1922 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

BVarlamentarische Nachrichten.

Im Haunshaltsansschuß des Reichstags wurde gestern über den Gesetzentwurf, betreffend Kürzung der Ruhegehälter und Wartegel der sowie der Neben bezůge bei Versorgungsberechtigten, die ein Gin⸗ kommen aus gewinnbringender Beschäftigung außerhalb des Reichs⸗ oder Staatsdienstes be ziehen (Pensionskürzungsgesetz), beraten. Als Be— richterstatter referierte Abg. Hoch (Soz.) über den Inhalt des Gesetzentwurfs. Er wies auf das Bedenken hin, daß die Vorschriften des Gesetzentwurfs einen Eingriff in weöhlerworbene Rechte bedeuteten. Aber ein Mißstand sei unzweifelhaft vorhanden, der darin bestehe, daß Beamte außer Dienst neben ihrer Pension oder ihrem Wartegeld manchmal noch ein riesiges Privateinkommen bezögen. Das lasse sich bei der ungehenren Rotlage unserer Finanzen nicht verteidigen. Abg. Brüninghaus (DV. Volksp.) betonte dem⸗ gegenüber die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz.

Sowohl der Reichsrat wie das Reichsjuftizministerinm habe sich

unmißverständlich auf den Standpunkt gestellt, daß durch diesen Gesetzentwurf wohlerworbene Rechte angetastet würden. Das Ruhegehalt stelle für den Beamten einen Teil der Besoldung dar. Beim Eintritt in das Amt erwerbe der Beamte mit dem Anspruch auf Besoldung die Anwartschaft auf Ruhegehalt. Sie hilde einen Teil des Ent— gelts für seine Tätigkeitsdauer. Redner zeigte dann an der Hand von Beispielen einige Ungerechtigkeiten, die darin liegen würden, daß demjenigen, der neben der Pension aus eigenem Vermögen ein großes Einkommen habe, die Pension nicht gekürzt werde, bei dem⸗ jenigen aber, der durch seine Arbeit verdiene, die Kürzung vor⸗ genommen werde. Abg. von Gallwitz (D. Nat.) verkannte nicht, daß der Gedanke bestechend sei, Personen, die neben ihrer Pension noch ein hohes Privateinkommen beziehen, bei der finanziellen Not des Vaterlandes einen Teil ihrer Pensionsbezüge zu kürzen. Aber der Umstand, daß derjenige, der nach seiner Pensionjerung noch arbeite, volkswirtschaftlich doch wertvoller sei als der, der herum⸗ sitze und nichts tue, und daß nun der Arbeitende wegen seines Fleißes gewissermaßen bestraft werden solle, gebe doch zu denken. Dazu kämen die rechtlichen Ueberlegungen, daß nach dem Gesetz eine willkürliche Schmälerung eines in langen Jahren verdienten Ruhegehalts eintrete. Der Staatssekretär Dr. Schröder führte, wie das ‚Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, aus, daß man sich doch über den Begriff der Pension zumächst einmal klar werden müsse. Das Ruhegehalt solle die Versorgung desjenigen Beamten, der nicht mehr arbeiten könne, sicherftellen. Das sei der Sinn der Pension und nichts anderes! Wenn der Beamte noch dienstfähig sei, . habe er eben sinngemäß keinen Anspruch auf volle Penston. Wenn auch dieser Gesichtspunkt formell in den jetzt geltenden Reichsgesetzen nicht genügend klar ausgearbeitet sei, so lägen doch Beispiele für eine der— artige moralisch durchaus berechtigte Auffassung genugsam in den Pensionsbestimmungen einiger süddeutscher Staaten vor. Mit dem Privatvermögen eines Beamten habe weder dessen Gehalt noch dessen Pension etwas zu tun. Kein vernünftiger Mensch denke daran, das Gehalt eines aktiven Beamten nach dessen Privatvermögen zu bemessen. Aber die Pension setze eine dauernde Dienstunfähig⸗ keit voraus, und wenn diese Dienstunfähigkeit noch nicht ein getreten sei, so wäre materiell das Recht durchaus gegeben, die Pension entsprechend zu kürzen. Abg. Bolz Gentr.) steüte fest, daß der Grundgedanke des Gesetzes einem Verlangen nachkomme, das der Reichstag schon seit Jahrzehnten geäußert habe. Er, der Redner, sei darüber erstaunt, daß nun auf einmal dem Gesetzentwurf geflissentlich alle möglichen Einwände entgegengehalten würden. Was den finanziellen Erfolg angehe, so sei er von geringerer Bedeutung als der ideelle, moralische Gehalt. Der Redner gebe zu, daß das Gesetz formell eine Verfassungsänderung bedeute, aber materiell ver— trete es nichts, was nicht rechtlich und moralisch durchaus zu ver- teidigen sei. Natürlich müsse das Gesetz im wohlwollendsten Sinne gehandhabt werden, und dafür müßten alle Garantien im Gesetz enthalten sein. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Unterausschuß des 6. Ausschusses des Reichstags wurde am 16. Mai bei der Weiterberatung des Ent wurfs eines Arbeitsnachweisgesetzes auf Antrag der Koalitionsparteien gegen den Widerspruch des Abg. Aufhäuser

(Nnabhäng. Soz.) beschlossen, die Beratung über den entfcheid Paragraphen (Aufrechterhaltung der nichtgewerbsmäßigen Nachweise und Meldezwang) zurückzustellen, und zunächst das Beschwerdeverfahren erörtert. Danach sollen Einsprüche schriftlich vorgelegt werden. Es wurde weiter beschlossen, den beschwerdeführenden Vereini⸗ gungen das Recht auf Anhörung zu gewährleisten. Zur Regelung der Kostenfrage beantragten die Koalition sparteien“, daß die Kosten allgemein vom Reich, von den Ländern und von den Gemeinden aufgebracht werden. Doch sollen zwei Drittel der not⸗ wendigen Kosten auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer umgelegt werden. Der Abg. Aufhäuser (U. Soz. vertrat den Standpunkt, daß damit jetzt schon die Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die kommende Arbeitslosenfürsorge festgelegt werde und die Regelung des Arbeitsmarktes im Interesse der Volkswirtschaft liege. Die Mittel für die Arbeitsnachweis behörden müßten deshalb aus den allgemeinen Steuern bestritten werden. Der Abg. Giebel (Soz.) erkannte zwar die grundsätzliche Berechtigung dieser Auffassung an, empfahl aber mit Rücksicht auf die finanzielle Tragfähigkeit des Reichs und der Gemeinden die An— nahme des Antrags der Koalitionsparteien. Eine Anregung des Abg. Fick (Dem.), den Weg der Gebührenerhebung zu wählen, fand keine Zustimmung. Der Antrag der Koalition sparteien wurde angenommen. Der Ausschuß erledigte dann noch die Straf bestimmungen und vertagte sich auf Mittwoch.

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vorläufigen Reichs- wirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.

Der Reichstagsabgeordnete Joseph Jaud, Vertreter der Bayerischen Volkspartei für den Wahlkreis Oberbavern-Schwaben, ist, laut Meldung des W. T. B.“ aus München, gestern gestorben. Er gehörte seit 1919 dem Reichsparlament an. Nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen von 1920 geht das Mandat an den Verbands⸗ sekretãr Weixler über.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zahl und Größe der preußischen Städte, Land⸗ gemeinden und Gutsbezirke nach dem Gebietsstande . zusammengestellt auf Grund des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 8. Oktober 1919.

Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung des kommunalen

ss

Verfassungsrechts in Preußen dürften die nachfolgenden Angaben

allgemeineres Interesse finden.

Von der preußischen Gesamtbebölkerung (36 094 944 ersonen) wohnten nach dem Ergebnis der Volkszählung am 8. Oktober 1919 19 001 4765 (—— hH2, ee vH) in Städten, 17 093 468 ( 47,36 vo) in

Landgemeinden und Gutsbezirken. Eine Betrachtung der Bevölkerungs⸗ zahlen der einzelnen Provinzen ergibt, daß gegenüber der länd— lichen Bevölkerung die städtische nur in der Rheinprovinz mit 4110739 60,* vH Städtern zu 2 658 730 39,23 vh Landbewohnern überwiegt. Unter den Regierungsbezirken weisen Magdeburg, Erfurt, Hannover, Arnsberg, Wiesbaden, Düsseldorf und Köln eine vorwiegend städtische Bevölkerung auf. Der verhältnismäßig am stärksten städtisch besiedelte Regierungsbezirk des ganzen Staates ift. Düsseldorf mit 2742 149 ( 76,6 vo) städtischen gegenüber 835 113 (— 23,26 vo) ländlichen Einwohnern.

Am 1. April 1922 umfaßte das Gebiet Preußens (ohne das

Saargebiet) insgesamt 109 Städte. Von diesen waren Groß städte insgesamt 27, nämlich 24 mit einer Einwohnerzahl von

100 000 bis 500 000, 2 (Breslau und Köln) mit einer solchen von

b00 000 bis 700 0090 und 1 (Berlin) mit mehr als 1000 000.

Von diesen Großstädten entfallen 11 allein auf die Rhein⸗

propinz und von diesen wieder 9 auf den Regierungsbezirk Düssel⸗ dorf. In weitem Abstande folgt die Propinz Westfalen mit 4 Groß⸗ städten, von denen 3 auf den Regierungsbezirk Arnsberg kommen. 3 Großstädte weist die Provinz Sachsen, je 2 weisen die Provinzen

Schleswi Astein d ; issau Feine Großstädte gibt (von Berlin ahgesehen) in der Provinz Brandenburg, in der

Provinz Oberschlesien, in der Grenzmart Posen⸗Westpreußen und in den Hohenzollernschen Landen. Die übrigen Provinzen haben je eine Großstadt, und zwar die Provinzialhauptstädte Königsberg, Stettin, Breslau und Hannover.

Zwergstädte mit 1009 und weniger Einwohnern gibt es im ganzen 37, von denen 11 auf die Provinz Hannover, je 7 auf die Provinzen Niederschlesien und Hessen⸗Nassau, 4 auf die Provinz

Brandenburg, je 2 auf die Grenzmark und Oberschlesien und je 1 auf

Ostpreußen, Sachsen, Schleswig⸗Holstein und die Rheinprovinz kommen. Am größten ist die Zahl der Städte mit 2000 bis 3000 Einwohnern (210); dann folgen die Gruppe derjenigen mit 3000 bis 5000 Ein⸗ wohnern (207), die Gruppe der Städte von 1000 bis 2000 Einwohnern (196) und die Gruppe derjenigen von 10 000 bis 20 000 Ein⸗ wohnern (117). Mittelstädte mit einer Einwohnerzahl von 20 0090 bis 50 009 sind insgesamt 87 gezählt worden. Von ihnen befinden sich in der Rheinprovinz 16, in Westfalen 15, in der Provinz Zachsen 13, in Brandenburg und Hannover je 9, in Niederschlesien und Pommern je 6, in Hessen⸗Nassau 4, in Oberschlesien und Ost⸗ preußen je 3, in Schleswig⸗Holstein? und in der Grenzmark 1. Neber 50 000 bis unter 100 000 Einwohner hatten am 5. Oktober 1919 25 Mittelstädte, und zwar 7 in Westfalen, 5 in der Rheinprovinz, je 3 in den Provinzen Brandenburg und Hannover, je 2 in Nieder— schlesien und dem preußisch bleibenden Gebiet von Oberschlesien und je 1 in Ostpreußen, Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗Nassau. Fast rein ländlichen Charakter weisen die Hohenzollernschen Lande auf, wo sich nur zwei Kleinstädte, je eine mit einer Einwohnerzahl von 3000 bis 5000 und 5000 bis 100900, befinden.

Städtisch am stärksten besfiedelt ist unter den Regierungsbezirken Düsseldorf mit insgesamt 24 Mittel- und Großstädten. Ihm folgen Arnsberg mit 14, Merseburg und Münster mit je 7, Potsdam, Frankfurt und Magdeburg mit je 6 Mittel- und Großstädten.

Von den insgesamt 29 677? Landgemeinden Preußens haben eine Einwohnerzahl von mehr als 15 000 heute nur noch 27. Ihrer acht sind durch das Genfer Diktat dem preußischen Staate verlorengegangen. Die Zahl der Großlandgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern beläuft sich auf insgesamt 225. Auch sie sind am stärksten in der Rheinprovinz (mit 70) und in Westfalen (mit 88) vertreten. Ueberhaupt keine Landgemeinden mit mehr als 5000 Ein- wohnern sinden sich in Ostpreußen, in der Grenzmark Posen⸗West⸗ preußen und in den Hohenzollernschen Landen.

Zahlenmäßig an erster Stelle stehen die Landgemeinden mit 300 bis 500 Einwohnern (5950). Dann folgen diejenigen mit 500 bis

0

1000 (5205) und die mit 200 bis 300 (5030 Landgemeinden). Un⸗

bewohnte Landgemeinden gibt es in Ostpreußen (Regierungsbezirk Gumbinnen) 2, in k (Regierungsbezirk Köslin), Nieder⸗ schlesien (Regierungsbezirk Liegnitz) und in der Rheinprovinz (Re⸗ gierungsbezirk Koblenz) je 1. Die Zahl der Zwerggemeinden mit 50 und weniger Einwohnern beläuft sich auf 1116. Sie finden sich vor⸗ nehmlich in der Provinz Ostpreußen (433); erst in weitem Abftande folgen die anderen Provinzen, unter denen Pommern und Hannover mit je 147 führen.

Von den 11981 preußischen Gutsbezirken sind sämtliche Großgutsbezirke mit mehr als 5000 Einwohnern mit der Abtretung der oberschlesischen Gebiete dem preußischen Staate verlorengegangen. Von denen mit 3000 bis 5000 Einwohnern ist nur ein einziger lim Regierungsbezirk Königsberg) bei Preußen verblieben. Am stärksten sind unter den Gutsbezirken vertreten diejenigen mit 50 bis 100 Ein⸗ wohnern (3163) und diejenigen mit 50 und weniger Einwohnern (3118). Unbewohnt waren 269 Gutsbezirke: 33 in Ostpreußen, 20 in Branden⸗ burg, 18 in Pommern, 1 in der Grenzmark 68 in Niederschlesien, 27 in Oberschlesien, 24 in Sachsen, 8 in Schleswig⸗Holstein, 42 in Hannover und 28 in Hessen⸗Nassau.

Auch diese Feststellungen lassen wieder erkennen, wie empfindlich der durch die Genfer Entscheidung herbeigeführte Verlust großer Teile Oberschlesiens gewesen ist. Durch sie hat Preußen insgesamt 13 Städte, unter ie 1 mit mehr als 50 000 Einwohnern, 325 Landgemeinden, darunter 31 Großlandgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern, und 268 Gutsbezirke, darunter sämtliche 8 Gutsbezirke der Provinz Oberschlesien mit mehr als 2000 Einwohnern, eingebüßt. (Stat. Korr.)

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2

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——————

1. Unters 3 .

14 2 Aufgebate, Verlust. n. Fund ae, gn lernen n. del 5 3. Y ee, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. Cu 1 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Akttengesellschaften.

——

M 2 6 * 9 ö ö * .

g. Gamen be, nb. wen e gn , e fer Rech

. * 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtzanwäl ten. * n3zel ger 4 8. Unfall und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . 9. Bankausweise.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Cinheitszeile 15 4

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

————

Hermann Meirowskl in Hörde, geboren am J. Juni 1895 zu Hörde, 3. der Ar—

mund, 4; der Hilisheizer Friedrich Wil⸗

27. April 1901 zu Osterfeld, führen laut Ermächtigung des Justizministers vom 29. April 1922 an Stelle des Famtlien— namens Meirowski den Familiennamen „Meierhof“.

20426

Olejniczak in Cottbus, geboren am 6. März 1893 zu Posen, führt an Stelle des Vor—⸗ und Familiennamens Bronislaus Olej— niczak den Vor⸗ und Familiennamen Brund Schüßler. Die Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und. diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis— herigen Namen tragen.

20420] Bekanntmachung.

Sweite Beilage

um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 114.

Berlin, Mittwoch,

den 17. Mai

1 Gehe

ö i. , Au 1 ote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen * 2.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaflen auf Mttien u. Attiengesellschaften.

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Sffentticher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 4

———

ee, FBefriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem

5. Erwerbs. und Wirtscha 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtganmwãl ten. e 8 und Invaliditäts- 2. Versicherung.

h e. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Priwatanzeige

ossenschaften.

Einrũckungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.

7) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, Zuftellungen u. dergl.

beg en urch Erlaß des Jusftzminifters vom L. Mai 1922 ist der minderjährigen Ghristine Emilie Paulsen, geboren am 4. Januar 1916 zu Schleswig, die Er—⸗ mächtigung zur Führung des Familien- namens „Geisler“ erteilt. 2b X 20 302.

Altona, den 11. Mai 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung W.

20419

Die Brüder:; 1. der Fabrikarbeiter Johann Jakob Josef Meirowski in Oster— feld, geboren am 11. Februar 1888 zu Dortmund, 2. der Fabrlkarbeiter Friedrich

beiter Konrad August Meirowski in Dster—⸗ feld, geboren am 28. März 1397 zu Dort.

helm Meirowski in Osterfeld, geboren am

Bottrop, den 8. Mai 1922. Preußisches Amtsgericht.

Der Sattler und Tapezier Bronislaus

Berlin, den 29. April 1922. Der Justizminister. J. A,. Dr, Koern er. Veröffentlicht: Cottbus, den 5. Mai 1922. Das Amtsgericht. Ermächtigung. Nr. III. d. 1911 / 22.

——

Der Herr Justizminister hat 1. den

Kriegsinvaliden Josef Szezepaniak, ge⸗ E boren am 14. März 1872 zu Adamowo, Kreis Posen, 2. den Bergarbeiter Franz

in Fraustadt, geboren am 1. Januar 1896 ebendort, 2. der Handlur

10. August 1900

zehilfe Georg

10. An ebendort, an Stelle des Familiennamens Kaczmarek den Familien⸗ namen Krügers führen. Fraustadt, den 10. Mai 1922. Das Amtsgericht.

Durch Ermächtigung des Herrn Zustiz— ministers vom 30. April 1932 Werkmeister Przhbyta in Hannover, geboren 16. April 18827 ebendort, an Stelle des Familien— namens Przybyta den Familiennamen Neun⸗ Diese Aenderung des Familien namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Ge— nannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.

Hannover, den 5. Mai 1922.

Das Amtsgericht. 5.

Durch die Justizministers vom 31. März 18 die Buchhalterin Apollonia Paula Klütsch geboren am 17 ebendort, ermächtigt worden, des Familiennamens Klütsch den Familien⸗ namen Schiffer zu führen.

Köln, den 4. April 1922 Das Amtsgericht. Abteilung 1.

Entscheidung

an Stelle

Bekanntmachung. Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 5. April 1922 ist der Bergmann und Kapellenmeister Friedrich Wilhelm Tyborski in Altenderne⸗Oberbecker ermäcktigt worden, än Stelle des Familiennamens Tyborski den Familiennamen Tipmann zu führen. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die und diejenigen minderjährigen Abkömmlinge des Genannten, welche unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen. . ünen, den 28. April 1922

Das Amtsgericht.

Durch Erlaß des Herrn Justizministers Mai 1922 ist der Bergmann Paul Ferdinand Marotzki in Homberg, geboten am 25. Januar 1895 zu Klein Mallszewski, geb. Pisorrec, in Dt Eylau, Löbauer Straße 34, Klägerin, Prozeß⸗ beboll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Reuber in Elbing, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Eduard Maliszewski, zuletzt in Dt. Eylau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, klagte die Klägerin gegen den Beklagten mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und den Beklagten

worden, an Stelle des Familiennamens den Familiennamen Maren⸗ hofen zu führen Diese Aenderung des Fainiliennamens und diejenigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis⸗

minderjährigen

ma, Befriftete

Anzeigen muüfsen drei Tage

vor dem Ginrückungstermin bei der GSeschäftsstelle eingegangen sein. Wg

IN) Untersuchungs⸗ fachen.

Beschluß.

In der Strafsache gegen den Kraft⸗ fahrer Kurt Schütz, geb. am 4. Februar 1901 in Stolp in Pommern, bisher bei Kraftfahrabteilung 3 Lankwitz, gemäß 5 332 St.⸗P.-O., §§ 64, 66, 69, 70 Mil ⸗St.⸗G.⸗ B., § 12 des Ges., betr. die Aufhebung der Militär⸗ gerichtsbarkeit vom 17. August 1920, für fahnenflüchtig erklärt und gemäß § z66 4 Militärstrafgerichtsordnung s Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Berlin Lichterfelde, den 12. Mai He)

as Amtsgericht. Kum bier.

———

[21568] Jahnenfluchtserglirung.

Der Heizer Joseph Krings, Sperr⸗ versuchskommando, wird gemäß S5 69ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. hiermit für fahnenflüchtig erklärt.

Kiel, den 9. Mai 1922.

Gericht der Seestreitkräfte der Ostsee.

) Aufgehote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen n. dergl.

[2l560] Zwangsnersteigerung. Im Wege der Zwangsbollstreckung soll Vormittags tsstelle Berlin, rittes Stockwerk,

13. Juli 10 Uhr, an der Gerich Neue Friedrichstr. 13515, d

Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Eldenger Straße 26, be— legene, im Grundbuche von Lichtenberg Band 146 Blatt Nr. 1444 (eingetragene Eigentümerin am 29. April 1922, Tage der Eintragung des Versteigerungs— Eldenger Straße 26

Brundstücksgesellschaft m. b. H.) einge ˖ tragene Grundstück, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 146, Parzelle 6, 14 a 13 9m groß, Reinertrag 7, 5! 46. Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 78.

Berlin, den 4. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

21570 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13,15, drittes Stock? werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Friedenstraße 37, belegen, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 37 Blatt Nr. 2318 (ein— getragener Eigentãmer am 1. Mai 1922, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Schlächtermeister Nobert Blasse) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel und Hof, Gemarkung Berlin, Karten— blatt 41, Parzelle 67, Ha 11 4m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 2281, Nutzungs⸗ wert 10 460 , Gehäudesteuerrolle Nr. 1150.

Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. 21571) Zwangsyersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 20. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 1131115, versteigert werden das in Berlin, Georgenkirch⸗ straße 60, Ecke Barnimstraße 18719, be— legene, im Grundbuche von der König⸗ staht Band 95 Blatt Nr. 4731 (einge— tragener Eigentümer am 24. April 1932, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: ö Max Hei⸗ mann) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ eckwohnhaus mit Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 40, Parzellen 1595/66 und 1641/66, 7 a 45 m groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 14 510, Nutzungswert 19490 M, Gebäudesteuerrolle Nr. 410. Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 87. 2144391 Aufgebot und Zahlungssperre. Der Rommerzienrat Emil Dietrich in

X

83. F. 194. 22.

den 13. Mai 1922.

21095

wird aufgehoben. 8483. F. 59) / 18. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 83, den 12. April 1922.

C ——

21096

ist aufgehoben. 15483. FE. 216. 16. Amtsgericht Berlin Mitte, Abteilung 83, den 13. Mai 1922.

21450) Bekanntmachung.

Vom 20. Juli 1921 ab sind dem Dipl. Ingenieur Alfred Mattes, Stuttgart, Lenzhalde 74/1, folgende Wertpapiere ab⸗ handen gekommen: 4 2000 Aktien der Rombach ⸗Hüttenwerke A.-G. Nr. 148834135. Vor Ankauf wird gewarnt. Bei Angebot Zurückhaltung der Wert⸗ papiere, schleunige Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde zur Festnahme des Anbietenden und Nachricht hierher zu II 6388 erbeten.

Stuttgart, den 15. Mai 1922.

Die Polizeidirektion. Abteilung NH.

21102) De sch ur. In der Vormundschaftesache, betreffend die am 27. Dezember 19608 geborene

Berlin ⸗Schẽneberg, Martin uther Str. h,

Trudchen Neske wird der Vormund,

vertreten durch den Justizrat Aronsohn in Berlin, Linkstr. 28, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Ho Reichs schuldverschreibungen Nrn. 5 085136 bis 134 über je 1000 K beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, 3. Stock, Zimmer 111, an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Der Reichs— schuldenverwaltung wird untersagt, an einen anderen Vorleger als den Antrag—⸗ steller eine Leistung zu bewirken.

Amtsgericht Berlin Mitte, Abteilung 83, Die Zahlungssperre vom 24. September

1918, hetr. 1 Stuck Ho / J Reichsanleihe von 1915 Lit. E Nr. 1 285 453 über 200 4,

.

Die Zahlungssperre hinsichtlich der 5 o/o Kriegsanleihe Nr. 1 205 341 über 500 .

Maurer Karl Koch, aus seinem Amt ent⸗ lassen, weil sein Aufenthalt nicht zu er mitteln ist und er sich schon längere Zeit um sein Mündel nicht bekümmerkt. Berlin, den 11. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof, Abt. 12.

12 N. VII. 28.

21099] Bekanntmachung.

Der Inhaber des Herzoglich Aren⸗ bergischen Sansvermögens, Engelbert Maria Herzog von Arenberg, hat die frei⸗ willige allmähliche Auflösung dieses Hausvermögens durch Familienschluß beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses ist anberaumt auf Freitag, den 23. Juni 1922, Vorm. 105 Uhr, Zimmer 35 des Oberlandes⸗

gerichtsgebäudes in Hamm. Teilnahme⸗ berechtigt sind nach dem eingereichten Familienverzeichnis:

Engelbert Maria Herzog von Aren⸗

berg, Schloß Nordkirchen, . Engelbert Karl, Erbprinz und Herzog von Arenberg, Schloß Nordkirchen,

Karl Prosper, Prinz und Herzog von

Arenberg, Meysenburg (Luxemburg),

4. ö Prinz und Herzog von

Arenberg, Haag (Holland), Stoklaan 3,

. Robert, Prinz und Herzog von Aren⸗

berg, Schloß Pesch bei Osterath. Eugen, Prinz und Herzog von Aren⸗

berg, Schloß Pesch bei Ssterath, Franz Leopold, Prinz und Herzog

von Arenberg, Schloß Pesch bei Osterath,

. August Alverich, Prinz und Herzog

von Arenberg, Paris, Rue de la Ville l' Epsque 26.

Teilnahmeberechtigte, die in diesem Familienberzeichnis nicht aufgeführt sind, werden aufgefordert, sich bei dem unter⸗ zeichneten Auflöfungsamt zu melden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß Teilnahmeberechtigte, die in dem Auf⸗— nahmetermin nicht erscheinen mit Aus⸗ nahme des Inhabers und des nächsten Folgeberechtigten —, als zustimmend zu den gefaßten Beschlüssen gelten, sofern nicht von ihnen spätestens am Tage vor dem Termin eine bestimmte Erklärung zu

dem Entwurf in öffentlicher oder ossent. 1

lich beglaubigter Form bei dem unter— zeichneten Auflösungsamte eingegangen ist. Samm, den 13. Mai 1922. Auflösungsamt für Familiengüter.

21097 Aufgebot. . Die Frau Marie Gentzen, geb. Storch,

2

aus Bünde i. Westf., Brunnenallee Nr. 53, hat als alleinige Erbin ihrer am 6. März 1906 in Swinemünde verstorbenen Mutter, der Witwe Emilie Storch, geb. Walter, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuch⸗ blatte des durch Erbfolge auf sie über⸗ gegangenen Grundstücks Swinemünde Band VII Blatt Nr. 42 in Abteilung III unter Nr. 3 und 5 für den Leichterschiffer Johann Fick in Westswine eingetragenen Hypotheken von 500 . bezw. 100 Tlr. gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1922, Vorm. 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus— schließung mit ihrem Rechte erfolgen wird, Swinemünde, den 11. Mai 1922. Das Amtsgericht.

21100 Aufgebot.

Der Pfleger Berghäuer Richard Hilse in Nieder Hermsdorf hat beantragt, die verschollene Emilie Pauline Spitzer, zu⸗ letzt wohnhaft in Langwaltersdorf, Kr. Waldenburg, geboren am 19. Janrar 1874 in Mittel Faubbrück, Tochter des In⸗ wohners und Maurergesellen Johannes Spitzer und seiner Frau, Pauline geb— Hilse, in Mittel Faulbrück, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird

aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Dezember 1922, Vor- mittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärun

erfolgen wird. An alle, welche Auskun

über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung,

1

spätestens im Aufgebotstermine dem Ge— richt Anzei

je zu machen. Friedland,

.

Reg. Bez. Breslau, den 11. Mai ez. Das Amtsgericht.

J Wr

Szezepaniak, geboren am 18. Oktober 1897 zu Alt Lonkie, Kreis Bomst, 3. den Berg Valentin Szezepaniak, am 10. Februar 1899, zu Hervest⸗Dorsten htigt, an Stelle des Familiennameng zczepaniak den Familiennamen Schöp⸗ vinger zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehe⸗ frau und diejenigen minderiährigen Kinder die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bis— herigen Namen tragen. Dorsten, den 9. Mai 1922. Das Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Der Herr Justizminister hat den mann Stanislaus Owezarzak in geboren am 16. November 1882 zu richsfelde, Kreis Mogilno, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Owczarzaf den Familiennamen Ower zu führen. Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minder⸗ jährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und seinen bisherigen Namen tragen.

Dorsten, den 9. Mai 1922. Das Amtsgericht.

ebendort, sämtlich

1 Genannten,

Der Schlosser Franz Rybinski zu Essen führt durch Entscheidung des Justizmini—⸗ steriums den Familienngmen Rybinhaus. Die Aenderung erstreckt sich auch auf die

Amtsgericht Essen.

Der Fabrikarbeiter Franz Blasczyk zu Essen führt durch Entscheidung des Justiz⸗ Familiennamen Die Aenderung erstreckt sich auch auf die Ehefran.

Das Amtsgericht Essen.

Der Arheiter Leo Czwiklinski zu Essen führt durch Entscheidung des Just.⸗Min. den Namen Zwikhofer.

Amtsgericht Essen.

Durch Verfügung des Herrn Justiz— ministers vom 29. April 1922 III d. 2029/22 ist angeordnet, daß die Brüder:

herigen Namen tragen. Mörs, den 6. Mai 1922. Das Amtsgericht.

(20432

seinen bisherigen Namen tragen. Netra, den 10. Mai 1923. Das Amtsgericht.

20433

namen Aßmann. Berlin, den 3. Mai 1922. Der Justiziinister. Veröffentlicht: Osnabrück, den 11. Mai 1922. Das Amtsgericht. V.

20437] Oeffentliche Zustellung.

Mechaniker, zuletzt in Bayreuth wohnhaft,

Scheidung der Ehe, mit dem Antrage, zu

des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin

auf Freitag, den 14. Juli 1922,

anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

gemacht.

1. der Gerichtsreserendar Paul Kaczmarek

Gerichtsschreiberei des Landgerichts Bayreuth

0

für den schüldigen Teil zu erklären. Sie behauptet, der Beklagte habe sie heimlich verlassen und sich mit anderen Frauens⸗ personen herumgetrieben. Auch habe er diesen Frauenspersonen die Ehe ver⸗ sprochen und mit ihnen Ehebruch ge⸗ trieben. Der Aufenthalt des Beklagten ist seit dem 19. September 1920 un bekannt. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Land— gerichts in Elbing auf den 13. Seyp⸗ tember 1922, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 6 R. 59/22.

Dem Tagelöhner Wilhelm Fick in Eisenach, geboren am 27. Mai 1839 in Boschgotthardtshütte, Kreis Siegen, ist die Ermächtigung zur Führung des Fa— miliennamens Goerz erteilt. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Kinder des Genannten, die unter seiner elterlichen Gewalt stehen und

Der minderjährige Walter Friedrich Wilhelm Hahn in Osnabrück, geboren am 30. August 1907 ebendort, führt an Stelle

des Familiennamens Hahn! den Famllien. 21107] Geffentliche Zustellung,.

geb. Kanngießer, gesch. Winter, in Arn⸗ stadt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Grünefeld in Erfurt, gegen ihren Ehemann, den Kupferschmied Karl Kradel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streitß vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 26. Sep tember 1922, Vormittags 9 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Ruckriegel, Anna Katharina, verwitwete Detter, geb. Meyer, Mechanikersehefrau in Bayreuth, vertreten durch Rechts— anwalt Dr. Forster dahier, klagt gegen ihren Ehemann, Matthäus Ruckriegel,

z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

erkennen: 1. die Ehe der Parteien wird J ; (21109) Oeffentliche Zustellung.

aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden, 2. der Beklagte hat die Kosten Dorothea Trumpfheller, geb. Zeddies, Hamburg, Siemßenstraße Nr. 11 Al, bei Wagner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. L. Mainz, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffszimmermann Adam Wilhelm Trumpfheller, zurzeit , . Aufenthalts, aus § 1568

ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts Bayreuth zu dem

Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 137111 des Landgerichts anberaumten Termin mit der Aufforderung, einen bei B. dem Prozeßgericht zugelassenen Rechts. Scheidung der Ehe unter Schuldig sprechung des Beklagten. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 12 (Zivihjustiz- gebäude, Sievelingplatz) auf den 12. Juli 1922, Vormittags 95 Uhr, mit der

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗

21103) Oeffentliche Zustellung.

Frau Emma Will, geb. Nickel, in Niederschöõneweide, Prozeßbevolmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Miethke in Berlin, klagt gegen den Arbeiter Johann Will, früher

2 2 in 2

verdiene, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom 1. De⸗

zember 1920 ab monatlich 120 Æ in monatlichen Vorauszahlungen zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar

zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer des Landgerichts J in Berlin, Gruner— straße, II. Stock, Zimmer 25/27, auf den 2. Oktober 1922, Vormittags

19 uhr, mit der Aufforderung, sich durch

einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 11. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J. 21105] Oeffentliche Zustellung.

Frau Elise Liedtke, geb. Mageritz, in

Stengow b. Kalkofen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Manasse in Berlin, klagt gegen den Tischler Hermann Liedtke, früher in Berlin, auf Grund der Behauptung, daß er sich um sie seit dem 9. Dezember 1920 nicht mehr ge⸗ kümmert, bei ihrer Mutter Sachen er— schwindelt habe, und wegen böslichen Ver— lassens, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die

41. Zivilkammer des Landgerichts L in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 25127, auf den 28. September 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 13. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J. 20445] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Schlosserfrau Martha

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Elbing. (L. S.) (Unterschrift.)

In Sachen der Frau Marie Kradel,

Erfurt, den 12. Mai 1922.

Die Ehefrau Johanne Luise Theodore

G.⸗B. mit dem Antrage auf

zerlin, auf Grund der Behauptung, daß sie wegen Ehebruchs und anderer ehe⸗ licher Verfehlungen ein Recht zum Ge⸗ trenntleben habe, und daß Beklagter trotz Aufforderung keinen Unterhalt zahle, der Beklagte auch monatlich mindestens 1000 4A

gebäude, Sie vekingplatz), auf den 30. Juni

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt- gemacht.

21597] Oeffen ũ an. Jnsfte lung.

Stibbe, in Lühnde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bormann in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Christoph Busche, früher in Weding bei Vienenburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus §5 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 3. Oktober 1922, Vor⸗ mittags 95 Uhr, mit der Aufforderung,

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

211121 Oeffentsiche Zuftellung.

in Schwientochlowitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böbs in Rostock, klagt gegen ihren Ehemann, den Grubenarbeiter Paul Pawusch, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, in Gr. Nieköhr, unter der Behauptung, daß der Bellagte von der Klägerin die Hingabe an andere Männer verlangt, sie, als sie dies ab⸗ gelehnt habe, öfter geschlagen, die Klägerin berlassen und sich der Unterhaltspflicht

entzogen habe, und daß er auch geschlechts⸗ krank sei, mit dem Antrage: 1. die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, 2. den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. 3. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Mecklenburgischen Landgerichts in Rostock auf den 7. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr, mik der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

21113] Oeffentliche Zustellung.

Krumbholz, zu Klingenthal Nr. 97 bei Schweinitz i, Sa, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hermann in Torgau, klagt gegen ihren Ehemann, den Tiefbau⸗ arbeiter Friedrich Martin Glas, früher zu Buckau bei Herzberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin böswillig ver⸗ lassen und die Klägerin bis heute ohne jede Nachricht gelassen habe, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land gerichts zu Torgau auf den 18. Oktober 1922, Vormittags 9 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

21108] Oeffenisiche Zustellung.

Trier, vertreten durch seinen Vormund Karl Blasius daselbst, Prozeßbevoll⸗ mächtigter; Rechtsanwalt Dr. Bruno Tannenwaldt zu Hamburg, klagt gegen den Metzger 264 Marguardt, früher zu Hamburg wohn

Aufenthalts, mit dem Ankrage, den Be⸗ klagten in Abänderung des Ürteils vom 14. Juli 1921 zu verurteilen, an den

Kläger vom nächsten Kalendervierteliahre, welches atef die Klagezustellung folgt, bis

Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt⸗ gemacht.

Hamburg, den 15. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber hes Landgerichts

21110 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elsfa Awine Wilhelmine Oliczewski, geb. Jahnke, Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Bracken⸗ hoeft, klagt gegen ihren Ehemann, den Aufwärter Ernst Hinrich Johann Oli⸗ czewski, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 9 (Ziviljustiz⸗

1922, Vormittags 95 Uhr, mit

der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hamburg, den 15. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Ehefrau Emilie Busche, geb.

sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗

Hildesheim, den 16. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Frau Marie Pawusch, geb. Dziuba,

5.

8

Rostock, den 11. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Wirtschafterin Thekla Glas, geb.

Torgau, den 6. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Der minderjährige Paul Steihauer zu

aft, z. Zt. unbekannten

21 106] Oeffentlich

klären.

21098] Oeffentsiche Berann

zur Vollendung seines sechzehnten Leber jahres als Unterha . u Ersten jeden rente von vierteljäh unter der Begründung, der agte durch Urteil vom 14. Juli 193 außerehelicher Vater Klägers Zahlung eines Unterha zu der Zeit maßgeben hältnisse hätten sich i

derart verändert, daß die bisherige: Leistungen nicht mehr ausreichend seien. Der hier geforderte Betrag e

heutigen Verhältnissen. wird zur mündlichen Rechtsstreits vor das burg, Zivilabteilung J gebäude vor dem Holstentor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 111, auf den 13. Juli 1922, Vormittags 97 Uhr, gelade

Zum Zwecke der Gffentlick Zust wird dieser Auszug der Klage gemacht. ö Hamburg, den 10. Ma Der Gerichtsschre des 2111] Oeffentliche Die minderjährige 1920 geborene Elisal durch ihren Vormund, Hunder zu Seifersdorf, O. S., Proz l anwalt Dr. Ste den Knecht Paul mannsdorf, Krei Aufenthalts, u der Beklagte ihr da er ihrer Mu Lisson

8

in Setfersdorf

Beklagten der Klägerin Vollendung i als Unterhalt tende Geldrente und zwar die die künftig fällig vember, 28. Feb 28. August jeden Ja das Urteil gemäß Zivilproßordnung für bar zu erklären. handlung des Rechtsstt klagte vor das Amt den 18. Oktober

8 Uhr, Zimmer

Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Klage

Amtsgericht Neiffe, M (21104 Oeffentliche Zustellun Frieda Wattr Nel Rüstringen, Prozef

8 w

anwalt Dr. Mittwoch in Berlin,

1

2 1 1

71 11

des Landgerichts 1 in Ber! G straße, II. Stock, Zimmer 25/27, auf den

einen bei diesem Gerichte zug Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäck

vertreten zu lassen.

Berlin, den 13. Mai 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J

fentliche Zustellung. Der Maschinist Gustav Dörin

Staaken, Bahnhofstraße 165, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Juͤstizrat Emil Salomon in Berlin, Königgrätzer Straße bo, klagt gegen den Arbeiter und Reisenden Artur Krzizik, früher in Strasburg (Uckermark), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte den Einkauf von Kartoffeln übernommen,

die Lieferscheine jedoch gefälscht, die

gerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17120. Sa ü den 182. Juli 1922, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevol vertreten zu lassen. z

Charlottenburg, den 11. Mai 1922. Brucks ¶Justizobersekretär des Landgerichts Hl in Berlin.

Folgende bei den Kulturämtern

Landeskulturamts zu Frankfurt a. d. Oder

anhängigen Auseinandersetzungssachen?

den Landwirt Herbert Wattrodt, früher in Berlin, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer

2. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch

gezogenen Vorschüsse für sich verwendet und den Kläger durch die Nichtlieferung zu einer Reise nach Wißmar veranlaßt, wodurch dem Kläger Fahrkosten und ein Verlust an Arbeitsverdienst entstanden sind, mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 5762 nebst 4 9 Zinsen seit dem 1. Dezember 1921 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,. 2. das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die 13. Zivilkammer des Land⸗

al 142 1, auf

sich durch

lmächtigten 24. O0. 191. 21.

tmachung.