rr schort rn Fedrwerr dem hohen Hane etne ansführltche Denk⸗ schrift über das Wohnungswesen vorgelegt hat; sie trägt die Nummer 8472 der Drucksache. In dieser Denkschrift sind alle die Angelegenheiten behandelt, die von den Herren, die vor dem Herrn Berichterstatter gesprochen haben, berührt worden sind
Ich möchte nur noch dem Herrn Abgeordneten Merkel auf zwei Anfragen antworten, die er an die Regierung gestell Die eine betraf den Sinn und die Anwendung von Steuergesetzen. Diesbezüglich muß er seine Anfrage an das Reichsfinanzministerium richten. Ich bin nicht in der Lage, ihm auf diesen Teil seiner Anfrage zu antworten.
Der zweite Teil seiner Anfrage betraf die Verwendung des Ausgleichsfonds, der beim Wohnungsabgabengesetz vorgesehen ist.
Der Herr Abgeordnete scheint die Befürchtung zu haben, als wenn
Gelder aus diesem Ausgleichsfonds an irgendwelche einzelne Inter⸗ essenten gehen könnten. Soweit das Reichsarbeitsministerium in Betracht kommt, ist eine derartige Verwendung der Gelder schon deshalb vollkommen ausgeschlossen, weil die betreffenden Gelder von
uns lediglich an die Länder überwiesen werden, und zwar für den . Fall, daß in diesem oder jenem Lande besondere Bedürfnisse be⸗ stehen, die eigentlich auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Wenn , Unterbringung von Flüchtlingen besondere Auf wendungen gemacht werden müssen, dann ist das natürlich Reichs- [. , — ) sache, die die Allgemeinheit angeht, und in dem Falle ist es an⸗ (
A ichsfonds zu nehmen. Selbst⸗
Ausgleich
gebracht, die Gelder aus diesem
verständlich steht nichts im Wege, dem Reichstag über die Ver— teilung dieser Gelder seitens des Reichsarbeitsministeriums jedes
wachsende Geldentwertung ü um das nackte Dasein, vielfach bleibt ihr Einkommen hinter dem Existenzminimum zurück. Unsere Fraktion ist zuer
nahegetreten. Wenn wir für den Beschluß des Ausschusses stimmen, so handelt es sich darum, daß anderenfalls
System der sozialen Mehrforderungen erschütte
indem wir automatisch eine höhere Summe einf Art der Uebertrumpfungspolitik kommen. Auch Aenderung der Richtlinien und werden zunächst für des Ausschusses stimmen
Parteien darüber einig, daß den Kleinrentnern geholfen werden muß, und daß es eine Ehrenpflicht des Staates ist, für diese Veteranen der Arbeit ausreichend zu sorgen. Einig sind wir auch darin, daß die Hilfe viel zu spät eingesetzt hat. Meine Freunde haben die Neigung unbedingt alles zu bewilligen, was im Interesse der Fürsorge für die Kleinrentner zur Verfügung gestellt werden muß. Ob das durch eine Nachtragsforderung geschieht oder durch den deutschnationalen Antrag von 1 Millarde, ist gleich. Wir werden unsere Abstimmung entsprechend einrichten. Als Be⸗ dingung in den Richtlinien ist gestellt, daß auch Länder und Ge⸗ meinden Zuschüsse geben. Dadurch entsteht die Gefahr, daß in leistungsschwachen oder leistungsunfähigen Gemeinden überhaupt nichts gegeben wird. Darum sind wir mit dem deutschnationalen Antrag darin einverstanden, daß die Fürsorge überall einsetzen soll, gleichgültig, ob die Gemeinde einen Beitrag leistet oder nicht. Auch wir sind überzeugt, daß auf die Dauer die Regelung auf dem Verordnungswege einer gesetzlichen Versorgung Platz machen muß.
aben volles agitatorischen Re Ebenso wie die Kleinrentner leiden aber auch die Invaliden⸗ und
Jahr genau Rechenschaft abzulegen.
Der Antrag Becker⸗Arnsberg (Zentr.), die Ueber⸗ weisung des ländlichen Wohnungs- und Siedelungswesens an das Ernährungsministerium zu erwägen, wird an⸗ genommen.
Den Fonds zur Unterstützung der Rentner aus der Invaliden und Angestelltenversicherung von 2,8 Millarden Mark hat der Ausschuß auf 3,8 Milliarden Mark erhöht. Das Haus genehmigt die Erhöhung und nimmt eine Entschließung der Sozialdemokraten an, wonach bei der Auslegung des Gesetzes über Notstandsmaß⸗ nahmen zur Unterstützung dieser Rentner Leistungen, die nur den Zweck haben, die gesetzliche Rente zu erhöhen, nicht an gerechnet werden, und wonach spätestens bei der Herbsttagung ein Gesetzentwurf zur Abänderun 3 Gesetzes vorzulegen ist.
An Zuschüssen zu Notstandsmaßnahmen zur Unter stũützung notleidender Kleinkapitalrentner sah der Etat 200 Millionen Mark vor. Der Ausschuß hat die Summe auf 509 Millionen Mark erhöht.
Die Deutschnationalen He rgt und Genos sen bean⸗ tragen die Erhöhung auf eine M liarde Mark, sowie eine Entschließung, daß auf unverzügliche Auszahlung dieser Not⸗
hy 9
61
standsbeihilfen hingewirkt wird, un öiese Unterstützungen in einer Nei 89
daß die Richtlinien für von Punkten geändert werden sollen. U. a. soll das Wort „Bedürftigkeit“ ersetzt werden durch „Bedürfnis“; als Kleinrentner sollen Personen angesehen werden, deren Kapitalrente nicht mehr als 15 000 Mark beträgt, die entweder über 60 Jahre alt oder er⸗ werbsunfähig oder über 50 vH gemindert erwerbsfähig sind; die Unterbringung in Heimen soll in bestimmtem Maße offengelassen werden; ein Rückgriff auf das Vermögen des Rentners soll im allgemeinen nicht erfolgen oder nur, wo es ohne Härte möglich ist. ;
Die Unterstützung soll nicht von gleichen Aufwendungen durch die Gemeinden abhängig gemacht werden, die Mit⸗ wirkung von Ländern und Gemeinden soll aber durch ein Ge—⸗ 6 sichergestellt werden. Der Abzug der Werbekosten im Ein. ommensteuergesetz 3 13 soll bei Kleinrentnern um 5410 Mark erhöht werden; schließlich soll die Versorgung der Klein⸗ rentner eine gesetzliche Regelung erhalten.
Aba Dr. Oberfohren (D. Nat.) befstrwortet die Anträge seiner Farc Wir beschreiten damit, so führt der Redner auz, den Weg weiter, den wir seit Jahren verfolgen, indem wir mit rößtem Nachdruck die Interessen der Kleinrentner vertreten 6 Es handelt sich um Leute, die in unausge setz ter heißer Arbeit jahrzehntelang sich ein kleines oder mittleres Vermögen erworben haben. Wenn einmal gesagt worden ist; lassen Sie doch endlich den Reichstag zufrieden mit Ihrer ewigen Lamentation für die Kleinrentner, lassen Sie doch diese Leute arbeiten wie andere — o muß ich mit Entschiedenheit betonen, daß es sich hier um
teranen der Arbeit handeli, die zum Teil 40 bis 50 Jahre nicht 8 Stunden, sondern 18 his 16 Stunden täglich gearbeitet haben. (Lebhafte Zustimmung rechts) Es ist eine ganz falsche Vor⸗ stellung, diese Rentner für Prasser und Schlemmer zu halten. Durch ihre Ersparnisse haben sie in den Jahren von 1879 bis 1914 der deutschen Wirtschaft die ungeheure Summe von 20 Milliarden zur Verfügung gestellt. Andererseits hätte die Indu trie insb e⸗ sondere Anleihen beim Ausland machen müssen oder wäre auf halbem Wege erdrosselt worden. Darum ist die Ansicht falsch, daß es sich hier um Anhäufung von Werten auf Kosten der schwieligen Faust des Proletariers handelte, sondern es sind wichtige Bestand⸗ seile des Volkskörpers, die infolge der Erfüllungs⸗ und der ver⸗ fehlten Steuerpolitik geradezu zu einem Hundeleben verurteilt sind. (Lebhafte Zustimmung rechts, große Unruhe und Wider⸗ spruch links.) Diese Leute sind viel zu anständig und zu stolz, ih ve bittere Armut und ihren nagenden Hunger auf offenem Markt zur Schau zu tragen oder in lärmenden Demonstrationszügen mit aufreizenden Plakaten. Das haben diese Leu te nie gelernt und werden es nie lernen. Für die Arbeitslosen hat die Republik Milliarden übrig gehabt, aber für die durch die Erfüllungs⸗ und Steuerpolitik Verelendeten hat die Republik keinen Pfennig übrig. (Große Unruhe links Die 100 Millionen des Nachtragsetats waren angesichts der 600 009 Rentner ein Tropfen auf den heißen Stein und auch die 50h Millionen des Ausschusses sind voll⸗ kommen unzureichend. Wir halten aber für ebenso wichtig die sofortige Aenderung der Richtlinien. Etwas Bürokratischeres und Unspychologischeres als diese Richtlinien habe ich in meinem Leben noch nicht gesehen, sie sind am grünen Tisch gemacht und geben den Notleidenden Steine statt Brot. Zustimmung) In allererster Linie sind Barzuschüsse nötig. Ganz unysxrchologisch ist es auch, wenn in diesen Richtlinien ein Rückgriff auf das Erbe
s Rentners gestattet wird. Mit allem Nachdruck erkläre ich, daß an die Stelle der Verwaltungsregelung schleunigst eine gesetzliche Regelung treten muß. Dem Rentner müssen statt der Almosen feste Anfprüche gewährt werden, das verlangt die soziale Gerechtig- keit (Lachen links). Namens meiner Fraktion erkläre ich aus⸗ drücklich, daß wir es nur auf dem Wege der gesetzlichen Regelung für möglich halten, der drohenden Zermalmung eines der besten Teile unseres Volkskörpers vorzubeugen.
Abg. Frau Dranzfeld (Sentr): In allen Fraktionen sind wir wohl von der erschütternden, bitteren Not überzeugt, in der die Kleinrentner leben, die um so bitterer ist, als sie aus dem Zu⸗ stand eines früheren verhältnismäßig sozialen Gesichertseins nun in einen Zustchsid vollständiger Unsicherheit hineingeworfen worden sind. Zur Abhilfe dieser Not sollten alle Fraktionen ohne politische Rücksichten zusammenarbeiten. Die in Betracht kommenden Leute können ihre Einnahmen nicht erhöhen, zum Ausgleich für die
ind Teuerung. Sie kämpfen vielfach . . X J
1 rst dieser Frage das ganze
den würde,
etzen und zu einer n
2 rt zir sind für eine den Beschluß
Abg. Frau Dr. Matz (D. Vp): Wir sind wohl in allen
fe
Abg. Fwau Schroeder⸗Schleswig⸗Holstein (Soz): Wir zerständnis für die Not der Kleinrentner; der
J Rede des Abg. Oberfohren hätte es nicht bedurft.
*
Altersrentner unter der Ungunst der Verhältnisse. Der Forderung
in dem Antrage Hergt auf unverzügliche Auszahlung der Not⸗ standsbeihilfen für Kleinrentner stimmen wir zu. Im übrigen sind wir damit einverstanden, daß eine Kommission zur Nach⸗ prüfung der Richtlinien für die Gewährung der Beihilfen an die Kleinrentner eingesetzt wird.
Abg. Karsten (U. Soz.): Die Frage der Fürsorge für die
Lleinrentner kann nicht aus dem Gesamtkomplex der sozialen Fürsorge herausgehoben werden. Die Kleinrentner können keine Sonderstellung beanspruchen, sie sind den Invalidenrentnern gleich⸗ zustellen und müssen nahmen begnügen.
über die Politik der schwierigen Lage sind jene, die den Krieg heraufbeschworen haben. Eine gesetzliche Regelung der Kleinrentnerunterstützung ist zweifel⸗
sich mit den einheitlichen gesetzlichen Maß⸗ Die Kleinrentner haben keinen Grund, sich
Nachkriegszeit zu beklagen; schuld an ihrer
os der Regelung auf dem Verordnungswege vorzuziehen. Ein
bitteres Unrecht ist es, daß die Rentner, die weniger als 600 Mark Zinsen haben, die Unterstützung nicht erhalten. Wir wünschen ein großzügiges Fürsorgewesen, das keinen Unterschied in der Ursache der Bedürftigkeit kennt. Die Altershilfe des deutschen Volkes muß auch den alten Invaliden⸗ und Unfallrentnern zugute kommen
Abg. Malzahn lfraktionsloser Kommunist): Der Antrag
der Deutschnationalen ist nur ein parteitaktisches Manöver. Gerade ihre Kriegspolitik hat den Rentnern ihr Vermögen genommen, und der Preiswucher der Agrarier verschärft die Notlage. Die Herren der Rechten sind schuld an dem Zusammenbruch. Wir halten den Kulturstaat für verpflichtet, für alle Notleidenden und Siechen zu sorgen; wir können dabei keinen Unterschied machen
81
und verlangen ein Ullgemeines Fürsorgegesetz. Alle unsere Anträge
2
auf Fürsorge für die Invalidenrentner und die Erwerbslosen haben die Deutschnationalen immer abgelehnt. Wenn sie jetzt eine
besondere Hilfe für die proletarischen Mittelständler verlangen —
pfui Teufel! Wir verlangen eine allgemeine einheitliche Fürsorge für alle Notleidenden.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und
Herren! Die Regierung erkennt die Notlage der Kleinrentner, wie sie schon wiederholt hervorgehoben hat, durchaus an. Sie er⸗
achtet es als ihre Pflicht, alles zu tun, was im Rahmen der Mög
lichkeit liegt, um dieser Notlage abzuhelfen. Die Regierung steht auf demselben Standpunkt, den der Herr Berichterstatter als den Standpunkt des Ausschusses in der Debatte charakterisiert hat. Würden die nach dem Antrag des Ausschusses zu bewilligenden 500 Millionen nicht reichen, so ist die Reichsregierung durchaus
bereit, in einem Nachtragsetat weitere Summen für diese Zwecke einzusetzen. (Hört, hört! bei den Kommunisten.)
Der Antrag Hergt und Genossen und die Ausführungen des Vertreters von der Deutschnationalen Partei haben sich dann ganz besonders gegen die Richtlinien gewendet, die die Reichs- regierung zur Durchführung der hier in Betracht kommenden Interstützungsmaßnahmen erlassen hat. Diese Richtlinien bedeuten einen ersten Schritt auf einem neuen Wege. Es ist möglich, daß daran dieses oder jenes geändert werden muß. Dann sind wir selbstverständlich zur Verbesserung dieser Richtlinien bereit. Wir können aber keineswegs zugeben, daß diese Richtlinien engherzig und formalistisch seien, wie der Redner der Deutschnationalen Partei die Dinge dargestellt hat. Wir sind im Gegenteil der Ueber⸗ zeugung, daß der Antrag Hergt und Genossen viel mehr Bindungen und Festlegungen im voraus enthält, als die von der Reichs⸗ regierung erlassenen Richtlinien. Hier heißt es z. B. unter 2b:
im Artikel Ul ist der Begriff Kleinrentner dahin zu umschreiben, daß darunter Personen zu verstehen sind, deren ausschließlich oder überwiegend aus Kapitalwerte fließendes Einkommen nicht mehr als 15 000 Mark beträgt — diese Grenzfestsetzung fehlt in unseren Richtlinien — und die entweder über 60 Jahre alt — auch diese Altersgrenze fehlt in den Richtlinien — oder erwerbsunfähig oder über 50 Prozent gemindert erwerbs- fähig sind. Der Herr Abg. Karsten hat schon darauf hingewiesen, daß mit diesen 50 Prozent geminderter Erwerbsfähigkeit Begriffe eingeführt werden, die aus der Versicherungsgesetzgebung entnommen sind und auf die Kleinrentnerverhältnisse gar nicht passen. Im übrigen würde das zur Folge haben, daß die einzelnen Kleinrentner alle von Aerzten auf ihre Erwerbsfähigkeit untersucht werden müßten.
Ich sage also: gerade die Forderungen dieses Antrages sind forma⸗ An V
listisch, können zu Engherzigkeiten führen, können weitgehende Bin⸗ dungen und Festlegungen in einzelnen Punkten enthalten. Das gleiche folgt aus dem Vorschlag dieses Antrages unter 2e, wo es heißt:
„Dabei muß die Möglichkeit, einen bestimmten Teil des Gesamt⸗
aufkommens — bis zu 16 Prozent — für die Unterbringung in
Heimen zu verwenden, offengelassen werden. Es wird also hier ein bestimmter Prozentsatz aus dem Handgelenk heraus vorgeschlagen. Selbstverständlich ist eine Unterbringung in Heimen vorzuziehen; es muß aber freigestellt bleiben, wieviel Prozent hierfür verwendet werden sollen. Das muß den Not⸗ wendigkeiten in einem einzelnen Fall überlassen bleiben. Unsere Richtlinien lassen das offen. Sie setzen derartige prozentuale Grenzen nicht fest.
r * 82 h ö ö ,
Reichsmitteln — ie die wie auch gearbeitet haben und nicht auch solche, die Rentner ge⸗ spielt haben, ohne irgendwie gearbeitet zu haben, so liegt darin für uns eben ein Grundsatz, den wir nicht außer acht lassen wollen. (Sehr richtig! im Zentrum,) Der Antrag Hergt will über diesen Grundsatz unter Umständen hinweggehen und schlägt vor, davon eventuell abzusehen. (Zuruf von den Kommunisten ) Der Herr Redner der Deutschnationalen hat gemeint, unsere Begriffs⸗ bestimmung sei gerade nach der Richtung zu eng. Ich betone aus⸗ drücklich, daß der betreffende Punkt unserer Richtlinien sehr weit⸗ herzig ist. Er redet ganz allgemein von Arbeit, ganz gleich, welche Art Arbeit es gewesen ist, und fügt im Schlußsatz hinzu:
Nun scheinen allerdings die Herren Antragsteller der Deutsch⸗
nationalen Partei Engherzigkeit da zu sehen, wo wir Grundsätze sehen, über die wir glauben, nicht hinweg⸗ und hinausgehen zu dürfen. Wenn wir z. B. daran festhalten, das aus
36
h betone ausdrücklich aus Reichsmitteln — nur
jenigen Kleinrentner unterstützt werden sollen, die früher irgend⸗
Arbeit im Sinne dieser Bestimmungen ist auch eine Tätigkeit in häuslicher Gemeinschaft, die üblicherweise ohne Entgelt erfolgt und nur im Falle der Einstellung fremder Kräfte vergütet werden müßte. Hier steht eine wissenschaftliche oder ehrenamtliche Tätig⸗ keit dem Dienste der Allgemeinheit gleich, wenn sie Jahre hin⸗ durch die Arbeitskraft wesentlich in Anspruch genommen hat.
Diese Zusatzkestimmungen bezeugen doch ganz klar, daß wir hier
keineswegs engherzig vorgegangen sind. Freilich halten wir es auch für eine Selbstverständlichkeit, daß das Vermögen mit heran⸗ gezogen und aus dem Nachlaß eine entsprechende Rückvergũtung erfolgen muß. Daran müssen wir ebenfalls grundsätzlich festhalten, denn es geht unmöglich an, daß öffentliche Mittel verwandt werden, um nachher lachenden Erben erhebliche Summen mehr in den Schoß zu werfen. Wir glauben deshalb, daß wir bei dem Stand⸗ punkt des Ausschusses stehen bleiben können.
Wir sind weiterhin durchaus bereit, mit den großen Wohl⸗ fahrtsorganisationen und mit Mitgliedern des Reichstages even⸗ tuelle künftige Aenderungen der Richtlinien vorher zu besprechen; aber hier durch einen ausdrücklichen Beschluß festzulegen, daß wir hierzu auch bestimmte Organisationen von Rentnern hinzuziehen sollen, das ist allerdings eine andere Frage. Ich möchte meiner⸗ seits davon abraten. Nachdem wir in dieser Frage gegenüber den Sozialrentnerorganisationen einen ablehnenden Standpunkt ein⸗ genommen und ihnen gesagt haben, wir hätten bereits genügend Organisationen, die diese Interessen wahrnehmen kõnnen, mit denen sich die Mitglieder des Reichstages ins Benehmen setzen können, werden wir, glaube ich, denselben Standpunkt auch hier bei den Kleinrentnern einzunehmen haben.
Abg. Fischer⸗Hannover (Soz.). Wir können keinen Unter⸗ schied zwischen Kleinrentnern und Sozialrentnern machen und wünschen die allgemeine Milderung des Elends. Das Reich muß den Gemeinden die Mittel dazu zur Verfügung stellen, die selbst die Mittel nicht haben, um die Kleinrentner zu unterstützen. Jeder, der in Not geraten ist, muß unterstützt werden. Die „Ein⸗ heitsfront“ verlassen die Deutschnationalen in dem Augenblick, wo sie für sich selbst besondere Vorteile herausschlagen können. Solange wir nicht generell dem Elend abhelfen, sind das alles nur Palliativmittel.
Abg. Dr. Pachnicke (Dem): Die Not infolge des unglück⸗
seligen Krieges ist so groß, daß sich die agitatorische Ausnutzung eigentlich von selbst verbieten sollte. (Sehr richtig!? Wir müssen hier zunöchst mit 500 Millionen Erfahrungen sammeln, und es ist dankenswert, daß die Regierung weitere Mittel bereitstellen will, wenn es notwendig wird. Die Richtlinien des Antrages Hergt mit ihren vielen zweifelhaften Einzelheiten können wir nicht an⸗ nehmen. Aber wir können in den Verbänden die Richtlinien nach⸗ üfen. . Antrag Hergt auf eine Milliarde wird gegen die Stimmen der beiden Rechtsparteien abgelehnt, der Ausschuß⸗ antrag auf 500 Millionen wird einstimmig angenommen, ebenso der Antrag Hergt, soweit er eine unverzügliche Aus⸗ zahlung der Beihilfen an die Kleinrentner verlangt. Im übrigen wird der Antrag Hergt, nachdem auch ein Antzag auf Ueberweisung an den Haushaltungsausschuß abgelehnt ist, gegen die Stimmen der beiden Rechtsparteien abgelehnt. —
Ein Antrag des Zentrums verlangt die Bereitstellung von 300 000 Mark für Beihilfen an soziale und karitative Reichsorganisationen zur Abgeltung der ihnen durch den Ver⸗ kehr mit den Behörden entstehenden Unkosten.
Abg. Frau Teusch (Zentr.) begründet den Antrag. freie Liebestätigkeit muß in innigster Fühlung mit der Wohl⸗ fahrtspflege stehen. Nur wenn Behörde und Organisationen Hand in Hand arbeiten und keine Fürsorgemittel ihrem Zwecke entzogen werden, wird man der Notlage des Volkes und des Reiches gerecht werden können. Die Grundsätze für die Ver⸗ teilung der 300 000 Mark können vom Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Reichstage und den in Betracht kommenden Organisationen aufgestellt werden.
Der Antrag wird angenommen. — Angenommen wird eine Ausschußentschließung, in der die Reichsregierung ersucht wird, durch Schaffung und Förderung von Zweckverbänden der Versicherungsträger sowie der Träger der offentlichen und privaten Fürsorge, durch Aufstellung von Richt⸗ linien, und erforderlichenfalls durch gesetzliche Maßnahmen eine größere Einheitlichkeit und Planmäßigkeit in den Maß⸗ nahmen der vorbeugenden Heilbehandlung seitens der Ver⸗ sicherungsträger, insbesondere der Landesversicherungtz⸗ anstalten, herbeizuführen.
Die Kapitel: Ständige Ausstellung für Arbeiterwohl⸗ fahrt, Reichsversicherungsamt, Reichsausfü rungsbehörde für Unfallversicherung und Reichsamt für Arbeitsvermittelung werden bewilligt.
Beim Kapitel Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinter⸗ bliebenenfürsorge steht eine Interpellation der Deutschen Volkspartei zur Beratung, die für die Kriegsbeschädigten und. Kriegshinterbliebenen, eine den heutfgen Teuerungsverhältnissen gevecht werdende Versorgung fordert.
Abg. Thiel (D. Vp) begründet die Interpellation: Ob⸗ wohl inzwischen Verbesserungsmaßnahmen getroffen sind, ist die Interpellation nicht eꝗgedigt, denn die Notlage der Kriegs⸗
Yz Di
beschädigten und Kriegshinterbliebenen ist nach wie vor groß. Wenn auch die finanzielle Lage des Reiches die Erfüllung aller berechtigten Ansprüche nicht zuläßt, so muß doch der traurigen Lage dieser Versorgungsberechtigten mehr als bisher Rechnung ge⸗ tragen werden. Die nicht mehr als 50 vo Erwerbsunfähigen haben so gut wie keine Aufbesserung erhalten. Berücksichtigt werden muß, daß die noch erwerbsfähigen Kriegsbeschädigten durch ihre Verwundungen und die Folgen ihrer Verletzungen in ihrem Fortkommen. z. B. in der Beförderung, häufig gehemmt werden, und daß sie größere Lebensunterhaltskosten haben wie gesunde Menschen. Das große Interesse, das sich seinerzeit bei den gesetzgebenden Körperschaften für di Kriegshinterbliebenen gezei
hat, hat sehr nachgelassen. Die Fürsorge darf sich nicht, be⸗ schränken auf die bis zu 50 vH erwerbsunfähigen Rriegs⸗
—
n. ; di rw M 1b 9 ꝛ— eintreten, wenn das Einkommen
des in der untersten Gruppe ordnung festgesetzten Einkommens übersteigt. gesetzlichen Neuregelung, die Ende des Jahres zu erwarten
* 2 2 ö * 3 =. 23 = können die Versorgungsberechtigten nicht me
höhung der für diese Unterstützungen insgesamt ausgeworfenen Die Festlegung de ingen über⸗ zusammen, rigkeit der gefolgt
= auch eir
Summe um 50 vH ist unbedingt notwendig. D einzelnen Unterstützungssätze mag späte ren Verha lassen bleiben. Wir sind bereit, mit der Regieru Praktische Arbeit zu machen, wenn wir auch die e Sache nicht verkennen. Wer dem Ruf des ist und sein Höchstes und Bestes hergegeben Anrecht auf den Dank des Vaterlandes. In
i
* * 2 . . 12 4 ö. 9 * X 21 wir einig sein ohne Rücksicht auf die finanzielle Laf Beifall.) Abg. Meier⸗Zwickau (Soz) begrüßt die vom Ausschu
angenommene Entschließung, wonach die
Rechnungsjahr beendet werden sollen. Darum ist von einer weiteren Herabsetzung der im Etat für die Hilfskräfte bei den
— 8
Versorgungsbehörden vorhandenen Mittel
notwendige Aenderung des Gesetzes ist von der Umanerkennun, abhängig. Die 1920 festgesetzten Sätze müssen natürlich erhöht
werden. Selbstverständlich muß für Deckung gesorgt werden
Wir werden Zuschläge zur Einkommensteuer in und bei der Vermögenssteuer beantragen, und
ob die Volkspartei dann mit uns Hof Novelle zum Schwergeschädigtengesetz ba die im Ausschuß abgelehnte Entschließt der die Regierung ersucht wird, in d er arbeitsministeriums vom 23. November 1921 die Mutterhausschwestern bei der Einstellung von ? streichen. Durch diese Bevorzugung soll nur der A
aber die Kriegsbeschädigten, die unter 50 vch erwerbsunsähig
sind, davon ausgeschlossen sein. Die Kürzungsvorschrift aus dem Gesetzentwurf heraus, zumal sie nur hohe Ver kosten verursachen. Die Leistungen der Versorgungsb verschieden, bei manchen kommen die Anerkennu vorwärts, weil die Beamten befürchten, nach dem Arbeiten auf die Straße gesetzt zu werden. Wir darauf halten, daß nur Beamte behalten werden, die voll sind. Der schnelle Fortgang der Arbeiten liegt im Kriegsbeschädigten. Für den Antrag der Sozi
9
die Verwendung der Mutterhausschwestern in ich nicht sein; gerade die Mutterhausschwestern sorgfältige Krankenpflege. Ein Wechsel im Kram
8
liegt nicht im Interesse der Kranken. Die Schwestern, die aus Liebe den Beruf erwählt haben, können nicht ersetzt werden durch
haben bei der Gesetzgebung für die Krie— gearbeitet, daß brauchbare Gesetze entst⸗
zbeschädigten eifrig mit !
** ae , 1den. Fetzt kommt e
darauf an, daß die Kürzungsbestimmungen und Leistungen den ö
veränderten Verhältnissen richtig angepaßt
Abg. Frau Ziegler (U. Soz.): Die Interpellation der Deutschen Volkspartei ist zu begrüßen, aber der Regierung alle kann die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten nicht l werd Wir haben schon bei der Beratung de
gesagt, daß dieses Gesetz ein Klassengesetz s egsopfer erster, zweiter und d r Klas
gten mit derselben Besc bersorgt, je nach ihrer Berufsst der Nationalversammlung die de Gesetzes, der diese Verschiedenheiten bewirkt, beantragt. Pflicht der Parteien, die diese Opfer in den Krieg ? f sseneinteilung zu beseitigen. Auch
2 z 2 * 2 —
bringung einer Novelle beantragt, um den §5 28 zu beseitigen gibt z. B. Gewähr dafür, daß die di Kriegsopfers auf ihre Erwerbsfäl vissenhaft sind, daß keine Ungerechtig zersorgungsämter arbeiten so langsam beschlossene Teuerungszulage noch heute Kriegsbeschädigten gekommen ist. Bei Eltern der Kriegsopfer muß die Bedü strichen werden. Das verlangt das s Zeit. Die Einkommensgrenze von 50 Kriegsbeschädigten die Rente gekürzt werder auf 120090 Mark erhöht werden. längeren Ausführungen besonders für orgung der Witwen ein und wendet sich dabei gegen die
sichtigung der geringen Ersparnisse und die Klassifizier
)
ntenbemessung. Sie verlangt, daß auch
und die weniger als 50 Prozent erwerbsunfähigen Kriegs
digten die Teuerungszulagen erhalten.
Abg. Behrens (D. Nat): Die Wohnungen der Invaliden
zenhaus müssen besser ausgestaltet werden. Badeeinrictung ist nicht in Ordnung. Zeitungen werd
nicht mehr geliefert.
im Berliner Invali
Abg., Ziegler⸗Westfalen (Dem.): Wir haben nicht das nedürfnis, hier parteipolitische Agitationsreden zu halten. Die
der Kriegsopfer sollte jede parteipolitische Behandlung dieser ze ausschließen. Eine grundlegende Aenderung des Versor
13gesetzes ift vor Erledigung der Umanerkennung untunlich.
in müssen wir uns mit Aushilfsmaßnahmen begnügen.
Abg. Bertkhels (Komm.) tritt unter Anführung von Singel⸗
fällen für Besserstellung der Kriegsopfer ein.
Abg. Du d juhn (D. Nat.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Thiel an. Vor aller Oeffentlichkeit stelle ich, so bemerkt Redner, fest, daß die Kriegsbeschädigtenfrage keine Parteifrage ist. Volksverhetzende Reden, wie sie Frau Ziegler gehalten hat, machen doch nur auf die Tribünen Eindruck.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Es ist im Verlaufe der Debatte über die Leistungen der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinter⸗ bliebenen versorgung geklagt worden. Der Gesetzentwurf, durch den die Teuerungsmaßnahmen jetzt gesetzlich geregelt werden sollen, ist am 17. Mai dem Ausschuß überwiesen worden und soll, wie ich höre, dort beschleunigt verhandelt werden, so daß wir mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor Pfingsten wohl werden rechnen können. Wenn das eintrifft, dann werden die Teuerungszuschüsse um das 3½½⸗ bis 4sache gegenüber dem früheren Zustand erhöht sein. Das Reich hat dann durch diese Teuerungszuschüsse einen Aufwand von jährlich fünf Milliarden Mark zu bestreiten. Die übrigen Aufwendungen des Reichs für Renten auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes belaufen sich auf rund 7 Milliarden Mark. Dazu kommt noch ,: Milliarde für die Fürsorge, so daß wir insgesamt mit etwa 12,5 Milliarden Auf⸗ wendungen zu rechnen haben.
Man hat behauptet, gegenüber den Leistungen der Vorjahre 1919 und 1929 sei kein rechtes Steigen in den Leistungen zu ver⸗ zeichnen. Das ist aber nicht zutreffend. Die diesbezüglichen Zahlen sind folgende. Im Etat des Jahres 1919 sind für Militärrenten und FSinterbliebenenrenten 1,114 Milliarden Mark ausgeworfen
gewesen. Dazu kamen damals 490 Millionen für die soziale Für⸗ sorge. Im Etat 1920 steigen diese Ziffern auf 3,576 Milliarden
für die Versorgung und 500 Millionen für die soziale Fürsorge; dazu kommen noch weitere 190 Millionen für die Winterbeihilfe.
. r n, . ne, , . ,
geplanten
* J 1 * * c ; Sr hr warten. Die E
Kräfte, die nur um des Lohnes willen arbeiten. Wir vom Zentrum
raten haben damals nicht die Interessen der Kriegs⸗ beschädigten wahrgenommen. Wir haben später 1920/21 die Ein⸗
Im Etat 1921 belaufen sich die Ziffern auf mehr als 65 Mfl⸗ liarden für die Versorgung, 500 Millionen für die Fürsorge und n für eine Winterbeihilfe. Es ergibt sich aus dieser Zusammenstellung, daß das Reich die Aufwendungen für die Kriegsopfer im Laufe der letzten Jahre wesentlich erhöht hat, gegeniiber dem Jahre 1920 um das Dreifache gesteigert.
Ich gepe zu, daß trotz dieser hohen Gesamtsummen doch noch immer Härten für einzelne Fälle, auch für gewisse Kategorien, vorhanden sein mögen. Es wird unmöglich sein, durch gesetzliche Maßnahmen allein allen diesen Härten zu begegnen.
der Blinden bedauern müssen. Der Herr Abgeordnete Ziegler hat
einzelne Beispiele angeführt; er hat insbesondere ein Beispiel aus
Baden angeführt. Ich habe die Liste der badischen Blinden hier r
. 6 * gerade vor mi
liegen. Er hat über dieses eine Beispiel, das er agt, daß der betreffende Blinde Familienvater mit fünf
ö
i, daß er monatlich einschließlich seines Verdienstes aber
Mark verdiene. Er berichtete insofern irrtümlich, als dieser Blinde, um den es sich hier handelt, keinen Nebenverdienst neben seinen Rentenbezügen hat. Diese 1458 Mark, die Herr Ziegler angeführt hat, sind also nur die monatliche Rente mit 3 hlägen. Ferner trifft diese Ziffer für eine Zeit zu, die drei Monate zurückliegt. Er hat jetzt schon mehr; und wenn das Ses durchgegangen sein wird, das jetzt im Ausschuß in Be⸗ ist, dann wird die Rente, die dieser Blinde bekommt, nach einer Berechnung, die
haben, 1850 Mark betragen. Dieser Blinde würde also
3u⸗ 38u
wir jetzt eben im Augenblick vorgenommen
22200 Mark Rente im Jahre beziehen.
* 8.
1
die Verhältnisse in den einzelnen Fällen haben Fälle, wo Blinde auch einen guten n Arbeitsverdienst, das volle Beamtengehalt
r haben Fälle, wo die Frau
Das ist eben in den Einzelfällen un seheuer unter shalb sage ich meines Erachtens mit Re es ist schwer oder geradezu unmöglich, mit
lfe einer die ganz naturgemäß etwas J es h alle diese Härten zu beseitigen. Es werden hi bedingt Für rgemaßnahmen für die einzelnen Notfälle no
) r ing Serren it bie Gem, h R ö Dann, meine Herren, ist die Frage des Fortgangs —1m¶w⸗— Fa m . M P 73 8 Umanerkennung der Renten behandelt worden. Der 5 IM ) 83357 Bat wmnunscht ĩ z z Herr Ab teier (Zwickau) hat gewünscht, nicht bloß Zahlen
Del
en letzten Monaten über diesen Fortgang zu erhalten, sondern
uch allgemeinere Zahlen. Ich bin bereit, sie ihm zu geben sir is Ende März nach dem Reichsversorgungsgesetz festgestellt e Renten von 748 000 Kriegsbeschädigten und vor in ebenen ni r in dem u 1ß im e zum März zunächst m und f 10 vH dem Versorgungsgesetz digtenorganisationen haben ausdrücklich an der letzten Zeit ein guter Fortschritt dieser Um⸗ zu eichnen sei. Die Auszahlung der Ortszulagen nach dem neuen Ortsklassen⸗ verzeichnis ird bei den laufenden Feststellungen sofort vor⸗ ten. E 1 h nicht müͤ h, für e diejenigen Fälle,
n on er s uch jet e Umanerkannten kann die Berechnung e mein erst erfolgen, wenn die Umanerkenm ist. Bis werden mit Aushilfsmaßnahmen nac müssen Auf den Vorschlag des Herrn Abg. Thiel, die Teuerungszu⸗ schüsse in die Leichtbeschädigten auszuzahlen, möchte
ch folgendes dern. Trotz der erheblichen Mittel, die im Etat rBefpkeęn fim BIleiker hie Ga ruiss = j 5nl vorgesehen sind, bleiben die Gebührnisse des einzelnen infolge der nas horr snꝛ ahl o 1943997 . 57 ö 13 mat ungeheuren Anzahl der Kriegsopfer naturgemäß verhältnismäßig
gering. Die Regierung hat deshalb ihre letzten Teuerungsmaß
nahmen auf die Schwerbeschödiaten f die erwerbs fähi nahmen auf die Schwerbeschädigten und auf die erwerbsunfähigen
8
Hinterbliebenen beschränkt und auch unter diesen nur diejenigen bedacht, die daneben kein nennenswertes sonstiges Etakommen be⸗ ziehen. Würden wir nun nach dem Vorschlag des Herrn Thiel eine Erhöhung der R
Renten und Zulagen um 50 v§H, und zwar auch jädigten vornehmen, so würde das dem Reiche nach
bei den Leichtbese
21
unserer Schätzung etwa rund 3 Milliarden kosten. Wie würde diese Summe auf den Einzelfall wirken? Bei einem Leicht⸗ beschädigten etwa mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 vo in Ortsklasse A würde das durchschnittlich einen Monats⸗ betrag von 45 Mark oder 1,50 Mark pro Tag ausmachen. Ich glaube, daraus ergibt sich: die allgemeine Erhöhung der Bezüge kann bei äußerster Anspannung der Mittel des Reiches nur zu einer Rentenerhöhung für den einzelnen führen, die beim Leicht⸗ beschädigten neben seinem Arbeitsverdienst, den die Leicht⸗ beschädigten doch durchgangs haben, kaum in die Wagschale fällt. Werden die Milliarden, die ich eben genannt habe, aber angewandt, um den Bedürftigen zu helfen, um einem kleineren Kreise zu helfen, wo wirklich die Notlage am größten ist, ist mit diesen Mit⸗ teln entschieden mehr zu leisten. Das ist die Stellung der Reichs⸗ regierung zu dieser Frage, die Herr Thiel eben aufgeworfen hat.
Der Herr Abg. Thiel hat um statistische Unterlagen gebeten, um alle diese Dinge genauer nachprüfen und beurteilen zu können. Ich bin selbstverständlich bereit, nach Möglichkeit diese Unterlagen und Ziffern zu liefern. Aber wenn wir sie in dem Umfang liefern sollen, wie heute bei dieser Angelegenheit und auch bei einer anderen Angelegenheit — ich habe im Augenblick nicht in Er⸗ innerung, welche es gerade war —, dann können wir nicht gleich⸗ zeitig die Stellen für die Beamten derart verringern, wie es tat⸗ sächlich durch die Beschlüsse des Ausschusses und des Reichstages geschieht, dann müssen Sie auch den Ministerien die nötigen Kräfte für diese Arbeit lassen.
Dann sind auch die Anstellungsgrundsätze für Zivilversorgungs⸗ berechtigte und Schwerbeschädigte hier zur Sprache gekommen. Die diesbezügliche Verordnung ist gestern vom Reichsrat erledigt worden und wird jetzt dem Reichstagsausschuß zugehen.
Zum Schlusse möchte ich noch folgendes sagen: Die Haupt⸗ sache ist, daß die Umanerkennnung ungestört durchgeführt wird. Dann erst können auch die Härten beseitigt werden, die sich aus der Rentengesetzgebung bisher ergeben haben.
Abg. M Zwickau (Soz,) verwahrt sich gegen den Vor⸗ wurf der Frau Ziegler, daß die Sozialmokraten mit den bürger⸗
e
lichen Parteien zusammen in der Nationalversammlung das Ver⸗
6 ö
ö
J angig
gemacht, ihre Antr
kringen. Bei einer Aenderung des Gesetzes werde allerdir
der
zersonen, tretung der Arb Iba. Ben 2 z n den n der 190 deren U 26
n ven 166 eite 99 n ohne erhebliche allgeme
abgelehnt wird.
Die En chi X. ? 8111
ahlung der
stümmelunk Nächst
Autonomie
8
ministeriums).
Schluß gegen
gemacht hrtten.
Anstr
sorgungsgesetz und namentkich ben nabh hät im Plenum räge, die im Ausschuß abgelehnt waren, dun
S828 mit der Ausgleichszulage nicht mehr in der bisherigen bestehen bleiben. Es müsse jetzt vor allem für eine schleunige Kilfe⸗ leistung gesorgt werden.
Abg. Albrecht (Uu. Soz.) bemerkt dem Abg. Meier gegen⸗ über, daß die Abg. Frau Ziegler keine parteipolitische Agitatione rede gehalten, sondern gerade viel sachliches Material urteilung der Frage beigebracht habe. hängigen auf Erhöhung der Einkommensgrenze für den Abzug, Erhöhung der Grundrente usw. . gelehnt worden. 32 000 Beamte und anerkennung besch Monat nur 435 erledigte bisher seine Pflicht gegen die Kriegsbeschädigten n en in ihrer Rente herabgesetzt und Teuerungszulage ausgezahlt. im Haushalt des Allgemeinen Pensio
1 kB*roiere Unabhängiger
Die Anträge der Una
. immer Ingestellte sei it der U h f bis
Umanerkennungen
getan. bekämen n aus müsse nd
der
f hin,
lation ist damit erled
be von 300 000
beantragen
1 3Zweckbest
alu
diesen Antrag mit rbeitnehmer⸗ schüssen usw. isse durch eine
eitgeber versuchte 1 8
eichsarbeitsminister
zministeriums
Etat des
zemeinen Pensionsfonds
abhängigen auf sofortige Revision
Di
u M 8
zu X.
eich
Die Entschließung
8 1 der Um⸗ den ein⸗
Tarifvertrggswesen und die
Mark
Moses
1è Mark mi der Ausbildung von
zur Ver⸗
das Be⸗
2
10
** Banken von
rauns
langs des ilt werden
Geschwerde
betont gegenüber einer
e Be
366
2
Un⸗
der
des Versorgungsgesetzes
Aus⸗ — 161
Ser⸗
Gesetzentwurf über
Ernährungs⸗ l
Sandel und Gewerbe.
Telegre Auszahlung.
Amsterdam⸗Re
m⸗Rotterdam Buenos Aires (Pa
eo) Brüů Christiania Kopenhagen
7 2 ? 9 Stockholm und Gothen⸗
burg Helsing fors
kö T ;.
; 9
Italien w 5,
öonnee;,,
Spanien . . 5 * ,, Rio de Janeiro. Wien (altes) ahgestemᷓ.. J Budapest.. ö,, Konstantinopel..
Au sländische Banknoten vom
Amerikanische Banknoten 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. für 100 Fres. für 100 Kr.
große (100 - 500 1 Lstrl. u. darunter.
Belgische Dänische Englische
Finnische Französische dolländische Italienische Vorwegische Desterreichische 9 2
Rumaärssche
2 Schwedische Schweizer Spanische Tschecho⸗slow. Staa
7 7727272 7 **
—
Antwerpen
Wien ( Dtsch.⸗Oesterr.)
alte (1000 Kr.) alte (10 - 1090 Kr.). neue (1000 Kr). neue (10 u. 100 Kr.) b00 u. 1009 Lei. unter b00 Lei für 100 Kr.
für 100 Fr..
snot. neue 1 oo r. . daruber
7639. 55 618,80 1526,95 1328,20 296, S8 2698, 40 5697, 45 469090 141, 174 40,93
3.07 573, 75 37,15 225, 05
20 Mai.
Brief 303,45 300. 30 2522,75 64 16,50 1346 25 1342, 50 619,75 2750,75 11696, 75 1555,75 hh 6b. 75
7757, 75
hi 96. —
N95 — 573, 7.
baä m
2 .