpflegepersonen— Nauchbrandschutztmpfung. —
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Zu Ziffer 6: 19 zeffand ist nic Grund h ee, , Amtliche Vertellungsstelle für das beseßte westliche Gebiet,. 4. Ein Hauptlieferer (5 10, 2) darf ausnahmsweise bein Vor, fich dabei im wesentlichen um die Wiederkehr einer P alle Jah 9 36 Fier ; , . a . ; Ver Bestand ist nickt nur auf Grund uchmäßiger Errech⸗ re,, ,. g. ; 4 666 . Zz2 „in Dahbtlieferer (G 1, 2 dart ausnahmsweise beim Ver ie , , , Sormen . en w,, w, , Schlachtriek. nnd Fiesde 4 Biertel 21. — ö für Leistungsmesser in Verbindung mit , . nung, sondern lalssch licher fiste ll u ner ssün. Köln, Unter Sachsenhausen 9. *) liegen eincg wichtigen Grundes anftatt durch den Handler, wescher 2 , r, ge. im nachfolgenden wieder · Wegen faben. 1 die Searle 612 1 * den 4141800 onpy ; Ja, Für Braun ko hlenbrikettg auß dem Dill— ihm die Meldekarte gemäß 8 16, 2 eingesandt hat., durch einen gegebenen Zahlen einen Schluß gestatten, war eh weniger die In 88 , De, ,,, ö , ,,, mi . 28 * ! . a. rau n 66 . 1 Dil! 1 arte gemäß sz 19. 2 ein 184. hat. durch einen 22 3 . 5 h 3 rn n,. * 46 deut schen Orten mit 190 000 u 1 Finwohne en D ichen Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Mai 1922 in Kraft. 5 Ja. Aushilfslieferungen. gebiet, dem Westerwald und be m Freistaat Hefsen: anderen Händler fiefern.“ ) Auf letzteren findet in diesem Falle die ut rie, deren Beschãftigung sich besserte, als vielmehr die Landwirt. in r r. größeren Siren 96 K Charlottenburg, den 24. April 1922. 9 1. Wenn meldepflichtiger Brennstoff im Mal von einem Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 2729. Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldefarte vorgelegen Heer , ,,, ö 2 ö , à= übertra ka en Krankheiten in deut chen und aue rdeulschen . Prãäside r Phyfikalisch⸗ s Rei s seserer bejogen würde, der in der Aprilmeldekarte alt Lieferer — — 8 Sie allen ieigte, und vor allem das Baugewerbe, in d rn, , ö e , e, . r Der Prasident der Ph fila e echnischen Reichgzanstalt. ⸗ ; dem der allmähliche Abbau der Mieter reigbesch ändimgen und di Witterung. Beilage B. Bd. Vn Sammlung gerichtlicher
.. dieses Brennstoffg nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung Auch Brikests ** F 1 idunge f dem Gebiete offentli ] Nern geg - e eserung Auch Briketts. ) Auch Briketts. Notwendigkelt der nach langem Juwarten nachgerade unaufschiebbar . auf de Gebiete der zfft ntlichen Gesundhertey leg
in der Juntmeltekarte ro un un terst reichen. Besondere Wegen der Meldepflicht j Gebiete gl ; ö x ga 36 . . . e nt NMelrctati n in d. Jlush ifo ie et unten o la hh . — onde 85 II. Wegen der Meldepflicht den besetzten Gebieten vergl bee Vell 6 4 siefrunaberie hungen soll durch kenn, . 8 Erneuerungsarbeiten erhebliche Mehr —