1922 / 110 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

911 . Rechte anwalt

nommen

Landgericht Weimar zugelassenen Rechts⸗

anwälle gelöscht worden.

Der Präsident des Thür. Landgerichts.

19187

In der Liste der bei dem unterzeichneten Amtsgericht zuaelassenen Rechtsanwälte ist r. Gerhard Dütschke in QOschersleben gelöscht worden.

Amtegericht Zobten, Bez. Breslau,

beute der Rechtsanwalt

. . e. in Jeblendorf⸗-Mitte ist, da er seinen

in Weimar bisher nicht ge⸗ ,,

Dr.

den 26. April 1922

18859

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

9) Bankausweife.

18836

Stand der Vadischen Bank

am 7. Mai 1922.

Aktiva.

Metallbestand Reichskassenscheine und Darlehens kassenscheine Norm anderer Banken Wechselbestand Lombardforderungen Effekten Sonstige Aktiva

3 017 621

20 853 56h 9 89g6 900 73 448 320 14 594 250 353 701 S805 g87 851

. Va ssiva.

928 152 209

iss61

S. Bleichröder, hier, stellt worden,

Grundkapital Nejervef onde ö . .

Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige

Verbindlichkeiten An eine Kündigungefrist

gebundene Verbind⸗

lichkeiten . Sonstige Passiva

10 500 0909

2 625 000 -

34 000 000 200 0090 h9 389 400

do7 733 O30

3704779

Kommanditgejellschaft auf Aktien und den Firmen Schwarz Goldschmidt & Co und C. Schlesinger⸗Trier Co Commandit⸗

4M

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im

928 192 209

Inlande zahlbaren Wechseln Æ —.

68

10 Verschiedene Bekanntmachungen.

(19284

Ordentliche n ,,. Nachmittag

121 uhr, im Schützenhause in Schön⸗

lung am 29. Mai 19 berg Mecklb.

Tagesordnung:

1. Jahresbericht und Rechnungsabschluß. 2. Entlastung des Aufsichtsrats und des

Vorstande

3. Beschlußfassung über den Antrag des Aufsichtsrats auf Gewährung einer Teuerungszulage zum bisherigen Tage⸗ geld und auf Erhöhung der Ver⸗ gütung für Fahrten über Land bis zur nächstjährigen ordentlichen Mit- gliederversammlung.

4. 5.

Sonstiges. . Wahl von zwei gliedern.

eingegangen sein.

Aufsichtsratamit⸗

Nur Mitglieder, die im Besitz einer Legilimationskarte sind, dürfen nach 5 25 der Satzung an der Mitgliederversamm⸗ lung und an den Abstimmungen teilnehmen. Anttãge auf Ausstellung von Legitimationg⸗ karten müssen mindestens drei volle Tage vor der Mitgliederversamm⸗ lung beim Vorstand der Gesellschaft Die Legitimationtz⸗ karten sind am Tage der Mitgliederver- sammlung im Versammlungs. oder Ge⸗

schästslokal in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung des Jahresberichts und der Legitimationskarte an alle Mit-

glieder erfolgt nicht mehr.

Schönberg, Mecklb., den 11. Mai 1922. Feuerversicherungs⸗Gesellschaft a. G. für das Zürstent. Ratzeburg zu Schönberg (Meckl.)

gegründet 1831. Der Vorstand. J. Oldenburg.

II2303

Durch Gesellschafterbeschluß

10. April 1922 ist die Liquidation der Geyellschaft worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Konsortialgesellschaft m. b. H. Brachwitz Salle, F. Schöne, Halle a. S., Mühlweg 37.

unterzeichneten

in Liquidation,

17273)

Die Firma Dr. Becht Meißel 4 mit beschränkter Haftung, Charlottenburg, ist auf- Die, Gläubiger werden aufge⸗ ordert, sich bei dem Liquidator Dr. Becht, Berlin · Friedenau, Saarstr. 18, zu

Co. Gesellschaft elöst.

melden. 17278

vom

beschlossen

Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist der Antrag gestellt worden. 6975

issS6o) schaft, bier, ist der Antrag gestellt worden,

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

zum Börsen handel an der hiesigen Börse zuzulassen.

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

18863].

Kommanditgesellschaft auf Aktien und der

Wir machen hiermit bekannt, daß die Konserven⸗ u. Marmeladen Ver⸗ schlußmassen⸗Industrie, Franke, Morgenstern & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Norvhausen mit Wirkung vom 1. Wbril 1922 ab auf⸗ gelöst ist. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden Nordhaufen, den 5 Mai 1922 Konserven⸗ u. Marmeladen Verschlußmassen Industrie, Franke, Morgenstern Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

. Nationalbank für . ier

600 De,. J. 1 under Actien⸗Brauerei zu 1 Nr. 10173 15 986 zu

je 4 1200,

AM 11

lin, den 9. Mai 1922

ö Zulassungsste lle

an der Börse zu Berlin. Kovpetz kv.

Von der Direction der Disconto⸗Gesell⸗

412000000 nene Aktien der Concordia Spinnerei und Weberei, Aktiengesellschaft, in Bunzlau und Marklissa, Nr. 8001 bis 20 000 zu je 4K 1009,

Berlin, den 9 Mai 1922 Zulassungsste le an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.

Von der Deutschen Bank und der Firma ist der Antrag ge⸗

4 5550 000 neue Aktien der Wicküler⸗ Küpper Brauerei, Aktiengesellschaft in Elberfeld, Nr. 4451 - 10000 zu je 4 1900,

Berlin, den 9. Mai 1922. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.

13662) ; Von der Nationalbank für Deutschland

gesellschaft auf Actien, hier, ist der Antrag gestellt worden

neue Aktien der R. Frister Aktiengesellschaft, Berlin ⸗Oberschöneweide, Uum⸗ mer 12 001 —20 00 zu je A 1009,

4 8090000

zuzulassen. . Berlin, den 9 Mai 1922 Zulassungsste lle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.

Von der Nationalbank für Deutschland n

Direction der Disconto-⸗Gesellschaft, hier, ist der Antrag gestellt worden, 1000000900 neue Aktien der Maschinenfabrik und Mühlen⸗ bauanstalt G. Luther Aktien⸗ gesellschaft zu Braunschweig,

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 9. Mai 1922. Zulgsfsungsste le j an der Börse zu Berlin. Kopetz kv.

(18864 ö Von der Deutschen Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden, 4 3000099 nene Aktien der Victoria · Brauerei Aktien Ge⸗ sellschaft, Bochum, Nr. 3001 bis 6000 zu je M 10090, für das Ge⸗ schäftsjahr 1921/!22 zur Hälfte ge⸗ winnberechtigt, . zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 9. Mai 1922. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.

(18865) Bekanntmachung. Von der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und der Firma J. Dreyfus & Co. ist bei uns der Antrag auf Zulassung von 4500900909 neue 59 ige Vor⸗ zugsaktien der Neckarwerke Aktien⸗Gesellschaft in Eßlingen am Neckar, Nummer 10 001 - 15900, mit Recht auf vorzugsweise Ein—⸗ lösung zu 11000, mit halber Divi⸗ dendenberechtigung für das Jahr 1921 zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., den 9. Mai 1922. Die Kommission

für Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M.

8866 Nachdem die Gesellschaft „Biergroßf⸗ handlung vorm. Heinr. Küpper jr. G. m. b. S.“ in Duisburg in Ligui⸗ dation getreten ist und ich zum Liqui⸗ dator bestellt bin, fordere ich die Gläun⸗ biger auf, sich zu melden. Duisburg, Tonhallenstraße 69, den 8. Jai Ig ; Oscar Frase, Liquidator.

18400 . Durch Gesellschafterbeschluß vom 15. März 1927 ist die Qrundstücks Erwerbs. gesellschaft Cöpenick, Bahnhof⸗ straßse 23 m. b. S., Berlin W. 5, Mohrenstraße 49, aufgelöst. Zum Li⸗ quidator ist der bisherige Geschästsführer Herr Oskar Storck bestimmt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden ersucht, sich bei dem Liquidator zu melden. Berlin W. 8, den 6. Mai 1222. Grundstücks⸗Erwerbsge ellschaft Cöpenick. Bahnhofstr. 23

18874 „Leo“ Volksversicherungsban!

auf Gegenseitigleit in Cöln.

Eine außerordentliche Generalver⸗ sammlung wird hiermit für Sonntag. den 25. Juni

Wil belm * KaiserWilbelm⸗Ring Nr 43 1. Etage mit der Tagesordnung: Aenderung der Satzung und allgemeiner

einberufen. . Im Anschluß an diese außerordentliche findet im gleichen Lokale die diesjährige ordentliche Generalversammlung mit fene, Tagesordnung statt:

; Entlastung

5. Anträge und Verschiedenes. Unter Hinwes auf die bezüglichen Be⸗ stimmungen der Satzung (68 14 und 15) werden die Bezirksrer bände aufgesordert, Mitgliederverlammlungen einzuberusen und die Wahl der Delegierten für die General⸗ versammlung zu veranlassen.

sammlung sind nur die von den Bezirks⸗ verbänden gewählten Delegierten können sei r lung gestellt werden und müssen mindestens zwei Wochen sammlung, bis 3 11. Juni er., bei uns eingereicht sein.

Der Aufsichtsrat.

Mannfactur G. m. b. S. Bielefeld ist aufgelõöst.

aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Wäsche⸗ und Stickerei Manunfactur

188673

b. S., in Köln aufgelöst. dator K Adolf Kli in Köln, Weißenburger Straße 76, be⸗

stellt. den Liquidator zu melden.

Rr. zb i- 18 060 zu je M 1965.

sellschaft . sind die früheren Geschästsführer Johann Sody, Mannheim, Hafenstr. 360, und Jacob Schorn, Mannheim, B. 4.7, be⸗ stellt.

gefordert, e An gesetzlichen Frist bei denselben anzumelden.

15101]! Glãubigeraufruf.

18399 8esellf Die Gesellschaft ist

Wilhelm Schulz G. m. b. S. ist eit langer Zeit in Liguidation getreten Gläubiger werden aufgefordert event. Ansprüche anzumelden

; Der Liquidator: Allons Soll mann, Braunschweig, Wachholtzstraße 18

aufgetordert, sich bei ihr zu mesd

Vo mittags

1922, ętaf Hotel „Kaiser

nach Köln. G. m. b. S.

Uhr.

17837 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr

mit Beschl 26. April 1922 aufgelöst 3 Die Gläubiger der Gesellsches

ben

st wer hn en.

München, den 26 April 1923 Kollodium Werke Gebr. Andr

Der Liquidator: von Dartm am

Einnahmen. vom 1. Fannar bis 31. Dezember 1921. Ausgaben

Versicherunge bedingungen ö 6 NANeberträge aus dem Vorjahre ; 30 542 30 Prämieneinnabmen. 101 985 10 Nebenleistung der ꝛ— Ven . 4 802 V. Erlös aus ver⸗ 791 wertetem Vieh VII. Kapitalerträge. 9111 Kapitalanlagen Gewinn aus In⸗ ventarkonto..

1. Entschãdigungen . II. Ueberträge . III. Regulierungskosten. V. Reservefonds Abschreibungen Verwaltungẽekosten. Steuern.. Gewinn

Vorlage des Geschäftsberichts und der

, 1921 . enebmigung der Jahresbilanz. und des

19 390 22584 l 6

100

des Vorstands Aufsichtsrats. . Ergänzungswahl für die satzungs. gemäß ausscheidenden Mitglieder des

igi afes DT i J : Religionslehrer Präses . . , 3 , D Aktiva. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahrs 1921.

160 gi I Vasstva.

——

Verbandẽprãäses 6. O. Müller⸗M.Gladbach, Versiche⸗ ö , n e, . rungsbeamter G. Forderungen 13 166 6] l. Ueberträge auf das nächste

Reinartz⸗ Köln I. w 3 4566 1 Fabrikant J. Plug-Köln, Architekt II. Nassenbestand 5 O57 56 Jabr.̃. .. Ph. Krakau Köln. II. Sonstige Passiva

Kapitalanlage J ; III. Reservefonds Zugang gemäß 6 der Satzungen

IV. Gewinn

Il 133 ö a6 Sha 5?

155090

Di Bremen, den 25. März 1922.

Vieh⸗Versicherungs⸗SesellQlschaft auf Segenseitigkeit zu Bremen.

Die Direktion. Fr. Meybier.

Geprüft und richtig befunden C. Theilen. A Beneralvers nung am l ĩ . uli 3. , 6 Theilen und Derr A Bultmann w Die Direttion. und außerdem Herr Fr. Bollmann und Herr W. Schellin neu in den A

F. Lahr. gewählt.

Stimmberechtigt auf der Generalver⸗

Anträge

durch den Bezirksvorsteher

nur . ; . Bezirksmitgliederversamm⸗

tens einer vor der Generalver⸗

längstens bis zum Bultmann.

also

Houben.

58 16g 47119

—————— 128 347

8 om hl ledergewnh

ufsichtsrg

2304 Bekanntmachung. 18409 Aktiva.

2 42 r 2 . ' 2 94 Die Firma Wäsche und Stickerei Bilanz am 31. Dezember 1921. .

Passiva.

. R n . Stammkapitalkonto

2650 000 000 erschiedene

186 331 2055 Gläubiger...

151 660 223 70

Nicht eingezahltes Stamm⸗ 50 kapital. . Bankguthaben. Verschiedene Schuldner. Unverzinsliche Schatzan⸗ weisungen

Wechsel

Verlust

Die Gläubiger der Gesellschaft werden

Bielefeld, den 26 April 1922.

15 000 000 9609 798 30 20 432 84267

643 034 070 17 Soll. Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1091

b. S. imn Liqu. See ker.

G. m. E.

Durch Gesellschafterbeschluß vom 21. Ja⸗ uar 1921 ist die Firma N. May, G. m.

006 é 00

143 03407

643 063407

SHSaben

Zum Liqui⸗ ist der Kaufmann Adolf Klipstein

4 *

Es 39 1g B 1248464 82

Unkosten: . Zinten⸗ a) Vergütungen an Kredit⸗ nehmer für Weitergabe von Krediten an Verbraucher b) Sonstige Unkosten

Etwaige Forderungen sind an

N. May, G. m. b. S. i. Liqn. Adolf Klipstein.

29 987 57419 Berlin, den 29. April 1922.

Stickftoff⸗Kredit

13875 Sody K Schorn G. m. b. S. Mannheim. . Gemäß mündl. Beschluß der Gesell⸗ chafter vom 27. April 1922 ist die Ge⸗ aufgelöst. Zu Liquidatoren v Knieri e m.

ö 3 und Verlustr

Dr. N. Brückner. Wir haben vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ 31. Dezember 1921 geprüft und bestätigen ihre Uebereinstimmung n ebenfalls geprüften, ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft. Berlin, den 6. Mai 1922 Deutsche Treuhand⸗Gesellschaft. Dr. Brockhage Schütz.

Eventl. Gläubiger werden auf⸗ ihre Ansprüche innerhalb der

Mannheim, den 28. April 1922.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. D Dr

4M

9 554 7

WMar 7 8 129 917 Verlust .. 20 43234

mitt den

Einnahme. Gewinn⸗ und Verlustkonto für das Geschäftsjahr 1921.

Ausgabe

* 73 2 73 ö ! ö L Ueberträge aus dem Vorjahre: . « Zahlungen für unerledigte Ver⸗ Prãämienreserve 13 945 485 76 sicherungs fälle der Vorjahre 2. Prãmienübertrge .. 2948 l. Versicherungsverpflichtungen So serve 76 250 - Geschãftsjahre. 3. Schaden reserrve 76 25 Geschãftsjah Gewinnreserve der Versicherten 484 45977 J. Rückkauf. Sonstige Reserven und Rück⸗ Gewinnanteile w lagen . Steuern und Verwaltungskosten. 23 L. Prämienreserve ultimo 1521 1. Prämien ö. II. Prämienüherträge 1IJ. Policegebũhren G,, II. Kapitalertrãg;̃;; . Sonstige Reserven und Rücklagen V. Gewinn aus Kapitalanlagen E. Seng Uuggaben Ueberschuß

im

11145586215 3 136 561 03 7616516 721 321 54 151 66250

101659117 * J 7d zs X ]

Bilanz per 31. Dezember 1921.

Passita

Aktiva.

I. Grundbesitz. Hypotheken Kommunaldarlehen .. V. Wertpapiere Vorauszahlungen Bankguthaben... Gestundete Prämien H Räckständige Zinsen und Mieten.... Ausstände bei Agenten.. ; Kassenbestand. Inventar und Drucksachen

6 3 375 000 -

S 660 250 - 6 223 722 64 39 10250 465 772 10 162 37318 655 og 0s 150 83542 101 331 12 11 022 12

1

I. Reservefonds ; Prämienreserven.. Prämie nüberträge , . Reserve für schwebende Versicherungsfälle . Gewinnreserve ;

Sonstige Reserven ..

Sonstige Passiva

VIII. Ueberschuß

4 341 6 14 9490

243 5h 4] 483 15 5519 34 M7 56 zl

88 9692 35 16 998 2751 Verwendung des Ueberschusses:

Sonstige Aktiva

tp. 29 015, 4s h8 031,32

4758. 56 1758,56 466 339, 58 1749939

R Tir

J. An den Reservefonds II. An die sonstigen Reserven. III. Tantiemen an:

1. Aufsichtsrat.

IV. V.

Berlin, den 25. März 1922.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Der Direktor: M Prüssing.

Berlin, den 25. März 1922. Vebensversicherung veutscher Lehrer (vormals Sterbeasse deutscher Lehrer)

Versicherungs verein auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

m. b. S. i. Liqu.

Die Liguidatoren: Fran ke. .

Stor ck.

Der Aufsichtsrat. G. Han sen.

16 996 &

Lebensversicherung deutscher Lehrer (vormals Sterbekasse deutscher Lehrer)

Geschäftébericht und Rechnungtabschluß für das Geschäftejahr 1821 sind von uns geprüft und richtig befunden worden

ll

stimmenden Orte statt.

Niederschlesisches Steinkohlen⸗ Syndikat Gesellichaft mit be⸗

128el) schränkter Haftung. Die gemäß Beschluß der Mitglieder⸗ wpersammlungen vom 7. März und 12. April 1922 geschlossenen und durch Verfügungen des Neichskohlenrats vom 1. April 1922 Nr. 500. 3. 22 und vom 29. April 1922 Nr. 453, 4 22 genehmigten, vom j. April 1922 ab geltenden Syndikats⸗ verträge erhalten nachstehende Fassung:

Niederschlesisches Steinkohlen⸗ Syndikat, Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Waldenburg. , ,.

1. Das Niederschlesische Steinkohlen⸗ Syndikat, Gesellschaft mit beschränkter aftung (Syndikat), einersei g und die . andererseits vereinigen sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

(Vereinigung). .

2 Zweck der Vereinigung ist, die durch das Gesetz über die Regelung der Kohlen- wirtschaft vom 23. März 1919 und feine Aus führungsbestimmungen vom 21. Augusi 19190 dem Syndikat des niederschlefüchen Steinkohlen bergbaubezirks gestellten Auf— gaben zu erfüllen, insbesondere einen un⸗ gesunden Wettbewerb auf dem Kohlen, Koks und Brikettmarkt zu beseitigen und zu verhindern.

3. Die Unterzeichneten verpflichten sich untereinander und dem Syndikat gegen⸗ über, zu den nachstehend vorgesehenen Ber⸗ sammlungen zusammenzutreten und sich in den vertraglich vorgesehenen Fällen den Beschlüssen und Entscheidungen dieser Versammlungen sowie der Ausschüsse der Vereinigung zu unterwerfen.

Außerdem unterwerfen sie sich gemäß 5 69 der Aut führungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 bezüglich der Durch— fübrung der Richtlinien, Anordnungen und Entscheidungen des Reichskohlenrats und Reichskohlenverbandes der Ueberwachung durch das Syndikat sowie der von diesem im Nahmen der genannten Vorschriften getroffenen Regelung der Förderung. des Selbstperbrauchs und des Absatzes der Brennstoffe. .

4 Die Uebernahme der Geschäfteanteile an dem Syndikat wird durch den Gesell⸗ schaftvertrag der G. m. b. H. geregelt.

5. Die Organe der Vereinigung sind: a) die Versammlung der Mitglieder,

b) die ständigen Ausschüsse,

e) die Geschäftsführung.

6. Die rechtliche Zustaͤndigkeit des Auf— sichtsrats des Syndikats, soweit es sich um Vertreter der Werks verwaltungen und die auf Grund des Kohlenwirts aftsgesetzes gewählten Arbeitervertreter handelt, er⸗ streckt sich auch auf die Vereinigung.

Die , . der Mitglieder.

1. Die Versammlungen der Mitglieder sinden in der Regel allmonatlich am Sitze des Syndikats oder an einem anderen, vom Vo sitzenden des Aussichtérats zu be⸗ Sie werden von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Syndikats oder einem seiner Stellvertreter oder im Auftrag von der Geschäftsführung unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens fünftägiger Frist durch einge⸗ schriebenen Brief einberufen. Außerdem ist eine Versammlung der Mitglieder binnen 14 Tagen anzuberaumen, wenn sie bon mindestens 1; der Gesamtstimmenzahl schriftlich bei der Geschäftsführung des Syndikats beantragt wird oder wenn eine Versammlung beschlußunfähig war.

2. Die Frist für die Einladung beginnt mit dem Tage der Einlieferung des Ein⸗ ladungsschreibens zur Post und endet am Tage der Mitgliederversammlung.

3. In der Versammlung soll jedes Mitglied in der Regel je eine Stimme für die ersten vollen 50 0900 Tonnen und is eine weitere Stimme für jede vollen 2B 000 Tonnen seiner Abiatzanteilziffer saben. Die zurzeit geltenden Slimmrechts— ziffern sind in der Anlage aufgeführt.

4. Die ordnungsmäßlg berufenen Ver⸗ sammlungen der Mitglieder sind beschluß⸗ sähig, wenn 2. aller Stimmen vertreten sind. Erweist sich eine Versammlung als nicht beschlußfähig, so ist die neu anbe⸗ raumte Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen be⸗ schlußfähig. Hierauf ist jedoch in der päteren Einladung ausdrücklich hinzu— weisen.

5. Den Vorsitz in den Versammlungen der Mitglieder führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats des Syndikafs oder einer einer Stellpertreter oder in deren Ver⸗ binderung ein von der Versammlung zu wählender Vorsitzender.

6. Zur Teilnahme an den Versamm⸗

lungen hat jedes Mitglied oder fein ge⸗ setzlicher Vertreter nach seiner Wahl einen oder mehrere Vertreter zu bestellen. Diese müssen der Verwaltung, dem Gruben⸗ porstande oder dem Aussichtsrat des be= treffenden Werkes angehören. Die Ausübung des Stimmrechts kann mmer nur durch einen Vertreter eifolgen. Jedes Mitglied hat des halb dem Syndikat die Namen seiner Vertreter für die Ver= ammlungen in derjenigen Reihenfolge an⸗ ehen in welcher . der Vertreter ür, sich allein vor dem folgenden das Stimmrecht für dae Mitglied auszuüben erechtigt ist. ;

Die auf Grund der Bestimmungen des Kohlenwirtschaftägesetzes in den Auf sichtsrat des Syndikais gewählten Arbelter⸗ dertreter haben das Recht, an den Ver— ammlungen der Vereinigung teilzunehmen. 8. Der Vorsitzende eröffnet und schließt

9. Neber die Verhandlungen wird eine Niederschrift aufgenommen, die pon dem Vorsitzenden und einem der Ge schãfts⸗ führer zu unterzeichnen ist. Der Nieder⸗ schrijt ist ein von dem Vorsitzenden als richtig bescheinigtes Verzeichnis der ver— tretenen Mitglieder und ihrer Stimmen

zahl beizufügen. Niederschrift

19. Jedem Mitglied ist die in Abschrist zuzusenden.

11. Die Niederschriften haben, wenn nicht spätestens in der der Ueber sendung

16

der Niederschrift folgenden Versammlung

der Mitglieder Widerspruch gegen sie er⸗

hoben wird, unbedingt beweisende Kraft. ng

§ 5. L. Die Versammlung der Mitglieder ist oberstes Organ der Vereinigung.

II. Die Besugnisse sind insbefondere

folgende:

1. Bestellung von Ausschüssen zur Er⸗ ledigung einzelner Fragen und Wahl der Mitglieder der ständigen und be⸗ sonderen Ausschüsse;

. , . neuer Mitglieder;

Entscheidung über Berufungen gegen Beschlüsse der Ausschüsse; 6

eine etwa vorzunehmende schränkung im Verhältnis der Antéils= ziffern (6 17);

Fest'ezung der allgemeinen Verkaufẽt⸗ bedingungen owie der Verkaufrspreise 68 19 und 20);

Festsetzung der Umlage 6 24);

Entscheidung über vorzunehmende Aenderung in den Anteils;iffern (5 15 Ziffer 5) und über etwaige Streit fragen aus 5 14;

Beschlußfassung bei Widerspruch gegen einzureichende und bei unzu— reichenden Nachweisungen (5 9);

Genehmigung der Landabsatzpreise;

Bewilligung neuer Eigenbedarfs mengen gegenüber den zurzeit bestehen⸗ den (5 7, 1. 14);

Beschlußfassung über Kosten bei Lie⸗ . G 15, Ziffer 3 und §5 21);

Festsetzung und Aenderung der Ver⸗ rechnungspreise (5 20);

Feststellung der Abgabe und Ent⸗ schädigung für Mehr« und Minder⸗ absatz (6 18)

14 Festsetzung von Strafen (6 27); III. Die vorstehenden Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme des Falles II, Ziffer 10, in dem eine Mehrheit von * aller Stimmen not— wendig ist, gefaßt.

Dem Beteiligten steht in den Aus— schüssen und in den Versammlungen in eigener Angelegenheit volles Stimm⸗

recht zu. Die 1

§ 4.

l. Zur Bearbeitung von allen, die Be⸗ teiligung am Gesamtabsatz und die Preis⸗ festsezung betreffenden Fragen werden ständige Ausschüsse gebildet, und zwar ein Kohlen-, ein Koks. und ein Brikett⸗ ausschuß. Die Bildung dieser Ausschüsse erfolgt in jedem Geschäftsjahr, wenn die Mit⸗ gliederversammlung nicht etwas anderes beschließt in der Weise, daß: a) für den Kohlenausschuß von nach⸗ stehenden Mitgliedern:

1. kons. hr len iesner Gruben, 2. Steinkohlenbergwerk kons. Abendröte, 3. Gewerkschast Steinkohlenwerk Ver⸗ einigte G ükchilf⸗Friedenshoffnung, 4. Steinkohlenbergwerk kons. Fuchs⸗ grube, 5. Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗ und

Thonwerke, 6. Gewerkschaft des Steinkohlenberg⸗ werks von Kulmiz, 7. Gewerkschaft kons. Wenceslausgrube, 8. Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke, b) für den Koksausschuß von den vor⸗ stehenden unter 1, 2, 3, 4, 6, 8 ge⸗ nannten Mitgliedern, . e) für den Brikettausschuß von jedem Brlketts herstellenden Mitglied je ein Vertreter und ein Stellvertreter ernannt wird. 2. Außerdem können durch Beschluß mit einfacher Stimmenmehrheit besondere Ausschüsse im Bedarfsfall zur Vorbear—⸗ beitung einzelner Fragen eingesetzt werden.

8. gf den Ausschüssen hat jeder Ver⸗ treter eine Stimme. Die Beschlußfassung erfolgt nach Stimmenmehrheit. 4. Die Mitglieder sämtlicher Ausschüsse müssen der Verwaltung, dem Gruben⸗ vorstand oder dem Aufsichtsrat des ein⸗ zelnen Mitglieds angehören. 5. Die gufemmi eh enn des Kohlen⸗ ausschusses, des Koksausschusses und des Brikettausschusses wird in jedem Ge— schäftssahr in der ersten Versammlung der Mitglieder bekanntgemacht. . 6. Die Ausschüsse sind beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mit⸗ glieder anwesend isst.t 7. Die Ausschüsse wählen in ihrer ersten Sitzung, die von der Geschäftsführung anzuberaumen i ihren Vorsitzenden und

en Stellvertreter. 77 & * ein Mitglied eines Aus⸗ schusses aus, so ist ein Ersatzmitglied zu benennen. Das Ergebnis ist in der nächsten Versammlung der Mitglieder be⸗ kanntzumachen. ; 9. Ueber die Verhandlungen in den ständigen Ausschüssen sind Niederschriften aufzunehmen, die sämtlichen Mitgliedern in Abschrift zuzustellen sind. 10 Gegen die Entscheidungen der Aus⸗ schüsse steht jedem Mitglied ebenso wie dem Syndikat, vertteten durch die Ge— schäftsführung, die Berufung an die Ver⸗ sammlung der Mitglieder offen. 11. Die Berufungen sind durch einge⸗ schriebenen Brief binnen 14 Tagen nach dem Tage der Müteilung der Ent⸗

die Versammlungen und leitet die Ver⸗ idlungen.

dikat

Absatzbe⸗

12. Die Geschãftsfũhrung des Syndikats ann ju den Beratungen 'der Tugtschüsse mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Die Geschätte führung. 5

§55. 1. Das Syndikat vertritt die Ver⸗ einigung und führt deren Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften dieses Vertrags. Es hat die im Rahmen dieses Vertrags gefaßten Beschlüsse der Vereinigung zu beolgen.

2. Die Tätigkeit des Syndikats ist un⸗ entgeltlich. Sie darf nicht zum Zwecke eigener, Gewinnerzielung, sondern muß ausschließlich zum Vorteil der Mitglieder der Vereinigung erfolgen

3. Das Syndikat handelt bei allen Geschäften im eigenen Namen, aber un⸗ beschadet der nachstehenden Einschränkungen hinsichtlich der Haftung. für sechnung der Mitglieder der Vereinigung. Alle ver⸗ fügbaren Einnahmen sind den Mitgliedern der Vereinigung auszuzahlen. ;

4. Für Verbindlichkeiten, die das Syn⸗ ̃ Dritten gegenüber in Aus führung dieses Vertrages eingegangen ist, kann es von den Mitgliedern nur nach Maßgabe und im Rahmen des 5 24 Ersatz fordern. Ein Mitglied, das alle Verpflichtungen

aus diesem Vertrage erfüllt hat, kann nicht weiter in Anspruch genommen werden.

5. In Streitfällen, welche sich bei An⸗ wendung dieses Vertrages mit einem Mit- gliede ergeben, werden die Gefamtinter⸗ essen der Vereinigung von dem Syndikat wahrgenommen. Es hat den Rechtsstreit im eigenen Namen als Beklagter oder Kläger auszutragen.

6. Es steht jedem Mitglied frei, dem Syndikat als Nebeninterbenient beizu— treten.

Vertrieb der Etzeugnisse

1. Die Mitglieder überlassen dem Syn⸗ Rikat ihre Erzeugung an Kohlen, Koks, Briketts. Koksstaub, Kohlenschlamm, Feinstaub sowie an allen kohlehaltigen Abfallbrennstoffen aus ihren im nieder- schlesischen Sieinkohlenrepier gelegenen, schon erworbenen oder noch zu erwerbenden Eigen⸗ und Pachtfeldern. Das Syndikat dagegen übernimmt die Verpflichtung des Vertriebes für Kohle, Koks, Stein kohlen. Briketts und Koksstaub lim Rahmen der Heteiligungsziffer). Für alle übrigen Brennstoffe besteht keine Vertriebs verpflich= tung des Sytndikats, doch soll das Syn dikat nach Möglichkeit die Schlamm- und Feinstauberzeugung im Rahmen der für diese Brennstoffsorten aufgestellten be⸗ sonderen Anteilsziffern gleichmäßig ab⸗— setzen.

2. Etwa eintretende Verluste hat das

Syndikat . tragen.

3. Die Mitglieder dürfen nicht a) aus den im niederschlesischen Stein⸗

koblenrevier gelegenen Feldern von , und ö deren oder Dritter Rechnung durch ihre Anlagen fördern oder fördern lassen,

b) ohne vorherige he ,, der Mitgliederverlsammlung Bergwerks⸗ eigentum an Nichtmitglieder verãußern oder verpachten oder in anderer Form zur Benutzung übergeben.

Tie ,. muß erteilt werden,

wenn vorher Sicherheit geleistet wird, daß

in einem solchen Falle die Rechte des

Syndikats weder beeinträchtigt noch seine

Pflichten gesteigert k.

57.

J. Ausgeschlossen von der Ueberlassung

an das Syndikat sind:

1. unter Anrechnung auf die Anteils⸗

ziffer

a) der Bedarf der eigenen Kokereien und Brikettfabriken (Koks⸗ und Brikeit⸗ kohlen),

b) die für eigene Hausbrandzwecke an die Beamten der Mitglieder, an die Bergleute, Invaliden und Witwen gelieferten Mengen (Freikohlen) und die zu Versuchszwecken im Einverständ⸗ nis mit dem Syndikat dienenden Mengen, die mittels Fuhrwerk abgesetzten Mengen, soweit nicht dadurch gewerb⸗ liche Anlagen, mit Ausnahme von Bäckereien und Schmiedewerkstätten, regelmäßig bedient werden (Landab⸗ satzy. Als mittels Fuhrwerk ab⸗ gesetzt, gelten nur solche Mengen, die im Bezirke des Fuhrwerksverkehrs verbraucht und nicht mit der Bahn weiterversandt werden,

d) die für den sonstigen Bedarf des Eigentümers der Grube erforderlichen Mengen, die derart vernichtet werden, daß sie nicht wieder in anderer brenn— barer Form auf den Markt gebracht werden können (Eigenbedarf), jedoch nur ungefähr in der Höhe des zurzeit bestehenden Eigenbedarfes.

2. Ohne Anrechnung auf die Anteils⸗

iffer:

1 die zu eigenen Betriebszwecken der Gruben erforderlichen Mengen (Selbst⸗ berbrauch ;

b) die vor Abschluß dieses Vertrages verkauften Mengen, soweit diese Ver⸗ käufe der Geschäͤftsführung des Syn⸗ dikats bei dem Abschluß dieses Ver⸗ trages angemeldet und nicht von dem Syndikat nach 5 130 der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz äber die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 übernommen worden sind. Diese Verkäufe haben die betreffenden Mitglieder selbst abzuwickeln (Vor⸗

verkaufe).

II. Zu den unter J Ja, b und 4 sowie JI 20 genannten Zwecken dürfen auch Kohlen, Koks und Briketts und Ab-

fallbrennstoffe verwandt werden, die auf

Grube gefördert oder hergestellt werden. Durch die Verwendung fremder Kohlen, Koks und Briketts wird eine erhöhte Ab— nahmeverpflichtung des Syndikats nicht begründet. Bei Freigabe der Förderung kommt für die Berechnun der Erhõbung der Anteilziffer in Kohlen die bezogene Menge in Abzug. In Koks oder Stein. kohlen⸗Briketts wird eine Erhöhung der Anteileziffer nur insoweit gewährt, als die Grube nachweist, daß sie auch aus eigener Förderung zu der Mehrlieferung imstande gewesen wäre. Der Bezug fremder Kohlen darf nicht erfolgen, wenn dadurch eine Verschlechterung der angemeldeten Pro⸗ dukte herbeigeführt wird.

IHI. Die vorstehend unter J und H aufgeführten Mengen unterliegen auch in An sehung ihrer Sorten der Ueberwachun des Syndikats, sie sind ihm bis zum des der Abgabe folgenden Monats ziffern⸗ mäßig aufzugeben. .

588.

Die Mitglieder verpflichten sich, für die Dauer dieses Vertrages sich jeden direkten Angebots oder Verkaufs von niederschlesi⸗ schen Kohlen, Koks, Briketts, Koksstaub, Kohlenschlamm, Feinstaub und kohlehalti⸗ gen Abfallbrennstoffen an Dritte, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind, zu enthalten. Alle bei ihnen ein— laufenden Aufträge und Anfragen sind dem Syndikat zur Erledigung zu über⸗ weisen. Die Geschäfts führung des Syn. dikats hat das Recht, die Mitwirkung der Mitglieder zum Abschluß eines Vertrages oder zur Beilegung von Unstimmigkeiken in Anspruch zu nehmen. Entstehende Kosten sind dem Mitgliede zu erstatten, wenn ein Verschulden des betreffenden Mitgliedes nicht .

5 9.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Geschäftsführung verlangten Nach⸗ weisungen über die Kohlenförderung, über die Erjeugung an Koks und Briketts und Abfallbrennstoffen und deren Absatz und Verbrauch sowie über Bezüge von fremden Werken und Austausch zwischen den ein— jelnen Werken in den von ihr bestimmten

Fristen einzureichen. entscheidet die Mit⸗

Bei Widerspru gliederversammlung.

Außerdem sind die Mitglieder dem Syndikat gegenüber auf dessen Verlangen zux Auskunft über das Syndikat inker— essierende brennstoffwirtschaftliche Ver⸗ hältnisse im Rahmen des 5 52 der Aus— fübrungsbestimmungen zum Kohlenwirt⸗ schaftsgesetz . soweit diese ihrer Kenntnis unterliegen.

Anteilsziffern. § 10. 1. Für die Beteiligung am Gesamt⸗ absatz in Kohlen, Koks, Steinkohblen⸗ briketts, Kohlenschlamm und Feinstaub gelten die Anteilsziffern, die in der diesem Vertrage als Bestandteil angehefteten Liste zusammengestellt ö.

2. In die Kohlenanteilsziffern werden

die Kokganteilsziffern unter Berücksichtigung

3. Wenn nach Ablauf bon sechs Monaten unter Berücksichtigung der juerfaunten Erhöhungen der Antellsziffern die porge⸗ nannten Voraussetzungen fort dauern, so treten von Monat ju Monat weitere Erhöhungen der Anteilsziffern ein auf gleicher Grundlage und nach Maßgabe der Absatzfiffern in den jeweilig letzten sechs Monaten.

4. Die sich ergebenden Erh hungen der Anteilgziffern werden den Mitgliedern vom Syndikat durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt und außerdem in der nächsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis gebracht . .

5. Die . Bestimmungen gelten auch für Koks und Steinkohlenbrfikettä. Hierbei tritt die Erhötung der Anteils⸗ ziffer ein, wenn die Produktiangsteigerun

aus eigener (nicht erforderlich frischer

Kohlenförderung 6. 513.

Den Mitgliedern wirb das Recht ein- geräumt, ihre Anteilsziffern zusammen⸗ zulegen, wenn sie dies vor der ersten Mit- gliederversammlung eines jeden Geschäfts⸗ jahres dem Syndikat schriftlich anzeigen. Diese Erklärung ist in der ersten Müit⸗ gliederversammlung bekanntzugeben.

514.

Die Lieferung bon syndikatspflichtigen Brennstoffen von einem Mitglied an ein anderes ist innerhalb des Reviers ge⸗ stattet. Derartige Lieferungen Aenderungen der bertragsmäßigen Anteils ziffer und der Entschädigungspflicht nicht zur Folge.

2

5 15.

ö 1 Jedes Mitglied ist mne ch Maßgabe seiner Anteilsziffer am Gesamtabsaz und nach Maßgabe der von ihm anzumeldenden Sorten und Mengen zur Lieferung ver⸗ pflichtet, falls es nicht mit min destens bierwõchiger Frist bei, der Geschäfts⸗ fahrung des Syndikats eine Verminderung seiner Anteilsziffer beantragt hat. Diesem ,. hat die Geschäftsführung Folge zu geben.

2. Derartige Abmeldungen haben eine Herabsetzung der Anteils iffer zur Folge, wenn sie nicht durch Betriebsstörungen veranlaßt sind.

3. Erwachsen durch Abmeldungen auf bereits eingegangene Lieferungsverpflich= tungen unabwendbare Kosten, so fallen diese dem betreffenden Mitgliede zur Last. 4. Bei plötzlichen Betriebastõrungen ist

das Mitglied an die vierwöchige Frist für

eines Ausbringens von 80 vom Hundert, die Steinkohlenbrikettanteilsziffern unter Anrechnung von 8 vom Hundert für Binde⸗ mittel eingerechnet.

811. Für die Bewilligung von Koks. und Steinkohlenbrikettanteilsziffern bei noch zu errichtenden Neugnlagen gilt folgendes: l. Will ein Mitglied, das bisher Koks bezw. Steinkohlenbriketts noch nicht her⸗ gestellt hat, deren Herstellung aufnehmen, so hat es die verlangte Anteilsziffer, die bei Koks bis zu 100 600 1 und bei Stein— kohlenbriketts bis zu 40 000 t betragen kann, aber bezüglich der dazu erforderlichen Kohlen im Rahmen der in der angehefteten Liste geordneten Anteilsziffer für Kohlen bleiben muß, 6 Monate vorher beim Syn⸗ dikat zu beantragen. 2. Ueber diesen Antrag ist innerhalb einer Frist von ? Monaten nach Eingang des Antrages beim Syndikat zu entscheiden. Bezüglich der Höhe der Anteilsziffer ist die Entscheidung nur vorläufig (vgl. Ziffer 4. Dem Antrage ist stattzugeben, wenn die technischen . für die Herstellung eines marktfähigen Pro— duktes in beantragter Höhe vorhanden sind. Dabei ist auch auf die Gesamtlage des betreffenden Bergwerkes Bedacht zu nehmen. 3. Die Aufnahme der Lieferung muß innerhalb 18 Monaten nach Bewilligung des Antrags erfolgen, anderenfalls der Anspruch auf die beantragte Anteilsziffer erlischt. 4 Nach Inbetriebnahme der Anlage wird die Anteilsziffer auf Grund der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit endgültig festgesetzt. § 12.

1. Wenn die Lage des Marktes die un. derkürjte Abnahme der gesamten im Rahmen der Anteilsziffern zur Verfügung gestellten Mengen nach Ansicht des Syndikats zuläßt, so muß dieses hiervon der Versammlung der Mitglieder Kenntnis geben. Es hat gleichzeitig zu ermitteln, Ib, und in welcher ungefähren Höhe ein Mehrbedarf vorliegt, und zutreffenden falls den einzelnen Mitgliedern die auf sie entfallenden antesligen Mengen zur e zu stellen.

2. In diesem Falle hat jedes Mitglied, das während sechs aufeinanderfolgender Monate aus frischer Förderung mehr als seine Anteilsziffer abfetzi, Anspruch auf deren Erhöhung. Diese Erhöhung tritt sofort nach der sechgmonatigen Erdienungs. eit in Kraft und beträgt das Dreihundert⸗ fache des Mehrabsatzes, den das Mitglied durchschnittlich für den Arbeistag aus frischer Förderung gebabt bat. Dabe! sind Berufungen anf. Ausfälle irgend welcher Art (Betriebestörungen, Wagen mangel u. a.) unzulässig.

scheidungen zu Händen deg Vorsitzenden es An lord des Syn dikats zu richten.

einer nicht unter diesen Vertrag fallenden

die Abmeldung nicht gebunden; derartige Ereignisse sind i fen der Geschãfts⸗ führung unverzüglich initzuteilen. Dabei ist die 1 Dauer der Be⸗ triebsstörung anzugeben. ;

5. Die Entscheidung, ob eine solche Herabsetzung vorübergehend oder endgültig ist, trifft auf Antrag des betreffenden Mitgliedes die Versammlung der Mit- glieder.

6. Jede Abmeldung muß der nächsten Nit le derversammiu na bekanntgegeben werden. *

5186. ö Bleibt ein Mitglied während sechs auf. einander folgender Monate mit seinen dieferunggberpflichtungen im Rahmen seiner Anteilsziffer im Rückstande, obne daß eine angemeldete vorübergehende Betriebsstörun (bei Kokereien und Brikettfabriken au eine größere Instandsetzung der Anlage vorliegt und obwohl ihm Auftrage in der vollen Höhe der im Rahmen seines Be— teiligungsanteils angemeldeten Verkaufs. mengen und Sorten erteilt waren, so ver⸗ ringert sich seine Anteilsziffer nach weiteren 3 Monaten um die Hälfte des Rückstandes. . e, , der Anteilsziffer ist in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

17. Falls die Lage 24 Marktes die volle Au nahme der Absatzmengen nicht gestattet o kann eine , verhãltnismãßige Verringerung der Anteilsfiffern durch . der Mitgliederversammlung er⸗ solgen. 61

1. Die Geschäfts führung des Syndikats ist verpflichtet, die Aufträge den einzelnen Mitgliedern derart zuzutelien, daß jedeg Mitglied nahezu im Verhältnis seiner Anteilsziffer beschäftigt wird. Soweit nach den vorliegenden und einlaufen den Bestellungen die Beschäftigung der Be⸗ teiligten nicht gleichmäßig . kann, haben diejenigen Mitglieder, denen eine geringere Absatzmenge zugewlesen worden ist, für die Minderabnahme eine Ent⸗ schädigung zu erhalten. Die Höhe der Entschädigung je Tonne Kohlen, Koks, Koksstaub und Stein koblen. briketts soll bei Beginn des Geschäfts= igbres und nötigenfalls auch innerhalb des Jahres festgesetzt werden. Sie wird zur Välfte aus der Umlage, zur anderen Hälfte don den Gruben aufgebracht, welche eine Mehrabnahme .

Für Kohlenschlamm, ö und lohlehaltige Abfallbrennstoffe wird weder eine Entschädigung gewäbrt noch eine Ab- gahe für die Mehrabnabme erhoben. Die Geschäftsführung des Syndikats stellt monatlich den auf die Gesamtbeteili= gung sich ergebenden Minder oder Mehr. absatz fest, berechnet danach den für edes Mitglied sich ergebenden Beteiligungs mnteil den Mitgliedern menat⸗ lich mit, um welche Mengen sie den ihnen hiernach zuste henden Beteili ungganteil ai e f , 21 g. t haben Die e nung für die . ö dagegen erst nach Schluß 8 . chäftssahres auf w . des sich im Jabresdurchschnitt tatsächlich ergebenden Beteil ung anteils statt.

3 Die Entschädigung ist innerhalb der

anteil und teilt

ersten 3 Monate deg neuen Geschästg. jahres zu zahlen; für eine a n t