1922 / 139 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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ihrung und hab auch die Konseguenzen für Angeftellte und

3 ags etwa notwendig werdende

rzüglich rt werden können. Der Vorsitzende bat, diese Entschließung abzulehnen; aus den Verhandlungen wisse die Regierung, welche Auffassung der Ausschuß habe. Man müsse die Regierungsvorlage abwarten. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat) schlug vor, daß der Vor⸗ sitzende an den Reichstagspräsidenten herantrete, um mit ihm Vereinbarungen über den Fortgang der Verhandlungen zu treffen.

Von der Entschließung Morath wurde nur der zweite Satz mit den Stimmen der , der Sozialdemokraten, der Demokraten, der Deutschen Volkspartei und der Bayerischen Volkspartei angenommen, ist aber durch eine von dem Regierungs⸗ vertreter zu Protokoll gegebene zustimmende Erklärung als er⸗ ledigt anzusehen.

Der Ausschuß des Reichstags für Wohnungs⸗ wesen beendigte gestern in erster Lesung die Beratung über die Pachtschutzordnung. Die Vorzugsstellung der Heuerlings⸗ verträge wurde beibehalten und ausgedehnt auf solche Pächter, die selbst oder deren Vorfahren das Prachtgrundstück kultiviert haben. Die 1 einer Berufungsinstanz wurde beschlossen. Das neue Gesetz soll bis zum 30. September 1924 gelten.

In der gestrigen Sitzung des dritten unter⸗ aus schusses des parlamentarischen Unter⸗ suchungsausschusses, die unter dem Vorsitz des Abg. Dr. . cher stattfand, wurde einstimmig beschlossen: Der Auss. soll untersuchen:

1. Ob das Völkerrecht in seiner bisherigen Ausgestaltung als . nete Unterlage für ein wie auch immer geartetes gerichtliches . dienen kann. .

2. Ob und inwieweit das Völkerrecht formell zu verbessern und materiell auszubauen ist, um eine geeignete zwischenstaatliche Grundlage, für gerichtliche Verfahren in zukünftigen Konflikts⸗ fällen zu bilden.

Handel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.

17. Juni

Geld Brief Geld 1248435 12515, 65 12309, 55

115,35 115,55 113,85 2651,65 2658, 35 2596,75 5508, l0 5521, 990 5413.20

Kopen hagen

6941,30 6958,79 6866, 40 Stockholm und Gothen⸗

1 8299,50 3320,49 3189,75 Delsingfors K . 695, 10 h96, 990 688, 10 Italien 160295 1607,05 1583,00 London . 1433,20 1436,80 1413.20 New York ö 321,59 322, 41 316,35 Paris. 3 2806,45 2813,55 2776,50 Schweiz . . 6112535 6127, 65

9

16. Juni

Brief 12340, 45

114,15 2603. 25 5426, 80 6883, 50

S210, 25

689.90 1687,90 1416, So

317,15 2783,50 6037, 5 4991,25

Amsterdam⸗ Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗ dd Brüssel und Antwerpen Christiania 1

Spanien. 6043.65 5056, 35 153, 75 154,75 44,44 44,56

2

3 Rio de Janeiro. Wien (alt! Wien , abgestemp. ; rag k Konstantinopel.

203 207 S623 20 625530 , 366635 215 56 216,30

Ausländische Banknoten vom 17. Juni. Geld Brief Amerikanische Banknoten 1000— 5 Doll.. 321,15 321,85 ö unn l Doll 319 15 319. 85 Belgische für 100 Fres.. . 2637,25 2642,75 Dänische ,, 891899 6932.99 Englische große (100-500 Lstrl.) 1432,09 1435,50 ö 1 Lstrl. u. darunter. 1431,50 1434, 50

Finnische

Franzõsische

k 695,25 696,75 100 Fre . 2802 00 2808,00 Holländische ,, 12472590 1249750 Italienische 100 Lire . . Norwegische 100 Kr. ö Desterreichische ö

. 5494,50 5505,50 alte (1000 Kr.).

alte (10- 100 Kr.). neue (1000 Kr.) .. neue (10 u. 100 Kr.). 500 u. 10090 Lei. unter ho0 Lei

für 100 Kr.. k Schweizer für 100 Fr. . . 6106, 25 Spanische ) ; 5040,25

Ischecho⸗slow. Stactsn ot, nene (100 Cr. i. daruber) 20 615. 75 ü unter lo Fr. ih r

Numãnische

Schwedische S298 ho

. 9 9 9 9 9 2

Der Aufsichtsrat der Deut schen Bank, Berlin, ge— nehmigte laut Meldung des W. T. B.“ in seiner gestrigen Sitzung den Abschluß zum 31. Dezember 1921. Die Gesamtumsätze betrugen 2125 Milliarden Mark gegen 1281 Milliarden Mark in 1920. Die Gesamtaddition der Bilanz schließt mit 4914 Milliarden Mark gegen 229 Milliarden Mark im Vorjahr. Es betrugen am 31. Dezember 19271 (Vorjahr in Klammern) die Hauptposten des Ahschlusses: Besitz: Bargeld und Guthaben bei Abrechnungsbanken 1 478 681 296 (1185373311) 4, Guthaben bei Banken und Bankfirmen 3 863 343 815 (1185081 410) A, Wechsel und unverzinsliche Schatz⸗ anweisungen 24 244 . 441 (16025 821 697) A, Verzinsliche Deutsche Schatzanweisungen 33 470 029 (S5 285 249) , Report und Lombard geen börsengängige Wertpapiere 301 791 955 (217 350 3990) Az,

igene Wertpaptere; Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten 10 599 279 A, sonstige hei der Reichsbank beleihbare Wertyapiere 14 932 968 AÆ, sonstige börsengängige Wertpapiere 71 547 425 M, nicht notierte Wertpapiere 27 4 b60 AÆ, zusammen 124 345 232 (69 535 367) 4. Vorschüfse auf Waren und Warenverschiffungen 1922153 962 (535 705 584) M, Schuldner in laufender Rechnung: sedeckte 6 Oel 185 80 (2 G00 201 517) A, ungedeckte 2 568 441 750 . 777991) 4, Forderungen an das Reich und die Reichsbank aus für Rechnung derselben übernommenen Verbindlichkeiten 116 437 509 (1758 284 410) 4, . Gemeinschaftsunternehmen hg bh3 ois Gs 3652 686) A, dauernbe Beteiligungen bei anderen Banken und Firmen einschl. der . an der Reichganseihe⸗ Akt. Ges. 189 s5tz soͤsß (rs 717 9155.4, Bankgebäude sh S6 bbö ( Sad Moo) M, Sonstiger Grundbesitz 1 (1) 4. Verbindlichkeiten: Gläubiger in laufender Rechnung 38 617 24 225 a] 580 00d 280 ς und zwar: Verpflichtungen für eigene Rechnung 4343 944 4A (aus- schließlich rer, auf dem 6 von Kunden bei en . Kredite 399 379 923 , Gebührenfreie SGin⸗ lagen 265 924 166 4, Sonstige Gläubiger 12 289 534 051 M 21s 5aß 1227 (154 071 251) A, fier Rechnung des Reichs

bank übernommene bindlichkeiten 116 437 560

nen Mark (1154 Millionen

9 t 78 284 410) 4 1681 ga . . vor Abzug der Auggaben beläuft sich auf

8 dos (712990781). 4, und zwar im einzelnen: Zinsen und Wechsel 580 131 443 782 1645.6, Gebühren 329 398 736 (195 186 505) , . Gewinne (aus Wertpapieren, Gemeinschaftsgeschäften, dauernden Beteiligungen, Sorten u. dergl.) 134 549 0398 (71 021512) 4, zusammen 1 159 0637 gos (712 999 7817 44 2 erforderten: Dandlunggunkosten 744 974 562 (412 32 S096) 6, Steuern und Ab⸗ gaben emschließlich Zinsbogensteuer 73 824 1066 (67 357 967) 4, Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Beiträge der Bank zum Beamten fürforgeverein 22 391 521 (15 007 793) 4, aus Anlaß der Fuston und Kapitalserhöhung entstandene Kosten 3 (22 600 000 A4, Abschreibung auf. Einrichtung 22 7921652 (12716 450) 4, r , . auf Bankgebäude 16903 875 9 O36 824) 4, zufammen 80 886 227 (539 248 540) 4. Der Reingewinn des Berichts jahres betrug 278 151 679 (173 742 341) 4, dazu tritt der Vortrag mit 13 965 870 (11 326 381) A, zusammen 292 107 549 (185 068 622) A. Es wird beantragt: Ueberweisung an die freie Rücklage 100 000 000 (71 914 347) „, Restüberweisung an den Jubiläum fonds! (5 000 000) AM, Ueberweisung an den Dr. Georg von⸗ Siemens / Fonds 30 C0 C00 (11 041 9658 A, Sonder; abschreibung auf Bankgebäude, zur Herabminderung des Buchwertes auf den bisherigen Stand von 40 900 900 4, 15 665 000 (7640 O00) 4, Rückstellung für in Ausführung begriffene Bauten 30 000 900 ( —— ) 4. 24 9,09 Dividende auf 400000000 M: 26 000 000 (71340030) 4A, Gewinnanteil des Aufssichisrais 6 023i 505 ä is 417 AK, Vorirag auf neue Rechnung 14 421 044 (13 955 870) 4. Unter Berück- sichtigung der vorgeschlagenen Zuweisung von 100 090 009 stellen sich die Rücklagen nunmehr auf 550 Millionen Mark, so daß das eigene Vermögen der Bank (Kapital und Rücklagen) insgesamt 950 Millionen Mark beträgt. Diese Ziffer erfährt durch die im neuen Jahr vor- genommene Fusion mit der Deutschen Petroleum⸗Aktien⸗Gesellschaft eine fernere erhebliche Vermehrung, und zwar auf weit über zwei Milliarden Mark.

Nach dem Geschäftsbericht der Continental⸗Asphalt⸗ Aktiengesellschaft Hannover, die am 12. März d. J. auf ein fünfziglähriges Bestehen zurückblicken konnte, über das Jahr 1921, hat sich die Lage der einschlaägigen Industrie in den Jahren nach dem Kriege sehr verbessert. Wesentlich trug hierzu bei, daß es gelang, die hydraulich gepreßte Asphaltplatte mehr und mehr zu einem wichtigen Verbrauchsartikel emporzuarbeiten, der jetzt an Stelle von Holz, Stein- oder Fliesenboden weil billiger und besser in ständig steigenden Mengen verlangt wird. Ferner auch, daß jetzt die deutschen Asphaltgruben berufen sind, das ganze In⸗ land und zum Teil auch das Jus land mit heimischen Produkten zu versorgen, weil ausländischer Rohfelsen aus Gründen der Valuta und Fracht nicht eingeführt werden kann. Hierdurch ist eine ganz neue Lage geschaffen, die dauernd auf das Geschäft günstig einwirkt und den Betrieben für die Zukunft im Hinblick auf die besonderen Grubenverhältnisse der Gesellschaft gute Resultate in Aussicht stellt. Vom Reingewinn von 2326 049 4A sollen 45 vH unter die Aktionäre verteilt werden. Im laufenden Jahre war die Gesellschaft bis zur Ausgabe des Berichts ständig außerordentlich stark beschäftigt und noch für die nächsten Monate mit lohnenden Aufträgen überhäuft.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 10. bis 1. Juni 1922 zeigte der Produktenmarkt in verflossener Woche überwiegend seste Haltung, in erster Reihe beeinflußt durch die Gestaltung der Devisen. Später schwächten sich die Produktenpreise zeitweise ab, zum Teil wohl auf die Niederschläge der letzten Tage und auf die günstige Entwicklung der Saaten. Was das Geschäft in Inlands—⸗ weizen betrifft, so hatten die Mühlen einige Tage hin⸗ durch außerordentlich großes Mehlgeschäft. Roggen wurde in ansehnlichen Mengen in Deckung begehrt. In Gerste wurde das Inlandsmaterial, das zum Angebot kam, für Brauer und Mälzer und Kaffeeröstereien zu steigenden Preisen genemmen. Im Hafergeschäft bewirkt der laufende Bedarf neue Anschaffungen. Für Mais kam besonders in den ersten Tagen ein sehr großes Geschäft

zustande, und zwar zum Teil auf spätere Lieferung an inländische

östliche Firmen, die hauptsächlich landwirtschaftliche Kundschaft haben.

Erster Flachsanbaubericht Ernte l 922, Stand Ende Mai (Bericht der Deutschen Leinenbörse E. V. Berlin). Infolge des restlosen Absatzes der Ernte 1921 zu guten Preisen ist eine Er⸗ höhung der Anbaufläche in Deutschland eingetreten, die im Durch⸗ schnitt dem Vorjahre gegenüber mit ungefähr 20 / angenommen werden kann. Zwar werden aus äinzelnen kleineren Bezirken Rück— gänge gemeldet, dafür sind in allen anderen Bezirken jedoch teilweise sogar erhebliche Steigerungen der Anbaufläche eingetreten. Die Aus⸗ saat erfolgte verhältnismäßig spät und war zum überwiegenden Teil bis 15. Mai, in den nördlichen Bezirken und in Gebirgslagen kaum Ende Mai beendet. Die Saat ist überall gut aufgegangen. Die Entwicklung der Saaten leidet infolge der Trockenheit vielfach durch Erdflöhe, wie überhaupt, wenn nicht bald Regen eintritt, die Aus—= sichten auf eine gute Ernte herabgemindert werden.

Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen Wechselkurse). 1

Berlin, 15. Juni. Weizen, märkischer 14 760 - 14900 Roggen, märkischer, pommerscher, schlesischer 11 440—11 520 Sommergerste 13 100—13 400, Hafer, märkischer 12240 bis 12 400, Mais, ohne Provenienzangabe, prompt 10 100— 10160, ab Hamburg Berlin ab Speicher 10 880 10 920.

Ham bu 7 15. Juni. Weizen loko 14 500- 14 700 ausländischer 15 400-17 50909, Roggen loko 11 500 11 700 Hafer loko 12 300-12 500, Sommergerste 13 100 = 13 400, Ma is loko 10 240 - 10 300.

Mannheim, 12. Juni. Weizen 16000 —- 16750, Roggen 12750, Gerste 16 250-1567560, Hafer 14000, Mais, amerikanischer, 11 000.

Köln g. Rh., 13. Juni. Weizen, inländischer 16800-17099, ausländischer 16 500— 16 790, Roggen, inländischer 13 100 bis 13 300, Hafer, inländischer 14 306-14 709, ausländischer 13 800— 14300, Futtergerste ausländische 13 750— 14 000, Winter ger st e, inländische. 14 400 - 14 700, Mais, grober 11 00 - 11250

kleiner 13 000 - 13 250. . Chieg go, 14. Juni. Weizen, Juli⸗Lieferung 12851, Seytember⸗Lieferung 12 952, Mais, Juli⸗Lieferung 7661, De⸗

zember⸗Lieferung 8045.

Kartoffelpreise der Notierxungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

Berlin, 16. Juni: Weiße und rote 100 105 4x. Frühmarkt geschãftslos.

Großhandelspreise:

Frankfurt a. M., 13 Juni: Norddeutsche 170-209 Az, frachtfrei Frankfurt a. M. Wetterauer Kartoffeln infolge zu hoher Preisforderung kein Geschäft. .

Butter versteigerungen:

Berlin, 13. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 514 Faß. Höchster Preis 6650 4A, niedrigster Preis 52309 4. Tie ef preis 6l57 4. Die erzielten Preise betragen für Ostpreußen 5419 bis 6100 A, Westpreußen 52309 —-6180 M, Pommern 5820-5500 4, Mecklenburg hoh == 6210 A, Altmark 5039 —- 5100 , Brandenburg 5890-6190 , Braunschweig 6100-6190 A, Hannover 5940 bis 64809 , Oldenburg 5780-6650 Æ. Ostfriesland 6040 - 6530 A, Schleswig⸗Holstein 6100 61 10 4.

amburg, 14. Juni. Versteigert wurden 738 Faß I. Qual. zu 6180 M im Durchschnitt, höchster Preis 6195 4, . Preis 6100 A, 16 Faß II. Qual. zu 6006 im Durchschnitt. Bremen, 153. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 24 Faß 1. Qual. f ster Preis 6630 ., 6 36 5970 . Die erzielten Preise betragen für Hannover 5970 5610 A, Ost⸗ friesland sol g =- 65H lg , Oldenburg 6090 - 6630 4, Westfalen 6060 4, II. Qualität 5500-5900 A. -

Schlachtviehpreise in Mark für den Zentkn 9 d 4 ö. Lebendgewicht. 29

Berlin mburg Köln,

; 14. Juni . , ö , 30006 3200 3 o zi b 2500-279090 3300 - 3509 2000 30)

. 2200-2400 2499 - 28099 2700 - 3000 2500— 33 ; h 1806 =* 395 sho = 3566 13636 —33 Bullen aj 2800 - 30090 2700- 3000 300 - 3509 200 - 3) ; b oo = 2360 =(*2605 300 306 öh =, ö c 2200-2400 17002150 2300-2300 2100-335) Färsen n. Kühe a) 2800 3000 3000 = 3209 34090-3700 3109-323 ö b) 2700 3000 3000-3200 2900 215 c 2400-2600 2400-2809 2600-29000 2500- Na d 1800-2200 17099-2300 200-2660 2009 - 21h) e 1300 1600 900 - 1600 1200 - 2000 1400-156

2] 3600 = 42090 .

b) 4000 - 4300 3450 - 3900 3350 - 35600 3499 —=369) s e J3ob = 300 Jod -= 3400 zo 6d —- 59h 3369 = , 5 ö 3 zb 366 23560 = 2360 2606 29800 31d =, ; 3 66 = 200 Soo - 3600 2900-5

Schafe; Stallmast a) 2600 - 2800 2000 215) 9 b) 200 ·‚· 2400 900-2009 = c 1200-1700 6 1330 . eidemast a . 280021 00 - 13

W ö s . 9 . J . Schweine. a) 200 430) . b 4800 4800 - 900 4200-435 c 4725 - 4800 4250 - 43650 46099-4700 4100 –4269) d) 4650 - 4706 1166 - 4200 43509 - 4500 4169 - h

e) 4350 - 459090 3800 4200 J f 4000-42090 3600-4999 3900 = 410) g) 4400 - 4600 3600 4250 4500 - 700 3900 - 29

Ochsen

* 1 . *. *. * *. 2 *. 1

Kälber

Berichöte von auswärtigen Wertpapier märkten.

Köln, 16. Juni. (W. T. B.) (Amtliche Deyvisenkurse) Holland 12 359 50 G., 12 390 50 B., Frankreich 2786,50 G., 2793550 B., Belgien 26160 G., 2623,30 B., Amerika 31735 G.. 318,15 H, England 141920 G.. 1422, So B. Schweiz 6049,90 G., 6065,10 B. Italien 1598, 00 G., 1602,90 B., Dänemark 58656, 40 G., 6383. 50 R, Norwegen 543,29 G. 5426 80 B. Schweden 516472 6, 318525 B. Spanien 4993,75 G.. 5006,25 B., Prag 6029 G, 611,809 B., Budapest 31,45 G., 31,55 B. Wien 1,83 G., 1,87 P.

Danzig, 16. Juni. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 31431 G., 31h97 B., Englische Gi, —— B., Franzöͤsische —— 6G. —⸗ B., Holländische —— Gi, B., Polnische 7.31 G, T34 B., Warschau —— G., B., Posen —— G.. B. Telegraphische Auszahlungen; London 141605 G., 1418,95 B.,. Holland 12 38760 G., 12 412,40 B., Paris 2767,20 G., 2772.80 B., Warschau 7,36 G., 7,39 B., Polen —— G., —— B., Posen 7.36 G., 7,39 B.

Wien, 15. Juni. (W. T. B.) Türkische Lofe 136 000. Man rente 230, Februarrente 236, Oesterreichische Kronenrente 2509, Desterreichische Goldrente Ungarische Goldrente —— Ungarische Kronenrente 9800, Anglobank 27 509, Wiener Bankverein 1129) Defterreichische Kreditanstalt 11 600, Ungarische Kreditanstalt 30 50h, Länderbank 30 000, Desterreichisch⸗Ungarische Bank 40 0909, Wiener Unionbank 11 800, Lloyd Triestinn ⸗— Staatsbahn 302 000 Sir bahn 56 9o0, Südbahnprioritäten 95 509, Siemens u. Halske 13 50) Alpine Montan 125 600. Poldihütte 115 000, Hr ger Eisen 295 00, Rima Murany 58 500, Skoda⸗Werke 142 000, Brürer Kohlen 340 00) Salgo⸗Kohlen 195 100, Daimler Motoren 5975, Veitscher Magnest S50 600, Waffenfabrik 8000. Galizia - Petroleum Kaiser⸗ Ferdinand ⸗Nordbahn 1 280 000, Leykam⸗Josefstal

Wien, 16. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale; Amsterdam 659 750, 09 G. Berlin 5ö5bd, 0 Gz, Nopen⸗ e 372 375,00 G., London 75 725,00 G., Paris 148 95090 G. Zurich 322 375.090 G.. Marknoten 5bbb G., Lirenoten 8; 40M G. Fugoflawische Noten 22 038,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 32 40,00 G., Polnische Noten 373,00 G., Dollar 16 84400 G, Ungarische Noten 1687,00 G.

Prag, 16. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen˖ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 203200, Berlin 16,50, Stoch holm 1354,50, Christianig 90000, Kopenhagen 114900, Zůrich S93, 00, London 23358, New Jork 52,15, Wien O, 31, Mark— noten 16,60, Polnische Noten 1,19.

London, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 50. , Belgien 4,13. Schweiz 23.49. Holland 11,494, New Nork 44717, Spanien 28,433, Italien 85, 18, Deutschland 14,15, Wien 76 600, Bukarest 660,00.

Tondon, 16. Juni. (W. T. B.) Silber 35,75, Silber auf

Lieferung 357g. .

Paris, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 3, so, Amerika 1138,00, Belgien 94 00, England bo, 89 g, Holland 443,25, Italien 57, 19, Schweiz 216,75, Spanien 179,50. J

Zürich, 16. Fun. (W. T. B.) Deyisenkurse. Berlin 166, Wien 693, Prag 10, o5, Holland 304,39. New Nork 526 London 23,49, Paris 46, 10ů Italien 26,374, Brüssel 43. 25, Kopen= hagen 114.00, Stockholm 136 00, Christiania S9, 60, Madrid *,) Buenos Aires 150, 05, Budapest 6, 51, Bukarest L=— Agram 180 60) Warschau O, 12.

Am sterdam, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse, Londen 11,493, Berlin Oö5lt, Paris 22573, Schweiz 48,96, Wien Oelz Kopenhagen 55, 5. Stockholm 66,6, Ghristiania 43, 0, New Jott zor Ho, Brüͤssel sl, 25, Madrid o, 15, Italien 12.5. .

Am ster dam, 16. Juni. (W. T. B.) 5 0so Niederlãndisch Stagtsanleihe von 1918 927669, 3 og. Niederländische Staatk⸗ anleihe 6iä/ g, 3 o Deutsche Reichsanleihe Januar-Juli⸗Coupon 115/13. Königlich Niederländ. Petroleum 451.26, Holland Amerika Linie 125,50, Atchison, Topeka & Santa Fs Rock Idland Southern Pacisie 4,75, Southern Railway Union Pacifle II. 7, Anaconda —, United States Steel Corp. 10250

Matt.

,, 1 . Deyisen lutse London 30, 65, Rew York TS2,'50, Hamburg 50, Paris 140 bo, Antwerpen, zz 5, Zürich S556, Amfterdam 180. 26, Stockholm 119,75, Christiania 79, 35, Helsingfors 10,10, Prag 9,00.

Stockholm, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17328, Berlin 1624, Paris 34,10. Brüssel 32,06, schweij. Iliß⸗ z, 5h, Amsterdam 160 30. Kohenhagen 4 ob, Christiania 66s, Washington 387.009, Helsingfors 8, 45, Prag 7,50.

Christiania, 16. Juni. (W. T. B. Deyisen kurse. London 26,15, Hamburg 1,B50, Paris hi, 60, Rew York 587,00, Amsterdam zz, „6, Zurich ii, 5, Helsingfors 13,0, Antwerpen A5, 235, Stoch holm 151,50, Kopenhagen 127, 00, Prag 11,756.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.]

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Verantworklicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburt.

ö den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftstell echnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen und Ersie, Zweite, Dritte und Vierte Zentral Handelsreister· Selat

um Deutschen Reichsa

Er st e Beilage

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1922

Berlin, Sonnabend, den 17. Juni

Nr. 139. . Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt)

Deutscher Reichstag.

2M. Sitzung vom 16. Juni 1922, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *)) . Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine An⸗

ragen. . s , m,

Auf eine Anfrage der Unabhängigen, die sich darau bezieht, daß am 6. Mai in Stettin Mannschaften und Sie 2. 5. Reichswehrregiments an einer monarchistischen Hohenzollern⸗ lundgebung anläßlich des Geburtstages des Kronprinzen teil⸗ genommen hätten, erwidert ein Vertreter des Reichswehr⸗ ministeriums, daß es sich um eine Kompagniefeier gehandelt hätte, deren Zusammentreffen in ein und demselben Lokal mit der Kund⸗ gebung nur Zufall gewesen.

Eine Anfrage des Abg. Grafen We st arp (D. Nat. bezieht sich darauf, daß der Erste Staatsanwalt in Güstrow in Mecklenburg entgegen dem Wortlaut des Amnestiegesetzes und entgegen der Instruktion in den Ausführungsbestimmungen Beschwerde ein⸗ gelegt habe gegen den Beschluß des Landgerichts Güstrow, das Verfahren gegen den Reichswehrleutnant von Le Fort auf Grund der Märzvorgänge 1920 einzustellen.

Geheimer Regierungsrat Werner erwidert, daß es sich auch um die Einstellung des Verfahrens wegen vorsätzlicher Tötung und . Körperverletzung gehandelt habe, während doch diese

traftaten von der Amnestie ausgeschlossen seien. Das Vorgehen ber Staatsanwaltschaft wurde vom Mecklenburgisch⸗schwerinschen Justizministerium gebilligt, und der Strafsenat des Oberlandes⸗ gerichts Rostock gab der Beschwerde durch Beschluß vom 23. März statt. Das Ergebnis der sachlichen Ermittelungen gehe dahin, daß ber Leutnant mehrere Menschen widerrechtlich getötet habe, auch liege kein genügender Anhalt für die Annahme vor, daß der An⸗ geschuldigte sich zur Beschießung der Stadt Waren für berechtigt gehalten habe. Das ,, . Rostock habe in Anlehnung an eine Entscheidung des Reichsgerichts und in Uebereinstimmu mit der Rechtsprechung des Kammergerichts die Frage bejaht, o ein Gerichtsbeschluß, durch den ein Strafverfahren auf Grund des Amnestiegesetzes eingestellt worden sei, nach Wortlaut und Sinn dieses Gesetzes mit Beschwerde angefochten werden könne. Bei den Ausführungsbestimmungen des Mecklenburg⸗schwerinschen Mini⸗ . handele es sich nur um Richtlinien, von denen im Einzel- all aus rechtlichen Gründen abgewichen werden könne.

Auf eine Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat.) wegen Ersatz des Schadens, den Einwohner der Gemeinde Trebur in Hessen burch die Besatzungstruppen erlitten haben, erwidert ein Regie⸗ rungsvertreter, daß die Reichsregierung wegen dieser Angelegen⸗ heit mit dem hessischen Ministerium des Innern in Verbindung getreten sei. Sie werde die verlangte Auskunft innerhalb der vor⸗ ßeschriebenen Frist erteilen.

Auf eine weitere Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat) er⸗ widert ein Regierungsvertreter, daß zur Entlastung der Steuer⸗ lassen verfügt worden sei, daß für die vorläufige und endgültige Einkommensteuer 19220 sowie für die vorläufige Einkommen⸗ i 1921 Zinsbeträge unter 200 Mark nicht eingefordert werden sollten. Weiter sei angeordnet worden, daß bereits vereinnahmte 1 unter 200 Mark nicht erstattet werden sollten. Diese nordnung sei notwendig gewesen, um die Entlastung der Steuer⸗ lassen in vollem Umfang herbeizuführen. Eine Aenderung ver⸗ möge der Finanzminister nicht in Aussicht zu stellen.

Auf Anfrage des Abg. Graef ⸗-Thüringen (D. Nat.) erwidert ein Vertreter der , daß die Frage, ob das Bahn⸗ ostamt 6 in Eisenach erhalten bleiben solle, bejaht werden könne,

ange die Wohnungsschwierigkeiten fortbeständen.

Nach Erledigung der kleinen Anfragen nimmt das Wort hut sordnung der

Abg. Dittmann (M. n . Ich beantrage eine Um⸗ änderung der —n,·/ Das Wichtigste, worüber der Reichs⸗ tag gegenwärtig verhandeln muß, find die fortgesetzten, immer mehr sich steigernden monarchistisch⸗ reaktionären Treibereien gegen ben Bestand der deutschen Republik. (Lachen und Zurufe rechts.) Fortgesetzt kommen Meldungen über sogenannte Regimentsfeiern militärische Paraden und ähnliche Veranstaltungen, die dem Zwe

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dienen, Stimmung zu machen für einen Rechtsputsch, wie wir ihn

1920 erlebt haben. (Lachen und Unruhe rechts) Als wir damals dewarnt haben und auf die Zeichen der Zeit hinwiesen, sind wir genau so verhöhnt und verlacht worden wie die Herren von rechts jetzt glauben uns verhöhnen und verlachen zu müssen. Seider gab

es damals auch Kreise der Linksparteien, die mit derselben Sorg⸗

bosigkeit den Dingen ins Auge schauten und die dann aufs schwerste

überrascht wurden durch die Ereignisse vom 13. März 1920. Der

Reichstag hat eine Möglichkeit, diese Dinge zu behandeln durch mehrere Interpellationen, die wir eingebracht haben, und durch die Interpellation Müller⸗Franken. Der Reichskanzler hat sich bereit⸗ erklärt zur Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen

Frist. Das schließt nicht aus, daß der Reichstag den Reichskanzler

ersucht, weil Umstände eingetreten sind, die die schleunigste Beant⸗ wortung erfordern, möglichst noch heute die Interpellationen zu beantworten. Ich stelle hiermit in aller Form den Antrag, dieses Ersuchen an die Regierung zu richten. ;

Präfident Löbe: Einen neuen Gegenstand auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, ist nicht möglich, wenn jemand widerspricht, und zweitens müßte es gelingen, die Regierung noch heute zur Be⸗ antwortung zu bewegen. Darum führe ich zunächst einen Beschluß darüber herbei, die Regierung zu ersuchen, heute noch die Inter⸗ bellationen zu beantworten.

Für den Antrag, die Regierung zu ersuchen, die Inter⸗ . zu beantworten, stimmen nur die Kommunisten und

nabhängigen, er ist also abgelehnt. . .

Präsident Löbe teilt mit, daß die Initiativanträge der Rechtsparteien auf Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes nunmehr gedruckt und verteilt worden sind, und somit auf die Tagesordnung

der heutigen Sitzung gesetzt werden könnten, falls dagegen Wider⸗

spruch nicht erhoben werbe. . Abg. Höllein (Komm) erhebt Widerspruch. . Abg. Sch ultz⸗Bromberg (D. Nat.) beantragt nunmehr, die

Beratung des i , n m, und des Initiativgesetzent⸗

wurfs der Undchhängigen auf Aenderung des Einkommensteuer⸗ gesetzes von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, damit alle diese

jusammenhängenden Gesetzentwürfe morgen gemeinsam beraten

rden könnten. . . Der Antrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen Tommunisten angenommen.

Es folgt die erste und zweite Beratung des Gesetz⸗ entpurfes über die Erhöhung der Bezüge

aus der Unfallfürsorge für Gefangene, der

die Entschädigungsleistungen, die aus ; Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

ber Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Anlaß der Unfälle von Gefangenen zu ge⸗ währen sind, um das Zehnfache erhöht. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Demokraten und des Zentrums vor, der eine Erhöhung um das Zwanzigfache fordert. Ein weiterer Antrag derselben Parteien will die Regierung ermächtigen, die festgesetzten Beträge mit Zustimmung des Reichsrats den veränderten Verhältnissen

anzupassen.

Mnter Annahme der beiden Anträge und einer Ent⸗ schließung der Abgg. Aufhäuser (U. Soz) und Ge⸗ nossen, die von der Regierung die , Gesetz⸗ entwirrfes zur grundsätzlichen Regelung der Unfallfürsorge für Gefangene bei Wiederzusammentritt des Reichstages ver⸗ langt, wird der Gesetzentwurf in allen drei Lesungen ver⸗ absch ie det.

Der Entwurf eines Ausfuhrabgaben⸗ gesetzes geht ohne Aussprache an den volkswirtschaftlichen Ausschuß.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Vergütung von Leistungen für die bewaffnete deu tsche Mach t. Der Entwurf, der die Ent⸗ Hen. für Quartierleistungen festsetzt und diese Ent⸗ cchädigungen den jetzigen Pvyeisverhältnissen anpaßt, wird nach den Beschlüssen des Ausschusses ohne Aussprache in zweiter, dann auch in dritter Lesung angenommen. Das Haus tritt dann in die erste Beratung der Schlichtungsord⸗ nung ein.

Abg. Giebel (Soz): Dieser Gesetzentwurf wird wahrschein⸗ lich heiß umstritten werden, da die kapitalistischen Kreise an ihm nur insofern Interesse haben, als er die Bewegungsfreiheit der Gewerkschaften erheblich einschränkt. Meine politischen Freunde werden im Interesse der Gewerkschaftsbewegung und im wohl⸗ verstandenen Interesse des gesamten Volkes der gesetzlichen Regelung des Schlichtungswesens grundsätzlich zustimmen, obwohl uns das seitens der radikalen Arbeiterkreise den Vorwurf des Verrats einbringen dürfte. Die sozialdemokratische Arbeiter⸗ bewegung hat unter Klassenkampf niemals den Kampf im buch⸗ stäblichen Sinne des Wortes verstanden. Für die freien Gewerk⸗ schaften ist der Streik immer nur das allerletzte Kampfmittel gewesen, denn sie waren sich klar darüber, daß der Streik eine recht zweischneidige Waffe ist. Gerade die freien Gewerkschaften waren es, die, von ernstem Verantwortungsgefühl getragen, vor dem Streik stets versucht haben, alle Verhandlungsmöglichkeiten zu erschöpfen, und sie verfahren nach diesem Grundsatze auch jetzt. Wenn oft gegen den Willen der Gewerkschaften Streiks aus⸗ gebrochen sind, so lag das daran, daß die Unternehmer die von den Gewerkschaften gesuchten Verständigungsmöglichkeiten dadurch sabotierten, daß sie die ergangenen Schiedssprüche ablehnten. Selbstverständlich haben auch Arbeitnehmer Schiedssprüche abge⸗ lehnt, sie griffen dann aber nicht sofort zum Streik, sondern leiteten erneute Verhandlungen ein, die vielfach eine günstigere Regelung brachten. Daraus folgt, daß die Gewerkschaften die Möglichkeit, die vorhandenen Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen, restlos ausnutzen. Die Bestimmung des § 55 der Schlichtungsordnung, die vorsieht, daß vor Streiks oder Aus⸗ sperrungen die zuständige Schlichtungsbehörde angerufen werden

muß, läuft darauf hinaus, die Gewerkschaften der freien Selbst⸗

bestimmung über die Anwendung oder Nichtanwendung des Streiks aufs äußerste zu beschränken. Man sollte aber nach wie vor es den Gewerkschaften selbst überlassen, ihre Stellungnahme zum Schlichtungswesen felbständig festzulegen, zumal der bevorstehende Kongreß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes sich auch mit der Frage befassen wird, welche Grundsätze für die Streik⸗ führung in Betracht kommen sollen. Nach den dem Kongreß vorzulegenden Richtlinien soll der Streik auch fernerhin nur das allerletzte Kampfmittel sein, und ein Streik in gemeinnützigen Be⸗ trieben soll erst möglich sein, wenn den Sxitzenorgansationen borher Mitteilung gemacht und ihnen eine angemessene Frist für die Einleitung einer Vermittlungsaktion gegeben ist. Bei solchen Grundsätzen kann man es den Gewerkschaften vollständig über⸗ lassen, die Frage des Streiks von sich aus zu prüfen, ohne sie mit den Bestimmungen des 5 55 zu belasten. Dazu gibt 5 191 ein Einspruchsrecht gegen ergangene Schiedssprüche. Ich fürchte, daß dadurch eine ungeheure Verzögerung in der Verhängung eines Streiks erfolgen kann, ja, daß sogar Streiks unmöglich gemacht werden. Das ist zwar der Zweck des Gesetzes, aber hier wird er erreicht auf Kosten der Arbeitnehmer und ihrer kulturellen Inter- essen. Auch bei wilden Streiks dürfen die Gewerkschaften, obwohl sie durch solche Streiks gefährdet werden, nicht übersehen, daß es sich da um ihre Brüder handelt, die aus Not und Verzweiflung gegen die gewerkschaftlichen Vorschriften verstoßen haben, und daß sie ihnen deshalb auch hilfreiche Hand bieten müssen. Dann aber können die Gewerkschaften ersatzpflichtig werden und unter Um⸗ ständen finanziell ruiniert werden. S 55 stellt auch ein ver⸗ fassungsänderndes Gesetz dar, da er das Koalitionsrecht beschränkt. Auch im Interesse des Schlichtungswesens selbst muß der 8 55 abgelehnt werden. Der Schlichtungszwang ist kein Schutz gegen Streik. In dem klassischen Land des schiedsgerichtlichen Zwangs⸗ verfahrens, in Australien, haben die Streiks sogar zugenommen, denn der Schlichtungs zwang bringt eine Gereiztheit in die Arbeiter⸗ schaft hinein, die die Verständigungsmöglichketen erschwert. Ferner schafft dieser nutzlose und lästige Zwang einen übergroßen und kostspieligen Apparat, der doch nicht zum Ziele führt. Wir stehen auch dem Behördenzug in den Schlichtungsämtern skeptisch gegen⸗ über. Die Vorsitzenden sollen von der Obersten Landesbehörde bestellt werden und zum Richteramt oder zum höheren Ver⸗ waltungsdienst befähigt sein. Wir haben schon im hiesigen Schlichtungsausschuß mit manchen Vorsitzenden üble Erfahrungen gemacht. Wenn die Vorsitzenden nun noch unabsetzbar sind und die Arbeiter keinerlei Mitwirkung bei der Aemterbesetzung haben, dann ist die Schlichtungsordnung nicht ein Instrument des sozialen Friedens, sondern ein Feld neuer Kämpfe und Konflikte. Der jetzige schwerfällige Apparat muß vereinfacht werden. Möge der Minister dafür sorgen, daß das Gesetz über die Arbeitsgerichte bald an das Saus kommt, damit es im Ausschuß gleichzeitig mit diesem Entwurf beraten werden kann. Die Verbindlichkeits⸗ erklärung der Schiedssprüche ist nach diesem Entwurf praktisch wertlos. Eine gründliche Durcharbeitung der Vorlage im sozial⸗ politischen Ausschuß ist notwendig, um wenigstens das zu erreichen, was die freien Gewerkschaften als erträglich bezeichnet haben. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Ich muß zunächst um Entschuldigung bitten, daß ich bei der Eröffnung dieser Beratung noch nicht anwesend war und daher auch den Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners nicht in allen Teilen folgen konnte. Ich konnte nicht ahnen, daß der Punkt? der Tagesordnung so schnell, wie es geschehen ist, an die Reihe kommen würde. (Sehr richtig! links.) Es sei mir darum gestattet, noch als zweiter Redner die Vor⸗

lage einzuführen. Dabei möchte ich. wie es dem Charakter der

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er st en Lesung entspricht, weniger Ausführungen zu einzelnen Be— stimmungen der Vorlage, als vielmehr grundlegende Dar⸗ legungen machen.

Die zur Beratung stehende Vorlage will einen wichtigen Aus⸗ schnitt des Arbeitsrechts, nämlich das Schlichtungswesen in Gesamtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer endgültigen gesetzlichen Regelung zu⸗ führen. Die Vorlage bildet den Abschluß einer langen Entwicklung s= reihe, die mit dem Gewerbegerichtsgesetz vom Jahre 1890 beginnt, die dann thre Fortsetzung findet in den verschiedenen Versuchen, ein Arbeitskammergesetz zu schaffen, und weiterhin in dem Hilfsdienst⸗ gesetz während des Kriegs im Jahre 1916 und die dann endlich zur Verordnung vom 253. Dezember 1918 über Tarifverträge geführt hat. Der dritte Abschnitt dieser Verordnung regelt die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten. Aber diese Regelung war von vornherein nur als eine vorläufige gedacht, die endgültige Festsetzung durch Gesetz ist schon damals beim Erlaß der Verordnung vorgesehen worden.

Seitdem ist dieses Gesetz von den verschiedensten Parteien, und zwar mit größtem Nachdruck, schon in der Nationalversammlung und auch in in den späteren Reichstagsverhandlungen gefordert worden. Die Regierung hat mehrmals das Versprechen geben müssen, die Vorlage einzubringen. Schon am 23. Juli 1919 wurde sie in der Programmrede des damaligen Ministerpräsidenten Bauer in der Nationalversammlung zu Weimar angekündigt. Lange und eingehende Beratungen mit den Interessenten, mit den verschledenen Ressorts und mit den Ländern sind der Einbringung dieser Vorlage voraus⸗ gegangen. Die Beratung durch den vorläufigen Reichswirtschaftsrat allein dauerte von März bis Dezember 1921. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der oft erhobene Vorwurf überstürzter Gesetzesmacherei trifft jedenfalls auf diese Vorlage nicht zu. (Sehr richtig! links und im Zentrum.)

Die Regierung würde am liebsten, wie es auch der Herr Vor= redner gewünscht hat, das Gesetz über Arbeitsgerichte und über das Berufsvereinsrecht gleichzeitig mit dieser Vorlage eingebracht haben. Das erklärt sich ohne weiteres aus dem Zusammenhang des Schlichtungswesens mit den genannten Gebieten des Arbeitsrechts. Leider ist aber eine gleichzeitige Einbringung der genannten verwandten Gesetz⸗ entwürfe aus Gründen, die dem hohen Hause bekannt sind, unmöglich ge⸗ wesen. Wenn nunmehr auch die Schwierigkeiten hinsichtlich des Arbeits gerichtsgesetzes im wesentlichen als überwunden gelten können, so ist doch nicht mit einer so schnellen Vorlegung und Beratung der übrigen Gesetze zu rechnen, daß deshalb die fertiggestellte Schlichtungsordnung zurückgestellt werden müßte oder auch nur zurückgestellt werden dürfte. Eine solche Znrückstellung erscheint der Regierung um so weniger ratsam, als wir angesichts der großen Bedrängnisse unserer Wirtschaft das Gesetz dringend benötigen und seine Verabschiedung möglich ist, ohne die Einheitlichkeit des ganzen Arbeitsrechts zu gefährden.

Meine Damen und Herren! Die Vorlage verfolgt das überaus wichtige Ziel, den Wirtschaftsfrieden sowohl im Interesse der unmittelbar Beteiligten, wie auch der Volksgesamtheit nach Möglichkeit zu fördern und zu sichern. Dieses Ziel ist schon in Friedenszeiten allseitig als erstrebenswert anerkannt worden. Andere industrielle Länder gingen uns schon damals auf diesem Gebiete sowohl in der Gesetz⸗ gebung, wie auch in der Praxis der Wirtschaftsverbände voran. Ich denke dabei keineswegs etwa nur und speziell an Australien, auf das der Herr Vorredner wiederholt hingewiesen hat. Heute wäre es meines Er⸗ achtens geradezu ein Verbrechen am deutschen Volke, wenn man nicht alles daran setzen wollte, um dieses Ziel der Förderung des wirtschaftlichen Friedens mit allen nur möglichen, auch mit gesetzlichen Mitteln, soweit sie sich sozial rechtfertigen lassen, zu erreichen. (Sehr richtig! bei der D. Vp.)

Diese unsere Pflicht scheint mir begründet zu sein durch die völlig veränderten Voraussetzungen un ferer wirt⸗ schaftlichen und rechtlichen Lage gegenüber der Vorkriegs. zeit. Die Arbeitskämpfe von heute uud diejenigen der Vorkriegszeit unter- scheiden sich wesentlich voneinander. Es kann meines Erachtens nicht deutlich und oft genug auf diesen wesentlichen Unterschied von Gegenwart und Vergangenheit gerade in diesem Punkte hingewiesen werden. Zu⸗ vörderst haben wir heute eine ne ue Arbeit s⸗ und Wirtschafts⸗ verfassung mit einer wesentlich günstigeren Stellung des Faktors Arbeit in dieser Verfassung. Die Verfassung fordert die gleichberech⸗ tigte Mitwirkung der Arbeitgeber und Angestellten in der Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen. Sie anerkennt zu diesem Zwecke die Gewerkschaften wie die Arbeitgeberverbände und die von diesen Organisationen geschlossenen Tarifverträge. Alle koalitionshemmenden Maßnahmen der früheren Zeit sind durch Artikel 159 der Verfassung als rechtswidrig gebrandmarkt und verboten.

Schon vor dem Zustandekommen der Verfassung hatten sich die Arbeitgeberverbände durch die bekannten Abmachungen vom November 1918 zur Anerkennung der Gewerkschaften verpflichtet und ihre Bereit⸗ willigkeit zu Tarifverträgen ausgesprochen. Dazu kam noch die Ver- ordnung vom Dezember 1918 über Tarifverträge und Schlichtung der Arbeitsstreitigkeiten. Damit entfielen im wesentlichen jene Kampfes gründe, welche die wirtschaftlichen Kämpfe in früheren Jahren so überaus erbittert gemacht hatten. Um Anerkennung der Gewerkschaften und Tarifverträge, um die Freiheit der Koalition, um das Mit⸗ bestimmungsrecht der Arbeiter braucht heute grundsätzlich ich sehe ab von einzelnen praktischen Fällen nicht mehr gekämpft zu werden. Arbeitnehmer in Gemeinde, Staat und Reich. Durch das gleiche Wahlrecht und die demokratische Verfassung in allen öffentlichen Körperschaften haben die Arbeitnehmer, insbesondere auf die gemein⸗ wirtschaftlichen Betriebe, einen ganz anderen Einfluß gewonnen als ehedem. Der Gewerkschaftsgedanke selber hat viel weitere Kreise erfaßt als in der Vorkriegszeit. Die Zahl der unorganisterten Arbeiter ist gegen früher verhältnismäßig gering. Die Gewerk. schaftzorganisation ist ausgedehnt worden auf Angestellte und Beamte. Alles dieses gibt den Arbeitnehmern viel eiter zehende Möglichkeiten zur Wahrung ibrer wirtschaftlichen Sutheresse

Dazu kommt die veränderte politische Stellung der