K—
Sofia.
ung und hob auch die anseguenzen für Angestellte und
3 längerer Aussprache wurde ein Antrag Morath⸗ Dr. Scholz (D. Vp.) eingebracht, sofort die Auszahlung der Julibezüge zu verfügen, die lage über die Teuerungszuschlätge so zeitig einzubringen, daß dem Reichstag genügend Zeit zur ein⸗ gehenden Prüfung bleibt, und Vorsorge zu treffen, daß auch 13 rend der Vertagung des Reichstags etwa notwendig werdende
erungszuschläge unverzüglich dur rt werden können. . Der Vorsitzen de bat, diese Entschließung abzulehnen; aus den Verhandlungen wisse die Regierung, welche Auffassung der , habe. Man müsse die Regierungsvorlage abwarten. —
g. Schmidt⸗Stettin (D. Nat. schlug vor, daß der Vor⸗ sizende an den Reichstagspräsidenten herantrete, um mit ihm Vereinbarungen über den Fortgang der Verhandlungen zu treffen.
Von der Entschließung Morath wurde nur der zweite Satz mit den Stimmen der Unabhängigen, der Sozialdemokraten, der Demokraten, der Deutschen Volkspartei und der Bayerischen Volkspartei angenommen, ist aber durch eine von dem Regierungs⸗ . 9 Protokoll gegebene zustimmende Erklärung als er⸗
anzusehen.
— . Reichstags für Wohnungs⸗ we ssn beendigte gestern in erster Sesnng die Beratung über die Pachtschutzordnung. Die Vorzugsstellung der Heuerlings⸗ verträge wurde beibehalten und ausgedehnt auf solche Pächter, die selbst oder deren Vorfahren das Prachtgrundstück kultiviert haben. Die 1 einer Berufungsinstanz wurde beschlossen. Das neue Gesetz soll bis zum 30. September 1924 gelten.
— In der gestrigen Sitzung des dritten Unter⸗ ausschusses des parlamentarischen Unter⸗ suchungsausschusses, die unter dem Vorsitz des Abg. Dr. ie cher stattfand, wurde einstimmig beschlossen: Der Auss . soll untersuchen:
1. Ob das Völkerrecht in seiner bisherigen Ausgestaltung als ignete Unterlage für ein wie auch immer geartetes gerichtliches
erfahren dienen kann. .
2. Ob und inwieweit das Völkerrecht formell zu verbessern und materiell auszubauen ist, um eine geeignete zwischenstaatliche Grundlage für gerichtliche Verfahren in zukünftigen Konflikts⸗ fällen zu bilden.
Sandel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.
17. Juni 16. Juni
Geld Brief Geld Brief 12484435 12515, 565 12309, 55 1234045
115,365 115,65 113,85 114,15 2651,55 2658,35 2596,75 2603.25 5508s, 19 5521,90 5413,20 5426,80 6941,30 6958,30 6866,40 6883, 60
8299, 60 3320, 49 8189,35 S219 a5 35,165 356, 55 635, i 339350 160795 156755 1583.55 158769 143536 1156, 85 lis 29) 1416, 86 391569 32.411 3165.35 317.15 2866.45 2513.3 2776,50 2783 560 si la35 Fia7 85 Song 45 So5 75h dod5 85 5056 35 4575.75 1991,35 153575 154.75 156 75 151,7h 44544 4356 145i 43.31
Amsterdam ⸗ Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗
d Brüssel und Antwerpen Christiania ö Kopenhagen Stockholm und Gothen⸗
1 . Delsingfors . Italien 3 London . New York ö Paris. . Schweiz. ( Spanien. . . Rio de Janeiro . . Wien . Desterr.)
abgesem. 1 . Budapest ; 33,70 33,80 J A576 26,36 Konstantinopel.. ; — —
179 6906,50 31, 4 215,30
2.03 2,07 623 380
15735
0h zl. 55
21 4 7
Ausländische Banknoten vom 17. Juni. Geld Brief ö 321, 15 321,85 J 319.85 3 6918, 900 6932,90 1432,50 1435,50 1431,50 1434, 50 695,25 696,75 2802 00 2808, 00
Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll.. J ö 2 und 1 Doll. Belgische für 100 Fres. Dänische w Englische große (100 - 500 2strl.) . 1 Lstrl. u. darunter.
Finnische Französische
100 Fres.. . Holländische oh dl. . . Italienische 100 Lire. ö 1598,25 1601,75 Norwegische ö
(, 5494,50 Hoh, 50 Oesterreichische
alte (1000 Kr.)... — — alte (10 - 100 Kr.). — — neue (1000 Kr.)... 2 neue (10 u. 100 Kr.). — — 500 u. 1000 Lei... 209, 75 unter 500 Lei. . — —
. 8281,50
für 100 Kr.. Schweizer für 100 Fr.. 6093,75 Spanische ö J Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Rr. u. darũber) 614.25 unter 1090 Kr... 614,25
Numüinische Schwedische S298. h0 6106,25 5040,25 615,75 bib. 7h
— Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank, Berlin, ge⸗ . laut Meldung des W. T. B.“ in seiner gestrigen Sitzung den Abschluß zum 31. Dezember 1921. Die Gesamtumsätze hetrugen 2125 Milliarden Mark gegen 1281 Milliarden Mark in 1920. Die Gesamtaddition der Bilanz schließt mit 491 Milliarden Mark gegen 229 Milliarden Mark im Vorjahr. Es betrugen am 31. Dezember 1921 (Voriahr in Klammern) die Hauptposten des Ahschlusses: Besitz: Bargeld und Guthaben bei Abrechnungsbanken 1 478 681 296 (1185 373311) 166, Guthaben bei Banken und Bankfirmen 3 863 343 815 (1185 081 410) A, Wechsel und unverzinsliche Schatz⸗ anweisungen 24 244 . 441 (16025 821 697) Az, Verzinsliche Deutsche Schatzanweisungen 33 470 29 (Sb 285 249) „,. Report und Lombard
gen börsengängige Wertpapiere 391 791 955 (217 350 399) z,
igene Wertpapiere; Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten 10 690 279 4, sonstige bei der Reichsbank beleihbare Wertpapiere 14932968 A, sonstige börsengängige Wertpapiere 71 647 425 , nicht notierte Wertpapiere 27 Q, 4 b60 A, zusammen 124 345 232 (69 585 367) 4. Vorschüsse auf Waren und Warenverschiffungen 1022153962 56 705 584) 4, Schuldner in laufender Rechnung: sedeckte 6 M1 188 840 (2 00201 517) , ungedeckte 2 568 441 730 . 777991) 4, Forderungen an das Reich und die Reichsbank aus für Rechnung derselben übernommenen Verbindlichkeiten 116 437 509 (1738 284 410) A, Beteili 3 Gemeinschaftsunternehmen 9 bz hltz G8 362 686) , dauernde Beteinigungen bei anderen Banken und Firmen 6 der , . an der Reichganleihe⸗ Akt. Gef, 159 836 606 (46 717013) 4, Bankgebäude 55 56h 000 (47 640 000) 4, Sonstiger Grundbesitz 1 (1) 4. Verbindlichkeiten: Gläubiger in laufender Rechnung 38 617 424 225 (21 580 004 280) Æ. — und zwar:
Verpflichtungen für eigene Rechnung 4343 9446 4A (aus⸗ schli Hypotheken auf dem Grundbesitzß̃, von. Kunden ir ,. m. Kredite 399 379 923 4A, He age hei Ein⸗ lagen 25 924 166 4, Sonstige Gläubiger 12 289 534 051 4 — 218 546 122 (154 071 2651) A, fir , en des Reichs
der . sbernommene mi, me eiten II6 457 Hoh
178 284 410) , Bůrgschaften 1631 onen Mark (1154 Millionen Die Jahrchbelnuahme vor Abug der Auggaben belänst fich auf
friesland 6010-6510 A, 6060 A, II. Qualität 5500-900 A.
1159037 906 (712990781) 4, und zwar im einzelnen: Zinsen und Wechsel 694 590 131 66 782 164) 6, Gebühren 329 398 736 195 1868 506) 6, . ü inne (aus Wertpapieren ,, , dauernden Beteiligungen, Sorten u. dergl. 154 343 3d (71 Jö 53) w, zusammen 1159 037 906 (712 990 781) ; dagegen erforderten: Dandlungsunkosten 744 974 562 (412 52) 506) 6, Steuern und Ab⸗ gaben einschließlich Zinsbogensteuer T3 824 109686 (67 357 967) 1, Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Beiträge der Bank zum Beamtenfürforgeverein 22 391 521 (15 007 705) A, aus Anlaß der Fusion und Kapitalserhöhung entstandene Kosten = (22 600 000) 4, Abschreibung auf Einrichtung 22 792152 (12716 450) 4, . auf Bankgebäude 16 903 575 9 036 824) 4, zufammen 880 886 227 (539 248 540) 4. Der Reingewinn des Berichtsjahres betrug 258 151679 (173 742 241) 4, dazu tritt der Vortrag mit 13 965 870 (11 326 381) 4A, zusammen 292 107 549 (185 068 622) . Es wird beantragt: Ueberweisung an die freie Rücklage 100 000 000 (71 914 347) Æ, Restüberweisung an den Jubilaumẽ fonds! — — (5 9000 000) Æ, Ueberweis ung an den Dr.- Georg⸗von⸗Siemens⸗Fonds 30 900 900 (11 041 968) 4, Sonder; abschreibung auf Bankgebäude, zur Herabminderung des Buchwertes auf den bisherigen Stand von 40 900 900 Æ, 15 665 000 (7 640 O00) 4, Rückstellung für in Ausführung begriffene Bauten 30 000 900 ( —— ) 4. 24 o Dividende auf 400060000 Æ: 96 000 000 (71 340030) A, Gewinnanteil des Aufsichtsrats 6 021 505 (4 1764177 4A, Vortrag auf neue Rechn 14 421 044 (13 955 870) 4. Unter Berück- sichtigung der . Zuweisung von 100 000 009 ( stellen sich die Rücklagen nunmehr auf 550 Millionen Mark, so daß das eigene Vermögen der Bank (Kapital und Rücklagen) insgesamt 950 Millionen Mark beträgt. Diese Ziffer erfährt durch die im neuen Jahr vor⸗ genommene Fusion mit der Deutschen Petroleum⸗Aktien⸗Gesellschaft eine fernere erhebliche Vermehrung, und zwar auf weit über zwei Milliarden Mark.
— Nach dem Geschäftsbericht der Cont inental⸗Asphalt⸗ Aktiengesellschaft Hannover, die am 12. März d. J. auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken konnte, über das Jahr 1921, hat sich die Lage der einschlägigen Industrie in den Jahren nach dem Kriege sehr verbessert. Wesentlich trug hierzu bei, daß es gelang, die hydraulich gepreßte Asphaltplatte mehr und mehr zu einem wichtigen Verbrauchsartikel emporzuarbeiten, der jetzt an Stelle von Holz, Stein⸗ oder Fliesenboden — weil hilliger und besser — in ständig steigenden Mengen verlangt wird. Ferner auch, daß jetzt die deutschen Asphaltgruben berufen sind, das ganze In⸗ land und zum Teil auch das Ausland mit heimischen
Produkten zu versorgen, weil ausländischer Rohfselsen aus
Gründen der Valuta und Fracht nicht eingeführt werden kann. Hierdurch ist eine ganz neue Lage geschaffen, die dauernd auf das Geschäft günstig einwirkt und den Betrieben für die Zukunft — im Hinblick auf die besonderen Grubenverhältnisse der Gesellschaft — gute Resultate in Aussicht stellt. Vom Reingewinn von 2326 049 4A sollen 45 vH unter die Aktionäre verteilt werden. Im laufenden Jahre war die Gesellschaft bis zur Ausgabe des Berichts ständig außerordentlich stark beschäftigt und noch für die nächsten Monate mit lohnenden Aufträgen überhäuft.
Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 10. bis 16. Juni 1922 zeigte der Produktenmarkt in verflossener Woche überwiegend seste Haltung, in erster Reihe beeinflußt durch die Gestaltung der Devisen. Später schwächten sich die Produktenpreise zeitweise ab, zum Teil wohl auf die diederschläge der letzten Tage und auf die günstige Entwicklung der Saaten. Was das Geschäft in Inlands⸗ weizen betrifft, so hatten die Mühlen einige Tage hin⸗ durch außerordentlich großes Mehlgeschäft. Roggen wurde in ansehnlichen Mengen in Deckung begehrt. In Gerste wurde das Inlandsmaterial, das zum Angebot kam, für Brauer und Mälzer und Kaffeeröstereien zu steigenden Preisen genommen. Im Hafergeschäft bewirkt der laufende Bedarf neue Anschaffungen. Für Mais kam besonders in den ersten Tagen ein sehr großes Geschäft zustande, und zwar zum Teil auf spätere Lieferung an inländische
östliche Firmen, die hauptsächlich landwirtschaftliche Kundschaft haben.
Erster Flachsanbaubericht Ernte l! 922. Stand Ende Mai (Bericht der Deutschen Leinenbörse E. V. Berlin). Infolge des restlosen Absatzes der Ernte 1921 zu guten Preisen ist eine Er⸗ höhung der Anbaufläche in Deutschland eingetreten, die im Durch⸗ schnitt dem Vorjahre gegenüber mit ungefähr 20 0½ angenommen werden kann. Zwar werden aus dinzelnen kleineren Bezirken Rück gänge gemeldet, dafür sind in allen anderen Bezirken jedoch teilweise sogar erhebliche Steigerungen der Anbaufläche eingetreten. Die Aus⸗= saat erfolgte verhältnismäßig spät und war zum überwiegenden Teil bis 15. Mai, in den nördlichen Bezirken und in Gebirgslagen kaum Ende Mai beendet. Die Saat ist überall gut aufgegangen. Die Entwicklung der Saaten leidet infolge der Trockenheit vielfach durch Erdflöhe, wie überhaupt, wenn nicht bald Regen eintritt, die Aus— sichten auf eine gute Ernte herabgemindert werden.
Getreidenotierungen in Mart für die Tonne (Welt marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen Wechselkurse). z
Berlin, 15. Juni. Weizen, märkischer 14 760 - 14909 Roggen, märkischer, vommerscher, schlesischer 11 440 — 11 520 Sommergerste 13 100— 13400, Hafer, märkischer 12240 bis 12 400, Mals, ohne Provenienzangabe, prompt 10 100 —- 10160, ab Hamburg Berlin ab Speicher 10 880 — 10 920. .
Ham 3 15. Juni. Weizen loko 14 500-14 700 ausländischer 15 400 147 509, Roggen lolo 11 5090-11700, Hafer loko 12 300—= 12500, Sommergerste 13 100-13 400, Ma is loko 10 240 - 10300.
Mannheim, 12. Juni. Weizen 16000— 16750, Roggen 12 750, Gerste 15 250-15 759, Hafer 14000, Mais, amerikanischer, 11 000.
Köln g. Rh., 13. Juni. Weizen, inländischer 16 8090-17009, ausländischer 16 500 — 15 750, Roggen, inländischer 13 100 bis 13 300, Ha fer, inländischer 14 306 -= 14 709, ausländischer 13 800 14300, Futtergerste ausländische 13 750—–- 14 000, Winter ger st e, in ländische. 14 400 — I4 700, Ma is, grober 11 000 – 11 250
kleiner 13 000 — 13 250. Chieg go, 14. Juni. Weizen, Juli⸗Lieferung 12 851, September⸗Lieferung 12 952, Mais, Juli⸗Lieferung 7661, De⸗
zember⸗Lieferung 8045.
Kar toffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugserpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestgtion:
Berlin, 16. Juni: Weiße und rote 100 — 105 . Frühmarkt geschãftslos. ; Großhandelspreise:
Frankfurt a. M., 12 Juni: Norddeutsche 170-209 Az, frachtfrei Frankfurt a. M. Wetterauer Kartoffeln infolge zu hoher Preisforderung kein Geschäft. ö
Butterversteigerungen:
Berlin, 13. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 514 Faß. Höchster Preis 6666 4A, niedrigster Preis 250 4, Kir re, preis 6Iö! . Die erzielten Preise betragen für Ostpreußen 5419 bis 6100 4, Westpreußen 5230-6180 4, J,, 5820 - 6500 4Az, Mecklenhurg 900-6210 A, Altmark 5039-6100 , Brandenburg od 90-6190 M, Braunschweig 6100 —- 6199 M, Hannover h940 bis 6480 A, Oldenburg 5780 - 6660 , Ostfriesland 6040 - 6530 , Schleswig⸗Holstein 6100 — 6110 4.
amburg. 14. Juni. Versteigert wurden 738 aß I. Qual. zu 6180 M im Durchschnitt, höchster Preis 6195 4A, niedrigster Preis 6100 A, 16 Faß II. Qual. zu 6006 A im Durchschnitt. Bremen, 153. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 24 Faß 1. Qual. fe ster Preis 6 An, niedri fer 55. 970 . Die erzielten Preise betragen für Hannover a er 63 K, Osi⸗ Oldenburg 6090-6630 4, Westfalen
zentrale; Amsterdam 659 750 09 G.,
Schlachtviehpreise in Mark für den Zentnue⸗ . ö. Lebendgewicht. . 3 Berlin mburg Köln, Rh. Mann . 14. Juni 5. Juni 12. Juni 12. 3 Ochsen 2) — 3000 - 3200 3500-3900 3100 = 3 6. b 2300-2790 — 300363600 3h00 = so) ' c 2200-2400 2400 - 2890 2700 - 3990 2500- . ; 9 = 18006 = 300 zoo = 660 663 Bullen. a) 2809 - 30090 270003000 3390-3500 2700- 333) 1 b) 2500-2700 2300 2600 3000 - 3200 2500 363) . . he g XRoo= 2. 39. I 60 =. Fatsen nt. Kühe 3 be w, g, , g g, , c 2400 - 26090 2400-25309 2609-29900 2300-70) d 1800-2200 17090 - 2300 2200-2350 20009-2469) 3 1366-1566 oo -= i566 1300 26600 14 - 36 Kälber a) — — 3600-42090 . b) 40900-4300 34509 - 3900 3350 - 3300 3400 = 3899 ‚ c) 3500 -= 3300 2909 - 3499 3000-3309 3209 = 30) ö ö 3 25800-33090 2250 — 2800 2600-2900 3100 = 339) e 200 - 2700 1800 - 2300 —
Schafe: . Stallmast a) 2600 - 2800 — 9 b) 2000- 2400 — ö ch 1200 - 1700 a. , eidemast a — 2800-2 3. ‚. ; 95 — . ö. Schweine . a — 4200 – 430) 531 . 6) 4800 — 4300 - 900 4200-435) e) 4720 - 4800 4250 = 43650 46099 - 4700 41090 - 420) 4) 4650 - 760 lo — 4360 43506-4500 1160 — h e) 4350-4500 — 3800 -= 4200 . f. 0b -= 42300 36009 4009090 — 3900 = 419) g) 400 - 4600 3600 —= 4250 4500 - 4700 3900 - 420)
1 4 24 4 14 1 *. * * 1
2900 - II)
1900 –200) 1850 - 195) 1700 - 156
Berichöte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 16. Juni. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse) Holland 12 359, 50 G. 12 390 50 B., Frankreich 86,50 G., 2793,50 8, Belgien 26160 G., 2623,30 B., Amerika 3135 G. 31815 8. England 14156. 20 G. 1422,80 B., Schweiz 6049.90 G., 60b6,lo G, Italien 1598,00 G., 1602,00 B., Dänemark 6Stz ß, 40 G., 63853. 60 P. Norwegen 54lz, 290 G. 542680 B.,. Schweden 81647 G. 3186525 B. Spanien 4993575 G., 5006,25 B., Prag 61029 G, 611,50 B. Budapest 31,45 G., 31,55 B. Wien 1,83 G., 1,87 B.
Danzig, 16. Juni. (W. T. B.) Noten; Amerikanisch 314.31 G., 314,97 B., Englische —— Gf, —— B., Französische e, . G. . 8 Holländische . 1 een ö . Polnische 7,31 G., T34 B., Warschau —— G., —— B., Posen —— G., — B. — Telegraphische Auszahlungen: London 1416,05 G., 1418,95 B., Holland 12 353760 G., 12 412,40 B., Pariz 2b7,.20 G., 2772,80 B., Warschau 7.36 G., 7,39 B., Polen G., —— B.,, Posen 7.35 G., 7,39 B.
Wien, 16. Juni. (W. T. B.) Türkische Lofe 136 009, Mat rente 230, Februarrente 236, Oesterreichische Kronenrente 2509), Desterreichische Goldrente — — Ungarische Goldrente — — Ungarische Kronenrente 9800, Anglobank 27 509, Wiener Bankverein 11 20, Desterreichische Kreditanstalt 11 600, Ungarische Kreditanstalt 80 0h), TLänderbank 30 000, Desterreichisch⸗Ungarische Bank 40 90M, Wiener Unionbank 11 800, Lloyd Triestins = — Staatsbahn 302000, Sid bahn 56 9o0, Südbahnprioritäten 95 59g, Siemens u. Halske 13 30) Isspine Montan 125 605. Poldihütte 115 050, Prager Gisen 295 00h, Rima Murany 585 500, Skoda⸗Werke 144 000, Brürer Kohlen 340 000) Salgo⸗Kohlen 195 109. Daimler Motoren 5975, Veitscher Magnest S50 H00, Waffenfabrik 8000. Galizia - Petroleum — — Kaiser⸗ Ferdinand⸗Nordbahn 1 280 000, Leykam⸗Josefstal — —
Wien, 15. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ Berlin 5560, 00 G. Koyen⸗
gen 372 375,00 G., London 75725, 00 G., Paris 148 95900 G. Zürich 322 375,09 G.,. Marknoten 55bb G., Lirenoten s 470400 G.
Jugoflawische Noten 22 038,00 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 32 M40, 090 G., Polnische Noten 378,00 G., Dollar 16844900 G,. Ungarische Noten 1687,00 G.
Prag, 16. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 203200 Berlin 16,50, Stoch holm 1354,50, Christiania 900 00, Kopenhagen 114000, Zürich Fgz, 00, London 2335s, New Jork 52, 15, Wien O, 314, Mark— noten 16,60, Polnische Noten 1,19.
London, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 502, Belgien 4,133. Schweiz 23.49. Holland 11,491, New Aork 4471, Spanien 28,433, Italien 89, 8, Deutschland 14,15, Wien T76 50h, Bukarest 660, 00.
Ton don, 16. Juni. (W. T. B.) Silber 36, 5, Silber auf Lieferung 357g. .
Paris, 1s. Juni. (W. T. B.) Dexisenkurse. Deutschland 3, 60, Amerika 1I38, 00, Belgien 94, 00, England 50, 89g, Holland 443,325, Italien 57, 109, Schwei; 216,75, Spanien 179,50.
Zürich, 16. Juni. (W. T. B.) Devyisenkurse. Berlin 1,66, Wien 6, 9z, Prag 10,03, Holland 304,30 New Pork hab, 0, London 23, 49, Paris 45,10, Italien 265, 374, Brüssel 43 25, Kopen— hagen 114.00, Stockholm 136,00, Chriftiania S9, 60, Madrid 8, Buenos Aires 150,00, Budapest 6s5l, Bukarest L=—, Agram 180 0)
Warschau O, 123.
Am sterdam, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,4943, Berlin 81h Paris 2257, Schweiz 48,23. Wien O lb Kopenhagen 5h, 75, Stockholm 66, 66, Christianig 43, 90, New Vork 257,00, Brüssel 21, 20, Madrid 4045, Italien 12,95.
Am sterdam, 16. Juni. (W. T. B.. 5 og Niederländische Stagtsanfeihe von 1918 927619, 3 lo. Niederländische Staats, anleihe 6153/8, 3 (n Deutsche gleichsanleihe Januar ⸗Juli⸗Coupon Ciösis, Königlich Niederländ. Petroleum 51,35, Holland Amerika, Linie 123550, Atchifon, Topeka . Santa Fs — — Rock Island
— — Southern Pacifie 94,75, Southern Railway — — Union
*
Pacifle II1s75H, Anaconda — — United States Steel Corp. 10250
— Matt. Kopenha 9 n, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. aris 40,66,
London 20,65, New Jork 462,50, Hamburg 1,50, P Antwerpen, z82ß, Zurich 5 „35, Amsterdam 156,25, Stockholm 119, 5, Christiania 79,35, Helsingfors 10,10, Prag 9,00.
1
(ortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
2X m
Verantwortlicher Schriftleiter: Direklor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
H den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftsstell echnungsrat engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhel mstr. 32.
Drei Beilagen
und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zen tral⸗Handelzregister ⸗ Beil
2000 215 .
1500-1709
zum Deut schen Mei
ö Sr st e Beilage . . chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 17. Juni
1922
Mr. 139. Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt)
Deutscher Reichstag.
2X7. Sitzung vom 16. Juni 1922, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *))
Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine An⸗— fragen. 14 . n m,
Auf eine Anfrage der Unabhängigen, die sich darauf bezteht, daß am 6. Mai in Stettin Mannschaften und Offiziere des 5. Reichswehrregiments an einer monarchistischen Hohenzollern⸗ lundgebung anläßlich des Geburtstages des Kronprinzen teil⸗ genommen hätten, erwidert ein Vertreter des Reichswehr⸗ ministeriums, daß es sich um eine Kompagniefeier gehandelt hätte, deren Zusammentxeffen in ein und demselben Lokal mit der Kund⸗ gebung nur Zufall gewesen.
Eine Anfrage des Abg. Grafen West arp (D. Nat.) bezieht sich darauf, daß der Erste Staatsanwalt in Güstrow in Mecklenburg entgegen dem Wortlaut des Amnestiegesetzes und entgegen der Instruktion in den Ausführungsbestimmungen Beschwerde ein⸗ gelegt habe gegen den Beschluß des Landgerichts Güstrow, das Verfahren gegen den Reichswehrleutnant von Le Fort auf Grund der Märzvorgänge 1920 einzustellen.
Geheimer Regierungsrat Werner erwidert, daß es sich auch um die Einstellung des Verfahrens wegen vorsãtzlicher Tötung und
chwerer Körperverletzung gehandelt habe, während doch diese
traftaten von der Amnestie ausgeschlossen seien. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wurde vom Mecklenburgisch⸗schwerinschen Justizministerium gebilligt, und der Strafsenat des Oberlandes⸗ gerichts Rostock gab der Beschwerde durch Beschluß vom 23. März statt. Das Ergebnis der sachlichen Ermittelungen gehe dahin, daß der Leutnant mehrere Menschen widerrechtlich getötet habe, auch liege lein genügender Anhalt für die Annahme vor, daß der An⸗= geschuldigte sich zur Beschießung der Stadt Waren für berechtigt gehalten habe, Das Oberlandesgericht Rostock habe in Anlehnung an eine Entscheidung des Reichsgerichts und in Uebereinstimmu mit der Re n g des Kammergerichts die Frage bejaht, o ein Gerichtsbeschluß, durch den ein Strafverfahren auf Grund des Amnestiegesetzes eingestellt worden sei, nach Wortlaut und Sinn dieses Gesetzes mit Beschwerde angefochten werden könne. Bei den Ausführungsbestimmungen des Mecklenburg⸗schwerinschen Mini⸗ ö handele es sich nur um Richtlinien, von denen im Einzel⸗ Ill aus rechtlichen Gründen abgewichen werden könne.
Auf eine Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat.) wegen Ersatz des Schadens, den Einwohner der Gemeinde Trebur in Heffen durch die Besatzungstruppen erlitten haben, erwidert ein Regie⸗ rungsvertreter, daß die Reichsregierung wegen dieser Angelegen⸗ heit mit dem hessischen Ministerium des Innern in Verbindung getreten sei. Sie werde die verlangte Auskunft innerhalb der vor⸗ heschriebenen Frist erteilen.
Auf eine weitere Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat.) er⸗ widert ein Regierungsvertreter, daß zur Entlastung der Steuer⸗ lassen verfügt worden sei, daß für die vorläufige und endgültige Einkommensteuer 1920 sowie für die vorläufige Einkommen⸗ i 1921 Zinsbeträge unter 200 Mark nicht eingefordert werden sollten. Weiter sei angeordnet worden, daß bereits vereinnahmte n,. unter 200 Mark nicht erstattet werden sollten. Diese nordnung sei notwendig gewesen, um die Entlastung der Steuer⸗ lassen in vollem Umfang herbeizuführen. Eine Aenderung ver⸗ möge der Finanzminister nicht in Aussicht zu stellen.
Auf Anfrage des Abg. Graef⸗Thüringen (D. Nat) erwidert ein Vertreter der e, n, ,. daß die Frage, ob das Bahn⸗ . 6 , r. erhalten bleiben solle, bejaht werden könne,
ange die Wohnungsschwierigkeiten fortbeständen.
Nach Erledigung der kleinen Anfragen nimmt das Wort Rtr Geschäftsordnung der
Abg. Dittmann (U. Soz): Ich beantrage eine Um⸗ änderung der 1 Das Wichtigste, worüber der Reichs⸗ tag gegenwärtig verhandeln muß, find die fortgesetzten, immer mehr sich steigernden monarchistisch⸗ reaktionären Treibereien gegen ben Bestand der deutschen Republik. (Lachen und Zurufe rechts.) Fortgesetzt kommen Meldungen über sogenannte Regimentsfeiern, militärische Paraden und ähnliche Veranstaltungen, die dem Zweck dienen, Stimmung zu machen für einen Rechtsputsch, wie wir ihn 1920 erlebt haben. (Lachen und Unruhe rechts) Als wir damals zewarnt haben und auf die 2 der Zeit hinwiesen, sind wir genau so verhöhnt und verlacht worden wie die Herren von rechts jetzt glauben uns verhöhnen und verlachen zu müssen. Leider gab es damals auch Kreise der Linksparteien, die mit derselben Sorg⸗
bsosigkeit den Dingen ins Auge schauten und die dann aufs schwerste Überrascht wurden durch die Ereignisse vom 13. März 1920. Der Reichstag hat eine Möglichkeit, diese Dinge zu behandeln durch mehrere Interpellationen, die wir eingebracht haben, und durch die Interpellation Müller⸗Franken. Der Reichskanzler hat sich bereit⸗ erklärt zur Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Frist. Das schließt nicht aus, daß der Reichstag den Reichskanzler ersucht, weil Ümstände eingetreten sind, die die schleunigste Beant⸗ wortung erfordern, möglichst noch heute die Interpellationen zu beantworten. Ich stelle hiermit in aller Form den Antrag, dieses Ersuchen an die Regierung zu richten. ;
Präsident Löbe: Einen neuen Gegenstand auf die Tages- ordnung zu setzen, ist nicht möglich, wenn jemand widerspricht, und zweitens müßte es gelingen, die Regierung noch heute zur Be antwortung zu bewegen. Darum führe ich zunächst einen Beschluß darüber herbei, die Regierung zu ersuchen, heute noch die Inter⸗ bellationen zu beantworten.
Für den Antrag, die Regierung zu ersuchen, die Inter⸗ ö zu beantworten, stimmen nur die Kommunisten und
nabhängigen, er ist also abgelehnt. ö ö
Präsident Löbe teilt mit, daß die Initiativanträge der Rechtsparteien auf Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes nunmehr gedruckt und verteilt worden sind, und somit auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung at werden könnten, falls dagegen Wider⸗ pruch nicht erhoben werde. .
Abg. Höllein (Komm) erhebt Widerspruch.
Abg. Schultz⸗ Bromberg 98 Nat.) beantragt nunmehr, die Beratung des , etzes und des Initiativgesetzent⸗ wurfs der Unabhängigen auf Aenderung des Einkommensteuer⸗ gesetzeß von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, damit alle diese
jusammenhängenden Gesetzentwürfe morgen gemeinsam beraten rden könnten. ; . .
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen
Tommunisten angenommen.
Es folgt die erste und zweite Beratung des Gesetz⸗ entpurfes über die Erhöhung der Bezüge
aus der Un fallfürsorge für Gefangene, der die Entschädigungskeistungen, die aus H Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen. Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Anlaß der Unfälle von Gefangenen zu ge⸗ währen sind, um das Zehnfache erhöht. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Demokraten und des Zentrums vor, der eine Erhöhung um das Zwanzigfache fordert. Ein weiterer Antrag derselben Parteien will die Regierung ermächtigen, die festgesetzten Beträge mit Zustimmung des Reichsrats den veränderten Verhältnissen
anzupassen.
Unter Annahme der beiden Anträge und einer Ent⸗ schließung der Agg. Aufhäuser (Uu Soz) und Ge⸗— nosfen, die von ber Regierung die ö, Gesetz⸗ entwuirfes zur grundsätzlichen Regelung der Unfallfürsorge für Gefangene bei Wiederzusammentritt des Reichstages ver⸗ langt, wird der Gesetzentwurf in allen drei Lesungen ver⸗ abschiedet.
Der Entwurf eines Ausfuhrabgaben⸗ gesetzes geht ohne Aussprache an den volkswirtschaftlichen Ausschuß.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Vergütung von Leistungen für die bewaffnete deutsche Mach t. Der Entwurf, der die Ent⸗ ge , für Quartierleistungen festsetzt und diese Ent⸗ cchädigungen den jetzigen Preisverhältnissen anpaßt, wird nach den Beschlüssen des Ausschusses ohne Aussprache in zweiter, dann auch in dritter Lefung angenommen. Das Haus tritt dann in die erste Beratung der Schlichtungsord⸗ nung ein.
Abg. Giebel (Soz.): Dieser Gesetzentwurf wird wahrschein⸗ lich heiß umstritten werden, da die kapitalistischen Kreise an ihm nur insofern Interesse haben, als er die Bewegungsfreiheit der Gewerkschaften erheblich einschränkt. Meine politischen Freunde werden im Interesse der Gewerkschaftsbewegung und im wohl⸗ verstandenen Interesse des gesamten Volkes der gesetzlichen Regelung des Schlichtungswesens grundsätzlich zustimmen, obwohl uns das seitens der radikalen Arbeiterkreise den Vorwurf des Verrats einbringen dürfte. Die sozialdemokratische Arbeiter⸗ bewegung hat unter Klassenkampf niemals den Kampf im buch⸗ stäblichen Sinne des Wortes verstanden. Für die freien Gewerk⸗ schaften ist der Streik immer nur das allerletzte Kampfmittel gewesen, denn sie waren sich klar darüber, daß der Streik eine recht zweischneidige Waffe ist. Gerade die freien Gewerkschaften waren es, die, von ernstem Verantwortungsgefühl getragen, vor dem Streik stets versucht haben, alle Verhandlungsmöglichkeiten zu erschöpfen, und sie verfahren nach diesem Grundsatze auch jetzt. Wenn oft gegen den Willen der Gewerkschaften Streiks aus⸗ gebrochen sind, so lag das daran, daß die Unternehmer die von den Gewerkschaften gesuchten Verständigungsmöglichkeiten dadurch sabotierten, daß sie die ergangenen Schiedssprüche ablehnten. Selbstverständlich haben auch Arbeitnehmer Schiedssprüche abge⸗ lehnt, sie griffen dann aber nicht sofort zum Streik, sondern leiteten erneute Verhandlungen ein, die vielfach eine günstigere Regelung brachten. Daraus jolgt, daß die Gewerkschaften die Möglichkeit, die vorhandenen Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen, restlos ausnutzen. Die Bestimmung des § 55 der Schlichtungsordnung, die vorsieht, daß vor Streiks oder Aus⸗ sperrungen die zuständige Schlichtungsbehörde angerufen werden
muß, läuft darauf hinaus, die Gewerkschaften der freien Selbst⸗
bestimmung über die Anwendung oder Nichtanwendung des Streiks aufs äußerste zu beschränken. Man sollte aber nach wie vor es den Gewerkschaften selbst überlassen, ihre Stellungnahme zum Schlichtungswesen selbständig festzulegen, zumal der bevorstehende Kongreß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes sich auch mit der Frage befassen wird, welche Grundsätze für die Streik⸗ führung in Betracht kommen sollen. Nach den dem Kongreß vorzulegenden Richtlinien soll der Streik auch fernerhin nur das allerletzte Kampfmittel sein, und ein Streik in gemeinnützigen Be⸗ trieben soll erst möglich sein, wenn den Sxitzenorgansationen borher Mitteilung gemacht und ihnen eine angemessene Frist für die Einleitung einer Vermittlungsaktion gegeben ist. Bei solchen Grundsätzen kann man es den Gewerkschaften vollständig über⸗ lassen, die Frage des Streiks von sich aus zu prüfen, ohne sie mit den Bestimmungen des 5 55 zu helasten. Dazu gibt 5 101 ein Einspruchsrecht gegen ergangene Schiedssprüche. Ich fürchte, daß dadurch eine ungeheure Verzögerung in der Verhängung eines Streiks erfolgen kann, ja, daß sogar Streiks unmöglich gemacht werden. Das ist zwar der Zweck des Gesetzes, aber hier wird er erreicht auf Kosten der Arbeitnehmer und ihrer kulturellen Inter⸗ essen. Auch bei wilden Streiks dürfen die Gewerkschaften, obwohl sie durch solche Streiks gefährdet werden, nicht übersehen, daß es sich da um ihre Brüder handelt, die aus Not und Verzweiflung gegen die gewerkschaftlichen Vorschriften verstoßen haben, und daß sie ihnen deshalb auch hilfreiche Hand bieten müssen. Dann aber können die Gewerkschaften ersatzpflichtig werden und unter Um⸗ ständen finanziell ruiniert werden. 8 55 stellt auch ein ver⸗ fassungsänderndes Gesetz dar, da er das Koalitionsrecht beschränkt. Auch im Interesse des Schlichtungswesens selbst muß der 8 55 abgelehnt werden. Der Schlichtungszwang ist lein Schutz gegen Streik. In dem klassischen Land des schiedsgerichtlichen Zwangs⸗ verfahrens, in Australien, haben die Streiks sogar zugenommen, denn der Schlichtungs zwang bringt eine Gereiztheit in die Arbeiter⸗ schaft hinein, die die Verständigungsmöglichketen erschwert Ferner schafft dieser nutzlose und lästige Zwang einen übergroßen und kostspieligen Apparat, der doch nicht zum Ziele führt. Wir stehen auch dem Behördenzug in den Schlichtungsämtern steptisch gegen⸗ über. Die Vorsitzenden sollen von der Obersten Landesbehörde bestellt werden und zum Richteramt oder zum höheren Ver⸗ waltungsdienst befähigt sein. Wir haben schon im hiesigen Schlichtungsausschuß mit manchen Vorsitzenden üble Erfahrungen gemacht. Wenn die Vorsitzenden nun noch unabsetzbar sind und die Arbeiter einerlei Mitwirkung bei der Aemterbesetzung haben, dann ist die Schlichtungsordnung nicht ein Instrument des sozialen Friedens, sondern ein Feld neuer Kämpfe und Konflikte. Der jetzige schwerfällige Apparat muß vereinfacht werden. Möge der Minister dafür sorgen, daß das Gesetz über die Arbeitsgerichte bald an das Haus kommt, damit es im Ausschuß gleichzeitig mit diesem Entwurf beraten werden kann. Die Verbindlichteits erklärung der Schiedssprüche ist nach diesem Entwurf, praktisch wertlos. Eine gründliche Durcharbeitung der Vorlage im sozial⸗ politischen Ausschuß ist notwendig, um wenigstens das zu erreichen, was die freien Gewerkschaften als erträglich bezeichnet haben. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Reichzarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Ich muß zunächst um Entschuldigung bitten, daß ich bei der Eröffnung dieser Beratung noch nicht anwesend war und daher auch den Aus— führungen des Herrn Vorredners nicht in allen Teilen folgen konnte. Ich konnte nicht ahnen, daß der Punkt? der Tagesordnung so schnell⸗ wie es geschehen ist, an die Reihe kommen würde. (Sehr richtig! links) Es sei mir darum gestattet, noch als zweiter Redner die Vor⸗
lage einzuführen. Dabei möchte ich, wie es dem Charakter der
2
er sten Lesung entspricht, weniger Ausführungen zu einzelnen Be—⸗ stimmungen der Vorlage, als vielmehr grundlegende Dar⸗ legungen machen. 1. . ,
Die zur Beratung stehende Vorlage will einen wichtigen Aus⸗ schnitt des Arbeitsrechts, nämlich das Schlichtungswesen in Gesamtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer endgültigen gesetzlichen Regelung zu— führen. Die Vorlage bildet den Abschluß einer langen Entwicklung s⸗ reihe, die mit dem Gewerbegerichtsgesetz vom Jahre 1890 beginnt, die dann ihre Fortsetzung findet in den verschiedenen Versuchen, ein Arbeitskammergesetz zu schaffen, und weiterhin in dem Hilfsdienst⸗ gesetz während des Kriegs im Jahre 1916 und die dann endlich zur Verordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge geführt hat. Der dritte Abschnitt dieser Verordnung regelt die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten. Aber diese Regelung war von vornherein nur als eine vorläufige gedacht, die endgültige Festsetzung durch Gesetz ist schon damals beim Erlaß der Verordnung vorgesehen worden.
Seitdem ist dieses Gesetz von den verschiedensten Parteien, und zwar mit größtem Nachdruck, schon in der Nationalversammlung und auch in in den späteren Reichstagsverhandlungen gefordert worden. Die Regierung hat mehrmals das Versprechen geben müssen, die Vorlage einzubringen. Schon am 23. Juli 1919 wurde sie in der Programmrede des damaligen Ministerpräsidenten Bauer in der Nationalversammlung zu Weimar angekündigt. Lange und eingehende Beratungen mit den Interessenten, mit den verschledenen Ressorts und mit den Ländern sind der Einbringung dieser Vorlage voraus⸗ gegangen. Die Beratung durch den vorläufigen Reichswirtschaftsrat allein dauerte von März bis Dezember 1921. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der oft erhobene Vorwurf überstürzter Gesetzesmacherei trifft jedenfalls auf diese Vorlage nicht zu. (Sehr richtig! links und im Zentrum.)
Die Regierung würde am liebsten, wie es auch der Herr Vor. redner gewünscht hat, das Gesetz über Arbeitsgerichte und über das Berufsvereinsrecht gleichzeitig mit dieser Vorlage eingebracht haben. Das erklärt sich ohne weiteres aus dem Zusammenhang des Schlichtungswesens mit den genannten Gebieten des Arbeitsrechts. Leider ist aber eine gleichzeitige Einbringung der genannten verwandten Gesetz⸗ entwürfe aus Gründen, die dem hohen Hause bekannt sind, unmöglich ge⸗ wesen. Wenn nunmehr auch die Schwierigkeiten hinsichtlich des Arbeits— gerichtsgesetzes im wesentlichen als überwunden gelten können, so ist doch nicht mit einer so schnellen Vorlegung und Beratung der übrigen Gesetze zu rechnen, daß deshalb die fertiggestellte Schlichtungsordnung zurückgestellt werden müßte oder auch nur zurückgestellt werden dürfte. Eine solche Znrückstellung erscheint der Regierung um so weniger ratsam, als wir angesichts der großen Bedrängnisse unserer Wirtschaft das Gesetz dringend benötigen und seine Verabschiedung möglich ist, ohne die Einheitlichkeit des ganzen Arbeitsrechts zu gefährden.
Meine Damen und Herren! Die Vorlage verfolgt das überaus wichtige Ziel, den Wirtschaftsfrieden sowohl im Interesse der unmittelbar Beteiligten, wie auch der Volks gesamtheit nach Möglichkeit zu fördern und zu sichern. Dieses Ziel ist schon in Friedenszeiten allseitig als erstrebenswert anerkannt worden. Andere industrielle Länder gingen uns schon damals auf diesem Gebiete sowohl in der Gesetz. gebung, wie auch in der Praxis der Wirtschaftsverbände voran. Ich denke dabei keineswens etwa nur und speziell an Australien, auf das der Herr Vorredner wiederholt hingewiesen hat. Heute wäre es meines Er⸗ achtens geradezu ein Verbrechen am deutschen Volke, wenn man nicht alles daran setzen wollte, um dieses Ziel der Förderung des wirtschaftlichen Friedens mit allen nur möglichen, auch mit gesetzlichen Mitteln, soweit sie sich sozial rechtfertigen lassen, zu erreichen. (Sehr richtig! bei der D. Vp.)
Diese unsere Pflicht scheint mir begründet zu sein durch die völlig veränderten Voraussetz ungen unserer wirt- schaftlichen und rechtlichen Lage gegenüber der Vorkriegs⸗ zeit. Die Arbeitskämpfe von heute und diejenigen der Vorkriegszeit un ter⸗ scheiden sich wesentlich voneinander. Es kann meines Erachtens nicht deutlich und oft genug auf diesen wesentlichen Unterschied von Gegenwart und Vergangenheit gerade in diesem Punkte hingewiesen werden. Zu⸗ vörderst haben wir heute eine neue Arbeits- und Wirtschafts⸗ verfassung mit einer wesentlich günstigeren Stellung des Faktors Arbeit in dieser Verfassung. Die Verfassung fordert die gleichberech⸗ tigte Mitwirkung der Arbeitgeber und Angestellten in der Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen. Sie anerkennt zu diesem Zwecke die Gewerkschaften wie die Arbeitgeberverbände und die von diesen Organisationen geschlossenen Tarifverträge. Alle koalitions hemmenden Maßnahmen der früheren Zeit sind durch Artikel 1539 der Verfassung als rechtswidrig gebrandmarkt und verboten.
Schon vor dem Zustandekommen der Verfassung hatten sich die Arbeitgeberverbände durch die bekannten Abmachungen vom Nobember 1918 zur Anerkennung der Gewerkschaften verpflichtet und ihre Bereit⸗ willigkeit zu Tarifverträgen ausgesprochen. Dazu kam noch die Ver⸗ ordnung vom Dezember 1918 über Tarifverträge und Schlichtung der Arbeitsstreitigkeiten. Damit entfielen im wesentlichen jene Kampfes gründe, welche die wirtschaftlichen Kämpfe in früheren Jahren so überaus erbittert gemacht hatten. Um Anerkennung der Gewerkschaften und Tarifverträge, um die Freiheit der Koalition, um das Mit⸗ bestimmungsrecht der Arbeiter braucht heute grundsätzlich — ich sehe ab von einzelnen praktischen Fällen — nicht mehr gekämpft zu werden. Dazu kommt die veränderte politische Stellung der Arbeitnehmer in Gemeinde, Staat und Reich. Duich das gleiche Wahlrecht und die demokratische Verfaffung in allen öffentlichen
Körperschaften haben die Arbeitnehmer, insbesondere auf die gemein
wirtschaftlichen Betriebe, einen ganz anderen Einfluß gewonnen ehedem. Der Gewerkschaftsgedanke selber hat viel weitere Kreis⸗ erfaßt als in der Vorkriegszeit. Die Zahl der unorganisie Arbeiter ist gegen früher verhältnismäßig gering. Die schaftsorganisation ist ausgedehnt worden auf Angestellte Beamte. Alles diefes gibt den Arbeitnehmern viel we Möglichkeiten zur Wahrang ihrer wirtschaftlichen Jut