Bergwerk, wem sich die Betematen darkkber nicht aeeinizt lar Mn ndbuchamt unter Vitteibund ;
(1) Das Oberher ö se, r,, '. . bem 26. Seytember 1 . J. S. ndet Anwendung. . . s . infolge der Entscheidung des Bergausschusses eine Aenderung der Eintragungen erforderlich, so hat das Dherbergg mt Hel beim Grundbuchamt unter Mitteilung einer beglaubigten Ab. schrift der Entscheidung des Bergausschu sses herbeizuführen.
86 12. . ; — Die Kosten des igungeberfahrens trägt der Eigentümer des neu entstehenden Bergwerk.
rift der Vereini nde um Bewirkung
13 ö
Dieses Gesetz tritt mit 2 der Verkũndung in Kraft.
Das vorstehende, vom Landtag beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt.
Berlin, den X. April 1922
Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zum 1. April d. J. sind versetzt worden; der Gewerberat aa . ö Berlin nach Schneidemühl, zur Wahr—⸗ nehmung der Stelle des Regieruüngs und Gewerhberats bei der Regierung in Schneidemühl. der Gewerberat Gravem ann von Breslau nach Liegnitz zur Wahrnehmung der Stelle des Regierungs- und Gewerberats in Liegnitz, der Gewerberat Müller von Düsseldorf nach Breslau unter Verleihung der Stelle des gewerbetechnischen Hilfsarbeiters bei der Regierung in Breslau, der Gewerberat Spannagel von Essen nach Berlin unter Verleihung der Stelle eines gewerbe⸗ technischen Hilfsarbeiters bei dem Polizeipräsidium in Berlin, der Gewerberat Ritter von Gummersbach nach Berlin zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamts Berlin⸗Tiergarten, der Gewerberat Rohde von Schneidemühl nach Berlin zur Verwaltung des Gewerbeguffichtzamts Berlin Am Urban, der Gewerbera Rühl von Berlin nach Essen (Ruhr) zur Ver⸗ waltung des Gewerbeaufsichtsamts daselbst, der Gewerbe—⸗ assessor Andresen von Bochum nach Berlin zur Verwaltung des Gewerbeauffichtsamts Berlin- Lichtenberg, der Gewerbe assesor Walkhoff von Hagen nach Witten zur Ver—⸗ waltung des Gewerbeauffichtsamts daselbst, der Gewerbeassessor Dr⸗Ing. Kremer in Köln nach Düsseldorf zur Verwaltung des beaufsichtsamts Düsseldorf⸗»Land, der Gewerbeassessor Steinert von Lüͤdenscheid nach Breslau zur Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei dem Gewerbeaufsichtsamt Breslau⸗Ost, der Gewerbeagssessor Caspary von Dortmund nach Berlin zur Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei dem Gewerbeaufsichtsamt Pankow⸗Reinickendorf, der Gewerbeassessor Janke von Crefeld nach Köln zur Verwaltung der , , bei dem Ge⸗ werbeaufsichts amt Köln⸗Land und der Gewerbeassessor von Bon in von Berlin nach Hagen zur Verwaltung der Hilfsarbeiterstelle bei dem Gewerbeauf sichtsamt daselbst.
Dem Gewerberat Pil lon in Berlin ist vom 1. April d. J. an die Stelle eines gewerbetechnischen Hilfsarbeiters bei dem Polizeipräsidium in Berlin verliehen worden.
Zum 1. Mai d. J. find versetzt worden: der Gewerberat Hartig von Tilstt nach Brieg zur Verwaltung des Gewerbe aufsichtsamts daselbst, der Gewerberat Was muht von Brieg nach Wiesbaden zur de, , we. des Negierungs⸗ und Ge⸗ werberats bei der Regierung daselhst und der Gewerbeassessor Zabel von Mühlheim (Ruhr) nach Tilsit zur Verwaltung des Gewerbeauffichtsamts daselbst.
Die Gewerheräte Oelert in Marienwerder, Wehlm ann in Schneidemühl und Gravemann in Liegnitz sind zu Regierungs⸗ und Gewerberäten ernannt worden. Sie sind unter Verleihung von planmäßigen Regierungs- und Gewerbe⸗ ratestellen bei den Regierungen in Marienwerder, Schneide⸗ mühl und Liegnitz gleichzeitig zu Aufsichtsbeamten im Sinne des 3 13900 der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Regierungen bestellt worden.
Die Gewerbeassessoren Lüssenh op, Körner und Holt⸗ mann in Berlin und der Gewerheassessor Fischer in Itzehoe sind zum 1. April d. J. und die Gewerbeassessoren Andresen in Berlin und Zabel in Tilsit zum 1. Mai d. J. zu Gewerbe— räten ernannt worden.
—
Dem Restkreise Baumholder wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. XM) das Recht verliehen, das zum Bau einer elektrischen Ueberland⸗ leitung im Restkreise Baumholder erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, sowelt dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund stücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteign ungsverfahren, vom 11. Seytember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröffentlichng der Ver⸗ ordnung über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 31. August, 1921 (Gesetzsamml. S. His) bestimmt, baß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausilbung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechlt Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 3. Mai 1922.
Im Namen des Preußischen Staats ministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.. Krohne.
Ju st izministerium.
Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Mat Haenschke
in Berlin in demjenigen Teile der Stadt Berlin, ber zum Bezirke des A3. Berlin⸗Tempelhof gehört, Wolper aus Uelzen in Neustadt g. Nbg. . Zu Notaren sind ernannt: bie R. Dr. Ernst Franken⸗ stein mit Anweisung des Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Herlin, der zum Bezirke des Ach. Berlin-Mitte gehört, Dr, Anton Klasen und Dr. Meenhard Wumkes in Leer, Heinrich Au stermann und Herbert Ohl in Halle i. W.
Minister um far Landwirtschaft, Dom änen und Forsten.
Den Regierungs- und Bauräten Otto Graun in Swine—
2 . 1 26 des Aug 82 en zu ersuchen. Axtifel 3
Dem Tierarzt Dr. Hagen in Alpen, Kreis Märs, ist die kommissarische 9 der Kreistierarztstelle in Cochem (Regierungsbezirk Koblenz übertragen worden.
Der Kreistierarzt, Veterinärrat Sprenger in Wohlau ist in die Kreistierarztstelle H in Breslau versetzt worden. Fräulein Margarete Schnellenbach und Fräulein hanna Röthig ist je eine Büroassistentinnenstelle verliehen
worden.
— —
* Oberförstern m. R. sind ernannt: der Oberförster o. R. Grube unter Verleihung der Oberförsterstelle in Schmiedefeld, Reg.⸗Bez. Erfurt; die Forstassessoren: Wörmb cke in Osna⸗ brück unter Verleihung der Oberförsterstelle in Schwarza, Reg. Bez. Erfurt, und Wrede in Wilhelmsbruch, Reg⸗Vez. Gum⸗ binnen, unter Verleihung der dortigen Oberförsterstelle.
Der Oberförster Schröder ist von Weßkallen, Reg.⸗Bez. Gumbinnen, nach Eggesin, Reg.⸗Bez. Stettin, versetzt worden.
Ministe rium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Der ordentliche Professor Dr. Genzmer in Rostock ist m orbentlichen Professor in der juristischen Fakultät der er , in Marburg ernannt worden.
Die außerordentlichen Lehrer bei der Unterrichts anstalt des Staatlichen Kunstgewerbemuseums in Berlin Maler Professor Strübe, Maler Professor Böhland und Bildhauer Professor Bloßfeldt find zu Professoren bei dieser Anstalt ernannt worden.
Das Preußische Staatsmministerium hat die Regierungs⸗ assessoren Dr. Klingelhöfer und Melsheimer bei dem Proyvinzialschulkollegium in Koblenz zu Regierungsräten ernannt. Das Preußische Staatsministerium hat die Frau Seminar⸗ direktorin Margarete von Joeden in Schleswig zur Studien⸗ direktorin an einer staatlichen höheren Lehranstalt für die weibliche Jugend ernannt. Als solche ist ihr die Leitung der Lornsenschule in Schleswig übertragen worden.
Die Wahlen der Studiendirektoren der Siemeng⸗Ober⸗ realschule in Charlottenhurg Dr. Knuth, des Mommsen⸗ Gymnasiums in Charlottenburg Geheimen Studienrats Dr. Przygode, des Schiller⸗Realgymnasiums in Charlottenburg Dr. Koch, der Herderschule in Charlottenburg Dr. Düvel, der Kaiser-Friedrich⸗Schule in Charlottenburg Geheimen Studienrats Dr. Zernecke, der Fürstin-Bismarck-Schule in Charlottenburg Dr. Burg zu Oberstudiendirektoren derselben Anstalten sind bestätigt worden.
1
Die Wahl des Studiendirektors der Oberrealschule nebs Realgymnasium in r, , ,. Dr. Stoewer zum Oberstudiendirektor derselben Anstalt ist bestätigt worden.
Die Wahlen der Studienräte Reusche an dem Real⸗ aymnasium in Berlin ⸗Reinickendorf und Dr. Glöckner an der Ritterakademie in Brandenburg zu Oberstudienräten an den⸗
selben Anstalten sind bestätigt worden.
9
Bescheid über die Zuhkassung von Sprengstoffen. Die Sprengstoffe Astralit 5 und Astrglit 5 9. N. der Dynamit Aktien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel u. Co. in Hamburg werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen. A) Nhere Merkmale der Sprengstoffe: 1. Herstellende Firma: Dynamit ⸗Aktien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel u. Co. Sitz der Firma: Hamburg. . Herstellungsort: Fabriken in Schlebusch und Krümmel. 4. Bezeichnung der Spiengstoffe: Astralit 5 und Astralit 5 o. N. 5. Chemische Zusammensetzung: für Astralit 5: 71-75 9υ Ammonfsalpeter, 3— 5 0½ Kaliumperchlorat. 1— 4 0½9 Pflanzenmehl, 11 15 0 Nitroabkömmlinge des Toluols und / oder Naphtalins und / oder Diphenylamins, 4 0½— Nitroglyzerin; für Astralit 5 o. N.: 70-77 0,é Ammonsalpeter, 3 —10 9½9 Kaliumperchlorat, 1— 4 0½ Pflanzenmehl, 10—16 06 Nitroabkõmmlinge des Toluols und / oder Naphtalins und / oder Diphenylamins. Besondere Bedingung: Die innerhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammensetzungen müssen rechnungsmäßig ge⸗ nügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlen⸗ stofftrager enthalten. ö. B) Verwendungsbedingungen: Verwendungebereich; Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ y . H Zulässige Patronendurchmesser: 30 mm. ;. . 6 der Sprengstoffe: Nur durch Kapsel Nr. 8 oder sãrkere Rayfel. . Die Sprengstoffe sind Gesteinssprengstoffe. Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: DOverthun.
Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.
Die Sprengsto ffe Rhengnit h und Rhenanit 5 0. X. der Rheinischen Dynamitfabrik in Köln werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe:
. Cen Firma: Rheinische Dynamitfabrik Köln.
2. Sitz der Firma: Köln.
3. Herstellungsort: Fabrik in Qpladen.
4. Ve eichhung den Sprengstoffe: Rhenanit 5 und Rhenanit 5 o. N.
5 Zusammensetzung:
GChemische für Rhenanit 5: 71—75 9 Ammonsalyeter, 3 — 5H 90 Kaliumperchlorat, 1— 4 9½0 Pflanzenmebl, 4 90 Nitroglyzerin,
für Rhenanit 5 o. N.: 7o = 77 0 Ammon salpeter. 6 do Falium .
1— ö . . 6 9 des Teluols und / oder apbtalins und / oder Diphenvlamins.
6. Besondere 96 Die innerhalb der angegebenen Grenzen ählten Jusammensetzungen müssen rechnung mäßig genügend 8 zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoffträger
enthalten. B) Verwen dungsbedingungen⸗ 1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamtz. bezirk Dortmund 3
.Zulãͤ tronendurchmesser: 30 mm. ) w ö Nur durch Kapsel Nr. 8 oder slärkere Kapsel.
4. Die Sprengsfoffe sind Gesteinssprengstoffe. Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Overthun.
Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.
Die Sprengstoffe Ammon⸗Halalit und Am mon— Halalit 4. N. der Sy rengstofswerke Dr. R. Nahnsen u. Co. Aktie n⸗Gesellschaft in Hamburg werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörben unterstehenden Betrieben
zugelassen. A) Nähere Merkmale der Sprengstoffe: 1. Herstellende Firma: Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen u. Co.
Aktien · Gesellschaft.
2. Sitz der Firma: Hamburg. 3. Herstellungsort: Fabrik in Dömitz. .
Bezeichnung der Sprengstoffe: Amnmon⸗Halalit A und Ammon FHalalit A o. N.
Chemische Zusammen setzung 1
fũr Ammon ⸗Halalit A: 71 — 59, Ammonsalpeter, 3— 50, Kaliumperchlorat, 1'— Q 4 ½ Pflanzenmehl, 4 09 Nitroglyzerin, . 11 —1 6500 Nitroabkömmlinge des Toluols und / oder Naph⸗ talins und / oder Diphenvlamins; für Ammon⸗Halalit A o. N.: 70-77 0; Ammonsalvpeter, 5 —10 06 Kaliumperchlorat, 1— 4 0½ Pflanzenmehl, 10— 160, Nitroabkömmlinge des Toluols und / oder Naph⸗ talins und / oder Diphenylamins.
Besondere Bedingung: Die innerhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammensetzungen müssen rechnung mäßig genügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoffträger besitzen.
B) Verwendung sbedingungen:
1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamte⸗ heir . ann en,
2. Zulässige Patronendurchmesser: 30 mm. .
3. 6 der Sprengstoffe: Nur durch Kapsel Nr. 8 oder Järkere Kapsel. .
Die Sprengstoffe sind Gesteinssprengstoffe.
Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Dver thun.
Bescheid über die Zulassung von Sprengstaffen. Die Sprengstoffe Donarit 5 und Donarit 5 0. X. der Carbonit⸗Aktiengesellschaft in Hamburg werden hier⸗ mit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum
Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden
Betrieben zugelassen.
A) Nähere Merkmale der Spreng stoffe: 1. Herstellende Firma: Carbonit⸗Aktien⸗Gesellschaft. 2. Sitz der Firma: Hamburg.
3. Herstellungsort: Fabrik in Schlebusch. .
4. Bezeichnung der Sprengstoffe: Donarit 5 und Donarit 5 o).
5. Chemische .
für Donarit 5: 71 - 75 0/0 Ammonsalpeter, a. 5 3h . — 4 70 Pflanzenmehl, . 11 — 15 0 Fl rer fing des Toluols und / oder Naphta . lins und / oder Diphenylamins,
4 00J sx—itroglyzerin. für Donarit 5 0. N.
Ammonsalypeter,
, n=, .
Pflanzen mehl, ö
n e inge des Toluols und / oder Naphta⸗
lins und / oder Diphenylamins.
Besondere Bedingung: Die innerhalb der angegebenen Grenzen gewählten Zusammensetzungen müssen rechnungsmäßig genügend Sauerstoff zur vollständigen Verbrennung der Kohlenstoff träger entbalten.
B) Verwendungsbedingungen: Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamtt⸗ bezirks Dortmund.
Zulässige Patronendurchmesser: 30 mm. 1 Nur durch Kapsel Nr. 8 oder tärkere Kapsel. Die Sprengstoffe sind Gesteinssprengstoffe. Dortmund, den 12. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V. Overthun.
7077 0/9 5 —10 9 1— 40
10 — 169i
Bescheid über die Zulassung von Sprengstoffen.
Die Sprengstoffe Kohlen⸗Westfalit WV und Kohlen⸗West 1 XXV der Westfälisch⸗Anhaltischen Sprengstoff⸗Aktien⸗Gesellschaft, Chemische Fabriken in Berlin werden hiermit für den Bezirk des unterzeichnen Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufficht der Berg behörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
A) Nähere Merkmale der Syrengst of(fe; Herstellende Firma: Westsälisch⸗Anhaltische Sprengstoff⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Chemische Fabriken, Sitz der Firma: Berlin, Herstellungsort: Fabriken zu Reingdorf und Spthen, ö Be e. der ger, nge, Kohlen ⸗Westfalit WXIV un 3, we ffalit XXV, Ghemische Zusammensetzung für Kohlen⸗Westfalit XXI S6, 5 o/ 9 Ammonsalpeter, 20 90 Holzmehl, ; 25 o Dinitrotoluolgemisch. 4,0 o Gel. Nitroglyzerin.
5 . etzel in nn, w. Negierunga⸗ und Bau⸗
11 -= 15 0½ Nitroahfömmlinge des Teluols und / oder Naphlaling nnd / oder Diphen vam ins
r h oso Al a lich
5. 210) sowie der Verordnung betreffend die Gewährung von
. Juli 1912 (Gesetzsamml. S. 203), vom B. April 1922, und
Für Kobra; West falt Ammonsalpeter,
26 ee,
20 oο Trinitrotolusl,
og Gel. Nitroglyzerin,
O o Alkalichlorid.
BP) Verwendunggsbedingun gen;
Verwendungebereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts. bejtrks Dortmund. ulässige Patronendurchmesser: 30 mm.
J 1 elassene Ladegrenzen: 750
3. Ju ; ;
4. ar n der Sprengstoffe: gar durch Kapsel Nr. 8 oder
särkere Kapsel. 5. Die Sprengstoffe sind Wettersprengstoffe Dortmund, den 19. April 1922. Preußisches Oberbergamt. J. V: Overthun.
Bekanntmachung. D as unter dem 15. Mai 1917 gegen den Händler ges Borgsmüller in Habinghorst ergangene Pero? um Handel mit Lebeng⸗ und Futtermitteln hebe ich hiermit auf. Dortmund, den 27. März 1922 Der Landrat. J. V.: Bitter.
Sekanntmachung. Dem Fleischer Michael Hensel aus Ortelsbur st die Erlaubnis zum Viehhandel auf Grund des 8h 2 Verordnung vom 19. September 1920 (RGB. S. 1675) ent- zogen worden. Königsberg Pr., den 5. Mai 1922. Der Oberprästdent J. A. Dr. Schumann.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzez vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: ; 3
J. der Frlaß des Preußischen Staalsministeriums vom 28. Februar nr, betreffend die Verleihung des Enteignungerechts an die Stadt. Eemein de Köln für den Bau von Industt e hafeng hagen! durch das — u n,, Regierung in Köln Nr. 14 S. 117, ausgegeben am 1. April 1922;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. März
Mr, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt den in der Hutten und z rstraße, durch das Amteblatt der Regierung in Erfurt Rr. 14
utfüt für den Ausbau eg Geraflusses zwischen ß, ausgegeben am 8. April 1922 3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 6. März M, betreffend die Genehmigung der von der 49. Generalversamm' ung der Mitglieder der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft am Et. Jrnnar 1922 beschlossenen Aenderungen der Satzung der Land— scart, durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 13 S. II2, in ee am 1, April 1923; der Erlaß des Preußischen Stgatsministeriums vom 10. März an ketreffend die Verleihung des Enteignungzrechtʒz an die Stadt hene für die Anlegung oder Belassung eines Entwãsserungskanals der sdtischen e,, ,, . durch das Amteblatt der Re⸗ hienng in Arnsberg Nr. 13 S. 149, ausgegeben am J. April 1922; 5. der Erlaß des , Staatsministeriumt vom 1I. Mär; än, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechtz an das KFom⸗ Kraftwerk Oppeln für den Bau von Hochspannungeleitungen alb der Kreise Lecbschüß Cosel, Kreuzburg. Zublinitz, Oppeln und Land Rosenberg, Groß r i und Ratibor, durch das ö 1 Regierung in Dppeln Nr. 5 S. 97, ausgegeben am e April 1922; 6 der Erlaß des Preußischen Staataministeriums vom 6. April n betreffend, die Verleihung deg Enteignungsrechts an das e Elektrizitätswerk, Aktiengese lschatt jn Berlin, fär die An⸗ ur Leitung und Verteilung des elektrifchen Stromes in den Spremberg und Aingzwalde sowie für den Bau eines Kraft⸗ dert n der Oder bel Briegkem, durch das Amtsblatt der Regierung n sankurt a. O. Nr. 16 S. 78, ausgegeben am 2X. April 1932.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Treu ßischen Gesetzsamm lung enthalt unter Nr. 12266 dä Gesetz über die Bestäligung des Kirchengesetzes vom 5. De⸗ nder 1921 wegen Abänderung des Kirchengesetzes vom Juni 1900, betreffend die Bildung von Gesamt⸗ perbanden in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hanngver (Gesetzsamml. S. NI), vom 29. März 1922, unter hre Ur. 12 237. das Geseß zur Abänderung des 5 ol b. 2 des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Stüaten vom 24. Juni 1865, vom 22 April 152, unter Ar; 12 238 das Gesetz über die Vereinigung von Stein⸗ denfeldern im Oberbergamtsbezirke Dortmund vom 22. April XX, unter Nr. 12 269 das y 4. zur Aenderung des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April e (Gesetzkamml. S. 13) in der Fassung des Gesches vom Oktober 1920 (Gesetzsamml. S. 435), vom 24. April 922 unter d Nr.. 12 270 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes vom 41 ril 1921 . S. 361) über die Entschãdigung der Mitglieder und des Präsidenten des Preußischen Landtags om 2. Mai 192, unter I Nr. 12271 eine Verordnung zur weiteren Abänderung der Ferordnung, betreffend die Gewährung von Reisekosten an heamte, der Auseingndersetzungs behörden, der Anfiedlungs— ommission und der Meliorationshauverwallung und an die im Torsteinrichtung sbüro des Ministeriums für Landwirtschaft, bimänen und Forsten beschäftigten Vermessungs beamten, Forst⸗ Aometer und Zeichner, vom . September 1911 Gesetzsamml.
eisekosten an Beamie der Meliorationsbauverwaltung, vom
chrift des Gesetzes
eine Bekanntmachung der ö 57) veröffentlichten
an. 10. April 18752 (Gesetzfamml. rlasse, Urkunden usw. . Berlin W., den 6. Mai 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Vo * r
Die von heute ab Nummer 17
. zur Ausgabe gelangende Nummer 17
er ee nh ischen Geseßzsammlung enthält unter .
han. 1222 das Gesetz über Aenderungen in dem Dienst.
. e n der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen
ollsschulen, vom 13. April 1922. Berlin Weg, den 6. Mai 1922. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches Dentsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichs rata i n und für Rechtspflege, der Ausschuß für Volkawirt= chaft, die vereinigten Augschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, ür Volkswirtschaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten
usschüße für Steuer- und Jollwesen, für Volkwirtschaft, für RNechtszflege und für Haushalt und Rechnung wesen, hielten heute Sitzungen.
fũr Voll⸗
—
6 he n n, e , . ö hat Berlin lassen. Während seine wesenheit führt der Legationgrat Esmarch die Geschäfte der Gesandischast. 9
Der finnische Gesandte Dr. Holmg ist nach Berlin
gelehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder nominen.
Der litauische e e ger Vikioras Gailius hat Herlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Pranas Gizas die Geschäfte der Gesandtschaft.
„Der lettländische Gesandte Dr. Woit ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandischaft wieder übernommen.
Wie in . längst Fekannt, ist ein Gesetz⸗ entwurf zur Nenderung des Wein gesetzes ausgearbeitet worden, durch welchen den auf Grund det Art. 5 des Friedens vertrags geltend gemachten Forderungen der fran⸗ zösischen . entsprochen werden soll. Der Gesetz zutwurs. enthält Bestimmungen, welche die Anwendung der
Benennung der Weine nach einer benach⸗
gi A
zurück über⸗
Vorschriften über die barten oder nahegelegenen Gemarkung oder Lage und über die, Bezeichnung der Verschnifte nach dem auptbestand⸗ teil (gs 6 Abs. B Satz 2, 37 des Weingesetz es) ac französische Erzeugnisse und Herkunfts namen gusschließen, die Bezeichnung „Kognak“ den bekannten Erzeugnissen der Charente vorbehalten, den nach den bisher geltenden Vorschriften als Kognak zu be⸗ zeichnenden Trinkbranntweinen anderer Herkunft aber den . „Weinbrand“ beilegen. Inzwischen hat, wie bereits bekannt⸗ gegeben, die portugiesische Regierung das Verlangen gestellt, daß die in Portugal geltenden Vorschriften über den Gebrauch der , ,. „Porto“ und „Madeira“ auch in Deutschland
beobachtet werden, wie ihr dies seinerzeit schon in dem S luß⸗ protokoll des deutsch⸗portugiesischen Handels- und Schiffahrts⸗ pertrags zugesichert worden war. Der Gesetzentwurf hat des halb eine Erweiterung dahin erfahren, daß 5 6 Abf. 2 Satz? und. 5 7 des Weingesetzes hinfort auch auf par tugiest e Weine und portugiesische Herkunftsbezeichnungen keine An= wendung finden. Der Gesetzentwurf wirb nach aller Voraug— sicht in nächster Zeit zur Verabschiedung gelangen.
Die Ausfuhrmindestpreise für Walzenmasse und für Pulver sind geändert worden. Näheres ist bei der Außen⸗ handelsstelle Chemie, Nebenstelle Chem. techn. Arti kel⸗ bezw. „Sprengstoffe, Pulver, Zündmittel“ zu erfragen.
Uebersicht über die Finanzgebarung des Reichs.
1922
Tausend Mark . Einnahme. All gemeine Finanzverwaltung; Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren 3 524616 (darunter Reichsnotopfer) — Schwebende Schuld 4390 430 7915 046
1 11349 306 8 999g 50
28
Fundierte Schuld... Summe der Einnahme.
Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben Gegenrechnung der Einnahmen Fundierte Schuld
Zinsen für die schwebende Schuld. Zinsen für die fundierte Schuld..
20 348 756
unter 6 703 748 998 341 265 773 191 941
S 159 803
20 282 825 gg 662
1203 374 22 485 662
Betriebs verwaltungen.
Reichs ⸗Post⸗ und ⸗Telegraphen verwaltung: ö 93 575
Deutsche Reichsbahn:
Ablieferung
244 C8 2 1365 3563 815 d s
mithin Ablieferung
Sumnie der Ausgabe.
Die schwehende Schuld betrug an dis.
kontierten Schatzanweisungen am 20. April
1922 276 544 185 43 ol 165
Es traten hinzu ö Es gingen ab 38 624 735
mithin zu. ) 4390 430 ergibt.. 280 934 615
) Das Steuern⸗ usw. Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz und Finanzkassen geleisteten Ausgaben.
2) Das Anwachsen der schwebenden Schuld ist verursacht durch Devisenbeschaffungen, Lieferungen und sonstige Ausgaben für Repa⸗ rationszwecke sowie durch Besatzungskosten.
1 z 9
Preußischer Landtag.
134. Sitzung vom z. Mai 1922, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger m)) Nach Eröffnung der Sitzung durch den Prãsidenten Leingrt wird in zweiter und dritter Beratung die fg über Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle in dritter . der Gesetzentwurf zur Ueberleitung des Rechtszustandes im oberschlesischen Abstimmungs⸗ gebiet ohne Erörterung angenommen. Der Antrag sämftiicher Parteien mil Ausng! me der Kommunisten, durch den die Ver= längerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über Teuerungszuschläge zu den Gebühren der Notare,
—
Rechts anwalte und Gerichts ollzieger und
Gerichts kosten bis zum 30. September d.
wird, gelte ebenfalls ohne Erörterung zur In dritter
; nnahme. .
3 genehmigte das Haus sodann den Gesetzentwurf zur Be n n kirchengesetzlicher Vor⸗ schriften der — 1 en Landeskirchen zur vollen Ausnutzung des kirchlichen Vermögens für die Be⸗ dürfnisse der Pfarrbesoldung. Auch die Gesetz irfe, welche die Kirchengesetze wegen Ausübung des Lirchenregim ens in der erangelischen Landegkirche des Konsistorialbeztrks Wiesbaden, von Frankfurt a. M. und in der evangellsch⸗reformierten Kirche der Provinz Hanngver he⸗ stätigen, werden in dritter Lesung endgültig mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien genehmigt.
Der Abg. König ⸗ Swinemünde (Soz) präztsiert in der Er⸗ örterung seinen Standpunkt nochmals dahin, daß nach der Reichz⸗ verfassung die Simultanschule als Regel und die konfesstonelse Schule als Ausnahme zu gelten hat.
Der Abg. Wilder mann (3) konstatiert nochmals, daß in . die konfessionelle Schule die Regel ist und die Regel dleiben wird.
Hierauf setzt das Haus die Beratung des Staats⸗ haushalts für 1922 beim Haushalt der Porzellan⸗ manufaktur in HYerlin fort. Der Hauptausschuß empfiehlt die Genehmigung dieses Haushalts mit einer Erhöhung der für Unterstützungen von Beamten, Angestellten und Arbeitern aus⸗
geworfenen Summe von 15 350 S auf 50 000 S6. Ferner
soll das Staatsministerium ersucht werden, in Erwägung zu ziehen, ob und wie die Bezüge der Pensionäre und Ruhegehalttz⸗ empfänger erhöht werden können, bezw. die Gleichstellung der Manufaktur mit anderen gleichartigen Staatsbetriehen herbei⸗ geführt werden kann.
Von den Unabhängigen und den Sozialdemokraten ist folgende Entschließung beantragt;
Der Landtag ersucht das Staatgministerium, bafür Sorge zu tragen, daß bei Berechnung der Invalidenpenstonen, der Wiswen und Waisengelder die für die preußischen unmittelbaren Sfaagtgbeamten geltenden Sätze zugrunde gelegt werden.
Abg Dr. Kähler, Greifswald (Dnt.,) äußert Wänsche hinsicht⸗ lich der künstlerischen Aufgaben der Porzellanmannfaftur.
Abg. Meyer⸗Rheine (Soz.) empfiehlt die Resolution fiber die Berechnung der Penssonen.
Der Etat wird mit der Resolution der Unabhängigen und Sozialdemokraten angenommen.
Den Etat der Lotterieverwaltung hat der Ausschuß unverändert angenommen. Er schlägt vor, eine Eingabe der Gewerkschaft Deutscher Verwaltungsbeamter in Berlin um Umwanblung von fünf Amtsgehilfenstellen in Zählerstellen dem Ministerium zur Erwägung zu überweisen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Dallmer (D. Nat.) wird der Gtiat angenommen, ebenso der Ausschußbeschluß bezüglich der Eingabe.
Zum Etat der Münzverwaltung gibt der
Abg. Dallmer (D. Nat.) dem Wunsch Ausdruck. daß auch Denkmünzen geprägt werden sollten und die . don I hig Markstlcken beschleunigt werde, damit die Notgeldscheine endlich berschwanden.
Abg. Leidig (D. Volkey,) schließt sich den Wänschen des Vor= redners an. Die Ausyrägung von Hartgeld gehe leider nicht so schnell vorwärts, als es wünschenswert sei. Warum werde nicht die Pri in dustrie herangezogen, wenn die Münze überlastet ei? Unsere früheren Gegner ließen doch von der deutschen Pribatindnffrie Hart. geld herstellen.
Der Etat wird angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung Montag, den 15 Mai, 1 Uhr. (Gia der Bergverwaltung.)
Schluß gegen 121, Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
, Aelte stenaus schuß des Reichstags beschlos in seiner vorgestrigen Sitzung den Reichatag zu einer Plenartagung auf Mittwoch, den 10. Mai, Nachmittags 3 Uhr, einzuberufen. Eg wir? zunächst der Haushalt der CGisenbahnen und der Post⸗ und Tele⸗ graphenberwaltung beraten werden. Die Beratung der übrigen Etatg wird die darauf folgende Woche ausfsislen. Die Konferenz bon Genua soll zunächst nicht zur Besprechung kommen, solange nicht der Neiche. kanzler von dort zurückgekehrt ist. Mit der Rergkung des Gisenbahn— etats wird die Besprechung einer Anzahl Entschließungen des Bisdunge. augschusses verbunden werden, die sich auf Fahrpreigermãßigungen be⸗ ziehen. Der Reichs tag bofft, , . sämtliche Etats, ebenso zie Reuge Geschäftserdniung für den Meichztag verabschieden zu können. Auch für die Zeit nach Pfingsfen ist eine Tagung bes Plenums ing Auge gefaßt worden. Betreffs einer Berichtersfattung deg Reichs. lanflers über die Konferen; in Genua konnte noch nichts Bestümmtes festgelegt werden. ö j
= Im Hauptausschuß des Reichstags wurde am Sonnabend der Gtat für r mene m 2 bert ag? behandelt. Regierung zeitig warde dazu, wie das Nachrichtenbürd des Verein dent cher Zeitungsverleger berichtet, in. einer Vorbemerkung zusammenge faßt, daß die Deckung der Aug. gaben für die Ausführung des Friedensbertrages aus allgeme nen Neichzmitteln erfolge, und zwar, foaweit der ordentliche Han shalt die Mitte! dazu bietet, aus diesem im Übrigen aus Ane ke mitteln. Nach dem Zahlungeplan des Londener Ültimatumt vom . Mai 1821 betrage die Gesamtschuld des Deutschen Neiches md seiner ehemaligen Verbündeten 132 Nilllarden Goldmark. Nach Art. 4 deg Zahlungsplang in Verbindung mit der Note ker Reparationskommisston vom 21. März 1922 auf das Stundung ge much der deutschen Regierung habe Dent schland im Kalenderjabr 1923 folgende Verbtnzlichkeiten zu erfüllen 3) Barzahlungen in Döhe von 20 Milllonen Goldmark. Fb) Sachleiftungen im Gegenwert bon ns- Eigmt 1130 Millionen Goldmark. Neben den Verdflhtungen aus dem Fählungsplane vom d. Mai 1821 fir die Reparatson blieben bie anderen Belastungen aus dem Friedens bertrag, abgesehen von einem Teil der Besstzngskgsten., besteßen. Für 183 ane warden bie Nuggaben auf rund 2263 Milliarden Mark beranschlagt. Ueber den Daus haltsplan Rferierten die Abgg. Dr. Breit iche id (Unabb. Sor) und Dr. Reicher? (B. Nat) Gs warde don den Nepnhern bie er. wendigkeit der Ansetzung hoher P für Besatzungekosten im Gtat bezweifelt, da Deutschland 1332 * lei K für die Bes
truppen aufjubringen habe. Der 2 Waĺter
daß in der Note der Reyarattlonstermnmifsion bom . Ma
ein Teil der Besatzungekosten, namlich der 3 der . bis 12 des Rheinlandabkommieng enfspringt, ven der im Zahlungs. plan der genannten Note zugeslant enen aus den Sach — 11 , ei. Es handle bierbei im 2 um die Kosten der Unterbringung und um usgaben ? 2. und der Post für ibre Leistungen ür . . * Abg. Brüning kans (D. Br g a die Rie enfum men
der Liguidaiiensschãden nicht . en,. . 1 J . 2. ges Bild. Mini
on Brandt teilte einige en ier die Se jun schädigenden liquidierten den 3 Eigentums .
Zahlen mit graßtem Vorbebsst zufgenommen
müßten, da die IIchätzungen deg Friedengwerks des land belegenen Vermo J ; chm
daß diese
Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Har e wiedergegeben sind.
Dr. Dern ban be, e. 66 Anne rion 2 ?